Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung - Entwicklung, Beschaffung und Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten
(insgesamt 49 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
09.10.2023
Antwortdauer
47 Tage
Aktualisiert
18.10.2023
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/810323.08.2023
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung - Entwicklung, Beschaffung und Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung – Entwicklung, Beschaffung und
Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten
Die Bundesverwaltung ist vom einwandfreien Funktionieren und der
uneingeschränkten Verfügbarkeit von IT-Systemen abhängig (www.bsi.bund.de/DE/Th
emen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizi
erung-und-Anerkennung/Zertifizierung-von-Produkten/Zertifizierung-nach-CC/
IT-Sicherheiskriterien/it-sicherheiskriterien_node.html; www.bsi.bund.de/DE/T
hemen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifiz
ierung-und-Anerkennung/Zertifizierung-von-Produkten/Zertifizierung-nach-C
C/Grundsaetzliche-Aussagen/grundsaetzliche-aussagen_node.html).
Deshalb hat unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) einerseits nach dem BSI-Gesetz (BSIG) und der BSI-
Zertifizierungs- und Anerkennungsverordnung die Aufgabe, Zertifizierungen
informationstechnischer Produkte oder Komponenten sowie
informationstechnischer Systeme durchzuführen. Zertifikate des BSI sind ein unabhängiger
Konformitätsnachweis dahin gehend, dass ein IT-Sicherheitsprodukt definierten
Sicherheitsanforderungen entspricht. In einigen Bereichen ist eine
Zertifizierung durch Gesetz, Verordnung, Richtlinie oder Standard verbindlich
vorgeschrieben. Für die Produktzertifizierung empfiehlt das BSI eine Zertifizierung
nach den international anerkannten Sicherheitskriterien der Common Criteria
(CC). Die CC sind ein etablierter und international anerkannter
Kriterienkatalog für das Design, die Implementierung, Auslieferung und Wartung der
Sicherheitsfunktionen von IT-Sicherheitsprodukten. Für die Zertifizierung nach
den CC wurde international die gegenseitige Anerkennung von IT-
Sicherheitszertifikaten unter gewissen Bedingungen vereinbart, um die
Mehrfach-Zertifizierung des gleichen Produkts in verschiedenen Staaten zu
vermeiden. Mit einem CC-Zertifikat bestätigt das BSI die Korrektheit und
Effektivität der vom Produkt angebotenen Sicherheitsfunktionen. Eine
Zertifizierung kann auch nach einer Technischen Richtlinie (TR) erfolgen. Ein
wesentlicher Bestandteil davon ist die Konformitätsprüfung, in der untersucht
wird, ob ein Produkt die in der jeweiligen TR festgelegten Vorgaben und
Anforderungen erfüllt. Das Ziel einer TR des BSI ist die Verbreitung von
angemessenen IT-Sicherheitsstandards. Ihre Verbindlichkeit entsteht erst durch
individuelle Vorgabe des Bedarfsträgers. Die europäisch anerkannten ITSEC-
Sicherheitskriterien (ITSEC = Information Technology Security Evaluation
Criteria) können einerseits für eine Produktzertifizierung im BSI-
Zertifizierungsschema nur noch in begründeten Ausnahmefällen angewandt
werden (www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Stan
dards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/zertifizierung-und-a
nerkennung_node.html; www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Orga
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8103
20. Wahlperiode 23.08.2023
nisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/Zerti
fizierung-von-Produkten/Zertifizierung-nach-CC/zertifizierung-nach-cc_nod
e.html; www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Stand
ards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/Zertifizierung-von-Pr
odukten/Zertifizierung-nach-CC/itsicherheitszert.html?nn=127290; www.bsi.b
und.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Zertifizierung/CC-Produkte.pdf?__blo
b=publicationFile&v=10; Verfahrensbeschreibung zur Zertifizierung von Produ
kten, Prozessen und Dienstleistungen (bund.de); www.bsi.bund.de/SharedDoc
s/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Broschueren/Zertifizierte-IT-Sicherheit.pd
f?__blob=publicationFile&v=1).
Andererseits hat das BSI auch die vertrauensbildende gesetzliche Aufgabe, IT-
Produkte für die Sicherheit in der IT zu prüfen und eine verbindliche Aussage
zum Sicherheitswert zu machen. Betroffen sind IT-Produkte, die zudem für die
Übertragung und Verarbeitung von amtlich geheim gehaltenen Informationen
im Geheimschutz und in Verschlusssachen (VS) im Bereich des Bundes und
der Länder oder bei Unternehmen im Rahmen von Aufträgen des Bundes oder
der Länder eingesetzt werden. Derartige Produkte benötigen eine Zulassung
durch das BSI. Das BSI legt überdies fest, welche IT-Sicherheitsprodukte über
eine Zulassung verfügen müssen. Diese IT-Sicherheitsprodukte im Bereich der
Informationstechnik zur Handhabung von Verschlusssachen einschließlich
deren Übertragung (VS-IT) übernehmen IT-Sicherheitsfunktionen zum Schutz
elektronischer VS. Der Antrag auf Zulassung eines solchen IT-Produkts kann
grundsätzlich nur von einem behördlichen Anwender gestellt werden. Sind
keine zugelassenen IT-Sicherheitsprodukte für VS-IT vorhanden oder kann eine
Bereitstellung nicht zeitgerecht veranlasst werden, kann beim BSI eine
Einsatzerlaubnis für andere IT-Sicherheitsprodukte beantragt werden. Das BSI kann
diese Einsatzerlaubnis zeitlich befristen sowie besondere Auflagen und
Einschränkungen hinsichtlich der Einsatz- und Betriebsbedingungen erteilen. Von
der Zulassungsregelung sind begrenzt auch solche IT-Sicherheitsprodukte
betroffen, die für sensitive, aber nicht eingestufte Informationen im
Behördenbereich eingesetzt werden können. Grundsätzlich gilt eine solche
Zulassungsregelung für den Bereich der sensitiven, aber nicht eingestuften Informationen aber
nicht (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz [
Verschlusssachenanweisung – VSA] vom 13. März 2023, § 5 Absatz 1 Nummer 5
und 6 sowie § 51 Absatz 1 und 5 VSA; www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentli
che-Verwaltung/Zulassung/Hinweise-zur-Liste-der-zugelassenen-IT-Sicherheit
sprodukte-und-systeme/hinweise-zur-liste-der-zugelassenen-it-sicherheitsprodu
kte-und-systeme.html; www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organ
isationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/FAQ-
Zertifizierung-und-Anerkennung/faq-zertifizierung-und-anerkennung_nod
e.html).
Zudem unterscheidet das BSI in IT-Sicherheitsprodukte, die vom BSI
zugelassen sein müssen, und IT-Sicherheitsprodukte, die zugelassen sein sollen.
Letztere lassen Ausnahmen zu, falls keine geeigneten zugelassenen Produkte zur
Verfügung stehen. In der Regel kommen dabei IT-Sicherheitsprodukte zum
Einsatz, die durch das BSI mit nationalem Schutzprofil CC-zertifiziert wurden
(www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/FAQ/EvaluierungundZulassung/faq_evalu
ierung-zulassung_node.html).
Die VSA listet zudem IT-Sicherheitsfunktionen innerhalb von VS-IT, die
Gegenstand einer Zulassungsaussage des BSI sein können. Das BSI hat einen auf
diesen IT-Sicherheitsfunktionen und den sich hieraus ableitenden
Produktklassen und Produkttypen basierenden Katalog veröffentlicht (www.bsi.bund.de/Sh
aredDocs/Downloads/DE/BSI/Zulassung/VS-Produktkatalog_BSI.pdf?__blob=
publicationFile&v=13). Der Katalog der Produktklassen und Produkttypen
definiert insbesondere, ob eine Zulassungsaussage für einen Produkttyp
erforderlich ist und welche Sicherheitsfunktionen in einem Zulassungsverfahren für
einzelne Produkttypen gelten (§ 52 VSA).
Im Übrigen unterstützen und beraten die IT-Sicherheitsbeauftragten die
Geheimschutzbeauftragten in der Verwaltung in allen Fragen des Einsatzes von
VS-IT (§ 9 VSA).
Neben den IT-Sicherheitsprodukten für VS-IT darf aber nicht unerwähnt
bleiben, dass selbstverständlich auch solche IT-Sicherheitsprodukte, die nicht im
Bereich der Verschlusssachen eingesetzt werden, Relevanz für die
ganzheitliche digitale Souveränität der Bundesverwaltung haben. Denn häufig
bekommen Dienstleister auch mit diesen IT-Sicherheitsprodukten Einblicke in den
Daten- und Netzverkehr. Dies kann z. B. bei Schutzlösungen für die
sogenannten Layer 3, 4 und 7 oder den E-Mail-Verkehr der Fall sein. Diese IT-
Sicherheitsprodukte sind daher auch von Interesse für die Fragesteller in der
vorliegenden Kleinen Anfrage.
Darüber hinaus existieren in der Wirtschaft Einrichtungen, deren
Beeinträchtigung Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Bevölkerung, für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie die Verteidigungsbereitschaft des
Landes hervorrufen können. Eine besondere Gefahr kann dabei immer von
Personen ausgehen, die in diesen Einrichtungen tätig sind. Durch die
Geheimschutzbetreuung der Firmen beispielsweise in Form von
Sicherheitsüberprüfungen der VS-befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und durch den
vorbeugenden Sabotageschutz, etwa in Form von Sicherheitsüberprüfungen von
Mitarbeitern, die an sicherheitsempfindlichen Stellen eingesetzt werden sollen,
begegnen die zuständigen Geschäftsbereiche der Bundesregierung basierend auf
den gesetzlichen Regelungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)
diesen Gefahren (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/sicherheit-in-d
er-wirtschaft.html).
In der Cybersicherheitsagenda des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat (BMI) vom Juli 2022 wird betont, dass die Stärkung der Cyber-Resilienz
von Bundesbehörden keinen weiteren Aufschub duldet. Unter anderem fordert
es, dass Bundesbehörden mit weiterentwickelten IT-Produkten ausgestattet
werden sollen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichunge
n/themen/sicherheit/cybersicherheitsagenda-20-legislatur.pdf?__blob=publicati
onFile&v=4, S. 5, S. 10.). In ihrer Digitalstrategie erhebt die Bundesregierung
zudem den Anspruch, die Erforschung, Anwendung und Einführung von
Schlüsseltechnologien als Grundlage für digitale Souveränität konsequent
voranzutreiben. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Bundesregierung,
unter anderem die Kompetenzen in der Cybersicherheit auszubauen und
ganzheitlich das dazugehörende Ökosystem zu stärken (Digitalstrategie, S. 33 f.,
abrufbar unter: digitalstrategie-deutschland.de/static/fcf23bbf9736d543d02b79cca
d34b729/Digitalstrategie_Aktualisierung_25.04.2023.pdf). Darüber hinaus
vertritt die Bundesregierung in ihrer kürzlich veröffentlichten Nationalen
Sicherheitsstrategie den Anspruch, im Zusammenhang mit einer
Weiterentwicklung der Cybersicherheitsstrategie auch die Cybersicherheit der
Bundesverwaltung umfassend zu stärken (Nationale Sicherheitsstrategie der
Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 20/7220, S. 59, S. 61). Auch adressiert sie in der
Nationalen Sicherheitsstrategie wichtige Fragen zur Beschaffung von
Sicherheitstechnologien als Schlüssel-technologien an prominenter Stelle. So heißt es
unter anderem, dass es „[…] eines gezielten Auswahlprozesses, der
Wissensentwicklung und -verbreitung, der Rahmensetzung, der
Ressourcenmobilisierung und Marktentwicklung für strategische Technologielinien [bedürfe]“
(Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache
20/7220, S. 57) und die Bundesregierung werde „[…] überprüfen, bei welchen
Schlüsseltechnologien nationale und europäische Fähigkeiten zum Schutz
unserer technologischen und digitalen Souveränität nötig sind [und] gezielt Anbieter
kritischer Schlüsseltechnologien mit geeigneten Maßnahmen, z. B. durch
staatliche Ankeraufträge, unterstützen, um eigene Fähigkeiten zu Forschung und
Entwicklung in kritischen Technologien zu erhalten und weiterzuentwickeln“
(Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache
20/7220, S. 58).
Unter dem Eindruck der obigen Ausführungen rund um Zertifizierung,
Zulassung und Sicherheitsüberprüfungen im gesamten Bereich von IT-
Sicherheitsprodukten – also denen für den Einsatz im Bereich von VS-IT als
auch denen für den Einsatz abseits von Verschlusssachen – und den
dargestellten Ansprüchen der Bundesregierung in der Cybersicherheit und zur digitalen
Souveränität ergeben sich für die Fraktion der CDU/CSU Fragen zur
Beschaffung und zum Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten für die Bundesverwaltung
(Hinweis: Bei den folgenden Fragen mit Bezug zur Bundesverwaltung sind die
Nachrichtendienste des Bundes auszunehmen.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Bereichen ist eine Zertifizierung von IT-Sicherheitsprodukten
durch Gesetz, Verordnung, Richtlinie oder Standard verbindlich
vorgeschrieben?
2. Von welchem Zeitraum genau geht die Bundesregierung bei einer nicht
„zeitgerechten“ Veranlassung von zugelassenen IT-Sicherheitsprodukten
für VS-IT und einer daraus gegebenenfalls notwendig werdenden
Beantragung einer Einsatzerlaubnis für andere IT-Sicherheitsprodukte als die
zugelassenen IT-Sicherheitsprodukte für VS-IT aus?
3. Welche genauen Produkttypen von IT-Sicherheitsprodukten, die für
sensitive, aber nicht eingestufte Informationen im Behördenbereich eingesetzt
werden können, sind in welchen Bereichen begrenzt von der
Zulassungsregelung betroffen?
4. Welche Produkttypen von IT-Sicherheitsprodukten umfasst für welche
Bereiche gemäß der Unterscheidung des BSI bei IT-Sicherheitsprodukten
solche IT-Sicherheitsprodukte, die vom BSI zugelassen sein sollen, und um
welche Ausnahmen genau handelt es sich, falls keine geeigneten
zugelassenen Produkte zur Verfügung stehen?
5. Ist das Amt des IT-Sicherheitsbeauftragten einer Bundesverwaltung oder
einer Bundesbehörde bei der Auswahl eines zu beschaffenden IT-
Sicherheitsprodukts beteiligt, und wenn ja, wie genau ist es daran beteiligt,
und bei welchen Bundesverwaltungen und Bundesbehörden ist das
regelmäßig der Fall (bitte auflisten)?
6. Plant die Bundesregierung, für den vom Bundesinnenministerium in seiner
Cybersicherheitsagenda vorgeschlagenen CISO Bund (CISO = Chief
Information Security Officer) Kompetenzen (siehe Cybersicherheitsagenda
des BMI, S. 10) im Bereich der Beschaffung von IT-Sicherheitsprodukten
für die Bundesverwaltung zu verankern, und wenn ja, welche?
7. Unter welchen Umständen und Bedingungen hinsichtlich Erfüllung von
CC, Reputation, Inhaberstruktur und Firmensitz des Herstellers darf eine
Bundesbehörde eine produktscharfe Ausschreibung für ein IT-
Sicherheitsprodukt an einen Hersteller mit Sitz außerhalb der
Europäischen Union (EU) vornehmen?
8. Gelten für IT-Sicherheitsprodukte von Herstellern mit Sitz außerhalb der
EU dieselben Zertifizierungs- und Zulassungsregularien des BSI wie für
Hersteller von IT-Sicherheitsprodukten mit Sitz innerhalb der EU?
9. Für welche IT-Sicherheitsprodukte wurden seit März 2022
Zertifizierungen für den Einsatz in der Bundesverwaltung nach welchem
Zertifizierungsschema beim BSI beantragt, bei welchen davon wurde eine
positive Zertifizierungsaussage getroffen, und bei welchen davon befand sich
der Hauptsitz des Herstellers des IT-Sicherheitsprodukts außerhalb der EU
(bitte nach Produktname, Art der beantragten Zertifizierung,
Zertifizierungsaussage, Hersteller, Hauptsitz des Herstellers aufschlüsseln) für
a) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Firewall,
b) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Datendiode,
c) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VS Guard,
d) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Schadsoftwareerkennung,
e) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Hypervisor,
f) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Separation Kernel,
g) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Mobile Device Management,
h) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Netzwerkmanagement,
i) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Schlüsselspeicher- und
Verteilkomponente,
j) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Key-Management-Software,
k) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
Funksysteme,
l) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme,
m) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
analoge Leitungen,
n) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Dateiverschlüsselung,
o) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Festplattenverschlüsselung,
p) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sicherer mobiler Datenträger,
q) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Faxverschlüsselung,
r) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Telefonverschlüsselung,
s) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Funkgeräte,
t) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps E-Mail-Verschlüsselung,
u) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VPN-Client,
v) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sichere mobile Lösung,
w) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sicherer Messenger,
x) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VPN-Gateway,
y) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Datenschleusen (optional
auch mit Datenwäschekomponente),
z) IT-Sicherheitsprodukte Verschlüsselung Layer 1,
aa) IT-Sicherheitsprodukte Verschlüsselung Layer 2,
bb) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Intrusion Detection System,
cc) IT-Sicherheitsprodukte Threat Detection System?
10. Für welche IT-Sicherheitsprodukte wurden seit März 2022 Zulassungen
für den Einsatz in der Bundesverwaltung durch welchen behördlichen
Anwender beim BSI beantragt, bei welchen davon wurde eine positive
Zulassungsaussage getroffen, und bei welchen davon befand sich der Hauptsitz
des Herstellers des IT-Sicherheitsprodukts außerhalb der EU (bitte nach
Produktname, beantragendem behördlichen Anwender samt des ihm
zuzuordnenden Geschäftsbereichs der Bundesregierung, Zulassungsaussage,
Hersteller des IT-Sicherheitsprodukts, Hauptsitz des Herstellers des IT-
Sicherheitsprodukts aufschlüsseln) für
a) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Firewall,
b) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Datendiode,
c) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VS Guard,
d) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Schadsoftwareerkennung,
e) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Hypervisor,
f) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Separation Kernel,
g) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Mobile Device Management,
h) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Netzwerkmanagement,
i) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Schlüsselspeicher- und
Verteilkomponente,
j) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Key-Management-Software,
k) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
Funksysteme,
l) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme,
m) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
analoge Leitungen,
n) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Dateiverschlüsselung,
o) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Festplattenverschlüsselung,
p) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sicherer mobiler Datenträger,
q) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Faxverschlüsselung,
r) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Telefonverschlüsselung,
s) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Funkgeräte,
t) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps E-Mail-Verschlüsselung,
u) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VPN-Client,
v) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sichere mobile Lösung,
w) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sicherer Messenger,
x) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VPN-Gateway,
y) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Datenschleusen (optional
auch mit Datenwäschekomponente),
z) IT-Sicherheitsprodukte Verschlüsselung Layer 1,
aa) IT-Sicherheitsprodukte Verschlüsselung Layer 2,
bb) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Intrusion Detection System,
cc) IT-Sicherheitsprodukte Threat Detection System?
11. Für welche IT-Sicherheitsprodukte hat die Bundesverwaltung inklusive der
IT-Dienstleister des Bundes für welchen behördlichen Anwender der
Bundesverwaltung inklusive der IT-Dienstleister des Bundes seit März 2022
Verträge zur Beschaffung von IT-Sicherheitsprodukten geschlossen (bitte
nach Produktname, Geschäftsbereich der vertragsschließenden
Bundesbehörde, bedarfstragendem behördlichen Anwender, Art der Zertifizierung
beziehungsweise Zulassungsaussage des beschafften IT-
Sicherheitsprodukts, Hersteller des IT-Sicherheitsprodukts, Hauptsitz des
Herstellers des IT-Sicherheitsprodukts aufschlüsseln) für
a) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Firewall,
b) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Datendiode,
c) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VS Guard,
d) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Schadsoftwareerkennung und
Abwehr,
e) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Hypervisor,
f) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Separation Kernel,
g) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Mobile Device Management,
h) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Netzwerkmanagement,
i) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Schlüsselspeicher- und
Verteilkomponente,
j) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Key-Management-Software,
k) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
Funksysteme,
l) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme,
m) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
analoge Leitungen,
n) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Dateiverschlüsselung,
o) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Festplattenverschlüsselung,
p) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sicherer mobiler Datenträger,
q) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Faxverschlüsselung,
r) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Telefonverschlüsselung,
s) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Funkgeräte,
t) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps E-Mail-Verschlüsselung,
u) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VPN-Client,
v) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sichere mobile Lösung,
w) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sicherer Messenger,
x) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VPN-Gateway,
y) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Datenschleusen (optional
auch mit Datenwäschekomponente),
z) IT-Sicherheitsprodukte Verschlüsselung Layer 1,
aa) IT-Sicherheitsprodukte Verschlüsselung Layer 2,
bb) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps DDoS-Schutz Layer 3,
cc) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps DDoS-Schutz Layer 4,
dd) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps DDoS-Schutz Layer 7,
ee) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Web Application Firewall,
ff) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Email Security Gateway,
gg) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps EDR (Endpoint Detection and
Response), NDR (Network Detection and Response), XDR (Extended
Detection and Response), Device/Port/Schnittstellenkontrolle, UTM
(unified Threat Management), Backup/Recovery, DLP (Data Loss
Prevention), Archivierung, ersetzendes Scannen, TR-ESOR
Langzeitarchivierung, Labeling und APT-Abwehr (APT = Advanced Persistent
Threat), ISMS (Information Security Management System) und SIEM
(Security Information and Event Management),
hh) IT-Sicherheitsprodukte Threat Detection System?
12. Bei welchen der in Frage 11 erfragten IT-Sicherheitsprodukte befand sich
der Hauptsitz des Herstellers des IT-Sicherheitsprodukts außerhalb der EU
(bitte analog zu Frage 11 nach Produktname, Hersteller, Hauptsitz des
Herstellers aufschlüsseln)?
13. Welche Form des Vergabeverfahrens (z. B. Teilnahmewettbewerb, EU-
weite Ausschreibung, freihändige Vergabe, produktscharfe Ausschreibung,
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV) wurde jeweils
für die in Frage 11 erfragten IT-Sicherheitsprodukte gewählt, und wann
war der jeweils letzte Zeitpunkt für die Ausschreibung für das jeweilige
IT-Sicherheitsprodukt (bitte analog zu Frage 11 nach Produktnamen,
gewähltem Vergabeverfahren, Zeitpunkt der letzten Ausschreibung
aufschlüsseln)?
14. Welche der in Frage 11 erfragten IT-Sicherheitsprodukte kommen seit
Vertragsschluss zur Beschaffung in der Bundesverwaltung bei welchem
behördlichen Anwender jeweils tatsächlich zum Einsatz, und für welche der
in Frage 11 erfragten IT-Sicherheitsprodukte wurden nach Vertragsschluss
zur Beschaffung keine Abrufe durch die Bundesverwaltung getätigt (bitte
analog zu Frage 11 aufschlüsseln)?
15. Wie hoch ist jeweils die Anzahl der Behörden, die die in Frage 11
erfragten IT-Sicherheitsprodukte in ihrer Verwaltung verwenden (bitte analog zu
Frage 11 nach Produktnamen, Anzahl verwendender Bundesbehörden
inklusive IT-Dienstleister des Bundes und dem ihr zuzuordnenden
Geschäftsbereich der Bundesregierung aufschlüsseln)?
16. Wie hoch ist jeweils die Anzahl der Lizenzen für die in Frage 11 erfragten
IT-Sicherheitsprodukte, die die Bundesverwaltung inklusive der IT-
Dienstleister des Bundes für welchen behördlichen Anwender der
Bundesverwaltung inklusive der IT-Dienstleister des Bundes jeweils bezogen hat
(bitte analog zu Frage 11 nach Produktnamen, produktverwendenden
Bundesbehörden, zuzuordnendem Geschäftsbereich der Bundesregierung und
jeweiliger Anzahl der Produktlizenzen aufschlüsseln)?
17. Wie hoch ist jeweils die Anzahl der Installationen der in Frage 11 erfragten
IT-Sicherheitsprodukte in den jeweils produktverwendenden
Bundesbehörden inklusive der IT-Dienstleister des Bundes (bitte analog zu Frage 11
nach Produktnamen, produktverwendenden Bundesbehörden,
zuzuordnendem Geschäftsbereich der Bundesregierung und jeweiliger Anzahl der
Installationen aufschlüsseln)?
18. Wie stellt sich bei den in Frage 11 erfragten IT-Sicherheitsprodukten nach
Kenntnis der Bundesregierung die Lieferkette hinsichtlich Transparenz
von Inhaberstruktur und Firmensitz (nach Veröffentlichung der Panama
Papers vom Bund gefordert) jeweils dar (bitte analog zu Frage 11 jeweils
nach Produktnamen, Produkthersteller, Produktintegrator, Produktbetrieb,
Produktwartung, Produktlieferant aufschlüsseln)?
19. Welche und wie viele der in der Antwort zu Frage 11 genannten Hersteller
sind über welchen Zeitraum geheimschutzbetreut nach SÜG?
20. Für wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Herstellern von IT-
Sicherheitsprodukten, deren IT-Sicherheitsprodukte in der
Bundesverwaltung inklusive der IT-Dienstleister des Bundes, zum Einsatz kommen,
wurde ein Sicherheitsüberprüfungsverfahren gemäß
Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchgeführt (bitte nach Land des Sitzes des Herstellers der
sicherheitsüberprüften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufschlüsseln)?
21. Betrachtet die Bundesregierung Technologien im Bereich der
Cybersicherheit als Schlüsseltechnologien?
a) Wenn ja, welche Technologien im Bereich der Cybersicherheit sind das
genau?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Technologien im Bereich der
Cybersicherheit als Schlüsseltechnologien zu definieren, und welche
genau?
22. Welches Ressort der Bundesregierung wird federführend für die Erfüllung
des in der Nationalen Sicherheitsstrategie festgestellten Bedarfs eines
„[…] gezielten Auswahlprozesses, der Wissensentwicklung und -
verbreitung, der Rahmensetzung, der Ressourcenmobilisierung und
Marktentwicklung für strategische Technologielinien“ (Nationale
Sicherheitsstrategie, Bundestagsdrucksache 20/7220, S. 57) zuständig sein?
23. Welche strategischen Technologielinien im Zusammenhang mit digitaler
Souveränität meint die Bundesregierung genau (bitte vollständig
aufzählen)?
24. Was meint die Bundesregierung genau mit dem Auswahlprozess zu
strategischen Technologielinien?
25. Welche Kriterien legt die Bundesregierung in diesem Auswahlprozess zur
konkreten Auswahl der strategischen Technologielinien an?
26. Welche Förderprogramme der Bundesregierung zur Wissensentwicklung
und Wissensverbreiterung zu Sicherheitstechnologien im Zusammenhang
mit digitaler Souveränität liefen und laufen seit dem Jahr 2018 (bitte
jeweils die finanzielle Ausstattung jeweils für die Jahresscheiben von 2018
bis 2023 nennen)?
27. Plant die Bundesregierung derzeit, neue Förderprogramme zur
Wissensentwicklung und Wissensverbreiterung zu Sicherheitstechnologien im
Zusammenhang mit digitaler Souveränität aufzulegen, und wenn ja, wie hoch
wird die von der Bundesregierung angedachte finanzielle Ausstattung
sein?
28. Welche Veranstaltungen der Bundesregierung (Gipfel, Wettbewerbe,
Hackathons) zur Wissensentwicklung und Wissensverbreiterung zu
Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler Souveränität wurden
seit dem Jahr 2018 organisiert und durchgeführt (bitte nach
Veranstaltungsformat, Veranstaltung und Veranstaltungstermin aufschlüsseln)?
29. Welche Veranstaltungen plant die Bundesregierung derzeit im
thematischen Zusammenhang mit der Wissensentwicklung und
Wissensverbreiterung zu Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler
Souveränität?
30. Welche Kooperationen mit Universitäten und Hochschulen pflegt die
Bundesregierung zur Wissensentwicklung und Wissensverbreiterung zu
Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler Souveränität?
31. Welche Kooperationen mit öffentlichen Forschungseinrichtungen pflegt
die Bundesregierung zur Wissensentwicklung und Wissensverbreiterung
zu Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler Souveränität?
32. Welche Kooperationen mit privaten Forschungseinrichtungen pflegt die
Bundesregierung zur Wissensentwicklung und Wissensverbreiterung zu
Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler Souveränität?
33. In Höhe welcher Summe sind finanzielle Mittel im Bundeshaushalt 2023
zur Erforschung und Entwicklung von Sicherheitstechnologien im
Zusammenhang mit digitaler Souveränität hinterlegt (bitte nach Einzelplan,
Kapitel und Titel aufschlüsseln)?
34. In Höhe welcher Summe sind finanzielle Mittel im Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2024 zur Erforschung und Entwicklung von
Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler Souveränität enthalten (bitte
nach Einzelplan, Kapitel und Titel aufschlüsseln)?
35. Ist es gesetzlich und vergaberechtlich möglich, bestimmte Hersteller von
IT-Sicherheitsprodukten aufgrund der Verortung ihres Hauptsitzes in
einem bestimmten Land kategorisch von Auftragsvergaben im Bereich der
IT-Sicherheitsprodukte für die Bundesverwaltung auszuschließen, und
wenn nein, plant die Bundesregierung dahin gehende Rechtsänderungen
oder würde diese unterstützen?
36. Sind bestimmte Hersteller von IT-Sicherheitsprodukten aufgrund der
Verortung ihres Hauptsitzes in einem bestimmten Land kategorisch von
Auftragsvergaben im Bereich der IT-Sicherheitsprodukte für die
Bundesverwaltung ausgeschlossen, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich
dabei aus welchen Gründen?
37. Plant die Bundesregierung, bestimmte Hersteller von IT-
Sicherheitsprodukten aufgrund der Verortung ihres Hauptsitzes in einem bestimmten
Land kategorisch von Auftragsvergaben im Bereich der IT-
Sicherheitsprodukte für die Bundesverwaltung auszuschließen, und wenn
ja, um welche Länder handelt es sich dabei aus welchen Gründen?
38. Plant die Bundesregierung, einerseits im Zuge der vom BMI in seiner
Cybersicherheitsagenda angekündigten Ausstattung der Bundesbehörden mit
weiterentwickelten IT-Produkten und andererseits der von der
Bundesregierung in ihrer Digitalstrategie angekündigten ganzheitlichen Stärkung
des Cybersicherheitsökosystems für die zuständigen
Cybersicherheitsbehörden umfangreiche Ausnahmen vom Beschaffungsrecht des Bundes
vorzusehen, damit deutsche IT-Sicherheitsbehörden zur Erfüllung ihres
Auftrags innerhalb kürzester Zeit neueste Technologien und Software für die
IT-Sicherheit und die Cyberabwehr beschaffen können?
39. Plant die Bundesregierung, einerseits im Zuge der vom BMI in seiner
Cybersicherheitsagenda angekündigten Ausstattung der Bundesbehörden mit
weiterentwickelten IT-Produkten und andererseits der von der
Bundesregierung in ihrer Digitalstrategie angekündigten ganzheitlichen Stärkung
des Cybersicherheitsökosystems künftig bei IT-Beschaffungsvorhaben des
Bundes einen bestimmten Anteil der Sachmittel für IT-Vorhaben des
Bundes für Cybersicherheit aufzuwenden (wenn nein, bitte begründen)?
40. Plant die Bundesregierung, einerseits im Zuge der vom BMI in seiner
Cybersicherheitsagenda angekündigten Ausstattung der Bundesbehörden mit
weiterentwickelten IT-Produkten und andererseits der von der
Bundesregierung in ihrer Digitalstrategie angekündigten ganzheitlichen Stärkung
des Cybersicherheitsökosystems im Bereich der materiellen Ausrüstung in
bestimmten Fällen den Anbieterkreis bei Vergaben von Aufträgen zur
Beschaffung von IT-Sicherheitsprodukten auf nationale Lieferketten zu
beschränken, und wenn ja, in welchen Fällen?
41. Macht die Produktzertifizierung des BSI auch zukunftsbezogene Aussagen
zur Sicherheit für Updates oder Patches eines zu zertifizierenden IT-
Sicherheitsprodukts, und wenn nein, plant die Bundesregierung, dahin
gehende Änderungen vorzunehmen?
42. Welche Vergabekriterien im Zusammenhang mit nationalen
Sicherheitsaspekten, die über die reine technologische Sicherheit hinausgehen, sind in
Vergabeverfahren zu IT-Sicherheitsprodukten berücksichtigt
beziehungsweise spielen dort eine Rolle?
a) Ist die Freiheit von sogenannten Backdoors (auch Hintertüren oder
Trapdoors) ein Vergabekriterium in Vergabeverfahren zu IT-
Sicherheitsprodukten, und wenn nein, plant die Bundesregierung dahin
gehende Änderungen?
b) Ist die Vertrauenswürdigkeit hinsichtlich der Inhaberstruktur von
Herstellern von IT-Sicherheitsprodukten ein Vergabekriterium in
Vergabeverfahren zu IT-Sicherheitsprodukten, und wenn nein, plant die
Bundesregierung dahin gehende Änderungen?
c) Ist der Firmenhauptsitz von Herstellern von IT-Sicherheitsprodukten
ein Vergabekriterium in Vergabeverfahren zu IT-Sicherheitsprodukten,
und wenn nein, plant die Bundesregierung dahin gehende Änderungen?
d) Ist die nachhaltige Geheimschutzbetreuung des Herstellers eines in der
Bundesverwaltung verwendeten IT-Sicherheitsprodukts ein
Vergabekriterium in Vergabeverfahren zu IT-Sicherheitsprodukten, und wenn
nein, plant die Bundesregierung dahin gehende Änderungen?
e) Sind die Lieferketten eines Herstellers von IT-Sicherheitsprodukten ein
Vergabekriterium in Vergabeverfahren zu IT-Sicherheitsprodukten, und
wenn nein, plant die Bundesregierung dahin gehende Änderungen?
43. Welche Förderprogramme der Bundesregierung zur nationalen
industriellen Marktentwicklung für Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit
digitaler Souveränität liefen und laufen seit dem Jahr 2018 (bitte jeweils
die finanzielle Ausstattung jeweils für die Jahresscheiben von 2018 bis
2023 nennen)?
44. Plant die Bundesregierung, derzeit neue Förderprogramme zur nationalen
industriellen Marktentwicklung von Sicherheitstechnologien im
Zusammenhang mit digitaler Souveränität aufzulegen, und wenn ja, wie hoch
wird die von der Bundesregierung angedachte finanzielle Ausstattung
sein?
45. Welche Transferstellen, Cluster und Netzwerke hat die Bundesregierung
für den Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Industrie bezüglich
Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler Souveränität
bisher eingerichtet (bitte immer Jahr der Einrichtung nennen)?
46. Plant die Bundesregierung derzeit, weitere Transferstellen, Cluster und
Netzwerke für den Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Industrie
bezüglich Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler
Souveränität einzurichten, und wenn ja, welche?
47. In Höhe welcher Summe sind finanzielle Mittel im Bundeshaushalt 2023
zur Marktentwicklung von Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit
digitaler Souveränität hinterlegt (bitte nach Einzelplan, Kapitel und Titel
aufschlüsseln)?
48. In Höhe welcher Summe sind finanzielle Mittel im Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2024 zur Marktentwicklung von Sicherheitstechnologien
im Zusammenhang mit digitaler Souveränität enthalten (bitte nach
Einzelplan, Kapitel und Titel aufschlüsseln)?
49. Welche Beratungs- und Transferstellen hat die Bundesregierung für die
Bundesverwaltung zu Fragen der Beschaffung von IT-
Sicherheitsprodukten eingerichtet (bitte immer Jahr der Einrichtung nennen)?
Berlin, den 14. August 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/870709.10.2023
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8103 - Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung - Entwicklung, Beschaffung und Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8103 –
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung – Entwicklung, Beschaffung und
Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesverwaltung ist vom einwandfreien Funktionieren und der
uneingeschränkten Verfügbarkeit von IT-Systemen abhängig (www.bsi.bund.de/DE/T
hemen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifi
zierung-und-Anerkennung/Zertifizierung-von-Produkten/Zertifizierung-nach-
CC/IT-Sicherheiskriterien/it-sicherheiskriterien_node.html; www.bsi.bund.de/
DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/
Zertifizierung-und-Anerkennung/Zertifizierung-von-Produkten/
Zertifizierungnach-CC/Grundsaetzliche-Aussagen/grundsaetzliche-aussagen_node.html).
Deshalb hat unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) einerseits nach dem BSI-Gesetz (BSIG) und der BSI-
Zertifizierungs- und Anerkennungsverordnung die Aufgabe, Zertifizierungen
informationstechnischer Produkte oder Komponenten sowie informationstechnischer
Systeme durchzuführen. Zertifikate des BSI sind ein unabhängiger
Konformitätsnachweis dahin gehend, dass ein IT-Sicherheitsprodukt definierten
Sicherheitsanforderungen entspricht. In einigen Bereichen ist eine Zertifizierung
durch Gesetz, Verordnung, Richtlinie oder Standard verbindlich
vorgeschrieben. Für die Produktzertifizierung empfiehlt das BSI eine Zertifizierung nach
den international anerkannten Sicherheitskriterien der Common Criteria (CC).
Die CC sind ein etablierter und international anerkannter Kriterienkatalog für
das Design, die Implementierung, Auslieferung und Wartung der
Sicherheitsfunktionen von IT-Sicherheitsprodukten. Für die Zertifizierung nach den CC
wurde international die gegenseitige Anerkennung von IT-
Sicherheitszertifikaten unter gewissen Bedingungen vereinbart, um die Mehrfach-Zertifizierung
des gleichen Produkts in verschiedenen Staaten zu vermeiden. Mit einem CC-
Zertifikat bestätigt das BSI die Korrektheit und Effektivität der vom Produkt
angebotenen Sicherheitsfunktionen. Eine Zertifizierung kann auch nach einer
Technischen Richtlinie (TR) erfolgen. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist
die Konformitätsprüfung, in der untersucht wird, ob ein Produkt die in der
jeweiligen TR festgelegten Vorgaben und Anforderungen erfüllt. Das Ziel einer
TR des BSI ist die Verbreitung von angemessenen IT-Sicherheitsstandards.
Ihre Verbindlichkeit entsteht erst durch individuelle Vorgabe des
Bedarfsträgers. Die europäisch anerkannten ITSEC-Sicherheitskriterien (ITSEC =
Information Technology Security Evaluation Criteria) können einerseits für eine
Produktzertifizierung im BSI-Zertifizierungsschema nur noch in begründeten
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8707
20. Wahlperiode 09.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 4. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ausnahmefällen angewandt werden (www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unterneh
men-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-An
erkennung/zertifizierung-und-anerkennung_node.html; www.bsi.bund.de/DE/
Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zerti
fizierung-und-Anerkennung/Zertifizierung-von-Produkten/Zertifizierung-nac
h-CC/zertifizierung-nach-cc_node.html; www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unter
nehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-
Anerkennung/Zertifizierung-von-Produkten/Zertifizierung-nach-CC/itsicherhe
itszert.html?nn=127290; www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Z
ertifizierung/CC-Produkte.pdf?__blob=publicationFile&v=10; Verfahrensbesc
hreibung zur Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen (b
und.de); www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Br
oschueren/Zertifizierte-IT-Sicherheit.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Andererseits hat das BSI auch die vertrauensbildende gesetzliche Aufgabe, IT-
Produkte für die Sicherheit in der IT zu prüfen und eine verbindliche Aussage
zum Sicherheitswert zu machen. Betroffen sind IT-Produkte, die zudem für
die Übertragung und Verarbeitung von amtlich geheim gehaltenen
Informationen im Geheimschutz und in Verschlusssachen (VS) im Bereich des Bundes
und der Länder oder bei Unternehmen im Rahmen von Aufträgen des Bundes
oder der Länder eingesetzt werden. Derartige Produkte benötigen eine
Zulassung durch das BSI. Das BSI legt überdies fest, welche IT-Sicherheitsprodukte
über eine Zulassung verfügen müssen. Diese IT-Sicherheitsprodukte im
Bereich der Informationstechnik zur Handhabung von Verschlusssachen
einschließlich deren Übertragung (VS-IT) übernehmen IT-Sicherheitsfunktionen
zum Schutz elektronischer VS. Der Antrag auf Zulassung eines solchen IT-
Produkts kann grundsätzlich nur von einem behördlichen Anwender gestellt
werden. Sind keine zugelassenen IT-Sicherheitsprodukte für VS-IT vorhanden
oder kann eine Bereitstellung nicht zeitgerecht veranlasst werden, kann beim
BSI eine Einsatzerlaubnis für andere IT-Sicherheitsprodukte beantragt werden.
Das BSI kann diese Einsatzerlaubnis zeitlich befristen sowie besondere
Auflagen und Einschränkungen hinsichtlich der Einsatz- und Betriebsbedingungen
erteilen. Von der Zulassungsregelung sind begrenzt auch solche IT-
Sicherheitsprodukte betroffen, die für sensitive, aber nicht eingestufte Informationen
im Behördenbereich eingesetzt werden können. Grundsätzlich gilt eine solche
Zulassungsregelung für den Bereich der sensitiven, aber nicht eingestuften
Informationen aber nicht (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz [Verschlusssachenanweisung – VSA] vom 13. März 2023, § 5
Absatz 1 Nummer 5 und 6 sowie § 51 Absatz 1 und 5 VSA; www.bsi.bund.de/
DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Zulassung/Hinweise-zur-Liste-der-zuge
lassenen-IT-Sicherheitsprodukte-und-systeme/hinweise-zur-liste-der-zugelass
enen-it-sicherheitsprodukte-und-systeme.html; www.bsi.bund.de/DE/Themen/
Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierun
g-und-Anerkennung/FAQ-Zertifizierung-und-Anerkennung/faq-zertifizierung-
und-anerkennung_node.html).
Zudem unterscheidet das BSI in IT-Sicherheitsprodukte, die vom BSI
zugelassen sein müssen, und IT-Sicherheitsprodukte, die zugelassen sein sollen.
Letztere lassen Ausnahmen zu, falls keine geeigneten zugelassenen Produkte zur
Verfügung stehen. In der Regel kommen dabei IT-Sicherheitsprodukte zum
Einsatz, die durch das BSI mit nationalem Schutzprofil CC-zertifiziert wurden
(www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/FAQ/EvaluierungundZulassung/faq_eval
uierung-zulassung_node.html).
Die VSA listet zudem IT-Sicherheitsfunktionen innerhalb von VS-IT, die
Gegenstand einer Zulassungsaussage des BSI sein können. Das BSI hat einen auf
diesen IT-Sicherheitsfunktionen und den sich hieraus ableitenden
Produktklassen und Produkttypen basierenden Katalog veröffentlicht (www.bsi.bund.de/S
haredDocs/Downloads/DE/BSI/Zulassung/VS-Produktkatalog_BSI.pdf?__blo
b=publicationFile&v=13). Der Katalog der Produktklassen und Produkttypen
definiert insbesondere, ob eine Zulassungsaussage für einen Produkttyp
erforderlich ist und welche Sicherheitsfunktionen in einem Zulassungsverfahren
für einzelne Produkttypen gelten (§ 52 VSA).
Im Übrigen unterstützen und beraten die IT-Sicherheitsbeauftragten die
Geheimschutzbeauftragten in der Verwaltung in allen Fragen des Einsatzes von
VS-IT (§ 9 VSA).
Neben den IT-Sicherheitsprodukten für VS-IT darf aber nicht unerwähnt
bleiben, dass selbstverständlich auch solche IT-Sicherheitsprodukte, die nicht im
Bereich der Verschlusssachen eingesetzt werden, Relevanz für die
ganzheitliche digitale Souveränität der Bundesverwaltung haben. Denn häufig
bekommen Dienstleister auch mit diesen IT-Sicherheitsprodukten Einblicke in den
Daten- und Netzverkehr. Dies kann z. B. bei Schutzlösungen für die
sogenannten Layer 3, 4 und 7 oder den E-Mail-Verkehr der Fall sein. Diese IT-
Sicherheitsprodukte sind daher auch von Interesse für die Fragesteller in der
vorliegenden Kleinen Anfrage.
Darüber hinaus existieren in der Wirtschaft Einrichtungen, deren
Beeinträchtigung Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Bevölkerung, für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie die Verteidigungsbereitschaft des
Landes hervorrufen können. Eine besondere Gefahr kann dabei immer von
Personen ausgehen, die in diesen Einrichtungen tätig sind. Durch die
Geheimschutzbetreuung der Firmen beispielsweise in Form von
Sicherheitsüberprüfungen der VS-befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und durch den
vorbeugenden Sabotageschutz, etwa in Form von Sicherheitsüberprüfungen von
Mitarbeitern, die an sicherheitsempfindlichen Stellen eingesetzt werden
sollen, begegnen die zuständigen Geschäftsbereiche der Bundesregierung
basierend auf den gesetzlichen Regelungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
(SÜG) diesen Gefahren (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/sic
herheit-in-der-wirtschaft.html).
In der Cybersicherheitsagenda des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat (BMI) vom Juli 2022 wird betont, dass die Stärkung der Cyber-
Resilienz von Bundesbehörden keinen weiteren Aufschub duldet. Unter anderem
fordert es, dass Bundesbehörden mit weiterentwickelten IT-Produkten
ausgestattet werden sollen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffe
ntlichungen/themen/sicherheit/cybersicherheitsagenda-20-legislatur.pdf?__blo
b=publicationFile&v=4, S. 5, S. 10.). In ihrer Digitalstrategie erhebt die
Bundesregierung zudem den Anspruch, die Erforschung, Anwendung und
Einführung von Schlüsseltechnologien als Grundlage für digitale Souveränität
konsequent voranzutreiben. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die
Bundesregierung, unter anderem die Kompetenzen in der Cybersicherheit auszubauen
und ganzheitlich das dazugehörende Ökosystem zu stärken (Digitalstrategie,
S. 33 f., abrufbar unter: digitalstrategie-deutschland.de/static/fcf23bbf9736d54
3d02b79ccad34b729/Digitalstrategie_Aktualisierung_25.04.2023.pdf).
Darüber hinaus vertritt die Bundesregierung in ihrer kürzlich veröffentlichten
Nationalen Sicherheitsstrategie den Anspruch, im Zusammenhang mit einer
Weiterentwicklung der Cybersicherheitsstrategie auch die Cybersicherheit der
Bundesverwaltung umfassend zu stärken (Nationale Sicherheitsstrategie der
Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 20/7220, S. 59, S. 61). Auch
adressiert sie in der Nationalen Sicherheitsstrategie wichtige Fragen zur
Beschaffung von Sicherheitstechnologien als Schlüssel-technologien an prominenter
Stelle. So heißt es unter anderem, dass es „[…] eines gezielten
Auswahlprozesses, der Wissensentwicklung und -verbreitung, der Rahmensetzung, der
Ressourcenmobilisierung und Marktentwicklung für strategische
Technologielinien [bedürfe]“ (Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung,
Bundestagsdrucksache 20/7220, S. 57) und die Bundesregierung werde „[…]
überprüfen, bei welchen Schlüsseltechnologien nationale und europäische
Fähigkeiten zum Schutz unserer technologischen und digitalen Souveränität nötig
sind [und] gezielt Anbieter kritischer Schlüsseltechnologien mit geeigneten
Maßnahmen, z. B. durch staatliche Ankeraufträge, unterstützen, um eigene
Fähigkeiten zu Forschung und Entwicklung in kritischen Technologien zu
erhalten und weiterzuentwickeln“ (Nationale Sicherheitsstrategie der
Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 20/7220, S. 58).
Unter dem Eindruck der obigen Ausführungen rund um Zertifizierung,
Zulassung und Sicherheitsüberprüfungen im gesamten Bereich von IT-
Sicherheitsprodukten – also denen für den Einsatz im Bereich von VS-IT als auch denen
für den Einsatz abseits von Verschlusssachen – und den dargestellten
Ansprüchen der Bundesregierung in der Cybersicherheit und zur digitalen
Souveränität ergeben sich für die Fraktion der CDU/CSU Fragen zur Beschaffung und
zum Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten für die Bundesverwaltung (Hinweis:
Bei den folgenden Fragen mit Bezug zur Bundesverwaltung sind die
Nachrichtendienste des Bundes auszunehmen.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Eine lückenlose Auflistung der in der Bundesverwaltung eingesetzten IT-
Sicherheitsprodukte nach den angefragten Merkmalen, wie z. B. die jeweilige
Anzahl der Installationen und die jeweilige Anzahl der Produktlizenzen, kann
bei der Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage nicht gewährleistet
werden. Die in der Bundesverwaltung eingesetzten IT-Sicherheitsprodukte
werden nicht zentral erfasst; hierzu besteht auch keine Verpflichtung. Die
Beantwortung der Frage erforderte daher eine umfangreiche Auswertung eines
erheblichen dezentralen Informationsbestandes, welche die Ressourcen der
zuständigen Stellen in der gesamten Bundesverwaltung in dem für die Beantwortung
der Frage zur Verfügung stehenden Zeitraum in erheblichem Maße
beanspruchte und sich auf deren Aufgabenerfüllung auswirkte. Die nachfolgenden
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die
aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die
Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden
kann und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu
suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der
berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124,
161,193).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die erstellte Zusammenstellung zur Beantwortung der Fragen 11 und
14 bis 17 nicht offen erfolgen kann und eine Einstufung der Zusammenstellung
als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) notwendig
macht.* Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag einer Vielzahl
unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktion ist diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine
Beeinträchtigung oder sogar Ausfall auf Grund erfolgreicher Cyberangriffe muss
bestmöglich verhindert werden.
Die Beantwortung und detaillierte Auflistung von sämtlichen in der
Bundesverwaltung eingesetzten IT-Sicherheitsprodukten ermöglicht es etwaigen
Angreifern, konkrete Hinweise zu den in der Bundesverwaltung eingesetzten
Schutzmaßnahmen zu erhalten. Unter Kenntnis der durch die Bundesverwaltung ein-
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
gesetzten Produkte können Angreifer produktspezifische Schwachstellen
ausmachen und diese gezielt ausnutzen.
Die darüber hinaus erfragte Zuordnung eingesetzter IT-Sicherheitsprodukte auf
einzelne Ressorts oder Behörden würde es Angreifern deutlich einfacher
machen, gezielt Sicherheitslücken auszunutzen und einzelne Ressorts oder
Behörden gezielt anzugreifen. Die insoweit erbetenen Informationen zielen auf den
Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten in jeder einzelnen Bundesbehörde ab. Mit
der Beantwortung würde offengelegt, wie sich einzelne Ressorts oder Behörden
vor Cyberangriffen schützen, und potentiellen Angreifern würden wichtige
Hinweise für etwaige Angriffe ermöglicht. Eine Aufschlüsselung nach Ressorts
oder Behörden könnte ggf. zu Rückschlüssen über die Sicherheitserheblichkeit
der dort jeweils verarbeiteten Daten führen und so Angriffsziele identifizieren.
Eine ressort- oder behördenspezifische Aufschlüsselung zu eingesetzten IT-
Sicherheitsprodukten würde gezielte elektronische Angriffe auf einzelne
Behörden ermöglichen. Wird beispielsweise eine Sicherheitslücke bei einem der
eingesetzten Produkte bekannt, könnten Angreifer dies gezielt und schnell
ausnutzen, da bekannt ist, welche Behörde diese Produkte einsetzt. Dies gefährdet die
Arbeitsfähigkeit und somit die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der
betroffenen Behörden und gefährdet letztlich die Informationssicherheit der gesamten
Bundesverwaltung erheblich.
Es muss deshalb potentiellen Angreifern verborgen bleiben, welche IT-
Sicherheitsprodukte in welchen Behörden zum Schutz der IKT-Infrastrukturen und
darin verarbeiteten Daten eingesetzt werden.
Eine Hinterlegung der angefragten Informationen hinsichtlich der die
jeweiligen IT-Sicherheitsprodukte einsetzenden Behörde sowie des Geschäftsbereichs
der vertragsschließenden Bundesbehörde in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick
auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Bundesverwaltung nicht in
Betracht. Das Risiko, dass derart sensible Informationen bekannt werden, kann
unter keinen Umständen hingenommen werden. Die angefragten Informationen
beschreiben die Sicherheitsmaßnahmen des Bundes aufgrund ihres Bezuges auf
bestimmte Produkte bzw. Hersteller in einem derartigen Detaillierungsgrad,
dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen würde.
Würden potentielle Angreifer detaillierte Kenntnis über Verbreitung und
Produktdetails der jeweiligen IT-Sicherheitsprodukte erhalten, wäre ein Angriff auf
die jeweilige Behörde deutlich einfacher zu gestalten und mit höherer
Erfolgsaussicht verbunden. Zum Beispiel würde die Kenntnis über der jeweiligen
Firmware oder Softwarestand den Angreifer in die Lage versetzen, gezielt
Zero-Day-Exploits der eingesetzten IT-Sicherheitsprodukte zu identifizieren oder
zu erwerben und diese Schwachstelle auszunutzen. Da für Zero-Day-Exploits i.
d. R. keine Gegenmaßnahmen wie z. B. Sicherheitsupdates des Herstellers
möglich sind, wären die Behörden einem Angriff ungeschützt ausgesetzt.
Die Fragen 11 und 14 bis 17 können daher nur in einer Form beantwortet
werden, die eine Zuordnung eingesetzter IT-Sicherheitsprodukte zu einzelnen
Behörden nicht ermöglicht, und bereits diese Zusammenstellung muss aus den
oben genannten Gründen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft
werden.*
Auch hinsichtlich der Beantwortung der Frage 19 ist angesichts der vorstehend
geschilderten Sicherheitsrisiken eine Einstufung als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ erforderlich. Sicherheitsrisiken bestehen, wenn durch das Bekannt-
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
werden der Geheimschutzbetreuung in diesem Kontext die
geheimschutzbetreuten Unternehmen Ziel von besonderen Gefährdungen, insbesondere durch
ausländische Nachrichtendienste, werden können und damit die Gefahr der
Kompromittierung von Verschlusssachen erhöht wird.*
1. In welchen Bereichen ist eine Zertifizierung von IT-Sicherheitsprodukten
durch Gesetz, Verordnung, Richtlinie oder Standard verbindlich
vorgeschrieben?
Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Auflistung entnommen
werden.
Bereiche, die eine (Common Criteria) CC-Zertifizierung aufgrund
spezialgesetzlicher Regelungen fordern:
• Digitale Tachograph-Systeme (Vehicle Unit, Motionsensor, Chipkarten) –
EU Regulierung: Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 der
Kommission vom 18. März 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU)
Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung
der Vorschriften über Bauart, Prüfung, Einbau, Betrieb und Reparatur von
Fahrtenschreibern und ihren Komponenten
• Hoheitliche Dokumente: Reisepass, Aufenthaltstitel, Personalausweis
(PassG, PAuswG)
• Registrierkassen/Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische
Aufzeichnungssysteme: Sicherheitsmodul und Teile der Anwendungssoftware
(KassenSichV)
• Gesundheitswesen/eHealth: Gesundheitskarte (Chipkarten), Kartenterminal
(mobil und stationär), Netzkonnektor (SGB V)
• Digitalisierung der Energiewende: Smart Meter Gateway inkl.
Sicherheitsmodul (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG)
Für (Technische Richtlinien) TR-Zertifizierung:
• De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)
• Gesetz über Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in
intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG)
• Passgesetz (PassG)
• Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der
Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der
Passantragsdaten an den Passhersteller (Passdatenerfassungs- und
Übermittlungsverordnung – PassDEÜV)
• Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
(Personalausweisgesetz –PAuswG)
• Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und
angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen
Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PAuswV)
• Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von
Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)
• Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
• Asylgesetz (AsylG)
• Verordnung über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
(Ankunftsnachweisverordnung – AKNV)
• Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
• Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
Für (Beschleunigte Sicherheitszertifizierung) BSZ & (Network Equipment
Security Assurance Scheme) NESAS-Zertifizierung:
Telekommunikationsinfrastrukturen, 5G-Cybersicherheit (§ 165 Absatz 4
TKG)
Für deutsche hoheitliche Dokumente ist eine IT-Sicherheits-Zertifizierung
aufgrund folgender Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben:
• Reisepässe: EU-Verordnung (EG) Nr. 2252/2004, EU-
Durchführungsbeschluss C(2018) 7774
• Personalausweise: EU-Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen
Parlaments und des Rates, EU-Durchführungsbeschluss C(2018) 7767,
PAuswG, PAuswV, BSI TR-03127
• Elektronische Aufenthaltstitel: EU-Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des
Rates, EU-Durchführungsbeschluss C(2018) 7767
• Zudem müssen bestimmte Komponenten zur Antragsdatenerfassung für
hoheitliche Dokumente aufgrund der PAuswV und der BSI TR-03127
zertifiziert sein.
Für IT-Produkte (nicht Infrastrukturen) und verbindlich (als eigenständige
Zertifizierung, nicht Baustein/Komponente in einer anderen Zertifizierung):
• Verpflichtung zum Einsatz zertifizierter Technischer
Sicherheitseinrichtungen zum Schutz von Aufzeichnungen elektronischer Aufzeichnungssysteme
gemäß § 146a AO und KassenSichV
• Verpflichtung zum Einsatz zertifizierter Krypto-Module (HSMs/Chipkarten)
für gewisse PKI-Teilnehmer (z. B. Sub-CAs und relevante Endnutzer der
PKI) in der Berechtigungs-PKI für eID-Dokumente gemäß Certificate
Policy der CVCA, welche durch § 32 PAuswV und VÖ im Bundesanzeiger
verbindlich ist.
Im Mobilitätskontext machen für den Bereich C-ITS (Cooperative Intelligent
Transport Systems) die „C-ITS Certificate Policy“ und die „C-ITS Security
Policy“ verbindliche Vorgaben als Teilnahmevoraussetzungen zur europaweiten
Public Key Infrastruktur (PKI) für C-ITS.
Für die Telematikinfrastruktur ist die Pflicht zur Sicherheitszertifizierung in
§ 325 Abs. 3 SGB V festgelegt.
Für den Bereich „Hoheitliche Biometrie“ besteht gegenwärtig
Zertifizierungspflicht für Equipment und Systeme, die für die Erfassung und Verarbeitung von
Biometrie verwendet werden:
• im deutschen Pass- und Ausweiswesen gem. PAuswG § 12 und PAuswV
§ 2 i. V. m. Anhang 4, PassDEÜV § 2 i. V. m. Anlage 1 und 2, sowie
AufenthG § 49 und AufenthV § 76b
• im deutschen Ausländerwesen gem. AKNV § 1 i. V. m. Anlage 1
• Die Zertifizierung erfolgt nach der BSI TR-03121
Mit Bezug zu § 19 Gleichstellungswahlverordnung:
Sicherheitstechnische Anforderungen an Wahlprodukte sowie
Mindestanforderungen an die Informationssicherheitskonzepte und die Notfallkonzepte in einer
technischen Richtlinie für elektronische Wahlen.
2. Von welchem Zeitraum genau geht die Bundesregierung bei einer nicht
„zeitgerechten“ Veranlassung von zugelassenen IT-Sicherheitsprodukten
für VS-IT und einer daraus gegebenenfalls notwendig werdenden
Beantragung einer Einsatzerlaubnis für andere IT-Sicherheitsprodukte als die
zugelassenen IT-Sicherheitsprodukte für VS-IT aus?
Der Zeitraum wird individuell im Rahmen eines konkreten
Zulassungsverfahrens unter Einbeziehung relevanter beteiligter Parteien (Antragsteller,
Produkthersteller und BSI-Zulassungsschema) festgelegt. Begründet sein kann das
Erfordernis einer Einsatzerlaubnis z. B. durch verzögerte Entwicklung des IT-
Sicherheitsproduktes, Evaluierungserkenntnisse, die eine Produktanpassung
erfordern oder eine begründete sehr kurzfristige Nutzungsnotwendigkeit des
Bedarfsträgers. Über die Annahme eines Antrags auf Einsatzerlaubnis wird in den
entsprechenden Gremien des BSI-Zulassungsschemas in gleicher Weise
entschieden wie bei einem Antrag auf Zulassung.
3. Welche genauen Produkttypen von IT-Sicherheitsprodukten, die für
sensitive, aber nicht eingestufte Informationen im Behördenbereich
eingesetzt werden können, sind in welchen Bereichen begrenzt von der
Zulassungsregelung betroffen?
Keine, da „Zulassung“ ein Begriff aus den Regelungen des Geheimschutzes/der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung – VSA) ist und sich ausschließlich auf den Schutz von
Verschlusssachen bezieht.
4. Welche Produkttypen von IT-Sicherheitsprodukten umfasst für welche
Bereiche gemäß der Unterscheidung des BSI bei IT-Sicherheitsprodukten
solche IT-Sicherheitsprodukte, die vom BSI zugelassen sein sollen, und
um welche Ausnahmen genau handelt es sich, falls keine geeigneten
zugelassenen Produkte zur Verfügung stehen?
Die Zulassungsrelevanz von IT-Sicherheitsprodukten und -komponenten wird
gemäß § 52 VSA durch den vom BSI herausgegebenen Katalog von
Produktklassen und -typen geregelt (VS-Produktkatalog). Darin legt das BSI
abgestuft nach den Geheimhaltungsgraden gemäß § 4 VSA fest, ob für ein
Produkt eines bestimmten Produkttypen eine Zulassung erforderlich ist. Beantragt
werden kann eine Zulassung für ein IT-Sicherheitsprodukt durch einen
bundesbehördlichen Bedarfsträger. Diesem Antrag muss ein entsprechender Bedarf
zum Schutz von elektronischer VS mittels des beantragten Produktes zugrunde
liegen. Wird der durch den Zulassungsantrag geäußerte Bedarf durch das
Zulassungsschema des BSI anerkannt, kann aber nicht oder nicht zeitgerecht durch
eine Zulassung gedeckt werden, so ist für diesen Ausnahmefall die
Beantragung einer Einsatzerlaubnis möglich.
5. Ist das Amt des IT-Sicherheitsbeauftragten einer Bundesverwaltung oder
einer Bundesbehörde bei der Auswahl eines zu beschaffenden IT-
Sicherheitsprodukts beteiligt, und wenn ja, wie genau ist es daran beteiligt, und
bei welchen Bundesverwaltungen und Bundesbehörden ist das
regelmäßig der Fall (bitte auflisten)?
In der Bundesverwaltung gelten die Vorgaben der „Leitlinie für
Informationssicherheit in der Bundesverwaltung“ (UP Bund). Darin ist die Umsetzung des
Grundschutzes nach BSI-Standards (200-1 bis -3, in der Standardabsicherung)
als Mindestanforderung festgelegt. Diese definieren auch die Aufgaben eines
IT-Sicherheitsbeauftragten als Teil des einzurichtenden
Informationssicherheitsmanagement (ISM) der Behörden. Der IT-Sicherheitsbeauftragte (bzw. das
durch ihn gesteuerte ISM der Behörde) ist demnach in allen Bundesbehörden
angemessen (und regelmäßig) an Beschaffungen von IT-Sicherheitsprodukten
zu beteiligen. Die konkrete Art der Umsetzung obliegt der jeweiligen Behörde
(bzw. dem zuständigen Ressort) und kann daher im Detail aufgrund
unterschiedlicher Anforderungen oder Besonderheiten in der Organisation
unterschiedlich gelöst sein. Der IT-Sicherheitsbeauftragte kann in Behörden z. B.
selber für Beschaffung (und Auswahl) von IT-Sicherheitsprodukten
verantwortlich sein oder er ist im Rahmen der Planung, des Anforderungsmanagements
oder Beschaffungsprozesses der Behörde geeignet eingebunden. In diesen
Fällen kann er z. B. Anforderungen an die Informationssicherheit definieren oder
es muss vor Beschaffung zumindest seine Mitzeichnung eingeholt werden.
6. Plant die Bundesregierung, für den vom Bundesinnenministerium in
seiner Cybersicherheitsagenda vorgeschlagenen CISO Bund (CISO = Chief
Information Security Officer) Kompetenzen (siehe
Cybersicherheitsagenda des BMI, S. 10) im Bereich der Beschaffung von IT-
Sicherheitsprodukten für die Bundesverwaltung zu verankern, und wenn ja, welche?
Kompetenzen eines etwaigen einzurichtenden CISO Bund sind Teil der
laufenden Abstimmung des Referentenentwurfs des „Gesetzes zur Umsetzung der
NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des
Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ (NIS-2-Umsetzungs- und
Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG). Unabhängig davon sieht
das BSI-Gesetz bereits heute Pflichten des BSI bzgl. der Bereitstellung und
Nutzung von IT-Sicherheitsprodukten vor (siehe z. B. § 3 Absatz 1 Nummer 11
sowie § 8 Absatz 3 BSIG).
7. Unter welchen Umständen und Bedingungen hinsichtlich Erfüllung von
CC, Reputation, Inhaberstruktur und Firmensitz des Herstellers darf eine
Bundesbehörde eine produktscharfe Ausschreibung für ein IT-
Sicherheitsprodukt an einen Hersteller mit Sitz außerhalb der Europäischen
Union (EU) vornehmen?
Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Leistungsbeschreibung den Grundsatz
der Produktneutralität beachten. Diesem Grundsatz zufolge darf in der
Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein
besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines
bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte,
Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch
bestimmte Unternehmen oder Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden
(siehe § 31 Abs. 6 Satz 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge). Als Ausnahme vom genannten Grundsatz ist eine produktscharfe
Ausschreibung dann zulässig, wenn sie durch den Auftragsgegenstand sachlich
gerechtfertigt ist. Eine Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand setzt voraus,
dass der Auftraggeber nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene
Gründe für die produktscharfe Ausschreibung vorbringt und die Bestimmung
folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind
und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert, indem
sie den Wettbewerb künstlich einschränkt. Sofern die in der Frage genannten
Kriterien im Einzelfall diesen Rechtfertigungsanforderungen genügen, ist eine
produktscharfe Ausschreibung zulässig.
8. Gelten für IT-Sicherheitsprodukte von Herstellern mit Sitz außerhalb der
EU dieselben Zertifizierungs- und Zulassungsregularien des BSI wie für
Hersteller von IT-Sicherheitsprodukten mit Sitz innerhalb der EU?
Die Zulassungsregularien sind für alle beteiligten Parteien in der Technischen
Leitlinie BSI TL – IT 01 „Mitwirkungspflichten in Zulassungsverfahren“
beschrieben, eine Unterscheidung nach Sitz des Herstellers gibt es dort nicht.
Auch bei der Zulassung der IT-Sicherheitsprodukte zum Schutz von EU- bzw.
NATO-CI (classified information) wird in den einschlägigen Regularien nicht
zwischen in- und ausländischen Herstellern unterschieden.
Für die CC-Zertifizierung gelten für IT-Sicherheitsprodukte von Herstellern mit
Sitz außerhalb der EU dieselben Zertifizierungsregularien des BSI wie für
Hersteller von IT-Sicherheitsprodukten mit Sitz innerhalb der EU. Das
Bundesministerium des Innern und für Heimat kann eine Zertifikatserteilung im
Einzelfall untersagen, wenn überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere
sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland, der Erteilung
entgegenstehen (§ 9 Absatz 4a BSIG).
9. Für welche IT-Sicherheitsprodukte wurden seit März 2022
Zertifizierungen für den Einsatz in der Bundesverwaltung nach welchem
Zertifizierungsschema beim BSI beantragt, bei welchen davon wurde eine
positive Zertifizierungsaussage getroffen, und bei welchen davon befand
sich der Hauptsitz des Herstellers des IT-Sicherheitsprodukts außerhalb
der EU (bitte nach Produktname, Art der beantragten Zertifizierung,
Zertifizierungsaussage, Hersteller, Hauptsitz des Herstellers aufschlüsseln)
für
a) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Firewall,
b) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Datendiode,
c) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VS Guard,
d) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Schadsoftwareerkennung,
e) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Hypervisor,
f) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Separation Kernel,
g) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Mobile Device
Management,
h) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Netzwerkmanagement,
i) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Schlüsselspeicher- und
Verteilkomponente,
j) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Key-Management-
Software,
k) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
Funksysteme,
l) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme,
m) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
analoge Leitungen,
n) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Dateiverschlüsselung,
o) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Festplattenverschlüsselung,
p) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sicherer mobiler
Datenträger,
q) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Faxverschlüsselung,
r) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Telefonverschlüsselung,
s) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Funkgeräte,
t) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps E-Mail-Verschlüsselung,
u) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VPN-Client,
v) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sichere mobile Lösung,
w) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sicherer Messenger,
x) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VPN-Gateway,
y) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Datenschleusen (optional
auch mit Datenwäschekomponente),
z) IT-Sicherheitsprodukte Verschlüsselung Layer 1,
aa) IT-Sicherheitsprodukte Verschlüsselung Layer 2,
bb) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Intrusion Detection System,
cc) IT-Sicherheitsprodukte Threat Detection System?
Die Zertifizierung nach den CC (Common Criteria), BSZ (Beschleunigte
Sicherheitszertifizierung) und NESAS (Network Equipment Security Assurance
Scheme) geschieht auf Herstellerantrag ohne Konkretisierung des
Einsatzzwecks. Sofern die Hersteller einer Veröffentlichung zugestimmt haben,
werden laufende Zertifizierungsverfahren auf der Webseite des BSI veröffentlicht.
Das gleiche gilt für abgeschlossene Zertifizierungsverfahren.
Darüber hinaus bietet das BSI für die unter a) bis cc) aufgeführten
Produktkategorien keine Zertifizierungsverfahren nach Technischen Richtlinien an, deshalb
wurden in diesen Bereichen auch keine Produkte seit März 2022 nach
technischen Richtlinien zertifiziert.
Es wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
10. Für welche IT-Sicherheitsprodukte wurden seit März 2022 Zulassungen
für den Einsatz in der Bundesverwaltung durch welchen behördlichen
Anwender beim BSI beantragt, bei welchen davon wurde eine positive
Zulassungsaussage getroffen, und bei welchen davon befand sich der
Hauptsitz des Herstellers des IT-Sicherheitsprodukts außerhalb der EU
(bitte nach Produktname, beantragendem behördlichen Anwender samt
des ihm zuzuordnenden Geschäftsbereichs der Bundesregierung,
Zulassungsaussage, Hersteller des IT-Sicherheitsprodukts, Hauptsitz des
Herstellers des IT-Sicherheitsprodukts aufschlüsseln) für
a) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Firewall,
b) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Datendiode,
c) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VS Guard,
d) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Schadsoftwareerkennung,
e) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Hypervisor,
f) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Separation Kernel,
g) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Mobile Device
Management,
h) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Netzwerkmanagement,
i) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Schlüsselspeicher- und
Verteilkomponente,
j) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Key-Management-
Software,
k) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
Funksysteme,
l) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme,
m) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
analoge Leitungen,
n) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Dateiverschlüsselung,
o) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Festplattenverschlüsselung,
p) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sicherer mobiler
Datenträger,
q) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Faxverschlüsselung,
r) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Telefonverschlüsselung,
s) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Funkgeräte,
t) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps E-Mail-Verschlüsselung,
u) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VPN-Client,
v) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sichere mobile Lösung,
w) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sicherer Messenger,
x) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VPN-Gateway,
y) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Datenschleusen (optional
auch mit Datenwäschekomponente),
z) IT-Sicherheitsprodukte Verschlüsselung Layer 1,
aa) IT-Sicherheitsprodukte Verschlüsselung Layer 2,
bb) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Intrusion Detection System,
cc) IT-Sicherheitsprodukte Threat Detection System?
Die Antwort kann der beigefügten Übersicht (Anlage 1) entnommen werden.*
Da es sich bei den Aufzählungspunkten d), y), bb) und cc) nicht um
Produkttypen des VS-Produktkataloges gemäß § 52 VSA handelt, kann die
Bundesregierung dazu keine Aussage treffen.
11. Für welche IT-Sicherheitsprodukte hat die Bundesverwaltung inklusive
der IT-Dienstleister des Bundes für welchen behördlichen Anwender der
Bundesverwaltung inklusive der IT-Dienstleister des Bundes seit März
2022 Verträge zur Beschaffung von IT-Sicherheitsprodukten geschlossen
(bitte nach Produktname, Geschäftsbereich der vertragsschließenden
Bundesbehörde, bedarfstragendem behördlichen Anwender, Art der
Zertifizierung beziehungsweise Zulassungsaussage des beschafften IT-
Sicherheitsprodukts, Hersteller des IT-Sicherheitsprodukts, Hauptsitz des
Herstellers des IT-Sicherheitsprodukts aufschlüsseln) für
a) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Firewall,
b) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Datendiode,
c) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VS Guard,
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8707 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
d) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Schadsoftwareerkennung
und Abwehr,
e) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Hypervisor,
f) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Separation Kernel,
g) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Mobile Device
Management,
h) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Netzwerkmanagement,
i) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Schlüsselspeicher- und
Verteilkomponente,
j) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Key-Management-
Software,
k) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
Funksysteme,
l) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme,
m) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Verschlüsselungsgerät für
analoge Leitungen,
n) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Dateiverschlüsselung,
o) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Festplattenverschlüsselung,
p) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sicherer mobiler
Datenträger,
q) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Faxverschlüsselung,
r) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Telefonverschlüsselung,
s) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Funkgeräte,
t) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps E-Mail-Verschlüsselung,
u) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VPN-Client,
v) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sichere mobile Lösung,
w) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Sicherer Messenger,
x) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps VPN-Gateway,
y) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Datenschleusen (optional
auch mit Datenwäschekomponente),
z) IT-Sicherheitsprodukte Verschlüsselung Layer 1,
aa) IT-Sicherheitsprodukte Verschlüsselung Layer 2,
bb) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps DDoS-Schutz Layer 3,
cc) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps DDoS-Schutz Layer 4,
dd) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps DDoS-Schutz Layer 7,
ee) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Web Application Firewall,
ff) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps Email Security Gateway,
gg) IT-Sicherheitsprodukte des Produkttyps EDR (Endpoint Detection
and Response), NDR (Network Detection and Response), XDR
(Extended Detection and Response), Device/Port/
Schnittstellenkontrolle, UTM (unified Threat Management), Backup/Recovery, DLP
(Data Loss Prevention), Archivierung, ersetzendes Scannen, TR-
ESOR Langzeitarchivierung, Labeling und APT-Abwehr (APT =
Advanced Persistent Threat), ISMS (Information Security
Management System) und SIEM (Security Information and Event
Management),
hh) IT-Sicherheitsprodukte Threat Detection System?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die
Beantwortung der Frage erfolgt eingestuft als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern
zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-
Anweisung – VSA).* Die Informationen können der Anlage 2 entnommen
werden.
12. Bei welchen der in Frage 11 erfragten IT-Sicherheitsprodukte befand sich
der Hauptsitz des Herstellers des IT-Sicherheitsprodukts außerhalb der
EU (bitte analog zu Frage 11 nach Produktname, Hersteller, Hauptsitz
des Herstellers aufschlüsseln)?
Für die vom Beschaffungsamt zentral abgeschlossenen Rahmenverträge
befindet sich der jeweilige Hauptsitz des Herstellers innerhalb der EU. Sofern der
Hauptsitz des Herstellers für den Einsatz eines IT-Sicherheitsprodukts relevant
ist, findet eine Einzelfallbetrachtung statt und wird nicht zentral vorgehalten.
Darüber hinaus wird auf die öffentlich zugänglichen Quellen zum Hauptsitz der
unterschiedlichen Hersteller verwiesen.
13. Welche Form des Vergabeverfahrens (z. B. Teilnahmewettbewerb, EU-
weite Ausschreibung, freihändige Vergabe, produktscharfe
Ausschreibung, Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV) wurde
jeweils für die in Frage 11 erfragten IT-Sicherheitsprodukte gewählt, und
wann war der jeweils letzte Zeitpunkt für die Ausschreibung für das
jeweilige IT-Sicherheitsprodukt (bitte analog zu Frage 11 nach
Produktnamen, gewähltem Vergabeverfahren, Zeitpunkt der letzten Ausschreibung
aufschlüsseln)?
Für die zentral vom Beschaffungsamt geschlossenen Verträge war das
Vergabeverfahren jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach
VSVgV mit dem Hersteller des Produkts. Das jeweilige Datum des letzten
Verhandlungsverfahrens kann der Anlage 3 entnommen werden.**
14. Welche der in Frage 11 erfragten IT-Sicherheitsprodukte kommen seit
Vertragsschluss zur Beschaffung in der Bundesverwaltung bei welchem
behördlichen Anwender jeweils tatsächlich zum Einsatz, und für welche
der in Frage 11 erfragten IT-Sicherheitsprodukte wurden nach
Vertragsschluss zur Beschaffung keine Abrufe durch die Bundesverwaltung
getätigt (bitte analog zu Frage 11 aufschlüsseln)?
15. Wie hoch ist jeweils die Anzahl der Behörden, die die in Frage 11
erfragten IT-Sicherheitsprodukte in ihrer Verwaltung verwenden (bitte analog
zu Frage 11 nach Produktnamen, Anzahl verwendender Bundesbehörden
inklusive IT-Dienstleister des Bundes und dem ihr zuzuordnenden
Geschäftsbereich der Bundesregierung aufschlüsseln)?
16. Wie hoch ist jeweils die Anzahl der Lizenzen für die in Frage 11
erfragten IT-Sicherheitsprodukte, die die Bundesverwaltung inklusive der IT-
Dienstleister des Bundes für welchen behördlichen Anwender der Bun-
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
** Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8787 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
desverwaltung inklusive der IT-Dienstleister des Bundes jeweils bezogen
hat (bitte analog zu Frage 11 nach Produktnamen, produktverwendenden
Bundesbehörden, zuzuordnendem Geschäftsbereich der Bundesregierung
und jeweiliger Anzahl der Produktlizenzen aufschlüsseln)?
17. Wie hoch ist jeweils die Anzahl der Installationen der in Frage 11
erfragten IT-Sicherheitsprodukte in den jeweils produktverwendenden
Bundesbehörden inklusive der IT-Dienstleister des Bundes (bitte analog zu
Frage 11 nach Produktnamen, produktverwendenden Bundesbehörden,
zuzuordnendem Geschäftsbereich der Bundesregierung und jeweiliger
Anzahl der Installationen aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 bis 17 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die
Beantwortung der Fragen erfolgt eingestuft in Anlage 2 als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA).*
18. Wie stellt sich bei den in Frage 11 erfragten IT-Sicherheitsprodukten
nach Kenntnis der Bundesregierung die Lieferkette hinsichtlich
Transparenz von Inhaberstruktur und Firmensitz (nach Veröffentlichung der
Panama Papers vom Bund gefordert) jeweils dar (bitte analog zu Frage 11
jeweils nach Produktnamen, Produkthersteller, Produktintegrator,
Produktbetrieb, Produktwartung, Produktlieferant aufschlüsseln)?
Bei bisher im Zulassungsschema unbekannten Unternehmen kann vor
Aufnahme eines Zulassungsverfahrens eine Unternehmensauskunft zur Klärung von
Firmensitz und Inhaberstruktur eingeholt werden. Falls gesetzlich gefordert,
wird das BSI durch das BAFA in den Bewertungsprozess von Übernahmen
eingebunden. Weitere Aspekte der Lieferketten-Sicherheit werden im Rahmen von
Zulassungsverfahren lediglich in allgemeiner Weise betrachtet. Unter Nutzung
und auf Basis der Common Criteria sind dabei Teilaspekte wie z. B. die
Festschreibung eines definierten Konstruktionsstandes, Sicherheit der
Entwicklungsstandorte, definierte Fehlerbehebungsprozesse und
Auslieferungsverfahren Gegenstand der Betrachtungen.
19. Welche und wie viele der in der Antwort zu Frage 11 genannten
Hersteller sind über welchen Zeitraum geheimschutzbetreut nach SÜG?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Beantwortung der Frage nach den durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz
(SÜG) geheimschutzbetreuten Hersteller erfolgt eingestuft als „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA).*
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
20. Für wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Herstellern von IT-
Sicherheitsprodukten, deren IT-Sicherheitsprodukte in der
Bundesverwaltung inklusive der IT-Dienstleister des Bundes, zum Einsatz kommen,
wurde ein Sicherheitsüberprüfungsverfahren gemäß
Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchgeführt (bitte nach Land des Sitzes des Herstellers der
sicherheitsüberprüften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufschlüsseln)?
Für die vom BMWK geheimschutzbetreuten Hersteller von IT-
Sicherheitsprodukten (s. Antwort zu Frage 19) wurden 11 879
Sicherheitsüberprüfungsverfahren gemäß SÜG durchgeführt.
Diese Anzahl orientiert sich nicht spezifisch an den Aufträgen zur Herstellung
von IT-Sicherheitsprodukten, sondern an dem Gesamt-VS-Auftragsvolumen
des jeweiligen Unternehmens. Der Sitz der genannten geheimschutzbetreuten
Unternehmen befindet sich in Deutschland.
21. Betrachtet die Bundesregierung Technologien im Bereich der
Cybersicherheit als Schlüsseltechnologien?
a) Wenn ja, welche Technologien im Bereich der Cybersicherheit sind
das genau?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Technologien im Bereich der
Cybersicherheit als Schlüsseltechnologien zu definieren, und welche
genau?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht des Zulassungsschemas werden solche Technologien als
Schlüsseltechnologien angesehen, deren Funktionstüchtigkeit für die Handlungsfähigkeit
der Bundesrepublik Deutschland entscheidend sind. Hierbei umfassen die
Schlüsseltechnologien die Bereiche Prävention, Detektion und Reaktion.
Im Rahmen der Regelungen des materiellen Geheimschutzes sind für die
Prävention die dabei zu verwendenden VS-IT-Systeme entscheidend, da sie
Maßnahmen zur Wahrung von Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von
elektronischen Verschlusssachen umsetzen.
Verankert wird der Schlüsselcharakter gemäß § 52 VSA im VS-Produktkatalog
des BSI durch die Festlegung der Zulassungsrelevanz und die Spezifikation
sicherheitsfunktionaler Anforderungen (VS-Anforderungsprofile).
Insbesondere die folgenden Schlüsseltechnologien als Teil der präventiven
Maßnahmen werden aus Sicht des BSI-Zulassungsschemas als zentral gesehen:
• Kryptographische Verfahren und Protokolle als Basistechnologie für
verschiedenste Anwendungsszenarien
• Netzwerkkopplung und vertrauenswürdige Übertragungsverschlüsselung
• Sicheres mobiles oder ultramobiles Arbeiten
• Sichere Funk- und Satellitenkommunikation
Weitere Schlüsseltechnologien ergänzen die Vorgaben aus § 52 VSA und dem
VS-Produktkatalog des BSI, indem sie unverzichtbar sind für die Detektion von
Cyber-Angriffen. Dies betrifft Technologien, mit denen Cyber-Angriffe
verhaltensbedingt durch Auswertung von Protokolldaten mit Hilfe innovativer
Verfahren (u. a. KI, Sandboxanalyse) detektiert, gestoppt und analysiert werden
können, wie z. B.
• EDR (Endpoint Detection and Response),
• NDR (Network Detection and Response) und
• XDR (eXtended Detection and Response).
Zur Reaktion auf Cyberangriffe gehören Produkte zum
Schwachstellenmanagement zu Schlüsseltechnologien. Unter Schwachstellenmanagement wird in
diesem Zusammenhang nicht nur das reine Scannen nach bekannten
Schwachstellen verstanden, sondern auch das Monitoring von IT-Systemen, Policy-
Prüfungen und die automatisierte Verarbeitung von CERT-Bund-Meldungen und -
Advisories.
22. Welches Ressort der Bundesregierung wird federführend für die
Erfüllung des in der Nationalen Sicherheitsstrategie festgestellten Bedarfs
eines „[…] gezielten Auswahlprozesses, der Wissensentwicklung und
-verbreitung, der Rahmensetzung, der Ressourcenmobilisierung und
Marktentwicklung für strategische Technologielinien“ (Nationale
Sicherheitsstrategie, Bundestagsdrucksache 20/7220, S. 57) zuständig sein?
23. Welche strategischen Technologielinien im Zusammenhang mit digitaler
Souveränität meint die Bundesregierung genau (bitte vollständig
aufzählen)?
24. Was meint die Bundesregierung genau mit dem Auswahlprozess zu
strategischen Technologielinien?
25. Welche Kriterien legt die Bundesregierung in diesem Auswahlprozess
zur konkreten Auswahl der strategischen Technologielinien an?
Die Fragen 22 bis 25 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt ein Konzept der Integrierten Sicherheit, wie in
der Nationalen Sicherheitsstrategie angelegt. Integrierte Sicherheit steht für das
Zusammenwirken aller relevanten Akteure, Mittel und Instrumente mit dem
Ziel, die Sicherheit Deutschlands umfassend zu erhalten und zu stärken. Das
Konzept ist für die Umsetzung der Nationalen Sicherheitsstrategie sowie der
dort verankerten weiteren Strategien handlungsleitend. Die Bundesregierung
wird sich konstant auf allen Ebenen zwischen den Ressorts abstimmen. Die
Bundesregierung beabsichtigt zudem, den Deutschen Bundestag regelmäßig
über den Stand der Umsetzung zu unterrichten.
Zur Umsetzung der Nationalen Sicherheitsstrategie wird im Weiteren auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8029 verwiesen.
Die Beiträge zu einer Strategie zum Schutz und Förderung von Technologie
und Innovation werden entlang der jeweiligen Ressortzuständigkeiten
erarbeitet. Im Rahmen der interministeriellen Zusammenarbeit werden weitere
Ressorts gemäß ihrer Zuständigkeit beteiligt.
Das in der Nationalen Sicherheitsstrategie formulierte Ziel, technologische und
digitale Souveränität durch einen gezielten Auswahlprozess,
Wissensentwicklung und -verbreitung, Rahmensetzung, Ressourcenmobilisierung und
Marktentwicklung für strategische Technologielinien zu erzielen, wird in der
Strategie konkretisiert. Die Nationale Sicherheitsstrategie stellt allerdings keinen
Schlusspunkt dar. Sie soll vielmehr einen kontinuierlichen Prozess zur
Stärkung der Sicherheit Deutschlands befördern und einen Ansatzpunkt für den
Umgang mit künftigen Technologien und Innovationen bieten. Aufgrund
dessen kann keine vollständige und abschließende Auflistung strategischer
Technologielinien im Zusammenhang mit digitaler Souveränität erfolgen. Erste
konkrete Maßnahmen und Kriterien werden im laufenden Umsetzungsprozess
entlang der jeweiligen Ressortzuständigkeiten erarbeitet.
26. Welche Förderprogramme der Bundesregierung zur Wissensentwicklung
und Wissensverbreiterung zu Sicherheitstechnologien im Zusammenhang
mit digitaler Souveränität liefen und laufen seit dem Jahr 2018 (bitte
jeweils die finanzielle Ausstattung jeweils für die Jahresscheiben von 2018
bis 2023 nennen)?
Die Ausstattungen sind für die Jahre 2018 bis 2024 wie folgt:
Zum Förderprogramm Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur
IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“ (2015 bis 2020)
Ausstattung
2018
Ausstattung
2019
Ausstattung
2020
Ausstattung
2021
Ausstattung
2022
Ausstattung
2023
45.784.984 € 47.529.929 € 54.281.763 € 67.631.787 € 50.387.154 € 37.202.228 €
Zum Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit
„Digital. Sicher. Souverän.“ (2021 bis 2026)
Ausstattung 2021 Ausstattung 2022 Ausstattung 2023
9.521.400 € 45.483.673 € 100.597.772 €
Zum Förderprogramm für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich
„Cybersicherheit und digitale Souveränität in den
Kommunikationstechnologien 5G/6G“ im Rahmen des „45. Elements“ des Konjunkturprogramms der
Deutschen Bundesregierung zur Adressierung der Folgen der Corona-Pandemie
Ausstattung 2022 Ausstattung 2023 Ausstattung 2024
14.800.000 € 20.635.000 € 23.450.000 €
27. Plant die Bundesregierung derzeit, neue Förderprogramme zur
Wissensentwicklung und Wissensverbreiterung zu Sicherheitstechnologien im
Zusammenhang mit digitaler Souveränität aufzulegen, und wenn ja, wie
hoch wird die von der Bundesregierung angedachte finanzielle
Ausstattung sein?
Das aktuelle Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-
Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ läuft noch bis Ende 2026. Im Rahmen des
Programms werden regelmäßig neue Fördermaßnahmen gestartet. Weitere
Förderprogramme zu Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler
Souveränität sind zurzeit nicht geplant.
28. Welche Veranstaltungen der Bundesregierung (Gipfel, Wettbewerbe,
Hackathons) zur Wissensentwicklung und Wissensverbreiterung zu
Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler Souveränität
wurden seit dem Jahr 2018 organisiert und durchgeführt (bitte nach
Veranstaltungsformat, Veranstaltung und Veranstaltungstermin aufschlüsseln)?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Termin Veranstaltung Veranstaltungsformat
30.09.2020 CIC-Thementag: „Blockchain in der öffentlichen
Verwaltung“
Online-Veranstaltung (Webinar)
14.01.2021 CIC-Thementag: „Security by agile Design“ Online-Veranstaltung (Webinar)
10.05.2021 Partner-Forum des BAMF „Förderale Blockchain
Infrastruktur Asyl (FLORA)“ beim Digitalen Staat
Kongress
01.07.2021 CIC-Thementag: „Self-Sovereign Identity (SSI)“ Online-Veranstaltung (Webinar)
Termin Veranstaltung Veranstaltungsformat
28.10.2021 CIC-Thementag: Das Datennetzwerkprotokoll IPv6 und
dessen Auswirkungen auf die IT
Online-Veranstaltung (Webinar)
Seit 31.3.2022 „Grand Challenge der Quantenkommunikation“ im Rahmen
des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur
IT-Sicherheit
Wettbewerb
12.05.2022 CIC-Thementag: „Self-Sovereign Identity (SSI) –
selbstbestimmtes digitales Management“
Online-Veranstaltung (Webinar)
09.09.2022 Partner bei der Blockchain@HTW Conference 2022 „Das
Web 3.0: Das Metaverse sind wir! Die Blockchain-
Technologie als Rückgrat von Metaverse und Web3.0“ inklusive
Vortrag „Einblicke in die Pilotierung der Föderalen
Blockchain Infrastruktur Asyl (FLORA)“
Online-Veranstaltung
(Konferenz)
28.2. –
26.3.2023
Informationstour zum Thema IT-Sicherheitsforschung
durch Schulen und Museen im Rahmen der
Kommunikationsinitiative „Sichere die digitale Zukunft!“
Informationstour
1.5. –
31.10.2023
OZG-Security-Challenge 2023 Verwaltungsinterne Challenge
mit Begleitmaßnahmen zur
Wissensentwicklung und -
verbreitung
13. –
15.3.2023
Nationale Konferenz IT-Sicherheitsforschung 2023 Konferenz
25.04.2023 Fachforum „FLORA – Status des Projektes Föderale
Blockchain-Infrastruktur Asyl“ beim Digitalen Staat
Kongress
26.04.2023 Fachforum „Digitale Identitäten / Digitale Signaturen –
Vorreiterrolle BAMF“ beim Digitalen Staat
Kongress
10./11. Mai
2023
Jährlicher BSI IT-Sicherheitskongress Kongress
2023 Partner bei der Small-States meet Blockchain@HTW
Conference 2023 „Small States–Big Issues: Can Technology
be the rescue(r)? inklusive Vortrag „: Benefits of Self-
Sovereign Identity in Public Administration“
Konferenz
Regelmäßige Live-Hackings (zweimal im Jahr) für
Studierende und Beschäftigte
Präsenzveranstaltungen
29. Welche Veranstaltungen plant die Bundesregierung derzeit im
thematischen Zusammenhang mit der Wissensentwicklung und
Wissensverbreiterung zu Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler
Souveränität?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Termin Veranstaltung Veranstaltungsformat
7./8. Mai 2024 Jährlicher IT-Sicherheitskongress Kongress/digital
28.09.2023 CIC-Thementag: „IT-Security & Zero-Trust“ Online-Veranstaltung (Webinar)
30.11.2023 CIC-Thementag: „Digitale Souveränitat“ Online-Veranstaltung (Webinar)
November
2023
Informationssicherheitstag
Regelmäßige
Live-Hackings
(zweimal im
Jahr) für
Studierende und
Beschäftigte
Präsenzveranstaltungen Vorträge & Infostände und
Hacker-Präsentation
30. Welche Kooperationen mit Universitäten und Hochschulen pflegt die
Bundesregierung zur Wissensentwicklung und Wissensverbreiterung zu
Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler Souveränität?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Ressorts Behörde/
Einrichtung
Kooperation mit folgender Universität/ Hochschule
BMG BfArM Beirat im Cyber Security Cluster Bonn, darüber Kooperation mit Hochschule
Bonn-Rhein-Sieg, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung,
Hochschule Niederrhein.
BMBF Die Bundesregierung fördert gemeinsam mit den Bundesländern das
Nationale Forschungszentrum für angewandte Cybersicherheit ATHENE sowie
das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit als Zentren der
Forschung in Sicherheitstechnologien sowie des Wissens- und
Technologietransfers. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung gemeinsam mit
den Bundesländern den Fraunhofer-Fachhochschulverbund „Lernlabor
Cybersicherheit“ bestehend aus Fraunhofer-Instituten, Fachhochschulen und
der Fraunhofer Academy. Das Lernlabor entwickelt hochwertige
Weiterbildungen zum Thema Cybersicherheit mit dem Ziel, aktuelles
Forschungswissen praxisnah und anwendungsorientiert in Wirtschaft und Gesellschaft zu
transferieren. Durch eine breit aufgestellte Projektförderung unterstützt die
Bundesregierung zudem die zu Sicherheitstechnologien forschenden
Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ihren Forschungsprojekten sowie
bei der Wissensentwicklung, Aus- und Weiterbildung von Fachkräften und
Wissenschaftskommunikation.
BSI Zusammenarbeit in Projekten und zur Ausbildung von Studierenden.
Hintergrundinformationen (Auswahl von Universitäten).
• Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
• Hochschule des Bundes
• Universität der Bundeswehr
• Ruhr Universität Bochum
• FH Münster
• Westfälische Hochschule
• Universität Potsdam
• Universität Saarbrücken
• Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
• TU Darmstadt
• TU München
• Goethe-Universität Frankfurt
• Hochschule Darmstadt
• Universität Siegen
31. Welche Kooperationen mit öffentlichen Forschungseinrichtungen pflegt
die Bundesregierung zur Wissensentwicklung und Wissensverbreiterung
zu Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler
Souveränität?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Ressorts Behörde/
Einrichtung
Kooperation mit folgender öffentlicher Forschungseinrichtung
BMEL BVL BMEL ressortweit; Kollaboration im Zusammenhang der Projektarbeit zu
KIDA, in der u. a. die digitale Infrastruktur für die Arbeit mit KI entwickelt
werden soll.
BMG BfArM Beirat im Cyber Security Cluster Bonn, darüber Kooperation mit Fraunhofer
IAIS/SIT/FKIE
BMBF siehe Antwort zu Frage 30
BSI Verschiedenste Kooperationen zu Sicherheitstechnologien im Zusammenhang
mit digitaler Souveränität mit renommierten öffentlichen
Forschungseinrichtungen.
Hintergrundinformationen:
• Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur)
• Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND)
• Forschungsinstitut CODE (FI CODE)
• KASTEL
• DLR
• Horst-Görtz-Institut
• Max-Planck-Gesellschaft (MPG)
• Helmholtz-Gemeinschaft
• Fraunhofer-Gesellschaft
• Leibniz-Gemeinschaft
• Deutsche Forschungsgemeinschaft
• CISPA Helmholtz-Zentrum
• Institut für Internet-Sicherheit
• Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS)
• Open CoDE (Plattform der Öffentlichen Verwaltung für den Austausch
von Open Source Software)
und weitere
32. Welche Kooperationen mit privaten Forschungseinrichtungen pflegt die
Bundesregierung zur Wissensentwicklung und Wissensverbreiterung zu
Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler Souveränität?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Behörde/
Einrichtung
Kooperation mit folgender privater Forschungseinrichtung
BSI Verschiedenste Kooperationen zu Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit
digitaler Souveränität mit renommierten privaten Forschungseinrichtungen.
• Hasso-Plattner-Institut
• Steinbeis Innovation GmbH bzw. ausführende Stelle Steinbeis Europa Zentrum
• Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI)
33. In Höhe welcher Summe sind finanzielle Mittel im Bundeshaushalt 2023
zur Erforschung und Entwicklung von Sicherheitstechnologien im
Zusammenhang mit digitaler Souveränität hinterlegt (bitte nach Einzelplan,
Kapitel und Titel aufschlüsseln)?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Einzelplan Kapitel Titel Summe Hinweis
14 1404 551 04 (Disruptive Innovationen in der
Cybersicherheit und
Schlüsseltechnologien)
24.650.000 € Etat
Cyberagentur
30 3004 683 20 (Kommunikationssysteme, IT-
Sicherheit)
137.800.000 €
06 02 544 02 (Disruptive Innovationen in der
Cybersicherheit und
Schlüsseltechnologien)
24.650.000 € Etat
Cyberagentur
06 23 53204 (Behördenspezifische
fachbezogene Verwaltungsausgaben)
3.282.600,30 €
06 23 68602 (Zuschüsse zur Förderung der
IT-Sicherheit)
13.399.659,76 €
34. In Höhe welcher Summe sind finanzielle Mittel im Regierungsentwurf
des Bundeshaushalts 2024 zur Erforschung und Entwicklung von
Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler Souveränität enthalten
(bitte nach Einzelplan, Kapitel und Titel aufschlüsseln)?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Einzelplan Kapitel Titel Summe Hinweis
14 1404 551 04 (Disruptive Innovationen in der
Cybersicherheit und
Schlüsseltechnologien)
25.000.000 € Etat Cyberagentur
30 3004 68320 (Kommunikationssysteme, IT-
Sicherheit)
129.440.000 €
06 0602 544 02 (Disruptive Innovationen in der
Cybersicherheit und
Schlüsseltechnologien)
25.000.000 € Etat Cyberagentur
35. Ist es gesetzlich und vergaberechtlich möglich, bestimmte Hersteller von
IT-Sicherheitsprodukten aufgrund der Verortung ihres Hauptsitzes in
einem bestimmten Land kategorisch von Auftragsvergaben im Bereich
der IT-Sicherheitsprodukte für die Bundesverwaltung auszuschließen,
und wenn nein, plant die Bundesregierung dahin gehende
Rechtsänderungen oder würde diese unterstützen?
Das im deutschen Vergaberecht geltende Gleichbehandlungsgebot bzw. das
damit korrespondierende Diskriminierungsverbot (siehe etwa § 97 Absatz 2 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]) verbieten jede
unmittelbare und mittelbare Benachteiligung von Bietern aus dem Ausland. Eine
Unterscheidung zwischen Unternehmen aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten
trifft das deutsche Vergaberecht nicht. Ausnahmen von dem genannten
Grundsatz müssen gesetzlich gestattet sein.
Ausnahmetatbestände, die unter bestimmten Voraussetzungen an die Herkunft
der Bieter anknüpfen, finden sich in § 7 Absatz 2 ff. und § 4 Absatz 1 des
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG). Der
Anwendungsbereich des BwBBG ist allerdings auf bestimmte Aufträge im
Verteidigungsbereich beschränkt (siehe § 2 BwBBG) und zudem zeitlich befristet (siehe § 9
BwBBG). An die drittstaatliche Herkunft von Waren knüpft die
Ausnahmevorschrift in § 55 der Sektorenverordnung an. Sicherheitsinteressen lassen sich im
Übrigen allgemein nach § 107 Absatz 2 GWB i. V. m. Artikel 346 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union berücksichtigen. Im
Rahmen der Erarbeitung des geplanten Vergabetransformationspakets prüft die
Bundesregierung derzeit, inwieweit weitere Ausnahmetatbestände völker- und
unionsrechtlich zulässig wären.
36. Sind bestimmte Hersteller von IT-Sicherheitsprodukten aufgrund der
Verortung ihres Hauptsitzes in einem bestimmten Land kategorisch von
Auftragsvergaben im Bereich der IT-Sicherheitsprodukte für die
Bundesverwaltung ausgeschlossen, und wenn ja, um welche Länder handelt es
sich dabei aus welchen Gründen?
Es gibt in Deutschland keine gesetzlichen Grundlagen für einen kategorischen
Ausschluss von Herstellern aufgrund der Verortung ihres Hauptsitzes in einem
bestimmten Land. Wenn Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit eines Herstellers
eines IT-Sicherheitsproduktes bestehen, werden zusätzliche Informationen
eingeholt und in die Entscheidung mit einbezogen.
37. Plant die Bundesregierung, bestimmte Hersteller von IT-
Sicherheitsprodukten aufgrund der Verortung ihres Hauptsitzes in einem bestimmten
Land kategorisch von Auftragsvergaben im Bereich der IT-
Sicherheitsprodukte für die Bundesverwaltung auszuschließen, und wenn ja, um
welche Länder handelt es sich dabei aus welchen Gründen?
Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen.
38. Plant die Bundesregierung, einerseits im Zuge der vom BMI in seiner
Cybersicherheitsagenda angekündigten Ausstattung der Bundesbehörden
mit weiterentwickelten IT-Produkten und andererseits der von der
Bundesregierung in ihrer Digitalstrategie angekündigten ganzheitlichen
Stärkung des Cybersicherheitsökosystems für die zuständigen
Cybersicherheitsbehörden umfangreiche Ausnahmen vom Beschaffungsrecht des
Bundes vorzusehen, damit deutsche IT-Sicherheitsbehörden zur
Erfüllung ihres Auftrags innerhalb kürzester Zeit neueste Technologien und
Software für die IT-Sicherheit und die Cyberabwehr beschaffen können?
39. Plant die Bundesregierung, einerseits im Zuge der vom BMI in seiner
Cybersicherheitsagenda angekündigten Ausstattung der Bundesbehörden
mit weiterentwickelten IT-Produkten und andererseits der von der
Bundesregierung in ihrer Digitalstrategie angekündigten ganzheitlichen
Stärkung des Cybersicherheitsökosystems künftig bei IT-
Beschaffungsvorhaben des Bundes einen bestimmten Anteil der Sachmittel für IT-Vorhaben
des Bundes für Cybersicherheit aufzuwenden (wenn nein, bitte
begründen)?
40. Plant die Bundesregierung, einerseits im Zuge der vom BMI in seiner
Cybersicherheitsagenda angekündigten Ausstattung der Bundesbehörden
mit weiterentwickelten IT-Produkten und andererseits der von der
Bundesregierung in ihrer Digitalstrategie angekündigten ganzheitlichen
Stärkung des Cybersicherheitsökosystems im Bereich der materiellen
Ausrüstung in bestimmten Fällen den Anbieterkreis bei Vergaben von
Aufträgen zur Beschaffung von IT-Sicherheitsprodukten auf nationale
Lieferketten zu beschränken, und wenn ja, in welchen Fällen?
Die Fragen 38 bis 40 werden gemeinsam mit „Nein“ beantwortet.
Die Verwendung eines bestimmten Anteils an Sachmitteln bei IT-Vorhaben für
Cybersicherheit ist Gegenstand der derzeitigen NIS2-Abstimmung.
41. Macht die Produktzertifizierung des BSI auch zukunftsbezogene
Aussagen zur Sicherheit für Updates oder Patches eines zu zertifizierenden
IT-Sicherheitsprodukts, und wenn nein, plant die Bundesregierung, dahin
gehende Änderungen vorzunehmen?
Eine Produktzertifizierung nach CC macht keine zukunftsbezogenen Aussagen
zur Sicherheit von Updates oder Patches. Änderungen an der Zertifizierung
nach CC, die solche Aussagen ermöglichen, sind derzeit nicht geplant. Ein
vereinfachter Prozess, um bestehende Zertifikate um Updates oder Patches zu
erweitern, ist aktuell in Pilotierung.
Eine Produktzertifizierung nach Technischen Richtlinien macht keine
zukunftsbezogenen Aussagen zur Sicherheit für Updates oder Patches. Änderungen an
der Zertifizierung nach Technischen Richtlinien, die solche Aussagen
ermöglichen, sind derzeit nicht geplant.
Die Produktzertifizierung nach BSZ und NESAS macht grundsätzlich keine
zukunftsbezogenen Aussagen zur Sicherheit für Updates oder Patches eines zu
zertifizierenden IT-Sicherheitsprodukts. Ein Zertifikat für ein (durch Updates
oder Patches) geändertes Produkt wird im Programm BSZ generell und im
Programm NESAS CCS-GI grundsätzlich auf dem Wege einer Rezertifizierung
erteilt. Im Programm NESAS CCS-GI haben Antragsteller die Möglichkeit, für
ihr zertifiziertes Produkt „geringfügige Aktualisierungen“, definiert als
„Anpassungen von Sicherheitsfunktionen oder der Beschaffenheit des Produktes, die
der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der zertifizierten
Sicherheitsleistung (als Summe der Sicherheitsaussagen der Produktevaluation) dienen oder
die für die Sicherheitsleistung irrelevant sind“, an das BSI zu melden,
zusammen mit einem Bericht zur Auswirkungsanalyse und dem Votum der
sachverständigen Stelle, die das Produkt im Rahmen der Zertifizierung geprüft hat.
Widerspricht die Zertifizierungsstelle nicht innerhalb von 30 Kalendertagen, so
gilt das geringfügig aktualisierte Produkt ebenso wie das ursprüngliche Produkt
über das bestehende Zertifikat zertifiziert. Innerhalb der benannten
Widerspruchsfrist gilt das geringfügig aktualisierte Produkt insofern als vorläufig
zertifiziert.
42. Welche Vergabekriterien im Zusammenhang mit nationalen
Sicherheitsaspekten, die über die reine technologische Sicherheit hinausgehen, sind
in Vergabeverfahren zu IT-Sicherheitsprodukten berücksichtigt
beziehungsweise spielen dort eine Rolle?
Die Frage 42 wird mit den Antworten zu den dazugehörigen Unterfragen
beantwortet.
a) Ist die Freiheit von sogenannten Backdoors (auch Hintertüren oder
Trapdoors) ein Vergabekriterium in Vergabeverfahren zu IT-
Sicherheitsprodukten, und wenn nein, plant die Bundesregierung dahin
gehende Änderungen?
Ja, bei entsprechenden IT-Beschaffungen ist die Freiheit von Backdoors
aufgrund der verpflichtend zu verwendenden EVB-IT-Vertragsmuster ein
Vergabekriterium, z. B. geregelt in den EVB-IT AGB Überlassung Typ A Nr. 2.3.
b) Ist die Vertrauenswürdigkeit hinsichtlich der Inhaberstruktur von
Herstellern von IT-Sicherheitsprodukten ein Vergabekriterium in
Vergabeverfahren zu IT-Sicherheitsprodukten, und wenn nein, plant die
Bundesregierung dahin gehende Änderungen?
Abgesehen von ggf. einschlägigen Sanktionsvorgaben gegenüber direkten
Lieferanten und Subunternehmen ist die Inhaberstruktur von Herstellern auch
generell teilweise ein Vergabekriterium bei Verfahren nach VSVgV. Zusätzlich
werden im Rahmen der Eignungsprüfung im Kontext der Ausschlussgründe
(§ 123/124 GWB) auch weitere Kriterien zur generellen Zuverlässigkeit von
Herstellern geprüft.
c) Ist der Firmenhauptsitz von Herstellern von IT-Sicherheitsprodukten
ein Vergabekriterium in Vergabeverfahren zu IT-Sicherheitsprodukten,
und wenn nein, plant die Bundesregierung dahin gehende
Änderungen?
Sofern Gesetze oder Verordnungen existieren, werden diese als Kriterien im
Vergabeverfahren berücksichtigt.
d) Ist die nachhaltige Geheimschutzbetreuung des Herstellers eines in der
Bundesverwaltung verwendeten IT-Sicherheitsprodukts ein
Vergabekriterium in Vergabeverfahren zu IT-Sicherheitsprodukten, und wenn
nein, plant die Bundesregierung dahin gehende Änderungen?
Die nachhaltige Geheimschutzbetreuung des Herstellers eines in der
Bundesverwaltung verwendeten IT-Sicherheitsprodukts ist ein bei Bedarf gefordertes
Vergabekriterium in Vergabeverfahren zu IT-Sicherheitsprodukten.
e) Sind die Lieferketten eines Herstellers von IT-Sicherheitsprodukten
ein Vergabekriterium in Vergabeverfahren zu IT-Sicherheitsprodukten,
und wenn nein, plant die Bundesregierung dahin gehende
Änderungen?
Sofern Gesetze oder Verordnungen hierzu existieren, werden diese als Kriterien
im Vergabeverfahren berücksichtigt.
Die Bundesregierung plant keine konkreten Änderungen zu den in den
Antworten zu den Fragen 42a bis 42e genannten Punkten.
43. Welche Förderprogramme der Bundesregierung zur nationalen
industriellen Marktentwicklung für Sicherheitstechnologien im Zusammenhang
mit digitaler Souveränität liefen und laufen seit dem Jahr 2018 (bitte
jeweils die finanzielle Ausstattung jeweils für die Jahresscheiben von 2018
bis 2023 nennen)?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Ressort Name des Förderprogramms Ausstattung
2018
Ausstattung
2019
Ausstattung
2020
BMBF Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur
IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der
digitalen Welt“ (2015 bis 2020)
45.784.984 € 47.529.929 € 54.281.763 €
BPOL KI-Strategie der Bundesregierung der Jahre 2018/2019 127.500 €
Ressort Name des Förderprogramms Ausstattung
2021
Ausstattung
2022
Ausstattung
2023
BMBF Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur
IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der
digitalen Welt“ (2015 bis 2020)
67.631.787 € 50.387.154 € 37.202.228 €
BMBF Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur
IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ (2021 bis
2026)
9.521.400 € 45.483.673 € 100.597.772
€
BPOL KI-Strategie der Bundesregierung der Jahre 2018/2019 137.500 €
BSI Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik setzt als durchführende Stelle des BMI das
Förderprogramm für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
im Bereich „Cybersicherheit und digitale Souveränität
in den Kommunikationstechnologien 5G/6G“ im
Rahmen des „45. Elements“ des Konjunkturprogramms
der Deutschen Bundesregierung zur Adressierung der
Folgen der Corona-Pandemie um.
14.800.000 € 2023:
20.635.000 €
2024:
23.450.000 €
44. Plant die Bundesregierung, derzeit neue Förderprogramme zur
nationalen industriellen Marktentwicklung von Sicherheitstechnologien im
Zusammenhang mit digitaler Souveränität aufzulegen, und wenn ja, wie
hoch wird die von der Bundesregierung angedachte finanzielle
Ausstattung sein?
Das aktuelle Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-
Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ läuft noch bis Ende 2026. Im Rahmen des
Programms werden regelmäßig neue Fördermaßnahmen gestartet.
45. Welche Transferstellen, Cluster und Netzwerke hat die Bundesregierung
für den Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Industrie bezüglich
Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler Souveränität
bisher eingerichtet (bitte immer Jahr der Einrichtung nennen)?
Die Bundesregierung fördert gemeinsam mit den Bundesländern das Nationale
Forschungszentrum für angewandte Cybersicherheit ATHENE in Darmstadt
sowie das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit in Saarbrücken
als Zentren der Forschung in Cybersicherheit sowie des Wissens- und
Technologietransfers. An beiden Zentren sowie am Institut für Informationssicherheit
und Verlässlichkeit KASTEL in Karlsruhe und an der Ruhr-Universität
Bochum hat die Bundesregierung im Jahr 2018 Gründungsinkubatoren
eingerichtet, die Forscherteams seitdem mit innovativen Gründungsideen bei der
Weiterentwicklung ihrer Ideen bis zur unternehmerischen Umsetzung unterstützen.
Seit Ende 2022 fördert die Bundesregierung zudem das „Forschungsnetzwerk
Anonymisierung für eine sichere Datennutzung“. Unter anderem in fünf
Kompetenzclustern treiben Forscherinnen und Forscher die Entwicklung von
Anonymisierungstechnologien voran, um den technischen Datenschutz zu
verbessern und damit eine erhöhte digitale Souveränität und mehr datenbasierte
Innovationen zu ermöglichen.
46. Plant die Bundesregierung derzeit, weitere Transferstellen, Cluster und
Netzwerke für den Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Industrie
bezüglich Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler
Souveränität einzurichten, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung unterstützt jeglichen Austausch von Wissenschaft und
Industrie bezüglich Sicherheitstechnologien. Hierzu gehören der Austausch mit
diversen Universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Eine
Vielzahl an Transferstellen unterliegt der Zuständigkeit der Länder.
47. In Höhe welcher Summe sind finanzielle Mittel im Bundeshaushalt 2023
zur Marktentwicklung von Sicherheitstechnologien im Zusammenhang
mit digitaler Souveränität hinterlegt (bitte nach Einzelplan, Kapitel und
Titel aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen.
48. In Höhe welcher Summe sind finanzielle Mittel im Regierungsentwurf
des Bundeshaushalts 2024 zur Marktentwicklung von
Sicherheitstechnologien im Zusammenhang mit digitaler Souveränität enthalten (bitte nach
Einzelplan, Kapitel und Titel aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen.
49. Welche Beratungs- und Transferstellen hat die Bundesregierung für die
Bundesverwaltung zu Fragen der Beschaffung von IT-
Sicherheitsprodukten eingerichtet (bitte immer Jahr der Einrichtung nennen)?
Für allgemeine Fragen von Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträgern zur
Beschaffung stellt das Beschaffungsamt des Bundes als zentraler Ausrüster für die
öffentliche Verwaltung eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung. Das
BSI trägt durch seine Zulassungen und Zertifizierungen Gewähr für eine
Auswahl an sicheren IT-Sicherheitsprodukten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Anlage 1 zur Antwort auf Frage 10 der Kleinen Anfrage 20/8103
Seite 1 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Firewall secunetSBC 6.1 secunet Security
Networks AG
Freigabeempfehlung BDBOS EU
Firewall genuate NdB WebRTC genua GmbH Einsatzerlaubnis genua GmbH EU
Firewall secunetSBC 6.1 secunet Security
Networks AG
Freigabeempfehlung BDBOS EU
Datendiode Sina One Way H 1.0 secunet Security
Networks AG
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Datendiode SDoT Software Data
Diode 1.3
INFODAS GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
VS-Guard SECCOM® Secure
Exchange Gateway (SEG)
4.2.1.0 (im Umfeld GIADS)
Airbus Defence
and Space GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
VS-Guard SECCOM® Secure
Exchange Gateway (SEG)
4.2.5.1.8.0 (im Umfeld
SARah)
Airbus Defence
and Space GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
VS-Guard SEG 4.2.5.1
(Anpassentwicklung ATTS
(Ausbildungs- Trainings-
und Testsystem) GIADS
/KOFA)
Airbus Defence
and Space GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
VS-Guard SDoT Security Gateway
6.1 Patch1
INFODAS GmbH Einzelzulassung DEUmilSAA EU
VS-Guard SECCOM® Secure
Exchange Gateway (SEG)
5.x
Airbus Defence
and Space GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Hypervisor SecuStack 21.06 (in der
Ausprägung "SecuStack
Titan“)
secunet Security
Networks AG
Zulassung Auswärtiges Amt EU
Seite 2 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Mobile Device
Management, Sichere
mobile Lösung
IdZ ES CHARON
(Infanterist der Zukunft,
Erweitertes System) 2.X
(VJTF)
Rheinmetall
Defence
Electronic GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
ED7-FN oSMS Rohde & Schwarz
SIT GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
ED7 oSMS für ED7-FN mit
CApp SCIP
Rohde & Schwarz
SIT GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
BBKME II Thales
Deutschland
GmbH
Zulassung BMVI EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
Keyserver 8.0 genua GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
KPE III Thales
Deutschland
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
"SMS SVFuA" Rohde & Schwarz
GmbH & Co. KG
Zulassung DEUmilSAA EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
CCMU Thales
Deutschland
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
DTD II Thales
Deutschland
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme
SAR-Lupe Bodensegment OHB System AG Zulassung DEUmilSAA EU
Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme
H2Sat-GCU OHB System AG Zulassung DEUmilSAA EU
Seite 3 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme
H2Sat-SSU OHB System AG Zulassung DEUmilSAA EU
Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme
PROOF mini PRS SM
Receiver
Siemens AG Zulassung BMVI EU
Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme
SARah (Phased Array) DSI
Informationstechn
ik GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Dateiverschlüsselung
(stand-alone)
Chiasmus_Kommandozeil
e_fuer_die_Bundeswehr
BSI - Bundesamt
für Sicherheit in
der
Informationstechn
ik
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Dateiverschlüsselung
(stand-alone)
Chiasmus_Linux_fuer_die
_Bundeswehr
BSI - Bundesamt
für Sicherheit in
der
Informationstechn
ik
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Dateiverschlüsselung
(stand-alone)
Chiasmus_Kommandozeil
e_fuer_die_Bundeswehr
BSI - Bundesamt
für Sicherheit in
der
Informationstechn
ik
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Dateiverschlüsselung
(stand-alone)
Chiasmus_Linux_fuer_die
_Bundeswehr
BSI - Bundesamt
für Sicherheit in
der
Informationstechn
ik
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Seite 4 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Dateiverschlüsselung
(stand-alone)
Chiasmus_fuer_Windows_
fuer_die_Schluesselerzeu
gung_bei_der_Bundesweh
r
BSI - Bundesamt
für Sicherheit in
der
Informationstechn
ik
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Festplattenverschlüsselung SafeGuard Device
Encryption
Sophos GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Festplattenverschlüsselung R&S Trusted Storage
Module
Rohde & Schwarz
Cybersecurity
GmbH
Zulassung BMWK EU
Festplattenverschlüsselung R&S®Trusted Disk 3.X
(Verwendung im IdZ ES -
Führungsrechner, (VJTF)
Very High Readiness Joint
Rohde & Schwarz
Cybersecurity
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Festplattenverschlüsselung R&S®Trusted Disk 3.X
(Verwendung im IdZ ES-
Führungsrechner)
Rohde & Schwarz
Cybersecurity
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Festplattenverschlüsselung Utimaco DiskEncrypt
9_00
Utimaco GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
Sicherer mobiler
Datenträger
Kobra Drive VS und Kobra
Stick VS 1.x
DIGITTRADE
GmbH
Zulassung BMWK EU
Sicherer mobiler
Datenträger
Kobra Drive VS und Kobra
Stick VS 1.0
DIGITTRADE
GmbH
Zulassung BMWK EU
Telefonverschlüsselung ED7-FN mit CApp SCIP Rohde & Schwarz
SIT GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Telefonverschlüsselung ED7-FN mit CApp SCIP Rohde & Schwarz
SIT GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Seite 5 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Telefonverschlüsselung TCU 7000 E 1.0 Elbit Systems
Deutschland
GmbH & Co. KG
Freigabeempfehlung BAAINBw, Kein EU
Telefonverschlüsselung TCU 7000 E 1.1 Elbit Systems
Deutschland
GmbH & Co. KG
Zulassung BAAINBw EU
Telefonverschlüsselung ELCRODAT 5-4 (V03.10,
V03.20, V03.30ctak,
V03.40ctak)
Rohde & Schwarz
SIT GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Funkgeräte (konventionell
und SDR)
Mission Counter Daesh Motorola
Solutions
Germany GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Funkgeräte (konventionell
und SDR)
Teilhabe BOS am StO
Büchel
Motorola
Solutions
Germany GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Funkgeräte (konventionell
und SDR)
XM6923L_6163.0807.62 Rohde & Schwarz Zulassung DEUmilSAA EU
Funkgeräte (konventionell
und SDR)
SVFuA-Grundgerät Rohde & Schwarz Zulassung BAAINBw EU
E-Mail-und
Dateiverschlüsselung
cryptovision GreenShield
V1R3
cv cryptovision
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
E-Mail-und
Dateiverschlüsselung
cv act s/mail 4.0.X cv cryptovision
GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Sichere mobile Lösung MeCrypt 1.7x (BND) GSMK
Gesellschaft für
Sichere Mobile
Kommunikation
mbH
Einsatzerlaubnis BND EU
Seite 6 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Sichere mobile Lösung SecureDOK Government
SDS für iOS
Materna Virtual
Solution GmbH
Einsatzerlaubnis BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für Android 8.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Einsatzerlaubnis BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x (AA)
Materna Virtual
Solution GmbH
Einsatzerlaubnis BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung INDIGO 15.x Apple Inc. Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
USA
Sichere mobile Lösung MeCrypt 1.7x (BND) GSMK
Gesellschaft für
Sichere Mobile
Kommunikation
mbH
Freigabeempfehlung BND EU
Sichere mobile Lösung SecureDOK Government
SDS für iOS 8.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x (iSC)
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecuVOICE für iOS und
Android 5.x
Secusmart GmbH Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung indigo 16.x Apple Inc. Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
USA
Seite 7 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Sichere mobile Lösung MECrypt 1.7x GSMK
Gesellschaft für
Sichere Mobile
Kommunikation
mbH
Freigabeempfehlung BND EU
Sichere mobile Lösung SecureDOK Government
SDS für iOS 8.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS (iSC)
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung Wire Bund_3.x Wire Swiss
GmbH
Freigabeempfehlung BKAmt EU
Sichere mobile Lösung Wire Bund 3.x Wire Swiss
GmbH
Freigabeempfehlung BKAmt EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für Android 7.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x (AA)
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung Auswärtiges Amt EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x (AA)
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung Auswärtiges Amt EU
Sichere mobile Lösung SecuSUITE for Samsung
Knox 1.16.0
Secusmart GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Sichere mobile Lösung SecuSUITE for Samsung
Knox 1.17.x
Secusmart GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x (NATO)
Materna Virtual
Solution GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Seite 8 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VPN-Client genuconnect 1.4 Szenario
VS-NfD Software-VPN
genua GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
VPN-Client genuconnect 1.3 genua GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
VPN-Client genuconnect 2.0 genua GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
VPN-Client NCP VS GovNet
Connector 2.X
NCP engineering
GmbH
Zulassung BMG EU
VS-Arbeitsplatz SINA Communicator H 1.0
(Geräteklasse für Feldtest
R-VSK)
secunet Security
Networks AG
Freigabeempfehlung Auswärtiges Amt EU
VS-Arbeitsplatz R&S®Trusted Endpoint
Suite (TES) 1.x
Rohde & Schwarz
Cybersecurity
GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation S/SINA
L3 Box S
secunet Security
Networks AG
Zulassung BND EU
VS-Arbeitsplatz SINA Terminal E 2.8 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Terminal H 2.8
(Geräteklassen DEU-0101
und DEU-1101)
secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Seite 9 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation E 3.6 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Terminal E 3.6
(Wyse-Client)
secunet Security
Networks AG
Zulassung LfV Sachsen, LfV
Sachsen-Anhalt
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation E 2.8 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation S 3.5 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Terminal E 3.6 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation E 3.6.x secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation H 3.6
(Geräteklasse DEU-0101
und DEU-1101)
secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation H 2.8
(Geräteklassen DEU-0101
und DEU-1101)
secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation H 3.6.x secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VPN-Gateway M4Com Crypto-Device
(MCD-2-1/1)
M4Com System
GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Seite 10 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
VPN-Gateway VeRA_1.0 IT Baden-
Württemberg
Freigabeempfehlung Innenministerium BW EU
VPN-Gateway NCP VS GovNetServer
2.x
NCP engineering
GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VPN-Gateway SDoT Security Gateway
Express 1.1
INFODAS GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
VPN-Gateway genuscreen/genucard 7.2 genua GmbH Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik),
Kein
EU
VPN-Gateway SDoT Security Gateway
Express 1.0
INFODAS GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
VPN-Gateway NCP Secure VPN
GovNetServer
NCP engineering
GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VPN-Gateway SINA L3 Box E 3.10 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VPN-Gateway SINA L3 Box S 3.7 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VPN-Gateway SINA L3 Box S 3.9 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VPN-Gateway SINA L3 Box H 3.10
(Geräteklassen DEU-0101
und DEU-1101)
secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Seite 11 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Verschlüsselung Layer 1 9TCE-PCN-
10GU+AES10G-G 211.x.y
Adva Network
Security GmbH
Zulassung LKA Bayern EU
Verschlüsselung Layer 1 10TCE-PCN-
16GU+AES100G-BSI
211.x.y
Adva Network
Security GmbH
Zulassung LKA Bayern EU
Verschlüsselung Layer 1 10TCE-PCN-
16GU+AES100G-BSI
211.x.y (VS-V)
Adva Network
Security GmbH
Zulassung VBL EU
Verschlüsselung Layer 2 R&S®SITLineETH NG Rohde & Schwarz
Cybersecurity
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Verschlüsselung Layer 2 SINA L2 Box S 3.3.4
(Portfolio)
secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Verschlüsselung Layer 2 SINA L2 Box S 3.4
(Portfolio)
secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Verschlüsselung Layer 2 SINA L2 Box H 1.0.x secunet Security
Networks AG
Zulassung BND, DEUmilSAA EU
Verschlüsselung Layer 2 atmedia Link Encryptor
3.3.3
atmedia GmbH Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Verschlüsselung Layer 2 atmedia Link Encryptor
3.3.4
atmedia GmbH Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Verschlüsselung Layer 2 SINA L2 Box S 3.3.2,
3.3.3
secunet Security
Networks AG
Zulassung BKA EU
Verschlüsselung Layer 2 atmedia LInk Encryptor atmedia GmbH Zulassung BKA EU
Seite 12 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Verschlüsselung Layer 3 OpenVPN (Notversorgung
COVID-19)
OpenVPN
Technologies, Inc
Freigabeempfehlung DEUmilSAA USA
HSM/Kryptobeschleuniger CryptoServer 5.2.0.0
(BVA)
Utimaco IS
GmbH
Freigabeempfehlung BVA EU
HSM/Kryptobeschleuniger CryptoServer CP5 VS-NfD
(VS-V Bdr)
Utimaco IS
GmbH
Freigabeempfehlung Bundesdruckerei EU
HSM/Kryptobeschleuniger CryptoServer_5.1 Utimaco IS
GmbH
Zulassung BVA, ITZBund EU
Sonstiges SNS Infrastruktur 3.x Secusmart GmbH Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sonstiges SNS Infrastruktur 1.0
(NdB)
Secusmart GmbH Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sonstiges Secure Tactical Core
System 1.0 (DEUmilSAA)
blackned GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Sonstiges Secure Tactical Core
System 1.0 (DEUmilSAA)
blackned GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Sonstiges Secure Tactical Core
System 1.0 (DEUmilSAA)
blackned GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Sonstiges Secure Tactical Core
System 1.0 (DEUmilSAA)
blackned GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
VS-Registratursysteme SINA Workflow (SWF)
4.3.x
secunet Security
Networks AG
Zulassung Auswärtiges Amt EU
Firewall secunetSBC 6.1 secunet Security
Networks AG
Freigabeempfehlung BDBOS EU
Firewall genuate NdB WebRTC genua GmbH Einsatzerlaubnis genua GmbH EU
Firewall secunetSBC 6.1 secunet Security
Networks AG
Freigabeempfehlung BDBOS EU
Seite 13 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Datendiode Sina One Way H 1.0 secunet Security
Networks AG
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Datendiode SDoT Software Data
Diode 1.3
INFODAS GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
VS-Guard SECCOM® Secure
Exchange Gateway (SEG)
4.2.1.0 (im Umfeld GIADS)
Airbus Defence
and Space GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
VS-Guard SECCOM® Secure
Exchange Gateway (SEG)
4.2.5.1.8.0 (im Umfeld
SARah)
Airbus Defence
and Space GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
VS-Guard SEG 4.2.5.1
(Anpassentwicklung ATTS
(Ausbildungs- Trainings-
und Testsystem) GIADS
/KOFA)
Airbus Defence
and Space GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
VS-Guard SDoT Security Gateway
6.1 Patch1
INFODAS GmbH Einzelzulassung DEUmilSAA EU
VS-Guard SECCOM® Secure
Exchange Gateway (SEG)
5.x
Airbus Defence
and Space GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Hypervisor SecuStack 21.06 (in der
Ausprägung "SecuStack
Titan“)
secunet Security
Networks AG
Zulassung Auswärtiges Amt EU
Mobile Device
Management, Sichere
mobile Lösung
IdZ ES CHARON
(Infanterist der Zukunft,
Erweitertes System) 2.X
(VJTF)
Rheinmetall
Defence
Electronic GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Seite 14 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
ED7-FN oSMS Rohde & Schwarz
SIT GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
ED7 oSMS für ED7-FN mit
CApp SCIP
Rohde & Schwarz
SIT GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
BBKME II Thales
Deutschland
GmbH
Zulassung BMVI EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
Keyserver 8.0 genua GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
KPE III Thales
Deutschland
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
"SMS SVFuA" Rohde & Schwarz
GmbH & Co. KG
Zulassung DEUmilSAA EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
CCMU Thales
Deutschland
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Schlüsselspeicher-und
Verteilkomponente
DTD II Thales
Deutschland
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme
SAR-Lupe Bodensegment OHB System AG Zulassung DEUmilSAA EU
Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme
H2Sat-GCU OHB System AG Zulassung DEUmilSAA EU
Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme
H2Sat-SSU OHB System AG Zulassung DEUmilSAA EU
Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme
PROOF mini PRS SM
Receiver
Siemens AG Zulassung BMVI EU
Seite 15 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Verschlüsselungsgerät für
Satellitensysteme
SARah (Phased Array) DSI
Informationstechn
ik GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Dateiverschlüsselung
(stand-alone)
Chiasmus_Kommandozeil
e_fuer_die_Bundeswehr
BSI - Bundesamt
für Sicherheit in
der
Informationstechn
ik
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Dateiverschlüsselung
(stand-alone)
Chiasmus_Linux_fuer_die
_Bundeswehr
BSI - Bundesamt
für Sicherheit in
der
Informationstechn
ik
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Dateiverschlüsselung
(stand-alone)
Chiasmus_Kommandozeil
e_fuer_die_Bundeswehr
BSI - Bundesamt
für Sicherheit in
der
Informationstechn
ik
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Dateiverschlüsselung
(stand-alone)
Chiasmus_Linux_fuer_die
_Bundeswehr
BSI - Bundesamt
für Sicherheit in
der
Informationstechn
ik
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Dateiverschlüsselung
(stand-alone)
Chiasmus_fuer_Windows_
fuer_die_Schluesselerzeu
gung_bei_der_Bundesweh
r
BSI - Bundesamt
für Sicherheit in
der
Informationstechn
ik
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Seite 16 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Festplattenverschlüsselung SafeGuard Device
Encryption
Sophos GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Festplattenverschlüsselung R&S Trusted Storage
Module
Rohde & Schwarz
Cybersecurity
GmbH
Zulassung BMWK EU
Festplattenverschlüsselung R&S®Trusted Disk 3.X
(Verwendung im IdZ ES -
Führungsrechner, (VJTF)
Very High Readiness Joint
Rohde & Schwarz
Cybersecurity
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Festplattenverschlüsselung R&S®Trusted Disk 3.X
(Verwendung im IdZ ES-
Führungsrechner)
Rohde & Schwarz
Cybersecurity
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Festplattenverschlüsselung Utimaco DiskEncrypt
9_00
Utimaco GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
Sicherer mobiler
Datenträger
Kobra Drive VS und Kobra
Stick VS 1.x
DIGITTRADE
GmbH
Zulassung BMWK EU
Sicherer mobiler
Datenträger
Kobra Drive VS und Kobra
Stick VS 1.0
DIGITTRADE
GmbH
Zulassung BMWK EU
Telefonverschlüsselung ED7-FN mit CApp SCIP Rohde & Schwarz
SIT GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Telefonverschlüsselung ED7-FN mit CApp SCIP Rohde & Schwarz
SIT GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Telefonverschlüsselung TCU 7000 E 1.0 Elbit Systems
Deutschland
GmbH & Co. KG
Freigabeempfehlung BAAINBw, Kein EU
Telefonverschlüsselung TCU 7000 E 1.1 Elbit Systems
Deutschland
GmbH & Co. KG
Zulassung BAAINBw EU
Seite 17 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Telefonverschlüsselung ELCRODAT 5-4 (V03.10,
V03.20, V03.30ctak,
V03.40ctak)
Rohde & Schwarz
SIT GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Funkgeräte (konventionell
und SDR)
Mission Counter Daesh Motorola
Solutions
Germany GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Funkgeräte (konventionell
und SDR)
Teilhabe BOS am StO
Büchel
Motorola
Solutions
Germany GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Funkgeräte (konventionell
und SDR)
XM6923L_6163.0807.62 Rohde & Schwarz Zulassung DEUmilSAA EU
Funkgeräte (konventionell
und SDR)
SVFuA-Grundgerät Rohde & Schwarz Zulassung BAAINBw EU
E-Mail-und
Dateiverschlüsselung
cryptovision GreenShield
V1R3
cv cryptovision
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
E-Mail-und
Dateiverschlüsselung
cv act s/mail 4.0.X cv cryptovision
GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Sichere mobile Lösung MeCrypt 1.7x (BND) GSMK
Gesellschaft für
Sichere Mobile
Kommunikation
mbH
Einsatzerlaubnis BND EU
Sichere mobile Lösung SecureDOK Government
SDS für iOS
Materna Virtual
Solution GmbH
Einsatzerlaubnis BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für Android 8.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Einsatzerlaubnis BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Seite 18 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x (AA)
Materna Virtual
Solution GmbH
Einsatzerlaubnis BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung INDIGO 15.x Apple Inc. Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
USA
Sichere mobile Lösung MeCrypt 1.7x (BND) GSMK
Gesellschaft für
Sichere Mobile
Kommunikation
mbH
Freigabeempfehlung BND EU
Sichere mobile Lösung SecureDOK Government
SDS für iOS 8.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x (iSC)
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecuVOICE für iOS und
Android 5.x
Secusmart GmbH Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung indigo 16.x Apple Inc. Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
USA
Sichere mobile Lösung MECrypt 1.7x GSMK
Gesellschaft für
Sichere Mobile
Kommunikation
mbH
Freigabeempfehlung BND EU
Seite 19 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Sichere mobile Lösung SecureDOK Government
SDS für iOS 8.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS (iSC)
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung Wire Bund_3.x Wire Swiss
GmbH
Freigabeempfehlung BKAmt EU
Sichere mobile Lösung Wire Bund 3.x Wire Swiss
GmbH
Freigabeempfehlung BKAmt EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für Android 7.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x (AA)
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung Auswärtiges Amt EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x (AA)
Materna Virtual
Solution GmbH
Freigabeempfehlung Auswärtiges Amt EU
Sichere mobile Lösung SecuSUITE for Samsung
Knox 1.16.0
Secusmart GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Sichere mobile Lösung SecuSUITE for Samsung
Knox 1.17.x
Secusmart GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x (NATO)
Materna Virtual
Solution GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Seite 20 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sichere mobile Lösung SecurePIM Government
SDS für iOS 8.x
Materna Virtual
Solution GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VPN-Client genuconnect 1.4 Szenario
VS-NfD Software-VPN
genua GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
VPN-Client genuconnect 1.3 genua GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
VPN-Client genuconnect 2.0 genua GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
VPN-Client NCP VS GovNet
Connector 2.X
NCP engineering
GmbH
Zulassung BMG EU
VS-Arbeitsplatz SINA Communicator H 1.0
(Geräteklasse für Feldtest
R-VSK)
secunet Security
Networks AG
Freigabeempfehlung Auswärtiges Amt EU
VS-Arbeitsplatz R&S®Trusted Endpoint
Suite (TES) 1.x
Rohde & Schwarz
Cybersecurity
GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation S/SINA
L3 Box S
secunet Security
Networks AG
Zulassung BND EU
VS-Arbeitsplatz SINA Terminal E 2.8 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Terminal H 2.8
(Geräteklassen DEU-0101
und DEU-1101)
secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation E 3.6 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Seite 21 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
VS-Arbeitsplatz SINA Terminal E 3.6
(Wyse-Client)
secunet Security
Networks AG
Zulassung LfV Sachsen, LfV
Sachsen-Anhalt
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation E 2.8 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation S 3.5 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Terminal E 3.6 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation E 3.6.x secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation H 3.6
(Geräteklasse DEU-0101
und DEU-1101)
secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation H 2.8
(Geräteklassen DEU-0101
und DEU-1101)
secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VS-Arbeitsplatz SINA Workstation H 3.6.x secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VPN-Gateway SINA Box M 2.0 secunet Security
Networks AG
Zulassung BfV EU
VPN-Gateway M4Com Crypto-Device
(MCD-2-1/1)
M4Com System
GmbH
Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
VPN-Gateway VeRA_1.0 IT Baden-
Württemberg
Freigabeempfehlung Innenministerium BW EU
Seite 22 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
VPN-Gateway NCP VS GovNetServer
2.x
NCP engineering
GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VPN-Gateway SDoT Security Gateway
Express 1.1
INFODAS GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
VPN-Gateway genuscreen/genucard 7.2 genua GmbH Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik),
Kein
EU
VPN-Gateway SDoT Security Gateway
Express 1.0
INFODAS GmbH Zulassung DEUmilSAA EU
VPN-Gateway NCP Secure VPN
GovNetServer
NCP engineering
GmbH
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VPN-Gateway SINA L3 Box E 3.10 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VPN-Gateway SINA L3 Box M 3 SW-
Version 2.2 (zur
Verschlüsselung von
Verbindungen in Nicht-
NATO Staaten)
secunet Security
Networks AG
Zulassung BND EU
VPN-Gateway SINA L3 Box S 3.7 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
VPN-Gateway SINA L3 Box S 3.9 secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Seite 23 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
VPN-Gateway SINA L3 Box H 3.10
(Geräteklassen DEU-0101
und DEU-1101)
secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Verschlüsselung Layer 1 9TCE-PCN-
10GU+AES10G-G 211.x.y
Adva Network
Security GmbH
Zulassung LKA Bayern EU
Verschlüsselung Layer 1 10TCE-PCN-
16GU+AES100G-BSI
211.x.y
Adva Network
Security GmbH
Zulassung LKA Bayern EU
Verschlüsselung Layer 1 10TCE-PCN-
16GU+AES100G-BSI
211.x.y (VS-V)
Adva Network
Security GmbH
Zulassung VBL EU
Verschlüsselung Layer 2 R&S®SITLineETH NG Rohde & Schwarz
Cybersecurity
GmbH
Zulassung DEUmilSAA EU
Verschlüsselung Layer 2 SINA L2 Box S 3.3.4
(Portfolio)
secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Verschlüsselung Layer 2 SINA L2 Box S 3.4
(Portfolio)
secunet Security
Networks AG
Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Verschlüsselung Layer 2 SINA L2 Box H 1.0.x secunet Security
Networks AG
Zulassung BND, DEUmilSAA EU
Verschlüsselung Layer 2 atmedia Link Encryptor
3.3.3
atmedia GmbH Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Verschlüsselung Layer 2 atmedia Link Encryptor
3.3.4
atmedia GmbH Zulassung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Seite 24 von 24
Produkttyp Name Hersteller Art Antragsteller Hauptsitz
des
Herstellers
Verschlüsselung Layer 2 SINA L2 Box S 3.3.2,
3.3.3
secunet Security
Networks AG
Zulassung BKA EU
Verschlüsselung Layer 2 atmedia LInk Encryptor atmedia GmbH Zulassung BKA EU
Verschlüsselung Layer 3 OpenVPN (Notversorgung
COVID-19)
OpenVPN
Technologies, Inc
Freigabeempfehlung DEUmilSAA USA
HSM/Kryptobeschleuniger CryptoServer 5.2.0.0
(BVA)
Utimaco IS
GmbH
Freigabeempfehlung BVA EU
HSM/Kryptobeschleuniger CryptoServer CP5 VS-NfD
(VS-V Bdr)
Utimaco IS
GmbH
Freigabeempfehlung Bundesdruckerei EU
HSM/Kryptobeschleuniger CryptoServer_5.1 Utimaco IS
GmbH
Zulassung BVA, ITZBund EU
Sonstiges SNS Infrastruktur 3.x Secusmart GmbH Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sonstiges SNS Infrastruktur 1.0
(NdB)
Secusmart GmbH Freigabeempfehlung BSI (Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik)
EU
Sonstiges Secure Tactical Core
System 1.0 (DEUmilSAA)
blackned GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Sonstiges Secure Tactical Core
System 1.0 (DEUmilSAA)
blackned GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Sonstiges Secure Tactical Core
System 1.0 (DEUmilSAA)
blackned GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
Sonstiges Secure Tactical Core
System 1.0 (DEUmilSAA)
blackned GmbH Freigabeempfehlung DEUmilSAA EU
VS-Registratursysteme SINA Workflow (SWF)
4.3.x
secunet Security
Networks AG
Zulassung Auswärtiges Amt EU
Anlage 3 zur Antwort auf Frage 13 der Kleinen Anfrage 20/8103
Seite 1 von 3
Name Hersteller Verhandlungsverfahren
Sina One Way H 1.0 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
secunetSBC 6.1 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
secunetSBC 6.1 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
ED7-FN mit CApp SCIP Rohde & Schwarz SIT GmbH Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im November 2022
SINA L2 Box S 3.3.4 (Portfolio) secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA L2 Box S 3.4 (Portfolio) secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA L2 Box H 1.0.x secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA L2 Box S 3.3.2, 3.3.3 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA L3 Box E 3.10 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA L3 Box S 3.7 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA L3 Box S 3.9 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA L3 Box H 3.10 (Geräteklassen
DEU-0101 und DEU-1101)
secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA Communicator H 1.0
(Geräteklasse für Feldtest R-VSK)
secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA Workstation S/SINA L3 Box S secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA Terminal E 2.8 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA Terminal H 2.8 (Geräteklassen
DEU-0101 und DEU-1101)
secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
Seite 2 von 3
Name Hersteller Verhandlungsverfahren
SINA Workstation E 3.6 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA Workstation E 2.8 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA Workstation S 3.5 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA Terminal E 3.6 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA Workstation E 3.6.x secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA Workstation H 3.6
(Geräteklasse DEU-0101 und DEU-
1101)
secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA Workstation H 2.8
(Geräteklassen DEU-0101 und
DEU-1101)
secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA Workstation H 3.6.x secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA Workflow (SWF) 4.3.x secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
Sina One Way H 1.0 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
secunetSBC 6.1 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
secunetSBC 6.1 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
ED7-FN mit CApp SCIP Rohde & Schwarz SIT GmbH Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im November 2022
SINA L2 Box S 3.3.4 (Portfolio) secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA L2 Box S 3.4 (Portfolio) secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
Seite 3 von 3
Name Hersteller Verhandlungsverfahren
SINA L2 Box H 1.0.x secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
SINA L2 Box S 3.3.2, 3.3.3 secunet Security Networks AG Verhandlungsverfahren ohne TNW nach VSVgV mit Hersteller des
Produkts im April 2022
Ähnliche Kleine Anfragen
Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung
CDU/CSU15.06.2023
Bundesausgaben für Deutsche in Mittel-Ost-Europa und den Nachfolgestaaten der UdSSR von 2019 bis 2024
AfD13.10.2023
Zur Rolle ausländischer Gelder bei der Finanzierung von Klimaprotesten und ihre Auswirkungen auf den demokratischen Wettbewerb
AfD12.05.2023
Aktueller Stand der polizeilichen Datenhaltung in Deutschland
DIE LINKE28.04.2023