Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7537 –
Aktueller Planungsstand zum Digitalpakt 2.0
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine zunehmend digitale Welt stellt aus Sicht der Fragesteller neue, dringliche
Anforderungen an unser Bildungssystem, die Ausstattung von
Bildungseinrichtungen und die Vermittlung neuer Lerninhalte. Auch die Ständige
Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz betont in ihrem
Gutachten zur Digitalisierung im Bildungssystem, dass ein zukunftsfähiges
Bildungssystem die aktive und progressive Gestaltung seiner digitalen Transformation
erforderlich mache (
www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/KMK/SWK/2022/S
WK-2022-Gutachten_Digitalisierung.pdf). In der vergangenen
Legislaturperiode hat die unionsgeführte Bundesregierung einen DigitalPakt Schule ins
Leben gerufen, um Länder und Kommunen bei Investitionen in eine bessere
digitale Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Mit diesem Förderprogramm
genauso wie durch drei Zusatzvereinbarungen im Rahmen der Corona-
Pandemie engagiert sich der Bund mit 6,5 Mrd. Euro für digitalen
Infrastrukturausbau an Schulen, Schüler- und Lehrkräfteendgeräte sowie IT-
Administratoren.
Am 16. Mai 2024 läuft die auf fünf Jahre angelegte Bund-Länder-
Vereinbarung für einen DigitalPakt Schule aus. Die Koalitionäre der Ampelregierung
haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, den Mittelabruf beim
DigitalPakt Schule zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Darüber
hinaus soll gemeinsam mit den Ländern ein Digitalpakt 2.0 für Schulen mit einer
Laufzeit bis 2030 auf den Weg gebracht werden. Dieser solle einen
verbesserten Mittelabfluss und die gemeinsam analysierten Bedarfe abbilden.
Im Rahmen des von ihr selbst einberufenen Bildungsgipfels im März 2023
betonte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-
Watzinger: „Beim Digitalpakt 2.0 müssen wir uns stärker auf die
Umsetzbarkeit konzentrieren und über Technik hinausgehen. Digitale Bildung ist
nämlich mehr als Tablets, interaktive Whiteboards und WLAN in Schulen“ (www.
fdp.de/bildungssystem-steckt-einer-tiefen-krise). Jens Brandenburg,
Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
stellte angesichts der verfassungsrechtlichen Grundlage für einen Digitalpakt
2.0 eine Grundgesetzänderung in Aussicht und forderte eine „dauerhafte
Lösung“ (table.media/bildung/news/bmbf-strebt-grundgesetzaenderung-fuer-digi
talpakt-an/).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7815
20. Wahlperiode 25.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
18. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5596 entnehmen die Fragesteller, dass die Gespräche zu einem
Digitalpakt 2.0 seit November 2022 formell mit den Ländern geführt würden.
Für eine nahtlose Anschlussfinanzierung im Mai 2024 und damit verbunden
eine finanzielle Planungssicherheit für Schulträger und Schulleitungen
verbleiben noch elf Monate für die Erarbeitung eines etwaigen Digitalpaktes 2.0.
1. Wie hoch fiel der zum Stichtag 31. Dezember 2022 vollzogene
Mittelabfluss im Rahmen des DigitalPakts Schule aus (bitte den Mittelabfluss
entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
2. In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum
Stichtag 31. Dezember 2022 gebundenen Mittel für bereits bewilligte
Projekte im Rahmen des DigitalPakts Schule (bitte die gebundenen
Mittel entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen halbjährlich Daten zu Mittelabfluss und
Mittelbindung im DigitalPakt Schule vor. Die Angaben in Tabelle 1 beziehen sich auf
die Berichtslegung der Länder zum Stichtag 31. Dezember 2022. Die Angaben
zum Mittelabfluss entsprechen dem Abfluss aus dem Sondervermögen des
Bundes. Aufgrund der Stichtagsregelung sind Differenzen zwischen den
Abflüssen aus dem Sondervermögen des Bundes und Auszahlungen der Länder
möglich.
Der Basis-DigitalPakt Schule wird auf Grundlage von Projektbewilligungen
über die gesamte Laufzeit des DigitalPakts umgesetzt, sodass die
Mittelbindung den aktuellen Stand der Umsetzung widerspiegelt. Beim Mittelabfluss ist
zu berücksichtigen, dass dieser die Abrechnung zwischen Bund und Ländern
widerspiegelt und demnach keinen direkten Indikator für den
Programmfortschritt darstellt.
Tabelle 1. Mittelabfluss und Mittelbindung im Basis-DigitalPakt Schule zum
Stichtag 31. Dezember 2022 (Angaben in Euro).
Land Mittelabfluss aus dem
Basis-DigitalPakt Schule
zum
31. Dezember 2022
Mittelbindung im
Basis-DigitalPakt Schule
zum
31. Dezember 2022
Baden-Württemberg 97.749.308,39 628.083.558,55
Bayern 92.337.372,28 523.365.337,80
Berlin 95.965.325,69 185.262.008,42
Brandenburg 25.453.941,58 143.748.597,70
Bremen 18.243.770,41 22.490.950,81
Hamburg 94.860.500,00 121.005.758,78*
Hessen 64.929.742,98 355.013.706,32
Mecklenburg-
Vorpommern
16.056.001,34 55.900.778,50
Niedersachsen 105.471.376,55 266.179.248,43
Nordrhein-Westfalen 214.495.202,01 883.886.134,95
Rheinland-Pfalz 50.657.724,93 177.185.064,52
Saarland 2.631.200,49 27.546.121,62
Sachsen 39.277.530,71 244.647.377,28
Land Mittelabfluss aus dem
Basis-DigitalPakt Schule
zum
31. Dezember 2022
Mittelbindung im
Basis-DigitalPakt Schule
zum
31. Dezember 2022
Sachsen-Anhalt 9.287.918,24 129.801.527,79
Schleswig-Holstein 34.073.271,70 94.168.258,97
Thüringen 23.800.000,00 104.431.438,12
Gesamt 985.290.187,30 3.962.715.868,56
* Für Hamburg besteht die Besonderheit einer Identität von Schulträger und Land. Es erfolgen
daher keine Bewilligungen im Bereich der staatlichen Schulen. Die berichteten Werte geben
stattdessen die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen wieder und die daraus erfolgten
Auszahlungen für umgesetzte Maßnahmenteile.
3. Wie hoch fiel der zum Stichtag 31. Dezember 2022 vollzogene
Mittelabfluss der drei geschlossenen Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt
Schule aus (bitte den Mittelabfluss entlang der jeweiligen Länder
tabellarisch darstellen)?
Der Bundesregierung liegen halbjährlich Daten zum Mittelabfluss aus den
Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule vor. Die Angaben in Tabelle 2
beziehen sich auf die Berichtslegung der Länder zum Stichtag 31. Dezember
2022. Die Angaben zum Mittelabfluss entsprechen dem Abfluss aus dem
Sondervermögen des Bundes. Aufgrund der Stichtagsregelung sind Differenzen
zwischen den Abflüssen aus dem Sondervermögen des Bundes und
Auszahlungen der Länder möglich. Bei der Zusatzvereinbarung „Administration“ ist zu
beachten, dass die Mittelbindungen der bewilligten und abgeschlossenen
Maßnahmen ein genaueres Bild über den Programmfortschritt ergeben, da der
Mittelabruf aus der Bundeskasse in dieser Zusatzvereinbarung erst nachgelagert
erfolgt.
Tabelle 2. Mittelabfluss in den Zusatzvereinbarungen (ZV) zum DigitalPakt
Schule zum Stichtag 31. Dezember 2022 (Angaben in Euro).
Land Mittelabfluss aus
der ZV
„Sofortausstattungsprogramm“ zum
31. Dezember
2022
Mittelabfluss
aus der ZV
„Administration“
zum
31. Dezember
2022
Mittelabfluss
aus der ZV
„Leihgeräte für
Lehrkräfte“ zum
31. Dezember
2022
Baden-
Württemberg
65.064.000,00 5.445.858,28 63.580.489,17
Bayern 77.824.550,00 6.244.104,41 77.824.550,00
Berlin 25.684.286,40 0,00 25.684.286,40
Brandenburg 14.504.714,87 1.069.023,56 7.972.569,66
Bremen 4.814.200,00 0,00 4.814.200,00
Hamburg 12.789.500,00 2.000.000,00 12.500.000,00
Hessen 37.208.635,10 7.042.577,94 37.168.582,57
Mecklenburg-
Vorpommern
9.875.624,51 0,00 7.436.815,17
Niedersachsen 46.226.585,76 109.344,11 47.049.650,00
Nordrhein-
Westfalen
103.216.901,66 11.512.600,52 64.199.013,58
Land Mittelabfluss aus
der ZV
„Sofortausstattungsprogramm“ zum
31. Dezember
2022
Mittelabfluss
aus der ZV
„Administration“
zum
31. Dezember
2022
Mittelabfluss
aus der ZV
„Leihgeräte für
Lehrkräfte“ zum
31. Dezember
2022
Rheinland-Pfalz 24.115.027,73 0,00 23.781.624,07
Saarland 5.988.693,46 701.840,55 6.009.850,00
Sachsen 24.954.250,00 14.264.617,71 24.743.878,48
Sachsen-Anhalt 13.662.302,20 821.503,42 11.938.067,40
Schleswig-
Holstein
17.026.300,00 2.143.466,52 15.177.946,50
Thüringen 13.236.800,00 500.000,00 12.300.000,00
Gesamt 496.192.371,69 51.854.937,02 442.181.523,00
4. In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum
Stichtag 31. Dezember 2022 gebundenen Mittel für bereits bewilligte
Projekte im Rahmen der drei Zusatzvereinbarungen des DigitalPakt
Schule (bitte die gebundenen Mittel entlang der jeweiligen Länder
tabellarisch darstellen)?
Die Zusatzvereinbarung „Administration“ wird auf Grundlage von
Projektbewilligungen über die gesamte Laufzeit des DigitalPakts umgesetzt, sodass die
Mittelbindung den aktuellen Stand der Umsetzung widerspiegelt. Die
gebundenen Mittel für bewilligte Projekte in der Zusatzvereinbarung „Administration“
sind der Tabelle 3 zu entnehmen.
Gemäß den Zusatzvereinbarungen „Sofortausstattungsprogramm“ und
„Leihgeräte für Lehrkräfte“ wird im Rahmen der Berichtspflichten nur über
verwendungsnachweisgeprüfte Mittel berichtet, daher liegen der Bundesregierung zur
Mittelbindung keine Informationen vor. Der Fortschritt in diesen beiden
Zusatzvereinbarungen wird durch den Mittelabfluss (siehe Antwort zu Frage 3)
abgebildet.
Tabelle 3. Mittelbindung in der Zusatzvereinbarung (ZV) „Administration“
zum Stichtag 31. Dezember 2022 (Angaben in Euro).
Land Mittelbindung in der ZV
„Administration“ zum
31. Dezember 2022
Baden-Württemberg 27.403.338,69
Bayern 12.939.309,36
Berlin 26.312,10
Brandenburg 3.999.208,04
Bremen 0,00
Hamburg 12.228.108,00
Hessen 7.042.577,94
Mecklenburg-Vorpommern 0,00
Niedersachsen 6.507.047,50
Nordrhein-Westfalen 39.035.683,63
Rheinland-Pfalz 6.716.361,95
Land Mittelbindung in der ZV
„Administration“ zum
31. Dezember 2022
Saarland 6.009.850,00
Sachsen 24.034.008,62
Sachsen-Anhalt 0,00
Schleswig-Holstein 11.009.473,64
Thüringen 7.933.396,81
Gesamt 164.884.676,28
5. Wie hoch fällt der aktuelle Mittelabfluss im Rahmen des DigitalPakts
Schule aus (bitte den Mittelabfluss entlang der jeweiligen Länder
tabellarisch darstellen)?
6. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuell
gebundenen Mittel für bereits bewilligte Projekte im Rahmen des Digital-
Pakts Schule (bitte die gebundenen Mittel entlang der jeweiligen Länder
tabellarisch darstellen)?
7. Wie hoch fällt der aktuelle Mittelabfluss der drei geschlossenen
Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule aus (bitte entlang der
Zusatzvereinbarungen und je Land tabellarisch darstellen)?
8. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuell
gebundenen Mittel für bereits bewilligte Projekte im Rahmen der drei
Zusatzvereinbarungen des DigitalPakts Schule (bitte die gebundenen Mittel
entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
Die Fragen 5 bis 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen halbjährlich Daten zu Mittelabfluss und -
bewilligungen im DigitalPakt Schule vor. Die in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4
berichteten Daten zum Stichtag 31. Dezember 2022 sind daher derzeit aktuell.
Aktualisierte Angaben zur Mittelbindung zum Stichtag 30. Juni 2023 werden
dem Bund von den Ländern gemäß den §§ 12 und 18 der
Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zum 15. August 2023 berichtet.
Aktualisierte Daten zum Mittelabfluss aus dem Sondervermögen des Bundes zum
Stichtag 30. Juni 2023 werden im Rahmen des jährlichen Berichts zum
Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ erfasst, der dem Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages am 15. September 2023 vorgelegt wird.
9. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Dezember
2021 zur Beschleunigung und Entbürokratisierung des Mittelabflusses
beim DigitalPakt Schule aufgesetzt?
10. Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Beschleunigung und Entbürokratisierung des Mittelabflusses beim
DigitalPakt Schule bis zum 16. Mai 2024?
18. Wann soll ggf. ein gemeinsames Eckpunktepapier von Bund und
Ländern zum Digitalpakt 2.0 vorgestellt werden?
19. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Einigkeit zwischen Bund
und Ländern über das Fördervolumen eines Digitalpakt 2.0, wenn ja, wie
sieht die Einigung aus, und wenn nein, warum nicht?
20. Gibt es bereits ein Ziel für das gesamte Investitionsvolumen des Bundes
insbesondere vonseiten der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-
Watzinger für einen Digitalpakt 2.0, wenn ja, welches, und wenn nein,
warum nicht?
23. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Einigkeit zwischen Bund
und Ländern über den Förderbeginn eines Digitalpakts 2.0, wenn ja, wie
sieht die Einigung aus, und wenn nein, warum nicht?
24. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Einigkeit zwischen Bund
und Ländern über die verfassungsrechtliche Grundlage für einen
Digitalpakt 2.0?
a) Wenn ja, wie sieht die Einigung aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn nein, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage sollte
nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-
Watzinger der Digitalpakt 2.0 basieren?
25. Mit welchem Bund-Länder-Schlüssel sollen nach Vorstellung von
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger die Mittel aus einem
Digitalpakt 2.0 verteilt werden?
26. Werden die Verwendungszwecke der Finanzmittel aus einem Digitalpakt
2.0 nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-
Watzinger weiter gefasst als im DigitalPakt Schule?
a) Wenn ja, wird der Digitalpakt 2.0 auch Finanzmittel für digitale
Lehr- und Lernmittel umfassen, und wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wird der Digitalpakt 2.0 auch Finanzmittel für Maßnahmen
zur Lehrkräftequalifizierung umfassen, und wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, wird der Digitalpakt 2.0 auch Finanzmittel für Maßnahmen
der IT-Administration, IT-Wartung und Support umfassen, und wenn
nein, warum nicht?
27. Wie soll der Mittelabfluss nach Vorstellung von
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger in einem Digitalpakt 2.0 verbessert werden?
28. Wie sollen nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina
Stark-Watzinger die Berichtspflichten der Länder zu Mittelabfluss und
Mittelbindung in einem Digitalpakt 2.0 ausgestaltet sein?
29. Wie soll der Digitalpakt 2.0 nach Vorstellung von
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger evaluiert werden, und soll ein
verbindlicher Termin für einen Abschlussbericht mit den Ländern und Kommen
ausverhandelt werden?
Wenn ja, welcher Termin wird seitens der Bundesregierung angestrebt?
Die Fragen 9, 10, 18 bis 20 und 23 bis 29 werden im Zusammenhang
beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/5596 sowie auf die
Antwort zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/3336 verwiesen.
11. Fanden nach dem Auftakttreffen am 23. März 2022 und dem Treffen der
Steuerungsgruppe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) am 2. Mai 2022 weitere Treffen der Staatssekretäre von Bund
und Ländern mit Spitzenvertretern der kommunalen Spitzenverbände zur
Beschleunigung und Entbürokratisierung des Mittelabflusses beim
DigitalPakt Schule statt, wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen (bitte
tabellarisch auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Als Finanzhilfen aufgesetzte Fördermaßnahmen von Bund und Ländern sind
von den Ländern zu administrieren. Fragen des Mittelabflusses sind daher
wesentlich von der Umsetzung in den Ländern abhängig. Zur Ausgestaltung dieser
Aspekte wird auf die Antwort zu den Fragen 9, 10, 18 bis 20 und 23 bis 29
verwiesen.
12. Strebt das BMBF weiterhin die Umsetzung des im Koalitionsvertrag
angekündigten Digitalpakts 2.0 mit einer Laufzeit bis 2030 an, und wenn
ja, wie sieht der Zeitplan für die Bund-Länder-Verhandlungen aus?
13. Warum hat die Bundesregierung die formellen Gespräche zwischen Bund
und Ländern zu einem Digitalpakt 2.0 nicht vor November 2022
aufgenommen?
14. Wann, und auf welcher Ebene haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche zwischen Bund und Ländern zur Ausgestaltung eines
Digitalpakt 2.0 stattgefunden (bitte tabellarisch auflisten)?
15. Wie oft hat die Verhandlungsgruppe „DigitalPakt 2.0“ nach Kenntnis der
Bundesregierung seit November 2022 getagt, und welche
Verhandlungsthemen standen auf der Tagesordnung (bitte tabellarisch auflisten)?
16. Welche Ergebnisse konnte die Verhandlungsgruppe „DigitalPakt 2.0“
nach Kenntnis der Bundesregierung seit November 2022 erzielen?
21. Wie viele Mittel sollen nach Auffassung der Bundesregierung im
Bundeshaushalt 2024 für den Digitalpakt 2.0 vorgesehen werden?
22. Wie viel Geld wird insgesamt im Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2024 für einen etwaigen Digitalpakt 2.0 veranschlagt?
Die Fragen 12 bis 16, 21 und 22 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die mögliche Ausgestaltung eines DigitalPakts 2.0 ist Gegenstand laufender
Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung sowie mit den Ländern. Dabei
wurde den Ländern schon zu Beginn der Verhandlungen erläutert, dass es
Finanzmittel eines neuen DigitalPakts 2.0 nicht parallel zur laufenden
Finanzierung von Projekten im bestehenden DigitalPakt Schule geben werde. Wie in der
Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 geregelt, sind
laufende Projekte bis zum Jahr 2025 finanziert, der vergleichsweise kleine Teil
der länderübergreifenden Projekte sogar bis Ende 2026. Daher ist ein
nachfolgender DigitalPakt nicht für das Jahr 2024 geplant. Gespräche zwischen Bund
und Ländern fanden statt im Rahmen der Steuerungsgruppe im DigitalPakt
Schule am 11. November 2022. Darin wurden die Vorsitzenden der
Steuerungsgruppe von Bund und Ländern gebeten, die weiteren Schritte für einen
Digitalpakt 2.0 abzustimmen und eine Verhandlungsgruppe „DigitalPakt 2.0“ auf
Staatssekretärs-Ebene eingerichtet. Die konstituierende Sitzung dieser
Verhandlungsgruppe fand am 6. Dezember 2022 statt. In der Sitzung am 17. Februar
2023 wurden offene inhaltliche Fragen identifiziert und Arbeitsgruppen
eingerichtet. In der Sitzung am 24. März 2023 wurden Fragen möglicher Felder der
Förderung und deren Umsetzbarkeit unter verschiedenen rechtlichen
Grundlagen diskutiert. In der Sitzung am 5. Mai 2023 wurden Ergebnisse der
Arbeitsgruppen diskutiert und daraus folgende Beratungsthemen. In der Sitzung am
16. Juni 2023 wurde über Schlussfolgerungen aus der Arbeit der Arbeitsgruppe
Recht beraten und von Bundesseite auf die Klärung von verfassungsrechtlichen
Fragen im Ressortkreis hingewiesen.
17. Hat das BMBF bereits Gespräche mit kommunalen Spitzenvertreterinnen
und Spitzenvertretern zur Ausgestaltung eines Digitalpakts 2.0 geführt?
Wenn ja, wann, und auf welcher Ebene (bitte tabellarisch auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Über die in der Antwort zu den Fragen 9 und 10 hinaus genannten Aktivitäten
hat das BMBF Experten-Workshops mit kommunalen Bedarfsträgern mit dem
Ziel durchgeführt, Erfahrungen auszutauschen und Bedarfe zu ermitteln. Im
Herbst 2021 wurden dafür Themenschwerpunkte durch Gespräche mit
Schulträgern unterschiedlichen Zuschnitts ermittelt, zu denen Workshops am
30. März 2022 und am 19. Juni 2023 stattfanden. Weitere Gespräche dieser Art
sind in Planung.
30. Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen
Folgekosten für Schulträger pro Schüler im Durchschnitt, sollte am
16. Mai 2024 keine Anschlussfinanzierung durch einen etwaigen
Digitalpakt 2.0 sichergestellt sein?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 66 der Großen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/21407 verwiesen.
31. Wurden durch Bund und Länder für den Fall, dass Anträge zu Mitteln
aus dem DigitalPakt Schule erst nach dem 16. Mai 2024 eingehen,
Übergangslösungen erarbeitet, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
Anträge sind innerhalb der Geltungsdauer der Verwaltungsvereinbarung zum
DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zu stellen, d. h. bis zum 16. Mai 2024. Hierzu
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/22033 verwiesen.
Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern liegt die Zuständigkeit für Fragen des schulischen
Bildungswesens bei den Ländern, welche auch für die Ausstattung und den Betrieb der
technischen Infrastruktur verantwortlich sind. Der Bundesregierung liegen zu
möglichen Übergangslösungen der Länder keine Informationen vor.
32. Wurden durch Bund und Länder für den Fall, dass ab dem 17. Mai 2024
keine Anschlussfinanzierung durch einen Digitalpakt 2.0 sichergestellt
ist, Übergangslösungen erarbeitet, und wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 12 bis 16, 21, 22 und 31 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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