Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8268 –
Straftaten gegen Homosexuelle und Transmenschen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Straftaten, die aus einer politischen Motivation heraus begangen werden,
werden im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität“
(KPMD-PMK) registriert. Der KPMD-PMK ist ein gemeinsames System von
Bund und Ländern, das zum 1. Januar 2001 eingeführt wurde. Es
gewährleistet bundesweit eine einheitliche, detaillierte und systematische Erhebung der
gesamten Straftaten zur „Politisch motivierten Kriminalität“ (PMK). Von 2020
bis Ende 2021 sind in den Berichten des Bundeskriminalamts (BKA) zur
Politisch motivierten Kriminalität unter dem Oberthemenfeld „Hassverbrechen“
u. a. die Themenfelder „Geschlecht/sexuelle Identität“ und „sexuelle
Orientierung“ erfasst worden. Mit der Umstellung der Statistik zum 1. Januar 2022
wurde das Themenfeld „Geschlecht/sexuelle Identität“ gestrichen, „sexuelle
Orientierung“ ist verblieben und die Kategorien „Geschlechtsbezogene
Diversität“ und „Frauenfeindlich“ und „Männerfeindlich“ wurden neu hinzugefügt.
Auffällig dabei ist, dass die Zahlen in den Jahren 2020 (204 Straftaten), 2021
(340 Straftaten) und nun 2022 (638 Straftaten) sich jeweils fast verdoppelt
haben. Hinzu kommt, dass das Oberthemenfeld Geschlecht/sexuelle Identität im
Jahr 2022 nicht mehr zusammen erfasst, sondern in die Unterthemenfelder
aufgegliedert wird. Auch die Übergriffe im Bereich „sexuelle Orientierung“
haben zwischen 2021 (870 Fälle) und 2022 (1 005 Fälle) um 15,52 Prozent
zugenommen. In dem jährlichen Bericht des Bundeskriminalamts werden die
Täter bei der Hasskriminalität nicht erfasst.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8511
20. Wahlperiode 27.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
22. September 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Werden die Tatverdächtigen in den Statistiken der einzelnen
Landespolizeien und beim BKA nach Geschlecht, Alter und Nationalität erfasst?
a) Wenn ja, wie schlüsseln sich die Tatverdächtigen hinsichtlich oben
genannter Kennzeichen für die Jahre 2020, 2021, 2022 sowie das
erste Halbjahr 2023 auf?
b) Wenn ja, warum werden die Tatverdächtigen in den PMK-Berichten
nicht entsprechend aufgeführt?
c) Wenn nein, warum werden diese Kennzeichen in der Statistik nicht
mit aufgeführt?
Die Fragen 1 bis 1c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Alter, Geschlecht und Nationalität von Tatverdächtigen sind im Rahmen des
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) zu melden und werden in der zentralen PMK-Fallzahlendatei
des Bundeskriminalamts (BKA) (LAPOS) erfasst.
Hinsichtlich der Aufschlüsselung nach Geschlecht und Alter wird auf die
Anlage* verwiesen. Die aufgeführten Fallzahlen betreffen die Unterthemenfelder
„Sexuelle Orientierung“ und/oder „Geschlecht/Sexuelle Identität“ – ab 2022
„Geschlechtsbezogene Diversität“.
Bezüglich der Staatsangehörigkeiten liegen mit Bezug zu den
Unterthemenfeldern „Sexuelle Orientierung“ und/oder „Geschlecht/Sexuelle Identität“ – ab
2022 „Geschlechtsbezogene Diversität“ folgende Erkenntnisse vor:
2020 – 404 Tatverdächtige, davon 294 deutsche Staatsangehörige sowie 110
Nichtdeutsche bzw. unbekannt;
2021 – 556 Tatverdächtige, davon 431 deutsche Staatsangehörige sowie 125
Nichtdeutsche bzw. unbekannt;
2022 – 718 Tatverdächtige, davon 584 deutsche Staatsangehörige sowie 134
Nichtdeutsche bzw. unbekannt;
Erstes Halbjahr 2023 – 420 Tatverdächtige, davon 333 deutsche
Staatsangehörige sowie 87 Nichtdeutsche bzw. unbekannt.
Die Summe der Staatsangehörigkeiten kann höher sein als die Anzahl der
aufgeklärten Straftaten, da bei den einzelnen Straftaten die Ermittlung mehrerer
Tatverdächtiger möglich ist. Da nur die Erfassung einer Staatsangehörigkeit
möglich ist, wird in Fällen, bei denen neben der deutschen eine weitere
vorliegt, nur die deutsche Staatsangehörigkeit erfasst.
Bezüglich der Frage 1b wird davon ausgegangen, dass die Fragesteller sich auf
das Fact Sheet sowie die dazugehörigen Tabellen beziehen, das im Zuge der
Vorstellung der PMK-Jahresfallzahlen durch das Bundesministerium des Innern
und für Heimat (BMI) veröffentlicht wird. Diese können immer nur einen
Ausschnitt der sehr umfangreichen PMK-Statistik darstellen. Der redaktionelle
Fokus liegt klar auf der (politischen) Motivation, die den einzelnen Taten
zugrunde liegt.
Daher werden neben dem Fact Sheet umfangreiche Tabellen insbesondere zu
den Themen der Hasskriminalität veröffentlicht.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8511 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
2. Erfolgt bei den Straftaten eine Unterscheidung nach der Schwere der
Straftaten?
a) Wenn ja, in welche Deliktgruppen fielen die in Frage 1 erfragten
Straftaten (bitte anhand der erfassten Deliktgruppen jeweils für die
Jahre 2020 bis zum ersten Halbjahr 2023 aufschlüsseln und in diesen
Gruppen jeweils Täter nach Geschlecht, Alter und Nationalität
darstellen)?
b) Wenn nein, warum erfolgt eine solche Unterscheidung nicht?
Die Frage 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Tabellen in der Anlage* verwiesen.
3. Welche Rolle spielt für die aktuellen Entwicklungen eine höhere
Anzeigebereitschaft aufgrund einer höheren politischen und gesellschaftlichen
Sensibilität rund um die sexuelle Orientierung und Vielfalt, und hat die
Bundesregierung Erkenntnisse oder eine Einschätzung dazu, inwieweit
sich auch das Dunkelfeld, also die Zahl der nicht angezeigten Straftaten
erhöht hat?
Die Entscheidung, ob eine Straftat der Polizei mitgeteilt wird, ist häufig das
Resultat individueller Abwägungen des Opfers. Welche Gründe letztendlich
ausschlaggebend für oder gegen eine Anzeigenerstattung sind, ist von vielen
Einflussfaktoren abhängig. Die Art der Straftat und die Weise, wie sie
begangen wurde, können gleichermaßen die Entscheidung beeinflussen wie die
persönlichen Charaktereigenschaften des Opfers oder der Kontext, in dem die
Opfererfahrung gemacht wurde. Zu weiteren Ausführungen in Sachen
Anzeigebereitschaft wird auf die vom BKA publizierte Studie „Sicherheit und
Kriminalität in Deutschland – SKiD 2020“ verwiesen.
Grundsätzlich ist an dieser Stelle deutlich darauf hinzuweisen, dass sich
gestiegene Übergriffe auf bestimmte Opfergruppen nicht mit der Art und Weise
sowie dem Umfang der Darstellung eines zugeordneten Themas im öffentlichen
Raum begründen lassen, was diesem Personenkreis im Endeffekt eine
Mitverantwortung an der entsprechenden Entwicklung unterstellen würde. Die
Verantwortung liegt hier allein bei den Täterinnen und Tätern, welche aufgrund ihrer
zuvor beschriebenen Motivlagen die Angriffsziele auswählen und mit ihren
Handlungen die Rechtsordnung und damit das friedliche Zusammenleben in
einer demokratischen Gesellschaft durchbrechen.
Auf Grundlage der vom BKA durchgeführten Dunkelfeldstudien lassen sich
keine Aussagen über das Ausmaß des kriminalstatistischen Dunkelfeldes im
Bereich der Hasskriminalität gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans- oder
intergeschlechtliche Menschen (LSBTIQ*) treffen. In der zuletzt publizierten
Studie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland – SKiD 2020“ wurde zwar
erhoben, ob Personen vermuten, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Opfer
von Körperverletzung geworden zu sein, jedoch nicht, welche sexuelle
Orientierung sie haben, ob sie also homosexuell, bisexuell oder heterosexuell sind.
Eine ähnliche Problematik liegt auch der Erfassung von Fällen aufgrund des
Geschlechts oder der geschlechtlichen Identität zugrunde. Es wurde zwar
erhoben, ob Personen vermuten, aufgrund ihres Geschlechts oder der
geschlechtlichen Identität Opfer von Körperverletzung geworden zu sein, jedoch können
die Opfer lediglich hinsichtlich der geschlechtlichen Identität männlich,
weiblich und divers unterschieden werden. Trans- und intergeschlechtliche Men-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8511 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
schen können auf Grundlage der Erhebung von SKiD 2020 nicht identifiziert
werden.
4. Warum wurde „Hasskriminalität“ wegen geschlechtsbezogener
Diversität erst vor einigen Jahren in die Berichte des BKA zu Politisch
motivierter Kriminalität aufgenommen?
Grundlage für die Veröffentlichungen der Bundes- und Landesregierungen zur
politisch motivierten Kriminalität sind die Daten, die im KPMD-PMK
hinterlegt sind. Der Meldedienst wird von Bund und Ländern gemeinsam betrieben,
entsprechend ist auch die Anpassung von Katalogwerten (wie etwa die
Einführung und Änderung von Themenfeldern) eine Aufgabe der dafür eingerichteten
Gremien. Grundsätzlich handelt es sich beim KPMD-PMK um ein System, das
sich ständig weiterentwickelt, um insbesondere neue Trends im Bereich der
politisch motivierten Kriminalität aufgreifen und statistisch abbilden zu können.
Die Einführung von Katalogwerten im KPMD-PMK erfolgt dabei unter
besonderer Berücksichtigung des fachlichen Bedarfs (u. a. abhängig von der
inhaltlichen Relevanz, der quantitativen Bedeutung und der inneren Schlüssigkeit der
Unterlagen) sowie der praktischen Anwendbarkeit der Unterlagen zum PMK
KPMD.
Für die Tatzeitjahre 2001 bis 2019 erfolgte die Erfassung von Straftaten im
Themenzusammenhang „geschlechtsbezogene Diversität“ im Oberthemenfeld
„Hasskriminalität“ bzw. sachverhaltsabhängig ggf. im Unterthemenfeld
„Sexuelle Orientierung“.
Zum 1. Januar 2020 wurde die gesonderte Erfassung dieser Straftaten im
Unterthemenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ umgesetzt. Zum 1. Januar 2022
erfolgte die Aufgliederung dieses Unterthemenfeld in die Werte
„Frauenfeindlich“, „Männerfeindlich“ sowie „Geschlechtsbezogene Diversität“.
5. Was sind aus Sicht des BKA wesentliche Gründe für den massiven
Anstieg (fast Verdopplung) der „Hasskriminalität“ wegen
geschlechtsbezogener Diversität in den letzten beiden Jahren?
Der Schwerpunkt der entsprechenden Delikte kann den Phänomenbereichen der
Politisch motivierten Kriminalität „Sonstige Zuordnung“ (PMK-SZ) sowie
„Rechts“ (PMK-R) zugeordnet werden. Damit sind die gestiegenen Fallzahlen
in diesen Themenfeldern an die Gesamtentwicklung gekoppelt, für welche
grundsätzlich ein Anstieg zu konstatieren ist. Das Allzeithoch der Fallzahlen
spiegelt die politischen und gesellschaftlichen Spannungen aufgrund multipler,
sich überlagernder Krisen und Konflikte wider. In Teilen der Bevölkerung
bestehen Radikalisierungstendenzen.
Für den Bereich der PMK-SZ ist grundsätzlich eine in Teilen der Bevölkerung
vorhandene Homophobie zu unterstellen, die sich beispielsweise mehrheitlich
strafrechtlich relevant gegen lesbische und schwule Personen richtet und damit
soziale Aversion oder Aggressivität ausdrückt.
Die Erkenntnisse weisen zudem weiterhin in der Mehrzahl auf die zugrunde
liegende Ideologie in der rechten Szene hin. In Anlehnung an das traditionelle
Geschlechterbild und insbesondere die damit verbundene Erwartungshaltung an
„Familie“ werden alle anderen Lebensentwürfe abgelehnt. Handlungsleitend
sind dann zumeist Motive, die den Bereichen der Biphobie, Transphobie oder
auch Misogynie zugeordnet werden können. Dies drückt sich bei Betrachtung
der Deliktskategorien vorwiegend durch Beleidigungen und
Volksverhetzungen, aber auch Körperverletzungen aus.
Für den Bereich der PMK-R ist weiterhin Homophobie in der äußeren
Wahrnehmung des Phänomenbereichs eher eine Randerscheinung, aber dennoch
zentraler Bestandteil rechter Ideologie. Diese baut auf ein traditionelles
Familienideal auf, dem die Annahme von Geschlechterdifferenz und Heterosexualität
zu Grunde liegt. Die Ideologie beinhaltet eine patriarchale Ordnung, in deren
Zentrum die heterosexuelle Familie steht. Diese wird als Keimzelle der
herbeigesehnten „Volksgemeinschaft“ verstanden.
Ergänzend ist anzumerken, dass bereits die NS-Ideologie Homosexualität als
„Seuche“ ansah, an der „unser Volk“ zugrunde gehe, was eine brutale
Verfolgung mit sich brachte.
6. Wie hoch ist der Anteil der Gewaltdelikte an den Gesamtstraftaten der an
Homosexuellen und Transmenschen verübten Delikte?
Eine Aufstellung der an Homosexuellen und Transmenschen verübten
Gewaltdelikte ist nicht möglich. Eine statistische Erfassung von der sexuellen
Orientierung oder der geschlechtlichen Identität der Tatopfer erfolgt im KPMD-PMK
nicht. Ausschlaggebend für die Zuweisung einer Straftat zu Themenfeldern ist
die Motivation des Tatverdächtigen.
Darüber hinaus wird auf die Tabellen in der Anlage* verwiesen.
7. Was sind die Kriminalitätsschwerpunkte in den Städten und Gemeinden,
in denen die meisten Übergriffe auf Homosexuelle und Transmenschen
geschehen (bitte jeweils für die Jahre seit 2020 bis zum ersten Halbjahr
2023 aufzeigen)?
Im KPMD-PMK ist eine Aufschlüsselung nach Städten und Gemeinden
automatisiert nicht möglich. Darüber hinaus obliegt die Hoheit zur Beauskunftung
von länderspezifischen Fallzahlen dem jeweiligen Land.
8. Seit wann halten sich die nicht in Deutschland geborenen
Tatverdächtigen jeweils in Deutschland auf (bitte am Beispiel des Jahres 2022 nach
Aufenthaltsdauer in Jahren sortiert darstellen)?
Im KPMD-PMK werden die Aufenthaltsdauer von bzw. das Datum der
Einreise durch Tatverdächtige nicht erfasst.
9. Wie viele der Tatverdächtigen von Hassverbrechen aufgrund
geschlechtsbezogener Diversität in den Jahren von 2012 bis 2022
a) waren Ausländer,
b) befanden sich in einem laufenden Asylverfahren,
c) waren abgelehnte Asylbewerber, die ausreisepflichtig oder im Besitz
einer Duldung waren
(bitte für die Jahre von 2012 bis 2022 jeweils zusammen mit der
Gesamtzahl der Tatverdächtigen einzeln erfassen und jeweils die
Staatsangehörigkeiten nennen)?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8511 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Eine automatisierte trennscharfe Auswertung politisch motivierter Straftaten ist
im Wortlaut der Frage auf Basis der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA
nicht möglich.
Hilfsweise wird die Anzahl der deutschen bzw. nichtdeutschen Tatverdächtigen
sowie der Tatverdächtigen mit Status „Asylbewerber/Flüchtling“ dargestellt:
Für das Tatzeitjahr 2022 sind im Unterthemenfeld „Geschlechtsbezogene
Diversität“ 228 von 274 Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit
hinterlegt (= 46 Nichtdeutsche, davon 14 mit Status „Asylbewerber/Flüchtling“), für
das Jahr 2021 sind im Unterthemenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ 153
von 186 Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit (= 33 Nichtdeutsche,
davon neun mit Status „Asylbewerber/Flüchtling“), für das Jahr 2020 wurden
67 von 91 Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit gespeichert (= 24
Nichtdeutsche, davon zwölf mit Status „Asylbewerber/Flüchtling“).
Für die Tatzeitjahre 2012 bis 2019 erfolgte die Erfassung von Straftaten im
Themenzusammenhang „geschlechtsbezogene Diversität“ im Oberthemenfeld
„Hasskriminalität“ bzw. sachverhaltsabhängig ggf. im Unterthemenfeld
„Sexuelle Orientierung“. Eine trennscharfe automatisierte Darstellung der Teilmenge
der Straftaten im Themenzusammenhang „geschlechtsbezogene Diversität“ ist
nicht möglich.
10. Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung, und auf welche
Ursachen führt sie diese zurück?
Bezogen auf die vergangenen drei Erfassungsjahre ist der Anteil der
Tatverdächtigen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit im Themenzusammenhang
„geschlechtsbezogene Diversität“ rückläufig.
11. Spielt aus Sicht der Bundesregierung für diese Entwicklung auch die
insbesondere 2015/2016 erfolgte Zuwanderung aus Syrien, Afghanistan,
Irak und anderen Staaten mit teilweise homo- und transfeindlichen
Gesellschaftsvorstellungen eine Rolle?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um speziell
Zuwanderer aus solchen Kulturkreisen für die Belange von Homosexuellen und
Transmenschen zu sensibilisieren (bitte einzeln auflisten und bei
Förderungen aktuelle sowie geplante Maßnahmen und Fördersummen
auflisten)?
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden das
Kompetenznetzwerk „Selbst.verständlich Vielfalt“ sowie neun Modellprojekte
gefördert, die unterschiedliche Ansätze der Präventions- und Empowerment-Arbeit
im Themenfeld Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit entwickeln und
erproben. Adressiert werden, neben LSBTIQ*-Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, unterschiedliche Zielgruppen der Gesamtgesellschaft, wie etwa
pädagogische Fachkräfte, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereine,
Veranstaltungsbetriebe, Fußballclubs und deren Fans etc. Eine Unterscheidung
zwischen zugewanderten Menschen und Gesamtgesellschaft wird hierbei nicht
vorgenommen.
Eine Aufklärung über die Belange von Homosexuellen und Transmenschen
findet darüber hinaus in Integrationskursen des Bundes im Rahmen der
Vermittlung von Werten des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland statt.
Wertevermittlung ist ein Querschnittsthema in allen Integrationskursarten und
wird sowohl im Sprachkurs- als auch im Orientierungskursteil des
Integrationskurses behandelt. Im Sprachkurs ist für die Wertevermittlung das
kursübergreifende Modul „Diversität und Interkulturalität“ vorgesehen. Eines der Lernziele
ist zum Beispiel, dass Teilnehmende wissen, dass in Deutschland nach dem
Gesetz alle Menschen dieselben Rechte und denselben Schutz genießen,
unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Religion, Alter, Geschlecht, sozialem Status oder
körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Ein weiteres Lernziel des Sprachkurses
ist, dass Teilnehmende wissen, dass es einen gesetzlichen Schutz vor
Diskriminierungen aus ethnischen Gründen, Gründen der Religion oder
Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität gibt.
Im 100-stündigen Orientierungskurs erfolgt die Wertevermittlung insbesondere
im Modul „Mensch und Gesellschaft“, welches mit 38 Unterrichtseinheiten fast
die Hälfte des ganzen Orientierungskurses darstellt. Zu den Lerninhalten gehört
die Aufklärung über die Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen, Rechte
von Kindern, Diskriminierungsverbot von Migrantinnen und Migranten,
Menschen mit Behinderungen, Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von
Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung und Lebensweise.
Für das Haushaltsjahr 2024 sind für die Integrationskurse 880 Mio. Euro
vorgesehen.
13. In welcher Art und Weise steuert die Bundesregierung insgesamt einer
zunehmenden Homo- und Transfeindlichkeit entgegen?
Im Rahmen des „Arbeitskreises zur Bekämpfung homophober und
transfeindlicher Gewalt“ (siehe Frage 16) haben Vertreter von Polizei, Justiz und
Zivilgesellschaft 22 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die nun sukzessive
umgesetzt werden. Beispielsweise wurde die Erfassung von LGBTIQ-feindlicher
Hasskriminalität durch die Einführung neuer Themenfelder im KPMD-PMK
verbessert.
Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 den bundesweiten
Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer
leben“ verabschiedet. Er soll Queerfeindlichkeit entgegenwirken und die
Strategie der EU-Kommission „Eine Union für Gleichstellung: Strategie zur
Gleichstellung von LGBTIQ 2020 bis 2025“ umsetzen. Der Aktionsplan
enthält Empfehlungen für Maßnahmen in den sechs Handlungsfeldern Rechtliche
Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und
Communitystrukturen und Internationales. In dem am 20. März 2023
gestarteten Arbeitsgruppenprozess arbeiten Bundesressorts, Länder und Verbände an
der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden das
Kompetenznetzwerk „Selbst.verständlich Vielfalt“ sowie neun Modellprojekte
gefördert, die unterschiedliche Ansätze der Präventions- und Empowerment-Arbeit
im Themenfeld Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit entwickeln und
erproben und damit einen wichtigen Beitrag zur Arbeit gegen Homosexuellen- und
Trans*feindlichkeit und für die Stärkung der betroffenen Communities leisten.
Darüber hinaus werden in allen Bundesländern Landes-Demokratiezentren
gefördert, die u. a. Beratung für von Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit
Betroffene anbieten.
Zudem werden mehr als 350 lokale Partnerschaften für Demokratie gefördert,
die u. a. auch Einzelmaßnahmen gegen Homosexuellen- und
Trans*feindlichkeit unterstützen.
14. Welche Konzepte bzw. Programme stellt die Bundesregierung zur
Aufklärung an Schulen zum Thema Homo- und Transfeindlichkeit bereit?
Die Bundesregierung fördert das Bundesprogramm „Respekt Coaches“
bundesweit an knapp 600 Schulen (Laufzeit des Programms 2018 bis 2023). Die
Fachkräfte führen Gruppenangebote durch mit dem Ziel der Primärprävention gegen
jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. In diesem Kontext
gibt es mit geeigneten Anbietern der politischen Bildung auch Angebote zur
Aufklärung gegen Homo- und Transfeindlichkeit.
Darüber hinaus fällt es grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, hier
geeignete Maßnahmen in den Schulen zu ergreifen.
15. Wie viele Ansprechpartner für die Opfer von homo- und transfeindlicher
Gewalt gibt es in den Landeskriminalämtern (LKAs) und im BKA?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in mindestens vier
Landeskriminalämtern Ansprechpartner für Opfer von homo- und transfeindlicher Gewalt. Das
BKA verfügt über eine interne Ansprechperson, da Delikte der Hasskriminalität
in der Regel unmittelbar von den Länderpolizeien bearbeitet werden.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in den Polizeien der Länder teilweise auch
außerhalb der Landeskriminalämter (z. B. im Landespolizeipräsidium, örtlichen
Polizeidirektionen etc.) Ansprechpersonen für Opfer von homo- und
transfeindlicher Gewalt angesiedelt sind, sodass es insgesamt in elf Bundesländern
Ansprechpersonen für Opfer von gegen LSBTI bzw. LBSTIQ gerichteter Gewalt
gibt. Deren genaue Anzahl ist der Bundesregierung nicht bekannt. Insofern
wird auf die zuständigen Länder verwiesen.
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Abschlussbericht des
Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“
aufgeführten Empfehlungen umzusetzen, wenn ja, welche, und wann ist
gegebenenfalls mit der Umsetzung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK)
hat auf ihrer 219. Sitzung zum Tagesordnungspunkt 33 „Homophobe und
transfeindliche Gewalt bekämpfen“ den Abschlussbericht des Arbeitskreises
„Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ zur Kenntnis genommen
(
https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/202
3-06-16-14/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2) und beschlossen,
die Bekämpfung von LSBTIQ*-feindlicher Gewalt kontinuierlich weiter zu
verbessern. Ob und wie weit die Handlungsempfehlungen umgesetzt werden
können, soll nun geprüft werden.
Unter Ziffer 5 hat die IMK den Beschluss gefasst, dass das BMI unter
Einbeziehung der Mitglieder des Arbeitskreises zur Bekämpfung homophober und
transfeindlicher Gewalt über die Entwicklung LSBTIQ-feindlicher Straftaten
und über den Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen zur Herbstsitzung
2025 der IMK berichtet.
Die Handlungsempfehlungen des Arbeitskreises richten sich vorrangig an die
Polizeien der Länder. Durch diese muss nun geprüft werden, ob und ggf. in
welchem Umfang eine Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgen soll.
Als Sachstand einer noch laufenden entsprechenden Prüfung beim BKA und
bei der Bundespolizei (BPOL) kann zu diesem Zeitpunkt konstatiert werden,
dass viele Maßnahmen bereits umgesetzt wurden. So wurden in allen Behörden
der Bundespolizei Ansprechpersonen für Diversität benannt; das BKA hat eine
Ansprechperson LSBTIQ* etabliert. Auch Handlungsempfehlungen, die den
Bereich der Aus- und Fortbildung berühren, werden bei der Bundespolizei und
auch beim BKA bereits umgesetzt. Soweit Handlungsempfehlungen die
statistische Erfassung von Fällen der Hasskriminalität gegen LSBTIQ*, betreffen,
wurden diese vom BKA in die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Qualitätskontrolle Politisch motivierte Kriminalität“ zur Prüfung eingebracht.
Vor dem Hintergrund dass die Prüfungen noch andauern, ist die erbetene
detaillierte Darstellung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen derzeit nicht
vollständig möglich.
Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für Änderungen der
Strafprozessordnung in der vom Abschlussbericht vorgeschlagenen Form.
Die Beweggründe des Beschuldigten, wozu auch geschlechtsspezifische und
gegen die sexuelle Orientierung gerichtete gehören, sind bereits jetzt Teil des
Ermittlungsverfahrens und finden bei entsprechenden Anhaltspunkten
Berücksichtigung. Über Änderungen der Richtlinien für das Strafverfahren und das
Bußgeldverfahren (RiStBV), die aufgrund der zum 1. Oktober 2023 in Kraft
tretenden Änderung von § 46 des Strafgesetzbuchs (StGB) betreffend die
Grundsätze der Strafzumessung erforderlich erscheinen, wird sich der
Ausschuss für das Straf- und Bußgeldverfahren, in dem die Länder und der Bund
vertreten sind, in seiner nächsten Sitzung beraten.
Eine Ergänzung des Tatbestands des § 130 Absatz 1 StGB (Volksverhetzung)
um die Wörter „oder ihr Geschlecht oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte
Gruppe“ ist nicht erforderlich, da entsprechende Sachverhalte über den Begriff
„Teil der Bevölkerung“ bereits erfasst sind.
§ 192a StGB (Verhetzende Beleidigung) schützt bereits heute vor durch die
sexuelle Orientierung des Opfers motivierten Straftaten, insbesondere also auch
vor Straftaten mit homophober und transfeindlicher Zielrichtung.
Anlage zur Antwort auf KA 20/8268
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Tabelle 1: Tatzeit 2020, UTF "Sexuelle Orientierung" und/oder "Geschlecht/Sexuelle Identität", Stichtag 31.01.2021;
Tatverdächtige - Altersstruktur nach Deliktskategorien
M = männlich, W = weiblich, D = divers
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
Deliktkategorie Beschreibung M W D M W D M W D M W D M W D M W D M W D
Tötungsdelikte (1.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungsdelikte (1.2) 0 0 0 18 0 0 17 0 0 9 0 0 12 0 0 43 1 0 99 1 0
Brandstiftungsdelikte (1.3) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte (1.4) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch (1.5) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gefährlicher Eingriff in den Luft-, Bahn- und
Straßenverkehr (1.6)
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung (1.7) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Raub (1.8.1) 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0
Erpressung (1.8.2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte (1.9) 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 3 0 0
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sachbeschädigung (1.11) 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 2 3 0
Nötigung/Bedrohung (1.12) 0 0 0 2 0 0 2 0 0 0 0 0 7 1 0 7 1 0 18 2 0
Verbreiten von Propagandamitteln (1.13.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verwenden von Kennz. verfassungswidr. Org.
(1.13.2)
0 0 0 6 0 0 3 0 0 2 0 0 3 0 0 9 0 0 23 0 0
Störung der Totenruhe (1.14) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung (1.15) 2 0 0 15 1 0 6 0 0 3 0 0 6 1 0 30 1 0 62 3 0
Verstoß gg. VersammlG (1.16) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 2 0 0 3 0 0
Verstoß gg. WaffG (1.17) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten (1.18) 0 2 0 9 3 0 9 0 0 12 1 0 24 0 0 101 23 0 155 29 0
Summe 2 2 0 50 4 0 39 3 0 26 1 0 54 2 0 195 26 0 366 38 0
Seite 2 von 4
Tabelle 2: Tatzeit 2021, UTF "Sexuelle Orientierung" und/oder "Geschlecht/Sexuelle Identität", Stichtag 31.01.2022;
Tatverdächtige - Altersstruktur nach Deliktskategorien
M = männlich, W = weiblich, D = divers
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
Deliktkategorie Beschreibung M W D M W D M W D M W D M W D M W D M W D
Tötungsdelikte (1.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungsdelikte (1.2) 1 0 0 29 3 0 18 1 0 11 1 0 10 2 0 32 5 0 101 12 0
Brandstiftungsdelikte (1.3) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte (1.4) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch (1.5) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0
Gefährlicher Eingriff in den Luft-, Bahn- und
Straßenverkehr (1.6)
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0
Freiheitsberaubung (1.7) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Raub (1.8.1) 0 0 0 4 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 1 0
Erpressung (1.8.2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0
Widerstandsdelikte (1.9) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sachbeschädigung (1.11) 0 0 0 2 3 0 1 1 0 1 0 0 0 0 0 8 1 0 12 5 0
Nötigung/Bedrohung (1.12) 3 0 0 3 0 0 6 0 0 7 1 0 3 0 0 17 4 0 39 5 0
Verbreiten von Propagandamitteln (1.13.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verwenden von Kennz. verfassungswidr. Org.
(1.13.2)
1 0 0 4 1 0 1 0 0 4 0 0 3 0 0 14 4 0 27 5 0
Störung der Totenruhe (1.14) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung (1.15) 2 0 0 24 0 0 3 1 0 2 1 0 4 0 0 39 10 0 74 12 0
Verstoß gg. VersammlG (1.16) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 4 0 0
Verstoß gg. WaffG (1.17) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0
Andere Straftaten (1.18) 4 3 0 14 1 0 18 1 0 25 4 0 15 3 0 141 17 0 217 29 0
Summe 11 3 0 80 9 0 49 4 0 50 7 0 35 5 0 261 41 0 486 69 0
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Tabelle 3: Tatzeit 2022, UTF "Sexuelle Orientierung" und/oder "Geschlechtsbezogene Diversität", Stichtag 31.01.2023;
Tatverdächtige - Altersstruktur nach Deliktskategorien
M = männlich, W = weiblich, D = divers
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
Deliktkategorie Beschreibung M W D M W D M W D M W D M W D M W D M W D
Tötungsdelikte (1.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungsdelikte (1.2) 9 0 0 26 6 0 20 3 0 18 3 0 15 2 0 41 10 0 129 24 0
Brandstiftungsdelikte (1.3) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte (1.4) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch (1.5) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gefährlicher Eingriff in den Luft-, Bahn- und
Straßenverkehr (1.6)
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung (1.7) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Raub (1.8.1) 0 0 0 1 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0
Erpressung (1.8.2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte (1.9) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 6 0 0 7 0 0
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sachbeschädigung (1.11) 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 5 0 0 5 2 0
Nötigung/Bedrohung (1.12) 0 0 0 3 0 0 1 0 0 5 1 0 3 0 0 13 6 0 25 7 0
Verbreiten von Propagandamitteln (1.13.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verwenden von Kennz. verfassungswidr. Org.
(1.13.2)
0 0 0 6 0 0 1 0 0 2 0 0 4 0 0 19 7 0 32 7 0
Störung der Totenruhe (1.14) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung (1.15) 0 0 0 17 4 0 10 0 0 11 0 0 6 0 0 56 9 0 100 13 0
Verstoß gg. VersammlG (1.16) 0 0 0 2 0 0 8 2 0 5 0 0 4 1 0 37 1 0 56 4 0
Verstoß gg. WaffG (1.17) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten (1.18) 3 0 0 48 7 0 19 0 0 9 3 0 28 1 0 158 28 0 265 39 0
Summe 12 0 0 103 17 0 61 6 0 51 8 0 60 4 0 335 61 0 622 96 0
Seite 4 von 4
Tabelle 4: Tatzeit 1. HJ 2023, UTF "Sexuelle Orientierung" und/oder "Geschlechtsbezogene Diversität", Abfragedatum
11.09.2023; Tatverdächtige - Altersstruktur nach Deliktskategorien
M = männlich, W = weiblich, D = divers
bis 13 14-17 18-20 21-24 25-30 über 30 Summe
Deliktkategorie Beschreibung M W D M W D M W D M W D M W D M W D M W D
Tötungsdelikte (1.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungsdelikte (1.2) 0 0 0 13 0 0 5 0 0 8 0 0 11 0 0 27 0 0 64 0 0
Brandstiftungsdelikte (1.3) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte (1.4) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0
Landfriedensbruch (1.5) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gefährlicher Eingriff in den Luft-, Bahn- und
Straßenverkehr (1.6)
0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0
Freiheitsberaubung (1.7) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Raub (1.8.1) 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0
Erpressung (1.8.2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte (1.9) 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sachbeschädigung (1.11) 0 0 0 2 2 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 6 0 0 10 2 0
Nötigung/Bedrohung (1.12) 0 0 0 0 0 0 4 1 0 2 0 0 4 0 0 27 0 0 37 1 0
Verbreiten von Propagandamitteln (1.13.1) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verwenden von Kennz. verfassungswidr. Org.
(1.13.2)
0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 15 2 0 18 2 0
Störung der Totenruhe (1.14) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung (1.15) 0 0 0 13 1 0 6 0 0 6 0 0 10 0 0 41 6 0 76 7 0
Verstoß gg. VersammlG (1.16) 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 4 0 0
Verstoß gg. WaffG (1.17) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten (1.18) 0 0 0 22 2 0 23 2 0 21 2 0 19 1 0 80 16 0 165 23 0
Summe 0 0 0 51 5 0 46 3 0 38 2 0 45 1 0 198 24 0 378 35 0
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