Antwort
der Bundesregierung
der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8227 –
Zukunft der Lebendtiertransporte von Deutschland in Nicht-EU-Länder
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 28. Oktober 2022 verkündete das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL), dass es „bilaterale Veterinärbescheinigungen für den
Export von Wiederkäuern zu Zuchtzwecken zum 1. Juli 2023 zurückzieht“
(
www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/148-tiertransport
e.html). Das bedeutet, dass diese Bescheinigungen der deutschen Wirtschaft
bei Exporten dann nicht mehr zur Verfügung stehen, was nach Auffassung der
Fragesteller eine massive Beeinträchtigung der Exporte unter anderem in
folgende Länder zur Folge hätte: Ägypten, Algerien, Irak, Iran, Jordanien,
Libanon, Libyen, Marokko, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate.
Das BMEL greift nach Auffassung der Fragesteller durch dieses Vorgehen in
deutsche Handelsbeziehungen ein und sorgt dafür, dass die Verantwortung für
einen tierwohlkonformen Transport hinter deutsche Grenzen in das EU-
Umland verlagert wird und nicht mehr kontrolliert werden kann. Das Tierwohl bei
Zuchtrindertransporten in die oben genannten Länder kann ab dem 1. Juli
2023 nicht mehr nach deutschen Standards umgesetzt werden.
1. Wie hat sich der Export von Zuchtrindern in den letzten zehn Jahren in
Deutschland und in der EU entwickelt (bitte nach Warenwert und
Zielländern sortieren)?
2. Welche wirtschaftliche Bedeutung hat der Export deutscher Zuchtrinder
(bitte nach EU-Mitgliedstaaten und Drittländern aufschlüsseln) aus Sicht
der Bundesregierung?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Entwicklung des Exportes von Zuchtrindern kann der Anlage entnommen
werden.* Der Wert aller deutschen Exporte betrug rund 1 379,35 Mrd. Euro im
Jahr 2021. Der Wert der ausgeführten Zuchtrinder betrug rund 136,52 Mio.
Euro. Dies entspricht 0,01 Prozent des gesamten Ausfuhrvolumens. Der Wert
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8682 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8682
20. Wahlperiode 06.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 29. September 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der ausgeführten Zuchtrinder in die Europäische Union (EU) betrug rund
80,1 Mio. Euro, dies entspricht rund 0,006 Prozent der gesamten Ausfuhren
Deutschlands.
3. Welche Drittländer sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung auf den
Import von Zuchtrindern angewiesen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist kein Land auf den Import lebender
Rinder angewiesen, da es in allen vom Fragesteller genannten Ländern mittlerweile
entsprechende Herden/Bestände gibt.
Um diese dauerhaft vital zu halten, ist der Import von Rindergenetik
ausreichend.
4. Auf welche Quellen (Zahlen, Daten, Fakten) und auch
wissenschaftlichen Erkenntnisse beruft sich das BMEL, die das Vorgehen des
Zurückziehens der bilateralen Veterinärzertifikate rechtfertigen?
Lange Beförderungen über weite Strecken auf der Straße und dem Seeweg
gehen mit hohen Belastungen für die Tiere einher. Tierschonende Alternativen,
wie der Export von genetischem Zuchtmaterial oder Fleisch, stehen zur
Verfügung und können ausgebaut werden. Daher sollen solche Transporte nicht mehr
durch vom Bund verhandelte Veterinärbescheinigungen unterstützt werden.
Die Europäische Kommission hat die European Food Safety Authority (EFSA)
beauftragt, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu evaluieren und
Empfehlungen auszusprechen. Gemäß EFSA gehen Tiertransporte mit Belastungen für die
Tiere (hier: Rinder) einher, die als eindeutig tierschutzrelevant eingestuft
werden*. Die Belastungen nehmen mit der Transportdauer sowie der Anzahl an
Be- und Entladevorgängen zu.
Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Prüfung von
mutmaßlichen Verstößen bei der Anwendung von EU-Rechtsvorschriften zum Schutz
von Tieren beim Transport und damit verbundenen Vorgängen innerhalb und
außerhalb der EU (ANIT-Ausschuss) des Europäischen Parlaments vom
Dezember 2021 kam zu der Schlussfolgerung, dass Tiertransporte in Drittländer
besondere Herausforderungen darstellen**.
Im Februar 2021 fasste der Bundesrat eine Entschließung „zum Verbot einer
Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten“***, um Tiere vor
tierschutzwidriger Behandlung zu schützen.
Im Juni 2021 billigte der Rat der EU-Schlussfolgerungen „zum Schutz von
Tieren beim Langstreckentransport auf See in Drittländer“****. Deutschland,
Luxemburg und die Niederlande gaben eine Erklärung ab, in der sie „ein EU-
weites Verbot von Langstreckentransporten lebender Tiere in Drittländer
sowohl auf der Straße als auch auf dem Seeweg“ fordern und sich für „einen
Wechsel vom Transport lebender Tiere hin zu einem Handel mit Fleisch und
Schlachtkörpern sowie mit genetischem Material“ aussprechen*****.
*
https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/7442
**
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0350_DE.html
***
https://dip.bundestag.de/vorgang/entschlie%C3%9Fung-des-bundesrates-zum-verbot-einer-bef%C3%B6rderung-von-t
ieren-in/271434
****
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10235-2021-INIT/de/pdf
*****
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10086-2021-ADD-1/de/pdf
5. Stellt die fehlende Akkreditierung der Versorgungsstellen einen Grund
für diesen Eingriff dar?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verfolgt
seit längerem das Ziel, dass wirtschaftsseitig nachgewiesen wird, dass
Versorgungsstellen in Transit- und gegebenenfalls Drittländern geeignet sind, die
entsprechenden Tierarten adäquat und tierschutzkonform unterzubringen und
versorgen zu können. Dieser Nachweis gelang nicht.
Unabhängig davon ist festzustellen, dass die Belastungen der Tiere nicht nur
auf ungeeigneten oder nicht vorhandenen Versorgungsstellen beruhen. Ferner
wird auf die Antwort auf Frage 4 verwiesen. Daher wurde aus Gründen des
Tierschutzes von dieser Form der Exportunterstützung Abstand genommen.
Es ist festzuhalten, dass diese Maßnahme kein Exportverbot darstellt. Es
existiert derzeit keine rechtliche Grundlage für ein generelles Exportverbot.
Durch das Zurückziehen der Veterinärbescheinigungen hat die Politik die
gezielte Exportunterstützung in Bezug auf lange Beförderungen lebender Tiere
beendet.
6. Wer ist nach deutschem Recht für die Validierung und Akkreditierung
der Versorgungsstellen in Drittländern verantwortlich, und wenn dies in
die Zuständigkeit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) fällt,
was sind die Gründe, dass offenbar keine geeigneten Versorgungsstellen
in Drittländern akkreditiert wurden?
Als nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland hat die
deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Akkreditierung von
Konformitätsbewertungsstellen als gesetzlichen Auftrag. Mit einer Akkreditierung bestätigt
die DAkkS, dass Organisationen wie Prüf-, Inspektions- und
Zertifizierungsstellen ihre Tätigkeiten nach international gültigen Maßstäben kompetent
erbringen können. Eine rechtliche Regelung zur Zertifizierung von
Versorgungsstellen in Drittländern existiert nicht.
Den Wirtschaftsbeteiligten wurde bereits seit März 2021aufgetragen, eine
Zertifizierung der Versorgungsstellen und eine Akkreditierung der entsprechenden
Konformitätsbewertungsstelle (z. B. TÜV) durch die DAkkS vorzunehmen,
sofern das BMEL Veterinärverhandlungen zum Export von Zuchtrindern mit
Drittländern aufnehmen soll. Da die Wirtschaftsbeteiligten eine solche Leistung
nicht erbringen wollten, wurden nach hiesiger Kenntnis bisher keine
Versorgungsstellen in Drittländern unabhängig zertifiziert.
7. Hat das BMEL eine Folgenabschätzung vorgenommen zu den
Auswirkungen, die das Zurückziehen der bilateralen Veterinärbescheinigungen
auf den Export von Deutschland in die genannten Drittländer hat, und
wenn nein, warum nicht?
Eine Gesetzesfolgenabschätzung war nicht erforderlich, da keine
Rechtsänderungen vorgenommen wurden. Das Zurückziehen aus Gründen des
Tierschutzes erfolgte mit Ankündigung und mehrmonatiger Vorlauffrist.
8. Wie bewertet die Bundesregierung ihr Vorgehen im Hinblick auf die
geltende Verordnung (EG) Nummer 1/2005 des Rates, die es den anderen
EU-Mitgliedstaaten weiter uneingeschränkt erlaubt, Zuchttiere in
Drittländer zu exportieren?
Das BMEL hat sich aus Gründen des Tierschutzes dazu entschieden, die
Ausfuhr lebender Wiederkäuer zu Zuchtzwecken nicht mehr aktiv durch
Verhandlungen mit Drittländern zu unterstützen. Diesem Entschluss folgt nun auch die
Niederlande, die ebenfalls angekündigt hat, ihre bilateralen
Veterinärbescheinigungen für Zuchtwiederkäuer zum 31. Dezember 2023 zurückzuziehen.
Ferner setzt sich das BMEL auch auf europäischer Ebene, unter anderem im
Rahmen der Vught-Gruppe (Niederlande, Schweden, Belgien, Dänemark und
Deutschland sowie seit kurzem Österreich) für eine ambitionierte
Überarbeitung der Tiertransportvorschriften in der EU ein.
Das BMEL führt damit die politischen Bestrebungen zur Verbesserung des
Tierschutzes in der EU und in Deutschland fort, die bereits in der 19.
Wahlperiode begonnen wurden. Auch die Zertifizierung der Versorgungsstellen für
alle abzufertigenden Langstreckentransporte wurde bereits in der vergangenen
Legislaturperiode unter der damaligen Hausleitung gefordert.
9. Werden die fehlenden deutschen Exporte nach Ansicht der
Bundesregierung von anderen EU-Mitgliedstaaten übernommen?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Welche Möglichkeiten bestehen derzeit bundesweit und welche sind
entsprechend geplant, um Wirtschaftsbeteiligte durch die Einschränkung des
Exports von Zuchtrindern in Drittstaaten finanziell zu unterstützen?
Die Ausfuhr von Zuchtrindern kann grundsätzlich weiterhin erfolgen, es
besteht kein Exportverbot. Finanzielle Unterstützungen sind nicht geplant.
11. Bestehen Planungen zu anderen Absatzwegen und
Vermarktungsstrukturen, um die Wettbewerbseinschränkung im deutschen Markt
auszugleichen?
Der Fokus der Verhandlungen mit Drittländern liegt verstärkt auf der Ausfuhr
genetischen Materials, wie zum Beispiel Rindersamen und Rinderembryonen.
In diesem Zusammenhang stehen den interessierten Zuchtverbänden und -
unternehmen grundsätzlich die Möglichkeiten einer Förderung durch das
Exportförderprogramm des BMEL offen.
12. In welchem Maße ist der Export von Embryonen und Sperma nach
Auffassung des BMEL geeignet, den Lebendtierexport von Zuchtfärsen zu
ersetzen?
Die Ausfuhr genetischen Materials ist geeignet, um Drittländer im weiteren
Aufbau und/oder Erhalt einer gesunden und standortangepassten
Zuchtpopulation zu unterstützen. Angesichts der in der Antwort zu Frage 4 dargelegten
Tierschutzproblematik ist diese Alternative zu bevorzugen.
13. Hat das BMEL Kenntnis über Transport, Unterbringung, Versorgung und
Behandlung der Tiere vor Ort, und wenn ja, woher stammen diese
Informationen?
Die Zuständigkeit für den Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit
zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien
64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97
(Verordnung (EG) Nr. 1/2005) liegt bei den Ländern. Die zuständigen Länderbehörden
führen eine Plausibilitätsprüfung der vom Transportunternehmen
beziehungsweise Organisator eingereichten Transportplanung durch. Das schließt das
Anfordern von Nachweisen zu Versorgungsstationen, einschließlich von
Reservierungsbestätigungen über geplante Ankünfte von Tieren an den
Versorgungsstellen, in den Drittländern ein.
14. In welchem Umfang treten nach Erkenntnissen der Bundesregierung
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die Verordnung (EG) Nummer
1/2005 des Rates bei dem Transport von Zuchtrindern aus Deutschland
in diese Drittländer auf?
Darüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Die retrospektive Kontrolle
der durchgeführten Tiertransporte liegt in der Zuständigkeit der Länder.
15. Wie bewertet die Bundesregierung das Tierschutzniveau in der deutschen
Tierhaltung im Vergleich zur Tierhaltung in den 26 weiteren
Mitgliedstaaten der EU?
Für bestimmte Tierarten existieren EU-weit geltende Mindeststandards, sodass
ein vergleichbares Tierschutzniveau sichergestellt ist. Daneben sind die
Empfehlungen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in
landwirtschaftlichen Tierhaltungen sowie die Standards des „Terrestial Animal
Health Code“ der World Organisation for Animal Health für alle
Mitgliedstaaten relevant. Einige Mitgliedstaaten haben zu einzelnen Aspekten national
weitergehende Anforderungen vorgesehen, so auch Deutschland. Ein
systematischer Vergleich über solche Regelungen der Mitgliedstaaten liegt der
Bundesregierung nicht vor.
16. Wie bewertet die Bundesregierung das Tierschutzniveau auf deutschen
Transporten im Vergleich zu Transporten aus den 26 weiteren
Mitgliedstaaten und den Nicht-EU-Staaten?
Der Tierschutz beim Transport ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in der
EU harmonisiert. Die Europäische Kommission setzt sich für einheitliche
Anwendung und Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ein und richtet
ihre Audittätigkeiten danach aus. Ein systematischer Vergleich über das
Tierschutzniveau zwischen Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Staaten liegt der
Bundesregierung nicht vor.
17. Wie soll eine Validierung von Versorgungsstellen erfolgen, um in
Zukunft einen tierschutzkonformen Lebendtiertransport gewährleisten zu
können?
Die Tierschutzkonformität der Transportdurchführung im Sinne der
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ist bereits jetzt sicherzustellen. Auf die Antwort zu Frage
6 wird verwiesen.
Das BMEL hat in einem gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten
verfassten Positionspapier* die Notwendigkeit der Zertifizierung von
Versorgungstellen in Drittländern, inklusive der Forderung, dass die Zertifizierungsstandards
den Anforderungen des EU-Rechts entsprechen müssen, an die Europäische
Kommission herangetragen.
18. Haben zu diesem Vorgehen Gespräche mit Wirtschaftsbeteiligten
stattgefunden, und wenn ja, wann, und unter welcher Beteiligung aus dem
BMEL?
Den Wirtschaftsbeteiligten wurde im März 2021 mitgeteilt, dass das BMEL vor
Neuverhandlung oder Aktualisierung von Veterinärbescheinigungen den
Nachweis einer unabhängigen Zertifizierung geeigneter Versorgungsstellen in
Drittländern fordert. Da dieser Forderung nicht nachgekommen wurde, wurden
keine weiteren Gespräche zu diesem Vorgehen geführt.
19. Haben zu diesem Vorhaben Gespräche mit
Nichtregierungsorganisationen stattgefunden, und wenn ja, wann, und unter welcher Beteiligung
aus dem BMEL?
Es haben keine Gespräche stattgefunden.
20. Haben zu diesem Vorgehen Gespräche mit der DAkkS stattgefunden, und
wenn ja, wann, und mit wem?
Am 15. Februar 2021 fand ein Gespräch zwischen der DAkkS und dem
zuständigen BMEL-Fachreferat statt.
21. Gibt es für eine Akkreditierung über die DAkkS bereits Leitfäden oder
Indikatoren, die an den Versorgungsstellen geprüft werden sollen, und
wenn ja, auf welcher Grundlage wurden diese entwickelt?
Da der Verband nicht bereit war, ein entsprechendes Programm bei der DAkkS
aufzusetzen, sind entsprechende Leitfäden nach hiesiger Kenntnis nicht erstellt
worden. Generell sollten etwaige Prüfkriterien den Anforderungen an EU-
Kontrollstellen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1255/97 entsprechen.
22. Wurden Initiativen und Informationen der Wirtschaftsbeteiligten
anerkannt und unterstützt, die eine Validierung der Versorgungsstellen
vorantreiben oder sogar vornehmen würden?
Der Bundesregierung sind keine Initiativen bekannt, die eine Validierung der
Versorgungsstellen vornehmen würden. Der Tierwohlstandard Tiertransport der
*
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/positionspapier-eu-tierschutztransport-vo.html
Wirtschaft kann nach Einschätzung der Bundesregierung nicht einen
Validierungs-/Zertifizierungsprozess einer unabhängigen Stelle ersetzen.
23. Wann, und mit welchen Drittstaaten hat das BMEL über den Export von
Zuchttieren aus Deutschland gesprochen?
Im Rahmen der Verhandlungen mit Drittländern wurden regelmäßig auch
Tierschutzanforderungen bei der Ausfuhr von Zuchtrindern thematisiert.
Dabei spielte auch eine Rolle, dass Zuchtrinder in den Zielländern mitunter
nicht für die Zucht, sondern für andere Zwecke verwendet werden. Das BMEL
legt den Fokus der Verhandlungen daher auf den im Hinblick auf den
Tierschutz unproblematischen und auch nachhaltigeren Export von genetischem
Material.
Anlage 1 zu Frage 2 der KA 20/8227
BML-WG1_WR_PL_Ausfuhr
Partner Wiraum Partnerland 2013 2013 2014 2014 2015 2015 2016 2016 2017 2017 2018 2018 2019 2019 2020 2020 2021 2021 2022, vorl. 2022, vorl.
Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder Zuchtrinder
Ausfuhr Stück Ausfuhr 1000 € Ausfuhr Stück Ausfuhr 1000 € Ausfuhr Stück Ausfuhr 1000 € Ausfuhr Stück Ausfuhr 1000 € Ausfuhr Stück Ausfuhr 1000 € Ausfuhr Stück Ausfuhr 1000 € Ausfuhr Stück Ausfuhr 1000 € Ausfuhr Stück Ausfuhr 1000 € Ausfuhr Stück Ausfuhr 1000 € Ausfuhr Stück Ausfuhr 1000 €
Welt insgesamt 71.481 120.905 95.916 162.188 114.376 201.909 126.175 204.777 142.520 250.360 129.633 222.801 124.016 204.668 107.260 168.069 88.694 136.517 41.680 77.577
EU insgesamt 33.510 50.898 41.057 60.806 52.260 77.249 53.046 70.081 60.472 88.623 58.104 83.995 67.797 94.504 65.173 87.140 57.511 80.087 28.184 50.069
EU-27 - ab 2020 Niederlande 6.166 8.378 7.338 8.985 14.780 19.729 11.197 12.874 8.935 12.421 10.256 14.339 25.637 33.450 25.480 31.148 20.761 28.502 8.205 14.691
EU-27 - ab 2020 Italien 5.459 9.170 7.504 12.236 5.776 9.331 8.475 12.254 7.712 12.693 8.354 13.434 9.990 16.013 8.496 13.342 8.253 13.472 3.903 8.087
EU-27 - ab 2020 Belgien 3.126 4.353 2.770 3.092 4.873 6.251 4.334 4.900 7.143 8.426 6.158 8.065 7.317 9.606 5.896 8.419 4.850 7.511 3.386 6.717
EU-27 - ab 2020 Ungarn 3.542 5.424 5.376 8.835 10.970 18.128 12.702 16.334 9.456 14.404 8.452 11.924 7.087 9.777 6.599 8.675 5.814 7.335 4.342 6.081
EU-27 - ab 2020 Polen 5.680 8.912 6.060 8.999 5.505 7.619 4.971 5.951 6.421 8.584 6.676 9.026 6.186 7.810 6.699 7.694 9.409 11.156 3.178 5.152
EU-27 - ab 2020 Luxemburg 228 384 224 436 497 542 653 699 1.114 1.248 1.531 1.944 1.440 1.978 2.308 2.966 1.599 2.141 1.341 2.361
EU-27 - ab 2020 Spanien 2.695 4.461 3.990 6.531 4.211 6.787 2.145 3.130 3.038 4.700 2.970 4.660 2.191 3.618 1.885 2.907 1.408 2.245 1.173 1.958
EU-27 - ab 2020 Österreich 1.444 2.095 1.456 2.120 338 642 1.262 2.157 5.837 9.315 6.005 8.460 1.268 1.604 2.848 4.294 1.144 1.731 889 1.483
EU-27 - ab 2020 Kroatien 349 524 42 64 835 1.016 292 399 581 787 700 1.144 1.658 2.809 484 691 461 699 397 791
EU-27 - ab 2020 Lettland 807 1.046 332 289 160 235 637 864 1.389 1.900 1.125 1.472 361 635 556 754 983 1.021 173 468
EU-27 - ab 2020 Tschech. Rep. 362 597 411 579 287 458 138 195 381 401 141 342 779 1.083 1.036 1.554 549 817 243 453
EU-27 - ab 2020 Litauen 201 339 31 45 174 370 100 122 27 56 79 75 242 400 457 626 244 409
EU-27 - ab 2020 Irland 1 1 56 109 118 146 210 316 192 245 291 411 265 312 516 561 264 391
EU-27 - ab 2020 Dänemark 69 128 16 125 44 113 21 59 37 172 29 107 27 107 110 271 22 61 32 193
EU-27 - ab 2020 Estland 13 53 27 112 531 1.146 1.429 3.105 818 1.686 467 942 178 306 25 79 31 160
EU-27 - ab 2020 Portugal 372 602 68 103 74 91 68 109 34 47 170 256 255 436 34 47 88 157
EU-27 - ab 2020 Frankreich 948 1.361 560 882 104 155 146 227 116 190 621 934 434 683 431 673 5 15 77 151
EU-27 - ab 2020 Griechenland 446 615 1.249 1.657 810 1.220 605 829 524 727 608 901 339 493 94 122 91 160 65 113
EU-27 - ab 2020 Rumänien 1.780 2.808 2.545 4.001 1.999 2.932 3.101 4.618 2.816 4.345 3.074 4.997 1.116 1.876 474 750 428 794 66 96
EU-27 - ab 2020 Slowakei 4 5 378 658 63 104 227 275 62 103 258 391 31 62
EU-27 - ab 2020 Bulgarien 193 247 710 1.146 240 359 532 932 3.331 5.257 568 826 378 611 423 720 396 644 33 60
EU-27 - ab 2020 Slowenien 2 3 38 62 1 2 14 17 42 61 83 140 69 105 48 79 23 35
EU-27 - ab 2020 Schweden 1 2 1 2 1 7
EU-27 - ab 2020 Malta 1 1 82 82
EU-27 - ab 2020 Zypern 0 0 99 177 98 167 558 881 461 804
Drittländer insgesamt 37.971 70.007 54.859 101.382 62.116 124.660 73.129 134.696 82.048 161.737 71.529 138.806 56.219 110.164 42.087 80.929 31.183 56.430 13.496 27.508
Drittländer (27) ab 2020 Ägypten 1.412 2.998 529 1.101 2.800 6.224 2.146 3.686 986 1.606 750 1.696 1.000 2.171 2.492 5.319 2.570 5.273 4.816 11.161
Drittländer (27) ab 2020 Marokko 4.897 8.916 7.743 15.015 1.724 2.996 6.848 11.679 5.180 9.295 5.738 11.006 5.266 9.879 6.809 12.886 4.542 8.430 2.942 5.618
Drittländer (27) ab 2020 Verein. Königreich 4.446 7.218 6.961 11.319 3.470 5.361 4.375 5.477 2.945 4.208 3.669 5.367 3.880 5.984 5.048 7.604 5.771 8.887 2.964 5.393
Drittländer (27) ab 2020 Bosnien-Herzegowina 450 789 150 167 794 1.343 43 69 92 166 186 342 581 1.135
Drittländer (27) ab 2020 Schweiz 284 711 139 391 189 381 271 602 200 487 227 499 263 547 301 669 623 1.208 504 1.065
Drittländer (27) ab 2020 Russland 937 2.456 8.116 19.316 4.601 10.773 7.730 14.015 17.923 36.751 21.164 44.178 27.373 56.998 12.568 25.923 14.959 27.970 284 711
Drittländer (27) ab 2020 Kosovo -ab Juni 2005 163 250 300 455 238 302 360 464 268 329 119 157 222 349 450 580 660 826 423 610
Drittländer (27) ab 2020 Nordmazedonien 192 359 615 1.132 195 364 96 190 256 563
Drittländer (27) ab 2020 Tunesien 1.059 1.826 294 575 558 1.006 65 132 515 1.036 435 854 185 372 32 69 132 328
Drittländer (27) ab 2020 Türkei 2.926 5.297 7.595 13.956 22.207 48.164 29.031 62.599 30.120 60.061 15.238 27.046 1.951 2.635 1.405 2.644 288 549 231 219
Drittländer (27) ab 2020 Rep. Moldau 93 146 475 692 365 562 134 248 193 364 118 257 162 334 248 504 99 198 87 202
Drittländer (27) ab 2020 Libanon 3.161 3.646 8.191 9.048 5.688 7.040 9.785 10.305 2.911 3.701 768 958 466 532 729 1.093 306 548 102 172
Drittländer (27) ab 2020 Montenegro -ab Juni 2005 28 90 113 208 10 23 136 272 40 82 110 198 28 55 61 128
Drittländer (27) ab 2020 Albanien 66 117 33 62 96 79 367 453 495 688 226 325 99 116
Drittländer (27) ab 2020 Belarus (Weißrussland) 39 247 201 565 198 506 656 1.480 586 1.209 12 83
Drittländer (27) ab 2020 Verein. Arab. Emirate 495 1.279 650 1.486 165 441 5 13 2 4
Drittländer (27) ab 2020 Norwegen 20 39
Drittländer (27) ab 2020 Ukraine 38 92 61 73 35 104 407 727 951 1.830 1.101 2.027
Drittländer (27) ab 2020 Georgien 65 151 91 211 130 305 128 246 164 372 625 1.188 68 127
Drittländer (27) ab 2020 Armenien 634 1.327 65 151 322 662 124 277 66 152
Drittländer (27) ab 2020 Aserbaidschan 559 1.188 929 1.875 4.872 9.355 1.607 2.705 2.137 3.649 2.956 5.184 1.104 2.181 187 418
Drittländer (27) ab 2020 Kasachstan 1.204 2.799 1.220 2.893 2.845 6.375 553 1.045
Drittländer (27) ab 2020 Turkmenistan 516 1.217 545 1.206 1.624 3.457 1.192 2.504 413 594 68 133
Drittländer (27) ab 2020 Usbekistan 1.599 3.716 4.014 9.047 4.650 10.931 4.554 10.803 6.865 15.502 8.319 16.863 7.484 15.416 746 1.587
Drittländer (27) ab 2020 Tadschikistan 124 311 245 637 365 934
Drittländer (27) ab 2020 Kirgisistan 86 148
Drittländer (27) ab 2020 Serbien -ab Juni 2005 10 18 145 253 189 368 231 360 45 82 151 265 117 205 4 14 24 85
Drittländer (27) ab 2020 Algerien 12.244 22.421 5.371 10.268 3.986 7.439 2.457 4.125 567 987 3.122 6.047 3.299 5.764 5.867 10.388
Drittländer (27) ab 2020 Libyen 124 172 60 75 64 117 292 509 294 651 33 60 66 94 462 669
Drittländer (27) ab 2020 Mauretanien 33 80 33 71
Drittländer (27) ab 2020 Nigeria 155 182
Drittländer (27) ab 2020 Ruanda 358 1.041 125 319
Drittländer (27) ab 2020 Eritrea 660 1.875 310 538 156 505 844 1.887
Drittländer (27) ab 2020 Syrien 2.079 3.987 1.545 2.806
Drittländer (27) ab 2020 Irak 165 466 331 869 98 257
Drittländer (27) ab 2020 Iran 3 35 4 42 528 1.177 841 1.905
Drittländer (27) ab 2020 Jordanien 2.048 3.930 1.856 3.477
Drittländer (27) ab 2020 Kuwait 2.259 5.099 1.944 3.802 1.849 3.849 596 1.121 1.319 2.594 713 1.789
Drittländer (27) ab 2020 Katar 165 310 330 558 1.132 1.907 306 498
Drittländer (27) ab 2020 Indien 76 609 228 1.624
Drittländer (27) ab 2020 Mongolei 94 281 60 167
Drittländer (27) ab 2020 Schiffs-, Luftfahrz.-Bedarf 0 0
Abgerufen am 11.09.23 / 11:28:50 Seite 2 von 2
Zuchtrinder Zuchtrinder (EU)
Tsd. EUR Tsd. EUR
2021 421.034.090 e 1.379.346.057 e 136.517 0,0099% 80.087 0,0058%
2022 373.087.346 p 1.576.783.610 p
______________
© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023 | Stand: 11.09.2023 / 11:28:50
Anlage 1 zu Frage 2 der KA 20/8227 (Seite 2)
Aus- und Einfuhr (Außenhandel): Deutschland, Jahre
Außenhandel
Deutschland
Jahr Ausfuhr: Gewicht Ausfuhr: Wert
t Tsd. EUR
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