[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6845 –
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 29. März 2023 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm
Natürlicher Klimaschutz (ANK) beschlossen. Mit dem ANK will die
Bundesregierung nach eigenen Angaben einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, die
biologische Vielfalt erhalten und die Klimaanpassungsfähigkeit Deutschlands
erhöhen. Für die Umsetzung des Programms hat die Bundesregierung für die Jahre
2022 bis 2026 4 Mrd. Euro in Aussicht gestellt. Im Energie- und Klimafonds
(Einzelplan 60 – Kapitel 6092 Titel 686 31 – Maßnahmen zum Natürlichen
Klimaschutz) wurden für das Haushaltsjahr 2022 10 Mio. Euro an Barmitteln
und 150 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Im neu
gestalteten Klima- und Transformationsfonds sind für das laufende
Haushaltsjahr 582 Mio. Euro an Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen von
insgesamt rund 1,66 Mrd. Euro verteilt auf die Jahre 2024 bis 2032
veranschlagt.
1. Welche Akteure waren an der Erarbeitung des ANK beteiligt?
a) Mit welchen anderen Bundesministerien hat sich das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) bei der Erarbeitung des ANK abgestimmt?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Das BMUV hat allen Ressorts die Möglichkeit gegeben, sich in die Erarbeitung
des ANK einzubringen. Abstimmungen erfolgten mit dem BMF, BMEL,
BMWK, BMBF, BMDV, BMWSB, BMZ und dem BMJ. Darüber hinaus hat
das BMVg an einzelnen Ressortbesprechungen teilgenommen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7211
20. Wahlperiode 13.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 12. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
b) Mit welchen externen Akteuren haben Vertreter des BMUV im
Rahmen der Erarbeitung des ANK Gespräche geführt (Gespräche bitte
einzeln unter Angabe des Gesprächspartners bzw. der Organisation
und des Gesprächsdatums aufführen)?
Die von der Hausleitung des BMUV im Rahmen der Erarbeitung des ANK
geführten Gespräche sind in Anlage 1* aufgelistet.
2. Waren die Länder in die Erarbeitung des ANK eingebunden, und wenn
ja, in welcher Form?
Im Zuge der Erarbeitung des ANK fanden mehrere allgemeine Bund-Länder-
Gespräche auf Fachebene statt. Zusätzlich wurde eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe eingerichtet, um Möglichkeiten zur Einbindung der Länder in die
Finanzierungsstrukturen zum ANK zu erörtern. Darüber hinaus hatten die Länder
Gelegenheit, sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum ANK vom
5. September bis 28. Oktober 2022 zu äußern.
3. Waren die Kommunen in die Erarbeitung des ANK eingebunden, und
wenn ja, in welcher Form?
Im Zuge der Erarbeitung des ANK gab es einen frühzeitigen Austausch
zwischen dem BMUV und den Kommunalen Spitzenverbänden. Darüber hinaus
hatten die Kommunen Gelegenheit, sich im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens zum ANK vom 5. September bis 28. Oktober 2022 zu äußern.
4. Waren in den Erarbeitungsprozess Vertreterinnen und Vertreter der
Landwirtschaft miteinbezogen worden, und wenn nein, warum nicht?
Im Zuge der Erarbeitung des ANK gab es einen frühzeitigen Austausch
zwischen dem BMUV und Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft.
Darüber hinaus hatten Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft Gelegenheit,
sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum ANK vom 5. September bis
28. Oktober 2022 zu äußern.
5. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass
Nutzungskonflikte auf Flächen vermieden werden?
Die Maßnahmen des ANK setzen insbesondere auf Förderung, um so
finanzielle Anreize für eine freiwillige Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen
Klimaschutzes zu setzen. Diese Förderungen werden so ausgestaltet, dass sie
für möglichst viele Akteurinnen und Akteuren, die entsprechende Flächen
besitzen oder bewirtschaften, attraktiv sind und dadurch Maßnahmen des
Natürlichen Klimaschutzes möglichst großflächig umgesetzt werden.
Durch die Freiwilligkeit der Maßnahmenumsetzung wird Nutzungskonflikten
bereits im Ansatz vorgebeugt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/7211 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben sich am Onlinedialog zum
ANK beteiligt?
Der Online-Dialog richtete sich primär an Fachexpert*innen und Verbände,
wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Institutionen sowie Vertreter*innen
der Länder und Kommunen. Darüber hinaus war der Dialog auch offen für
interessierte Bürger*innen, deren Eingaben gleichwertig berücksichtigt wurden.
Insgesamt wurden über den Online-Dialog 2 122 Beiträge eingereicht, die sich
aus Kommentaren und Stellungnahmen zusammensetzen. Es wurden 214
Teilnehmende registriert, die den Text entweder kommentiert und/oder
Stellungnahmen hochgeladen haben. Die Auswertung des Online-Dialogs ist abrufbar
unter
https://www.bmuv.de/WS6906.
7. Welche Kosten sind durch den Onlinedialog zum ANK entstanden?
Der Online-Dialog zum ANK wurde als Teilprojekt des Vorhabens
„Vorbildliche Bürgerbeteiligung II“ durchgeführt. Er wurde auf der BMUV-eigenen
Beteiligungsplattform „BMUV im Dialog“ aufgesetzt. Die Ausgaben, die der
Umsetzung des Online-Dialoges zum ANK zuzurechnen sind, belaufen sich auf
81 030 Euro (netto). In dieser Summe sind die Konzeption des Online-Dialoges
zum ANK, die technische Anpassung der Beteiligungsplattform an diesen
Dialog, die Erstellung redaktioneller und graphischer Inhalte, die Bewerbung und
die Moderation des Dialoges, die Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen und Kommentare zum Online-Dialog zum ANK, die anschließende
wissenschaftlich-redaktionelle Aufbereitung der Ergebnisse und die Erstellung der
Ergebnisdokumentation enthalten.
8. Welche Erkenntnisse hat das BMUV aus dem Onlinedialog zum ANK
gewonnen, die in das ANK eingeflossen sind?
Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zum ANK und wie diese in die weitere
Erarbeitung des Programms eingeflossen sind wurden unter folgendem Link
veröffentlicht:
https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/
Naturschutz/ank_onlinedialog_auswertung_bf.pdf.
9. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung die Nationale
Moorschutzstrategie, die nach Ansicht der Fragesteller eigentlich Teil des ANK ist,
herausgelöst am 9. November 2022 verabschiedet?
Die Arbeiten zur Erstellung und Abstimmung der Nationalen
Moorschutzstrategie begannen bereits deutlich vor der Erarbeitung des ANK. Die Nationale
Moorschutzstrategie knüpft an die gemeinsam vom Bund und den Ländern im
Herbst 2021 beschlossene Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz
durch Moorbodenschutz an und ist thematisch deutlich fokussierter als das
ANK. Der Beschluss der Nationalen Moorschutzstrategie setzt einen Auftrag
aus der Koalitionsvereinbarung um. Die Strategie dient der Erreichung der
Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes, in dem das Ziel der
Treibausgasneutralität bis zum Jahr 2045 verankert wurde, und gibt den politischen Rahmen für
alle Aspekte des Moorschutzes in Deutschland auf Bundesebene vor. Das ANK
stellt den notwendigen finanziellen Rahmen der für die Umsetzung der
Strategie notwendigen Maßnahmen dar. Die jeweiligen Arbeiten wurden in enger
Abstimmung, aber parallelen Prozessen geführt und finalisiert.
10. Mit welchen rechtlichen Instrumenten (mit Änderungen in welchen
Rechtsgebieten) soll das Vorverkaufsrecht der öffentlichen Hand
verankert werden (S. 10 ANK)?
Die Überlegungen hierzu befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium und
können deshalb hier noch nicht konkret benannt werden.
11. Mit welchen rechtlichen und finanziellen Instrumenten bzw. Maßnahmen
sollen Instrumente für den Moorschutz verbessert werden (S. 10 ANK)?
Die Instrumente des Moorschutzes sollen weitgehend mit den Mitteln des ANK
finanziert werden. Diese werden von verschiedenen politischen Maßnahmen,
die mit den Ländern abgestimmt werden, flankiert.
12. Versteht die Bundesregierung unter „Verankerung eines
Vorverkaufsrechts“ die Schaffung rechtlicher Voraussetzung für mögliche
Enteignungen von Landbesitzern von Moorflächen?
Ein Vorkaufsrecht stellt keine Form der Enteignung dar, sondern bildet eine
weniger belastende Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums. Es setzt
daran an, dass der Eigentümer ohnehin zu einer Veräußerung seines
Grundstücks bereit ist. Statt des vorgesehenen Käufers tritt der Vorkaufsberechtigte in
den Kaufvertrag ein.
13. Welche Planungen für das Maßnahmenset, d. h. Programme und
Förderungen für die Renaturierung moortypischer Ökosysteme, die gemeinsam
mit Ländern abgestimmt werden sollen, liegen bereits vor?
a) Um welche handelt es sich,
Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit gibt es detaillierte Planungen zu verschiedenen Programmen bzw.
Fördermaßnahmen, die an bereits bestehende Förderungen des Bundes anknüpfen.
Weiterhin sind in Zusammenarbeit mit den Ländern zusätzliche
Fördermaßnahmen identifiziert worden, die sich gegenwärtig in der Prüfung und
Konkretisierung befinden.
b) und wie sollen diese bis wann umgesetzt werden (S. 11 ANK)?
Für die Umsetzung der Fördermaßnahmen wählt das BMUV derzeit
Projektträger aus. Diese werden für die technische und administrative Umsetzung der
Fördermaßnahme, insbes. der Antragsbearbeitung, der Begleitung und des
Monitorings zuständig sein.
14. Gibt es bereits Planungen im Rahmen des Bundesprogramms
„Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ für Programme und Förderungen, die
speziell die Belange der land- und fortwirtschaftlichen Nutzung
entwässerter Moorböden adressieren?
a) Wenn ja, um welche Planungen für welche Programme und
Fördermaßnahmen handelt es sich?
Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet.
Die Maßnahmen im Rahmen des ANK zum Moorbodenschutz basieren auf der
gemeinsam vom Bund und den Ländern im Herbst 2021 beschlossenen Bund-
Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz und
werden derart ausgestaltet, dass sie die dortigen Ziele und Maßnahmen für die
Bereiche der Land- und Forstwirtschaft abbilden. Wie in der Bund-Länder-
Zielvereinbarung vorgesehen, basieren die geplanten Maßnahmen auf dem
Grundprinzip der Freiwilligkeit und auf finanziellen Anreizen für freiwillige
Wiedervernässungsmaßnahmen. Im Zentrum der Maßnahmen soll eine modular
aufgebaute Förderrichtlinie zur Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich
genutzten Flächen und deren weitere Nutzung in Form von nassen
Bewirtschaftungen stehen, die die unterschiedlichen Belange der Länder und der
verschiedenen Eigentümer*innen und Bewirtschafter*innen weitgehend berücksichtigt.
b) Wann sollen diese Programme ausgearbeitet und einsatzbereit sein?
Die oben genannte Maßnahme befindet sich in der Phase der Erarbeitung und
Abstimmung mit den Ländern.
c) Wie soll die angekündigte Mitarbeit der Länder gestaltet werden
(S. 11 ANK)?
Die Mitarbeit der Länder ist durch die Fortführung des Gremiums zur Bund-
Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz
gewährleistet. Darüber hinaus werden regelmäßig bilaterale Konsultationen mit den
Ländern durchgeführt, um spezifische Fragestellungen zu erörtern.
15. Welche Instrumente und Förderungen soll das Maßnahmenset für die
Wiedervernässung und Nutzungsumstellung enthalten, und bis wann
sollen diese Maßnahmen entwickelt sein und starten (S. 12 ANK)?
Das geplante Maßnahmenset für die Belange der Renaturierung und des
Naturschutzes soll sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten
Wiedervernässungs-, Pflege- und Verbundmaßnahmen ermöglichen. Sie sind speziell
auf die Belange des Natur- und Biodiversitätsschutzes zugeschnitten, damit hier
in den nächsten Jahren eine deutliche Verbesserung erreicht werden kann. Die
Maßnahmen des Bundes sollen bestehende Länderaktivitäten ergänzen und
unterstützen und schwerpunktmäßig für die Belange des Schutzgebietssystems
Natura 2000 genutzt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 13a verwiesen.
16. Welche Lösungsansätze für die Verfahrensbeschleunigung und
Verfahrensvereinfachung für Wiedervernässungsmaßnahmen von Mooren
sollen entwickelt werden, und wie?
a) Welche Rechtsgebiete und Gesetze werden diese Ansätze betreffen?
c) Wie sollen die Länder bei der Erarbeitung der
Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensvereinfachung einbezogen werden (S. 13
ANK)?
Die Fragen 16, 16a und 16c werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es wird zunächst geprüft welche Hemmnisse derzeit im Rahmen der Planungs-
und Genehmigungsprozesse bei den erforderlichen Moorschutzmaßnahmen
bestehen. Dies umfasst auch eine Überprüfung des geltenden Rechtsrahmens.
Soweit die Länder im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum ANK im Jahr
2022 bereits zur Verfahrensbeschleunigung Stellung genommen haben, wird
dies im Rahmen der Bestandsaufnahme berücksichtigt. Daneben wird ein
erneuter Austausch mit den Ländern initiiert.
b) Welche wasserbaulichen Planungen und Investitionen in welchen
Moorgebieten sollen geprüft werden, um klimaschädliche
Fehlinvestitionen zu überprüfen (bitte Moorgebiete nach Größe und
Bundesland auflisten)?
Die Maßnahmen zum Moorbodenschutz sind nicht auf bestimmte Moorgebiete
eingeschränkt, deshalb wird auf die erbetene Auflistung verzichtet. In den
Gesprächen mit den Ländern hat sich gezeigt, dass sich die hydrologische
Infrastruktur in weiten Teilen Deutschlands in einem unbefriedigenden Zustand
befindet und es mit der vorhandenen Infrastruktur unmöglich ist,
Moorschutzmaßnahmen effektiv umzusetzen. Es besteht insgesamt ein erheblicher
Investitionsbedarf und -stau, dem durch eine spezifische Maßnahme zur dringlichen
Ertüchtigung hydrologischer Einrichtungen begegnet werden soll.
17. Welche Investitionen in die Anpassung wasserwirtschaftlicher
Infrastrukturen an die Auswirkungen des Klimawandels sind genau geplant?
a) Um welche Investitionen handelt es sich?
Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.
Wasserwirtschaftliche Infrastrukturen umfassen sehr unterschiedliche
Infrastrukturen mit verschiedenen Aufgaben. Die kontinuierliche Anpassung der
Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur obliegt den
Wasserversorgungsunternehmen. Die Klimaanpassung und Sektorkopplung
weiterer Infrastrukturen sind im Aktionsprogramm der Nationalen
Wasserstrategie (S. 97 ff.) zum Beispiel im strategischen Thema „Wasserinfrastrukturen
klimaangepasst weiterentwickeln – vor Extremereignissen schützen und
Versorgung gewährleisten“ mit insgesamt elf unterschiedlichen Aktionen
vorgesehen. Der Umgang mit Infrastrukturen, die die Wiedervernässung von Mooren
unterstützen, ist im strategischen Thema „Den naturnahen Wasserhaushalt
schützen, wiederherstellen und dauerhaft sichern – Wasserknappheit und
Zielkonflikten vorbeugen“ thematisiert. Diese Aktionen sollen zukünftig umgesetzt
werden.
b) Welche kommunalen Gewässer sollen wiederhergestellt und
renaturiert werden?
Kommunale Fließgewässer unterliegen einer Vielzahl von Belastungen, wie
Schadstoffeinträge und dem Verbau, Sicherung der Ufer oder technische
Hochwasserschutzmaßnahmen. In über 80 Prozent der Oberflächengewässer treten
zwei bis sechs unterschiedliche Belastungen gleichzeitig auf. 86 Prozent aller
Gewässer in Deutschland zeigen derzeit hydromorphologische Defizite. Schritt
für Schritt sollen für alle Oberflächengewässer Maßnahmen zur Verbesserung
der Hydromorphologie umgesetzt werden. Das bezieht auch die kommunalen
Gewässer mit ein. Dezidierte Zahlen alleinig zu den kommunalen Gewässern
liegen uns nicht vor.
18. Wie ist der Sachstand beim Gesamtkonzept Elbe?
Das für einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren ausgelegte Gesamtkonzept Elbe
(GKE) befindet sich seit dem Jahr 2017 in der Umsetzungsphase. Die im GKE
hinterlegten, konsensualen Maßnahmenoptionen gelten für alle hoheitlich
tätigen Akteure an der Elbe. Der Stand einzelner Maßnahmen wird in einem
regelmäßig aktualisierten, gemeinsamen Arbeitsplan auf der Webseite des GKE
(
www.gesamtkonzept-elbe.de) dargestellt
a) Stehen ausreichend Haushaltsmittel für die Umsetzung des
Gesamtkonzepts Elbe zu Verfügung?
Bislang wurden für alle im Rahmen des Gesamtkonzeptes Elbe angedachten
und umsetzbaren Maßnahmen des Bundes (Grundlagenermittlung, Planung und
Bau) ausreichend Haushaltsmittel bewilligt.
b) Wie ist der Status der Planverfahren bei den einzelnen Abschnitten
der Elbe?
Für flussbauliche Maßnahmen bei den Elbabschnitten Elbe-Reststrecke und
Erosionsstrecke sind Planfeststellungsverfahren erforderlich.
Für das gemeinsame Planfeststellungsverfahren des Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamts (WSA) Elbe und der Heinz Sielmann Stiftung
(Naturschutzgroßprojekt des Bundes „chance.natur“ Mittelelbe-Schwarze Elster in Sachsen-Anhalt)
für das Pilotprojekt Klöden werden zurzeit die Planunterlagen erarbeitet.
Für die Elbe-Reststrecke liegt seit dem Jahr 2022 eine gemeinsame
konzeptionelle Vorstudie der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern
sowie der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) vor. Diese bildet die
Grundlage der laufenden Voruntersuchung.
c) Wurde für den Schutz der Elbauen Vorsorge getroffen?
Für alle größeren Baumaßnahmen der WSV an der Elbe werden die
Auswirkungen auf die Grundwasserstände untersucht und mit Grundwassermessnetzen
überwacht. Im Rahmen der Unterhaltung des Stromregelungssystems werden
ökologische Anpassungen zur Verbesserung der Gewässerstruktur gemäß der
Maßnahmenoptionen des GKE umgesetzt.
d) Ist für das Planverfahren und die Umsetzung ausreichend Personal
vorhanden?
Grundsätzlich ist die Stellenausstattung ausreichend.
e) Hält die Bundesregierung am Ziel der dauerhaften Befahrbarkeit der
Elbe in Verbindung mit dem Naturschutz fest?
Das GKE bringt die umweltverträgliche verkehrliche Nutzung der Binnenelbe
und die wasserwirtschaftlichen Notwendigkeiten mit der Erhaltung des
wertvollen Naturraums in Einklang. Es wird auch zukünftig als wesentliche
Grundlage für das Verwaltungshandeln der Bundesbehörden dienen.
19. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass
Förderdoppelstrukturen vermieden werden, insbesondere gegenüber der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und
dem Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den
Klimawandel (S. 16 ANK)?
Um Förderdoppelstrukturen zu vermeiden, werden bei der Entwicklung der
Förderrichtlinien mögliche Überschneidungen mit anderen Förderprogrammen
überprüft und die Fördergegenstände gegebenenfalls geschärft bzw. angepasst.
Hierbei wird auf eine klare Abgrenzung zu den Zuständigkeiten der Länder und
zu bereits bestehenden Förderinstrumenten, insbesondere der GAK und dem
Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel,
geachtet. Im Antragsprüfverfahren der Einzelmaßnahmen wird darüber hinaus von
den Antragstellenden eine Bestätigung gefordert werden, dass für die
beantragte Förderung keine weiteren Fördermittel des Bundes eingesetzt werden.
20. Welche Förderinstrumente sind ergänzend zu den Fördertatbeständen im
„Förderprogramm Auen“ Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“
für die Auenförderung geplant?
a) Bis wann sollen die Förderinstrumente ausgearbeitet sein und
angewendet werden?
Die Fragen 20 und 20a werden gemeinsam beantwortet.
Projektförderungen an Fließgewässern und Auen im ANK sind unabhängig von
den bestehenden Förderinstrumenten des Bundesprogramms „Blaues Band
Deutschland/Förderprogramm Auen“. Das Förderkonzept für die ANK
Maßnahme 2.3 „Auenrenaturierung an Fließgewässern (Blaues Band II)“ wird
derzeit erarbeitet.
b) Wie genau sollen die Länder in die Abstimmungen miteinbezogen
werden (S. 17 ANK)?
Bei der Entwicklung und Abstimmung des Förderkonzeptes zu Maßnahme 2.3
werden die Länder eingebunden. Seitens der Länder wurden Vertreter*nnen
benannt, mit denen sich das BMUV abstimmt.
21. Welche Planungen und Instrumente wie Förderprogramme und
Gesetzesänderungen sind für das Programm „KlimaWildnis“ vorgesehen?
a) Bis wann soll dieses Programm aufgestellt sein?
Die Fragen 21 uns 21a werden gemeinsam beantwortet.
Als Maßnahme 4.1 ist ein Förderprogramm KlimaWildnis vorgesehen, das die
Förderung des Kaufs und der Sicherung von kleineren Wildnisflächen
ermöglicht. Das Programm ist derzeit in der Entwicklung.
b) Wer ist die Zielgruppe dieses Programms?
Nach jetzigem Stand können Verbände, Stiftungen, Kommunen oder auch
interessierte Private zur Zielgruppe gehören.
c) Mit wie viel Millionen Euro soll es ausgestattet werden?
Das Förderprogramm KlimaWildnis soll nach jetziger Planung mit 30 Mio.
Euro pro Jahr ausgestattet werden.
22. Welche rechtlichen Hürden sollen konkret für die Wildnisentwicklung
und welche Neben- und Folgekosten für Eigentümer von kleinen
Wildnisgebieten begrenzt werden (S. 24 ANK, bitte die Rechtsgebiete und
infrage kommenden Gesetze nennen)?
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz benennt in Maßnahme 4.2
zwei Beispiele für mögliche Anpassungen, die die Umsetzung von mehr
Wildnis unterstützen könnten. Exemplarisch werden die Verankerung einer
„Folgenutzung Naturschutz“ in Bergbaufolgelandschaften sowie die Befreiung von
Wildnisgebieten von Wasser- und Bodenabgaben genannt. Die
Umsetzungsoptionen müssen gemeinsam mit den zuständigen Ressorts bzw. Ländern geprüft
werden. Dies gilt auch für mögliche weitere Regelungsbedarfe, die Schritt für
Schritt identifiziert und ggf. angegangen werden.
23. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Absenkung dieser rechtlichen
Hürden auch die Schaffung rechtlicher Voraussetzung zur Enteignung
von Besitzern kleinerer Wildnisflächen, sollten finanziellen Anreize
durch Förderprogramme alleine nicht den gewünschten Erfolg erzielen?
Nein. Die Maßnahmen des ANK setzen insbesondere auf Förderung, um so
finanzielle Anreize für eine freiwillige Umsetzung von Maßnahmen des
natürlichen Klimaschutzes zu setzen.
24. Welche Aufgaben soll die geplante „KlimaWildnisZentrale“
übernehmen?
a) Welchem Bundesministerium wird die KlimaWildnisZentrale
zugeordnet?
Die Fragen 24 und 24a werden gemeinsam beantwortet.
Die KlimaWildnisZentrale soll über eine Ausschreibung des Bundesamtes für
Naturschutz beauftragt werden. Sie wird daher nicht einer Behörde zugeordnet.
b) Mit wie viel Millionen Euro jährlich soll diese Zentrale ausgestattet
sein?
Da die Ausschreibung noch läuft, gibt es hierzu aktuell keine belastbaren
Zahlen.
c) Wann soll diese Zentrale ihre Aufgaben übernehmen, bzw. wann ist
ein Arbeitsbeginn vorgesehen?
Mit der aktuell laufenden Ausschreibung ist vorgesehen, dass die Klima
WildnisZentrale im Herbst 2023 ihre Tätigkeit aufnehmen könnte.
d) Wie viele Stellen sind für die KlimaWildnisZentrale nach bisherigem
Stand vorgesehen bzw. eingeplant (S. 25 ANK)?
Auf die Antworten zu den Fragen 24 und 24a und 24b wird verwiesen.
25. Bis wann im Jahr 2023 soll das Förderprogramm zur Evaluierung und
Planung und Erstellung sowie Umsetzung des nationalen
Wiederherstellungsplans im Rahmen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der
Natur erstellt sein?
Das Programm ist derzeit in der Entwicklung.
a) Wie gestaltet sich dieses Förderprogramm?
Vorgesehen ist als Maßnahme 4.4 ein Förderprogramm, mit dem Strukturen
und Maßnahmen für Datenerhebung, Planung, Dialogprozesse, Beratung,
Umsetzung und Monitoring auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) zur
Erstellung und Umsetzung des avisierten nationalen Wiederherstellungsplans
unterstützt werden.
b) An wen richtet sich dieses Förderprogramm?
Das Förderprogramm wird sich nach derzeitigem Planungsstand an Akteure aus
allen Ebenen richten (Bund/Länder/Kommunen).
c) Mit wie viel Millionen Euro ist es ausgestattet?
Nach jetziger Planung sollen 13 Mio. Euro für die Maßnahme 4.4 zur
Verfügung stehen.
d) Welches Bundesministerium bzw. welche Bundesbehörde entwickelt
dieses Programm?
Die Förderrichtlinie wird unter Federführung des BMUV erarbeitet.
26. Welche Planungen und Ideen für das Förderinstrument, welches das
bereits bestehende Programm „Klimaanagepasstes Waldmanagement“ für
den Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen im Wald ergänzen soll,
hat die Bundesregierung bereits?
a) Wie viel Millionen Euro sollen für dieses Förderinstrument
eingeplant werden?
Für dieses Förderinstrument stehen zur Verfügung für das Haushaltsjahr 2023
ca. 10 Mio. Euro, für das Haushaltsjahr 2024 ca. 60 Mio. Euro und für die
Haushaltsjahre 2025 und 2026 ca. 100 Mio. Euro.
b) Bis wann will Bundesregierung dieses Förderinstrument entwickeln?
Die Veröffentlichung der entsprechenden Förderrichtlinie ist für das zweite
Halbjahr 2023 vorgesehen.
c) Welches Bundesministerium wird dafür federführend verantwortlich
sein (S. 29 ANK)?
Die Förderrichtlinie wird unter Federführung des BMUV erarbeitet.
27. Welche Finanzierungsmöglichkeiten für kommunale und private
Waldbesitzer plant die Bundesregierung, um den Einschlag von alten,
naturnahen Buchenwäldern zu stoppen, und wie viel Millionen Euro sind hierfür
vorgesehen (S. 29 ANK)?
Maßnahme 5.4 „Schutz von alten, naturnahen Buchenwäldern“ soll hinsichtlich
der Zielgruppe kommunale und private Waldbesitzende über ein
Förderprogramm umgesetzt werden. Die Fördermodalitäten werden derzeit entwickelt.
Insgesamt werden für diese Maßnahme voraussichtlich 80 Mio. Euro zur
Verfügung stehen.
28. Was versteht die Bundesregierung im Einzelnen unter der
Weiterentwicklung rechtlicher Instrumente, der Ausgestaltung der
Entsiegelungsvorschrift im Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen
und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG), der Prüfung der
Erweiterung von Möglichkeiten zur Anordnung und Durchsetzung von
Entsiegelungsmaßnahmen im Baugesetzbuch (BauGB) und der Prüfung und
stärkeren Berücksichtigung von Entsiegelungsmaßnahmen bei
Neuversiegelungen?
Zum Schutz vor bzw. zur Begrenzung von Katastrophen wie vor zwei Jahren
2021 an der Ahr oder vor wenigen Tagen in Italien strebt die Bundesregierung
eine verstärkte Wiederherstellung von Bodenfunktionen an. Die in Rede
stehende Weiterentwicklung rechtlicher Instrumente bezieht sich auf die Stärkung
der Grundlagen für Entsiegelung und Flächenrecycling. Neben der finanziellen
Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen, beispielsweise mit dem Ziel der
dauerhaften Renaturierung, kann dies gegebenenfalls über eine Änderung
bestehender Regelungen im BBodSchG oder im Baugesetzbuch erreicht werden.
29. Beabsichtigt die Bundesregierung, besonders unter der
Weiterentwicklung rechtlicher Instrumente die rechtlichen Voraussetzungen für
Enteignungen von Boden- und Grundbesitzern zu schaffen?
Die Maßnahmen des ANK setzen insbesondere auf Förderung, um so
finanzielle Anreize für eine freiwillige Umsetzung von Maßnahmen des natürlichen
Klimaschutzes zu setzen. Die ergebnisoffene Prüfung zur Weiterentwicklung
der rechtlichen Instrumente zielt nicht darauf ab, die rechtlichen
Voraussetzungen für Enteignungen zu schaffen.
30. Mit welchen Instrumenten und Maßnahmen will der Bund ab 2023 die
Kommunen unterstützen, ihre Grünflächenmanagement naturnah
aufzuwerten und anzulegen (S. 37 ANK)?
31. Mit welchen konkreten Instrumenten und Maßnahmen will der Bund die
Kommunen bei der Erstellung von Straßen- und Stadtbaumkonzepten
und der Pflanzung von 150 000 zusätzlichen Bäumen bis 2030
unterstützen?
a) Wie soll die sinnvolle Ergänzung der bereits bestehenden
Bundesprogramme „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ und der
Programme der Bund-Länder-Städtebauförderung gestaltet sein?
b) Mit wie viel Millionen Euro soll dieses Vorhaben ausgestattet sein,
und welches Bundesministerium wird federführend zuständig sein
(S. 37 ANK)?
Die Fragen 30 bis 31b werden im Zusammenhang beantwortet:
Für die Maßnahmen 7.1 bis 7.3 des Aktionsprogramms Natürlicher
Klimaschutz wird derzeit eine Förderrichtlinie zur Unterstützung der Kommunen
erarbeitet. Hierüber sollen die Kommunen bei der Umstellung auf ein
naturnahes Grünflächenmanagement, der Entwicklung von Stadtbaumkonzepten sowie
der Pflanzung sowie Standortverbesserung von Stadtbäumen und bei der
Schaffung von kleinen Naturoasen u. a. Pikoparks, urbanen Waldgärten und Wäldern
sowie Naturerfahrungsräumen unterstützt werden. Für diese Maßnahmen ist ein
Budget von insgesamt 200 Mio. Euro vorgesehen. Das BMUV ist federführend.
32. Wie viel Millionen Euro sind für die Investitionen in die Revitalisierung
urbaner Gewässer vorgesehen?
Die folgenden Zahlen beziehen sich auf Maßnahmen für alle Gewässer in
Deutschland. Zahlen alleinig zu den urbanen Gewässern liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Die gesamten Investitionskosten für die Umsetzung aller bereits
durchgeführten und der zukünftig geplanten Wasserrahmenrichtlinie-Maßnahmen bis 2027
und darüber hinaus werden in Deutschland derzeit auf rund 61,5 Mrd. Euro
geschätzt. Davon werden für den dritten Bewirtschaftungszeitraum von 2022 bis
2027 rund 21 Mrd. Euro veranschlagt. Im vorherigen
Bewirtschaftungszeitraum von 2016 bis 2021 waren es 15 Mrd. Euro.
Die Investitionen für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden in den
Bewirtschaftungsplänen für drei Handlungsfelder im Zeitraum 2010 bis 2027
abgeschätzt (siehe Abbildung). Demnach werden fast 50 Prozent der
Investitionen für Maßnahmen im Bereich der Abwasserentsorgung getätigt (30,3 Mrd.
Euro). 38 Prozent fließen in Gewässermaßnahmen (Revitalisierung) für die
Herstellung der Durchgängigkeit und die Verbesserung des Wasserhaushalts
sowie der Gewässerstruktur (23,3 Mrd. Euro); 13 Prozent sind der Reduzierung
von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen gewidmet (7,9 Mrd. Euro).
Quelle: BMUV/UBA 2022, S. 96
33. Mit welchen Instrumenten will die Bundesregierung den
Beratungsbedarf von Kommunen zur Umsetzung des Natürlichen Klimaschutzes bei
der Bauleitplanung bis Ende 2023 ermitteln?
a) Wie viele finanzielle Mittel sind dafür vorgesehen?
b) Welche Bundesministerien bzw. Bundesbehörden übernehmen diese
Aufgabe?
34. Welches Bundesministerium bzw. welche Bundesbehörde ist für die
Erstellung der kommunalen Handlungshilfen zur Berücksichtigung des
Natürlichen Klimaschutzes bis Ende 2024 zuständig?
a) Was sollen diese Handlungshilfen beinhalten?
b) Wie viele finanzielle Mittel sind dafür vorgesehen?
Die Fragen 33 bis 34b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Ermittlung des Beratungsbedarfs einschließlich des sich daraus ergebenden
Finanzierungsbedarfs für die Umsetzung der ANK Maßnahme 7.7 „Beratung
von Kommunen zur Berücksichtigung des Natürlichen Klimaschutzes bei der
Bauleitplanung“ erfolgt auf der Basis der Ergebnisse eines laufenden Projektes
des Umweltbundesamtes. Ziel ist es, neu entwickelte Methoden zur Ermittlung
von THG-Emissionen, die durch eine flächensparende Bauleitplanung und
Siedlungsentwicklung eingespart werden können, in einer Handlungshilfe für
Kommunen aufzubereiten und ihre Anwendung in Schulungen zu vermitteln.
35. Gibt es bereits Planungen zu den zehn Querungshilfe-Bauwerken, mit
denen der Bund finanziell die Umsetzung des Bundesprogramms
Wiedervernetzung unterstützen will, und wenn ja, um welche Projekte
handelt es sich (bitte die Vorhaben differenziert nach Größe und finanzieller
Mittelausstattung auflisten)?
Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel und die Auswahl von
Wiedervernetzungsabschnitten mit entsprechenden Querungshilfen werden zurzeit innerhalb
der Bundesregierung abgestimmt. Es ist beabsichtigt, die Rahmenbedingungen,
die Haushaltsabwicklung und eine vorläufige Liste der Maßnahmen in einer
gemeinsamen Ressortvereinbarung festzuhalten.
36. Welche Programme bzw. Projekte werden aus Mitteln des ANK
finanziert (bitte einzeln nach Projekten, Laufzeit, Fördersumme und
Zuwendungsempfänger aufschlüsseln)?
Am 29. März 2023 wurde das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
(ANK) im Kabinett verabschiedet. Das BMUV und andere Ressorts arbeiten
mit Hochdruck daran, für die unterschiedlichen Handlungsfelder
Fördermaßnahmen zu entwickeln.
Bereits laufende vorbereitende Maßnahmen enthält die beigefügte Übersicht
(Anlage 2*). Die im Jahr 2021 gestarteten Pilotvorhaben zum
Moorbodenschutz waren ursprünglich bei Kapitel 6092 Titel 686 23 („Maßnahmen zum
nationalen Klimaschutz“) veranschlagt, welcher im Zuge der Umsetzung des
Kanzlererlasses vom 8. Dezember 2021 zwischen dem BMUV und dem
BMWK aufgeteilt und mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2022 aufgelöst
wurde.
a) Welche Bundes- und Landesbehörden sind und werden mit der
Umsetzung der entsprechenden Programme und Projekten betraut (bitte
die Behörden nach Bundes- und Landeszuständigkeit jeweils in
alphabetischer Reihenfolge auflisten)?
Landesbehörden, die Mittel aus dem ANK erhalten, sind aus der vorgenannten
Übersicht ersichtlich. Bei den avisierten noch zu entwickelnden
Fördermaßnahmen ist über die Umsetzung durch Bundes- und Landesbehörden noch nicht
abschließend entschieden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/7211 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
b) Sind bzw. erden auch Umwelt- und Naturschutzverbände mit der
Umsetzung betraut, und wenn ja, welche, und wie viel finanzielle
Mittel haben diese im Jahr 2022 erhalten (bitte die infrage
kommenden Verbände und die finanziellen Mittel, die sie erhalten haben,
auflisten)?
Im Jahr 2022 wurden aus dem Haushaltstitel für Maßnahmen zum Natürlichen
Klimaschutz (Kapitel 6092 Titel 686 31) keine Mittel an Umwelt- und
Naturschutzverbände ausgezahlt.
37. Bei welchen Projekten bzw. Programmen handelt es sich im Rahmen des
ANK um investive Maßnahmen, und bei welchen handelt es sich um
nicht-investive Maßnahmen (bitte einzeln auflisten)?
In den avisierten Fördermaßnahmen zur Umsetzung des ANK (vorbereitende
Maßnahmen – s. die Antwort zu Frage 36 – sind bei der Antwort
ausgeklammert) sind investive sowie nicht-investive Maßnahmen vorgesehen. Eine
differenzierte Zuordnung von Mitteln ist derzeit noch nicht möglich.
38. Gab es bereits einen Mittelabfluss im Jahr 2022 mit Bezug auf die bereits
gestarteten Projekte (bitte einzeln nach Projekten auflisten), und wenn ja,
wie hoch war dieser?
Der Mittelabfluss im Jahr 2022 in Höhe von 4 319 000 Euro ist überwiegend
auf die Ausfinanzierung von vier Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz
zurückzuführen (vgl. die Antwort zu Frage 36).
39. In welchem Umfang sind im Jahr 2022 Projektträgerleistungen aus dem
Titel 686 31 (Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz) gezahlt
worden?
Die Projektträgerkosten für die Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz betrugen
im Jahr 2022 insgesamt 471 000 Euro.
40. Welcher Mittelabfluss ist für das Jahr 2023 geplant (bitte einzeln nach
Projekten auflisten)?
Im Haushaltsjahr stehen im Wirtschaftsplan des Klima- und
Transformationsfonds (KTF) bei Titel 686 31 und 686 32 insgesamt 590 Mio. Euro als
Ausgabemittel zur Verfügung. Eine abschließende verlässliche Aussage zum
voraussichtlichen Mittelabfluss ist derzeit noch nicht möglich.
41. In welcher Höhe sind für die einzelnen Jahre (bitte pro Jahr von 2022 bis
2026 aufschlüsseln) Mittel für die Umsetzung des ANK vorgesehen?
Die regierungsinterne Finanzplanung für den KTF bis 2026 sieht Ausgaben bei
Kapitel 6092 Titel 686 31 und 686 32 wie folgt vor:
Wirtschaftsjahr 2022 – Ansatz 10 Mio. Euro,
Wirtschaftsjahr 2023 – Ansatz 590 Mio. Euro,
Wirtschaftsjahr 2024 – Ansatz 1 000 Mio. Euro,
Wirtschaftsjahr 2025 – Ansatz 1 200 Mio. Euro,
Wirtschaftsjahr 2026 – Ansatz 1 200 Mio. Euro.
42. Was geschieht mit den Mitteln, die innerhalb eines Jahres nicht
ausgegeben werden?
Nicht verausgabte Mittel fließen nach Vorgaben des BMF der Rücklage des
KTF zu, vgl. § 5 des KTF-Gesetzes.
43. Wie ist die Finanzierung von Projekten gesichert, die beispielsweise erst
im Jahr 2025 beginnen, aber über eine mehrjährige Laufzeit verfügen
und somit im Jahr 2026 nicht abgeschlossen werden können?
Im aktuellen Wirtschaftsplan des KTF sind für Maßnahmen zum Natürlichen
Klimaschutz Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 1 700 Mio. Euro
mit Fälligkeiten bis zum Jahr 2032 veranschlagt. Über die Veranschlagung
neuer Verpflichtungsermächtigungen mit neuen Fälligkeiten ist jährlich im
Rahmen der Aufstellung des KTF zu entscheiden.
44. Müssen die gesamten in Aussicht gestellten 4 Mrd. Euro bis zum Ablauf
des Jahres 2026 verausgabt werden?
Nach derzeitiger Finanzplanung bis zum Jahr 2026 sind Ausgaben im Umfang
von insgesamt 4 000 Mio. Euro vorgesehen. Über Anpassungen und ggf.
weitere Veranschlagungen ist jährlich im Rahmen der Aufstellung des KTF zu
entscheiden.
45. Welche Ressorts sind an der Finanzierung des ANK beteiligt (bitte
Summen einzeln auflisten)?
Diese Angaben sind in der beigefügten Tabelle enthalten (Anlage 3*).
46. Welche konkreten Projekte firmieren sowohl unter dem ANK als auch
unter dem Sofortprogramm Klimaschutz, unter dem Sofortprogramm
Klimaanpassung und unter der Nationalen Moorschutzstrategie (bitte
einzeln aufschlüsseln)?
Das Klimaschutzprogramm 2023 ist noch nicht beschlossen, insofern ist hierzu
zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Antwort möglich. Grundsätzlich
dienen jedoch alle Maßnahmen des ANK mindestens mittelbar der Steigerung
der Resilienz von Ökosystemen und damit dem Erhalt und möglichst der
Steigerung ihrer Klimaschutzleistung und tragen somit zur Erreichung der Ziele für
den Landsektor (LULUCF) nach § 3a des Klimaschutzgesetzes bei.
Vorgesehen ist, dass Maßnahmen aus der auch im Sofortprogramm
Klimaanpassung eingebundenen Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die
Folgen des Klimawandels“ der Deutschen Anpassungsstrategie an den
Klimawandel (DAS) im Rahmen des ANK (hier: Maßnahme 9.7) gefördert werden,
sofern sie eine Schwerpunktsetzung im natürlichen Klimaschutz aufweisen.
Das BMUV beabsichtigt, hierzu einen Förderaufruf vorzubereiten.
Die Maßnahmen der Nationalen Moorschutzstrategie, die einer Finanzierung
durch den Bund bedürfen, sind Bestandteil des ANK.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/7211 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
47. Nach welchen Kriterien wird die Umsetzung des ANK evaluiert werden,
und wird hierfür externer Sachverstand herangezogen, und wenn ja, wie
viel Haushaltsmittel sind hierfür vorgesehen?
Die Kriterien für die Evaluation der Umsetzung des ANK befinden sich derzeit
in der Erarbeitung. Spätestens im Jahr 2025 wird die Bundesregierung einen
Bericht über den Umsetzungsstand des ANK und die Wirkung der Maßnahmen
in Bezug auf die effektiven THG-Einsparungen und weiteren Ziele des
Aktionsprogrammes möglichst anhand von messbaren Indikatoren erstellen und
veröffentlichen. In diesem Rahmen werden wir die umgesetzten Maßnahmen
evaluieren und auf Anpassungsbedarf überprüfen.
Unter der ANK-Maßnahme 9.4 ist zudem eine wissenschaftliche Begleitung
der Projekte, Programme und Maßnahmen des ANK geplant. Für diese
Maßnahme sind insgesamt 9,5 Mio. Euro eingeplant, davon bis zu 1 Mio. Euro für
die Evaluation des ANK.
48. Welcher Flächenbedarf wird für die einzelnen Handlungsfelder des ANK
angenommen (bitte nach Handlungsfeldern und bisheriger Nutzungsart
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Daraus ergibt sich, dass keine
a‑priori-Angaben zu etwaigen Flächenbedarfen möglich sind.
49. Existieren Folgenabschätzungen zur Flächeninanspruchnahme des ANK
und zur angenommenen bzw. notwendigen Flächenumwidmung?
Wenn ja, wie sehen die Folgen in Qualität und Quantität aufgeschlüsselt
für Siedlungs-, Verkehrs- und Gewerbeflächen, für landwirtschaftliche
Nutzflächen und Naturschutzflächen aus, und wenn nein, warum nicht
(bitte begründen)?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Daraus ergibt sich, dass keine
a‑priori-Angaben zu etwaigen Flächenumwidmungen möglich sind.
Anlage 1
Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (BT-Drs. 20/6845)
Zu Frage 1b:
Mit welchen externen Akteuren haben Vertreter des BMUV im Rahmen der Erarbeitung des
ANK Gespräche geführt (Gespräche bitte einzeln unter Angabe des
Gesprächspartners/Organisation und des Gesprächsdatums aufführen)
Datum Gesprächspartner/Organisation
01.06.2022 NABUtalk (öffentliche Veranstaltung)
23.08.2022 Bund Deutscher Landschaftsarchitekten
07.09.2022 Kommissariat der dt. Bischöfe/Prälat Dr. Jüsten
05.09.2022
Kick-off-Veranstaltung zum Beteiligungsverfahren zum ANK
(öffentliche Veranstaltung)
17.05.2022 Deutscher Städtetag (Präsident und Hauptgeschäftsführer)
24.11.2022 Greifswalder Moorzentrum
Anlage 2
Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (BT-Drs. 20/6845)
Zu Frage 36:
Laufende Vorhaben, die aus Mitteln des ANK finanziert werden.
Vorhaben Zuwendungsempfänger
/Auftragnehmer
Laufzeit Fördersumme
Projektträgervertrag ZUG gGmbH-
Moorbodenschutz
Zukunft - Umwelt -
Gesellschaft (ZUG)
gGmbH
2021-2031 4.117.663,43 €
Pilotvorhaben zum
Moorbodenschutz (MP)
Verbund - Paludi-Vorhaben in
Mecklenburg-Vorpommern
Landgesellschaft
Mecklenburg-
Vorpommern mit
beschränkter Haftung
2021-2031 11.158.067,54 €
MP:
Verbund - Paludi-Vorhaben in
Mecklenburg-Vorpommern
Universität Greifswald 2021-2031 1.450.832,75 €
MP:
Verbund - Klima-Farm -
Ökonomisch und ökologisch
tragfähige moorbodenerhaltende
Grünlandbewirtschaftung
Stiftung Naturschutz
Schleswig-Holstein
2021-2031 8.180.824,09 €
MP:
Verbund - Klima-Farm -
Ökonomisch und ökologisch
tragfähige moorbodenerhaltende
Grünlandbewirtschaftung
Christian-Albrechts-
Universität zu Kiel
2021-2031 4.221.238,25 €
MP:
Verbund - Brandenburgs
Luchgebiete klimaschonend
bewahren - Initiierung einer
moorerhaltenden Stauhaltung und
Bewirtschaftung
Landesamt für Umwelt
Brandenburg
2022-2031 9.301.394,74 €
MP:
Verbund - Brandenburgs
Luchgebiete klimaschonend
bewahren - Initiierung einer
moorerhaltenden Stauhaltung und
Bewirtschaftung
Leibniz-Institut für
Agrartechnik und
Bioökonomie e. V.
(ATB)
2022-2031 1.584.689,73 €
MP:
Verbund - MoorLandwirtschaft für
Klimaschutz Allgäu
Landkreis Ostallgäu 2022-2031 5.897.144,70 €
MP:
Verbund - MoorLandwirtschaft für
Klimaschutz Allgäu
Bayerische Landesanstalt
für Landwirtschaft (LfL)
2022-2031 2.490.059,76 €
MP:
Verbund - MoorLandwirtschaft für
Klimaschutz Allgäu
Hochschule
Weihenstephan-Triesdorf
2022-2031 2.685.643,74 €
Unterstützung des BMUV bei der
Umsetzung des Aktionsprogramms
Natürlicher Klimaschutz ZUG
gGmbH - Anfangsauftrag
Zukunft - Umwelt -
Gesellschaft (ZUG)
gGmbH
2022-2023 185.000,00 €
Nutzung von nah- und
fernerkundlichen Daten
verschiedener Sensoren für die
Entwicklung von alternativen
Modellierungsansätzen zur
Bewertung von organischem
Bodenkohlenstoff (SOC) und seiner
Dynamik auf landwirtschaftlich
genutztem Grünland auf
Moorböden
Leibniz-Zentrum für
Agrarlandschaftsforschu
ng (ZALF) e.V.
2022-2025 258.646,31 €
Marine Messsysteme; Anschaffung
von Instrumenten (3 Datentonnen
JM2022)
Julius Marine GmbH 2022-2023 653.306,37 €
Bedeutung von Wildnisflächen für
Klimaschutz und Klimaanpassung
ifeu - Institut für
Energie- und
Umweltforschung
Heidelberg gGmbH
2022-2024 101.697,94 €
Finanzielle Anreize für zusätzliche
Klimaschutz und
Biodiversitätsleistungen im Wald -
Wälder mit hoher Strukturvielfalt
und Biodiversität (STRUBI)
Öko-Institut e.V. 2022-2023 231.064,09 €
Vorhaben: "Stadtnatur nachhaltig
sichern" 1. Teilvorhaben:
"Monitoring des Indikators
"Grünversorgung" und
Fortschreibung des nationalen
Ökosystemleistungsindikators
"Erreichbarkeit öffentlicher
Grünflächen" in Städten"
Leibniz-Institut für
ökologische
Raumentwicklung e.V.
2023-2023 28.727,63 €
Umsetzung einer ÖA-Kampagne
zum Thema "Natürlicher
Klimaschutz"
div.
Rahmenvertragsagenture
n
2023-2023 2.000.000,00 €
Verbundvorhaben Natürlich: Klima
schützen! – Interaktive
LehrLernmaterialien zur Förderung
eines Natürlichen Klimaschutzes
(NaKlim)
Siegmund Space &
Education gemeinnützige
GmbH
2023-2026 575.011,59 €
Verbundvorhaben Natürlich: Klima
schützen! – Interaktive
LehrLernmaterialien zur Förderung
eines Natürlichen Klimaschutzes
(NaKlim)
Pädagogische
Hochschule Heidelberg
2023-2026 317.946,63 €
Stadtnatur erfassen, schützen,
entwickeln – Orientierungswerte für
das öffentliche Grün – Praxistest
Hochschule
Weihenstephan-Triesdorf
2023-2026 346.076,98 €
Unterstützung des BMUV bei der
Umsetzung des Aktionsprogramms
Natürlicher Klimaschutz und
Förderung des Natürlichen
Klimaschutz und seiner
Handlungsfelder auf nationaler und
internationaler Ebene.
Zukunft - Umwelt -
Gesellschaft (ZUG)
gGmbH
2023-2025 1.420.562,67 €
Potenzialstudie für Maßnahmen des
Natürlichen Klimaschutz in den
Nationalen Naturlandschaften
Verband Deutscher
Naturparke (VDN) e.V.
2023-2025 316.024,07 €
Potenzialstudie für Maßnahmen des
Natürlichen Klimaschutz in den
Nationalen Naturlandschaften
Nationale
Naturlandschaften e. V.
2023-2025 228.024,07 €
Fördervolumen Gesamtlaufzeit 57.749.647,08 €
Anlage 3
Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (BT-Drs. 20/6845)
Zu Frage 45:
Welche Ressorts sind an der Finanzierung des ANK beteiligt (bitte Summen einzeln
auflisten)?
Mittel aus KTF für ANK
(Kapitel 6092-
Titel 68631 und 686 32)
in 1.000 €
Mittel aus
Einzelplänen
anderer
Ressorts
in 1.000 €
Mittel aus
anderen
Titeln (KTF-
Kapitel
6092) in
1.000 €
BMUV Ressort Ressort Ressort
1 Schutz intakter Moore und
Wiedervernässungen 1.200.000
BMEL
100.000
2 Naturnaher Wasserhaushalt mit
lebendigen Flüssen, Seen und Auen 317.300
BMDV
5.700
3 Meere und Küsten 117.000
4 Wildnis und Schutzgebiete 127.000
5 Waldökosysteme 680.000
BMEL
320.000
6 Böden als Kohlenstoffspeicher 305.000
BMEL
80.000
BMEL
106.500
7 Natürlicher Klimaschutz auf
Siedlungs- und Verkehrsflächen 560.000
BMDV
40.000
8 Datenerhebung, Monitoring,
Modellierung und Berichterstattung 62.280
BMDV
720
9 Forschung und Kompetenzaufbau 126.000
BMBF1
59.000
BMBF
2.000
1 hier enthalten 9.000 T€ Anteil des BMUV an der „Trilateralen Wattenmeerforschung“, da die Mittel vom
BMBF bewirtschaftet werden.
10 Zusammenarbeit in der EU und
international Keine Keine Keine Keine
ANK-Handlungsfeldübergreifende
Angelegenheiten umverteilt auf HF 1-9
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]