Antwort
der Bundesregierung
der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8488 –
Zukunft der Jugendfreiwilligendienste und des Bundesfreiwilligendienstes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unsere Demokratie lebt von einer aktiven und starken Zivilgesellschaft. Das
tägliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger bildet das Fundament
unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Gerade die Freiwilligendienste sind
eine besondere Form dieses bürgerschaftlichen Engagements. Sie bieten
(jungen) Menschen die Möglichkeit, sich aus eigenem Antrieb in gemeinnützigen
Einrichtungen und Organisationen einzusetzen und soziale Verantwortung zu
übernehmen. Die Freiwilligendienste ermöglichen es den Teilnehmenden,
neue Perspektiven zu gewinnen, ihre Interessen zu entdecken und ihre
individuellen Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, die
sozialen Kompetenzen, das Verantwortungsbewusstsein und die
interkulturellen Fähigkeiten der Freiwilligen zu stärken. Gerade für junge Menschen ist
das freiwillige Jahr damit eine wichtige Chance zur persönlichen Entwicklung
und zur beruflichen Orientierung. Genau das, was viele Jugendliche nach den
Jahren der Corona-Pandemie nun brauchen. Der Freiwilligendienst bietet
zudem in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen wie den Schulen, den Kitas,
der Pflege und dem Sport zusätzliche Hilfen, ohne die viele Verbände und
Institutionen nicht bestehen könnten. Die Freiwilligen stärken durch ihre
aktive Mitarbeit das Miteinander in unserer Gesellschaft. Dieser Einsatz ist dabei
oft auch der Einstieg in ihr langfristiges ehrenamtliches Engagement.
Diese einzigartige Bereitschaft, Zeit und Energie für das Wohl anderer
einzubringen, verdient höchste Anerkennung. Während die Bundesregierung die
Bedeutung in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP noch erkannt und einen bedarfsgerechten Ausbau der
Plätze für den Freiwilligendienst und eine Stärkung des Internationalen
Freiwilligendienstes versprochen hat (
https://www.bundesregierung.de/resource/bl
ob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-koav2
021-data.pdf?download=1), stehen diesem Versprechen nun im vorliegenden
Referentenentwurf für den Bundeshaushalt 2024 erhebliche Mittelkürzungen
in der Höhe von insgesamt 78 Mio. Euro im Bereich der Freiwilligendienste
gegenüber. Konkret sollen die Mittel für den Jugendfreiwilligendienst um
25 Mio. Euro und die Mittel für den Bundesfreiwilligendienst um 53 Mio.
Euro gekürzt werden. Viele soziale Träger haben bereits die Sorge geäußert,
dass die Zukunft des Freiwilligendienstes durch diese Mittelkürzung
insgesamt in Gefahr ist und die Freiwilligendienste langfristig ihre wichtige
gesellschaftliche Funktion nicht mehr erfüllen können.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8717
20. Wahlperiode 10.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 9. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Auswirkungen haben die geplanten Mittelkürzungen
in der Höhe von insgesamt 78 Mio. Euro im kommenden Jahr auf die
Finanzierung und Durchführung der Jugendfreiwilligendienste und des
Bundesfreiwilligendienstes?
Zu den möglichen konkreten Auswirkungen der perspektivischen
Mittelsituation in den Freiwilligendiensten im Jahr 2024 hat die Bundesregierung im
August und September 2023 erste Gespräche mit den zivilgesellschaftlichen
Zentralstellen und Verbänden geführt und wird diese in den kommenden Wochen
fortsetzen. Zudem findet im Oktober 2023 ein Austausch mit den Ländern statt.
Ziel der Gespräche ist es, in einem gemeinsamen und transparenten Prozess mit
allen zentralen Freiwilligendienst-Akteurinnen und -Akteuren die
Freiwilligendienste trotz der herausfordernden finanziellen Situation bestmöglich zu
sichern.
Die bisher geführten Gespräche haben noch einmal bestätigt, dass der aktuell
im Dienst befindliche Freiwilligendienst-Jahrgang 2023/2024 auf der
Grundlage der Etatwerte des Regierungsentwurfs 2024 bis in den Sommer 2024
hinein komplett ohne Abstriche durchgeführt werden kann und gleichzeitig im
Sommer/Herbst 2024 noch genügend Etatmittel vorhanden sind, um den dann
anstehenden Freiwilligendienst-Jahrgang 2024/2025 entsprechend der dafür
maßgeblichen Finanzplanwerte für 2025 anlaufen zu lassen.
2. Welche Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der Bundesregierung
den Jugendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst für
die Jahre 2025 und 2026 zur Verfügung (bitte einzeln auflisten)?
Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 sind für den
Bundesfreiwilligendienst (BFD) 154 202 Mio. Euro und für die Jugendfreiwilligendienste (JFD)
95 681 Mio. Euro eingeplant. Für die Jahre 2025 ff. ist den Zentralstellen des
BFD eine Plangröße von 134 202 Mio. Euro und den Zentralstellen des
Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) eine Plangröße von 80 681 Mio. Euro für
sämtliche Jugendfreiwilligendienste mitgeteilt worden, von denen 60 Mio. Euro auf
die Regelförderung des FSJ entfallen sollen.
3. Wie viele Plätze für Freiwilligendienstleistende entfallen durch die
geplanten Mittelkürzungen im Jahr 2024 und in den Folgejahren?
a) Wie viele Plätze davon entfallen in den jeweiligen Formaten der
Freiwilligendienste (bitte einzeln nach FSJ [Freiwilliges Soziales
Jahr], FÖJ [Freiwilliges Ökologisches Jahr], IJFD [Internationaler
Jugendfreiwilligendienst] und BFD [Bundesfreiwilligendienst]
auflisten)?
b) Wie viele Plätze entfallen bundesweit insgesamt, und wie viele
Plätze davon entfallen in den einzelnen Bundesländern (bitte einzeln
auflisten)?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Belastbare Aussagen zu zukünftig finanzierbaren Platzzahlen in den
Freiwilligendiensten sind zum jetzigen Zeitpunkt deshalb nicht möglich, weil für eine
belastbare Prognose von finanzierbaren Platzzahlen neben den voraussichtlich
zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln immer auch die längerfristigen
Durchschnittskosten im BFD und die aktuellste Kostenstruktur in den JFD
herangezogen werden müssen. Diese Werte stehen, weil das Freiwilligenjahr
ähnlich wie das Schuljahr für die meisten Freiwilligendienstleistenden von
Sommer zu Sommer läuft, für den BFD erst im Spätherbst 2023 nach den
ersten Zahlungsläufen des neu angelaufenen Freiwilligenjahres 2023/2024
belastbar zur Verfügung. Bei einer Videoschalte mit allen FSJ-Zentralstellen Ende
September 2023 konnte noch keine FSJ-Zentralstelle Auskunft über mögliche
konkrete Auswirkungen der ihnen unverzüglich nach dem Kabinettbeschluss
des Regierungsentwurfs für 2024 mitgeteilten künftigen niedrigeren Etatwerte
geben. Die FSJ-Zentralstellen verwiesen darauf, noch nicht hinreichend mit
ihren Trägern kommuniziert haben zu können.
4. Wie plant die Bundesregierung, die Vereinbarung aus dem
Koalitionsvertrag, die Plätze in den Freiwilligendiensten nachfragegerecht
auszubauen, vor dem Hintergrund der geplanten Mittelkürzungen umzusetzen
(vgl. Koalitionsvertrag 2021, S. 98)?
Die erforderlichen Mittel für den von der Bundesregierung geplanten
bedarfsgerechten Ausbau der Freiwilligendienste konnten angesichts der Sparvorgaben
zur Sicherung der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse und der in
diesem Zusammenhang notwendigen fachlichen Einzelentscheidungen zu
Einsparungen innerhalb der einzelnen Ressorts im Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts für 2024 nicht gesichert werden.
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um trotz der geplanten
Mittelkürzungen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung des
Internationalen Freiwilligendienst umzusetzen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 99)?
Die Bundesregierung steht in einem kontinuierlichen Austausch mit den
zentralen Stellen für Qualitätsmanagement im Internationalen
Jugendfreiwilligendienst (IJFD) um sicherzustellen, dass die Angebote im IJFD so ausgestaltet
sind, dass junge Menschen bestmöglich interkulturelle, gesellschaftspolitische
und persönliche Erfahrungen in einer anderen Kultur sammeln können. Dabei
geht es um ein vielfältiges Einsatzstellenangebot, aber auch um eine gute
Betreuung vor Ort und auf den Dienst abgestimmte pädagogische Seminare. Die
Bundesregierung wird mit den zentralen Stellen in den kommenden Wochen
weitere Gespräche zur Haushaltsplanung und deren Auswirkungen auf den
IJFD führen.
6. Welche konkreten Auswirkungen haben die geplanten Kürzungen auf
zusätzliche Projekte und Maßnahmen im Bereich der
Jugendfreiwilligendienste und des Bundesfreiwilligendienstes?
Alle laufenden zusätzlichen Projekte und Maßnahmen im Bereich der
Jugendfreiwilligendienste und des Bundesfreiwilligendienstes sind bis zum Ende ihrer
Bewilligungszeiträume gesichert.
7. Welche konkreten Auswirkungen haben die geplanten Kürzungen im
Bereich der Freiwilligendienste auf die sozialen und
gemeinwohlorientierten Einrichtungen, Vereine und Verbände, die die Einsatzplätze für die
Freiwilligendienstleistenden zur Verfügung stellen?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen.
a) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kürzungen keine
Auswirkungen auf die Betreuung und Begleitung der Freiwilligen
sowie die Bereitstellung von pädagogischem Personal haben?
Der vom Bund auf der Grundlage der jeweiligen Zuwendungsbescheide
gezahlte monatliche Zuschussbetrag zur anteiligen Finanzierung der pädagogischen
Begleitung in den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und Freiwilliges
Ökologisches Jahr (FÖJ), die Höhe des monatlichen Förderbetrags im IJFD sowie der
individuelle Zuschussbetrag zur pädagogischen Begleitung im BFD bleiben
unverändert.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Betrieb in sozialen und
gemeinwohlorientierten Einrichtungen, Vereinen und Verbänden, die auf
die Unterstützung von Freiwilligendienstleistenden angewiesen sind,
trotz der geplanten Mittelkürzungen im kommenden Jahr und in den
darauffolgenden Jahren mindestens auf dem aktuellen Niveau
aufrechterhalten werden kann?
Da die Freiwilligendienste gemäß § 3 Absatz 1 des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) sowie gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Gesetzes zur
Förderung der Jugendfreiwilligendienste (JFDG) der Arbeitsmarktneutralität
unterliegen, dürfen die Freiwilligen in ihren Einsatzstellen grundsätzlich nur
unterstützende, zusätzliche Hilfstätigkeiten übernehmen. Freiwillige erhalten
für ihre Tätigkeit deshalb auch lediglich ein Taschengeld und keine
Entlohnung. Es steht außer Zweifel, dass die Freiwilligen damit eine große zusätzliche
Bereicherung für jede Einrichtung und ihre Nutzerinnen und Nutzer sind. Der
Betrieb von Einrichtungen, Vereinen und Verbänden muss aber immer so
organisiert sein, dass er nicht auf die Unterstützung durch
Freiwilligendienstleistende angewiesen ist, sondern immer auch ohne den Einsatz von
Freiwilligendienstleistenden uneingeschränkt gewährleistet ist.
9. Welche langfristigen Folgen haben die geplanten Kürzungen nach
Schätzung der Bundesregierung auf die Attraktivität und Nachfrage des
Freiwilligendienstes?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen.
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um trotz der
geplanten Mittelkürzungen die erfolgreiche Durchführung der
Freiwilligendienste langfristig zu gewährleisten?
a) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Qualität und den
Umfang der Freiwilligendienste zu erhalten?
b) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die etablierten Strukturen
im Bereich der Freiwilligendienste zu erhalten?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.
11. Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten werden von der
Bundesregierung in Betracht gezogen, um die finanzielle Stabilität und die
Zukunft der Freiwilligendienste sicherzustellen?
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten seitens des Bundes bestehen nicht.
12. Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung der
finanzielle Mehrbedarf aufgrund der aktuellen Preis- und Kostensteigerungen
im Bereich der Freiwilligendienste?
13. Inwieweit hat die Bundesregierung die aktuellen Preis- und
Kostensteigerungen in ihre Planungen für die finanzielle Mittelausstattung der
Freiwilligendienste einbezogen?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam wie
folgt beantwortet.
Die gesetzlich geregelten Freiwilligendienste, also der BFD und die JFD,
werden von verschiedenen Seiten finanziert. Beim BFD unterstützt der Bund die
kostentragenden Einsatzstellen mit einem Zuschuss zur pädagogischen
Begleitung und erstattet ihnen bis zu bestimmten Obergrenzen einen Teil des
Taschengelds und der zugehörigen Sozialversicherungsbeiträge.
Die JFD, deren Durchführung in die Zuständigkeit der Länder fällt, werden
jeweils durch Mittel der Länder und/oder aus dem Europäischen Sozialfonds für
Deutschland (ESF) sowie der Einsatzstellen und Träger gefördert, der Bund
bezuschusst in den JFD nur die pädagogische Begleitung mit einem je nach
Zentralstelle variierenden Förderbetrag, nicht aber das Taschengeld und die
zugehörigen Sozialversicherungsbeiträge. Der Bund leistet also in allen Formaten
immer nur einen Zuschuss zu den Gesamtaufwendungen, der nicht an den
tatsächlichen Finanzierungsbedarf gekoppelt ist, sondern immer durch die jährlich
neu festgesetzte Etathöhe im Bundeshaushalt definiert ist.
14. Gab es im Vorfeld der Haushaltsaufstellung Gespräche zwischen der
Bundesregierung und den sozialen Trägern zu den aktuellen finanziellen
Herausforderungen aufgrund der aktuellen Preis- und
Kostensteigerungen im Bereich der Freiwilligendienste?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
steht auf Fachebene in einem steten Austausch mit den Zentralstellen,
Verbänden und Ländern zu den vielfältigen Aspekten der einzelnen
Freiwilligendienste. Haushalts- und Budgetfragen werden hierbei von den zivilgesellschaftlichen
Organisationen nahezu bei jeder Gelegenheit thematisiert mit dem Ziel,
zusätzliche Mittel zu erhalten. Das formale Haushaltsaufstellungsverfahren zum
Regierungsentwurf sieht keine Einbindung Dritter vor. Die Zentralstellen in den
Freiwilligendiensten wurden über die künftigen Etatwerte unverzüglich nach
dem Kabinettbeschluss des Regierungsentwurfes zum Bundeshaushalt 2024
von der Fachebene des BMFSFJ informiert.
15. Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geplanten
Kürzungen sicher, dass die Teilhabemöglichkeit von Menschen mit
Behinderungen im Bereich des Jugendfreiwilligendienstes und des
Bundesfreiwilligendienstes weiter ausgebaut und verbessert wird?
a) Welche konkreten Maßnahmen zu Stärkung der Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen an den Freiwilligendiensten sind geplant?
b) Ist sichergestellt, dass vorhandene Pilotprojekte in diesem Bereich
fortgeführt werden?
c) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Menschen mit
Behinderungen stärker auf die Möglichkeit der Teilhabe am
Freiwilligendienst aufmerksam zu machen?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Alle Freiwilligendienste stehen grundsätzlich allen interessierten Menschen
offen, in den JFD bis zur gesetzlich definierten Altersgrenze. Die
Bundesregierung ist seit Jahren in einem intensiven Austausch mit allen verantwortlichen
Akteurinnen und Akteuren in den Freiwilligendiensten, um für eine
bestmögliche Diversität in den Freiwilligendiensten und gezielt für die noch bessere
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu werben.
Mit der im Jahr 2022 in Finanzierung des Bundes und in Trägerschaft des
Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. (DPWV)
eingerichteten Koordinierungsstelle Inklusion und Diversität wird dieses Anliegen
auch strukturell unterstützt. Sowohl Fachkräfte als auch interessierte Menschen
mit Behinderungen werden zum breiten Spektrum der Fragen im Themenfeld
Inklusion und Diversität digital und analog informiert, beraten und teils
allgemein, teils individuell unterstützt. Ergänzend fördert das BMFSFJ derzeit
modellhaft in Einzelfällen die mit der Teilnahme einer/s behinderten
Freiwilligendienstleistenden einhergehenden Mehraufwände finanziell.
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Teilhabemöglichkeit von
jungen Menschen, die sich aufgrund ihrer sozialen Lage und ihrer
familiären Situation keinen Freiwilligendienst leisten können, weiter
gewährleistet ist?
Die Bundesregierung ist seit Jahren in einem kontinuierlichen Austausch mit
allen zentralen Freiwilligendienstakteuren und -akteurinnen, um bestehende
Zugangsbarrieren abzubauen. Mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz soll zudem
der Rahmen für die Taschengeldhöhe erweitert werden: Derzeit liegt die
prozentuale Obergrenze, die sich an der in der allgemeinen Rentenversicherung
geltenden Beitragsbemessungsgrenze ausrichtet und damit dynamisch ist, bei
438 Euro pro Monat.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung soll es den Trägern und Einsatzstellen
ermöglicht werden, Freiwilligen ein höheres Taschengeld zu zahlen, das auf der
Grundlage der Werte für 2023 rechnerisch bis zu 584 Euro pro Monat betragen
würde. Für 2024 und die Folgejahre passt sich der Wert wegen seiner
Koppelung an eine dynamische sozialversicherungsrechtliche Referenzgröße
automatisch an. Zudem sollen zusätzlich zum Taschengeld Mobilitätszuschläge
gewährt werden können.
Um gezielt auch junge Menschen anzusprechen, die Bürgergeld beziehen,
wurde zum 1. Juli 2023 der Absetzbetrag beim Bürgergeld für Freiwillige unter
25 Jahren von 250 Euro auf 520 Euro monatlich erhöht.
17. Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geplanten
Kürzungen sicher, dass die Freiwilligendienste bedarfsgerecht und
zukunftsorientiert weiterentwickelt und ausgebaut werden?
Neben den sich aus dem Freiwilligendienst-Teilzeitgesetz ergebenden
Flexibilisierungsmöglichkeiten arbeitet die Bundesregierung eng und kontinuierlich mit
den zentralen Akteurinnen und Akteuren der Freiwilligendienste zusammen,
um Bedarfe in den verschiedenen Freiwilligendienstformaten zu eruieren,
Entwicklungen zu bewerten und bestmögliche Wege der Umsetzung zu finden.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.
18. Gab es bereits Gespräche zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu
den Auswirkungen der geplanten Kürzungen im Bereich der
Freiwilligendienste?
19. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit den Ländern und Kommunen
zusammen, um die Rahmenbedingungen für den Freiwilligendienst zu
verbessern und die Chancengleichheit für alle Freiwilligen
sicherzustellen?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMFSFJ führt im Oktober 2023 ein gemeinsames Gespräch mit den für
die Jugendfreiwilligendienste zuständigen Vertreterinnen und Vertretern aus
den Ländern zu den Entwicklungen und zum Umgang mit der perspektivischen
Haushaltssituation in den Freiwilligendiensten. Darüber hinaus findet
anlassbezogen mindestens aber einmal jährlich ein Bund-Länder-Treffen zu den
Freiwilligendiensten statt, in dem sich über aktuelle Entwicklungen, inhaltliche und
fördertechnische Schwerpunkte der Länder und Möglichkeiten der inhaltlichen
Weiterentwicklung der Freiwilligendienste ausgetauscht wird. Zudem gehören
Vertreterinnen und Vertreter der Länder und kommunalen Spitzenverbände dem
Beirat für den Bundesfreiwilligendienst an und beraten auf diesem Wege das
BMFSFJ speziell in Fragen des Bundesfreiwilligendienstes.
20. Welche Bedeutung haben die Freiwilligendienste nach Auffassung der
Bundesregierung für die Förderung des gesellschaftlichen Engagements
und des sozialen Zusammenhalts?
21. Welche Bedeutung haben die Freiwilligendienste nach Auffassung der
Bunderegierung für die Demokratieförderung?
22. Welche Bedeutung haben die Freiwilligendienste nach Auffassung der
Bundesregierung für die berufliche und persönliche Entwicklung von
jungen Menschen nach den Herausforderungen der Corona-Pandemie?
Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das großartige und unermüdliche
Engagement vieler Menschen in den verschiedenen Freiwilligendiensten
überaus wertvoll und ein wichtiger Baustein nicht nur für die freiwilligen Menschen
selbst, sondern auch insgesamt für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft,
die Stärkung der Demokratie, gelebte Inklusion und das interkulturelle
Miteinander ist.
Deshalb wurde auch die Stärkung und der nachhaltige Ausbau der
Freiwilligendienste im Koalitionsvertrag vereinbart. Gerade in der seit Jahren in vielerlei
Hinsicht herausfordernden Zeit ist dieser Zusammenhalt eine gesellschaftlich
tragende Säule.
23. Wie viele Freiwillige waren im vergangenen Jahr im Rahmen der
verschiedenen Formate des Jugendfreiwilligendienstes und des
Bundesfreiwilligendienstes im Einsatz (bitte nach den einzelnen Formaten der
Freiwilligendienste auflisten)?
BFD zum Stichtag: 1. Januar 2023 im Jahr 2022: 36.255 Freiwillige
FSJ zum Stichtag: 1. Dezember 2022: 46.830 Freiwillige (plus 1.666
Freiwillige im Aktionsprogramm Aufholen nach Corona).
FÖJ zum Stichtag: 1. Dezember 2022: 3.244 Freiwillige.
Entsendungen im IJFD im Zeitraum Juni 2022 bis Mai 2023: 2.449 Freiwillige.
24. Wurden die vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für
die Jugendfreiwilligendienste und den Bundesfreiwilligendienst im
vergangenen Jahr voll ausgeschöpft (bitte nach den einzelnen Formaten der
Freiwilligendienste auflisten)?
a) Wenn nein, warum wurden die zur Verfügung gestellten finanziellen
Mittel nach Auffassung der Bundesregierung nicht vollständig
abgerufen?
b) Wenn nein, wie viele Stellen im Bereich der
Jugendfreiwilligendienste und des Bundesfreiwilligendienstes waren im vergangenen Jahr
unbesetzt (bitte nach den einzelnen Formaten der Freiwilligendienste
auflisten)?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Die zur Verfügung gestellten Mittel für die Jugendfreiwilligendienste und den
Bundesfreiwilligendienst konnten im vergangenen Jahr nicht vollständig
ausgeschöpft werden.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden im Rahmen von
Kontingenten bzw. Budgets an Zentralstellen/Länder/Träger vergeben. Die
Bewirtschaftung dieser Kontingente bzw. Budgets erfolgt innerhalb dieser Strukturen
weitestgehend eigenverantwortlich. Die Verfahren zur optimalen Steuerung des
Mittelabflusses sind seit einigen Jahren Thema im Austausch mit den
Zentralstellen in den Freiwilligendiensten und werden kontinuierlich geprüft und
optimiert.
Die Nichtausschöpfung resultiert vor allem daraus, dass jede vorzeitige
Beendigung einer Vereinbarung (beispielsweise wegen unerwarteter
Studienplatzzusage oder vorzeitiger Beendigung des Dienstes zur Ermöglichung einer
nochmaligen Auszeit vor dem Ausbildungs-/Studienbeginn) unverbrauchte Mittel zu
einem Zeitpunkt freisetzt, zu dem der Rest des Haushaltsjahres eine
wirkungsvolle Nutzung für neue Vereinbarungen nicht mehr gesetzeskonform zulässt, da
die neuen Vereinbarungen dann bis ins nächste Haushaltsjahr hineinreichen
würden und damit Mittel aus dem nächsten Haushaltsjahr binden würden, die
aber bereits durch die reguläre überjährige Kontingentierung für den
kommenden Freiwilligenjahrgang restlos verplant sind.
Eine vorsorgliche „Überbuchung“ des BFD-Etats z. B. im Umfang der Mittel,
die erfahrungsgemäß in der Mitte des Jahres durch vorzeitige Beendigungen
wieder frei werden, scheidet aus, weil der Bund mit jeder BFD-Vereinbarung
eine feste Zahlungsverpflichtung eingeht und die Summe aller
Zahlungsverpflichtungen den Etatansatz des BFD zu keinem Zeitpunkt übersteigen darf.
Zudem waren und sind die Freiwilligendienste insbesondere im IJFD mit
verschiedenen, zum Teil noch andauernden Auswirkungen der Pandemie
konfrontiert.
25. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es in einigen Bereichen
der Freiwilligendienste einen finanziellen Mehrbedarf gibt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
diesen Mehrbedarf zu decken und die Mittelverteilung
auszugleichen?
Die Fragen 25 bis 25a werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 13 verwiesen.
26. Welche Auswirkungen hat das Freiwilligen-Teilzeitgesetz nach
Schätzungen der Bundesregierung auf die Attraktivität der Freiwilligendienste
insgesamt?
a) Wie hoch sind die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes, und sind
diese bereits bei der Mittelplanung für die kommenden Jahre
berücksichtigt worden?
Die Fragen 26 bis 26a werden gemeinsam beantwortet.
Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz ist für den Bund kostenneutral. Eine
Berücksichtigung bei der Mittelplanung für die kommenden Jahre ist mithin nicht
erforderlich.
b) Wie entwickelt sich nach Schätzungen der Bundesregierung die
Nachfrage nach Freiwilligendienst durch das geplante Gesetz?
Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz verbessert die Rahmenbedingungen für
diejenigen Freiwilligen, die sich in einem der Freiwilligendienst-Formate befinden.
Sie entsprechen den Wünschen der Freiwilligen sowie der Einsatzstellen,
Träger und Zentralstellen. Menschen mit weniger Zeit und Ressourcen wird das
Engagement in einem Freiwilligendienst ermöglicht.
Durch die gesetzlichen Änderungen verbessern sich mithin die
Rahmenbedingungen auch für diejenigen, die bereits auch ohne die Änderungen
Freiwilligendienst leisten wollen. Wie sich die Nachfrage durch die gesetzlichen
Verbesserungen entwickeln wird, also wie viele Menschen sich aufgrund der
gesetzlichen Änderungen zusätzlich für einen Freiwilligendienst entscheiden
werden, ist nicht bezifferbar.
c) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine in der
Folge mögliche zusätzliche Nachfrage nach Freiwilligendienst trotz der
geplanten Mittelkürzungen zu decken?
Gesetzlich geregelt ist, dass den Zentralstellen im BFD am Anfang jeden
Kalenderjahres auf der Grundlage des jährlichen Haushaltsgesetzes mitgeteilt
wird, wie viele Plätze im Bereich ihrer jeweiligen Zuständigkeit ab August des
Jahres besetzt werden können (vgl. § 7 Absatz 3 BFDG). Somit richtet sich die
Anzahl der Plätze im BFD nicht nach der tatsächlichen Nachfrage, sondern
nach dem seitens des Haushaltsgesetzgebers zur Verfügung gestellten
Mittelumfangs.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den
Jugendfreiwilligendiensten werden jährlich im Rahmen von Budgets an die Zentralstellen (FSJ),
Länder (FÖJ) bzw. Träger (IJFD) vergeben.
Die Bewirtschaftung dieser Budgets erfolgt dann innerhalb dieser Strukturen.
Hinsichtlich der Platzzahlen haben dabei z. B. im FSJ die verbandlich
organisierten FSJ-Zentralstellen einen großen Gestaltungsspielraum, weil ihnen keine
bestimmte Platzzahl, sondern eine bestimmte Zuwendungssumme bewilligt
wird und sie innerhalb dieses Budgets unter Berücksichtigung der rechtlichen
Vorgaben gestalten können.
27. Plant die Bundesregierung alternative Maßnahmen, um jungen
Menschen, die aufgrund der geplanten Mittelkürzungen möglicherweise
keinen Platz im Freiwilligendienst erhalten, die Möglichkeit eines
einjährigen Orientierungs- und Bildungsjahres zu ermöglichen?
Aufgrund der angespannten Haushaltslage legt das BMFSFJ den Fokus auf die
bestmögliche Ausgestaltung der Finanzierung von Regelplätzen in den
bewährten Freiwilligendienstformaten. Die bestmögliche Ausgestaltung umfasst auch
die Prüfung von Verwaltungs- und Mittelabflussoptimierungen im Austausch
mit den Verantwortlichen in den Freiwilligendiensten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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