Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8193 –
Aktueller Stand der Digitalisierung von Schulen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP haben sich die Ampelparteien zum Ziel gesetzt, Länder und Kommunen
dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens zu unterstützen. Mit
dem unter der von CDU/CSU geführten Bundesregierung zusammen mit den
Ländern beschlossenen DigitalPakt Schule und seinen drei Zusatzprogrammen
ist es in den letzten Jahren und Monaten gelungen, immer mehr Schulen
digital auszustatten. So sind die insgesamt zur Verfügung gestellten 6,5 Mrd. Euro
mittlerweile fast vollständig gebunden (table.media/bildung/analyse/laender-di
e-digitalpakt-milliarden-sind-verplant/). Neben Investitionen in die digitale
Ausstattung von Schulen fördert der Bund mit dem DigitalPakt Schule auch
19 länderübergreifende und regionale Maßnahmen (
www.digitalpaktschul
e.de/de/die-finanzen-im-digitalpakt-schule-1763.html). Diese sollen unter
anderem zur Bereitstellung neuer Bildungsinfrastrukturen, Entwicklung von
Lernsoftware oder Verzahnung bestehender Initiativen beitragen (
www.kmk.o
rg/themen/bildung-in-der-digitalen-welt/laenderuebergreifende-projekte.html).
Darüber hinaus werden Schulen und Schulträger in ihrer digitalen
Transformation durch das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau und das
Schulsanierungsprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG),
Kapitel 2) gefördert.
Mit dem Auslaufen des DigitalPakts Schule im Mai 2024 ist nach Ansicht der
Fragesteller die Debatte um eine Anschlussfinanzierung entbrannt. Während
die Ampelkoalition einen Digitalpakt 2.0 für Schulen mit einer Laufzeit bis
2030 in ihrem Koalitionsvertrag vorsieht, fürchten die Bundesländer, dass der
Bund nicht zu seinem Versprechen stehen könnte. In diesem Zusammenhang
sagten die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Berliner Senatorin für
Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, sowie die
Koordinatoren der Bundesländer, Hamburgs Schulsenator Ties Rabe und Hessens
Kultusminister Dr. R. Alexander Lorz: „Angesichts ausbleibender Zusagen für
die Weiterführung dieses zentralen Programms sind wir in großer Sorge, dass
Schulen, Schulträger und Bundesländer jetzt von der Bundesregierung allein
gelassen werden. Wenn die Bundesregierung aus dem Digitalpakt aussteigt,
wäre das eine schwere Bürde für die deutsche Schulpolitik und würde die
digitale Bildung in Deutschland um Jahre zurückwerfen“ (
www.kmk.org/aktuell
es/artikelansicht/gemeinsame-erklaerung-der-kultusminister-bundesregierung-
muss-zusagen-fuer-digitalpakt-einhalten.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8382
20. Wahlperiode 19.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
15. September 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Mit Blick auf den umfassenden Stand der Digitalisierung von Deutschlands
Schulen gilt es nach Auffassung der Fragesteller, die verschiedenen
Förderprogramme und ihren Umsetzungsstand zu betrachten. Für die Evaluation des
DigitalPakts Schule erwartet die Bundesregierung im Jahr 2024 einen
Zwischenbericht, Ende 2026 folgt ein Abschlussbericht (siehe die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7753).
Damit werden die wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse erst nach den
Verhandlungen für einen möglichen Digitalpakt 2.0 eingehen. Am 15. August
2023 haben die Bundesländer gemäß der Berichtspflichten aus der
Verwaltungsvereinbarung des DigitalPakts Schule dem Bundesministerium für
Bildung und Forschung Angaben zum Umsetzungsstand des DigitalPakts Schule
übermittelt.
1. Wie hoch fiel der zum Stichtag 30. Juni 2023 vollzogene Mittelabfluss
im Rahmen des DigitalPakts Schule aus (bitte tabellarisch nach Ländern
und nach Schulen getrennt in öffentlicher und freier Trägerschaft
darstellen)?
2. Wie hoch fiel der zum Stichtag 30. Juni 2023 vollzogene Mittelabfluss
aus der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule
„Sofortausstattungsprogramm“ aus (bitte tabellarisch nach Ländern und nach Schulen
getrennt in öffentlicher und freier Trägerschaft darstellen)?
3. Wie hoch fiel der zum Stichtag 30. Juni 2023 vollzogene Mittelabfluss
aus der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule „Administration“
aus (bitte tabellarisch nach Ländern und nach Schulen getrennt in
öffentlicher und freier Trägerschaft darstellen)?
4. Wie hoch fiel der zum Stichtag 30. Juni 2023 vollzogene Mittelabfluss
aus der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule „Leihgeräte für
Lehrkräfte“ aus (bitte tabellarisch nach Ländern und nach Schulen
getrennt in öffentlicher und freier Trägerschaft darstellen)?
Die Fragen 1 bis 4 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen halbjährlich Daten zu Mittelabfluss und
Mittelbindung im DigitalPakt Schule vor. Eine Gesamtübersicht dazu findet sich auch
auf der Webseite zum DigitalPakt Schule. Die Angaben in Tabelle 1 beziehen
sich auf die Berichtslegung der Länder zum Stichtag 30. Juni 2023. Die
Angaben zum Mittelabfluss entsprechen dem Abfluss aus dem Sondervermögen
des Bundes. Aufgrund der Stichtagsregelung sind Differenzen zwischen den
Abflüssen aus dem Sondervermögen des Bundes und Auszahlungen der Länder
möglich.
Der Basis-DigitalPakt Schule sowie die Zusatzvereinbarung (ZV)
„Administration“ werden auf Grundlage von Projektbewilligungen über die gesamte
Laufzeit des DigitalPakts umgesetzt. Somit ergibt die Mittelbindung ein genaueres
Bild über den Programmfortschritt, da der Mittelabruf aus der Bundeskasse in
diesen Programmteilen erst nachgelagert erfolgt.
Tabelle 1: Mittelabfluss im Basis-DigitalPakt Schule und den drei
Zusatzvereinbarungen zum Stichtag 30. Juni 2023 (Angaben in Euro)
Land Mittelabfluss aus
dem Basis-Digital-
Pakt Schule
kumuliert
bis 30. Juni 2023
Mittelabfluss aus der
ZV
„Sofortausstattungsprogramm“
kumuliert
bis 30. Juni 2023
Mittelabfluss aus der
ZV „Administration“
kumuliert
bis 30. Juni 2023
Mittelabfluss aus
der ZV „Leihgeräte
für Lehrkräfte“
kumuliert
bis 30. Juni 2023
Baden-
Württemberg
159.548.158,49 65.064.000,00 13.903.810,51 63.323.686,84
Bayern 128.180.395,93 77.824.550,00 18.491.006,09 77.824.550,00
Berlin 107.645.409,69 25.684.286,40 465.644,54 25.684.286,40
Brandenburg 32.941.680,19 14.504.714,87 1.404.023,56 7.972.569,66
Bremen 18.243.770,41 4.814.200,00 0,00 4.814.200,00
Hamburg 94.860.500,00 12.789.500,00 2.000.000,00 12.500.000,00
Hessen 85.484.440,99 37.208.635,10 7.042.577,94 37.168.582,57
Mecklenburg-
Vorpommern
18.530.102,56 9.876.504,26 0,00 7.718.408,40
Niedersachsen 144.471.376,55 46.226.585,76 10.109.344,11 47.049.650,00
Nordrhein-
Westfalen
238.555.420,32 103.216.901,66 13.496.357,25 105.433.800,00
Rheinland-Pfalz 69.077.691,59 24.057.519,27 1.076.929,00 23.770.449,15
Saarland 4.618.231,29 5.988.693,46 2.499.652,33 6.009.849,90
Sachsen 39.277.530,71 24.954.250,00 14.264.617,71 24.743.878,48
Sachsen-Anhalt 13.988.590,29 13.662.302,20 1.921.503,42 12.107.869,05
Schleswig-Holstein 59.782.782,37 17.026.300,00 4.669.665,15 15.655.948,50
Thüringen 31.800.000,00 13.236.800,00 500.000,00 12.300.000,00
Gesamt 1.247.006.081,38 496.135.742,98 91.845.131,61 484.077.728,95
Angaben zum Mittelabfluss liegen der Bundesregierung lediglich auf Ebene der
Länder vor. Eine darüberhinausgehende Aufschlüsselung nach öffentlicher bzw.
freier Trägerschaft ist seitens des Bundes nicht möglich.
5. In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum
Stichtag 30. Juni 2023 gebundenen Mittel für bereits bewilligte Projekte
im Rahmen des DigitalPakts Schule (bitte tabellarisch nach Ländern und
nach Schulen getrennt in öffentlicher und freier Trägerschaft darstellen)?
Der Bundesregierung liegen halbjährlich Daten zu Mittelabfluss und
Mittelbindung im DigitalPakt Schule vor. Die Angaben in Tabelle 1 beziehen sich auf
die Berichtslegung der Länder zum Stichtag 30. Juni 2023.
Der Basis-DigitalPakt Schule wird auf Grundlage von Projektbewilligungen
über die gesamte Laufzeit des DigitalPakts umgesetzt, sodass die
Mittelbindung den aktuellen Stand der Umsetzung widerspiegelt. Der Bundesregierung
liegen bezüglich der Mittelbindung lediglich Informationen auf Ebene der
Träger, nicht aber auf Ebene einzelner Schulen, vor.
Tabelle 2: Mittelbindung im Basis-DigitalPakt Schule, aufgeschlüsselt nach
Land und Trägerschaft, zum Stichtag 30. Juni 2023 (Angaben in Euro)
Land Bundesmittel in
bewilligten und abgeschlossenen
Vorhaben aus dem Basis-
DigitalPakt Schule
kumuliert
bis 30. Juni 2023
Davon Mittel für
öffentliche Träger
Davon Mittel für freie
Träger
Baden-Württemberg 631.169.957,89 506.830.849,09 64.443.667,67
Bayern 666.267.943,94 576.865.693,50 76.784.973,30
Berlin 197.013.391,17 158.045.781,20 24.935.442,79
Brandenburg 143.868.624,97 115.971.646,66 13.402.242,93
Bremen 29.852.271,52 26.982.695,67 2.689.575,85
Hamburg1 121.005.758,781 91.031.240,27 6.504.245,37
Hessen 365.183.957,61 307.365.323,60 24.212.566,62
Mecklenburg-Vorpommern 69.549.114,45 53.468.285,45 6.269.885
Niedersachsen 393.330.363,15 330.585.374,33 22.878.153,46
Nordrhein-Westfalen 959.506.984,13 821.652.101,53 91.556.429,15
Rheinland-Pfalz 221.789.929,32 187.471.520,75 15.912.663,29
Saarland 35.620.114,00 29.948.592,49 3.097.946,61
Sachsen 246.828.656,40 204.716.402,21 37.226.193,23
Sachsen-Anhalt 131.058.087,36 107.593.260,59 11.312.299,71
Schleswig-Holstein 158.047.918,13 135.235.243,23 5.358.594,26
Thüringen 130.942.994,66 115.135.081,00 8.932.274,36
Gesamt 4.501.036.067,48 3.768.899.091,57 415.517.153,60
1 Für Hamburg besteht die Besonderheit einer Identität von Schulträger und Land. Es erfolgen
daher keine Bewilligungen im Bereich der staatlichen Schulen. Der berichtete Gesamtwert gibt
stattdessen die eingegangen vertraglichen Verpflichtungen wieder und die daraus erfolgten
Auszahlungen für umgesetzte Maßnahmenteile. Die Angaben zu Mitteln für Schulen in öffentlicher und freier
Trägerschaft hingegen basieren auf dem Bericht des Landes gem. § 18 VV.
Mittel in Höhe von 297 611 185,76 Euro lassen sich nicht eindeutig einem
öffentlichen oder freien Schulträger zuordnen, da sie – zum Beispiel als
landesweite oder länderübergreifende Maßnahme – Schulen beider Trägerformen
zugutekommen.
6. In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum
Stichtag 30. Juni 2023 gebundenen Mittel für bereits bewilligte Projekte
im Rahmen der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule
„Sofortausstattungsprogramm“ (bitte tabellarisch nach Ländern und nach Schulen
getrennt in öffentlicher und freier Trägerschaft darstellen)?
Gemäß der ZV „Sofortausstattungsprogramm“ wird im Rahmen der
Berichtspflichten nur über verwendungsnachweisgeprüfte Mittel berichtet, daher liegen
der Bundesregierung zur Mittelbindung keine Informationen vor. Der
Fortschritt in dieser ZV wird durch den Mittelabfluss in der Tabelle 1 abgebildet.
7. In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum
Stichtag 30. Juni 2023 gebundenen Mittel für bereits bewilligte Projekte
im Rahmen der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule
„Administration“ (bitte tabellarisch nach Ländern und nach Schulen getrennt in
öffentlicher und freier Trägerschaft darstellen)?
Der Bundesregierung liegen halbjährlich Daten zu Mittelabfluss und
Mittelbindung im DigitalPakt Schule vor. Die Angaben in Tabelle 3 beziehen sich auf
die Berichtslegung der Länder zum Stichtag vom 30. Juni 2023.
Die ZV „Administration“ wird auf Grundlage von Projektbewilligungen über
die gesamte Laufzeit des DigitalPakts umgesetzt, sodass die Mittelbindung den
aktuellen Stand der Umsetzung widerspiegelt. Der Bundesregierung liegen
bezüglich der Mittelbindung lediglich Informationen auf Ebene der Träger, nicht
aber auf Ebene einzelner Schulen, vor.
Tabelle 3: Mittelbindung in der Zusatzvereinbarung „Administration“,
aufgeschlüsselt nach Land und Trägerschaft, zum Stichtag vom 30. Juni 2023
(Angaben in Euro)
Land Bundesmittel in
bewilligten und
abgeschlossenen Vorhaben aus der
ZV „Administration“
kumuliert
bis 30. Juni 2023
Davon Mittel für
öffentliche Träger
Davon Mittel für freie
Träger
Baden-Württemberg 31.497.840,74 27.756.704,21 3.049.976,53
Bayern 22.678.686,56 20.791.694,47 1.886.992,09
Berlin 4.272.328,47 3.517.000 755.328,47
Brandenburg 8.697.381,86 7.906.277,50 791.104,36
Bremen 0,00 0,00 0,00
Hamburg1 12.228.108,00 11.699.768 528.340
Hessen 7.091.218,53 6.833.528,34 257.690,19
Mecklenburg-Vorpommern 0,00 0,00 0,00
Niedersachsen 17.285.479,91 0,00 0,00
Nordrhein-Westfalen 44.180.921,92 41.330.493,46 2.850.428,46
Rheinland-Pfalz 16.977.352,00 15.997.506,43 938.596,37
Saarland 6.009.850,00 5.617.633,50 0,00
Sachsen 24.034.008,62 19.444.281,24 4.339.027,38
Sachsen-Anhalt 10.671.313,95 9.515.329,20 1.155.984,75
Schleswig-Holstein 17.026.300,00 11.491.495,63 426.914,37
Thüringen 7.992.752,33 7.147.283,26 827.061,94
Gesamt 230.643.542,89 189.048.995,24 17.807.444,91
1 Für Hamburg besteht die Besonderheit einer Identität von Schulträger und Land. Es erfolgen
daher keine Bewilligungen im Bereich der staatlichen Schulen. Der berichtete Gesamtwert gibt
stattdessen die eingegangen vertraglichen Verpflichtungen wieder und die daraus erfolgten
Auszahlungen für umgesetzte Maßnahmenteile. Die Angaben zu Mitteln für Schulen in öffentlicher und freier
Trägerschaft hingegen basieren auf dem Bericht des Landes gem. § 18 VV.
Mittel in Höhe von 23 787 102,74 Euro lassen sich nicht eindeutig einem
öffentlichen oder freien Schulträger zuordnen, da einige Vorhaben
beispielsweise direkt durch die zuständigen Ministerien umgesetzt wurden.
8. In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum
Stichtag 30. Juni 2023 gebundenen Mittel für bereits bewilligte Projekte
im Rahmen der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule „Leihgeräte
für Lehrkräfte“ (bitte tabellarisch nach Ländern und nach Schulen
getrennt in öffentlicher und freier Trägerschaft darstellen)?
Gemäß der ZV „Leihgeräte für Lehrkräfte“ wird im Rahmen der
Berichtspflichten nur über verwendungsnachweisgeprüfte Mittel berichtet, daher liegen
der Bundesregierung zur Mittelbindung keine Informationen vor. Der
Fortschritt in dieser ZV wird durch den Mittelabfluss in der Tabelle 1 abgebildet.
9. Wie viele Schulen profitieren insgesamt seit Förderbeginn von den
Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule (bitte tabellarisch nach Ländern
und nach Schulen getrennt in öffentlicher und freier Trägerschaft
darstellen)?
Die Länder berichten gegenüber dem Bund gemäß den §§ 12 und 18 der im
Jahr 2019 ausgehandelten Verwaltungsvereinbarung (VV) DigitalPakt Schule
2019 bis 2024. Eine Aufschlüsselung bis auf Ebene einzelner Schulen nach
freien und öffentlichen Trägern ist darin nicht vorgesehen. Aufgrund dessen
und der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland liegen der
Bundesregierung auf dieser Ebene keine Daten vor.
Neben den Maßnahmen an Schulen gemäß § 3 Absatz 1 VV profitieren die
Schulen auch von regionalen und landesweiten sowie länderübergreifenden
Maßnahmen gemäß § 3 Absatz 2 und 3 VV. Die Angaben in Tabelle 4 basieren
auf der Berichtslegung der Länder im Rahmen des § 3 Absatz 1 VV zum
Stichtag 30. Juni 2023.
Tabelle 4: Zahl der profitierenden Schulen gemäß § 3 Absatz 1
Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zum Stichtag 30. Juni 2023
Land Zahl der profitierenden Schulen
Baden-Württemberg 4.091
Bayern 5.401
Berlin 840
Brandenburg 879
Bremen 210
Hamburg 445
Hessen 2.032
Mecklenburg-Vorpommern 376
Niedersachsen 2.770
Nordrhein-Westfalen 5.197
Rheinland-Pfalz 1.515
Saarland 237
Sachsen 1.880
Sachsen-Anhalt 872
Schleswig-Holstein 816
Thüringen 761
Gesamt 28.322
10. Wie viele Schulen profitierten zum Stichtag 31. Dezember 2022
insgesamt von den Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule (bitte
tabellarisch nach Ländern und nach Schulen getrennt in öffentlicher und freier
Trägerschaft darstellen)?
Die Länder berichten gegenüber dem Bund gemäß den §§ 12 und 18 der im
Jahr 2019 ausgehandelten Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019
bis 2024. Eine Aufschlüsselung bis auf Ebene einzelner Schulen nach freien
und öffentlichen Trägern ist darin nicht vorgesehen. Aufgrund dessen und der
föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland liegen der
Bundesregierung auf dieser Ebene keine Daten vor.
Neben den Maßnahmen an Schulen gem. § 3 Absatz 1 VV profitieren die
Schulen auch von regionalen und landesweiten sowie länderübergreifenden
Maßnahmen gemäß § 3 Absatz 2 und 3 VV. Die Angaben in Tabelle 5 basieren auf
der Berichtslegung der Länder im Rahmen des § 3 Absatz 1 VV zum Stichtag
30. Juni 2023.
Tabelle 5: Zahl der profitierenden Schulen gem. § 3 Absatz 1
Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zum Stichtag 31. Dezember 2022
Land Zahl der profitierenden Schulen
Baden-Württemberg 4.058
Bayern 4.436
Berlin 838
Brandenburg 880
Bremen 202
Hamburg 445
Hessen 2.000
Mecklenburg-Vorpommern 309
Niedersachsen 2.124
Nordrhein-Westfalen 4.926
Rheinland-Pfalz 1.320
Saarland 185
Sachsen 1.880
Sachsen-Anhalt 860
Schleswig-Holstein 549
Thüringen 666
Gesamt 25.678
11. Wie viele Schulen profitieren insgesamt seit Förderbeginn von den
Fördermitteln aus der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule
„Sofortausstattungsprogramm“ (bitte tabellarisch nach Ländern und nach
Schulen getrennt in öffentlicher und freier Trägerschaft darstellen)?
12. Wie viele Schulen profitieren insgesamt seit Förderbeginn von den
Fördermitteln aus der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule
„Administration“ (bitte tabellarisch nach Ländern und nach Schulen getrennt
in öffentlicher und freier Trägerschaft darstellen)?
13. Wie viele Schulen profitieren insgesamt seit Förderbeginn von den
Fördermitteln aus der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule
„Leihgeräte für Lehrkräfte“ (bitte tabellarisch nach Ländern und nach Schulen
getrennt in öffentlicher und freier Trägerschaft darstellen)?
Die Fragen 11 bis 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Länder berichten gegenüber dem Bund gemäß den §§ 12 und 18 der im
Jahr 2019 ausgehandelten Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019
bis 2024. Eine Aufschlüsselung bis auf Ebene einzelner Schulen ist darin nicht
vorgesehen. Aufgrund dessen und der föderalen Ordnung der Bundesrepublik
Deutschland liegen der Bundesregierung auf dieser Ebene keine Daten vor.
14. Wie viele Schulen profitieren bereits nach Kenntnis der Bundesregierung
seit Förderbeginn von dem frei zugänglichen und durch den DigitalPakt
Schule finanzierten Medienportal MUNDO im Rahmen des Projekts SO-
DIX (bitte tabellarisch nach Ländern und Jahren auflisten)?
15. Wie viele Nutzende sind nach Kenntnis der Bundesregierung in dem
Medienportal MUNDO aktuell registriert?
16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wöchentlichen
Nutzungszahlen seit Mai 2022 im Medienportal MUNDO (bitte
tabellarisch pro Monat auflisten)?
17. Wie viele Kinder beruflich Reisender profitieren nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Programmstart von dem durch den DigitalPakt Schule
finanzierten Projekt DigLu (bitte tabellarisch nach Ländern und Jahren
getrennt auflisten)?
18. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von der durch den DigitalPakt Schule finanzierten
Schulcloud-Verbundsoftware (bitte tabellarisch nach Ländern und Jahren
getrennt auflisten)?
19. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von der durch den DigitalPakt Schule finanzierten
Adaptive Learning Cloud (bitte tabellarisch nach Ländern und Jahren getrennt
auflisten)?
20. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von der durch den DigitalPakt Schule finanzierten
Mediendatenbank mit KI-gestützten Services (bitte tabellarisch nach Ländern
und Jahren getrennt auflisten)?
21. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von der durch den DigitalPakt Schule finanzierten
Weiterentwicklung des Lernmanagementsystems itslearning (bitte
tabellarisch nach Ländern und Jahren getrennt auflisten)?
22. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von dem durch den DigitalPakt Schule finanzierten
Projekt Technologiebasiertes Assessment (TBA I–III) (bitte tabellarisch
nach Ländern und Jahren getrennt auflisten)?
23. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von dem durch den DigitalPakt Schule finanzierten Tool
zur verstehensorientierten Diagnostik (SMART-Programm) (bitte
tabellarisch nach Ländern und Jahren getrennt auflisten)?
24. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von dem durch den DigitalPakt Schule finanzierten
Projekt Intelligente Tutorielle Systeme (ITS) (bitte tabellarisch nach
Ländern und Jahren getrennt auflisten)?
25. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von der durch den DigitalPakt Schule finanzierten
länderübergreifenden Umfrageplattform minnit’ (bitte tabellarisch nach
Ländern und Jahren getrennt auflisten)?
26. Wie viele Schulen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart das durch den DigitalPakt Schule finanzierte Tool IDeRBlog
(bitte tabellarisch nach Ländern und Jahren getrennt auflisten)?
27. Wie viele Schulen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart das durch den DigitalPakt Schule finanzierte Tool „Deutsch
für neu Zugewanderte“ (bitte tabellarisch nach Ländern und Jahren
getrennt auflisten)?
28. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von dem durch den DigitalPakt Schule finanzierten
Vermittlungsdienst für das digitale Identitätsmanagement in Schulen (VI-
DIS) (bitte tabellarisch nach Ländern und Jahren getrennt auflisten)?
29. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von dem durch den DigitalPakt Schule finanzierten IT-
Infrastrukturprojekt MUSES (bitte tabellarisch nach Ländern und Jahren
getrennt auflisten)?
30. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von dem durch den DigitalPakt Schule finanzierten
Vorhaben LICENCE CONNECT (bitte tabellarisch nach Ländern und Jahren
getrennt auflisten)?
31. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von der durch den DigitalPakt Schule finanzierten
Pädagogischen Cloud-Infrastruktur (PCI) (bitte tabellarisch nach Ländern und
Jahren getrennt auflisten)?
32. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von dem durch den DigitalPakt Schule finanzierten
Vorhaben Metadate for educational Media (MEM) (bitte tabellarisch nach
Ländern und Jahren getrennt auflisten)?
33. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von dem durch den DigitalPakt Schule finanzierten Portal
für berufliche Bildung (PbB) (bitte tabellarisch nach Ländern und Jahren
getrennt auflisten)?
34. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von dem durch den DigitalPakt Schule finanzierten
Vorhaben Vernetzte Zukunftslabore Digitalisierung an den Berufsbildenden
Schulen (bitte tabellarisch nach Ländern und Jahren getrennt auflisten)?
35. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von der durch den DigitalPakt Schule finanzierten
Schulsport-Arena (bitte tabellarisch nach Ländern und Jahren getrennt
auflisten)?
36. Wie viele Schulen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Programmstart von dem durch den DigitalPakt Schule finanzierten
Projekt inklusiv.digital (bitte tabellarisch nach Ländern und Jahren getrennt
auflisten)?
Die Fragen 14 bis 36 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die in diesen Fragen genannten Vorhaben beziehen sich auf
länderübergreifende Vorhaben gemäß § 3 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt
Schule 2019 bis 2024. Die Planung und Umsetzung dieser Vorhaben obliegt
gemäß § 17 Absatz 4 VV den Ländern. In jedem länderübergreifenden
Vorhaben wurde zudem ein federführendes Land benannt. Der Bundesregierung
liegen daher keine Informationen zu den konkreten Nutzendenzahlen oder der
Anzahl der Schulen, die von den Vorhaben profitieren, vor.
In der Tabelle 6 werden die zum Stichtag 30. Juni 2023 bewilligten
länderübergreifenden Vorhaben mit dem jeweils zuständigen federführenden Land
aufgeführt.
Tabelle 6. Übersicht über länderübergreifende Vorhaben im DigitalPakt Schule
Länderübergreifendes Vorhaben Federführendes Land
Adaptive Learning Cloud (ALC) Hamburg
DigLu Nordrhein-Westfalen
EduCheck Rheinland-Pfalz
IDeRBlog ts Saarland
Inklusiv.digital Schleswig-Holstein
Intelligente Tutorielle Systeme (ITS) Sachsen
its Learning Bremen
Länderübergreifende
Umfrageplattform minnit‘
Baden-Württemberg
License Connect Rheinland-Pfalz
Mediendatenbank mit KI-gestützten
Services
Baden-Württemberg
Länderübergreifendes Vorhaben Federführendes Land
Metadate for educational Media
(MEM)
Hamburg
MUSES – ein schulträgerzentriertes
IT-Infrastrukturprojekt
Baden-Württemberg
Pädagogische Cloud-Infrastruktur
(PCI)
Hamburg
Portal berufliche Bildung Baden-Württemberg
Schulcloud-Verbund Niedersachsen
Schulsport-Arena Baden-Württemberg
SODIX/MUNDO Hamburg
Technologiebasiertes Assessment
(TBA)
Baden-Württemberg
Technologiebasiertes Assessment
(TBA II)
Schleswig-Holstein
Technologiebasiertes Assessment
(TBA III)
Nordrhein-Westfalen
Tool zur verstehensorientierten
Diagnostik (SMART-Programm)
Niedersachsen
Vermittlungsdienst für das digitale
Identitätsmanagement in Schulen (VI-
DIS)
Mecklenburg-Vorpommern
Vernetzte Zukunftslabore
Digitalisierung an den Berufsbildenden Schulen
Nordrhein-Westfalen
2P-Diagnose- und Fördertool für
zugewanderte Schülerinnen und Schüler
in der Primarstufe
Rheinland-Pfalz
2P Lerntool DaZ: Entwicklung eines
adaptiven Lerntools für Deutsch als
Zweitsprache
Rheinland-Pfalz
Weitere Informationen zu den länderübergreifenden Vorhaben können der
Webseite der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland entnommen werden.
37. Wie vielen Schulen wurde bisher nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau eine
Gigabitversorgung ermöglicht (bitte für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022 und
das erste Halbjahr 2023 getrennt und nach Ländern differenziert
angeben)?
Eine Übersicht über die Anzahl der angeschlossenen Schulen in den Jahren
2016 bis Mitte 2023 in der Breitbandförderung des Bundes ist der Anlage* zu
entnehmen.
38. Wie viele Schulen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
eine funktionsfähige und belastbare WLAN-Ausleuchtung auf dem
gesamten Schulgelände (bitte tabellarisch nach Ländern und nach Schulen
getrennt in öffentlicher und freier Trägerschaft darstellen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 bis 13 verwiesen.
39. Wie viele Mittel sind seit 2019 im Rahmen des
Schulsanierungsprogramms (KInvFG Kapitel 2) abgeflossen (bitte für die Jahre 2019, 2020,
2021, 2022 und das erste Halbjahr 2023 getrennt und nach Ländern
differenziert angeben)?
Die entsprechenden Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Tabelle 7: Übersicht über Finanzhilfen gemäß dem Gesetz zur Förderung von
Investitionen finanzschwacher Kommunen
(Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) Kapitel 2
Land
Finanzhilfen gemäß § 10 KInvFG (in Millionen Euro)
insgesamt davon abgerufen2018 2019 2020 2021 2022 2023*) Gesamt
Baden-
Württemberg 251,24 0,00 3,14 27,09 32,36 40,92 31,52 135,04
Bayern 293,05 0,00 17,17 55,16 54,03 37,65 9,85 173,87
Berlin 140,40 0,00 0,00 0,00 66,33 14,57 0,00 80,90
Brandenburg 102,37 0,00 0,00 14,74 28,09 22,14 9,89 74,86
Bremen 42,43 0,97 2,88 6,67 10,07 15,04 2,90 38,53
Hamburg 61,43 0,00 5,67 39,61 8,37 7,77 0,00 61,43
Hessen 329,98 0,87 4,50 20,09 27,42 50,77 36,07 139,72
Mecklenburg-
Vorpommern 75,23 0,00 0,00 0,00 3,18 11,43 0,00 14,61
Niedersachsen 288,79 2,20 24,14 46,24 41,38 27,34 25,49 166,79
Nordrhein-
Westfalen 1.120,60 14,40 92,01 148,79 147,45 116,32 49,87 568,86
Rheinland-Pfalz 256,60 0,00 8,38 20,91 23,88 30,78 11,43 95,38
Saarland 72,00 0,00 1,06 2,71 7,21 6,03 5,84 22,86
Sachsen 177,91 0,00 6,03 23,43 26,37 43,61 0,00 99,43
Sachsen-Anhalt 116,43 0,00 0,87 1,73 9,22 28,51 11,14 51,47
Schleswig-
Holstein 99,74 0,00 2,77 8,99 12,55 17,18 8,96 50,44
Thüringen 71,82 0,86 14,05 16,96 23,63 9,49 0,00 64,99
Gesamt 3.500,00 19,31 182,67 433,13 521,54 479,56 202,96 1.839,18
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8382 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
*) zum 30. Juni 2023
Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen
40. Wie viele Mittel sind aktuell im Rahmen des Schulsanierungsprogramms
(KInvFG Kapitel 2) gebunden (bitte tabellarisch nach Ländern getrennt
auflisten)?
Über den Stand der Umsetzung des Schulsanierungsprogramms berichten die
Länder dem Bundesministerium der Finanzen einmal jährlich. Zum aktuell
vorliegenden Stand vom 31. März 2023 waren rund 96 Prozent der Bundesmittel
gebunden. Die gebundenen Mittel verteilen sich auf die Länder wie folgt:
Tabelle 8: Gebundene Mittel gemäß KInvFG Kapitel 2
Land gebundene Mittel zum
31. März 2023
(in Millionen Euro)
Anteil an den
Finanzhilfen
(in Prozent)
Baden-Württemberg 251,07 99,9
Bayern 293,05 100,0
Berlin 126,84 90,3
Brandenburg 101,83 99,5
Bremen 42,43 100,0
Hamburg 61,43 100,0
Hessen 329,87 100,0
Mecklenburg-
Vorpommern 75,23 100,0
Niedersachsen 288,79 100,0
Nordrhein-Westfalen 995,13 88,8
Rheinland-Pfalz 253,93 99,0
Saarland 65,01 90,3
Sachsen 177,91 100,0
Sachsen-Anhalt 115,84 99,5
Schleswig-Holstein 97,84 98,1
Thüringen 71,81 100,0
Gesamt 3.347,99 95,7
Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen
41. Wie viele Schulen profitieren insgesamt seit Beginn des
Schulsanierungsprogramms (KInvFG Kapitel 2) von den Finanzmitteln (bitte
tabellarisch nach Ländern getrennt auflisten)?
Die Länder melden dem Bund nicht die Anzahl von Schulen, in denen
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, sondern nur die Anzahl der
Maßnahmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Anzahl der Schulen zumindest
annähernd mit der Anzahl der sanierten Schulen übereinstimmt. Die Anzahl der
von den einzelnen Ländern gemeldeten Maßnahmen ist der Tabelle 9 zu
entnehmen.
Tabelle 9: Anzahl der Maßnahmen gemäß KInvFG Kapitel 2
Land Anzahl der Maßnahmen
(Stand 31. März 2023)
Baden-Württemberg 269
Bayern 724
Berlin 110
Brandenburg 217
Bremen 43
Hamburg 11
Hessen 270
Mecklenburg-Vorpommern 13
Niedersachsen 1.326
Nordrhein-Westfalen 1.159
Rheinland-Pfalz 387
Saarland 172
Sachsen 446
Sachsen-Anhalt 208
Schleswig-Holstein 79
Thüringen 29
Gesamt 5.463
42. Bis wann benötigen Kommunen mit Blick auf die Verabschiedung ihrer
Haushalte und gegebenenfalls Doppelhaushalte nach Kenntnis der
Bundesregierung spätestens eine Entscheidung von Bund und Ländern zu
möglichen Folgeförderungen des DigitalPakts Schule?
Die Kommunen stellen ihre Haushalte als souveräne Teile der
verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unter den für sie jeweils
geltenden landesrechtlichen Vorgaben auf.
43. Wie soll nach Vorstellung von der Bundesministerin für Bildung und
Forschung, Bettina Stark-Watzinger, verhindert werden, dass ähnliche
Effekte wie Ende 2022 im Rahmen des Sprachkita-Programms entstehen
und Kommunen aufgrund fehlender Zusagen zu einem Digitalpakt 2.0
ihre Verträge mit IT-Administratoren aufkündigen müssen?
Im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode ist festgehalten, dass der Bund
weiterhin die Länder und Kommunen bei der Digitalisierung des
Bildungswesens unterstützen wird. Wie in der Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt
Schule geregelt, sind laufende Projekte bis zum Jahr 2025 finanziert, die
länderübergreifenden Projekte sogar bis Ende 2026. Die konkrete Ausgestaltung
eines Digitalpakt 2.0 ist Gegenstand laufender Abstimmungen innerhalb der
Bundesregierung und mit den Ländern. Dabei kann die Unterstützung des
Bundes die nötigen Investitionen der Länder immer nur ergänzen. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen.
Anlage - Antwort zu Frage 37 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/8193
Anzahl der angeschlossenen Schulen in den Jahren 2016 bis Mitte 2023 in der Breitbandförderung des Bundes (Datenstand: Ende Juni 2023)*
Land
2019
2020
2021
2022
1. Halbjahr
2023
angeschlossene Schulen
Gesamt
Schulen in der
Förderung
prozentualer Anteil der
angeschlossenen
Schulen
Baden-Württemberg 0 0 129 0 0 129 1.743 7,4%
Bayern 0 6 16 5 5 32 190 16,8%
Berlin 0 0 0 0 0 0 0 -
Brandenburg 0 0 0 0 0 0 561 0,0%
Hansestadt Bremen 0 0 0 0 0 0 1 0,0%
Hansestadt Hamburg 0 0 0 0 0 0 0 -
Hessen 31 0 186 97 287 601 1.331 45,2%
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0 2 8 10 557 1,8%
Niedersachsen 3 93 317 162 135 710 1.618 43,9%
Nordrhein-Westfalen 0 1 98 169 308 576 3.167 18,2%
Rheinland-Pfalz 0 0 113 73 49 235 1.063 22,1%
Saarland 0 0 0 0 0 0 316 0,0%
Sachsen 0 0 40 2 105 147 1.304 11,3%
Sachsen-Anhalt 0 3 12 7 48 70 377 18,6%
Schleswig-Holstein 0 0 6 3 0 9 196 4,6%
Thüringen 0 0 2 40 40 82 648 12,7%
Summe 34 103 919 560 985 2.601 13.072 19,9%
* Berücksichtigt den postalischen Eingang von Verwendungsnachweisen zu Projekten, welche Schulanschlüsse beinhalten. Die bauliche Realisierung wird im Förderverfahren erst mit den Verwendungsnachweisen gemeldet.
Hinweis: Gemäß Daten des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie liegt die Gesamtzahl aller Schulen in Deutschland bei 33.561 (Stand: Ende 2022)
1 von 1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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