[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5976 –
Unterstützung von Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und
Fachschülern in der aktuellen Krise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aus Sicht Fragesteller haben die Inflation sowie insgesamt die steigenden
Lebenshaltungskosten tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben von
Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschülern in Deutschland.
Diese Zielgruppe wurde aus Sicht der Fragesteller über viele Monate von der
Bundesregierung vergessen (
www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2618-en
tlastungspaket-studierende.php) und mit bisher nicht eingelösten
Ankündigungen hingehalten (
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/200-euro-bildung
sministerin-zu-studierenden-pauschale-sind-auf-der-zielgeraden/2897707
4.html). Die Fragesteller haben erhebliche Zweifel daran, dass die
Bundesregierung überhaupt über grundlegende Kenntnisse zur aktuellen Situation
von Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschülern in
Deutschland verfügt, geschweige denn den Versuch unternommen hat, an
diese zu gelangen. Aus Sicht der Fragesteller steht die noch ausstehende
Auszahlung der vor über einem halben Jahr versprochenen Soforthilfe für
Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler in Höhe von
200 Euro sinnbildlich für das geringe Engagement der Bundesregierung für
die Belange junger Menschen.
Mit Unverständnis haben die Fragesteller zur Kenntnis genommen, dass die
Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, seit
Langem angekündigte Unterstützungsmaßnahmen an junge Menschen
fortlaufend und nach Auffassung der Fragesteller fälschlicherweise als bereits
geleistet deklariert. In diesem Sinne hat sich die Ministerin u. a. am 15. Februar
2023 im „ARD-Morgenmagazin“ wie folgt geäußert: „Die jungen Menschen
haben besonders gelitten in der Pandemie und jetzt durch die hohen
Energiekosten. Und deshalb haben wir als Bundesregierung ja auch schon in den
Entlastungspaketen die jungen Menschen mitgedacht. Es gab zwei
Heizkostenzuschüsse von insgesamt 575 Euro. Und wir haben auch gleich eine BAföG-
Reform auf den Weg gebracht, die die Sätze schonmal angehoben hat. Und jetzt
die Energiepreispauschale“ (
www.ardmediathek.de/video/morgenmagazin/ene
rgiepauschale-fuer-studierende-stark-watzinger-verweist-auf-bundeslaender/d
as-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL21vcmdlbm1hZ2F6aW4vYmViYz
RlNjItNjY1Ny00MGY5LTgxYjQtZWM1YTc2YTJjYTk4). Entgegen der
Äußerung der Ministerin wird auf der Homepage der Bundesregierung jedoch
ausgeführt, dass die Auszahlung des Heizkostenzuschlages II erst „ab Mitte
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6222
20. Wahlperiode 28.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 28. März 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Januar oder später zu erwarten“ sei und folglich größtenteils noch nicht bei
den Anspruchsberechtigten angekommen sein kann (
www.bundesregierung.
de/breg-de/suche/entlastungen-fuer-studierende-2132552).
Die vorliegende Kleine Anfrage verfolgt das Ziel, die vielversprechenden
Worte der Bundesregierung mit der bisher tatsächlich geleisteten
Unterstützung für Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und
Fachschüler in der Krise abzugleichen. Die Fragesteller fordern die Bundesregierung
eindringlich auf, die Belange von Studentinnen und Studenten sowie
Fachschülerinnen und Fachschülern ernst zu nehmen und zielgenauer,
umfangreicher sowie vor allem schneller auf die krisenbedingten Notlagen zu reagieren.
1. Wie viele Studentinnen und Studenten haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2021 und im Jahr 2022 in Deutschland studiert?
Im Wintersemester 2020/2021 waren laut Studierendenstatistik des
Statistischen Bundesamts 2 944 145 Studierende an Hochschulen in Deutschland
eingeschrieben, im Wintersemester 2021/2022 waren es 2 946 141, und im
Wintersemester 2022/2023 2 924 276 Studierende. Bei der Zahl für das
Wintersemester 2022/2023 handelt es sich um eine vorläufige Angabe.
2. Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben im Jahr 2021 und im
Jahr 2022 in Deutschland eine berufsbezogene Ausbildung absolviert?
Die Zahlen für die Jahre 2021 und 2022 beruhend auf Angaben des
Statistischen Bundesamts sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Schüler und Schülerinnen nach Schularten.
Schulart 2020/21 2021/22
Berufsfachschulen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der
Handwerksordnung (HwO) 16 401 15 394
Berufsfachschulen außer BBiG bzw. der HwO 202 299 197 461
Fachschulen 177 150 175 591
Fachakademien1 10 104 10 541
1 Nur in Bayern.
© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023.
3. Wie viele Studentinnen und Studenten haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2021 und im Jahr 2022 in Deutschland BAföG
bezogen?
Im Jahr 2021 haben ausweislich der amtlichen Statistik des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) des Statistischen Bundesamts insgesamt
467 595 Studierende Leistungen nach dem BAföG bezogen.
Daten für das Jahr 2022 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
4. Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2021 und im Jahr 2022 in Deutschland BAföG
bezogen?
Im Jahr 2021 haben ausweislich der amtlichen BAföG-Statistik des
Statistischen Bundesamts insgesamt 155 408 Schülerinnen und Schüler Leistungen
nach dem BAföG bezogen, darunter 7 890 Schülerinnen und Schüler an
Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und
110 108 Schülerinnen und Schüler an Berufsfachschulen und in
Fachschulklassen und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene
Berufsausbildung nicht voraussetzt.
Die übrigen geförderten Schülerinnen und Schüler besuchten
allgemeinbildende Schulen einschließlich solche des sogenannten Zweiten Bildungswegs.
Zusätzlich wurden im Jahr 2021 170 Personen gefördert, die eine höhere
Fachschule besuchten und 523 Personen, die eine Akademie besuchten, die
Abschlüsse verleiht, die Hochschulabschlüssen nicht gleichgestellt sind. Die
beiden zuletzt genannten Gruppen werden in der BAföG-Statistik zu den
Studierenden gerechnet und sind daher in der in Antwort zu Frage 3 genannten
Zahl enthalten.
Daten für das Jahr 2022 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an BAföG-
Bezieherinnen und BAföG-Beziehern verändert?
Hinsichtlich der Jahre 2021 und 2022 wird auf die Antworten zu den Fragen 3
und 4 verwiesen. Hinsichtlich der vorangegangenen Jahre wird auf den
Zweiundzwanzigsten Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und
Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 auf Bundestagsdrucksache 20/413, S. 20 ff.
verwiesen.
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Inflationsrate im
Jahr 2022?
7. Wie stark sind im Vergleich zum Vorjahr nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich die Lebensmittelpreise in Deutschland im Jahr
2022 gestiegen?
Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Wie das Statistische Bundesamt am 22. Februar 2023 vermeldete, liegt die
jahresdurchschnittliche Inflationsrate für das Jahr 2022 nach einer turnusmäßigen
Datenrevision bei 6,9 Prozent. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr des
Index der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ beläuft sich
dabei auf 12,5 Prozent.
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Preise für einen
typischen Warenkorb von Studentinnen und Studenten in Deutschland im
Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?
Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH
(DZHW) führt, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
und im Verbund mit der Universität Konstanz und dem Deutschen
Studierendenwerk, regelmäßige Erhebungen über die wirtschaftliche und soziale
Situation der Studierenden in Deutschland durch. Im Mai 2023 wird der Bericht
„Die Studierendenbefragung in Deutschland: 22. Sozialerhebung Die
wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2021“
veröffentlicht (22. SE). Die Ergebnisse der 22. SE werden wertvolle Erkenntnisse über
die Lage von Studierenden in Deutschland bieten. Sie enthält Informationen zu
den Ausgaben und Einnahmen von Studierenden, die auf Angaben der
Studierenden selbst beruhen, nicht jedoch zu einem „studentischen Warenkorb“ und
nicht im Vergleich der Jahre 2021 und 2022.
9. Wie stark sind im Vergleich zum Vorjahr nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich in Deutschland im Jahr 2022 die Preise in den
Mensen gestiegen?
Hierzu liegen der Bundesregierung aktuell keine Daten vor.
10. Wie stark sind im Vergleich zum Vorjahr nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich die Kranken- und Pflegeversicherungskosten für
Privathaushalte in Deutschland im Jahr 2022 gestiegen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zum durchschnittlichen
Anstieg der Krankenversicherungskosten der Privathaushalte vor, da die Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht haushaltsbezogen erhoben werden.
Aus den Daten der vorläufigen Rechnungsergebnisse der Krankenkassen für
das erste bis vierte Quartal 2022 geht hervor, dass die Krankenkassen im
Durchschnitt rund 4 492 Euro aus Beiträgen (inklusive Zusatzbeiträgen) je
Mitglied eingenommen haben. Nicht berücksichtigt sind dabei Beiträge aus
geringfügiger Beschäftigung. In den vorläufigen Rechnungsergebnissen des Vorjahres
lag dieser Wert bei rund 4 306 Euro. Dies entspricht einem Anstieg von
186 Euro bzw. rund 4,3 Prozent.
Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung blieb im Jahr 2022
unverändert gegenüber dem Vorjahr bei 3,05 Prozent. Lediglich der
Kinderlosenzuschlag wurde im Jahr 2022 von 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent angehoben.
Daraus ergeben sich bei einem Durchschnittseinkommen rechnerisch
monatliche Mehrausgaben im niedrigen einstelligen Eurobereich.
11. Wie stark sind im Vergleich zum Vorjahr nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich die Semesterbeiträge im Jahr 2022 gestiegen (bitte
je Bundesland tabellarisch auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung aktuell keine Daten vor.
12. Wie stark ist im Vergleich zum Vorjahr nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich das Schulgeld im Jahr 2022 gestiegen (bitte je
Bundesland tabellarisch auflisten)?
Daten zum Schulgeld liegen der Bundesregierung in Form der Statistik des
Statistischen Bundesamts vor, die auf der Homepage des Statistischen Bundesamts
abrufbar ist.
Diese Daten zur Höhe des Schulgeldes stammen aus der Lohn- und
Einkommensteuerstatistik. Deren Ergebnisse sind aufgrund der langen Fristen zur
Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des
Veranlagungsjahres verfügbar. Daten für das Jahr 2022 liegen daher noch nicht vor.
13. Wie hat sich der Förderhöchstsatz im BAföG im Zuge der Reformen in
den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 verändert (bitte tabellarisch und
vergleichend darstellen und den prozentualen Anstieg darlegen)?
Eine Übersicht über die Veränderungen der Förderhöchstsätze im BAföG im
Zuge der Reformen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Der
Heizkostenzuschuss im Jahr 2022 ist in der Aufstellung nicht berücksichtigt.
Jahr
Förderungshöchstbetrag
(studierend, nicht bei den
Eltern wohnend) – Euro
prozentualer Anstieg
zum Vorjahr
2016 bis 2018 735
26.
Bundesausbildungsförderungsänderungsgesetz (BAföGÄndG)
(Stufe 1)
2019 853 16,1 Prozent
26. BAföGÄndG (Stufe 2) 2020 861 0,9 Prozent
2021 861 0 Prozent
27. BAföGÄndG 2022 934 8,5 Prozent
14. Wie stark sind im Vergleich zum Vorjahr nach Kenntnis der
Bundesregierung die Mietkosten in Deutschland im Jahr 2022 durchschnittlich
gestiegen (bitte den prozentualen Anstieg der Mietkosten für die Städte
Hamburg, Bremen, Hannover, Göttingen, Berlin, Aachen, Münster,
Dortmund, Bochum, Bonn, Köln, Düsseldorf, Marburg, Frankfurt am Main,
Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg, Stuttgart, Konstanz, Tübingen,
München, Dresden, Leipzig, Halle, Jena tabellarisch auflisten)?
Der Bundesregierung liegen Daten zu durchschnittlichen Erst- und
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen für kreisfreie Städte und Landkreise
vor. Zu Mieten aus bestehenden Mietverhältnissen gibt es derzeit keine
flächendeckende und kleinräumige Datengrundlage. Kleinräumige Bestandsmieten
werden voraussichtlich im vierten Quartal mit den Ergebnissen des Zensus
2022 durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlicht.
Die folgende Tabelle zeigt die prozentuale Veränderung der Erst- und
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in den genannten kreisfreien Städten
für den Zeitraum 2021 bis 2022. Anstelle der kreisangehörigen Städte werden
die Veränderungen für die Landkreise der kreisangehörigen Städte
ausgewiesen.
Veränderung der Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in
ausgewählten Städten und Landkreisen 2021 und 2022
2021 bis 2022
Veränderung in Prozent
kreisfreie Städte
Hamburg, Stadt 5,5
Bremen, Stadt 6,3
Berlin, Stadt 5,6
Münster, Stadt 5,1
Dortmund, Stadt 6,3
Bochum, Stadt 2,3
Bonn, Stadt 4,7
Köln, Stadt 4,2
2021 bis 2022
Veränderung in Prozent
kreisfreie Städte
Düsseldorf, Stadt 4,0
Frankfurt am Main, Stadt 0,9
Heidelberg, Stadt 6,7
Karlsruhe, Stadt 1,7
Freiburg im Breisgau, Stadt -2,1
Stuttgart, Stadt -0,4
München, Stadt 1,6
Dresden, Stadt 1,9
Leipzig, Stadt 0,4
Halle (Saale), Stadt 0,2
Jena, Stadt -0,4
Landkreise
Region Hannover 3,1
Göttingen 6,1
Städteregion Aachen 5,0
Marburg-Biedenkopf 2,5
Konstanz 3,5
Tübingen 4,9
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten bei Erst- und Wiedervermietung für
unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute
Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Hinweise zur verwendeten Datengrundlage
Die ausgewerteten Angebotsmieten basieren auf Inseraten aus
Immobilienplattformen und von Zeitungen für Erst- und Wiedervermietungen von Wohnungen
im Neubau und im Gebäudebestand. Sie spiegeln das Angebot wider, auf das
Wohnungssuchende treffen, wenn sie im Internet nach einer Mietwohnung
suchen. Für eine bessere Vergleichbarkeit der eingehenden Objekte erfolgte eine
Eingrenzung der betrachteten Wohnungen auf Wohnflächen von 40 bis 100 m²
mit mittlerer Wohnungsausstattung in mittlerer bis guter Wohnlage. Die
verwendeten Daten umfassen nettokalte Angebotsmieten, also ohne kalte und
warme Nebenkosten. Als Quelle werden die Datenbanken der IDN ImmoDaten
GmbH mit Inseraten aus über 120 Immobilienportalen und Zeitungen
verwendet, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
aufbereitet und daraus durchschnittliche Angebotsmieten berechnet. Mit dieser
Quelle werden nicht alle Wohnungsangebote erfasst. Inserate aus lokalen Zeitungen,
Mieter- oder Unternehmenspublikationen oder von Aushängen können nicht
mit einfließen. Wohnungsvermittlungen über Kunden- und Wartelisten von
Wohnungsunternehmen oder Maklern können ebenfalls nicht berücksichtigt
werden. Wohnungen im günstigen Mietsegment sind mit dieser Datenquelle
unterrepräsentiert. Mieten aus bestehenden Mietverhältnissen lassen sich mit
dieser Datengrundlage ebenfalls nicht darstellen.
15. Wie stark sind im Vergleich zum Vorjahr nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich die Energiekosten für Privathaushalte in
Deutschland im Jahr 2022 gestiegen?
Der Index für den Posten „Haushaltsenergie“ stieg im Vorjahresvergleich um
32,7 Prozent.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Wohnbedarfszuschlag im BAföG im Zuge der Reformen in den Jahren 2019, 2020, 2021
und 2022 verändert (bitte tabellarisch und vergleichend darstellen und
den prozentualen Anstieg darlegen)?
Eine Übersicht über die Veränderungen des Wohnbedarfszuschlag im BAföG
im Zuge der Reformen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Der
Heizkostenzuschuss im Jahr 2022 ist in der Aufstellung nicht berücksichtigt.
Jahr Wohnkostenzuschlag nach
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG – Euro
prozentualer Anstieg
zum Vorjahr
2016 bis 2018 250
26. BAföGÄndG 2019 325 30 Prozent
2020 325 0 Prozent
2021 325 0 Prozent
27. BAföGÄndG 2022 360 10,8 Prozent
17. Wie viele Studentinnen und Studenten haben in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung den Heizkostenzuschlag I in Höhe von 230
Euro erhalten (bitte je Bundesland tabellarisch darstellen und hinsichtlich
(1) der Gesamtzahl an Studentinnen und Studenten in Deutschland sowie
(2) der Anzahl an BAföG-Empfängern prozentual einordnen)?
Gemäß § 1 Absatz 2 des Heizkostenzuschussgesetzes (HeizkZuschG) haben
nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende, denen Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz für mindestens einen Monat im Zeitraum
1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 bewilligt wurde, einen Anspruch auf den
Heizkostenzuschuss I.
Bei der Gruppe der Studierenden verteilen sich die „BAföG-Empfänger“ des
Heizkostenzuschusses I wie folgt auf die einzelnen Bundesländer.
Bundesland Zahl der Geförderten
Baden-Württemberg 31.622
Bayern 31.125
Berlin 18.735
Brandenburg 6.112
Bremen 4.495
Hamburg 9.038
Hessen 21.007
Mecklenburg-Vorpommern 7.059
Niedersachsen 28.532
Nordrhein-Westfalen 61.951
Rheinland-Pfalz 11.361
Saarland 2.394
Sachsen 19.411
Bundesland Zahl der Geförderten
Sachsen-Anhalt 9.259
Schleswig-Holstein 9.684
Thüringen 10.999
Summe 282.784
Bezogen auf die Studierendenstatistik des Statistischen Bundesamts (vgl.
Antwort zu Frage 1), wonach im Wintersemester 2021/22 2 946 141 Studierende
an Hochschulen in Deutschland eingeschrieben waren, sind dies 9,6 Prozent.
Bezogen auf die amtliche BAföG-Statistik für das Jahr 2021, wonach
insgesamt 467 595 Studierende im Jahr 2021 Leistungen nach dem BAföG bezogen
haben (vgl. Antwort zu Frage 3), sind dies 60,4 Prozent.
18. Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung den Heizkostenzuschlag I in Höhe von
230 Euro erhalten (bitte je Bundesland tabellarisch darstellen und
hinsichtlich (1) der Gesamtzahl an Fachschülerinnen und Fachschüler in
Deutschland sowie (2) der Anzahl an BAföG-Empfängern prozentual
einordnen)?
Ausweislich der amtlichen BAföG-Statistik des Statistischen Bundesamts
haben insgesamt 155 408 Schülerinnen und Schüler im Jahr 2021 Leistungen
nach dem BAföG bezogen.
Hierunter fallen jedoch nicht nur Fachschülerinnen und Fachschüler.
Dementsprechend beinhaltet der von den Ländern gemeldete Empfängerkreis
des Heizkostenzuschusses I von nicht bei den Eltern wohnenden Schülerinnen
und Schülern, denen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
für mindestens einen Monat im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022
bewilligt wurde, auch nicht nur Fachschülerinnen und Fachschüler.
Eine prozentuale Einordnung ist daher nicht möglich.
Bei der Gruppe der Schülerinnen und Schüler verteilten sich die „BAföG-
Empfänger“ des Heizkostenzuschusses I wie folgt auf die einzelnen Bundesländer.
Bundesland Zahl der Geförderten
Baden-Württemberg 3.516
Bayern 10.076
Berlin 4.113
Brandenburg 1.936
Bremen 658
Hamburg 1.656
Hessen 2.760
Mecklenburg-Vorpommern 2.045
Niedersachsen 5.274
Nordrhein-Westfalen 13.688
Rheinland-Pfalz 1.708
Saarland 375
Sachsen 4.338
Sachsen-Anhalt 2.839
Schleswig-Holstein 2.453
Thüringen 2.611
Summe 60.046
Anspruch auf den Heizkostenzuschuss I haben außerdem auch
Aufstiegsfortbildungsteilnehmende, denen für mindestens einen Monat im Zeitraum vom
1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 ein Unterhaltsbeitrag nach § 10
Absatz 2 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) bewilligt wurde.
Dies können nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 AFBG auch Teilnehmende mit dem
Ziel eines Fachschulabschlusses sein. Da bei der Förderung nach dem
HeizkZuschG jedoch nicht nach der Art des angestrebten Abschlusses differenziert
wird, wird nicht erfasst, wie viele der mit dem Heizkostenzuschuss I
geförderten „AFBG-Berechtigten“ Fachschülerinnen und Fachschüler sind. Auch eine
prozentuale Einordnung zur Gesamtzahl der Fachschülerinnen und Fachschüler
ist daher nicht möglich.
Die von den Ländern gemeldeten Fallzahlen zum Heizkostenzuschuss I
bezogen auf den gesamten „AFBG-Empfängerkreis“ verteilen sich wie folgt.
Bundesland Zahl der Geförderten
Baden-Württemberg 11.687
Bayern 17.514
Berlin 916
Brandenburg 3.218
Bremen 537
Hamburg 1.777
Hessen 4.736
Mecklenburg-Vorpommern 1.078
Niedersachsen 9.282
Nordrhein-Westfalen 9.562
Rheinland-Pfalz 3.864
Saarland 1.031
Sachsen 5.670
Sachsen-Anhalt 2.008
Schleswig-Holstein 3.463
Thüringen 2.680
Summe 79.023
19. Wie viele Studentinnen und Studenten haben in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung den Heizkostenzuschlag II in Höhe von 345
Euro erhalten (bitte je Bundesland tabellarisch darstellen und hinsichtlich
(1) der Gesamtzahl an Studentinnen und Studenten in Deutschland sowie
(2) der Anzahl an BAföG-Empfängern prozentual einordnen)?
20. Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung den Heizkostenzuschlag II in Höhe von
345 Euro erhalten (bitte je Bundesland tabellarisch darstellen und
hinsichtlich (1) der Gesamtzahl an Fachschülerinnen und Fachschüler in
Deutschland sowie (2) der Anzahl an BAföG-Empfängern prozentual
einordnen)?
Die Fragen 19 und 20 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine abschließenden Meldungen der
Länder über die mit dem Heizkostenzuschuss II geförderten BAföG- bzw.
AFBG-Berechtigten vor.
Nach Mitteilung der Länder werden die Auszahlungen zum
Heizkostenzuschuss II voraussichtlich bis Ende April 2023 abgeschlossen werden.
21. Wie viele Studentinnen und Studenten haben in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung in welcher durchschnittlichen Höhe von der
Strompreisbremse profitiert?
Der Bundesregierung liegen keine Daten dazu vor, wie viele Studierende in
welcher durchschnittlichen Höhe von der Strompreisbremse profitieren. Die
Entlastung der Letztverbraucher erfolgt bei der Strompreisbremse über die
Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die keine Daten über den
Ausbildungsoder Berufsstatus ihrer Kundinnen und Kunden erheben. Selbstverständlich
profitieren jedoch auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler
grundsätzlich von der Strompreisbremse, soweit sie Letztverbraucherinnen oder
Letztverbraucher im Sinne des Strompreisbremsengesetzes oder Mieterinnen
und Mieter sind. In letzterem, häufig anzunehmendem Fall werden Studierende
sowie Fachschülerinnen und Fachschüler ebenfalls entlastet, da Vermieterinnen
und Vermieter zur Weitergabe von erhaltenden Entlastungen im Rahmen der
Nebenkostenabrechnung verpflichtet sind. In Wohnheimen wiederum ist
regelmäßig eine Inklusivmiete vereinbart, sodass Betriebskosten nicht
verbrauchsabhängig abgerechnet werden. In diesen Mietverhältnissen werden die
Studierende durch steigende Energiepreise nicht unmittelbar belastet und daher durch
die Preisbremsengesetze auch nicht unmittelbar entlastet.
22. Wie viele Studentinnen und Studenten in Deutschland haben nach
Kenntnis der Bundesregierung die Energiepreispauschale in Höhe von 300
Euro erhalten?
23. Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland haben nach
Kenntnis der Bundesregierung die Energiepreispauschale in Höhe von
300 Euro erhalten?
Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Anspruch auf die Energiepreispauschale von 300 Euro ist an eine
Erwerbstätigkeit geknüpft, allerdings liegen der Bundesregierung keine amtlichen
Daten zur Erwerbstätigkeit von Studierenden sowie Fachschülerinnen und
Fachschülern vor.
Zum Umfang der Erwerbstätigkeit von Studierenden kann die Sozialerhebung
Hinweise liefern, die in regelmäßigen Abständen die wirtschaftliche und
soziale Lage der Studierenden untersucht. Die Daten beruhen auf einer
Selbstauskunft der Studierenden. Die Zeitreihe der Erwerbstätigenquote zeigt, dass in
seit Ende der 1990er Jahre konstant etwa zwei Drittel der Studierenden einer
Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Die aktuellsten Daten stammen aus dem
Jahr 2016, hier lag die Erwerbstätigenquote bei 68 Prozent. Zur
Erwerbstätigkeit von Fachschülerinnen und Fachschülern liegen der Bundesregierung keine
entsprechenden Datenquellen vor.
24. Wie viele Studentinnen und Studenten in Deutschland haben nach
Kenntnis der Bundesregierung eine Rückerstattung von zu viel gezahlten
Semesterbeiträgen infolge des von der Bundesregierung für die Monate
Juni, Juli und August 2022 eingeführten sog. 9-Euro-Tickets erhalten
(bitte je Bundesland tabellarisch auflisten)?
25. Wie viel Geld sparen Studentinnen und Studenten nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich durch die Einführung eines 49-Euro-
Tickets (bitte je Bundesland tabellarisch darlegen)?
26. Welche Möglichkeiten eines „Upgrades“ von den oftmals regional
beschränkten Semestertickets zum deutschlandweiten 49-Euro-Ticket hat
die Bundesregierung für Studentinnen und Studenten geschaffen?
27. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Einführung eines 49-Euro-Tickets auf die Höhe von Semesterbeiträgen (bitte
je Bundesland tabellarisch auflisten)?
28. Setzt sich die Bundesregierung für die Einführung eines 129-Euro-
Semestertickets mit deutschlandweiter Gültigkeit ein (
www.bafoeg-rechne
r.de/Hintergrund/art-2731-49-euro-ticket-bildungsticket.php), und wenn
ja, wie sieht der Zeitplan aus, und wenn nein, warum nicht?
29. Welche Möglichkeiten eines „Upgrades“ von den oftmals regional
beschränkten Azubi-Tickets o. ä. zum deutschlandweiten 49-Euro-Ticket
hat die Bundesregierung für Fachschülerinnen und Fachschüler
geschaffen?
Die Fragen 24 bis 29 werden im Zusammenhang beantwortet.
In Bezug auf solidarfinanzierte Semestertickets für Studierende ist darauf
hinzuweisen, dass sowohl die Hochschulpolitik als auch der Öffentliche
Personennahverkehr (ÖPNV) in die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen fallen.
Das gilt auch für die Ausgestaltung des Tarifangebots und der
Nahverkehrskonzepte. Die Bundesregierung, vertreten durch das zuständige Bundesministerium
für Digitales und Verkehr, ist mithin nicht an den Verhandlungen zu den
solidarfinanzierten Semestertickets bzw. sonstigen Vereinbarungen mit
Hochschulen und Studentenvertretungen beteiligt. Daher liegen der Bundesregierung
Informationen zu möglichen Rückerstattungen, eventuellen Einsparpotenzialen
bzw. Auswirkungen auf die Höhe von Semesterbeiträgen nicht vor.
Ausgehend von den Beschlüssen des Bundeskanzlers und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 2. November und 8. Dezember
2022 soll zum 1. Mai 2023 ein digitales, deutschlandweit gültiges
Deutschlandticket für den ÖPNV eingeführt werden. Derzeit befinden sich Bund und
Länder unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen
Spitzenverbände sowie der Branchenverbände in einem engen Austausch zu
Detailfragen der Ausgestaltung des Deutschlandtickets. Die länderoffene
Arbeitsgruppe zum Deutschlandticket hat in ihrer Sitzung am 27. Januar 2023
u. a. Regelungen für den Umgang mit solidarfinanzierten Semestertickets
beschlossen. Demnach sollen bestehende Semesterticket-Vereinbarungen
(zunächst) erhalten bleiben. Studierenden kann jedoch seitens der
Verkehrsunternehmen und -verbünde angeboten werden, fakultativ den Differenzbetrag
zwischen dem ohnehin entrichteten Solidarbeitrag und dem Deutschlandticket an
Verbund oder Unternehmen zu bezahlen und damit ein Deutschlandticket zu
erhalten. Darüber hinaus sollte laut o. g. Beschluss eine bundesweite Regelung
über einen Solidarbeitrag für Studierende angestrebt werden.
30. Wie viele Studentinnen und Studenten in Deutschland haben nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell bisher die Einmalzahlung in Höhe von
200 Euro erhalten?
31. Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland haben nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell bisher die Einmalzahlung in Höhe
von 200 Euro erhalten?
Die Fragen 30 und 31 werden im Zusammenhang beantwortet.
Bislang haben 1 704 103 Personen die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro
beantragt, 1 702 647 Anträge wurden bewilligt und 1 621 815 Personen haben
die Einmalzahlung erhalten (Stand: 28. März 2023). Tagesaktuelle Zahlen
werden auf der Webseite der Einmalzahlung abgebildet.
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ISSN 0722-8333]