[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7093 –
Aktueller Stand der Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses an Studentinnen und
Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat am 4. September 2022 bekannt gegeben, dass im
Rahmen des dritten Entlastungspaketes alle Studentinnen und Studenten sowie
Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland einen einmaligen Zuschuss
in Höhe von 200 Euro erhalten sollen. Die Bundesministerin für Bildung und
Forschung Bettina Stark-Watzinger kommentierte die Entscheidung wie folgt:
„Mir war es besonders wichtig, dass #Studierende und Fachschüler zusätzlich
entlastet werden. Sie erhalten nun eine Einmalzahlung von 200 Euro“ (twitter.
com/starkwatzinger/status/1566358128446283777).
Im November 2022 hat die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger
die Länder zu deren Überraschung darüber informiert, dass die Auszahlung
des Zuschusses über die Länder erfolgen solle und dies in einem
Leistungsgesetz, das einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses für
Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler ab dem
1. Januar 2023 schaffen würde, verankert werde (
www.jmwiarda.de/2022/
12/12/wann-kommt-das-geld/). Die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-
Watzinger kommentierte den damaligen aktuellen Stand der Arbeiten am
18. November 2022 wie folgt: „Ich freue mich, dass wir der Auszahlung von
200 Euro einen entscheidenden Schritt nähergekommen sind. Wir arbeiten mit
Hochdruck an der Umsetzung. Dazu sind wir in intensiven Beratungen mit
den Ländern. Wir lassen die jungen Menschen nicht alleine.“ (
www.stark-wat
zinger.de/200-euro-einmalzahlung-fur-studierende-und-fachschuler).
Am 1. Dezember 2022 hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger
den Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler in
einem Fernsehinterview zwei Versprechen gegeben. Erstens: „Wenn
Entlastungen passieren, dann werden die jungen Menschen immer dabei sein.“
Zweitens: „Das Tool ist schon in Arbeit, in der Konzeption, damit eben
Anfang nächsten Jahres die Gelder auch bei den jungen Menschen ankommen –
noch in diesem Winter.“ (
www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/
mittagsmagazin/videos/die-sendung-vom-1-dezember-2022-100.html).
Nach Verabschiedung des sogenannten Studierenden-
Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) im Dezember 2022 wurde erhebliche Kritik seitens der
Länder am Agieren der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger
laut (
www.tagesschau.de/inland/energiepauschale-studierende-101.html). Seit
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7302
20. Wahlperiode 16.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 16. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dem 1. Januar 2023 haben 3,5 Millionen junge Menschen in Deutschland
einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des einmaligen Zuschusses in
Höhe von 200 Euro. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF) wurde der Auszahlungszeitpunkt wie folgt terminiert:
„Die Auszahlung soll zu Beginn dieses Jahres beginnen, also noch in diesem
Winter.“ (
www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-st
udierende.html; Stand: 6. Februar2023). In diesem Sinne ließ
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger am 1. Februar 2023, fast fünf Monate nach
der Ankündigung der Einmalzahlung, in der Bundespressekonferenz über
einen Sprecher ausrichten: „Wenn Sie rausschauen, sehen Sie, dass es noch
kalt ist. Der Winter endet im März, April. Das ist so. Und dann wird das auch
stehen. Sie werden es erleben. Dann machen Sie eine Berichterstattung dazu,
dass das auch in den Ländern schnell und zügig umgesetzt wird und dass die
rechtlichen Hürden genommen werden. Auch das ist ja notwendig. Aber die
Einmalzahlung wird kommen, und zwar in einer guten Zusammenarbeit“
(
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspre
ssekonferenz-vom-1-februar-2023-2162234).
Am 15. Februar 2023 hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger
eine sogenannte Infokampagne zur Auszahlung der Einmalzahlung vorgestellt
und dies wie folgt kommentiert: „Wir kommen der Auszahlung immer näher.
Und das ist auch wichtig, denn die jungen Menschen warten darauf. Deshalb
startet heute unsere Infokampagne, mit der wir auf der Webseite und in den
sozialen Medien erklären, wie der Zugang zu den 200 Euro erfolgt“ (
www.bu
ndesregierung.de/breg-de/suche/einmalzahlung-studierende-2143736). Der
vorgestellte Antragsmechanismus stieß umgehend auf Kritik (
www.rnd.de/po
litik/einmalzahlung-fuer-studierende-beantragen-wann-bekomme-ich-endlich-
diese-200-euro-BB4GMEUAWJGKNDNZJBDWWNDL6I.html).
Der offizielle Start der Antragsplattform wurde nach Kenntnis der Fragesteller
durch Zusammenbrüche der Antragsplattform sowie der BundID-Homepage
geprägt (
www.tagesspiegel.de/politik/holpriger-start-der-energiepreispauschal
e-fur-studierende-wir-haben-auf-eine-losung-gewartet-die-nicht-funktioniert-
9506363.html). Seitdem wurden mit Stand vom 16. Mai 2023 insgesamt
2,456 Millionen Anträge bewilligt, das entspricht nach Kenntnis der
Fragesteller etwa 70 Prozent der Anspruchsberichtigten. Etwa 1 Million
Anspruchsberechtigte haben hingegen bis heute keinen Antrag auf Auszahlung der
Einmalzahlung gestellt. Die Bundesregierung hat nach Kenntnis der Fragesteller über
die Hintergründe der noch nicht erreichten Gruppe an Anspruchsberichtigten,
etwa die Zusammensetzung von Studierenden sowie Fachschülerinnen und
Fachschülern, bisher keinerlei Auskunft gegeben. Auf mehrfache Nachfrage
der Fraktion der CDU/CSU hat die Bundesregierung wiederholt die Antwort
gegeben, dass eine „Aufschlüsselung der angefragten Zahlen nach
Fachschülerinnen und Fachschülern sowie Studierenden zum jetzigen Zeitpunkt nicht
erfolgen [kann], da dies im System nicht in ad hoc abrufbarer Weise erfasst
wird“ (siehe u. a. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/6130).
Die gesetzlich verankerte Frist zur Antragstellung läuft entsprechend § 2
EPPSG am 30. September 2023 ab.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nachdem am 3. September 2022 der Koalitionsausschuss das
Entlastungspaket III beschlossen hatte, begannen umgehend die Abstimmungen mit den
Ländern. In Sitzungen am 8. September 2022 und am 6. Oktober 2022 informierte
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Länder in
Sitzungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland (KMK) über die Planungen zur Umsetzung. Anfang
November 2022 wurde auf Wunsch der Länder eine gemeinsame Plattform
angeboten, am 18. November 2022 erfolgte der Kabinettsbeschluss im
Gesetzgebungsverfahren, am 24. November 2022 die erste Lesung, am 1. Dezember
2022 die zweite und dritte Lesung, am 16. Dezember 2022 passierte der
Entwurf den Bundesrat, sodass das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen
Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie
Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel
eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses
(Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) am 21. Dezember 2022 in Kraft
treten konnte.
Die KMK hatte sich auf einen einheitlichen Starttermin für die Antragsstellung
ab Mitte März 2023 und eine vorgeschaltete Pilotphase ab der neunten
Kalenderwoche 2023 verständigt. Aus Sicht der Bundesregierung war im Sinne der
Antragsberechtigten ein frühestmöglicher Starttermin zu bevorzugen, auch
wenn der Starttermin dann nicht unbedingt länderübergreifend einheitlich
gewesen wäre. Nach einer Pilotphase ab dem 28. Februar 2023 an ausgewählten
Ausbildungsstätten in fünf Bundesländern konnte die Energiepreispauschale ab
dem 15. März 2023 bundesweit beantragt werden. Sie hatte einen fulminanten
Start, die Plattform
www.einmalzahlung200.de konnte enorm hohe
Antragszahlen bewältigen: Am 15. März 2023 wurden 264 819 Anträge erfolgreich
eingereicht, am 16. März 2023 waren es 321 841. Nach sechs Tagen war ein
gutes Drittel der Anträge von rund 3,6 Millionen Antragsberechtigten digital
eingereicht und bewilligt. Drei Wochen nach dem Start des bundesweiten
Verfahrens hatten über 50 Prozent der Anspruchsberechtigten das Geld auf dem
Konto. Inzwischen haben mehr als 2,57 Millionen Studierende und
Fachschülerinnen und Fachschüler und damit mehr als 70 Prozent der
Antragsberechtigten die 200 Euro erhalten. Die Beantragung dauert aktuell durchschnittlich zwei
Minuten, die Antragstellenden erhalten in der Regel ihre Einmalzahlung
innerhalb weniger Tage auf ihr Konto.
Die Zahl der Antragsberechtigten ist mit gut 3,6 Millionen Personen höher, als
dies im Vorhinein geschätzt worden war. Die höhere Zahl an Berechtigten
ergibt sich dadurch, dass die Länder mehr Ausbildungsstätten für die
Antragstellung melden und das BMBF in Abwägungsfällen großzügig entscheidet.
Die Antragsberechtigten erhalten die notwendigen Informationen über das
Verfahren bzw. die Berechtigung zur Antragstellung unaufgefordert von ihrer
Ausbildungsstätte. Aufgrund der großen öffentlichen Aufmerksamkeit und der
umfangreichen Informationen über die Webseite
www.einmalzahlung200.de und
die Informationskanäle des BMBF seit Februar 2023 waren sie optimal auf den
bundesweiten Start der Plattform vorbereitet und konnten ihren Antrag sogleich
einreichen.
Es ist zu vermuten, dass das Interesse an der Energiepreispauschale bei denen,
die sie noch nicht beantragt haben, nicht so groß ist und dass diejenigen, die
besonders stark auf die Einmalzahlung angewiesen waren, diese zeitnah nach
Freischaltung des Antragsportals beantragt haben. Ein Teil der Berechtigten
steht zudem neben Ausbildung oder Studium bereits in einem
Beschäftigungsverhältnis und hat ggf. auch schon von der Einmalzahlung für Erwerbstätige
profitiert. Ein Doppelbezug schließt sich rechtlich zwar nicht aus, ggf. nehmen
Personen aber dennoch Abstand von der Beantragung der
Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler.
Da trotz Information auf der Informationswebsite die Einmalzahlung
möglicherweise noch nicht bei allen bekannt ist, ist in Kürze eine weitere
Informationskampagne geplant, um nochmals über die Einmalzahlung und die
Voraussetzungen der Beantragung zu informieren.
Aktuelle Informationen zu Antragszahlen und Auszahlungsvolumen finden sich
auf der Webseite
www.einmalzahlung200.de.
1. Wie viele personenbezogene Daten wurden ggf. bereits in die
Antragsplattform eingetragen bzw. in der Antragsplattform hinterlegt (bitte
gesondert tabellarisch im Excel-Format darstellen für
a) Studentinnen und Studenten sowie
b) Fachschülerinnen und Fachschüler)?
2. Wann wird die Bundesregierung ggf. in der Lage sein, über die
Aufschlüsselung der erfragten Zahlen nach Fachschülerinnen und
Fachschülern sowie Studierenden den Deutschen Bundestag zu informieren?
Warum hat die Bundesregierung bisher ggf. auf eine etwaige statistische
Auswertung verzichtet?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wurden bereits 3 622 872 Zugangscode-Datensätze in der Plattform
hinterlegt (Stand: 16. Juni 2023, 8:00 Uhr).
Die von den Ausbildungsstätten erstellten und an die zuständigen Stellen in den
Ländern übermittelten Listen auf Ebene des einzelnen Datensatzes sind
verschlüsselt. Eine Entschlüsselung auf der Plattform findet erst nach Eingang
eines entsprechenden Antrags statt.
Die Erfassung der Art der Ausbildungsstätte ist im Rahmen der Umsetzung des
Gesetzes zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende,
Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und
Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen
berufsqualifizierenden Abschlusses (EPPSG) nicht erforderlich und deshalb im
Sinne des Gebots der Datensparsamkeit nicht erfolgt.
Die Länder allein haben die Übersicht über die mehr als 4 500
Ausbildungsstätten in ihrem Zuständigkeitsbereich und könnten grundsätzlich die
Ausbildungsstätten nach ihrer Art aufschlüsseln. Dies wäre allerdings mit erheblichem
Aufwand verbunden. In Anbetracht des bereits bestehenden Verwaltungsaufwandes
aufseiten der Länder erscheint eine solche zusätzliche Auswertung angesichts
der damit verbundenen Kosten sowie des erwarteten Erkenntnisgewinns in
Bezug auf eine einmalige Leistung unverhältnismäßig und ist nicht geplant.
3. Wie viele Studentinnen und Studenten haben die Auszahlung des 200-
Euro-Zuschusses nach aktuellem Stand beantragt (bitte prozentual in
Relation zur Gesamtheit aller Studierenden in Deutschland setzen)?
4. Wie viele Studentinnen und Studenten haben den 200-Euro-Zuschuss
nach aktuellem Stand ausgezahlt bekommen (bitte prozentual in Relation
zur Gesamtheit aller Studierenden in Deutschland setzen)?
5. Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben die Auszahlung des
200-Euro-Zuschusses nach aktuellem Stand beantragt (bitte prozentual in
Relation zur Gesamtheit aller Fachschülerinnen und Fachschüler in
Deutschland setzen)?
6. Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben den 200-Euro-
Zuschuss nach aktuellem Stand ausgezahlt bekommen (bitte prozentual
in Relation zur Gesamtheit aller Fachschülerinnen und Fachschüler in
Deutschland setzen)?
Die Fragen 3 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Bislang wurden insgesamt 2 586 203 Anträge gestellt (Stand: 16. Juni 2023,
8:00 Uhr). Eine Auszahlung erfolgte an 2 578 833 Personen (Stand: 15. Juni
2023, 7:00 Uhr). Im Verhältnis zur Anzahl der derzeit in der Plattform für
anspruchsberechtigte Personen hinterlegten Zugangscode-Datensätze von circa
3,62 Millionen haben damit seit dem Startzeitpunkt des Antragsverfahrens am
15. März 2023 circa 71,4 Prozent der Fachschülerinnen und Fachschüler sowie
Studierenden den Antrag gestellt und circa 71,2 Prozent die Zahlung erhalten
(Stand: 16. Juni 2023, 8:00 Uhr).
Eine Aufschlüsselung der angefragten Zahlen nach (Berufs-)Fachschülerinnen
und Fachschülern sowie Studierenden kann aus den in der Antwort zu den
Fragen 1 und 2 genannten Gründen nicht erfolgen.
7. Wie viele Anträge wurden im Zeitraum zwischen dem 15. März 2023
und dem 15. April 2023 insgesamt gestellt?
8. Wie viele Anträge wurden im Zeitraum zwischen dem 15. April 2023
und dem 15. Mai 2023 gestellt?
Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Zeitraum vom 15. März 2023 bis einschließlich 14. April 2023 wurden
insgesamt 2 143 608 Anträge gestellt. Im Zeitraum vom 15. April 2023 bis
einschließlich 14. Mai 2023 wurden insgesamt 307 722 Anträge gestellt.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Zusammensetzung der etwa 1 Million Anspruchsberechtigten, die noch keinen Antrag
auf Auszahlung der Einmalzahlung gestellt haben?
10. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hintergründe für
ausbleibende Antragstellungen?
Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Energiepreispauschale, die nach einer Pilotphase ab dem 28. Februar 2023
seit dem 15. März 2023 bundesweit beantragt werden kann, hatte einen
fulminanten Start: Ende März 2023 war die Einmalzahlungen bereits an die Hälfte
aller Berechtigten ausgezahlt, inzwischen haben mehr als 2,5 Millionen
Studierende sowie (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler die 200 Euro erhalten.
Dies ist ein sehr gutes Ergebnis und zeugt davon, dass die Antragstellung in der
Breite erfolgt und das Verfahren niedrigschwellig angelegt ist. Auch die
durchschnittliche Zeitdauer von aktuell zwei Minuten zwischen Antragstellung und
Bewilligung sowie der Geldeingang bei den Berechtigten innerhalb von in der
Regel 48 Stunden spricht für die geglückte Umsetzung eines schlanken und
unbürokratischen Verfahrens.
Wie auch bei anderen staatlichen Leistungen werden nicht alle Berechtigten
diese tatsächlich in Anspruch nehmen; die Gründe hierfür sind stets divers und
lassen sich oft nur anhand der jeweils individuellen Umstände begründen.
Die Bundesregierung wird in den kommenden Wochen noch einmal
Maßnahmen ergreifen, um Berechtigte auf die zum 30. September 2023 endende
Antragsfrist aufmerksam zu machen.
11. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer
an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. d. § 49 ff. des Neunten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) nicht als Fachschüler gelten und
somit als Rehabilitandinnen und Rehabilitanden keinen Rechtsanspruch auf
die einmalige Energiepreispauschale im Rahmen des Studierenden-
Energiepreispauschalengesetzes haben, und falls ja, wie begründet die
Bundesregierung diese Ausnahme?
Wird die Bundesregierung zeitnah eine Regelung treffen, wonach auch
dieser Gruppe ein Anspruch auf die Energiepreispauschale gewährt
wird?
Das EPPSG knüpft wegen der vielfältigen Bildungsgänge in den Ländern für
die Anspruchsberechtigung an den Besuch von im
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) genannten Ausbildungsstätten an. Danach ist
Voraussetzung für eine Anspruchsberechtigung auf Zahlung der einmaligen
Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro zunächst, dass die Person am 1. Dezember
2022 an einer in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte
im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 BAföG immatrikuliert bzw.
angemeldet war für den Besuch an einer im Inland gelegenen Ausbildungsstätte im
Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 oder Nummer 5 BAföG
oder an einer im Inland gelegenen Ausbildungsstätte, die in einer
Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 BAföG erfasst ist, sofern die
Ausbildungsstätte einer Ausbildungsstätte nach den Nummern 1 bis 3 zugeordnet werden
kann. § 2 Absatz 1 Satz 2 und 3 BAföG sowie § 2 Absatz 2 BAföG finden
ebenfalls Anwendung, unter anderem werden hierüber bestimmte private
Ausbildungsstätten eingebunden.
Ist diese Voraussetzung erfüllt und sind auch die weiteren Voraussetzungen des
EPPSG (z. B. bestimmte Dauer bei berufsfachschulischen Ausbildungsgängen,
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) gegeben, besteht eine
Berechtigung auf Zahlung der Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Eine
explizite Ausnahme in Hinblick auf bestimmte Personengruppen enthält das Gesetz
nur für Gasthörerinnen und Gasthörer, Rehabilitandinnen und Rehabilitanden
sind also nicht grundsätzlich von der Einmalzahlung ausgeschlossen.
Hinsichtlich bisher bei den Energiepreispauschalen unberücksichtigten
Personengruppen hat die Bundesregierung aufgrund eines entsprechenden
Prüfauftrages des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages
geprüft, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige
Einmalzahlungen erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese
Personengruppen ausgeglichen werden kann. Das umfassende Prüfergebnis der
Bundesregierung wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen
Bundestages am 15. März 2023 übersandt und kann auf der Webseite des
Bundesrates unter der Bundesratsdrucksache 523/22 abgerufen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]