[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7122 –
Die Aus- und Fortbildungssituation bei der Bundespolizei
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundespolizei nimmt als Polizei des Bundes viele bedeutende
spezialpolizeiliche Aufgaben wie den Grenzschutz, Aufgaben der Bahnpolizei sowie den
Schutz von Bundesorganen wahr. Die Anforderungen an die
Polizeivollzugsbeamten werden dabei aufgrund verschiedener Faktoren wie steigende und
immer komplexer werdende Bedrohungslagen und Cyberangriffe auf kritische
Infrastrukturen immer größer. Um diese wichtigen Aufgaben erfüllen zu
können, ist die personelle und technische Ausstattung der Bundespolizei von
enormer Wichtigkeit.
Aus Zahlen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)
ergeben sich von 2023 bis 2035 Altersabgänge im Polizeivollzugsdienst der
Bundespolizei von insgesamt 13 641 Beamtinnen und Beamten, davon 12 984
Polizeivollzugsbeamte und 657 Verwaltungsbeamte (Schriftliche Fragen 58
und 59 des Abgeordneten Josef Oster auf Bundestagsdrucksache 20/3768).
Dies entspricht circa einem Viertel der derzeit 54 000 Bediensteten der
Bundespolizei (
www.bundespolizei.de/Web/DE/06Karriere/02Arbeitgeber_Bunde
spolizei/Arbeitgeber_Bundespolizei_node.html#:~:text=Die%20Bundespolize
i%20besch%C3%A4ftigt%20bundesweit%20rund,gehobenen%20und%20h%
C3%B6heren%20Polizeivollzugsdienst%20besch%C3%A4ftigt). Neben dem
sich daraus ergebenden Bedarf bei der Ausbildung fallen zusätzlich
regelmäßig notwendige Fortbildungen der Beamtinnen und Beamten, die bereits im
Dienst der Bundespolizei stehen, an.
Zuständig für die zentrale Aus- und Fortbildung bei der Bundespolizei ist die
Bundespolizeiakademie. Sie ist die Einstellungsbehörde der Bundespolizei
und übernimmt alle Personalgewinnungsmaßnahmen. Zu den ständigen
Aufgaben der Bundespolizeiakademie gehören die Ausbildung des mittleren, des
gehobenen und des höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
sowie die fachspezifische Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als
Multiplikatoren für die Aufgabenbereiche Grenzpolizei, Bahnpolizei,
Luftsicherheit, Polizeitechnik, Polizeitraining (Polizeisport, Einsatztraining,
Schießen, einschließlich des Trainings Lebensbedrohender Einsatzlagen),
Auslandsverwendung und Polizeiärztlicher Dienst.
Zu diesem Zweck unterhält die Bundespolizeiakademie sieben
Bundespolizeiaus- und Bundespolizeifortbildungszentren in Neustrelitz, Walsrode, Swisttal,
Diez, Eschwege, Oerlenbach und Bamberg, zwei Bundespolizeiausbildungs-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7492
20. Wahlperiode 28.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 27. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stätten in Bielefeld und Rotenburg an der Fulda, darüber hinaus die
Bundespolizeisportschulen Bad Endorf und Kienbaum, sowie das
Bundespolizeitrainingszentrum Kührointhaus.
1. Wie viele Ausbildungsplätze stehen bei der Bundespolizei pro
Ausbildungsjahr zur Verfügung (bitte nach Verwendung und
Ausbildungsjahrgang getrennt aufschlüsseln)?
Die der Bundespolizei zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze ergeben
sich aus den erforderlichen Einstellungs- und Ausbildungsvorhaben zum
Planstellenerhalt infolge künftiger Abgänge in Folge von Pensionierungen und zum
Ausgleich sonstiger Abgänge sowie Besetzung zusätzlicher Planstellen. Es gibt
insofern keine feststehende Zahl an Ausbildungsplätzen. Die Anzahl der im
Zeitraum von 2013 bis 2023 zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze ist
der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen.
2. Wie hat sich die in Frage 1 erfragte Zahl der Ausbildungsplätze bei der
Bundespolizei in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach
Verwendung und Ausbildungsjahrgang getrennt aufschlüsseln)?
In den Jahren 2013 bis 2022 hat die Bundespolizei 28 908 Einstellungs- und
Ausbildungsvorhaben realisiert, und dabei zu 97,9 Prozent die Vorgaben ihrer
Einstellungsplanung (29 523) erreicht. Die Zahlen haben sich wie in folgender
Tabelle im Einzelnen dargestellt entwickelt. Das SOLL beschreibt die zur
Verfügung stehenden Ausbildungsplätze des jeweiligen Kalenderjahres in der
entsprechenden Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes. Im Verhältnis dazu stellt
das IST die realisierten Einstellungs- und Ausbildungsvorhaben der
Bundespolizei als Ausbildungsjahrgang eines Kalenderjahres dar. Ein negativer Saldo
weist auf vakante Ausbildungsplätze hin, während ein positiver Saldo die
erfolgreichen Bemühungen der Bundespolizei aufzeigt, vakante
Ausbildungsplätze nachträglich zu besetzen und/oder eine günstige Bewerberlage am
Ausbildungsmarkt auszuschöpfen.
LhPVD LgPVD* LmPVD
SOLL IST Saldo SOLL IST Saldo SOLL IST Saldo
2013
Ø 25
11 -14 200* 200 0 800 779 -21
2014 12 -13 200* 204 +4 850 880 +30
2015 40 +15 289* 282 -7 1.203 1.231 +28
2016 19 -6 935 887 -48 1.870 1.854 -16
2017 16 -9 750 753 +3 2.320 2.264 -56
2018 40 +15 990 1.004 +14 2.225 2.374 +149
2019 24 -1 1.319 907 -412 2.563 2.647 +84
2020 33 +8 1.301 1.275 -26 3.589 3.499 -90
2021 63 +38 1.455 1.486 +31 3.391 3.220 -171
03/2022 21 -4 790 790 +/- 0
09/2022 790 770 -20 1.443 1.323 -120
03/2023 *** 670 594 -76
09/2023 1.390 ** 1.563 **
Gesamt 275 279 +29 9.619 7.768 -461 23.277 21.455 -259
* ohne Aufstiegsverfahren.
Es werden nur so viele Bewerberinnen und Bewerber zum Aufstieg zugelassen, wie Plätze zur
Verfügung stehen (keine vorsorgliche Überzeichnung von Aufstiegen) Dadurch und infolge von
Mehrfachbewerbungen konnten nicht alle zur Verfügung stehenden Aufstiegsplätze ausgelastet werden.
Die Personalgewinnung der Anwärterinnen und Anwärter für die Ausbildung im gehobenen
Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei (§ 7 BPolLV) wurde entsprechend der Planungen erreicht.
** noch laufende Verfahren.
3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber kommen durchschnittlich auf
einen angebotenen Ausbildungsplatz bei der Bundespolizei (bitte nach
Verwendung getrennt aufschlüsseln)?
Das Verhältnis im mittleren Polizeivollzugsdienst (mPVD) beträgt fünf
Bewerbende und im gehobenen Polizeivollzugsdienst (gPVD) elf Bewerbende auf
jeweils einen Ausbildungsplatz.
4. Wie hat sich das in Frage 3 erfragte Verhältnis in den letzten zehn Jahren
verändert (bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln)?
Da sich im Jahr 2019 das Bewerbungsverfahren grundlegend geändert hat,
können vergleichbare Daten nur ab diesem Zeitraum angegeben werden.
Einstellungsjahr Online-
Registrierungen
Registrierungen
(gerundet) pro Stelle
2019 35.289 12
2020 37.993 10
2021 41.557 11
2022 29.497 12
2023 27.337 9
5. Wie viele unbesetzte Ausbildungsstellen gab es im aktuellen
Ausbildungsjahr 2022/2023 (bitte nach Verwendung getrennt aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Dabei ist die Bundespolizei
bestrebt, im Folgejahr eines erfolgten Einstellungsjahrgangs nicht erreichte
Einstellungen auszugleichen. Die Einstellungsplanung wird entsprechend stetig
fortentwickelt und angepasst. Eine abschließende Bewertung kann erst nach
den vollzogenen Einstellungen im September 2023 gegeben werden. Insofern
wird auf die Antwort zu Frage 2 (Tabelle) verwiesen.
6. Wie hat sich der in Frage 5 erfragte Anteil der unbesetzten
Ausbildungsstellen in den letzten zehn Jahren verändert (bitte nach Jahren getrennt
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 2 (Tabelle) wird verwiesen.
7. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung bei der
Bundespolizei verfügen über eine Mittlere Reife beziehungsweise Abitur als
jeweils höchstem Schulabschluss (bitte nach Verwendung und
Ausbildungsjahrgang getrennt aufschlüsseln)?
8. Wie ist das in Frage 7 erfragte Verhältnis der jeweils höchsten
Schulabschlüsse bei den tatsächlichen Einstellungszahlen der Bundespolizei
(bitte nach Verwendung und Ausbildungsjahrgang getrennt
aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Daten werden nicht in einer Form erhoben, die statistisch auswertbar ist.
Eine Auswertung und statistische Darstellung der Daten ist daher gegenwärtig
nicht möglich. Grundsätzlich verfügen alle Bewerber für den gPVD über das
Abitur bzw. eine Fachhochschulreife.
9. Welche Mittel stehen für die Ausbildung bei der Bundespolizei für das
Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung (bitte nach Standorten getrennt
aufschlüsseln)?
Siehe Tabelle in der Anlage*.
10. Wie verteilen sich die in Frage 9 erfragten Mittel auf Kosten für
Lehrpersonal, Sachmittel, Unterbringung und weitere Posten?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
Für die Unterbringung an der Bundespolizeiakademie (BPOLAK),
einschließlich der Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren (BPOLAFZ) stehen der
Bundespolizei im Haushaltsjahr 2023 nachstehende Haushaltsmittel zur
Verfügung.
518 02 in € 517 01 in € 517 02 in € 518 01 in € 519 01 in € 711 01 in €
BPOLAK Lübeck 9.892,3 2.442,0 142,0
BPOLAK – Diensthundeschule
Neuendettelsau
141,9
87,7
BPOLAK – Diensthundeschule
Bleckede
154,6
185,6
BPOLAFZ Eschwege 2.406,4 1.674,2 132,0 2,5
BPOLAFZ Eschwege –
Außenstelle Rotenburg a. d. F.
5.280,0 1.782,0
BPOLAFZ Oerlenbach 2.537,8 1.620,0 1,0 2,5 10,9
BPOLAFZ Walsrode 2.000,4 857,6 5,0 2,5
BPOLAFZ Walsrode –
Außenstelle Bielefeld
3.333,3 1.528,9 701,0
BPOLAFZ Bamberg 26.310,3 10.560,0 5,0
BPOLAFZ Neustrelitz 8.369,0 2.322,0 78,0 5,0
BPOLAFZ Swisttal 3.971,6 1.860,0 5,0
BPOLAFZ Diez 5.254,7 2.013,6 91,0 2,5
Trainingszentrum Kührointhaus 82,7 180,0
Bundespolizeisportschule Bad Endorf 556,1 444,0 5,5
Bundespolizeisportschule Kienbaum 17,8 320,7
noch im Jahr 2023 avisierte
Refinanzierungsmaßnahmen
8.156,9 82,9
Gesamt 78.448,0 27.659,0 701,0 627,7 172,5 10,9
Legende gemäß Kapitel 0625, Titel
518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA),
517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume,
517 02 Kosten für die Bewachung von Dienstgebäuden,
518 01 Mieten und Pachten,
519 01 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen,
711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/7492 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Haushaltsmittel i. H. v. 8 156 900 Euro bei Titel 518 02 bzw. i. H. v.
82 900 Euro bei Titel 517 01 wurden für Maßnahmen beantragt, deren
Umsetzung bereits erfolgt ist. Der zur Refinanzierung dieser Maßnahmen mit der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu schließende Nachtrag zum
Mietvertrag, der auch die Zahlung der Bewirtschaftungskosten regelt, steht allerdings
noch aus.
Für die Durchführung der Aus- und Fortbildung (Beschaffung externer
Fortbildung, allgemeine Kosten der Aus- und Fortbildung, Reisekosten) sowie für die
Personalgewinnung einschließlich Werbemaßnahmen stehen der Bundespolizei
im Haushaltsjahr 2023 gemäß Haushaltsplan 13 260 000 Euro, nach bereits
erfolgter Verstärkung im laufenden Haushaltsjahr rund 15 800 000 Euro zur
Verfügung. Für die Aus- und Fortbildung wird ein gemeinsamer Titel
bewirtschaftet. Die Gelder können nicht getrennt bewirtschaftet werden.
11. Wie viele offene Stellen gibt es im Bereich des Lehrpersonals für die
Ausbildung bei der Bundespolizei unter Berücksichtigung der gültigen
Organisations- und Dienstpostenpläne (bitte nach Standorten getrennt
aufschlüsseln)?
Eine aufgabenbezogene Unterscheidung von Dienstposten des Lehrpersonals
im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung ist nicht möglich. Der Organisations-
und Dienstpostenplan der Bundespolizei sieht hierzu keine Trennung vor. Die
Dienstposten für Lehrpersonal in der Aus- und Fortbildung sind aufgrund der
laufenden Einstellungsoffensive durch den Zulauf an zusätzlichen Planstellen
aus den Sicherheitspaketen für die Bundespolizei über das veranschlagte SOLL
des Organisations- und Dienstpostenplanes der Bundespolizei hinaus aufgefüllt.
Diese Verstärkungen werden insbesondere durch Abordnungen von
Polizeivollzugsbeamten zur Bundespolizeiakademie aus der Einsatzorganisation erzielt.
Für einzelne Standorte werden darüber hinaus auch in größerem Umfang
befristete Einstellungen genutzt, um die erforderliche Aus- und
Fortbildungskapazität zu gewährleisten.
Nachstehend eine Gesamtübersicht zu den Fragen 11, 22 und 32.
Standort GesamtSOLL GesamtIST Frei
BPOLAK 125 126 -1
BPOLTZK 11 9 2
BPOLAFZ WAL 114 109 5
BPOLAFZ NZ 138 134 4
BPOLAFZ SWT 142 135 7
BPOLAFZ DIZ 136 113 23
BPOLAFZ ESW 144 134 10
BPOLAST ROF 144 120 24
BPOLAFZ OEB 120 115 5
BPOLAFZ BA 337 297 40
BPOLSPSCH END 28 24 4
BPOLSPSCH KBM 14 10 4
Gesamt 1.453 1.326 127
12. Wann wird die Ankündigung der Bundesministerin des Innern und für
Heimat, Nancy Faeser, bei ihrem Besuch am 22. Mai 2023 bei der
Bundespolizeiausbildungsstätte Rotenburg a. d. Fulda, dass der Standort auch
nach dem Jahr 2031 – dem bisher geplanten Ende in Rotenburg – weiter
bestehen werde, behördlich umgesetzt?
13. Gibt es ein Fachkonzept des BMI für alle Ausbildungsstandorte in der
Bundespolizei, oder handelt es sich beim Standort Rotenburg um eine
Einzelentscheidung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser?
14. Wenn Frage 13 mit dem Bestehen eines Fachkonzeptes beantwortet
wurde, zu welchem Ergebnis kommt das Fachkonzept für die weiteren
Standorte bundesweit?
15. Wenn Frage 13 mit dem Bestehen eines Fachkonzepts beantwortet
wurde, wann wird das Fachkonzept den Betroffenen und der Öffentlichkeit
vorgelegt?
Die Fragen 12 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundespolizei beplant ihre Ausbildungsstandorte bedarfsgerecht und mit
zeitlichem Vorlauf. Die Planungen für die Aus- und Fortbildung, einschließlich
der dafür notwendigen Liegenschaften, ist insbesondere seit der im Jahr 2016
begonnenen sog. Einstellungsoffensive, Gegenstand fortlaufender und ständiger
Aktualisierung. Bei dieser Betrachtung werden auch perspektivische Bedarfe
für die Aus- und Fortbildung der Bundespolizei berücksichtigt.
Im Zuge der Entscheidung, den Standort Rotenburg a. d. Fulda dauerhaft weiter
zu nutzen, werden die Bedarfe und die jeweiligen örtlichen Kapazitäten der
Aus- und Fortbildungsstätten der Bundespolizei überprüft und
erforderlichenfalls angepasst. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
16. Wie hoch ist der jährliche Bedarf an zwingend erforderlichen
Fortbildungen bei der Bundespolizei (bitte nach Aufgabenbereichen getrennt
aufschlüsseln)?
Die Bedarfe für die zentrale Fortbildung sind anhand der Anzahl der
angemeldeten Teilnehmenden-Plätze dargestellt und beziehen sich auf das laufende Jahr
2023.
Themenbereich Teilnehmende
Einsatzrecht und Verwaltung 2.083
Einsatzführung 2.310
Kriminalitätsbekämpfung 4.137
Polizeitraining 4.353
Qualitätsmanagement 16
Gesellschaftswissenschaften/Sozialwissenschaftlicher Dienst 591
Polizeitechnik/Materialmanagement 2.936
Einsatzmedizin 940
Trainingszentrum Kührointhaus 0
E-Learning 292
Gesamt 17.658
17. Wie hoch ist der jährliche Bedarf an nicht zwingend erforderlichen
Fortbildungen bei der Bundespolizei (bitte nach Aufgabenbereichen bzw.
Kompetenzen getrennt aufschlüsseln)?
Themenbereich Teilnehmende
Einsatzrecht und Verwaltung 433
Einsatzführung 751
Kriminalitätsbekämpfung 1.011
Polizeitraining 1.005
Qualitätsmanagement 41
Gesellschaftswissenschaften/Sozialwissenschaftlicher Dienst 339
Polizeitechnik/Materialmanagement 2.235
Einsatzmedizin 221
Trainingszentrum Kührointhaus 4.028
E-Learning 0
Gesamt 10.064
18. Wie hoch ist die Zahl der jährlich durchgeführten zwingend
erforderlichen Fortbildungen bei der Bundespolizei (bitte nach
Aufgabenbereichen und Standorten getrennt aufschlüsseln)?
Die Deckungszahlen sind in Anzahl der Teilnehmenden dargestellt. Die
Fortbildungsmaßnahmen finden grundsätzlich in der BPOLAK am Standort Lübeck
und teilweise in den nachgeordneten Dienststellen der BPOLAK statt. In
Ausnahmefällen werden Fortbildungen bei den Bedarfsträgern außerhalb der BPO-
LAK durchgeführt. Eine detaillierte Auswertung und statistische Darstellung
nach Standorten ist in der zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Themenbereich Teilnehmende
Einsatzrecht und Verwaltung 1.120
Einsatzführung 1.703
Kriminalitätsbekämpfung 2.666
Polizeitraining 3.390
Qualitätsmanagement 0
Gesellschaftswissenschaften/Sozialwissenschaftlicher Dienst 308
Polizeitechnik/Materialmanagement 2.106
Einsatzmedizin 411
Trainingszentrum Kührointhaus 0
E-Learning 97
Gesamt 11.801
19. Wie hoch ist die Zahl der jährlich durchgeführten nicht zwingend
erforderlichen, aber optionalen Fortbildungen bei der Bundespolizei (bitte
nach Aufgabenbereichen und Standorten getrennt aufschlüsseln)?
Themenbereich Teilnehmende
Einsatzrecht und Verwaltung 552
Einsatzführung 1.043
Kriminalitätsbekämpfung 621
Polizeitraining 1.782
Qualitätsmanagement 0
Gesellschaftswissenschaften/Sozialwissenschaftlicher Dienst 573
Polizeitechnik/Materialmanagement 1.947
Einsatzmedizin 214
Trainingszentrum Kührointhaus 1.582
E-Learning 0
Gesamt 8.314
20. Welche Mittel stehen für die Fortbildung bei der Bundespolizei für das
Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung (bitte nach Notwendigkeit,
Aufgabenbereichen und Standorten getrennt aufschlüsseln)?
Der BPOLAK wurden für das Jahr 2023 Haushaltsmittel i. H. v.
1 950 000 Euro zugewiesen.
Die nachfolgende Aufstellung bezieht sich auf die Zuweisungen für den Titel
525 01 in der BPOLAK. Für die Aus- und Fortbildung wird ein gemeinsamer
Titel bewirtschaftet. Die Gelder können nicht getrennt bewirtschaftet werden.
Lfd.
Nr.
Kassenanschlag Beträge in € Minderung in € Verstärkung in €
1 BPOLAK Ausbildung 198.500,00 27.900,00
wg. Verstärkung
2 BPOLAK Fortbildung 400.000,00 25.000,00
wg. Verstärkung
3 BPOLAK Nachwuchswerbung 500.000,00 250.000,00
BPOLP
4 BPOLAST Bielefeld 34.000,00
5 BPOLAST Rotenburg 98.000,00
6 BPOLAFZ Bamberg 153.000,00
7 BPOLAFZ Walsrode 13.000,00 5.000,00 aus
Lfd. Nr. 1
5.000,00 aus
Lfd. Nr. 2
8 BPOLAFZ Diez 55.000,00
9 BPOLAFZ Oerlenbach 3.500,00 10.000,00 aus
Lfd. Nr. 1
20.000,00 aus Lfd.
Nr. 2
10 BPOLAFZ Eschwege 20.000,00
11 BPOLAFZ Swisttal 20.000,00 2.900,00 aus
Lfd. Nr. 1
12 BPOLAFZ Neustrelitz 180.000,00
13 BPOLSPSCH Bad Endorf 25.000,00 10.000,00 aus.
Lfd. Nr. 1
Für den Unterbringungs-Bereich der BPOLAK wird auf die Antworten zu den
Fragen 9 und 10 verwiesen.
21. Wie verteilen sich die in Frage 21 erfragten Mittel auf Kosten für
Lehrpersonal, Sachmittel, Unterbringung und weitere Posten?
Für den Unterbringungs-Bereich der BPOLAK wird auf die Antworten zu den
Fragen 9 und 10 verwiesen. Bei der Bewirtschaftung kann grundsätzlich nicht
zwischen Aus- und Fortbildung unterschieden werden, da die meisten
Ausgaben beide Bereiche betreffen. Bei den konsumtiven Titeln erfolgten im Jahr
2023 folgende Zuweisungen:
Titel Zuweisung
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte,
Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige
Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung (511 01)
2.836.000 €
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
(514 01)
2.720.000 €
Mieten und Pachten (518 01) 616.292 €
Für spezielle Fortbildungen wird grundsätzlich die vorhandene Ausstattung
gemäß Ausstattungsnachweisung genutzt, d. h. es wird die normale, vorhandene
Ausstattung genutzt. Für Fortbildungen im Bereich Auslandsverwendungen
wurde 2021 bis 2022 Ausstattung aus EU-Mitteln i. H. v. ca. 410 000 Euro
beschafft.
Zur Durchführung der dienststelleninternen Fortbildung der übrigen
Bundespolizeibehörden werden zum Teil weitere räumliche Kapazitäten vorgehalten.
Deren Miet- und Betriebskosten können aufgrund unterschiedlicher örtlicher
Gegebenheiten nicht dargestellt werden. Ursächlich hierfür sind bspw.
unterschiedlich ausgestaltete (Miet‑)Verträge, die gemeinsame Nutzung von Flächen
durch mehrere Organisationseinheiten, fehlende „raumscharfe“ Miet- und
Betriebskostenabrechnungen etc.
Darüber hinaus finden auch in den vorhandenen Besprechungsräumen
Schulungen, Lehrgänge und/oder Fortbildungen statt. Die hierdurch entstehenden
nutzungsanteiligen Kosten werden nicht gesondert ermittelt.
22. Wie viele offene Stellen gibt es im Bereich des Lehrpersonals für die
Fortbildung bei der Bundespolizei unter Berücksichtigung der gültigen
Organisations- und Dienstpostenpläne (bitte nach Standorten getrennt
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Darüber hinaus hat die
Bundespolizei außerhalb der Bundespolizeiakademie in allen Behörden und ihren
nachgeordneten Dienststellen geschultes Lehrpersonal (dienststelleninterne
Fortbildungstrainer und Fortbildungstrainerinnen, Multiplikatoren und
Multiplikatorinnen) für die dienststelleninterne Fortbildung.
23. An welchen Standorten werden Fortbildungen zu bestimmten
Themenbereichen durchgeführt (bitte nach Kompetenzbereich getrennt
aufschlüsseln)?
Die BPOLAK am Standort Lübeck und die nachgeordneten Dienststellen
führen fächerübergreifend Fortbildungen für die Bedarfsträger der Bundespolizei
durch. Darüber hinaus verfügen folgende Dienststellen über besondere
Expertisen:
• BPOLAFZ Neustrelitz: Bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung und
Fahndung,
• BPOLAFZ Walsrode: Freiheitsentziehende Maßnahmen und Rückführung,
• BPOLAFZ Eschwege: Vernehmung, Observation, Mobile
Fahndungseinheit,
• BPOLAFZ Swisttal: Polizeitraining,
• BPOLAFZ Oerlenbach: Kontrollsituationen einschl. Urkunden und
Personenabgleich.
24. An welchen Standorten werden Fortbildungen zur Bewältigung
Lebensbedrohender Einsatzlagen zentral für die Bundespolizei durchgeführt?
In der zentralen Fortbildung werden für die Angehörigen der Bundespolizei in
unterschiedlichen zeitlichen Umfängen Fortbildungen zum Erhalt bzw. den
Ausbau von Grundfertigkeiten zur Bewältigung lebensbedrohlicher
Einsatzlagen (LebEL) für dienststelleninterne Fortbildungstrainer/-innen durchgeführt.
Im Rahmen der zentralen Fortbildung werden die Multiplikatorenlehrgänge für
LebEL am Standort Lübeck im Polizeitrainingszentrum durchgeführt.
Die Multiplikatoren der geschlossenen Einheiten der Bundespolizeidirektion
Bundesbereitschaftspolizei und der Mobilen Kontroll- und
Überwachungseinheit werden in der Bundespolizeisportschule Bad Endorf fortgebildet.
25. Wie viele neue Stellen wurden für diese zentrale Fortbildung zur
Bewältigung Lebensbedrohender Einsatzlagen bei der Bundespolizei seit 2015
geschaffen (bitte nach Standorten getrennt aufschlüsseln)?
Für die zur Erfüllung der Aufgabe der zentralen Fortbildung zur Bewältigung
lebensbedrohlicher Einsatzlagen (LebEL) wurden bisher durch den
Haushaltsgesetzgeber keine zusätzlichen Planstellen und Stellen zur Verfügung gestellt.
Für diese Aufgabe sind daher bisher keine Dienstposten explizit für das LebEL-
Training eingerichtet wurden. Die LebEL-Fortbildung wird daher derzeit durch
Lehrpersonal im Nebenamt und/oder durch Lehrpersonal zu Lasten anderer
Fortbildungsinhalte (Polizeitraining) sichergestellt. Dies belastet die
Einsatzorganisation zusätzlich und speziell die Kollegen, die für Polizeitraining
zuständig sind in hohem Maße.
26. Welche Mittel stehen für die in Frage 25 erfragte Fortbildung zur
Bewältigung Lebensbedrohender Einsatzlagen seit 2015 zur Verfügung (bitte
nach Standort und Jahr getrennt aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei hat bisher keine speziellen Trainingsstätten für das LebEL-
Training eingerichtet. Das Training findet in den bestehenden Einrichtungen
statt. Gesondert auszuweisende Haushaltsmittel sind entsprechend nicht
vorhanden.
27. Welche Mittel sind für die Ertüchtigung der Ressourcen für die in
Frage 25 erfragte Fortbildung zur Bewältigung Lebensbedrohender
Einsatzlagen seit 2015 vorgesehen (bitte nach Standort und Jahr getrennt
aufschlüsseln)?
Für die Umsetzung der Aus- und Fortbildungskonzeption LebEL wurden der
Bundespolizei im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens bisher keine
zusätzlichen Haushaltsmittel zuerkannt.
Abhängig von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ist grundsätzlich
vorgesehen, für jede Behörde der Bundespolizei in einem ersten Schritt eine
regionale und für die gesamte Bundespolizei bis zu drei überregionale LebEL-
Trainingsstätten herzurichten.
28. In welchem Umfang können vorhandene Schießstätten im Sinne der
taktischen Bedarfe genutzt werden, beziehungsweise in welchem Umfang
müssen vorhandene Schießstätten umgebaut oder neu gebaut werden
(bitte nach Standorten getrennt aufschlüsseln)?
Die Schießanlagen der Bundespolizei erfüllen alle gesetzlichen und
sicherheitstechnischen Anforderungen, die für einen sicheren Dienst- und Schießbetrieb
mit den in der Bundespolizei eingeführten Waffen erforderlich sind. Der
jeweilige Zustand ist u. a. abhängig von der Intensität der Nutzung, der Pflege und
der Errichtung der Schießanlage. Zur Gewährleistung des sicheren
Schießbetriebes werden alle Schießanlagen mindestens einmal jährlich begutachtet und
Bau- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen zur Erhaltung des Zustandes oder zur
Anpassung an die Anforderungen durchgeführt. Ob und in welchem Umfang
vorhandene Schießstätten mit Blick auf die geplante Einführung eines neuen
Polizeigewehrs Anpassungen bedürfen, wird derzeit geprüft.
29. Welche finanziellen Mittel stehen vor dem Hintergrund immer größer
werdender Cybersicherheitsrisiken für die IT-Schulung aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei zur Verfügung (bitte nach
Verwendung bzw. Status getrennt aufschlüsseln)?
Das Fortbildungsbudget beträgt für das Jahr 2023 620 000 Euro.
30. Welche Mittel stehen zur Vorbereitung von Bundespolizistinnen und
Bundespolizisten auf Auslandsverwendungen, insbesondere im Rahmen
von Frontex-Einsätzen, zur Verfügung (bitte nach Verwendung und
Standorten aufschlüsseln)?
Die Vorbereitung der Polizistinnen und Polizisten von Bund und Ländern für
Auslandsverwendungen wird von Bund und Ländern gemeinsam durchgeführt.
Verantwortlich sind die Fachgruppe Auslandsverwendungen des Lehrbereich
Aus- und Fortbildung der BPOLAK, das Landesamt für Ausbildung,
Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die
Hochschule für Polizei des Landes Baden-Württemberg.
Soweit die BPOLAK die Vorbereitungskurse für Auslandsverwendungen
durchführt, sind die diesbezüglichen Personal- und Sachkosten Teil des
allgemeinen Fortbildungsbudget der Bundespolizei. Eine getrennte Aufschlüsselung
der Kosten für die auslandsbezogenen Fortbildungen erfolgt nicht.
31. Wie viele Schulungsplätze im Bereich der Cybersicherheit bzw. IT-
Schulung stehen jährlich für alle Mitarbeiter der Bundespolizei zur
Verfügung, und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte nach Jahren und Kompetenzbereich getrennt aufschlüsseln)?
Bezogen auf die Kompetenzbereiche wird zwischen Mitarbeiterschulung und
Fortbildung für Fachkräfte Informationssicherheit unterschieden.
Die Mitarbeiterschulungen finden im Rahmen der dienststelleninternen
Fortbildung in allen Behörden der Bundespolizei statt. Für Fachkräfte
Informationssicherheit bietet die BPOLAK zentrale Fortbildungsprodukte an. Hierzu gibt es
gemäß Fortbildungskatalog fünf Lehrgänge für IT Sicherheitsbeauftragte und
fünf Lehrgänge, die inhaltliche Themen zur IT-Sicherheit vermitteln.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Lehrgangsplätze ist abhängig von den
gemeldeten Bedarfen durch die Bedarfsträger, den jährlich vorgegebenen
Schwerpunkten durch das Bundespolizeipräsidium und den zur Verfügung
stehenden Ressourcen. Zur Deckung der Bedarfe wird seit dem Jahr 2018 auch
auf externe Fortbildungen zurückgegriffen.
Für das Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik der
Bundespolizei werden die Schulungsplätze nach vorheriger Bedarfserhebung vergeben.
Für die Jahre seit 2016 ergibt sich folgendes Bild:
Schulungsplätze, die extern beschafft wurden:
(Gesamtschulungsplätze der Abteilung 5/davon Referat 55
Informationssicherheit Sicherheit)
2016 – 343 Lehrgangsplätze/27 Lehrgangsplätze,
2017 – 372 Lehrgangsplätze/13 Lehrgangsplätze,
2018 – 242 Lehrgangsplätze/zwölf Lehrgangsplätze,
2019 – 276 Lehrgangsplätze/19 Lehrgangsplätze,
2020 – 247 Lehrgangsplätze/ein Lehrgangsplatz,
2021 – 247 Lehrgangsplätze/25 Lehrgangsplätze,
2022 – 223 Lehrgangsplätze/49 Lehrgangsplätze,
2023 bis 30 Mai 2023 – 162 Lehrgangsplätze/24 Lehrgangsplätze.
Schulungsplätze bei BPOLAK mit IT-Bezug:
(Gesamtschulungsplätze der Abteilung 5/davon Referat 55
Informationssicherheit)
2016 – 111 Lehrgangsplätze/ein Lehrgangsplatz,
2017 – 204 Lehrgangsplätze/13 Lehrgangsplätze,
2018 – 71 Lehrgangsplätze/ein Lehrgangsplatz,
2019 – 104 Lehrgangsplätze/keine Lehrgangsplätze,
2020 – 30 Lehrgangsplätze/keine Lehrgangsplätze,
2021 – 46 Lehrgangsplätze/zwei Lehrgangsplätze,
2022 – 69 Lehrgangsplätze/zwei Lehrgangsplätze,
2023 bis 30. Mai 2023 – 14 Lehrgangsplätze/ein Lehrgangsplatz.
32. Wie viele Stellen stehen der Bundespolizei im Bereich des Lehrpersonals
für Aus- und Fortbildung insgesamt zur Verfügung (bitte nach
Verwendung beziehungsweise Kompetenzbereich getrennt aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
33. Wie stellt sich die Situation der Altersabgänge des Lehrpersonals dar
(bitte nach Jahrgang und Verwendung beziehungsweise
Kompetenzbereich getrennt aufschlüsseln)?
Laufbahn Funktion 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Assistenztrainer 1
Diensthunde-lehrwart 1
Fachkoordinator
gD zgl. Fachlehrer 2 6 1 3 3 6 4 2
Fachlehrer 17 21 29 31 15 22 25 38
Lehrkraft 8 11 3 6 5 6 12 11
Trainer 3 2 1
Fachlehrer 1 3 3
mD Fahrlehrer 1 1
Lehrkraft 1 6 8 6 9 4 8 8
28 48 43 49 37 38 49 62
34. Sind zur Vermeidung von Kompetenzverlusten bereits frühzeitige
Personalmaßnahmen zur Auswahl und Qualifizierung (vergleichbar wie bei
der Bundeswehr) geplant, und wenn ja, welche?
Zum Erhalt von Kompetenzen werden frühzeitig geeignete Maßnahmen zum
Wissenstransfer ergriffen, wie z. B. die frühzeitige Einstellung einer
Nachfolgerin/eines Nachfolgers mit Überlappungszeit.
35. Wie hoch ist die Anzahl der beim Lehrpersonal der Bundespolizei
anfallenden Überstunden?
Innerhalb der BPOLAK sind beim Lehrpersonal nachfolgende Überstunden
angefallen.
Dienststelle 01.01.2022 01.01.2023
BPOLTZK 0 0
BPOLSPSCH KBM 0 0
SPSCH END 0 0
BPOLAFZ OEB 3.389,3 4.384,5
BPOLAFZ WAL 2.388,46 2.503,21
BPOLAST BI 3.446,08 3.463,07
BPOLAFZ ESW 4.168 4.695
BPOLAST ROF 3.552 2.494
BPOLAFZ BA 16.423,2 14.174,35
BPOLAFZ NZ 2.005,15 3.426,8
BPOLAFZ SWT 328 405
BPOLAFZ DIZ 1.255 1.405
LB AuF 831,78 907,48
Gesamt: 37.786,97 37.858,41
36. Ist unter Berücksichtigung des Aufwuchses der dezentralen
Fortbildungen bei den Bundespolizeidirektionen ein einheitlicher Fortbildungsstand
gewährleistet, und wie wird diese Einheitlichkeit fachlich sichergestellt?
Die BPOLAK gewährleistet einen einheitlichen Standard in der zentralen
Fortbildung für Führungskräfte und Spezialisten sowie das Lehrpersonal und
nebenamtliche Multiplikatoren für die dienststelleninterne Fortbildung in den
Bundespolizeidirektionen. Es besteht gegenüber dem fortgebildeten Personal
eine Fachaufsicht, die insbesondere in Form wiederkehrender
Fortbildungsmaßnahmen wahrgenommen wird.
37. Welche Mittel stehen den dezentral aufwachsenden
Fortbildungsbereichen der Bundespolizeidirektionen zur Verfügung?
Für die Liegenschaftstitel wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Zu den
übrigen Mitteln kann innerhalb der gesetzten Fristen für die Beantwortung
dieser Kleinen Anfrage keine Aussage getroffen werden.
38. Verfügen die Ausbildungsstandorte der Bundespolizei über WLAN-
Zugänge (bitte nach Standorten getrennt aufschl��sseln)?
Bei der BPOLAK am Standort Lübeck erfolgt eine Inbetriebnahme von sechs
Internet-Cafes zum 1. Juli 2023. Die BPOLAFZ in Diez, Eschwege und
Swisttal verfügen nahezu flächendeckend in allen Unterkunftsgebäuden über
WLAN. Die anderen vier BPOLAFZ verfügen nur in wenigen Bereichen über
WLAN. Von den zwei Bundespolizeiausbildungsstätten (BPOLAST) erfolgt
eine Ausstattung der BPOLAST Rotenburg an der Fulda mit WLAN
voraussichtlich im dritten Quartal 2023 in allen Unterkunftsgebäuden. Die
Bundespolizeisportschulen in Bad Endorf und Kienbaum sind bereits mit WLAN
ausgestattet.
39. Wie hoch sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die
Instandsetzung beziehungsweise Instandhaltung der Liegenschaften für die
Aus- und Fortbildung der Bundespolizei (bitte nach Liegenschaften
getrennt aufschlüsseln)?
Die unter Frage 10 bzw. 21 bezifferten Mieten- und Pachten im Zusammenhang
mit dem Einheitlichem Liegenschaftsmanagement (Titel 518 02) beinhalten
einen sogenannten Bauunterhaltungszuschlag i. H. v. 15 Prozent. Aus diesen
Mitteln bestreitet die BImA die in den Liegenschaften anfallenden
Instandsetzungsmaßnahmen.
40. Über welche Kapazitäten verfügen die einzelnen Liegenschaften für die
Aus- und Fortbildung der Bundespolizei aktuell (bitte nach
Liegenschaften getrennt aufschlüsseln)?
Die Liegenschaften der BPOL für die Aus- und Fortbildung verfügen aktuell
über folgende Kapazitäten in Bezug auf die Unterkunftsplätze (UkPl):
BPOLAFZ WAL 420 UkPl,
BPOLAFZ NZ 596 UkPl,
BPOLAFZ SWT 620 UkPl,
BPOLAFZ ESW 420 UkPl,
BPOLAFZ OEB 416 UkPl,
BPOLAFZ BA 2 234 UkPl,
BPOLAFZ DIZ 492 UkPl,
BPOLAST BI 450 UkPl,
BPOLAST ROF 450 UkPl,
BPOLAK HL 964 UkPl.
41. Haben sich die in Frage 40 erfragten Kapazitäten mit der
Haushaltsplanung 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verändert, und wenn ja,
wie (bitte nach Liegenschaften getrennt aufschlüsseln)?
Die BPOLAFZ NZ und DIZ hatten im Jahr 2022 durch aufgestellte
Mietcontainer in den Liegenschaften temporär deutlich höhere Unterkunftsplatz-
Kapazitäten, die im Jahr 2023 durch den Rückbau wieder auf die vorgenannten
Kapazitäten verringert werden.
42. Welche Baumaßnahmen sind derzeit in Bezug auf Liegenschaften zur
Aus- und Fortbildung der Bundespolizei in welchem finanziellen
Umfang und in welchem Zeitraum geplant (bitte nach Liegenschaften
getrennt aufschlüsseln)?
Für die in der nachstehenden Tabelle dargestellten Maßnahmen hat die
Bundespolizei bereits Haushaltsvorsorge getroffen. Darüber hinaus sind in den
Liegenschaften der BPOLAK und der BPOLAFZ weitere Neubau-, Umbau- und
Sanierungsmaßnahmen initiiert bzw. befinden sich in der Planung. Sobald der
Bundespolizei für diese Maßnahmen eine Kostenhöhe und die voraussichtliche
Miethöhe vorliegt, wird der jeweilige Haushaltsmittelbedarf für zusätzliche
Mieten im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens eingeworben.
Darüber hinaus werden seitens der BImA verschiedene energetische
Sanierungsmaßnahmen geplant, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung
zu erreichen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch die BImA.
Dienststelle/Maßnahme
Gesamtkosten in T €
voraus.
Übergabe
BPOLAK – Liegenschaft Dr. Robert Lehr:
– Neubau einer Mehrzwecksporteinrichtung inklusive Polizei- und
Situationstrainingsbereich
63.215 2028
– Neubau einer Schwimmhalle 8.400 2026
– Neubau eines Wirtschaftsgebäudes 10.000 2028
– IT-Vernetzung der Unterkunftswohnräume Geb. 4 110 2024
– Absicherung VS-Registratur Geb. 3 32 2024
BPOLAK – Liegenschaft Falkenfeld
– Teeküche Geb. 4, DG 20 2024
– Sozialmedizinischer Dienst Geb. 5 8 2024
BPOLAK – Diensthundeschule Neuendettelsau
– Container Waschplatz 9 2024
BPOLAK – Diensthundeschule Bleckede
– Überdachung Ausbildungsfläche
35 2024
BPOLAFZ Eschwege
– Grundsanierung des Unterkunftsgebäudes Nr. 3 inkl. Interim 9.782 2026
– Neubau Unterkunftsgebäude 6.275 2026
– Klimaanlage Technikraum Geb. 9 14 2024
BPOLAFZ Eschwege – Außenstelle Rotenburg an der Fulda
– Herrichtung im Zuge der Einstellungsoffensive 53.935 2024
– Ersatzneubau Lehrsaalgebäude 9.177 2027
– Neubau Raumschießanlage 11.261 2027
BPOLAFZ Oerlenbach
– Neubau bzw. Anbau Sanitätsgebäude 4.660 2026
BPOLAFZ Walsrode
– Neubau Erweiterung Einsatztrainingshalle 2.400 2025
– Errichtung Nebenräume für die Raumschießanlage 954 2024
– Belüftung Medienstelle 16 2024
BPOLAFZ Walsrode – Außenstelle Bielefeld
– Herrichtung im Zuge der Einstellungsoffensive 37.040 2024
BPOLAFZ Bamberg
– Schaffung WLAN-Infrastruktur 1.200 2024
– Herrichtung Geb. 7016 zur Schaffung von Mattenflächen 363 2024
– Lüftungs- und Kühlkonzept Wache Geb. 7053 26 2024
BPOLAFZ Neustrelitz
– Verlegung der Waffenkammer in das Geb. 2 135 2025
– Ertüchtigung von IKT Betriebsräumen/LAN-Unterstationen 95 2024
BPOLAFZ Swisttal
– Sicherungsmaßnahmen auf Grundlage des Sicherheitskonzeptes 328 2024
– Schließanlage 182 2024
Bundespolizeitrainingszentrum Kührointhaus
– Erweiterungsbau 4.423 2026
Bundespolizeisportschule Bad Endorf
– Neubau Anschubstrecke für die Sportarten Bob, Skeleton und Rennrodeln 1.247 2024
Bundespolizeisportschule Kienbaum
– Neubau eines Dienststellengebäudes 27.945 2027
43. Welche Änderungen hinsichtlich der bis 2022 erfolgten
Infrastrukturmaßnahmen und für die Zukunft geplanten bauerhaltenden und
Neubaumaßnahmen ergeben sich aufgrund der Änderungen in der aktuellen
Haushaltslage, aufgelistet je Standort von Bundespolizeiaus- und -
fortbildungszentren (BPOLAFZ) und Bundespolizeiausbildungsstätten
(BPOLAST)?
Eine Änderung der Haushaltslage hat derzeit noch keinen Einfluss auf bis zum
Jahr 2022 durchgeführte oder geplante Maßnahmen. Eine haushälterische
Vorsorge ist bereits erfolgt bzw. kann für die Jahre 2025 ff. im noch anstehenden
Haushaltsaufstellungsverfahren getroffen werden.
44. Wie hoch sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die
Anwerbung von Auszubildenden bei der Bundespolizei?
Im Jahr 2023 stehen für die Anwerbung von Auszubildenden bei der
Bundespolizei Haushaltsmittel in Höhe von 3 059 052 Euro beim
Bundespolizeipräsidium und 750 000 Euro bei der BPOLAK zur Verfügung.
45. Wie haben sich die in Frage 45 erfragten Haushaltsmittel in den letzten
zehn Jahren verändert (bitte nach Haushaltsjahr getrennt aufschlüsseln)?
Die Haushaltsmittel haben sich seit dem Jahr 2013 wie folgt verändert.
Jahr Haushaltsmittel für Nachwuchsgewinnung
(BPOLP)
Haushaltsmittel Nachwuchsgewinnung
(BPOLAK)
2013 318.588 € 116.362 €
2014 214.945 € 109.603 €
2015 349.057 € 145.268 €
2016 547.673 € 289.332 €
2017 710.000 € 316.992 €
2018 1.338.811 € 531.685 €
2019 1.743.675 € 643.914 €
2020 1.792.384 € 1.003.712 €
2021 1.114.000 € 860.046 €
2022 1.217.924 € 854.796 €
2023 3.059.052 € 750.000 €
Anlage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage 20/7122 der Fraktion der CDU/CSU
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Allgemeine Kontoinformationen zu Bewirtschafter 010 15 138 für das Haushaltsjahr 2023
Letzter Buchungstag: 26.06.2023
M 525 01 /AUS- UND FORTBILDUNG
Haushaltsstelle/Objekt: 0003156889
Deckungskennzeichen: 1
übergeordnetes Konto: 000 00 000 / 0625525017
Haushaltsstelle: 0625525017
Bundespolizeipräsidium
Potsdam
Bundespolizeidirektion
Bad Bramstedt
Bundespolizeidirektion
Hannover
Bundespolizeidirektion
St. Augustin
Ansatz/erhaltene
Zuweisung:
14.260.000,00€ 180.000,00€ 55.000,00€ 50.000,00€
Solländerungen: -5.000,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
Soll: 14.255.000,00€ 180.000,00€ 55.000,00€ 50.000,00€
gegebene
Zuweisungen:
14.255.000,00€ 180.000,00€ 55.000,00€ 50.000,00€
Änderung bei
Nachgeordneten:
639.164,21€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
Festlegungen: 905.110,42€ 60.787,31€ 0,00€ 0,00€
Anordnungen: -750.550,99€ 3.599,39€ 364,50€ 0,00€
Zahlungen: 3.153.099,59€ 57.576,67€ 25.906,57€ 34.306,61€
verfügbare Restmittel: 11.586.505,19€ 58.036,63€ 28.728,93€ 15.693,39€
Rückrufbetrag: 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
Annahmeanordnungen: 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
Einzahlungen: 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
verlagerte
Rückeinahmen
0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
Seite 2 von 4
Bundespolizeidirektion
Koblenz
Bundespolizeidirektion
Stuttgart
Bundespolizeidirektion
München
Bundespolizeidirektion Pirna
Ansatz/erhaltene
Zuweisung:
60.000,00€ 70.000,00€ 90.000,00€ 75.000,00€
Solländerungen: 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
Soll: 60.000,00€ 70.000,00€ 90.000,00€ 75.000,00€
gegebene
Zuweisungen:
60.000,00€ 70.000,00€ 90.000,00€ 75.000,00€
Änderung bei
Nachgeordneten:
0,00€ 1.275,00€ 0,00€ -29,80€
Festlegungen: 0,00€ 1.075,00€ 0,00€ 2.596,88€
Anordnungen: 95,96€ 0,00€ 150,00€ 0,00€
Zahlungen: 29.150,72€ 29.630,63€ 52.437,83€ 39.166,86€
verfügbare Restmittel: 30.753,32€ 40.569,37€ 37.412,17€ 33.206,46€
Rückrufbetrag: 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
Annahmeanordnungen: 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
Einzahlungen: 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
verlagerte
Rückeinahmen
0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
Seite 3 von 4
Bundespolizeidirektion
Berlin
Bundespolizeidirektion
Flughafen F/M
Bundespolizeidirektion
Bundesbereitschaftspolizei
Bundespolizeiakademie
Lübeck
Ansatz/erhaltene
Zuweisung:
65.000,00€ 50.000,00€ 200.000,00€ 1.950.000,00€
Solländerungen: 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
Soll: 65.000,00€ 50.000,00€ 200.000,00€ 1.950.000,00€
gegebene
Zuweisungen:
65.000,00€ 50.000,00€ 199.999,99€ 1.950.000,00€
Änderung bei
Nachgeordneten:
0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
Festlegungen: 3.788,00€ 2.549,58€ 0,00€ 1.202,69€
Anordnungen: 1.118,11€ 212,00€ 3.386,38€ 25.942,70€
Zahlungen: 28.322,47€ 11.241,56€ 73.595,26€ 951.723,05€
verfügbare Restmittel: 31.771,42€ 35.996,86€ 123.018,36€ 971.131,56€
Rückrufbetrag: 0,00€ 0,00€ 0,01€ 0,00€
Annahmeanordnungen: 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
Einzahlungen: 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
verlagerte
Rückeinahmen
0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€
Seite 4 von 4
Bundespolizeidirektion 11 Bundespolizeipräsidium
Referat 81
Bundespolizeipräsidium
Referat 73
Ansatz/erhaltene Zuweisung: 1.850.000,00€ 4.076.300,00€ 5.483.700,00€
Solländerungen: 0,00€ 635.381,01€ 0,00€
Soll: 1.850.000,00€ 4.711.681,01€ 5.483.700,00€
gegebene Zuweisungen: 1.850.000,00€ 0,00€ 0,00€
Änderung bei
Nachgeordneten:
2.538,00€ 0,00€ 0,00€
Festlegungen: 225.562,99€ 607.547,97€ 0,00€
Anordnungen: 69.266,03€ -854.686,06€ 0,00€
Zahlungen: 527.995,51€ 1.292.045,85€ 0,00€
verfügbare Restmittel: 1.029.713,47€ 3.666.773,25€ 5.483.700,00€
Rückrufbetrag: 0,00€ 3.666.773,25€ 5.483.700,00€
Annahmeanordnungen: 0,00€ -60.667,06€ 0,00€
Einzahlungen: 0,00€ -60.667,06€ 0,00€
verlagerte Rückeinahmen 0,00€ -945.000,00€ 0,00€
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]