[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6439 –
Deutsche Raumfahrtstrategie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat auch für die Raumfahrt
erhebliche Auswirkungen (
www.sueddeutsche.de/wissen/ukraine-raumfahrt-exo
mars-russland-iss-1.5539616). So hat Europa mit dem Wegfall russischer
Sojus-Raketen u. a. temporär seinen eigenen Zugang zum All verloren. Eine
Konsequenz ist, dass das nächste Batch der Galileo-Satelliten nicht gestartet
werden kann. Derzeit mangelt es an europäischen Trägerkapazitäten und
Fähigkeiten, kurzfristig Satelliten von EU-Kontinentaleuropa ins All zu starten
(
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/galileo-esa-spacex-musk-1.5685780). Dabei
hat die Raumfahrt sich in den letzten Jahrzehnten weltweit umfassend
verändert. Nachdem die Raumfahrt ursprünglich hauptsächlich staatlich betrieben
wurde, ist in der vergangenen Dekade eine stark privatwirtschaftlich
organisierte Raumfahrtwirtschaft an die Seite der hoheitlichen Raumfahrt getreten
(vgl.
www.mckinsey.com/industries/aerospace-and-defense/our-insights/
howwill-the-space-economy-change-the-world). Nach wie vor spielen jedoch
staatliche Akteure eine wichtige Rolle, einerseits als treibende Kräfte hinter
den nationalen Weltraumprogrammen und andererseits als Nachfrager von
Technologien und Dienstleistungen für den zivilen und militärischen
Einsatzbereich, insbesondere für Satellitenkommunikation, Navigation und
Erdbeobachtung.
Weltweit steigt die Bedeutung einer funktionsfähigen Weltrauminfrastruktur
für moderne Industriegesellschaften. Die Raumfahrt ist mehr als
Grundlagenforschung und Exploration. Raumfahrtanwendungen und
Raumfahrttechnologien sind für die Bewältigung der umwelt-, verkehrs- und
sicherheitspolitischen Herausforderungen unverzichtbar. Smartphones, Fernsehübertragungen,
die Navigation von Autos, Flugzeugen und Schiffen sowie die
Wettervorhersage zeigen, dass viele Anwendungen unseres Alltags erst durch
Raumfahrttechnologie möglich werden. Die wachsende Bedeutung der Raumfahrt führt
im Weltraum zu einem Anstieg sowohl staatlicher als auch privater
Aktivitäten. Dadurch entstehen neue Herausforderungen wie Kollisionsvermeidung
und die Beseitigung von Weltraumschrott, zu deren Bewältigung neue und
nachhaltige Lösungen notwendig sind (
www.atlanticcouncil.org/in-depth-rese
arch-reports/issue-brief/space-traffic-management-time-for-action/). Daraus
ergeben sich vor allem für Start-ups sowie für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) Chancen, sich auf neuen Märkten zu betätigen. Während eine
Analyse der Patentaktivitäten in der Raumfahrt zeigt, dass die europäische
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6677
20. Wahlperiode 04.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 3. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Raumfahrtwirtschaft durchaus mit den USA mithalten kann, hinkt
Deutschland bei den Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche kommerzielle Nutzung
der Raumfahrt deutlich hinterher (
www.e-fi.de/fileadmin/Assets/Gutachten/20
23/EFI_Gutachten_2023.pdf).
Es bedarf daher nach Ansicht der Fragesteller dringend einer
ressortübergreifenden, an die neuen Gegebenheiten der Raumfahrtwirtschaft angepassten
Raumfahrtstrategie, welche die Bedeutung der Weltrauminfrastruktur
herausstellt und den Umwälzungen der vergangenen Jahre Rechnung trägt. Die
Erarbeitung einer neuen Raumfahrtstrategie wurde im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt (
www.sp
d.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-202
5.pdf), hat das Ankündigungsstadium jedoch noch nicht verlassen (
www.bund
esregierung.de/breg-de/aktuelles/raumfahrtstrategie-breg-2133338).
1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung der nationalen
Raumfahrtstrategie durch die Bundesregierung?
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den Entwurf der neuen
Raumfahrtstrategie.
2. Wann, und in welchem Umfang plant die Bundesregierung die
Beteiligung von Interessenvertretern, Industrie und Wissenschaft sowie des
Deutschen Bundestages an der Erstellung einer nationalen
Raumfahrtstrategie (bitte einzeln angeben)?
Interessenvertreter aus Industrie, Wissenschaft, Ressorts und Behörden wurden
in mehreren Konferenzen und Workshops in den Prozess der Erstellung der
Raumfahrtstrategie eingebunden: Am 6. Oktober 2022 fand ein
Auftaktworkshop im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in
Berlin mit insgesamt 150 Beteiligten statt. Am 6. Dezember 2022 wurden drei
Workshops im Rahmen der Kleinsatellitenkonferenz in Berlin abgehalten.
Weitere Experten-Workshops fanden am 7. März 2023, 30. März 2023 und 4. April
2023 in Bonn sowie am 31. März 2023 und 17. April 2023 digital statt.
3. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bis zum Abschluss eines
öffentlichen Konsultationsprozesses, der Fertigstellung und dem
Inkrafttreten der nationalen Raumfahrtstrategie (bitte differenziert nach
Abschluss eines öffentlichen Konsultationsprozesses, der Fertigstellung und
dem Inkrafttreten darstellen)?
Der öffentliche Konsultationsprozess wurde mit dem letzten Workshop mit
Interessensvertretern aus Industrie, Wissenschaft, Behörden und Ressorts am
17. April 2023 abgeschlossen. Nach aktuellem Zeitplan soll die
Raumfahrtstrategie im Sommer fertiggestellt und im Bundeskabinett verabschiedet werden.
4. Wie ist die Erarbeitung und Umsetzung der nationalen
Raumfahrtstrategie personell unterlegt, und welche Arbeitseinheiten im
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind damit befasst (bitte
Arbeitseinheiten und Umfang in ganzen und anteiligen Vollzeitstellen
einzeln mit Wertigkeit auflisten)?
Im BMWK sind fünf Bedienstete des höheren Dienstes in der Abteilung IV mit
der Raumfahrtstrategie befasst. Der Umfang der eingebrachten Vollzeitstellen
für die konkrete Tätigkeit kann nicht belastbar beziffert werden.
5. Wie, und in welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung, den
ressortübergreifenden Bedarfen und dem Querschnittscharakter der Raumfahrt
beim Erarbeitungsprozess der neuen nationalen Raumfahrtstrategie
Rechnung zu tragen (bitte sämtliche beteiligten Arbeitseinheiten
innerhalb der Bundesregierung außerhalb des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz, etwa im Bundesministerium für Digitales und
Verkehr, im Bundesministeriums der Verteidigung oder im Auswärtigen
Amt einzeln auflisten)?
Bislang waren Vertreter der Ressorts Auswärtiges Amt, Bundesministerium der
Verteidigung, Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
Bundesministeriums des Innern und für Heimat und Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Rahmen der o. a.
Workshops zur Raumfahrtstrategie in den Prozess eingebunden. Eine enge
Abstimmung der Strategieprozesse ist auch im Rahmen der stattfindenden Ressort-
Workshops ein besonderes Ziel. Der Verabschiedung im Bundeskabinett wird
eine formelle Ressortabstimmung vorausgehen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250)). Die Frage der internen Aufgabenverteilung und Ressourcenallokation
hat einen rein administrativen und keinen politischen Charakter und betrifft
damit die Selbstorganisation der Bundesregierung. Sie unterliegt nach Auffassung
der Bundesregierung daher auch nicht der parlamentarischen Kontrolle.
6. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Zielsetzung der nationalen
Raumfahrtstrategie mit den Zielsetzungen der ebenfalls in Erarbeitung
befindlichen nationalen Sicherheitsstrategie sowie der Zukunftsstrategie
Forschung und Innovation abzustimmen (bitte nach ressortübergreifenden
Konsultationsstrukturen und Konsultationserfahren separat auflisten)?
Die Ziele der Raumfahrtstrategie werden mit den Zielen der anderen Strategien
u. a. der Sicherheitsstrategie und der Zukunftsstrategie eng abgestimmt. Diese
Abstimmung erfolgt insbesondere auch im Rahmen der Ressortabstimmung.
7. Welche Pläne hat die Bundesregierung, die militärischen Aspekte der
Weltraumnutzung bei ihren Planungen für eine deutsche
Raumfahrtstrategie einzubeziehen?
Ist vorgesehen, das Weltraumkommando der Bundeswehr und oder das
Weltraumlagezentrum der Bundeswehr einzubeziehen?
Wenn ja, in welcher Weise soll das geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
Vorab der Hinweis, dass es sich bei dem Weltraumlagezentrum nicht um eine
Einrichtung der Bundeswehr handelt, sondern um eine ressortgemeinsame
Einrichtung. Diese Frage wird im Rahmen der anstehenden formalen Abstimmung
zu behandeln sein (siehe auch die Antwort zu Frage 6).
Die Bundesregierung beabsichtigt unter gemeinsamer Federführung des
Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung ergänzend zur
Raumfahrtstrategie der Bundesregierung eine Weltraumsicherheitsstrategie zu
veröffentlichen, um den sicherheits- und verteidigungspolitischen Aspekten der
Weltraumnutzung umfänglich zu entsprechen. Die Weltraumsicherheitsstrategie
wird ein Umsetzungsdokument der Nationalen Sicherheitsstrategie sein und
komplementär zur Raumfahrtstrategie der Bundesregierung erstellt. Die
Einbeziehung relevanter Akteure erfolgt unter anderem über Workshops im Rahmen
der Strategieerstellung.
8. Wie gedenkt die Bundesregierung, Fragen der Sicherheit von
Weltrauminfrastruktur und Dual Use in der nationalen Weltraumstrategie
Rechnung zu tragen?
Die Bundesregierung wird die Sicherheit von Weltrauminfrastrukturen sowie
die Dual-Use-Relevanz von Weltraumsystemen sowohl in der
Raumfahrtstrategie der Bundesregierung, als auch in der Weltraumsicherheitsstrategie
aufgreifen. Da sich beide Strategien in der Erstellung befinden, kann zu konkreten
Inhalten noch keine Aussage getroffen werden.
9. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die europäische
Raumfahrtindustrie als Teil einer
a) zivilen und/oder
b) sicherheitspolitischen kritischen Infrastruktur in Deutschland und
Europa?
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind nach der geltenden Definition der KRI-
TIS-Strategie der Bundesregierung von 2019 „Organisationen oder
Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall
oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche
Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten
würden.“ Entsprechend sind kritische Dienstleistungen solche Dienstleistungen
zur Versorgung der Allgemeinheit, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu
erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen
Sicherheit führen würde. Der Begriff der Raumfahrtindustrie wird hier auf
staatliche und nichtstaatliche Betreiber in der Bereitstellung und Nutzung von
zivilen weltraumgestützten Dienstleistungen bezogen.
Die am 16. Januar 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie über die Resilienz
kritischer Einrichtungen (CER-RL) sieht die Schaffung eines neuen KRITIS-
Sektors „Weltraum“ vor. In diesem Sektor fallen laut der Richtlinie alle staatlichen
und privaten Betreiber von Bodeninfrastrukturen bzw. Einrichtungen, die für
den Betrieb von weltraumgestützten Diensten wichtig sind. Dies bezieht sich
auf zivile nationale Bodeninfrastrukturen, die zur Kontrolle, Überwachung und
Steuerung, sowie zur Versorgung von weltraumgestützten Diensten im zivilen
Bereich notwendig sind. Beispiele sind Überwachung und Steuerung von
Satellitenbahnen vom Boden aus, um Kollisionen zu vermeiden.
Ausgenommen sind hier die Betreiber von öffentlichen
Kommunikationsinfrastrukturen, die z. B. auch Empfangsstationen am Boden betreiben, sowie jene
Infrastrukturen die sich im Eigentum der EU befinden oder für das
Weltraumprogramm der EU betrieben werden.
Die hohe Kritikalität des Sektors Weltraum wird auch im Rahmen der ebenfalls
am 16. Januar 2023 in Kraft getretenen EU Network and Information Security
2 (NIS-2)-Richtlinie adressiert. Sie betrifft Betreiber von Bodeninfrastrukturen,
die sich im Eigentum von Mitgliedstaaten oder privaten Parteien befinden
sowie von diesen verwaltet und betrieben werden und die Erbringung von
weltraumgestützten Diensten unterstützen. Die Bundesregierung wird dies bei der
nationalen Umsetzung entsprechend berücksichtigen.
Weltraumgestützte Dienstleistungen sind bereits in Teilen als Kritische
Infrastrukturen gemäß BSI-Kritisverordnung (BSI-KRITISV) eingestuft,
insbesondere im Sektor Transport und Verkehr werden Dienstleistungen zur Erbringung
von Navigationsleistungen aufgeführt.
10. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag
angekündigte Stärkung des nationalen Raumfahrtprogrammes (Mehr
Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit,
2021, S. 22) in der zu erarbeitenden nationalen Raumfahrtstrategie zu
hinterlegen, und was ist konkret geplant?
Die Bundesregierung beabsichtigt in der neuen Raumfahrtstrategie Themen des
Nationalen Programms für Weltraum und Innovation zu priorisieren, die in den
letzten Jahren besondere Bedeutung gewonnen haben oder aber besonders von
der zunehmenden Dynamik in der Raumfahrt erfasst wurden.
11. Plant die Bundesregierung, neben etablierten Systemhäusern zukünftig
Unternehmen aus dem Bereich New Space (z. B. die Hersteller
sogenannter Microlauncher) noch gezielter und stärker durch das Nationale
Programm für Forschung und Innovation zu fördern?
Die Bundesregierung bemüht sich um einen engen Dialog mit den
Unternehmen des New Space, wie etwa den Entwicklern kleinerer Trägersysteme, zu
deren Zukunftsperspektive. Die Bundesregierung unterstützt gezielt Unternehmen
aus dem Bereich New Space durch die INNOspace-Initiative.
12. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag
angekündigte Stärkung der Europäische Weltraumorganisation (ESA) (Mehr
Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und
Nachhaltigkeit, 2021, S. 22) in der zu erarbeitenden nationalen Raumfahrtstrategie
zu hinterlegen, und was ist konkret geplant?
In ihrer neuen Raumfahrtstrategie wird die Bundesregierung ihr Bekenntnis zu
einer starken Europäischen Weltraumorganisation ESA, die als Agentur im
Auftrag ihrer Mitgliedstaaten fungiert, bestätigen.
13. Wie begründet die Bundesregierung den Rückgang des deutschen Anteil
am ESA-Budget von 22, Prozent (CM2019) auf 20,8 Prozent (CM2022),
auch vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag angekündigten
Stärkung der ESA?
Die deutsche Gesamtzeichnung bei der Ministerratskonferenz (MK) 2022
beläuft sich auf rund 3,5 Mrd. Euro zu gemischten wirtschaftlichen Bedingungen
(WB) und bedeutet eine absolute Stärkung im Vergleich zur Zeichnung der
vorherigen MK 2019 von rund 3,3 Mrd. Euro (gemäß WB). Der relative
„Rückgang“ ist auf die erhebliche Steigerung der Zeichnungen anderer ESA-
Mitgliedsländer zurückzuführen.
14. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Angaben über die
Höhe der deutschen Zeichnung im Nachgang der CM2022, zum einen
die von der ESA genannte deutschen Zeichnung in Höhe von 3,512 Mrd.
Euro, zum anderen den vom BMWK und vom Deutschen Zentrum für
Luft- und Raumfahrt (DLR) genannte Zeichnungsbetrag in Höhe von
4 Mrd.
Euro?
Welche der genannten Summen ist nach Kenntnis der Bundesregierung
zutreffend?
Ergibt sich diese Differenz durch einen inkludierten Inflationsausgleich
(wenn ja, bitte Rechenweg samt angelegter erwarteter
Inflationsparameter aufschlüsseln)?
Der Betrag von 4 Mrd. Euro gibt die auf der MK 2022 eingegangenen
finanziellen Verpflichtungen zu laufenden WB wieder, die von der ESA
veröffentlichte Zahl gibt die eingegangenen Verpflichtungen zu gemischten WB wieder.
Die Differenz ergibt sich aus der Berücksichtigung des Inflationsausgleiches.
Die Darstellung zu gemischten WB enthält für die meisten Programme keinen
Inflationsausgleich. Daher sind beide Zahlen zutreffend, aber beleuchten
unterschiedliche Aspekte.
15. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die europäische Souveränität im
Trägerbereich wiederherzustellen?
Die Bundesregierung hat mit den Programmzeichnungen auf der ESA-
Ratskonferenz auf Ministerebene in Paris im November 2022 im Einklang mit den
europäischen Partnern alle notwendigen Schritte unternommen, die
Entwicklung der Ariane 6 erfolgreich abzuschließen. Es ist ihr Ziel, so rasch wie
möglich den unabhängigen europäischen Zugang zum Weltall mittels der Ariane 6
sicherzustellen. Zu diesen Themen steht die Bundesregierung auch im Dialog
mit wichtigen Partnernationen.
16. Inwiefern hat sich die Bundesregierung mit Vertretern der deutschen
Raumfahrtindustrie mit der Thematik der Krise im europäischen
Trägerraketensektor auseinandergesetzt?
Die Bundesregierung hat im Zeitraum Januar bis April 2023 mit allen
relevanten Vertretern der deutschen Raumfahrtindustrie sowie den relevanten
Bundesressorts intensive Gespräche zu diesem Thema geführt und an Lösungen
gearbeitet.
17. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um der aktuellen Krise der
europäischen Trägerindustrie politisch zu begegnen?
Die Bundesregierung wird im Zusammenspiel mit den europäischen Partnern
und der Europäischen Weltraumorganisation ESA auch weiterhin alle
notwendigen Schritte verfolgen, um die Ariane 6 in die stabile Produktionsphase zu
bringen.
18. Wenn Gespräche mit der deutschen und europäischen Trägerindustrie
stattgefunden haben, welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus
diesen Gesprächen gezogen, und welche Lösungen werden umgesetzt (bitte
nach Gespräch, Teilnehmern sowie Lösungsansätzen aufschlüsseln)?
Nach Gesprächen mit den relevanten Industrievertreten hat die
Bundesregierung die Schlussfolgerung gezogen, dass der kurz- und mittelfristige
unabhängige europäische Zugang zum Weltall mittels der Ariane 6 und Vega-C
sichergestellt werden muss.
19. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Kooperation zwischen
Frankreich, Italien und Deutschland in Fragen der Trägerindustrie ein?
Frankreich, Italien und Deutschland teilen die Auffassung, dass zur
kurzfristigen Absicherung des europäischen Zugangs zum Weltall zwischen heute und
der nächsten ESA-Ministerratskonferenz entsprechende Maßnahmen im ESA-
Rahmen zu treffen sind.
20. Welche Gefahren sieht die Bundesregierung durch eine mögliche
Unterfinanzierung des deutschen Raumfahrttransportsektors durch die
Nichtbeteiligung Deutschlands an den Entwicklungsprogrammen im
Raumtransport der ESA-Ministerratskonferenz 2022 und dem dadurch
verminderten industriellen Rückfluss in Form von Aufträgen (Geo-Return) in
Deutschland?
Deutschland hat sich an allen relevanten Entwicklungsprogrammen im Bereich
Raumtransport auf der ESA-Ministerratskonferenz 2022 in angemessener
finanzieller Höhe beteiligt. Ein „verminderter industrieller Rückfluss“ ist nicht
zu verzeichnen.
21. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zur Erschließung eines
souveränen deutschen Startplatzes für Trägerraketen zu ergreifen, und
wenn ja, welche (bitte einen Zeitplan angeben)?
Für Europas Zugang zum All werden neben Kourou auch weitere
Raketenstartplätze in Europa gebraucht. Die von der GOSA (German Offshore Spaceport
Alliance) geplante mobile Plattform in der Nordsee kann eine Möglichkeit sein.
In Schweden, Norwegen und Schottland sind derzeit bereits Weltraumbahnhöfe
im Aufbau. Diese Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüßen, denn hiermit
bieten sich insbesondere eine Chance für unsere deutschen Kleinraketen-Start-ups.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Bestrebungen des privaten
Konsortiums GOSA (German Offshore Spaceport Alliance), eine mobile
Startplattform in der deutschen Nordsee zu betreiben?
Plant die Bundesregierung, sich künftig finanziell an diesem Konsortium
zu beteiligen, und wenn ja, wann, und in welchem Umfang (bei
Beteiligung mehrerer Ressorts bitte einzeln aufschlüsseln)?
Das vom GOSA-Konsortium vorangetriebene privatwirtschaftliche Vorhaben
eines Raketenstartplatzes in der Nordsee hat einen ambitionierten Zeitplan. Der
GOSA wurde die Unterstützung des Bundes an einer Machbarkeitsstudie in
Aussicht gestellt. Dies hat jedoch nicht stattgefunden, da die Antragsteller ihre
Zuwendungsanträge zurückgezogen haben.
23. Was plant die Bundesregierung konkret, um Nachwuchstalente für das
Thema Raumfahrt zu inspirieren und für MINT (Mathematik,
Informatik, Naturwissenschaft und Technik)-Fächer, die Raumfahrtindustrie
sowie die wissenschaftliche Erforschung des Weltraums zu gewinnen?
Die Bundesregierung möchte die Popularität von Raumfahrt entsprechend ihrer
Bedeutung und Relevanz für unseren Alltag erhöhen, um sie so stärker ins
Blickfeld potentieller Nachwuchstalente zu rücken. Um möglichst viele
Menschen zu erreichen, soll die neue Raumfahrtstrategie zielgruppengerecht eine
breite Palette an Kommunikationskanälen und -formaten nutzen. Im
Besonderen fördert die Bundesregierung das Interesse für die MINT-Fächer u. a.
beispielsweise mit dem MINT-Aktionsplan 2.0, der entlang der Bildungskette
Zugänge zu guter MINT-Bildung schafft, von der Kita bis zur Hochschule. Dazu
gehören u. a. der bundesweite Ausbau der außerschulischen Bildungsangebote
für Kinder und Jugendliche durch „MINT-Cluster“, die
Kommunikationsoffensive #MINTmagie, die bundesweite MINT-Geschäftsstelle „MINTvernetzt“
sowie die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“. In diesem Jahr widmet sich die
Stiftung, angelehnt an das Wissenschaftsjahr des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung zum Thema Universum, dem Schwerpunkt „Abenteuer
Weltall“.
24. Plant die Bundesregierung für die 20. Wahlperiode die Erarbeitung eines
deutschen Weltraumgesetzes?
Nachdem in der letzten Legislaturperiode keine Einigkeit zwischen den
Ressorts zu einem nationalen Weltraumgesetz erzielt werden konnte, strebt das
BMWK einen neuen Anlauf an. Zunächst soll jedoch die im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehene
Verabschiedung einer neuen Raumfahrtstrategie erfolgen. Das Weltraumgesetz wird
als Vorhaben angeschlossen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]