[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7084 –
G-7-Digitalministertreffen in Japan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 30. April 2023 hat das G-7-Treffen der Digitalminister in Japan
stattgefunden. Für die Bundesrepublik Deutschland hat der Bundesminister für
Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, an dem Treffen teilgenommen. Dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zufolge, wurde u. a.
vereinbart, „das grenzüberschreitende Teilen von Daten zu erleichtern, digitale
Netze kompatibel zu machen und zudem besser vor Cyberangriffen und
Manipulationen zu schützen. Hierzu sollen Unterseekabel als Hauptschlagadern für
das globale Internet besser gesichert und Redundanzen aufgebaut werden. Im
Mobilfunkbereich setzen die G 7 auf Diversifizierung, wobei der Open-RAN-
Standard eine Rolle spielen kann, um Abhängigkeiten von einzelnen
Herstellern zu reduzieren. Gemeinsam mit Wirtschaft, Forschung und
Datenschutzbehörden wollen sie an praktischen Lösungen für einen vertrauensvollen
Datenaustausch arbeiten. Die G 7 wollen so digitale Innovationen stärker fördern
und wirtschaftliche Impulse setzen. Zudem soll die rasante Entwicklung von
künstlicher Intelligenz (KI) mit klaren Regeln und Standards begleitet werden.
Diese sollen international sicherstellen, dass KI im Sinne der Menschen
genutzt wird und nicht, um Meinungen zu manipulieren und demokratische
Werte zu unterwandern. Die Digitalminister haben dabei erstmals auch einen
klaren Schwerpunkt auf den Umgang mit generativer künstlicher Intelligenz
gelegt“. Und weiter: „Die Digitalminister betonen in ihrer Erklärung die
Klimaschutzpotenziale im Digitalbereich. So wollen sie die Kreislauffähigkeit von
Hardware verbessern, Rechenzentren effizienter betreiben und nachhaltige
Lieferketten etablieren. Mit Blick auf die zunehmende Internetzensur in
autoritären Staaten sprechen sich die G 7 für freien, offenen Internetzugang für
alle Menschen und gegen jegliche Netzwerkbeschränkungen aus“ (bmdv.bun
d.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/039-wissing-g7.html?nn=1
3326 ). Weiterhin haben die G-7-Digitalminister folgende Erklärung
verabschiedet: bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/pm-039-anhang-g7-
erklaerung.pdf?__blob=publicationFile.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7267
20. Wahlperiode 15.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
15. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Bundesministerien sind an der Vor- und Nachbereitung des G-7-
Digitalministertreffens in Japan konkret beteiligt gewesen?
An der Vorbereitung und Nachbereitung des G7-Digitalministertreffens waren
sämtliche Ressorts und das Bundeskanzleramt beteiligt.
2. Welche Vorhaben werden als Ergebnis des genannten G-7-
Digitalministertreffens im BMDV federführend bearbeitet und welche Vorhaben
federführend in welchen anderen Ministerien?
Die Bundesregierung bearbeitet gemeinsam und unter steter Einbeziehung aller
betroffenen Ressorts die beim G7-Digitalministertreffen abgesprochenen
Vorhaben. Es wird auf die im Internet veröffentlichten Informationen auf der
Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) verwiesen
(abrufbar unter: bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/039-
wissing-g7.html).
3. Mit welchen Vorhaben wird die Bundesregierung die DFFT (Data Free
Flow with Trust)-Initiative begleiten – bezugnehmend auf Punkt 9 der
Erklärung, „we affirm our commitment to operationalise Data Free Flow
with Trust (DFFT) and to build upon commonalities, complementarities,
and elements of convergence between existing regulatory approaches and
instruments enabling data to flow with trust in order to foster future
interoperability“ (bitte auflisten)?
4. Mit welchen konkreten Ergebnissen und Vorhaben aus der deutschen G-7-
Präsidentschaft im Jahr 2022 zu freien Datenflüssen mit Vertrauen möchte
die Bundesregierung einen Beitrag zu den im Rahmen der Erklärung der
G-7-Digitalminister vom 30. April 2023 festgehaltenen Vorhaben zu der
DFFT-Initiative leisten?
Welche Punkte aus dem G-7-Aktionsplan zur Förderung von freien
Datenflüssen mit Vertrauen („G 7 Action Plan for Promoting Data Free Flow
with Trust“), welcher im Rahmen des G-7-Digitalministertreffens vom
10. bis zum 11. Mai 2022 in Düsseldorf verabschiedet wurde, sind aus
Sicht der Bundesregierung für das weitere Voranbringen der DFFT-
Initiative relevant (bitte auflisten)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind alle Punkte des G7-Aktionsplans
zur Förderung von freien Datenflüssen mit Vertrauen relevant für das weitere
Voranbringen des Data Free Flow with Trust (DFFT)-Konzepts. Dies haben
auch die G7-Digitalministerinnen und -Digitalminister in ihrer Erklärung vom
30. April 2023 noch einmal bestätigt, die auf den Ergebnissen und Vorhaben
der deutschen G7-Präsidentschaft aufbaut und u. a. auf den entsprechenden
Aktionsplan aus dem Jahr 2022 verweist. Der Aktionsplan soll auch Grundlage
für die Institutionalisierung der Umsetzung des DFFT-Konzepts sein, für das
sich die G7 einsetzen will, und worauf die diesjährige Ministererklärung auch
verweist.
Die Bundesregierung verfolgt eine Reihe von relevanten Vorhaben zu freien
Datenflüssen mit Vertrauen. Gerade auch für Anwendungen von (generativer)
Künstlicher Intelligenz (KI) sind große Datenflüsse über Sektor- und
Ländergrenzen hinweg erforderlich. Normen und Standards für KI spielen eine
entscheidende Rolle, um Transparenz, Sicherheit und Vertrauen zu schaffen. Daher
plant das BMDV ein KI-Qualitäts- und -Innovationszentrum im Rahmen der
„Nationalen Initiative zur Transformation in die Datenökonomie“, um
Datenräume zu vernetzen sowie einheitliche Qualitäts- und Prüfstandards für
vertrauenswürdige KI-Anwendungen zu entwickeln und zu erproben. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dem Gaia-X
Förderwettbewerb die Umsetzung von datengetriebenen Anwendungen und den
Aufbau von Datenräumen, die auf Gaia-X als offenes Rahmenwerk für den
Aufbau einer dezentralen, souveränen europäischen Dateninfrastruktur
aufsetzen. Eine solche dezentrale Dateninfrastruktur ist Voraussetzung für das
Entstehen eines innovativen digitalen Ökosystems, das die Entwicklung von
wettbewerbsfähigen und skalierbaren Daten- und KI-Anwendungen ermöglicht.
Zudem arbeiten BMWK und das Bundesministerium des Innern und für Heimat
unter Berücksichtigung der Belange des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) und seiner Zuständigkeit für Wissenschaftsdaten an der
Umsetzung eines im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP vereinbarten Dateninstituts, welches Datenverfügbarkeit
und -standardisierung vorantreiben sowie Datentreuhändermodelle und
Lizenzen etablieren soll.
Neben der Arbeit auf Regierungsebene haben die G7-Digitalministerinnen und
-Digitalminister in ihrer Erklärung vom 22. Mai 2022 unter deutscher G7-
Präsidentschaft zudem ausdrücklich die weitere Kooperation und Kommunikation
(„Roundtable“) der G7-Datenschutzbehörden begrüßt (nochmals bestätigt
durch die diesjährige Erklärung). Die Diskussion und Arbeit dieses
unabhängigen Forums der Datenschutzaufsichtsbehörden ist im Rahmen der DFFT-
Initiative von besonderer Bedeutung für die Grundlagenarbeit, namentlich des auch
im G7-Aktionsplan festgehaltenen Ausbaus von Konvergenz zwischen
internationalen Regulierungsansätzen und Transferinstrumenten, um zukünftige
Interoperabilität zu fördern. Mit einem vereinheitlichten „Request for
Information“ wird innerhalb der G7-Datenschutzbehörden ein neues Instrument zur
Verbesserung der Kooperation in Regulierungsverfahren geschaffen.
5. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der DFFT-
Initiative (bitte auflisten), welche Chancen sieht sie in der DFFT-Initiative, und
welche Herausforderungen bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei
der Umsetzung der DFFT-Initiative?
Im Rahmen der DFFT-Initiative verfolgt die Bundesregierung, gemeinsam mit
den G7-Partnern, eine engere Zusammenarbeit im regulatorischen Bereich, zu
Fragen der Datenlokalisierung, beim Zugang von Regierungen zu
personenbezogenen Daten im Besitz des Privatsektors (insbesondere in Bezug auf die
„Declaration on Government Access to Personal Data Held by Private Sector
Entities“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD)), beim Datenaustausch in vorrangigen Sektoren (z. B.
Gesundheitswesen, Umwelt/Klima und Mobilität) sowie zur Förderung des
Wissensaustauschs über internationale Datenräume. Die Bundesregierung wird
weiterhin mit den G7-Partnern zusammenarbeiten, um Herausforderungen zu
adressieren und Chancen zu nutzen, die sich insbesondere in Bezug auf Sicherheit,
Privatsphäre, Datenschutz und den Schutz geistigen Eigentums ergeben.
6. Welche Vorhaben plant die Bundesregierung zu Punkt 7 der Erklärung
(„The benefits of emerging technologies can contribute to reducing digital
divides including the gender digital divide. We confirm our commitment
to strengthen our cooperation with like-minded partners including
developing and emerging countries with a view to reducing digital divides
including the gender divide, such as by supporting efforts on digital skills
and digital connectivity“), und knüpft sie in diesem Zusammenhang an
Vorhaben und Projekte aus der deutschen G-7-Präsidentschaft an (wenn ja,
bitte die einzelnen Vorhaben auflisten)?
Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, sich für offene
Datenräume gerade auch mit dem globalen Süden einzusetzen, um durch eine
sektor- und grenzübergreifende Nutzung von Daten wirtschaftlichen
Aufschwung ebenso zu fördern wie gute Regierungsführung?
In Übereinstimmung mit der G7-Erklärung der Digitalministerinnen und
Digitalminister verstärkt die Bundesregierung ihr Engagement zur Schließung
digitaler Klüfte durch entsprechende Positionierungen in einschlägigen
internationalen Foren und Gremien, im Rahmen der Zusammenarbeit mit der EU und
multilateralen Organisationen sowie über Entwicklungsvorhaben.
Dazu zählen im Bereich der Entwicklungspolitik insbesondere Lernangebote
über die E-Learning-Plattform atingi zur Vermittlung digitaler Fertigkeiten,
spezifische Trainingsangebote zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen im
digitalen Ökosystem und das von Bundesministerin Svenja Schulze und
Internationalen Fernmeldeunion (ITU)-Generalsekretärin Doreen Bogdan-Martin
gegründete Digitalministerinnen-Netzwerk zur Stärkung der Führungsrolle von
Entscheidungsträgerinnen aus dem Globalen Süden in der Digitalpolitik. Mit
dem Vorhaben GovStack trägt die Bundesregierung zudem dazu bei, den
sicheren und inklusiven Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen in
Entwicklungsländern zu erweitern und unterstützt eine ganzheitliche
Digitalisierung von Verwaltungen.
Verlässliche und zeitnah erhobene Daten ermöglichen es Regierungen,
Ressourcen effizienter und nachhaltiger einzusetzen und öffentliche
Dienstleistungen bürgerorientiert zu erbringen. Daher setzt sich die Bundesregierung im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für offene Datenräume in
Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Globalen Süden ein, unter anderem durch
entsprechende Beratungsangebote für Datenmanagement und Daten-Governance
(etwa mit Statistikbehörden in Partnerländern), und fördert den Ausbau von
Statistikkapazitäten.
Die Bundesregierung unterstützt zudem den globalen Wissenstransfer zu Smart
City-Entwicklungen, der ausdrücklich die Kooperation mit Partnern aus dem
Globalen Süden miteinschließt, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des unter
deutscher G7-Präsidentschaft etablierten und von Japan fortgeführten „G7
Urban Development Track“ (G7-Prozess für Stadtentwicklung). Deutsche
Anliegen werden hierüber auch in raumbezogene Digitalisierungspolitiken getragen.
Der Bundesregierung ist es wichtig, mögliche Nachteile und potentielle Risiken
digitaler Entwicklungen für die Gleichstellung der Geschlechter zu adressieren
und zu verhindern und zugleich die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen,
auch um die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen zu erhöhen. Entsprechend
setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zu digitalpolitischen
Dossiers auf nationaler wie internationaler Ebene dafür ein, geschlechtsbezogene
Risiken und Aspekte zu berücksichtigen. Auf internationaler Ebene hat die
Bundesregierung aktiv genderpolitische Digitalthemen bei der 67.
Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen (FRK) im März 2023 in New York
eingebracht (und u. a. verschiedene Begleitveranstaltungen ausgerichtet). Das
Schwerpunktthema der 67. FRK lautete: „Innovation, technischer Wandel und
Bildung im digitalen Zeitalter zur Erreichung der Gleichstellung der
Geschlechter und zur Stärkung der Handlungskompetenz aller Frauen und
Mädchen“, zu dem ein umfassendes Abschlussdokument verabschiedet wurde.
Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung für die
Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Perspektiven in den laufenden Abstimmungen
zu Regelungsvorhaben wie der KI-Verordnung oder im Entwurf für eine
Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit der EU-
Kommission ein.
In ihrem Engagement im Global Digital Compact (GDC)-Prozess setzt die
Bundesregierung Schwerpunkte bei der Förderung der Gleichstellung der
Geschlechter (sogenanntes Gender Mainstreaming) und im Bereich der Chancen
und Grenzen von Daten und KI für die Sustainable Development Goals (SDG)
der Vereinten Nationen. Des Weiteren richtete die Bundesregierung GDC-
Regionalkonsultationen in Asien, Lateinamerika und Afrika aus. Darüber hinaus
leistet Deutschland international einen Beitrag u. a. beim Aufbau lokaler
Innovationsökosysteme sowie durch die Unterstützung multilateraler
Finanzierungsmechanismen für Open-Source Daten- und KI-Instrumente wie den UN
Multi-Partner Trust-Fund CRAF’d (UN Complex Risk Analytics Fund) im
Bereich der Krisenfrüherkennung.
7. Wie sollte die DFFT nach Auffassung der Bundesregierung
institutionalisiert werden (bezugnehmend auf Punkt 11 der Erklärung, „we commit to
operationalising DFFT through a new [institutional arrangement for
partnership]“)?
Die Bundesregierung befürwortet die Etablierung eines Multi-Stakeholder-
Gremiums, das sich auf Grundlage der unter britischer G7-Präsidentschaft 2021
verabschiedeten Roadmap und des unter deutscher G7-Präsidentschaft
verabschiedeten Aktionsplans zur Förderung von freien Datenflüssen mit Vertrauen
mit pragmatischen Lösungen von Herausforderungen eines freien Datenflusses
beschäftigt. Unter der japanischen G7-Präsidentschaft wird derzeit die konkrete
Ausgestaltung eines solchen Gremiums erörtert.
8. Wird die Bundesregierung sich an der Sicherung von Untersee-
Internetkabeln beteiligen (bezugnehmend auf Punkt 17 der Erklärung)?
Knüpft die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an konkrete
Vorhaben und Projekte aus der deutschen G-7-Präsidentschaft im Jahr 2022
an (wenn ja, bitte die einzelnen Vorhaben und Projekte auflisten)?
Die Bundesregierung wird sich entsprechend Punkt 17 der Erklärung an einer
vertieften Kooperation zur Stärkung der Resilienz der digitalen Infrastruktur
beteiligen. Die G7 knüpft damit auch an ihre Vereinbarung zum vertieften
Austausch zur Resilienz digitaler Infrastruktur unter deutscher G7-Präsidentschaft
an.
9. Welche Staaten kommen nach Auffassung der Bundesregierung für eine
engere Kooperation insbesondere in Betracht (bezugnehmend auf
Punkt 19 der Erklärung, „With the current geopolitical situation in mind, it
is urgently important for the G 7 to cooperate with other like-minded
partners, including those in developing and emerging economies in
strengthening global connectivity by ensuring secure and resilient routes of
international communication infrastructure“)?
Diese Frage wird gemeinsam mit den anderen G7-Staaten entschieden. Die
Abstimmungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
10. Welche Vorhaben plant das BMDV für eine engere Kooperation bei 7G
(bezugnehmend auf Punkt 20 „we note the importance of sharing a
vision for the next generation network in the Beyond 5G/6G era, and
endorse the G7 Vision of the future network in the Beyond 5G/6G era. We are
committed to enhancing cooperation on research, development, and
international standards setting, toward building digital infrastructure for
the 2030s and beyond“)?
Innerhalb der Bundesregierung liegt der Themenkomplex „Beyond 5G/6G era“
beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die 6G-
Forschungsinitiative des BMBF startete im Jahr 2021 und besteht aus mehreren
Forschungsmaßnahmen. Insbesondere sind hier die grundlagenorientierten 6G-
Forschungshubs, die anwendungsorientierten 6G-Industrieprojekte und die
übergreifende 6G-Plattform zu nennen. Als zentrale Vernetzungs- und
Transferdrehscheibe zur Bündelung der Aktivitäten der nationalen Projekte und
Initiativen, schafft die 6G-Plattform die notwendigen Voraussetzungen für eine
umfassende und koordinierte Forschung, Entwicklung und Erprobung von
Technologien sowie für die Schaffung einer übergreifenden 6G-Vision. Darüber
hinaus werden Themen wie Roadmapping, Standardisierung und internationale
Kooperation im Rahmen eines strategischen Lenkungskreises sowie in
verschiedenen Arbeitsgruppen gezielt vorangetrieben. Die Kooperation mit
europäischen und internationalen Wertepartnern erfolgt in enger Abstimmung
zwischen den betroffenen Ressorts (insbesondere BMWK, BMDV, BMBF) und im
Rahmen verschiedener bi- und multilateraler Formate (insbesondere EU, Japan,
USA, Südkorea). Das BMDV und das BMBF befinden sich in einem engen
Austausch, auch zu nachfolgenden Mobilfunkgenerationen.
11. Wie wird sich die Bundesregierung am Schutz der digitalen Infrastruktur
beteiligen (bezugnehmend auf Punkt 25, „We are committed to protect
the technical infrastructure essential to the general availability or
integrity of the Internet“)?
Aufgrund der Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes zum Schutz der
digitalen Infrastruktur und der eigenverantwortlichen Maßnahmen der Betreiber
besteht in Deutschland ein hohes Schutzniveau. Dieses wird fortlaufend
weiterentwickelt. Die Bundesregierung bereitet derzeit die nationale Umsetzung der
NIS2-Richtlinie sowie der CER-Richtlinie vor. Diese Richtlinien verfolgen das
übergreifende Ziel der Erhöhung der digitalen und physischen
Widerstandsfähigkeit von Netzen, Informationssystemen und kritischen Einrichtungen nach
europaweit einheitlichen Standards.
12. Wie und mit welchen Vorhaben wird die Bundesregierung die
Erarbeitung des Global Digital Compact (GDC) unterstützen (bezugnehmend
auf Punkt 29, „We are committed to work together with all stakeholders
to contribute to the UN Global Digital Compact (GDC), with a view to
promoting a human rights based, and gender responsive approach“)?
Aufbauend auf die bisherige Unterstützung der GDC-Vorbereitungen (z. B.
durch von Deutschland geförderte Regionalkonsultationen in Kenia, Mexiko
und Indien), wird die Bundesregierung die Textverhandlungen eng begleiten.
Diese beginnen voraussichtlich mit zwischenstaatlichen Verhandlungen nach
dem GDC-Ministertreffen im September 2023 bei der Generalversammlung der
Vereinten Nationen.
Die Bundesregierung wird dabei einen Schwerpunkt auf die Themen
Gleichstellung der Geschlechter und KI sowie den Schutz der Menschenrechte online
legen, ohne den Beitrag der Digitalwirtschaft an der Erreichung der globalen
Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (Sustainable Development
Goals/SDG) zu vernachlässigen. Die deutsche Entwicklungspolitik setzt sich
im Einklang mit dem Global Digital Compact für eine „offene, freie und
sichere digitale Zukunft für alle“ ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
13. Welche Vorhaben plant die Bundesregierung zu Punkt 36 („Improving
circularity of hardware and energy efficiency on data centres and next
generation computing including software technologies by improving
computational velocity and efficiency“)?
14. Welche Vorhaben plant die Bundesregierung zu diesem Punkt
(„Collaboratively exploring opportunities to leverage a life cycle approach in
developing, implementation and use of digital technologies including the
recyclability and ‘right to repair’ these technologies)?
15. Welche Vorhaben plant die Bundesregierung zu Punkt 37 („Sharing
information on the use, reuse, and disposal of hazardous substances and
compounds used in production of IoT, semiconductors and other digital
equipment and possible means of alternation“)?
Fragen 13 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ziele des G7-Digitalministertreffens wurden und werden mit einer Reihe
geplanter europäischer und deutscher Rechtsakte und Strategien umgesetzt,
insbesondere der EU Ökodesign-Verordnung, der „Recht auf Reparatur“ EU-
Initiative, der EU Energieeffizienz-Richtlinie, dem nationalen Energieeffizienz-
Gesetz und der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie.
Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich zum
Beispiel Ende 2022 auf neue Ökodesign-Regeln und ein neues Energielabel für
Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone geeinigt.
Erstmals müssen die Hersteller dieser Produkte nun bestimmte Ersatzteile und
Reparaturinformationen zur Verfügung stellen und Software-Updates
gewährleisten.
Im zweiten Förderaufruf der Förderinitiative „KI-Leuchttürme“ des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz werden unter dem Schwerpunkt „ressourceneffiziente KI“ gezielt
Projekte mit digital-ökologischem Innovationscharakter gefördert, die den Energie-
und Ressourcenbedarf von KI-Anwendungen und zugehöriger Infrastruktur
reduzieren.
16. Was ist das Ergebnis der bisherigen Diskussionen zum Metaverse, und an
welchen Vorhaben arbeitet die Bundesregierung zum Metaverse –
bezugnehmend auf Punkt 38, „We continue discussions on the ways to develop
our collective approaches on immersive technologies such as the
metaverse“ (bitte auflisten)?
Die Bundesregierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass immersive
Technologien und der Begriff Metaverse in der G7-Digitalministererklärung
aufgegriffen werden. Die Bundesregierung verweist auf Rn. 38 der G7-
Digitalministererklärung, wo das Ergebnis der bisherigen Diskussionen dargestellt
wird. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 158 der Abgeordneten Ronja Kemmer auf Bundestagsdrucksache
20/6668 verwiesen.
17. Mit welchen konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor,
dieses Vorhaben (Punkt 43 „We support the development of tools for
trustworthy AI through multistakeholder international organisations, and
encourage the development and adoption of international technical
standards in SDOs through private sector-led multistakeholder-processes.“)
zu unterstützen, und in welchen internationalen Organisationen wird sich
die Bundesregierung diesbezüglich einbringen bzw. vertreten sein?
Die Bundesregierung verfolgt eine Reihe von Maßnahmen. Das BMDV plant
die Errichtung eines KI-Qualitäts- und -Innovationszentrum im Rahmen der
„Nationalen Initiative zur KI-basierten Transformation in die Datenökonomie“
(NITD), um Datenräume zu vernetzen sowie einheitliche Qualitäts- und
Prüfstandards für vertrauenswürdige KI-Anwendungen zu entwickeln und zu
erproben.
Das BMWK fördert das DLR-Zentrum für sichere KI-Systeme, das einen
ganzheitlichen Forschungsansatz verfolgt. Erforscht werden die Entwicklung von
KI-Algorithmen und die Verbesserung der Interaktion von Mensch und
Maschine. Zudem hat das BMWK die Erarbeitung der KI-Normungsroadmap sowie
deren Fortschreibung eng begleitet. Darüber hinaus hat das BMWK das
„Deutsche Strategieforum für Standardisierung“ gegründet, um mit
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern sowie Normungsfachleuten aus
Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik strategische Themen der
Normung und Standardisierung für den Standort Deutschland zu identifizieren und
operative Schritte zu empfehlen.
Das BMBF fördert gezielt die Forschung und Entwicklung zu
vertrauenswürdiger KI sowie den Transfer der Methoden und Werkzeuge in die Anwendung.
Dies umfasst insbesondere die dauerhafte Förderung des DFKI sowie der sechs
universitären KI-Kompetenzzentren in Berlin, München, Tübingen,
Dresden/Leipzig sowie Dortmund/Bonn, welche den Kern des deutschen FuI-
Ökosystems für KI bilden. Die sechs Zentren sind dabei auch international
bestens vernetzt und engagieren sich in nationalen und internationalen Normungs-
und Standardisierungsvorhaben. Hinzu kommen spezifische Förderinitiativen,
etwa für die Weiterentwicklung von Methoden zur Erklärbarkeit und
Robustheit von KI.
Die Bundesregierung bringt sich international zu diesem Themenkomplex unter
anderem bei der Europäischen Union, dem Europarat, den Vereinten Nationen
im Rahmen des GDC-Prozesses (vgl. Antwort zu Frage 12), der ITU, OECD
und dem Global Partnership on Artificial Intelligence (GPAI) ein.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) baut das
Kompetenzzentrum Künstliche Intelligenz aus, in dem IT-Sicherheitsaspekte von
KI-Systemen umfassend untersucht werden. Das BSI führt bereits mehrere
Projekte im Bereich Automotive, Biometrie und Medizin durch, in denen
Prüfgrundlagen für KI-Systeme entwickelt werden. Weitere Projekte, z. B. im
Bereich Agrar- und Finanzwirtschaft, werden zeitnah gestartet. Die Ergebnisse aus
diesen Projekten werden in internationale Standardisierungsgremien
eingebracht. Im Bereich KI wirkt das BSI in folgenden internationalen
Organisationen aktiv mit: CEN-CENELEC, ETSI, ENISA, ISO.
18. Wann plant die Bundesregierung weitere Diskussionen mit den G-7-
Staaten zum Thema „generative KI“, und welche Position hat die
Bundesregierung zum Thema „Regulierung von generativer KI“ (bezugnehmend
auf Punkt 47, „We plan to convene future G7 discussions on generative
AI which could include topics such as governance, how to safeguard
intellectual property rights including copyright, promote transparency,
address disinformation, including foreign information manipulation, and
how to responsibly utilise these technologies“)?
Die weiteren Diskussionen zu generativer KI im Kreis der G7 werden unter der
diesjährigen japanischen G7-Präsidentschaft im sogenannten Hiroshima AI
Process geführt. Darauf verständigten sich die G7-Staats- und -Regierungschefs
während des G7-Gipfels in Hiroshima (19. bis 21. Mai 2023) und beauftragten
die zuständigen Ministerinnen und Minister, eine G7-Arbeitsgruppe bis Ende
des Jahres einzurichten, um dort die Gespräche zu generativer KI in
Zusammenarbeit mit der OECD und der GPAI weiterzuführen.
Grundsätzlich sieht die Bundesregierung ein großes Potenzial in der Nutzung
von generativer KI in der digitalen Verwaltung. Die Meinungsbildung
innerhalb der Bundesregierung zur Frage der Regulierung generativer KI ist noch
nicht abgeschlossen. KI ist eine Zukunfts- und Schlüsseltechnologie, die als
treibende Kraft für Innovationen viele Chancen bietet. Wichtig ist das
ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes. Erforderlich ist eine Balance
zwischen Innovationsoffenheit und einem Rechtsrahmen, der Standards für
vertrauenswürdige KI definiert. Diese Ziele verfolgt die Bundesregierung u. a. im
Rahmen der Verhandlungen zur Verordnung der Europäischen Union zur
Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz („KI-VO“).
Insoweit verweist die Bundesregierung auf die laufenden Verhandlungen zur KI-
VO, die die Bundesregierung aktiv begleitet. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 1, 3 bis 3c, 4 und 9 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/6044 verwiesen.
19. Welche Kooperationsformen und Kooperationspartner sind auf Basis des
am Rande des G-7-Treffens unterzeichneten deutsch-japanischen
Arbeitsplans für den Ausbau des Mobilfunks in
Hochgeschwindigkeitszügen, bei der Weiterentwicklung von Open-Ran-Technologien sowie beim
Schutz digitaler Infrastrukturen vorgesehen oder kommen hierfür nach
Auffassung der Bundesregierung in Betracht?
Die Zusammenarbeit erfolgt vor allem im Rahmen des seit 2016 bestehenden
Deutsch-Japanischen Digitaldialogs. Dieses Multistakeholder-Format, das
federführend vom BMDV und dem japanischen Ministerium für Inneres und
Kommunikation betreut wird, bietet eine Plattform für den Wissensaustausch
und die Entwicklung von Kooperationen von Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus beiden Ländern zur Umsetzung der geplanten
Maßnahmen. Zudem tauschen sich die jeweiligen Regierungsexpertinnen und
-experten regelmäßig aus.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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