[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7176 –
Auswirkungen der avisierten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes auf
Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Einrichtungen der Altenpflege
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 die Novellierung des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Auch der Bundesminister für Gesundheit
Dr. Karl Lauterbach hat dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt und
nicht wie etwa der Bundesminister der Finanzen Christian Lindner eine
entsprechende Protokollerklärung abgegeben. Demnach muss grundsätzlich ab
dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau- und
Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) mindestens 65 Prozent
erneuerbare Energie nutzen (
www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/
GEG/faq-geg.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG-E) am 19. April 2023 beschlossen. Der Gesetzentwurf befindet
sich derzeit in der parlamentarischen Beratung und wird innerhalb dieser
Beratungen aller Voraussicht nach Veränderungen erfahren. Dies vorausgeschickt
werden die Fragen, die sich auf das Gebäudeenergiegesetzes beziehen, anhand
des GEG-E beantwortet, wie er am 19. April 2023 beschlossen wurde.
1. Wie viele Krankenhäuser gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland (bitte tabellarisch je Land auflisten), und wie groß ist nach
Kenntnis der Bundesregierung der Gebäudebestand?
Mit Stand 26. Oktober 2022 gab es in Deutschland im Jahr 2021 1 887
Krankenhäuser (Statistisches Bundesamt). Zur Beantwortung der Frage nach der
Verteilung der Krankenhäuser auf die Länder wird auf die diesbezügliche
Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes im Internet verwiesen (
www.desta
tis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Tabellen/
eckzahlen-krankenhaeuser.html). Die Krankenhausplanung liegt in der
Kompetenz der Länder.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7493
20. Wahlperiode 28.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 27. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Größe des
Gebäudebestands der Krankenhäuser vor. Hinsichtlich der statistisch erfassten
Bettenanzahl zugelassener Krankenhäuser wird auf das Krankenhausverzeichnis 2021
des Statistischen Bundesamtes verwiesen (
www.destatis.de/DE/Themen/Gesell
schaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Publikationen/Downloads-Kranke
nhaeuser/krankenhausverzeichnis-3500100217005.xlsx?__blob=publication
File).
2. Wie viele Gebäude von Krankenhäusern werden in Deutschland derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Wärmepumpen beheizt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
3. Wie viele Gebäude von Krankenhäusern werden in Deutschland derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Fernwärme beheizt?
Aus eigenen Erhebungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Klimaschutzbefragung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) ergab
folgende Zahlen: Bei den genutzten Energieträgern dominierte Erdgas mit
92 Prozent. Fernwärme und leichtes Heizöl waren als Energieträger bei etwa
der Hälfte der Krankenhäuser im Einsatz. Nahwärme und schweres Heizöl
wurden dagegen nur bei weniger als 10 Prozent der befragten Einrichtungen
genutzt (vgl. nachfolgende Abbildung). Unter „Sonstiges“ wurden unter anderem
Holzhackschnitzel und Heißwasser (130 Grad Celsius) als weitere nicht
gelistete Energieträger genannt. Bei der Dateninterpretation muss beachtet werden,
dass die genannten Energieträger auch gleichzeitig zum Einsatz kommen
können.
4. Wie viele Gebäude von Krankenhäusern werden in Deutschland derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Hybridheizungen (Gasheizungen
kombiniert mit Wärmepumpen) beheizt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
5. Wie viele Gebäude von Krankenhäusern werden in Deutschland derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Heizungen, die mindestens zu
65 Prozent mit Wasserstoff gespeist werden, beheizt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
6. In wie vielen viele Gebäuden von Krankenhäusern ist ein Austausch von
Heizungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden zwei
Jahren erforderlich?
Aus eigenen Erhebungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Um einen Überblick über die Ausstattung der technischen Anlagen und ihrer
Leistungsfähigkeit im Bereich Wärmeversorgung zu erhalten, wurden die
Krankenhäuser im Rahmen einer DKI-Klimaschutzbefragung u. a. nach den
genutzten Wärmeerzeugern sowie zum Alter der technischen Anlagen befragt, um
zu einer Einschätzung eines möglichen Investitionsbedarfs in diesem Bereich
zu gelangen. Die Ergebnisse zeigen, dass in über zwei Dritteln der befragten
Krankenhäuser (66 Prozent) ein Gaskessel zur Wärmeerzeugung zum Einsatz
kommt. Gaskessel sind damit die am häufigsten eingesetzten technischen
Anlagen zur Wärmeerzeugung. Bei 53 Prozent der Teilnehmer kam 2019 ein
Blockheizkraftwerk zur Wärmeerzeugung zum Einsatz. Ein Dampfkessel
wurde bei 35 Prozent der Einrichtungen genutzt. Fernwärme wurde bei 30 Prozent
eingesetzt. Bei etwas über 10 Prozent der befragten Einrichtungen wurde
Wärme mittels Ölkessel erzeugt. Weitere abgefragte Wärmeerzeuger aus dem
Bereich der erneuerbaren Energien waren jeweils mit deutlich unter 5 Prozent
vertreten. Der Ölkessel wies in der Befragung erwartungsgemäß das höchste
durchschnittliche Alter auf (25 Jahre). Die regenerativen Energien Geothermie
und sonstige Anlagen aus diesem Bereich waren mit durchschnittlich sieben
Jahren die jüngsten Anlagen. Solarthermie als weitere regenerative Anlage war
im Schnitt 15 Jahre alt. Blockheizkraftwerke kamen auf ein durchschnittliches
Alter von acht Jahren.
7. Welche weiteren Investitionen können nach Kenntnis der
Bundesregierung neben dem Heizungsaustausch für Krankenhäuser erforderlich
werden, um die avisierten gesetzlichen Vorgaben des GEG zu erfüllen?
Der Regierungsentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht
ausschließlich Anforderungen an neue Heizungsanlagen vor. Investitionen, die
über einen möglichen Heizungsaustausch hinausgehen, sind nach dem Gesetz
nicht erforderlich. Allerdings können Investitionen zur Verringerung des
Wärmeverlusts von Krankenhausgebäuden sinnvoll sein, um einen effizienteren
Heizungsbetrieb zu ermöglichen und somit dauerhafte Einsparungen bei den
Betriebskosten zu erreichen.
8. Wie hoch ist entsprechend der geplanten Novellierung des GEG nach
Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Investitionsbedarf in
Krankenhäusern für einen etwaigen Heizungsaustausch samt weiteren
erforderlichen Maßnahmen?
Nach den vorliegenden Erkenntnissen sind die Krankenhäuser in Bezug auf
ihre Energieeffizienz sehr heterogen aufgestellt. Außerdem hängt der
Investitionsbedarf stark von der Größe der Krankenhäuser ab. Aus diesen Gründen ist
es nicht möglich, einen durchschnittlichen Investitionsbedarf je Krankenhaus
zu ermitteln.
9. Welche finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sieht der vom
Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für die Belange von
Krankenhäusern vor?
In der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sind Krankenhäuser,
Pflegeeinrichtungen und Reha-Kliniken grundsätzlich antragsberechtigt, wenn sie
beispielsweise in kommunaler oder privatwirtschaftlicher Hand sind. Laut derzeit
gültiger Richtlinie sind nicht antragsberechtigt: der Bund, die Länder und deren
Einrichtungen, nicht rechtsfähige Bundesbehörden (d. h. ohne eigene
Rechtsform), Einrichtungen in bundeseigener oder landeseigener Verwaltung. In der
BEG können Einzelmaßnahmen wie der Heizungstausch und auch
Komplettsanierungen gefördert werden. Die BEG wird im Rahmen der Novelle des
Gebäudeenergiegesetzes derzeit überarbeitet.
10. Hat sich der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach ggf. im
Zuge der Ressortabstimmung hinsichtlich der Belange der
Krankenhäuser für konkrete Änderungen im Gesetzentwurf eingesetzt, falls ja,
für welche, und falls nein, warum nicht?
Im Rahmen der Ressortabstimmung hat das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) eine Ergänzung der Begründung zu § 102 Absatz 1 Satz 2 GEG zur
Sicherstellung der Einrichtungen der Daseinsvorsorge eingebracht. In der
Begründung wird klargestellt, dass § 102 GEG auch auf juristische Personen
anzuwenden ist. Eine unbillige Härte kann daher auch für Eigentümer von
Gebäuden vorliegen, die zum Betrieb einer Einrichtung der sozialen Daseinsvorsorge
wie z. B. eines Krankenhauses oder einer Pflege-, Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtung genutzt werden und die für eine bedarfsgerechte Versorgung
erforderlich sind, insbesondere, soweit die nach den Anforderungen dieses
Gesetzes erforderlichen Investitionen eine unverhältnismäßige Belastung
darstellen würden, welche zu Einschränkungen der gesetzlichen Leistungen führen
kann oder die Aufrechterhaltung des Betriebs der betroffenen Einrichtung
gefährdet.
Mit Blick auf einkommensschwache Privathaushalte als auch soziale
Einrichtungen und Dienste sowie Gesundheitseinrichtungen haben sich das BMG und
das BMAS im Rahmen der Ressortabstimmung zudem dafür eingesetzt, dass
hinsichtlich der noch näher auszugestaltenden Förderkulisse und mit ihr die
soziale Flankierung der Gesetzesnovelle, eine grundsätzliche soziale Ausrichtung
der Fördermittel in § 89 GEG geregelt werden.
11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Bedarf und
Umfang von energetischer Sanierung bei Krankenhausgebäuden vor?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
12. Wie viele Altenpflegeeinrichtungen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland (bitte tabellarisch je Land auflisten), und wie
groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gebäudebestand?
Der Bundesregierung liegen für einzelne Länder keine Daten vor. Bundesweit
gibt es mit Stand 21. Dezember 2022 16 115 stationäre Pflegeeinrichtungen
und 15 376 ambulante Pflegedienste. Die Daten sind abrufbar auf der
Internetseite des Statischen Bundesamtes (
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Gesundheit/Pflege/Tabellen/pflegeeinrichtungen-deutschland.html).
13. Wie viele Gebäude von Altenpflegeeinrichtungen werden in Deutschland
derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Wärmepumpen beheizt?
14. Wie viele Gebäude von Altenpflegeeinrichtungen werden in Deutschland
derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Fernwärme beheizt?
15. Wie viele Gebäude von Altenpflegeeinrichtungen werden in Deutschland
derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Hybridheizungen
(Gasheizungen kombiniert mit Wärmepumpen) beheizt?
16. Wie viele Gebäude von Altenpflegeeinrichtungen werden in Deutschland
derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Heizungen, die
mindestens zu 65 Prozent mit Wasserstoff gespeist werden, geheizt?
17. In wie vielen Gebäuden von Altenpflegeeinrichtungen ist nach Kenntnis
der Bundesregierung ein Austausch von Heizungen in den kommenden
zwei Jahren erforderlich?
Die Fragen 13 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Gemäß § 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind die Länder für
die Vorhaltung der pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich.
18. Welche weiteren Investitionen können nach Kenntnis der
Bundesregierung neben dem Heizungsaustausch an Altenpflegeeinrichtungen
erforderlich werden, um die avisierten gesetzlichen Vorgaben des GEG zu
erfüllen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Auch bei Gebäuden von
Pflegeeinrichtungen können Investitionen zur Verringerung des Wärmeverlusts
sinnvoll sein, um einen effizienteren Heizungsbetrieb zu ermöglichen und
dauerhafte Einsparungen bei den Betriebskosten zu erreichen.
19. Wie hoch ist entsprechend der geplanten Novellierung des GEG nach
Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Investitionsbedarf
an Altenpflegeeinrichtungen für einen etwaigen Heizungsaustausch samt
weiteren erforderlichen Maßnahmen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die
Antwort zu den Fragen 13 bis 17 verwiesen.
20. Welche finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sieht der vom
Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für die Belange von
Altenpflegeeinrichtungen vor?
Nach dem Pflegeversicherungsrecht sind die Länder verantwortlich für die
Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und
wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur (§ 9 SGB XI). In diesem Rahmen
wird das Nähere zur Planung und zur finanziellen Förderung der
Pflegeeinrichtungen durch Landesrecht bestimmt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
21. Hat sich der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach ggf. im
Zuge der Ressortabstimmung hinsichtlich der Belange der
Altenpflegeeinrichtungen für konkrete Änderungen im Gesetzentwurf eingesetzt,
falls ja, für welche, und falls nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 verwiesen.
22. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Bedarf und
Umfang von energetischer Sanierung bei Gebäuden von
Altenpflegeeinrichtungen vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Zugelassene voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die Ergänzungshilfen
zum Ausgleich steigender Preise für Erdgas, Wärme und Strom nach
§ 154 SGB XI erhalten, sind jedoch gesetzlich verpflichtet, bis zum 31.
Dezember 2023 eine Energieberatung durch einen Gebäudeenergieberater durchführen
zu lassen. Die Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, den Pflegekassen einen
Nachweis über die erfolgte Beratung und die konkreten Maßnahmen zur
Umsetzung der Empfehlungen zu übermitteln. Wird der Nachweis bis zum 15.
Januar 2024 nicht an die Pflegekassen übermittelt, wird der ausgezahlte
Erstattungsbetrag der Ergänzungshilfen für die Monate Januar 2024 bis
einschließlich April 2024 um jeweils 20 Prozent gekürzt.
23. Wie viele Reha-Kliniken gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland (bitte tabellarisch je Land auflisten), und wie groß ist nach
Kenntnis der Bundesregierung der Gebäudebestand?
Zur Beantwortung der Frage nach der Anzahl der Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtungen wird auf die Veröffentlichung des Statistischen
Bundesamtes im Internet verwiesen (
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/
Gesundheit/Vorsorgeeinrichtungen-Rehabilitationseinrichtungen/Tabellen/gd-v
orsorge-reha-bl.html).
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse dazu vor, wie groß der
Gebäudebestand der Rehabilitationseinrichtungen ist.
24. Wie viele Gebäude von Reha-Kliniken werden in Deutschland derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Wärmepumpen beheizt?
25. Wie viele Gebäude von Reha-Kliniken werden in Deutschland derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Fernwärme beheizt?
26. Wie viele Gebäude von Reha-Kliniken werden in Deutschland derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Hybridheizungen (Gasheizungen
kombiniert mit Wärmepumpen) beheizt?
27. Wie viele Gebäude von Reha-Kliniken werden in Deutschland derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Heizungen, die mindestens zu
65 Prozent mit Wasserstoff gespeist werden, geheizt?
28. In wie vielen Gebäuden von Reha-Kliniken ist nach Kenntnis der
Bundesregierung ein Austausch von Heizungen in den kommenden zwei
Jahren erforderlich?
29. Welche weiteren Investitionen können nach Kenntnis der
Bundesregierung neben dem Heizungsaustausch an Reha-Kliniken erforderlich
werden, um die avisierten gesetzlichen Vorgaben des GEG zu erfüllen?
30. Wie hoch ist entsprechend der geplanten Novellierung des GEG nach
Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Investitionsbedarf
an Reha-Kliniken für einen etwaigen Heizungsaustausch samt weiteren
erforderlichen Maßnahmen?
Die Fragen 24 bis 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
31. Welche finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sieht der vom
Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für die Belange von Reha-Kliniken
vor?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
32. Hat sich der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach ggf. im
Zuge der Ressortabstimmung hinsichtlich der Belange der Reha-Kliniken
für konkrete Änderungen im Gesetzentwurf eingesetzt, falls ja, für
welche, und falls nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
33. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Bedarf und
Umfang von energetischer Sanierung bei Gebäuden von Reha-Kliniken vor?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 24 bis 30 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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