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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Transparenz über die Fragen der FDP und die Antworten der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz
(insgesamt 101 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Datum
16.06.2023
Aktualisiert
08.02.2024
BT20/707831.05.2023
Transparenz über die Fragen der FDP und die Antworten der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Transparenz über die Fragen der FDP und die Antworten der Bundesregierung
zum Gebäudeenergiegesetz
Die Fraktion der FDP, vertreten durch ihren Generalsekretär Bijan Djir-Sarai,
hat bekannt gegeben: „Die FDP-Fraktion hat noch rund 100 Fragen an Robert
Habeck. Solange die nicht beantwortet sind, können die Beratungen über das
Gesetz gar nicht beginnen“ (www.n-tv.de/politik/Die-nicht-gestellten-101-Frag
en-zum-Heizungstausch-und-102-Antworten-article24145259.html). Diese
unter dem Titel „Fragen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes [GEG] und zur Änderung der Heizkostenverordnung
sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung des BMWK [
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz] und BMWSB [
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen]“ und auf den 8. Mai 2023
datieren Fragen und die darauf ergangenen Antworten der Bundesregierung
sollten nach Ansicht der Fragesteller im Sinne von Transparenz, Aufklärung
und einer weiteren konstruktiven Debatte zum Gebäudeenergiegesetz allen
Fraktionen und der Öffentlichkeit zugänglich sein. Daher werden diese Fragen
im Folgenden – unter Berücksichtigung der Vorgaben des parlamentarischen
Fragerechts – wörtlich wiedergegeben, ohne dass sich die Fraktion der
CDU/CSU etwaig enthaltene Wertungen zu eigen macht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher Grundlage wurden bisher kommunizierte Kosten des
BMWK für die privaten Hauseigentümer ermittelt?
Sind bei diesen Kosten perspektivisch die Preissteigerungen eingepreist,
die derzeit im Markt vorhanden sind (vgl. Wärmepumpen)?
2. Wie viele Tonnen CO2(-Äquivalente) sollen pro Jahr durch die Gesetzes-
und Verordnungsänderungen eingespart werden (bitte nach
Jahresscheiben bis 2045 aufschlüsseln)?
3. Wie hoch wird der durchschnittliche Preis für die Einsparung einer Tonne
CO2(-Äquivalente) durch die Gesetzes- und Verordnungsänderung
geschätzt (falls hier mit jährlichen Veränderungen gerechnet wird, bitte
nach Jahresscheiben bis 2045 aufschlüsseln)?
4. Welcher Strommix wird unterstellt, damit Wärmepump-,
Wärmepumphybrid- sowie Stromheizsysteme das 65-Prozent-EE-Ziel [EE = erneuerbare
Energien] erreichen können?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7078
20. Wahlperiode 31.05.2023
5. Wird bei der Berechnung des 65-Prozent-EE-Anteils ein
jahresdurchschnittlicher Strommix angenommen oder wird eine andere Grundlage
unterstellt – beispielsweise der Strommix in den Wintermonaten, in
denen die Heizungsanlage überdurchschnittlich viel Strom verbraucht bzw.
Wärme erzeugt?
Wie sähen, falls ein jahresdurchschnittlicher Strommix herangezogen
wird, die Kalkulationsergebnisse aus, wenn ein nach tatsächlicher
Wärmeleistung gewichteter Strommix unterstellt wird?
6. Welche wissenschaftlichen Fundierungen liegen dem 65-Prozent-
Kriterium zugrunde?
7. Wer legt fest und anhand welcher Kriterien, ob das 65-Prozent-Kriterium
bei einer Anlage erreicht wird?
8. Mit wie vielen neuen Wärmepumpsystemen rechnet die Bundesregierung
bis 2030, 2035, 2040 bzw. 2045, bei denen auch eine Photovoltaik-
Anlage mitinstalliert werden wird?
Wie hoch wird die durchschnittliche Leistung dieser Photovoltaik-
Anlagen sowie der Wärmepumpe eingeschätzt?
9. Mit wie vielen neuen (Hybrid-)Wärmepumpsystemen rechnet die
Bundesregierung bis 2030, 2035, 2040 bzw. 2045, bei denen auch ein
strombetriebener Heizstab (oder ein ähnliches System) für Spitzenlastzeiten bei
Heizung und Warmwasser mitinstalliert werden muss?
Wie hoch wird der durchschnittliche Stromverbrauch dieser Heizstäbe
(oder entsprechender ähnlicher Systeme) eingeschätzt?
10. Welche Auswirkungen auf das Nieder-, Mittel-, Hoch- sowie
Höchstspannungsnetz werden durch die Gesetzes- und Verordnungsänderungen
erwartet – insbesondere durch den vermehrten Einsatz von
Wärmepumpsystemen und Stromheizungen?
11. Mit welchen Kosten wird gerechnet, falls der Ausbau von Stromnetzen
durch den vermehrten Betrieb von Wärmepumpsystemen und
Stromheizungen als nötig erachtet wird (bitte nach Jahresscheiben bis 2045
aufschlüsseln)?
12. Wie hoch wird der jährliche Stromverbrauch durch die neu zu
installierenden Wärmepumpen bzw. Hybridsysteme in den nächsten Jahren sein
(bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
13. Mit welchem Zubau an Wärmepumpen bzw.
Wärmepumpenhybridsystemen (mit Heizstab bzw. Heizkessel für legionellenfreie
Warmwasseraufbereitung und Spitzenlastfälle) rechnet das BMWK pro Jahr bis 2045?
a) Wie hoch ist die durchschnittliche Leistung dieser Wärmepumpen
bzw. der Hybridsysteme?
b) Wie hoch wird die geforderte Leistung bzw. der Stromverbrauch
durch diese Systeme in den Monaten Oktober bis April (bitte nach
Jahresscheiben bis 2045 aufschlüsseln)?
14. Wie viele Stromanschlüsse von Gebäuden sind bereits heute für den
Betrieb einer Wärmepumpe mit Heizstab bzw. Heizkessel für
legionellenfreie Warmwasseraufbereitung und Spitzenlastfälle geeignet (und wie
viele nicht)?
15. Wie viele örtliche Nieder- und Mittelspannungsnetze sind dem BMWK
bekannt, die für den breitflächigen Betrieb von Wärmepumpen bzw.
Hybrid-Wärmepumpensystemen (mit Heizstab bzw. Heizkessel für
legionellenfreie Warmwasseraufbereitung und Spitzenlastfälle) angepasst bzw.
umgebaut bzw. ausgebaut werden müssen (bitte hierfür eine Auflistung
zusammenstellen, welche Kommunen hiervon besonders betroffen wären,
und um wie viele betroffene Haushalte bzw. juristische Personen es sich
entsprechend handeln würde; bitte darlegen, nach welchem Zeitplan wie
viele Kilometer Stromnetze [Nieder-, Mittel-, Hoch- sowie
Höchstspannungsnetze] für die neue Heizungsarchitektur neu oder ausgebaut werden
sollen; bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
16. Wie viele Fälle von Mehr- und Einfamilienhäusern sind dem BMWK
bekannt, bei denen keine Wärmepumpe und/oder keine Hybrid-
Wärmepumpe eingebaut werden kann, und wieso?
17. Welche Metalle der Seltenen Erden und welche Mengen davon werden in
einer durchschnittlichen modernen Wärmepumpe verbaut?
18. Warum gibt es die Förderung von Pellet-Heizungen nur bei Sanierungen,
aber nicht beim Neubau?
19. Aus welchen Mitteln soll eine etwaige staatliche Förderung erfolgen,
nachdem die Mittel des Klima- und Transformationsfonds bereits stark
ausgereizt bzw. überzeichnet sind?
20. Wie kann eine einkommensabhängige Förderung sichergestellt werden?
21. Welches Einsparpotenzial an CO2(-Äquivalenten) sowie an Energie sieht
die Bundesregierung durch die reine Gebäudesanierung des Bestandes –
ohne den Einbau einer neuen Heizung?
22. Wie schätzt das BMWK die Sinnhaftigkeit des in der Öffentlichkeit
häufig zu vernehmenden Vorschlages ein, zunächst prioritär die
Gebäudesanierung weiter voranzutreiben und den Energiebedarf so zu senken, damit
die Wärmepumpe im jeweiligen Fall effizienter wirken kann (bitte
Position detailliert und mit Beispielkalkulationen begründen)?
23. Wie genau wird eine „Havarie“‘ einer vorhandenen Heizanlage definiert,
und wann ist eine Heizung defekt?
a) Welche Komponenten werden dazugezählt (Kessel, Brenner,
Steuerung usw.)?
b) Wird die Entscheidung ausschließlich auf Technik oder auch auf
Kosten bzw. Restwert bezogen?
24. Wer legt fest, dass es eine Havarie ist (Schornsteinfeger, Handwerker,
Behörde)?
a) Welche Kriterien werden hierfür festgelegt?
b) Werden bei gewerblichen (genutzten) Immobilien dieselben Kriterien
angelegt?
25. Welche durchschnittlichen Kosten werden jeweils für die
Fassadendämmung, den Einbau neuer Fenster und Türen, den Einbau von
Fußbodenheizungen oder großflächigen Heizkörpern, die Dämmung des Dachs, für
neue Leitungen und Anschlüsse sowie für Arbeitsstunden angenommen,
wenn man ein durchschnittliches Einfamilienhaus bzw. ein
durchschnittliches Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten aus den 1950er-,
1960er-, 1970er-, 1980er-, 1990er-, 2000er- sowie 2010er-Jahren
annimmt, das aktuell mit Öl oder Gas beheizt wird und in das nach einer
Heizungshavarie ab 2024 eine Wärmepumpe eingebaut werden soll?
26. Welche Folgen hätte die GEG-Reform für Vermieter vor dem
Hintergrund, dass die Grundförderung nur Eigentümer selbstgenutzter
Wohnungen und Häuser erhalten sollen?
27. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamt- sowie
durchschnittlichen Kosten, die aufgrund der GEG-Novelle von den Vermietern auf die
Mieter in den nächsten Jahren umgelegt werden (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
28. Auf Basis welcher wissenschaftlichen Grundlagen und Vermögens- bzw.
Alterserwartungsberechnungen kommt das BMWK bei der Ausnahme für
über 80-Jährige auf genau diese Altersgrenze, warum nicht
beispielsweise 75-Jährige?
29. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine starre
Altersgrenze (80 Jahre) gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz
verstoßen wird?
30. Wer soll die Altersgrenze überprüfen, falls – wie vom Bundesverband des
Schornsteinfegerhandwerks kundgetan – nicht die Schornsteinfeger die
Altersgrenze (80 Jahre) überprüfen werden?
31. Inwieweit können Schornsteinfeger zuständig und befugt sein,
Verwaltungsrecht durchzusetzen?
32. Wie rechtfertigt sich juristisch und wissenschaftlich die Höhe der
vorgesehenen Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro?
33. Wie kann sichergestellt werden, dass für die angedachten 500 000 neuen
Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 genügend Material,
Produktionskapazitäten, Handwerker bzw. Personal sowie Schulungen für Handwerker und
Installateure etc. verfügbar sein werden?
Welche Angebotskapazitäten sind aktuell für diese Systeme verfügbar
(Stand: 2023)?
34. Sind für die benötigten Produktionskapazitäten und Handwerker Förder-
und Schulungsprogramme vorgesehen, und falls ja, wie viel wird dies
kosten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
35. Mit welchen durchschnittlichen Kalt- bzw. Warmmietenerhöhungen
rechnet die Bundesregierung durch die GEG-Novelle (bitte sowohl pro Mieter
als auch nach Wohnung aufschlüsseln)?
36. Wie hoch wird der Anteil an Gebäuden in urbanen bzw. ruralen Gebieten
sein, die ab 2024 von der GEG-Novelle betroffen sein werden (bitte nach
Wohngebäuden, gewerblichen Gebäuden sowie behördlichen Gebäuden
[Bund, Länder, Kommunen] unterscheiden)?
37. Wie viele Gebäude in strukturschwachen Regionen nach Definition der
Bundesregierung werden von der GEG-Novelle betroffen sein?
a) Welches durchschnittliche Jahreseinkommen pro Kopf liegt in diesen
Regionen vor?
b) Welches durchschnittliche Vermögen pro Kopf liegt in diesen
Regionen vor?
c) Mit welchen durchschnittlichen Kosten müssen Gebäudeeigentümer
in diesen Regionen durch die GEG-Novelle rechnen (bitte nach
Jahresscheiben sowie Wohn- und Gewerbegebäuden aufschlüsseln)?
38. Wie wird sich der deutsche Strommix (Brutto- sowie
Nettostromerzeugung) nach Ansicht des BMWK in den nächsten Jahren entwickeln (bitte
nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
39. Wie wird sich entsprechend der CO2-Ausstoß im Stromsektor in den
nächsten Jahren entwickeln (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
40. Inwiefern ist es wirtschaftlicher bzw. kosteneffizienter, die Regelungen
des Regierungsentwurfs umzusetzen, statt den „Gebäudesektor“ bereits
vor 2027 in einen Emissionszertifikatehandel (ohne Festpreise etc.) zu
überführen (bitte Annahmen und Berechnungen detailliert darlegen)?
41. Wie viele Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum werden von der
GEG-Novelle betroffen sein, und wie viele Vermieter (bitte bei
Vermietern hier nach Privatpersonen und gewerblichen Vermietern [juristische
Personen] aufschlüsseln)?
42. Mit welchen Laufzeiten einer durchschnittlichen Wärmepumpe wird bei
Einbau ebendieser gerechnet?
43. Welche Empirie besteht darüber, wie lange typische Gas- oder
Ölheizungen sowie Wärmepumpen bisher im Durchschnitt liefen und laufen?
44. Welche Maßnahmen plant das BMWK, um dem sog. Havanna-Effekt
durch die GEG-Novelle vorzubeugen, also die Bemühungen der
Bevölkerung, alles dafür zu tun, um keine neue Heizungsanlage einbauen zu
müssen?
45. Mit wie vielen Kilometern an neuen Wasserstoffnetzen durch Um- und
Neubau rechnet das BMWK ab dem Jahr 2024 (bitte nach Jahresscheiben
sowie nach großen, mittleren und kleinen Städten bzw. ländlichen
Regionen aufschlüsseln)?
46. Mit welchen Gas- und Strompreisen rechnet das BMWK in den nächsten
20 Jahren (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
47. Wie hoch schätzt das BMWK die durchschnittliche Stromrechnung durch
den Betrieb einer Wärmepumpe (bitte nach selbstgenutzten
Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten sowie
Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten aufschlüsseln)?
48. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert § 71o Absatz 1: „Wird
eine Heizungsanlage nach den §§ 71 bis 71n zum Zweck der
Inbetriebnahme in einem Gebäude eingebaut oder aufgestellt, die vollständig oder
anteilig mit einem biogenen Brennstoff oder mit grünem oder blauem
Wasserstoff oder den daraus hergestellten Derivaten zur Erzeugung von
Raumwärme oder von Raumwärme und Warmwasser betrieben wird,
trägt der Mieter die Kosten des verbrauchten Brennstoffes nur bis zu der
Höhe der Kosten, die für einen entsprechenden Energieverbrauch bei
Anwendung des Stromdurchschnittspreises, geteilt durch den Wert 2,5,
anfielen“?
a) Worauf basiert der Wert 2,5, durch den der Stromdurchschnittspreis
geteilt werden soll?
b) Weshalb soll bei biogenen Brennstoffen und Wasserstoff der Mieter
das Kostenrisiko tragen, nicht aber bei einem Anschluss an ein
Wärmenetz (bitte detailliert begründen)?
c) Wie definiert das BMWK den Begriff „biogener Brennstoff“ (bitte
detailliert ausführen und Beispiele nennen)?
d) Sind Holz, Holzpellets sowie Strohpellets biogene Brennstoffe nach
dem GEG-Entwurf?
49. Wie stark und durch welche Regelungen ist die Umlagefähigkeit von
Brennstoffkosten auf einen Mieter begrenzt?
50. Befürwortet das BMWK die Einführung von Teilwarmmieten durch die
begrenzte Umlagefähigkeit der Brennstoffkosten?
51. Mit welcher Zeitspanne bzw. welchem Zeitpunkt rechnet das BMWK, bis
alle Betreiber von Gas- bzw. Wärmenetzen einen Transformationsplan
vorgelegt haben?
52. Angenommen, die GEG-Novelle tritt wie vom Antragsteller vorgelegt in
Kraft, wie lange wird ein Gebäudeeigentümer, dessen Heizung
beispielsweise am 1. Januar 2024 einen irreparablen Defekt aufweist, nach
Meinung des BMWK auf die Vorlage einer Bestätigung seines
Netzbetreibers, dass das jeweilige Gas- bzw. Wärmenetz innerhalb der Fristen
umgestellt bzw. neu errichtet wird, warten müssen?
53. Wie definiert das BMWK Biomasse (bitte detailliert ausführen und
Beispiele nennen)?
54. Dürfen Biomasse bzw. Derivate daraus als Brennstoff für Heizungen und
Warmwasseranlagen in Neubauten genutzt werden?
Falls nein, worin genau besteht der Unterschied bei Neubauten,
Umbauten sowie Ersatz von havarierten Heizungen im Hinblick auf
Klimaschutz, CO2-Ausstoß und entsprechender Nutzung von Biomasse als
Brennstoff?
55. Wie hoch schätzt das BMWK den Planungsaufwand und die
Zusatzkosten durch die Pflicht, einen Energieberater bei einem Heizungsaustausch
hinzuzuziehen (bitte nach selbstgenutzten Einfamilienhäusern,
Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten sowie
Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten aufschlüsseln)?
56. Womit begründet das BMWK, dass bei getrennten Heizungen nach § 71
Absatz 4 Nummer 2 und 3 im Havariefall keine Übergangszeit,
beispielsweise von zehn Jahren, vorgesehen ist, wie dies beispielsweise bei
Hallenheizungen der Fall ist?
Worin besteht der Unterschied zwischen getrennten Heizungen und
Hallenheizungen mit Hinblick auf Klimaschutz und CO2-Ausstoß?
57. Wie definiert das BMWK unvermeidbare Abwärme?
a) Von wie viel Energie wird diesbezüglich pro Jahr gesprochen?
b) Wie lautet die Prognose für unvermeidbare Abwärme für die Jahre
2024 bis 2045 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
58. Wird Abwärme bei Lüftungsanlagen als eine Möglichkeit, das 65-
Prozent-EE-Ziel zu erreichen, angesehen?
59. Weichen die Anforderungen an die Messausstattung von
Heizungsanlagen von den Vorgaben der Heizkostenverordnung ab, und falls ja,
inwiefern weichen die Anforderungen ab, und weshalb?
60. Welche Fristen und Vorgaben sind von einem Gebäudeeigentümer gemäß
der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, der Änderung der
Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
sowie der Heizkostenverordnung ab dem Zeitpunkt des Einbaus einer
neuen Heizungsanlage ab Januar 2024 einzuhalten – beispielsweise für
die nächsten 20 Jahre (bitte nach gewerblichen Immobilien,
selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs
Wohneinheiten sowie Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten
aufschlüsseln)?
61. Wem bzw. welcher Behörde bzw. welchen Behörden müssen die
Transformationspläne der Wärme- und Gasnetzbetreiber vorgelegt werden?
Welche Fristen bestehen hierbei für die Netzbetreiber sowie den
betroffenen Immobilieneigentümer?
62. Mit welchen Kosten dafür, sämtliche Wärme- und Gasnetze umzubauen
bzw. zu transformieren, rechnet das BMWK (bitte nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
63. Für welche Kosten(-Positionen) muss ein Wärme- bzw. Gasnetzbetreiber
haften, sollte er die Fristen des jeweiligen Transformationsplanes –
unabhängig von unverschuldeten Faktoren – nicht einhalten (bitte detailliert
für das Beispiel eines Einfamilienhauses darlegen, in das nach dem 1.
Januar 2024 eine H2-Ready-Heizung sowie eine zugehörige
Fußbodenheizung, neue Fenster sowie eine Außenfassadedämmung installiert bzw.
angebracht wurde)?
64. Wie hoch sind die durchschnittlichen Schallemissionen von
Wärmepumpen?
a) Inwiefern ist dies von der Größe der Anlage bzw. der zu wärmenden
Fläche abhängig?
b) Wie viele regionale Bau- und Lärmschutzvorschriften machen den
Einbau einer Wärmepumpe aktuell schwierig oder gar unmöglich
(bitte nach Ländern bzw. Kommunen sowie Vorschrift aufschlüsseln)?
65. Wie viele durchschnittliche Erdwärmepumpen können nach aktuellem
Wissen und Stand der Technik in Deutschland betrieben werden (bitte die
Leistung bzw. Wärmeenergie angeben)?
66. Wie viel Platz benötigt eine durchschnittliche Wärmepumpe innerhalb
sowie außerhalb eines Gebäudes (bitte nach gewerblichen Immobilien,
selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern mit bis zu
sechs Wohneinheiten sowie Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs
Wohneinheiten aufschlüsseln)?
67. Wie hoch sind die aktuellen Durchschnittspreise für typische Gas- und
Ölbrennwertgeräte, Luft-, Wasser- und Erdwärmepumpen, 20-Prozent-
und 100-Prozent-H2-Ready-Heizungen sowie Luft-, Wasser- und
Erdhybridwärmepumpsysteme (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
68. Wie viel CO2(-Äquivalente) wurden bisher durch die Maßnahmen des
§ 45 GEG eingespart (bitte für die Jahre seit Inkrafttreten des GEG
darstellen sowie eine Prognose für die Jahre ab 2024 zur Verfügung stellen)
69. Ist die Verwendung von Flüssiggas (LPG; auch in biogener Form sowie
als regeneratives Dimethylether [rDME]) zur Erreichung des 65-Prozent-
EE-Zieles anrechenbar (falls nein, bitte eine ausführliche Begründung mit
entsprechender CO2-Kalkulation angeben und darlegen, wie viele
Ölheizungen in Deutschland mit LPG betrieben werden könnten und ob
bzw. welche Mengen an CO2[-Äquivalenten] dadurch eingespart werden
könnten oder eben nicht)?
70. Wie viele Mehrfamilienhäuser nutzen die oberste Etage bzw. den
Dachstuhl als Mieterkeller, Heizungsraum oder Wäschetrocknungsraum?
71. Mit wie vielen zu leistenden Arbeitsstunden durch entsprechende
Fachkräfte rechnet das BMWK pro Jahr von 2024 bis 2045 aufgrund § 60b
der GEG-Novelle?
72. Wieso decken sich die Vorschriften des § 60b der GEG-Novelle mit
vielen Vorschriften der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung
über mittelfristig wirksame Maßnahmen
(Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV)?
a) Wie soll mit dieser Doppelstruktur umgegangen werden?
b) Falls eine Änderung oder gar eine frühzeitige Beendigung der
Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung geplant ist,
bitte den Zeitplan hierfür darlegen.
c) Müssen Heizungsanlagen, die innerhalb der letzten 15 Jahre einer
Heizungsprüfung unterzogen wurden und die insbesondere nach § 2
Absatz 1 der
Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung bereits überprüft wurden, gemäß § 60b Absatz 7 der GEG-
Novelle abermals überprüft werden?
73. Wie hoch schätzt das BMWK die Kosten für den Ausbau bzw. die
Verschrottung sämtlicher Brennwertheizungen, die heute im Betrieb sind und
spätestens zum 31. Dezember 2044 ausgebaut bzw. ersetzt werden
müssen?
Wie viele Anlagen werden nach Prognose des BMWK wohl ins Ausland
exportiert werden, wo der Betrieb dieser Anlagen auch dann noch erlaubt
sein wird?
74. Wie hoch schätzt das BMWK den Ausstoß an CO2(-Äquivalenten) durch
den Ausbau der alten Heizungsanlagen bis spätestens 2045 und den
Einbau der neuen Anlagen (bitte Herstellung, Transport sowie Verschrottung
mit einbeziehen)?
75. Wie viele Anbieter von „Mietheizungsanlagen“ gibt es, mit denen die
Dreijahresfrist des § 71i Absatz 1 überbrückt werden soll?
a) Wie viele Mietheizungsanlagen haben diese Anbieter im Portfolio,
und wie stark muss diese Branche wachsen, um den kommenden
Bedarf durch die GEG-Novelle zu decken?
b) Was kostet eine solche Mietheizungsanlage für einen
Immobilienbesitzer heute (bitte nach gewerblichen Immobilien, selbstgenutzten
Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs
Wohneinheiten sowie Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten
aufschlüsseln)?
c) Wo sind die Anbieter der Mietheizungsanlagen aktuell aktiv (bitte die
Städte bzw. Regionen angeben, in denen es solche Angebote gibt)?
76. Wie hoch schätzt das BMWK die Chancen bzw. die dann fälligen Zinsen
ein, wenn ein 55-, 60-, 65-, 70- sowie 75-Jähriger mit einem
durchschnittlichen Vermögen und einem durchschnittlichen Einkommen einen
70 000-Euro-Kredit für eine neue Wärmepumpe seines Eigenheims
(aktueller Wert 350 000 Euro) inklusive Energieeffizienz- und
Gebäudedämmungsmaßnahmen aufnehmen muss (bitte nach den angegebenen
Altersstufen aufschlüsseln und die aktuell gegebenen Finanzmarktkonditionen
mit einbeziehen)?
77. Ab wann werden nach Abschätzung des BMWK flächendeckend und zu
einem akzeptablen Marktpreis dezentrale Wärmepumpen als Ersatz für
Gasetagen- und Einzelheizungen verfügbar sein?
78. Wie hoch sind die aktuellen Kosten pro Quadratmeter (m²), um ein
dezentral geheiztes Mehrfamilienhaus auf eine zentrale
Wärmepumpenheizungs- und Wärmepumpenwarmwasseranlage umzubauen (bitte nach
Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten bzw. mit mehr als
sechs Wohneinheiten unterscheiden)?
79. Welche zusätzlich zur vorliegenden GEG-Novelle angedachten,
flankierenden Maßnahmen und Regelungen sollen sicherstellen, dass Eigentümer
von Mehrfamilienhäusern an der großflächigen Wärmetransformation
teilnehmen können, auch wenn der Wohnungsmarkt vor Ort keine
ausreichend hohen Mietniveaus und auch keine Mieterhöhungspotenziale zur
Finanzierung der neuen 65-Prozent-EE-Anlagen bereithält (bitte eine
Beispielrechnung zur Verfügung stellen für ein Mehrfamilienhaus mit
sechs Wohnungen [jeweils 60 m²] in einer Region mit durchschnittlich
5 Euro Nettokaltmiete/m², in das nach dem Komplettausfall der
Ölheizung eine zentrale Wärmepumpe eingebaut werden soll, weil weder
ein Wärme- noch ein Gasnetz verfügbar ist)?
80. Welche Härtefallregelung gilt für Gebäude mit einer Zentralheizung, die
nur zum Teil unter den Denkmalschutz fallen?
81. Welche konkrete Regelung gilt für Eigentümer, die nach einer
Heizungshavarie aufgrund von Fachkräftemangel und/oder Lieferengpässen nach
dem 1. Januar 2024 innerhalb eines Jahres keine H2-Ready-Gasheizung
oder Wärmepumpe einbauen können (bitte detailliert darlegen, mit
welchen Optionen, Fristen und Kosten diese Eigentümer rechnen müssen)?
82. Wie viele Jahre wird ein Immobilienbesitzer eine fossil betriebene
Heizungsanlage, die beispielsweise im Dezember 2023 eingebaut wird,
reparieren (Ersatzteile wie elektronische Ersatzteile etc.) und in Betrieb halten
dürfen?
83. Wie soll mit den aus Sicht der Anfragesteller zu erwartenden saisonal
schwankenden Energiebedarfen umgegangen werden (es erscheint aus
Sicht der Anfragesteller notwendig, im Gebäudesektor breitenwirksam
Energiespeichermöglichkeiten mit saisonaler Kapazität zu
implementieren), und wie könnten aus Sicht der Anfragesteller somit die
Leistungsspitzen bei der Erzeugung im Sommer und beim Verbrauch im Winter
sinnvoll miteinander in Verbindung gebracht und die damit
einhergehenden Belastungen des deutschen Stromnetzes reduziert werden?
a) Inwiefern wird der GEG-Entwurf Anreize setzen, um in diesem
Zusammenhang die Integration von Wasserstoffsystemen in Gebäuden
zu beschleunigen?
b) Warum gibt es im GEG-Entwurf bisher keine speziellen
Förderprogramme oder Zuschüsse für Gebäude, die innovative, systemdienliche
Wasserstofftechnologien einsetzen, um den Übergang zu
Nullemissionsgebäuden zu unterstützen, und wie wird das BMWK dies in
Zukunft berücksichtigen?
c) Wie berücksichtigt der GEG-Entwurf die Rolle von grünem
Wasserstoff als saisonale Speicherlösung für überschüssigen PV-Strom [PV =
Photovoltaik) in Gebäuden?
84. Wie schätzt das BMWK das Potenzial von gasbetriebenen
Wärmepumpen ein, die auf Basis von grünem Wasserstoff – oder davon abgeleiteten
Wasserstoffderivaten – arbeiten, im Vergleich zu herkömmlichen
elektrisch betriebenen Wärmepumpen, insbesondere in Bezug auf Effizienz,
Umweltverträglichkeit und die systemdienliche Integration in das
Energiesystem?
85. Wie wird das BMWK die ressortübergreifende Zusammenarbeit dahin
gehend verbessern, um einen schnellen Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft auch im Gebäudesektor zu ermöglichen – hier konkret, um
Synergien im Hinblick auf eine systemdienliche Wasserstoffstrategie für den
Gebäudesektor zu ermöglichen?
86. Warum hat der GEG-Entwurf bisher keine konkreten Regelungen zur
Anpassung der Verteilnetzinfrastruktur vorgesehen, um den perspektivisch
stark wachsenden Wasserstoffbedarf von Letztverbrauchern im
Gebäudesektor zu decken; wie plant das BMWK, diese Herausforderung
anzugehen?
87. Wurde angesichts der bedeutenden Rolle des EU-weiten
Zertifikatehandels bei der Senkung des CO2-Ausstoßes, es ist aus Sicht der
Anfragesteller von großer Bedeutung, die Wechselwirkungen zwischen
nationalen und europäischen Regelungen sorgfältig abgewogen?
a) In welchem Maße berücksichtigt der Entwurf des GEG die aktuellen
Entwicklungen auf europäischer Ebene mit Blick auf die Reform des
EU-Emissionshandels, insbesondere im Hinblick auf die geplante
Ausweitung auf den Gebäudesektor?
b) Warum setzt das BMWK trotz der laufenden Reformbemühungen auf
eine Positivliste von Energieträgern – die im Gebäudebereich
eingesetzt werden dürfen –, anstatt eine eindeutige Negativdefinition für
klar – nicht erwünschte – fossile Energieträger zu implementieren?
c) Weshalb soll ex ante der marktwirtschaftliche Preismechanismus für
einzelne Bereiche im Gebäudesektor ausgesetzt werden?
88. Welche zusätzlichen Energiebedarfe in Terrawattstunden für grüne Gase
erwartet das BMWK bis 2030 bzw. 2035, und wie plant das BMWK,
diese zusätzlichen Bedarfe zu decken?
89. Inwiefern will das BMWK die tatsächliche Resilienz im Gebäudesektor
mit Blick auf die Diversifizierung der Produktion bzw. auf den Import
von grünen Gasen stärken?
90. Auf welchen Annahmen beruhen der laut Referentenentwurf (S. 5) bei
den Bürgerinnen und Bürgern entstehende jährliche Erfüllungsaufwand
von 9,157 Mrd. Euro (bis 2028) bzw. 5,039 Mrd. Euro (ab 2029) durch
die EE-Vorgabe beim Einbau von neuen Heizungsanlagen, wobei den
Einsparungen von 11,014 Mrd. Euro (bis 2028) bzw. 11,124 Mrd. Euro
über 18 Jahre gegenüberstünden, und der laut Referentenentwurf (S. 6)
bei der Wirtschaft entstehende jährliche Erfüllungsaufwand von
2,693 Mrd. Euro (bis 2028) bzw. 2,534 Mrd. Euro (ab 2029) durch die
EE-Vorgabe bei der Nutzung von neuen Heizungsanlagen, wobei den
Einsparungen von 8,267 Mrd. Euro (bis 2028) bzw. 8,222 Mrd. Euro über
18 Jahre gegenüberstünden?
a) Bei wem wurde das Gutachten in Auftrag gegeben, und wird es noch
rechtzeitig für das Gesetzgebungsverfahren vorliegen?
b) Wie lautet der konkrete Gutachtenauftrag?
c) Beantwortet das Gutachten die folgenden Fragen, wie sind die
durchschnittlichen Investitionskosten für den Gebäudebestand, wie hoch
sind die durchschnittlichen Einsparungen für den Gebäudebestand,
und gibt es Zwischenergebnisse?
91. Worauf stützt sich die Annahme, durch die Änderung in § 47 Absatz 4
GEG (Artikel 1 Nummer 14, S. 15, Referentenentwurf) trifft die Pflicht
zur Nachrüstung bestehender Gebäude Eigentümer, auch wenn die
erforderlichen Aufwendungen unwirtschaftlich sind und es sich um ein
Wohngebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten handelt, in der Begründung,
die Maßnahmen des § 47 GEG wären „ohnehin in den allermeisten Fällen
wirtschaftlich“ (bitte konkrete Daten zu Gebäudebestand, erwarteten
Investitionskosten und erwarteten Einsparungen für Häuser mit mehr als
sechs Wohneinheiten zur Verfügung stellen)?
Welche Auswirkungen auf die Kaltmietpreisentwicklung sind durch die
Auflage zu erwarten, bestehende Gebäude auch dann nachzurüsten, wenn
es unwirtschaftlich ist?
Welche Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt werden durch die
Auflage erwartet (bitte diesbezüglich nicht auf die Miet- bzw. Preiswirkungen
eingehen, sondern auf die mengenmäßigen Angebots- und
Nachfrageeffekte)?
92. Welche Auswirkungen auf die Kaltmietpreisentwicklung sind durch die
a) Betriebsprüfungen von Wärmepumpen nach § 60a,
b) Heizungsprüfungen und Heizungsoptimierung nach § 60b,
c) Verpflichtung zum hydraulischen Abgleich und weiterer Maßnahmen
nach § 60c
jeweils zu erwarten, sofern sie nicht auf die Mieter umlegbar sind, bzw.
wie hoch wird der Mieter durch die Prüfungen und Optimierungen
durchschnittlich jeweils belastet?
d) Welche Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt werden durch die
Auflagen erwartet?
93. Ist das 65-Prozent-EE-Ziel hinsichtlich des Primärenergieverbrauchs
(damit 1 kWh Strom beim Verbraucher ankommt, muss ein Vielfaches an
Primärenergie aufgewendet werden [Faktor ca. 2,4]; für die Betrachtung
der 65-Prozent-Klausel ist daher der Primärenergieaufwand – also was
ggf. an Braunkohle, Gas oder Kohle im Kraftwerk aufgewendet wird –
maßgeblich) mit einer Wärmepumpe derzeit durchgängig zu erreichen
(also auch insbesondere nachts und bei Windflaute)?
94. Wie rechtfertigen sich die Vorgaben für den baulichen Wärmeschutz bei
Stromdirektheizungen nach § 71d selbst dann, wenn der genutzte Strom
zu mehr als 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt?
95. Welche Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt werden durch das
Teilverbot der Umlagefähigkeit von Heizkosten nach § 71o erwartet?
96. Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf das im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgelegte Ziel,
400 000 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen?
97. Wie soll grundsätzlich der Tatsache begegnet werden, dass das Gesetz
besonders Immobilien im ländlichen Raum trifft und dort besonders die,
welche nicht an lokale Wärmenetze angeschlossen werden können
(Stichwort gleichwertige Lebensverhältnisse Stadt und Land)?
98. Wie ist ein Fernwärmenetz definiert, und welche Entfernung zu einem
entstehenden bzw. vorhandenen Netz wird als Voraussetzung angesehen,
damit eine Immobilie als nicht anschließbar gilt?
99. Werden analog zum Ausbau der Breitband- und Glasfasernetze auch
kommunale Bestrebungen gefördert, die z. B. den Einbau von Leerrohren
vorsehen?
100. Ist der Wirkungsgrad beim Fernwärmenetz berücksichtigt, d. h. der
Verlust durch die Netze, und damit der CO2-Anteil eingepreist, und falls ja,
welche Systematik wurde als Datengrundlage gewählt?
101. Wird nochmals zwischen Außenbereich und Siedlungsbereich im
ländlichen Raum unterschieden?
Berlin, den 25. Mai 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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