[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3373
17. Wahlperiode 25. 10. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
21. Oktober 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Friedrich, Andrea Wicklein,
Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3243 –
Ausbildungssituation im Handwerk
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bildung und Ausbildung sind für ein hochentwickeltes Land wie Deutschland
die zentralen Faktoren für Wachstum und Wohlstand. Zugleich ist Bildung die
große soziale Frage unserer Zeit, denn Bildung entscheidet wesentlich über
berufliche wie persönliche Entwicklungsmöglichkeiten. Im Handwerk wird ein
hoher Anteil der Ausbildungsplätze für junge Menschen bereitgestellt.
Viele Großunternehmen haben infolge der Wirtschaftskrise die Anzahl der
Ausbildungsplätze in ihren Betrieben reduziert. Dadurch lässt sich befürchten, dass
auch im Handwerk in der zurückliegenden Zeit erheblich weniger
Ausbildungsplätze bereitgestellt worden sind. Hierdurch könnte sich der vielfach
prognostizierte Fachkräftemangel verschärfen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Umsatzzahlen der letzten
beiden Jahre zeigen, dass das Handwerk am allgemeinen Konjunkturverlauf
teilnimmt. Umso beachtlicher ist daher, dass die Beschäftigungssituation im
Handwerk seit 2006 mit derzeit rund 4,75 Millionen Beschäftigten konstant gehalten
werden konnte. Noch beachtlicher ist die Ausbildungsleistung des Handwerks
in den letzten Jahren. Die seit 2006 erfolgte Stabilisierung der
Ausbildungszahlen hat sich fortgesetzt. Der Rückgang der abgeschlossenen Neuverträge in den
Jahren 2008 und 2009 ist keinesfalls durch einen nachlassenden
Ausbildungswillen der Betriebe bedingt, sondern vor allem auch der demografischen
Entwicklung geschuldet. Im Handwerk können zwischenzeitlich viele
Ausbildungsplätze nicht mehr besetzt werden. Trotzdem war in diesem Jahr die
bisherige Entwicklung der Zahl der Neuverträge sehr positiv. Die
Bundesregierung erkennt daher die Leistungen des Handwerks ausdrücklich an und wird das
große Engagement der Unternehmen auch in Zukunft maßgeblich unterstützen.
Viele der erfragten statistischen Daten oder auch bestimmte Aufschlüsselungen,
z. B. in regionaler oder geschlechtsspezifischer Hinsicht, werden leider nicht
erhoben bzw. liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Bundesregierung war
aber sehr daran gelegen, die Fragen zum wichtigen Thema der Ausbildung im
Handwerk umfassend zu beantworten und die Ausbildungssituation im
Handwerk so detailliert wie möglich darzustellen.
Auch muss in diesem Zusammenhang auf die schwierige Datenlage im Rahmen
der Handwerksstatistik hingewiesen werden. Die letzte Vollerhebung durch die
sog. Handwerkszählung fand Mitte der neunziger Jahre statt. Die statistischen
Ämter des Bundes und der Länder sind seit längerem bemüht, die
Handwerkszählung auf eine sogenannte Sekundärstatistik, die eine Vollerhebung ersetzen
kann, umzustellen. Eine erste abschließende Auswertung und umfassendere
Darstellung ist nicht vor Frühjahr 2011 zu erwarten. Die Bundesregierung hofft,
dass dann noch offene Fragen beantwortet werden können.
1. Wie viele zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksbetriebe
wurden seit der Novellierung der Handwerksordnung (HwO) 2004 neu gegründet
(bitte aufschlüsseln nach Jahr, Betriebsart, Betriebsgröße und Bundesland)?
Zugänge
Im Zeitraum von 2004 bis 2009 haben die Handwerkskammern in Deutschland
über alle Anlagen zur Handwerksordnung hinweg 622 293 Zugänge zu den
Handwerksrollen und dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke
registriert.* Während in den ersten beiden Jahren nach der Novellierung der
Handwerksordnung insgesamt 115 735 und 115 915 Zugänge festzustellen waren, hat
sich das Gründungsgeschehen seit 2006 sukzessive verlangsamt. Im Jahr 2009
wurden noch 93 355 Zugänge zur Handwerksrolle und zu den Verzeichnissen
der zulassungsfreien Handwerke gezählt (siehe Tabelle 1).
* Da die genaue Zahl der Neugründungen nicht bekannt ist, wird auf die Zugänge zur Handwerksrolle abgestellt. Diese umfassen auch
Betriebsübernahmen, Betriebsumgründungen und Wechsel zwischen den Anlagen A, B1 und B2 zur Handwerksordnung. Eine Aufschlüsselung nach
Betriebsgrößen ist nicht möglich.
Land 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Gesamtzahl
der Zugänge
im Zeitraum
2004-2009
Baden-Württemberg 13.097 13.595 13.083 11.929 11.590 11.005 74.299
Bayern 18.209 20.266 18.652 18.389 16.834 18.405 110.755
Berlin 6.504 5.817 3.990 3.314 2.729 2.783 25.137
Brandenburg 6.003 5.218 4.575 3.606 3.445 3.774 26.621
Bremen 652 639 549 518 475 454 3.287
Hamburg 2.120 2.381 2.234 2.156 2.209 2.077 13.177
Hessen 8.469 9.457 9.207 8.396 8.358 7.999 51.886
Mecklenburg-Vorpommern 2.974 2.318 1.798 1.892 1.733 1.508 12.223
Niedersachsen 9.995 10.624 8.241 9.121 8.026 7.874 53.881
Nordrhein-Westfalen 21.735 21.533 20.003 19.120 18.928 18.608 119.927
Rheinland-Pfalz 5.734 5.470 5.272 5.057 4.562 4.790 30.885
Saarland 1.419 1.285 1.380 1.308 1.071 1.139 7.602
Sachsen 6.828 6.252 6.176 4.984 5.614 4.609 34.463
Sachsen-Anhalt 4.287 4.285 4.040 3.160 2.646 2.656 21.074
Schleswig-Holstein 4.301 3.708 3.350 3.093 3.313 3.579 21.344
Thüringen 3.408 3.067 2.757 2.282 2.123 2.095 15.732
Alte Länder + Berlin 92.235 94.775 85.961 82.401 78.095 78.713 512.180
Neue Länder 23.500 21.140 19.346 15.924 15.561 14.642 110.113
Bundesgebiet 115.735 115.915 105.307 98.325 93.656 93.355 622.293
Quelle: Deutscher Handwerkskammertag.
Tabelle 1: Zugänge im Gesamthandwerk 2004 bis 2009
Die absolut meisten Zugänge zu den Handwerksrollen wurden im Zeitraum
2004 bis 2009 in den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A
registriert. Insgesamt waren dies 248 634 Betriebe; dies entspricht 40 Prozent aller
Eintragungen.
In die seit 2004 zulassungsfrei gestellten Handwerke der Anlage B1 der
Handwerksordnung wurden insgesamt 215 086 Betriebe eingetragen. Dies entspricht
34,6 Prozent aller Zugänge im Zeitraum 2004 bis 2009 (siehe Tabelle 3). Ein
wesentlicher Teil der Neueintragungen resultierte aus der Ost-Erweiterung der
Europäischen Union, die nur kurze Zeit nach der Novellierung der
Handwerksordnung im Mai 2004 erfolgte und dazu führte, dass sich seither 49 364 Inhaber
aus den neuen EU-Mitgliedstaaten haben eintragen lassen. Fast jeder vierte
Zugang in den B1-Handwerken kam aus den mittel- und osteuropäischen
Beitrittsländern. Der Gründungsschwerpunkt lag dabei insbesondere in den
Ballungszentren. Allerdings hat sich mit den Gründungen die Zahl der
Beschäftigten in den Handwerken der Anlage B1 von 11,3 Beschäftigten in 2003 auf 4,7 in
2009 pro Betrieb reduziert.
Tabelle 2: Zugänge in den zulassungspflichtigen Anlage-A-Handwerken 2004 bis 2009
Land 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Gesamtzahl
der Zugänge
im Zeitraum
2004-2009
Baden-Württemberg 5.521 5.443 4.929 4.795 4.893 4.307 29.888
Bayern 6.985 6.709 6.390 5.583 5.914 5.953 37.534
Berlin 1.862 1.539 1.420 1.220 1.084 1.101 8.226
Brandenburg 2.167 2.060 1.872 1.415 1.430 1.430 10.374
Bremen 267 288 257 216 211 223 1.462
Hamburg 843 737 696 621 681 570 4.148
Hessen 3.376 3.161 2.978 2.558 2.549 2.429 17.051
Mecklenburg-Vorpommern 1.309 1.180 841 958 772 789 5.849
Niedersachsen 4.371 4.585 3.554 3.941 3.422 3.519 23.389
Nordrhein-Westfalen 9.428 9.328 8.487 8.280 7.659 7.246 50.428
Rheinland-Pfalz 2.746 2.484 2.357 2.283 1.972 1.987 13.829
Saarland 612 571 592 596 533 514 3.418
Sachsen 3.050 2.841 2.978 2.400 2.979 2.269 16.517
Sachsen-Anhalt 1.672 1.862 1.831 1.487 1.213 1.144 9.209
Schleswig-Holstein 2.127 1.830 1.528 1.410 1.461 1.540 9.896
Thüringen 1.488 1.399 1.283 1.139 1.067 1.040 7.416
Alte Länder + Berlin 38.138 36.672 33.188 31.503 30.379 29.389 199.269
Neue Länder 9.686 9.342 8.805 7.399 7.461 6.672 49.365
Bundesgebiet 47.824 46.014 41.993 38.902 37.840 36.061 248.634
Quelle: Deutscher Handwerkskammertag.
Die zulassungsfreien handwerksähnlichen Gewerbe verzeichneten zwischen
2004 und 2009 insgesamt 157 679 Zugänge; der Anteil an allen Zugängen zum
Handwerk beträgt 25,4 Prozent (siehe Tabelle 4). In diesem Bereich ist das
Gründungsgeschehen am stärksten rückläufig gewesen.
Tabelle 3: Zugänge in den zulassungsfreien Anlage-B1-Handwerken 2004 bis 2009
Land 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Gesamtzahl
der Zugänge
im Zeitraum
2004-2009
Baden-Württemberg 3.403 4.055 4.122 3.877 3.740 3.919 23.116
Bayern 5.777 7.309 6.826 7.522 6.486 7.549 41.469
Berlin 2.076 2.169 1.485 1.203 979 975 8.887
Brandenburg 2.265 1.954 1.560 1.310 1.151 1.395 9.635
Bremen 192 207 176 170 137 139 1.021
Hamburg 700 1.216 1.155 1.110 1.081 1.043 6.305
Hessen 3.018 4.284 4.346 4.151 4.093 3.864 23.756
Mecklenburg-Vorpommern 949 653 556 553 502 411 3.624
Niedersachsen 2.705 3.398 2.674 3.012 2.642 2.538 16.969
Nordrhein-Westfalen 6.043 6.490 6.409 6.705 6.706 6.787 39.140
Rheinland-Pfalz 1.559 1.643 1.788 1.787 1.604 1.723 10.104
Saarland 305 306 368 338 295 336 1.948
Sachsen 2.058 2.032 2.049 1.672 1.553 1.478 10.842
Sachsen-Anhalt 1.332 1.320 1.312 1.056 798 890 6.708
Schleswig-Holstein 1.234 1.151 1.173 1.091 1.193 1.325 7.167
Thüringen 901 917 803 656 546 572 4.395
Alte Länder + Berlin 27.012 32.228 30.522 30.966 28.956 30.198 179.882
Neue Länder 7.505 6.876 6.280 5.247 4.550 4.746 35.204
Bundesgebiet 34.517 39.104 36.802 36.213 33.506 34.944 215.086
Quelle: Deutscher Handwerkskammertag.
Tabelle 4: Zugänge in den zulassungsfreien handwerksähnlichen B2-Handwerken 2004 bis 2009
Land 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Gesamtzahl
der Zugänge
im Zeitraum
2004-2009
Baden-Württemberg 4.101 4.062 4.001 3.248 2.950 2.775 21.137
Bayern 5.441 6.236 5.431 5.281 4.434 4.903 31.726
Berlin 2.566 1.993 1.001 846 641 678 7.725
Brandenburg 1.525 1.185 1.125 871 849 929 6.484
Bremen 191 144 115 131 127 91 799
Hamburg 552 424 380 425 447 464 2.692
Hessen 2.075 2.012 1.883 1.687 1.716 1.706 11.079
Mecklenburg-Vorpommern 714 485 401 381 459 308 2.748
Niedersachsen 2.916 2.636 2.007 2.165 1.962 1.817 13.503
Nordrhein-Westfalen 6.264 5.715 5.107 4.135 4.555 4.575 30.351
Rheinland-Pfalz 1.423 1.336 1.126 986 986 1.080 6.937
Saarland 502 408 420 374 243 289 2.236
Sachsen 1.670 1.356 1.135 901 1.076 851 6.989
Sachsen-Anhalt 1.268 1.102 893 614 632 621 5.130
Schleswig-Holstein 916 720 646 590 658 712 4.242
Thüringen 1.011 749 667 485 509 480 3.901
Alte Länder + Berlin 26.947 25.686 22.117 19.868 18.719 19.090 132.427
Neue Länder 6.188 4.877 4.221 3.252 3.525 3.189 25.252
Bundesgebiet 33.135 30.563 26.338 23.120 22.244 22.279 157.679
Quelle: Deutscher Handwerkskammertag.
Ergänzend sei angefügt, dass die Ausführung sogenannter einfacher Tätigkeiten
während der betrachteten sechs Jahre praktisch keine Bedeutung erlangt hat – die
Nachfrage blieb mit 894 Zugängen oder 0,1 Prozent aller Zugänge marginal.
Zudem wurden im Laufe der Jahre immer weniger solche Betriebe eingetragen –
im Jahr 2009 waren es bundesweit nur noch 74 Fälle.
Betriebsbestand
Insgesamt hat dies dazu geführt, dass – abzüglich der Löschungen – die
Betriebsbestände im Handwerk von 846 588 zum Jahresende 2003 auf 975 316
zum Jahresende 2009 angestiegen sind (siehe Tabelle 5). Bei einer näheren
Betrachtung der Entwicklung wird deutlich, dass der Betriebszuwachs sich nach
starken Steigerungen in den Jahren 2004 bis 2006 ab dem Jahr 2007 deutlich
verlangsamt hat. In den Jahren 2008 und 2009 betrug der Zuwachs nur noch 0,6
bzw. 0,8 Prozent.
Die stärksten Zuwächse im Betriebsbestand sind in den seit 2004 zulassungsfrei
gestellten Handwerken der Anlage B1 festzustellen. Dort haben sich die
Betriebsbestände von 74 490 (Ende 2003) auf 185 938 (Ende 2009) mehr als
verdoppelt. Die Marktverweildauer vieler dieser Betriebe und auch der Betriebe
der Anlage B2 bleibt aber deutlich hinter derjenigen der Betriebe der Anlage A
zurück. Allerdings spiegelt die Höhe der Zahl der Gründungen nicht
zwangsläufig die Dynamik des Wirtschaftslebens wider. Dies trifft auf die meisten
kleingewerblich dominierten Märkte nur begrenzt oder überhaupt nicht zu, auf
Hightechmärkte aber sehr wohl.
2. Hat die Intervention des Statistischen Bundesamtes ab 2006 wie gewünscht
bei allen Gewerbeämtern zu dem Erfolg geführt, dass hinsichtlich
statistischer Erhebungen nur noch Handwerksbetriebe als solche angesehen
werden, bei denen eine Zulassungspflicht besteht?
Bei den An- und Ummeldungen muss ein Gewerbetreibender zusätzliche
Angaben machen, wenn für die ausgeübte Tätigkeit eine Eintragung in die Hand-
Tabelle 5: Entwicklung der Betriebsbestände im Handwerk (alle Anlagen)
Land 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Baden-Württemberg 116.923 120.780 124.743 127.884 139.422 129.285 130.086
Bayern 161.703 168.471 176.075 181.599 184.759 186.460 190.069
Berlin 27.518 30.676 33.004 33.392 33.248 32.807 31.575
Brandenburg 31.235 34.398 36.271 37.493 37.990 38.442 39.210
Bremen 4.699 4.838 4.906 5.028 5.000 5.000 4.958
Hamburg 12.497 12.906 13.559 14.134 14.586 14.893 15.028
Hessen 58.746 61.550 64.904 67.500 68.517 69.499 70.442
Mecklenburg-
Vorpommern 17.423 18.577 19.226 19.418 19.808 20.013 19.948
Niedersachsen 70.906 74.525 77.628 79.497 81.516 81.580 81.403
Nordrhein-Westfalen 158.810 165.160 170.917 175.031 177.692 179.511 181.171
Rheinland-Pfalz 43.755 45.851 47.036 48.062 49.173 49.378 49.779
Saarland 10.443 10.907 11.155 11.527 11.694 11.569 11.694
Sachsen 50.955 53.565 55.643 57.235 58.034 58.192 58.613
Sachsen-Anhalt 26.192 27.930 29.008 29.490 29.660 29.686 29.706
Schleswig-Holstein 26.168 27.452 28.366 28.946 29.242 29.398 29.997
Thüringen 28.615 29.714 30.605 31.145 31.391 31.488 31.637
Alte Länder + Berlin 692.168 723.116 752.293 772.600 784.849 789.380 796.202
Neue Länder 154.420 164.184 170.753 174.781 176.883 177.821 179.114
Bundesgebiet 846.588 887.300 923.046 947.381 961.732 967.201 975.316
Quelle: Deutscher Handwerkskammertag.
werksrolle erforderlich ist. Seit der Änderung der Handwerksordnung zum
1. Januar 2004 wird zwischen zulassungspflichtigem und zulassungsfreiem
Handwerk unterschieden. In die Handwerksrolle einzutragen ist aber nur das
zulassungspflichtige Handwerk. Nach Einschätzung des Statistischen
Bundesamtes war dieser Sachverhalt damals aber nicht allgemein bekannt. Vielmehr
wurde vermutet, dass die Gewerbeämter auch für zulassungsfreie Handwerke
entsprechende Eintragungen vorgenommen hatten. Eine Ausweitung der
statistischen Erfassung bezogen auf das zulassungsfreie Handwerk und auf das
handwerksähnliche Gewerbe wurde im Jahre 2003 vom damaligen Gesetzgeber nicht
vollzogen.
Das Statistische Bundesamt hatte zu Beginn des Jahres 2006 nach Abstimmung
mit der Bundesregierung und den zuständigen Ministerien der Länder festgelegt,
welche Handwerksbetriebe Angaben zur Handwerkseigenschaft zu machen
haben. Demnach sind im Rahmen der Erfassung bei der Frage „Liegt eine
Handwerkskarte vor?“ Angaben zur Handwerkseigenschaft nur dann zu machen,
wenn entsprechend der Rechtslage ein zulassungspflichtiges Handwerk
ausgeübt wird. Mit dieser Klarstellung sollte eine einheitliche Auslegung dieses
Begriffs erreicht werden. Das Statistische Bundesamt hat die Statistischen Ämter
der Länder über diese Festlegung informiert. Um ein einheitliches Ausfüllen der
Gewerbeanzeigen zu gewährleisten, haben die Statistischen Landesämter die
Informationen über diesen Sachverhalt an die Gewerbeämter in ihrem Land
weitergegeben.
3. Wie viele von den seit 2004 gegründeten Handwerksbetrieben bilden aus
(bitte Anzahl der Ausbildungsplätze nach Bundesländern aufschlüsseln)?
4. Wie viele der vor 2004 gegründeten Handwerksbetriebe bilden aus (bitte
Anzahl der Ausbildungsplätze nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet:
Eine Erfassung der Ausbildungsbetriebe nach dem Jahr der Gründung wird im
Handwerk nicht vorgenommen. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe wird im
Handwerk nur pro Handwerkskammer als Gesamtergebnis einmal jährlich erhoben.
Gewisse Anhaltspunkte lassen sich aus einer Untersuchung des
volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen aus
dem Jahr 2006 gewinnen. Damals wurde – allerdings nur auf der Basis einer
Befragung der Handwerkskammer für München und Oberbayern – die
Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, die vor und nach der Novellierung gegründet
worden waren, untersucht. Es zeigt sich, dass bei den Neubetrieben die
Ausbildungsbereitschaft erheblich geringer ist (vgl. Tabelle 1).
Tabelle 1: Ausbildungsanfänger bei „Altbetrieben“ und „Neubetrieben“
(Handwerkskammer für München und Oberbayern)
Betriebe insgesamt Darunter mit neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen seit 01.01.2004
Zulassungspflichtige
Handwerke 36.930 8.353 22,6 %
Altbetriebe 2) 31.870 7.700 24,2 %
Neubetriebe 3) 5.060 653 12,9 %
Zulassungsfreie Handwerke 11.622 691 5,9 %
Altbetriebe 2) 5.028 635 12,6 %
Neubetriebe 3) 6.594 56 0,8 %
Quelle: Handwerkskammer für München und Oberfranken.
1) Stand: 19.06.2006.
2) Betriebe, die vor dem 01.01.2004 bereits bestanden haben.
3) Betriebe, die erst nach dem 01.01.2004 bei der Handwerkskammer eingetragen wurden.
Dies könnte allerdings auch daran liegen, dass allgemein in den ersten Jahren
nach einer Gründung Betriebe seltener ausbilden als alteingesessene
Handwerker. Erfahrungen im Handwerk zeigen, dass die „normale“ Ausbildungsquote
erst im vierten oder fünften Jahr nach Gründung erreicht wird. Bei der
damaligen Untersuchung wurde ermittelt, dass die Neuausbildungsquote bei den
Existenzgründern seit Inkrafttreten der Novellierung gegenüber den vorherigen
Eintragungsjahren gefallen ist. Dies galt insbesondere für die zulassungsfreien
Handwerke (vgl. Abbildung 1).
5. In welchen Bereichen sind seit der Novellierung der Handwerksordnung die
meisten zulassungspflichtigen Neugründungen im Handwerk zu
verzeichnen?
In den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A verzeichneten die
Handwerkskammern zwischen 2004 und 2009 die meisten Zugänge bei den
Friseuren: 38 479 Betriebe wurden in die Handwerksrollen eingetragen.
Hohe Zugangszahlen im Beobachtungszeitraum konnten auch bei Maurern und
Betonbauern festgestellt werden (38 479), bei den Kraftfahrzeugtechnikern
(25 042) und bei den Elektrotechnikern (22 806). Aber auch die Installateure
und Heizungsbauer (19 983 Zugänge) erfreuen sich ebenso wie die Maler und
Lackierer (18 984 neu eingetragene Betriebe) einer regen Nachfrage.
Insgesamt zeigen die Zahlen zum Gründungsgeschehen, dass die
zulassungspflichtigen Handwerke der Anlage A eine hohe Attraktivität für Gründer haben.
Die Zahlen verdeutlichen aber auch, dass die Neugründungen seit jeher ungleich
auf die Handwerkszweige verteilt sind – dies gilt für alle drei Anlagen zur
Handwerksordnung. Umsatz- und beschäftigungsstarke Handwerkszweige vereinen
mehr Neugründungen auf sich als umsatz- und beschäftigungsschwache.
Analoges trifft auf expandierende und schrumpfende Handwerkszweige zu. Letztlich
sind auch Gründungen von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung oder auch
von arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen abhängig.
Abbildung 1: Anteil der Existenzgründer, die im Jahr ihrer Gründung oder ein Jahr später mindestens
einen Auszubildenden eingestellt hatten (2000 bis 2004)
(Handwerkskammer für München und Oberbayern)
13,1%
7,0%
15,3%
9,1%
16,0%
5,7%
17,3%
6,2%
14,6%
1,0%
0,0%
2,0%
4,0%
6,0%
8,0%
10,0%
12,0%
14,0%
16,0%
18,0%
2000 2001 2002 2003 2004
Zulassungspflichtiges Handwerk Zulassungsfreies Handwerk
Quelle: ifh Göttingen.
6. Sieht die Bundesregierung aus heutiger Sicht, die u. a. 2005 vorgetragene
Sorge des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks bestätigt, dass durch
die auf der HwO-Novellierung basierenden Neuerungen die
Weiterbildungsbereitschaft gesenkt wurde?
Aktuelle Statistiken zur betrieblichen Weiterbildung im Handwerk liegen nicht
vor. Die letzte Handwerkszählung wurde im Jahr 1995 durchgeführt. Allerdings
sind Handwerksunternehmen überwiegend Kleinbetriebe. So ergab eine
handwerksbezogene Auswertung des IAB-Betriebspanels 2003, dass 50 Prozent der
Handwerksbetriebe weniger als fünf Mitarbeiter und 94 Prozent weniger als 20
Mitarbeiter haben. Etwa 20 Prozent der Beschäftigten im Handwerk arbeiteten
2003 in Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern, 35 Prozent in Betrieben mit
mehr als 20 Mitarbeitern. Die größte Gruppe (45 Prozent) war somit in
Betrieben mit fünf bis 20 Mitarbeitern tätig. Die durchschnittliche Betriebsgröße war
2003 im Handwerk nur halb so groß wie in der Gesamtwirtschaft. Am ehesten
können daher die nachfolgend aufgeführten Ergebnisse (CVTS, IAB-
Betriebspanel) für Kleinunternehmen auf das Handwerk übertragen werden.
Die dritte europäische Erhebung zur betrieblichen Weiterbildung (CVTS =
Continuing Vocational Training Survey) liefert grundlegende Informationen über die
Weiterbildungsaktivitäten der Unternehmen im Jahr 2005 (CVTS3) und 1999
(CVTS2) hinsichtlich Angebot, Formen, Inhalten, Umfang, Kosten und
Durchführung. CVTS3 wurde in den 27 Mitgliedstaaten der EU sowie in Norwegen
durchgeführt und ermöglicht einen Vergleich der betrieblichen Weiterbildung in
Deutschland mit den anderen europäischen Ländern. CVTS2 wurde in
insgesamt 25 Ländern durchgeführt. In CVTS werden Unternehmen mit zehn oder
mehr Beschäftigten in den Branchen Verarbeitendes Gewerbe, Handel,
Dienstleistungen, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Baugewerbe, Energie- und
Wasserversorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verkehr und
Nachrichtenübermittlung und dem Gastgewerbe erfasst.
Mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und große Unternehmen (250
und mehr Beschäftigte) bieten ihren Beschäftigten häufiger als kleine
Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte) Weiterbildung an. Während die kleinen
Unternehmen in Deutschland jedoch den europäischen Durchschnitt deutlich übertreffen
(65 Prozent in Deutschland gegenüber 55 Prozent der EU-27), liegen die
mittleren Unternehmen etwa im europäischen Durchschnitt und erreichen damit
Rang 13. Dagegen ist der Anteil weiterbildender deutscher Großunternehmen
im europäischen Vergleich nur unterdurchschnittlich.
Betrachtet man sehr kleine Unternehmen (10 bis 19 Beschäftigte) gesondert,
zeigt sich zwar mit 61 Prozent ein niedrigerer Anteil weiterbildender
Unternehmen als bei allen anderen Unternehmensgrößenklassen, der Wert liegt jedoch
weit über dem europäischen Durchschnitt von 49 Prozent (siehe Tabelle 1). Die
Unterschiede zwischen Groß- und Kleinunternehmen sind in Deutschland im
Vergleich zum europäischen Durchschnitt gering.
Im Vergleich zu 1999 ist in Deutschland im Jahr 2005 in allen
Unternehmensgrößenklassen ein rückläufiger Anteil der weiterbildenden Unternehmen zu
verzeichnen. Bei einer Differenzierung nach sechs Unternehmensgrößenklassen
zeigt sich, dass der Rückgang bei den Unternehmen mit 250 bis 499
Beschäftigten (minus 16 Prozentpunkte) und bei den Unternehmen mit 500 bis 999
Beschäftigten (minus 9 Prozentpunkte) besonders stark ausfällt (siehe Abbildung 2). Der
Tabelle 1: Anteil der weiterbildenden Unternehmen (Kurse und andere Formen) 2005
nach Unternehmensgrößenklasse in Prozent
Land 10 bis 19 20 bis 49 10 bis 49 50 bis 249 250 und mehr Insgesamt
DE 61 71 65 81 87 69
EU-27 49 64 55 78 91 60
Quelle: Eurostat – CVTS3 (Abrufdatum: 20.01.2010).
Rückgang bei den sehr kleinen Unternehmen mit 10 bis 19 Beschäftigten ist
zwar geringer als in den beiden vorher genannten Gruppen, mit minus 7
Prozentpunkten aber ebenfalls noch größer als im Gesamtdurchschnitt. Unternehmen
mit 1 000 und mehr Beschäftigten haben sich vergleichsweise selten aus der
betrieblichen Weiterbildung zurückgezogen. Die Veränderungen haben zu einer
Verstärkung der Unterschiede zwischen den sehr kleinen und den sehr großen
Unternehmen in Deutschland geführt.
Eine Auswertung für das Handwerk ist in CVTS nicht möglich. Zahlen aus
CVTS4 für das Referenzjahr 2010 werden nicht vor 2012 vorliegen.
Das IAB-Betriebspanel ist eine jährlich wiederholte Befragung bei Betrieben
aller Branchen und Größenklassen mit mindestens einem
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Erhebung wird seit 1993 in West- und seit 1996 in
Ostdeutschland in der Form mündlicher Interviews durchgeführt. Es werden
ca. 16 000 Betriebe befragt. Das IAB-Betriebspanel ist eine
Mehrthemenbefragung und erfasst verschiedene Bereiche der betrieblichen Geschäfts- und
Personalpolitik. Es werden auch Fragen zur betrieblichen Weiterbildung gestellt.
Das Handwerk wird beim IAB-Betriebspanel wie bei CVTS nicht separat
ausgewiesen.
Der Anteil der weiterbildenden Betriebe im IAB-Betriebspanel ist von 2001 bis
2008 von 36 Prozent auf 49 Prozent angestiegen (siehe Tabelle 3). Die Zunahme
der Weiterbildungsaktivität bis 2008 ist dabei insbesondere auf eine Zunahme
der Aktivität bei den mittleren und kleinen Betrieben zurückzuführen. Von 2008
auf 2009 hat die betriebliche Weiterbildungsaktivität abgenommen. Mit 45
Prozent lag der Anteil der Betriebe, die ihren Beschäftigten regelmäßig
Weiterbildung anbieten, im Jahr 2009 vier Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert.
10 bis 19 20 bis 49 50 bis 249 250 bis 499 500 bis 999
1.000 und
mehr Insgesamt
1999 68 76 87 98 98 100 75
2005 61 71 81 82 89 97 69
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Abbildung 2: Anteil der weiterbildenden Unternehmen (Kurse und andere Formen) in Deutschland
nach Unternehmensgrößenklasse 1999 und 2005 in Prozent
Quelle: Eurostat – CVTS2 (Abrufdatum: 07.02.2006), CVTS3 (Abrufdatum: 20.01.2010).
Tabelle 3: Weiterbildungsbeteiligung nach Betriebsgröße (in Prozent)
Anzahl der Beschäftigten 2001 2003 2005 2007 2008 2009
1-9 28 34 34 37 40 37
10-49 57 59 62 63 68 62
50-499 81 85 84 86 88
50-249: 81
250-499: 91
500 und mehr 97 97 97 95 98 95
Insgesamt 36 42 43 45 49 45
Quelle: IAB-Betriebspanel 2001 bis 2009; telefonische Auskunft des IAB zu den Werten von 2009.
Weitere Fortbildungsprüfungen im Handwerk (ohne Meisterprüfungen vgl.
Antwort zu Frage 7)
Die Aus- und Weiterbildungsstatistik des Handwerks weist bei den bestandenen
Fortbildungsprüfungen von 2000 bis 2003 einen Anstieg und von 2003 auf 2004
einen deutlichen Rückgang aus; seitdem ist aber wieder ein deutlicher Anstieg
zu verzeichnen (vgl. Tabelle 4).
Das Berichtssystem Weiterbildung (BSW) ist eine repräsentative
Bevölkerungsbefragung, die seit 1979 alle drei Jahre im Auftrag des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung durchgeführt wurde. Die letzte eigenständige Befragung
fand für das Jahr 2003 statt. Danach wurde das BSW durch AES (Erhebung zum
Lernen im Erwachsenalter) abgelöst, 2007 fand eine gemeinsame Erhebung
statt. Das BSW berücksichtigte neben der beruflichen auch die allgemeine und
politische Weiterbildung.
Die Daten des BSW (Tabelle 5) zeigen, dass die Teilnahme an
Weiterbildungsmaßnahmen (sowohl insgesamt als auch für die berufliche Weiterbildung) im
Handwerk am geringsten war und ist. Bis zum Jahr 2000 gab es bei den
Beschäftigten im Handwerk einen Anstieg der Weiterbildungsbeteiligung, 2003 jedoch
einen Rückgang um mehr als ein Viertel. Die Zahlen für 2007 liegen unter denen
für 2000, aber über denen für 2003 (vgl. Tabelle 5). Im Vergleich zur Industrie
zeigt sich, dass dort der Rückgang bereits zwischen 1997 und 2000 einsetzte und
auch eine ähnliche Größenordnung erreichte. Anders als im Handwerk war der
Wiederanstieg zwischen 2003 und 2007 aber weniger kräftig.
7. Wie hat sich die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Meisterprüfungen
in den zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken seit der
HwO-Novellierung 2004 entwickelt?
Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus für sich ab?
Die Zahl der erfolgreich bestandenen Meisterprüfungen hat sich nach den
Zahlen des Handwerks im Zeitraum 2004 bis 2009 wie folgt entwickelt:
● zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A) minus 3,2 Prozent,
● zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1) minus 47 Prozent.
Tabelle 4: Zahl der bestandenen beruflichen Fortbildungsprüfungen
Jahr Zahl der bestandenen Fortbildungsprüfungen
2000 30.298
2001 31.632
2002 35.311
2003 37.746
2004 32.961
2005 33.301
2006 35.684
2007 34.510
2008 36.543
Quelle: Aus- und Weiterbildungsstatistik des Handwerks.
Tabelle 5: Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen
1991 bis 2007 – Teilnahmequote in Prozent
1991 1994 1997 2000 2003 2007
Handwerk 20 26 34 35 25 28
Industrie 25 33 43 35 32 33
Handels-/Dienstleistungsbereich 27 32 39 39 31 31
Öffentlicher Dienst 34 42 53 53 50 48
Insgesamt 27 33 42 40 34 34
Quelle: BSW 1991 bis 2007.
Die Meisterprüfungen im Handwerk
Nach der Statistik des ZDH haben sich die erfolgreich abgeschlossenen
Meisterprüfungsverfahren von 1998 bis 2009 wie folgt entwickelt:
Von 1998 bis 2004 ist die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen
Meisterprüfungen im Handwerk sowohl in den heutigen Anlage-A-Handwerken als auch in
den heutigen Anlage-B-Handwerken deutlich zurückgegangen. Dies zeugt von
einer abnehmenden Weiterbildungsbereitschaft der Gesellinnen und Gesellen im
Handwerk bereits lange vor der Novellierung der Handwerksordnung 2004.
Seit der Novellierung der Handwerksordnung 2004 ist die Zahl der
Meisterprüfungen zwar nochmals leicht gesunken, hat sich seit 2006 jedoch stabilisiert und
ist im Jahr 2009 sowohl bei Handwerken der Anlage A als auch bei Handwerken
der Anlage B wieder angestiegen. Aufgrund der vorgenannten Entwicklung
sieht die Bundesregierung keinen maßgeblichen Zusammenhang zwischen der
Novellierung der Handwerksordnung 2004 und dem deutlichen Rückgang der
Meisterprüfungen im Handwerk. Hierbei darf auch nicht unberücksichtigt
bleiben, dass der Rückgang der Meisterprüfungen konform geht mit der generellen
Entwicklung des Beschäftigungsstandes seit Mitte der neunziger Jahre.
Durch die laufende Anpassung der Meisterprüfungsverordnungen an die neuen
technischen und dienstleistungsbezogenen Anforderungen des Handwerks
verbunden mit verbesserten Konditionen für die Aufstiegsfortbildungsförderung
(MeisterBAföG) sowie einem Maßnahmenbündel zur Erleichterung von
Existenzgründungen im Handwerk schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen
für eine wieder zunehmende Weiterbildungsbereitschaft im Handwerk.
Der Datenreport 2009 ermöglicht einen Vergleich der Zahl der
Meisterprüfungen im Handwerk mit der Zahl der Meisterprüfungen in anderen
Wirtschaftsbereichen:
Die Zahl der bestandenen Meisterprüfungen in den Bereichen Industrie und
Handel, Handwerk, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft und Hauswirtschaft ist
auch im Jahr 2006 weiter zurückgegangen und lag mit 32 125 um 4 Prozent
niedriger als 2005 (Tabelle 2). Von 2004 auf 2005 hatte es hier eine Abnahme
um 3,9 Prozent gegeben.
Tabelle 1: Abgeschlossene Meisterprüfungsverfahren mit bestandener Prüfung
Jahr Insgesamt Anlage A Anlage B
1998 36.842 33.970 2.872
1999 33.528 31.026 2.502
2000 28.791 26.378 2.413
2001 27.926 25.628 2.298
2002 26.673 24.503 2.170
2003 26.509 24.390 2.119
2004 23.743 22.014 1.729
2005 22.000 20.889 1.111
2006 21.738 20.766 972
2007 21.363 20.527 836
2008 21.493 20.625 868
2009 22.216 21.300 916
Quelle: ZDH.
Die Bundesregierung leitet aus den hier dargestellten Entwicklungen keinen
grundlegenden Handlungsbedarf für sich ab. Die Intention der Novellierung der
Handwerksordnung bestand darin, die Eintrittsbarrieren für neue Unternehmer/
-innen in den B1-Gewerken zu senken, indem gerade die Notwendigkeit zum
Erwerb des Meistertitels entfiel. Somit erscheint es als logische Folge, dass
Beschäftigte im B1-Handwerk zunächst immer weniger die Notwendigkeit zu
einer Meisterausbildung sahen.
Wie im Fall der Antwort zu Frage 6 ist aber auch auf den langfristig wirkenden
strukturellen Wandel im Handwerk hinzuweisen. Erheblich sinkende
Beschäftigtenzahlen gehen einher mit sinkenden Teilnehmerzahlen an Fortbildungs- und
Meisterprüfungen und somit auch mit einer rückläufigen Zahl an
abgeschlossenen Meisterprüfungen.
8. Wie hat sich die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Gesellenprüfungen in
den zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken seit der HwO-
Novellierung 2004 entwickelt?
Entwicklung der Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Gesellenprüfungen in
den zulassungspflichtigen Handwerken im Einzelnen:
Die Erfolgsquote in den zulassungspflichtigen Handwerken ist von 2004 bis
2006 von 78,7 auf 78,4 Prozent etwas zurückgegangen. 2008 lag die
Erfolgsquote bei 85,2 – 2009 dann wiederum bei 85,6 Prozent. Sowohl die Zahl der
Teilnahmen an Gesellenprüfungen im Handwerk insgesamt (minus 14 586) als
auch die Zahl der bestandenen Prüfungen insgesamt (minus 11 874) ist von 2004
bis 2006 stetig zurückgegangen. Im Jahr 2009 gab es mit 109 533 Teilnahmen
1 569 mehr Teilnahmen als 2008. Auch die Zahl der bestandenen Prüfungen hat
sich von 2008 auf 2009 um 1 863 erhöht.
Tabelle 2: Bestandene Meisterprüfungen nach Ausbildungsbereichen im Bundesgebiet 1999 bis 2006
Ausbildungsbereich
Bestandene Meisterprüfungen
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Industrie und Handel 10.088 10.480 9.329 9.368 8.852 9.173 9.407 8.913
Handwerk 33.618 29.734 29.925 26.674 26.107 23.242 21.930 21.111
Öffentlicher Dienst 347 338 363 487 418 332 352 304
Landwirtschaft 1.710 1.710 1.676 1.789 1.672 1.735 1.437 1.496
Hauswirtschaft* 509 338 464 386 492 347 347 301
Alle Ausbildungsbereiche 46.272 42.600 41.757 38.704 37.541 34.829 33.473 32.125
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Bildung und Kultur, Reihe 3, Berufliche Bildung, Berechnungen des Bundesinstituts
für Berufsbildung. Die Zahlen für das Handwerk in dieser Tabelle weichen von den Daten des Handwerks ab.
* Bis 2005 wurden hier nur die Meister in der städtischen Hauswirtschaft erfasst, seit 2006 gibt es nur noch die einheitliche Bezeichnung „Meister
in der Hauswirtschaft“, in der die „Meister in der ländlichen Hauswirtschaft“ und „Meister in der städtischen Hauswirtschaft“ zusammengefasst sind.
Entwicklung der Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Gesellenprüfungen in
den zulassungsfreien Handwerken im Einzelnen:
Die Erfolgsquote in den zulassungsfreien Handwerken hat sich von 2004 bis
2006 von 80,1 auf 81,5 Prozent leicht erhöht. 2008 lag die Erfolgsquote bei
85 Prozent, 2009 dann wiederum bei 85,1 Prozent. Die Zahl der Teilnahmen
insgesamt (minus 987) als auch die Zahl der bestandenen Prüfungen insgesamt
(minus 693) ist von 2004 bis 2006 stetig zurückgegangen. Von 2008 nach 2009
setzte sich dieser Trend fort.
Tabelle 1: Entwicklung der Teilnahmen und Erfolgsquoten an Gesellenprüfungen im Handwerk seit 2004 –
Ausbildungsberufe in zulassungspflichtigen Handwerken
Berichtsjahr Teilnahmen insgesamt
bestandene Prüfungen
insgesamt EQ I
Prüfungsteilnahmen
Wiederholung
Anteil
Wiederholer EQ II
2004 139.551 109.818 78,7 23.379 16,8 94,5
2005 130.650 102.207 78,2 21.333 16,3 93,5
2006 124.965 97.944 78,4 18.108 14,5 91,7
2007 k.A. 1 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
2008 107.964 91.932 85,2 7.257 6,7 91,3
2009 109.533 93.795 85,6 8.148 7,4 92,5
Quelle: Datenbank Auszubildende des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der
statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12). Alle angegebenen Absolutwerte sind aus Gründen des
Datenschutzes jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet.
1) für das Berichtsjahr 2007 wurden keine Angaben zu Abschlussprüfungen veröffentlicht; aufgrund erheblicher Umstellungen in der
Berufsbildungsstatistik ab dem Berichtsjahr 2007 ist ein direkter Vergleich der Daten ab 2007 mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich.
Durch eine andere Zählweise und eine andere Datenbasis kommt der ZDH bei den erfolgreich bestandenen Gesellen- und Abschlussprüfungen
im Zeitraum 2004 bis 2009 zur folgenden Entwicklung:
– zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A) minus 11 Prozent;
– zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1) minus 15,6 Prozent.
Tabelle 2: Entwicklung der Teilnahmen und Erfolgsquoten an Gesellenprüfungen im Handwerk seit 2004
Ausbildungsberufe in zulassungsfreien Handwerken
Berichtsjahr
Teilnahmen
insgesamt
bestandene Prüfungen
insgesamt EQ I
Prüfungsteilnahmen
Wiederholung
Anteil
Wiederholer EQ II
2004 8.361 6.702 80,1 1.176 14,1 93,3
2005 7.923 6.321 79,8 1.020 12,9 91,6
2006 7.374 6.009 81,5 858 11,6 92,2
2007 k.A.1 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
2008 5.877 4.995 85,0 339 5,8 90,2
2009 5.679 4.830 85,1 393 6,9 91,4
Quelle: Datenbank Auszubildende des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12). Alle angegebenen Absolutwerte
sind aus Gründen des Datenschutzes jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet.
1) Für das Berichtsjahr 2007 wurden keine Angaben zu Abschlussprüfungen veröffentlicht; aufgrund erheblicher Umstellungen in
der Berufsbildungsstatistik ab dem Berichtsjahr 2007 ist ein direkter Vergleich der Daten ab 2007 mit den Vorjahren nur
eingeschränkt möglich.
Erläuterungen:
Teilnahmen insgesamt
Erfasst ist die Zahl der Prüfungsfälle, nicht die der Prüfungspersonen. Bis 2006 sind in der Anzahl der
Abschlussprüfungen (= Teilnahmen insgesamt) die Abschlussprüfungen der Auszubildenden (Erstprüfung und
Wiederholungsprüfungen), Umschulungsprüfungen sowie Externenprüfungen enthalten. Ab 2007 sind in der Zahl der
Abschlussprüfungen nur noch die Abschlussprüfungen der Auszubildenden (Erstprüfung und maximal eine Wiederholungsprüfung,
unabhängig davon, ob es sich um die erste oder zweite Wiederholungsprüfung handelt) enthalten.
Umschulungsprüf f f ff f
Wie bei den Fragen 6 und 7 ist auf den langfristig wirkenden strukturellen
Wandel im Handwerk hinzuweisen. Erheblich sinkende Beschäftigtenzahlen gehen
einher mit einem Bedeutungsgewinn von Kleinstunternehmen. In diesem
Segment des Unternehmensbestandes herrscht jedoch – insbesondere aufgrund
einer vielschichtigen Ressourcenknappheit im Vergleich zu größeren
Unternehmen – ein tendenziell schwierigeres Umfeld für die Bereitstellung von
Ausbildungsmöglichkeiten, an deren Ende eine abgeschlossene
Gesellenprüfung steht.
9. Wie hoch ist das Alter der Erwachsenen, die eine Meisterprüfung ablegen
(bitte unterscheiden nach verschiedenen Gewerken und nach Geschlecht)?
Eine Auswertung des Alters der Meisterprüflinge wird nicht bundeseinheitlich
vorgenommen. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2003
und der damit verbundenen Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf
Einzeldaten ist das Merkmal Geburtsjahr im Rahmen der Meister- und
Fortbildungsprüfungen neu aufgenommen worden. Aufgrund einer Übergangsvereinbarung
wird dieses Merkmal durch die Handwerkskammern erstmalig für das Jahr 2010
geliefert. Erste Ergebnisse werden durch das Statistische Bundesamt
voraussichtlich Mitte 2011 veröffentlicht.
Daten liegen nur aus einigen Umfragen vor, die von Handwerkskammern und
von wissenschaftlichen Instituten durchgeführt werden. Am interessantesten
dürfte hier die zweijährlich durchgeführte Umfrage der Handwerkskammer
Koblenz bei Meisterprüflingen sein. Danach lag das Durchschnittsalter bei der
letzten Umfrage (2006/2007) bei 28,6 Jahren. In den Umfragen zuvor war dieser
Altersdurchschnitt kontinuierlich gefallen. Im Jahr 1998/1999 lag er noch bei
31,6 Jahren. Nach den Ergebnissen der Handwerkskammer Koblenz waren im
Jahrgang 2006/2007 32 Prozent der Meisterprüflinge bis 25 Jahre alt, 42 Prozent
lagen im Alter von 26 bis 30 Jahren, 14 Prozent bei 31 bis 35 Jahren, 6 Prozent
bei 36 bis 40 Jahren und 7 Prozent hatten das vierzigste Lebensjahr bereits
überschritten. Nach einer Erhebung der Handwerkskammer Düsseldorf im Jahr 2009
waren 17,8 Prozent bis 25 Jahre alt, 44,0 Prozent zwischen 25 und 29 Jahre alt,
20,7 Prozent zwischen 30 und 34 Jahre alt und der Rest älter.
Das Volkswirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk an der
Universität Göttingen (ifh Göttingen) hat im Jahr 2010 eine Umfrage in
Zusammenarbeit mit sieben verschiedenen Handwerkskammern bei Meisterprüflingen im
Handwerk durchgeführt. Auf der Basis von 1 104 Antworten wurde ein
Durchschnittsalter von 27,7 Jahren ermittelt (Medianwert: 27 Jahre). Dieses Ergebnis
fungen und Externenprüfungen werden gesondert erfasst. Eine Differenzierung nach Berufen gem. Anlage A, B1 und
B2 der Handwerksordnung ist derzeit allerdings nicht möglich.
Erfolgsquote I (EQ I)
Die Erfolgsquote EQI wird aufgrund von Prüfungsfällen einschließlich der Wiederholungsprüfungen berechnet: "EQI=
(Zahl der bestandenen Prüfungen) / (Zahl der Prüfungsteilnahmen) X 100. Bis 2006 konnten bei
Wiederholungsprüfungen Personen mehrfach erfasst sein. Ab 2007 ist für EQI zu berücksichtigen, dass nicht mehr alle
Wiederholungsprüfungen gezählt werden, sondern je Kalenderjahr maximal eine (die letzte). Im Vergleich zu den Vorjahren fällt
somit die Zahl der Prüfungsteilnahmen geringer und die EQ tendenziell höher aus.
Erfolgsquote II (EQ II)
Die Erfolgsquote EQ II wird unter Abzug der Wiederholungsprüfungen berechnet: EQ II = (Zahl der bestandenen
Prüfungen) / [(Zahl der Prüfungsteilnahmen) - (Zahl der Wiederholungsprüfungen)] X 100. Die EQ II gibt somit den
Anteil der bestandenen Prüfungen an allen Prüflingen wieder; sie liefert einen Näherungswert für den Prüfungserfolg,
wenn man dabei nicht unterscheidet, ob im ersten oder einem späteren Prüfungstermin bestanden wurde.
Umstellung der Berufsbildungsstatistik
Aufgrund erheblicher Umstellungen in der Berufsbildungsstatistik ab dem Berichtsjahr 2007 ist ein direkter Vergleich
der Daten ab 2007 mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich.
entspricht den Daten der Handwerkskammer Koblenz, wenn man davon
ausgeht, dass im Zuge der Novellierung der Handwerksordnung von 2004 das Alter
der Meisterprüflinge in den letzten Jahren gesunken ist.
10. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten in
Handwerksbetrieben ohne Qualifikation (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Qualifikation der Handwerksbeschäftigten wird in keiner amtlichen
Statistik erfasst, seitdem die Handwerkszählung in der alten Form nicht mehr
durchgeführt wird. Auch beim Handwerk liegen keine aktuellen Angaben vor. Bei den
letzten hier zur Verfügung stehenden Daten der Handwerkszählung 1995 lag der
Anteil der angelernten und ungelernten Arbeiter im Handwerk bei 24,6 Prozent.
Zu berücksichtigen ist, dass von den damals 1,5 Millionen an- und ungelernten
Arbeitskräften allein 651 000 aus dem Gebäudereinigerhandwerk kamen.
Rechnet man noch 146 000 an- und ungelernte Arbeiternehmer/-innen aus dem
Nahrungsmittelhandwerk dazu, zeigt sich, dass sich die Zahl der An- und
Ungelernten auf wenige Branchen konzentriert. Für den Großteil der Handwerkszweige
spielen an- und ungelernte Arbeitskräfte dagegen nur eine untergeordnete Rolle.
Neuere Ergebnisse liegen nur durch mehrere empirische Erhebungen vor. Nach
Umfragen des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an
der Universität Göttingen (ifh Göttingen) wurden dabei Ergebnisse von 12,3
Prozent (Umfrage 2007 bei den Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz und im
Saarland) und 19,5 Prozent (Umfrage 2007 des ifh Göttingen bei
Handwerksbetrieben in den Handwerkskammerbezirken Hannover, Braunschweig und
Hildesheim-Südniedersachsen) festgestellt. Interessant ist, dass nach der
Untersuchung in Rheinland-Pfalz lediglich 29,0 Prozent der Handwerksbetriebe
ungelernte Arbeiter beschäftigt haben. Dies bestätigt die oben beschriebene Aussage,
dass die Beschäftigung von ungelernten Arbeitskräften nur in wenigen
Handwerkszweigen stattfindet und für die Mehrzahl der Betriebe nicht relevant ist.
11. Wie gestaltet sich die Lohnentwicklung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter je nach ihrem Qualifikationsgrad (bitte aufschlüsseln nach
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Qualifikation, nach
abgeschlossener Ausbildung, nach abgeschlossener Gesellen- und Meisterprüfung, nach
Inkrafttreten der aktuellen Tarifverträge – insbesondere in den neuen
Bundesländern) in den verschiedenen Handwerksberufen?
Bis zum Jahr 2006 existierte eine eigenständige Verdiensterhebung im
Handwerk, die für zehn ausgewählte Gewerke die Arbeitsverdienste für Arbeiter
sowie für An- und Ungelernte ermittelte. Diese Erhebung wurde im Juli 2006
aufgegeben.
Seit 2007 werden die Arbeitsverdienste für alle Betriebe mit
Handwerkseigenschaft ermittelt, die im Rahmen der allgemeinen Verdiensterhebungen befragt
werden. Die Zeitreihe beinhaltet somit einen systematischen und erkennbaren
Bruch zwischen den Zeiträumen 2004 bis 2006 und 2007 bis 2009. Bei den
Arbeitsverdiensten für Gesellen war von 2004 bis 2006 eine stagnierende
Entwicklung der Monatsverdienste festzustellen; dabei ist zu berücksichtigen, dass sich
die deutsche Volkswirtschaft und das Handwerk in den Jahren 2004 und 2005 in
einer Stagnationsphase befanden und das Handwerk insgesamt Umsatzverluste
hinnehmen musste. Erst 2006 bewegte sich Deutschland in einem Aufschwung,
der in den Jahren 2007 und 2008 auch zu höheren Tarifabschlüssen führte.
Dementsprechend stiegen im Jahr 2008 auch die durchschnittlichen
Bruttomonatsverdienste im Handwerk gegenüber 2007 um knapp 2,5 Prozent leicht an. Im
Krisenjahr 2009 sanken Sie dagegen wieder leicht um ein Prozent, dabei
vermutlich auch in Folge der Kurzarbeiterregelungen (siehe Tabelle 1).
Für die Entwicklung nach unterschiedlichen Qualifikationsgraden liegen nur
Angaben für den Zeitraum 2007 bis 2009 vor. Unterschieden wird hier nach den
sogenannten Leistungsgruppen 1 bis 5 (siehe Tabelle 2). Auch hier wird
deutlich, dass sich die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im Handwerk von
2007 auf 2008 leicht erhöht haben; im Jahr 2009 sind sie dagegen wieder leicht
gesunken.
Tabelle 1: Arbeiterverdienste im Handwerk Gesellen
Berichtszeitraum *)
Durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst in Euro
Geschlecht Bundesgebiet Alte Länder Neue Länder + Berlin-Ost
2004
gesamt 2.127 2.248 1.582
männlich 2.140 2.260 1.593
weiblich 1.668 1.791 1.291
2005
gesamt 2.117 2.234 1.577
männlich 2.131 2.246 1.590
weiblich 1.642 1.768 1.281
2006
gesamt 2.134 2.251 1.583
männlich 2.147 2.262 1.597
weiblich 1.636 1.777 1.246
2007*)
gesamt 2.361 2.537 1.767
männlich 2.447 2.622 1.837
weiblich 1.901 2.061 1.441
2008*)
gesamt 2.419 2.593 1.826
männlich 2.509 2.682 1.901
weiblich 1.938 2.095 1.475
2009*)
gesamt 2.393 2.549 1.856
männlich 2.478 2.632 1.936
weiblich 1.940 2.091 1.485
Quelle: Statistisches Bundesamt.
*)2004 bis 2006: Verdiensterhebung im Handwerk auf Basis von 10 ausgewählten Handwerken. 2007 bis 2009 Sonderauswertungen für Betriebe mit
Handwerkseingenschaft aus der allgemeinen Verdiensterhebung für die Leistungsgruppe 3.
Tabelle 2: Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste in Betrieben mit Handwerkseigenschaft, 2007 bis 2009
Berichtszeitraum Gebiet Insgesamt
Leistungsgruppe 1
Leistungsgruppe 2
Leistungsgruppe 3
Leistungsgruppe 4
Leistungsgruppe 5
2007
Bund 2.670 5.180 3.245 2.361 2.118 1.900
West 2.835 5.326 3.398 2.537 2.177 1.942
Ost 2.003 4.360 2.404 1.767 1.854 1.557
2008
Bund 2.740 5.536 3.330 2.419 2.174 1.948
West 2.904 5.704 3.486 2.593 2.222 1.990
Ost 2.077 4.598 2.477 1.826 1.961 1.588
2009
Bund 2.723 5.620 3.307 2.393 2.141 1.857
West 2.878 5.805 3.464 2.549 2.192 1.895
Ost 2.100 4.648 2.464 1.856 1.918 1.569
Quelle: Statistisches Bundesamt.
Leistungsgruppe 1: „Arbeitnehmer in leitender Stellung“ z. B. angestellte Geschäftsführer/-innen, auch alle Arbeitnehmer/-innen, die in
größeren Führungsbereichen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen und mit Tätigkeiten, die umfassende kaufmännische oder technische
Fachkenntnisse erfordern. (I. d. R. werden die Fachkenntnisse durch ein Hochschulstudium erworben.)
Leistungsgruppe 2: „Herausgehobene Fachkräfte“ mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen Tätigkeiten, für die
i. d. R. nicht nur eine abgeschlossene Berufsausbildung, sondern darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse
erforderlich sind (z. B. Vorarbeiter/-innen, Meister/-innen).
Leistungsgruppe 3: „Fachkräfte“ mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung i. d. R. eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Teil
verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich ist.
Leistungsgruppe 4: „Angelernte Arbeitnehmer“ mit überwiegend einfachen Tätigkeiten, für deren Ausführung keine berufliche Ausbildung,
aber insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten für spezielle, branchenverbundene Aufgaben erforderlich sind. Die erforderlichen Fertigkeiten
werden i. d. R. durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren erworben.
Leistungsgruppe 5: „Ungelernte Arbeitnehmer“ mit einfachen, schematischen Tätigkeiten oder isolierten Arbeitsvorgängen, für deren Ausübung
keine berufliche Ausbildung erforderlich ist. Die notwendigen Fertigkeiten können durch Anlernen von bis zu drei Monaten vermittelt werden.
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Trend von
Handwerksinnungen zu stoppen, durch Satzungsänderungen
Mitgliedschaften ohne Tarifbindung anzubieten und sich so ihrer Aufgabe als
Tarifpartner der Gewerkschaften zu entziehen?
Handwerksinnungen können ihre Mitglieder nicht von der Tarifbindung
befreien. Entsprechende Satzungsbestimmungen verstoßen nach einer
rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 17. März 2010
gegen die gesetzlichen Vorschriften der Handwerksordnung. Inwiefern die
Tarifvertragsparteien allerdings ihre Kernkompetenz zur Vereinbarung von
Tarifverträgen wahrnehmen, obliegt ausschließlich ihrer eigenen Verantwortung.
13. Wie haben sich die Ausbildungsvergütungen in den Berufen des
Handwerks im Vergleich zu denen der übrigen Ausbildungsberufe entwickelt
(bitte aufschlüsseln nach neuen und alten Bundesländern)?
Nach Berechnungen des BIBB stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen
im Handwerk im Jahr 2009 in den alten Ländern um 1,6 Prozent gegenüber dem
Vorjahr an (von 547 Euro auf 556 Euro pro Monat), in den neuen Ländern um
1,7 Prozent (von 422 Euro auf 429 Euro). Demgegenüber erhöhten sich die
Vergütungen im Gesamtdurchschnitt über alle Ausbildungsbereiche in den alten
Ländern um 3,3 Prozent (von 657 Euro auf 679 Euro), in den neuen Ländern um
4,9 Prozent (von 567 Euro auf 595 Euro).
Zusätzliche Informationen:
Die Ergebnisse zur Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen
basieren auf den Auswertungen der BIBB-Datenbank Ausbildungsvergütungen. Eine
Zeitreihe der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in den
Ausbildungsbereichen Handwerk sowie Industrie und Handel sowie der
Gesamtdurchschnitte – in den alten Ländern von 1976 bis 2009 und in den neuen Ländern von
1992 bis 2009 – ist auf der folgenden Website eingestellt:
www.bibb.de.
Eine entsprechende Zeitreihe von 1992 bis 2008 (für alte sowie neue
Bundesländer), die auch die Durchschnittsvergütungen für den öffentlichen Dienst, die
Landwirtschaft und die freien Berufe enthält, findet sich im Datenreport zum
Berufsbildungsbericht 2009, Tabelle A9.1-1 auf S. 348).
Im Handwerk werden die Ausbildungsvergütungen im Rahmen von
Tarifverträgen in der Tarifdatenbank auf der Beraterseite des Handwerks
www.bis-hand-
werk.de erfasst. Eine Analyse der Entwicklung der Ausbildungsvergütungen
wird dort nicht vorgenommen.
14. Wie viele erfahrene Gesellen haben sich nach der Neuregelung des § 7b
HwO seit der Novellierung 2004 in einem zulassungspflichtigen oder
zulassungsfreien Handwerk selbständig gemacht?
Im Zeitraum von 2004 bis 2009 haben knapp 19 500 „Altgesellen“ von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk der
Anlage A selbständig zu machen (siehe Tabelle 1).
15. Wie hat sich die Zahl der Betriebe bzw. Selbständigen entwickelt, die in
einem der 57 Handwerksberufe, die durch die HwO-Novellierung
zulassungsfrei wurden, entwickelt?
Wie bereits unter Frage 1 ausgeführt, ist der Betriebsbestand in den seit 2004
zulassungsfrei gestellten Handwerken der Anlage B1 gewachsen. Dort haben
sich die Betriebsbestände von 74 490 (Ende 2003) auf 185 938 (Ende 2009)
mehr als verdoppelt. Gleichzeitig hat sich die durchschnittliche
Beschäftigtengröße in den Betrieben von 11,3 auf 4,7 Beschäftigte pro Betrieb reduziert.
Der Zuwachs konzentrierte sich allerdings auf nur sieben Gewerke aus den Bau-
und baunahen Handwerksberufen sowie aus den Dienstleistungsbereichen.
Alleine in diesen sieben Gewerken ist der Betriebsbestand innerhalb der letzten
sechs Jahre um 105 005 Betriebe gestiegen. Sie machen damit 94,2 Prozent des
gesamten Betriebszuwachses aus. Dabei dominierte das Fliesen-, Platten- und
Mosaiklegerhandwerk mit Abstand die Entwicklung. Dort haben sich die
Betriebszahlen fast verfünffacht. Zum 31. Dezember 2009 waren in diesem
Gewerk 59 352 Betriebe eingetragen: Anfang 2004 existierten erst 12 401
Betriebe. Auch im Gebäudereinigerhandwerk sind mit 34 469 Betrieben fünfmal
so viele Betriebe eingetragen gewesen wie vor der Novelle (siehe Tabelle 1).
Alle Berufe, in denen die Betriebsbestände stark gewachsen sind, können ohne
größere Investitionen durchgeführt werden.
Tabelle 1: Entwicklung der Zugänge nach § 7b – Anlage A
Land Gesamtzahl der
Zugänge nach § 7b im
Zeitraum 2004 bis 2009
Baden-Württemberg 2.640
Bayern 1.834
Berlin 820
Brandenburg 1.177
Bremen 146
Hamburg 360
Hessen 1.025
Mecklenburg-Vorpommern 425
Niedersachsen 2.154
Nordrhein-Westfalen 3.047
Rheinland-Pfalz 1.064
Saarland 362
Sachsen 1.986
Sachsen-Anhalt 270
Schleswig-Holstein 1.230
Thüringen 942
Alte Länder + Berlin 14.652
Neue Länder 4.800
Bundesgebiet 19.452
Quelle: Deutscher Handwerkskammertag.
Dabei sind zwei Entwicklungen zu berücksichtigen, die in den ersten Jahren
nach der Novelle der Handwerksordnung das Gründungsgeschehen und das
Wachstum des Betriebsbestandes, insbesondere in den zulassungsfreien B1-
Handwerken, maßgeblich beschleunigt haben. Zum einen haben mit der Ich-
AG-Förderung und dem Überbrückungsgeld zahlreiche Arbeitslose die Chance
zur Gründung einer selbständigen Existenz genutzt. Zum anderen sind viele der
neu registrierten Betriebe durch Staatsangehörige aus den neuen
Mitgliedsländern der EU gegründet worden. Ein Teil der Neugründungen dürfte aber auch
dazu gedient haben, zuvor schattenwirtschaftlich ausgeübte Tätigkeiten zu
legalisieren bzw. die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu umgehen.
Fast jeder vierte zusätzliche Betrieb seit 2004 kommt aus den mittel- und
osteuropäischen Beitrittsstaaten: Ende 2009 waren 25 310 Betriebe von Inhabern
aus Mittel- und Osteuropa eingetragen. Dies entspricht 22,5 Prozent des
gesamten Betriebszuwachses seit 2004.
Dabei sind die osteuropäischen Inhaber fast ausschließlich im alten
Bundesgebiet eingetragen. 24 137 Betriebe oder 95,4 Prozent sind in den westdeutschen
Kammerbezirken registriert, nur 1 173 oder 4,7 Prozent in Ostdeutschland. In
allen Bundesländern konzentrieren sich die Gründungen auf die
einkommensstarken Metropolen.
16. Wie hat sich die Ausbildungsbereitschaft der Handwerksbetriebe seit der
HwO-Novellierung verändert?
Grundsätzlich ist die Ausbildungsbereitschaft der Handwerksbetriebe nach wie
vor hoch. In einer Umfrage des Handwerks im Jahr 2009 gab die Mehrheit der
Handwerksbetriebe an, im gleichen oder gar größeren Umfang als im Vorjahr
ausbilden zu wollen.
Einflüsse wie die Wirtschafts- und Finanzkrise, die konjunkturelle Entwicklung
sowie die demografische Entwicklung hinterlassen allerdings auch ihre Spuren.
Die zulassungsfreien Handwerke haben fast doppelt so hohe Rückgänge bei den
neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen zu verzeichnen. Sinkende
Beschäftigtengrößen und geringere Qualifikationen wirken sich auch auf die
Ausbildungsfähigkeit der Handwerke der Anlage B1 aus. Auf die Betriebe bezogen
befinden sich in Betrieben der Anlage A ca. 0,7 Auszubildende pro Betrieb, in
den Betrieben der Anlage B1 jedoch nur 0,1 Auszubildende pro Betrieb.
Interpretiert man die Ausbildungsbereitschaft als den Anteil der
Handwerksbetriebe, die sich an der Ausbildung beteiligen, ist diese Quote seit der Novelle
der Handwerksordnung rückläufig (siehe Abbildung 1).
Tabelle 1: Betriebsentwicklung in den Gewerken der Anlage B1
Betriebsbestand
Jahresanfang 2004
Betriebsbestand
am 31.12.2009
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 12.401 59.352
Gebäudereiniger 6.874 34.469
Raumausstatter 8.743 21.433
Parkettleger 1.771 6.572
Fotografen 4.314 10.229
Damen- und Herrenschneider 4.848 8.874
Estrichleger 1.676 4.703
SUMME 40.627 145.632
Quelle: Deutscher Handwerkskammertag.
Dies gilt insbesondere für die zulassungsfreien (B1-)Handwerke. Aber auch in
den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A bilden heute
vergleichsweise weniger Betriebe aus als früher. Ein leichter Anstieg ist dagegen in dem
handwerksähnlichen Gewerbe zu beobachten (Anlage B2). Dies liegt daran,
dass heute in mehr Gewerken als früher eine Ausbildung möglich ist (siehe
Abbildung 2).
Der Grund für diese Entwicklung dürfte vor allem darin liegen, dass sich die
Betriebsgrößenstruktur seit der Novelle der Handwerksordnung erheblich
verändert hat. Seither ist der Anteil der Kleinstbetriebe beträchtlich gestiegen. Bei
Betrieben mit einem oder zwei Beschäftigten bilden jedoch weniger als 30 Prozent
aus, wie eine Untersuchung des ifh Göttingen aus dem Jahr 2007 bei
Handwerksbetrieben in Rheinland-Pfalz ergeben hat (vgl. Abbildung 3).
Abbildung 1: Anteil der Ausbildungsbetriebe an allen Handwerksbetrieben (nur A- und B1-Handwerke)
32,4%
33,6%
24,4%
23,5%
22,8%
25,1%
27,9%
30,6%
32,8%
25,7%
29,9%
33,6%
20%
22%
24%
26%
28%
30%
32%
34%
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Quelle: ifh Göttingen.
Abbildung 2: Ausbildungsbetriebsquote nach Handwerkssektoren 2003 bis 2009
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
A-Handwerke B1-Handwerke B2-Handwerke Handwerk gesamt
A-Handwerke 32,0% 31,1% 29,7% 29,8% 29,6% 28,9% 28,4%
B1-Handwerke 12,8% 9,4% 7,2% 6,2% 5,5% 5,0% 4,5%
B2-Handwerke 0,2% 0,4% 0,5% 0,5% 0,6% 0,6% 0,6%
Handwerk gesamt 23,4% 22,1% 20,4% 20,1% 19,7% 19,0% 18,5%
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Quelle: ifh Göttingen.
Folgendes sollte hier nochmals betont werden: Neben der konjunkturellen
Situation beeinflusst auch die Diskrepanz zwischen nachgefragtem Bildungsstand
durch das Handwerk und den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bewerber/-innen
das Ausbildungsverhalten der Unternehmen. Ungenügende schulische
Leistungen können einen wesentlichen Grund dafür darstellen, dass angebotene
Lehrstellen nicht besetzt werden. Zudem steht das Handwerk mit seinem
Lehrstellenangebot in Konkurrenz zu anderen Wirtschaftsbereichen und vermag in einigen
Bereichen tätigkeitsbedingt nur eine relativ geringe Attraktivität aufzuweisen.
Auch deshalb bleiben Lehrstellen unbesetzt, obwohl die
Ausbildungsbereitschaft seitens der Unternehmen gegeben ist.
Anhand von Unternehmensbefragungen des ZDH in den Jahren 2003 und 2009
lässt sich feststellen, dass die Ausbildungsbereitschaft der
Befragungsteilnehmer nahezu gleich geblieben ist (2003: 46,0 Prozent; 2009: 45,3 Prozent).
Zudem ergab eine Befragung von 13 300 Betrieben aus 35 Kammerbezirken im
Mai 2009, dass in fast allen Handwerksgruppen per saldo mehr Betriebe von
steigenden als von sinkenden Ausbildungsabsichten für den Herbst 2009
berichteten. Eher rückläufige Zahlen wurden für das Baugewerbe erwartet. Das
bedeutet, dass aus Sicht der Bundesregierung Wille und Motivation zur Ausbildung
ungebrochen sind.
17. Wurde durch die HwO-Novellierung die Qualität der Handwerksleistung
und der Ausbildung herabgesetzt?
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, die eine differenzierte
Beantwortung dieser Frage ermöglichen. Geht man jedoch von der Annahme aus, dass
Erfolgsquoten bei Gesellenprüfungen ein Indikator für Ausbildungsqualität
sind, können die in der untenstehenden Tabelle 1 ausgewiesenen Entwicklungen
der Teilnahmen und Erfolgsquoten an Gesellenprüfungen in den 53
Handwerken, die mit der Novellierung der Handwerksordnung zulassungsfrei wurden,
als Hinweis auf mögliche Auswirkungen der Novellierung auf die
Ausbildungsqualität herangezogenen werden. Dabei sind allerdings die in den Erläuterungen
aufgeführten Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Daten ab 2007 mit
den Vorjahren zu berücksichtigen. Zum Vergleich sind in der unten stehenden
Tabelle die Teilnahmen und Erfolgsquoten bei Gesellenprüfungen in den 41
Handwerken ausgewiesen, die vor und nach der Novellierung der
Zulassungspflicht unterlagen. Mit Blick auf die wenigen Jahre seit der Novellierung war das
Fehlen signifikanter Unterschiede zu erwarten gewesen. Dabei muss aber insbe-
Abbildung 3: Ausbildungsbetriebsquote nach Beschäftigtengrößenklassen (nur Rheinland-Pfalz und Saarland)
84,0%
86,9%
82,9%
62,8%
27,6%
0,0%
49,6%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90%
Gesamt
1
2-4
5-9
10-19
20-50
50 u.m.
Quelle: ifh Göttingen.
sondere berücksichtigt werden, dass neu gegründete und Kleinstunternehmen,
auch solche, deren Betriebsinhaber keine oder andere Berufsqualifikationen
aufweisen, eher nicht oder seltener ausbilden.
Durch die laufende Anpassung der Anforderungen in der Ausbildung und in der
Meisterprüfung an die neuen technischen und dienstleistungsbezogenen
Entwicklungen wird ein hohes Niveau der aus- und weitergebildeten Handwerker
und damit ein hohes Qualitätsniveau der Handwerksleistungen gewährleistet.
Tabelle 1: Teilnahmen und Erfolgsquoten bei Gesellenprüfungen in den 53 Handwerken, die durch die
Novellierung der Handwerksordnung zulassungsfrei wurden, für die Jahre 2000 bis 2009
Berichtsjahr
Teilnehmer
insgesamt
bestandene Prüfungen
insgesamt EQ I
Prüfungsteilnahmen
Wiederholung
Anteil
Wiederholer EQ II
2000 11.790 9.447 80,1 1.461 12,4 91,5
2001 10.521 8.562 81,4 1.293 12,3 92,8
2002 10.173 8.163 80,3 1.269 12,5 91,7
2003 9.396 7.548 80,3 1.224 13,0 92,4
2004 8.361 6.702 80,1 1.176 14,1 93,3
2005 7.923 6.321 79,8 1.020 12,9 91,6
2006 7.374 6.009 81,5 858 11,6 92,2
2007 k.A.1 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
2008 5.877 4.995 85,0 339 5,8 90,2
2009 5.679 4.830 85,1 393 6,9 91,4
Quelle: Datenbank Auszubildende des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zu 31.12.). Alle angegebenen Absolutwerte sind
aus Gründen des Datenschutzes jeweils auf ein Vielfaches von drei gerundet.
1) Für das Jahr 2007 wurden keine Angaben zu Abschlussprüfungen veröffentlicht; aufgrund erheblicher Umstellungen in der
Berufsbildungsstatistik ab dem Berichtsjahr 2007 ist ein direkter Vergleich der Daten ab 2007 mit den Vorjahren nur eingeschränkt
möglich.
Tabelle 2: Teilnahmen und Erfolgsquoten bei Gesellenprüfungen in den 41 Handwerken, die vor und
nach der Novellierung der HwO der Zulassungspflicht unterlagen, für die Jahre 2000 bis 2009
Berichtsjahr
Teilnehmer
insgesamt
bestandene
Prüfungen insgesamt EQ I
Prüfungsteilnahmen
Wiederholung
Anteil
Wiederholer EQ II
2000 169.776 132.597 78,1 26.055 15,3 92,3
2001 162.828 129.387 79,5 23.940 14,7 93,2
2002 157.683 122.298 77,6 23.871 15,1 91,4
2003 150.093 115.746 77,1 23.946 16,0 91,8
2004 139.551 109.818 78,7 23.379 16,8 94,5
2005 130.650 102.207 78,2 21.333 16,3 93,5
2006 124.965 97.944 78,4 18.108 14,5 91,7
2007 k.A.1 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
2008 107.964 91.932 85,2 7.257 6,7 91,3
2009 109.533 93.795 85,6 8.148 7,4 92,5
Quelle: Datenbank Auszubildende des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zu 31.12.). Alle angegebenen Absolutwerte sind
aus Gründen des Datenschutzes jeweils auf ein Vielfaches von drei gerundet.
1) Für das Jahr 2007 wurden keine Angaben zu Abschlussprüfungen veröffentlicht; aufgrund erheblicher Umstellungen in der
Berufsbildungsstatistik ab dem Berichtsjahr 2007 ist ein direkter Vergleich der Daten ab 2007 mit den Vorjahren nur eingeschränkt
möglich.
18. Hat es seit der HwO-Novellierung eine Zunahme gerichtlicher Prozesse im
Werkvertragsrecht gegeben, die ihre Begründung in der Zunahme
mangelnder handwerklicher Leistung findet?
Aufgrund der vom Statistischen Bundesamt geführten Zivilgerichtsstatistik
lassen sich Aussagen über die Zahl der Prozesse wegen mangelhafter
Handwerkerleistung nicht treffen. Vielfach dürften aber solche Prozesse der Gruppe „Bau-
und Architektensachen“ zugeordnet werden. Bei diesem Verfahrensgegenstand
sind die Eingänge seit 2004 zurückgegangen. Es gibt aber auch Zivilprozesse
wegen fehlerhafter handwerklicher Leistungen außerhalb der Bau- und
Ausbaugewerke. Diese Verfahren werden statistisch nicht gesondert erfasst.
19. Welche Untersuchungen und Evaluationen hat die Bundesregierung
infolge der HwO-Novellierung vorgenommen?
Die Bundesregierung hat mit Blick auf die wenigen Jahre seit der Novellierung
und auch wegen der bestehenden Datenlage keine Evaluierung vorgenommen.
20. Wie viele Handwerksbetriebe haben seit 2004 Insolvenz anmelden müssen?
Wie viele Auszubildende waren durch die Insolvenz ihres
Handwerksbetriebes betroffen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegt keine amtliche Statistik darüber vor, wie viele
Handwerksbetriebe seit 2004 Insolvenz anmelden mussten und wie viele
Auszubildende hiervon betroffen waren. Die amtliche Statistik unterscheidet bei der
Erfassung von Insolvenzen von Unternehmen lediglich nach Wirtschaftszweigen
und führt Handwerksbetriebe dabei nicht als eigene Kategorie innerhalb der
Wirtschaftszweige.
21. Wie viele Auszubildende werden im Handwerk nach Abschluss ihrer
Ausbildung von ihrem Betrieb befristet oder unbefristet übernommen?
Welche Laufzeit haben die Arbeitsverträge der befristet übernommenen
Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung (bitte
aufschlüsseln nach Geschlecht)?
Zu dieser Thematik gibt es keine Erhebungen im Handwerk. Jedoch bildet der
Datenreport des Berufsbildungsberichts Informationen hierzu ab, allerdings
ohne nach Wirtschaftsbereichen zu differenzieren, sondern nach der
Betriebsgröße. Diese Daten basieren auf der IAB-Beschäftigtenstichprobe.
Nach Auskunft des IAB wären damit im Jahr 2009 58,1 Prozent der männlichen
und 51,9 Prozent der weiblichen Auszubildenden im Handwerk nach
erfolgreichem Ausbildungsabschluss von ihrem Betrieb übernommen worden.
Erkenntnisse über die Befristung oder die Laufzeit der Arbeitsverträge liegen nicht vor.
22. Wie hat sich die Zahl der Meisterinnen im Handwerk seit 2004 entwickelt,
und sieht die Bundesregierung ihrerseits einen Handlungsbedarf, der über
den jährlichen Girls’ Day hinausgeht?
In welchen Zweigen des Handwerks sollte nach Meinung der
Bundesregierung besonders für die Weiterbildung zur Meisterin geworben werden?
Nach Daten des ZDH hat sich der Anteil der Frauen im Handwerk wie folgt
entwickelt:
In den letzten Jahren hat sich damit der Frauenanteil im Handwerk erhöht. Das
Handwerk ist nicht nur für Frauen offen, sondern für das
Handwerksunternehmen in seiner Spezifik als Familienunternehmen spielen die Frauen eine sehr
wichtige Rolle, wie eine aktuelle Untersuchung des Ludwig-Fröhler-Institutes
im Auftrag des Bundesverbandes der Unternehmerfrauen belegt. Nähere
Informationen finden Sie unter
www.lfi-muenchen.de.
Nachfolgende Tabelle 1 zeigt den Anteil erfolgreicher weiblicher
Prüfungsteilnehmer an Meisterprüfungen in der Prüfungsgruppe Handwerksmeister/
Handwerksmeisterin von 2004 bis 2009. So zeigt sich, dass die Zahl der weiblichen
Teilnehmer mit bestandener Prüfung im Handwerk im Zeitraum von 2004 bis
2009 um 689 Personen zugenommen hat. Die Zahl der Teilnehmer insgesamt
mit bestandener Prüfung hat in diesem Zeitraum jedoch um 1 527 Personen
abgenommen. Der Anteil der weiblichen erfolgreichen Prüfungsteilnehmer an
allen erfolgreichen Teilnehmern ist im genannten Zeitraum von 15,7 Prozent auf
19,8 Prozent angestiegen.
Nach der ZDH-Statistik hat sich die Zahl der von Frauen abgelegten
Meisterprüfungen seit 2004 wie folgt entwickelt:
Damit ist der Anteil der von Frauen abgelegten Meisterprüfungen in den letzten
Jahren kontinuierlich leicht gestiegen und hat 2009 mit 4 405 fast 20 Prozent der
insgesamt abgelegten Meisterprüfungen erreicht. Fast 80 Prozent der
Meisterprüfungen (3 566) wurden im Bereich der Handwerksgruppe VI „Gesundheits-
und Körperpflege-, chemische und Reinigungshandwerke“ und hier mit 2 876
insbesondere im Friseurhandwerk abgelegt.
Um eine höhere Weiterbildungsbeteiligung von Frauen auch in anderen,
insbesondere technischen, Handwerken zu erreichen, ist es erforderlich, bereits die
Ausbildungsbeteiligung von jungen Frauen in naturwissenschaftlich-
technischen Berufen zu verbessern. Durch verschiedene Initiativen, wie z. B. den
Nationalen Pakt für Frauen in MINT-Berufen setzen sich Bundesregierung und
Wirtschaft gemeinsam dafür ein, die Potenziale von Frauen für
naturwissenschaftlich-technische Berufe, zu denen auch viele Handwerksberufe zählen,
besser zu nutzen.
2003 2009
Neu abgeschlossene
Ausbildungsverträge 24,5 % 26,9 %
Meisterprüfungen 15,5 % (4.106) 19,8 % (4.405)
Tabelle 1: Teilnehmer an Meisterprüfungen mit bestandener Prüfung in der Prüfungsgruppe
Handwerksmeister/Handwerksmeisterin 2004 bis 2009
Jahr weibliche Teilnehmer mit bestandener Prüfung
Teilnehmer insgesamt mit
bestandener Prüfung
Anteil weiblicher
Personen
2004 3.716 23.743 15,7
2005 3.815 22.000 17,3
2006 4.184 21.738 19,2
2007 4.356 21.363 20,4
2008 4.341 21.493 20,2
2009 4.405 22.216 19,8
Quelle: Aus- und Weiterbildungsstatistik des Handwerks.
23. Wie viele Bewerber mit Migrationshintergrund haben in den
zurückliegenden Jahren einen Ausbildungsplatz im Handwerk erhalten?
Zwar liegen der Bundesregierung keine Daten zu Auszubildenden mit
Migrationshintergrund im Handwerk vor. In der Berufsbildungsstatistik werden
jedoch die Auszubildenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit (eine
Teilmenge der Auszubildenden mit Migrationshintergrund) erfasst. Der
Ausländeranteil an allen Auszubildenden beträgt im Handwerk 5,2 Prozent.
Der Datenreport 2010 liefert folgende Ergebnisse: Der Anteil an
Auszubildenden mit ausländischem Pass ist seit 1995 (7,7 Prozent) stark zurückgegangen. Er
beträgt im Jahr 2008 4,5 Prozent (Tabelle 1); insgesamt befinden sich 73 098
ausländische Auszubildende am 31. Dezember 2008 in einem
Ausbildungsverhältnis des dualen Systems. (Die Berufsbildungsstatistik erfasst lediglich die
Staatsangehörigkeit und nicht einen Migrationshintergrund. Teilweise ist der
Rückgang des Ausländeranteils durch Einbürgerungen bedingt.)
In den Ausbildungsberufen der freien Berufe fällt der Anteil der
Auszubildenden mit Migrationshintergrund bundesweit mit 8,1 Prozent aller
Auszubildenden des Bereichs deutlich überproportional aus. In den einzelnen Jahren
schwankt er nur geringfügig zwischen 7 Prozent und 9 Prozent. Hier sind
insbesondere die Ausbildungsberufe Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r,
Medizinische/r sowie Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
überdurchschnittlich mit ausländischen Jugendlichen besetzt; in allen drei Berufen findet man ca.
99 Prozent weibliche Auszubildende, sowohl unter denen mit deutschen als auch
denen mit ausländischem Pass. In der Hauswirtschaft fällt der Ausländeranteil
geringer aus, er hat sich jedoch von 1992 (2,4 Prozent) bis 2008 (3,6 Prozent)
erhöht. In allen anderen Bereichen ist er längerfristig zurückgegangen. Sehr
gering fiel er bereits im Jahr 1992 im öffentlichen Dienst (2,6 Prozent) und in der
Landwirtschaft (1,2 Prozent) aus, 2008 betrug er dort 1,5 Prozent bzw. 0,7
Prozent. Im Handwerk und in der Industrie und im Handel ist er im Jahr 2008 wieder
leicht gestiegen; im Handwerk fällt er mit 5,2 Prozent leicht überproportional
aus (im Vergleich zum Gesamtanteil von 4,5 Prozent), in Industrie und Handel
leicht unterproportional.
Tabelle 1: Ausländeranteil an allen Auszubildenden nach Zuständigkeitsbereichen1,
Bundesgebiet 1992 bis 2008 (in Prozent)
Jahr
Auszubildende insgesamt
Industrie
und Handel
Handwerk
Öffentlicher
Dienst
Landwirtschaft
Freie
Berufe
Hauswirtschaft
Seeschifffahrt
1992 7,2 6,4 9,4 2,6 1,2 7,5 2,4 0,9
1993 7,8 6,9 9,8 3,0 1,2 8,3 2,7 1,6
1994 8,0 7,2 9,7 3,1 1,4 8,5 2,9 1,2
1995 7,7 7,0 9,0 3,1 1,8 8,6 3,6 1,0
1996 7,3 6,7 8,3 2,7 1,6 9,0 4,1 1,2
1997 6,8 6,3 7,6 2,4 1,4 8,8 4,5 1,2
1998 6,3 5,9 7,0 2,4 1,1 8,2 4,7 1,8
1999 5,9 5,6 6,6 2,3 0,9 8,0 3,9 1,7
2000 5,7 5,2 6,4 2,1 0,9 8,2 4,2 1,3
2001 5,5 5,0 6,2 2,2 0,8 7,9 4,3 0,3
2002 5,3 4,7 6,0 2,0 0,9 8,3 4,2 0,8
2003 5,0 4,4 5,7 2,1 0,8 8,3 4,1 2,0
2004 4,6 4,0 5,3 1,8 0,8 7,7 4,2 2,5
2005 4,4 3,8 5,1 1,7 0,8 7,3 4,0 2,2
2006 4,2 3,7 4,8 1,7 0,8 7,1 3,8 1,4
20072 4,3 3,9 4,9 1,5 0,7 7,7 3,2 1,1
2008 4,5 4,1 5,2 1,5 0,7 8,1 3,6 -
Quelle: Datenbank Aus- und Weiterbildungsstatistik des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12.); Absolutwerte aus
Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von drei gerundet.
1 Zuordnung nach Zuständigkeit für die jeweiligen Ausbildungsberufe.
2 Die Daten sind seit 2007 aufgrund weitreichender meldetechnischer Umstellung nicht uneingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Der Bundesregierung liegen – wie oben bereits erläutert – zu Auszubildenden
mit Migrationshintergrund keine Daten vor. Auch die allgemeinere Frage nach
dem Anteil der Auszubildenden des dualen Systems mit Migrationshintergrund
lässt sich derzeit nicht beantworten. Der im Folgenden berechnete Anteil bezieht
sich auf eine weiter gefasste Definition von Ausbildung bzw. beruflichem
Bildungsabschluss, wie sie im Mikrozensus verwendet wird. Neben der dualen
Berufsausbildung beinhaltet diese Definition sämtliche Ausbildungsformen, die
den „Abschluss einer berufsqualifizierenden Ausbildung oder einer Ausbildung
an Fachhochschule oder Hochschule“ zur Folge haben.
Genauere Informationen zu diesem Thema im Handwerk finden sich nur in einer
Studie des Ludwig-Fröhler-Instituts für Handwerkswissenschaften in München
(LFI), das im Jahr 2007 entsprechende Ergebnisse erhoben hat. Zu
berücksichtigen ist jedoch, dass sich das Gutachten nur auf den Bezirk der
Handwerkskammer Schwaben in Bayern bezieht, der bundesweit kaum als repräsentativ
bezeichnet werden kann. Danach wiesen 16,7 Prozent der Auszubildenden im
Handwerk einen Migrationshintergrund auf. Diese Auszubildenden hatten eine
schlechtere schulische Ausbildung als die übrigen Auszubildenden. So hatten
28,4 Prozent keinen Hauptschulabschluss aufzuweisen (insgesamt 7,4 Prozent)
und nur 8,4 Prozent die mittlere Reife abgelegt (insgesamt 27,9 Prozent).
24. Wie hoch ist die Zahl der Meister bzw. Meisterinnen mit
Migrationshintergrund, und in welchen Handwerken sind sie tätig?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Nach einer älteren
Sonderauswertung der Handwerkskammer Düsseldorf wird aber deutlich, dass anteilig
weniger Auszubildende mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit einige Jahre
nach ihrer Gesellenprüfung eine Meisterprüfung ablegen als ihre deutschen
Altersgenossen.
Tabelle 2: Bevölkerung nach Migrationsstatus und beruflichem Bildungsabschluss in Tausend
detaillierter
Migrationsstatus
mit beruflichem
Bildungsabschluss
ohne beruflichen
Bildungsabschluss
davon
Bevölkerung
insgesamtnoch in
Ausbildung
ohne
Abschluss
Personen ohne
Migrationshintergrund 44.253 22.593 10.659 11.935 66.846
Personen mit
Migrationshintergrund 6.016 9.395 4.279 5.116 15.411
Bevölkerung insgesamt 50.269 31.988 14.938 17.050 82.257
Quelle: Mikrozensus 2007.
Tabelle 3: Bevölkerung nach Migrationsstatus und beruflichem Bildungsabschluss in Prozent der
jeweiligen Bevölkerung
detaillierter
Migrationsstatus
mit beruflichem
Bildungsabschluss
ohne beruflichen
Bildungsabschluss
davon
Bevölkerung
insgesamtnoch in
Ausbildung
ohne
Abschluss
Personen ohne
Migrationshintergrund 88,0% 70,6% 71,4% 70,0% 81,3%
Personen mit
Migrationshintergrund 12,0% 29,4% 28,6% 30,0% 18,7%
Quelle: Mikrozensus 2007.
25. Wie hoch ist die Zahl der Auszubildenden im Handwerk, und wie viele
Bewerbungen haben sie im Vorfeld im Durchschnitt geschrieben?
In Berufen des Zuständigkeitsbereichs Handwerk gab es im Berichtsjahr 2009
455 568 Auszubildende (Auszubildende insgesamt: 1 571 457).
Untersuchungen zu Bewerberverhalten/-bemühungen der Auszubildenden im Handwerk
liegen nicht vor.
Wie viele Bewerbungen Jugendliche für Berufe im Handwerk geschrieben
haben, kann mit den vorliegenden Daten nicht beantwortet werden. Ausgehend
von den Ergebnissen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2008 (5 086 Befragte)
gaben von den bei der BA gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern insgesamt
85 Prozent an, aktiv auf Lehrstellensuche gewesen zu sein. Von diesen
Jugendlichen sagten wiederum 86 Prozent, sie hätten sich schriftlich beworben, über
die Hälfte haben über 30 schriftliche Bewerbungen verschickt. Diese Angaben
lassen sich auf der genannten Datenbasis jedoch nicht nach
Ausbildungsbereichen differenzieren.
26. Wie hoch ist das durchschnittliche Alter der Auszubildenden, wenn sie
eine Ausbildung in einem Handwerksbetrieb beginnen?
Nach Berechnungen auf Grundlagen von Daten des Statistischen Bundesamtes
betrug das durchschnittliche Alter der Auszubildenden im Handwerk im Jahr
2009 19,4 Jahre.
Weitere Informationen enthält der Datenreport zum Berufsbildungsbericht,
allerdings ohne Differenzierung des Wirtschaftsbereiches:
http://datenreport.bibb.de/html/121.htm#uebers_a5_7-1.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Alter nicht das tatsächliche
Durchschnittsalter der Neuanfänger wiedergibt. Neuanfänger können auch durch
Betriebswechsel entstehen und können daher im zweiten, dritten oder späteren
Ausbildungsjahr die Ausbildung fortsetzen. Die Berufsbildungsstatistik erfasst
lediglich „neu abgeschlossene Ausbildungsverträge“. Im dualen System
insgesamt betrug das durchschnittliche Alter bei vertraglichem Neuabschluss in 2009
19,8 Jahre.
27. Wie hat sich der Anteil der Ausbildungsplätze im Handwerk, gemessen an
der Gesamtzahl der Ausbildungsplätze im Handwerk, seit der HwO-
Novellierung 2004 entwickelt, und an welcher Stelle sieht die Bundesregierung
Handlungsbedarf?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach dem Anteil der Auszubildenden
im Handwerk von allen Auszubildenden gefragt wurde. Die Frage kann anhand
der beigefügten Tabelle 1 beantwortet werden. Einschränkend muss aber
hervorgehoben werden, dass die Zahl der Auszubildenden im Handwerk nicht mit der
Ausbildungsleistung des Handwerks gleichzusetzen ist:
Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Handwerk hat
sich seit 2004 wie folgt entwickelt:
2004 = 168 000,
2005 = 157 000,
2006 = 163 000,
2007 = 180 000,
2008 = 170 000,
2009 = 157 000.
Die Gesamtzahl der neuen Ausbildungsverträge in Deutschland betrug:
2004 = 573 000,
2005 = 550 000,
2006 = 576 000,
2007 = 626 000,
2008 = 616 000,
2009 = 566 000.
Die hier dargestellten Daten lassen keine Auswirkungen der Novelle von 2004
erkennen. Diesbezüglicher Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung ist
nicht gegeben. Vielmehr geht es darum, langfristig sicherzustellen, dass
Schulabgänger vollständig über jene fachlichen Eingangsqualifikationen und sozialen
Kompetenzen verfügen, die unabdingbar für den Beginn einer Berufsausbildung
im Handwerk sind.
Tabelle 1: Entwicklung des Anteils der Auszubildenden (Bestand) im Handwerk an allen Auszubildenden
im dualen System 1991 bis 2009
Jahr Auszubildende (Bestand) insgesamt
Auszubildende (Bestand) im
Handwerk
Anteil Handwerk an Auszubildenden
(Bestand) insgesamt in %
2000 1.702.017 596.163 35,0
2001 1.684.668 564.480 33,5
2002 1.622.442 527.853 32,5
2003 1.581.630 502.365 31,8
2004 1.564.065 489.171 31,3
2005 1.553.436 477.183 30,7
2006 1.570.614 476.616 30,3
2007 1.594.773 475.065 29,8
2008 1.613.343 471.039 29,2
2009 1.571.457 455.568 29,0
Quelle: Datensystem Auszubildende des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12.).
Alle Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von drei gerundet. Die Anteile wurden auf Basis der
gerundeten Werte berechnet.
28. Wie viele Jugendliche wurden im Handwerk nach einer erfolgreich
absolvierten Einstiegsqualifikation in eine reguläre Ausbildung übernommen
(bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?
Erkenntnisse dazu liegen aus der Begleitforschung zur Einstiegsqualifizierung
durch das IAB und die GIB (Gesellschaft für Innovationsforschung und
Beratung mbH) vor. In einer Befragung gaben die Handwerkskammern an, dass nach
ihrer Einschätzung durchschnittlich von einer Übernahmequote von 53 Prozent
nach einer Einstiegsqualifizierung im gleichen Unternehmen auszugehen ist
(Erster Zwischenbericht zur Weiterführung der Begleitforschung zur
Einstiegsqualifizierung, S. 83). Weitere Erkenntnisse dazu liegen der Bundesregierung
nicht vor.
29. Wie viele Handwerksbetriebe haben den Ausbildungsbonus in Anspruch
genommen?
Erkenntnisse dazu liegen aus der Begleitforschung zum Ausbildungsbonus
(Bundestagsdrucksache 17/2690) vor. Jedoch beziehen sich diese auf Branchen
und Beschäftigungsgrößenklassen. Siehe dazu die nachfolgende Tabelle:
30. Betrachtet die Bundesregierung das Konsensprinzip weiter als
konstitutives Element der Entwicklung und Neuordnung von
Ausbildungsordnungen?
Die Bundesregierung hält am Konsensprinzip fest.
31. Wie hoch ist derzeit die Zahl von Auszubildenden in zweijährigen
Ausbildungen in den Handwerksbetrieben (bitte aufschlüsseln nach den
verschiedenen Ausbildungsberufen und Geschlecht)?
Die Zahl der Auszubildenden im Handwerk insgesamt betrug im Jahr 2009
455 568. Darunter bildeten die Auszubildenden in zweijährigen Berufen mit
11 541 Verträgen einen Anteil von 2,5 Prozent. Der Frauenanteil unter den
Auszubildenden in zweijährigen Berufen (im Bereich Handwerk) lag mit 1 074
Ausbildungsverhältnissen im Jahr 2009 bei 9,3 Prozent.
Auszug aus Bundestagsdrucksache 17/2690 (S. 47)
Betriebsmerkmale der geförderten und nicht geförderten Betriebe
Merkmale GeförderteBetriebe
Nicht geförderte
Betriebe
Nicht geförderte Betriebe,
die Auszubildende
eingestellt haben
Beschäftigungsgrößenklasse
1-4 Beschäftigte 38 % 65 %* 24 %*
5-49 Beschäftigte 51 % 31 %* 60 %
50-499 Beschäftigte 10 % 3 %* 15 %
500 und mehr Beschäftigte 1 % >1 % 1 %
Branche
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Bergbau 2 % 2 % 2 %
Verarbeitendes Gewerbe 40 % 24 %* 28 %*
Dienstleistungsgewerbe 58 % 74 %* 69 %*
* Die Unterschiede in den Werten von geförderten und nicht geförderten Betrieben sind statistisch gesichert.
Tabelle 1: Anzahl der Auszubildenden (Bestände) in zweijährigen Ausbildungsberufen
des Zuständigkeitsbereichs Handwerk (duales System), Bundesgebiet 2009
Ausbildungsberuf Dauer in Monaten
Auszubildende
(Bestand) im
Handwerk
insgesamt
darunter
Bestand
an
Frauen
Frauenanteil
in %
Zuständigkeitsbereich
Bauten- und
Objektbeschichter/in 24 3.354 408 12,2 Handwerk
Kraftfahrzeugservicemechaniker/in 24 2.955 75 2,5 Handwerk
Hochbaufacharbeiter/in 24 1.800 12 0,7 Handwerk
Ausbaufacharbeiter/in 24 1.125 21 1,9 Handwerk
Tiefbaufacharbeiter/in 24 750 3 0,4 Handwerk
Änderungsschneider/in 24 369 330 89,4 Handwerk
Fahrradmonteur/in 24 315 18 5,7 Handwerk
Teilezurichter/in 24 204 0 0,0 Industrie-Beruf im Handwerk
Maschinen- und
Anlagenführer/in 24 165 3 1,8
Industrie-Beruf im
Handwerk
Polster- und
Dekorationsnäher/in 24 126 105 83,3 Handwerk
Fachlagerist/in 24 105 15 14,3 Industrie-Beruf im Handwerk
Verkäufer/in 24 66 39 59,1 Industrie-Beruf im Handwerk
Fachkraft für Holz-
und Bautenschutzarbeiten 24 42 0 0,0 Handwerk
Speiseeishersteller/in 24 39 15 38,5 Handwerk
Holzwerker/in
(§ 42m HwO) 24 33 0 0,0 Handwerk
Kraftfahrzeug-
Servicehelfer/in
(§ 42m HwO)
24 30 0 0,0 Handwerk
Sonstige zweijährige
Berufe im Handwerk mit sehr
geringen Bestandszahlen
(<20)*
24 63 30 47,6 Handwerk
Quelle: Datensystem Auszubildende des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember).
Alle Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet (siehe Erläuterungen). Die
Anteile wurden auf Basis der gerundeten Werte berechnet. Hinweis: ein Wert von „0“ bedeutet nicht zwingend, dass
auch der Echtwert 0 beträgt. So kann sich hinter einer Bestandszahl von „0“ etwa bei den Frauen auch eine „1“
verbergen, die auf „0“ gerundet wurde.
*): Zweijährige Ausbildungsberufe im Handwerk mit weniger als 20 Auszubildenden im Bestand 2009: Industrieelektriker/in,
Werker/in für Feinwerktechnik (§ 42m HwO), Metallschleifer/in, Klavierstimmer/in (§ 42m HwO), Metallwerker/in (§ 42m HwO),
Servicefahrer/in, Fertigmacher/in im Buchbinderhandwerk (§ 42m HwO), Isolierfacharbeiter/in, Servicefachkraft für Dialogmarketing,
Fachkraft im Gastgewerbe, Fertigmacher/in im Buchbinderhandwerk (§42m HwO).
(Erläuterungen: Zweijährige Berufe
Hier werden alle Berufe mit einer Ausbildungsdauer (laut Ausbildungsordnung) von 18 oder 24 Monaten
zusammengefasst, inklusive der Berufe für Menschen mit Behinderung nach § 42m HwO bzw. nach § 66 BBiG. Enthalten sind
auch Ausbildungsberufe, die in 2009 bereits aufgehoben, in denen aber noch Auszubildende gemeldet sind.)
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Akzeptanz und
Arbeitsmarktrelevanz so genannter zweijähriger Berufe?
In Berufen mit regulärer zweijähriger Ausbildungsdauer wurden 2009
bundesweit rund 52 000 neue Ausbildungsverträge geschlossen. Damit hat sich der
Anteil der zweijährigen Ausbildungen am gesamten Ausbildungsvolumen von 7,2
Prozent im Jahr 2005 auf 9,2 Prozent im Jahr 2009 erhöht, was auf eine
zunehmende Akzeptanz der zweijährigen Ausbildungen hinweist.
Zweijährige Ausbildungen stellen für Ausbildungsplatzbewerber eine weitere
Möglichkeit dar, einen Berufsabschluss zu erwerben. Dieses gilt insbesondere
für Auszubildende mit Hauptschulabschluss, deren Anteil in den zweijährigen
Berufen fast doppelt so hoch ist wie im Durchschnitt aller Berufe. Laut einer im
Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums durchgeführten Studie sind über
90 Prozent der Auszubildenden mit ihrer zweijährigen Ausbildung zufrieden,
wobei sich etwa die Hälfte für eine Fortsetzung der Ausbildung in einem
dreioder dreieinhalbjährigen Beruf interessiert. Bei der Berufswahl ist die Branche
und Tätigkeit wichtiger als die Ausbildungsdauer. Zweijährige duale
Qualifizierungsangebote eignen sich besonders für Jugendliche mit schlechteren
Startchancen. Allerdings muss auch hier die Ausbildung fundiert sein.
33. Wie hoch ist derzeit die Zahl von Auszubildenden in drei- bzw.
dreieinhalbjährigen Ausbildungen (bitte aufschlüsseln nach den verschiedenen
Ausbildungsberufen und Geschlecht)?
Die Zahl der Auszubildenden (Bestand) im Handwerk betrug im Jahr 2009
455 568. Darunter bildeten die drei- bzw. dreieinhalbjährigen Berufe mit
444 030 Ausbildungsverhältnissen einen Anteil von 97,5 Prozent. Der
durchschnittliche Frauenanteil in den drei- bzw. dreieinhalbjährigen Berufen betrug
mit 108 441 Ausbildungsverhältnissen 24,4 Prozent (vgl. Tabelle 1 zu Frage 33
im Anhang).
34. Wie hoch ist die Zahl der Ausbildungsabbrecher bzw. -abbrecherinnen
(bitte aufschlüsseln nach den verschiedenen Ausbildungsberufen und
Geschlecht)?
In der Berufsbildungsstatistik wird die Zahl der „Vertragslösungen“ erfasst.
Diese können jedoch nicht mit einem Ausbildungsabbruch gleichgesetzt werden
(vgl. auch die Antwort zu Frage 35).
Im Handwerk wurden im Jahr 2009 49 869 Ausbildungsverträge vorzeitig
gelöst, dies entspricht einer Lösungsquote von 28,4 Prozent (Lösungsquote 2008:
26,6 Prozent). Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht auf Basis der
Berufsbildungsstatistik ist nicht möglich, da nicht alle der für die Berechnung der
Lösungsquote einzubeziehenden Angaben differenziert für Männer und Frauen
vorliegen. Da aus verschiedenen Gründen nur die Möglichkeit der
näherungsweisen Berechnung einer Lösungsquote besteht, können sich unter bestimmten
Umständen fehlerhafte Lösungsquoten ergeben. Deshalb wurden Berufe mit
weniger als 20 Neuabschlüssen im Jahr, für die die Quote berechnet werden soll,
nicht ausgewiesen, um die Entstehung von zu starken Verzerrungen zu
vermeiden. Eine Neuberechnung und Fortentwicklung der Lösungsquote unter
Berücksichtigung der neuen Auswertungsmöglichkeiten infolge der Revision
der Berufsbildungsstatistik im Jahr 2007 befindet sich derzeit in Entwicklung
(vgl. Tabelle 2 zu Frage 34 im Anhang).
35. Aus welchen Gründen brechen junge Erwachsene hauptsächlich eine
Ausbildung im Handwerk ab?
Vertragslösungen können vielfältige Ursachen haben. Nach den Ergebnissen
einer Befragung des BIBB lagen die Gründe für eine Vertragslösung für die
meisten Befragten (70 Prozent) in der betrieblichen Sphäre (Konflikte mit
Ausbildern/Ausbilderinnen, Unzufriedenheit mit der Vermittlung von
Ausbildungszeiten, ungünstige Arbeitszeiten). Rund die Hälfte gab persönliche Gründe an
(Gesundheit, familiäre Veränderungen). Für ein Drittel stand die Vertragslösung
im Zusammenhang mit Berufswahl und Berufsorientierung (Einstiegsberuf
entsprach nicht dem Wunschberuf bzw. den Vorstellungen über den Beruf). Die
Hälfte der Befragten begann nach der Vertragslösung erneut eine betriebliche
Ausbildung.
Gleichwohl sind Vertragslösungen für junge Menschen und Betriebe mit
Unsicherheiten, einem Verlust von Zeit, Energie und anderen Ressourcen
verbunden. Die Bundesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Zahl der
jungen Menschen, die eine Ausbildung abbrechen, deutlich zu reduzieren. Dazu
wird einerseits bereits während der allgemein bildenden Schulzeit die
Berufsorientierung gestärkt und die Ausbildungsreife gefördert. Andererseits sollen
während der Ausbildung Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen für
Auszubildende und Betriebe ausgebaut werden. Ein Beispiel hierfür ist die Initiative
VerA „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen und Stärkung von
Jugendlichen in der Berufsausbildung durch SES-Ausbildungsbegleiter“, die in das
neue Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
„Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“
integriert und ausgebaut wird (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2753, Antwort zu
Frage 9).
Untermauert werden diese Forschungsergebnisse durch eine weitere
Datenerhebung, die für das Handwerk in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde
(EMNID 2000). Für diese Studie wurden 400 Jugendliche befragt, die im Jahr
2000 ihre Ausbildung in einem Handwerksbetrieb abgebrochen hatten.
Einbezogen wurden hier ausschließlich Abbrecher/-innen nach dem ersten
Ausbildungsjahr. Befragt wurden zudem 300 Ausbilder/-innen in Betrieben, in denen bereits
Ausbildungsverhältnisse vorzeitig beendet worden waren, sowie 310 Lehrer/
-innen an Berufskollegs.
Diese Untersuchung bestätigt, dass Konflikte zwischen Auszubildenden und
Ausbildenden als eines der „Hauptproblemfelder im betrieblichen Bereich“
anzusehen sind. Die Problematik lässt sich folgendermaßen auf den Punkt bringen:
„Die seit Jahren auf hohem Niveau verharrende Lösungsquote bringt zum
Ausdruck, dass dauerhaft ein großer Anteil der Auszubildenden mit
Ausbildungskonflikten konfrontiert sind, die offensichtlich innerhalb des bestehenden
Ausbildungsverhältnisses nicht mehr lösbar sind“ (Deuer/Ertelt 2001, 1415).
Dabei wird zwischen der individuellen Ebene der Auszubildenden, der
schulischen Ebene und der betrieblichen Ebene unterschieden. Auch hierfür gilt die
bereits getroffene Feststellung, dass die vorliegenden Daten nicht zwischen
Abbrecher/-innen, die das Bildungssystem dauerhaft verlassen, und jenen
differenzieren, die im Bildungssystem verbleiben.
36. Nehmen die Handwerkskammern ihre Aufgabe als zuständige
verantwortliche Stelle für die Durchführung der Berufsausbildung im notwendigen
Umfang war?
Die Handwerkskammern nehmen ihre vielfältigen Aufgaben im Rahmen der
Berufsausbildung intensiv und mit hohem personellen Einsatz wahr.
Hervorzuheben sind insbesondere die erfolgreichen Bemühungen um das Einwerben
von Ausbildungsplätzen und das Zusammenbringen von Lehrstellenbewerbern
und Betrieben. Die große Nähe der Handwerkskammern zu ihren Mitgliedern
versetzt diese in die Lage, diese Aufgabe besonders effizient zu bewältigen.
Darüber hinaus nehmen vor allem die Ausbildungsberaterinnen und -berater
eine wichtigen Rolle für die Durchführung der Berufsausbildung sowie als
Schnittstelle zwischen Kammern und Ausbildungsbetrieben ein: Ihre Beratung,
die sowohl Ausbildenden als auch Auszubildenden zur Verfügung steht, hilft
regelmäßig bei der Lösung von Problemlagen und kann auch zur Bewältigung
von Konflikten zwischen den Ausbildungsvertragspartnern beitragen. Durch die
Überwachung der Eignung von Ausbildungsbetrieben und -personal nehmen die
Kammern eine zentrale Stellung in der Qualitätssicherung der Berufsausbildung
ein. Die Qualität der Ausbildung ist zudem regelmäßig Gegenstand in den
Berufsbildungsausschüssen der Handwerkskammern. Als Träger der
Berufsbildungsausschüsse übernehmen die Kammern auch die institutionelle
Verantwortung für die Vernetzung zwischen den dualen Partnern sowie für den Dialog
zwischen Arbeitgebern und -nehmern.
Die Handwerkskammern garantieren durch die Verbindung von Haupt- und
Ehrenamt ein einheitliches, transparentes, kostengünstiges und praxisnahes
Prüfungswesen. Dies gelingt durch die Einbindung von insgesamt mehr als 70 000
ehrenamtlichen Prüfungsausschussmitgliedern, die sich aus den Mitgliedsunter-
Übersicht 1: Gründe vorzeitiger Vertragslösungen von Ausbildungsabbrecher/-innen
Individuelle Ebene (Auszubildende Schulische Ebene Betriebliche Ebene
Allgemeinbildende Schule
Berufsschule Kündigung durch
Auszubildende
Kündigung durch
Ausbilder/-innen
- Unzufriedenheit
mit der Ausbildung
bzw. dem
gewählten Beruf, wegen
unrealistischer
Erwartungen oder
aufgrund der
Tatsache, in einen
unerwünschten
Beruf vermittelt
worden zu sein;
- gesundheitliche
Beeinträchtigung,
z. B. wegen
Allergie;
- Überforderung mit
dem Lernstoff
aufgrund nicht
ausreichender
Schuloder
Allgemeinbildung
- Konflikte
mit anderen
Auszubildenden
oder Lehrkräften:
fehlende soziale
Kompetenzen,
z. B. für
Konfliktbewältigung;
- (ungewollte)
Schwangerschaft;
- Prüfungsangst;
- finanzielle
Schwierigkeiten;
- familiäre
Schwierigkeiten,
Beziehungsprobleme
- unzureichende
Vorbereitung auf
die
Anforderungen der
Berufswelt;
- Realitätsferne des
Unterrichts
- schlechte
Qualität des
Unterrichts
- Unzufriedenheit,
v. a. wegen
mangelnder Qualität
der Lehre und/oder
ausbildungsfremden Tätigkeiten;
- Konflikte mit
Ausbilder/-innen,
Kollegen/-innen;
- fehlende soziale
Kompetenzen der
Ausbilder/-innen,
z. B. für
Konfliktbewältigung
- unzureichende
Schuloder
Allgemeinbildung der
Auszubildenden;
- unzureichende
soziale Kompetenzen der
Auszubildenden, z. B.
Unzuverlässigkeit;
- fehlendes
Engagement der
Auszubildenden
Quelle: Westdeutscher Handwerkskammertag 2000.
nehmen zur Verfügung stellen und jährlich ca. 250 000 Prüfungen abnehmen.
Praktiker aus den Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich im
Wettbewerb behaupten müssen, werden auf diese Weise in die Schulung und
Prüfung des Fachkräftenachwuchses eingebunden. Dieser praxisnahe
Wissenstransfer sichert eine hohe Beschäftigungsfähigkeit jeder neuen Generation. Die
Jugendarbeitslosigkeit ist deshalb in Deutschland sehr viel niedriger als in allen
vergleichbaren Ländern.
Das Handwerk profitiert auch von dem (nicht handwerksspezifischen)
Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER. Innerhalb dieses Programms werden
bzw. wurden insgesamt 187 Projekte gefördert. Die Projekte der ersten beiden
Förderrunden sind bereits beendet, während die Förderrunden drei, vier und fünf
derzeit noch laufen.
– Unter diesen 187 Projekten werden 23 bei Handwerkskammern durchgeführt
(13 sind noch aktiv, zehn bereits beendet).
– Zudem gibt es weitere Bildungsträger, die dem Handwerk nahestehen und
sich im Rahmen ihrer Projekte entsprechend engagieren: 55 der 287 JOB-
STARTER Projekte sind schwerpunktmäßig für neue Ausbildungsplätze im
Handwerk angesiedelt und kümmern sich um deren Besetzung.
– 42 Prozent der durch JOBSTARTER zusätzlich besetzten Ausbildungsplätze
der 1. bis 3. Förderrunde (n = 6 921) befinden sich im Handwerk. Wenn man
das auf die insgesamt akquirierten Ausbildungsplätze hochrechnet, wären es
rund 20 000 akquirierte Ausbildungsplätze im Handwerk.
37. Plant die Bundesregierung konkrete, auf das Handwerk zugeschnittene
Maßnahmen, um noch mehr Betriebe, die ausbildungsfähig sind aber
bisher nicht ausgebildet haben, zu fördern und weitere Anreize zur
Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze zu geben?
Wir stehen vor neuen Herausforderungen der Fachkräftesicherung.
Ausbildungsplätze dürfen nicht unbesetzt bleiben, weil Bewerber den Anforderungen
der Ausbildungsordnungen nicht gewachsen sind. Der Staat hat die Aufgabe,
den Strukturwandel zu begleiten und die positiven Wachstumskräfte zu stärken.
Von grundlegender Bedeutung sind stabile, transparente und für alle Akteure
verlässliche und zukunftsfähige Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung
passt daher ständig die dualen Ausbildungsberufe an die technologischen
Herausforderungen an, damit sie den aktuellen Produktions- und
Dienstleistungsprozessen Rechnung tragen.
Für die Sicherung der Fachkräfte liefert auch der erfolgreiche Ausbildungspakt
einen wesentlichen Beitrag. Dieser soll am 26. Oktober 2010 auf den Weg
gebracht werden: Zukünftig sollen mehr Jugendliche gewonnen werden, die es
bisher noch nicht in Ausbildung geschafft haben, u. a. Altbewerber, Migranten
sowie benachteiligte Jugendliche.
38. Inwieweit nehmen Handwerksbetriebe die Unterstützung von
ausbildungsbegleitenden Hilfen für ihre Auszubildenden in Anspruch?
Plant die Bundesregierung, das Instrument der ausbildungsbegleitenden
Hilfen als regelmäßiges Angebot an die Betriebe auszubauen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum branchenspezifischen
Einsatz von ausbildungsbegleitenden Hilfen vor. Ausbildungsbegleitende Hilfen
werden als Instrument der Benachteiligtenförderung für förderungsbedürftige
junge Menschen unabhängig der Branche eingesetzt. Es handelt sich um ein
Regelinstrument der Förderung der Berufsausbildung. Im Übrigen wird auf die
geplante Instrumentenreform verwiesen.
39. In welcher Zahl stellt das Handwerk Absolventinnen und Absolventen ein,
die eine Ausbildung nach § 36 Absatz 2 HwO absolviert haben (bitte
aufschlüsseln nach Bundesländern)?
Es liegen keine statistischen Daten zu dieser Frage vor. Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass Personen, die schulische oder sonstige Ausbildungsgänge
absolviert und im Anschluss daran eine reguläre Gesellenprüfung abgelegt haben,
die gleichen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt haben wie Personen, die eine
betriebliche Ausbildung durchlaufen haben. Es sind keine spezifischen Vorbehalte
der Betriebe gegen nicht dual ausgebildete Personen bekannt, soweit diese ihre
berufliche Handlungsfähigkeit im Rahmen einer Gesellenprüfung nachgewiesen
haben. Betrieblich Ausgebildete verfügen allerdings über den Vorteil, dass
bereits ein persönliches Verhältnis zum Ausbildungsbetrieb mit der Perspektive,
im Anschluss an die Ausbildung als Gesellinnen oder Gesellen übernommen zu
werden, besteht. Sie verfügen über den Vorteil, dass sie den Praxistest schon
hinter sich gebracht haben.
40. Wie reagieren Handwerkskammern und Handwerksunternehmen auf neue
Marktlagen, die neue Berufsbilder im Handwerk entstehen lassen?
Die Aus- und Weiterbildung und damit letztlich auch die Berufsbilder des
Handwerks sind nicht statisch, sondern werden ständig sich ändernden
Gegebenheiten angepasst. Aufgrund der hohen Anpassungsflexibilität der
Handwerksunternehmen sind diese in vielen innovativen Bereichen wie „Erneuerbare Energien“,
„Energieeffizienz“, aber auch in designorientierten Bereichen u. v. m. sehr
engagiert.
41. Wie reagiert das Handwerk auf die demografische Entwicklung und das
Absinken der Anzahl der Ausbildungswilligen?
Das Handwerk engagiert sich aktiv im Rahmen des Ausbildungspaktes. Mit
Aktionen wie dem Girls Day und der Imagekampagne des Handwerks werden
gezielt junge Menschen angesprochen, um einen qualifizierten Nachwuchs im
Handwerk zu sichern. Die Bundesregierung begrüßt diese Initiativen des
Handwerks ausdrücklich.
Auch leistet das Handwerk seinen Beitrag zur Integration von Personen mit
Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt. Hauptinstrument der Sicherung des
Fachkräftenachwuchses ist und bleibt die Ausbildung. Grundlage hierzu bildet
eine vertiefte Berufsorientierung beginnend in der Schule, die den Übergang in
die Ausbildung erleichtert und dazu beiträgt, Ausbildungsabbrüche zu
reduzieren. Das Handwerk intensiviert die Kooperation von SCHULEWirtschaft und
setzt Maßnahmen der Berufsorientierung in ihren Bildungsstätten um. Das
ermöglicht den Schülern und Schülerinnen Einblicke in die duale
Berufsausbildung.
In diesem Zusammenhang lässt sich auch die im Handwerk stattfindende
Intensivierung der Bemühungen um die Attraktivität der Ausbildung (z. B. über das
Angebot von Zusatzqualifikationen oder die Einrichtung dualer Studiengänge)
als ein Weg sehen, die Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksausbildung
angesichts der demografischen Entwicklung zu verbessern.
Die derzeitigen Reaktionen des Handwerks auf die demografische Entwicklung
sind auch aus den Ergebnissen zweier Forschungsgutachten ableitbar. Nach
einer Studie des Ludwig-Fröhler-Instituts für Handwerkswissenschaften in
München (LFI) teilt lediglich etwas mehr als ein Drittel der Betriebe die Auffassung,
dass zukünftig nur durch die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern einem
Mangel an qualifizierten Arbeitskräften vorgebeugt werden kann. Allerdings
war in diesem Fall ein vergleichbarer Anteil der Befragten in seinem Urteil eher
unschlüssig, was auch auf eine noch relativ geringe Auseinandersetzung mit
dieser Thematik deuten kann.
Die Ergebnisse einer aktuellen Untersuchung des IfM Bonn lassen darauf
schließen, dass im Handwerk durchaus ein Problembewusstsein hinsichtlich der
personalpolitischen Folgen des demografischen Wandels vorhanden ist: Lediglich
8 Prozent der befragten Handwerksbetriebe erwarteten bezüglich des
demografischen Wandels keine Folgen, wohingegen dies bei knapp 22 Prozent der
übrigen Unternehmen aus dem Mittelstand der Fall war. Ein Mangel an Fach- und
Führungskräften (57,8 Prozent) und eine starke Alterung der Belegschaft (43,1
Prozent) wurden zudem im Handwerk weitaus häufiger erwartet als in anderen
Unternehmen. Besonders deutlich zeigt sich dies auch im Hinblick auf die
Nachwuchssituation. Mit 41,4 Prozent sahen die Handwerksbetriebe fast doppelt so
häufig einen Mangel an Auszubildenden auf sich zukommen als andere
mittelständische Unternehmen.
Andererseits befürchtete das Handwerk in dieser Studie altersbedingte Defizite
der Arbeitskräfte in Bezug auf Flexibilität, Kreativität, Innovationskraft,
Qualifikation und Gesundheit zum Teil deutlich seltener. Wenngleich man hieraus
folgern kann, dass im Handwerk womöglich geringere Vorbehalte gegenüber einer
verstärkten Beschäftigung von älteren Mitarbeitern bestehen und offensichtlich
bereits ein entsprechendes Problembewusstsein vorhanden ist, bleibt nach dieser
Untersuchung dennoch festzuhalten, dass, wie in vielen mittelständischen
Unternehmen auch, im Handwerk bisher in vielen Bereichen kaum Maßnahmen zur
Abfederung der personalpolitischen Folgen des demografischen Wandels
ergriffen wurden. So sind die Bemühungen des Handwerks, ältere Arbeitnehmer in
die Betriebsabläufe adäquat zu integrieren, noch unzureichend. Zwar wurden
bereits in verschiedenen Bundesländern Projekte initiiert, um die
Handwerksbetriebe für diese Thematik zu sensibilisieren, doch nur ein geringer Teil der
Betriebe scheint dies bislang aufgegriffen zu haben.
42. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die
Beteiligung an Weiterbildung vor allem in Klein- und Mittelbetrieben zu
befördern?
Im Zuge der Qualifizierungsinitiative wurde in den vergangenen Jahren die
Bildungsförderung (Aus- und Weiterbildung) im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik
kontinuierlich ausgeweitet. Hierbei können insbesondere an- und ungelernte
Arbeitnehmer sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und
mittleren Unternehmen über das Programm WeGebAU der Bundesagentur für
Arbeit eine berufliche Weiterbildung gefördert erhalten. Die für das Programm
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden im Jahr 2009 und 2010 jeweils
auf insgesamt 400 Mio. Euro aufgestockt. Im Rahmen des
Beschäftigungschancengesetzes ist die Weiterbildungsförderung von älteren Arbeitnehmern in
kleinen und mittleren Unternehmen bis Ende 2011 verlängert worden.
Um die Beteiligung Erwerbstätiger an Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen,
insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, hat das Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) im Dezember 2008 die Bildungsprämie
eingeführt. Mit ihr werden Arbeitnehmer finanziell unterstützt, die sich
beruflich weiterbilden wollen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die
Hälfte der Kosten für Weiterbildungskurse oder -prüfungen, maximal 500 Euro
einmal im Jahr. Er kommt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie
Selbständigen zugute, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25 600 Euro (bzw.
51 200 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt. Auch Mütter und
Väter in Elternzeit können davon profitieren. Der Gutschein kann bei einer von
bundesweit derzeit 512 Beratungsstellen beantragt werden. Bis zum heutigen
Zeitpunkt konnten bereits über 50 000 Prämiengutscheine ausgegeben werden.
Wie die wissenschaftliche Begleitforschung zeigt, arbeiten 90 Prozent
derjenigen, die sich zur Bildungsprämie beraten lassen, in kleinen und mittleren
Unternehmen. Das zeigt, dass die Prämie vor allem dort eine Finanzierungslücke für
die berufliche Weiterbildung füllt. Die Förderung von Projekten durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verbesserung der betrieblichen
Weiterbildung und der Qualifizierungsberatung kommt somit insbesondere den
kleinen und mittleren Unternehmen und ihren Beschäftigten zugute.
Das BMBF hat beim BIBB eine Studie in Auftrag gegeben, welche unter
anderem die Bestandsaufnahme der Förderprogramme mit Weiterbildungsbezug auf
Bundes- und Landesebene zum Ziel hat. Die Ergebnisse dieser Studie werden
dem BMBF Ende des Jahres vorgelegt. Sie werden auch genaueren Aufschluss
über die Mittelvolumina geben, welche für die Förderung der Weiterbildung in
kleinen und mittleren Unternehmen auf Bundes- und Landesebene zur
Verfügung stehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt beschränken sich die verfügbaren
Informationen vor allem auf die Förderdatenbank des Bundes, die für jedermann
unter
www.foerderdatenbank.de abrufbar ist.
Folgende Maßnahmen der Bundesregierung, die auf die Unterstützung der
Beteiligung an Weiterbildung gerichtet sind, existieren bereits seit langem und
kommen grundsätzlich auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bzw.
den Beschäftigten in KMU zugute:
1. Förderung nach dem ABFG (BMBF): Gefördert werden Handwerker,
Techniker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu
Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten,
Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern oder Betriebswirten
bzw. einen anderen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereiten.
2. Die Bundesregierung (BMWi/BMBF) fördert die Errichtung,
Modernisierung und Ausstattung von überbetrieblichen Bildungsstätten. Ziel ist die
Sicherung eines flächendeckenden Netzes von Berufsbildungseinrichtungen,
die KMU und ihren Beschäftigten hochwertige berufliche Weiterbildung
anbieten.
Weitere Programme traten in den letzten Jahren an die Seite der etablierten
Förderungen und können prinzipiell auch von KMU bzw. Beschäftigten in KMU
genutzt werden:
1. Weiterbildungsstipendium (BMBF): Gefördert wird die Teilnahme von
jungen Absolventen einer Berufsausbildung an Bildungsmaßnahmen, die auf
dem Bildungsmarkt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind.
Gefördert werden Personen, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch
besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für
die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen.
2. Aufstiegsstipendium (BMBF): Gefördert wird ein Erststudium, das in
Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten
Hochschule absolviert wird. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine
Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine
Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen.
3. Sozialpartnerrichtlinie (BMAS): Gefördert werden Vorhaben zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung sowie
Weiterbildungsmaßnahmen in Betrieben. Antragsberechtigt sind
Tarifvertragspartner, Sozialpartner und Unternehmen, die in den Regelungsbereich eines
Qualifizierungstarifvertrages oder anderer Vereinbarungen der jeweils
zuständigen Sozialpartner fallen.
ANHANG
Tabelle 1 zu Frage 33: Anzahl der Auszubildenden (Bestände) in drei- und dreieinhalbjährigen
Ausbildungsberufen des Zuständigkeitsbereichs Handwerk (duales System), Bundesgebiet 2009
Ausbildungsberuf Dauer in Monaten
Auszubildende
(Bestand) im
Handwerk
insgesamt
darunter
Frauen
Frauenanteil
in %
Zuständigkeitsbereich
Friseur/in 36 38.010 34.254 90,1 Handwerk
Fachverkäufer/in
im Lebensmittelhandwerk 36 31.392 29.073 92,6
Industrie-Beruf
im Handwerk
Maler/in und Lackierer/in 36 23.910 3.060 12,8 Handwerk
Tischler/in 36 21.213 1.881 8,9 Handwerk
Bäcker/in 36 13.140 2.739 20,8 Handwerk
Bürokaufmann/Bürokauffrau 36 10.830 8.208 75,8 Handwerk
Maurer/in 36 9.237 63 0,7 Handwerk
Dachdecker/in 36 8.154 105 1,3 Handwerk
Fahrzeuglackierer/in 36 6.960 543 7,8 Handwerk
Zimmerer/in 36 6.480 96 1,5 Handwerk
Augenoptiker/in 36 6.306 4.818 76,4 Handwerk
Fleischer/in 36 6.084 207 3,4 Handwerk
Konditor/in 36 4.785 3.210 67,1 Handwerk
Gebäudereiniger/in 36 3.849 615 16,0 Handwerk
Straßenbauer/in 36 2.916 15 0,5 Handwerk
Bau- und Metallmaler/in
(§ 42m HwO) 36 2.793 357 12,8 Handwerk
Raumausstatter/in 36 2.310 1.206 52,2 Handwerk
Automobilkaufmann/-kauffrau 36 2.250 981 43,6 Handwerk
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in 36 2.238 33 1,5 Handwerk
Hörgeräteakustiker/in 36 2.211 1.389 62,8 Handwerk
Holzbearbeiter/in (§ 42m HwO) 36 2.202 90 4,1 Handwerk
Fotograf/in 36 1.893 1.404 74,2 Handwerk
Stukkateur/in 36 1.731 48 2,8 Handwerk
Metallbearbeiter/in (§ 42m HwO) 36 1.641 24 1,5 Handwerk
Glaser/in 36 1.542 42 2,7 Handwerk
Schornsteinfeger/in 36 1.440 153 10,6 Handwerk
Beton- und Stahlbetonbauer/in 36 1.218 9 0,7 Handwerk
Gerüstbauer/in 36 1.167 3 0,3 Handwerk
Maßschneider/in 36 1.158 1.077 93,0 Handwerk
Steinmetz/in und Steinbildhauer/in 36 1.128 102 9,0 Handwerk
Schilder- und
Lichtreklamehersteller/in 36 1.020 324 31,8 Handwerk
Kosmetiker/in 36 882 861 97,6 Industrie-Beruf im Handwerk
Ausbildungsberuf Dauer in Monaten
Auszubildende
(Bestand) im
Handwerk
insgesamt
darunter
Frauen
Frauenanteil
in %
Zuständigkeitsbereich
Parkettleger/in 36 831 21 2,5 Handwerk
Kaufmann/Kauffrau
für Bürokommunikation 36 666 549 82,4
Industrie-Beruf
im Handwerk
Holzfachwerker/in (§ 42m HwO) 36 597 33 5,5 Handwerk
Bodenleger/in 36 567 6 1,1 Industrie-Beruf im Handwerk
Rollladen-
und Sonnenschutzmechatroniker/in 36 525 9 1,7 Handwerk
Fachkraft für Lagerlogistik 36 480 42 8,8 Industrie-Beruf im Handwerk
Bestattungsfachkraft 36 435 222 51,0 Industrie-Beruf im Handwerk
Bauten- und Objektbeschichter/in
(§ 42m HwO) 36 405 63 15,6 Handwerk
Fachwerker/in im Maler-
und Lackiererhandwerk (§ 42m HwO) 36 372 36 9,7 Handwerk
Textilreiniger/in 36 366 219 59,8 Handwerk
Mechaniker/in für Reifen-
und Vulkanisationstechnik 36 363 3 0,8 Handwerk
Sattler/in 36 354 102 28,8 Handwerk
Wärme-, Kälte-
und Schallschutzisolierer/in 36 348 3 0,9 Handwerk
Hochbaufachwerker/in (§ 42m HwO) 36 309 0 0,0 Handwerk
Ofen- und Luftheizungsbauer/in 36 303 6 2,0 Handwerk
Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 36 294 165 56,1 Industrie-Beruf im Handwerk
Trockenbaumonteur/in 36 294 0 0,0 Industrie-Beruf im Handwerk
Buchbinder/in 36 285 165 57,9 Handwerk
Autofachwerker/in (§ 42m HwO) 36 282 3 1,1 Handwerk
Metallfachwerker/in (§ 42m HwO) 36 240 3 1,3 Handwerk
Oberflächenbeschichter/in 36 207 9 4,3 Handwerk
Baugeräteführer 36 198 3 1,5 Industrie-Berufim Handwerk
Fachwerker/in für Metallbautechnik
(§ 42m HwO) 36 186 3 1,6 Handwerk
Mediengestalter/in Digital und Print 36 168 96 57,1 Handwerk
Metallfeinbearbeiter/in (§ 42m HwO) 36 168 6 3,6 Handwerk
Brauer/in und Mälzer/in 36 168 6 3,6 Handwerk
Industriekaufmann/-kauffrau 36 156 84 53,8 Industrie-Beruf im Handwerk
Uhrmacher/in 36 150 66 44,0 Handwerk
Kanalbauer/in 36 138 3 2,2 Industrie-Beruf im Handwerk
Estrichleger/in 36 129 3 2,3 Handwerk
Schuhmacher/in 36 117 33 28,2 Handwerk
Ausbildungsberuf Dauer in Monaten
Auszubildende
(Bestand) im
Handwerk
insgesamt
darunter
Frauen
Frauenanteil
in %
Zuständigkeitsbereich
Holz- und Bautenschützer/in 36 111 0 0,0 Handwerk
Bäckerfachwerker/in (§ 42m HwO) 36 105 30 28,6 Handwerk
Brunnenbauer/in 36 105 0 0,0 Handwerk
Rohrleitungsbauer/in 36 102 0 0,0 Industrie-Beruf im Handwerk
Keramiker/in 36 102 69 67,6 Handwerk
Bauzeichner/in 36 96 48 50,0 Industrie-Beruf im Handwerk
Fachkraft für Rohr-, Kanal-
und Industrieservice 36 96 0 0,0
Industrie-Beruf
im Handwerk
Drucker/in 36 93 9 9,7 Handwerk
Malerfachwerker/in (§ 42m HwO) 36 93 12 12,9 Handwerk
Bürokraft (§ 42m HwO) 36 90 51 56,7 Handwerk
Siebdrucker/in 36 87 30 34,5 Handwerk
Holzverarbeiter/in (§ 42m HwO) 36 87 6 6,9 Handwerk
Holzmechaniker/in 36 78 3 3,8 Industrie-Beruf im Handwerk
Müller/in (Verfahrenstechnologe/in
in der Mühlen-
und Futtermittelwirtschaft)
36 72 6 8,3 Handwerk
Segelmacher/in 36 72 15 20,8 Handwerk
Metallbaufachwerker/in (§ 42m HwO) 36 69 0 0,0 Handwerk
Schlosser-Fachwerker/in
(§ 42m HwO) 36 66 0 0,0 Handwerk
Metallbildner/in 36 66 6 9,1 Handwerk
Bauwerksabdichter/in 36 60 0 0,0 Industrie-Beruf im Handwerk
Naturwerksteinmechaniker/in 36 60 0 0,0 Industrie-Beruf im Handwerk
Zweiradmechanikerwerker/in
(§ 42m HwO) 36 57 3 5,3 Handwerk
Baufacharbeiter/in (§ 42m HwO) 36 57 0 0,0 Handwerk
Verfahrensmechaniker/in für
Kunststoff- und Kautschuktechnik 36 54 0 0,0
Industrie-Beruf
im Handwerk
Graveur/in 36 54 18 33,3 Handwerk
Fachwerker/in für Feinwerktechnik
(§ 42m HwO) 36 54 3 5,6 Handwerk
Bäckerwerker/in (§ 42m HwO) 36 54 27 50,0 Handwerk
Metallblasinstrumentenmacher/in 36 54 6 11,1 Handwerk
Glasveredler/in 36 48 27 56,3 Handwerk
Modist/in 36 42 39 92,9 Handwerk
Fotomedienlaborant/in 36 42 30 71,4 Industrie-Beruf im Handwerk
Textilreinigerwerker/in (§ 42m HwO) 36 42 27 64,3 Handwerk
Metall- und Glockengießer/in 36 39 3 7,7 Handwerk
Ausbildungsberuf Dauer in Monaten
Auszubildende
(Bestand) im
Handwerk
insgesamt
darunter
Frauen
Frauenanteil
in %
Zuständigkeitsbereich
Betonstein- und Terrazzohersteller/in 36 39 0 0,0 Handwerk
Tiefbaufacharbeiter/in (§ 42m HwO) 36 36 0 0,0 Handwerk
Vergolder/in 36 36 27 75,0 Handwerk
Feuerungs- und Schornsteinbauer/in 36 36 0 0,0 Handwerk
Seiler/in 36 33 3 9,1 Handwerk
Raumausstatterwerker/in
(§ 42m HwO) 36 33 21 63,6 Handwerk
Fachpraktiker/in im Maler
und Lackiererhandwerk (§ 42m HwO) 36 33 9 27,3 Handwerk
Kaufmann/Kauffrau
im Groß- und Außenhandel 36 30 15 50,0
Industrie-Beruf
im Handwerk
Fachverkäufer/in
im Nahrungsmittelhandwerk 36 30 30 100,0
Industrie-Beruf
im Handwerk
Fachkraft für Möbel-,
Küchen- und Umzugsservice 36 30 0 0,0
Industrie-Beruf
im Handwerk
Verfahrensmechaniker/in
für Beschichtungstechnik 36 30 0 0,0
Industrie-Beruf
im Handwerk
Holzblasinstrumentenmacher/in 36 30 12 40,0 Handwerk
Industrie-Isolierer/in 36 30 0 0,0 Industrie-Beruf im Handwerk
Hochbaufacharbeiter/in (§ 42m HwO) 36 27 0 0,0 Handwerk
Drechsler/in (Elfenbeinschnitzer/in) 36 27 3 11,1 Handwerk
Verkaufshelfer/in
im Bäckerhandwerk (§ 42m HwO) 36 27 24 88,9 Handwerk
Kachelofen- und Luftheizungsbauer/in 36 27 0 0,0 Handwerk
Fachinformatiker/in 36 24 0 0,0 Industrie-Beruf im Handwerk
Karosseriebearbeiter/in (§ 42m HwO) 36 24 0 0,0 Handwerk
Elektroinstallationswerker/in
(§ 42m HwO) 36 24 0 0,0 Handwerk
Metallfachpraktiker/in (§ 42m HwO) 36 24 0 0,0 Handwerk
Kraftfahrzeugbearbeiter/in
(§ 42m HwO) 36 24 0 0,0 Handwerk
Fachgehilfe/-gehilfin im
Nahrungsmittelverkauf (§ 42m HwO) 36 24 24 100,0 Handwerk
Informations- und
Telekommunikationssystem-Elektroniker/in 36 21 0 0,0
Industrie-Beruf
im Handwerk
Näher/in im
Damenschneiderhandwerk (§ 42m HwO) 36 21 18 85,7 Handwerk
Ausbaufachwerker/in (§ 42m HwO) 36 21 0 0,0 Handwerk
Kraftfahrzeugmechatroniker/in 42 61.749 1.422 2,3 Handwerk
Elektroniker/in (Hw) 42 35.403 453 1,3 Handwerk
Anlagenmechaniker/in für Sanitär-,
Heizungs- und Klimatechnik 42 32.946 270 0,8 Handwerk
Metallbauer/in 42 28.056 285 1,0 Handwerk
Feinwerkmechaniker/in 42 11.583 372 3,2 Handwerk
Ausbildungsberuf Dauer in Monaten
Auszubildende
(Bestand) im
Handwerk
insgesamt
darunter
Frauen
Frauenanteil
in %
Zuständigkeitsbereich
Mechaniker/in für Land-
und Baumaschinentechnik 42 7.026 42 0,6 Handwerk
Zahntechniker/in 42 5.859 3.462 59,1 Handwerk
Karosserie-
und Fahrzeugbaumechaniker/in 42 4.797 51 1,1 Handwerk
Informationselektroniker/in 42 2.979 57 1,9 Handwerk
Mechatroniker/in für Kältetechnik 42 2.637 39 1,5 Handwerk
Zweiradmechaniker/in 42 1.845 90 4,9 Handwerk
Klempner/in 42 1.509 21 1,4 Handwerk
Zerspanungsmechaniker/in 42 1.458 42 2,9 Industrie-Beruf im Handwerk
Orthopädiemechaniker/in
und Bandagist/in 42 1.263 462 36,6 Handwerk
Elektroniker/in
für Maschinen und Antriebstechnik 42 1.176 15 1,3 Handwerk
Technische/r Zeichner/in 42 951 315 33,1 Industrie-Beruf im Handwerk
Orthopädieschuhmacher/in 42 840 303 36,1 Handwerk
Goldschmied/in 42 819 642 78,4 Handwerk
Mechaniker/in
für Karosserieinstandhaltungstechnik 42 756 12 1,6 Handwerk
Kälteanlagenbauer/in 42 633 6 0,9 Handwerk
Modellbauer/in 42 612 57 9,3 Handwerk
Mechatroniker/in 42 570 12 2,1 Industrie-Beruf im Handwerk
Systemelektroniker/in 42 462 27 5,8 Handwerk
Bootsbauer/in 42 456 42 9,2 Handwerk
Behälter- und Apparatebauer/in 42 312 3 1,0 Handwerk
Konstruktionsmechaniker/in 42 246 3 1,2 Industrie-Beruf im Handwerk
Schneidwerkzeugmechaniker/in 42 192 6 3,1 Handwerk
Chirurgiemechaniker/in 42 189 21 11,1 Handwerk
Orgel- und Harmoniumbauer/in 42 138 24 17,4 Handwerk
Elektroniker/in für Betriebstechnik 42 132 3 2,3 Industrie-Beruf im Handwerk
Elektroniker/in
für Geräte und Systeme 42 105 3 2,9
Industrie-Beruf
im Handwerk
Industriemechaniker/in 42 87 6 6,9 Industrie-Beruf im Handwerk
Technische(r) Modellbauer/in 42 78 6 7,7 Handwerk
Büchsenmacher/in 42 69 3 4,3 Handwerk
Anlagenmechaniker/in 42 69 0 0,0 Industrie-Beruf im Handwerk
Klavier- und Cembalobauer/in 42 60 15 25,0 Handwerk
Elektroniker/in
für Automatisierungsechnik 42 48 3 6,3
Industrie-Beruf
im Handwerk
Ausbildungsberuf Dauer in Monaten
Auszubildende
(Bestand) im
Handwerk
insgesamt
darunter
Frauen
Frauenanteil
in %
Zuständigkeitsbereich
Werkzeugmechaniker/in 42 33 0 0,0 Industrie-Beruf im Handwerk
Gießereimechaniker/in 42 24 0 0,0 Industrie-Beruf im Handwerk
Sonstige zweijährige Berufe im
Handwerk mit sehr geringen
Bestandszahlen (<20)*
* 609 231 37,9 *
Quelle: Datensystem Auszubildende des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember).
Alle Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von drei gerundet (siehe Erläuterungen). Die
Anteile wurden auf Basis der gerundeten Werte berechnet. Hinweis: ein Wert von „0“ bedeutet nicht zwingend, dass
auch der Echtwert „0“ beträgt. So kann sich hinter einer Bestandszahl von „0“ etwa bei den Frauen auch eine „1“
verbergen, die auf „0“ gerundet wurde (siehe Erläuterungen Datenschutz).
*): Drei- bzw. dreieinhalbjährige Ausbildungsberufe im Handwerk mit weniger als 20 Auszubildenden im Bestand 2009: vgl. Tabelle
im Anhang.
*): Drei- bzw. dreieinhalbjährige Ausbildungsberufe im Handwerk mit Bestandszahlen < 20:
Aufbereitungsmechaniker/in, Mediengestalter/in Bild und Ton, Betonfertigteilbauer/in, Gestalter/in für visuelles Marketing,
Flachglasmechaniker/in, Edelsteingraveur/in, Werkzeugmaschinenspaner/in -Drehen (§ 42m HwO), Holzbearbeitungsmechaniker/in,
Produktionsmechaniker/in Textil, Maskenbildner/in, Änderungsnäher/in (§ 42m HwO), Mediengestalter/in für Digital- und
Printmedien (HwEx, ohne Fachrichtungsangabe), Schäftemacher/in (§ 42m HwO), Technische/r Konfektionär/in, Handschuhmacher/in,
Fassadenmonteur/in, Spezialtiefbauer/in, Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen, Asphaltbauer/in, Informatikkaufmann/-
kauffrau, Tischlerfachwerker/in (§ 42m HwO), Schädlingsbekämpfer/in, Buchhändler/in, Keramiker/in, Musikfachhändler/in,
Industriekeramiker/in Verfahrenstechnik, Kaufmann/Kauffrau für Dialogmarketing, Buchbinderwerker/in (§ 42m HwO),
Mathematischtechnische/r Softwareentwickler/in, Holzspielzeugmacher/in, Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste FR
Bildagenturen, Hauswartsgehilfe/-gehilfin (§ 66 BBiG), Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Silberschmied/in, Florist/in, Elektroniker/in
für Gebäude- und Infrastruktursysteme, Edelsteinschleifer/in, Weber/in, Feinpolierer/in, Gebäudereinigerwerker/in (§ 42m HwO),
Böttcher/in, Fachhelfer/in für Reinigungstechnik (§ 42m HwO), Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau, Weinküfer/in,
Restaurantfachmann/-fachfrau, Kaufmann/Kauffrau für Marketingkommunikation, Chemikant/in, Fachpraktiker/in im
Damenschneiderhandwerk (§ 42m HwO), Edelsteinfasser/in, Müller/in, Verpackungsmittelmechaniker/in, Fahrzeuginnenausstatter/in, Korb- und
Flechtwerker/in (§ 42m HwO), Flechtwerkgestalter/in, Bogenmacher/in, Fertigungsmechaniker/in, Modeschneider/in, Bearbeiter/in
für Elektroinstallationen (§ 42m HwO), Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Elektroanlagenmonteur/in, Bearbeiter/in im Trockenbau
(§ 42m HwO), Polsterer/in, Immobilienkaufmann/-kauffrau, Feinoptiker/in, Informations- und Telekommunikationssystem-
Kaufmann/Kauffrau, Kürschner/in, Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Zupfinstrumentenmacher/in, Fachkraft für Abwassertechnik,
Koch/Köchin, Manufakturporzellanmaler/in, Verkaufskraft im Nahrungsmittelhandwerk (§ 42m HwO), Chemielaborant/in,
Fotomedienfachmann/-fachfrau, Bühnenmaler/in und -plastiker/in, Bürsten- und Pinselmacher/in, Industriekeramiker/in Dekorationstechnik,
Glasapparatebauer/in, Flexograf/in, Bearbeiter/in für Gas- und Wasserinstallation (§ 42m HwO), Maßschneiderhelfer/in (§ 42m
HwO), Sticker/in, Gerber/in, Wachszieher/in, Bearbeiter/in im Bäckerhandwerk (§ 42m HwO), Fahrzeugpfleger/in (§ 42m HwO),
Fleischerfachwerker/in (§ 42m HwO), Geigenbauer/in, Gleisbauer/in, Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie,
Leichtflugzeugbauer/in, Holzbildhauer/in, Glas- und Porzellanmaler/in, Bauwerksmechaniker/in für Abbruch und Betontrenntechnik,
Berufskraftfahrer/in.
Erläuterungen
Dreijährige Berufe
Hier werden alle Berufe mit einer Ausbildungsdauer (laut Ausbildungsordnung) von 30 oder 36 Monaten zusammengefasst,
inklusive der Berufe für Menschen mit Behinderung nach § 42m HwO bzw. § 66 BBiG. Enthalten sind auch Ausbildungsberufe, die in 2009
bereits aufgehoben sind, in denen aber noch Auszubildende gemeldet sind.
Dreieinhalbjährige Berufe
Hier werden alle Berufe mit einer Ausbildungsdauer (laut Ausbildungsordnung) von 42 Monaten zusammengefasst, inklusive der
Berufe für Menschen mit Behinderung nach § 42m HwO § bzw. 66 BBiG. Enthalten sind auch Ausbildungsberufe, die in 2009
bereits aufgehoben sind, in denen aber noch Auszubildende gemeldet sind.
Tabelle 2 zu Frage 34: Lösungen und Lösungsquoten im Berufen des Zuständigkeitsbereichs Handwerk
(duales System), Bundesgebiet 2009
Ausbildungsberuf Zuständigkeitsbereich Vorzeitig gelöste Verträge
Lösungsquote in %
Änderungsschneider/in Handwerk 72 32,4
Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnik Handwerk 2.850 26,7
Augenoptiker/in Handwerk 507 20,2
Ausbaufacharbeiter/in Handwerk 192 29,4
Autofachwerker/in (§ 42m HwO) Handwerk 30 29,2
Automobilkaufmann/-kauffrau Handwerk 219 23,9
Bäcker/in Handwerk 2.013 34,9
Bäckerfachwerker/in (§ 42m HwO) Handwerk 18 40,2
Bäckerwerker/in (§ 42m HwO) Handwerk 9 39,0
Bau- und Metallmaler/in (§ 42m HwO) Handwerk 288 27,1
Baufacharbeiter/in (§ 42m HwO)* Handwerk 3 10,7
Baugeräteführer Industrie-Beruf im Hand-werk 12 16,0
Bauten- und Objektbeschichter/in Handwerk 744 39,6
Bauten- und Objektbeschichter/in (§ 42m HwO) Handwerk 48 29,5
Bauwerksabdichter/in Industrie-Beruf im Hand-werk 12 44,0
Bauzeichner/in Industrie-Beruf im Hand-werk 9 27,7
Behälter- und Apparatebauer/in Handwerk 9 11,6
Bestattungsfachkraft Industrie-Beruf im Hand-werk 51 27,1
Beton- und Stahlbetonbauer/in Handwerk 117 22,5
Bodenleger/in Industrie-Beruf im Hand-werk 66 28,6
Bootsbauer/in Handwerk 39 26,9
Brauer/in und Mälzer/in Handwerk 18 25,0
Brunnenbauer/in Handwerk 6 13,4
Buchbinder/in Handwerk 30 25,9
Bürokaufmann/Bürokauffrau Handwerk 1.254 26,8
Bürokraft (§ 42m HwO) Handwerk 9 23,0
Chirurgiemechaniker/in Handwerk 12 17,2
Dachdecker/in Handwerk 1.110 32,2
Drucker/in Handwerk 6 17,7
Elektroniker/in (Hw) Handwerk 2.874 25,1
Elektroniker/in für Betriebstechnik Industrie-Beruf im Hand-werk 3 10,6
Elektroniker/in für Geräte und Systeme* Industrie-Beruf im Hand-werk 9 30,8
Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik Handwerk 54 16,5
Estrichleger/in Handwerk 24 41,7
Fachkraft für Lagerlogistik Industrie-Beruf im Hand-werk 45 23,7
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice Industrie-Beruf im Hand-werk 9 22,2
Ausbildungsberuf Zuständigkeitsbereich Vorzeitig gelöste Verträge
Lösungsquote in %
Fachlagerist/in Industrie-Beruf im Hand-werk 24 38,2
Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk Industrie-Beruf im Hand-werk 5.004 35,9
Fachwerker/in
im Maler- und Lackiererhandwerk (§ 42m HwO) Handwerk 51 30,8
Fahrradmonteur/in Handwerk 48 28,4
Fahrzeuglackierer/in Handwerk 834 29,1
Feinwerkmechaniker/in Handwerk 573 16,8
Fleischer/in Handwerk 810 31,4
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in Handwerk 276 28,3
Fotograf/in Handwerk 213 26,1
Friseur/in Handwerk 7.092 39,4
Gebäudereiniger/in Handwerk 729 40,6
Gerüstbauer/in Handwerk 144 30,2
Glaser/in Handwerk 153 25,2
Glasveredler/in Handwerk 3 13,6
Goldschmied/in Handwerk 75 25,2
Hochbaufacharbeiter/in Handwerk 267 35,3
Hochbaufachwerker/in (§ 42m HwO) Handwerk 24 22,4
Holzbearbeiter/in (§ 42m HwO) Handwerk 222 26,2
Holzfachwerker/in (§ 42m HwO) Handwerk 84 35,5
Holzmechaniker/in Industrie-Beruf im Hand-werk 6 22,4
Holzverarbeiter/in (§ 42m HwO) Handwerk 15 40,3
Hörgeräteakustiker/in Handwerk 171 18,9
Industriekaufmann/-kauffrau Industrie-Beruf im Hand-werk 12 19,7
Industriemechaniker/in* Industrie-Beruf im Hand-werk 6 21,7
Informationselektroniker/in Handwerk 231 24,6
Kanalbauer/in Industrie-Beruf im Hand-werk 6 11,1
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in Handwerk 405 27,2
Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation Industrie-Beruf im Hand-werk 78 25,4
Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Industrie-Beruf im Hand-werk 30 23,3
Keramiker/in Handwerk 15 32,8
Klempner/in Handwerk 147 28,9
Konditor/in Handwerk 681 31,0
Konstruktionsmechaniker/in Industrie-Beruf im Hand-werk 18 23,7
Kosmetiker/in Industrie-Beruf im Hand-werk 162 39,2
Kraftfahrzeugmechatroniker/in Handwerk 4.164 21,7
Kraftfahrzeugservicemechaniker/in Handwerk 411 24,8
Maler/in und Lackierer/in Handwerk 3.621 33,9
Ausbildungsberuf Zuständigkeitsbereich Vorzeitig gelöste Verträge
Lösungsquote in %
Malerfachwerker/in (§ 42m HwO) Handwerk 12 44,4
Maschinen- und Anlagenführer/in Industrie-Beruf im Hand-werk 30 32,3
Maßschneider/in Handwerk 123 26,4
Maurer/in Handwerk 969 24,0
Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik Handwerk 75 31,1
Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik Handwerk 249 12,2
Mechaniker/in
für Reifen- und Vulkanisationstechnik Handwerk 33 25,5
Mechatroniker/in Industrie-Beruf im Hand-werk 33 18,4
Metallbauer/in Handwerk 2.655 29,2
Metallbearbeiter/in (§ 42m HwO) Handwerk 165 26,7
Metallfachwerker/in (§ 42m HwO) Handwerk 27 24,0
Metallfeinbearbeiter/in (§ 42m HwO) Handwerk 12 20,3
Modellbauer/in Handwerk 42 27,7
Müller/in (Verfahrenstechnologe/in
in der Mühlen und Futtermittelwirtschaft) Handwerk 6 16,8
Naturwerksteinmechaniker/in* Industrie-Beruf im Hand-werk 12 37,9
Oberflächenbeschichter/in Handwerk 21 32,9
Ofen- und Luftheizungsbauer/in Handwerk 24 19,8
Orgel- und Harmoniumbauer/in Handwerk 15 32,4
Orthopädiemechaniker/in und Bandagist/in Handwerk 63 16,1
Orthopädieschuhmacher/in Handwerk 69 24,9
Parkettleger/in Handwerk 102 30,4
Polster- und Dekorationsnäher/in Handwerk 18 26,0
Raumausstatter/in Handwerk 222 23,6
Rohrleitungsbauer/in Industrie-Beruf im Hand-werk 6 14,2
Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/in Handwerk 48 24,1
Sattler/in Handwerk 33 24,3
Schilder- und Lichtreklamehersteller/in Handwerk 105 26,2
Schneidwerkzeugmechaniker/in Handwerk 12 25,2
Schornsteinfeger/in Handwerk 87 15,9
Schuhmacher/in Handwerk 12 29,4
Segelmacher/in Handwerk 9 26,6
Siebdrucker/in Handwerk 12 37,9
Steinmetz/in und Steinbildhauer/in Handwerk 93 21,0
Straßenbauer/in Handwerk 258 21,0
Stukkateur/in Handwerk 195 26,1
Systemelektroniker/in Handwerk 30 21,6
Technische/r Zeichner/in Industrie-Beruf im Hand-werk 57 18,9
Teilezurichter/in Industrie-Beruf im Hand-werk 39 35,5
Ausbildungsberuf Zuständigkeitsbereich Vorzeitig gelöste Verträge
Lösungs
quote in %
Textilreiniger/in Handwerk 57 34,4
Tiefbaufacharbeiter/in Handwerk 87 22,0
Tischler/in Handwerk 2.271 23,7
Trockenbaumonteur/in Industrie-Beruf im Hand-werk 39 27,5
Uhrmacher/in Handwerk 9 18,1
Verkäufer/in Industrie-Beruf im Hand-werk 12 29,1
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in Handwerk 33 24,2
Zahntechniker/in Handwerk 507 24,7
Zerspanungsmechaniker/in Industrie-Beruf im Hand-werk 108 23,2
Zimmerer/in Handwerk 477 15,6
Zweiradmechaniker/in Handwerk 204 31,5
Zweiradmechanikerwerker/in (§ 42m HwO)* Handwerk 0 5
Quelle: Datensystem Auszubildende des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember). Berechnungen des BIBB.
Berufe mit weniger als 20 Neuabschlüssen in 2009 wurden wegen der Wahrscheinlichkeit der Entstehung von
Artefakten bei Berechnung der Lösungsquote nicht ausgewiesen.
*): Berechnung der Lösungsquote auf Basis der einfachen Lösungsquotenberechnung (siehe Erläuterung).
Alle Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von drei gerundet (siehe Erläuterungen). Hinweis: ein Wert
von „0“ bedeutet nicht zwingend, dass auch der Echtwert „0“ beträgt. Hinter einer Vertragslösungszahl von „0“ kann sich so auch
eine „1“ verbergen, die auf „0“ gerundet wurde (siehe Erläuterungen Datenschutz).
Erläuterungen
Lösungsquote
Die Lösungsquote gibt den Anteil der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge an allen Neuabschlüssen wider. Da zum aktuellen
Berichtsjahr nicht bekannt ist, wie viele der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Vertrag den Vertrag vorzeitig lösen werden,
wird bei der Berechnung der Lösungsquote ein Schichtenmodell herangezogen, das die Lösungsquote der aktuellen
Ausbildungskohorte näherungsweise ermittelt.
Zum Schichtenmodell
Lösungen können im ersten, zweiten, dritten oder vierten Ausbildungsjahr erfolgen. Beim Schichtenmodell werden diese Lösungen
jeweils auf die Neuabschlüsse des zugehörigen Neuabschlussjahres bezogen, wobei davon ausgegangen wird, dass diejenigen,
die unter „Lösung im ersten Ausbildungsjahr“ gemeldet werden, den Neuabschluss im aktuellen Kalenderjahr hatten und bei
denjenigen, die unter „Lösung im zweiten Ausbildungsjahr“ gemeldet wurden, der Neuabschluss im Vorjahr stattfand usw. (dies trifft nicht
immer zu und ist somit nur eine näherungsweise Berechnung; die Aggregatdaten (bis 2006) lassen jedoch keine exakte
Berechnungsweise zu).
Die einzelnen Teilquoten werden dann addiert.
: Neuabschlüsset + Lösungen in der Probezeitt
LQ: Lösungsquote; AJ: Ausbildungsjahr; t: aktuelles Kalenderjahr; t-1: Vorjahr...;
Somit werden die Anteile der Auszubildenden aus früheren Ausbildungsjahrgängen, die nach dem ersten Ausbildungsjahr einen
Ausbildungsvertrag vorzeitig lösen, als rechnerische Stellvertreter für diejenigen des aktuellen Ausbildungsjahrgangs, die nach dem
ersten Ausbildungsjahr den Vertrag künftig noch vorzeitig lösen werden, verwendet. Zudem muss man bei der Berechnung
berücksichtigen, dass die Berufsbildungsstatistik als Neuabschlüsse nur die Ausbildungsverträge berücksichtigt, die bis zum 31. Dezember
des jeweiligen Jahres nicht gelöst wurden. Solche Verträge, die innerhalb des Kalenderjahres abgeschlossen und auch wieder
gelöst wurden, sind nicht enthalten und müssen deshalb bei der Berechnung der Quote neben den Neuabschlüssen im Nenner
auch berücksichtigt werden. Als Näherungswert hierfür werden die in der Probezeit gelösten Verträge herangezogen; sie werden
bei der Quotenberechnung zu den Neuabschlüssen hinzuaddiert. (Im Ideal müsste man noch um die Verträge korrigieren, die zwar
nach der Probezeit, aber noch vor dem 31.12. gelöst wurden, und man dürfte die Zahl der Personen mit Lösungen in der Probezeit
nicht addieren, die im jeweils vorherigen Kalenderjahr den Neuabschluss hatten; diese Angaben liegen aber nicht vor, sodass keine
perfekte Korrektur möglich ist.)
Die Angaben zur Lösungsquote sind somit nur als Näherungswerte zu verstehen. Je stärker sich das Vertragslösungsgeschehen
oder die Neuabschlusszahlen im Zeitverlauf verändern und je größer die Zahl der Lösungen nach der Probezeit aber vor dem
31.12., desto verzerrter ist die berechnete Lösungsquote. Außerdem kann die berechnete Vertragslösungsquote auch dann ein
Artefakt darstellen, wenn Auszubildende mit einer Vertragslösung in einem Beruf gemeldet wurden, in dem zuvor nicht deren Neu-
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
abschluss gemeldet war (z. B. Neuabschluss in einem Ausbildungsberuf und spätere Vertragslösung in einem Nachfolgerberuf
gemeldet; Neuabschluss in einem Ausbildungsberuf ohne Fachrichtungsangabe gemeldet und Vertragslösung in späteren Jahren in
dem Ausbildungsberuf mit Fachrichtungsangabe gemeldet).
Einfache Lösungsquotenberechnung
Sind die Neuabschlusszahlen nicht in allen in die Berechnung einzubeziehenden Jahren (t-1 bis t-3), aber im aktuellen Jahr (t) der
Berechnung der Lösungsquote größer als 20, wird eine einfache Lösungsquote berechnet:
Legende: LQ: Lösungsquote; t: aktuelles Kalenderjahr;
: Neuabschlüsset + Lösungen in der Probezeitt .]