[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6007 –
Das wirtschaftliche Engagement deutscher Unternehmen in Afrika und die Rolle
des Wirtschaftsnetzwerks Afrika
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine
haben uns sehr deutlich vor Augen geführt, dass Deutschland von einzelnen
Drittsaaten wirtschaftlich zu abhängig geworden ist. Umso wichtiger ist es,
dass die Bundesregierung gemeinsam mit der deutschen Wirtschaft mit
Nachdruck daran arbeitet, seine wirtschaftliche Abhängigkeit durch eine
Diversifizierung bestehender Handels- und Investitionsbeziehungen systematisch zu
reduzieren. Hierbei muss sich nach Ansicht der Fragesteller das Augenmerk
verstärkt auch auf den afrikanischen Kontinent richten.
In der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages hat die
Bundesregierung als dritte Säule des Entwicklungsinvestitionsfonds, der im Rahmen des
Compact with Africa initiiert wurde, das Wirtschaftsnetzwerk Afrika (WNA)
gegründet. Das WNA ist im Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) angesiedelt und soll deutsche Unternehmen beim Auf- und
Ausbau ihrer Afrikageschäfte unterstützend zur Seite zu stehen und zu einer
Intensivierung deutscher Wirtschaftsbeziehungen mit dem afrikanischen
Kontinent beitragen. Mit einem verstärkten unternehmerischen Engagement in
afrikanischen Staaten verbindet die Bundesregierung zudem das
entwicklungspolitische Ziel, vor Ort neue Arbeitsplätze zu schaffen und so zur
Bekämpfung von Armut sowie prekären Arbeitsverhältnissen beizutragen.
In Zeiten weiter wachsender geopolitischer Rivalitäten wird das WNA als
außenwirtschaftspolitisches Instrument zur Erschließung afrikanischer Märkte
mit hohen Wachstumsraten umso bedeutender. Für eine effektive und
effiziente Beratung sind eine verlässliche Datengrundlage über den Erfolg bzw.
Misserfolg bereits erbrachter Beratungsleistungen sowie eine Auswertung der
Gründe, die zu Investitionen oder dagegen geführt haben, von großer
Bedeutung.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6360
20. Wahlperiode 11.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 6. April 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die allgemeinen Marktchancen der
deutschen Wirtschaft auf dem afrikanischen Kontinent, und welche Rolle
sollte aus Sicht der Bundesregierung der afrikanische Kontinent bei der
Diversifizierung deutscher und europäischer Handels- und
Investitionsbeziehungen spielen?
Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zu den afrikanischen Staaten ist ein
wesentliches Anliegen der Bundesregierung und Teil ihrer Bemühungen um
eine Diversifizierung der Bezugsquellen und Investitionsstandorte deutscher
Unternehmen. Insbesondere die COVID-19-Pandemie und der russische
Angriffskrieg auf die Ukraine haben die Vulnerabilität der Lieferketten und
Handelswege offenbart und die Bedeutung der Diversifizierung der Bezugsquellen
für die deutsche und europäische Wirtschaft einschließlich des Aufbaus und der
Erweiterung neuer Zulieferketten unterstrichen. Zusätzlich besteht in Afrika ein
großes Fachkräftepotenzial für die dortigen Märkte und den deutschen Markt.
Eine partnerschaftliche sozial-ökologische Transformation der
Wirtschaftssysteme bietet den afrikanischen Staaten die Chance, resiliente Ernährungssysteme
aufzubauen, Lieferketten nachhaltig zu gestalten und existenzsichernde Löhne
zu zahlen. Eine Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zu den afrikanischen
Staaten trägt ferner zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der globalen
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) bei.
Der afrikanische Kontinent birgt durch sein hohes Bevölkerungs- und
Wirtschaftswachstum, seine wachsende Mittelschicht und vielfältigen Märkte ein
großes Potenzial für deutsche Unternehmen. Die Chancen für die deutsche
Wirtschaft in den meisten der 54 afrikanischen Märkte sind daher grundsätzlich
positiv zu bewerten. Diese bestehen insbesondere in innovativen, nachhaltigen
Sektoren, in denen deutsche Unternehmen einen guten Ruf mit Produkten
„Made in Germany“ haben. In Betracht kommen neben Kooperationen im
Energie-, Wasserstoff- und Rohstoffbereich insbesondere der dynamische
Digitalisierungssektor, die innovativen Branchen Wasserwirtschaft,
Lebensmittelverarbeitung, Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Umwelttechnologien
einschließlich der Dekarbonisierung der ansässigen Industrie bzw. dem Aufbau
einer dekarbonisierten Industrie vor Ort sowie klassische Bereiche wie der
Gesundheitssektor, der Maschinenbau und der Infrastruktur.
Hieran knüpft das Wirtschaftsnetzwerk Afrika an als vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) umgesetzte dritte Säule des im
Rahmen des Compact with Africa aufgelegten Entwicklungsinvestitionsfonds
neben den Säulen AfricaGrow und AfricaConnect, die durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
implementiert werden. Im Rahmen des Entwicklungsinvestitionsfonds werden private
Investitionen und Handel in afrikanischen Ländern gefördert. Außerdem sollen
die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung und der
Entwicklungszusammenarbeit des Bundes weiter verstärkt und besser miteinander verzahnt werden,
um die Wirtschaftsbeziehungen zu Afrika zu vertiefen und die nachhaltige
Entwicklung zu fördern.
Nach dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP setzt sich Deutschland zudem für die Stärkung Afrikas im regionalen und
globalen Wirtschaftsaustausch ein und engagiert weiter sich im Rahmen der
Compact with Africa-Initiative.
2. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Deutschland als
viertgrößte Volkswirtschaft der Welt (Quelle: Statistisches Bundesamt,
Erhebungsjahr 2021) mit weniger als 1 Prozent seiner weltweiten
Bestandsinvestitionen (Investitionsbestand deutscher Unternehmen in
afrikanischen Staaten 2019: 12,1 Mrd. Euro investiert von insgesamt 884
deutschen Unternehmen, Quelle: Germany Trade and Invest (GTAI)) auf
dem afrikanischen Kontinent vertreten ist?
3. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen außenwirtschafts-
und entwicklungspolitischen (Förder-)Instrumente Deutschlands, um
deutsche Unternehmen beim Auf- bzw. Ausbau ihrer
Geschäftsbeziehungen in afrikanischen Staaten zu unterstützen, und welche Rolle spielt das
WNA hierbei?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen einschließlich des
Eintritts in afrikanische Märkte beruhen in der sozialökologischen
Marktwirtschaft auf unternehmerischen Entscheidungen.
Insgesamt ist nach wie vor eine gewisse unternehmerische Zurückhaltung bei
Exporten nach und Investitionen in afrikanischen Staaten zu beobachten. Diese
beruht unter anderem darauf, dass Unternehmen, insbesondere kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) kaum über Kenntnisse der afrikanischen Märkte
verfügen. Für sie ist es vielfach schwer, eine Finanzierung für Vorhaben auf
afrikanischen Märkten zu erhalten, weil bankenrechtliche Vorgaben zur Vermeidung
von Geldwäsche die Abwicklung kleiner Volumina erheblich verteuern.
Deutsche KMU reagieren zudem in der Regel sensibel auf die in den einzelnen
Ländern bestehenden Rahmenbedingungen.
Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika stellt seit 2019 einen grundlegenden
Paradigmenwechsel in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und den
afrikanischen Staaten dar: es bietet ein umfassendes Informations-, Beratungs-
und Unterstützungsangebot, insbesondere für KMU, die auf dem afrikanischen
Kontinent wirtschaftlich aktiv werden wollen. Es bündelt die Informationen
über Angebote der Bundesregierung aus der Außenwirtschaftsförderung und
der Entwicklungszusammenarbeit und bietet zusätzliche
Außenwirtschaftsförderung:
• Information:
Über den digitalen Africa Business Guide der Germany Trade & Invest GmbH
(GTAI;
https://www.africa-business-guide.de/) erhalten Unternehmen
Informationen über die Geschäftsbedingungen in allen 54 afrikanischen Staaten sowie
zu Potenzialbranchen. Mehrfach im Jahr werden Webinare zu verschiedenen
Themen der Markterschließung, zum Beispiel Brancheninformationen,
Finanzierung, Logistik oder Lieferketten angeboten.
• Beratung:
Mit der Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks Afrika verfügen deutsche
Unternehmen über eine zentrale Anlaufstelle für ihre Geschäftsinteressen in
Afrika. Die Afrika-Partnerinnen und Afrika-Partner begleiten Unternehmen
während des gesamten Markteinstiegs. Auf Staatssekretärsebene hatten sich
BMWK, BMZ und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
geeinigt, dass die Afrika-Partnerinnen und Afrika-Partner zur Erstberatung zur
Außenwirtschaftsförderung an das IHK-Netzwerkbüro Afrika der DIHK
Service GmbH (INA, überwiegend finanziert durch das BMWK) und zur
Entwicklungszusammenarbeit an die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE,
finanziert vom BMZ) verweisen.
• Zusätzliche Außenwirtschaftsförderung über die klassischen Instrumente
der Außenwirtschaftsförderung, z. B. Auslandsmesse- und
Markterschließungsprogramm, Exportinitiativen, Exportkredit- und Investitionsgarantien,
hinaus:
○ Mit den Beratungsgutscheinen Afrika erhalten KMU Zuwendungen von
75 Prozent der Kosten für passgenaue kompetente Beratung zu
Geschäftsvorhaben in allen Branchen und afrikanischen Zielmärkten durch
erfahrene Beratungsunternehmen und -organisationen in Deutschland
und in Afrika, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) gelistet sind (max. bis zu drei Beratungsgutscheine für jeweils
bis zu 15 Beratungstage jährlich).
○ Branchenexpertinnen und Branchenexperten an ausgewählten
Auslandshandelskammern (AHKs) identifizieren Geschäftsmöglichkeiten in
aussichtsreichen, nachhaltigen und innovativen Branchen, derzeit in der
Wasserwirtschaft in Ägypten, Gesundheitswirtschaft in Kenia und in der
Kreislaufwirtschaft in Südafrika. Ein neuer Branchenexperte wird
demnächst in der Bauwirtschaft in Ghana anfangen. Weitere
Branchenexpertinnen und Branchenexperten sind in Planung.
○ Zielmarktspezifische Projekte (z. B. Regionalprojekte, Verbundprojekte)
unterstützen den Markteinstieg in attraktiven Sektoren mit kombinierten
Modulen (z. B. Zielmarktstudien, Informationsveranstaltungen,
Markterkundungs- und Geschäftsanbahnungsreisen).
Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika arbeitet inzwischen mit 50 Partnern und
Akteuren der Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit,
Länder- und Fachverbänden sowie Wirtschaftsfördergesellschaften der Länder
zusammen. Dadurch trägt es zur Information über die Unterstützungsangebote der
Bundesregierung für den Markteinstieg in Afrika sowie zu einer engeren
Kooperation der Akteure in Richtung Afrika bei.
Zu den zentralen Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung zählen
insbesondere
• das Netz der Auslandshandelskammern (AHK-Netz),
• das Informations- und Dienstleistungsangebot der GTAI,
• Exportkreditgarantien,
• Investitionsgarantien,
• das Markterschließungsprogramm,
• die Exportinitiativen Energie, Gesundheitswirtschaft, Umwelttechnologien
und Zivile Sicherheit,
• die Energiepartnerschaften, die Internationale Klimaschutzinitiative,
• das Auslandsmesseprogramm sowie
• das Wirtschaftsnetzwerk Afrika mit seinem umfassenden
Informationsangebot zu Angeboten der Außenwirtschaftsförderung und der
Entwicklungszusammenarbeit sowie zusätzlichen Außenwirtschaftsförderangeboten.
Zu den zentralen Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit zählen
• die Beratung u. a. zu Förder- und Finanzierungsprogramme der
Entwicklungszusammenarbeit und Kooperationsmöglichkeiten mit bilateralen
Programmen in den Partnerländern durch die AWE mit dem Helpdesk
Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Business Scouts for Development,
• die Anbahnung, Entwicklung, Implementierung und Finanzierung von
entwicklungspolitisch relevanten Projekten in Entwicklungs- und
Schwellenländern u. a. durch Unternehmensnetzwerke, develoPPP, AfricaConnect,
Kammer- und Verbandspartnerschaften und Berufsbildungspartnerschaften
sowie
• die Förderung von Beschäftigung durch die Sonderinitiative „Gute
Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“.
4. Inwieweit werden über das WNA die zentralen außenwirtschafts- und
entwicklungspolitischen (Förder-)Instrumente beworben?
Ein wesentliches Ziel des Wirtschaftsnetzwerks Afrika ist es, die Angebote der
Bundesregierung der Außenwirtschaftsförderung und der
Entwicklungszusammenarbeit für wirtschaftliches Engagement in Afrika besser bekannt zu machen
und Unternehmen an die zuständigen Ansprechpartner der
Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit zu verweisen. Diese Aufgabe
übernehmen die Afrika-Partnerinnen und Afrika-Partner in der Geschäftsstelle
des Wirtschaftsnetzwerks Afrika.
Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika sichert zudem, dass die Angebote der
Bundesregierung zur Unterstützung wirtschaftlichen Engagements unter Unternehmen
besser bekannt werden. So spricht die Geschäftsstelle Verbände, insbesondere
Fachverbände, und Unternehmen direkt an, etwa durch Partnertreffen vier Mal
pro Jahr zur Information über die neuesten Entwicklungen und Angebote des
Netzwerks. Mit regelmäßigen Webinaren, so genannten Fokusgruppetreffen,
werden Partner und Unternehmen über die einzelnen Aspekte des Eintritts in
afrikanische Märkte informiert, etwa Geschäftschancen im Bereich der
erneuerbaren Energien, Bergbau und Rohstoffe, Sourcing, Finanzierung und
Absicherung, Logistik oder Lieferketten. Dieses digitale Format hat sich insbesondere
in den schwierigen Zeiten der COVID-19-Pandemie bewährt.
Die Afrika-Partnerinnen und Afrika-Partner stellen zudem auf zahlreichen
Messen und bei Veranstaltungen in Deutschland und Afrika die Angebote des
Wirtschaftsnetzwerks Afrika einem breiten Fachpublikum vor. Die GTAI, das
BAFA und die Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks Afrika sind zudem in
den sozialen Medien aktiv, um die Angebote bekannter zu machen.
Der digitale Africa Business Guide der GTAI wird zunehmend von
Unternehmen in Anspruch genommen. Er enthält auch Erfahrungsberichte von
Unternehmen über gelungene Markteintritte und den Umgang mit Hürden, wie
Finanzierungen oder Handelsbarrieren. Im Jahr 2022 wurde der Africa Business
Guide der GTAI über 200 000 Mal angeklickt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
5. Beabsichtigt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode, ihre
außenwirtschafts- und entwicklungspolitischen (Förder-)Instrumente
nachzuschärfen oder neue (Förder-)Instrumente auf den Weg zu bringen, um
das unternehmerische Engagement deutscher Unternehmen in
afrikanischen Staaten zu stärken, und wenn ja, was sind die konkreten Planungen
der Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht?
Mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika bietet die Bundesregierung eine zentrale
Anlaufstelle für Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit.
Mit den zusätzlichen Angeboten des Wirtschaftsnetzwerks zur
Außenwirtschaftsförderung wie Beratungsgutscheinen Afrika und den Branchenexperten
wurde die Unterstützung bedarfsgerecht und konsequent auf die Erschließung
afrikanischer Märkte hin ausgeweitet.
Hiervon ausgehend sowie im Kontext der stärkeren Fokussierung auf die
Dekarbonisierung der globalen Wirtschaft, der Diversifizierung von
Partnerschaften deutscher Unternehmen und der sozial-ökologischen Transformation vor
allem in Entwicklungs- und Schwellenländern werden die Instrumente
konsequent und fortwährend weiterentwickelt. So wurden bereits für die
Branchenexperten in Ägypten und Südafrika die Themen Wasserwirtschaft und
Kreislaufwirtschaft als vorrangig und aussichtsreich für deutsche Unternehmen
identifiziert.
6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
dem beim BMWK angesiedelten Wirtschaftsfonds Afrika bei?
7. Sind die für den Wirtschaftsfonds Afrika vorgesehenen Mittel bisher
vollständig abgeflossen, und wenn nein, in welcher Höhe wurden die
Mittel genutzt, und warum konnten die für den Wirtschaftsfonds Afrika
vorgesehenen Mittel bisher nicht vollständig ausgeschöpft werden?
8. Worin liegt der Unterschied zwischen dem deutschen Wirtschaftsfonds
Afrika und dem österreichischen Soft-Loan-Programm, und gibt es einen
Erfahrungsaustausch zwischen der Bundesregierung und der
österreichischen Regierung zum Soft-Loan-Programm Österreichs?
Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem neuen Wirtschaftsfonds Afrika sollen förderungswürdige nachhaltige
deutsche Exporte nach Afrika durch Zuschüsse unterstützt werden, damit diese
im internationalen Wettbewerb günstiger angeboten werden können. Vor allem
Exporten deutscher „Hidden Champions“, die im internationalen Vergleich
qualitativ hochwertige, aber vergleichsweise teure Angebote abgeben, sollen
bessere Chancen im internationalen Wettbewerb mit Konkurrenten aus
asiatischen Staaten und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) Mitgliedstaaten eröffnet werden. Dadurch soll
afrikanischen Bestellern der Erwerb hochwertiger deutscher Produkte erleichtert
werden – und zugleich ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der afrikanischen
Länder geleistet werden.
Die Mittel des Wirtschaftsfonds Afrika sollen für Zuschüsse zum Kaufpreis
zugunsten des afrikanischen Bestellers und die Exportkreditgarantie verwandt
werden. Der OECD-Konsensus lässt entsprechende Zuschüsse für kommerziell
nicht tragfähige Exporte bei Mindestzuschusselementen von 35 bzw. 50
Prozent zu. Der Exporteur und die finanzierende Bank sollen die Zuschüsse für
den Besteller bei einer staatlichen Bank beantragen. Über den Antrag
entscheidet der Bund nach Vorprüfung durch die staatliche Bank.
Es sind noch keine Mittel abgeflossen. Das Konzept zur Einrichtung eines
Wirtschaftsfonds Afrika, bei dessen Erstellung sich auch mit der
österreichischen Regierung ausgetauscht wurde, befindet sich derzeit noch in der internen
Abstimmung.
9. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem
Wirtschaftsnetzwerk Afrika in der heutigen Zeit bei, die von wachsenden geopolitischen
Rivalitäten und der Notwendigkeit einer Diversifizierung von Handels-
und Investitionsbeziehungen geprägt ist?
Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika zielt auf eine konsequente Umsetzung der
Ziele der Bundesregierung einer stärkeren Diversifizierung und Resilienz der
deutschen Wirtschaft sowie der globalen Dekarbonisierung. Die COVID-19-
Pandemie sowie der russische Angriffskrieg auf die Ukraine haben die
Vulnerabilität Deutschlands und Europas aufgezeigt und die Bedeutung einer besseren
Diversifizierung der Bezugsquellen für die deutsche und europäische
Wirtschaft unterstrichen.
Für den verstärkten Erwerb neuer Wirtschaftspartner weltweit bieten die 54
afrikanischen Staaten auf den verschiedensten Geschäftsfeldern hohes Potenzial.
Verstärkte Angebote der deutschen und europäischen Wirtschaft auf den
afrikanischen Märkten tragen überdies dazu bei, dass Aktivitäten von Drittstaaten auf
dem afrikanischen Kontinent verringert werden können.
Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika unterstützt die deutsche Wirtschaft konsequent
in ihren Bemühungen, auf den afrikanischen Märkten wirtschaftlich aktiv zu
werden. Das Angebot umfasst auch die Beiträge, die
Wirtschaftspartnerschaften mit einzelnen afrikanischen Ländern bei der Diversifizierung der Handels-
und Investitionsbeziehungen leisten können.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. Plant die Bundesregierung angesichts der bisherigen Erfahrungen mit der
Arbeit des WNA eine Weiterführung der Tätigkeiten des WNA, und
wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Ist hierfür eine qualitative Auswertung der bisherigen
Beratungsleistungen des WNA geplant, um die Beratungstätigkeit weiter zu optimieren?
Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika leistet einen wichtigen Beitrag bei der
Erschließung afrikanischer Märkte und zur Diversifizierung der deutschen
Wirtschaft hin zu den afrikanischen Potenzialmärkten. Dabei spielen auch die
Möglichkeiten zum Aufbau neuer und zur Erweiterung bestehender Zulieferketten,
etwa beim Nearshoring oder bei der Fachkräfteausbildung eine große Rolle.
Mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika wird die Bundesregierung deutschen
Unternehmen auch weiterhin ein umfassendes Informations-, Beratungs- und
Unterstützungsangebot für den Markteintritt bieten.
Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika wird fortwährend begleitend evaluiert,
insbesondere durch Umfragen unter Unternehmen zu dessen Angeboten. Die
Rückmeldungen von Unternehmen sind positiv: So planen zum Beispiel mehr als
50 Prozent der Unternehmen, die Angebote des Wirtschaftsnetzwerks genutzt
haben, Follow-up-Aktivitäten; ebenfalls mehr als 50 Prozent der antwortenden
Unternehmen gehen davon aus, dass sie ihr Geschäftsvorhaben im Zielmarkt
mittelfristig realisieren können. Je nach Maßnahme gaben zwischen 42 Prozent
und 77 Prozent der antwortenden Unternehmen eine Zeit- und Kostenersparnis
an. Knapp 9 Prozent der teilnehmenden Unternehmen an abgeschlossenen
Projekten bestätigten eine getätigte Investition und knapp 30 Prozent eine geplante
Investition in afrikanischen Zielländern. Bei mehr als 70 Prozent der
Unternehmen ist das Interesse an afrikanischen Zielmärkten gestiegen. Zu den
Beratungsgutscheinen Afrika liegen erste durchgehend positive Rückmeldungen
vor.
Zur künftigen Ausgestaltung sind die derzeitigen Überlegungen noch nicht
abgeschlossen.
11. Wie hoch waren die finanziellen Mittel aus dem Bundeshaushalt, die seit
der Gründung des WNA für dessen Arbeit verausgabt wurden (bitte nach
Haushaltsjahren aufschlüsseln), und aus welchen Titeln wurden diese
Mittel bereitgestellt?
Die Mittel für das Wirtschaftsnetzwerk Afrika werden aus dem Titel 09 04 687
05 Untertitel 8 „Erschließung von Auslandsmärkten“ bereitgestellt.
Die Verausgabung der Haushaltsmittel ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen:
Jahr Verausgabte Mittel
2019 715.633 Euro
2020 2.137.679 Euro
2021 2.200.964 Euro
2022 2.212.910 Euro
Für das Wirtschaftsnetzwerk Afrika erhält die AWE keine gesonderten Mittel.
12. Welche Haushaltsmittel hat die Bundesregierung in ihrer Mittelfristigen
Finanzplanung für das WNA vorgesehen (bitte getrennt angeben für die
Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027)?
Wie viele Mitarbeiter (in Voll- und Teilzeit) beschäftigt das WNA, und
was umfasst das konkrete Leistungsspektrum des WNA?
Die Abstimmung über die Mittelfristige Finanzplanung wird derzeit innerhalb
der Bundesregierung vorbereitet.
Derzeit sind in der Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks Afrika neun
Personen und beim IHK Netzwerkbüro Afrika acht Personen in Voll- und Teilzeit
beschäftigt. In der AWE sind derzeit 26 Personen in Voll- und Teilzeit
beschäftigt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode, das WNA
personell besser auszustatten, und wenn ja, welche Überlegungen oder
konkreten Pläne gibt es in der Bundesregierung hierzu, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit keine personelle Aufstockung des
Wirtschaftsnetzwerks Afrika. Die personelle Ausstattung erscheint aus aktueller
Sicht ausreichend, um die Aufgaben des Wirtschaftsnetzwerks Afrika zu
erledigen.
14. Beabsichtigt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode, das
Wirtschaftsnetzwerk Afrika als Instrument der Außenwirtschaftspolitik bei
Unternehmen bekannter zu machen (z. B. durch Werbekampagnen)?
Die Bundesregierung bewirbt kontinuierlich auf verschiedensten Wegen die
Angebote des Wirtschaftsnetzwerks Afrika bei Unternehmen, Verbänden und
Politik. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 sowie 2 und 3
verwiesen.
15. Erfasst die Bundesregierung jene Unternehmen, die durch das WNA
unterstützt wurden und die sich anschließend für oder gegen den Auf- bzw.
Ausbau von geschäftlichen Aktivitäten in afrikanischen Ländern
entschieden haben, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung befugt, eine entsprechende Übersicht dem
Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu geben, und wenn nein, warum nicht,
und wenn ja, wie viele Unternehmen aus welchen Branchen sind in
welchen afrikanischen Ländern in welcher Form geschäftlich aktiv
geworden (bitte nach den Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Unternehmen aus welchen Branchen sind in welchen
afrikanischen Ländern in welcher Form geschäftlich nicht aktiv geworden (bitte
nach den Jahren aufschlüsseln)?
16. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und welche
Unternehmen sich nach einer Beratung aktuell in einem ernsthaften
Anbahnungsprozess einer Investition befinden?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
In der sozialökologischen Marktwirtschaft entscheiden Unternehmen frei, ob
und wie sie in einen Markt eintreten. Die Bundesregierung unterstützt sie durch
Information, Beratung und mit den Instrumenten der
Außenwirtschaftsförderung sowie der Entwicklungszusammenarbeit bei ihren Vorhaben. Der
Bundesregierung liegen indes keine eigenen Erkenntnisse über die schlussendlichen
unternehmerischen Entscheidungen vor. Allerdings sind die Rückmeldungen
von Unternehmen, welche die Angebote des Wirtschaftsnetzwerks Afrika in
Anspruch genommen haben, positiv, siehe auch die Antwort zu Frage 10.
17. Erfasst die Bundesregierung die Gründe, die Unternehmen veranlasst
haben, eine Investition auf dem afrikanischen Kontinent vorzunehmen bzw.
die Unternehmen veranlasst haben, von einer solchen Investition
Abstand zu nehmen, und wenn ja, um welche Gründe handelt es sich, und
werden diese nicht nur einzelfallbezogen, sondern auch im Sinne einer
qualitativen Gesamtauswertung erfasst?
Betrachtet die Bundesregierung das WNA auch als Instrument, um dem
bei deutschen Unternehmen bestehenden Zurückhaltung eines
wirtschaftlichen Engagements auf dem afrikanischen Kontinents entgegenzutreten,
und wenn ja, in welcher Form erfolgt dieses Entgegentreten, und kann
die Bundesregierung hierfür Beispiele nennen?
Ein Element der Zurückhaltung deutscher KMU sind insbesondere fehlende
Kenntnisse der Geschäftsbedingungen und -chancen vor Ort. Hierzu stellt das
Wirtschaftsnetzwerk Afrika Informationen auf dem Africa Business Guide und
im Rahmen von Webinaren zur Verfügung. Auch die Auslandshandelskammern
stellen hierzu Informationen zur Verfügung und bieten passgenaue Beratung an.
Darüber hinaus können KMU mit den Beratungsgutscheinen Afrika ihre
Kosten für eine passgenaue und kompetente Beratung zu konkreten Fragen der
Geschäftsvorhaben von Zielmarktanalysen bis hin zu Business-Case-
Berechnungen um 75 Prozent reduzieren. Ferner unterstützen die Branchenexpertinnen
und Branchenexperten des Wirtschaftsnetzwerks Afrika deutsche Unternehmen
bei der Identifizierung konkreter Geschäftschancen bei afrikanischen Partnern
in den jeweiligen Zielländern und Branchen.
Auch die weiteren Instrumente der Außenwirtschaftsförderung dienen dazu,
den Gründen unternehmerischer Zurückhaltung entgegenzutreten. So federn die
Exportkredit- und die Investitionsgarantien die politischen (und die
Exportkreditgarantien auch die wirtschaftlichen) Risiken in bestimmten Märkten ab. Im
Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 15 und 16 sowie zu den
Fragen 2 und 3 verwiesen.
18. Umfasst das Leistungsspektrum auch die Beratung zur Exploration, den
Abbau und die Verarbeitung von Rohstoffen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Absicherung von Rohstoffquellen und die Versorgung mit Rohstoffen
spielen für Deutschland eine herausgehobene Rolle, insbesondere im Hinblick auf
die weitere Transformation und Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft und
die dafür erforderliche Erschließung neuer Rohstoffquellen in Afrika.
Langfristiges Ziel ist es, Unternehmen bei der Stärkung und Diversifizierung von
Lieferketten zu unterstützen und eine umweltfreundliche Gewinnung sowie einen
nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen zu etablieren − sowohl in der eigenen
Produktion als auch im internationalen Handel.
Der Africa Business Guide führt die Bergbau- und Rohstoffbranche als
Potenzialmarkt mit speziellen Informationen (
www.africa-business-guide.de/de/maer
kte/bergbau-und-rohstoffe).
Mit den Beratungsgutscheinen Afrika können sich KMU auch zu
Rohstoffprojekten beraten lassen. Sie können dazu auch Beratungen durch die
Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe an den AHKs Südliches Afrika und Ghana vom
Beratungsangebot in Anspruch nehmen, da alle AHKs in Afrika beim BAFA
als Beratungsunternehmen gelistet sind, deren Beratung förderfähig ist.
19. Steht die Bundesregierung (z. B. über das WNA) mit Regierungen,
Ministerien, staatlichen Behörden oder Institutionen afrikanischer Länder
im Austausch, um Informationen zu staatlichen Ausschreibungen von
Infrastrukturvorhaben zu erhalten, auf die sich deutsche Unternehmen
bewerben bzw. an denen sich deutsche Unternehmen beteiligen können,
und wenn ja, mit welchen Regierungen, Ministerien, staatlichen
Behörden oder Institutionen welcher afrikanischer Länder steht die
Bundesregierung im Austausch, und werden diese Informationen über das WNA
an interessierte Unternehmen weitergetragen, und wenn nein, warum
nicht?
Deutsche Unternehmen erhalten Informationen über ausländische
Ausschreibungen über den Exportguide der GTAI.
Die Branchenexpertinnen und Branchenexperten des Wirtschaftsnetzwerks
Afrika informieren in ihren jeweiligen Zielmärkten unter anderem über
Ausschreibungen in den von ihnen betreuten Sektoren. Der Africa Business Guide
weist regelmäßig auf das Angebot der Branchenexpertinnen und
Branchenexperten und die Möglichkeit von Unternehmen hin, direkt Informationen über
Geschäftsopportunitäten in ihrem Sektor zu erhalten.
20. Wie unterscheidet sich das Leistungsspektrum des WNA von dem der
Agentur für Wirtschaft und Entwicklung?
21. Hält die Bundesregierung die Überlegung der Fragesteller für sinnvoll,
das WNA und die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung
zusammenzuführen, um einen sog. One-Stop-Shop für Unternehmen zu schaffen,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika bündelt die Angebote der Bundesregierung aus
der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit und
bietet hierfür ein umfassendes Informations-, Beratungs- und
Unterstützungsangebot, insbesondere für KMU, die auf dem afrikanischen Kontinent wirtschaftlich
aktiv werden wollen. Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika informiert über die
Angebote der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit.
Die Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks Afrika und INA weisen
Unternehmen auf die Angebote der Entwicklungszusammenarbeit hin und verweisen
für die Beratung dazu an die AWE. Die AWE weist ihrerseits auf die Angebote
der Außenwirtschaftsförderung hin und verweist Unternehmen für die Beratung
dazu an die Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks Afrika und INA.
Die AWE ist die zentrale Anlaufstelle der Entwicklungszusammenarbeit und
berät die Wirtschaft zu nachhaltigen Projekten und Investitionen in
Entwicklungs- und Schwellenländern. Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der
AWE berät als kostenloses Unterstützungsangebot der Bundesregierung
Unternehmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse und unterstützt
durch Beratung und Sensibilisierung bei der Umsetzung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
22. Liegen der Bundesregierung (z. B. über das WNA) Informationen
darüber vor, inwieweit sich das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf die Geschäftstätigkeit deutscher
Unternehmen auf dem afrikanischen Kontinent auswirkt?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bestärkt Unternehmen darin, sich vor
Ort gemeinsam mit Zulieferern oder innerhalb der Branche um eine
Vorbeugung, Minimierung oder Beendigung menschenrechtlicher und
umweltbezogener Risiken zu bemühen und trägt so dem Gedanken „Befähigung vor
Rückzug“ Rechnung. So vermittelt es rechtliche Sicherheit insbesondere auf
relevanten Märkten. Die Bundesregierung geht insofern davon aus, dass das Gesetz
dem Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zu den afrikanischen Staaten
förderlich ist.
23. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass
inzwischen auch die deutsch-afrikanische Energiezusammenarbeit im
Referat Afrika südlich der Sahara des BMWK angesiedelt ist, eine
personelle Aufstockung dieses Referats, und wenn nein, warum nicht?
Die Bündelung der Zuständigkeit für die internationale Kooperation des
BMWK mit Afrika, einschließlich für den Klima- und Energiebereich, in der
Abteilung Außenwirtschaftspolitik spiegelt sich in der Stellenausstattung wider.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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