Antwort
der Bundesregierung
der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8379 –
Aktueller Stand der Nationalen Bildungsplattform
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Nationalen Bildungsplattform will die Bundesregierung unter
Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bis
Ende 2025 eine bundesweite digitale Infrastruktur zur Vernetzung von
Bildungsangeboten und zur Speicherung von Zertifikaten und Zeugnissen
schaffen. Hierdurch soll nach Angaben der entsprechenden Projektwebsite ein
digitaler Bildungsraum entstehen, „der individuelle Bildungswege fördert und
eine nahtlose digitale Lernreise von der Grundschule bis ins hohe Alter
ermöglicht“ (
https://bildungsraum.de/dashboard.action). Damit entstehe „eine
auf offenen Standards basierende und damit europäisch zugleich
anschlussfähige Meta-Plattform, die als Grundlage für ein Ökosystem für digital gestützte
Bildung dient“. Insgesamt sind für die Nationale Bildungsplattform bis 2025
630 Mio. Euro vorgesehen. Die Ausgaben sollen mit Mitteln aus dem
Europäischen Aufbau- und Resilienzplan refinanziert werden.
Von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-
Watzinger, selbst gibt es nach Kenntnis der Fragesteller kaum
medienwirksame Äußerungen zu dem 630 Mio. Euro teuren Vorhaben. Zugleich befürchtet
der Bundesrechnungshof in seinem Bericht im Jahr 2022 an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den Aufbau von Doppelstrukturen:
„Hierzu kommen die Bemühungen der Länder, ebenfalls Portale mit einem
einheitlichen persönlichen Zugang zu Mediendatenbanken und Bildungsplattformen
zu schaffen. Das BMBF setzt sich ebenso über laufende
Entwicklungsvorhaben des Bundes hinweg“ (
https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/Berichte/2022/massnahmen-digitalpakt-schule-volltext.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=1). Vonseiten der Länder äußerte sich KMK
(Kultusministerkonferenz)-Generalsekretär Udo Michallik im Juni 2023: „Die KMK
erachtet es als zentral, die auf Länderseite etablierten Strukturen systemisch in
die Nationale Bildungsplattform integrieren zu können“, bisher liege „jedoch
noch kein Gesprächsangebot vor“ (
https://table.media/bildung/news/nationale-
bildungsplattform-laender-erwarten-gespraechsangebot/). Eine Konzeptstudie
im Auftrag von Wikimedia Deutschland e. V. kam Ende 2022 zu dem
Ergebnis, dass die von der aktuellen Bundesregierung durchgeführte Konzeption
„jegliche Planung von Governance-Prozessen vermissen“ ließe, was ein
Zeichen dafür sei, „dass die politische Relevanz der Plattform bei den
Projektbeteiligten bislang nicht wirklich gesehen wird“ (
https://www.wikimedia.de/wp-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8686
20. Wahlperiode 06.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 2. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
content/uploads/2022/11/Konzeptstudie-Werte-und-Strukuren-der-Nationalen-
Bildungsplattform.pdf).
Für Herbst 2023 ist die Veröffentlichung einer Beta-Version der Nationalen
Bildungsplattform geplant (
https://bildungsraum.de/pages/viewpage.action?pa
geId=74613119).
1. Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Konzeption einer
Nationalen Bildungsplattform, und inwieweit hat sich die Zielsetzung
seit der Vorstellung im Jahr 2021 verändert?
Mit der digitalen Vernetzungsinfrastruktur Bildung, vormals Nationale
Bildungsplattform, schafft das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) die technischen Voraussetzungen, um individuelle Bildungswege zu
fördern und eine nahtlose digitale Lernreise von der Grundschule bis ins hohe
Alter zu ermöglichen.
Die technische Entwicklung orientiert sich weiterhin an der im Jahr 2021
kommunizierten Zielsetzung und bezieht kontinuierlich Feedback der Nutzerinnen
und Nutzer in die Weiterentwicklung mit ein.
2. Was ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Umsetzung der
Nationalen Bildungsplattform?
Der Test-Betrieb der Vernetzungsinfrastruktur ist gemäß DARP-
Meilensteinplanung für Ende Q3/2023 als Closed-Beta-Launch (nur für eine geschlossene
Nutzergruppe freigegeben) vorgesehen. Im Frühjahr 2024 wird eine Open-
Beta-Version (für eine öffentliche, nicht beschränkte Nutzergruppe freigegeben)
der Vernetzungsinfrastruktur einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
3. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für den Bereich
„Nationaler Digitaler Bildungsraum“ für Neubewilligungen zur Verfügung?
Die für den Bereich „Nationaler Digitaler Bildungsraum“ zur Verfügung
stehenden Mittel belaufen sich auf 67,815 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 bzw.
70,882 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2025. Hierbei handelt es sich um sämtliche
Ausgaben im Kontext des Vorhabens (insbesondere Projektförderung,
Beauftragungen und Vergaben).
4. Wann, und auf welcher Ebene hat die Bundesregierung seit
Entwicklungsbeginn der Nationalen Bildungsplattform Gespräche mit den
Ländern zu Konzeption und Umsetzung des Vorhabens geführt (bitte
tabellarisch auflisten)?
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf der Länder im Juni
2023, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein Gesprächsangebot des Bunds an
die Länder zur Nationalen Bildungsplattform vorlag?
Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Formale Gespräche mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) über eine Nutzung der
Vernetzungsinfrastruktur sollen auf Basis des Minimum Viable Products (MVP)
erfolgen. Das BMBF hat über Ziele und Stand des Vorhabens informiert. Auf
länderübergreifender bzw. ländergemeinsamer Ebene besteht seit Projektbeginn
ein regelmäßiger Austausch und eine konkrete Zusammenarbeit mit einzelnen
Ländern.
In Bezug auf die bildungsrelevanten Angebote nach dem Gesetz zur
Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (OZG) wurde die
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern unter Berücksichtigung der
verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung initiiert und wird auch auf dieser
Grundlage weitergeführt.
6. Soll die Nationale Bildungsplattform nach Vorstellung von
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger auch an Schulen durch
Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Schulleitungen genutzt werden, wenn ja,
strebt die Bundesregierung eine verbindliche Nutzung in allen
Bundesländern an, und wenn nein, warum nicht?
7. Soll die Nationale Bildungsplattform nach Vorstellung von
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger auch an Hochschulen durch
Studierende und Lehrende genutzt werden, wenn ja, strebt die
Bundesregierung eine verbindliche Nutzung in allen Bundesländern an, und
wenn nein, warum nicht?
8. Soll die Nationale Bildungsplattform nach Vorstellung von
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger auch für organisations- oder
unternehmensinterne Weiterbildungen genutzt werden, wenn ja, strebt die
Bundesregierung eine verbindliche Nutzung in allen Organisationen an,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Um eine möglichst nahtlose individuelle Lernreise ermöglichen zu können,
strebt das BMBF den Anschluss der Systeme der einzelnen Bildungsbereiche
an die Vernetzungsinfrastruktur an. Institutionen sollen im Rahmen des
Rollouts Unterstützungsangebote für die Anbindung an die
Vernetzungsinfrastruktur erhalten. Eine Nutzung kann durch den Bund nicht verbindlich vorgegeben
werden.
9. Welche Erkenntnisse fließen nach Kenntnis der Bundesregierung aus der
Entwicklung der drei Prototypen (L3OOP, mEDUator, KOLIBRI) für die
Basisarchitektur in die weitere Konzeptionierung?
Die verschiedenen Ansätze der Prototypen dienten als Machbarkeitsstudien für
die gewählten Lösungsansätze der entsprechenden Komponenten der
Vernetzungsinfrastruktur. Zur finalen Festlegung der Kernfunktionalitäten der
Vernetzungsinfrastruktur bildete das BMBF einen Architekturkreis. In diesem
Rahmen wurden Anfang 2022 auf Basis der Prototypen die notwendigen
Funktionalitäten und Möglichkeiten einer Basis-Infrastruktur definiert und
dokumentiert. Die technischen Rahmenbedingungen sind auf der Projekt-Webseite
einsehbar. Auf dieser Grundlage wurden erste Versionen von Steckbriefen für die
fünf Kernfunktionalitäten entwickelt, die seitdem kontinuierlich
weiterentwickelt werden.
10. Was qualifiziert die an der Universität Potsdam entwickelte Test-
Infrastruktur BIRD im Vergleich zu den anderen drei Prototypen für eine
weitere Förderung zur Entwicklung des technischen Rückgrats?
Ziel der Test-Infrastruktur BIRD, die durch die Universität Potsdam als
Einzelvorhaben entwickelt wurde, war es, eine frühzeitige Testung von
Vernetzungsansätzen das Ziel 1- und Ziel 2-Vorhaben im Rahmen der
Förderbekanntmachung „Initiative Nationale Bildungsplattform“ (INB) zu ermöglichen. Dem
gegenüber fokussierten die drei weiteren Plattform-Prototypen auf einzelne
Aspekte einer künftigen Vernetzungsinfrastruktur und hatten zu keinem
Zeitpunkt den Anspruch, eine Testfunktion zu übernehmen. Einschlägige
Kompetenzen hatte die Universität Potsdam bereits im Fördervorhaben PIM (Plattform
für Internationale Studierendenmobilität) aufgebaut.
An BIRD waren neben der Universität Potsdam auch folgende weitere Akteure
beteiligt: DAAD, TU Berlin, GWDG, Uni Magdeburg, g.a.s.t., edu-sharing,
Bündnis für Bildung, MathPlan.
Der parallele, zeitlich begrenzte Entwicklungsprozess der drei weiteren,
ebenfalls um Rahmen von FuE-Projekten geförderten Prototypen diente dazu,
verschiedene Ansätze für eine Gesamtarchitektur zu explorieren und Erkenntnisse
zu künftigen Umsetzungen zu generieren. So konnten aus BIRD und den
Prototypen wesentliche Beiträge der Spezifikation der Ausschreibungen zu
Teilnahmewettbewerben im Rahmen des Dynamischen Beschaffungssystems (DBS)
abgeleitet werden.
11. Welche Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften haben nach Kenntnis
der Bundesregierung bisher im Rahmen der Miniwettbewerbe Zuschläge
für komponentenbasierte Entwicklungsdienstleistungen erhalten (bitte
mit Angaben zu Verbundkoordinator, Inhalt, Laufzeit und
Fördervolumen des Projekts und Zeitpunkt des Miniwettbewerbs tabellarisch
darstellen)?
Es wurden bisher acht Miniwettbewerbe (MW) mit und ohne Losbildung im
Rahmen des DBS ausgeschrieben und Zuschläge an elf Dienstleister erteilt.
Aufgrund der zeitlich gestaffelten MW sind Start und Ende der
Vertragslaufzeiten für jeden MW unterschiedlich. Eine tabellarische Übersicht ist als Anlage
beigefügt.*
12. Plant die Bundesregierung weitere Miniwettbewerbe im Rahmen des
dynamischen Beschaffungssystems, wenn ja, wann, und zu welchen
Teilkomponenten, und wenn nein, warum nicht?
Weitere MW zur Anpassung, Weiter- und Neuentwicklung von
Teilkomponenten der Vernetzungsinfrastruktur sind über das DBS geplant. Hierzu wurde die
ursprüngliche Laufzeit des DBS über den 31. Dezember 2023 hinaus bis zum
31. Dezember 2024 verlängert. Zum aktuellen Zeitpunkt kann das BMBF auch
aus vergaberechtlichen Gründen keine Aussage darüber treffen, wann welcher
MW veröffentlicht wird. Der agile Charakter des DBS erlaubt jedoch
grundsätzlich auch während des Projektverlaufs, auf technische und fachliche
Anforderungen schnell und flexibel zu reagieren.
13. Fand die Vorstellung der Alpha-Version der Nationalen
Bildungsplattform nach Kenntnis der Bundesregierung wie geplant im April 2023
statt, wenn ja, welche technischen Teilkomponenten wurden hierbei
bereits dargestellt, und wenn nein, warum nicht?
Die Alpha-Version der Vernetzungsinfrastruktur wurde im Mai 2023
projektintern dokumentiert. Dabei wurden die Komponenten Digitale Identitäten, Abla-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8686 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
ge, Digitale Nachweise, der Datenraum und das Schaufenster (Display und
Workbench) dargestellt.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorstellung der Alpha-Version,
und welche konkreten Schlüsse wurden daraus für die Fertigstellung der
Beta-Version gezogen?
Die Vorstellung der Alpha-Version diente der Dokumentation des
Entwicklungsstands und ermöglichte das Einholen von Feedback, welches im Sinne der
agilen Produktentwicklung bei der Weiterentwicklung der
Vernetzungsinfrastruktur berücksichtigt wurde.
15. Findet die Vorstellung der Beta-Version der Nationalen
Bildungsplattform wie geplant im dritten Quartal 2023 statt, wenn ja, an welchem Tag
wird die Beta-Version vorgestellt, und in welchem Rahmen soll der
Release stattfinden, und wenn nein, warum nicht?
Der Closed-Beta-Launch der Vernetzungsinfrastruktur ist aufgrund noch
abschließend zu klärender Verfahrensfragen kurzfristig verschoben worden. Das
BMBF geht von einem Launch der Closed-Beta-Version bis zum 15. Oktober
2023 aus.
16. Welche technischen Teilkomponenten wird die Beta-Version der
Nationalen Bildungsplattform nach Kenntnis der Bundesregierung abbilden?
Die Beta-Version der Vernetzungsinfrastruktur wird initial die Komponenten
Digitale Identitäten, Ablage, Digitale Nachweise, sowie später den Datenraum,
das Schaufenster (Display und Workbench) umfassen.
17. Kann die Beta-Version nach Kenntnis der Bundesregierung direkt durch
einzelne Nutzungsgruppen getestet werden, wenn ja, durch welche
Nutzungsgruppen konkret, und wenn nein, warum nicht?
Die Komponenten und deren Funktionalitäten werden im Rahmen des Beta-
Launch ausgewählten Nutzerinnen und Nutzern zur Testung bereitgestellt.
Testpersonen sind Vertreterinnen und Vertreter der im Rahmen der
Förderrichtlinie „Initiative Nationale Bildungsplattform“ geförderten Projekte, Experten
und Expertinnen einschlägiger Institutionen und weitere Entwicklungspartner.
Für weitere Nutzerinnen und Nutzer werden spezielle Demonstrationsangebote
gemacht.
18. Ab wann sollen nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina
Stark-Watzinger Angebote von Bildungsanbietern an die digitale
Vernetzungsinfrastruktur angebunden werden können?
Im Rahmen des Beta-Launch wird zunächst eine begrenzte Zahl von
Bildungsanbietern exemplarisch für das Bildungsökosystem stehen. Dieses wird
sukzessive ausgeweitet. Ein Teil der 40 Förderprojekte und weitere strategische
Partner sollen bis zum Ende des ersten Quartals des Jahres 2024 angebunden sein.
Die Auswahl an Förderprojekten und weiteren Partnern soll im Laufe der
technischen Weiterentwicklung und sukzessiven Anbindung von ersten Partnern
kontinuierlich erweitert und angepasst werden.
19. Welche technischen sowie inhaltlichen Anforderungen stellt die
Bundesregierung an Bildungsanbieter, die ihre Bildungsangebote an die
Nationale Bildungsplattform anbinden wollen?
Das BMBF bespricht mit dem jeweiligen Bildungsanbieter die passenden
Möglichkeiten der Anbindung, um für den jeweiligen Bildungsanbieter die beste
Lösung zu finden. Es sind Anbindungen mit einzelnen Komponenten, mit
mehreren Komponenten oder mit allen Komponenten der Vernetzungsinfrastruktur
möglich.
Die Komponenten der Vernetzungsinfrastruktur setzen im Wesentlichen auf
Industrie-Standards und existierende Open Source Lösungen, wie beispielsweise
die Enmeshed Wallet im Bereich der Ablage. Daraus ergeben sich die
technischen Anforderungen für die Bildungsanbieter.
Das BMBF stellt den Bildungsanbietern entsprechende Installationsanleitungen
pro Komponente sowie beispielhafte Implementierungen zur Verfügung, um
die technische Anbindung so einfach wie möglich zu gestalten.
20. Wie, durch wen, und ab wann sollen Auswahl, Qualitätssicherung und
Kuratieren der übermittelten Metadaten, die die einzelnen
Bildungsangebote beschreiben, nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin
Bettina Stark-Watzinger erfolgen?
Die Qualität der Inhalte der Metadaten liegt in der Verantwortung der
jeweiligen Service Provider. Das BMBF stellt den Service Providern für die
Anbindung an den Datenraum einen Push-Connector (Rest-API) zur Übertragung
ihrer Meta-Daten zur Verfügung. Für von der Vernetzungsinfrastruktur, ihren
Partnern und Services angereicherte Meta-Daten stellt das BMBF den Service-
Providern entsprechende Redaktionstools zur manuellen Pflege, Korrektur und
Freigabe dieser Meta-Daten zur Verfügung.
21. Für wann, und mit welchen konkreten unterstützenden Maßnahmen plant
die Bundesregierung den bundesweiten Roll-out der Nationalen
Bildungsinfrastruktur?
Das BMBF startet im Nachgang zum Beta-Launch der
Vernetzungsinfrastruktur einen Stakeholder-Dialog, der die weitere Entwicklung begleiten wird.
Ebenfalls werden die Fachcommunities aktiv in die Testung und
Weiterentwicklung der Komponenten der Vernetzungsinfrastruktur einbezogen.
Interessierte Anbieter erhalten fachliche und organisatorische
Unterstützungsangebote für die Anbindung an die Vernetzungsinfrastruktur.
22. Wie soll nach Vorstellung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-
Watzinger ein dauerhaftes Betreibermodell für die Nationale
Bildungsplattform finanziell und personell sichergestellt werden?
Geeignete Betriebs- und Betreibermodelle sind derzeit Gegenstand BMBF-
interner Erarbeitungen. Im nächsten Schritt folgen Erörterungen und
Abstimmungen mit den relevanten Institutionen und Akteuren. Eine entsprechende
Grundsatzentscheidung kann erst im Kontext des 3. Meilensteins des Deutschen
Aufbau- und Resilienzplans (DARP) erfolgen.
23. Mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung langfristig
für den Betrieb der Nationalen Bildungsplattform?
Eine Entscheidung über einen künftigen Betrieb der Vernetzungsinfrastruktur
Bildung wird als 3. DARP-Meilenstein im Herbst 2024 getroffen. Von der Art
des ggf. gewählten Betriebsmodells hängen die entstehenden Kosten wesentlich
ab. Eine Angabe zu den langfristigen Betriebskosten ist daher zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
24. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen nach Vorstellung von
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger für eine erfolgreiche
Umsetzung und Verstetigung des Vorhabens sowie für seine Realisierung
in der Fläche angepasst werden?
Eine abschließende Bewertung wird durch das BMBF im weiteren Verlauf des
Projekts getroffen werden. Ergänzend hierzu wird auf die Antwort zu Frage 22
verwiesen.
25. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Doppelungen mit der vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der
Bundesagentur für Arbeit geförderten Nationalen Onlineweiterbildungsplattform
„NOW!“?
26. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits unternommen, um die Nationale Bildungsplattform mit der
von BMAS und Bundesagentur für Arbeit geförderten Nationalen
Onlineweiterbildungsplattform NOW! zu verzahnen?
Die Fragen 25 und 26 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung („mein NOW“) und
die Vernetzungsinfrastruktur sind zentrale Vorhaben der Bundesregierung zur
Stärkung der digitalen Bildungslandschaft in Deutschland. Der
Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode hält fest, dass beide Vorhaben „weiterentwickelt,
verzahnt und verstetigt“ werden sollen mit dem Ziel, „einen übersichtlichen
Zugang zu Bildungs- und Beratungsangeboten sowie Förderinstrumenten“ zu
schaffen.
Mit Blick auf die Verzahnung beider Vorhaben ist es das Ziel von BMBF, dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur
für Arbeit (BA), dass sich „mein NOW“ als das zentrale Online-Eingangsportal
für den Bereich der arbeitsmarktorientierten, beruflichen Weiterbildung in der
Vernetzungsinfrastruktur etabliert.
Bereits im Rahmen der Projektdefinitionsphase der NOW haben sich BMBF,
BMAS und BA über die beiden Vorhaben eng ausgetauscht, u. a. zur
strategischen Orientierung, zu technischen Zielbildern sowie zu konkreten
Umsetzungsplanungen. Seit Januar 2023 haben gemeinsame Workshops und
Arbeitstreffen mit BMAS, BA und BMBF stattgefunden, um die Verzahnung
vorzubereiten.
„mein NOW“ soll umfassende Transparenz über verschiedene Angebote im
Bereich der beruflichen Weiterbildung in Deutschland herstellen und durch
interoperable Vernetzung mit Inhalten wichtiger Akteure der Weiterbildung (z. B.
der Länder) einen ganzheitlichen Online-Zugang zu allen relevanten
Informationen zur beruflichen Weiterbildung an einem Ort schaffen.
Die Vernetzungsinfrastruktur soll die spezialisierten Portale in den einzelnen
Bildungsbereichen – wie „mein NOW“ im Bereich der beruflichen
Weiterbildung – nicht doppeln, sondern auffindbar machen und zu diesen weiterleiten. In
Abgrenzung zu „mein NOW“ adressiert die Vernetzungsinfrastruktur das
gesamte Bildungs-Ökosystem und hat den Anspruch, Lernende auf einem den
gesamten Lebensweg umfassenden Bildungsweg Orientierung zu geben, Zugänge
für Bildung zu schaffen und zur individuellen Sicherung der Ergebnisse von
Bildungsteilhabe beizutragen.
27. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Doppelungen mit der von
Bund und Ländern geförderten Bildungsmedieninfrastruktur SODIX
(inklusive der Bildungsmediathek MUNDO)?
28. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits unternommen, um die Nationale Bildungsplattform mit der
von den Ländern aktuell entwickelten Bildungsmedieninfrastruktur SO-
DIX (inklusive der Bildungsmediathek MUNDO) zu verzahnen?
Die Fragen 27 und 28 werden im Zusammenhang beantwortet.
Nutzerinnen und Nutzer können durch die Anbindung von Repositorien wie
beispielsweise der Bildungsmediathek MUNDO an die
Vernetzungsinfrastruktur einen einheitlichen und sicheren Zugang zu Bildungsangeboten erhalten.
Eine Vernetzung mit der Bildungsmedieninfrastruktur SODIX und der
dazugehörigen Mediathek mundo.schule wird geprüft. Erste Gespräche mit Institut für
Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH (FWU) haben hierzu
bereits stattgefunden.
29. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Doppelungen mit der von
Bund und Ländern geförderten Single-Sign-on-Lösung VIDIS?
30. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits unternommen, um die Nationale Bildungsplattform mit der
von den Ländern entwickelten Single-Sign-on-Lösung VIDIS zu
verzahnen?
Die Fragen 29 und 30 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das BMBF arbeitet eng mit dem „Vermittlungsdienst für das digitale
Identitätsmanagement in Schulen“ (VIDIS) zusammen. VIDIS vereinfacht zukünftig den
Zugriff auf Schul-Tools aller Art für mehr als 800.000 Lehrkräfte und knapp elf
Millionen Schülerinnen und Schülern in allen 16 Ländern. Die
Vernetzungsinfrastruktur und VIDIS sind bereits über die Authentication and Authorization
Infrastructure (AAI) verbunden und werden im Closed-Beta Betrieb getestet.
Diese Nutzerinnen und Nutzer erhält so nahtlosen Zugang zu den
Bildungsangeboten, die über die Vernetzungsinfrastruktur im Netzwerk eingebunden sind.
Gleichzeitig vermindert die Vernetzungsinfrastruktur Brüche an den
Übergängen der lebenslangen Bildungsreise (z. B. am Übergang von der Schule zu
Ausbildung oder Studium).
31. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Doppelungen mit dem vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
geförderten Projekt MERLOT, durch das besonders geschützte
Bildungsdatenräume und Bildungsdienste innerhalb des digitalen Ökosystems Gaia-X
entstehen sollen?
32. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits unternommen, um die Nationale Bildungsplattform mit dem
vom BMWK geförderten Projekt MERLOT zu verzahnen?
Die Fragen 31 und 32 werden im Zusammenhang beantwortet.
Eine Vernetzung mit den Bildungsdatenräumen und -diensten des Projekts
MERLOT wird geprüft. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden.
33. Welche konkreten Maßnahmen zur besseren Einbeziehung der
potenziellen Nutzergruppen hat die Bundesregierung bisher umgesetzt?
Das BMBF organisierte Gesprächsformate, um Fragen zu inhaltlichen
Potenzialen, technischen Herausforderungen und zielgruppenfreundlichen
Lösungen zu diskutieren. Zudem stellte das BMBF die Vernetzungsinfrastruktur
und ihren aktuellen Entwicklungsstand regelmäßig auf einschlägigen
Veranstaltungen vor und diskutierte diesen mit potenziellen Nutzerinnen und Nutzern.
34. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine barrierefreie
Nutzung der Nationalen Bildungsplattform auch von Menschen mit
Behinderung gewährleistet ist?
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien
Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
(Richtlinie (EU) 2016/2102) sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen
Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-
Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei
zugänglich zu machen.
Ziel ist es, ein Bildungs-Ökosystem zu entwickeln, das einen barrierefreien
Zugang zur digitalen Bildung gewährleistet und von Menschen in allen
Lebensphasen genutzt werden kann.
35. Welchen Umfang und welche Schwerpunkte erwartet die
Bundesregierung von der durch Kienbaum, das mmb Institut und ifib consult
durchzuführenden Evaluation der Nationalen Bildungsplattform?
Der Schwerpunkt der Evaluation ist die begleitende Erfolgskontrolle des
laufenden Aufbaus der Vernetzungsinfrastruktur unter Berücksichtigung von zwei
abgrenzbaren Ergebnissen, dem Launch der Beta-Version und dem Abschluss
des Aufbauprojekts.
36. Werden nach Vorstellung der Bundesregierung Zwischenergebnisse der
Evaluation der Nationalen Bildungsplattform Einfluss auf die weitere
Konzeption der Nationalen Bildungsplattform haben?
Die Evaluation hat begleitenden Charakter. Die fachlich-inhaltlichen
Erkenntnisse aus der Evaluation dienen der Kontrolle der Zielerreichung, Wirkung und
Wirtschaftlichkeit im Sinne einer begleitenden Erfolgskontrolle.
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – BT-Drs. 20/8379
Anlage: Übersicht Miniwettbewerbe im Rahmen des Dynamischen Beschaffungssystems
Beauftragung Verfahren Teams Vertragspartner Vertragslaufzeiten Vertragsvolumen
(netto) Start Ende (inkl. optionaler
Verlängerungsoption)
Digitale
Identitäten
MW #1.1
(Los 1)
Team 1 Wisercat, Tallinn, EE 17.10.2022 16.07.2023 467.000 - 694.000 EUR
MW #1.1
(Los 2)
Team 2 SINC, Wiesbaden, DE 17.10.2022 16.07.2023 850.000 - 1.259.000 EUR
Ablage MW #1.2
(Los 1)
Team 3 j&s-soft, Heidelberg, DE 14.11.2022 14.12.2023 1.335.000 - 1.710.000 EUR
MW #1.2
(Los 2)
Team 4 j&s-soft, Heidelberg, DE 09.01.2023 08.12.2023 1.318.000 - 1.772.000 EUR
Datenraum MW #1.3 Team 5 Bridgefield, Magdeburg,
DE
02.12.2022 14.12.2023 1.183.000 - 1.530.000 EUR
Integrationsteam MW #1.4 Team 6 Wisercat, Tallinn, EE 27.01.2023 27.01.2024 908.000 - 1.190.000 EUR
Digitale
Nachweise
MW #1.5
(Los 1)
Team 7 T-Systems, Frankfurt am
Main, DE
30.01.2023 31.01.2024 2.045.000 - 2.679.000 EUR
MW #1.5
(Los 2)
Team 8 Wisercat, Tallinn, EE 30.01.2023 31.01.2024 790.000 - 1.034.000 EUR
Schaufenster RV 51589
(Los 3)
(kein MW)
Team 9 Digitas Pixelpark, Berlin,
DE
15.01.2023 31.10.2023 1.144.000 - 1.481.000 EUR
MW #1.6 Team 10 XITASO, Augsburg, DE 13.03.2023 10.02.2024 1.023.000 - 1.635.000 EUR
AAI 2.0 MW #1.7 Team 11 SINC, Wiesbaden, DE 01.08.2023 30.06.2024 811.000 - 1.754.000 EUR
OCR
Schnittstelle
MW #1.8 Team 12 XITASO, Augsburg, DE 01.09.2023 30.06.2024 548.000 - 1.328.000 EUR
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333