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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
26.05.2023
Antwortdauer
57 Tage
Aktualisiert
29.02.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/625630.03.2023
Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming,
Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien
In der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD zu „Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien“ auf
Bundestagsdrucksache 20/5822 behauptet die Bundesregierung ohne nähere
Begründung, dass ihre Vergabe von Aufträgen an 200 Journalisten in einer
Gesamthöhe von rund 1,47 Mio. Euro „nicht in Konflikt mit der Bedeutung
journalistischer Arbeit als Kontrollinstanz staatlichen Handelns oder mit dem
Prinzip der Staatsferne des Rundfunks“ stünde. Nach Ansicht der Fragesteller
belegen die vorgelegten Daten jedoch genau das; der Umfang der dokumentierten
Zahlungen und ihr intransparenter Charakter sind in erheblicher Weise dazu
angetan, die journalistische Unabhängigkeit der Empfänger zu untergraben. Als
besonders bedenklich empfinden die Fragesteller die verdeckten Vergütungen
für über 100 Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR). Trotz
wiederholter Nachfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen
20/4433 und 20/5437 hat die Bundesregierung die Auskunft zu den Namen der
Begünstigten und der Höhe deren Honorare bislang verweigert. Die
Fragesteller fordern nunmehr ein drittes Mal, das gesamte Geflecht an
Geschäftsbeziehungen zwischen Bundesregierung und Journalismus im öffentlichen Interesse
offenzulegen, und begründen dies wie folgt:
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Bedeutung
der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks zur Sicherstellung seiner politischen Unabhängigkeit
hervorgehoben (Wissenschaftliche Dienste [WD] des Deutschen Bundestages, WD 10 -
3000 - 056/16: „Staatsferne im Rahmen der Rundfunk- und Pressefreiheit“,
2016, S. 4). Der geltende Medienstaatsvertrag [MStV] verpflichtet Journalisten
des ÖRR auf die Befolgung journalistischer Grundsätze, wozu auch eine
unabhängige Berichterstattung gehört (§ 6 Absatz 1 MStV, „Sorgfaltspflichten“).
Der Pressekodex des Deutschen Presserats führt zur „Trennung von
Tätigkeiten“ von Journalisten aus: „Übt ein Journalist oder Verleger neben seiner
publizistischen Tätigkeit eine Funktion, beispielsweise in einer Regierung, einer
Behörde oder in einem Wirtschaftsunternehmen aus, müssen alle Beteiligten auf
strikte Trennung dieser Funktionen achten“ („Ethische Standards für den
Journalismus“, Nummer 6.1). Der Presserat formuliert damit auch eine Forderung
an die Bundesregierung, ihrerseits die journalistische Autonomie zu achten
(„alle Beteiligten“). Bundesverfassungsgericht, Medienstaatsvertrag und
Pressekodex geben mit diesen Bestimmungen der Bundesregierung und den
streng von ihr in Funktion geschiedenen Journalisten einen rechtlich-ethischen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6256
20. Wahlperiode 30.03.2023
Rahmen vor, in dem sich das Handeln der Mitglieder beider Gruppen zu
bewegen hat.
Die Bundesregierung verweigert in ihrer vorliegenden Antwort erneut die
Nennung der Klarnamen der vergüteten Journalisten. Sie begründet dies mit einer
von ihr selbst getroffenen Abwägungsentscheidung zwischen dem
parlamentarischen Informationsrecht auf der einen und dem individuellen „Recht auf
informationelle Selbstbestimmung“ auf der anderen Seite (Bundestagsdrucksache
20/5822, S. 3). Sie verzichtet aber darauf, konkrete Argumente für ihre
Entscheidung anzuführen. Der einzige Grund, den sie gegen eine Offenlegung der
Namen zu nennen weiß, ist ein möglicher Verstoß gegen die Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO; ebd., S. 3, Antwort zu Frage 3).
Dieser Einwand erscheint den Fragestellern jedoch wenig stichhaltig: Die
Datenschutz-Grundverordnung trat im Mai 2018 in Kraft (vgl. www.bmj.de/D
E/Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html). Wie bereits erwähnt
wurde (vgl. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/5437), hat die – damalige – Bundesregierung aber noch im Juli 2020 die
Klarnamen von Medienschaffenden, die von ihr entlohnt wurden, auf Anfrage
genannt (vgl. etwa Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/21280).
Das lässt nach Auffassung der Fragesteller den Schluss zu, dass entweder die
alte Bundesregierung gegen die DSGVO verstoßen hat oder die aktuelle das
parlamentarische Fragerecht der Opposition unzulässig beschneidet.
Zusätzlich unterlässt die Bundesregierung in ihrer vorliegenden Antwort unter
Verweis „auf das die jeweiligen Aufträge betreffende Geschäftsgeheimnis“ eine
Nennung der Einzelhonorare (Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 2). Hierzu ist
noch einmal darauf hinzuweisen (vgl. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/4433), dass die Bundesregierung nach dem Urteil
des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. Dezember 2012 Angaben offenzulegen
hat, die dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dienen (VG 27 L 259.12).
Das Verwaltungsgericht betont in seiner Urteilsbegründung, dass selbst ein
schutzwürdiges Interesse wie Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse einer
Abwägung zwischen dem privaten Interesse einerseits und dem
„Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ andererseits unterlägen. Es gelangt zu dem Schluss,
dass Letzteres überwiege, weil es sich bei den Zahlungen des betreffenden
Bundesministeriums an einen externen Auftragnehmer „um einen die
Öffentlichkeit betreffenden Vorgang“ handele (S. 4, siehe auch www.djv.de/startseite/
service/news-kalender/freien-news/detail/news-ministerium-muss-umgehend-a
uskunft-ueber-zahlungen-an-rechtsanwaelte-geben). Ein vergleichbarer Fall
liegt nach Auffassung der Fragesteller auch hier vor. Ergänzend sei erwähnt,
dass in der besagten Kleinen Anfrage vom Juli 2020 die damalige
Bundesregierung immerhin die „Gesamtsummen pro Kampagne und Jahr“, die an einzelne
Medienschaffende gingen, aufgelistet hat (ebd., S. 4), wohingegen die aktuelle
Bundesregierung jede bewusste Zuordnung von Zahlungen zu Journalisten
unterlässt.
Der parlamentarische Informationsanspruch, den die Bundesregierung nach
begründeter Auffassung der Fragesteller im vorliegenden Fall missachtet, steht in
Verbindung mit dem Recht der Allgemeinheit auf den öffentlichen Zugang zu
Informationen, die für den demokratischen Diskurs notwendig sind. Die
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages führen dazu aus: „Der aus
dem Frage- und Informationsrecht resultierende parlamentarische
Informationsanspruch ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt.
Die öffentliche Debatte ist ein Kernelement der parlamentarischen Demokratie
und ermöglicht die Kontrolle des Parlaments durch die Bürger, was dessen
effektive Verantwortlichkeit dem Wähler gegenüber ermöglicht. Die politische
Willensbildung der Bürger setzt dabei voraus, dass dem Einzelnen ausreichende
Informationen zum staatlichen Handeln zur Verfügung stehen, um sie
beurteilen zu können“ (WD 3 - 3000 - 059/22: „Parlamentarisches Fragerecht.
Verfassungsrechtlicher Rahmen“, 2022, S. 4). Das breite Medienecho und die
kritischen Kommentare in der Presse über die verdeckten Geschäftsbeziehungen
zwischen der Bundesregierung und Journalisten namentlich des
öffentlichrechtlichen Rundfunks belegen nach Ansicht der Fragesteller, dass ein
erhebliches öffentliches Erkenntnisinteresse an den staatlichen Zuwendungen an
Journalisten existiert, weswegen das Recht des Parlaments auf die Offenlegung
aller relevanten Regierungsinformationen entgegenstehende Rechtsgüter
überwiegt. Für die öffentliche Bedeutung dieser Debatte sollen an dieser Stelle ohne
Anspruch auf Vollständigkeit folgende Medienberichte und Debattenbeiträge
aufgeführt werden:
– Tichys Einblick (7. März 2023): www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/15-
millionen-euro-fuer-journalisten-auf-der-staatlichen-lohnliste/,
– Junge Freiheit (7. März 2023): jungefreiheit.de/kultur/medien/2023/journali
sten-regierung-gez/,
– Pleiteticker.de (7. März 2023): pleiteticker.de/ex-tagesschau-moderatorin-ze
rvakis-kassierte-zehntausende-euro-von-der-regierung/,
– Reitschuster.de (7. März 2023): reitschuster.de/post/manipulierte-meinungs
mache-bundesregierung-kauft-journalisten/,
– Achtung, Reichelt (8. März 2023): www.youtube.com/watch?v=Il_npvn
RiQ0,
– Junge Freiheit (8. März 2023): jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2023/di
e-gekaufte-vierte-gewalt,
– Pleiteticker.de (8. März 2023): pleiteticker.de/geheim-liste-enttarnt-diese-jo
urnalisten-von-ard-und-zdf-lassen-sich-von-der-regierung-bezahlen/,
– Nachdenkseiten (8. März 2023): www.nachdenkseiten.de/?p=94769,
– Ansage (8. März 2023): ansage.org/linksgruene-hofberichterstatter-auf-steu
erzahlerkosten/,
– Stimmt! Der Nachrichten-Talk (9. März 2023): www.youtube.com/watch?
v=_jRX4rYDz4I,
– Tichys Einblick (12. März 2023): www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/
oerr-bezahlte-journalisten/.
Ferner:
– T-Online (7. März 2023): www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenp
olitik/id_100139472/linda-zervakis-ex-tagesschau-sprecherin-bekam-1200
0-euro-vom-kanzleramt.html,
– Berliner Zeitung (7. März 2023): www.berliner-zeitung.de/news/moderatio
n-auf-wunsch-linda-zervakis-erhielt-wohl-12000-euro-vom-kanzleramt-li.3
25165,
– Der Spiegel (7. März 2023): www.spiegel.de/kultur/tv/auftritt-bei-der-re-pu
blica-linda-zervakis-soll-12-000-euro-vom-kanzleramt-erhalten-haben-a-76
3e5cb0-2c7f-41e3-a5d6-f9edf6f39a19,
– RND (7. März 2023): www.rnd.de/medien/linda-zervakis-erhielt-mehr-als-1
2-000-euro-vom-bundeskanzleramt-HW4AYPDKKBHXRHEL3XAJ5QTJ
YQ.html,
– Meedia (7. März 2023): www.meedia.de/medien/journalisten-im-auftrag-de
r-regierung-gefaehrden-moderationsjobs-die-unabhaengigkeit-2681c46a392
49d4fd9e764de67b09167,
– Bild (7. März 2023): www.bild.de/politik/inland/politik-inland/bundesregier
ung-zahlte-journalisten-mehr-als-1-4-mio-euro-fuer-auftraege-83130978.bil
d.html,
– Bild-TV (8. März 2023): www.youtube.com/watch?v=kIZIvuxwh2s,
– Die Welt (8. März 2023): www.welt.de/politik/deutschland/plus244155203/
Im-Auftrag-des-Kanzleramts-Linda-Zervakis-erhielt-fuer-Moderation-fast-1
1-000-Euro.html,
– Deutschlandfunk Kultur (8. März 2023): www.deutschlandfunkkultur.de/bu
ndesregierung-zahlte-seit-2018-honorare-von-fast-1-5-millionen-euro-an-jo
urnalisten-102.html,
– Kölner Stadt-Anzeiger (8. März 2023): www.ksta.de/kultur-medien/modera
tionsauftraege-linda-zervakis-erhielt-12-000-euro-vom-kanzleramt-501593,
– –De24Live (8. März 2023): www.de24live.de/politik/1-5-millionen-euro-au
sgezahlt-wie-die-regierung-journalisten-kauft/548063856,
– Tag24 (8. März 2023): www.tag24.de/nachrichten/politik/deutschland/lind
a-zervakis-aeussert-sich-zu-wirbel-um-umstrittene-auftraege-2769083,
– Frankfurter Allgemeine Zeitung (8. März 2023): m.faz.net/aktuell/feuilleto
n/medien/linda-zervakis-und-das-kanzleramt-dafuer-bekam-sie-12-000-eur
o-18733236.amp.html,
– PRO – Das christliche Medienmagazin (8. März 2023): www.pro-medienm
agazin.de/so-viel-zahlte-die-bundesregierung-an-journalisten/,
– Die Welt (9. März 2023): www.welt.de/debatte/kommentare/plus24415469
9/ProSieben-Moderatorin-Zervakis-verdiente-mit-einem-Auftrag-aus-dem-
Kanzleramt-fast-11-000-Euro.html,
– Tagesspiegel (9. März 2023): www.tagesspiegel.de/politik/keine-auskunft-z
u-medien-kontakten-welche-partner-hat-der-bundesnachrichtendienst-9472
490.html,
– Berliner Zeitung (9. März 2023): www.berliner-zeitung.de/politik-gesellsch
aft/journalismus-der-fall-linda-zervakis-ueppige-verguetungen-fuer-reporte
r-von-ard-und-zdf-regierungszahlungen-an-oeffentlich-rechtliche-journalist
en-das-ist-die-liste-der-honorare-li.325671,
– Focus (10. März 2023): www.focus.de/politik/deutschland/hunderte-oeffent
lich-rechtliche-journalisten-arbeiten-fuer-bundesregierung_id_18794387
0.html,
– Cicero (13. März 2023): www.cicero.de/kultur/medien-politik-zervakis-sch
olz-afd-anfrage-honorare.
Professor Dr. Rupert Scholz, der ehemalige Co-Vorsitzende der Gemeinsamen
Verfassungskommission (GVK), bewertet die bezahlte Nebentätigkeit von
Journalisten für Regierungsstellen folgendermaßen: „Der Vorgang ist
hochproblematisch. Die Pressefreiheit ist verfassungsrechtlich notwendigerweise durch
Unabhängigkeit von jeglichen staatlichen Organen und möglicher
Einflussnahme staatlicher Stellen gekennzeichnet. Wenn Pressevertreter Honorare von
Ministerien oder Bundeskanzleramt erhalten, ist das ein Stück Korrumpierung
dessen, was man die vierte Gewalt nennt. Von Staatsferne und unabhängiger,
kritischer Kontrolle politischen Handelns kann unter diesen Umständen keine
Rede sein“ (www.youtube.com/watch?v=Il_npvnRiQ0, Minute 23:21).
Der langjährige ZDF-Redakteur Peter Hahne hält die – teilweise im
fünfstelligen Bereich angesiedelten – Honorarzahlungen der Regierung an Journalisten
für ein Einfallstor für „Gefälligkeitsjournalismus“, der der Lebenserfahrung
widerspräche: „Die Gefälligkeit, dort für 10 000 Euro zu moderieren [gemeint ist
„Journalist 97“, die ProSieben-Journalistin Linda Zervakis], heißt gleichzeitig
Gefälligkeitsjournalismus auch im Beruf und im Alltag“. Man könne nicht
mehr von Demokratie sprechen, wenn Journalismus und Politik so eng
verflochten seien (www.youtube.com/watch?v=dvjN8pm4-Fg, Minuten 4:12,
17:09).
Die Fragesteller halten es für problematisch, dass die Bundesregierung die
Honorartätigkeit von Linda Zervakis am 9. Juni 2022 auf der re:publica als
„Moderation eines Gesprächs mit dem Bundeskanzler“ Olaf Scholz ausweist (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2). Diese Wortwahl ist schon in sich
widersprüchlich; entweder führt man ein Gespräch mit jemandem oder man
moderiert es. Tatsächlich handelt es sich bei dem Format um keine irgendwie
geartete Moderation oder Anmoderation des Auftritts des Bundeskanzlers,
sondern um ein klassisches Interview zwischen Linda Zervakis und dem
Bundeskanzler Olaf Scholz im Frage- und Antwortstil (vgl. (www.youtube.com/watch
?v=WMkUZxtbF5Q). Die Fragesteller empfinden das – damals unbekannte –
aus der Honorarzahlung resultierende Geschäftsverhältnis auch deswegen als
eine Täuschung der Öffentlichkeit, weil es sich bei einem Interview um eine
der wichtigsten Kommunikationsformen in der Demokratie handelt, in denen
Regierungsvertretern normalerweise Rechenschaft abverlangt werden kann.
Linda Zervakis erhielt für dieses Interview und einen weiteren Auftritt rund
12 000 Euro vom Bundeskanzleramt ausgezahlt (vgl. Bundestagsdrucksache
20/5822, Anlage 2). Die Fragesteller weisen in diesem Zusammenhang auf die
„Richtlinie 15.1 – Einladungen und Geschenke“ des deutschen Pressekodex
hin: „Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion
könne beeinträchtigt werden, ist zu vermeiden. Journalisten nehmen daher
keine Einladungen oder Geschenke an, deren Wert das im gesellschaftlichen
Verkehr übliche und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendige Maß
übersteigt“ (www.presserat.de/pressekodex.html). Ein Honorar von 12 000 Euro
entspricht dem monatlichen Durchschnittslohn von drei Vollzeitbeschäftigen
(vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Beru
fe/Tabellen/liste-bruttomonatsverdienste.html#134694) oder 654
Beitragszahlern des sogenannten „Rundfunkbeitrags“ (vgl. www.rundfunkbeitrag.de/buerg
erinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html). Da Linda
Zervakis auf beiden Veranstaltungen einem Auftrag des Bundeskanzleramts zur
„Moderation“ gefolgt ist (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2), sehen die
Fragesteller einen vom Bundeskanzleramt provozierten Verstoß von Linda
Zervakis gegen den Pressekodex vorliegen.
Die Fragesteller haben begründeten Anlass zu der Vermutung, dass die von der
Bundesregierung vorgelegte Honorarliste nicht vollständig ist. Nach Durchsicht
beider Anlagen fehlen vier Bundesministerien in der Auflistung ganz:
– Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI),
– Auswärtiges Amt (AA),
– Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
– Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB).
Dass diese Bundesministerien in den erfragten letzten fünf Jahren überhaupt
keine Zahlungen an Journalisten vorgenommen haben sollen, erscheint den
Fragestellern wenig wahrscheinlich. So präsentierte das Auswärtige Amt zwei
Journalistinnen der Deutschen Welle als Moderatoren einer Lateinamerika-
Konferenz am 28. Mai 2019 (vgl. www.auswaertiges-amt.de/blob/2220972/79f
e00715c10a5418042ef8c47fc5d3b/flyer-lakini-de-data.pdf). Im
Bundesinnenministerium wurde im Dezember 2020 ein monatlicher Podcast von einer
Journalistin moderiert (vgl. www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/kurzmeldun
gen/Webs/OZG/DE/2020/podcast.html), die zeitgleich als Redaktionsleiterin
bei der ZDF-Tochtergesellschaft ZDF Digital Medienproduktion fungierte (vgl.
uebermedien.de/57450/allzu-nah-dran-wenn-journalistinnen-die-fragen-nicht-a
n-sondern-fuer-ein-ministerium-stellen/). Zwar ist damit noch nicht der
Nachweis erbracht, dass diese ÖRR-Journalistinnen auch ein Honorar für ihre
Tätigkeit erhalten haben, die Fragesteller weisen aber vorsorglich darauf hin, dass
die genannten vier Bundesministerien ebenso der Antwortpflicht an den
Deutschen Bundestag unterliegen.
Die Fragesteller bemängeln ferner den lückenhaften Charakter der Auflistung
im Hinblick auf Organisations- oder Kooperationsformen, die von
Bundesministerien oder Bundesbehörden ins Leben gerufen wurden und in deren
„Auftrag“ agieren (vgl. www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesumwelt
ministerium-journalisten-staatslohnliste/). Das unerwähnt gebliebene „Zentrum
KlimaAnpassung“ ist nach eigenen Angaben der Bundesregierung eine
Beratungseinrichtung, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) „eingerichtet“ wurde
(Bundestagsdrucksache 20/2992, S. 91) und „vorgehalten“ wird (Bundestagsdrucksache
20/5933, S. 4). Solche politisch, finanziell und institutionell abhängigen
Formate der Bundesministerien unterliegen nach Ansicht der Fragesteller nicht
minder der parlamentarischen Kontrolle wie jene.
Schließlich ist auch die Verweigerung einer Auskunft zu den Honorarzahlungen
beim Bundesnachrichtendienst (BND) kritisch zu hinterfragen. Es ist den
Fragestellern aus der Antwort der Bundesregierung nicht ersichtlich, wieso
Auskünfte über einfache Tätigkeiten wie Moderation oder Rhetoriktraining aus
„Staatswohlgründen“ einer besonderen Geheimhaltung unterliegen sollen. Das
Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2017 geurteilt, dass eine derart
restriktive Vorgehensweise nur in „seltenen Ausnahmefällen“ berechtigt sei: „Die
Verweigerung der Auskunft (anstelle einer nichtöffentlichen Beantwortung der
Frage) aus Gründen des Geheimschutzes komme daher nur in seltenen
Ausnahmefällen in Betracht“ (WD 3 – 3000 - 059/22: „Parlamentarisches Fragerecht.
Verfassungsrechtlicher Rahmen“, 2022, S. 4). Mangels substantiierter
Erläuterung der Rechtsposition der Bundesregierung sehen die Fragesteller diesen
raren Ausnahmesachverhalt im vorliegenden Fall nicht als erfüllt an und bestehen
weiterhin auf eine Offenlegung aller Daten (siehe Frage 11 unten). Sollte es
sich nämlich erweisen, dass ausgerechnet vom Geheimdienst Zahlungsflüsse an
Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks existieren, stünde dies nach
ihrer Auffassung im besonderen Maße im Konflikt mit der vom
Bundesverfassungsgericht betonten „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ des ÖRR
(s. o.) und würde damit erst recht den Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages begründen. Ein öffentliches Aufklärungsinteresse ist nach Ansicht
der Fragesteller auch dadurch gegeben, dass diese journalistischen
Nebentätigkeiten für den Geheimdienst möglicherweise gegen den Pressekodex verstoßen.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass „Nachrichtendienstliche
Tätigkeiten von Journalisten und Verlegern mit den Pflichten aus dem Berufsgeheimnis
und dem Ansehen der Presse nicht vereinbar sind“ („Ethische Standards für den
Journalismus“, Nummer 5.2; vgl. zudem „Journalist 97 und der
Bundeskanzler“ auf www.horizont.net).
Wie eingangs dargelegt, sind insbesondere Journalisten des
öffentlichrechtlichen Rundfunks zur genauen Einhaltung ethischer und journalistischer
Standards sowie zu der gebotenen Staatsferne verpflichtet. Ein auffällig gut
dotierter „Gefälligkeitsjournalismus“, der beides vermissen lässt, besitzt für
Angestellte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sogar strafrechtliche
Implikationen. Transparency Deutschland führt dazu in seinem Bericht
„Korruption im Journalismus“ (2016) aus: „Ob korrupte Handlungen im Journalismus
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, hängt von der
Organisationsform ihres Arbeitgebers ab. Laut eines Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs
(BGH) sind festangestellte Journalisten der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten Amtsträger und werden somit für korruptes Handeln strafrechtlich
belangt. Die im Grundgesetz festgelegte Freiheit der Rundfunkanstalten von
staatlichem Einfluss stehe nicht im Widerspruch zur Einstufung der Redakteure
als „Amtsträger“, so der BGH. Demnach wird bei Amtsträgern jede Annahme
eines Vorteils verfolgt, selbst wenn keine Gegenleistung nachgewiesen werden
kann. Dies gilt auch für die Gewährung von Sonderkonditionen“ (www.transpa
rency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2016/Korruption_im_Journalismu
s_TransparencyDeutschland_2016.pdf, S. 10; vgl. BGH 2 StR 104/09: http://jur
is.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Ar
t=en&nr=50445&pos=0&anz=1).
Die Fragesteller sind der Überzeugung, dass nur vollständige Transparenz eine
differenzierte öffentliche Diskussion über diese Frage erlaubt. Die bisher
aufgedeckten Geschäftsverbindungen belegen ihrer Ansicht nach, dass die
Bundesregierung mit einzelnen Journalisten ein demokratisch fragwürdiges
Näheverhältnis pflegt, und dass von beiden Seiten das Prinzip der Staatsferne des ÖRR
unterlaufen wird. Abschließend soll daran erinnert werden, dass bei
fortgesetztem Dissens über Rechte und Pflichten eines Bundesorgans das System der
Gewaltenteilung die Möglichkeit vorsieht, die Entscheidung an eine dritte Instanz
zu überantworten (Artikel 93 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes – GG).
Die Fragesteller bitten darum, insbesondere die Fragen 6 bis 10 wie gestellt
einzeln zu beantworten und von einer gemeinsamen Beantwortung im
„Sachzusammenhang“ abzusehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für
Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews,
Rhetorikoder Sprachtraining usw.) sind in den letzten fünf Jahren von der
Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten
von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle ergangen (bitte
nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder
Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der
vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten
[Vor- und Nachname], Sender des Journalisten und Höhe der jeweiligen
Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
2. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für
Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews,
Rhetorikoder Sprachtraining usw.) sind in den letzten fünf Jahren von der
Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten
privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und sonstiger
Medienerzeugnisse ergangen (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr],
Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel
oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung],
vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Arbeitgeber des
Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
3. Beinhalten die von der Bundesregierung in den Fragen 1 und 2 genannten
Summen auf Bundestagsdrucksache 20/5822 (dort Anlagen 1 und 2) in
allen Fällen auch Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen, Spesen
oder sonstige Ausgaben zur Abgeltung beruflicher Aufwendungen der
Auftragnehmer?
a) Wenn nein, welche Ausgaben (Aufwandsentschädigungen,
Kostenerstattungen, Spesen und dergleichen) hat die Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren für Aufträge (etwa Moderation, Präsentation,
Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) an
freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von
ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle getätigt (bitte nach
genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder
Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der
vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des
Journalisten [Vor- und Nachname], Sender des Journalisten und Höhe der
jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, welche Ausgaben (Aufwandsentschädigungen,
Kostenerstattungen, Spesen und dergleichen) hat die Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren für Aufträge (etwa Moderation, Präsentation,
Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) an
freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten
privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und sonstiger
Medienerzeugnisse getätigt (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr],
Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name,
Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung],
vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname],
Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto
aufschlüsseln)?
4. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für
Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews,
Rhetorikoder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen,
Kostenerstattungen, Spesen etc., sind in den letzten fünf Jahren von der
Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche
Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle im
Rahmen abhängiger Formate, die in ihrem Auftrag handeln, ergangen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach genauem Datum [Tag, Monat,
Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name,
Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung],
vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Sender des
Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
5. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für
Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews,
Rhetorikoder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen,
Kostenerstattungen, Spesen etc., sind in den letzten fünf Jahren von der
Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche
Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und
sonstiger Medienerzeugnisse im Rahmen abhängiger Formate, die in ihrem
Auftrag handeln, ergangen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach
genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder
Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten
Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor-
und Nachname], Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der jeweiligen
Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
6. Wie begründet die Bundesregierung ihr Fazit, dass die „dokumentierte
Auftragspraxis durch Bundesministerien oder Bundesbehörden […] nicht
in Konflikt mit der Bedeutung journalistischer Arbeit als Kontrollinstanz
staatlichen Handelns oder mit dem Prinzip der Staatsferne des Rundfunks“
stünde (Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 2)?
7. Wie begründet die Bundesregierung ihre bisherige
Abwägungsentscheidung, dass bei der Nennung der Klarnamen der vergüteten Journalisten
deren „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ dasjenige des
Deutschen Bundestages auf Kontrolle der Regierung überwiege
(Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 3), insbesondere im Hinblick auf das
verfassungsrechtliche Gebot der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ zwischen
Regierung und dem ÖRR (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihre
Auftrags- und Vergütungspraxis gegenüber Journalisten einen Verstoß
gegen den deutschen Pressekodex darstellt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihre
Auftrags- und Vergütungspraxis gegenüber Journalisten einen Verstoß
gegen die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags darstellt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihre
Auftrags- und Vergütungspraxis gegenüber Journalisten einen Verstoß
gegen das verfassungsrechtliche Gebot der „Wahrung einer hinreichenden
Staatsferne“ zwischen Regierung und dem ÖRR darstellt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
11. Welche Vor- und Nachteile bietet die vergütete Auftragsvergabe an
Journalisten des ÖRR durch die Bundesregierung (namentlich bei
„Moderationen“)?
12. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Herstellung
von öffentlicher Transparenz bei ihrer vergüteten Auftragsvergabe an
Journalisten des ÖRR bislang ergriffen, und welche konkreten Maßnahmen
plant sie, für die Zukunft zu ergreifen?
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die doppelte finanzielle Belastung der
Bürger durch den sogenannten Rundfunkbeitrag zum einen und die
steuerfinanzierten Honorarzahlungen für Journalisten des ÖRR zum anderen
(vgl. Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlagen 1 und 2)?
14. Welche Honorarzahlungen hat der BND in den in den Fragen 1 bis 5
spezifizierten Bereichen an Journalisten vorgenommen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
15. Handelt es sich bei der Zahlung von 1 130,50 Euro an Linda Zervakis (vgl.
www.dwdl.de/nachrichten/91952/kanzleramt_zahlte_linda_zervakis_eine_
kostenpauschale/) für ihr Interview mit Bundeskanzler Olaf Scholz am
9. Juni 2022 um ein Honorar (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5822,
Anlage 2) oder eine „Kostenpauschale“, wie das Management von Linda
Zervakis behauptet (www.berliner-zeitung.de/news/12000-euro-vom-kanzl
eramt-linda-zervakis-rechtfertigt-ihre-honorarzahlungen-li.325467)?
16. Wie begründet die Bundesregierung die Höhe ihrer Zahlung von
10 913,81 Euro (= 12 044,31 – 1 130,50 Euro; siehe Frage 15) an Linda
Zervakis („Journalist 97“) für deren „Moderation“ am 28. November
2022?
Handelt es sich dabei um ein Honorar oder eine Kostenpauschale (bitte die
Summe ggf. nach Ausgabenart aufschlüsseln)?
17. Wer ist der für den MDR und das ZDF tätige „Journalist 6“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1), und sind Medienberichte zutreffend, nach
denen die benannte Person eine politische Talkshow im MDR moderiert,
und wie erklärt die Bundesregierung deren Verpflichtung für fünf
verschiedene Bundesministerien vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich
vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung,
diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
18. Wer ist der für den RBB, die ARD und DLF tätige „Journalist 10“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1), und sind Medienberichte
zutreffend, nach denen die benannte Person Kultursendungen moderiert, und wie
erklärt die Bundesregierung deren Verpflichtung für drei verschiedene
Bundesministerien und das Bundeskanzleramt vor dem Hintergrund der
verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht
der Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
19. Wer ist der freiberuflich für die Deutsche Welle tätige „Journalist 21“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1), und ist es zutreffend, dass die
benannte Person als bilinguale Nachrichtensprecherin und
Wirtschaftsmoderatorin tätig ist, und wie erklärt die Bundesregierung deren
Verpflichtung für insgesamt zehn Veranstaltungen bei drei verschiedenen
Bundesministerien vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen
Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung, diese zu
respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Wie erklärt die Bundesregierung die wiederholte Verpflichtung von
„Journalist 27“, eines freiberuflichen Mitarbeiters bei verschiedenen
öffentlichen Rundfunkanstalten, für „Pressesprecherlehrgänge“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1) vor dem Hintergrund der
verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der
Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
21. Ist „Journalist 58“ (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1) Anne
Gellinek, die stellvertretende ZDF-Chefredakteurin und Leiterin der ZDF-
Hauptredaktion Aktuelles (presseportal.zdf.de/biografien/uebersicht/gellin
ek-anne), welche nach Stellungnahme des ZDF ohne Honorar eine
Diskussion zum Thema EU-Energiepolitik mit EU-Kommissionspräsidentin
Dr. Ursula von der Leyen und der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz Dr. Robert Habeck moderiert hat?
Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung die Verpflichtung von Anne
Gellinek vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen
Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung, diese zu
respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist die Angabe von Anne Gellinek zutreffend, dass sie gar kein Honorar
entgegengenommen habe (a. a. O.)?
22. Wie erklärt die Bundesregierung die exklusive Auftragsvergabe des
Bundespresseamts (15 von 15 Aufträgen) an „Journalist 102“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1)?
Steht die ständige Verpflichtung dieses ZDF-Journalisten in irgendeinem
Zusammenhang damit, dass der damalige Chef des Amts, Steffen Seibert
(www.bundesregierung.de/breg-de/service/steffen-seibert-377052),
ebenfalls beim ZDF gearbeitet hat?
23. Wie hoch waren die Honorare, die das Bundesministerium für
Verteidigung (BMVg) den Journalisten „114“, „115“ und „116“ für die einzelnen
Aufträge gezahlt hat (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1; siehe
dazu auch Frage 1), und wie gelangt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der
Pflicht der Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), zu ihrer Einschätzung, dass die getroffenen „vertraglichen
Vereinbarungen“ zwischen ihr und diesen ÖRR-Journalisten den
parlamentarischen Informationsanspruch überwiegen?
24. Welchem Arbeitgeber sind die drei „Moderationen“ von „Journalist 165“
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
zuzuordnen (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2), wenn nicht dem Axel-
Springer-Konzern (vgl. twitter.com/johannesboie/status/163386273679817
5232?cxt=HHwWgMDS6ZTg0qwtAAAA)?
25. Auf welcher Grundlage hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Aufträge an diejenigen
Journalisten verteilt, die es mit dem Vermerk „Freiberuflich tätig, nicht
nachvollziehbar für wen die Person im genannten Zeitraum tätig war“ kennzeichnet
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2), wenn es nicht den genauen
beruflichen Hintergrund dieser Personen kannte?
Berlin, den 15. März 2023
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT20/705726.05.2023
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6256 - Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen,
Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6256 –
Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD zu „Zahlungen von Bundesministerien an
Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien“ auf
Bundestagsdrucksache 20/5822 behauptet die Bundesregierung ohne nähere
Begründung, dass ihre Vergabe von Aufträgen an 200 Journalisten in einer
Gesamthöhe von rund 1,47 Mio. Euro „nicht in Konflikt mit der Bedeutung
journalistischer Arbeit als Kontrollinstanz staatlichen Handelns oder mit dem
Prinzip der Staatsferne des Rundfunks“ stünde. Nach Ansicht der Fragesteller
belegen die vorgelegten Daten jedoch genau das; der Umfang der
dokumentierten Zahlungen und ihr intransparenter Charakter sind in erheblicher Weise
dazu angetan, die journalistische Unabhängigkeit der Empfänger zu
untergraben. Als besonders bedenklich empfinden die Fragesteller die verdeckten
Vergütungen für über 100 Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(ÖRR). Trotz wiederholter Nachfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksachen 20/4433 und 20/5437 hat die Bundesregierung die Auskunft zu
den Namen der Begünstigten und der Höhe deren Honorare bislang
verweigert. Die Fragesteller fordern nunmehr ein drittes Mal, das gesamte Geflecht
an Geschäftsbeziehungen zwischen Bundesregierung und Journalismus im
öffentlichen Interesse offenzulegen, und begründen dies wie folgt:
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Bedeutung
der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks zur Sicherstellung seiner politischen Unabhängigkeit
hervorgehoben (Wissenschaftliche Dienste [WD] des Deutschen Bundestages, WD 10 -
3000 - 056/16: „Staatsferne im Rahmen der Rundfunk- und Pressefreiheit“,
2016, S. 4). Der geltende Medienstaatsvertrag [MStV] verpflichtet
Journalisten des ÖRR auf die Befolgung journalistischer Grundsätze, wozu auch eine
unabhängige Berichterstattung gehört (§ 6 Absatz 1 MStV,
„Sorgfaltspflichten“). Der Pressekodex des Deutschen Presserats führt zur „Trennung von
Tätigkeiten“ von Journalisten aus: „Übt ein Journalist oder Verleger neben seiner
publizistischen Tätigkeit eine Funktion, beispielsweise in einer Regierung,
einer Behörde oder in einem Wirtschaftsunternehmen aus, müssen alle
Beteiligten auf strikte Trennung dieser Funktionen achten“ („Ethische Standards für
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7057
20. Wahlperiode 26.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 26. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
den Journalismus“, Nummer 6.1). Der Presserat formuliert damit auch eine
Forderung an die Bundesregierung, ihrerseits die journalistische Autonomie
zu achten („alle Beteiligten“). Bundesverfassungsgericht, Medienstaatsvertrag
und Pressekodex geben mit diesen Bestimmungen der Bundesregierung und
den streng von ihr in Funktion geschiedenen Journalisten einen rechtlich-
ethischen Rahmen vor, in dem sich das Handeln der Mitglieder beider Gruppen zu
bewegen hat.
Die Bundesregierung verweigert in ihrer vorliegenden Antwort erneut die
Nennung der Klarnamen der vergüteten Journalisten. Sie begründet dies mit
einer von ihr selbst getroffenen Abwägungsentscheidung zwischen dem
parlamentarischen Informationsrecht auf der einen und dem individuellen „Recht
auf informationelle Selbstbestimmung“ auf der anderen Seite
(Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 3). Sie verzichtet aber darauf, konkrete Argumente für
ihre Entscheidung anzuführen. Der einzige Grund, den sie gegen eine
Offenlegung der Namen zu nennen weiß, ist ein möglicher Verstoß gegen die
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO; ebd., S. 3, Antwort zu Frage 3).
Dieser Einwand erscheint den Fragestellern jedoch wenig stichhaltig: Die
Datenschutz-Grundverordnung trat im Mai 2018 in Kraft (vgl. www.bmj.de/DE/
Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html). Wie bereits erwähnt
wurde (vgl. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/5437), hat die – damalige – Bundesregierung aber noch im Juli 2020 die
Klarnamen von Medienschaffenden, die von ihr entlohnt wurden, auf Anfrage
genannt (vgl. etwa Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/21280).
Das lässt nach Auffassung der Fragesteller den Schluss zu, dass entweder die
alte Bundesregierung gegen die DSGVO verstoßen hat oder die aktuelle das
parlamentarische Fragerecht der Opposition unzulässig beschneidet.
Zusätzlich unterlässt die Bundesregierung in ihrer vorliegenden Antwort unter
Verweis „auf das die jeweiligen Aufträge betreffende Geschäftsgeheimnis“
eine Nennung der Einzelhonorare (Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 2).
Hierzu ist noch einmal darauf hinzuweisen (vgl. Vorbemerkung der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4433), dass die Bundesregierung nach
dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. Dezember 2012 Angaben
offenzulegen hat, die dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dienen
(VG 27 L 259.12). Das Verwaltungsgericht betont in seiner
Urteilsbegründung, dass selbst ein schutzwürdiges Interesse wie Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnisse einer Abwägung zwischen dem privaten Interesse einerseits und
dem „Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ andererseits unterlägen. Es
gelangt zu dem Schluss, dass Letzteres überwiege, weil es sich bei den
Zahlungen des betreffenden Bundesministeriums an einen externen
Auftragnehmer „um einen die Öffentlichkeit betreffenden Vorgang“ handele (S. 4, siehe
auch www.djv.de/startseite/service/news-kalender/freien-news/detail/news-mi
nisterium-muss-umgehend-auskunft-ueber-zahlungen-an-rechtsanwaelte-g
eben). Ein vergleichbarer Fall liegt nach Auffassung der Fragesteller auch hier
vor. Ergänzend sei erwähnt, dass in der besagten Kleinen Anfrage vom Juli
2020 die damalige Bundesregierung immerhin die „Gesamtsummen pro
Kampagne und Jahr“, die an einzelne Medienschaffende gingen, aufgelistet hat
(ebd., S. 4), wohingegen die aktuelle Bundesregierung jede bewusste
Zuordnung von Zahlungen zu Journalisten unterlässt.
Der parlamentarische Informationsanspruch, den die Bundesregierung nach
begründeter Auffassung der Fragesteller im vorliegenden Fall missachtet,
steht in Verbindung mit dem Recht der Allgemeinheit auf den öffentlichen
Zugang zu Informationen, die für den demokratischen Diskurs notwendig sind.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages führen dazu aus:
„Der aus dem Frage- und Informationsrecht resultierende parlamentarische
Informationsanspruch ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der
Öffentlichkeit angelegt. Die öffentliche Debatte ist ein Kernelement der
parlamentarischen Demokratie und ermöglicht die Kontrolle des Parlaments durch die
Bürger, was dessen effektive Verantwortlichkeit dem Wähler gegenüber
ermöglicht. Die politische Willensbildung der Bürger setzt dabei voraus, dass
dem Einzelnen ausreichende Informationen zum staatlichen Handeln zur
Verfügung stehen, um sie beurteilen zu können“ (WD 3 - 3000 - 059/22:
„Parlamentarisches Fragerecht. Verfassungsrechtlicher Rahmen“, 2022, S. 4). Das
breite Medienecho und die kritischen Kommentare in der Presse über die
verdeckten Geschäftsbeziehungen zwischen der Bundesregierung und
Journalisten namentlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks belegen nach Ansicht der
Fragesteller, dass ein erhebliches öffentliches Erkenntnisinteresse an den
staatlichen Zuwendungen an Journalisten existiert, weswegen das Recht des
Parlaments auf die Offenlegung aller relevanten Regierungsinformationen
entgegenstehende Rechtsgüter überwiegt. Für die öffentliche Bedeutung dieser
Debatte sollen an dieser Stelle ohne Anspruch auf Vollständigkeit folgende
Medienberichte und Debattenbeiträge aufgeführt werden:
– Tichys Einblick (7. März 2023): www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/1
5-millionen-euro-fuer-journalisten-auf-der-staatlichen-lohnliste/,
– Junge Freiheit (7. März 2023): jungefreiheit.de/kultur/medien/2023/journa
listen-regierung-gez/,
– Pleiteticker.de (7. März 2023): pleiteticker.de/ex-tagesschau-
moderatorinzervakis-kassierte-zehntausende-euro-von-der-regierung/,
– Reitschuster.de (7. März 2023): reitschuster.de/post/manipulierte-meinung
smache-bundesregierung-kauft-journalisten/,
– Achtung, Reichelt (8. März 2023): www.youtube.com/watch?v=Il_npvn
RiQ0,
– Junge Freiheit (8. März 2023): jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2023/d
ie-gekaufte-vierte-gewalt,
– Pleiteticker.de (8. März 2023): pleiteticker.de/geheim-liste-enttarnt-diese-j
ournalisten-von-ard-und-zdf-lassen-sich-von-der-regierung-bezahlen/,
– Nachdenkseiten (8. März 2023): www.nachdenkseiten.de/?p=94769,
– Ansage (8. März 2023): ansage.org/linksgruene-hofberichterstatter-auf-ste
uerzahlerkosten/,
– Stimmt! Der Nachrichten-Talk (9. März 2023): www.youtube.com/watch?
v=_jRX4rYDz4I,
– Tichys Einblick (12. März 2023): www.tichyseinblick.de/feuilleton/medie
n/oerr-bezahlte-journalisten/.
Ferner:
– T-Online (7. März 2023): www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innen
politik/id_100139472/linda-zervakis-ex-tagesschau-sprecherin-bekam-120
00-euro-vom-kanzleramt.html,
– Berliner Zeitung (7. März 2023): www.berliner-zeitung.de/news/moderati
on-auf-wunsch-linda-zervakis-erhielt-wohl-12000-euro-vom-kanzleramt-l
i.325165,
– Der Spiegel (7. März 2023): www.spiegel.de/kultur/tv/auftritt-bei-der-re-p
ublica-linda-zervakis-soll-12-000-euro-vom-kanzleramt-erhalten-haben-a-
763e5cb0-2c7f-41e3-a5d6-f9edf6f39a19,
– RND (7. März 2023): www.rnd.de/medien/linda-zervakis-erhielt-mehr-al
s-12-000-euro-vom-bundeskanzleramt-HW4AYPDKKBHXRHEL3XAJ5
QTJYQ.html,
– Meedia (7. März 2023): www.meedia.de/medien/journalisten-im-auftrag-d
er-regierung-gefaehrden-moderationsjobs-die-unabhaengigkeit-2681c46a3
9249d4fd9e764de67b09167,
– Bild (7. März 2023): www.bild.de/politik/inland/politik-inland/bundesregi
erung-zahlte-journalisten-mehr-als-1-4-mio-euro-fuer-auftraege-8313097
8.bild.html,
– Bild-TV (8. März 2023): www.youtube.com/watch?v=kIZIvuxwh2s,
– Die Welt (8. März 2023): www.welt.de/politik/deutschland/plus24415520
3/Im-Auftrag-des-Kanzleramts-Linda-Zervakis-erhielt-fuer-Moderation-fa
st-11-000-Euro.html,
– Deutschlandfunk Kultur (8. März 2023): www.deutschlandfunkkultur.de/b
undesregierung-zahlte-seit-2018-honorare-von-fast-1-5-millionen-euro-an-
journalisten-102.html,
– Kölner Stadt-Anzeiger (8. März 2023): www.ksta.de/kultur-medien/moder
ationsauftraege-linda-zervakis-erhielt-12-000-euro-vom-kanzleramt-50
1593,
– De24Live (8. März 2023): www.de24live.de/politik/1-5-millionen-euro-au
sgezahlt-wie-die-regierung-journalisten-kauft/548063856,
– Tag24 (8. März 2023): www.tag24.de/nachrichten/politik/deutschland/lind
a-zervakis-aeussert-sich-zu-wirbel-um-umstrittene-auftraege-2769083,
– Frankfurter Allgemeine Zeitung (8. März 2023): m.faz.net/aktuell/feuilleto
n/medien/linda-zervakis-und-das-kanzleramt-dafuer-bekam-sie-12-000-eu
ro-18733236.amp.html,
– PRO – Das christliche Medienmagazin (8. März 2023): www.pro-medien
magazin.de/so-viel-zahlte-die-bundesregierung-an-journalisten/,
– Die Welt (9. März 2023): www.welt.de/debatte/kommentare/plus2441546
99/ProSieben-Moderatorin-Zervakis-verdiente-mit-einem-Auftrag-aus-de
m-Kanzleramt-fast-11-000-Euro.html,
– Tagesspiegel (9. März 2023): www.tagesspiegel.de/politik/keine-
auskunftzu-medien-kontakten-welche-partner-hat-der-bundesnachrichtendienst-94
72490.html,
– Berliner Zeitung (9. März 2023): www.berliner-zeitung.de/politik-gesellsc
haft/journalismus-der-fall-linda-zervakis-ueppige-verguetungen-fuer-repor
ter-von-ard-und-zdf-regierungszahlungen-an-oeffentlich-rechtliche-journal
isten-das-ist-die-liste-der-honorare-li.325671,
– Focus (10. März 2023): www.focus.de/politik/deutschland/hunderte-oeffe
ntlich-rechtliche-journalisten-arbeiten-fuer-bundesregierung_id_18794387
0.html,
– Cicero (13. März 2023): www.cicero.de/kultur/medien-politik-zervakis-sc
holz-afd-anfrage-honorare.
Professor Dr. Rupert Scholz, der ehemalige Co-Vorsitzende der Gemeinsamen
Verfassungskommission (GVK), bewertet die bezahlte Nebentätigkeit von
Journalisten für Regierungsstellen folgendermaßen: „Der Vorgang ist
hochproblematisch. Die Pressefreiheit ist verfassungsrechtlich notwendigerweise
durch Unabhängigkeit von jeglichen staatlichen Organen und möglicher
Einflussnahme staatlicher Stellen gekennzeichnet. Wenn Pressevertreter Honorare
von Ministerien oder Bundeskanzleramt erhalten, ist das ein Stück
Korrumpierung dessen, was man die vierte Gewalt nennt. Von Staatsferne und
unabhängiger, kritischer Kontrolle politischen Handelns kann unter diesen
Umständen keine Rede sein“ (www.youtube.com/watch?v=Il_npvnRiQ0,
Minute 23:21).
Der langjährige ZDF-Redakteur Peter Hahne hält die – teilweise im
fünfstelligen Bereich angesiedelten – Honorarzahlungen der Regierung an Journalisten
für ein Einfallstor für „Gefälligkeitsjournalismus“, der der Lebenserfahrung
widerspräche: „Die Gefälligkeit, dort für 10 000 Euro zu moderieren [gemeint
ist „Journalist 97“, die ProSieben-Journalistin Linda Zervakis], heißt
gleichzeitig Gefälligkeitsjournalismus auch im Beruf und im Alltag“. Man könne
nicht mehr von Demokratie sprechen, wenn Journalismus und Politik so eng
verflochten seien (www.youtube.com/watch?v=dvjN8pm4-Fg, Minuten 4:12,
17:09).
Die Fragesteller halten es für problematisch, dass die Bundesregierung die
Honorartätigkeit von Linda Zervakis am 9. Juni 2022 auf der re:publica als
„Moderation eines Gesprächs mit dem Bundeskanzler“ Olaf Scholz ausweist
(vgl. Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2). Diese Wortwahl ist schon in
sich widersprüchlich; entweder führt man ein Gespräch mit jemandem oder
man moderiert es. Tatsächlich handelt es sich bei dem Format um keine
irgendwie geartete Moderation oder Anmoderation des Auftritts des
Bundeskanzlers, sondern um ein klassisches Interview zwischen Linda Zervakis und
dem Bundeskanzler Olaf Scholz im Frage- und Antwortstil (vgl. (www.youtub
e.com/watch?v=WMkUZxtbF5Q). Die Fragesteller empfinden das – damals
unbekannte – aus der Honorarzahlung resultierende Geschäftsverhältnis auch
deswegen als eine Täuschung der Öffentlichkeit, weil es sich bei einem
Interview um eine der wichtigsten Kommunikationsformen in der Demokratie
handelt, in denen Regierungsvertretern normalerweise Rechenschaft abverlangt
werden kann. Linda Zervakis erhielt für dieses Interview und einen weiteren
Auftritt rund 12 000 Euro vom Bundeskanzleramt ausgezahlt (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2). Die Fragesteller weisen in diesem
Zusammenhang auf die „Richtlinie 15.1 – Einladungen und Geschenke“ des
deutschen Pressekodex hin: „Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit von
Verlag und Redaktion könne beeinträchtigt werden, ist zu vermeiden.
Journalisten nehmen daher keine Einladungen oder Geschenke an, deren Wert das im
gesellschaftlichen Verkehr übliche und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
notwendige Maß übersteigt“ (www.presserat.de/pressekodex.html). Ein
Honorar von 12 000 Euro entspricht dem monatlichen Durchschnittslohn von drei
Vollzeitbeschäftigen (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Ver
dienste-Branche-Berufe/Tabellen/liste-bruttomonatsverdienste.html#134694)
oder 654 Beitragszahlern des sogenannten „Rundfunkbeitrags“ (vgl. www.run
dfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ge
r.html). Da Linda Zervakis auf beiden Veranstaltungen einem Auftrag des
Bundeskanzleramts zur „Moderation“ gefolgt ist (vgl. Bundestagsdrucksache
20/5822, Anlage 2), sehen die Fragesteller einen vom Bundeskanzleramt
provozierten Verstoß von Linda Zervakis gegen den Pressekodex vorliegen.
Die Fragesteller haben begründeten Anlass zu der Vermutung, dass die von
der Bundesregierung vorgelegte Honorarliste nicht vollständig ist. Nach
Durchsicht beider Anlagen fehlen vier Bundesministerien in der Auflistung
ganz:
– Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI),
– Auswärtiges Amt (AA),
– Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
– Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB).
Dass diese Bundesministerien in den erfragten letzten fünf Jahren überhaupt
keine Zahlungen an Journalisten vorgenommen haben sollen, erscheint den
Fragestellern wenig wahrscheinlich. So präsentierte das Auswärtige Amt zwei
Journalistinnen der Deutschen Welle als Moderatoren einer Lateinamerika-
Konferenz am 28. Mai 2019 (vgl. www.auswaertiges-amt.de/blob/2220972/79
fe00715c10a5418042ef8c47fc5d3b/flyer-lakini-de-data.pdf). Im
Bundesinnenministerium wurde im Dezember 2020 ein monatlicher Podcast von
einer Journalistin moderiert (vgl. www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/k
urzmeldungen/Webs/OZG/DE/2020/podcast.html), die zeitgleich als
Redaktionsleiterin bei der ZDF-Tochtergesellschaft ZDF Digital Medienproduktion
fungierte (vgl. uebermedien.de/57450/allzu-nah-dran-wenn-journalistinnen-di
e-fragen-nicht-an-sondern-fuer-ein-ministerium-stellen/). Zwar ist damit noch
nicht der Nachweis erbracht, dass diese ÖRR-Journalistinnen auch ein
Honorar für ihre Tätigkeit erhalten haben, die Fragesteller weisen aber vorsorglich
darauf hin, dass die genannten vier Bundesministerien ebenso der
Antwortpflicht an den Deutschen Bundestag unterliegen.
Die Fragesteller bemängeln ferner den lückenhaften Charakter der Auflistung
im Hinblick auf Organisations- oder Kooperationsformen, die von
Bundesministerien oder Bundesbehörden ins Leben gerufen wurden und in deren
„Auftrag“ agieren (vgl. www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesumwelt
ministerium-journalisten-staatslohnliste/). Das unerwähnt gebliebene
„Zentrum KlimaAnpassung“ ist nach eigenen Angaben der Bundesregierung eine
Beratungseinrichtung, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) „eingerichtet“ wurde
(Bundestagsdrucksache 20/2992, S. 91) und „vorgehalten“ wird
(Bundestagsdrucksache 20/5933, S. 4). Solche politisch, finanziell und institutionell
abhängigen Formate der Bundesministerien unterliegen nach Ansicht der
Fragesteller nicht minder der parlamentarischen Kontrolle wie jene.
Schließlich ist auch die Verweigerung einer Auskunft zu den
Honorarzahlungen beim Bundesnachrichtendienst (BND) kritisch zu hinterfragen. Es ist den
Fragestellern aus der Antwort der Bundesregierung nicht ersichtlich, wieso
Auskünfte über einfache Tätigkeiten wie Moderation oder Rhetoriktraining
aus „Staatswohlgründen“ einer besonderen Geheimhaltung unterliegen sollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2017 geurteilt, dass eine derart
restriktive Vorgehensweise nur in „seltenen Ausnahmefällen“ berechtigt sei:
„Die Verweigerung der Auskunft (anstelle einer nichtöffentlichen
Beantwortung der Frage) aus Gründen des Geheimschutzes komme daher nur in
seltenen Ausnahmefällen in Betracht“ (WD 3 – 3000 - 059/22: „Parlamentarisches
Fragerecht. Verfassungsrechtlicher Rahmen“, 2022, S. 4). Mangels
substantiierter Erläuterung der Rechtsposition der Bundesregierung sehen die
Fragesteller diesen raren Ausnahmesachverhalt im vorliegenden Fall nicht als erfüllt
an und bestehen weiterhin auf eine Offenlegung aller Daten (siehe Frage 11
unten). Sollte es sich nämlich erweisen, dass ausgerechnet vom Geheimdienst
Zahlungsflüsse an Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks existieren,
stünde dies nach ihrer Auffassung im besonderen Maße im Konflikt mit der
vom Bundesverfassungsgericht betonten „Wahrung einer hinreichenden
Staatsferne“ des ÖRR (s. o.) und würde damit erst recht den
Informationsanspruch des Deutschen Bundestages begründen. Ein öffentliches
Aufklärungsinteresse ist nach Ansicht der Fragesteller auch dadurch gegeben, dass
diese journalistischen Nebentätigkeiten für den Geheimdienst möglicherweise
gegen den Pressekodex verstoßen. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt,
dass „Nachrichtendienstliche Tätigkeiten von Journalisten und Verlegern mit
den Pflichten aus dem Berufsgeheimnis und dem Ansehen der Presse nicht
vereinbar sind“ („Ethische Standards für den Journalismus“, Nummer 5.2; vgl.
zudem „Journalist 97 und der Bundeskanzler“ auf www.horizont.net).
Wie eingangs dargelegt, sind insbesondere Journalisten des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks zur genauen Einhaltung ethischer und journalistischer
Standards sowie zu der gebotenen Staatsferne verpflichtet. Ein auffällig gut
dotierter „Gefälligkeitsjournalismus“, der beides vermissen lässt, besitzt für
Angestellte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sogar strafrechtliche
Implikationen. Transparency Deutschland führt dazu in seinem Bericht
„Korruption im Journalismus“ (2016) aus: „Ob korrupte Handlungen im
Journalismus strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, hängt von der
Organisationsform ihres Arbeitgebers ab. Laut eines Grundsatzurteils des
Bundesgerichtshofs (BGH) sind festangestellte Journalisten der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten Amtsträger und werden somit für korruptes Handeln
strafrechtlich belangt. Die im Grundgesetz festgelegte Freiheit der
Rundfunkanstalten von staatlichem Einfluss stehe nicht im Widerspruch zur Einstufung
der Redakteure als „Amtsträger“, so der BGH. Demnach wird bei Amtsträgern
jede Annahme eines Vorteils verfolgt, selbst wenn keine Gegenleistung
nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch für die Gewährung von
Sonderkonditionen“ (www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2016/Korrupti
on_im_Journalismus_TransparencyDeutschland_2016.pdf, S. 10; vgl. BGH
2 StR 104/09: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum
ent.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=50445&pos=0&anz=1).
Die Fragesteller sind der Überzeugung, dass nur vollständige Transparenz eine
differenzierte öffentliche Diskussion über diese Frage erlaubt. Die bisher
aufgedeckten Geschäftsverbindungen belegen ihrer Ansicht nach, dass die
Bundesregierung mit einzelnen Journalisten ein demokratisch fragwürdiges
Näheverhältnis pflegt, und dass von beiden Seiten das Prinzip der Staatsferne des
ÖRR unterlaufen wird. Abschließend soll daran erinnert werden, dass bei
fortgesetztem Dissens über Rechte und Pflichten eines Bundesorgans das System
der Gewaltenteilung die Möglichkeit vorsieht, die Entscheidung an eine dritte
Instanz zu überantworten (Artikel 93 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes
– GG). Die Fragesteller bitten darum, insbesondere die Fragen 6 bis 10 wie
gestellt einzeln zu beantworten und von einer gemeinsamen Beantwortung im
„Sachzusammenhang“ abzusehen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung beantwortet die Kleine Anfrage anhand der ihr
vorliegenden Informationen.
Die Vergabe von Aufträgen erfolgte an Einzelpersonen. Ob diese
Einzelpersonen darüber hinaus als freie, festangestellte, neben- oder hauptberufliche
Journalistinnen und Journalisten bzw. für die genannten öffentlich-rechtlichen
Sender bzw. privaten Medienanbieter tätig sind oder waren, ist für die
Beauftragung nicht von Belang gewesen und den auftraggebenden Bundesministerien
oder Bundesbehörden daher nicht immer bekannt. In Ermangelung einer
systematischen Erfassung der erbetenen Informationen zum Zeitpunkt der
Beauftragung kann die Beantwortung keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit
erheben.
Bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen hat die Bundesregierung
eine Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung der Fragen.
Sie hat dabei das Frageinteresse zu berücksichtigen und ihre Antwort hieran
auszurichten. Gleichzeitig muss die Bundesregierung bei der Beantwortung
parlamentarischer Anfragen auch den Schutz der Grundrechte Dritter
gewährleisten. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Auftragnehmerinnen und
Auftragnehmer sowie zum Schutz bestehender Geschäftsgeheimnisse können
als Ergebnis einer Einzelfallabwägung Fragen daher teilweise nicht
uneingeschränkt offen beantwortet werden.
Aufgrund der nunmehr expliziten Bitte um Nennung der vollständigen Namen
der seitens der Bundesregierung beauftragten „Journalisten“ und der jeweils an
diese geleisteten Zahlungen musste das Frageinteresse abweichend von jenem
aus der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5437 neu bewertet
werden.
Das Frageinteresse in der vorangegangenen Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5437 zielte laut Vormerkung der Fragesteller maßgeblich auf
„verdichtete Auftragsvergaben an Individuen“ ab, da diese nach Ansicht der
Fragesteller auf „finanzielle Gefälligkeits- oder Abhängigkeitsmuster
hindeuten“ könnten. Dem vormaligen Frageinteresse nach einer etwaigen Kumulation
von Einzelaufträgen konnte seinerzeit in der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5822 und der Ergänzenden
Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/6355 nach Abwägung der
widerstreitenden Interessen durch eine anonymisierte, jedoch zuordnungsfähige
Darstellungsform Rechnung getragen werden.
Mit der nun vorliegenden Kleinen Anfrage konkretisiert sich das Frageinteresse
auf die Identität einzelner Journalistinnen und Journalisten und der an sie
geleisteten Zahlungen.
Dem parlamentarischen Informationsinteresse waren die grundrechtlich
geschützten Belange der Journalistinnen und Journalisten gegenüberzustellen und
dabei im Rahmen einer Einzelfallabwägung das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung der Betroffenen (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz
1 des Grundgesetzes – GG) und das grundrechtlich geschützte Interesse an der
Wahrung von Geschäftsgeheimnissen (Artikel 12 Absatz 1 GG) einzubeziehen.
Im Rahmen dieser erneuten Abwägung war unter Beachtung aller Umstände
des Einzelfalls auch zu berücksichtigen, ob eine eingestufte Übermittlung der
Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages in
Betracht kommt, die Antwort also nicht veröffentlicht, sondern ausschließlich
dem entsprechend ermächtigten Personenkreis zugänglich gemacht wird.
1. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa
für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews,
Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) sind in den letzten fünf Jahren von der
Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche
Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle
ergangen (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr],
Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder
Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen
des Journalisten [Vor- und Nachname], Sender des Journalisten und
Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
2. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa
für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews,
Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) sind in den letzten fünf Jahren von der
Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche
Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und
sonstiger Medienerzeugnisse ergangen (bitte nach genauem Datum [Tag,
Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags
[Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw.
Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname],
Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto
aufschlüsseln)?
Als Ergebnis der in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargelegten
Abwägung erfolgt die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wie folgt.
Soweit die Abwägung im Einzelfall ergibt, dass eine öffentliche Beantwortung
gerechtfertigt ist, insbesondere sofern eine Einwilligung der betreffenden
Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer zur öffentlichen Beantwortung vorliegt,
wird hinsichtlich der offenen, nicht vertraulich eingestuften, Angaben zu Frage
1 auf die Darstellung in der Anlage 1 und für die Antwort zu Frage 2 auf die
Darstellung in der Anlage 2 verwiesen.*
In den übrigen Fällen wird mit dem Ziel, dem parlamentarischen
Informationsinteresse unter gleichzeitiger Wahrung der involvierten
Vertraulichkeitsinteressen entsprechen zu können, die Antwort zu den Fragen 1 und 2 als
Verschlusssache (VS) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die eingestufte
Antwort wird hinsichtlich der Frage 1 als Anlage 3 und hinsichtlich der Frage 2
als Anlage 4 an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
übermittelt.**
3. Beinhalten die von der Bundesregierung in den Fragen 1 und 2
genannten Summen auf Bundestagsdrucksache 20/5822 (dort Anlagen 1 und 2)
in allen Fällen auch Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen,
Spesen oder sonstige Ausgaben zur Abgeltung beruflicher
Aufwendungen der Auftragnehmer?
a) Wenn nein, welche Ausgaben (Aufwandsentschädigungen,
Kostenerstattungen, Spesen und dergleichen) hat die Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren für Aufträge (etwa Moderation, Präsentation,
Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.)
an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von
ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle getätigt (bitte
nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder
Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der
vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des
Journalisten [Vor- und Nachname], Sender des Journalisten und Höhe
der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, welche Ausgaben (Aufwandsentschädigungen,
Kostenerstattungen, Spesen und dergleichen) hat die Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren für Aufträge (etwa Moderation, Präsentation,
Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.)
an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten
privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und sonstiger
Medienerzeugnisse getätigt (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat,
Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags
[Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw.
Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und
Nachname], Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung
in brutto aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die genannten Summen enthalten Aufwandentschädigungen,
Kostenerstattungen, Spesen und sonstige Zahlungen. In einzelnen Fällen wurden zusätzlich
zum Honorar auch Reisekosten gemäß dem Bundesreisekostengesetz
abgerechnet.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/7057 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
** Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
4. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa
für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews,
Rhetorik- oder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen,
Kostenerstattungen, Spesen etc., sind in den letzten fünf Jahren von der
Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche
Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle im
Rahmen abhängiger Formate, die in ihrem Auftrag handeln, ergangen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach genauem Datum [Tag,
Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags
[Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw.
Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname],
Sender des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto
aufschlüsseln)?
5. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa
für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews,
Rhetorik- oder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen,
Kostenerstattungen, Spesen etc., sind in den letzten fünf Jahren von der
Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche
Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und
sonstiger Medienerzeugnisse im Rahmen abhängiger Formate, die in
ihrem Auftrag handeln, ergangen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller;
bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder
Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der
vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des
Journalisten [Vor- und Nachname], Arbeitgeber des Journalisten und Höhe
der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Soweit in den Fragen nach „abhängigen Formaten“ gefragt wird, ist darauf
hinzuweisen, dass der parlamentarische Informationsanspruch sich von vornherein
nicht auf Angelegenheiten beziehen kann, die nicht in die Zuständigkeit der
Bundesregierung fallen. Insoweit fehlt es an einer Verantwortlichkeit der
Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag.
In Bezug auf die hier erfragte Auftragsvergabe an Journalistinnen und
Journalisten wurden unter Beachtung der relevanten Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (insbes. BVerfGE 147, 50 (134 ff.)) und der sich hieraus
ergebenden Schlussfolgerungen bei der Beantwortung auch Mischformate im
Sinne der Fragestellungen und weitere relevante Institutionen und
Unternehmen erfasst.
Im Übrigen hat die Bundesregierung auch hinsichtlich der Beantwortung der
Fragen 4 und 5 entsprechend der in ihrer Vorbemerkung dargestellten
Ausführungen eine Abwägung vorgenommen.
Im Ergebnis dieser Abwägung erfolgt die Beantwortung der Fragen 4 und 5 wie
folgt:
Soweit die Abwägung im Einzelfall ergibt, dass eine öffentliche Beantwortung
gerechtfertigt ist, insbesondere, sofern eine Einwilligung der betreffenden
Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer zur öffentlichen Beantwortung vorliegt,
wird hinsichtlich der offenen, nicht vertraulich eingestuften, Angaben zu Frage
4 auf die Darstellung in der Anlage 5* und für die Antwort zu Frage 5 auf die
Darstellung in der Anlage 6* verwiesen.
In den übrigen Fällen wird, mit dem Ziel dem parlamentarischen
Informationsinteresse entsprechen zu können, die Antwort zu den Fragen 4 und 5, als Ver-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/7057 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
schlusssache (VS) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
eingestufte Antwort wird hinsichtlich der Frage 4 als Anlage 7 und hinsichtlich
Frage 5 als Anlage 8 an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
übermittelt.*
6. Wie begründet die Bundesregierung ihr Fazit, dass die „dokumentierte
Auftragspraxis durch Bundesministerien oder Bundesbehörden […] nicht
in Konflikt mit der Bedeutung journalistischer Arbeit als Kontrollinstanz
staatlichen Handelns oder mit dem Prinzip der Staatsferne des
Rundfunks“ stünde (Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 2)?
Bei der Beauftragung der regelmäßig freiberuflichen Leistungen werden eine
strikte Trennung der Tätigkeiten und das Gebot der Staatsferne des Rundfunks
beachtet. Eine staatliche Einflussnahme auf die journalistische Arbeit der
beauftragten Personen ist hierdurch ausgeschlossen. Rundfunksender,
Presseorgane sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können frei von jeglicher
Einflussnahme entscheiden, wie sie ihre publizistische Aufgabe erfüllen. Die
Rundfunk- und Pressefreiheit sind gewährleistet, insbesondere die
Unabhängigkeit der Berichterstattung, die rundfunkrechtliche Programmfreiheit und die
presserechtliche Gestaltungsfreiheit.
7. Wie begründet die Bundesregierung ihre bisherige
Abwägungsentscheidung, dass bei der Nennung der Klarnamen der vergüteten Journalisten
deren „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ dasjenige des
Deutschen Bundestages auf Kontrolle der Regierung überwiege
(Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 3), insbesondere im Hinblick auf das
verfassungsrechtliche Gebot der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“
zwischen Regierung und dem ÖRR (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Hierzu wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung
sowie ergänzend auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihre
Auftrags- und Vergütungspraxis gegenüber Journalisten einen Verstoß
gegen den deutschen Pressekodex darstellt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
Nein. Der Pressekodex verbietet Journalistinnen und Journalisten nicht, neben
der publizistischen Tätigkeit andere Tätigkeiten auszuüben. Er verlangt
lediglich eine strikte Trennung der Funktionen bzw. Tätigkeiten (siehe Richtlinie
6.1. des Pressekodex). Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihre
Auftrags- und Vergütungspraxis gegenüber Journalisten einen Verstoß
gegen die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags darstellt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
Nein. Der in der Vorbemerkung der Fragesteller in Bezug genommene § 6
Absatz 1 des Medienstaatsvertrages richtet sich an private und öffentliche
Rundfunkveranstalter und deren Rundfunkprogramm. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
* Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihre
Auftrags- und Vergütungspraxis gegenüber Journalisten einen Verstoß
gegen das verfassungsrechtliche Gebot der „Wahrung einer
hinreichenden Staatsferne“ zwischen Regierung und dem ÖRR darstellt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
Nein. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
11. Welche Vor- und Nachteile bietet die vergütete Auftragsvergabe an
Journalisten des ÖRR durch die Bundesregierung (namentlich bei
„Moderationen“)?
Die Eigenschaft als Journalistin oder Journalist des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks ist für die Bundesregierung kein Kriterium bei einer
Auftragsvergabe.
12. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Herstellung
von öffentlicher Transparenz bei ihrer vergüteten Auftragsvergabe an
Journalisten des ÖRR bislang ergriffen, und welche konkreten
Maßnahmen plant sie, für die Zukunft zu ergreifen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 11 verwiesen.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die doppelte finanzielle Belastung der
Bürger durch den sogenannten Rundfunkbeitrag zum einen und die
steuerfinanzierten Honorarzahlungen für Journalisten des ÖRR zum anderen
(vgl. Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlagen 1 und 2)?
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Bei den in der zitierten
Bundestagsdrucksache genannten Dienstleistungen handelt es sich hingegen nicht um
Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern um selbstständige
Leistungen einzelner Auftragnehmer. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
14. Welche Honorarzahlungen hat der BND in den in den Fragen 1 bis 5
spezifizierten Bereichen an Journalisten vorgenommen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts hat der Bundesnachrichtendienst (BND) seine Abwägungsentscheidung
zur Verweigerung überprüft und kommt in diesem speziellen Einzelfall zu dem
Ergebnis, dass eine Übermittlung der Antwort in eingestufter Form geboten ist.
Daher erfolgt die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache
(VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“.* Nach
der Verschlusssachenanweisung (VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder
eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur
Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage
würde Informationen zur Methodik des BND einem nicht eingrenzbaren
Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine
solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer Ver-
* Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
schlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag
gesondert übermittelt (Anlage 9).*
15. Handelt es sich bei der Zahlung von 1 130,50 Euro an Linda Zervakis
(vgl. www.dwdl.de/nachrichten/91952/kanzleramt_zahlte_linda_zervaki
s_eine_kostenpauschale/) für ihr Interview mit Bundeskanzler Olaf
Scholz am 9. Juni 2022 um ein Honorar (vgl. Bundestagsdrucksache
20/5822, Anlage 2) oder eine „Kostenpauschale“, wie das Management
von Linda Zervakis behauptet (www.berliner-zeitung.de/news/12000-eur
o-vom-kanzleramt-linda-zervakis-rechtfertigt-ihre-honorarzahlungen-li.3
25467)?
Für das moderierte Gespräch am 9. Juni 2022 auf der Digitalmesse re:publica
hat Linda Zervakis eine Kostenpauschale in Höhe von 1 230,50 Euro erhalten.
16. Wie begründet die Bundesregierung die Höhe ihrer Zahlung von
10 913,81 Euro (= 12 044,31 – 1 130,50 Euro; siehe Frage 15) an Linda
Zervakis („Journalist 97“) für deren „Moderation“ am 28. November
2022?
Handelt es sich dabei um ein Honorar oder eine Kostenpauschale (bitte
die Summe ggf. nach Ausgabenart aufschlüsseln)?
Bei den 10 913,81 Euro handelt es sich um das Gesamthonorar für eine
Moderationsleistung inkl. Vorbereitung und Reisekosten. Die Veranstaltung
„Deutschland. Einwanderungsland. Dialog für Teilhabe und Respekt“ im Jahr
2022 war der Auftakt zu einem neuen Dialogformat des Bundeskanzlers. Das
Format der Veranstaltung mit ca. 100 geladenen Gästen umfasst u. a. die
Moderation von Kurzdialogen mit ausgewählten Teilnehmenden sowie die
Moderation einer Gesprächsrunde mit dem Bundeskanzler und den Gästen. Inhaltlich
ging es mit der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts um ein
zentrales integrationspolitisches Vorhaben der Koalition. Die Moderation
erforderte aus diesen Gründen eine entsprechend intensive Vorbereitung.
17. Wer ist der für den MDR und das ZDF tätige „Journalist 6“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1), und sind Medienberichte zutreffend,
nach denen die benannte Person eine politische Talkshow im MDR
moderiert, und wie erklärt die Bundesregierung deren Verpflichtung für fünf
verschiedene Bundesministerien vor dem Hintergrund der
verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der
Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Bei Journalist 6 liegt eine Einwilligung zur Offenlegung nicht vor. Zur
Beantwortung wird auf die entsprechend gekennzeichnete Anlage 3 sowie die
Erwägungen in der Vormerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den
Fragen 1 und 2 verwiesen.
Die Beauftragung der Person erfolgte anhand der Kriterien Professionalität,
Erfahrung und Qualifikation. Die Tätigkeit für ein bestimmtes Medium hatte kei-
* Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
nen Einfluss auf die Entscheidung für die Beauftragung. Im Übrigen wird auf
die Antworten zu den Fragen 6 und 11 verwiesen.
18. Wer ist der für den RBB, die ARD und DLF tätige „Journalist 10“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1), und sind Medienberichte
zutreffend, nach denen die benannte Person Kultursendungen moderiert, und
wie erklärt die Bundesregierung deren Verpflichtung für drei
verschiedene Bundesministerien und das Bundeskanzleramt vor dem Hintergrund
der verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der
Pflicht der Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Bei Journalist 10 liegt eine Einwilligung zur Offenlegung nicht vor. Zur
Beantwortung wird auf die entsprechend gekennzeichnete Anlage 3 sowie die
Erwägungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den
Fragen 1 und 2 verwiesen.
Die Beauftragung der Person erfolgte anhand der Kriterien Professionalität,
Erfahrung und Qualifikation. Die Tätigkeit für ein bestimmtes Medium hatte
keinen Einfluss auf die Entscheidung für die Beauftragung. Im Übrigen wird auf
die Ausführungen in den Antworten zu den Fragen 6 und 11 verwiesen.
19. Wer ist der freiberuflich für die Deutsche Welle tätige „Journalist 21“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1), und ist es zutreffend, dass
die benannte Person als bilinguale Nachrichtensprecherin und
Wirtschaftsmoderatorin tätig ist, und wie erklärt die Bundesregierung deren
Verpflichtung für insgesamt zehn Veranstaltungen bei drei verschiedenen
Bundesministerien vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich
vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung, diese
zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Bei Journalist 21 liegt eine Einwilligung zur Offenlegung nicht vor. Zur
Beantwortung der Frage wird diesbezüglich auf die entsprechend gekennzeichnete
Anlage 3* sowie die Erwägungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung
und die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Die Beauftragung der
Person erfolgte anhand der Kriterien Professionalität, Erfahrung und Qualifikation.
Die Tätigkeit für ein bestimmtes Medium hatte keinen Einfluss auf die
Entscheidung für die Beauftragung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in den
Antworten zu den Fragen 6 und 11 verwiesen.
20. Wie erklärt die Bundesregierung die wiederholte Verpflichtung von
„Journalist 27“, eines freiberuflichen Mitarbeiters bei verschiedenen
öffentlichen Rundfunkanstalten, für „Pressesprecherlehrgänge“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1) vor dem Hintergrund der
verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der
Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Hierzu wird auf die Ausführungen in den Antworten zu den Fragen 6 und 11
verwiesen.
* Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
21. Ist „Journalist 58“ (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1) Anne
Gellinek, die stellvertretende ZDF-Chefredakteurin und Leiterin der ZDF-
Hauptredaktion Aktuelles (presseportal.zdf.de/biografien/uebersicht/gelli
nek-anne), welche nach Stellungnahme des ZDF ohne Honorar eine
Diskussion zum Thema EU-Energiepolitik mit EU-Kommissionspräsidentin
Dr. Ursula von der Leyen und der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz Dr. Robert Habeck moderiert hat?
Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung die Verpflichtung von Anne
Gellinek vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen
Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung, diese zu
respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist die Angabe von Anne Gellinek zutreffend, dass sie gar kein Honorar
entgegengenommen habe (a. a. O.)?
Es ist richtig, dass die damalige Brüssel-Korrespondentin des ZDF Anne
Gellinek die Moderation einer Diskussionsveranstaltung mit dem Bundesminister
für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck und der EU-
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen übernommen hat. Als Korrespondentin war sie in
besonderem Maße mit den Themen der Veranstaltung vertraut und damit
besonders qualifiziert. Anne Gellinek hat kein Honorar, sondern lediglich eine
Erstattung der Reisekosten (nach dem Bundesreisekostengesetz) erhalten. Im
Übrigen wird auf die Ausführungen in den Antworten zu den Fragen 6 und 11
verwiesen.
22. Wie erklärt die Bundesregierung die exklusive Auftragsvergabe des
Bundespresseamts (15 von 15 Aufträgen) an „Journalist 102“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1)?
Steht die ständige Verpflichtung dieses ZDF-Journalisten in irgendeinem
Zusammenhang damit, dass der damalige Chef des Amts, Steffen Seibert
(www.bundesregierung.de/breg-de/service/steffen-seibert-377052),
ebenfalls beim ZDF gearbeitet hat?
Bei der als Journalist 102 bezeichneten Person handelt es sich nach Kenntnis
der Bundesregierung schon nicht um einen „ZDF-Journalisten“, sondern um
eine freiberuflich tätige Person, die für verschiedene Auftraggeber, darunter das
ZDF, tätig war.
23. Wie hoch waren die Honorare, die das Bundesministerium für
Verteidigung (BMVg) den Journalisten „114“, „115“ und „116“ für die einzelnen
Aufträge gezahlt hat (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1; siehe
dazu auch Frage 1), und wie gelangt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR
und der Pflicht der Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), zu ihrer Einschätzung, dass die getroffenen
„vertraglichen Vereinbarungen“ zwischen ihr und diesen ÖRR-
Journalisten den parlamentarischen Informationsanspruch überwiegen?
Hinsichtlich der erbetenen Informationen zu den Journalisten 115 und 116 wird
auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 und die Ausführungen in der
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die erbetenen Informationen zu Journalist 114 sind in der Anlage 3 dargestellt,
die als Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und an
die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt wird.*
24. Welchem Arbeitgeber sind die drei „Moderationen“ von „Journalist 165“
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
zuzuordnen (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2), wenn nicht dem
Axel-Springer-Konzern (vgl. twitter.com/johannesboie/status/163386273
6798175232?cxt=HHwWgMDS6ZTg0qwtAAAA)?
Journalist 165 wurde aufgrund einer Verwechslung der Axel Springer SE
zugeordnet. Diese Angabe wurde korrigiert. Nach aktuellen Erkenntnissen der
Bundesregierung ist der Journalist 165 keinen konkreten Arbeitgebern zuzuordnen.
25. Auf welcher Grundlage hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Aufträge an diejenigen
Journalisten verteilt, die es mit dem Vermerk „Freiberuflich tätig, nicht
nachvollziehbar für wen die Person im genannten Zeitraum tätig war“
kennzeichnet (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2), wenn es nicht den
genauen beruflichen Hintergrund dieser Personen kannte?
Grundlage der Beauftragung waren die geltenden Vorgaben des Vergaberechts.
Beauftragt wurden geeignete Bieter mit einschlägiger Berufserfahrung für die
zu erbringende Dienstleistung.
* Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
1
Anlage 1
Bundesministerium/
Bundesbehörde
Datum Art des Auftrags Journalist Sender Höhe der Zahlung
BASE/BMUV 30.10.2018 Moderation Oliver Deuker ZDF s. Anlage 3
BASE/BMUV 14.11.2018 Moderation Oliver Deuker ZDF s. Anlage 3
BMUV 04.07.2022 Moderation Thomas Mussger ORF, freiberuflich s. Anlage 3
BKAmt 29.10.2018 Moderation Linda Zervakis ARD 2.859,78 €
BKAmt 11.11.2019 Moderation Linda Zervakis ARD 3.185,00 €
BKAmt 05.10.2020 Moderation Linda Zervakis ARD 3.036,44 €
BKAmt 31.08.2021 Moderation Nazan Gökdemir ZDF 3.426,20 €
BMAS 19.09.2019 Moderation auf Messe
Zukunft Personal (für
INQA)
Benjamin Stöwe ZDF 3.570,00 €
BMAS 20.09.2019 Moderation eines
Themenforums der
Ergebniskonferenz des
Zukunftsdialogs
Alexander
Thamm
ARD: nur Moderator kein Journalist 1.785,00 €
BMAS 03.12.2019 Moderation
Zukunftswerkstatt
Alexander
Thamm
ARD: nur Moderator kein Journalist 4.348,00 €
BMAS 20.05.2021 Moderation
Veranstaltung Digital
Accessibility Summit
Sabrina N´Diaye rbb 4.522,00 €
BMAS 05. bis
09.09.2022
Moderation der
Internationalen
Metropolis Konferenz 2022
Berlin
Sumi
Somaskanda
DW 18.000,00 €
BMBF 01.10.2018 Moderation Andreas Lange WDR, DLF, DW, u. a. 2.043,39 €
BMBF 14.12.2018 Workshopleitung Ulrike Wolpers ARD, WDR und DW 1.304,57 €
2
Bundesministerium/
Bundesbehörde
Datum Art des Auftrags Journalist Sender Höhe der Zahlung
BMBF 09.12.2020 Moderation Judith Schulte-
Loh
WDR – freie Mitarbeit 2.088,00 €
BMBF 25.03.2022 Moderation Katja Nellissen ARD 2.996,00 €
BMBF 17. bis
19.05.2021
Moderation Sumi
Somaskanda
Deutsche Welle 12.840,00 €
BMG April 2019 Text- und Fotoseminar Beate Krol freiberuflich/ DLF/SWR 2.800,00 €
BMG März 2020 Medienworkshop Peter Jagla freiberuflich/ NDR 4.500,00 €
BMG Mai 2022 Medientraining Franziska Stasik freiberuflich/ ARD 476,00 €
BMG Mai 2022 Medientraining Franziska Stasik freiberuflich/ ARD 476,00 €
BMG Juni 2022 Medientraining Franziska Stasik freiberuflich/ ARD 476,00 €
BMG Februar bis
Juni 2022
Medientraining Franziska Stasik freiberuflich/ ARD 2.142,00 €
BMG September
2022
Medientraining Franziska Stasik freiberuflich/ ARD 714,00 €
BMG Juli 2019 Moderation der
Veranstaltung "70 Jahre
Grundgesetz" in
Koblenz
Sebastian
Tittelbach
freiberuflich / u. a. WDR 2.140,00 €
BMJ 10.12.2018 Moderation Frank Bräutigam ARD 1.095,80 €
BMJ 07.11.2019 Moderation Jörg Thadeusz ARD 2.975,00 €
BMJ 28.11.2019 Moderation Antje Diller-Wolff Arte, ZDF, NDR 1.137,00 €
BMJ 12.07.2021 Moderation Sumangali
Somaskanda
Deutsche Welle 1.284,00 €
BMJ 01.11.2022 Moderation Frank Bräutigam ARD 1.457,30 €
3
Bundesministerium/
Bundesbehörde
Datum Art des Auftrags Journalist Sender Höhe der Zahlung
BMVg
Zentrum für
Militärgeschichte und
Sozialwissenschaften der
Bundeswehr
(ZMSBw)
20.01.2022 Podiumsdiskussion
„Deutsche Krieger“
Kai Küstner
(Journalist 115;
zugleich Antwort
auf Frage 23)
ARD honorarfrei1
BMVg 31.08.2022 Teilnahme an der
Podiumsdiskussion
„Gespräche am
Ehrenmal“
(Thema: Einsatz der
Bundeswehr in
Afghanistan)
Hans-Ulrich Gack
(Journalist 116
zugleich Antwort
zu Frage 23)
ZDF 999,99 €
BMVg
ZMilMusBw
21.09.2018 Moderation Musikfest
der Bundeswehr
Johannes B.
Kerner
ZDF
siehe Anlage 3
BMVg
ZMilMusBw
22.09.2019 Moderation Musikfest
der Bundeswehr
Johannes B.
Kerner
ZDF
siehe Anlage 3
BMVg
ZMilMusBw
24.09.2022 Moderation Musikfest
der Bundeswehr
Johannes B.
Kerner
ZDF
siehe Anlage 3
BMWK 12.11.2019 Moderation
Kreativ- und
Kulturpiloten
Preisverleihung
Katty Salié ZDF siehe Anlage 3
1 Änderung gegenüber BT-Drs. 20/5822 sowie 20/6355
4
Bundesministerium/
Bundesbehörde
Datum Art des Auftrags Journalist Sender Höhe der Zahlung
BMWK 16.01.2019 Moderation
Bundeskonferenz
Vernetzung
Stadt.Land.Digital
Volker Wieprecht rbb 4.000,00 €
netto
BMWK 05.03.2021 Moderation Virtuelle
Preisverleihung
„Wettbewerb Kultur- und
Kreativpiloten
Deutschland"
Alexander Langer rbb 2.000,00 €
netto
BMWK 11.05.2021 Moderation Nationale
Maritime Konferenz
(Außenmoderation)
Dörthe Graner NDR 1.302,50 €
netto
BMWK 29.08.2022 Moderation
Transformation Talk BM mit
KOM Präsidentin -
"Wie gelingt das
klimagerechte Europa?"
Anne Gellinek ZDF 651,24 €
brutto
AA 2019 Moderation Astrid Frohloff RBB s. Anlage 3
AA 12/2019 Moderation Michaela Küfner Deutsche Welle s. Anlage 3
AA 2019 Moderation Marianne
Allweiss
Deutschlandradio s. Anlage 3
AA 2020 10 Moderationen Robin Blase u. a. ARD. ZDF s. Anlage 3
AA 10/2020 Moderation René Aguigah Deutschlandfunk Kultur s. Anlage 3
AA 04/2021 Moderation Eckart von
Hirschhausen
u. a. 3Sat, ARD, WDR s. Anlage 3
AA 05/2021 Moderation Mirko
Drotschmann
u. a. ZDF, Funk s. Anlage 3
AA 07/2021 Moderation Düzen Tekkal u. a. ZDF, ARD s. Anlage 3
5
Bundesministerium/
Bundesbehörde
Datum Art des Auftrags Journalist Sender Höhe der Zahlung
AA 9/2021 Moderation und
Erhebung von
Publikumsfragen
Fabian Grischkat u. a. ARD, ZDF s. Anlage 3
AA 10/2021 3 Interviews und
Erhebung von
Publikumsfragen
Leeroy Matata u. a. SWR, Funk s. Anlage 3
AA 01/2022 Moderation Marianne
Evenstein
ZDF s. Anlage 3
AA 06/2022 Moderation Nina Poppel u. a. SWR Werkstudent_in s. Anlage 3
AA 07 bis
10/2022
8 Dokumentationen Nina Poppel u. a. SWR Werkstudent_in s. Anlage 3
AA 07/2022 Moderation Eva Schulz ARD, ZDF s. Anlage 3
AA 11/2022 Reisekosten zu
Veranstaltung
Ingo Zamperoni ARD s. Anlage 3
Mit Rücksicht auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Wahrung des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses der betroffenen Journalistinnen und Journalisten werden
die Einzelbeträge in eingestufter Form an den Bundestag übermittelt.
BMEL 2020 Moderation von
Auftakt Holzbau im
öffentlichen Raum
Ulrike Nehrbaß SWR 1.800,00 €
BMEL 2020 Moderation der
Verleihung Zu gut für die
Tonne! –
Bundespreis 2022
Zora Klipp NDR 4.793,42 €
BMEL 2021 Moderation der
Preisverleihung Prof.-
Niklas-Medaille 2021
Sarah Oswald RBB 2.675,00 €
BMEL 2021 Moderation der
Verleihung Zu gut für die
Tonne! –
Bundespreis 2021
Sarah Oswald RBB 2.140,00 €
6
Bundesministerium/
Bundesbehörde
Datum Art des Auftrags Journalist Sender Höhe der Zahlung
BMEL 2022 Moderation der
Preisverleihung Prof.-
Niklas-Medaille 2022
Max Moor ARD siehe Anlage 3
BKM 31.10.2018 Moderation Thomas Böhm RBB 809,20 €
BKM 02.10.2019 Moderation Thomas Böhm RBB 823,80 €
BKM 29.11.2020 Moderation Thomas Böhm RBB 500,00 €
BKM 01.07.2021 Moderation Knut Cordsen BR siehe Anlage 3
BKM 07.07.2021 Moderation Thomas Böhm RBB 833,00 €
BKM 09.12.2022 Moderation Anna Albrecht ARD 251,00 €
+
170,00 €
Reisekosten
BKM 16.12. 2022 Moderation einer
Videokonferenz der
StM'in mit
europäischen
Amtskollegen und
Amtskolleginnen
David Levitz
(freier Journalist)
Vermittlung über die Deutsche Welle 1.500,00 €
1
Anlage 2
Bundesministerium/
Bundesbehörde
Datum Art des Auftrags Journalist Sender Höhe der Zahlung
BASE 21.11.2018 Moderation Hanna Gersmann die Korrespondenten s. Anlage 4
BASE 13.06.2019 Moderation Vanja Budde freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 20.06.2019 Moderation Vanja Budde freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 24.09.2019 Moderation Vanja Budde freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 27.09.2019 Moderation Anke Genius freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 09.10.2019 Moderation Anke Genius freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 11.11.2019 Moderation Anke Genius freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 11.11.2019 Moderation Anke Genius freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 23.01.2020 Moderation Vanja Budde freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 27.08.2021 Moderation Timo Rieg Journalistenbüro Rieg s. Anlage 4
BASE 30.01.2018 Moderation Eva Wolfangel freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 25.06.2018 Moderation Hanna Gersmann freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 8./9.11.2018 Moderation Hanna Gersmann freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 24.02.2019 Moderation Carola Schede freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 18.06.2019 Moderation Carola Schede freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 27.06.2019 Moderation Eva Wolfangel freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 03.07.2019 Moderation Carola Schede freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 18.09.2019 Moderation Carola Schede freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 23.09.2019 Moderation Carola Schede freie Journalistin s. Anlage 4
BASE 24.09.2019 Moderation Carola Schede freie Journalistin s. Anlage 4
BKAmt 09.06.2022 Moderiertes Gespräch Linda Zervakis ProSieben 1.130,50 €
BKAmt 02.10.2022 Moderation Blanka Weber u. a. frei tätig für mdr,
Deutsche Welle
642,00 €
BKAmt 28.11.2022 Moderation Linda Zervakis ProSieben 10.913,81 €
2
Bundesministerium/
Bundesbehörde
Datum Art des Auftrags Journalist Sender Höhe der Zahlung
BMAS 09.03.2021 Moderation „Hallo
Talente!“ 3. Fachtagung
der Initiative
Klischeefrei
Dorothe Nolte Tagesspiegel 2.000,00 €
BMBF 01.07.2021 Moderation Jan-Martin Wiarda Freier Journalist 18.314,10 €
BMBF 30.03.2022 Moderation Jan-Martin Wiarda Freier Journalist 1.309,00 €
BMBF 02.06.2022 Moderation Jan-Martin Wiarda Freier Journalist 1.309,00 €
BMBF 20.09.2022 Moderation Jan-Martin Wiarda Freier Journalist 1.309,00 €
BMBF 21.11.2022 Moderation Jan-Martin Wiarda Freier Journalist 1.309,00 €
BMBF 22.06.2021 Moderation Jo Schilling Heise Gruppe 500,00 €
BMBF 30.08.2021 Moderation Jo Schilling Heise Gruppe 500,00 €
BMBF 27.10.2021 Moderation Jo Schilling Heise Gruppe 500,00 €
BMBF 24.01.2022 Moderation Jo Schilling Heise Gruppe 500,00 €
BMBF 04.02.2022 Moderation Hella Kemper Die Zeit (freie Mitarbeit) 8.578,00 €
BMBF 19.03.2018 Expertise
(Ergebnispapier zu Erfolgen des
Spitzencluster-
Wettbewerbs)
Dieter beste MEDIAKONZEPT 9.520,00 €
BMJ 25./26.08.2018 Moderation Hartwig Thöne Sport1 5.106,59 €
BMJ 17./18.08.2019 Moderation Hartwig Thöne Sport1 5.355,00 €
BMJ 23.01.2020 Moderation Joachim Jahn Neue juristische Wochenschrift 1.190,00 €
BMVg
ZMSBw
31.01.2018 Moderation
Podiumsdiskussion
„Innere Führung -
konkret für junge
Soldatinnen und
Soldaten“
Thomas
Wiegold
Augen geradeaus! 300,00 €
3
Bundesministerium/
Bundesbehörde
Datum Art des Auftrags Journalist Sender Höhe der Zahlung
BMVg
ZMSBw
18.03.2019 Moderation Kolloquium
„Gewalt, Militär, Krieg
und Verbrechen“
Dr. Felix Bohr Der Spiegel 150,00 €
BMVg 22.09.2022 Teilnahme an der
Podiumsdiskussion
„Gespräche am
Ehrenmal“ (Thema:
Einsatz der Bundeswehr
in Bosnien- Herzegowina)
Michael
Martens
FAZ 944,80 €
BMVg
ZMSBw
28.09.2022 Buchpräsentation „Ein
Dach über Europa.
Politische Symbolik und
militärische Relevanz
der deutschen
bodengebundenen
Luftverteidigung 1990-
2014“
Thomas
Wiegold
Augen geradeaus! 400,00 €
BMWK 23. – 27.04.2018 Moderation
Hannover Messe 2018
Volker Groß Radio Bonn/Rhein-Sieg 7.440,60 €
netto
BMWK 14.04.2021 Moderation
Hannover Messe 2021
Volker Groß Radio Bonn/Rhein-Sieg 2.400,10 €
netto
BMZ 24.05.-
30.05.2018
Verfassung
Einführungstext
Jan Rübel Freiberuflich tätig, nicht
nachvollziehbar für wen
die Person im genannten
Zeitraum tätig war
695,50 €
BMZ 26.03.2021 Fachimpuls Ingo Dachwitz netzpolitik.org 500,00 €
BMZ 28.10.2021 Moderation Dr. Eckhart von
Hirschhausen
Freiberuflich tätig, nicht
nachvollziehbar für wen
die Person im genannten
Zeitraum tätig war
2.432,44 €
4
Bundesministerium/
Bundesbehörde
Datum Art des Auftrags Journalist Sender Höhe der Zahlung
BMZ 22.11.2021 Social Media Dr. Eckhart von
Hirschhausen
Freiberuflich tätig, nicht
nachvollziehbar für wen
die Person im genannten
Zeitraum tätig war
2.380,00 €
AA 2018 Moderation Susanne Koelbl Der Spiegel s. Anlage 4
AA 10-12/2020 mehrere Interviews Vivien Wysocki Freiberuflich u. a. Instagram s. Anlage 4
AA 10/2020 Panelteilnahme Hadija Haruna-
Oelker
Freiberuflich tätig s. Anlage 4
AA 10/2020 Panelteilnahme Jackie Thomae Freiberuflich tätig s. Anlage 4
AA 11/2020, 12/2020 2 Moderationen Jan Martin Wiarda Freiberufliche tätig s. Anlage 4
AA 12/2020 Moderation Maria Exner Die Zeit s. Anlage 4
AA 11/2021 Moderation Hatice Schmidt Freiberuflich tätig s. Anlage 4
AA 2022 2 Moderationen und
Erhebung von
Publikumsfragen
Marvin Neumann Freiberuflich tätig s. Anlage 4
AA 02/2023 Moderation Dr. Melinda Crane-
Röhrs
Freiberuflich tätig s. Anlage 4
BMEL 2018 Moderation der
Verleihung Zu gut für die
Tonne! – Bundespreis 2018
Bettina Rust Verschiedene, frei s. Anlage 4
BMEL 2019 Moderation Workshop
"Zucht und Haltung von
Schafen und Ziegen in
Deutschland"
Matthias Schulze-
Steinmann
Top agrar 1.700,00 €
BMEL 2020 Moderation Nationales
Dialogforum auf der
IGW 2020
Matthias Schulze-
Steinmann
Top agrar 950,00 €
5
Bundesministerium/
Bundesbehörde
Datum Art des Auftrags Journalist Sender Höhe der Zahlung
BMEL 2020 Moderation
Abschlussveranstaltung "Unser
Dorf hat Zukunft" 2020
Peter Voss Freier Journalist 2.856,00 €
BLE 2020 Texter Nina Weiler Freie Journalistin 1.215,00 €
BLE 2021 Texter Nina Weiler Freie Journalistin 6.367,50 €
BLE 2022 Texter Nina Weiler Freie Journalistin 7.087,50 €
BKM
DNB
05.10.2021 Vortrag Marko Martin frei 700,00 €
BKM
DNB
23.06.2022 Begleitveranstaltung zur
Ausstellung: Marcel
Reich-Ranicki. Ein Leben,
viele Rollen.
Hubert Spiegel FAZ 700,00 €
BKM
DNB
17.09.2022 Buchvorstellung Can Dündar Die Zeit 800,00 €
BKM
DNB
09.02.2023 Gespräch Prof. Dr. Dr.
Michel Friedman
frei 800,00 €
BKM
DNB
28.03.22 Moderation Géraldine Schwarz frei 1.190,00 €
BKM
DNB
20./21.08.22 Moderation Sou-Yen Kim frei s. Anlage 4
Anlage 5
Bundesministerium/
Bundesbehörde
Datum Art des Auftrags Journalist Sender Höhe der Zahlung
BMZ 24.10.2019 Moderation Blanka Weber Freiberuflich, tätig, u.
a. MDR, Jüdische
Allgemeine
690,00 €
BMZ 06.12.2019 Moderation Georg Bruder SWR 3.612,00 €
BMZ 01.04. bis
30.06.2021
Organisatorische,
künstlerische und praktische
Durchführung der Produktion eines
Podcasts
Julia Eikmann Deutschlandradio 15.470,00 €
BMZ 24.10.2022 Co-Moderation Podcast Jann-Jakob Loos Freiberuflich tätig, u. a.
WDR
6.800,00 €
BMZ 15.02.2023 Redaktionelle Tätigkeit
Podcast
Jann-Jakob Loos Freiberuflich tätig, u. a.
WDR
11.550,00 €
BMZ 27.03.2023 Moderation Javier Arguedas Morales Deutsche Welle 1.000,00 €
AA/DAI 10/2018 Moderation Andrea Horak Deutsche Welle Siehe Anlage 7
AA/GIZ 28.05.2019 Moderation Pia Castro und Carolina Chimoy Deutsche Welle TV Siehe Anlage 7
AA/GIZ 14.12.2020 Moderation Marianne Evenstein Deutsche Welle TV Siehe Anlage 7
AA/GIZ 22. März 2022 Moderation Pia Castro Deutsche Welle TV Siehe Anlage 7
AA/GIZ 11. bis
12.05.2023
Moderation Pia Castro Deutsche Welle TV Siehe Anlage 7
AA/DAI 10/2020 Moderation Volker Wildermuth DLF Siehe Anlage 7
BKM
BArch
April 2020 bis
Dezember
2020
Produktion, Fertig-Schnitt,
Aktualisierung (Podcast
insgesamt 76 Folgen)
Maximilian Schönherr Freier Journalist im
Ruhestand
28.839,60 € für
insgesamt 76 Folgen
(ca. 380 € pro Folge)
1
Anlage 6
Bundesministerium/
Bundesbehörde
Genaues
Datum
Art des Auftrags Journalist Sender/
Arbeitgeber
Höhe der Zahlung
BAM Juni bis Aug.
2018
redaktionelle
Leistungen
für den BAM
Report
Dieter Beste Mediakonzept 1.785,00 €
brutto
BAM Juni bis Aug.
2018
redaktionelle
Leistungen
für den BAM
Report
Dr. Rainer
Kurlemann
freiberuflich 7.854,00 €
brutto
BMZ 01.12.2017 bis
30.09.2020
Redaktionelle
Tätigkeit
Karin
Vogelsberg
Freiberuflich tätig, u. a. Jüdische
Allgemeine, Der Sonntag, evangelische Zeitung
Sachsen
3.721,36 €
BMZ 05.01. bis
30.06.2021
Redaktionelle
Tätigkeit (verfassen
von 8 Beiträgen
für den
Abschlussbericht,
insgesamt 32 Tage
Vollzeit; Projekt
Welt ohne
Hunger)
Jan Grossarth Nebenberuflich freiberuflich tätig für Welt,
Zeit
19.260,00 €
BMZ 08.08.2022 Moderation Moritz
Behrendt
Freiberuflich tätig, nicht nachvollziehbar für
wen die Person im genannten Zeitraum tätig
war
476,00 €
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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