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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
"Zukunftsstrategie Forschung und Innovation" im Bereich der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
(insgesamt 17 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
06.04.2023
Antwortdauer
27 Tage
Aktualisiert
07.05.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/594810.03.2023
"Zukunftsstrategie Forschung und Innovation" im Bereich der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
„Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ im Bereich der Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft
Die Bundesregierung hat am 8. Februar 2023 die „Zukunftsstrategie Forschung
und Innovation“ (www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2023/230208-zuku
nftsstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=2) veröffentlicht und möchte
damit ihre Forschungs- und Innovationspolitik neu ausrichten.
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels, aber auch mit Blick
auf die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf
die Ukraine und auf die globale Ernährungssicherheit wird deutlich, dass
insbesondere der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ein entscheidender Beitrag
zur Bewältigung künftiger politischer und gesellschaftlicher Herausforderungen
zukommt. Ackerbau und Forstwirtschaft leisten als natürliche
Kohlenstoffsenken einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zum
Erreichen der CO2-Neutralität. Land- und Fischereiwirtschaft garantieren die
Versorgung mit hochwertigen und gesunden Lebensmitteln und Ressourcen in
Deutschland und der Europäischen Union, aber auch in globalen
Handelsketten.
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sind mit Blick auf Klimawandel,
Flächenkonkurrenz, steigende gesellschaftliche Anforderungen an die Produktion
und internationale Konkurrenzfähigkeit in besonderem Maße auf Forschung
und Innovationen angewiesen. So sehen beispielsweise 67 Prozent der
Landwirte eine direkte Betroffenheit des eigenen Betriebes vom Klimawandel (vgl.
www.bitkom.org/sites/main/files/2022-05/Bitkom-Charts%20Landwirtschaf
t.pdf).
Zugleich stehen Landwirte neuen Technologien und Innovationen – wie der
fortschreitenden Digitalisierung – mehrheitlich offen gegenüber und sehen
diese als Chance an (vgl. ebd.). Der Bundesregierung kommt nach Auffassung der
Fragesteller entsprechend die Aufgabe zu, die deutsche Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft aktiv durch Forschung und Innovationen in ihrer wichtigen
Arbeit zu unterstützen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5948
20. Wahlperiode 10.03.2023
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurden im Rahmen der von der Bundesregierung veröffentlichten
„Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ Verbände aus den Bereichen
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Agrar- und
Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Naturschutz sowie Digitalisierung und
Verbraucherschutz eingebunden, um Stellungnahme gebeten oder konnten sie durch
Termine und Gespräche im Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) ihre Positionen und Stellungnahmen einbringen, und
wenn ja, welche Verbände waren dies, und welche Verbände wurden durch
die Bundesregierung aktiv dazu angesprochen (bitte einzeln auflisten)?
2. Wurden im Rahmen der von der Bundesregierung veröffentlichten
„Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ Universitäten,
wissenschaftliche Einrichtungen oder einzelne Wissenschaftler unter anderem aus den
Bereichen Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften, Ernährung,
Biotechnologie oder Umweltwissenschaften aktiv eingebunden, und wenn ja,
welche wissenschaftlichen Einrichtungen oder Wissenschaftler waren
dies?
3. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen zur
„Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ Nichtregierungsorganisationen, Parteien
oder politische beziehungsweise parteinahe Stiftungen eingebunden, und
wenn ja, welche?
4. Welche konkreten Forschungsprojekte zum CO2-Bindungspotenzial in
landwirtschaftlichen Böden hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember
2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zum CO2-Bindungspotenzial in
landwirtschaftlichen Böden werden von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie
hoch ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
b) Wie beziffert die Bundesregierung bzw. beziffern deren nachgeordnete
Behörden das Potenzial der Kohlenstoffbindung durch Humusaufbau
auf landwirtschaftlichen Böden insgesamt?
c) Wie beziffert die Bundesregierung bzw. beziffern deren nachgeordnete
Behörden das Potenzial der Kohlenstoffbindung durch Humusaufbau
auf landwirtschaftlichen Böden in den einzelnen Bundesländern (bitte
aufschlüsseln)?
d) Wie beziffert die Bundesregierung bzw. beziffern deren nachgeordnete
Behörden das Potenzial der Kohlenstoffbindung durch Humusaufbau
auf landwirtschaftlichen Böden je nach Bodenform (bitte
aufschlüsseln)?
e) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Erhöhung des
Humusgehalts in landwirtschaftlichen Böden für landwirtschaftliche Betriebe
auskömmlich zu honorieren?
f) Wie bewertet die Bundesregierung die Idee der Einbindung der CO2-
Bindung in landwirtschaftlich genutzten Böden in das
Emissionshandelssystem?
5. Welche konkreten Forschungsprojekte zum CO2-Bindungspotenzial in der
Forstwirtschaft hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021
gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zum CO2-Bindungspotenzial in
der Forstwirtschaft werden von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist
der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
b) Wie beziffert die Bundesregierung bzw. beziffern deren nachgeordnete
Behörden das Potenzial der Kohlenstoffbindung in den deutschen
Wäldern insgesamt?
c) Wie beziffert die Bundesregierung bzw. beziffern deren nachgeordnete
Behörden das Potenzial der Kohlenstoffbindung in den deutschen
Wäldern in den einzelnen Bundesländern (bitte aufschlüsseln)?
d) Wie beziffert die Bundesregierung bzw. beziffern deren nachgeordnete
Behörden das Potenzial der Kohlenstoffbindung in den deutschen
Wäldern je nach Waldform (bitte aufschlüsseln)?
e) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die CO2-Bindung in den
deutschen Wäldern für forstwirtschaftliche Betriebe auskömmlich zu
honorieren?
f) Wie bewertet die Bundesregierung die Idee der Einbindung der CO2-
Bindung in deutschen Wäldern in das Emissionshandelssystem?
6. Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Bodengesundheit hat
die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch
ist die Förderung je Maßnahme?
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Bodengesundheit hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch
ist die Förderung je Projekt?
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Steigerung der
Bodengesundheit werden von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien
seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der
finanzielle Mittelansatz je Projekt?
c) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zur Bedeutung des Mikrobioms im landwirtschaftlich genutzten Boden
vor, und welche Auswirkungen hat das Mikrobiom auf die
Pflanzengesundheit und die Biodiversität?
d) Welche konkreten Forschungsprojekte zum Mikrobiom im
landwirtschaftlich genutzten Boden hat die Bundesregierung seit dem 8.
Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
e) Welche konkreten Forschungsprojekte zum Mikrobiom im
landwirtschaftlich genutzten Boden werden von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie
hoch ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
f) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu
den Beiträgen vor, die die neuen Züchtungsmethoden in der
Pflanzenforschung zur Bodengesundheit auf landwirtschaftlich genutzten
Böden leisten können?
g) Welche konkreten Forschungsprojekte hat die Bundesregierung seit
dem 8. Dezember 2021 zu den Zusammenhängen von neuen
Züchtungsmethoden und Bodengesundheit gefördert, und wie hoch ist die
Förderung je Projekt?
h) Welche konkreten Forschungsprojekte wurden von nachgeordneten
Behörden der Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021 zu den
Zusammenhängen von neuen Züchtungsmethoden und Bodengesundheit
durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
i) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, „umwelt-, biodiversitäts- und
klimagerechte Bodenbewirtschaftungsformen […] in die Anwendung
zu bringen“?
7. Welche konkreten Maßnahmen zur Reduktion der Stickstoffemissionen bei
der Nutzung von landwirtschaftlichen Böden hat die Bundesregierung seit
dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je
Maßnahme?
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Reduktion der
Stickstoffemissionen bei der Nutzung von landwirtschaftlichen Böden hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch
ist die Förderung je Projekt?
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Reduktion der
Stickstoffemissionen bei der Nutzung von landwirtschaftlichen Böden werden
von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8.
Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von
Futterergänzungsmitteln zur Reduzierung von Methanemissionen in der Rinder- und
Milchviehhaltung?
d) Welche konkreten Forschungsprojekte zum Einsatz von
Futterergänzungsmitteln zur Reduzierung von Methanemissionen in der Rinder-
und Milchviehhaltung hat die Bundesregierung seit dem 8.
Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
e) Welche konkreten Forschungsprojekte zum Einsatz von
Futterergänzungsmitteln zur Reduzierung von Methanemissionen in der Rinder-
und Milchviehhaltung werden von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie
hoch ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
f) Welche konkreten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der
Düngung hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert,
und wie hoch ist die Förderung je Maßnahme?
g) Welche Forschungsprojekte zur Effizienzsteigerung bei der Düngung
hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie
hoch ist die Förderung je Projekt?
h) Welche konkreten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der
Düngung werden von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit
dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
i) Welche konkreten Maßnahmen zur effizienteren Vergärung von
Wirtschaftsdünger hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021
gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Maßnahme?
j) Welche konkreten Forschungsprojekte zur effizienteren Vergärung von
Wirtschaftsdüngern hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember
2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
k) Welche konkreten Forschungsprojekte zur effizienteren Vergärung von
Wirtschaftsdüngern werden von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist
der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
l) Welche konkreten Maßnahmen zur klimagerechten Tierhaltung hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch
ist die Förderung je Maßnahme?
m) Welche konkreten Forschungsprojekte zur klimagerechten Tierhaltung
hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie
hoch ist die Förderung je Projekt?
n) Welche konkreten Forschungsprojekte zur klimagerechten Tierhaltung
werden von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem
8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
8. Welche „schwer vermeidbaren Restemissionen in der Landwirtschaft“
(siehe „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“, S. 44) werden von
der Bundesregierung identifiziert?
a) Welche konkreten Maßnahmen zur Reduktion der „schwer
vermeidbaren Restemissionen in der Landwirtschaft“ hat die Bundesregierung
seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung
je Maßnahme?
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Reduktion der „schwer
vermeidbaren Restemissionen in der Landwirtschaft“ hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die
Förderung je Projekt?
c) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Reduktion der „schwer
vermeidbaren Restemissionen in der Landwirtschaft“ werden von
nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021
durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
d) Wie gedenkt die Bundesregierung, die CO2-Bindung in
landwirtschaftlichen Böden in die Betrachtung der Sektoremissionen der
Landwirtschaft einzubeziehen?
9. Wie definiert die Bundesregierung „schwer vermeidbare[n]
Restemissionen in der Landwirtschaft“?
10. Wie viele Modellregionen und Modellbetriebe (bitte aufschlüsseln) hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 für das Aufzeigen von
Einsparpotenzialen von Treibhausgas (THG) bereits gewinnen können, und
welche Mittel werden je Projekt aufgewandt?
a) Wie gedenkt die Bundesregierung, zu gewährleisten, dass die
Modellregionen und Modellbetriebe die vielfältige Agrarlandschaft in der
Bundesrepublik Deutschland widerspiegeln, um somit allgemeingültige
Handlungsempfehlungen aussprechen zu können?
b) Wie gedenkt die Bundesregierung, die Einsparpotenziale von THG,
welche im Rahmen der Modellregionen und Modellbetriebe
identifiziert werden, der breiten landwirtschaftlichen Praxis aufzuzeigen?
c) Plant die Bundesregierung, die zu ermittelnden Einsparpotenziale von
THG im Rahmen von gesetzgeberischen Vorgaben verbindlich für die
deutschen Landwirte vorzuschreiben, und wenn ja, wie gedenkt die
Bundesregierung, regionale Unterschiede in der Agrarlandschaft bei
diesen gesetzgeberischen Vorgaben entsprechend zu berücksichtigen?
11. Welche konkreten Maßnahmen zur Wiedervernässung von Mooren hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist
die Förderung je Maßnahme?
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Wiedervernässung von
Mooren hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert,
und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Wiedervernässung von
Mooren werden von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien
seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der
finanzielle Mittelansatz je Projekt?
c) Welche finanzielle Kompensation plant die Bundesregierung für den
Wertverlust, welcher Inhabern und Pächtern von landwirtschaftlichen
Flächen entsteht, wenn diese Flächen als Moor wiedervernässt werden
sollen?
d) Wie gedenkt die Bundesregierung den Anbau und die Verwertung von
Paludikulturen auf wiedervernässten Mooren zu fördern, um
landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Bearbeitung der Fläche zu
ermöglichen?
e) Wie beziffert die Bundesregierung die CO2-Bindungskapazität von
einem Hektar wiedervernässtem Moor (bitte aufschlüsseln: in einem
Jahr; in fünf Jahren; in zehn Jahren; in 20 Jahren; in 50 Jahren)?
f) Wie beziffert die Bundesregierung die CO2-Bindungskapazität von
wiedervernässten Mooren in Deutschland insgesamt (bitte
aufschlüsseln: in einem Jahr; in fünf Jahren; in zehn Jahren; in 20 Jahren; in
50 Jahren)?
g) Wie beziffert die Bundesregierung die CO2-Bindungskapazität von
wiedervernässten Mooren in den jeweiligen Bundesländern (bitte
aufschlüsseln nach Bundesländern und: in einem Jahr; in fünf Jahren; in
zehn Jahren; in 20 Jahren; in 50 Jahren)?
h) Welche Auswirkungen hat die Wiedervernässung von Mooren auf
anliegende Wohnbebauung, auf anliegende Industriebebauung und auf
anliegende landwirtschaftliche Produktionsgebäude?
12. Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung lokaler Lieferketten hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist
die Förderung je Maßnahme?
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Stärkung lokaler
Lieferketten hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und
wie hoch ist die Förderung je Projekt?
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Stärkung lokaler
Lieferketten werden von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit
dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
c) Wie gedenkt die Bundesregierung, lokale Lieferketten in Zukunft
weiter zu stärken?
d) Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung der landwirtschaftlichen
Direktvermarktung hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember
2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Maßnahme?
e) Wie gedenkt die Bundesregierung, die landwirtschaftliche
Direktvermarktung in Zukunft weiter zu fördern?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Etablierung von Reallaboren für die
landwirtschaftliche Forschung?
a) Welche konkreten Reallabore hat die Bundesregierung seit dem 8.
Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
b) Wie gedenkt die Bundesregierung, die auskömmliche Finanzierung von
Reallaboren über den gesamten Forschungszeitraum sicherzustellen?
c) Wie gedenkt die Bundesregierung, die Vielfalt der deutschen
Agrarlandschaft in der Forschung an zukunftsfähigen Agrar- und
Ernährungssystemen zu berücksichtigen?
d) Wie gedenkt die Bundesregierung, eine möglichst schnelle
Implementierung von Forschungserkenntnissen in der landwirtschaftlichen Praxis
sicherzustellen?
14. Bei welchen bodenbezogenen Kulturen sieht die Bundesregierung das
Potenzial, ertragreich und nachhaltig in Ballungsräumen angebaut werden zu
können?
a) Welche konkreten Maßnahmen zur Überdachung und Anpassung von
bodenbezogenen Anbausystemen hat die Bundesregierung seit dem
8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je
Maßnahme?
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Überdachung und
Anpassung von bodenbezogenen Anbausystemen hat die Bundesregierung
seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung
je Projekt?
c) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Überdachung und
Anpassung von bodenbezogenen Anbausystemen werden von
nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021
durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
d) Welche konkreten Maßnahmen zur effizienten Wasserspeicherung und
Wasserverwendung in der Land- und Forstwirtschaft hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die
Förderung je Maßnahme?
e) Welche konkreten Forschungsprojekte zur effizienten
Wasserspeicherung und Wasserverwendung in der Land- und Forstwirtschaft hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch
ist die Förderung je Projekt?
f) Welche konkreten Forschungsprojekte zur effizienten
Wasserspeicherung und Wasserverwendung in der Land- und Forstwirtschaft werden
von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8.
Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
15. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für die
Züchtungsforschung zu verbessern?
a) Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozess von
der Züchtung einer Pflanzensorte bis zu deren Zulassung in der
Bundesrepublik Deutschland beim Einsatz konventioneller
Züchtungsmethoden?
b) Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozess von
der Züchtung einer Pflanzensorte bis zu deren Zulassung in der
Bundesrepublik Deutschland beim Einsatz neuer Züchtungsmethoden?
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag der
Forschungsgelder, welche in der Bundesrepublik Deutschland jährlich für
die Erforschung neuer Züchtungsmethoden aufgewandt werden?
d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag der
Forschungsgelder, welche in den Vereinigten Staaten von Amerika jährlich
für die Erforschung neuer Züchtungsmethoden aufgewandt werden?
e) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag der
Forschungsgelder, welche in der Volksrepublik China jährlich für die
Erforschung neuer Züchtungsmethoden aufgewandt werden?
f) Wie viele Freiflächenversuche mit Pflanzen, die mit neuen
Züchtungsmethoden gezüchtet wurden, finden nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in der Bundesrepublik Deutschland statt?
g) Wie viele Freiflächenversuche mit Pflanzen, die mit neuen
Züchtungsmethoden gezüchtet wurden, finden nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in der Europäischen Union statt (bitte nach Mitgliedstaaten
aufschlüsseln)?
h) Wie viele Freiflächenversuche mit Pflanzen, die mit neuen
Züchtungsmethoden gezüchtet wurden, finden nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in den Vereinigten Staaten von Amerika statt?
i) Wie viele Freiflächenversuche mit Pflanzen, die mit neuen
Züchtungsmethoden gezüchtet wurden, finden nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in der Volksrepublik China statt?
j) Wie viele Sorten, welche mit neuen Züchtungsmethoden gezüchtet
wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den deutschen
Markt zugelassen?
k) Wie viele Sorten, welche mit neuen Züchtungsmethoden gezüchtet
wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den US-
amerikanischen Markt zugelassen?
l) Wie viele Sorten, welche mit neuen Züchtungsmethoden gezüchtet
wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den chinesischen
Markt zugelassen?
m) Wie gedenkt die Bundesregierung, ihr Ziel zu erreichen, bei der
Züchtungsforschung innerhalb Europas eine Vorreiterrolle einzunehmen,
wenn Freiflächenversuche von mit neuen Züchtungsmethoden
gezüchteten Pflanzen praktisch nicht durchgeführt werden?
n) Wie erklärt die Bundesregierung die Aussage der Bundesministerin für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Steffi Lemke in Bezug auf eine Gentechnik-Deregulierung auf
europäischer Ebene „Ich halte die geltende Regelung für die genau richtige,
weil sie das Vorsorgeprinzip schützt [und sehe] keine Notwendigkeit
für eine Neuregelung“ (www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-er
nahrung/news/gruenen-minister-unschluessig-ueber-gentechnik-liberali
sierung/) vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesregierung, sich
konstruktiv in die Rechtsetzungsinitiative auf EU-Ebene zum
Gentechnikrecht einbringen zu wollen?
o) Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf beim EU-
Gentechnikrecht, und wenn ja, in welchen Bereichen?
p) Hat die Bundesregierung eine abgestimmte Position zur
Rechtsetzungsinitiative auf EU-Ebene zum Gentechnikrecht, mit der sie sich – wie in
der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ angekündigt –
konstruktiv in diese einbringen kann?
q) Welche konkreten Maßnahmen zur Züchtung angepasster Nutzpflanzen
mittels konventioneller Züchtungsmethoden hat die Bundesregierung
seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung
je Maßnahme?
r) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Züchtung angepasster
Nutzpflanzen mittels konventioneller Züchtungsmethoden hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die
Förderung je Projekt?
s) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Züchtung angepasster
Nutzpflanzen mittels konventioneller Züchtungsmethoden werden von
nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8.
Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle Mittelansatz je
Projekt?
t) Welche konkreten Maßnahmen zur Züchtung angepasster Nutzpflanzen
mittels neuer Züchtungsmethoden hat die Bundesregierung seit dem
8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je
Maßnahme?
u) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Züchtung angepasster
Nutzpflanzen mittels neuer Züchtungsmethoden hat die Bundesregierung
seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung
je Projekt?
v) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Züchtung angepasster
Nutzpflanzen mittels neuer Züchtungsmethoden werden von
nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021
durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
16. Welche konkreten Maßnahmen zur Etablierung digitaler Ansätze und
Lösungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung
je Maßnahme?
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Etablierung digitaler
Ansätze und Lösungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch
ist die Förderung je Projekt?
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Etablierung digitaler
Ansätze und Lösungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft werden
von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8.
Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
c) Wie gedenkt die Bundesregierung, den Transfer von digitalen, smarten
und systemorientierten Ansätzen und Lösungen in die land-, forst- und
fischereiwirtschaftliche Praxis zu fördern?
17. Welche konkreten Maßnahmen zur Entwicklung neuer Methoden und
Technologien für eine nachhaltige Fischerei und Aquakultur hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist
die Förderung je Maßnahme?
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer
Methoden und Technologien für eine nachhaltige Fischerei und Aquakultur
hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie
hoch ist die Förderung je Projekt?
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Methoden
und Technologien für eine nachhaltige Fischerei und Aquakultur werden
von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8.
Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle Mittelansatz
je Projekt?
c) Welche konkreten Forschungsprojekte zu den Wechselwirkungen von
Offshore-Wind-Anlagen, Seeschifffahrt, Fischerei und Aquakulturen hat
die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie
hoch ist die Förderung je Projekt?
d) Welche konkreten Forschungsprojekte zu den Wechselwirkungen von
Offshore-Wind-Anlagen, Seeschifffahrt, Fischerei und Aquakulturen
werden von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem
8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
Berlin, den 9. März 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT20/634606.04.2023
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/5948 - "Zukunftsstrategie Forschung und Innovation" im Bereich der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5948 –
„Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ im Bereich der Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat am 8. Februar 2023 die „Zukunftsstrategie
Forschung und Innovation“ (www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2023/230
208-zukunftsstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=2) veröffentlicht und
möchte damit ihre Forschungs- und Innovationspolitik neu ausrichten.
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels, aber auch mit Blick
auf die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges
auf die Ukraine und auf die globale Ernährungssicherheit wird deutlich, dass
insbesondere der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ein entscheidender
Beitrag zur Bewältigung künftiger politischer und gesellschaftlicher
Herausforderungen zukommt. Ackerbau und Forstwirtschaft leisten als natürliche
Kohlenstoffsenken einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung des
Klimawandels und zum Erreichen der CO2-Neutralität. Land- und
Fischereiwirtschaft garantieren die Versorgung mit hochwertigen und gesunden
Lebensmitteln und Ressourcen in Deutschland und der Europäischen Union, aber
auch in globalen Handelsketten.
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sind mit Blick auf Klimawandel,
Flächenkonkurrenz, steigende gesellschaftliche Anforderungen an die Produktion
und internationale Konkurrenzfähigkeit in besonderem Maße auf Forschung
und Innovationen angewiesen. So sehen beispielsweise 67 Prozent der
Landwirte eine direkte Betroffenheit des eigenen Betriebes vom Klimawandel (vgl.
www.bitkom.org/sites/main/files/2022-05/Bitkom-Charts%20Landwirtschaf
t.pdf).
Zugleich stehen Landwirte neuen Technologien und Innovationen – wie der
fortschreitenden Digitalisierung – mehrheitlich offen gegenüber und sehen
diese als Chance an (vgl. ebd.). Der Bundesregierung kommt nach Auffassung
der Fragesteller entsprechend die Aufgabe zu, die deutsche Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft aktiv durch Forschung und Innovationen in ihrer
wichtigen Arbeit zu unterstützen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6346
20. Wahlperiode 06.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 5. April 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat am 8. Februar 2023 die „Zukunftsstrategie Forschung
und Innovation“ beschlossen. Diese löst die frühere „High-Tech-Strategie“ ab
und koordiniert Ziele, Prioritäten und Meilensteine der Forschungs- und
Entwicklungspolitik der Bundesregierung. Dabei geht es um die Entwicklung von
Grundlagenforschung, praxisrelevanter angewandter Forschung bis hin zu
marktfähigen Neuerungen. Angestrebt werden wirtschaftliche, ökologische und
soziale Innovationen auf allen politisch bedeutsamen Feldern. Hierbei werden
sogenannte „Missionen“ genutzt, um Forschung und Entwicklung noch
wirksamer und aktueller auf gesellschaftliche Herausforderungen auszurichten. Im
Fokus stehen gesellschaftliche Bedarfe in den Bereichen ressourcenbewusstes
Wirtschaften, Klimaschutz und Bewahrung der Biodiversität, Gesundheit,
digitale und technologische Souveränität, Umweltschutz sowie gesellschaftliche
Resilienz.
Durch die Mitarbeit der betroffenen Ressorts in sog. „Missionsteams“ soll eine
bessere Abstimmung innerhalb der Bundesregierung erreicht werden und damit
die Effektivität der Forschungs- und Innovationspolitik forciert werden. Neu ist
auch die ständige Begleitung der Strategie durch ein mit Experten besetztes
Forum #Zukunftsstrategie.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) misst der
Forschung im Hinblick auf die Transformation der Agrar- und
Ernährungswirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit eine große Bedeutung bei und beteiligt sich
deshalb aktiv an der Umsetzung der Zukunftsstrategie. Es unterstützt die
Forschung durch die Finanzierung von Forschungsprojekten zu allen Themen der
Agrar-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft. Zur wissensbasierten
Stärkung dieser Sektoren veröffentlicht das BMEL entsprechende Förderaufrufe im
Rahmen seiner Forschungsförderprogramme.
Die Ressortforschung in den nachgeordneten Forschungseinrichtungen des
BMEL ist bereits jetzt ein zentrales Element der deutschen Agrar- und
Ernährungsforschung. Sie leistet einen erheblichen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in
land- und ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungsketten. Mit einem
deutlichen Ausbau der Forschung zur ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft
in der Ressortforschung verbessert das BMEL die wissenschaftlichen
Grundlagen für eine naturnahe und standortangepasste Landwirtschaft. Damit wird
auch die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft gestärkt. Besonders
wichtig ist dem BMEL hierbei die Aufstockung des Bundesprogramms
Ökologischer Landbau. Im Fokus steht auch die Stärkung der gesunden und zugleich
nachhaltigen Ernährung der Bevölkerung, zum Beispiel durch eine Erhöhung
des Anteils pflanzlicher Proteine.
1. Wurden im Rahmen der von der Bundesregierung veröffentlichten
„Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ Verbände aus den Bereichen
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Agrar- und
Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Naturschutz sowie Digitalisierung und
Verbraucherschutz eingebunden, um Stellungnahme gebeten oder konnten sie durch
Termine und Gespräche im Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) ihre Positionen und Stellungnahmen einbringen, und
wenn ja, welche Verbände waren dies, und welche Verbände wurden
durch die Bundesregierung aktiv dazu angesprochen (bitte einzeln
auflisten)?
2. Wurden im Rahmen der von der Bundesregierung veröffentlichten
„Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ Universitäten,
wissenschaftliche Einrichtungen oder einzelne Wissenschaftler unter anderem aus den
Bereichen Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften, Ernährung,
Biotechnologie oder Umweltwissenschaften aktiv eingebunden, und wenn
ja, welche wissenschaftlichen Einrichtungen oder Wissenschaftler waren
dies?
3. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen zur
„Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ Nichtregierungsorganisationen,
Parteien oder politische beziehungsweise parteinahe Stiftungen eingebunden,
und wenn ja, welche?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Neu im Vergleich zur Entwicklung der Vorgängerstrategien war eine
Beteiligung der Stakeholder vor Kabinettsbeschluss. Dabei wurden sowohl Gespräche
durchgeführt als auch schriftliche Beteiligungen ermöglicht. Im Rahmen der
Stakeholder-Konsultation wurden im November 2022 über 270 Stakeholder aus
den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft eingeladen, sich
zu konkreten Schwerpunkten der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
einzubringen. Die eingeladenen Stakeholder haben die Einladung zur Online-
Konsultation z. T. in ihren Einrichtungen weitergeleitet. Etwa 40 Stakeholder
waren eingeladen, zum Textentwurf schriftlich Stellung zu nehmen und sich an
einer mündlichen Anhörung am 16. November zu beteiligen.
Insgesamt sind 109 Rückmeldungen zum Textentwurf der Zukunftsstrategie
eingegangen. Davon entfallen 10 Rückmeldungen auf Verbände aus den
Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Agrar- und
Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Naturschutz sowie Digitalisierung und Verbraucherschutz.
Insgesamt 15 Rückmeldungen entfallen auf Universitäten und
wissenschaftliche Einrichtungen aus den Bereichen Agrar-, Gartenbau- oder
Forstwissenschaften, Ernährung, Biotechnologie oder Umweltwissenschaften. Und weitere
21 Rückmeldungen wurden von Nichtregierungsorganisationen (NGO) oder
Stiftungen übermittelt.
Da es sich um eine Strategie der Bundesregierung unter Federführung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) handelt, hat das BMEL
keine eigenen Abstimmungsgespräche geführt.
Die schriftlichen Stellungnahmen sind auf der Webseite zur Zukunftsstrategie
Forschung und Innovation veröffentlicht (https://www.bmbf.de/bmbf/de/forsch
ung/zukunftsstrategie/publikationen/stellungnahmen-textentwurf-zukunftsstrate
gie-fi.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Die im Rahmen der Stakeholder-Konsultation zur Zukunftsstrategie Forschung
und Innovation beteiligten Stakeholder aus den Themenbereichen, die sich auf
die Fragen 1 bis 3 beziehen, können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Institution Art der Institution
acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften Wissenschaftliche Einrichtung
Agentur für Innovation in den Cybersicherheit Wissenschaftliche Einrichtung
AiF e. V./AiF InnovatorsNet Verband
Alexander von Humboldt-Stiftung NGO/Stiftung
Ashoka Deutschland gGmbH NGO/Stiftung
BIO Deutschland e. V. Verband
Institution Art der Institution
Bitkom Verband
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) NGO/Stiftung
Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an
Hochschulen e. V. (Bukof)
NGO/Stiftung
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Verband
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. Verband
Bündnis F5 NGO/Stiftung
Bündnis ZukunftsBildung NGO/Stiftung
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) NGO/Stiftung
Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie im Verband der Chemischen
Industrie e. V. – VCI
Verband
Deutsche Krebsgesellschaft e. V. NGO/Stiftung
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstandsverwaltung
NGO/Stiftung
Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) Wissenschaftliche Einrichtung
Deutsches Klima-Konsortium e. V. Verband
Deutsches Zentrum für Diabetesforschung e. V. (DZD) Wissenschaftliche Einrichtung
Ecological Research Network (Ecornet) NGO/Stiftung
Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) Wissenschaftliche Einrichtung
Forschungsnetzwerk Erneuerbare Energien NGO/Stiftung
FORUM GRÜNE VERNUNFT e. V. NGO/Stiftung
German Institute of Development and Sustainability (IDOS) Wissenschaftliche Einrichtung
Gesellschaft für Informatik e. V. Wissenschaftliche Einrichtung
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf Wissenschaftliche Einrichtung
IDOS, Pwrogramm Umweltgovernance Wissenschaftliche Einrichtung
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) Wissenschaftliche Einrichtung
ISOE – Institut für sozial-ökologische Forschung Wissenschaftliche Einrichtung
Leibnitz-Forschungsnetzwerk Biodiversität Wissenschaftliche Einrichtung
Leibnitz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels Wissenschaftliche Einrichtung
Max Rubner-Institut Wissenschaftliche Einrichtung
Naturschutzbund Deutschland (NABU) NGO/Stiftung
Netzwerk Evidenz-basierte Medizin e. V. NGO/Stiftung
netzwerk n e. V. NGO/Stiftung
Öko-Institut e. V. NGO/Stiftung
Open Source Business Alliance – Bundesverband für digitale Souveränität
e. V.
Verband
Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) NGO/Stiftung
Robert Bosch Stiftung NGO/Stiftung
Social Entreprenqurship Netzwerk Deutschland (SEND) NGO/Stiftung
Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung Verband
Verband der Chemischen Industrie e. V. – VCI Verband
Volkswagenstiftung NGO/Stiftung
Wissenschaftskreis Genomik und Gentechnik (WGG) NGO/Stiftung
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich Wissenschaftliche Einrichtung
4. Welche konkreten Forschungsprojekte zum CO2-Bindungspotenzial in
landwirtschaftlichen Böden hat die Bundesregierung seit dem 8.
Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte zum CO2-Bindungspotenzial in landwirtschaftlichen Böden können
der Tabelle entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersumme in Euro
ABCDR – Biophysikalische Potentiale von und skalenübergreifende Entscheidungsfindung
zur Agroforstwirtschaft für CDR (CDR)
963 642
GONASIP – Steuerung von multiskaligen Heterogenitäten zur Aktivierung von natürlichen
Kohlenstoffsenkenpotenzialen (CDR)
1 094 739
PyMiCCS – Pyrogener Kohlenstoff und Mineralien-Verwitterung für beschleunigtes
Pflanzenwachstum und Kohlenstoffentnahme und Speicherung (CDR)
2 856 318
BioNET – Mehrstufige Bewertung von biobasierten Negativ-Emissions-Technologien 1 917 725
OrganoRice – Organische Reisproduktion im Mekong-Delta – Mehrskalige Verbesserung der
Produktionssicherheit, Umweltverträglichkeit und Lebensgrundlagen durch optimiertes Land-
und Wassermanagement (CLIENT II – Landmanagement)
1 607 731
SuLaMo – Neue Lösungsansätze zur Stärkung der Landwirtschaft unter ariden und
semiariden Bedingungen am Beispiel Marokkos (CLIENT II – Landmanagement)
1 918 438
DeClaRe – Entwicklung eines Entscheidungshilfesystems für ein nachhaltiges
Landmanagement im Kontext von Klimawandel und Landrechten in Westafrika (Landmanagement)
3 568 128
SUSALPSIII – Nachhaltige Nutzung von alpinen und voralpinen Grünlandböden unter sich
änderndem Klima (BonaRes, Modul A, Phase 3)
3 102 799
Soil3-II – Nachhaltiges Unterbodenmanagement (BonaRes, Modul A, Phase 3) 3 954 636
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/ – In FISA sind sowohl die Vorhaben der
Ressortforschung (Schnittstelle zu FPD III) als auch die BMEL-geförderten
Drittmittelprojekte öffentlich hinterlegt) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zum CO2-Bindungspotenzial in
landwirtschaftlichen Böden werden von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie
hoch ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien geförderten Forschungsprojekte zum CO2-Bindungspotenzial in
landwirtschaftlichen Böden können der Tabelle entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersumme in Euro
Soil3-II – Nachhaltiges Unterbodenmanagement; Teilprojekt E 223 808
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
b) Wie beziffert die Bundesregierung bzw. beziffern deren nachgeordnete
Behörden das Potenzial der Kohlenstoffbindung durch Humusaufbau
auf landwirtschaftlichen Böden insgesamt?
Die Bundesregierung schätzt das zeitnah umsetzbare Potential der Kohlenstoff-
Speicherung durch Humusaufbau auf landwirtschaftlichen Böden auf jährlich
ca. 1 bis 3 Mio. t CO2-Bindung ein.
c) Wie beziffert die Bundesregierung bzw. beziffern deren nachgeordnete
Behörden das Potenzial der Kohlenstoffbindung durch Humusaufbau
auf landwirtschaftlichen Böden in den einzelnen Bundesländern (bitte
aufschlüsseln)?
In allen Ländern ist Humusaufbau auf Ackerflächen möglich, da dort das
höchste Humusaufbau-Potential besteht. Nur zusätzlich ergriffene Maßnahmen
führen zum additionalen Humusaufbau. Entsprechend haben Länder, in denen
schon viele Maßnahmen umgesetzt sind (z. B. hoher Zwischenfruchtanteil,
hoher Anteil Ökologischen Landbaus), ein etwas geringeres Potential als Länder
mit geringeren Flächen mit Humusaufbau-Maßnahmen.
d) Wie beziffert die Bundesregierung bzw. beziffern deren nachgeordnete
Behörden das Potenzial der Kohlenstoffbindung durch Humusaufbau
auf landwirtschaftlichen Böden je nach Bodenform (bitte
aufschlüsseln)?
Humusaufbau ist grundsätzlich auf allen Bodentypen (Bodenformen) möglich,
außer auf entwässerten organischen Böden. Böden mit mehr Feinmaterial
(schwere Böden mit mehr Ton- und Schluffanteil) haben ein höheres
Humusaufbau-Potential als sandige Böden. Vollständig wiedervernässte organische
Böden können im Idealfall Kohlenstoff sequestrieren.
e) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Erhöhung des
Humusgehalts in landwirtschaftlichen Böden für landwirtschaftliche Betriebe
auskömmlich zu honorieren?
Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird die Bundesregierung
Maßnahmen zum nachhaltigen Umgang mit dem natürlichen
Kohlenstoffspeicher Boden fördern.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Erhalt des standorttypischen
Humusgehalts zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis der
landwirtschaftlichen Bodennutzung nach § 17 des Bundes-Bodenschutzgesetzes gehört. Eine
mögliche Honorierung sollte daher grundsätzlich erst bei darüber hinaus
gehenden Humusgehalten erfolgen.
Eine Honorierung auf der Basis handelbarer Zertifikate für die quantifizierte
Einbindung von Kohlenstoff im Boden durch Humusaufbau wird kritisch
gesehen und sollte nicht verfolgt werden. Wesentlichster Haupt-Kritikpunkt ist
die Tatsache, dass die Kohlenstoffeinbindungen durch Humusaufbau nicht
dauerhaft, sondern leicht reversibel sind. Die wissenschaftsbasierte, belastbare
Quantifizierung, dauerhafte Überprüfung und Verifizierung der
Kohlenstoffgehalte im Boden sind äußerst kosten- und zeitaufwändig. Zudem ist es
notwendig und wichtig, nicht nur den Humusgehalt im Boden zu erhöhen, sondern
auch zu halten. Eine zuwachsorientierte Honorierung kann dazu keine Anreize
setzen.
Die Bundesregierung strebt im Übrigen einen Umbau der Direktzahlungen der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an, so dass diese die gesellschaftlich
erwünschten Leistungen zugunsten von Natur- und Klimaschutz
einkommenswirksam honorieren. Darüber hinaus enthält der deutsche GAP-Strategieplan
gezielte Fördermaßnahmen in der zweiten Säule, die von den Ländern
umgesetzt werden.
f) Wie bewertet die Bundesregierung die Idee der Einbindung der CO2-
Bindung in landwirtschaftlich genutzten Böden in das
Emissionshandelssystem?
Die Landwirtschaft ist nicht Bestandteil des Emissionshandels und eine
Einbeziehung ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Einbindung der CO2-Bindung in landwirtschaftlich genutzten Böden in das
bestehende nationale oder europäische Emissionshandelssystem wird aus
folgenden Gründen kritisch gesehen und sollte nicht verfolgt werden: Die
Einbindung von zertifizierten Klimaschutzerfolgen ist mit systemischen
Herausforderungen verbunden, die sich bei der Einbindung von Einheiten aus Kyoto-
Klimaschutzprojekten gezeigt haben. Darüber hinaus ist die Kohlenstoffbindung
durch Humus im Boden reversibel, sodass eine solche Bindung keine
dauerhafte Kohlenstoffentnahme repräsentiert.
Die Fragen zur Ausweitung des bestehenden Emissionshandels auf die gesamte
Klimawirkung landwirtschaftlicher Böden, wobei für bodenbürtige Emissionen
Emissionsberechtigungen abgegeben werden müssten, und zur Errichtung eines
separaten Emissionshandelssystems für die Klimawirkung landwirtschaftlicher
Böden wurden sowohl vom Umweltbundesamt („Klimaschutz und
Emissionshandel in der Landwirtschaft“, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/f
iles/medien/461/publikationen/4397.pdf) als auch vom Thünen Institut
(„Einbeziehung des Agrar-sektors in die CO2-Bepreisung“, (https://www.thuenen.de/m
edia/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_136.pdf)
untersucht.
5. Welche konkreten Forschungsprojekte zum CO2-Bindungspotenzial in
der Forstwirtschaft hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021
gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte zum CO2-Bindungspotenzial in der Forstwirtschaft können der Tabelle
entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersumme in Euro
SUFACHAIN – Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Produkt-, Prozess-
und KMU-Entwicklung in Wertschöpfungsketten von Wald- und agroforstlichen Produkten in
Zentralasien (CLIENT II – Landmanagement)
2 094 188
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zum CO2-Bindungspotenzial in
der Forstwirtschaft werden von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist
der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
Unter anderem wird das Projekt „NiMo – Nitrat-Monitoring 4.0 – Intelligente
Systeme zur nachhaltigen Reduzierung von Nitrat im Grundwasser“ gefördert:
Laufzeit: 1. September 2020 bis 31. August 2023, Zuwendungsbetrag:
2 478 524,44 Euro (https://www.z-u-g.org/foerderung/ki-leuchttuerme-fuer-um
welt-klima-natur-und-ressourcen/projekt/nimo/).
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
b) Wie beziffert die Bundesregierung bzw. beziffern deren nachgeordnete
Behörden das Potenzial der Kohlenstoffbindung in den deutschen
Wäldern insgesamt?
Der Begriff „Bindung“ kann sowohl den gebundenen Kohlenstoff, also den
vorhandenen Vorrat, als auch den jährlich neu aufgenommenen Kohlenstoff
bezeichnen. Davon ausgehend, dass die jährliche Neuaufnahme gemeint ist, kann
diese über die Zuwachsermittlung der Bundeswaldinventur (BWI) 2012 bzw.
der Kohlenstoffinventur (CI 2017) für den Bestand (lebende Biomasse,
Totholz) unter https://bwi.info abgerufen werden. Das absolute Potenzial
entspricht dem Bruttozuwachs, d. h. ohne Berücksichtigung von Entnahmen über
Bewirtschaftung. Dieser Bruttozuwachs der CI 2017 betrug ca. 34 Millionen t
Kohlenstoff pro Jahr. Der unter Bewirtschaftung realisierte Nettozuwachs
betrug in den Jahren 2012 bis 2017 ca. 12,37 Millionen t Kohlenstoff pro Jahr.
Die Kohlenstoffvorräte im Boden wurden anhand der Bodenzustandserhebung
im Wald ermittelt und sind unter: https://www.thuenen.de/de/bodenzustandserh
ebung verfügbar. Anhand der ersten und zweiten Bodenzustandserhebung im
Wald wird die Kohlenstoffbindung im Wald prognostiziert. Diese beträgt für
die mineralischen Waldböden in Deutschland hochgerechnet 4,7 Millionen t
pro Jahr.
c) Wie beziffert die Bundesregierung bzw. beziffern deren nachgeordnete
Behörden das Potenzial der Kohlenstoffbindung in den deutschen
Wäldern in den einzelnen Bundesländern (bitte aufschlüsseln)?
Die CI 2017 (Bestand) wurde für eine auf Bundesebene ausreichende
Genauigkeit ausgelegt. Eine Auswertung auf der Ebene der Länder wäre ungenau und
mit hohen Unsicherheiten versehen und wurde deshalb nicht vorgenommen. Im
Bodenbereich wird die Bodenzustandserhebung (BZE) in den Ländern
verdichtet, um diese auf Länderebene auszuwerten. Diese Daten liegen beim Bund
nicht vor.
d) Wie beziffert die Bundesregierung bzw. beziffern deren nachgeordnete
Behörden das Potenzial der Kohlenstoffbindung in den deutschen
Wäldern je nach Waldform (bitte aufschlüsseln)?
Da es für den Begriff „Waldform“ keine feststehende Definition gibt und es
sich dabei auch nicht um einen bekannten terminus technicus aus der
Forstwirtschaft oder der Treibhausgasberichterstattung handelt, kann hierzu keine
Antwort gegeben werden. Sollte die Einteilung in Nadel-/Laub- und Mischwälder
gemeint sein, so ist die Aufschlüsselung nach Baum- und Besitzarten in den
o. a. Datenbanken der BWI/CI wesentlich aussagekräftiger (https://bwi.info).
Im Bereich Boden wurde mit Hilfe der Ergebnisse der Bodenzustandserhebung
im Wald (BZE W) nach Bodenformen, Bestandstypen (Eiche, Buche, Kiefer,
Fichte, andere Nadelbäume, andere Laubbäume) sowie nach Laub-, Nadel- und
Mischwald ausgewertet (Ergebnisse abrufbar unter https://www.thuenen.de/de/
bodenzustandserhebung).
e) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die CO2-Bindung in den
deutschen Wäldern für forstwirtschaftliche Betriebe auskömmlich zu
honorieren?
Solange eine ergebnisorientierte Finanzierung der CO2-Bindung zu
wirtschaftlichen Bedingungen nicht möglich ist, wird die Bundesregierung Maßnahmen
fördern, um die CO2-Bindungskapazität zu erhalten und zu erhöhen.
f) Wie bewertet die Bundesregierung die Idee der Einbindung der CO2-
Bindung in deutschen Wäldern in das Emissionshandelssystem?
Die Einbeziehung der CO2-Bindung in deutschen Wäldern in das
Emissionshandelssystem lehnt die Bundesregierung ab. Auf die Antwort zu Frage 4f wird
verwiesen.
6. Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Bodengesundheit hat
die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch
ist die Förderung je Maßnahme?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Richtlinie des BMEL zur
Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und
Gartenbau Reifendruckregelanlagen an Landmaschinen. Neben der CO2-Einsparung
dient die Maßnahme auch der Bodengesundheit durch Reduzierung der
Bodenverdichtung. Seit dem 8. Dezember 2021 wurden 867 Förderfälle bewilligt; die
durchschnittliche Zuwendungshöhe betrug 3 089 Euro je Förderfall.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK) können im Förderbereich 4: „Markt- und
standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich
Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege“ Maßnahmen gefördert werden, die zur
Steigerung der Bodengesundheit beitragen, etwa vielfältige Kulturen im
Ackerbau oder die Klima, Wasser und Boden schonende Nutzung oder Umwandlung
des Ackerlandes als Grünland oder die dauerhafte Umwandlung von Ackerland
in Grünland. Gefördert wird zudem der Ökologische Landbau, der als
besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform zur
Steigerung der Bodengesundheit beiträgt. Für die Durchführung der GAK-Förderung
sind die Länder zuständig. Daten über die verausgabten Bundes- und
Landesmittel können der GAK-Berichterstattung unter https://www.bmel-statistik.de/l
aendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agr
arstruktur-und-des-kuestenschutzes/gak-berichterstattung-2021 entnommen
werden.
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Bodengesundheit hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch
ist die Förderung je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte zur Bodengesundheit können der Tabelle entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
BiodivClim: BIOFAIR – Biodiversität in Böden und innovative Anbaustrategien zur
verbesserten Resilienz im Europäischen Weizenanbau
296 429
KMUi-BÖ4: OPT4AMF – Optimierung der Produktion von mikrobiellen Biostimulanzien mit
innovativen Zusatzstoffen und Mykorrhiza-Helfer-Bakterien
453 622
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
BonaRes (Modul A, Phase 3): DiControl – Auswirkungen des pflanzenbaulichen
Managements sowie der Anwendung mikrobieller Biokontrollstämme auf Bodengesundheit und
Suppressivität gegenüber Pathogenen
1 737 218
BonaRes (Modul A, Phase 3): ORDIAmur – Überwindung der Nachbaukrankheit mithilfe
eines integrierten Ansatzes
3 069 982
BonaRes (Modul A, Phase 3): SOILAssist – Nachhaltige Sicherung und Verbesserung von
Bodenfunktionen durch intelligente Landbewirtschaftung – Ein Echtzeit-Assistenzsystem für
die Praxis
1 703 625
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Steigerung der
Bodengesundheit werden von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien
seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der
finanzielle Mittelansatz je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien geförderten Forschungsprojekte zur Steigerung der Bodengesundheit
können der Tabelle entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
BonaRes (Modul A, Phase 3): DiControl – Auswirkungen des pflanzenbaulichen
Managements sowie der Anwendung mikrobieller Biokontrollstämme auf Bodengesundheit und
Suppressivität gegenüber Pathogenen, Teilprojekt C
379 373
BonaRes (Modul A, Phase 3): ORDIAmur – Überwindung der Nachbaukrankheit mithilfe
eines integrierten Ansatzes, Teilprojekt B
937 912
BonaRes (Modul A, Phase 3): SOILAssist – Nachhaltige Sicherung und Verbesserung von
Bodenfunktionen durch intelligente Landbewirtschaftung – Ein Echtzeit-Assistenzsystem für
die Praxis, Teilprojekt A
1 224 965
Es werden zudem folgende Vorhaben gefördert:
„Ausbau und Weiterentwicklung bodenbezogener Indikatoren für die nationale
und EU-weite Berichterstattung zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz“
(Laufzeit 09/2022 –05/2024) – Summe: 315 000 Euro;
„Bundesweite Hintergrundwerte für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC)
und weitere Schadstoffe in Böden“ (FKZ 3721 71 201 0, Analytik-Projekt),
Laufzeit: 04/22-01/25, 600 000 Euro;
„Stärkung des Bodenschutzes und der Altlastensanierung durch Überarbeitung
des Bodenschutzrechts (Bodenschutzgesetz und andere Rechtsbereiche)“ (FKZ
3722 74 202 0), Laufzeit: 03/2022 – 10/2024, Summe: 299 000 Euro
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
c) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zur Bedeutung des Mikrobioms im landwirtschaftlich genutzten Boden
vor, und welche Auswirkungen hat das Mikrobiom auf die
Pflanzengesundheit und die Biodiversität?
Das Mikrobiom des Bodens stellt eine natürlich vorkommende
Lebensgemeinschaft aus Bakterien, Archaeen, Pilzen, Protisten und Viren dar, die wichtige
Ökosystemleistungen zur Verfügung stellt. Auf landwirtschaftlichen Flächen
gehören hierzu der Abbau von Pflanzenresten und ihr Umbau zu organischer
Bodensubstanz, die Speicherung und Freisetzung von Nährstoffen, auch aus
von Pflanzen ungenutztem Dünger in mikrobieller Biomasse, der Abbau von
übrig geblieben chemischen Pflanzenschutzmitteln, oder die Transformation
von Stickstoffverbindungen. Stoffwechselprodukte des Mikrobioms liefern
einen wichtigen Baustein für die Bildung von Bodenaggregaten, die für
fruchtbare, stabile Agrarböden äußerst wichtig sind. Durch landwirtschaftliche
Nutzung ändern sich Lebensbedingungen des Bodenmikrobioms. Negative
Auswirkungen lassen sich zum Beispiel durch Bodenverdichtung, Bodenerosion durch
Wind oder durch Monokulturen feststellen. Als Konsequenz der
Bodenverdichtung und dem damit verbundenen Entzug von Sauerstoff kann es zu einer
erhöhten Freisetzung mikrobiell gebildeter klimaschädlicher Gase (Stickoxide,
Methan) kommen. Winderosion führt zum Verlust von Schluff-Partikeln, an
denen angehaftet Mikroorganismen leben. Durch Monokulturen kann es zu einer
Anreicherung von Pflanzen-pathogenen Mikroorganismen und einer
Verarmung der mikrobiellen Vielfalt und damit einer niedrigeren
Widerstandsfähigkeit des Bodenmikrobioms kommen. In Gegensatz dazu lassen sich die
positiven Eigenschaften von Bodenmikrobiomen durch eine konservierende
Bodenbearbeitung und Fruchtfolgen oder in anderer Weise diversifizierte
Anbausysteme fördern. Als Konsequenz einer derartig positiven Förderung der
Bodenmikrobiome erhöht sich auch die sichtbare Biodiversität, z. B. von Bodentieren
und bestäubenden Insekten.
Die Menge und Artenvielfalt der Mikroorganismen können zudem folgende
positive Einflüsse auf den Boden und auf die landwirtschaftlichen Kulturen
haben: Mykorrhizapilze verbessern die Nährstoff- und Wasseraufnahme durch die
Symbiose mit den Wirtspflanzen, stickstoffbindende Bakterien – symbiontische
wie assoziative – führen den Pflanzen Stickstoff zu. Bestimmte
Mikroorganismen können antagonistisch auf Krankheitserreger wirken. Durch ein
verbessertes Pflanzenwachstum kann durch Wurzelrückstände mit einer stärkeren
Humusentwicklung in Böden gerechnet werden. Intakte und diverse
Gemeinschaften im Mikrobiom sind am Stoff- und Energiekreislauf im Boden beteiligt und
haben so Einfluss auf die Biodiversität im Boden insgesamt. Störungen des
Mikrobioms können aber auch zu einem stärkeren Wachstum von
Schadorganismen und somit zum Auftreten von Pflanzenkrankheiten führen. Weitere
Informationen hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) im Bodenreport
zusammengefasst (https://www.bfn.de/publikationen/bfn-report/bodenreport).
Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Bodenorganismen und das
Mikrobiom eine Schlüsselrolle in Bodenprozessen wie Nährstoffzyklen,
Durchmischung von Bodenmaterial, Entwicklung der Bodenstruktur, Speicherung und
Filterung von Wasser und Emission von Treibhausgasen aus dem Boden
spielen. Somit sind Bodenorganismen bedeutend für die Produktion von
Nahrungsmitteln und Biomasse sowie in der Klima- und Wasserregulierung. Die
Aktivität und Diversität der Bodenorganismen und somit ihre Ökosystemleistungen
werden in hohem Maße von biotischen und abiotischen Faktoren (z. B. Klima,
Bodeneigenschaften) beeinflusst, aber auch durch Landnutzung und
Bewirtschaftungsmethoden.
Mikrobiome können das Pflanzenwachstum und die Pflanzengesundheit
fördern und stellen somit einen wichtigen Teil der Boden-Biodiversität dar. Die
Mikrobiomforschung im Boden ist ein derzeit expandierendes Forschungsfeld
mit vielen offenen Fragen und Entwicklungsmöglichkeiten. Vorliegende
Erkenntnisse legen eine Vielfalt von Mikrobiomen offen, wobei deren
Einflussfaktoren und Interaktionen oftmals noch nicht bekannt sind. Zahlreiche
Eigenschaften von Nutzpflanzen, etwa ihre Resistenz gegenüber biotischer und
abiotischer Stressoren, korrelieren mit der strukturellen und funktionellen
Zusammensetzung des Bodenmikrobioms. Ohne die Unterstützung von
Mikroorganismen haben bestimmte Pflanzenarten eine verringerte Fähigkeit zu keimen, zu
wachsen oder wohlschmeckende Früchte zu bilden.
d) Welche konkreten Forschungsprojekte zum Mikrobiom im
landwirtschaftlich genutzten Boden hat die Bundesregierung seit dem 8.
Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte zum Mikrobiom im landwirtschaftlich genutzten Boden können der
Tabelle entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersumme in Euro
BiodivClim: MICROSERVICES – Bodenmikrobiom in der Weizenrhizosphäre entlang von
Klima- und Trockenheitsgradienten unter konventioneller und konservierender Landnutzung
296 937
BiodivClim: BIOFAIR – Biodiversität in Böden und innovative Anbaustrategien zur
verbesserten Resilienz im Europäischen Weizenanbau
296 429
IBÖM07: KombiAktiv2 – Kombinierter Einsatz von bioaktiven sekundären
Pflanzeninhaltsstoffen und wurzelsymbiotischen Mikroorganismen zur biologischen Kontrolle von
Krankheiten in gartenbaulichen Kulturen
374 595
BonaRes (Modul A, Phase 3): DiControl – Auswirkungen des pflanzenbaulichen
Managements sowie der Anwendung mikrobieller Biokontrollstämme auf Bodengesundheit und
Suppressivität gegenüber Pathogenen
1 737 218
BonaRes (Modul A, Phase 3): SUSALPSIII – Nachhaltige Nutzung von alpinen und
voralpinen Grünlandböden unter sich änderndem Klima
3 102 799
BonaRes – (Modul A, Phase 3): Soil3-II – Nachhaltiges Unterbodenmanagement 3 954 636
BonaRes (Modul A, Phase 3): ORDIAmur – Überwindung der Nachbaukrankheit mithilfe
eines integrierten Ansatzes
3 069 982
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
e) Welche konkreten Forschungsprojekte zum Mikrobiom im
landwirtschaftlich genutzten Boden werden von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie
hoch ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien geförderten Forschungsprojekte zum Mikrobiom im landwirtschaftlich
genutzten Boden können der Tabelle entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
BonaRes (Modul A, Phase 3): DiControl – Auswirkungen des pflanzenbaulichen
Managements sowie der Anwendung mikrobieller Biokontrollstämme auf Bodengesundheit und
Suppressivität gegenüber Pathogenen, Teilprojekt C
379 373
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
BonaRes (Modul A, Phase 3): ORDIAmur – Überwindung der Nachbaukrankheit mithilfe
eines integrierten Ansatzes, Teilprojekt B
937 912
BonaRes – Modul A (Phase 3), Soil3-III: Nachhaltiges Unterbodenmanagement, Teilprojekt E 223 808
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
f) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zu den Beiträgen vor, die die neuen Züchtungsmethoden in der
Pflanzenforschung zur Bodengesundheit auf landwirtschaftlich genutzten
Böden leisten können?
Die Bodengesundheit landwirtschaftlich genutzter Böden wird über die
Kulturart bzw. Sorte hinaus von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die züchterisch
auch indirekt adressiert werden können. Erheblichen Einfluss hat das
Anbaumanagement, d. h. Kulturartenauswahl (Rotation), Bodenbearbeitung,
Düngung/Nährstoffversorgung etc. – auch das jeweilige Bodenmikrobiom und die
-Fauna sind ggf. zu berücksichtigende Faktoren.
g) Welche konkreten Forschungsprojekte hat die Bundesregierung seit
dem 8. Dezember 2021 zu den Zusammenhängen von neuen
Züchtungsmethoden und Bodengesundheit gefördert, und wie hoch ist die
Förderung je Projekt?
h) Welche konkreten Forschungsprojekte wurden von nachgeordneten
Behörden der Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021 zu den
Zusammenhängen von neuen Züchtungsmethoden und
Bodengesundheit durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle Mittelansatz je
Projekt?
Die Fragen 6g und 6h werden zusammen beantwortet.
Informationen zu den von der Bundesregierung geförderten Projekten können
u. a. der Datenbank FISA-online (https://www.fisaonline.de/) sowie dem
Förderkatalog des Bundes (https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do)
als auch anderen einschlägigen Datenbanken entnommen werden.
i) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, „umwelt-, biodiversitäts- und
klimagerechte Bodenbewirtschaftungsformen […] in die Anwendung
zu bringen“?
Die Bundesregierung bringt umwelt-, biodiversitäts- und klimagerechte
Bodenbewirtschaftungsformen mit einer Reihe von Maßnahmen in die Anwendung
und beabsichtigt diese auch in Zukunft zu nutzen. Hierzu gehören insbesondere
Modell- und Demonstrationsvorhaben, wie das Modell- und
Demonstrationsvorhaben (MuD) „HumusKlimaNetz“, Fördermaßnahmen, etwa im Rahmen
der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der GAK und des
Investitionsprogrammes Landwirtschaft sowie förderrechtliche Vorgaben im Rahmen der GAP und
deren Weiterentwicklung. Die ökologische Wirtschaftsweise berücksichtigt
umfassend Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaaspekte. Deshalb verfolgt die
Bundesregierung das Ziel, dass bis zum Jahr 2030 30 Prozent der deutschen
landwirtschaftlichen Fläche ökologisch bewirtschaftet werden. Auch das
Forschungs- und Innovationsprogramm „Klimaschutz in der Landwirtschaft“ trägt
hierzu bei.
Die Bundesregierung wird zudem mit dem Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz umfangreiche Fördermaßnahmen hierzu bereitstellen. Auch bei den
Verhandlungen zur nächsten Förderperiode der gemeinsamen Agrarpolitik
sollen diese Aspekte aus Sicht der Bundesregierung stärker gewichtet werden.
Biodiversitäts- und klimagerechte Bodenbewirtschaftungsformen in die
Anwendung zu bringen, ist u. a. auch das Ziel der Fördermaßnahme „Boden als
nachhaltige Ressource für die Bioökonomie – BonaRes“. Wesentliche
Funktionen des Bodens wie Kohlenstoff- und Wasserspeicherung, Habitat für
Biodiversität und Recycling von Nährstoffen sollen erhalten und gleichzeitig die
Produktivität bewirtschafteter Böden („Bodenfruchtbarkeit“) gesteigert werden. In
einem systemischen Ansatz werden das wissenschaftliche Verständnis der
Wechselwirkungen zwischen Bodenmanagement, Bodenprozessen und
Bodenfunktionen erweitert und Strategien für eine standortangepasste nachhaltige
Bodenbewirtschaftung entwickelt. Ein Koordinations- und Syntheseprojekt hat die
Aufgabe, die verschiedenen Akteure bei der Entwicklung eines systemischen
Managements von Bodenfunktionen zu unterstützen und den Transfer der
wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Anwendung zu erleichtern.
7. Welche konkreten Maßnahmen zur Reduktion der Stickstoffemissionen
bei der Nutzung von landwirtschaftlichen Böden hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die
Förderung je Maßnahme?
f) Welche konkreten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der
Düngung hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert,
und wie hoch ist die Förderung je Maßnahme?
Die Fragen 7 und 7f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft, welches über die
Landwirtschaftliche Rentenbank erfolgt, wurden seit dem Jahr 2021 bis Ende 2022 auch
moderne Technik im Bereich Düngung in folgender Größenordnung gefördert:
8 541 Maschinen im Bereich Düngerausbringung und 466 Separationsanlagen
für flüssigen Wirtschaftsdünger. Das dahinterstehende Zuschussvolumen belief
sich auf rund 165 bzw. 9 Mio. Euro und generierte hierdurch ein
Investitionsvolumen von rd. 431 bzw. 22 Mio. Euro. Das Investitionsprogramm ist bis Ende
2024 befristet und wird auch im laufenden Jahr von den Unternehmen rege in
Anspruch genommen.
Darüber hinaus können im Rahmen der GAK im Förderbereich 4 die
emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung von Wirtschaftsdüngern
gefördert werden. Für die Durchführung der GAK-Förderung sind die Länder
zuständig. Daten über die verausgabten Bundes- und Landesmittel können der
GAK-Berichterstattung unter https://www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-f
oerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-de
s-kuestenschutzes/gak-berichterstattung-2021 entnommen werden.
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Reduktion der
Stickstoffemissionen bei der Nutzung von landwirtschaftlichen Böden hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch
ist die Förderung je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte zur Reduktion der Stickstoffemissionen bei der Nutzung von
landwirtschaftlichen Böden können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
IBÖM07: BroHoKo+ – Brokkoli – hohlstrunkfrei, konsumgerecht und reich an gesundheitlich
wertvollen Inhaltsstoffen
572 216
BonaRes (Modul A, Phase 3): I4S – Integriertes System zum ortsspezifischen Management
der Bodenfruchtbarkeit
3 179 815
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Reduktion der
Stickstoffemissionen bei der Nutzung von landwirtschaftlichen Böden werden
von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8.
Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
Hinsichtlich der Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der Länder
(https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes (https://foerd
erportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von
Futterergänzungsmitteln zur Reduzierung von Methanemissionen in der Rinder- und
Milchviehhaltung?
Zu einer klima- und tiergerechten Nutztierhaltung und nachhaltigen
Lebensmittelversorgungskette gehören optimierte Fütterungskonzepte für die Nutztiere.
Sie werden u. a. mit Vorhaben der angewandten Forschung weiterentwickelt.
Diese zielen auf die Etablierung von leistungsfähigen Systemen hinsichtlich der
Werbung, der Konservierung und der Lagerung von sicheren Futtermitteln
sowie der ernährungsphysiologischen Futtermittelbewertung, der präzisen und
bedarfsgerechten Rationsplanung und der betrieblichen Fütterungskontrolle
bezogen auf das Einzeltier oder die Tiergruppen.
Für die Anpassung von Futterrationen an den Bedarf der Zieltiergruppen
können Futtermittelzusatzstoffe, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
zugelassen sind, verwendet werden, um die eingesetzte Nährstoffenergie maximal
möglich auszunutzen.
Seit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2022/565 der
Kommission vom 7. April 2022 zur Zulassung einer Zubereitung aus 3-Nitrooxypropanol
als Futtermittelzusatzstoff für Milchkühe und Zuchtkühe steht erstmals ein
Futtermittelzusatzstoff in der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“
und der Funktionsgruppe „Stoffe, die die Umwelt günstig beeinflussen“ zur
Verfügung.
d) Welche konkreten Forschungsprojekte zum Einsatz von
Futterergänzungsmitteln zur Reduzierung von Methanemissionen in der Rinder-
und Milchviehhaltung hat die Bundesregierung seit dem 8.
Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte zum Einsatz von Futterergänzungsmitteln zur Reduzierung von
Methanemissionen in der Rinder- und Milchviehhaltung können der Tabelle
entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
IBÖ-09: ClimateCow – Entwicklung eines Futtermittelzusatzes zur Reduktion
klimaschädlicher Methanemissionen in der Nutztierhaltung
78 000
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
e) Welche konkreten Forschungsprojekte zum Einsatz von
Futterergänzungsmitteln zur Reduzierung von Methanemissionen in der Rinder-
und Milchviehhaltung werden von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch
ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
Hinsichtlich der Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der Länder
(https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes (https://foerd
erportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
g) Welche Forschungsprojekte zur Effizienzsteigerung bei der Düngung
hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und
wie hoch ist die Förderung je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte zur Effizienzsteigerung bei der Düngung können der Tabelle
entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
BonaRes – (Modul A, Phase 3): Soil3-II – Nachhaltiges Unterbodenmanagement 3 954 636
BonaRes (Modul A, Phase 3): I4S – Integriertes System zum ortsspezifischen Management
der Bodenfruchtbarkeit
3 179 815
IBÖ-09: ECoFA – Entwicklung eines ökoeffizienten Combi-Substrats aus einheimischen
pflanzlichen und tierischen Fasern für den Erwerbs- und Hobby-Gartenbau
63 829
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
h) Welche konkreten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der
Düngung werden von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien
seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der
finanzielle Mittelansatz je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien geförderten Forschungsprojekte zur Effizienzsteigerung bei der Düngung
können der Tabelle entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
BonaRes – (Modul A, Phase 3): Soil3-II – Nachhaltiges Unterbodenmanagement,
Teilprojekt E
223 808
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
i) Welche konkreten Maßnahmen zur effizienteren Vergärung von
Wirtschaftsdünger hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021
gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Maßnahme?
Die Bundesregierung fördert die effizientere Vergärung von
Wirtschaftsdüngern seit dem Jahr 2021 über zwei Haushaltstitel im Rahmen des Klima- und
Transformationsfonds (KTF). Das Volumen der Titel 68618 und 89305 betrug
in den Haushaltsjahren 2021 bis 2023 jeweils 58,550 Mio. Euro. Die Mittel
sind vorgesehen für die Förderung von Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben, Modell- und Demonstrationsvorhaben, Investitionsvorhaben sowie Fach-
und Verbraucherinformationen zur energetischen Nutzung von
Wirtschaftsdünger. Aus dem Titel 68618 können auch Zahlungen zur Finanzierung der
Anschlussförderung von Güllekleinanlagen zur Absenkung der Umlage des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes getätigt werden. Für Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben wurden zwei Förderaufrufe veröffentlicht, für Modell- und
Demonstrationsvorhaben ein Förderaufruf. Die Investitionsförderung wird im
Rahmen einer Richtlinie umgesetzt.
j) Welche konkreten Forschungsprojekte zur effizienteren Vergärung von
Wirtschaftsdüngern hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember
2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
Seit dem 8. Dezember 2021 wurden insgesamt 30 Vorhaben mit 9,72 Mio. Euro
gefördert. Die Fördersumme für 22 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
beträgt 6,62 Mio. Euro. Acht Modell- und Demonstrationsvorhaben werden mit
einer Gesamtförderung von 3,10 Mio. Euro unterstützt. Weitere Vorhaben
befinden sich derzeit im Bewilligungsverfahren. Eine detaillierte Übersicht der
geförderten Forschungsprojekte (Themen, Zuwendungsempfänger,
Fördermittel) ist in der Anlage 1 zu Frage 7j beigefügt.*
k) Welche konkreten Forschungsprojekte zur effizienteren Vergärung von
Wirtschaftsdüngern werden von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch
ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
Nachgeordnete Behörden der Bundesministerien führen keine konkreten
Forschungsprojekte zur effizienteren Vergärung von Wirtschaftsdünger durch.
l) Welche konkreten Maßnahmen zur klimagerechten Tierhaltung hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch
ist die Förderung je Maßnahme?
Der tier- und umweltgerechte Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung soll
gefördert werden. Dazu ist eine sukzessive Neuausrichtung der Förderung
notwendig. Diese soll aufgrund der akuten Probleme und der fortgeschrittenen
Vorarbeiten in der Schweinehaltung begonnen werden (Sauen, Aufzuchtferkel,
Mastschweine).
Am 10. November 2022 fand die Bereinigungssitzung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags für den Haushalt 2023 statt. Dabei wurde der
Beschluss gefasst, zwei Titel zu veranschlagen, mit denen Investitionen in
Stallbaumaßnahmen zur Einhaltung höherer Tierwohlstandards und laufende
Mehrkosten, die den Tierhaltern durch die Einhaltung höherer Tierwohlstan-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6346 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
dards entstehen, gefördert werden können. Damit sind die haushälterischen
Grundlagen für ein Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der
Tierhaltung geschaffen.
Zu den Eckpunkten und Kriterienkatalogen dieses Bundesprogramms haben
Länder und Verbände bereits Stellung genommen. Die darauf aufbauenden
Richtlinienentwürfe des BMEL liegen seit Freitag, 24. März 2023, erneut den
Ländern und Verbänden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 6.
April 2023 vor. Für die anschließende Notifizierung sind mind. sechs bis acht
Monate einzuplanen. Die vorgesehene Förderung ist den vorgenannten Entwürfen
zu entnehmen.
m) Welche konkreten Forschungsprojekte zur klimagerechten Tierhaltung
hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und
wie hoch ist die Förderung je Projekt?
n) Welche konkreten Forschungsprojekte zur klimagerechten Tierhaltung
werden von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem
8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
Die Fragen 7m und 7n werden gemeinsam beantwortet.
Hinsichtlich der Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der Länder
(https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes (https://foerd
erportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
8. Welche „schwer vermeidbaren Restemissionen in der Landwirtschaft“
(siehe „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“, S. 44) werden von
der Bundesregierung identifiziert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
a) Welche konkreten Maßnahmen zur Reduktion der „schwer
vermeidbaren Restemissionen in der Landwirtschaft“ hat die Bundesregierung
seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung
je Maßnahme?
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wurde im Jahr 2022 die
Ausweitung Güllelager im Rahmen der GAK mit 45 Mio. Euro, der Stallumbau im
Rahmen der GAK mit 45 Mio. Euro und die energetische Nutzung von
Wirtschaftsdünger mit 59 Mio. Euro gefördert. Daneben gibt es eine Reihe weiterer
Maßnahmen, wie z. B. die Fördermaßnahmen aufgrund des Bundesprogramms
Ökologischer Landbau oder der Eiweißpflanzenstrategie, die ebenfalls zur
Reduktion der Restemissionen beitragen. Hier lässt sich der Beitrag zur Reduktion
der Restemissionen nicht eindeutig durch Fördermittel beziffern.
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Reduktion der „schwer
vermeidbaren Restemissionen in der Landwirtschaft“ hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die
Förderung je Projekt?
c) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Reduktion der „schwer
vermeidbaren Restemissionen in der Landwirtschaft“ werden von
nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021
durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
Die Fragen 8b und 8c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hinsichtlich der Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der Länder,
verwiesen (https://www.fisaonline.de/).
d) Wie gedenkt die Bundesregierung, die CO2-Bindung in
landwirtschaftlichen Böden in die Betrachtung der Sektoremissionen der
Landwirtschaft einzubeziehen?
Eine Einbeziehung der CO2-Bindung in die Betrachtung der Sektoremissionen
der Landwirtschaft ist nicht vorgesehen.
9. Wie definiert die Bundesregierung „schwer vermeidbare[n]
Restemissionen in der Landwirtschaft“?
Als nicht oder „schwer vermeidbare Restemissionen in der Landwirtschaft“
gelten insbesondere Methan- und Lachgas-Emissionen, die aus natürlichen
Prozessen entstehen (u. a. Tierhaltung und Bodenbewirtschaftung).
10. Wie viele Modellregionen und Modellbetriebe (bitte aufschlüsseln) hat
die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 für das Aufzeigen von
Einsparpotenzialen von Treibhausgas (THG) bereits gewinnen können,
und welche Mittel werden je Projekt aufgewandt?
Im Rahmen des Modell- und Demonstrationsvorhabens (MuD) HumusKlima-
Netz wurden 150 Betriebe gewonnen, die in zehn bundesweit verteilten
Regionalgruppen zusammengefasst sind. Das MuD besteht aus drei Verbundpartnern.
Für die Koordination des Verbundprojektes sind der Deutsche Bauernverband
e. V. (DBV) und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V. (BÖLW)
gemeinsam verantwortlich. Die Fördersumme pro Verband beträgt 11,4 Mio.
Euro. Das Thünen-Institut ist für die wissenschaftliche Begleitung des MuD
zuständig und erhält hierfür Mittel i. H. v. 1,1 Mio. Euro. Somit stehen für das
HumusKlimaNetz Mittel i. H. v. insgesamt 23,9 Mio. Euro zur Verfügung.
a) Wie gedenkt die Bundesregierung, zu gewährleisten, dass die
Modellregionen und Modellbetriebe die vielfältige Agrarlandschaft in der
Bundesrepublik Deutschland widerspiegeln, um somit
allgemeingültige Handlungsempfehlungen aussprechen zu können?
Für eine bestmögliche wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse im
Rahmen des MuD HumusKlimaNetz war es Ziel, eine möglichst repräsentative
Auswahl an deutschen Ackerbaubetrieben zu erhalten, die die vielfältige
Agrarlandschaft in der Bundesrepublik und deren Ackerbaubetriebe bestmöglich
widerspiegeln. Dazu wurden verschiedene Kriterien, wie zum Beispiel die Textur
des Bodens analog zur Verteilung der Bodenzustandserhebung Landwirtschaft,
die Niederschlagsmenge auf den Betrieben, Betriebsform, Verwendung
organischer Dünger u. a. definiert. Anschließend wurden Betriebe in den
unterschiedlichen Boden-Klima-Räumen mittels eines linearen Optimierungsmodells
anhand einer bestmöglichen Abbildung der o. g. Kriterien ausgesucht.
b) Wie gedenkt die Bundesregierung, die Einsparpotenziale von THG,
welche im Rahmen der Modellregionen und Modellbetriebe
identifiziert werden, der breiten landwirtschaftlichen Praxis aufzuzeigen?
Die Ergebnisse der MuD werden der breiten landwirtschaftlichen Praxis u. a.
im Rahmen von Publikationen, Feldtagen, Praktiker-Seminaren, über das
Internet sowie über Messen (z. B. DLG Feldtage, Ökofeldtage) zugänglich gemacht.
c) Plant die Bundesregierung, die zu ermittelnden Einsparpotenziale von
THG im Rahmen von gesetzgeberischen Vorgaben verbindlich für die
deutschen Landwirte vorzuschreiben, und wenn ja, wie gedenkt die
Bundesregierung, regionale Unterschiede in der Agrarlandschaft bei
diesen gesetzgeberischen Vorgaben entsprechend zu berücksichtigen?
Es sind zurzeit keine derartigen gesetzgeberischen Vorgaben vorgesehen.
11. Welche konkreten Maßnahmen zur Wiedervernässung von Mooren hat
die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch
ist die Förderung je Maßnahme?
Das BMEL wird die Wiedervernässung von Mooren und die Nutzung durch
Paludikulturen im Rahmen von Modell- und Demonstrationsvorhaben ab 2023
bis 2032 mit ca. 10 Mio. Euro pro Jahr fördern.
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Wiedervernässung von
Mooren hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021
gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) fördert zur Erprobung und Weiterentwicklung nasser
Bewirtschaftungsweisen insgesamt vier Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz.
Die Pilotvorhaben erproben, wie sich trockengelegte und intensiv genutzte
Moorböden in eine nasse Bewirtschaftung überführen lassen. Das BMUV
fördert die Pilotvorhaben als Verbundvorhaben in vier moorreichen Ländern über
einen Zeitraum von zehn Jahren (2021 bis 2031):
Das Vorhaben in Brandenburg „Brandenburgs Luchgebiete klimaschonend
bewahren“ wird mit 10 886 084,47 Euro gefördert.
Das Vorhaben in Bayern „MoorLandwirtschaft für Klimaschutz Allgäu (MoLa-
Klim)“ wird mit 11 072 848,20 Euro gefördert.
Das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern „Paludi-Vorhaben in
Mecklenburg-Vorpommern“ wird mit 12 608 900,29 Euro gefördert.
Das Vorhaben in Schleswig-Holstein „KlimaFarm – ökonomisch und
ökologisch tragfähige moorbodenerhaltende Grünlandbewirtschaftung“ wird mit
12 402 062,34 Euro gefördert.
Die seit 8. Dezember 2021 von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte zur Wiedervernässung von Mooren können der Tabelle entnommen
werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
BiodivClim: PRINCESS – Gesellschaftliche Synergien und Trade-offs zwischen
Biodiversitätserhalt, Klimaschutz und landwirtschaftlicher Nutzung von Mooren in einer eutrophierten
Umwelt
289 014
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Wiedervernässung von
Mooren werden von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien
seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der
finanzielle Mittelansatz je Projekt?
Folgende Forschungsprojekte wurden von den nachgeordneten Behörden des
BMUV seit dem 8. Dezember 2021 durchgeführt:
„Entwickeln von Anreizen für Paludikultur zur Umsetzung der
Klimaschutzziele 2030 und 2050“ (FKZ 3719 42 5090) Mittelansatz: 139 104,61 Euro,
„Fachliche Begleitung der Umsetzung der Nationalen Moorschutzstrategie und
Vernetzung der Akteure (FKZ: 3522841300), Mittelansatz 693 575,07 Euro
und
„Waldmoore: Ihre Bedeutung für den Biodiversitäts- und Klimaschutz und
nachhaltige Nutzungsformen zu deren Erhalt" (FKZ: 3522841800),
Mittelansatz 183 375,64 Euro.
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
c) Welche finanzielle Kompensation plant die Bundesregierung für den
Wertverlust, welcher Inhabern und Pächtern von landwirtschaftlichen
Flächen entsteht, wenn diese Flächen als Moor wiedervernässt werden
sollen?
Es ist geplant, die Höhe der finanziellen Kompensation, welcher Inhabern und
Pächtern von landwirtschaftlichen Flächen entsteht, wenn diese Flächen
dauerhaft wiedervernässt werden, so auszugestalten, dass diese den tatsächlichen
Wertverlusten entspricht. Die Details zur Ausgestaltung der Kompensation
werden im Rahmen entsprechender Förderrichtlinien erarbeitet.
d) Wie gedenkt die Bundesregierung den Anbau und die Verwertung von
Paludikulturen auf wiedervernässten Mooren zu fördern, um
landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Bearbeitung der Fläche zu
ermöglichen?
Die Bundesregierung plant zur Förderung des Anbaus und der nachfolgenden
Verwertung der Produkte aus Paludikulturen spezielle Fördermaßnahmen im
Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Die Grundlagen
dafür werden im Rahmen der Umsetzung der Pilotvorhaben des BMUV und der
geplanten Modell- und Demonstrationsvorhaben des BMEL ermittelt.
e) Wie beziffert die Bundesregierung die CO2-Bindungskapazität von
einem Hektar wiedervernässtem Moor (bitte aufschlüsseln: in einem
Jahr; in fünf Jahren; in zehn Jahren; in 20 Jahren; in 50 Jahren)?
Nach derzeitigen Stand der Wissenschaft wird die Wiedervernässung bisher
entwässerter und land- oder forstwirtschaftlich genutzter Moorböden dazu
beitragen, die Emissionen aus den Moorböden weitgehend zu reduzieren.
Entscheidend für den Klimaschutz durch Moorbodenschutz ist zunächst die
Minderung der derzeit sehr hohen CO2-Emissionen von im Mittel 33 Tonnen
pro Hektar und Jahr (Ackerland) bzw. 26 Tonnen pro Hektar und Jahr
(Grünland), die bei unveränderter entwässerungsbasierter Nutzung auch über die
nächsten Jahrzehnte Bestand haben werden. Die Synthese von meist
mehrjährigen Messdaten von 44 ungenutzten Moorstandorten in Deutschland hat gezeigt,
dass durch erfolgreiche Wiedervernässung, d. h. durch Wasserstände nahe der
Geländeoberfläche, eine CO2-Aufnahme von im Mittel 1,4 Tonnen pro Hektar
und Jahr erreicht werden kann. Tendenziell ist die CO2-Aufnahme pro Hektar
und Jahr in den ersten Jahren etwas höher, Studien über 20 oder 50 Jahre liegen
bisher nicht vor. Da sich Moore durch eine CO2-Aufnahme über Tausende
Jahre auszeichnen, ist unter günstigen hydrologischen Bedingungen und bei einer
Begrenzung des Temperaturanstiegs von einer kontinuierlichen Senkenleistung
auszugehen.
Es ist im Übrigen bisher nicht erforscht, ob und inwiefern wiedervernässte und
weiterhin land- oder forstwirtschaftlich genutzte Moorböden CO2 aus der
Atmosphäre binden.
f) Wie beziffert die Bundesregierung die CO2-Bindungskapazität von
wiedervernässten Mooren in Deutschland insgesamt (bitte
aufschlüsseln: in einem Jahr; in fünf Jahren; in zehn Jahren; in 20 Jahren; in
50 Jahren)?
Die in der Antwort zu Frage 11e beschriebene Senkenleistung setzt günstige
hydrologische Bedingungen voraus. Derzeit ist nicht bekannt, auf welchem
Anteil der insgesamt 1,8 Millionen Hektar organischer Böden eine optimale
Wiedervernässung umgesetzt werden kann. Derzeit betragen die CO2-Emissionen
aus entwässerten organischen Böden 45,1 Millionen Tonnen pro Jahr. Daher ist
zu betonen, dass, auch wenn optimale Bedingungen nicht erreicht werden
können, auch eine Senkung der CO2-Emissionen durch Anhebung der
Wasserstände zum Klimaschutz beiträgt. Zu den Zeitschritten gilt ebenfalls das oben als
Antwort zu Frage 11e Ausgeführte, wobei eine schnelle Umsetzung von
Maßnahmen die Erfolgschancen erhöht, da sich Torfeigenschaften mit
fortschreitender Entwässerungsdauer verschlechtern.
Daten über die CO2-Bindungskapazität von wiedervernässten Mooren in
Deutschland sind im Übrigen nicht verfügbar. Die geplanten
Wiedervernässungsmaßnahmen auf entwässerten Moorböden haben primär zum Ziel, die
CO2-Emissionen weitgehend zu reduzieren.
g) Wie beziffert die Bundesregierung die CO2-Bindungskapazität von
wiedervernässten Mooren in den jeweiligen Bundesländern (bitte
aufschlüsseln nach Bundesländern und: in einem Jahr; in fünf Jahren; in
zehn Jahren; in 20 Jahren; in 50 Jahren)?
Nach den dem deutschen Inventarbericht zu Grunde liegenden Daten sind die
fünf moorreichsten Länder mit den entsprechend höchsten CO2-Emissionen
Niedersachsen (rund 597 00 Hektar), Mecklenburg-Vorpommern
(330 000 Hektar), Brandenburg (243 000 Hektar), Bayern (222 000 Hektar)
und Schleswig-Holstein (185 000 Hektar). Diese Länder beherbergen rund
87 Prozent der Fläche organischer Böden in Deutschland. In den übrigen
Ländern kommen ebenfalls organische Böden vor, die bei einer Vernässung zum
Klimaschutz beitragen können. Die potenzielle CO2-Aufnahme unterscheidet
sich nicht zwischen den Bundesländern, so dass das theoretische
Minderungsbzw. Senkenpotenzial im Wesentlichen proportional zur Fläche der organischen
Böden ist. Zu den Zeitschritten wird auf die Antworten zu den Fragen 11e und
11f verwiesen, mögliche Unterschiede zwischen den Bundesländern lassen sich
derzeit nicht beziffern.
h) Welche Auswirkungen hat die Wiedervernässung von Mooren auf
anliegende Wohnbebauung, auf anliegende Industriebebauung und auf
anliegende landwirtschaftliche Produktionsgebäude?
Bei einer sachgerechten Wiedervernässung von entwässerten Moorböden
werden die angrenzenden Flächen in die Planungen und Umsetzung der
Maßnahmen derart einbezogen und berücksichtigt, dass Schäden durch die Anhebung
der Wasserstände auf angrenzende bebaute Grundstücke vermieden werden. Es
sei hier auch darauf hingewiesen, dass die Entwässerungen von Moorböden
Sackungen und Setzungen der Böden zur Folge haben, die ihrerseits regelmäßig
zu Schäden an Bauten und Infrastrukturen führen können.
12. Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung lokaler Lieferketten hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist
die Förderung je Maßnahme?
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Förderung regionaler
Wirtschaftskreisläufe bei den Ländern, die hier u. a. über die Förderung von regionalen
und zum Teil branchenspezifischen Clusterinitiativen aktiv sind.
Daneben findet eine Förderung über die Förderbereiche 2 und 3A der Bund-
Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ statt.
Spezifische Maßnahmen des BMEL, die auf das Ziel der Stärkung regionaler
Lieferketten einzahlen, sind der beigefügten Übersicht in Anlage 2 zu Frage 12
zu entnehmen.*
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Stärkung lokaler
Lieferketten hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und
wie hoch ist die Förderung je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte zur Stärkung lokaler Lieferketten können der Tabelle entnommen
werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
Verbundprojekt BaSys4Forestry: Weiterentwicklung und Adaption des BaSys 4 Systems zur
Anwendung in der Forstwirtschaft
740 000
Effiziente Reaktion auf lT-Sicherheitsvorfälle in transnationalen Lieferketten (CONTAIN) 1 790 000
Gefördert wird außerdem das: Projekt GreenTwin – Grüner Digitaler Zwilling
mit Künstlicher Intelligenz für CO2-sparende kooperative Mobilität & Logistik
im ländlichen Raum“, 1. März 2023 bis 31. Dezember 2025,
Zuwendungsbetrag 1 960 988,80 Euro.
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder, verwiesen (https://www.fisaonline.de/).
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Stärkung lokaler
Lieferketten werden von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit
dem 8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
Hinsichtlich der Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der Länder
(https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes (https://foerd
erportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6346 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
c) Wie gedenkt die Bundesregierung, lokale Lieferketten in Zukunft
weiter zu stärken?
Das BMEL setzt sich mit verschiedenen Maßnahmen für die Stärkung
regionaler Wertschöpfungsketten ein, insbesondere im Rahmen des erweiterten
Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE+),
der“ GAK, des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) sowie durch
eine institutionelle Förderung des Bundesverbands der Regionalbewegung e. V.
und eine ideelle Unterstützung des Regionalfensters.
Für das erweiterte BULE+ sind zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung
1 Mio. Euro (on top) des Ansatzes des Haushaltstitels für das laufende Jahr
vorgesehen. Zur Umsetzung dieser politischen Schwerpunktsetzung wird aktuell
die Ausarbeitung von Bekanntmachungen für Modell- und
Demonstrationsvorhaben (MuD) zur Thematik der regionalen Lebensmittelwertschöpfung („aus
der Region für die Region“) in mehreren Phasen vorbereitet. Zudem wird
aktuell die Vergabe eines Forschungsvorhabens zur Identifizierung der
Erfolgsfaktoren und Analyse von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Regionalvermarktung
von Lebensmitteln vorbereitet.
Darüber hinaus wurden mit der Bekanntmachung über die Durchführung von
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Bereich „Regionale Bio-
Wertschöpfungsketten“ im Rahmen des BÖL Forschungsvorhaben zur Analyse,
Bewertung und Transparenz von Bio-Wertschöpfungsketten sowie zur Nachfrage
nach regionalen Bio-Produkten und zum Kapazitätsaufbau eingeworben. Die
ersten Projekte aus dieser Bekanntmachung stehen kurz vor der Bewilligung.
Ferner wird aktuell eine Bekanntmachung über die Durchführung des
Modellregionenwettbewerbs „Ernährungswende in der Region“ vorbereitet. Mit der
Förderung sollen modellhafte Vorhaben mit innovativen Beiträgen zur
Ernährungswende hin zu einer gesunden und an den planetaren Grenzen orientierten
Ernährung in definierten Regionen ermöglicht werden. Ziele sind die
Förderung der Gesundheit durch eine gesunde und nachhaltige Ernährung, die
Umsetzung der Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., der Auf- und Ausbau regionaler
Wertschöpfungsketten und Vernetzungsstrukturen, das Erreichen des 30-Prozent-
Ziels für Bio-Lebensmittel sowie die Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung.
Für eine Bekanntmachung zur „Erschließung alternativer Proteinquellen für die
Humanernährung“ sind ab 2023 zudem Mittel aus dem Innovationsprogramm
und dem Programm der Eiweißpflanzenstrategie eingeplant. In der
Bekanntmachung kommt dem Einsatz regional produzierter Rohstoffe eine besondere
Bedeutung zu.
Auch im Rahmen der Bekanntmachung zur Förderung der Künstlichen
Intelligenz in der Landwirtschaft, der Lebensmittelkette, der gesundheitlichen
Ernährung und den ländlichen Räumen werden vier Verbundvorhaben gefördert, die
sich mit den Themen Wertschöpfungsketten und Direktvermarktung
beschäftigen.
d) Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung der landwirtschaftlichen
Direktvermarktung hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember
2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je Maßnahme?
Der Bund fördert die Direktvermarktung im Bereich der Diversifizierung
landwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen der GAK. Hierdurch werden
Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung unterstützt. Dazu gehören
beispielsweise Fördermöglichkeiten für den Aufbau einer Ab-Hof-Vermarktung bzw.
Hofläden, die Einrichtung eines Hofcafés oder auch die Aufstellung eines
Milchautomaten.
Die Durchführung einschließlich der Entscheidung über die Anwendung dieser
Fördermöglichkeiten liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder.
Informationen über geförderte Maßnahmen sind im Rahmen der GAK-
Berichterstattung 2021 zum Förderbereich 2: Förderung landwirtschaftlicher
Unternehmen abrufbar (https://www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderunge
n/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-des-kuestensc
hutzes/gak-berichterstattung-2021).
e) Wie gedenkt die Bundesregierung, die landwirtschaftliche
Direktvermarktung in Zukunft weiter zu fördern?
Die Förderung im Rahmen der GAK wird fortgesetzt.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Etablierung von Reallaboren für
die landwirtschaftliche Forschung?
a) Welche konkreten Reallabore hat die Bundesregierung seit dem
8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je
Projekt?
b) Wie gedenkt die Bundesregierung, die auskömmliche Finanzierung
von Reallaboren über den gesamten Forschungszeitraum
sicherzustellen?
c) Wie gedenkt die Bundesregierung, die Vielfalt der deutschen
Agrarlandschaft in der Forschung an zukunftsfähigen Agrar- und
Ernährungssystemen zu berücksichtigen?
Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 13 bis 13c
zusammen beantwortet.
In Reallaboren arbeiten Forscher und Praktiker auf Augenhöhe an denselben
Fragestellungen. Reallabore sind daher geeignet, neue Fragestellungen zu
definieren und Forschungsergebnisse schnell in die Praxis zu transferieren. Das
BMEL fördert derzeit noch keine Reallabore. Im Rahmen der geplanten
europäischen Partnerschaft Agroecology/Living Labs soll jedoch ein europaweites
Netzwerk von Reallaboren aufgebaut werden. Das BMEL ist intensiv in dieser
Partnerschaft involviert und prüft, inwieweit ein entsprechendes Netzwerk in
Deutschland aufgebaut werden kann. Auch Modelle einer dauerhaften
Finanzierung werden in der Partnerschaft Agroecology/Living Labs entwickelt
werden. Bei einer geeigneten Verteilung von Reallaboren/Living Labs kann die
Vielfalt der Agrarlandschaften forschungsseitig abgedeckt werden.
Das BMBF fördert mit der Fördermaßnahme „Agrarsysteme der Zukunft“ die
Entwicklung innovativer Agrarsysteme, die sich nachhaltig und
ressourceneffizient den Herausforderungen der nächsten Generationen stellen.
Systemorientierte Lösungen für eine Agrarproduktion der Zukunft werden entwickelt, die
ein breites Themenspektrum abdecken und der Vielfalt der deutschen
Agrarlandschaft Rechnung tragen.
d) Wie gedenkt die Bundesregierung, eine möglichst schnelle
Implementierung von Forschungserkenntnissen in der landwirtschaftlichen
Praxis sicherzustellen?
Eine möglichst schnelle Implementierung der Forschungserkenntnisse in die
landwirtschaftliche Praxis wird beispielsweise im Rahmen der
Fördermaßnahme „Agrarsysteme der Zukunft“ unter anderem durch eine langfristige
Forschungsförderung in inter-/transdisziplinären, partizipativen und holistischen
Innovationsansätzen, die Erprobung neuer Formen der Kooperation zwischen
Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, die Implementierung einer
Governance für eine neue Qualität der Zusammenarbeit, eine vielfältige
Wissenschaftskommunikation und die aktive Einbindung von Stakeholdern,
Wirtschaftspartnern und der Öffentlichkeit in die Weiterentwicklung der Projekte
sichergestellt.
Im Rahmen der geförderten Verbundprojekte wird der Transfer der Ansätze und
Lösungen in die Praxis durch die Beteiligung von Unternehmen bzw.
Anwendern gewährleistet, die im Erfolgsfall die Ergebnisverwertung verantworten.
14. Bei welchen bodenbezogenen Kulturen sieht die Bundesregierung das
Potenzial, ertragreich und nachhaltig in Ballungsräumen angebaut
werden zu können?
Grundsätzlich besteht für alle bodenbezogenen Kulturarten ein Potential,
nachhaltig und ertragreich in Ballungsräumen angebaut zu werden, sofern eine
ausreichend hohe Wertschöpfung gewährleistet werden kann, um kostendeckend
zu wirtschaften.
a) Welche konkreten Maßnahmen zur Überdachung und Anpassung von
bodenbezogenen Anbausystemen hat die Bundesregierung seit dem
8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je
Maßnahme?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Richtlinie des BMEL zur
Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und
Gartenbau investive Maßnahmen in bestehenden und neu errichteten
Gewächshäusern. Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung, zum Beispiel der
wärmedämmende Einbau von Energieschirmen oder der Einbau von
Mehrfachbedeckungen, sowie neue Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbarer
Energie für den betrieblichen Eigenbedarf. Seit dem 8. Dezember 2021 wurden
99 Förderfälle für Investitionen in Gewächshäuser neu bewilligt oder als bereits
laufende Vorhaben abgeschlossen; die durchschnittliche Zuwendungshöhe
beträgt 63 394 Euro je Förderfall.
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Überdachung und
Anpassung von bodenbezogenen Anbausystemen hat die Bundesregierung
seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung
je Projekt?
c) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Überdachung und
Anpassung von bodenbezogenen Anbausystemen werden von
nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021
durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
Die Fragen 14b und 14c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hinsichtlich der Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der Länder
(https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes (https://foerd
erportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
d) Welche konkreten Maßnahmen zur effizienten Wasserspeicherung und
Wasserverwendung in der Land- und Forstwirtschaft hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die
Förderung je Maßnahme?
Im Rahmen der GAK können der Neubau und die Erweiterung von Wasser
sparenden überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und
Zuleitung von Wasser für Beregnungszwecke (Förderbereich 7. Maßnahme 2.0
des GAK-Rahmenplans) gefördert werden. Zudem sind auch Investitionen in
Bewässerungsanlagen über das Agrarinvestitionsförderprogramm
(Förderbereich 2 A. Maßnahme 1.0 des GAK-Rahmenplans) förderfähig, wenn eine
Wassereinsparung von mindestens 15 Prozent erreicht wird. Für die Durchführung
der GAK-Förderung sind die Länder zuständig. Daten über die verausgabten
Bundes- und Landesmittel können der GAK-Berichterstattung entnommen
werden: https://www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaf
tsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes/gak-ber
ichterstattung-2021.
e) Welche konkreten Forschungsprojekte zur effizienten
Wasserspeicherung und Wasserverwendung in der Land- und Forstwirtschaft hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch
ist die Förderung je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte zur effizienten Wasserspeicherung und -verwendung in der Land- und
Forstwirtschaft können der Tabelle entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
IBÖ-09: terligno – Entwicklung eines marktfähigen Hydrogel-Produktes auf Basis des
nachwachsenden Rohstoffes Lignin, welches im Boden wie ein biologisch abbaubarer Schwamm
fungiert und so Pflanzen länger mit Wasser versorgt. Durch den Abbau werden die Böden mit
einer Kohlenstoffquelle aufgewertet.
77 700
KMU-innovativ: SolWaAg – Innovatives und hocheffizientes solares
Wasserrückgewinnungssystem zur Reduzierung des Wasserbedarfs bei der Bewässerung von Kulturpflanzen in der
Agrarwirtschaft – angetrieben durch 100 Prozent erneuerbare Energie
460 000
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
f) Welche konkreten Forschungsprojekte zur effizienten
Wasserspeicherung und Wasserverwendung in der Land- und Forstwirtschaft werden
von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8.
Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
Hinsichtlich der Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der Länder
(https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes (https://foerd
erportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
15. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für die
Züchtungsforschung zu verbessern?
a) Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozess
von der Züchtung einer Pflanzensorte bis zu deren Zulassung in der
Bundesrepublik Deutschland beim Einsatz konventioneller
Züchtungsmethoden?
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Die Züchtung einer neuen Pflanzensorte dauert – einschließlich der
Sortenprüfung durch das Bundessortenamt – ungefähr zehn bis 15 Jahre, wobei es je
nach Pflanzenart Unterschiede gibt. So dauert der Züchtungsprozess bei Obst
und Reben mindestens 20 bis 30 Jahre, in manchen Fällen sogar 50 Jahre und
mehr.
b) Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozess von
der Züchtung einer Pflanzensorte bis zu deren Zulassung in der
Bundesrepublik Deutschland beim Einsatz neuer Züchtungsmethoden?
Da es derzeit in Deutschland keine saatgutrechtlich zugelassenen mittels neuen
Züchtungsmethoden hergestellten Sorten gibt, existieren hierzu keine
Erkenntnisse.
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag der
Forschungsgelder, welche in der Bundesrepublik Deutschland jährlich für
die Erforschung neuer Züchtungsmethoden aufgewandt werden?
Der Bundesregierung liegt keine Übersicht über die in der Bundesrepublik
Deutschland insgesamt für die Erforschung neuer Züchtungsmethoden
aufgewendeten Mittel vor. Die Höhe der Fördermittel der Bundesregierung für die
Projektförderung kann u. a. der Datenbank FISA-online (https://www.fisaonlin
e.de/) sowie dem Förderkatalog des Bundes (https://foerderportal.bund.de/foek
at/jsp/StartAction.do), als auch anderen einschlägigen Datenbanken
entnommen werden.
d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag der
Forschungsgelder, welche in den Vereinigten Staaten von Amerika
jährlich für die Erforschung neuer Züchtungsmethoden aufgewandt
werden?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Höhe der Forschungsgelder,
die die Vereinigten Staaten von Amerika jährlich für die Erforschung neuer
Züchtungsmethoden aufwenden.
e) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag der
Forschungsgelder, welche in der Volksrepublik China jährlich für die
Erforschung neuer Züchtungsmethoden aufgewandt werden?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Höhe der Forschungsgelder,
die die Volksrepublik China jährlich für die Erforschung neuer
Züchtungsmethoden aufwendet.
f) Wie viele Freiflächenversuche mit Pflanzen, die mit neuen
Züchtungsmethoden gezüchtet wurden, finden nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in der Bundesrepublik Deutschland statt?
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen aktuell weder Genehmigungen
von Freilandversuchen mit Pflanzen, die mit neuen Züchtungsmethoden
gezüchtet wurden, noch liegen Anträge auf Genehmigung vor.
g) Wie viele Freiflächenversuche mit Pflanzen, die mit neuen
Züchtungsmethoden gezüchtet wurden, finden nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in der Europäischen Union statt (bitte nach
Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Informationen über die experimentelle Freisetzung von gentechnisch
veränderten Pflanzen, einschließlich solchen, die mit neuen Züchtungsmethoden
gezüchtet wurden, können bei der Europäischen Kommission unter https://webgat
e.ec.europa.eu/fip/GMO_Registers/GMO_Part_B_Plants.php eingesehen
werden.
h) Wie viele Freiflächenversuche mit Pflanzen, die mit neuen
Züchtungsmethoden gezüchtet wurden, finden nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in den Vereinigten Staaten von Amerika statt?
i) Wie viele Freiflächenversuche mit Pflanzen, die mit neuen
Züchtungsmethoden gezüchtet wurden, finden nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in der Volksrepublik China statt?
Die Fragen 15h und 15i werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die genaue Anzahl an Freiflächenversuchen in den Vereinigten Staaten von
Amerika und der Volksrepublik China mit Pflanzen, die mit neuen
Züchtungsmethoden gezüchtet wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Ein
Überblick über die Entwicklung von Pflanzen mittels neuer Züchtungsmethoden
kann verschiedenen Publikationen entnommen werden, eine geographische
Aufschlüsselung bieten, z. B. Modrzejewski et al. 2019 (https://doi.org/10.118
6/s13750-019-0171-5) oder das sog. „Dashboard“ der Europäischen
Kommission (https://datam.jrc.ec.europa.eu/datam/embed/NEW_GENOMIC_TECHNIQ
UES/index.html).
j) Wie viele Sorten, welche mit neuen Züchtungsmethoden gezüchtet
wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den deutschen
Markt zugelassen?
Es gibt derzeit keine für den deutschen Saatgutmarkt zugelassenen Sorten, die
mittels neuer Züchtungsmethoden gezüchtet worden sind.
k) Wie viele Sorten, welche mit neuen Züchtungsmethoden gezüchtet
wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den US-
amerikanischen Markt zugelassen?
In den Vereinigten Staaten von Amerika werden mit neuen Züchtungsmethoden
gezüchtete Pflanzen auf andere Weise als in der Europäischen Union reguliert;
Informationen über Regulierung/Zulassung finden sich z. B. auf den
Internetseiten des „Animal and Plant Health Inspection Service“ des US-
Landwirtschaftsministeriums. Informationen über Pflanzen bzw. Produkte, die mit neuen
Züchtungsmethoden gezüchtet wurden und in einzelnen Ländern auf dem
Markt sind, können z. B. der Datenbank EUginius (https://www.euginius.eu/eu
ginius/pages/home.jsf) entnommen werden.
l) Wie viele Sorten, welche mit neuen Züchtungsmethoden gezüchtet
wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den chinesischen
Markt zugelassen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind keine mit neuen Züchtungsmethoden
gezüchtete Sorten für den chinesischen Markt zugelassen.
m) Wie gedenkt die Bundesregierung, ihr Ziel zu erreichen, bei der
Züchtungsforschung innerhalb Europas eine Vorreiterrolle einzunehmen,
wenn Freiflächenversuche von mit neuen Züchtungsmethoden
gezüchteten Pflanzen praktisch nicht durchgeführt werden?
Die von der Bundesregierung geförderten Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben im Bereich der Pflanzenzüchtungsforschung leisten einen wichtigen
Beitrag zur züchterischen Verbesserung von Kulturpflanzen insbesondere in
Hinblick auf Ressourceneffizienz sowie auf Resistenz- und Toleranzeigenschaften.
Dabei greifen die Vorhaben auf eine breite Methodenvielfalt zurück und sind
u. a in den Bereichen der Evaluierung und Nutzbarmachung genetischer
Ressourcen, der funktionellen Genomanalyse sowie der genombasierten und
vorhersagenden (prädiktiven) Pflanzenzüchtung anzusiedeln. Die breite
Methodenvielfalt, welche hierbei angewandt wird, gilt es beizubehalten und zu stärken.
n) Wie erklärt die Bundesregierung die Aussage der Bundesministerin für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Steffi Lemke in Bezug auf eine Gentechnik-Deregulierung auf
europäischer Ebene „Ich halte die geltende Regelung für die genau
richtige, weil sie das Vorsorgeprinzip schützt [und sehe] keine
Notwendigkeit für eine Neuregelung“ (www.euractiv.de/section/landwirtschaft-u
nd-ernahrung/news/gruenen-minister-unschluessig-ueber-gentechnik-l
iberalisierung/) vor dem Hintergrund der Aussage der
Bundesregierung, sich konstruktiv in die Rechtsetzungsinitiative auf EU-Ebene
zum Gentechnikrecht einbringen zu wollen?
o) Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf beim EU-
Gentechnikrecht, und wenn ja, in welchen Bereichen?
p) Hat die Bundesregierung eine abgestimmte Position zur
Rechtsetzungsinitiative auf EU-Ebene zum Gentechnikrecht, mit der sie sich –
wie in der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ angekündigt
– konstruktiv in diese einbringen kann?
Die Fragen 15n bis 15p werden gemeinsam beantwortet.
Die verschiedenen Ressorts befinden sich im fortwährenden Austausch, um die
laufende Initiative der EU-Kommission zum Umgang mit neuen genomischen
Techniken konstruktiv von Seiten der Bundesregierung zu begleiten.
q) Welche konkreten Maßnahmen zur Züchtung angepasster
Nutzpflanzen mittels konventioneller Züchtungsmethoden hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die
Förderung je Maßnahme?
In Deutschland hat sich eine erfolgreich praktizierte Kooperation von
öffentlicher Züchtungsforschung und privatwirtschaftlicher Sortenentwicklung
etabliert. So beteiligen sich Bund und Länder nur an der, der Sortenzüchtung
vorgelagerten Forschung.
Aufgrund der langen Zeiträume zur Züchtung von Obst und Reben (auf die
Antwort zu Frage 15a wird verwiesen) gibt es von Seiten der Bundesregierung
im vom BMEL aus dem Einzelplan 10 finanzierten Julius Kühn-Institut (JKI),
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, eine Sortenzüchtung in dessen
Instituten für Züchtungsforschung an Obst sowie für Züchtungsforschung an
Reben. Die Sortenzüchtung ist in die Züchtungsforschung der Institute
eingebunden.
r) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Züchtung angepasster
Nutzpflanzen mittels konventioneller Züchtungsmethoden hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die
Förderung je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte zur Züchtung angepasster Nutzpflanzen mittels konventioneller
Züchtungsmethoden können der Tabelle entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersumme in Euro
GeneBank3.0 – Genomik-basierte Nutzbarmachung genetischer Ressourcen im Weizen für
die Pflanzenzüchtung
2 629 376
MAZE3 – Verbesserung quantitativer Merkmale durch Erschließung genomischer und
funktionaler Diversität aus Mais-Landrassen
2 807 843
SHAPE3 – Strukturelle Genomvariation, Haplotypendiversität und das Gerste Pan-Genom –
Erforschung der strukturellen Genomdiversität für die Gerstezüchtung
3 455 825
PrimedPlant-3 – Priming für eine verstärkte Abwehr als eine Strategie zur Optimierung der
Resistenz und ein mögliches Zuchtziel
1 510 441
SelWineQ3 – Prädiktive Züchtung auf Weinqualität 1 385 008
BreedPatH3 – Zuchtwert Mustererkennung in Hybridkulturen 880 808
Bioökonomie International 2021: FortressWheat – Untersuchung und Aufklärung neuer
genetischer Variation in der Interaktion zwischen Weizen und Rostkrankheiten für einen
pestizidreduzierten Weizenanbau
640 983
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
s) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Züchtung angepasster
Nutzpflanzen mittels konventioneller Züchtungsmethoden werden von
nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8.
Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle Mittelansatz je
Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien geförderten Forschungsprojekte zur Züchtung angepasster Nutzpflanzen
mittels konventioneller Züchtungsmethoden können der Tabelle entnommen
werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
GeneBank3.0: Genomik-basierte Nutzbarmachung genetischer Ressourcen im Weizen für die
Pflanzenzüchtung, Teilprojekt B
141 228
PrimedPlant-3: Priming für eine verstärkte Abwehr als eine Strategie zur Optimierung der
Resistenz und ein mögliches Zuchtziel, Teilprojekt B und C
1 012 726
SelWineQ3: Prädiktive Züchtung auf Weinqualität, Teilprojekt B 433 212
Bioökonomie International 2021: FortressWheat: Untersuchung und Aufklärung neuer
genetischer Variation in der Interaktion zwischen Weizen und Rostkrankheiten für einen
pestizidreduzierten Weizenanbau, Teilprojekt B
335 554
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
t) Welche konkreten Maßnahmen zur Züchtung angepasster
Nutzpflanzen mittels neuer Züchtungsmethoden hat die Bundesregierung seit
dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung je
Maßnahme?
u) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Züchtung angepasster
Nutzpflanzen mittels neuer Züchtungsmethoden hat die Bundesregierung
seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die Förderung
je Projekt?
v) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Züchtung angepasster
Nutzpflanzen mittels neuer Züchtungsmethoden werden von
nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8. Dezember 2021
durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle Mittelansatz je Projekt?
Die Fragen 15t bis 15v werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 6g und 6h wird verwiesen.
16. Welche konkreten Maßnahmen zur Etablierung digitaler Ansätze und
Lösungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die
Förderung je Maßnahme?
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Etablierung digitaler
Ansätze und Lösungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft hat
die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie
hoch ist die Förderung je Projekt?
Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet.
Die seit 8. Dezember 2021 von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte zur Etablierung digitaler Ansätze und Lösungen für die Land-, Forst-
und Fischereiwirtschaft können der Tabelle entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
AVATARS – Modernste Virtualitäts- und erweiterte Realitäts-Verfahren für den Zyklus von
Samen zu Samen
7 173 114
Bioökonomie International 2021: FRUTILLA – Frostvorhersage für den Obstanbau durch
maschinelles Lernen und Sensorsynthese
353 313
Bioökonomie International 2020: FiSBea – Grenzen von Sojabohnen-Anbausystemen in
Mitteleuropa: Nutzung von pflanzenwachstumsfördernden Rhizobakterien für eine stabile und
ressourcenschonende Produktion
322 988
BioRevierPlus – Innovative Landwirtschaft (InnoLa) – 5G-Test- und Experimentierfeld für
die digitale Landwirtschaft und Entwicklungszentrum für Mobile Datenerfassungs- und -
übertragungssysteme in der modernen, ressourcenschonenden Landwirtschaft, Aufbau und Betrieb
eines Schnittstellenlabors als HighTech-Hub im Themendreieck EnergieDigitalisierung-
Bioökonomie
1 349 708
BioRevierPlus – Innovative Landwirtschaft (InnoLa) – Digitale und Robotik-Systeme für
nachhaltige Produktion, Diversifizierung der Agrarproduktion durch hochwertige Anbau
Systeme auf Basis digitaler und robotischer Technologien, Autonome Systeme zur
Datenerfassung landwirtschaftlicher Produktion
10 111 196
BonaRes (Modul A, Phase 3): SOILAssist – Nachhaltige Sicherung und Verbesserung von
Bodenfunktionen durch intelligente Landbewirtschaftung – Ein Echtzeit-Assistenzsystem für
die Praxis
2 355 275
BonaRes (Modul A, Phase 3): I4S – Integriertes System zum ortsspezifischen Management
der Bodenfruchtbarkeit
3 179 815
BonaRes (Modul B, Phase 3): BonaRes-Zentrum für Bodenforschung 6 492 984
Automatisierte Hochdurchsatzphänotypisierung von Pflanzen und Pflanzenteilen 500 040
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
KMUi-BÖ02: FishAI – Intelligentes, datenbasiertes Fütterungssystem für landbasierte
Aquakulturanlagen auf Basis von KI basierter Bilderkennung und dynamischen, multivariaten
Wachstumsmodellen
734 435
REGULUS-Verbundvorhaben: TreeDigitalTwins – KI-basierte Verfahren zur Analyse von
4D-Punktwolken zum Aufbau Digitaler Zwillinge am Beispiel von Vegetationsbeständen
1 500 000
Digital GreenTech – Langprojekt: DiGeBaSt – Digitaler Fingerabdruck: Markierungsfreie
Rückverfolgung vom gefällten Baumstamm bis ins Sägewerk
1 200 000
Digital GreenTech – Langprojekt: FORESTCARE – Einzelbaumbasiertes, satellitengestütztes
Waldökosystemmonitoring mittels autoadaptiver Hyperdimensions – Geodatenanalyse
1 300 000
Verbundprojekt: DeepIntegrate – Integration heterogener Datenquellen im Deep Learning:
Architekturen, Algorithmen und Anwendungen in der Pflanzenzüchtung
1 310 000
KMU-innovativ – Verbundprojekt: CARPE MEMORIAM – Ein betriebsübergreifendes
digitales Flächengedächtnis für die effizientere Landwirtschaft
920 000
Verbundprojekt TreeSatAI: Künstliche Intelligenz mit Erdbeobachtungs- und Multi-Source
Geodaten für das Infrastruktur-, Naturschutz- und Waldmonitoring
970 000
Verbundprojekt CropML: Neue Maschinelle Lernverfahren zur akkurateren Pflanzenzüchtung
durch Integration heterogener externer Faktoren
540 000
R4Agri – Reasoning mit landwirtschaftlichen Daten: Integration von metrischen und
qualitativen Sichtweisen
850 000
Verbundprojekt SimLearn: Vervollständigung von Trainingsdaten durch iterativ lernende
Simulation
1 880 000
Hyperspektrale Prozesskontrolle in der Lebensmittel- und Agrarproduktion der Zukunft 4.0
(HYLAP)
1 790 000
Hochintegrierte nano-optische Filter für Agrar-Sensorik (INFIMEDAR) 2 280 000
Entwicklung eines Open Source Pflanzenmonitoringsystems mit bildbasierter AI-
Sichtkontrolle und AR-/VR-basierter Visualisierung (OpenFarmingAI)
960 000
Photonische Unkrautbekämpfung im Zuckerrübenanbau – Laserbasiertes
Unkrautmanagement (LUM)
1 810 000
HOPLA – Hochleistungssensorik für smarte Pflanzenschutzbehandlung 2 220 000
KMU-i Verbundprojekt „Die Zukunft der automatischen Grünspargelernte (GRAShopper)“ 600 000
Modulares Elektroniksystem mit KI zur Überwachung und Regelung in landwirtschaftlichen
Nutzfahrzeugen (ESKIMO)
940 000
Sensorsystem für ein echtzeitfähiges Nährstoffmanagement zur bedarfsgerechten Düngung in
der Landwirtschaft (iDent)
1 530 000
Leistungsfähige Sensorplattform für die Digitalisierung in der Landwirtschaft (PLANtAR) 2 300 000
Es werden außerdem gefördert:
● das Projekt „Cognitive Weeding – Selektives Unkraut- und
Beikrautmanagement mit Hilfe künstlicher Intelligenz“, Laufzeit: 1. September 2021
bis 31. August 2024, Zuwendungsbetrag: 3 002 398,93 Euro; https://www.
z-u-g.org/foerderung/ki-leuchttuerme-fuer-umwelt-klima-natur-und-ressour
cen/projekt/cognitive-weeding/,
● das Projekt „KIWA – KI-basierte Waldüberwachung – Künstliche
Intelligenz zur Früh-Detektion von Waldbrand-Ereignissen“, 1. Januar 2023 bis
31. Dezember 2025, Zuwendungsbetrag: 1 756 499,51 Euro, und
● das Projekt „Future Forest“ im Rahmen der Förderinitiative "KI-
Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen", finanziert das BMUV über
den Zeitraum 1. Mai 2022 bis 30. April 2025 mit 2 276 034,37 Euro. Das
Projekt erprobt den Einsatz von KI bei der Waldzustandsanalyse, der
Bewertung der zukünftigen Waldentwicklung sowie dem klimaangepassten
Waldumbau.
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Etablierung digitaler
Ansätze und Lösungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft werden
von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem 8.
Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien geförderten Forschungsprojekte zur Etablierung digitaler Ansätze und
Lösungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft können der Tabelle
entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
BonaRes (Modul A, Phase 3): SOILAssist – Nachhaltige Sicherung und Verbesserung von
Bodenfunktionen durch intelligente Landbewirtschaftung – Ein Echtzeit-Assistenzsystem für
die Praxis, Teilprojekt A
1 224 965
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes
(https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
c) Wie gedenkt die Bundesregierung, den Transfer von digitalen, smarten
und systemorientierten Ansätzen und Lösungen in die land-, forst- und
fischereiwirtschaftliche Praxis zu fördern?
Die Bundesregierung fördert zahlreiche Forschungsvorhaben, wie
beispielsweise die bundesweit verteilten „digitalen Experimentierfelder in der
Landwirtschaft“ und die „Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen“, in denen in einem
Zusammenschluss aus Wissenschaft, Wirtschaft und landwirtschaftlicher Praxis
neue nachhaltige Lösungen in der Anwendung digitaler Techniken entwickelt
und erprobt werden. Der Wissenstransfer in die Praxis ist ein essenzieller Teil
der o. g. Fördermaßnahmen, damit den landwirtschaftlichen Betrieben in
Deutschland mit den Erkenntnissen aus den Projekten die Möglichkeit gegeben
wird, die Vor- und Nachteile digitaler Techniken kennen zu lernen, um so die
für den jeweiligen Betrieb geeignete Technik auswählen zu können. Das
Wissen wird u. a. über Workshops, Konferenzen, Feldtage, Messen,
Veröffentlichungen in digitalen und Printmedien sowie über Schulungsangebote
weitergegeben.
Darüber hinaus werden nachhaltige Digitaltechniken auch direkt durch
Investitionsfördermaßnahmen unterstützt, wie durch das Bundesprogramm
„Investitionsprogramm Landwirtschaft“ bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder
über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.
Außerdem wird das folgende Projekt gefördert: Entwicklung und Erprobung
von Fangtechniken zur Minimierung der Konflikte zwischen der
Stellnetzfischerei und Zielen des Meeresnaturschutzes in der deutschen AWZ der Ostsee,
mit Fokus auf Beifangvermeidung von Meeressäugetieren und Meeresvögeln
(wissenschaftliche Begleitung) vom 1. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2024,
Förderbetrag: 562 011,00 Euro.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13d verwiesen.
17. Welche konkreten Maßnahmen zur Entwicklung neuer Methoden und
Technologien für eine nachhaltige Fischerei und Aquakultur hat die
Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und wie hoch ist die
Förderung je Maßnahme?
a) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer
Methoden und Technologien für eine nachhaltige Fischerei und
Aquakultur hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert,
und wie hoch ist die Förderung je Projekt?
Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.
Die seit 8. Dezember 2021 von der Bundesregierung geförderten
Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Methoden und Technologien für eine
nachhaltige Fischerei und Aquakultur können der Tabelle entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
ERA CoBlueBio Call 1: Verbundprojekt AquaHealth – Mikroalgen Mikrobiome – Eine
natürliche Ressource zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten in der Aquakultur
750 548
ERA CoBlueBio Call1: Verbundprojekt SIDESTREAM – Nutzung von Restströmen aus der
blauen und grünen Kreislaufwirtschaft in der Sekundärproduktion neuer Futtermittelzusätze
für die Europäische Aquakultur
833 055
ERA CoBlueBio Call1: MedSpon – Charakterisierung neuer, antibiotischer Prinzipien gegen
WHO priorisierte Pathogene in nachhaltig produzierten marinen Schwämmen zur
pharmazeutischen Anwendung; Teilprojekt A
322 008
BioDivRestore: Identifizierung geeigneter Gebiete für den Schutz und die Wechselwirkungen
zwischen Wäldern und Fischen sowie der damit verbundenen Ökosystemleistungen (Forest-
Fisher)
241 440
BioDivProtect: Unterstützung des Schutzes der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme an
Land und im Meer: Managing sustainable sea URchin fishery and marine FORest
conservation (MUrFor)
331 427
Innovationsraum: BaMS-RüBio – Blaue Bioökonomische Kreislaufwirtschaft für Rügen
(Teilprojekt 1-6)
2 567 325
Innovationsraum: BaMS-OnAsta – Online-Messsystem zur Bestimmung der
Astaxanthinbildungsrate in Mikroalgenkulturen
126 066
Innovationsraum: BaMS-VaCO2 – Verringerung von Ammoniak- und CO2-Emissionen an
Biogasanlagen unter Verwendung verschiedener lokaler Reststoffströme
139 211
Innovationsraum: BaMS-FEMAK – Forschungs- und Entwicklungsprojekt zur Massen-
Algen-Kulturanlage auf der Kläranlage in Plön (Teilprojekt 1 & 2)
415 734
Innovationsraum: BaMS-MAREPAIR – Marines Kollagen als natürliches Biopolymer in einer
enzymatisch wirksamen Hair-Repair-Kur
85 849
Innovationsraum: BaMS-AlgenSaat – Zugabe von Mikroalgen zur Entwicklung ökologischer
Saatgutpillierung
156 607
Innovationsraum: BaMS-KCVB – Kultivierung von außergewöhnlich cyanophycinhaltigen
Cyanobakterien und deren Verarbeitung zu hochpreisigen Biokunststoff-Anwendungen
203 757
Innovationsraum: BioBall – InA – Insektenbasierte nachhaltige Aquakultur (Teilprojekt A-E) 1 056 475
KMUi-BÖ04: OekoReproShrimp – Ökologische Reproduktion von Shrimps 435 014
IBÖ-08: MbioShrimp – Biobasierte Substanzen zur Verhinderung von Melanose bei
biozertifizierten Shrimps
78 000
KMUi-BÖ02: FishAI – Intelligentes, datenbasiertes Fütterungssystem für landbasierte
Aquakulturanlagen auf Basis von KI basierter Bilderkennung und dynamischen, multivariaten
Wachstumsmodellen
734 435
KMUi-BÖ04: OekoReproShrimp – Ökologische Reproduktion von Shrimps 435 014
KMU-innovativ Verbundprojekt UVPHON: Innovative Verfahrenskombination aus
Naturfaservlies, UV-LED und Photooxidation zur Wasserreinigung im Re-Use-Prozess
380 000
b) Welche konkreten Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer
Methoden und Technologien für eine nachhaltige Fischerei und Aquakultur
werden von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem
8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
Die seit 8. Dezember 2021 von nachgeordneten Behörden der
Bundesministerien geförderten Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Methoden und
Technologien für eine nachhaltige Fischerei und Aquakultur können der Tabelle
entnommen werden.
Forschungsprojekt Fördersummein Euro
BiodiWert II: Sicherung der Biodiversität durch nachhaltig bewirtschaftete Teichlandschaften
in der Lausitz (TeichLausitz-2)
165 442
c) Welche konkreten Forschungsprojekte zu den Wechselwirkungen von
Offshore-Wind-Anlagen, Seeschifffahrt, Fischerei und Aquakulturen
hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 gefördert, und
wie hoch ist die Förderung je Projekt?
d) Welche konkreten Forschungsprojekte zu den Wechselwirkungen von
Offshore-Wind-Anlagen, Seeschifffahrt, Fischerei und Aquakulturen
werden von nachgeordneten Behörden der Bundesministerien seit dem
8. Dezember 2021 durchgeführt, und wie hoch ist der finanzielle
Mittelansatz je Projekt?
Die Fragen 17c und 17d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hinsichtlich der Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der Länder
(https://www.fisaonline.de/) sowie den Förderkatalog des Bundes (https://foerd
erportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
Anlage 1
Übersicht zu den Forschungsprojekten zur effizienteren Vergärung von Wirtschaftsdüngern
FKZ-verlinkt Thema ZE LZ-Beginn LZ-Ende Anzahl Bewilligungssumme
[EURO]
FuE 22 6.624.114,96
2220WD003X Methanemissionsmodell für offene
Gärprodukt-/Güllelager
DBFZ Deutsches
Biomasseforschungszentrum
gemeinnützige GmbH
01.11.21 31.10.24 804.537,23
2220WD004A Verbundvorhaben: Kombiverfahren zur
Gülleaufbereitung; Teilvorhaben 1:
Versuchsdurchführungen und Koordination
DBFZ Deutsches
Biomasseforschungszentrum
gemeinnützige GmbH
01.11.21 31.10.24 340.718,38
2220WD004B Verbundvorhaben: Kombiverfahren zur
Gülleaufbereitung; Teilvorhaben 2:
Versuchsplanung und Verfahrensbewertung
Ellmann Engineering (EE) GmbH 01.11.21 31.10.24 105.130,00
2220WD004C Verbundvorhaben: Kombiverfahren zur
Gülleaufbereitung; Teilvorhaben 3:
Anlagenauslegung und Rührkonzept
AEV Energy GmbH 01.11.21 31.10.24 147.865,78
2220WD007A Verbundvorhaben: Einsatz von definierten
Holzkohlen zur Prozessintensivierung im
Biogasprozess; Teilvorhaben 1:
Holzkohlecharakterisierung, Technikum und
techno-ökonomische Bewertung
Universität Rostock 01.05.22 30.06.24 383.137,18
2220WD007B Verbundvorhaben: Einsatz von definierten
Holzkohlen zur Prozessintensivierung im
Biogasprozess; Teilvorhaben 2:
Mikrobiologie, Laboranalysen und
Gärversuche
Universität Bayreuth 01.05.22 30.06.24 256.961,90
2220WD011X Fermenter- und Verfahrenskonzept für die
breitenwirksame wirtschaftliche
Erschließung von kleinen Güllemengen
durch Co-Vergärung mit Stroh und Spelzen
Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten
Forschung eingetragener Verein
01.01.22 31.12.23 478.838,13
2220WD012A Verbundvorhaben: Ökonomische und
technische Optimierung der anaeroben
Vergärung von Schweinegülle;
Teilvorhaben 1: Prozessoptimierung
FH Münster 01.03.22 31.08.24 440.524,02
2220WD012B Verbundvorhaben: Ökonomische und
technische Optimierung der anaeroben
Vergärung von Schweinegülle;
Teilvorhaben 2: Substratvorbehandlung und
Konzeptvalidierung
GEA Westfalia Separator Group
GmbH
01.03.22 31.08.24 46.395,30
2220WD012C Verbundvorhaben: Ökonomische und
technische Optimierung der anaeroben
Vergärung von Schweinegülle;
Teilvorhaben 3: Logistik und
Praxisanforderungen
Reinhold Wessendorf, Agrar-
Service und -Handel GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft
01.03.22 31.08.24 84.623,00
2220WD014A Verbundvorhaben: Einfluss von
unterschiedlichen Lagerungsverfahren und
Prozessparametern auf das
Methanbildungspotenzial und
Restgasemissionen von Wirtschaftsdüngern
und Gärresten; Teilvorhaben 1: Methan-
Emission bei Lagerung von
Wirtschaftsdüngern
Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten
Forschung eingetragener Verein
01.01.22 31.12.24 346.219,91
2220WD014B Verbundvorhaben: Einfluss von
unterschiedlichen Lagerungsverfahren und
Prozessparametern auf das
Methanbildungspotenzial und
Restgasemissionen von Wirtschaftsdüngern
und Gärresten; Teilvorhaben 2: Einfluss der
Vergärung und ökobilanzielle Bewertung
HAWK Hochschule für angewandte
Wissenschaft und Kunst -
Hildesheim/Holzminden/Göttingen
01.01.22 31.12.24 237.738,64
2220WD016A Verbundvorhaben: Entwicklung eines
Verfahrens zur gezielten Minderung von
Methanemissionen bei der Gülle- und
Gärrestlagerung mit Möglichkeit der
Reaktivierung und Erhaltung des
Gasbildungspotenzials für die
Biogasproduktion; Teilvorhaben 1: Labor-,
Technikum- und Parzellenversuche,
Koordination
Leibniz-Institut für Agrartechnik und
Bioökonomie e. V. (ATB)
01.01.22 31.12.24 641.460,17
2220WD016B Verbundvorhaben: Entwicklung eines
Verfahrens zur gezielten Minderung von
Methanemissionen bei der Gülle- und
Gärrestlagerung mit Möglichkeit der
Reaktivierung und Erhaltung des
Gasbildungspotenzials für die
Biogasproduktion; Teilvorhaben 2:
Kalkstickstoff-Zusätze und Upscaling
AlzChem Trostberg GmbH 01.01.22 31.12.24 56.489,16
2221WD002A Verbundvorhaben: Auswirkungen des
verstärkten Einsatzes von
Geflügelexkrementen in BGA auf die
Belastung der Gärreste durch
Tierarzneimittel / Schwerpunkt Antibiotika;
Teilvorhaben 1: Datenerhebungen,
experimentelle Untersuchungen und
Handlungsempfehlungen
DBFZ Deutsches
Biomasseforschungszentrum
gemeinnützige GmbH
01.05.22 30.11.24 332.249,43
2221WD002B Verbundvorhaben: Auswirkungen des
verstärkten Einsatzes von
Geflügelexkrementen in BGA auf die
Belastung der Gärreste durch
Tierarzneimittel mit Schwerpunkt
Antibiotika; Teilvorhaben 2: Analytik und
Probenscreening
Universität Trier 01.05.22 30.11.24 192.259,87
2221WD004A Verbundvorhaben: Minimierung von
Methanemissionen bei der Lagerung von
Wirtschaftsdüngern; Teilvorhaben 1:
Anlagenauswahl, Emissionsmessungen und
Bewertung
DBFZ Deutsches
Biomasseforschungszentrum
gemeinnützige GmbH
01.10.22 30.09.25 385.963,23
2221WD004B Verbundvorhaben: Minimierung von
Methanemissionen bei der Lagerung von
Wirtschaftsdüngern; Teilvorhaben 2:
SWOT-Analyse, Konzeptionierung und
Demonstration
Rytec GmbH Engineering für
Abfalltechnologie und
Energiekonzepte
01.10.22 30.09.25 118.585,53
2222WD002A Verbundvorhaben: Einsatz von Zeolith zur
Erhöhung der Effizienz der
Biogaserzeugung aus
Wirtschaftsdüngemitteln und zur Minderung
der Stickstoffverluste in die Umwelt bei der
Düngenutzung der entstehenden Gärreste;
Teilvorhaben 1: Datenanalyse und -
auswertung, Düngeversuche
Georg-August-Universität
Göttingen
15.05.23 14.05.26 417.974,96
2222WD002B Verbundvorhaben: Einsatz von Zeolith zur
Erhöhung der Effizienz der
Biogaserzeugung aus
Wirtschaftsdüngemitteln und zur Minderung
der Stickstoffverluste in die Umwelt bei der
Düngenutzung der entstehenden Gärreste;
Teilvorhaben 2: Labor- und großtechnische
Versuche, LCA
HAWK Hochschule für angewandte
Wissenschaft und Kunst -
Hildesheim/Holzminden/Göttingen
15.05.23 14.05.26 457.541,34
2222WD004A Verbundvorhaben: Steigerung des
Gülleeinsatzes in kleinen Biogasanlagen
durch bessere Datenbasis zu
Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und
Erkennung von Hemmstoffen durch
Schnelltests; Teilvorhaben 1: Analysen und
Auswertung, Hemmstofftest-Entwicklung
Universität Hohenheim 01.04.23 31.03.25 327.941,80
2222WD004B Verbundvorhaben: Steigerung des
Gülleeinsatzes in kleinen Biogasanlagen
durch bessere Datenbasis zu
Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und
Erkennung von Hemmstoffen durch
Schnelltests; Teilvorhaben 2: Betriebsdaten
und Probennahme
DöhlerAgrar 01.04.23 31.03.25 20.960,00
MuD Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen 8 3.094.957,87
2222WD104X Semimobiles, emissionsarmes
Biogassystem für landwirtschaftliche
Kleinbetriebe
regineering GmbH 01.02.23 31.01.26 353.656,19
2222WD106A Verbundvorhaben: Entwicklung, Errichtung
und Erprobung eines modularen
Biogasanlagenkonzeptes im
Containerrastermaß; Teilvorhaben 1:
Entwicklung, Errichtung und Erprobung
STARAMAG Stahl- und
Maschinenbau GmbH Rade
01.02.23 31.01.26 314.006,29
2222WD106B Verbundvorhaben: Entwicklung, Errichtung
und Erprobung eines modularen
Biogasanlagenkonzeptes im
Containerrastermaß; Teilvorhaben 2:
Wissenschaftliche Begleitung und
Öffentlichkeitsarbeit
Innovations- und Bildungszentrum
Hohen Luckow e.V. (IBZ Hohen
Luckow e.V.)
01.02.23 31.01.26 228.693,77
2222WD113A Verbundvorhaben: Standardisierte Kleinst-
Biogasanlagen zur Vergärung von
Schweinegülle mit integrierter
Methananreicherung, Gärrest- und
Abwasseraufbereitung sowie N-
Rückgewinnung; Teilvorhaben 1:
Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern und
Optimierung der Energiebilanz
Schrader Bio Fermentation GmbH 01.07.23 30.06.26 719.624,42
2222WD113B Verbundvorhaben: Standardisierte Kleinst-
Biogasanlagen zur Vergärung von
Schweinegülle mit integrierter
Methananreicherung, Gärrest- und
Abwasseraufbereitung sowie N-
Rückgewinnung; Teilvorhaben 2:
Aufbereitung von Gärresten und Abwässern
von Kleinst-Biogasanlagen
Hochschule Furtwangen 01.08.23 30.06.26 290.670,45
2222WD113C Verbundvorhaben: Standardisierte Kleinst-
Biogasanlagen zur Vergärung von
Schweinegülle mit integrierter
Methananreicherung, Gärrest- und
Abwasseraufbereitung sowie N-
Universität Rostock 01.07.23 30.06.26 220.282,04
Rückgewinnung; Teilvorhaben 3:
Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern und
Optimierung der Prozessführung
2222WD116A Verbundvorhaben: De-Methanisierung von
Flüssigmist; Teilvorhaben 1:
Verfahrensoptimierung und
Gesamtevaluierung
Universität Hohenheim 01.05.23 30.04.26 568.095,36
2222WD116B Verbundvorhaben: De-Methanisierung von
Flüssigmist; Teilvorhaben 2: Entwicklung
intelligenter Digitalisierungstechnologien
Technische Universität Dortmund 01.05.23 30.04.26 399.929,35
Titel 68618 gesamt 30 9.719.072,83
Anlage 2
Übersicht zu den Maßnahmen zur Förderung lokaler Lieferketten im Zuständigkeitsbereich des BMEL
Maßnahme Fördervolumen
Richtlinie über die Förderung von Projekten zur
Information von Verbraucherinnen und
Verbrauchern über regionale Wertschöpfungsketten
zur Erzeugung von Bioprodukten sowie zur
Umsetzung von begleitenden pädagogischen
Angeboten (RIGE)
Rd. 1,67 Mio. €
Ziel der RIGE-Richtlinie ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher über regionale Bio-
Wertschöpfungsketten (BWSK) zu informieren oder pädagogische Angebote zu BWSK umzusetzen. Mit
Stand März 2023 werden deutschlandweit acht Projekte über die RIGE gefördert. Davon sind zwei bereits
abgeschlossen. Projekte im Rahmen der Richtlinie sind i. d. R. mehrjährig, d. h. Fördermittel sind im
Normalfall über mehrere Jahre bewilligt bzw. gebunden.
Richtlinie zur Förderung von Bio-
Wertschöpfungsketten (RIWert)
Rd. 2,9 Mio. €
Die Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten hat zum Ziel, den Aufbau neuer und die
Weiterentwicklung bestehender BWSK zu unterstützen. Stand März 2023 werden deutschlandweit 27
Projekte gefördert, eines davon ist bereits abgeschlossen. Projekte im Rahmen der Richtlinie sind i. d. R.
mehrjährig, d. h. Fördermittel sind im Normalfall über mehrere Jahre bewilligt bzw. gebunden.
BULE-Bekanntmachung „LandVersorgt“ 601.000 €
Im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE+) hat das
BMEL 14 Konzeptentwicklungen für innovative Nahversorgungsideen im ländlichen Raum gefördert. In der
2023 startenden Umsetzungsphase werden hiervon insgesamt zwei Projekte gefördert. Die ausgewählten
Projekte können zur regionalen Wertschöpfung beitragen.
Bekanntmachung zur Förderung der Künstlichen In den Jahren 2021 und 2022 wurden für 4 Verbundvorhaben, die einen Bezug zu regionaler Vermarktung
SEITE 2 VON 2
Maßnahme Fördervolumen
Intelligenz aufweisen, rd. 2,7 Mio. Euro ausgezahlt. In 2023 beträgt die geplante Fördersumme für diese Vorhaben rd.
1,8 Mio. Euro.
Gegenstand der Bekanntmachung zur Förderung der Künstlichen Intelligenz ist die Förderung von
Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben über eine Laufzeit von drei Jahren. Insgesamt
wurden 36 Verbundvorhaben bewilligt.
Richtlinie über die Förderung der Einrichtung von
Experimentierfeldern als Zukunftsbetriebe und
Zukunftsregionen der Digitalisierung in der
Landwirtschaft sowie in vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungsketten
Für 4 Verbundprojekte im Modul der Zukunftsregionen werden im HH 2023 vsl. ca 4,6 Mio. € bereitgestellt.
Die Verbundprojekte starteten Ende 2022/Anfang 2023. Insgesamt sind für die 4 (Verbund-)Projekte über
eine Laufzeit von 3 Jahren ca. 12,8 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur vorgesehen. In
den Zukunftsregionen werden neue digitale Ansätze entwickelt und in der Praxis getestet, die regionale
Wertschöpfungsketten in ländlichen Räumen stärken und das Lebens- und Arbeitsumfeld attraktiver
machen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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