Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8040 –
Stand der Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Abschluss der Trilog-Verhandlungen zur eIDAS-2.0-Verordnung
(Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 im Hinblick auf die
Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität, COM(2021)
281 final) und der entsprechenden Einigung vom 29. Juni 2023, eine EU
Digital Identity Wallet (EUdi-Wallet) einzuführen (
www.consilium.europa.eu/de/p
ress/press-releases/2023/06/29/council-and-parliament-strike-a-deal-on-a-euro
pean-digital-identity-eid/), sind auch die europäischen Mitgliedstaaten in der
Pflicht, sich umso eingehender mit der Thematik der digitalen Identitäten zu
befassen und bestehende eigene Planungen auf Konformität mit EU-
Regelungen zu überprüfen. Zentral hierfür sind die Entwicklung digitaler IDs und
die elektronische Nutzung des Personalausweises. Der Grundstein wurde in
Deutschland bereits 2010 durch die Einführung des Personalausweises mit der
Online-Ausweisfunktion gelegt. Zu Zwecken der Weiterentwicklung arbeitet
die Bundesregierung momentan an mehreren Konzepten zur Umsetzung der
eID. Dazu gehören die sogenannte Smart-eID, der digitale Personalausweis
und die Konzeption einer EUdi-Wallet.
1. Ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nur
federführend für den eIDAS-Prozess (bezugnehmend auf die Antwort zu
Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 20/1173) oder auch für die nationale
Umsetzung des eIDAS-Prozesses zuständig, und welche weiteren
Bundesministerien sind ggf. beteiligt?
Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1173 beschrieben,
übernimmt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) innerhalb
der Bundesregierung die Gesamtfederführung für die Abstimmung der eIDAS-
Verordnung (Verordnung über elektronische Identifizierung und
Vertrauensdienste).
Inhaltlich ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) für das
Kapitel II (Kapitelbezeichnung gemäß Verordnungsentwurf „European Digital
Identity Wallet“) zuständig, im Übrigen das BMDV. Die gleiche Aufgabenver-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8201
20. Wahlperiode 01.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
1. September 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
teilung gilt für die nationale Umsetzung. Die Beteiligung anderer
Bundesministerien erfolgt entsprechend den Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien (GGO) für die Ressortabstimmung von Vorhaben im
Rahmen der Europäischen Union.
2. Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in der
Bereitstellung staatlicher Wallets, privater Wallets oder staatlicher und privater
Wallets im Rahmen der eIDAS-Verordnung (eIDAS-VO), welche dieser
Varianten bevorzugt sie derzeit, und warum?
Eine Einschätzung zu den verschiedenen Arten der Bereitstellung einer Wallet
für digitale Identitäten ist auch Gegenstand des Konsultationsprozesses zum
Gesamtsystem der deutschen eIDAS-Umsetzung. Auf Grundlage einer
transparenten Evaluation im Rahmen des Prozesses werden geeignete
Gestaltungsoptionen mit Blick auf nachhaltige Betriebsmodelle, alltagsrelevante
Anwendungsfälle, die technische Umsetzung sowie unter Berücksichtigung der
Rahmenbedingungen (wie Large Scale Pilots „POTENTIAL“, GovLabDE Digitale
Identitäten, nationale und europäische Gesetzgebung, etc.) definiert. Die
Bundesregierung möchte den Ergebnissen dieses Prozesses nicht vorgreifen.
3. Wie möchte die Bundesregierung Datensparsamkeit bei Use Cases im
Rahmen der EUdi (commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-
2019-2024/europe-fit-digital-age/european-digital-identity_de)
sicherstellen, sodass nur bestimmte Datenpunkte erforderlich sind, ein
Pseudonym verwendet werden kann und die Person nicht identifizierbar ist (gitl
ab.opencode.de/bmi/eidas2/-/blob/main/Beyond_EUDIW_Diskussionspa
pier.pdf)?
Bei der Nutzung der deutschen eID in Anwendungsfällen, in welchen eine
Identifizierung gesetzlich erforderlich und auch digital möglich ist, wird die
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten und insbesondere der
Grundsatz der Datensparsamkeit gewahrt. Die eID ist ein sicheres und
bewährtes Verfahren zur Identifizierung, wobei nur die für den jeweiligen
Anwendungsfall erforderlichen Datenpunkte mit Einwilligung des Nutzenden an die
verantwortliche Stelle übermittelt werden.
Eine selektive Freigabe von Informationen, wie beispielsweise eine reine
Altersverifikation, ist mit der Onlineausweisfunktion schon heute möglich.
Diesen Grundsätzen soll auch eine Umsetzung der EUdi-Wallet (European Digital
Identity Wallet) folgen.
Durch die Ermöglichung pseudonymer Identifikation sollen sich Nutzerinnen
und Nutzer ohne Rückschlüsse auf ihre Person und ihr Verhalten gegenüber
anderen Stellen ausweisen können. Eine solche Pseudonymfunktion (wie sie auch
schon durch den Personalausweis ähnlich bereitgestellt wird) soll auch Teil der
EU-Wallet werden.
4. Wie möchte die Bundesregierung angesichts der Umsetzung einer EU-
Wallet sicherstellen, dass die Nutzung von Identifizierungsdaten auf das
rechtlich absolut Notwendige reduziert wird, um etwaigen
verfassungsrechtlichen Bedenken aus dem Weg zu gehen?
Die Wahrung der Privatsphäre und der Sicherheit der Daten der Bürgerinnen
und Bürger hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Das anwendbare
Datenschutzrecht, insbesondere die DSGVO, wird bei der Umsetzung beachtet und
die Beschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen
Identifizierungsdaten auf das rechtlich absolut Notwendige wird durch technische und
organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Auf technischer Ebene kann dies
durch den Einsatz von Berechtigungen ermöglicht werden, die nur den Abruf
der für den jeweiligen Anwendungsfall benötigten Identifizierungsdaten
erlauben.
Insbesondere in Fällen, in denen eine namentliche Identifizierung für den
konkreten Anwendungsfall nicht erforderlich ist, soll die Nutzung der Wallet
anonym oder zumindest pseudonym ermöglicht werden. Dies fördert auch das
Vertrauen in das System, was essenziell für eine breite Akzeptanz und Nutzung ist.
Ein Ziel des Konsultationsprozess ist es auch, mit Expertinnen und Experten
und anderen relevanten Akteuren zusammenzuarbeiten, um möglichen
Bedenken von Beginn an gerecht zu werden.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahren der Überidentifizierung
als auch des Trackings und der Profilbildung von Individuen, und wie
möchte sie diesen Gefahren begegnen?
Das Zielbild (Anlage 1*) des GovLabDE Digitale Identitäten – der
interministeriellen Arbeitsgruppe der Bundesregierung zur Umsetzung der digitalen
Identitäten – folgt den Grundsätzen „privacy by design“ und „security by design“.
Damit wird eine Zero-Trust-Architektur angestrebt. Die etablierten Verfahren
der eID verhindern Tracking und Profilbildung von Individuen, da das eID-
System auf einer dezentralen Logik aufbaut und Identifizierungs- und
Authentifizierungsvorgänge nicht zentral zusammenlaufen. Daher kann die
Identifizierung und Authentifizierung über Dienste hinweg nicht nachvollzogen
beziehungsweise verfolgt werden. Dieses Zielbild gilt auch für die
Weiterentwicklung des eID-Systems hin zur eIDAS-Kompatibilität.
6. Plant die Bundesregierung, die Anwendungsfälle für digitale
Identifizierung eindeutig zu begrenzen, und wenn ja auf welche (bitte nach
Anwendungsfällen auflisten)?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Rechtssetzungsverfahren zur
Änderung der eIDAS-Verordnung auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen ist.
Nach Abschluss des Verfahrens wird die Bundesregierung prüfen, ob
Anwendungsfälle ggf. zu regulieren sind.
7. Teilt die Bundesregierung die Position der Fragesteller, dass kostenlose
Services, wie beispielsweise die EU-Wallet, dazu führen könnten, dass
der Bürger vor allem mit seinen Daten bzw. seinem Profil zu einem
Produkt für Unternehmen wird?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es sinnvoll ist, Bürgerinnen und
Bürgern eine sichere digitale Identität auch für eine Nutzung in der
Privatwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Kostenlose Services im privaten Sektor müssen
sich dabei ebenso an das geltende Datenschutzrecht halten wie sonstige
Anwendungsszenarien. Dies bedeutet, dass insbesondere eine Rechtsgrundlage
vorhanden sein muss bevor ihre Daten für kostenlose Services verwendet
werden können. Zugleich wird auch das technische Design ein beliebiges Auslesen
von Identitätsdaten ohne Wissen und Wollen der Nutzenden verhindern.
Beispielsweise ermöglicht der Online-Ausweis den Bürgerinnen und Bürgern, An-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8201 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
bietern von Onlinediensten („Diensteanbietern“) Zugriff nur auf ausgewählte
Datenfelder zu gewähren.
Das Prinzip der Datensparsamkeit steht bei der Ausgestaltung von digitalen
Verfahren und Prozessen, die durch Bürgerinnen und Bürger und
Organisationen genutzt werden können, im Vordergrund.
8. Wie möchte die Bundesregierung die Bedarfe von Bürgerinnen und
Bürgern und Unternehmen im Rahmen der Anforderungen an die deutsche
eIDAS-2.0-Infrastruktur und der Einführung einer EU-Wallet ermitteln
und zusammenbringen, insbesondere im Hinblick auf mögliche
Zielkonflikte zwischen Bedarfen von Bürgerinnen und Bürger auf der einen
Seite und von Unternehmen auf der anderen Seite?
Zur Ermittlung der Bedarfe von Bürgerinnen und Bürgern sowie zur
Sicherstellung einer hohen Nutzerakzeptanz einer entsprechenden Lösung wird die
Öffentlichkeit aktiv in den Konsultationsprozess eingebunden. In der Folge soll
ein Konzept für ein deutsches Gesamtsystem für die Umsetzung der eIDAS 2.0
Verordnung erarbeitet und erprobt werden. Darüber hinaus gibt es im GovLab-
DE Digitale Identitäten ein Teilprojekt zu Anwendungsfällen (sogenannte
„Stream Use Cases“). Dieser „Stream Use Cases“ unter Federführung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Ziel Bedarfe
zusammenzubringen. Dafür wird beispielsweise auf die Erkenntnisse aus dem
Innovationswettbewerb „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“
zurückgegriffen. Im Large Scale Pilot-Konsortium „POTENTIAL“, unter Federführung
des BMI, werden konkrete Anwendungsfälle mit Unternehmen und Behörden
konzipiert und erprobt. Im partizipativen Prozess der Konsultation sowie im
GovLabDE Digitale Identitäten werden die Bedarfe an die deutsche eIDAS 2.0
Infrastruktur inkl. EUdi-Wallet diskutiert und gemeinsame Anforderungen
ermittelt. Dafür gibt es regelmäßige Abstimmungen zwischen den verschiedenen
Teilprojekten.
9. Wird Deutschland in Anbetracht der Sicherheitsanforderungen an eine
digitale Brieftasche die Einbeziehung eines Hardware-Sicherheitsmoduls
(HSM) in Betracht ziehen, um sich an den Abschnitt über das
kryptografische Schlüsselverwaltungssystem im ARF (Architecture and Reference
Framework) anzupassen?
Die deutsche Wallet Architektur ist noch nicht finalisiert und wird derzeit auf
deutscher und EU-Ebene im jeweiligen Architekturprozess abgestimmt.
Ausgehend vom bestehenden eID-System steht hier in Deutschland eine dezentrale
Ausprägung im Vordergrund.
Eine Komponente stellen hierbei sichere Hardwaresicherheitselemente in den
Händen der Nutzerinnen und Nutzer dar. Zentraler aufgestellte, zertifizierte
HSM (Hardware-Sicherheitsmodule), beispielsweise zur Erstellung von
Schlüsselpaaren, sind bereits in verschiedenen anderen Bereichen in Verwendung.
Eine weitere Verwendung von zertifizierten HSM ist daher nicht
auszuschließen.
10. Wird die eID das einzige Identifizierungsmittel für die Authentifizierung
sein oder wird es andere Authentifizierungsmittel (z. B. Brieftasche mit
mDL [Mobile Driving License]) geben, die Deutschland in Betracht
ziehen wird?
Neben der deutschen eID wird an der EU-Wallet gearbeitet, die nach eIDAS-
Verordnung ein Identifizierungs-/Authentisierungsmittel sein soll. Bei der mDL
(mobile driving license) handelt es sich im Kontext dieser Verordnung im
Wesentlichen um einen Nachweis einer Berechtigung (sogenannter
„Credential“) und kein Identifizierungsmittel. Daneben gibt es in Deutschland z. B. auch
im privatwirtschaftlichen Bereich noch Identifizierungs- und
Authentisierungsmittel, die für verschiedenste Dienste nutzbar sind. Gemäß der eIDAS-
Verordnung sind schon jetzt weitere Identifizierungsmittel aus anderen EU-
Mitgliedstaaten möglich. Mit der Novellierung der eIDAS-Verordnung werden von
anderen Mitgliedstaaten herausgegebene oder zertifizierte EUdi-Wallets als
Identifizierungsmittel auch in Deutschland anwendbar sein.
11. Wird die deutsche EUdi-Wallet-Architektur interoperable Protokolle wie
OID4VCI und OID4VP, wie im ARF definiert, enthalten?
Die EUdi-Wallet Architektur ist auf deutscher und auf EU-Ebene noch nicht
final abgeschlossen. Welche Protokolle zur Interoperabilität in der EUdi-Wallet
benötigt werden, wird derzeit in den Architekturprozessen abgestimmt. Die
deutsche EUdi-Wallet soll die Vorgaben der EU in Bezug auf
grenzüberschreitende Interoperabilität einhalten.
12. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Nutzung der Europäischen
Blockchain Infrastruktur (EBSI) zur Umsetzung von eIDAS 2.0?
Eine Nutzung der Europäischen Blockchain Infrastruktur (EBSI) ist derzeit
nicht geplant.
13. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Vorgaben des
novellierten europäischen Rechtsrahmens, insbesondere zur EU Digital
Identity Wallet, bei der Ausgestaltung des OZG 2.0 (OZG =
Onlinezugangsgesetz) Berücksichtigung finden?
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zum OZG-
Änderungsgesetz berücksichtigt die europäischen Vorgaben. Für die Identifizierung und
Authentifizierung im Bürgerkonto ist standardmäßig und langfristig die nach
der eIDAS-Verordnung auf dem Sicherheitsniveau „hoch“ notifizierte eID des
Personalausweises oder ein anderes nach der eIDAS-Verordnung auf dem
Sicherheitsniveau „hoch“ notifiziertes Identifizierungsmittel vorgesehen. Auch
für die Identifizierung und Authentifizierung von Unternehmen ist nach einer
Übergangsfrist von fünf Jahren eine Identifizierung auf dem Vertrauensniveau
„hoch“ vorgesehen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 71
verwiesen.
14. Welche Aktivitäten planen das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr, um betroffene Stakeholder-Kreise in die Ausgestaltung des
Ökosystems für digitale Identitäten in Deutschland neben dem
gestarteten Konsultationsprozess einzubeziehen?
Betroffene und relevante Stakeholder werden in diversen ressortübergreifenden
Maßnahmen und Aktivitäten in die Ausgestaltung des Ökosystems für digitale
Identitäten in Deutschland eingebunden (u. a. Konsultationsprozess, Large
Scale Pilots (LSP) POTENTIAL, Schaufenster „Sichere Digitale Identitäten“). Die
interministerielle Arbeitsgruppe GovLabDE Digitale Identitäten, unter
Federführung des BMI, fungiert als zentrales Organ in der Synchronisation der
beteiligten Ressorts und ermöglicht dadurch ein abgestimmtes Vorgehen.
Das BMWK hat die Federführung im Innovationswettbewerb „Schaufenster
Sichere Digitale Identitäten“ und im Use Case Stream des GovLabDE Digitale
Identitäten.
Das BMDV hat die Federführung bei den LSP-Anwendungsfällen zur
elektronischen Identifizierung für die Registrierung von SIM-Karten für
Mobiltelefone und bringt sich beim Anwendungsfall zum Digitalen Führerschein ein.
Zusätzlich hat das BMDV im GovLabDE Digitale Identitäten u. a. das
Teilprojekt Vertrieb und Marketing übernommen.
15. Welche Möglichkeiten für die Umsetzung einer prototypischen
Infrastruktur für digitale Identitäten stehen prinzipiell neben einer Wallet zur
Auswahl?
Die Umsetzung einer prototypischen Infrastruktur für digitale Identitäten in
Form einer EUdi-Wallet, ist maßgeblich, um den Bedarfen und Anforderungen
der novellierten eIDAS-Verordnung gerecht zu werden.
16. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Konsultationsprozesses auch
die Identitäten juristischer Personen (ODI) und Maschinenidentitäten in
die Konzeption einzubeziehen, und wenn ja, in welcher Form?
30. Plant die Bundesregierung ein Angebot von sicheren digitalen Identitäten
für juristische Personen?
36. In welcher Art und Weise soll die Organisationsidentität in der Wallet
umgesetzt werden?
37. Sollen Mitarbeiter Organisationsidentitäten nutzen oder nutzen sie ihre
persönliche Identität?
38. Welche unterschiedlichen Anforderungen ergeben sich an die EUdi-
Wallet aus Organisationssicht, und wie unterscheiden sich diese von den
Anforderungen an natürliche Personen?
Die Fragen 16, 30, 36 bis 38 werden gemeinsam beantwortet.
Der aktuelle Entwurf der eIDAS-Verordnung 2.0 sieht vor, „dass natürliche und
juristische Personen die Möglichkeit haben, Personenidentifizierungsdaten und
elektronische Attributsbescheinigungen zur Online- und Offline-
Authentifizierung und für den Zugang zu Waren und zu öffentlichen und privaten Online-
Diensten unter der Kontrolle des Nutzers sicher anzufordern und zu erhalten, zu
speichern, zu kombinieren und zu nutzen“. Entsprechend werden digitale
Identitäten juristischer Personen bzw. Organisationen (OID) in die Konzeption
einbezogen. Maschinen- und Produktidentitäten werden nach der Zielsetzung des
GovLabDE Digitale Identitäten mitgedacht (vgl. Anlage 1*). Aktuell werden
diese im Konsultationsprozess und in der Konzeption einer prototypischen
eIDAS-konformen Infrastruktur nicht priorisiert. Die Einbeziehung von
Maschinenidentitäten in spätere Versionen ist durch die offene Ausgestaltung der
Infrastruktur jedoch grundsätzlich möglich.
17. Wie plant die Bundesregierung, den Input der unterschiedlichen Akteure
zur Konzipierung und Entwicklung einer eIDAS-2.0-kompatiblen,
prototypischen Infrastruktur zu qualifizieren, zu verwerten und hinsichtlich
des Architecture and Reference Framework auf EU-Ebene einzubringen?
Durch die im Architecture and Reference Framework (ARF) verankerten
technischen Spezifikationen wird die Interoperabilität der diversen EUdi-Wallets
auf EU-Ebene gewährleistet. Die Konzipierung und Entwicklung einer
deutschen eIDAS 2.0-kompatiblen, prototypischen Infrastruktur erfolgt unter
Einhaltung der technischen Spezifikationen und EU-weiten gemeinsamen
Standards und Verfahren. Diese Spezifikationen, Standards und Verfahren werden
auf EU-Ebene im Rahmen der Toolboxgruppe (Syn. eIDAS Expert Group) für
das ARF diskutiert, verabschiedet und weiterentwickelt. Die Bundesregierung
ist in der Toolboxgruppe durch das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) vertreten und berät
sich regelmäßig über die Funktionalitäten, die Sicherheit der Wallet, weitere
technische Abhängigkeiten sowie zur Bereitstellung und dem Austausch von
Identitätsattributen. Dadurch kann eine prototypische Infrastruktur
entsprechend qualifiziert und verwertet werden.
18. Sieht die Bundesregierung in der Herausgabe einer EUdi-Brieftasche
eine hoheitliche Aufgabe, welche auf jeden Fall in der Verantwortlichkeit
des Mitgliedstaates angesiedelt sein sollte und damit durch den
Mitgliedstaat herausgegeben werden sollte?
Die Herausgabe von staatlichen Identitäten versteht die Bundesregierung als
eine hoheitliche Zuständigkeit. Gemäß der geplanten Novellierung der eIDAS-
Verordnung sind die EU-Mitgliedsstaaten zur Herausgabe einer EUdi-Wallet
verpflichtet. Im Rahmen des Konsultationsprozesses wird beleuchtet, inwiefern
die Konzeption, Entwicklung sowie der Betrieb einer EUdi-Wallet (einem
Gesamtsystem zur deutschen Umsetzung von eIDAS) durch die Bundesregierung,
oder in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, erfolgt.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung zukünftige Haftungsfragen im
Rahmen der Bereitstellung von digitalen Identitäten im Rahmen der EUdi
insbesondere im Hinblick darauf, dass
a) der Mitgliedstaat selbst Herausgeber ist?
b) der Mitgliedstaat Unternehmen beauftragt?
c) der Mitgliedstaat Unternehmen lizenziert?
Die Fragen 19 bis 19c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Abschluss der ersten Phase des Konsultationsprozess im Januar 2024
findet voraussichtlich eine entsprechende Bewertung dieser Frage statt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8201 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
20. Wie möchte die Bundesregierung die Einhaltung der Wahlfreiheit zur
Nutzung einer EUdi-Brieftasche sicherstellen, und welche konkreten
Maßnahmen möchte sie hierfür ergreifen?
Es wird aus Sicht der Bundesregierung keine verbindliche Nutzung einer EUdi-
Wallet geben. Die Wahlfreiheit der Nutzung soll sichergestellt werden. Das
Angebot analoger Alternativen, beispielsweise durch die Nutzung des
Personalausweises im Kartenformat, wird weiterhin gegeben sein.
21. Sieht die Bundesregierung die Gefahr des Ausschlusses von
Bundesbürgern von privatwirtschaftlichen Dienstleistungen bei Nichtnutzung einer
EUdi, und wenn ja, wie gedenkt sie, dieser Sorge zu entgegnen?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass eine Verwendung einer EUdi-
Wallet, wie geplant, nur auf freiwilliger Basis erfolgt.
22. Was ist die Strategie der Bundesregierung zur Gewährleistung der
Daseinsfürsorge im Bereich der digitalen Identitätsinfrastruktur,
insbesondere auch im Hinblick auf die Effekte des demografischen Wandels und
der Tatsache, dass ältere Bürger durch fehlende digitale Teilhabe von
Leistungen ausgeschlossen werden könnten?
Der diskriminierungsfreie Zugang zur digitalen Identitätsinfrastruktur ist der
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Dieser wird u. a. durch die
Wahlfreiheit der Nutzung, der Gewährleistung eines Angebots analoger Alternativen
(vgl. Antwort zu Frage 20), sowie der Berücksichtigung von Aspekten der
Barrierefreiheit bspw. bei der Entwicklung, Konzeptionierung und Herausgabe der
eIDAS 2.0-kompatiblen prototypischen Infrastruktur, sichergestellt.
23. Gedenkt die Bundesregierung, eine Auswahl an Use Cases für die
Nutzung digitaler Identitäten verpflichtend vorzuschreiben, um die
Verbreitung in Deutschland zu erhöhen, oder kann die Bundesregierung hiermit
explizit ausschließen, dass es bei einzelnen Use Cases zu einer
Verpflichtung der Nutzung der digitalen Identität kommt?
Derzeit ist keine verpflichtende Auswahl an Anwendungsfällen für die Nutzung
Digitaler Identitäten geplant. Ebenfalls sind die potenziellen Anwendungsfälle
der EUdi-Wallet (des Gesamtsystems zur deutschen Umsetzung von eIDAS),
die im Rahmen des Konsultationsprozesses identifiziert und in den LSP erprobt
werden, in der Nutzung für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen oder
Unternehmen nicht verpflichtend. Der Prototyp der deutschen EUdi-Wallet soll
grenzüberschreitend die Anwendungsfälle aus dem LSP-Konsortium
„POTENTIAL“ abdecken.
24. Plant die Bundesregierung, neben der eID auch alternative,
nutzerfreundliche und sichere Identifizierungsverfahren, die bereits jetzt hohe
Nutzungsraten in der Privatwirtschaft genießen und welche die
Anforderungen an das Vertrauensniveau gemäß der eIDAS-2.0-Verordnung erfüllen,
zuzulassen?
Im Kontext der eIDAS-Verordnung sind in Bezug auf eIDs nicht nur ein,
sondern verschiedene Vertrauensniveaus („niedrig“, „substantiell“, „hoch“)
definiert. Die EUdi-Wallet soll zukünftig ein hohes Vertrauensniveau erreichen.
Die deutsche eID, als sicheres und nutzerfreundliches
Identifizierungsverfahren, entspricht dem sichersten Vertrauensniveau „hoch“. In Deutschland gibt es
derzeit kein alternatives Identifizierungsverfahren, das die gleichen hohen
Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt. Für Anwendungen, die Vertrauensniveau
„hoch“ benötigen, ist daher die Verwendung der deutschen eID notwendig. Für
Dienste, die ein niedrigeres Vertrauensniveau erfordern oder spezialgesetzliche
Anforderungen haben, können, wie auch in der Vergangenheit, zusätzlich
andere Identifizierungsverfahren zugelassen werden, die unterschiedliche
Vertrauensniveaus erreichen.
25. Schließt die Bundesregierung in Bezug auf ihre Zeitplanung und die
verschiedenen Workshops (WS; u. a. WS 3 zu Erörterung von
Geschäftsmodellen mit ausgewählten Teilnehmern) einen gemeinwohlorientierten
Ansatz bei der Entwicklung der EUdi und der Bereitstellung eines
Ökosystems aus (gitlab.opencode.de/bmi/eidas2)?
Nein, ein gemeinwohlorientierter Ansatz ist explizit nicht ausgeschlossen, da
die Konsultation zur Entwicklung und Bereitstellung der EUdi-Wallet
ergebnissoffen ist. Im Rahmen des offenen und partizipativen Konsultations- und
Architekturprozesses werden mit diversen Stakeholdern aus der Öffentlichkeit und
Zivilgesellschaft die realen Bedarfe von Bürgerinnen und Bürgern sowie von
Unternehmen und Organisationen erörtert. Eine angestrebte hohe Akzeptanz
der EUdi-Brieftasche ist nur durch Rücksprache und Einbindung der
Öffentlichkeit möglich.
26. Wie oft hat die Expertengruppe für Digitale Identitäten im GovLabDE
(Zusammenarbeitsplattform der Bundesregierung) bisher schon getagt,
welche Ergebnisse wurden hierbei erzielt?
Das GovLabDE Digitale Identitäten ist eine interministerielle Arbeitsgruppe
unter Federführung des BMI, zudem sind das Bundeskanzleramt, BMWK,
Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
BMDV sowie nachgeordnete Einrichtungen beteiligt. Die Arbeitsgruppe trifft
sich regelmäßig am GovTech Campus in Berlin, sowie in hybriden Formaten.
Es finden folgende Regeltermine statt: Lenkungsausschuss, Townhall-Meeting
(vierzehntägig), Projektleitenden-Jour Fixe (wöchentlich). Darüber hinaus
finden spezifische Termine je nach Bedarf statt.
Seit Beginn der Arbeitsgruppe im Sommer 2022 wurden folgende Ergebnisse
erzielt:
– Organisationsstruktur und Governance der ersten interministeriellen
Arbeitsgruppe im GovLabDE
– Abgestimmte Zieldefinition anhand von Designkriterien
– Meilensteinplanung bis zum Ende der Legislaturperiode
– Begleitung der Pilotphase zum BundesIdent
– Begleitung der Verhandlungen zur eIDAS 2.0 Verordnung
– Begleitung des LSP-Konsortiums POTENTIAL, insb. im Anwendungsfall
SIM-Kartenregistrierung
– Vertriebs- und Marketingkonzept für Diensteanbieter im deutschen eID-
System
– Definition an Wallet-Spezifikationen aus deutscher Perspektive
– Strukturierung des Use-Case Managements
– Bestandsaufnahme architektonischer Komponenten
– Gesamtkostenbetrachtung des GovLabDE Digitale Identitäten im Zeitraum
2023 bis 2025
– Konzeptionierung und Vorbereitung der bundesweiten
Kommunikationskampagne (geplanter Start im ersten Quartal 2024)
– Weiterentwicklung der Smart-eID
27. Worin sieht die Bundesregierung den Nutzen und die konkreten
Anwendungsfälle für Organisationsidentitäten im Rahmen der eIDAS-VO?
Die Einführung von Organisationsidentitäten schafft eine wichtige
Voraussetzung für eine durchgängige Digitalisierung von Geschäftsprozessen zwischen
Organisationen oder zwischen Unternehmen und Verwaltungen. Sie erleichtern
die Identifizierung und Authentifizierung von Unternehmen und
Organisationen in der digitalen Welt. Neben den bereits genutzten qualifizierten Siegeln
und Website-Zertifikaten können die Attributbestätigungen gemäß eIDAS 2.0
neue Anwendungen für Organisationsidentitäten unterstützen. Konkrete
Anwendungsfälle werden in der Antwort zu Frage 28 genannt.
28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaufensterprojekte in Bezug auf
die Entwicklung von Organisationsidentitäten?
Im Schaufensterprojekt werden Anwendungsfälle zu Organisationsidentitäten
konkret angegangen und entwickelt. In drei von vier Schaufensterprojekten
(IDunion, ID-Ideal, SDIKA) beschäftigt man sich mit der Entwicklung,
Ausarbeitung und Nutzung von Organisationsidentitäten zu Anwendungsfällen, wie
z. B.: Vertretungsmacht, Emissionshandel, Fördermittelanträge,
Sparkassenidentität, Kundenportal Energieunternehmen, Organisationsübergreifendes
Firmenidentitäts- und Stammdatenmanagement, lieferkettenübergereifendes
Zertifikatsmanagement, Gewerbe-An- und Ummeldung. Hiermit wird somit ein
wichtiger Beitrag zur Entwicklung der Organisationsidentitäten geleistet,
welcher auch zur Weiterentwicklung der EUdi-Wallet genutzt wird.
29. Welche Bundesministerien sind für die Umsetzung von
Organisationsidentitäten zuständig, und wie ist hier die Ressortaufteilung?
Die Federführung für digitale Identitäten liegt beim BMI. Die Federführung für
die Bereitstellung von Vertrauensdiensten (z. B. qualifizierte elektronische
Signatur, Siegel oder Zeitstempel) liegt beim BMDV.
31. Welche Behörden sind perspektivisch für die Ausstellung, Prüfung
digitaler Identitäten für Organisationen bzw. Unternehmen sowie die
Herausgabe von Wallets für Organisationen zuständig?
Zunächst weist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 29 hin, die
derzeit beteiligten Behörden werden voraussichtlich ihre Zuständigkeits- und
Regelungskompetenz entsprechend erweitern. Zur Herausgabe von Wallets
verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 2.
32. Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Reifegrad von
Organisationsidentitäten insbesondere auch im Rahmen des EU Digital Wallet
Consortiums (EWC), und wie möchte sie diese Erkenntnisse für die
Entwicklung des eigenen EU-Wallets nutzen?
Im eIDAS LSP EU Digital Wallet Consortium (EWC) ist Deutschland als
Mitgliedsstaat nicht beteiligt. Das Förderprojekt IDunion des Schaufensterprojekts
des BMWK, ist assoziierter Partner im EWC-Konsortium und wirkt daran mit,
Anwendungsfälle für Organisations-ID zu entwickeln. Das BMWK begrüßt die
Entwicklungen des IDunion-Projekts in Bezug auf Organisationsidentitäten.
Mehrere Schaufensterprojekte entwickeln in praktischen Anwendungsfällen
Organisationsidentitäten und erhöhen dadurch den bestehenden Reifegrad. Ein
Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern des EWC findet derzeit im
Rahmen des Konsultationsprozesses des BMI zur EUdi-Wallet und aus dem
LSP-Konsortium „POTENTIAL“ heraus statt. Die Vertreterinnen und Vertreter
des EWC können somit ihre direkten Erkenntnisse zu Organisationsidentitäten
in die Entwicklung des Gesamtsystems zur deutschen Umsetzung von eIDAS
einbringen. Ziel der LSP, wie dem EWC, ist, anhand von prototypischen EUdi-
Wallets die Möglichkeiten einer digitalen „Brieftasche“ darzustellen und die
Funktionalitäten sowie deren Mehrwert anhand verschiedener
alltagsrelevanter Anwendungsfälle zu demonstrieren und zu erproben. Weitere Informationen
dazu finden sich in der Antwort zu den Fragen 78 und 81.
33. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass digitale
Identitäten von Organisationen von Anfang an mitgedacht werden
müssen?
Die digitalen Identitäten von Organisationen werden bereits im Rahmen der
Erstellung einer EUdi-Wallet integrativ berücksichtigt und somit bereits im
Konsultationsprozess zum Gesamtsystem der deutschen eIDAS-Umsetzung
mitgedacht. (vgl. Antwort zu den Fragen 16 und 29).
34. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die aktive Einbindung von für die
Industrie relevanten Akteuren und Gremien wie IDunion, GAIA-X,
Catena-X, Bankenverlag, IDTA, ETSI, CEN und DIN zu gewährleisten, um
die Entwicklung und Implementierung von Organisationsidentitäten zu
unterstützen?
Es erfolgt die Einbindung von Akteuren aus der Industrie über das im GovLab-
DE Digitale Identitäten beteiligte BMWK. Darüber hinaus haben auch Akteure
aus der Industrie die Möglichkeit, sich am Konsultationsprozess zum
Gesamtsystem der deutschen eIDAS-Umsetzung einzubringen. Eine Vielzahl an
Unternehmen hat sich beworben und nimmt am Prozess teil. Für weitere Aspekte
siehe die Antwort zu Frage 16.
35. Plant die Bundesregierung eine enge Kooperation mit den anderen Large
Scale Pilots, insbesondere des EWC, um Erkenntnisse und Synergien für
die Entwicklung von Organisationswallets nutzen zu können?
Die Bundesregierung hat den Konsultationsprozess mit diversen Partnern aus
Wirtschaft und Verwaltung initiiert, um ein Gesamtkonzept für das
Gesamtsystem der deutschen eIDAS-Umsetzung samt einer digitalen EUdi-Wallet zu
entwickeln und zu erproben. Im Rahmen der Beteiligung der Bundesregierung am
LSP-Konsortium „POTENTIAL“ ist sie ebenfalls im Austausch mit weiteren
LSP-Konsortien, wie dem EWC. Dabei fließen die daraus gewonnen
Erkenntnisse in eine Gesamtbewertung der Anforderungen an eine nationale
Implementierung einer EUdi-Wallet, die Organisations-IDs enthalten soll (vgl.
Antwort zu Frage 32).
39. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung zur Digitalisierung von
Einträgen in öffentlichen Registern und deren sichere und DS-GVO-
konformen (DS-GVO = Datenschutz-Grundverordnung) Verknüpfung mit
digitalen Identitäten von Bürgern und Unternehmen?
Im Rahmen der Registermodernisierung werden die Register der öffentlichen
Verwaltung auf Grundlage des Registermodernisierungsgesetzes vom 28. März
2021 miteinander vernetzt. Der europäische Rechtsrahmen – u. a. die Single
Digital Gateway Verordnung (Verordnung (EU) 1024/2012) und die DGSVO
(Verordnung (EU) 2016/679) – wird dabei beachtet. Das Zielbild und die
Umsetzungsplanung zur Registermodernisierung hat der IT-Planungsrat im Januar
2021 beschlossen (
https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2021/B
eschluss2021-05_Registermodernisierung.pdf). Als eindeutiges
Zuordnungsmerkmal sieht das Registermodernisierungsgesetz die Einführung einer
Identifikationsnummer in die Register der öffentlichen Verwaltung unter Beachtung
hoher datenschutzrechtlicher Standards vor.
40. Wie bewertet die Bundesregierung die Verbreitung und Nutzung des
elektronischen Identitätsnachweises im Rahmen des neuen
Personalausweises (nPA; bitte begründen)?
a) Wie viele Bundesbürger sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Besitz eines Personalausweises?
Die Fragen 40 und 40a werden gemeinsam beantwortet.
Wie viele Bürgerinnen und Bürger einen Personalausweis beantragt haben,
kann aus den regionalen Personalausweisregistern in Erfahrung gebracht
werden. Eine bundesweite Statistik ist nicht vorhanden, weil der Grundgesetzgeber
die Ausführung des Ausweiswesens den Ländern zugewiesen hat. Folgende
Informationen liegen dem BMI vor:
Im Jahr 2022 wurden laut Hersteller Bundesdruckerei GmbH rund 8,64
Millionen Personalausweise produziert. Diese Zahl inkludiert sowohl Ausweise mit
einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer (antragstellende Person über 24 Jahre alt)
als auch Ausweise mit einer sechsjährigen Gültigkeitsdauer (antragstellende
Person unter 24 Jahre alt). Ferner werden Personalausweise nach Verlust/
Diebstahl vorzeitig neu beantragt. Ein Schätzwert des BMI geht mit Stand Juni 2023
von einem Umlauf von rund 62 Millionen. aktuell gültigen Personalausweisen
aus. Alle im Umlauf befindlichen Personalausweise sind mit dem Chip
ausgestattet, der das Online-Ausweisen ermöglicht.
b) Wie viele Bundesbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung
ihren Online-Ausweis aktiviert?
Seit Juli 2017 werden alle Personalausweise mit aktiviertem Online-Ausweis
an deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger ausgegeben, sofern diese das 16.
Lebensjahr vollendet haben. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres kann der
Online-Ausweis nachträglich eingeschaltet werden.
Zudem gibt es vor Juli 2017 ausgegebene Personalausweise, bei denen der
Online-Ausweis noch nicht aktiviert wurde. In diesen Fällen, können Bürgerinnen
und Bürger den Online-Ausweis kostenlos im Bürgeramt oder online
aktivieren.
Die Anzahl an aktivierten Online-Ausweisen wird nicht statistisch erfasst. Das
BMI geht davon aus, dass bei rund 88 Prozent der im Umlauf befindlichen
Personalausweise der Online-Ausweis aktiviert ist – also bei rund 55 Mio.
c) Wie viele Bundesbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung
ihren Online-Ausweis deaktiviert?
Die Anzahl an deaktivierten Online-Ausweisen wird nicht erfasst. Rechnerisch
ergibt sich aus dem Schätzwert der aktivierten Online-Ausweise (vergleiche
Antwort zu Frage 40b) ein Schätzwert von 12 Prozent nicht aktivierter Online-
Ausweise, zu denen u. a. jene gehören, die nicht aktiviert sind, weil die Person
das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
d) Wie viele Bundesbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher die Online-Ausweisfunktion mindestens einmal erfolgreich
genutzt?
Der Online-Ausweis wurde von Januar 2020 bis einschließlich Juni 2023
mindestens rund 19,73 Millionen mal verwendet. In den vergangenen zwölf
Monaten mindestens rund 10,8 Millionen mal, d. h. im Durchschnitt rund 29 581 mal
pro Tag.
Hierbei handelt es sich um die Gesamtzahl der auf den eID-Servern der
Bundesdruckerei GmbH und der Governikus GmbH & Co. KG registrierten,
erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen ohne die Selbstauskunft der
AusweisApp2. Darin enthalten sind digitale Behördendienste und zahlreiche Dienste
privatwirtschaftlicher Unternehmen. Es handelt sich jedoch nicht um eine
vollständige Zahl aller Transaktionen, da diese aufgrund der datensparsamen und
dezentralen Architektur des eID-Systems nicht zentral erfasst werden kann.
Informationen über die Personen, die den Online-Ausweis nutzen, liegen dem
BMI nicht vor. Auch das liegt an der dezentralen Architektur, auf welcher das
Online-Ausweisen basiert. Ein Nutzertracking ist bedingt durch die
Vertrauensstruktur des Online-Ausweises weder rechtlich zulässig noch technisch
möglich.
41. Wie viele Bundesbürger haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
seit der Einführung der AusweisApp2 von 2014 bis 31. Juli 2023 bisher
via NFC Chip und wie viele via Kartenlesegerät erfolgreich ausgewiesen
(bitte nach Jahr, Anzahl der User des NFC Chips, Anzahl der User des
Kartenlesegerätes auflisten)?
Für die eID-Server, die Nutzungen des Online-Ausweises registrieren, ist es
unerheblich, mit welchem Gerät die Nutzung erfolgt. Sie erkennen somit nicht, ob
ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenleser verwendet wurde. In der
Folge gibt es keine Statistik über diese Nutzungswege.
Eine Tendenz lässt sich an den Downloadzahlen der staatlichen AusweisApp2
ablesen: Die Downloads der für mobile Geräte bereitgestellten AusweisApp2
steigen. Zudem haben die Downloads der für mobile Geräte bereitgestellten
AusweisApp2 einen Anteil von rund 66 Prozent an der Gesamtzahl der
Downloads (vgl. Antwort zu Frage 43a). Aus Beidem ergibt sich eine wachsende
Präferenz der Nutzerinnen und Nutzer für das Smartphone. Hierbei ist zu beachten,
dass das Online-Ausweisen mit dem Smartphone ebenso möglich ist, wie am
Rechner mit dem Smartphone als Kartenlesegerät.
42. Welche und wie viele digitale Verwaltungsdienstleistungen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung von Bundesbürgern mit dem neuen
Personalausweis und insbesondere mithilfe der AusweisApp2 seit Einführung
von 2014 bis 31. Juli 2023 insgesamt beantragt (bitte die
Verwaltungsdienstleistungen nach Anzahl der Häufigkeit der erfolgreichen Nutzung
von 2014 bis 2023 auflisten)?
Von Januar 2020 bis einschließlich Juni 2023 wurden auf den eID-Servern der
Bundesdruckerei GmbH für Bund und Länder insgesamt rund 9,86 Millionen
Transaktionen verzeichnet. Dabei entfallen 6 399 540 Transaktionen auf den
eID-Service Bund und 3 464 421 auf den eID-Service der Länder.
Informationen über die Nutzung der einzelnen Dienste sind bei den Anbietern
der Online-Dienste zu erfragen. Als Anbieter der BundID kann das BMI die
Zahlen zur Nutzung der BundID nennen.
Jahr Transaktionen
insgesamt
2020 20.481
2021 202.856
2022 507.100
2023 einschl. Juni 3.689.841
insgesamt 4.420.278
43. Wie hoch sind die aktuelle Verbreitung und der Nutzungsgrad der
AusweisApp2?
a) Wie viele Bundesbürger haben die AusweisApp2 seit Einführung
von 2014 bis 31. Juli 2023 insgesamt heruntergeladen (bitte nach
Jahr, stationär: Windows oder Mac, mobil: Android, iOS auflisten)?
Die Fragen 45 und 43a werden gemeinsam beantwortet.
Die AusweisApp2 wurde bis zum 30. Juni 2023 insgesamt rund 14,83
Millionen mal heruntergeladen. Die Downloadzahl lässt jedoch keinen eindeutigen
Rückschluss auf die Anzahl an Bürgerinnen und Bürger zu. Zum einen ist ein
Nutzertracking bzw. die statische Erfassung personenbezogener Daten weder
rechtlich zulässig noch technisch möglich (vergleiche Antwort zu Frage 40d).
Zum anderen können Personen die AusweisApp2 auf beliebig vielen Geräten
verwenden und erzeugen in diesem Fall beliebig viele Downloads.
Folgende Übersicht unterscheidet zwischen stationären Downloads von
Windows und Mac sowie mobilen Downloads Android und iOS. Differenziert nach
Jahren liegen dem BMI ab 2020 diese Zahlen vor.
Zeitraum Windows
(Stationär)
Mac OS
(stationär)
Android iOS Downloads
insgesamt
kumuliert bis Dez
2019
1.717.639 360.559 683.600 174.939 2.936.737
2020 648.347 135.220 616.400 561.183 1.961.150
2021 542.547 50.466 880.000 1.065.428 2.538.441
2022 691.047 70.210 1.160.000 1.259.021 3.180.278
Zeitraum Windows
(Stationär)
Mac OS
(stationär)
Android iOS Downloads
insgesamt
2023 (bis 30.06.) 652.160 234.660 1.255.306 2.074.949 4.217.075
Insgesamt 4.251.740 851.155 4.595.306 5.135.520 14.833.722
Die Zahlen der Downloads liegen dem BMI bis einschließlich Juni 2023 vor.
b) Wie viele Bundesbürger haben die AusweisApp2 seit Einführung von
2014 bis 31. Juli 2023 heruntergeladen und auch für mindestens im
Rahmen einer Dienstleistung erfolgreich genutzt (bitte nach
Nutzerzahlen, Jahr, stationär: Windows oder Mac, mobil: Android, iOS
auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 43a wird verwiesen. Darüber hinaus werden im
Rahmen der Datensparsamkeit Nutzungsdaten von Diensten weder durch die
AusweisApp2 noch durch eine andere zentrale Stelle erfasst.
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruchrate bei
Benutzung der AusweisApp2 seit Einführung von 2014 bis 31. Juli
2023 (bitte in Prozent nach Jahr auflisten)?
Im Rahmen der Datensparsamkeit werden diese Daten weder durch die
AusweisApp2 noch durch eine zentrale Stelle erfasst. Dienstanbieterseitig können
nicht alle Arten von Abbrüchen trennscharf unterschieden werden (siehe
Antwort zu Frage 43d).
d) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die Abbruchquote bei
elektronischer Identifizierung über die AusweisApp2?
Es existieren diverse mögliche Ursachen für einen Abbruch: PIN-Fehler, NFC-
Probleme, Mobilfunk-/Netzwerkprobleme, gewollte Abbrüche durch die
Nutzenden, o. Ä. Diese Gründe sind auf Seiten des Dienstanbieters nicht trennscharf
erfassbar. Über die AusweisApp2 erfolgt auch hier aus den genannten Gründen
keine zentrale Erfassung.
Generell ist zu unterscheiden, ob die Nutzung des Online-Dienstes abgebrochen
wurde, zum Beispiel weil Nutzende während sie einen Online-Dienst nutzen
und nachdem sie sich bereits mit dem Online-Ausweis identifiziert haben,
feststellen, dass ihnen Unterlagen oder Informationen fehlen, um den Online-
Dienst vollständig zu nutzen, oder ob der Abbruch erfolgt, weil Nutzende den
Vorgang des Online-Ausweisens nicht abschließen konnten, zum Beispiel weil
Nutzende die NFC-Antenne ihres Smartphones nicht finden, ihren
Personalausweis nicht lang genug an ihr Smartphone halten oder den
Identifizierungsprozess beginnen, sich aber nicht mehr an ihre PIN erinnern.
44. Arbeitet die Bundesregierung aktuell an der Einführung zusätzlicher
Funktionen für die AusweisApp2, wenn ja, an welchen, und wie weit ist
der Stand?
Neben der kontinuierlichen Pflege und Weiterentwicklung der AusweisApp2
wird derzeit u. a. an einem neuen Onboarding gearbeitet, welches den
Nutzenden die Einführung in die AusweisApp2 erleichtern soll. Darüber hinaus ist
eine verbesserte Auflagenunterstützung geplant, die bei geläufigen Geräten
anzeigen soll, an welcher Stelle der physische Kontakt zwischen Smartphone und
Ausweiskarte hergestellt werden muss. Aktuell wird das Redesign der
AusweisApp2 priorisiert.
45. Welche Unternehmen sind im Rahmen des Re-Designs der Applikation
und an der Erstellung und Durchführung der cross-medialen
Werbekampagne beteiligt, und wer hat dies beauftragt?
Das Redesign der AusweisApp2 erfolgt durch das Unternehmen Governikus
GmbH & Co. KG und FAKTOR 3 AG im Auftrag des BSI.
Mit der Erstellung und Durchführung der cross-medialen Kampagne sind die
Agenturen Serviceplan Group SE & Co. KG und Scholz & Friends Family
GmbH seitens des Beschaffungsamts des BMI beauftragt.
Geplant ist die Beauftragung der INFO GmbH Markt- und Meinungsforschung
durch das BMI auf Basis eines Rahmenvertrags.
46. Welche konkreten Ziele möchte die Bundesregierung mit der cross-
medialen Werbekampagne und dem Re-Design der AusweisApp2 erreichen
(
www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-951836)?
Mit dem Redesign der AusweisApp2 soll der staatliche eID-Client für das
Online-Ausweisen weiter hinsichtlich seiner Nutzendenfreundlichkeit verbessert
werden.
Mit der cross-medialen Kommunikationskampagne verfolgt die
Bundesregierung drei Hauptziele: Das Wissen um den Online-Ausweis und dessen positive
Wirkung im Alltag von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen soll
bundesweit verbreitet werden, dessen Nutzung soll anhand konkreter
Anwendungsfälle aus Wirtschaft und Verwaltung angeregt werden und die Akzeptanz des
Online-Ausweises als Angebot des Staates soll gesteigert werden.
a) Anhand welcher Faktoren möchte die Bundesregierung den Erfolg der
Werbekampagne festmachen (Bekanntmachung, Download-Zahlen,
aktive Nutzungszahl der AusweisApp2, Anzahl der Anwendungsfälle
oder Anzahl der In-App-Funktionen)?
Der Erfolg der Kampagne soll durch eine Evaluation der INFO GmbH Markt-
und Meinungsforschung gemessen werden, die die Kommunikationsreichweite
und Kommunikationswirkung der Kampagne in einem Pre-Post-Design misst.
Darüber hinaus lassen die Bestellung von PIN-Rücksetzbriefen zur Aktivierung
des Online-Ausweises, die Downloads der AusweisApp2 sowie die auf eID-
Servern registrierten, erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen Rückschlüsse
auf den Erfolg der Kampagne zu.
b) Welche Medien sollen genutzt werden, und welche Zielgruppen plant
die Bundesregierung, jeweils zu erreichen?
Die Kommunikationskampagne arbeitet mit gezielter Werbung in einem an die
Zielgruppe angepassten Medienumfeld. Zudem werden reichweitenstarke
Kundenkanäle von Partnern genutzt sowie eigene Kampagnen-Kanäle etabliert, die
interessierte Zielgruppen informieren und zu entsprechenden Websites
weiterleiten.
c) Wer nimmt die Auswertung der cross-medialen Werbekampagne vor,
und anhand welcher Kriterien erfolgt diese?
Auf die Antwort zu Frage 46a wird verwiesen.
Es werden Kommunikationsreichweite und Kommunikationswirkung sowohl
vor als auch nach der Kampagne erfasst und ausgewertet.
47. Wie begründet die Bundesregierung die Annahme der Erhöhung der
Nutzerzahlen für den Online-Ausweis, der damit korrespondierenden
Downloads und der tatsächlichen Nutzung der AusweisApp2 durch die
kürzlich beschlossene Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens, und
woran macht sie diese Annahme fest (gitlab.opencode.de/bmi/eidas2/-/bl
ob/main/Beyond_EUDIW_Diskussionspapier.pdf)?
48. Welche weiteren Anwendungsfälle für die Nutzung des Online-
Ausweises ermöglichen sich aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der
kürzlich beschlossenen Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens
insbesondere bei der Absenkung der Nutzungsdauer des Online-
Ausweises von 16 Jahren auf 13 Jahre (gitlab.opencode.de/bmi/eidas2/-/blob/ma
in/Beyond_EUDIW_Diskussionspapier.pdf)?
Die Fragen 47 und 48 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf Seite fünf des verlinkten Diskussionspapiers wird die Modernisierung des
Pass- und Ausweiswesens im ersten Absatz im Kontext der erwogenen
Herabsenkung des Mindestalters für die Nutzung des Online-Ausweises erwähnt. In
diesem Punkt entspricht das Diskussionspapier nicht dem aktuellen Stand des
Gesetzgebungsverfahrens.
49. Welche und wie viele private Anbieter haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Online-Ausweisfunktion in die Abwicklung ihrer
Dienstleistungen eingebunden (bitte nach Unternehmen und Art der
Dienstleistung auflisten)?
Der Bundesregierung liegen lediglich über die Diensteanbieter verlässliche
Informationen vor, die ein eigenes Berechtigungszertifikat besitzen.
Diensteanbieter, die ihren Kundinnen und Kunden die Nutzung des Online-
Ausweises durch Beauftragung eines Identifizierungsdiensteanbieters
ermöglichen, also kein eigenes Berechtigungszertifikat besitzen, sind nicht verpflichtet,
dem BMI oder der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate ihren
angebotenen Dienst zu melden. Das Gleiche gilt für die Identifizierungsdiensteanbieter.
gemäß § 21 des Personalausweisgesetzes oder Anbieter von
Identifizierungslösungen, die das Online-Ausweisen auf Basis anderer Gesetze anbieten, in der
Regel Geldwäschegesetz und Telekommunikationsgesetz. Sie müssen ihre
Kunden nicht nennen. Aus diesem Grund gibt es keine vollständige Übersicht
aller Anbieter.
Eine Reihe von Unternehmen, die das Online-Ausweisen für ihre Online-
Dienste nutzen, werden auf dem Personalausweisportal mit
Anwendungsbeispielen vorgestellt:
www.personalausweisportal.de/Anwendungen.
50. Wie viele Bürgerinnen und Bürger nutzen die eID bei der Beantragung
von Leistungen bei der Agentur für Arbeit, und welche anderen
Identifikationsmaßnahmen werden benutzt (bitte nach Art der Identifikation und
den jeweiligen Nutzerzahlen der jeweiligen Identifikationsmaßnahme
auflisten)?
Die eID wird derzeit bei zwei Prozessen in der Bundesagentur für Arbeit (BA)
genutzt: der Online-Arbeitslosmeldung (OALO) sowie dem online eingelegten
Widerspruch. Sämtliche Leistungen der BA können aktuell ohne eID-Nutzung
beantragt werden. Diesbezüglich nutzt die BA das Verfahren von
Sicherheitsstufen. Als Identifikationsmaßnahme werden hier Benutzername und Passwort
als Basis-Sicherheitsstufe sowie die „Ausweissichtprüfung“ als hohe
Sicherheitsstufe zum Beispiel für die Antragstellung auf Arbeitslosengeld genutzt.
Die Nutzungszahlen der eID sind noch gering. Im Bereich Widerspruch sind
dies im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) circa 450 Online
Widersprüche und im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) circa 250 Online
Widersprüche monatlich, die unter Nutzung der eID eingehen. Im Bereich OALO
liegt die Quote der eID-Nutzung zwischen Januar und Juli 2023 bei 11,3
Prozent. In absoluten Zahlen sind dies 153 919 eID-Nutzungen in den ersten
sieben Monaten des Jahres 2023.
51. Wie viele Verwaltungsdienstleistungen wurden seit der Einführung der
eID in Deutschland online abgewickelt, und welches Volumen der
Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen erwartet die Bundesregierung
zukünftig (bitte die Nutzungszahlen seit Einführung und nach
perspektivischer Schätzung angeben)?
Der Online-Ausweis wird von immer mehr Behörden des Bundes, der Länder
und der Kommunen zur Identifizierung und Authentisierung von Bürgerinnen
und Bürgern angeboten. Hierbei ist zu beachten, dass gleichzeitig die föderalen
Behörden immer häufiger die BundID integrieren. Die BundID kann mit dem
Online-Ausweis auf hohem Vertrauensniveau gemäß eIDAS verwendet werden.
Die Mehrheit der Verwaltungsleistungen erfordert jedoch kein hohes
Vertrauensniveau. In diesen Fällen bietet der Online-Ausweis Bürgerinnen und Bürger
ein hohes Maß an Sicherheit, muss aber nicht zwingend verwendet werden.
Eine Prognose ist unter diesen Umständen aktuell nicht möglich. Die
Bundesregierung ist darauf eingestellt, die Kapazitäten beim eID-Service vor dem
Hintergrund der steigenden Nutzung des Online-Ausweises bedarfsgerecht weiter
erhöhen zu können (vgl. Antwort zu Frage 42).
52. Wie hoch waren bisher und sind aktuell die Kosten für die Einbindung
der Online-Ausweisfunktion für Behörden und Unternehmen (bitte die
Kosten für die Zertifikate 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 auflisten)?
Die Kosten für die Einbindung der Online-Ausweisfunktion für Behörden und
Unternehmen liegen der Bundesregierung aktuell nicht vor. Insofern ist eine
Auflistung der Kosten für die Zertifikate im genannten Zeitraum (2019 bis
2023) nicht möglich.
53. Was sind die Gründe dafür, dass bisher nur die Bundesdruckerei
Berechtigungszertifikate für die eID ausgeben darf, und ist zukünftig
vorgesehen, dass weitere Akteure diese ausgeben dürfen?
Grundsätzlich steht das Anbieten und Herausgeben von
Berechtigungszertifikaten für die eID allen Unternehmen und Marktteilnehmer frei und ist möglich. In
Deutschland ist jedoch die Firma D-Trust GmbH derzeit alleiniger Anbieter
von technischen Berechtigungszertifikaten. Da es sich jedoch um einen offenen
Markt handelt, besteht die Möglichkeit, dass weitere Akteure aus der
Privatwirtschaft eID-Berechtigungszertifikate ausgeben können.
54. Wie lange dauert durchschnittlich die Erteilung eines
Berechtigungszertifikates für die eID-Funktion bei der Vergabestelle für
Berechtigungszertifikate?
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt fünf Arbeitstage.
55. Plant die Bundesregierung auch eine Werbekampagne im Rahmen des
Launches der Smart-eID, wenn ja, wie viele Mittel und welche Partner
sind hierbei für die Umsetzung vorgesehen?
Die Bundesregierung hat keine eigenständige Werbekampagne für die
Einführung der Smart-eID geplant.
56. Wann plant die Bundesregierung den Launch (Go-Live) der Smart-eID?
Die Fertigstellung der Smart-eID ist für das vierte Quartal 2023 vorgesehen.
57. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der bisherigen
Pilotprojekte im Rahmen der Entwicklung der Smart-eID, und ist die Anbindung an
das Nutzerkonto BundID bereits erfolgt?
Die bisherige Pilotphase war erfolgreich und lieferte wertvolle Erkenntnisse,
die insbesondere zur Optimierung der Nutzendenführung der Smart-eID
genutzt wurden. Insgesamt wurden 150 Testkarten für die Teilnahme an der
Pilotphase versendet. Die Anbindung an das Nutzerkonto BundID wurde
vorbereitet.
58. Inwieweit wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit bisher in den Entwicklungsprozess der Smart-eID
einbezogen, um die Datenschutzrichtlinien für die digitale Identität
sicherzustellen, und in welchen Bereichen musste ggf. nachgebessert werden,
und warum?
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI) wurde zu Beginn des Projektes zur Information miteinbezogen.
Die in Abstimmung mit den für Datenschutz zuständigen Stellen des BMI in
Erstellung befindliche Datenschutzdokumentation soll dem BfDI im vierten
Quartal 2023 zur Verfügung gestellt werden. Ein fachliches Feedback wird erst
nach der Übergabe des Konzepts erfolgen.
59. Wie hoch sind die bisherigen Kosten der Entwicklung der Smart-eID?
Die Kosten der Smart-eID belaufen sich auf 89,861 Mio. Euro. Der Betrag
umfasst sämtliche Kosten der Entwicklung der Smart-eID sowie die Kosten des
bisher notwendigen Testbetriebs im Betrachtungszeitraum vom 1. Januar 2021
bis zum 31. Dezember 2023.
60. Arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklung der
SmarteID auch an einer Software-Variante, wenn ja, wie ist hier der aktuelle
Stand?
Das Projekt Smart-eID bezeichnet die Entwicklung einer Lösung, die auf
Hardware-Sicherheit basiert, womit das Ziel verfolgt wird, dass das
Vertrauensniveau „hoch“ erreicht werden kann. Im Rahmen der Entwicklung der Smart-eID
konzipiert oder entwickelt die Bundesregierung daher keine so genannte
Software-Variante. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, eine softwarebasierte
Authentifizierungslösung zu entwickeln. Dieses Vorhaben wird allgemein als
„Software-Variante“ verstanden und soll als integraler Bestandteil des
Gesamtsystems der deutschen eIDAS-Umsetzung, d. h. der EUdi-Wallet
Implementierung, fungieren. Eine softwarebasierte Authentifizierung ermöglicht es, dass
einfach zu nutzende Authentifizierungen ohne Online-Ausweis vorgenommen
werden können, und reduziert die Last in der gesamten eID-Infrastruktur.
61. Auf welchen Endgeräten wird die Smart-eID zum Start verfügbar sein?
Die Smart-eID wird zu Beginn auf den folgenden Endgeräten verfügbar sein:
Samsung Galaxy S20/+/Ultra, Samsung Galaxy S21/+/FE/Ultra, Samsung
Galaxy S22/+/Ultra, Samsung Galaxy S23/+/Ultra sowie Samsung Galaxy A54.
62. Führt die Bundesregierung aktuell noch Gespräche mit weiteren
Endgeräteherstellern im Rahmen der Umsetzung der Smart-eID, und wenn ja,
mit wem, und wie ist hier der Stand?
Derzeit laufen Gespräche mit Samsung, u. a. zum Thema Onboarding des
Samsung Galaxy A53. Durch den TSMS (Trusted Services Management System)-
Betreiber sind Gespräche zur technischen Anbindung mit einem weiteren
größeren Hersteller in Vorbereitung. Die Bundesregierung unterstützt diese
Gespräche.
63. Wie viele Personen sind für die BundID registriert (bitte nach
Registrierungszahlen pro Monat seit Einführung auflisten)?
Die Daten sind Anlage 2* „Anhang zur BundID“ zu „Nutzungszahlen“ zu
entnehmen.
64. Wie viele Bürger haben ihre BundID nach Einrichtung bzw. Nutzung
wieder gelöscht (bitte die Löschungen nach Monat seit Einführung
auflisten)?
Die Daten sind Anlage 2* „Anhang zur BundID“ zu „Nutzungszahlen“ zu
entnehmen
65. Wie viele Personen haben die BundID für einen konkreten Service
erfolgreich genutzt (bitte nach Nutzungszahlen pro Monat seit Einführung
auflisten)?
Diese Anforderung kann technisch nicht erfasst werden, da die BundID keinen
Einblick in die internen Vorgänge des jeweiligen Online Dienstes hat. Lediglich
ein Login mit der BundID wird registriert, wobei darüber keine Aussage
getroffen werden kann, wofür der Nutzer sich eingeloggt hat (Wahrnehmung eines
Online Dienstes oder z. B. Blick ins Postfach).
66. Welche und wie viele Verwaltungsdienstleistungen und Services sind für
Bürger mithilfe der BundID digital erledigbar?
Die Daten sind Anlage 2* „Anhang zur BundID“ zu „produktive Verfahren“ zu
entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8201 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
67. Welche weiteren Services bzw. Verwaltungsdienstleistungen werden im
Rahmen der BundID bis Ende 2023 zur Verfügung stehen (bitte nach
Verwaltungsdienstleistung auflisten)?
Die Daten sind Anlage 2* „Anhang zur BundID“ zu „Verfahren im
Anbindungsprozess“ zu entnehmen.
68. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bisher aus der
Erfolgsmessung der Nutzung der BundID sammeln können, und an welchen Stellen
im Identifizierungsprozess brechen die Nutzerinnen und Nutzer bei der
Nutzung der BundID ab, und wieso?
Aus den UX (User-Experience)-Tests und aus den Auswertungen des First
Level Supports lässt sich erkennen, dass Nutzerinnen und Nutzer am häufigsten
bei der Einrichtung und meist damit verbundenen erstmaligen Aktivierung der
eID abbrechen. Hier kommen sehr unterschiedliche Gründe zum Tragen, mal
ist es die nicht griffbereite PIN, mal das technische Zusammenspiel zwischen
BundID und AusweisApp2 und mal sind es Einstellungen im Browser oder
Smartphone. Wurde der Prozess einmal durchgeführt, sinkt die Abbruchquote.
69. Bis wann ist der für alle staatlichen eID-Produkte gemeinsam geplante
Markenschirm geplant (digitalstrategie-deutschland.de/digitale-identitae
ten/), und mit welchen externen Partnern arbeitet die Bundesregierung
für die Umsetzung zusammen?
Es wird aktuell nicht an einem Markenschirm eigens für alle staatlichen eID-
Produkte gearbeitet. Das Bundespresseamt arbeitet aktuell in einem Prozess
gemeinsam mit den Bundesressorts und Ländern an der Entwicklung einer
Digitalen Dachmarke für staatliche Angebote im Internet für ganz Deutschland. Die
staatlichen eID-Produkte werden sich daran orientieren.
70. Wie begründet die Bundesregierung das Auslaufen der Identifikation bei
der BundID mit dem Elster-Zertifikat nach Juni 2026 und mit dem
Unternehmenskonto nach 2028?
Bei digitalen Verwaltungsverfahren ist es zur Stärkung der Sicherheit und des
beiderseitigen Vertrauens in der Regel hilfreich, wenn ein elektronischer
Identitätsnachweis auf hohem Vertrauensniveau erfolgt. Für Bürgerinnen und Bürger
wird dies mit der Einbindung der eID über das Nutzerkonto des Bundes
gewährleistet. Zugleich wird hierdurch die einfache Umsetzung des Once-Only-
Gedankens durch Auslesen der im Nutzerkonto hinterlegten
personenbezogenen Daten für eine Antragstellung ermöglicht. Im Gleichlauf mit den
Anforderungen im Bürgerkonto soll auch im einheitlichen Organisationskonto nach
Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist die Abwicklung von digitalen
Verwaltungsleistungen mit einem Identifizierungsmittel auf dem Sicherheitsniveau
„hoch“ erfolgen. Ein einfaches und einheitliches Verfahren zum
Identitätsnachweis, das stets gleichförmig wiederkehrt, ist im Sinne der Nutzerfreundlichkeit
und damit im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Am
Ende entscheidet aber das Verwaltungsverfahren, welches Vertrauensniveau
nach der eIDAS-Verordnung benötigt und welches notifizierte
Identifizierungsmittel dafür eingesetzt wird.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8201 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
71. Welche Identifikationsmöglichkeit sieht die Bundesregierung für das
Unternehmenskonto vor, wenn das Elster-Zertifikat zur Identifikation ab
2028 abgeschafft wird?
Mit Blick auf das Organisationskonto wird vor allem die Entwicklung hin zu
einer europäischen Digital Identity Wallet in den Blick genommen, mit der sich
Unternehmen künftig EU-weit und sektorübergreifend identifizieren können
sollen (vgl. Antwort zu Frage 70).
72. Wie beurteilt die Bundesregierung das gesamtwirtschaftliche Potenzial
einer (staatlichen) Infrastruktur für digitale Identitäten zur
Digitalisierung vieler Geschäfts- und Verwaltungsprozesse, und wie beziffert sie
dieses konkret?
Die Bundesregierung beurteilt das gesamtwirtschaftliche Potential einer
(staatlichen) Infrastruktur für digitale Identitäten zur Digitalisierung der Geschäfts-
und Verwaltungsprozesse als hoch. Dieses hohe Potential begründet sich darin,
dass die Infrastruktur durch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit Geschäfts- und
Verwaltungsprozesse signifikant optimieren kann, insbesondere wenn die
digitale Identitäten Infrastruktur schnell, einfach und nutzerfreundlich in Prozesse
und Geschäftsvorgänge integriert werden kann. Durch diese Effizienzpotentiale
in Wirtschaft und Verwaltung kommt es auch zu einer erhöhten Nachfrage der
Bürger und Bürgerinnen. Quantitative Schätzungen liegen aktuell nicht vor.
73. Arbeitet die Bundesregierung aktuell an einer eigenen Smartphone-
Wallet, und wenn ja, auf welchem Stand ist aktuell die Entwicklung, und mit
wem arbeitet die Bundesregierung hier konkret zusammen (wenn
zutreffend, bitte den Reifegrad angeben und die beteiligten Akteure auflisten)?
Die Bundesregierung arbeitet derzeit nicht an der Entwicklung einer eigenen
Smartphone-Wallet und hat auch niemanden dazu beauftragt.
74. An welchen Vorhaben im Bereich digitale Identitäten arbeitet die
Bundesregierung derzeit (bitte getrennt nach federführenden Ressorts
auflisten)?
Im Kontext Digitale Identitäten arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer
Vielzahl von Vorhaben, die zum Teil unter der Leitung verschiedener Ressorts
im Gesamtprojekt GovLabDE Digitale Identitäten stehen (siehe Tabelle).
Vorhaben Federführendes Ressort
Teilprojekt Vertrieb & Marketing des
GovLab Digitale Identitäten
BMDV
Teilprojekt Kommunikation des GovLab
Digitale Identitäten (eID Kampagne)
BMI
Teilprojekt Use Cases des GovLab
Digitale Identitäten
BMWK
Projekt „Softwarelösung“ des GovLab
Digitale Identitäten (in Vorbereitung)
BMI
Teilprojekt Berechtigungszertifikate BMI
Teilprojekt Smart-eID BMI
Vorhaben Federführendes Ressort
Teilprojekt eID-Client BMI
Projekt eID-Datenschutz BMI
BundID BMI
Projekt Large Scale Pilot-
Konsortium “POTENTIAL” (LSP)
BMI
Projekt Innovationswettbewerb
„Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“
BMWK
Projekt Digitales Identitätsmanagement
(DIGID)
BMAS (Bundesministerium für
Arbeit und Soziales)
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
im fünften Buch Sozialgesetz (SGB V)
zu digitalen Identitäten im
Gesundheitswesen
BMG
75. Wie viele Mittel sind für die in der Antwort zu Frage 74 genannten
Vorhaben im Bundeshaushalt 2023 sowie im Haushaltsentwurf der
Bundesregierung für 2024 vorgesehen (bitte je Vorhaben getrennt für 2023 und
2024 angeben)?
Die in der Antwort zu Frage 74 dargestellten Vorhaben des BMI werden
grundsätzlich aus Titel 0602 532 34 finanziert. Für diesen Titel sind im
Bundeshaushaltsplan 2023 60 Mio. Euro veranschlagt und im Regierungsentwurf für den
Bundeshaushaltsplan 2024 40 Mio. Euro. Das Vorhaben BundID wird aus Titel
0602 532 73 finanziert, im Haushaltsjahr 2023 ist daraus ein Budget in Höhe
von rund 20 Mio. Euro vorgesehen; im Regierungsentwurf für den
Bundeshaushaltsplan 2024 sind für den Titel insgesamt 3,3 Mio. Euro vorgesehen. Das
Teilprojekt Smart-eID wird aus Titel 0602 532 71 finanziert, im Haushaltsjahr
2023 ist dafür ein Budget in Höhe von 7,9 Mio. Euro vorgesehen.
Für die Schaufenster Sichere Digitale Identitäten stellt das BMWK 2023
19 Mio. Euro und für 2024 10,7 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Finanzierung der genannten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im SGB
V zu digitalen Identitäten im Gesundheitswesen erfolgt durch die gesetzliche
Krankenversicherung und ist daher nicht im Bundeshaushalt veranschlagt.
76. Berücksichtigt die Bundesregierung bei den in der Antwort zu Frage 74
genannten Vorhaben zu digitalen Identitäten die Vermeidung einer
Abhängigkeit von außereuropäischen Akteuren, um die digitale
Souveränität zu stärken, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung vermeidet bei ihren Vorhaben zur Einführung digitaler
Identitäten eine Abhängigkeit von außereuropäischen Akteuren, um die digitale
Souveränität (auf nationaler und europäischer Ebene) zu stärken. Dies wird
u. a. durch die Sicherstellung der Eigenständigkeit bei der Bereitstellung
hoheitlicher Dokumente erreicht.
Bestehende nationale eID-Systeme und auch zukünftige EUdi-Wallets stehen in
einer signifikanten Abhängigkeit von mobilen Endgeräten außereuropäischer
Marktführer. Die Komplexität der Systeme birgt Sicherheits- und
Vertrauensrisiken.
Folgende Maßnahmen zur Gewährleistung einer hinreichenden Sicherheit,
Vertrauenswürdigkeit und Souveränität werden verfolgt:
– Definition des Sicherheitselements (SE) / der eSIM als Sicherheits-/
Souveränitätsanker in mobilen Endgeräten, zu dem auch deutsche und
europäische eID-Dienstleister einen verlässlichen Zugang erhalten, um am eID-
Geschäft partizipieren zu können;
– Regelung im Gesetz über digitale Märkte („Digital Markets Act“ (DMA))
und in der eIDAS-VO (2.0), um auch EU-eID-/Wallet-Anbietern den
Zugang zur SE-/eSIM-Technologie auf der Grundlage unabhängiger
technischer Standards zu sichern;
– Smart-eID Projekt des BMI, um die Nutzung des europäischen
Regelungsrahmens gemäß Digital Markets Act (DMA) und eIDAS-VO (2.0) zu
gewährleisten und die entsprechende Lösung frühzeitig und bereits im
deutschen eID-Bestandssystem anbieten zu können.
Auch die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) berücksichtigt bei der
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im SGB V zu digitalen Identitäten im
Gesundheitswesen die Vermeidung einer Abhängigkeit von außereuropäischen
Akteuren.
77. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zuständigen
Bundesministerien sind aktiv in die Arbeit rund um die Thematik digitale
Identitäten eingebunden, und wie viele Mitarbeiter sind außerdem in den
Konsultationsprozess des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
(BMI) zur EUid eingebunden (bitte die Anzahl der Mitarbeiter getrennt
nach Ressorts nennen)?
Derzeit wird mit folgendem Personaleinsatz rund um die Thematik Digitale
Identitäten gearbeitet (Angaben erfolgen in Vollzeitäquivalenten – VZÄ).
Bundeskanzleramt (BKAmt):
Die Beteiligung des BKAmt umfasst eine Person mit 0,1 VZÄ zur allgemeinen
Projektbegleitung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):
Das BMWK beschäftigt in etwa 1,3 VZÄ die sich mit der Thematik digitale
Identitäten beschäftigen (1 VZÄ GovLabDE Digitale Identitäten, 0,3 VZÄ
Betreuung der Schaufensterprojekte „Sichere Digitale Identitäten“). Hinzu kommt
die punktuelle Beteiligung und Unterstützung von Personen der
Begleitforschung "Sichere Digitale Identitäten", die über das Schaufensterprogramm
durch das BMWK finanziert wird. Insbesondere hat ein Mitarbeiter (1 VZÄ)
ein Mandat des BMWKs erhalten und vertritt die Interessen des BMWKs im
Konsultationsprozess und im GovLabDE Digitale Identitäten.
Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Im BMF werden für das interministerielle Laborformat digitale Identitäten
0,7 VZÄ zur Verfügung gestellt, die auch am Konsultationsprozess beteiligt
sind. Anlassbezogen werden weitere Mitarbeitende hinzugezogen.
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI):
Die Beteiligung des BMI am GovLabDE Digitale Identitäten umfasst
Mitarbeitende in einem Umfang von 3,5 VZÄ. Es besteht folgende thematische
Aufteilung: Projektleitung (1 VZÄ); Smart-eID (1 VZÄ); Projektmanagement-Office
und Berichtswesen (1 VZÄ), Berechtigungszertifikate (0,5 VZÄ). Darüber
hinaus sind an den Projekten LSP „POTENTIAL“ (1 VZÄ) und dem
Konsultationsprozess zum eIDAS-Gesamtsystem (0,5 VZÄ) sowie BundID (3,5 VZÄ)
weitere Mitarbeitende des BMI eingebunden.
Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Im BMJ sind Mitarbeiter mit 0,75 VZÄ eingebunden. Weitere Mitarbeiter
werden anlassbezogen beteiligt.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG):
Die Beteiligung des BMG umfasst Mitarbeitende in einem Umfang von
0,4 VZÄ in der Thematik Digitale Identitäten sowie 0,2 VZÄ im Kontext des
Konsultationsprozesses zum Gesamtsystem der deutschen eIDAS-Umsetzung.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV):
Im BMDV sind Mitarbeitende mit 2,0 VZÄ eingebunden. Diese verteilen sich
auf die Aktivitäten im GovLabDE Digitale Identitäten (insbes. im Teilprojekt
Vertrieb & Marketing, im LSP Konsortium „POTENTIAL“ sowie rund um die
Verhandlung der eIDAS-VO.
78. Plant die Bundesregierung, die Ergebnisse aus dem POTENTIAL
Konsortium zur European Digital Identity Wallet und des
Konsultationsprozesses miteinander zu verknüpfen und in die gegenseitigen Beratungen
zur Entwicklung einer EUid-Wallet einfließen zu lassen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Ergebnisse aus dem „POTENTIAL“
Konsortium zur EUdi-Wallet und dem deutschen Konsultationsprozess zu
verknüpfen. Mit den LSP sollen die Funktionalitäten der EUdi-Wallet an
verschiedenen Anwendungsfällen erprobt werden. Der Prototyp der EUdi-Wallet soll
grenzüberschreitend die sechs ausgewählten Anwendungsfälle aus dem LSP-
„POTENTIAL“ (eGovernment, Online-Kontoeröffnung, Elektronische
Identifizierung für die Registrierung von SIM-Karten, Digitaler Führerschein – mDL,
Qualifizierte Elektronische Signatur und Siegel – QES) integrieren. Zwischen
dem LSP-Konsortium „POTENTIAL“ und dem Konsultationsprozess werden
bereits Anwendungsfälle und Bedarfe von Bürgerinnen und Bürgern sowie
Unternehmen und Verwaltung eng abgestimmt und in regelmäßigen
Abstimmungen synchronisiert. Das Ziel des Konsultationsprozesses besteht darin, eine
protypische Infrastruktur für das LSP-Konsortium „POTENTIAL“ bereitzustellen
und Erfahrungen zu sammeln, die zur Weiterentwicklung des
Architekturkonzepts beitragen.
79. Wie sollen die Ergebnisse des Konsultationsprozesses des BMI zur
EUid-Wallet in die Large Scale Pilotprojects (LSPs), die eIDAS-
Verhandlungen und das Architecture and Reference Framework einfließen,
und in welcher Art und Weise findet dieser Austausch statt?
Bei der Entscheidungsfindung der Bundesregierung zur Ausgestaltung der
nationalen eIDAS-Infrastruktur fließen die Erkenntnisse aus dem
Konsultationsprozess und aus dem LSP „POTENTIAL“-Konsortium ein. Die
Ergebnisse des Konsultationsprozesses werden u. a. in die Arbeit des LSP
„POTENTIAL“-Konsortiums einfließen, siehe u. a. die Antwort zu den Fragen
35 und 78.
Die Positionierung der Bundesregierung im Kontext der eIDAS-Regulierung
und innerhalb des LSP-Konsortium „POTENTIAL“ erfolgen nach den dafür
maßgeblichen Prozessen, d. h. nach den Regeln der Ressort-/
Weisungsabstimmung und auf der Grundlage des für „POTENTIAL“ geschlossenen
Konsortialvertrages.
In den technischen Abstimmungen auf EU-Ebene zum Architecture and
Reference-Framework (ARF) sind Vertreterinnen und Vertreter des BSI und der
BNetzA in der eIDAS Expertengruppe aktiv, die auch im Konsultationsprozess
eng eingebunden sind. Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 17.
80. Sieht die prototypische Entwicklung einer Infrastruktur für digitale
Identitäten im Rahmen des Konsultationsprozesses des BMI zur EUid
zwangsläufig eine Wallet (Geldbörse) vor?
Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 15. Der Konsultationsprozess orientiert
sich an den Anforderungen und Bedarfen aus der geplanten Novellierung der
eIDAS-Verordnung. In diesem Prozess wird ein Gesamtsystem zur deutschen
Umsetzung von eIDAS erarbeitet. Die technische Architektur und Infrastruktur
einer solchen Wallet sowie verschiedene Ausgestaltungen von digitalen
Identitäten werden derzeit in diesem Rahmen untersucht.
81. Wie plant die Bundesregierung, die Ergebnisse des POTENTIAL
Konsortiums zur European Digital Identity Wallet, welche die Entwicklung
einer prototypischen Wallet vorsieht, mit den möglichen Ergebnissen aus
dem BMI-Konsultationsprozess zu verknüpfen (background.tagesspiege
l.de/digitalisierung/id-wallet-bmi-oeffnet-die-tueren)?
Das Ziel und der Anwendungsbereich der LSP für die EUdi-Wallet, somit auch
des LSP-Konsortiums „POTENTIAL“, ist es anhand von prototypischen EUdi-
Wallets, die Funktionalitäten sowie den Mehrwert solcher Wallets anhand
verschiedener alltagsrelevanter Anwendungsfälle zu demonstrieren und zu
erproben. Die Entwicklung einer EUdi-Wallet ist in den LSPs nicht vorgesehen.
Weitere Informationen dazu finden sich in Antwort zu Frage 78.
82. In welchem Rahmen möchte die Bundesregierung im Zuge des
Konsultationsprozesses des BMI zur EUid-Wallet speziell auf Organisations- und
Produktidentitäten eingehen?
Siehe Antwort zu Frage 16. Gemäß der eIDAS Verordnung 2.0, wird die
Bundesregierung im Rahmen des Konsultationsprozesses die Identitäten juristischer
Personen (ODI) einbeziehen.
83. Wie viele finanzielle Mittel sind für den Konsultationsprozess des BMI
zur EUid-Wallet bereitgestellt worden?
Das BMI stellt für das Haushaltsjahr 2023 einen Beitrag von 255 850 Euro
(brutto) zur Verfügung. Darüberhinausgehende Unterstützung des
Konsultationsprozesses des BMI zur EUdi-Wallet wird aus bestehenden Verträgen
bereitgestellt.
- 1 -
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 20/8040 der
Fraktion der CDU/CSU - Zieldefinition für das GovLab DE Digitale Identitäten
Outcome
(1) Projekt Digitale Identitäten: Ziel ist eine breite Marktakzeptanz und sichere,
datenschutzkonforme Nutzung einer staatlichen Ident-Lösung bei Nutzenden und
Service-Anbietern im Kontext von Verwaltung und Wirtschaft, die EU-
Länderübergreifend nutzbar und mit anderen europäischen Lösungen kompatibel ist.
Perspektiven
(2) Nutzerinnen und Nutzer: Nutzende möchten eine sichere, konsistente und
nutzungsfreundliche Identifizierung, Verifizierung und Authentifizierung zur Nutzung
möglichst vieler digitaler Services erleben, die sich auf möglichst vielen verschiedenen
Endgeräten, insbesondere auf Smartphones, nutzen lässt.
(3) Service-Anbieter: Service-Anbieter, einschließlich Vertrauensdienste-Anbieter,
möchten eine leicht und intuitiv zu bedienende, kostenfreie Identifizierungslösung, die
einfach und schnell zu integrieren und zu betreiben ist, ein angemessenes
Sicherheitsniveau bereitstellt, ein hinreichendes Vertrauensniveau bedient, geringe
Abbruchquoten und hohe Verbreitung aufweist. Sie erwarten, dass die
Weiterentwicklung, Wartung & Betrieb der Identifizierungslösung gängigen
Servicestandards entspricht.
Designkriterien
(4) Betrachtete Identitäten: Das Projekt behandelt prioritär Identitäten natürlicher
Personen. Die Identifizierung in Vertretung von natürlichen Personen und juristischen
Personen wird integriert. Die Identifizierung von Sachen wird grundsätzlich mitgedacht.
(5) Funktionalität: Kernfunktion ist die Identifizierung und Authentifizierung einer
Person durch die Übermittlung von vertrauenswürdigen Kernidentitätsdaten an
Anbieter digitaler Services. Darüber hinaus können weitere Attribute und Nachweise
mit der Kernidentität verknüpft und vorgezeigt werden. Die Lösung muss auch
spezialgesetzlichen Anforderungen gegenüber Service-Anbietern bei der
Identifizierung von Nutzenden in verschiedenen Anwendungsfällen genügen.
(6) Marktoffenheit: Weitere staatliche & nicht-staatliche Nachweise und Attribute
werden unter Berücksichtigung der eIDAS-Verordnung eingebunden. Die tatsächliche
Nachfrage im nutzungszentrierten Prozess priorisiert die Umsetzung.
- 2 -
Die Erweiterung um weitere Nachweise/Attribute muss dabei auf das definierte
Outcome (#1) einzahlen. Die staatliche Lösung muss mit privaten Identitätslösungen
interoperabel sein und entsprechende Schnittstellen bereitstellen.
(7) Marke: Alle staatlichen eID-Produkte müssen sich zukünftig an den Richtlinien
eines übergreifenden Markenschirms orientieren. Ziel ist eine hohe
Wiedererkennbarkeit aller Produkte für Nutzenden. Die Erstellung eines
Markenschirms ist Teilziel des Projektes.
(8) Vermarktungskonzept: Das Vermarktungskonzept richtet sich an Verwaltung,
Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern. Dazu müssen Hürden zur Nutzung digitaler
Identitäten auf allen Seiten gesenkt werden. Vermarktung umfasst Vertrieb,
Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Erfüllung der Marktanforderungen und
leichteren technischen, rechtlichen und nutzerfreundlicheren Integration für
Diensteanbieter.
(9) Berechtigungszertifikate & eID-Server: Berechtigungszertifikate werden kostenfrei
und einfach zugänglich gemacht. Der Zugang zum Betrieb und die Nutzung von eID-
Servern wird deutlich vereinfacht. Perspektivisch wird das System der
Berechtigungszertifikate auf Zukunftsfähigkeit unter Berücksichtigung von der eIDAS-
Verordnung 2.0 geprüft.
(10) Kontinuierlicher Betrieb: Wir stellen einen kontinuierlichen Betrieb der staatl.
Lösungen sicher, einschließlich Kundenservice für Nutzende & Service-Anbieter,
Produktlebenszyklus-Management, Wartung und Hosting.
(11) Interoperabilität: Alle Lösungen haben marktgängige
Schnittstellenfunktionalitäten, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene anzubieten.
(12) Entwicklungskriterien: Zukünftige Produkte sollen einheitlichen gängigen
nationalen und internationalen technischen Standards/ Richtlinien folgen. Zu den
Produkten werden Referenzimplementierungen als Open Source Software
bereitgestellt.
(13) Technologie: Grundlage der digitalen Kernidentität ist das bestehende deutsche
eID-System. Ausgehend von der chipkartenbasierten Online-Ausweisfunktion wird das
System so weiterentwickelt, dass es den Anforderungen und Nutzerbedürfnissen
entspricht und auf das definierte Outcome (#1) einzahlt.
- 3 -
Dazu gehört sowohl die Fortentwicklung des kartenbasierten Systems als auch die
Einführung einer Nutzungsmöglichkeit mit möglichst reduzierter Notwendigkeit der
Kartennutzung sowie die Erweiterung um zusätzliche Attribute / Nachweise. Ein hohes
Sicherheitsniveau ist derzeit nicht mit einer Softwarelösung erreichbar. Welche
Technologie für weitere Attribute / Nachweise verwendet wird, ist noch offen. An der
Dezentralität und der Nutzerkontrolle über die eigenen Daten wird festgehalten. DLT
wird in ihrer Entwicklung fortlaufend beobachtet und bewertet, wird aber kurzfristig
nicht in der Umsetzung verfolgt.
(14) Vertrauenswürdigkeit: Alle Lösungen werden unter dem Leitsatz Privacy /
Security by Design entwickelt. Zudem wird Transparenz durch eine Einsicht in und den
Zugriff auf Identitätsdaten ermöglicht.
Vorgehensmodell
(15) Entwicklungsprozess: Code, Krypto- & Architekturkonzepte werden möglichst
frühzeitig während der Entwicklung öffentlich zur Verfügung gestellt.
Mitwirkungsmöglichkeiten bzgl. Dokumentation / Software werden eingeräumt.
(16) Nutzungszentrierung: Wir entwickeln Lösungen iterativ basierend auf validierten
Bedürfnissen von Nutzenden und Service-Anbietern.
(17) Konsolidierung von Bestandslösungen: Im Sinne einer konsistenten
Produktstrategie werden staatliche Bestandslösungen sowie laufende
Produktentwicklungen basierend auf den vorgenannten Designkriterien bewertet, als
auch inwieweit sie auf das Outcome (#1) unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit
einzahlen. Es werden entsprechende Konsequenzen gezogen, bis hin zur
Abschaltung.
(18) Orientierung an Kennzahlen: Wir definieren Indikatoren, anhand derer wir unseren
Fortschritt messen. So stellen wir fest, welche unserer Maßnahmen erfolgreich sind,
und stellen ein oder passen an, was nicht auf die Ziele einzahlt.
Seite 1 von 39
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 20/8040 der Fraktion der CD/CSU - Anhang zur BundID
1. Nutzungszahlen BundID
a. Anzahl registrierter Nutzer der BundID
Monat Juli 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20 Jan 21 Feb 21 Mrz 21 Apr 21 Mai 21
Bürgerkonten 3.779 4.532 5.323 6.116 9.832 13.639 15.384 18.114 20.968 24.311 26.547
Jun 21 Jul 21 Aug 21 Sep 21 Okt 21 Nov 21 Dez 21 Jan 22 Feb 22 Mrz 22 Apr 22 Mai 22
29.246 33.725 39.683 50.101 66.960 76.354 80.276 88.142 96.100 105.843 120.396 129.372
Jun 22 Jul 22 Aug 22 Sep 22 Okt 22 Nov 22 Dez 22 Jan 23 Feb 23 Mrz 23 Apr 23 Mai 23
141.950 152.706 166.580 211.665 225.679 236.055 252.987 256.926 506.796 2.298.825 2.767.165 2.942.452
Jun 23 Jul 23
3.043.173 3.135.455
b. Anzahl gelöschter Konten (Tracking gelöschter Konten erst ab dem 15. Februar 2023 möglich)
Monat Feb 23 Mrz 23 Apr 23 Mai 23 Jun 23 Jul 23
Gelöschte
Konten 9.098 13.451 5.095 3.337 3.401 4.499
Seite 2 von 39
2. Produktive Verfahren
Behörde/Mandant
Art des
Onlinedienstes
Name EfA1 Dienst
Federführendes
Bundesland
EfA Dienst
Internetadresse
Postfachschnittstelle
gewünscht?
Anbindung
Onlinedienste über
Portal/Plattform
Kraftfahrt-Bundesamt Online Registerauskunft
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegis-ter/FAER/Auskunft/online.html
Bundesamt für
Seeschifffahrt und
Hydrographie
Flaggenzertifikate (OZG-
Leistung)
https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Schiff-
fahrt/Sportschifffahrt/Flaggenzertifikate/flaggen-
zertifikate_node.html
Bundesamt für Soziale
Sicherung
Onlinedienst Online Antrag auf Mutterschaftsgeld
https://www
.
bundesamtsozialesiche-
rung.de/de/
mutterschaftsgeld/
antrag-stellen/
Ja
Bundesnetzagentur Plattform Rundfunk-Kundenportal
https://rudi.
bundesnetzagen-
tur.de/
portal/login
Ja 1
Auswärtiges Amt Online-dienst
Elektronische Erfassung Deutscher im
Ausland (ELEFAND)
https://
krisenvorsorge-
liste.diplo.d
e
Nein
1 EfA = Einer für Alle
Seite 3 von 39
Behörde/Mandant
Art des
Onlinedienstes
Name EfA1 Dienst
Federführendes
Bundesland
EfA Dienst
Internetadresse
Postfachschnittstelle
gewünscht?
Anbindung
Onlinedienste über
Portal/Plattform
Ministerium des Inneren
für Digitalisierung und
Kommunen Baden-
Württemberg
Plattform OZG-Hub Ja
Baden-
Württemberg
https://sso.
behoerdenservicepor-
tal.de/idp/pr
ofile/SAML2/
Redirect/SSO?e
xecution=e3s1
Ja
Bundesministerium für
Arbeit und Soziales
Förderportal Z-
EU-S
https://www
.foerderpor-
tal-zeus.de
in Klärung 25
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung Portal Serviceportal der Unfallversicherungen
https://serviceportal-
uv.dguv.de/
IHK DIGITAL Plattform
IHK-
Leistungsportal
https://service.ihk.de/start-
seite
Landesamt für Bergbau,
Energie und Geologie Plattform
Berg-
Pass Ja Rheinland-Pfalz
https://berg
pass.de Ja 1
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Elterngeld
Digital
https://elterngeld-digi-
tal.de/ams/Elterngeld
Bundesministerium des
Innern und für Heimat
OZG-
Informationsplattform
https://informationsplattform.ozg-umset-
zung.de/iNG/app/intro
Seite 4 von 39
Behörde/Mandant
Art des
Onlinedienstes
Name EfA1 Dienst
Federführendes
Bundesland
EfA Dienst
Internetadresse
Postfachschnittstelle
gewünscht?
Anbindung
Onlinedienste über
Portal/Plattform
Bundesministerium des
Innern und für Heimat
Verwaltungsportal
https://
verwal-
tung.bund.d
e
Bundesministerium für
Wirtschaft und
Klimaschutz
Überbrückungshilfe
https://www.ueberbrueckungshilfe-unterneh-
men.de/DE/Ubh/ueberbrueckungshilfen.html
Bundeszentralamt für
Steuern
Plattform OZG des BZSt
(POSt 2.0)
https://on-
line.por-
tal.bzst.de/
Stiftung für
Hochschulzulassung
Onlinedienst Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)
https://dosv
.
hochschulstart.d
e
Kraftfahrt-Bundesamt KTA - Nachweis der Allgemeinen Betriebs-erlaubnis
https://www.kba-on-
line.de/kta_prod/webapp/#
/
Hessisches Ministerium für
Wissenschaft und Kunst (HZD als KoopV-
Partner)
Ausfuhr von Kulturgütern
via HZD
https://efadante.hessen.de/forms/find-
form?shortname=KulturgutAusfG&
formtecid=3&areashortname=HMWK
Einheitsgemeinde Stadt
Tangerhütte
Anliegerbescheinigung, Genehmigung
Lagerfeuer etc.
https://rathaus.tanger-
huette.de/
Stadt Brandenburg an
der Havel
Serviceportal der Stadt
Brandenburg
https://ser-
vice.
stadtbranden-
burg.de/
Nein
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales Plattform
Sozialplattform Ja
Nordrhein-
Westfalen
sozialplatt-
form.de Ja 3
Seite 5 von 39
Behörde/Mandant
Art des
Onlinedienstes
Name EfA1 Dienst
Federführendes
Bundesland
EfA Dienst
Internetadresse
Postfachschnittstelle
gewünscht?
Anbindung
Onlinedienste über
Portal/Plattform
des Landes Nordrhein-
Westfalen
IHK Nord Westfalen Bildung-sportal
www.
bildung-
ihknordwestfa-
len.de
in Klärung
Sächsische
Staatskanzlei Plattform
BaK FS/Teilkomponente
Formcycle
https://www
.sk.sach-
sen.de/
Ja
Landespolizeipräsidium Online-Anzeige
https://nkb.
onlinewa-
che.poli-
zei.de
in Klärung
Albert-Ludwigs-
Universität Freiburg Portal
HI-
SinOne
ALU
https://cam-
pus.uni-frei-
burg.de
in Klärung
Hochschule Bonn-Rhein-
Sieg
Campusmanagementsystem
apollo.h-
brs.de
Universität Koblenz Online-dienst
eCampus der Universität
Koblenz
https://
ecam-
pus.
unikob-
lenz.de/qiss
erver/
pages/cs/sys/
Ja
Seite 6 von 39
Behörde/Mandant
Art des
Onlinedienstes
Name EfA1 Dienst
Federführendes
Bundesland
EfA Dienst
Internetadresse
Postfachschnittstelle
gewünscht?
Anbindung
Onlinedienste über
Portal/Plattform
portal/
hisinone-
Start-
Page.faces
Landesamt für
Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen
Plattform Identity & Access Management (IAM)
https://idp.s
ervice-
konto.
niedersach-
sen.de/
webidp/
Authentication/Show-
Login?
ConversationId=f802d8
d9-d214-
484d-a5c2-
05ac14ce8
703
Nein
Die Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt,
Mobilität, Stadtentwicklung und
Wohnungsbau
Portal
Digitale
Baugenehmigung
Ja Mecklenburg-Vorpommern
https://hb.digitalebauge-
nehmigung.de/bremen
Magistrat Bremerhaven Portal
Digitale
Baugenehmigung
Ja Mecklenburg-Vorpommern
https://hb.digitalebaugenehmigung.de/bremer-
haven
Seite 7 von 39
Behörde/Mandant
Art des
Onlinedienstes
Name EfA1 Dienst
Federführendes
Bundesland
EfA Dienst
Internetadresse
Postfachschnittstelle
gewünscht?
Anbindung
Onlinedienste über
Portal/Plattform
Ministerium für Wissenschaft, Energie,
Klimaschutz und Umwelt des Landes
Sachsen-Anhalt
Aufstiegs-
BAföG
(AFBG)
Digital
Ja Sachsen-Anhalt
www.
afbgdigi-
tal.de/login
Ja 1
Ministerium für
Wissenschaft, Energie,
Klimaschutz und Umwelt des
Landes Sachsen-Anhalt
Onlinedienst
BAföG
Digital Ja Sachsen-Anhalt
https://www
.bafoeg-di-
gital.de
Ja 1
Ministerium für Wissenschaft, Energie,
Klimaschutz und Umwelt des Landes
Sachsen-Anhalt
EPPSGdigital (Einmalzahlung für
Studierende)
https://www.einmalzah-
lung200.de/eppsg-de
Landkreis Rems-Murr Portal
Digitale
Baugenehmigung
Ja Mecklenburg-Vorpommern
https://ref.bw.digitalebaugenehmigung.de/rems-
murr-kreis/
Landkreis Sigmaringen Portal
Digitale
Baugenehmigung
Ja Mecklenburg-Vorpommern
https://ref.bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-
sigmaringen/
Stadt Nürtingen Portal
Digitale
Baugenehmigung
Ja Mecklenburg-Vorpommern
https://ref.bw.digitalebaugenehmigung.de/nuer-
tingen/
Stadt Ulm Portal
Digitale
Baugenehmigung
Ja Mecklenburg-Vorpommern
https://ref.bw.digitalebau-
genehmigung.de/ulm/
Seite 8 von 39
Behörde/Mandant
Art des
Onlinedienstes
Name EfA1 Dienst
Federführendes
Bundesland
EfA Dienst
Internetadresse
Postfachschnittstelle
gewünscht?
Anbindung
Onlinedienste über
Portal/Plattform
Ministerium für
Infrastruktur und Digitales Plattform
Online Service
Infrastruktur (OSI)
https://
servicepor-
tal.
sachsen-an-
halt.de/Sac
hsen
Anhalt
Gateway/
Ja
Landkreis Ammerland Plattform
Bauportal MS-
AmtNet
bauamton-
line.ammer-
land.de
Ja
Stadt Ahaus chayns
www.chayns.net Ja
Kommunales
Gebietsrechenzentrum Wiesbaden Plattform
OLAV
Classic
https://
onlineantrag.e-
kom21.de/o
lav/start?m
bom=64120
00
und
https://
onlineantrag-
qs.intern.e-
kom21.de
in Klärung
Senatskanzlei Hamburg Plattform
Serviceportal
der FHH
https://
servicepor-
tal.ham-
burg.de/Ha
Ja 214
Seite 9 von 39
Behörde/Mandant
Art des
Onlinedienstes
Name EfA1 Dienst
Federführendes
Bundesland
EfA Dienst
Internetadresse
Postfachschnittstelle
gewünscht?
Anbindung
Onlinedienste über
Portal/Plattform
mburg
Gateway
Der Senator für
Finanzen Bremen Plattform
Online Service
Infrastruktur (OSI)
https://
online-
dienste.bre-
men.de/
Onlinedienste/
Ja 200
Landkreis Schaumburg Plattform Rathaus-direkt
https://www
.
serviceportal-schaum-
burg.de/
Ja
Stadt Ahaus Portal optiGov Bürgerservice-plattform
https://stadt
-ahaus.de/ Nein
Bezirksregierung
Arnsberg
Onlinedienst
NLE (Heizkosten-
hilfe.NRW)
https://an-
trag.
heizkosten-
hilfe.nrw/
in Klärung
Hansestadt Lüneburg Portal Rathaus-direkt Ja Brandenburg
ser-
vice.
hansestadt-luene-
burg.de
in Klärung 10+
Kommunales
Gebietsrechenzentrum Wiesbaden Plattform
civento
EfA Sta Ja Hessen
https://
portal-
civefa.e-
kom21.de/c
iv-efa-
sta.public/st
art.html?oe
Ja
Seite 10 von 39
Behörde/Mandant
Art des
Onlinedienstes
Name EfA1 Dienst
Federführendes
Bundesland
EfA Dienst
Internetadresse
Postfachschnittstelle
gewünscht?
Anbindung
Onlinedienste über
Portal/Plattform
=00.00.EH
E&mode=c
c&cc_key=
VoranmeldungEhe
Kommunales
Gebietsrechenzentrum Wiesbaden Plattform
civento
HEL
https://
portal-
civhel.e-
kom21.de/c
iv-
hel.public/st
art.html?oe
=00.00.HE.
RP&mode=
cc&cc_key
=Erteilung-
FLE
Ja
Kommunales
Gebietsrechenzentrum Wiesbaden Plattform
civento
kommunal
https://
portal-civ.e-
kom21.de/c
iv.public/sta
rt.html?oe=
00.00.DB.3
0.20&mode
=cc&cc_ke
y=HGastG
Ja
Rhein-Sieg-Kreis Online-dienst
Antrag auf Erteilung einer
Grabungserlaubnis
https://rhein
-sieg- Ja
Seite 11 von 39
Behörde/Mandant
Art des
Onlinedienstes
Name EfA1 Dienst
Federführendes
Bundesland
EfA Dienst
Internetadresse
Postfachschnittstelle
gewünscht?
Anbindung
Onlinedienste über
Portal/Plattform
kreis.form.c
loud/formcy
cle/form/ali
as/1/form_1
8_2/
Gemeinde Schlangen Portal optiGov Bürgerservice-plattform
https://www
.
gemeindeschlan-
gen.de/
gemeinde/
optigov/in-
dex.php
Nein
Gemeinde Marienheide Portal optiGov Bürgerservice-plattform
https://www
.marien-
heide.de/de
/
optigov/
meinkonto-
details
Nein
Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und
Digitalisierung des
Landes NRW
Portal
Serviceportal
NRW
https://mein
everwal-
tung.nrw/
Ja 14
Seite 12 von 39
3. Verfahren im Anbindungsprozess
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Bundesagentur für
Arbeit Plattform
Online Portal
der
Bundesagentur für
Arbeit (BA-Portal)
www.arbeitsagentur.de/login
Bundeskartellamt Portal Portal Wettbe-werbsregister
https://portal.wettbewerbsregister.de
Bundesverwaltungsamt
Waffenrechtliche Anträge
https://www.waffe-online.de/sp
Statistisches
Bundesamt Portal
Formularmanagementsystem
(DESTATIS)
Ja Bund
https://fms.destatis.de/lip Nein 1
Bundesamt für
Seeschifffahrt und
Hydrographie
Formularmanagementsystem
(FMS)
Sportboot
https://fms.bsh.de/sportboot
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Onlinedienst
Beschwerdeformular
https://web.basp.bafin.de/lip/saml-connector Ja
Bundesamt für
Ausfuhrkontrolle
Digitale
Antragsformulare
BAFA (FMS)
https://fms.portal.bafa.de/
Informationstechnikzentrum Bund Plattform FMS-Plattform
https://www.onlineservice.itzbund.de/as
Ministerium für
Arbeit, Soziales,
Transformation
Onlinedienst
civento
(Kommunal)
antrag-kommunal.service.rlp.de Ja
Seite 13 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
und Digitalisierung
Rheinland-Pfalz
Generaldirektion
Wasserstraßen
und Schifffahrt
Förderung in
der
Binnenschifffahrt (FiBi)
https://fibi.wsv.bund.de/fibi
Kommunales
Gebietsrechenzentrum Wiesbaden
Plattform i-Kfz
https://kfzonline.ekom21.de/kfzon-line.public/start.html?oe=00.00 Nein
Ministerium des
Innern und für
Kommunales
Brandenburg
Onlinedienst Aufenthaltstitel Ja
Brandenburg
Die Anwendung wird dezentral bei den Behörden
veröffentlicht. Eine Testumgebung ist hier zu finden:
https://www.digitale-verwaltung-as-a-ser-
vice.de/dienste-demos/at-ausbildung.html#/
Ja
Hessisches
Ministerium des Innern
und für Sport
Civento HMdIS
via ekom21
Hessische
Zentrale für
Datenverarbeitung
Digitale
Antragsformulare
HZD
https://hessendante.hessen.de/NetAutentNKB
Kommunales
Gebietsrechenzentrum Wiesbaden
Plattform civento EfA FSA Ja Hessen
https://portal-civ-efa.ekom21.de/civ-efa-fsa.public Nein
Stadt Fürth Portal der Stadt Fürth
https://login.fuerth.de/realms/citizen-services
Behörde für
Stadtentwicklung und
Wohnen Hamburg
Plattform DiPlanung Ja Hamburg
https://diplanung.de/ Nein 2
Ministerium für
Arbeit, Soziales,
Transformation
Onlinedienst civento (Land) Ja
Rheinland-Pfalz antrag.service.rlp.de Ja
Seite 14 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
und Digitalisierung
Rheinland-Pfalz
Hessisches
Ministerium der
Finanzen
Onlinedienst
SAP PO
(aBPM) -
Online-
Antragskomtonente für
die
Förderleistung
https://antrag.hessen.de
Sächsische
Staatskanzlei
Onlinedienst
Erdaufschluss
digital Ja Sachsen
www.erdaufschluss-digital.de Ja
d-NRW AöR
Antragsservice
"Anerkennung
ausländischer
Berufsqualifikationen"
Regierungspräsidium Gießen
Elterngeld
Online
https://elterngeld.hessen.de/elterngeld-onlinean-
trag/default.aspx
Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des
öffentlichen
Rechts
Zentrales OZG
Antragsportal
der
Steuerberaterkammern
https://steuerberaterplattform-bstbk.de
Stadt Oranienburg Portal Open Rathaus
https://openrathaus.oranienburg.de/ in Klä-rung 4
Bundesärztekammer Portal
Online Portal
Ärztekammern
https://meldebogen-ozg.aerztekammern.de/ Nein
Landesamt für
Bergbau, Energie
und Geologie
Bergpass.
digital (Plattform
Bergbau
https://bergpass.digital
Seite 15 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Prozess
Management
System)
Hessische
Ministerium für Digitale
Strategie und
Entwicklung
Portal HessenApp Ja
Ministerium für
Inneres, Bau und
Digitalisierung
Mecklenburg-
Vorpommern
Plattform MV-Servicepor-tal
https://www.mv-serviceportal.de/ Nein
Ministerium für
Heimat,
Kommunales, Bau und
Digitalisierung des
Landes NRW
Service-
konto.NRW
https://servicekonto.nrw/ Nein
Sekretariat der
Kultusministerkonferenz
Onlinedienst
Zeugnisbewertung Digital
Ja
Landkreis
Göttingen Portal OpenRathaus
https://serviceportal.landkreis-goettingen.de/ in Klä-rung
Stadt Kassel Plattform Civento
https://www.kassel.de/service/index.php Nein
Stadt Tübingen Plattform
Formularservice
FORMCYCLE
https://www.tuebingen.de Ja
Kommunales
Gebietsrechenzentrum Wiesbaden
Plattform civento Bau
https://portal-civ-bau.ekom21.de/civ-
bau.public/start.html?oe=00.00.Bau.06.FFM&&app=
Bauportal
Nein
Seite 16 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Kommunales
Gebietsrechenzentrum Wiesbaden
Plattform civento BRD
Kommunales
Gebietsrechenzentrum Wiesbaden
Plattform civento BVA
https://portal-civ.ekom21.de/civ-
bva.public/start.html?oe=00.00.BVA.ASW.05&mode=
ea
Ja
Kommunales
Gebietsrechenzentrum Wiesbaden
Plattform civento OZG Keine mit BundID. Nein
Landkreis
Uckermark Portal OpenR@thaus
portal@uckermark.de in Klä-rung
Stadt Gifhorn Portal OpenR@thaus Ja Nieder-sachsen service.stadt-gifhorn.de Ja 40
Ministerium für
Arbeit, Gesundheit
und Soziales des
Landes
Nordrhein-Westfalen
Onlinedienst
Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)
Ja Nordrhein-Westfalen untersuchungsberechtigungsschein.de Ja
Gemeinde
Herzebrock-Clarholz Portal
optiGov
Bürgerserviceplattform
www.herzebrock-clarholz.de Nein
Hansestadt
Warburg Portal
optiGov
Bürgerserviceplattform
www.warburg.de Nein
Samtgemeinde
Elbtalaue Portal Rathausdirekt
www.elbtalaue.de Ja
Kreis Borken Portal
optiGov
Bürgerserviceplattform
https://www.kreis-borken.de Nein
Seite 17 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Stadt Delbrück Portal
optiGov
Bürgerserviceplattform
https://www.stadt-delbrueck.de/de/ Nein
Gemeinde Recke Portal
optiGov
Bürgerserviceplattform
www.recke.de Nein
RWTH Aachen
University
Onlinedienst
Campusmanagementsystem
RWTHonline
in
Klärung
Universität Vechta Plattform HISinOne
Ministerium für
Bildung, Jugend
und Sport in
Brandenburg
Plattform Schulportal Brandenburg
schulportal.brandenburg.de
Wissenschaftsstadt Darmstadt Plattform Civento Ja Hessen
https://serviceportal.darmstadt.de/civ.public/
in
Klärung
Technische
Hochschule Ingolstadt Plattform
PRIMUSS-
Bewerberportal
https://www3.primuss.de/cgi-bin/bew_anmel-
dung_v2/index.pl?FH=fhin Nein
Heinrich Heine
Universität
Düsseldorf
Onlinedienst
Bibliothekausweis
https://katalog.ulb.hhu.de in Klä-rung
Gemeinde
Barleben Portal
Serviceportal
der Gemeinde
Barleben
service.kitu-genossenschaft.de Ja
Zentrum Bayern
Familie und
Soziales
Plattform
Familie und
Soziales Online-
Antrag (Bund-
Portal
Connector)
https://www.egov.bayern.de/BundPortalConnector/ Ja 3
Seite 18 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Ministerium für
Heimat,
Kommunales, Bau und
Digitalisierung des
Landes NRW
Einbürgerung
Ministerium für
Inneres, Bauen und
Sport Saarland
Online-Anzeige
Technische
Universität Hamburg
Onlinedienst TUNE
https://tune.tuhh.de
Hochschule für
Gesundheit
Bochum
HISinOne
Ministerium für
Heimat,
Kommunales, Bau und
Digitalisierung des
Landes NRW
Portal Bauportal.NRW bauportal.nrw.de
Hochschule
Biberach
Onlinedienst
Campusmanagementsystem
(HIS)
https://lsf.fh-biberach.de/ in Klä-rung
Pädagogische
Hochschule
Freiburg
https://campus.ph-freiburg.de/
Sächsisches
Staatsministerium
der Finanzen
Portal Förderportal Sachsen
https://portal.sab.sachsen.de/login Ja
Seite 19 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Zweckverband
Digitale Kommunen
Brandenburg
Portal Serviceportal DIKOM Ja Hamburg
https://serviceportal.dikom-bb.de Ja 4
Staatskanzlei des
Landes
Schleswig-Holstein
Plattform
Serviceportal
Schleswig-
Holstein (OSI)
https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwal-
tungsportal/ Ja 85
Fachhochschule
Dortmund Plattform HISinOne
https://portal.fh-dortmund.de/ Ja 2
Landkreis
Friesland Plattform
NAVO
Niedersachsen
https://www.navo.niedersachsen.de/ Ja
Wirtschafts- und
Infrastrukturbank
Hessen
Plattform Agrarportal Hessen
Sächsische
Staatskanzlei Portal
Basiskomponente
Antragsmanagement
Ja Sachsen
www.bohranzeige.sachsen.de, www.bohran-zeige.thueringen.de
Bergische
Universität Wuppertal
HISinOne
(StudiLöwe)
https://studiloewe.uni-wuppertal.de Ja 1
Landkreis
Friesland Portal RathausDirekt
https://www.friesland.de/servicekonto Ja
Steuerberaterkammer
Südbaden
Plattform
Online-Anträge
für
Steuerberater
https://stbk-suedbaden.de/
Landkreis
Friesland Plattform
KDO / Form
Solutions
Fachhochschule
Bielefeld
Campusmanagement
Niedersächsisches Ministerium Plattform NAVO Ja
Niedersachsen
https://www.navo.niedersachsen.de
Seite 20 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
für Inneres und
Sport
Stadt Bad Belzig Plattform
Zentrales
Single Sign On für
alle digitalen
Dienste der
Stadt Bad
Belzig
https://keycloak.smart-village.app
Hochschule
Albstadt-
Sigmaringen
https://hi-
sinone.hs-
albsig.de
Hochschul
Reutlingen Portal
Campus-PoR-
Tal
https://hisinone.reutlingen-university.de
Karlsruher Institut
für Technologie
Onlinedienst
KIT-
Studienplatzbewerbungsportal
https://bewerbung.studium.kit.edu Ja
Hochschule
Wilhelmshaven/
Oldenburg/Elsfleth
(JADE)
Bewerbung und
Zulassung
Studierende
Europa-
Universität Viadrina Plattform HISinOne
viacampus.europa-uni.de
Sächsische
Staatskanzlei Plattform
BaK FS/
Teilkomponente
BOL
https://fs.egov.sachsen.de/formserv Ja
Hochschule
Mannheim Plattform
Campus-Portal
Hochschule
Mannheim
https://campus.hs-mannheim.de Ja
Seite 21 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Ministerium für
Wirtschaft,
Innovation, Digitales
und Energie
Portal Digitale Bauge-nehmigung Ja
Mecklenburg-
Vorpommern
Ja
Regionalverband
Saarbrücken Portal
Digitale
Baugenehmigung Ja
Mecklenburg-
Vorpommern
https://www.digitalebaugenehmigung.de/saar-
land/rvsbr/ Ja
Stadt Homburg Portal Digitale Bauge-nehmigung Ja
Mecklenburg-
Vorpommern
https://www.digitalebaugenehmigung.de/saar-
land/bauaufsicht-stadt-homburg/ Ja
Kreisstadt
Neunkirchen Portal
Digitale
Baugenehmigung Ja
Mecklenburg-
Vorpommern
https://www.digitalebaugenehmigung.de/saar-
land/ubaksnk/ Ja
Kreisstadt
Saarlouis Portal
Digitale
Baugenehmigung Ja
Mecklenburg-
Vorpommern
https://www.digitalebaugenehmigung.de/saar-
land/stadt-saarlouis/ Ja
Landkreis Merzig-
Wadern Portal
Digitale
Baugenehmigung Ja
Mecklenburg-
Vorpommern
https://www.digitalebaugenehmigung.de/saar-
land/merzig-wadern/ Ja
Landkreis
Neunkirchen Portal
Digitale
Baugenehmigung Ja
Mecklenburg-
Vorpommern
https://www.digitalebaugenehmigung.de/saar-
land/uba-lknk/ Ja
Landkreis
Saarlouis Portal
Digitale
Baugenehmigung Ja
Mecklenburg-
Vorpommern
https://www.digitalebaugenehmigung.de/saar-
land/uba-landkreis-saarlouis/ Ja
Landkreis St.
Wendel Portal
Digitale
Baugenehmigung Ja
Mecklenburg-
Vorpommern
https://www.digitalebaugenehmigung.de/saar-
land/uba-lkwnd/ Ja
Seite 22 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Landeshauptstadt
Saarbrücken Portal
Digitale
Baugenehmigung Ja
Mecklenburg-
Vorpommern
https://www.digitalebaugenehmigung.de/saar-
land/lhs/ Ja
Mittelstadt St.
Ingbert Portal
Digitale
Baugenehmigung Ja
Mecklenburg-
Vorpommern
https://www.digitalebaugenehmigung.de/saar-
land/uba-st-ingbert/ Ja
Saar-Pfalz-Kreis
Homburg Portal
Digitale
Baugenehmigung Ja
Mecklenburg-
Vorpommern
https://www.digitalebaugenehmigung.de/saar-
land/uba-spk/ Ja
Hochschule für
nachhaltige
Entwicklung
Eberswalde
Portal Campus Net cnntschulung.hnee.de
Pädagogische
Hochschule
Heidelberg
Portal Campus-Hoch-schulportal
campus.ph-heidelberg.de Ja
Stadt Hilden Plattform
Serviceportal
der Stadt
Hilden
https://service.hilden.info Ja
Regierungspräsidium Gießen
Onlinedienst Schweb.NET
https://schwerbehindertenantrag.hes-
sen.de/FV/spa/Ozg/main/portal
in
Klärung
Bad Homburg v.
d. Höhe Plattform
Form-Soluti-
ons.de
https://www.bad-homburg.de/de/stadt/rathaus/online-
services Ja
Mittelstadt
Völklingen Portal
Digitale
Baugenehmigung Ja
Mecklenburg-
Vorpommern
https://www.digitalebaugenehmigung.de/saar-
land/uba-voelklingen/ Ja
Ministerium für
Arbeit, Gesundheit
und Soziales des
Onlinedienst
Antragsservice
Anerkennung Ja
Nordrhein-
Westfalen
https://berufsanerkennung-antragsservice.de/
in
Klärung
Seite 23 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Landes
Nordrhein-Westfalen
Evangelische
Hochschule
Rheinland-
Westfalen-Lippe
Onlinedienst
Campusmanagementsystem
HISinOne
https://ecampus.evh-bochum.de
Gemeinde
Kirchlinteln Plattform NOLIS Ja
Niedersachsen
https://www.kirchlinteln.de Ja
L-Bank Online-dienst
Elterngeld
Online
https://www.behoerden-serviceportal.de/onlinean-
traege/onlineantrag Ja
Statistisches
Bundesamt Portal
Erhebungsportal Ja Bund
https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungspor-
tal/
Brandenburgischer IT-
Dienstleister (ZIT-BB)
Plattform
Formularservice Land
Brandenburg
https://afm.brandenburg.de Ja
it.x
informationssysteme gmbh
Onlinedienst
TKO Online
Traukalender
www.tko-online.de Ja
Landkreis Stendal Plattform
Serviceportal
Landkreis
Stendal
https://serviceportal.landkreis-stendal.de
Universität Kassel eCampus
https://ecampus.uni-kassel.de in Klä-rung
Justus-Liebig-
Universität Gießen Plattform HISinOne
bewerbung.uni-giessen.de in Klä-rung
Philipps-
Universität Marburg Plattform Marvin
in
Klärung
Thüringer
Landesverwaltungsamt Plattform
Förderportal
Thüringen
https://www.foerderportal-thueringen.de/login.xhtml Ja 30
Landkreis Celle Portal Open Rathaus
www.portal.landkreis-celle.de Ja 2
Seite 24 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Landesamt für
Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten
Onlinedienst
Digitale
Meldebescheinigung
eww-test.verwalt-berlin.de, für Produktion geplant:
eww.berlin.de/… Ja
Stadt Leuna Plattform Serviceportal Leuna
https://serviceportal-leuna.de Ja
Ministerium für
Heimat,
Kommunales, Bau und
Digitalisierung des
Landes NRW
Onlinedienst
Schüler Online
2.0
www.schueleranmeldung.de Ja
Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau
Portal
Versichertenportal der
SVLFG
https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/ Ja
Landkreis
Lüchow-
Dannenberg
Portal
Serviceportal
des
Landkreises Lüchow-
Dannenberg
serviceportal.luechow-dannenber.de Ja
Landkreis
Lüchow-
Dannenberg
Portal
Kreisweites
Serviceportal
im Landkreis
Lüchow-
Dannenberg
luechow-dannenberg.digital Ja
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Landkreis Spree-
Neiße
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Seite 25 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Kreisverwaltung
Teltow-Fläming
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Jugendamt
Cottbus
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Behörde für
Wissenschaft,
Forschung,
Gleichstellung und
Bezirke
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Landkreis
Cloppenburg
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Landkreis
Rotenburg (Wümme)
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Landkreis
Wesermarsch
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Städtische
Datenverarbeitung
Wilhelmshaven
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Landkreis Bad
Kreuznach
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Kreisverwaltung
Bad Dürkheim
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Kreisverwaltung
Rhein-Hunsrück-
Kreis
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Landkreis
Saalekreis Portal
Serviceportal
Landkreis
Saalekreis
Ja 4
Seite 26 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Kreisverwaltung
Rhein-Pfalz-Kreis
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Kreisverwaltung
Südliche
Weinstraße
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Stadt
Ludwigshafen am Rhein
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Stadtverwaltung
Speyer
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Landesamt für
soziale Dienste
Schleswig-
Holstein
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Zweckverband
Digitale Kommunen
Brandenburg
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Regierungspräsidium Gießen
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Landesamt für
Gesundheit und
Soziales
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Stadtverwaltung
Frankenthal
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Thüringer
Landesverwaltungsamt
Onlinedienst
ELGiD -
Elterngeld im Dialog
Ja
Seite 27 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
A. Hellmuth C.I.C.
GmbH Plattform
CIC-APrOS
(Abschluss
PrüfungOnline
System)
https://fw.cic.cc/ihk/Rheinhessen.html Nein 4
Ministerium für
Kinder, Jugend,
Familie,
Gleichstellung, Flucht
und Integration
Elterngeld Ja
Crealogix
Deutschland
GmbH
Plattform Funding Portal
https://fbk-qa-r9.main.dbh.crealogix.com/; https://fbk-r9-qa.k8s.crealogix.net/ Ja
Samtgemeinde
Niedernwöhren Plattform Rathausdirekt
https://www.serviceportal-schaumburg.de/ Ja
Stadt Bückeburg Plattform Rathausdirekt
https://www.serviceportal-schaumburg.de/ Ja
Region Hannover Plattform Bauportal Re-gion Hannover
bauportal.region-hannover.de in Klä-rung
Samtgemeinde
Nenndorf Plattform Rathausdirekt
https://nenndorf.serviceportal-schaumburg.de/ Ja
Samtgemeinde
Lindhorst Plattform Rathausdirekt
https://www.serviceportal-schaumburg.de/ Ja
Stadt Garbsen Plattform Rathausdirekt
https://www.garbsen.de/ Ja
Physikalisch-
Technische
Bundesanstalt
Plattform PTB E-Service
http://www.eservice.ptb.de/ Nein 5
Stiftung
Universität Hildesheim Portal
Portal für Lehre
und Studium
(PLuS)
https://plus.uni-hildesheim.de/ Ja 2
Seite 28 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Samtgemeinde
Eilsen Plattform Rathausdirekt
https://eilsen.serviceportal-schaumburg.de/ Ja
Stadt Rinteln Plattform Rathausdirekt
https://www.serviceportal-schaumburg.de/ Ja
Zweckverband
Kommunale
Datenverarbeitung
Oldenburg
Portal KDO-Kom-mune365 Ja
Niedersachsen
https://www.kommune365.de/
in
Klärung
ca.
2000
da
Anbindung
an den
BUS
Niedersachsen
(Infodienste
)
Gemeinde Auetal Plattform Rathausdirekt
https://www.serviceportal-schaumburg.de/ Ja
Samtgemeinde
Sachsenhagen Plattform Rathausdirekt
https://www.serviceportal-schaumburg.de/ Ja
Stadt Bad
Rappenau
Onlinedienst
Antragsmanagement 4.0
onlinedienste.form-solutions.de Ja
Stadt
Obernkirchen Plattform Rathausdirekt
https://www.serviceportal-schaumburg.de/ Ja
Bundesverwaltungsamt
Onlinedienst BAföG-Online
https://www.bafoegonline.bva.bund.de/
Bundesverwaltungsamt Plattform BK-Online
https://bildungskreditonline.bva.bund.de/ 2
Samtgemeinde
Nienstädt Plattform Rathausdirekt
https://www.serviceportal-schaumburg.de/ Ja
Seite 29 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Samtgemeinde
Harsefeld Plattform Rathausdirekt
https://www.harsefeld.de/ Ja
Zweckverband
KISA Plattform VOIS.Online
https://voisonline.regioit.de/ in Klä-rung
NRW.BANK Plattform Direktkunden-portal
kundenportal.nrwbank.de 5
IHK Koblenz Portal IHK-Online-Portal
https://bildung.ihk-koblenz.de/tibrosPP/PP_teilneh-
mer.jsp Ja
Stadt Vechta Plattform Kommune 365
https://www.kommune365.de/stadt-vechta Ja 45
Landkreis
Friesland Plattform
iKFZ /
GovConnect
https://landkreis-friesland.govconnect.de/ Ja
Stadt Goslar Plattform openR@thaus
https://service.goslar.de/home in Klä-rung 29
Stadt Stadthagen Plattform Rathausdirekt
https://www.serviceportal-schaumburg.de/ Ja
Kommunales
Gebietsrechenzentrum Wiesbaden
Plattform civento EAH
https://portal-civ.ekom21.de/civ-eah.public/start.html?oe=00.00&mode=ci Ja
Hochschule
Neubrandenburg
CampusNet
Palucca
Hochschule für Tanz
HISinOne
Polizeipräsidium
Einsatz, Logistik &
Technik
Online-Anzeige
Technische
Hochschule
Ostwestfalen-Lippe
HISinOne
Campus-
Management-System
Seite 30 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Bundesministerium für Digitales
und Verkehr
Plattform
Antrags- und
Beteiligungsportal für
Verkehr und
Offshore-Vorhaben
beteiligung.bund.de Ja
Landeshauptstadt
Düsseldorf
Onlinedienst
Bewohnerparkausweis
beantragen
http://www.duesseldorf.de/ Nein
Heinrich Heine
Universität
Düsseldorf
Plattform CaMS (HI-SinOne)
Ja
Stadt Gifhorn Plattform VOIS Online
https://meldewesen.itv-gifhorn.de/ Nein 10+
Stadt Gifhorn Plattform Formsolutions
https://pdf.form-solutions.net/ Ja 10
Stadt Schönebeck
(Elbe) Portal
Anmeldung
Hundesteuer
https://serviceportal.schoenebeck.de/de/anmeldung-
hund.html Ja 1
Bundesministerium für Bildung
und Forschung
Plattform Nationale Bil-dungsplattform
Nein
Landkreis Anhalt-
Bitterfeld
Onlinedienst
Digitaler
Führerschein Ja Hessen
https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/online-
dienste.html#main Ja
Stadt
Wernigerode
Onlinedienst
Antragsmanagement 4.0
onlinedienste.form-solutions.de Ja
Stadt Burg Online-dienst
Antragsmanagement 4.0
onlinedienste.form-solutions.de Ja
Stadt Hennigsdorf Portal OpenR@thaus
https://openrathaus.hennigsdorf.de/ in Klä-rung
Stadt Braunlage Portal OpenRathaus service.braunlage.city in Klä-rung 30
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Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Bundesministerium des Innern
und für Heimat
Onlinedienst
Mein
Justizpostfach
mein-justizpostfach.bund.de Nein
Kreis Warendorf Portal
Serviceportal
Kreis
Warendorf
serviceportal.kreis-warendorf.de Ja
Samtgemeinde
Neuenhaus Plattform OpenR@thaus Ja
Niedersachsen
https://openrathaus.neuenhaus.de/en/home
in
Klärung
Regio IT GmbH Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/ Ja
Stadt Rosenheim Plattform
Formularmanagement
System
http://www.rosenheim/ Ja
Investitions- und
Strukturbank
Rheinland-Pfalz
Plattform fintus Suite
https://ssp-client-v3.isbrlp-online.de/login in Klä-rung
Stadt Bocholt Plattform
Service-Portal
Stadt Bocholt
über EGOCMS
der EGOTEC
AG
http://www.bocholt.de/ Ja
Landkreis
Grafschaft Bentheim Portal OpenR@thaus
https://portal.grafschaft-bentheim.de/ Ja 78
Zweckverband
Kommunale
Datenverarbeitung
Oldenburg
Plattform Antragsma-nagement 4.0 Ja
Niedersachsen
https://formulare.govconnect.de/
in
Klärung
Ministerium für
Arbeit, Gesundheit
und Soziales des
Portal Meisterprämie NRW
http://www.meisterprämie.nrw/ Nein 1
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Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Landes
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für
Wirtschaft,
Industrie, Klimaschutz
und Energie des
Landes
Nordrhein-Westfalen
Portal
Wirtschafts-
Service-Por-
tal.NRW
(WSP.NRW)
Ja Nordrhein-Westfalen
https://service.wirtschaft.nrw/ Ja
Samtgemeinde
Emlichheim Portal OpenR@thaus
https://openrathaus.emlichheim.de/ Ja 23
Gemeinde
Wietmarschen Portal OpenR@thaus
https://openrathaus.wietmarschen.de/ Ja 60
Stadt Bad
Harzburg Plattform OpenR@thaus
https://serviceportal.stadt-bad-harzburg.de/ in Klä-rung 24
Stadt Bad
Bentheim Portal OpenR@thaus
https://openrathaus.stadt-badbentheim.de/ in Klä-rung
Landkreis
Osnabrück Portal OpenRathaus
service.landkreis-osnabrueck.de Ja
Landschaftsverband Rheinland Portal
Beratungskompass
https://beratungskompass.lvr.de Ja
Landkreis Peine Portal
Serviceportal
Landkreis
Peine
https://service.landkreis-peine.de/ in Klä-rung 25
Samtgemeinde
Schüttorf Portal OpenR@thaus
https://openrathaus.schuettorf.de/ Ja 41
Stadt Laatzen Plattform Serviceportal Laatzen
https://serviceportal.laatzen.de/ Ja 10
Universität Trier Portal Bewerberportal PORTA
https://porta-system.uni-trier.de Nein
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Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
(HISinOne
Campusmanagementsystem)
Stadt Peine Portal OpenR@thaus Startseite - Bürgerportal Stadt Peine (stadt-peine.de) 47
Stadt Gütersloh Portal
optiGov
Bürgerserviceplattform
www.guetersloh.de Nein
Brandenburgische
Technische
Universität Cottbus-
Senftenberg
Plattform myBTU Portal
https://www.b-tu.de/myBTU/ Ja 10
Senatsverwaltung
für Inneres und
Sport
Plattform
Basisdienst
Digitaler Antrag
(BDA)
https://www.berlin.de/ Ja
Sächsische
Staatskanzlei Portal
Serviceportal
Amt24
https://amt24.sachsen.de/ Ja 100
Stadt Marburg Plattform
HSH
Bürgerdienste Online
Hessen
https://hessen.buergerdienste-on-
line.de/olav/start?mbom=6534014 Nein
Stadt Suhl Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=suhl_stadt Ja
Ilm-Kreis Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=ilm_kreis Ja
Stadt Gera Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=gera_stadt Ja
Landkreis Harburg Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=harburg_kreis Ja
Gemeinde
Algermissen Portal OpenRathaus
https://service.algermissen.de in Klä-rung
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Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
StädteRegion
Aachen Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-
FIER=aachen_staedteregion Ja
Stadt Bonn Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=bonn_stadt Ja
Kreis Coesfeld Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=coesfeld_kreis Ja
Stadt Dortmund Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=dortmund_stadt Ja
Kreis Düren Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=dueren_kreis Ja
Ennepe-Ruhr-
Kreis Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-
FIER=ennepe-ruhr_kreis Ja
Kreis Euskirchen Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=euskirchen_kreis Ja
Stadt
Gelsenkirchen Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-
FIER=gelsenkirchen_stadt Ja
Kreis Gütersloh Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=guetersloh_kreis Ja
Stadt Hamm Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=hamm_stadt Ja
Kreis Heinsberg Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=heinsberg_kreis Ja
Stadt Herne Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=herne_stadt Ja
Kreis Höxter Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=hoexter_kreis Ja
Stadt Mülheim an
der Ruhr Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-
FIER=muelheim_stadt Ja
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Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Stadt Münster Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=muenster_stadt Ja
Oberbergischer
Kreis Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-
FIER=oberbergischer_kreis Ja
Stadt Oberhausen Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=oberhausen_stadt Ja
Kreis Paderborn Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=paderborn_kreis Ja
Stadt Remscheid Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=remscheid_stadt Ja
Rhein-Erft-Kreis Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=rhein-erft_kreis Ja
Stadt Solingen Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=solingen_stadt Ja
Kreis Unna Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=unna_kreis Ja
Kreis Warendorf Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=warendorf_kreis Ja
Stadt Wuppertal Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=wuppertal_stadt Ja
Altmarkkreis
Salzwedel Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-
FIER=altmarkkreis-salzwedel_kreis Ja
Landkreis Börde Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=boerde_kreis Ja
Stadt Wiesbaden Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=wiesbaden_stadt Ja
Schwalm-Eder
Kreis Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-
FIER=schwalm-eder_kreis Ja
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Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Landkreis
Bergstraße Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-
FIER=bergstrasse_kreis Ja
Hansestadt
Stendal Portal
Serviceportal
für die
Hansestadt Stendal
serviceportal.stendal.de Ja
Stadt Papenburg Portal OpenR@thaus
https://openrathaus.papenburg.de/
Axians Infoma Plattform Infoma AppSpace
hybrid.infoma.app
*.hybrid.infoma.app
online.infoma.app
*.online.infoma.app
public.infoma.app
*.public.infoma.app
zusätzlich Kundeninstallationen mit eigenen URLs
(heute noch nicht absehbar)
Nein 3
Senatsverwaltung
für Bildung,
Jugend und Familie
Onlinedienst
Kita Navigator
Berlin
https://kita-navigator.berlin.de/ Ja 1
Samtgemeinde
Werlte Portal OpenR@thaus
https://openrathaus.sgwerlte.de/
Landkreis Uelzen Plattform SEVA-Online-Plattform
https://www.landkreis-uelzen.de/ in Klä-rung 1
Stadt Köln Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-FIER=koeln_stadt Ja
Landkreis
Hildburgshausen Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-
FIER=hildburghausen_kreis Ja
Gemeinde
Liebenburg Plattform OpenR@thaus
https://openrathaus.liebenburg.de/ in Klä-rung
Seite 37 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Samtgemeinde
Lathen Plattform OpenR@thaus
https://openrathaus.sg-lathen.de/ Nein
Ministerium des
Inneren für
Digitalisierung und
Kommunen
Baden-Württemberg
Portal service-bw
https://sso.service-bw.de/idp/profile/SAML2/Redi-rect/SSO?execution=e1s1 Ja
Samtgemeinde
Hankensbüttel Portal OpenR@thaus
https://openrathaus.sg-hankensbuettel.de Nein
Servicezentrum
Landentwicklung
und
Agrarförderung
Plattform
Onlineantragsmanagement
für die Ämter
für regionale
Landesentwicklung (OAMan-
Ärl)
https://oaman.niedersachsen.de Ja
Zweckverband
Kommunale
Datenverarbeitung
Oldenburg
Onlinedienst VOIS Online
https://voisonline.kdo.de Ja
Zweckverband
Kommunale
Datenverarbeitung
Oldenburg
Onlinedienst
Informationsregister
https://auskunft.kdo.de Ja
Stadt
Georgsmarienhütte Portal OpenR@thaus
https://service.georgsmarienhuette.de Ja
Stadt Bramsche Portal OpenRathaus openrathaus.bramsche.de Ja
Samtgemeinde
Papenteich Portal OpenR@thaus
https://openrathaus.papenteich.de/ Ja
Seite 38 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Hansestadt
Buxtehude Portal OpenR@thaus
https://portal.buxtehude.de/home in Klä-rung 70
Samtgemeinde
Fredenbeck Portal OpenR@thaus
https://portal.fredenbeck.de/ Ja
Landkreis
Hameln-Pyrmont Portal Rathausdirekt Ja Bayern
service.einfach-digital-leben.de
service.hameln-pyrmont.de Ja 100
Landkreis
Wolfenbüttel Portal OpenR@thaus
https://portal.lkwf.de Ja 80
Samtgemeinde
Wesendorf Portal OpenR@thaus
openrathaus.wesendorf.de Ja 20
Gemeinde Geeste Portal OpenR@thaus openrathaus.geeste.de Ja 20
Landeshauptstadt
Düsseldorf Plattform Digitales Amt
www.duesseldorf.de Nein 1
Hansestadt
Bremen Plattform i-Kfz Stufe 4
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTI-
FIER=bremen_stadt Ja
Stadt Münster Formularsoft-ware "Form.io"
https://www.stadt-muenster.de in Klä-rung 1
Landkreis
Cuxhaven Plattform i-Kfz Stufe 4
ikfz.govconnect.de Nein 8
Fintus GmbH Plattform fintus Suite in Klärung in Klä-rung
Bundesanstalt für
Materialforschung
und -prüfung
Verbringungsgenehmigung
https://www.bam.de/Antragsportal/DE/Formulare/de-
tails/201_InnergemeinschaftlicherTransport
Explosivstoffen/start.html
Bundesanstalt für
Materialforschung
und -prüfung
Zulassung von
Gefahrgutverpackungen
https://www.bam.de/Antragsportal/DE/Formulare/de-
tails/301_Gefahrgut/start.html
Seite 39 von 39
Behörde/
Mandant Dienst Name EfA FF Internetadresse
Postfach
Anbindung
Kommunales
Gebietsrechenzentrum Wiesbaden
Plattform civento LWV
https://portal-civ-lwv.ekom21.de/civ-
lwv.public/start.html?oe=00.00.LWV&mode=cc&cc_k
ey=Eingliederungshilfe
Ja
Kommunales
Gebietsrechenzentrum Wiesbaden
Plattform VOIS-Online 2.0
https://onlinedienste.ekom21.de/buerger-
dienste/app/m/springfield Ja
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333