[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7085 –
Personalentscheidungen im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Personalentscheidungen müssen in Behörden transparent und unabhängig
getroffen werden. Die Führung des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat jedoch wohl Stellen teilweise ohne
Ausschreibung oder durch intransparente Ausschreibungsverfahren vergeben.
Zudem vermittelt die Personalpolitik des Hauses den Eindruck, dass es bei der
Stellenbesetzung nicht um eine Auswahl nach Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung gehe. Vielmehr geht es offenbar um eine Zugehörigkeit oder
zumindest Nähe zur SPD, da auffallend viele Stellen durch ehemalige
Mitarbeiter von SPD-Politikern oder der Partei besetzt wurden. Es ist sogar davon
die Rede, dass sich das BMWSB inzwischen zu einer zweiten SPD-
Parteizentrale entwickelt habe. Zudem sind neue Mitarbeiter offenbar rechtswidrig
eingruppiert worden, da ihre Qualifikation eine Zuordnung zu der gewählten,
höheren Laufbahn eigentlich nicht ermöglichen würde (
www.handelsblatt.com/p
olitik/deutschland/verdacht-der-bevorzugung-nicht-nachvollziehbar-auffaelli
g-viele-spd-mitarbeiter-finden-im-bauministerium-neue-arbeit/2913130
4.html). Des Weiteren hat das BMWSB im Haushalt 2023 über hundert neue
Stellen erhalten, obwohl sein Aufgabenbereich sehr begrenzt ist. Die
Federführung hat das Bundesministerium nur für wenige Bereiche inne, und
Fachfragen werden vielfach über das nachgeordnete Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung bearbeitet. Der Umgang des BMWSB mit
Personalentscheidungen wirft somit viele Fragen auf. Die Fragesteller erwarten deshalb von
der Bundesregierung, umgehend alle Fragen vollständig aufzuklären und
umfassende Transparenz herzustellen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) wurde mit Organisationserlass des Bundeskanzlers zum 8.
Dezember 2021 gegründet. Es verfügte zu diesem Zeitpunkt über keine Planstellen
und Stellen. Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages genehmigte
am 15. Dezember 2021 insgesamt 94 Stellen für den Aufbau eines
Leitungsstabes und einer Zentralabteilung.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7275
20. Wahlperiode 15.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 15. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ferner verfügte das BMWSB zunächst über keine Ressourcen, die
Stellenausschreibungen oder Auswahlverfahren ermöglicht hätten. Es wurden daher für
den Aufbau des Leitungsstabes und der Zentralabteilung Beamtinnen und
Beamte sowie Tarifangestellte des Bundes aus anderen Ressorts und/oder
Behörden an das BMWSB abgeordnet (im Regelfall für einen Zeitraum von drei
Monaten). Bei erfolgreichem Ablauf der Abordnung wurden diese Personen
statusgleich zum BMWSB versetzt. Die Arbeitsfähigkeit des BMWSB wäre ohne
diese Personalmaßnahme nicht herstellbar gewesen. Gemäß § 4 Absatz 3
Nummer 1 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist das Absehen von der
Ausschreibung allgemein oder in Einzelfällen gestattet, wenn Gründe der
Personalplanung oder des Personaleinsatzes entgegenstehen und es sich nicht um
Einstellungen (§ 2 Absatz 1 BLV) handelt. Von diesem Tatbestand erfasst, sind
statusgleiche Umsetzungen und Versetzungen, die der Dienstherr nach
personalwirtschaftlichen Erwägungen durchzuführen befugt ist.
Nachdem die Möglichkeit gegeben war, selbst auszuschreiben, wurden
grundsätzlich alle zu besetzenden Stellen ausgeschrieben.
1. Wie viele Mitarbeiter wurden im BMWSB seit Amtseinführung von
Bundesministerin Klara Geywitz eingestellt (bitte nach Jahr, Funktion
und Besoldung aufschlüsseln)?
2. Wie viele von den neu eingestellten Mitarbeitern arbeiteten vor der
Amtseinführung bereits in der Bundesregierung oder in oberen
Bundesbehörden (bitte nach Behörden, Zeiträumen, Funktion und Besoldung
aufschlüsseln)?
3. Wie viele von diesen Mitarbeitern arbeiteten unmittelbar vor ihrem
Wechsel in das BMWSB in der Parteizentrale der SPD (bitte nach
Zeiträumen, Funktion und Jahresgehalt aufschlüsseln)?
4. Wie viele dieser Mitarbeiter arbeiteten vorher bei anderen
Verfassungsorganen als der Bundesregierung, z. B. im Deutschen Bundestag
(Verwaltung oder MdB-Mitarbeiter) oder sonstigen Institutionen, z. B.
Verbänden (bitte nach Zeiträumen, Funktion und Jahresgehalt aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Personalaufbau des BMWSB vollzog sich im Wesentlichen durch
Stellenumsetzung und daraus folgend aus der Versetzung von Mitarbeitenden des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI, vormals
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat). Mit Wirkung vom 2. August 2022
wurden im Verfahren nach § 50 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), 326
Planstellen/Stellen in das BMWSB (Kapitel 2512) umgesetzt. Gleichzeitig wurden 296
Beschäftigte (inklusive der Beschäftigten, die ohne Dienstbezüge beurlaubt
oder zu einer Stelle außerhalb der Bundesverwaltung abgeordnet sind) vom
BMI an das BMWSB versetzt.
Daneben wurden 128 von den derzeit im BMWSB tätigen Mitarbeitenden
durch Versetzung aus anderen Bundes- und Landesbehörden oder durch
Einstellung von anderen Arbeitgebern in das BMWSB übernommen.
Im Zuge der Einstellung, Abordnung und/oder Versetzung werden
standardisiert nur Daten erhoben und gespeichert, die für den Zugang zum öffentlichen
Dienst erforderlich sind.
Die Besetzung von Dienstposten erfolgt in der Regel durch
Stellenausschreibungen im Rahmen der Bestenauslese. Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des
Grundgesetzes (GG) hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und
fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Jede Bewerbung
wurde nach diesen Kriterien beurteilt. Der Grundsatz der Bestenauslese soll
verhindern, dass andere Bewertungskriterien als Eignung, Befähigung und
fachliche Leistung (wie zum Beispiel politische oder persönliche
Verbundenheit) für Personalentscheidungen bestimmend sind. Daher werden keine
Personeneigenschaften analysiert, die außerhalb der gesetzlich vorgegebenen und der
durch die ständige Rechtsprechung normierten Bestenauslese nach Artikel 33
Absatz 2 GG liegen. Nachfragen im Einstellungsprozess nach Vorerfahrungen
in bestimmten politisch orientierten Tätigkeiten oder nach
Parteizugehörigkeiten oder auch eines vorherigen Gehalts finden nicht statt. Es gibt zudem keine
statistischen Erhebungen über vorige Tätigkeiten.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehungsweise aufgeführten Angaben zum
Stichtag 1. Juni 2023 erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse
sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten
sind möglicherweise nicht vollständig. Eine weitere Ausdifferenzierung der
personenbezogenen Daten im abgefragten Sinne würde eine individuelle
Zuordnung der Informationen möglich machen. Die Fragen nach den
Vortätigkeiten werden daher wie folgt beantwortet:
• 71 Personen waren zuvor in obersten und nachgeordneten Bundesbehörden
tätig,
• 27 Personen waren zuvor im sonstigen öffentlichen Dienst (Landes- oder
Kommunalbehörden) tätig,
• sieben Personen hatten zuvor einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag bei
einem Mitglied des Deutschen Bundestages,
• übrige Personen waren zuvor in einem anderen privatrechtlichen
Arbeitsverhältnis oder kamen aus einer (Hochschul-)Ausbildung.
• Unter der Annahme, dass mit „SPD-Parteizentrale“ eine unmittelbar vorige
Tätigkeit im Willy-Brandt-Haus für die Sozialdemokratische Partei
Deutschlands gemeint ist, lässt sich aussagen, dass eine Person in der
Referentenfunktion von ihrer Stammbehörde für eine Tätigkeit beim SPD-
Parteivorstand beurlaubt war, bevor diese von der Bundesbehörde in das
BMWSB abgeordnet wurde.
Zusätzlich konnte die Zuordnung zur jeweiligen Laufbahngruppe oder
Qualifikationsebene als vergleichbares Merkmal der Tarifbeschäftigten erfolgen. Die
Besoldung beziehungsweise Vergütung wird entsprechend dem
Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
geleistet.
Von den neu eingestellten Personen befinden sich:
• 23 in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes (A 6 bis A 9 mZ) oder
gehören der zweiten Qualifikationsebene (Tarifbeschäftigte EG 5 bis EG
9a) an,
• 41 in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes (A 9g bis A 13g mZ)
oder gehören der dritten Qualifikationsebene (Tarifbeschäftigte EG 9b bis
EG 12) an,
• 64 in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes oder gehören der vierten
Qualifikationsebene an (Tarifbeschäftigte EG 13 bis EG 15 und
außertariflich Beschäftigte).
5. Wie viele der neuen Stellen im BMWSB wurden ohne
Ausschreibungsverfahren vergeben?
Grundsätzlich werden alle Stellen im Rahmen eines Auswahlverfahrens
besetzt. Von diesem Grundsatz gab es Ausnahmen im Rahmen des
Errichtungserlasses des Bundeskanzlers, auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
insoweit verwiesen.
Zudem finden keine Ausschreibungen in den Fällen des § 4 Absatz 2 BLV statt.
Hierbei handelt es sich um Stellen, die durch vorangegangene Abordnung
besetzt werden oder wenn Beamte nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes
erstmalig eingesetzt werden, aber auch um die Stellen der Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, in Fällen
politischer Beamter.
6. Wie viele Stellen wurden nur für die Mindestfrist ausgeschrieben, und
wo wurden die Stellenangebote veröffentlicht?
Stellenausschreibungen werden veröffentlicht, um einer vorher nicht
bestimmbaren Anzahl von Personen Zugang zum öffentlichen Amt zu ermöglichen. Das
BMWSB nutzt hierzu vornehmlich die eigene Webseite, bund.de, und Interamt.
Ausschreibungsfristen und die Nutzung weiterer Portale richten sich nach
Wirtschaftlichkeitsaspekten, der Dringlichkeit der Besetzung zur Wahrnehmung der
Aufgaben sowie nach der Menge der zu erwartenden und geeigneten
Bewerbungen. Ziel ist es, eine ausreichende Menge qualifizierter Bewerbungen zu
erhalten. Dies variiert je nach den ausgeschriebenen Qualifikationserfordernissen,
so ist zum Beispiel bei Mitarbeitenden im IT-Bereich die Personalgewinnung in
der Regel langwieriger. Die Dauer der Ausschreibungsfristen werden so
gewählt, dass eine Bestenauslese im Rahmen der Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung stattfinden kann und häufig zu einer erfolgreichen Besetzung
führt. Bestimmte Mindestfristen oder Ausschreibungshöchstdauern sind
gesetzlich nicht vorgeschrieben.
7. Zu wie vielen Mitarbeitern ihres Bundesministeriums steht die
Leitungsebene (Bundesministerin bzw. Staatssekretäre) in einem
verwandtschaftlichen Verhältnis, und in welchem?
Nach Auskunft des vorgenannten Personenkreises bestehen keine
verwandtschaftlichen Verhältnisse.
8. Wie viele zusätzliche Stellen sind für die Jahre 2024 und 2025 im
Bundeshaushalt vorgesehen?
Für den noch nicht beschlossenen Haushalt 2024 sind keine neuen Stellen
vorgesehen. Das Haushaltaufstellungsverfahren 2025 beginnt erst zum Ende des
Jahres 2023. Die Letztentscheidung trifft in beiden Jahren der
Haushaltsgesetzgeber.
9. Wie viele der bisher neu eingestellten Mitarbeiter erfüllen nicht die
formalen Voraussetzungen für ihre jeweilige Laufbahn oder
Eingruppierung, z. B. für den höheren Dienst einen Master- bzw. Magister- bzw.
Diplomabschluss (bitte nach Qualifikation, Laufbahnzuordnung und
Besoldung aufschlüsseln), bzw. wie viele Mitarbeiter sind ohne
entsprechende formelle Voraussetzungen in dieser Wahlperiode höher gruppiert
worden?
Die überwiegende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMWSB,
die im Zuge des Aufbaus extern eingestellt wurden und nicht aus dem
öffentlichen Dienst stammen, sind Tarifbeschäftigte. Diese Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter werden entsprechend tariflich der übertragenen Aufgaben vergütet.
Dies folgt aus der sogenannten Tarifautomatik, die tarifvertraglich vereinbart
worden ist. Bildungsvoraussetzungen sind für eine Eingruppierung in den
meisten Fällen tarifvertraglich nicht erforderlich. Soweit Bildungsvoraussetzungen
erforderlich sind, werden diese von den Mitarbeitenden sowohl für Ein- als
auch für Höhergruppierungen erfüllt.
Beamtinnen und Beamte werden nach der Bundeslaufbahnverordnung in einer
Laufbahn und einer Laufbahngruppe zugeordnet. Die beamtenrechtlichen
Normierungen erfordern bestimmte Bildungsvoraussetzungen, um Zuerkennungen
der Laufbahnbefähigung vornehmen zu können. Im Bereich der Beamtinnen
und Beamten wurden Ernennungen entsprechend des Vorliegens der
notwendigen Voraussetzungen vorgenommen.
10. Wie erklärt das BMWSB den erheblichen Stellenaufwuchs im Jahr 2023,
obwohl die Aufgaben des BMWSB sehr begrenzt sind und viele
Fachfragen über das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung behandelt
werden?
Die Bundesregierung der 20. Legislaturperiode hat sich zum Ziel gesetzt, der
Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik und den damit verbundenen
Aufgaben verstärkte Bedeutung zu geben. Die Neugründung wurde zum Anlass
genommen, die bisherige Struktur der „Bauabteilungen“ grundlegend zu
überarbeiten. Ziel ist es, ein schlagkräftiges und zukunftsorientiertes
Bauministerium aufzustellen, um den im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP (Seite 69) angekündigten Aufbruch in der Bau-,
Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik abzubilden. Allen Abteilungen
immanent ist der Fokus auf klimagerechtes Bauen und Nachhaltigkeit,
Beschleunigung, Effizienz und Effektivität. Durch den Personalaufbau war es
insbesondere möglich, Gesetzgebungsverfahren wie zum Beispiel Heizkostenzuschüsse
I und II, Wohngeld-Plus, Novelle des Raumordnungsgesetzes, die Novellen zur
Änderung des Baugesetzbuches, die Reform des Gebäudeenergiegesetzes sowie
den Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung (usw.) sowie das Bündnis
für bezahlbaren Wohnraum zu initiieren, zu begleiten und umzusetzen.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellen und Planstellen werden durch
den Haushaltsgesetzgeber festgestellt.
11. Wie viele Mitarbeiter des Bundesministeriums sind fachlich für die
Umsetzung des Ziels der Bundesregierung, 400 000 neue Wohnungen pro
Jahr zu bauen, zuständig?
Eine Vielzahl der Beschäftigten der Abteilungen „Wohnungswesen und
Immobilienwirtschaft“, „Stadtentwicklung, Raumordnung“, „Baupolitik,
Bauwirtschaft, Bundesbau“ sowie der Unterabteilung Z II „Grundsatzangelegenheiten“
sind fachlich mit der Konzeptionierung, Weiterentwicklung sowie Umsetzung
der vorher genannten Ziele betraut. Eine Zielerreichung wird durch die
Wechselwirkung unterschiedlicher Maßnahmen möglich, die im weiteren Sinne auch
die übrigen Bereiche des BMWSB abteilungsübergreifend sowie auch die
anderen Ressorts betreffen.
12. Warum sind die beiden Unterabteilungen, die zuständig für den sozialen
Wohnungsbau, Wohngeld und Digitalisierung (W I) sowie für das
Bündnis bezahlbarer Wohnraum, Wohneigentum und Mietrecht (W II) sind,
seit langer Zeit nicht mit einem Unterabteilungsleiter besetzt?
Der Aufbau dieser Abteilungen war zunächst davon geprägt, die erheblichen
Vakanzen im Bereich der Referentinnen und Referenten sowie der
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zu besetzen, um arbeitsfähige
Organisationseinheiten zu schaffen. Eine Priorisierung von Ausschreibungen der Stellen erfolgte
nach der Maßgabe, die Arbeitsfähigkeit des neuen Bundesministeriums
insgesamt herzustellen. Das Besetzungsverfahren für die noch offenen Positionen im
Bereich der Unterabteilungen der Abteilung „Wohnungswesen und
Immobilienwirtschaft“ wird in absehbarer Zeit gestartet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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