[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/6999 –
Personal- und Compliance-Angelegenheiten im Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zweimal haben die Ausschüsse für Klima/Energie und Wirtschaft des
Deutschen Bundestages bislang zu Fragen der Personalpolitik im
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) getagt. Diese Sitzungen und
die Lücken in der Sachverhaltsdarstellung werfen weitere Fragen auf, die
geklärt werden müssen, um über die durch den Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz Dr. Robert Habeck bereits selbst festgestellten Compliance-
Verstöße hinaus weitere Verstöße auszuschließen.
1. Wollte die Leitung des BMWK, dass Andreas Kuhlmann seinen Vertrag
bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) als Geschäftsführer
verlängert, und welche Schritte hat es dafür unternommen, und wenn nein, was
waren die Gründe dafür?
Andreas Kuhlmann hat den Aufsichtsrat der Deutschen Energie-Agentur
GmbH (dena) mit Schreiben vom 26. September 2022 darüber unterrichtet,
dass er seinen Vertrag als Vorsitzender der Geschäftsführung nicht über den
30. Juni 2023 hinaus verlängern möchte. Der Aufsichtsrat nahm dies sodann in
seiner Sitzung vom 26. September 2022 zur Kenntnis. Es gab dazu keine
Leitungsentscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK).
2. Ist der Brief der BMWK-Abteilungsleiterin Personal an die übrigen
BMWK-Abteilungsleiter vom 16. Februar 2022 die einzige Maßnahme,
mit der die „Einzelheiten der internen Umsetzung“ (Vermerk des
Referats ZR vom 16. Dezember 2021, S. 6, wie an Wirtschaftsausschuss und
Ausschuss für Klima und Energie [Ausschussdrucksache 20(9)256]
übermittelt) erfüllt werden sollten, und wenn ja, warum war man der
Auffassung, dass keine weiteren Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sind?
Staatssekretär Dr. Patrick Graichen hat bereits im Vorfeld seiner Ernennung
hausintern die bestehenden verwandtschaftlichen Verhältnisse angezeigt und
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7218
20. Wahlperiode 12.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 7. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
proaktiv um eine Bewertung möglicher Interessenskonflikte gebeten. Die
Prüfung ergab einen besonderen Konkretisierungs- und Klarstellungsbedarf für
Vergabeverfahren, auch mit Blick auf die gegebenenfalls notwendige
Vertretung. Unabhängig davon galten für alle Handlungen die allgemeinen Regeln
und Grundsätze, die sich vor allem aus dem Beamtenrecht und der Richtlinie
Korruptionsprävention ergeben.
3. Wieso sind zwischen der Vorlage vom 16. Dezember 2021, mit der das
Zentrale Rechtsreferat des BMWK der Staatssekretärin Anja Hajduk
Möglichkeiten zur Gestaltung der Compliance-Abläufe dargelegt hat,
und dem Brief der Abteilungsleiterin Personal an die übrigen
Abteilungsleiter vom 16. Februar 2022 zwei Monate vergangen, und welche
Compliance-Regelungen galten in der Zwischenzeit?
Nach der Vorlage vom 16. Dezember 2021 erfolgte innerhalb der Leitung eine
Prüfung des weiteren Vorgehens, insbesondere zu der Frage, welcher
Staatssekretär oder welche Staatssekretärin eine Vertretung übernehmen kann. Die
Entscheidung fiel auf Staatssekretär Udo Philipp. Auf Fachebene wurde
daraufhin die Umsetzung unter Einbeziehung unterschiedlicher Fachreferate
erarbeitet und ein Umsetzungsvorschlag in Form des oben genannten Briefes der
Abteilungsleiterin Z erstellt. Unabhängig von dem genannten Schreiben galten zu
jeder Zeit die allgemeinen Regeln und Grundsätze, die sich vor allem aus dem
Beamtenrecht und der Richtlinie Korruptionsprävention ergeben. Auf die
Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Welche Rechtsnatur hat der Brief der BMWK-Abteilungsleiterin
Personal an die übrigen BMWK-Abteilungsleiter vom 16. Februar 2022, und
welche Bekanntgabe dieser Regelungen erfolgte gegenüber den
nachfolgenden Personen
a) Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Dr. Patrick Graichen,
b) übrige Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre sowie
Abteilungsleiter des BMWK,
c) Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck,
d) BMWK-Fachebene unterhalb der Abteilungsleiter?
Das Schreiben konkretisierte die bestehenden Regelungen und diente
insbesondere der Klarstellung. Es diente der Information aller Beteiligten, die mit
entsprechenden Vergabeverfahren befasst sein konnten. Dazu wurde es von der
Abteilungsleiterin Z an die anderen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter
des BMWK gesandt, auch zur Information ihrer Abteilungen. Staatssekretär
Dr. Patrick Graichen und Staatssekretär Udo Philipp waren in die Erstellung
des Schreibens eingebunden.
5. Wie wurde die Einhaltung der Regeln des vorgenannten Briefes vom
16. Februar 2022 überprüft, insbesondere wie regelmäßig erfolgte diese
Prüfung, und mit welchem Ergebnis jeweils?
Das genannte Schreiben konkretisierte die bestehenden Regelungen und diente
insbesondere der Klarstellung. Adressaten waren die Fachabteilungen des
BMWK. Die Umsetzung des Schreibens lag dann – wie bei jeder
Hausanweisung – in der Organisationsverantwortung der zuständigen Fachabteilungen.
6. Welche gesonderten Compliance-Regelungen wurden in Bezug auf den
Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz Michael Kellner verabschiedet?
Durch wen wurden diese Regelungen verabschiedet, wann, in welcher
Form und wem gegenüber wurden sie bekannt gegeben?
Der Bundestagsabgeordnete Michael Kellner unterstützt als Parlamentarischer
Staatssekretär den Bundesminister Dr. Robert Habeck bei seinen
Regierungsaufgaben. Er ist nicht Teil der Ministerialverwaltung und trifft keine
Verwaltungsentscheidungen. Das gilt auch für Vergabeverfahren. Deshalb besteht kein
Anlass für entsprechende Maßnahmen.
7. War das Compliance-Referat des BMWK vor dem 24. April 2023 in das
Auswahlverfahren für die dena-Geschäftsführung eingebunden?
8. In welcher Form ist das Compliance-Referat des BMWK üblicherweise
in Auswahlverfahren im Rahmen der Beteiligungsführung des Bundes
eingebunden?
9. Hat sich das Compliance-Referat des BMWK von sich aus mit dem
Auswahlverfahren für die dena-Geschäftsführung beschäftigt und wie hat die
Leitung des BMWK auf Bewertungen des Referats reagiert?
Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Weder das Referat Z Compliance (Z-Comp) noch das Zentrale Rechtsreferat
(ZR) waren mit dem Auswahlverfahren befasst. Zum Zeitpunkt des
Besetzungsverfahrens waren für das Referat, das für die Beteiligungsführung
zuständig ist, keine Umstände erkennbar, die dazu Anlass gegeben hätten, die
genannten Referate zu beteiligen.
10. Welche Prüfungen (d. h. mit welchem genauen Auftrag und an wen
gerichtet) wurden am 23. April 2023 innerhalb des BMWK beauftragt (so
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck,
www.bmwk.de/Redaktio
n/DE/Pressemitteilungen/2023/05/20230517-minister-habeck-zu-patrick-
graichen.html)?
Wie Bundesminister Dr. Robert Habeck am 17. Mai 2023 öffentlich mitgeteilt
hat, wurde die Berichterstattung rund um die Verwandtschaftsverhältnisse von
Staatssekretär Dr. Patrick Graichen zum Anlass genommen, die
diesbezüglichen, nach Amtsantritt etablierten Compliance-Maßnahmen sowie relevante
Entscheidungen zu Vergaben und Zuwendungen zu überprüfen. Diese
Prüfungen wurden am 23. April 2023 veranlasst.
11. Wie kann es sein, dass Staatssekretär Dr. Patrick Graichen Michael
Schäfer nicht auf die Ausschreibung für die dena-Geschäftsführung
aufmerksam gemacht hat (Staatssekretär Dr. Patrick Graichen,
www.bundes
tag.de/resource/blob/948832/e39e54dff61dc5a3d2a797612d1ed392/Wort
protokoll_64_Sitzung-data.pdf, S. 23), wenn er doch mit Michael
Schäfer ein Gespräch darüber geführt hat, dass dieser sich „bewerben
wird“ (Staatssekretär Dr. Patrick Graichen,
www.bundestag.de/resource/
blob/948832/e39e54dff61dc5a3d2a797612d1ed392/Wortprotokoll_64_S
itzung-data.pdf, S. 5)?
Am 4. Januar 2023 hat Michael Schäfer Staatssekretär Dr. Patrick Graichen
darüber informiert, dass er sich auf die Geschäftsführung bewerben wird. Dem
BMWK liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wann Michael Schäfer den Plan
gefasst hat, sich auf die dena-Geschäftsführung zu bewerben.
12. Hatte Staatssekretär Dr. Patrick Graichen ab Beginn des
Auswahlverfahrens außerhalb des offiziellen Auswahlprozesses für die dena-
Geschäftsführung ausschließlich mit Michael Schäfer Kontakt oder auch noch mit
anderen Bewerbern?
Wir verweisen hier auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 14 des Abgeordneten Hansjörg Durz auf Bundestagsdrucksache 20/6865
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2023/05/5-191.pdf.
Ab Beginn des Auswahlverfahrens für die dena-Geschäftsführung hatte
Staatssekretär Dr. Patrick Graichen mit keiner der Kandidatinnen und keinem der
weiteren Kandidaten direkten Kontakt.
13. Wer im BMWK hatte über den Informationsaustausch zwischen
Staatssekretär Dr. Patrick Graichen und der für das dena-Auswahlverfahren
zuständigen Personalagentur Kenntnis?
Der Aufsichtsratsvorsitzende, Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Wenzel,
hatte über den Informationsaustausch zwischen Staatssekretär Dr. Patrick
Graichen und der Personalagentur im Rahmen der Findungskommission
Kenntnis.
14. Wieso hat die Personalagentur vorgeschlagen, dem dena-Aufsichtsrat nur
einen Kandidaten für die dena-Geschäftsführerstelle vorzuschlagen
(siehe Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck,
www.bundestag.de/res
ource/blob/948832/e39e54dff61dc5a3d2a797612d1ed392/Wortprotokol
l_64_Sitzung-data.pdf, S. 9)?
Die Findungskommission, der die vertraulichen Unterlagen der in Frage
kommenden Bewerber vorlagen und die mit diesen Auswahlgespräche geführt
hatte, hatte Michael Schäfer als geeignetsten Kandidaten für die Stellenbesetzung
identifiziert. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat dem Aufsichtsrat angeboten,
Gespräche mit den drei aus Sicht der Kommission geeignetsten Kandidatinnen
bzw. Kandidaten zu führen. Die Aufsichtsratsmitglieder baten darum, ein
Gespräch mit dem Erstplatzierten, Michael Schäfer, zu führen. Dies entsprach
auch dem Vorschlag der Personalagentur.
15. Welche Honorare waren für die Beauftragung der Personalagentur
vereinbart und sind schließlich gezahlt worden bzw. werden voraussichtlich
bezahlt?
Welche Aufwendungen werden an externe Dienstleister bezahlt, um den
Vorfall aufzuklären, juristisch zu bewerten und abzuschließen?
Die dena hat auf Basis ihrer internen Vergaberichtlinien Angebote von drei
Personaldienstleistungsagenturen eingeholt, von denen eine in Abstimmung mit
dem Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt wurde, das Verfahren zur Besetzung
des Vorsitzes der dena zu begleiten. Der Zuschlag wurde von der dena an den
Personaldienstleister mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt. Nach der
Entscheidung des Aufsichtsrats am 5. Mai 2023, das Verfahren neu aufzusetzen,
hat die dena die Personalagentur im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung
damit beauftragt, das weitere Verfahren zu begleiten.
Aufwendungen an weitere externe Dienstleister wurden in diesem
Zusammenhang nicht geleistet.
Die Informationen zur Höhe der Honorare berühren verfassungsrechtlich
geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen.
Diese nicht öffentlich verfügbaren Angaben könnten zu Beeinträchtigungen des
unternehmerischen Wettbewerbs führen. Unter Abwägung zwischen den
verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem
Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die
Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS – Vertraulich“
eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Sie
können dort eingesehen werden.*
16. Wieso hat die dena-Findungskommission erst die Auswahlgespräche
geführt, und erst dann das Verfahren mit dem Aufsichtsrat geklärt, dass der
Aufsichtsrat nur einen Kandidaten anhört (siehe Parlamentarischer
Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Stefan Wenzel,
www.bundestag.de/resource/blob/948832/e39e54dff61dc
5a3d2a797612d1ed392/Wortprotokoll_64_Sitzung-data.pdf, S. 25)?
Ist ein solches Vorgehen, bei dem ersten Kandidaten angehört und dann
erst ein weiteres Auswahlverfahren festgelegt wird, aus Verfahrens- und
Compliance-Gesichtspunkten akzeptabel?
Der Aufsichtsrat der dena hatte den Aufsichtsratsvorsitzenden,
Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Wenzel, mit der Suche nach einer geeigneten
Kandidatin oder einem geeigneten Kandidaten für den Vorsitz der Geschäftsführung
der dena beauftragt. Auf dieser Basis hat der Aufsichtsratsvorsitzende das
Auswahlverfahren gesteuert.
Wie in der Antwort zu Frage 14 ausgeführt, hat der Aufsichtsratsvorsitzende im
Vorfeld der Sitzung des Aufsichtsrats am 20. März 2023 den Mitgliedern des
Aufsichtsrats angeboten, Gespräche mit den drei aus Sicht der
Findungskommission geeignetsten Kandidatinnen bzw. Kandidaten zu führen. Die
Aufsichtsratsmitglieder baten darum, ein Gespräch mit dem Erstplatzierten, Michael
Schäfer, zu führen. Compliance-Gesichtspunkte sprachen hier nicht dagegen,
da zum damaligen Zeitpunkt kein Verfahrensfehler erkennbar war.
17. Wieso hat der dena-Aufsichtsrat über die Besetzung der dena-
Geschäftsführung im Umlaufverfahren entschieden?
18. Wann hat der Aufsichtsrat der dena ein Gespräch mit Michael Schäfer
geführt, um sich ein eigenes Bild vom Personalvorschlag der
Findungskommission zu machen, und wieso hat der Aufsichtsrat nicht direkt im
Anschluss über die Personalie Michael Schäfer und damit den neuen
Geschäftsführers entschieden?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Der Aufsichtsrat hat in seiner 52. Sitzung am 20. März 2023 ein Gespräch mit
Michael Schäfer geführt. In dieser Sitzung wurde der Beschluss gefasst, dass
der Aufsichtsrat den Vorschlag, Michael Schäfer zum Vorsitzenden der
Geschäftsführung zu bestellen, begrüßt und den Aufsichtsratsvorsitzenden
beauftragt und ermächtigt, mit ihm in Verhandlungen über einen Anstellungsvertrag
einzutreten. Vor der Bestellung von Michael Schäfer zum Vorsitzenden der Ge-
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
schäftsführung waren zunächst diese Verhandlungen abzuschließen. Da die
nächste ordentliche Sitzung des Aufsichtsrats für den 3. Juli 2023 terminiert
war, erfolgte die Bestellung zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der dena
durch den Aufsichtsrat – entsprechend der im Gesellschaftsvertrag geregelten
Zuständigkeitsverteilung vorbehaltlich der Zustimmung der
Gesellschafterversammlung – im Umlaufverfahren.
19. Wenn Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck nach eigener
Aussage „jedenfalls keinen formalen Einfluss“ auf den dena-Aufsichtsrat hat
(Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck,
www.bundestag.de/resou
rce/blob/948832/e39e54dff61dc5a3d2a797612d1ed392/Wortprotokoll_6
4_Sitzung-data.pdf, S. 14), wieso hat/wurde er dann im März 2023 über
den Ausgang des vorläufigen Auswahlverfahrens, also des Verfahrens
der als Unterausschuss des dena-Aufsichtsrats tätigen
Findungskommission, informiert (Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck,
www.bu
ndestag.de/resource/blob/948832/e39e54dff61dc5a3d2a797612d1ed392/
Wortprotokoll_64_Sitzung-data.pdf, S. 9)?
Die Personalentscheidung oblag dem Aufsichtsrat der dena mit Zustimmung
der Gesellschafterversammlung. Bundesminister Dr. Robert Habeck wird
regelmäßig über relevante Vorgänge informiert, so auch über den Fortgang bei der
Besetzung des Vorsitzes der Geschäftsführung in einem Unternehmen mit
Bundesbeteiligung unter Federführung des BMWK.
20. Wurde Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck auch über den
Ablauf des Auswahlverfahrens informiert oder nur über das Ergebnis?
Bundesminister Dr. Robert Habeck wurde über das Ergebnis des Verfahrens
informiert.
21. Wer im BMWK hat über die Zustimmung im Rahmen der
Gesellschafterversammlung entschieden, die am 5. April 2023 den Beschluss zur
Besetzung des dena-Geschäftsführerpostens mit Michael Schäfer
beschlossen hat (Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Wenzel,
www.bun
destag.de/resource/blob/948832/e39e54dff61dc5a3d2a797612d1ed392/
Wortprotokoll_64_Sitzung-data.pdf, S. 21)?
22. In welcher Form waren Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck
und Staatssekretär Dr. Patrick Graichen in die
Gesellschafterversammlung Anfang Mai 2023 einbezogen, bzw. inwiefern wurden sie über diese
Versammlung informiert, bei der die Bestellung von Michael Schäfer als
Geschäftsführer der dena behandelt wurde?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bund wird in seiner Rolle als Gesellschafter der dena von dem für die
Beteiligungsführung zuständigen Referatsleiter vertreten, wobei bei
Beschlussgegenständen von hervorgehobener Bedeutung eine vorherige Befassung des für
die Beteiligungsführung zuständigen Staatssekretärs Udo Philipp stattfindet.
Die Gesellschafter der dena haben zur Bestellung bzw. zum Widerruf der
Bestellung von Michael Schäfer zwei Beschlüsse gefasst:
Mit Beschluss vom 5. April 2023 haben die Gesellschafter dem Beschluss des
Aufsichtsrats vom 4. April 2023 zur Bestellung von Michael Schäfer zum
Vorsitzenden der Geschäftsführung zugestimmt. Grundlage der Zustimmung war
dabei eine Vorlage des Beteiligungsreferats vom 30. März 2023 an den für die
Beteiligungsführung zuständigen Staatssekretär Udo Philipp. Staatssekretär
Dr. Patrick Graichen hatte Kenntnis vom anstehenden Beschluss der
Gesellschafter, da die genannte Vorlage mit ihm wie auch mit den anderen
Mitgliedern der Findungskommission abgestimmt wurde. Bundesminister Dr. Robert
Habeck wurde über die einzelnen Verfahrensschritte erst nach Bekanntwerden
der Trauzeugeneigenschaft von Michael Schäfer Ende April 2023 informiert.
Mit einem weiteren Beschluss vom 9./15. Mai 2023 haben die Gesellschafter
der dena dem Beschluss des Aufsichtsrats aus seiner Sitzung vom 5. Mai 2023
zugestimmt, mit dem die Bestellung von Michael Schäfer zum Vorsitzenden
der Geschäftsführung durch den Beschluss des Aufsichtsrats vom 4. April 2023
widerrufen wurde. Die Zustimmung des Bundes geschah dabei in Abstimmung
mit Staatssekretär Udo Philipp. Eine eigenständige Information von
Bundesminister Habeck über diesen Gesellschafterbeschluss fand nicht statt, da es sich
hierbei um eine Maßnahme handelte, deren Notwendigkeit sich unmittelbar aus
dem bekannten Neuaufsetzen des Ausschreibungsverfahrens ergab. Eine
Befassung von Staatssekretär Dr. Patrick Graichen war zuständigkeitsbedingt nicht
angezeigt.
23. Hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck das Original oder eine
Kopie der Leitungsvorlage des Beteiligungsreferates vom 30. März 2023
mit Vorschlag der Bestellung von Michael Schäfer bekommen?
Den Vorschlag des zuständigen Fachreferats, dass das BMWK als Vertreter des
Bundes der Bestellung von Michael Schäfer zustimmt, wurde dem für die
Beteiligung an der dena zuständigen Staatssekretär Udo Philipp per
Leitungsvorlage unterbreitet. Bundesminister Dr. Robert Habeck lag diese Vorlage nicht
vor.
24. Wieso war diese Vorlage des Beteiligungsreferates vom 30. März 2023
mit den Mitgliedern der Findungskommission abgestimmt?
Gegenstand der in der Frage genannten Vorlage waren das Votum, dass der
Bund als Gesellschafter der dena der Bestellung von Michael Schäfer
zustimme, die inhaltliche Begründung der Auswahlentscheidung sowie eine
Darstellung des Verfahrens. Die Vorlage nahm dabei auch auf die
Entscheidungsfindung und die Erwägungen der Findungskommission Bezug, weshalb es
erforderlich war, die Vorlage mit den Mitgliedern der Kommission abzustimmen.
25. In welcher Höhe, von wem, wann, auf welcher Grundlage und auf
welchem Wege wurde Michael Schäfer, wie in eigener Aussage bestätigt (tw
itter.com/schaefer_berlin/status/1659093076277616640?s=20), eine
Abfindung angeboten?
Wegen der Beendigung des Vertrages und des damit verbundenen Verlustes des
Arbeitsplatzes hat die Gesellschaft Michael Schäfer in den vom
Aufsichtsratsvorsitzenden geführten Verhandlungen über die einvernehmliche Aufhebung
eine der Sach- und Rechtslage angemessene Abfindung angeboten. Michael
Schäfer verzichtete auf eine Abfindung, weil er keine Arbeitsleistung für die
Gesellschaft erbringen kann. Wegen dieses Verzichts stellte sich die Frage nach
einer konkreten Höhe einer etwaigen Abfindung in den Verhandlungen nicht.
26. Sind der dena im Rahmen der Bestellung und Auflösung des
Arbeitsverhältnisses mit Michael Schäfer Kosten entstanden, und in welcher Höhe,
und für was?
Die für die Beratung und Vertretung von Michael Schäfer im Zusammenhang
mit dem Aufhebungsvertrag angefallenen Rechtsanwaltskosten nebst
Fremdkosten einschließlich Mehrwertsteuer und Auslagen übernimmt die
Gesellschaft. Die genaue Höhe dieser Kosten kann derzeit noch nicht beziffert
werden, da die entsprechende Rechnungsstellung noch aussteht.
27. Wieso wird das Auswahlverfahren für die Besetzung der dena-
Geschäftsführung neu gestartet, wieso wird nicht der an Position zwei gesetzte
Kandidat durch den dena-Aufsichtsrat bestätigt?
Der Aufsichtsratsvorsitzende hat nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die
Gründe für die Entscheidung, das Auswahlverfahren neu aufzusetzen, im
Anschluss an die Aufsichtsratssitzung vom 5. Mai 2023 in einer Pressemitteilung
eingehend erläutert (
www.dena.de/newsroom/meldungen/2023/aufsichtsrat-setz
t-verfahren-zur-gf-besetzung-neu-auf/). Insbesondere erlaube die
Neuaufsetzung des Verfahrens einen Neuanfang und räume die Besorgnis der
Befangenheit aus.
28. Wann, und wie haben die Mitglieder der Findungskommission des
Auswahlverfahrens für die dena-Geschäftsführung von der
Trauzeugeneigenschaft von Michael Schäfer erfahren?
Außer Staatssekretär Dr. Patrick Graichen hatte zum Zeitpunkt der Beratungen
der Findungskommission und der Entscheidung des Aufsichtsrats kein Mitglied
der Findungskommission davon Kenntnis, dass der später ausgewählte
Bewerber Trauzeuge von Staatssekretär Dr. Patrick Graichen war. Vielmehr haben die
anderen Mitglieder der Kommission von diesem Umstand erst am 27. April
2023 Kenntnis erlangt.
29. Wann, und durch wen wurde der Bundeskanzler Olaf Scholz über die
Vorgänge bei der Besetzung der dena-Geschäftsführung und die
Trauzeugeneigenschaft Michael Schäfers informiert?
Der Bundeskanzler hat von den in der Fragestellung genannten Umständen im
Zuge der öffentlichen Berichterstattung Kenntnis erlangt.
30. Ist der einstweilige Ruhestand von Dr. Patrick Graichen bereits
vollzogen?
Dr. Patrick Graichen wurde am 30. Mai 2023 in den einstweiligen Ruhestand
versetzt.
31. Ist die beamtenrechtliche Vorprüfung in Bezug auf Dr. Patrick Graichen
in der Zwischenzeit abgeschlossen, und wenn nein, was ist der Zeitplan
für den Abschluss der beamtenrechtlichen Prüfung?
Das BMWK führt – entsprechend dem üblichen Prozedere – eine Prüfung des
Sachverhalts auch in beamtenrechtlicher Hinsicht durch. Zu Einzelheiten wie
z. B. zum Stand der einzelnen Verfahrensschritte kann das BMWK aus
Gründen des Personendatenschutzes keine Stellung nehmen.
32. Hätte das Ergebnis dieser Vorprüfung abgewartet werden müssen, bevor
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck Staatssekretär Dr. Patrick
Graichen in den einstweiligen Ruhestand versetzt hat?
Nein, nach § 54 des Bundesbeamtengesetzes – BBG, kann der Bundespräsident
jederzeit Staatssekretäre in den einstweiligen Ruhestand versetzen, wenn sie
Beamte auf Lebenszeit sind.
33. Fand ein Austausch zwischen Bundeskanzleramt und BMWK über die
Nichtverlängerung des Vertrages des bisherigen Geschäftsführers und/
oder die Neubesetzung der dena-Geschäftsführung statt?
Ein Austausch zwischen Bundeskanzleramt und BMWK über die
Nichtverlängerung des Vertrages des bisherigen Geschäftsführers und/oder die
Neubesetzung der dena-Geschäftsführung fand nicht statt.
34. Warum kam eine erste Prüfung zu dem Ergebnis, die Sachlage sei
„entlastend“ für Dr. Patrick Graichen (so Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck,
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/20
23/05/20230517-minister-habeck-zu-patrick-graichen.html), nur um eine
Woche später dieses Urteil zu revidieren?
Der Sachverhalt betreffend einen Zuwendungsvorgang an einen BUND-
Landesverband war am 9. Mai 2023 noch nicht vollständig ermittelt und geprüft.
Eine erste Einschätzung ergab zunächst rechtlich Entwarnung und ließ
gleichzeitig Fragen offen. Nach weiterer Prüfung auch in Compliance-Hinsicht und
Sachverhaltsermittlung stellte sich der Sachverhalt schließlich so dar, wie in der
Erklärung vom 17. Mai 2023 von Bundesminister Dr. Robert Habeck
geschildert.
35. Was genau war der Inhalt des mit einer Summe von 600 000 Euro für
förderwürdig befundenen Projekts des BUND Landesverbands Berlin
(
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/05/20230517-m
inister-habeck-zu-patrick-graichen.html)?
Inhalt der im Rahmen des Förderaufrufs für innovative Klimaschutzprojekte
der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) eingereichten Projektskizze
„KLIK2go – Angewandter Klimaschutz für CO2-neutrale Kliniken in
Deutschland“ des BUND Berlin e. V. ist es, die Transformation zu CO2-neutralen
Kliniken bis zum Jahr 2030 voranzubringen. Dafür sollen gezielt sechs verschiedene
deutsche Klinikträger eingebunden werden, die insgesamt rund 150
Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken bundesweit betreiben. Bei diesen sollen
THG-Emissionen in Höhe von 45 000 Tonnen CO2-Äquivalente über ihre
Wirkdauer vermieden werden.
Die Projektskizze sieht hierfür folgende Arbeitspakete vor:
Projektmanagement, Strategieentwicklung bei den Klinikträgern, Erstellung von
Klimabilanzen, Etablierung eines Praxis-Politik-Forums, Begleitung bei der
Transformation, Event-Organisation in Form von Präsenzgesprächen, Online-Workshops
und einer Abschlussveranstaltung, Evaluation sowie Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit zu den Projektinhalten und -ergebnissen.
Das Vorhaben ist bisher noch nicht bewilligt.
36. Wann wurde die Expertenkommission zum Energiewendemonitoring
besetzt (d. h. hausinterne Entscheidung), und welche Rolle bei dieser
Entscheidung hatte Dr. Patrick Graichen?
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 13. Juli 2022 die
ressortabgestimmte Kabinettvorlage des BMWK zur Neu- bzw. Wiederberufung der
Mitglieder der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der
Zukunft“ beschlossen. In die vorausgehende Kabinettvorbereitung war auch
Staatssekretär Dr. Patrick Graichen auf dem Dienstweg eingebunden.
37. Wieso liegt die Besetzung der Expertenkommission zum
Energiewendemonitoring, bei der unter anderem Felix Matthes als Experte berufen
wurde, in einem „Graubereich“ (so Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert
Habeck,
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/05/2023
0517-minister-habeck-zu-patrick-graichen.html)?
Bundesminister Dr. Robert Habeck hat in seinem Statement vom 17. Mai 2023
dazu ausgeführt: Ein rechtlicher Fehler bei der Besetzung der
Expertenkommission ist nicht gegeben, auch weil Felix Matthes aufgrund seiner persönlichen
Expertise und damit ad personam ernannt wurde. Der Anschein eines
möglichen Interessenkonflikts lässt sich in dem konkreten Fall mit Blick auf den
Öko-Institut e. V. nachträglich aber nicht völlig ausschließen. Das führte zur
Bewertung als Graubereich.
38. Ist die Überprüfung aller entsprechenden Vorgänge im Zusammenhang
mit Dr. Patrick Graichen, bei denen Interessenkonflikte aufgetreten oder
ein dahin gehender Anschein entstanden sein könnte, abgeschlossen?
Im Zuge der Prüfungen von Vorgängen mit Bezug u. a. auf das Öko-Institut
e.V. und BUND e.V. ab dem 23. April 2023 wurden sämtliche relevanten
Verfahren ermittelt und überprüft. Diese Prüfungen sind inzwischen
abgeschlossen.
Das BMWK führt – entsprechend dem üblichen Prozedere – eine Prüfung aller
in Frage kommenden Sachverhalte auch in beamtenrechtlicher Hinsicht durch.
Zu Einzelheiten wie z. B. zum Stand der einzelnen Verfahrensschritte kann das
BMWK aus Gründen des Personendatenschutzes keine Stellung nehmen.
39. Welche Alternativen zu einer Versetzung von Dr. Patrick Graichen in den
einstweiligen Ruhestand wurden geprüft und wurden warum verworfen?
Zu den Gründen, die Bundesminister Dr. Robert Habeck bewogen haben,
Staatssekretär Dr. Patrick Graichen in den einstweiligen Ruhestand nach § 54
BBG zu versetzen, ist bereits am 17. Mai 2023 ausführlich und schriftlich
Stellung genommen worden, siehe:
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilung
en/2023/05/20230517-minister-habeck-zu-patrick-graichen.html.
40. Hat der Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz Udo Philipp die Leitungsvorlage zur Benennung des Gründers des
Wagniskapitalunternehmens First Momentum Ventures, Sebastian
Böhmer, in den Beirat „Junge digitale Wirtschaft“ gezeichnet?
50. Auf welchem Wege wurde der Name Sebastian Böhmer an den
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck übermittelt?
Die Fragen 40 und 50 werden gemeinsam beantwortet.
Die Leitungsvorlage an den Bundesminister mit Vorschlägen zur Berufung der
Mitglieder des Beirats Junge Digitale Wirtschaft ging über den üblichen
Dienstweg des damals zuständigen Fachreferats. Zu diesem Dienstweg gehört
unter anderem Staatssekretär Udo Philipp. Dieser zeichnete die
Leitungsvorlage in seiner Zuständigkeit. Im Übrigen wird auf die Aussagen in der
öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses
für Klimaschutz und Energie am 24. Mai 2023 verwiesen.
41. Kennt Staatssekretär Udo Philipp Sebastian Böhmer persönlich, und hat
er sich an seinem Unternehmen beteiligt, und wenn ja, warum hat
Staatssekretär Udo Philipp die in der Frage 40 genannte Vorlage gezeichnet
und nicht auf einen Interessenkonflikt hingewiesen?
Sebastian Böhmer ist Staatssekretär Udo Philipp aus dem beruflichen Umfeld
bekannt. Ein Interessenkonflikt besteht nicht.
Im Übrigen wird auf die Aussagen in der öffentlichen gemeinsamen Sitzung
des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Klimaschutz und Energie
am 24. Mai 2023 verwiesen.
42. Seit wann kennt Staatssekretär Udo Philipp Jochen Wermuth, Mitglied
im Anlageausschuss des KENFO?
Hatte oder hat Staatssekretär Udo Philipp private oder finanzielle
Kontakte zu Jochen Wermuth?
44. In welcher Funktion arbeitet Staatssekretär Udo Philipp mit Jochen
Wermuth beim KENFO zusammen?
Sieht die Bundesregierung hierin einen Interessenkonflikt?
Die Fragen 42 und 44 werden gemeinsam beantwortet.
Staatssekretär Udo Philipp kennt Jochen Wermuth aus seinem früheren
beruflichen Umfeld und von Begegnungen auf Parteitagen. Staatssekretär Udo Philipp
hat eine in der Vergangenheit bestehende Geschäftsbeziehung zu Jochen
Wermuth bereits vor seit seinem Dienstantritt im BMWK beendet.
Staatssekretär Udo Philipp unterhält keine finanziellen Kontakte zu Jochen Wermuth.
Jochen Wermuth ist seit 2017 Mitglied im Anlageausschuss des KENFO. Der
fünfköpfige Anlageausschuss wurde eingerichtet, um das Kuratorium in
Anlage- und Risikofragen zu beraten. Das Bundesministerium der Finanzen
(BMF) hat das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Anlageausschusses. Der
Anlageausschuss berät das Kuratorium, das aktuell 23 Mitglieder hat und in
welchem Staatssekretär Udo Philipp den Vorsitz innehat, in seiner Gesamtheit.
Der Anlageausschuss hat keinerlei Entscheidungsbefugnis. Die
Beratungsaufgabe des Anlageausschusses beschränkt sich auf den Aufgabenkreis des
Kuratoriums, welches nur über die grundsätzliche Ausrichtung der Anlagestrategie
entscheidet (z. B. Gewichtung verschiedener Anlageklassen). Innerhalb des
dadurch vorgegebenen Rahmens entscheidet der KENFO-Vorstand eigenständig
und unabhängig nach pflichtgemäßem Ermessen über die konkreten
Investitionen. Die Governance des KENFO stellt sicher, dass der Anlageausschuss nur
gemeinschaftliche Empfehlungen gegenüber dem Kuratorium abgibt. Die
Meinungsbildung im Anlageausschuss erfolgt durch Abstimmung und bedarf einer
Zweidrittelmehrheit. Mitglieder des Anlageausschusses werden unbefristet
berufen, mit der Möglichkeit der Abberufung.
43. Seit wann kennt Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck Jochen
Wermuth, und hatte oder hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert
Habeck private oder finanzielle Kontakte zu Jochen Wermuth?
Bundesminister Dr. Robert Habeck kennt Jochen Wermuth von Sitzungen von
Parteigremien. Er pflegt keine finanziellen oder private Kontakte mit ihm.
45. Warum war Staatssekretär Udo Philipp nicht in der Findungskommission
für die Nachfolge der dena-Geschäftsführung beteiligt, obwohl die
Beteiligung der dena in seinem Zuständigkeitsbereich liegt?
46. Warum hat Staatssekretär Udo Philipp die Leitungsvorlage für die
Auswahlentscheidung von Michael Schäfer gezeichnet, wenn er gar nicht in
der Findungskommission war, und hat er sich vorher ein eigenes Bild
von Michael Schäfer gemacht?
Die Fragen 45 und 46 werden gemeinsam beantwortet.
Staatssekretär Udo Philipp hat auf Basis der in der Antwort zu den Fragen 21
und 22 genannten Leitungsvorlage über die Zustimmung des Gesellschafters
Bund entschieden. Die Personalkompetenz für die Bestellung von Mitgliedern
der Geschäftsführung im Fall der dena liegt in erster Linie beim Aufsichtsrat, in
dem das BMWK durch den Parlamentarischen Staatssekretär Stefan Wenzel als
Aufsichtsratsvorsitzenden vertreten ist, der auch Mitglied der
Findungskommission war. Die Gesellschafterversammlung kann nach dem
Gesellschaftsvertrag der dena lediglich einem Beschluss des Aufsichtsrats über die Bestellung
eines Mitglieds der Geschäftsführung zustimmen oder eine solche Zustimmung
verweigern, sie kann aber nicht selbst einen entsprechenden Beschuss anstoßen.
Die Perspektive der Beteiligungsführung war zudem in der
Findungskommission bereits durch den zuständigen Referatsleiter angemessen vertreten.
47. Was war der Grund dafür, dass Staatssekretär Udo Philipp die
Zuständigkeit für die Unterabteilung VIIC – Mittelstands- und Start-up-
Finanzierung, Inlandsbürgschaften, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – im
November 2022 abgegeben hat?
Im Zuge der Umstrukturierungen – insbesondere der Gründung der Abteilung
WE – war eine Anpassung der Geschäftsbereiche der Staatssekretäre
erforderlich.
48. Steht Staatssekretär Udo Philipp mit dem Gründer von African Green
Tec in Kontakt?
Staatssekretär Udo Philipp ist schon seit Aufnahme seiner Tätigkeit als
Staatssekretär im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein (Amtsantritt:
März 2019) bei den vier Unternehmen, an denen er Direktbeteiligungen hält,
nicht mehr als Geschäftsführer, Beirat, Aufsichtsrat oder in anderer Form als
Business Angel aktiv.
Staatssekretär Philipp war, ist und wird mit Entscheidungen zu den vier
Unternehmen, an denen er Direktbeteiligungen hält, nicht befasst. Entsprechend gibt
es keinen Interessenkonflikt. Im Übrigen wird auf die Veröffentlichung des
BMWK vom 18. Mai 2023 verwiesen:
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Meldung/
2023/20230518-veroffentlichung-unternehmensbeteiligungen.html.
49. Hat eine fachliche Prüfung der Eignung von Sebastian Böhmer für den
Beirat Junge Digitale Wirtschaft stattgefunden, nachdem Staatssekretär
Udo Philipp dessen Namen an den Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert
Habeck übermittelt hat?
Die Voraussetzung für eine Berufung in den Beirat regelt § 2 Absatz 2 der
Satzung des Beirats. Sie werden im Vorfeld der Berufung für jedes Mitglied
geprüft, so auch im Falle von Sebastian Böhmer, der die Voraussetzung erfüllt.
51. Auf welche Erkenntnisse stützt sich die Behauptung, in Deutschland
gebe es keinen mit der Expertise wie Sebastian Böhmer im Bereich
Wagniskapital für Studierende (Staatssekretär Udo Philipp in der
Ausschusssitzung vom 24. Mai 2023, vgl.
www.handelsblatt.com/politik/deutschla
nd/wirtschaftsministerium-habeck-muss-naechsten-staatssekretaer-vertei
digen/29167024.html), und was hat das BMWK vor der Nominierung für
den Beirat Junge Digitale Wirtschaft getan, um diese Erkenntnis zu
überprüfen, und wurden dabei andere Kandidatinnen oder Kandidaten in
Betracht gezogen?
Sebastian Böhmers besondere Expertise ergibt sich daraus, dass er den ersten
studentischen Venture-Capital-Fonds mitgegründet hat. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 49 und auf die Aussagen in der öffentlichen
gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für
Klimaschutz und Energie am 24. Mai 2023 verwiesen.
52. Wie genau ist sichergestellt, dass Staatssekretär Udo Philipp nicht mit
Förderungsentscheidungen zu seinen direkten oder indirekten
Beteiligungen direkt oder indirekt befasst wird?
Woher weiß der Rest des BMWK von seinen Beteiligungen, und welche
diesbezüglichen Regeln wurden wann durch wen in welcher Form dem
Rest des Hauses übermittelt?
53. Wurden Staatssekretär Udo Philipp infolge seiner Anzeige von
Beteiligung gegenüber dem BMWK gesonderte Compliance-Regelungen oder
Auflagen erteilt?
Die Fragen 52 und 53 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die öffentliche gemeinsame Sitzung des Wirtschaftsausschusses
und des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 24. Mai 2023 verwiesen.
54. Welche Überarbeitung der Compliance-Regeln für die gesamte
Bundesregierung ist, wie von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck
angekündigt (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/05/20
230517-minister-habeck-zu-patrick-graichen.html), geplant, und was ist
der weitere Zeitplan für diese Überarbeitung?
55. Welche Bemühungen der restlichen Bundesregierung, außer dem
BMWK, gibt es, die „Kohärenz, Stringenz und Transparenz“ von
Compliance-Verfahren zu „stärken und verbessern“
(Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck,
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilunge
n/2023/05/20230517-minister-habeck-zu-patrick-graichen.html)?
Die Fragen 54 und 55 werden gemeinsam beantwortet.
Bundesminister Dr. Robert Habeck hat in dem genannten Pressestatement am
17. Mai 2023 darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung bereits heute über
ein einheitliches Regelwerk verfügt und strenge Regeln gelten. So gilt für die
gesamte Bundesregierung und auch nachgeordnete Behörden das Regelwerk
zur Integrität in der Bundesverwaltung, das insbesondere die Richtlinie zur
Korruptionsprävention einschließlich des Verhaltenskodexes gegen Korruption
sowie den Leitfaden für Vorgesetze umfasst. Das Regelwerk wurde in dieser
Form von der Vorgängerregierung übernommen und wird im BMWK
angewendet. Jetzt geht es zunächst darum, für das BMWK zu prüfen, ob Defizite
bestehen, ob Regeln nicht stark genug sind oder es Probleme mit der Kenntnis
und Anwendung gibt. Sollte die Prüfung ergeben, dass ein Anpassungsbedarf
besteht, würde dieser in einem weiteren Schritt gegebenenfalls auch
ressortübergreifend adressiert werden. Die Federführung für eine ressortübergreifende
Anpassung des Regelwerks liegt beim Bundesministerium des Innern und für
Heimat (BMI).
56. Hat das BMWK zu Beginn der laufenden Legislaturperiode seine
Compliance-Regeln verändert?
57. Gab es zu Beginn der Legislaturperiode im BMWK eine Überprüfung
der geltenden Compliance-Regeln, und zu welchem Ergebnis kam diese
Überprüfung?
58. Warum hat das BMWK zu Beginn der Legislaturperiode die eigenen
Compliance-Regeln nicht verändert?
Die Fragen 56 bis 58 werden gemeinsam beantwortet.
Es bestand kein Anlass oder die Notwendigkeit, zu Beginn der 20.
Legislaturperiode die bestehenden Regeln der Vorgängerregierung zu überprüfen, zumal
sich diese maßgeblich aus dem einheitlichen Regelwerk ergeben, das für die
gesamte Bundesregierung gilt. (siehe auch die Antwort zu den Fragen 54
und 55).
59. Wurden dem Rest des BMWK, unterhalb der Ebene des Bundesministers
und der Staatssekretäre sowie der Abteilungsleiter, besondere
Compliance-Regelungen in Bezug auf die neue Hausleitung oder Teile der neuen
Hausleitung bekannt gegeben, wenn ja, wann, in welcher Form, und mit
welchem Inhalt, und wenn ja, wie wurde die Einhaltung solcher Regeln
überprüft?
Soweit sich die Frage auf das Schreiben von Abteilungsleiterin Z an die
anderen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter des BMWK bezieht, wird auf
die Antwort zu Frage 4 verweisen. Die maßgeblichen allgemeinen Regelungen
werden allen neuen Beschäftigten bekannt gemacht und allen Beschäftigen
regelmäßig in Erinnerung gebracht Dazu gibt es regelmäßige Fortbildungen
und interne Informationsangebote.
60. Führt das BMWK Verhandlungen mit zivilgesellschaftlichen
Organisationen zur Frage der Klageerhebung gegen Energie- oder
Infrastrukturprojekte?
Das BMWK führt keine Verhandlungen mit zivilgesellschaftlichen
Organisationen zur Frage der Klageerhebung gegen Energie- oder Infrastrukturprojekte.
61. Zahlt das BMWK zivilgesellschaftlichen Organisationen, wenn im
Gegenzug auf Klagen gegen Energie- bzw. Infrastrukturprojekte verzichtet
wird oder hat das BMWK bzw. die Bundesregierung Kenntnis von
solchen Zahlungen?
Es gibt keine Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland an
zivilgesellschaftliche Organisationen wegen der Nichterhebung, der Erhebung oder des
Fallenlassens von Klagen zivilgesellschaftlicher Organisationen gegen
Infrastrukturprojekte auf Basis des Energiecharta-Vertrages.
62. Wie wirkt sich die Besetzung des für die Energiefragen zuständigen
Staatssekretärspostens auf den Zeitplan zur Verabschiedung der Novelle
des Gebäudeenergiegesetzes aus?
Die Neubesetzung der durch die Versetzung von Dr. Patrick Graichen in den
einstweiligen Ruhestand vakanten Position des Staatssekretärs mit Dr. Philipp
Nimmermann hat keine Auswirkungen auf den Zeitplan. Das Vorhaben
befindet sich im parlamentarischen Verfahren und unterliegt den dort zu
vereinbarenden Zeitabläufen.
63. Wer übernimmt im BMWK vorübergehend die Aufgaben des in den
einstweilen Ruhestands versetzten Dr. Patrick Graichen?
Dr. Philipp Nimmermann wurde bereits mit Wirkung vom 30. Mai 2023 die
Funktion eines Staatssekretärs im BMWK übertragen.
64. Welche Staatssekretäre und/oder Parlamentarischen Staatssekretäre des
BMWK waren bzw. sind jeweils – und in welcher Form – an den
nachfolgenden Auswahlverfahren beteiligt
a) Besetzung des Postens der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten
der Bundesanstalt für Materialforschung,
Das Auswahlverfahren wurde ohne Beteiligung der Staatssekretäre und/oder
Parlamentarischen Staatssekretäre abgeschlossen. Da die Personalie der
Zustimmung der Bundesregierung unterliegt, wird die zuständige
Personalstaatssekretärin Anja Hajduk zur Einstellung, Amtsübertragung und Ernennung im
Wege der Billigung der Kabinettvorlage beteiligt werden.
b) Besetzung des Postens des Präsidenten und einer Vizepräsidentin der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen,
Beide Ämter wurden im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens
(Gesetz über die Bundesnetzagentur, BEGTPG) auf Vorschlag des Beirates bei der
Bundesnetzagentur (BNetzA) besetzt (dort hälftige Besetzung Bundestag/
Bundesrat; keine Mitgliedschaft von Beamteten oder Parlamentarischen
Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretären des BMWK). Da die Personalien der
Zustimmung der Bundesregierung unterliegen, wurde die zuständige
Personalstaatssekretärin Anja Hajduk zur Billigung der Kabinettvorlage beteiligt und
vertrat zudem den Bundesminister bei Urkundenübergabe bzw. Ableistung der
Amtseide.
c) Besetzung des Sprechers der Geschäftsführung bei Germany Trade
and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing
mbH,
In ihrer Funktion als Vorsitzende des Aufsichtsrats der Germany Trade and
Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) –
führte die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner den Vorsitz
im Personalausschuss der GTAI, der mit der Aufgabe betraut war, das
Auswahlverfahren für die offene Stelle des Geschäftsführers und Sprechers der
GTAI vorzubereiten und zu steuern. Staatssekretär Udo Philipp war über den
üblichen Dienstweg an der Auswahl beteiligt.
d) Besetzung der Geschäftsführung bei der SEFE Securing Energy for
Europe GmbH,
An der Besetzung des Geschäftsführers bei der SEFE Securing Energy for
Europe GmbH waren Staatssekretär Udo Philipp und Staatssekretär Dr. Patrick
Graichen beteiligt.
Die Bestellung von Dr. Egbert Laege als Geschäftsführer bei der SEFE
Securing Energy for Europe GmbH wurde von der BNetzA auf Basis des
Außenwirtschaftsgesetzes angeordneten Treuhand ausgesprochen, die ausdrücklich
auch die Berechtigung zur Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung
umfasste. Die Treuhand war notwendig, um eine Gefahr für die öffentliche
Ordnung und Sicherheit abzuwenden.
Staatssekretär Udo Philipp war im Rahmen seiner regulären Aufgaben und
Zuständigkeiten an den Entscheidungen über die Treuhänderschaft und die
Einsetzung des Geschäftsführers beteiligt. Im Übrigen hat sich Staatssekretär Udo
Philipp hierzu in der öffentlichen gemeinsamen Sitzung des
Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 24. Mai 2023
geäußert. Darauf wird verwiesen.
e) Besetzung der Geschäftsführung beim High-Tech Gründerfonds
Management GmbH,
Die Besetzung der dritten Geschäftsführung der High-Tech Gründerfonds
Management GmbH (HTGF) wurde final am 15. Mai 2023 durch Staatssekretär
Sven Giegold gebilligt. Vorangegangen waren die Grundsatzentscheidung
durch Staatssekretär Udo Philipp am 7. Oktober 2022 zur Einrichtung einer
dritten Geschäftsführung des HTGF sowie ein durch den Investorenbeirat des
HTGF initiierter Auswahlprozess, der durch eine auf Beschluss des
Investorenbeirats mandatierte externe Personalberatung begleitet worden ist, und ein
Gespräch von Staatssekretär Sven Giegold mit der Kandidatin am 14. März 2023.
Der Investorenbeirat hatte sich einstimmig für die Kandidatin ausgesprochen.
f) Besetzung der Geschäftsführung beim DeepTech & Climate Fonds
Management GmbH,
Die Besetzung der Geschäftsführung des DeepTech & Climate Fonds mit einer
Geschäftsführerin und einem Geschäftsführer wurde durch eine vom BMWK
mandatierte externe Personalberatung und eine Auswahlkommission
vorbereitet. Nachdem die Auswahlkommission sich einstimmig für einen Kandidaten
und eine Kandidatin entschieden hatte, wurde jeweils ein Gespräch mit
Staatssekretär Udo Philipp vereinbart. Die Gespräche fanden am 19. Mai 2022 bzw.
am 5. Oktober 2022 statt. Im Anschluss an diese Gespräche hat Staatssekretär
Udo Philipp die Besetzung jeweils final freigegeben.
g) Besetzung der Geschäftsführung bei der German LNG Terminal
GmbH, Besetzung der Geschäftsführung bei der Wismut GmbH?
Die Besetzung der Position des zweiten Geschäftsführers der German LNG
Terminal GmbH durch die KfW wurde durch Staatssekretär Udo Philipp über
den üblichen Dienstweg gebilligt.
Über den anstehenden Personalwechsel für die Stelle des Geschäftsführers
Belegschaft bzw. Kaufmännisches Ressort der Wismut GmbH wurde
Staatssekretär Dr. Patrick Graichen im Rahmen der damaligen Zuständigkeitsregelungen
der Abteilung II unterrichtet. Die Entscheidung zur Durchführung einer
internen Ausschreibung wurde von Staatssekretärin Anja Hajduk getroffen.
Staatssekretärin Anja Hajduk hat die Bewerbung zur Nachbesetzung der Stelle des
Geschäftsführers und die Aufnahme von Gesprächen zu den konkreten
Vertragskonditionen gebilligt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]