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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auswirkungen der avisierten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes auf Kitas und Kitaträger

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

29.06.2023

Aktualisiert

07.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/723114.06.2023

Auswirkungen der avisierten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes auf Kitas und Kitaträger

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, hat dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt. Demnach muss grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau- und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen (www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Kitas in öffentlicher, freier und privater Trägerschaft gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte tabellarisch je Land und Unterteilung je Trägerschaft auflisten), und wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gebäudebestand?

2

Wie viele Gebäude, in denen sich Kitas befinden, werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Wärmepumpen beheizt (bitte nach öffentlicher, freier und privater Trägerschaft aufschlüsseln)?

3

Wie viele Gebäude, in denen sich Kitas befinden, werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Fernwärme beheizt (bitte nach öffentlicher, freier und privater Trägerschaft aufschlüsseln)?

4

Wie viele Gebäude, in denen sich Kitas befinden, werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Hybridheizungen (Gasheizungen kombiniert mit Wärmepumpen) beheizt (bitte nach öffentlicher, freier und privater Trägerschaft aufschlüsseln)?

5

Wie viele Gebäude, in denen sich Kitas befinden, werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent aus Wasserstoff gespeist werden, beheizt (bitte nach öffentlicher, freier und privater Trägerschaft aufschlüsseln)?

6

In wie vielen Gebäuden, in denen sich Kitas befinden, ist ggf. ein Austausch von Heizungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden zwei Jahren erforderlich, und wie viele Gebäude, in denen sich Kitas befinden, sind insgesamt betroffen (bitte nach öffentlicher, freier und privater Trägerschaft aufschlüsseln)?

7

Welche weiteren Investitionen können nach Kenntnis der Bundesregierung neben dem Heizungsaustausch für Kitas erforderlich werden, um die avisierten gesetzlichen Vorgaben des GEG zu erfüllen?

8

Wie hoch ist entsprechend der geplanten Novellierung des GEG nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Investitionsbedarf in Kitas für einen etwaigen Heizungsaustausch samt weiterer erforderlicher Maßnahmen?

9

Welche finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für Kitas bzw. öffentliche, freie und private Träger vor?

Hat sich die Bundesfamilienministerin Lisa Paus hinsichtlich möglicher Änderungen im Gesetzentwurf mit den Ländern und den Kitas bzw. Trägern abgestimmt, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

10

Hat sich die Bundesfamilienministerin Lisa Paus ggf. im Zuge der Ressortabstimmung hinsichtlich der Belange von Kitas und Kitaträgern für konkrete Änderungen im Gesetzentwurf eingesetzt, und wenn ja, für welche, und wenn nein, warum nicht?

11

Ist die Bundesregierung in einen Stakeholderprozess (z. B. mit der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK), dem Bundeselternrat, freier Kitaträgerlandschaft etc.) eingestiegen, um den flächendeckenden Heizungstausch vorzubereiten, und wenn ja, seit wann, und wie ist der Zeitplan des Arbeitsprozesses, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 12. Juni 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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