Auswirkungen der avisierten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes auf gemeinnützige Übernachtungsstätten und deren Träger
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus hat dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt. Demnach muss grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau- und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen (www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele gemeinnützige Übernachtungsstätten, wie Jugendherbergen, Schullandheime oder Familienferienstätten, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte tabellarisch je Land auflisten), und wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gebäudebestand?
Wie viele Gebäude von gemeinnützigen Übernachtungsstätten, wie Jugendherbergen, Schullandheimen oder Familienferienstätten, werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Wärmepumpen beheizt?
Wie viele Gebäude von gemeinnützigen Übernachtungsstätten, wie Jugendherbergen, Schullandheimen oder Familienferienstätten, werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Fernwärme beheizt?
Wie viele Gebäude von gemeinnützigen Übernachtungsstätten, wie Jugendherbergen, Schullandheimen oder Familienferienstätten, werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Hybridheizungen (Gasheizungen kombiniert mit Wärmepumpen) beheizt?
Wie viele Gebäude von gemeinnützigen Übernachtungsstätten, wie Jugendherbergen, Schullandheimen oder Familienferienstätten, werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent mit Wasserstoff gespeist werden, beheizt?
In wie vielen gemeinnützigen Übernachtungsstätten, wie Jugendherbergen, Schullandheimen oder Familienferienstätten, ist ggf. ein Austausch von Heizungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden zwei Jahren erforderlich, und wie viele dieser Gebäude sind insgesamt betroffen?
Welche weiteren Investitionen können nach Kenntnis der Bundesregierung neben dem Heizungsaustausch für gemeinnützige Übernachtungsstätten, wie Jugendherbergen, Schullandheime oder Familienferienstätten, erforderlich werden, um die avisierten gesetzlichen Vorgaben des GEG zu erfüllen?
Wie hoch ist entsprechend der geplanten Novellierung des GEG nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Investitionsbedarf in Gebäuden von gemeinnützigen Übernachtungsstätten, wie Jugendherbergen, Schullandheimen oder Familienferienstätten, für einen etwaigen Heizungsaustausch samt weiteren erforderlichen Maßnahmen?
Welche finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für gemeinnützige Übernachtungsstätten, wie Jugendherbergen, Schullandheime oder Familienferienstätten, bzw. deren Träger vor?
Hat sich die Bundesfamilienministerin Lisa Paus ggf. im Zuge der Ressortabstimmung hinsichtlich der Belange von gemeinnützigen Übernachtungsstätten, wie Jugendherbergen, Schullandheimen oder Familienferienstätten, und deren Trägern für konkrete Änderungen im Gesetzentwurf eingesetzt, falls ja, für welche, und falls nein, warum nicht?