Stand der Umsetzung der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit Inkrafttreten der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV; www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Grundversorgung/TKMV.pdf;jsessionid=CF89D697A28899E9161DE51BCE8F7F44?__blob=publicationFile&v=2) am 1. Juni 2022 wurde ein wichtiger Teil der noch von der Fraktion der CDU/CSU geführten Bundesregierung auf den Weg gebrachten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umgesetzt (§ 157 TKG). Die Bürgerinnen und Bürger haben mit der TKMV erstmals einen individuellen Rechtsanspruch auf ausreichenden Internetzugang erhalten.
Mit der TKMV wurden die Mindestbandbreiten für den Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe im Sinne von § 157 Absatz 2 und 3 des Telekommunikationsgesetzes einschließlich des hierfür erforderlichen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz von der Bundesregierung, im Einvernehmen mit dem Digitalausschuss des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates, auf folgende Parameter festgelegt: Die Bandbreite muss im Download mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde und im Upload mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde sowie die Latenz höchstens 150,0 Millisekunden betragen (§ 2 TKMV).
Im Beschluss des Bundesrates vom 10. Juni 2022 sicherte die Bundesregierung den Ländern vor deren Zustimmung darüber hinaus zu: „Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass zum Nutzungsverhalten von Mehrpersonenhaushalten ein weiteres Gutachten in Auftrag geben wird, damit dessen Ergebnisse bereits bei der ersten Evaluierung der TKMV bis Ende 2022 Berücksichtigung finden können. […] Die Bundesregierung will bereits Mitte 2023 die Mindestbandbreite im Download auf mindestens 15 Megabit pro Sekunde und die Mindestbandbreite im Upload anheben. Die Bundesregierung sagt zu, die Länder bei der Weiterentwicklung des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten eng und frühzeitig einzubinden.“ (S. 33, dserver.bundestag.de/brp/1022.pdf).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen haben seit dem 1. Juni 2022 eine zu geringe Mindestversorgung gemäß TKMV gegenüber der zuständigen Bundesnetzagentur gemeldet (bitte nach Bundesländern und Zeitpunkten aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahren hat die zuständige Bundesnetzagentur seit dem 1. Juni 2022 zur Durchsetzung des Mindestanspruchs geführt (bitte separat für Verfahren wegen zu geringer Downloadbandbreite, zu geringer Uploadrate und zu hoher Latenz angeben sowie nach Bundesländern und Zeitpunkten aufschlüsseln)?
Mit welchem Ergebnis wurden die genannten Verfahren in der Antwort zu Frage 2 geführt (bitte nach Bundesländern und Zeitpunkten aufschlüsseln)?
Wie oft wurde der Bundesnetzagentur bisher eine Unterversorgung gemäß den §§ 157, 160 Absatz 1 und 2 TKG gemeldet (bitte nach Bundesländern und Zeitpunkten auflisten)?
Wie viele Verfahren hat die Bundesnetzagentur bezüglich einer Unterversorgung gemäß den §§ 157, 160 Absatz 1 und 2 TKG bisher geführt (bitte nach Bundesländern und Zeitpunkten auflisten)?
Wie oft hat die Bundesnetzagentur bisher eine Unterversorgung gemäß den §§ 157, 160 Absatz 1 und 2 TKG festgestellt (bitte nach Bundesländern und Zeitpunkten auflisten)?
Wie oft haben sich bisher Unternehmen nach der in Frage 6 genannten Feststellung der Bundesnetzagentur zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach den §§ 157 Absatz 2 und 158 Absatz 1 TKG ohne Ausgleich nach § 162 TKG verpflichtet (bitte nach Bundesländern, Unternehmen und Zeitpunkten auflisten)?
Wie oft hat die Bundesnetzagentur bisher Unternehmen gemäß § 161 TKG zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten verpflichtet (bitte nach Bundesländern, Unternehmen und Zeitpunkten auflisten)?
Zu welchem Termin plant die Bundesregierung, die Downloadrate – wie dem Bundesrat schriftlich zugesichert – auf 15 Megabit pro Sekunde anzuheben?
Zu welchem Termin plant die Bundesregierung, die Uploadrate – wie dem Bundesrat schriftlich zugesichert – anzuheben?
Plant die Bundesregierung Änderungen an den Latenzzeiten, und wenn ja, wann?
Hat die Bundesregierung gemäß ihrer schriftlichen Zusage im Bundesrat „die Länder bei der Weiterentwicklung des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten eng und frühzeitig“ eingebunden, und wenn ja, wann fanden im Jahr 2023 zur Weiterentwicklung des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten seitens der Bundesregierung Gespräche mit welchen Ländern statt (bitte auflisten, wann das Bundesministerium für Digitales und Verkehr [BMDV] hierzu mit welchen Ländern in Kontakt stand)?
Liegt das dem Bundesrat schriftlich zugesicherte Gutachten zum Nutzungsverhalten von Mehrpersonenhaushalten bereits vor?
Was hat die dem Bundesrat zugesagte erste Evaluierung der TKMV bis Ende 2022 ergeben, ist die Evaluierung veröffentlicht, oder wird diese dem Digitalausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt?