Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8633 –
Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Innenpolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die erste Hälfte der 20. Wahlperiode ist vorbei. Der aktuellen
Bundesregierung bleiben weniger als zwei Jahre, um ihre Vorhaben für diese
Legislaturperiode umzusetzen. Angesichts der Vielzahl – nach Ansicht der Fragesteller
bislang weitgehend ergebnisloser – Ankündigungen der Bundesministerin des
Innern und für Heimat, Nancy Faeser, ist es aus Sicht der Fragesteller
angezeigt, sich nach dem Stand der innenpolitischen Vorhaben der
Bundesregierung zu erkundigen.
So hat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser beispielsweise
– bei ihrer Antrittsrede im Deutschen Bundestag im Januar 2022
angekündigt, „alles [zu] unternehmen, um Kinder vor sexualisierter Gewalt zu
schützen und die Täter und ihre Netzwerke zu verfolgen“; ein
Regelungsvorschlag für das wirksamste zulässige Mittel der Strafverfolgung in
diesem Bereich – die IP-Adressen-Speicherung – steht jedoch bis heute aus;
– bei ihrer Antrittsrede im Deutschen Bundestag im Januar 2022 einen
„starken Bevölkerungsschutz“ und im Juli 2022 einen „Neustart im
Bevölkerungsschutz“ angekündigt; dem stehen von der Bundesregierung geplante
Kürzungen des Haushalts 2024 des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe (BBK) um ein Viertel und des Haushalts des
Technischen Hilfswerks um ein Zehntel gegenüber;
– im März 2022 im Rahmen ihres Aktionsplans gegen Rechtsextremismus
Änderungen im Waffenrecht angekündigt; ein Referentenentwurf liegt bis
heute nicht vor;
– Ende März 2022 und erneut bei der Vorstellung der
„Cybersicherheitsagenda des BMI“ im Juli 2022 angekündigt, das Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) zu einer Zentralstelle auszubauen und
dem Bundeskriminalamt die Abwehr von Gefahren durch schwere
Cyberangriffe zu ermöglichen; seitdem wurden keine konkreten Vorschläge
vorgelegt. Der Ankündigung im Rahmen ihrer Antrittsrede im Deutschen
Bundestag, eine ihrer Prioritäten sei die Stärkung der Bekämpfung der
Cyberkriminalität, steht die für 2024 von der Bundesregierung geplante
finanzielle Ausstattung des BSI gegenüber, bei der der Bundesrechnungshof
davon ausgeht, dass aufgrund mangelnder Unterlegung bestehender
Strategien „Maßnahmen zum Schutz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8965
20. Wahlperiode 20.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
18. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gegen Cyberattacken nur verzögert oder gar nicht umgesetzt werden [
können]“.
In einer Halbzeitbilanz der Großen Koalition in der 19. Wahlperiode kam die
Bertelsmann Stiftung im September 2019 zu dem Ergebnis, dass die damalige
CDU/CSU-geführte Bundesregierung in den ersten 18 Monaten ihrer
Regierungsarbeit bereits zwei Drittel ihrer Koalitionsversprechen „umgesetzt oder
angepackt“ hatte. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat war
damals nicht nur das Ministerium mit den nach absoluten Zahlen meisten
„Regierungsversprechen“, sondern hatte zur Halbzeit der 19. Wahlperiode auch
mit Abstand die meisten Regierungsversprechen „voll erfüllt“ (29 Prozent von
49 Prozent bzw. 59 Prozent). Laut der jüngst veröffentlichten Studie der
Bertelsmann Stiftung zur Halbzeitbilanz der aktuellen Bundesregierung hat diese
ebenfalls etwa zwei Drittel umgesetzt oder begonnen. Das Bundesministerium
des Innern und für Heimat (BMI) – erneut das Bundesministerium mit der
größten Zahl an Regierungsversprechen – hat dabei jedoch nur 16 von 62
Vorhaben „voll erfüllt“; dies entspricht gerade einmal 26 Prozent und liegt sogar
unter dem Durchschnitt (31 Prozent) aller Ministerien.
Zudem hat sich jenseits der Regierungsvorhaben die innenpolitische Lage in
der ersten Halbzeit der 20. Wahlperiode gravierend verändert.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik stieg die Zahl der Straftaten in
Deutschland nach einem fünf Jahre dauernden Rückgang im vergangenen Jahr 2022
deutlich (um 11,5 Prozent) an; auch die Politisch motivierte Kriminalität ist
auf dem höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2001.
Allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2023 wurden 204 461
Asylerstanträge gestellt, 77,2 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Mit über 290 000 Asylerstanträgen in den vergangenen zwölf Monaten ist
damit eine Asylzuwanderung in einer Größenordnung zu verzeichnen, die in der
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nur Anfang der 90er-Jahre und
2015/2016 überschritten wurde.
1. Warum hat es vor dem Hintergrund, dass laut Bundesinnenministerin
Nancy Faeser „[f]ast täglich […] Einsatzkräfte mit der zunehmenden
Gewaltbereitschaft und Skrupellosigkeit krimineller Clans konfrontiert
[werden]“ und [u]nbeteiligte Bürgerinnen und Bürger […] so in Gefahr
[geraten]“ (
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/D
E/2023/06/allianz-gegen-clankriminalitaet.html), mehr als eineinhalb
Jahre bis zum ersten Treffen der neuen „Allianz gegen Clankriminalität“
gedauert?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat seine Strategie
zur Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität (OK)
veröffentlicht. Schwerpunkte der 20 Punkte umfassenden OK-Strategie sind der Ausbau
der Ermittlungs- und Analysefähigkeiten des Bundeskriminalamts (BKA),
effektive Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung und eine noch engere
Zusammenarbeit auf nationaler wie auf internationaler Ebene. Unter anderem
hat das BMI angekündigt, auf die Innenministerien der Länder zuzugehen und
für eine Allianz gegen Clankriminalität zu werben.
Vor dem Hintergrund der Einbindung der Einzelmaßnahmen in den
Gesamtprozess der Umsetzung der OK-Strategie waren eine Vielzahl von
Abstimmungsprozessen zu allen Punkten der OK-Bekämpfungsstrategie, insbesondere mit
dem BKA, erforderlich. Das Bund-Länder Fachgespräch Clankriminalität fand
im Juni 2023, sieben Monate nach der Veröffentlichung der BMI-OK-
Bekämpfungsstrategie, statt.
2. Welche konkreten Ergebnisse hat die „Allianz gegen Clankriminalität“
seit dem ersten Treffen am 21. Juni 2023 erbracht?
3. Welche Beratungen, Vereinbarungen etc. können in der „Allianz gegen
Clankriminalität“ durchgeführt bzw. getroffen werden, die nicht bereits
in der seit Sommer 2019 bestehenden „Bund-Länder-Initiative zur
Bekämpfung der Clankriminalität“ („BLICK“) durchgeführt bzw. getroffen
werden?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der gesellschaftspolitischen Bedeutung der Bekämpfung der
Clankriminalität adressiert die „Allianz gegen Clankriminalität“ als ein politisch-
strategisches Format die Ebene der Innenministerien von Bund und Ländern. Die
Bund-Länder-Initiative BLICK agiert auf polizeilicher Ebene. Es werden also
keine Parallelstrukturen geschaffen, sondern die Arbeit der operativen Ebene
ergänzt. Durch den mit der Allianz ins Leben gerufenen Prozess möchte der
Bund die Unterstützung für die Länder und die Zusammenarbeit intensivieren.
Auch wenn nicht alle Länder gleichermaßen vom Phänomen der
Clankriminalität betroffen sind, so gilt es zudem ein politisches Signal zu senden, dass
bundesweit geschlossen gegen Clankriminalität vorgegangen und kriminellen
Clans keine Rückzugsmöglichkeiten in bislang weniger betroffenen Regionen
eröffnet wird.
4. In welcher Höhe sind bislang durch die Gründung der „Allianz gegen
Clankriminalität“ und die Durchführung des ersten Treffens am 21. Juni
2023 Kosten entstanden?
Im Rahmen der Ausrichtung des Bund-Länder Fachgesprächs am 21. Juni 2023
sind Kosten in Höhe von 768,20 Euro entstanden.
5. Beabsichtigt die Bundesregierung – wie vom Europäischen Gerichtshof
am 20. September 2022 ausdrücklich für zulässig erklärt –, zum Schutz
der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität sowie
zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine
Pflicht zur befristeten Vorratsspeicherung der IP-Adressen, die der
Quelle einer Verbindung zugewiesen sind, einzuführen, und wenn ja, bis
wann ist mit einem Kabinettsbeschluss zu einem entsprechenden
Gesetzentwurf zu rechnen?
6. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Ankündigung der
Bundesinnenministerin Nancy Faeser, „alles [zu] unternehmen, um Kinder vor
sexualisierter Gewalt zu schützen und die Täter und ihre Netzwerke zu
verfolgen“, mit den Fakten zu vereinbaren, dass auch fast ein Jahr,
nachdem der Europäische Gerichtshof die IP-Adressen-Speicherung zur
Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch grundsätzlich für zulässig
erklärt hat, kein entsprechender Gesetzesvorschlag der Bundesregierung
vorliegt und allein im Kalenderjahr 2022 in mindestens 5 614
strafrechtlich relevanten Vorgängen mit Bezug zu Kindesmissbrauch und
Kinderpornographie kein Ermittlungserfolg erreicht werden konnte, weil die IP-
Adresse der einzige Ermittlungsansatz war, diese beim
Telekommunikationsanbieter aber nicht mehr gespeichert war?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung, wie mit dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs vom 20. September 2022 umzugehen ist, ist noch
nicht abgeschlossen.
7. Wird die Bundesregierung ihr im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP genanntes Vorhaben einhalten,
„bis spätestens Ende 2023 eine unabhängige wissenschaftliche
Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen auf Freiheit und
Demokratie im Lichte technischer Entwicklungen“ zu erstellen, und wenn
nein, bis wann ist mit der Vorlage der Evaluation zu rechnen?
Die Durchführung der Überwachungsgesamtrechnung einschließlich der
wissenschaftlichen Evaluation der Überwachungsbefugnisse wurde am 22. Mai
2023 europaweit ausgeschrieben (Ausschreibung des Beschaffungsamtes des
BMI/B 12.31-1088/23/VV:1). Das Vergabeverfahren dauert an. Aus diesem
Grund können derzeit keine weitergehenden inhaltlichen Informationen
bereitgestellt werden. Vorbehaltlich des weiteren Verfahrensablaufs rechnen das BMI
und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) weiterhin damit, dass der
Zuschlag bis zum Ende des Jahres 2023 erteilt werden kann.
8. Wann wird die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP vereinbarte „Freiheitskommission“ zur Beratung bei
zukünftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben und Evaluierung von
Freiheitseinschränkungen nach der aktuellen Planung der
Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen?
9. Wie viele und ggf. welche Mitglieder soll die im Koalitionsvertrag
vereinbarte „Freiheitskommission“ haben?
10. Wie soll die Einrichtung der „Freiheitskommission“ nach Planung der
Bundesregierung organisatorisch erfolgen?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Auswahl der
Mitglieder des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP als „Freiheitskommission“ bezeichneten „unabhängigen
Expertengremiums“ auch die größte Oppositionsfraktion im Deutschen
Bundestag einbezogen wird, um die Arbeit der „Freiheitskommission“
nicht von vornherein durch den Vorwurf der parteipolitisch genehmen
Besetzung zu entwerten?
Die Fragen 8 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Meinungsbildung der Bundesregierung zur konkreten Umsetzung der im
Koalitionsvertrag vereinbarten Freiheitkommission ist noch nicht
abgeschlossen.
12. Übermittelt der Messengerdienst Telegram trotz Anfragen keine
Bestandsdaten mehr an das Bundeskriminalamt (BKA), und wenn ja, seit
wann?
Bestandsdatenanfragen des BKA an Telegram nach dem Telekommunikation-
Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) bleiben seit Juni 2022
unbeantwortet.
13. Trifft es zu, dass die „Taskforce Telegram“ im BKA bereits seit Mai
2022 nicht mehr aktiv ist?
Die operative Arbeit der Taskforce Telegram wurde zum 31. Mai 2022
eingestellt.
14. Wie ist dieser Umstand aus Sicht der Bundesregierung mit der
Ankündigung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser bereits im Dezember
2021, wenige Tage nach ihrem Amtsantritt zu vereinbaren, schärfer
gegen illegale Inhalte im Messengerdienst Telegram durchgreifen zu
wollen?
Die Taskforce Telegram war von vornherein als zeitlich begrenzte
Sondereinheit konzipiert. Zum Zeitpunkt ihrer Einstellung hatte sie ihren Auftrag erfüllt.
Im Ergebnis wurden 46 Sachverhalte an die Zentralstelle zur Bekämpfung der
Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit
einer Anregung zur Abgabe an die jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft
übermittelt.
15. Prüft das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die
Möglichkeit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen Telegram nach
dem Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der
Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG), und wenn ja, seit
wann, und welches Ergebnis hat die Prüfung ergeben?
Das BMI prüft seit Juni 2023 die Möglichkeit der Einleitung eines
Bußgeldverfahrens gegen Telegram nach dem TTDSG. Die Prüfungen dauern an.
16. Prüft oder plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen in Bezug auf
den Messengerdienst Telegram mit Blick auf die vorgenannte
Ankündigung der Bundesinnenministerin im Dezember 2021, und wenn ja,
welche?
Die Prüfungen der Bundesregierung konzentrieren sich derzeit auf das
Bußgeldverfahren nach dem TTDSG.
17. Wie sind aus Sicht der Bundesregierung die Aussagen von
Bundesinnenministerin Nancy Faeser u. a. anlässlich der Vorstellung des
Verfassungsschutzberichts 2022, man setze die „harte Gangart gegen Islamisten“ fort
und gehe „mit voller Härte gegen Extremisten vor, die unsere
Demokratie verachten und Menschen in unserem Land bedrohen“, damit zu
vereinbaren, dass die Bundesregierung
– bereits im Frühjahr 2022 einen Aktionsplan gegen
Rechtsextremismus, nach wie vor aber keine Aktionspläne gegen Islamismus und
Linksextremismus vorgelegt hat und insbesondere
Die Bundesregierung verurteilt jede Form von Extremismus, tritt
verfassungsfeindlichen Bestrebungen aus allen Phänomenbereichen gleichermaßen
konsequent entgegen und bezieht dabei die jeweiligen phänomenbereichsspezifischen
Besonderheiten gezielt in ihre Bekämpfungsstrategien ein.
Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Bundesregierung derzeit eine alle
Extremismusformen in den Blick nehmende Strategie für eine starke, wehrhafte
Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft. Diese umfassende
Strategie wird sowohl repressive Ansätze der Strafverfolgungs- und
Sicherheitsbehörden als auch präventive Ansätze der politischen Bildung,
Demokratieförderung und Extremismusprävention beinhalten.
Gleichwohl ist der Rechtsextremismus unverändert die größte extremistische
Bedrohung für unsere Demokratie und die Sicherheit in Deutschland. Dies
zeigt sich an der auf ohnehin hohem Niveau weiter steigenden Zahl
rechtsextremistischer Straf- und Gewalttaten sowie zuletzt auch der Zunahme des
rechtsextremistischen Personenpotentials. Angesichts dieses Bedrohungspotentials
des Rechtsextremismus setzt die Bundesregierung daher – parallel und
ergänzend zu ihrer ganzheitlichen Bekämpfung aller Formen des Extremismus −
ihren konkret auf diesen Phänomenbereich zugeschnittenen Aktionsplan um.
– keinen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der dem Bundeskriminalamt in
besonderen Einzelfällen die Befugnis zur Mitverfolgung der
Kommunikation von Terroristen über Messengerdienste einräumt,
Mit Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Dezember 2021 fallen
Messenger-Dienste als sogenannte nummernunabhängige interpersonelle
Telekommunikationsdienste unter das TKG. Nach geltendem Recht hat das BKA
zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus die Befugnis zur
Durchführung von Quellen-Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen –
auch bei (verschlüsselten) Messenger-Diensten. Die Maßnahme setzt jeweils
eine richterliche Anordnung voraus.
– nicht darauf hingewirkt hat, dass die im Gesetz zur Anpassung des
Verfassungsschutzrechts vorgesehene Rechtsverordnung nach § 2
Absatz 1b Artikel-10-Gesetz erlassen und damit dem Bundesamt für
Verfassungsschutz unter verpflichtender Mitwirkung von
Telekommunikationsanbietern die Mitverfolgung der Kommunikation von
Terroristen und Extremisten ermöglicht wird sowie
Die angesprochene Regierungsverordnung hat nicht die erforderliche
Zustimmung des Bundesrates gefunden (BR-Plenarprotokoll 1014, S. 518).
– den im Jahr 2021 gegründeten Expertenkreis Politischer Islamismus
bereits im Jahr 2022 wieder aufgelöst hat?
Das BMI konnte über den Expertenkreis „Politischer Islamismus“ (EPI) ein
Netzwerk aus führenden Expertinnen und Experten zu dem Thema aufbauen.
Außerdem gelang es, einen guten Überblick über den Stand der
wissenschaftlichen Bearbeitung zu erhalten. Nun hat sich die Form der Beratung geändert;
da die wissenschaftliche Perspektive hinreichend eingegrenzt ist, ist die Arbeit
des Expertenkreises in dieser Form zunächst abgeschlossen.
Das EPI-Netzwerk spielt auch weiterhin eine wichtige Rolle in der Beratung zu
diesem wichtigen Themenkreis. Themen- und anlassbezogen wird das BMI
auch auf Expertinnen und Experten, die nicht an dem Expertenkreis Politischer
Islamismus teilgenommen haben, zugehen. Zur weiteren Befassung mit diesem
Thema veranstaltet das BMI in Kooperation mit dem Exzellenzcluster
„Religion und Politik“ der Universität Münster, dort mit dem ehemaligen EPI-Mitglied
Prof. Khorchide, am 29./30. November 2023 die Konferenz „Politischer
Islamismus und autoritärer Nationalismus“ in Münster.
18. Ist die Bundesregierung trotz des Umstandes, dass die Gefährdung durch
den islamistischen Terrorismus in Deutschland fortbesteht
(Verfassungsschutzbericht 2022, S. 181) und allein in diesem Jahr zwei mutmaßlich
islamistische Anschläge in Deutschland geplant waren und laut
Medienberichten aufgrund von Hinweisen aus dem Ausland verhindert wurden,
weiterhin der Ansicht, dass es keines Aktionsplans gegen Islamismus
bedarf?
Kernanliegen der Bundesregierung ist es, allen verfassungsfeindlichen
Bestrebungen auch künftig entschlossen zu begegnen. Dazu gehört die Bekämpfung
von Extremismus ebenso wie anderer Formen der Demokratie- und
Menschenfeindlichkeit. Die in Antwort zu Frage 17 erster Anstrich angesprochene
Strategie für eine starke, wehrhafte Demokratie und eine offene und vielfältige
Gesellschaft, richtet sich daher auch vehement gegen die Gefahren des
islamistischen Terrorismus.
19. Hält die Bundesregierung es für erforderlich, dem Bundeskriminalamt
zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in besonderen
Einzelfällen durch eine Änderung von § 52 Absatz 2 des
Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) die Möglichkeit einzuräumen, die Kommunikation
von Terroristen über Messengerdienste mitzuverfolgen, wenn ja, wann
legt die Bundesregierung dazu einen Gesetzentwurf vor, und wenn nein,
warum nicht?
Bei Messengerdiensten fallen Verkehrsdaten an. Verkehrsdaten können gemäß
§ 52 Absatz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) auch zur Abwehr von
Gefahren des internationalen Terrorismus erhoben werden. Anpassungsbedarf
im BKAG wird vor diesem Hintergrund derzeit nicht gesehen. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 17 zweiter Anstrich verwiesen.
20. Hält die Bundesregierung den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 2
Absatz 1b Artikel-10-Gesetz für erforderlich, um dem Bundesamt für
Verfassungsschutz unter verpflichtender Mitwirkung von
Telekommunikationsanbietern die Mitverfolgung der Kommunikation von Terroristen
und Extremisten zu ermöglichen, wenn ja, wann legt die
Bundesregierung dazu einen erneuten Entwurf vor, und wenn nein, warum nicht?
Die Verordnung betrifft nur Konkretisierungen und ist für die Durchführbarkeit
der Maßnahmen nicht konstitutiv. Sowohl die Aufklärungsbefugnis zum Schutz
vor schweren Bedrohungen wie auch die Mitwirkungspflicht von
Telekommunikationsanbietern sind bereits unmittelbar im Artikel-10-Gesetz geregelt. In
der Verordnung (siehe Antwort zu Frage 17 dritter Anstrich) war ein
kooperatives Zusammenarbeitsmodell vorgesehen. Solche einvernehmliche
Verfahrensweise erfordert keine Verordnung.
21. Aus welchen Gründen liegt der bereits im März 2022 von
Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Rahmen ihres Aktionsplans gegen
Rechtsextremismus angekündigte Gesetzentwurf zur Änderung des
Waffenrechts bis heute nicht vor?
Das BMI hat im Januar 2023 einen Gesetzentwurf erarbeitet, mit dem die im
Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen des Waffenrechts umgesetzt
werden sollen. Das weitere Vorgehen wird derzeit innerhalb der Bundesregierung
beraten.
22. Wie passen aus Sicht der Bundesregierung die Ankündigung von
Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Cyberkriminalität stärker
bekämpfen und das BSI zur Zentralstelle ausbauen zu wollen, mit der vom
Bundesrechnungshof in dessen Bericht vom 5. September 2023 deutlich
kritisierten mangelnden haushalterischen Unterlegung der angestrebten
Maßnahmen zusammen?
Das BMI setzt sich für eine Stärkung der Cybersicherheit in Staat, Wirtschaft
und Gesellschaft ein und wird dieses Ziel mit den zur Verfügung stehenden
Ressourcen bestmöglich umsetzen. Politischen Zielsetzungen können dem
Haushaltsaufstellungsverfahren jedoch nicht vorgreifen.
23. Wann beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Vorschläge zu den seit
eineinhalb Jahren angekündigten Maßnahmen (Ausbau des BSI zu einer
Zentralstelle; Befugnis des Bundeskriminalamts zur Abwehr von
Gefahren durch schwere Cyberangriffe) vorzulegen?
Das BMI ist mit den Ländern zum Ausbau des Bundesamts für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI) zu einer Zentralstelle im Gespräch und wird
Anfang nächsten Jahres einen Referentenentwurf hierzu vorlegen. Vorschläge zur
Stärkung der Cyberabwehr der Bundessicherheitsbehörden werden zurzeit
innerhalb des BMI erarbeitet.
24. Hat die Bundespolizei das Bundesministerium des Innern und für Heimat
auf die seit Wochen rasant ansteigende Zahl unerlaubter Einreisen an den
deutschen Grenzen zu Polen und zur tschechischen Republik
hingewiesen?
Das Bundespolizeipräsidium informiert das BMI regelmäßig über die
Entwicklung der Feststellungen unerlaubter Einreisen.
a) Wenn ja, wie geht die Bundesregierung mit den Hinweisen um, und
was unternimmt sie, um dem steigenden Druck auf die Beschäftigten
der Bundespolizei gerecht zu werden und die Grenzsicherung zu
gewährleisten?
Der Schutz der Grenzen nach Maßgabe und im Einklang mit dem nationalen
und europäischen Recht ist gesetzliche Aufgabe der Bundespolizei. Hierfür
stehen der Bundespolizei Personal- und Sachressourcen sowie Haushaltsmittel
in dem vom Haushaltsgesetzgeber genehmigten Rahmen zur Verfügung. Zur
Unterstützung der besonders vom irregulären Migrationsgeschehen betroffenen
Dienststellen nimmt die Bundespolizei in eigener Zuständigkeit personelle
Verlagerungen und Unterstützungen, unter anderem durch Entsendung von Kräften
der Bundesbereitschaftspolizei, vor. Die Bundespolizei wurde in den
vergangenen Jahren personell wie materiell massiv gestärkt. Davon hat auch die
Bundesbereitschaftspolizei strukturell profitiert.
25. Beabsichtigt die Bundesregierung, der Bundespolizei die ihr bisher
fehlende Zuständigkeit im Inland nach § 71 des Aufenthaltsgesetzes zu
geben?
a) Wenn ja, wie ist hierzu der Zeitplan?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
§ 71 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sieht für die mit der
polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden
bestimmte Zuständigkeiten vor. Damit sind für die Bundespolizei insbesondere
die in § 71 Absatz 3 Nummer 1 bis 8 (AufenthG) genannten Zuständigkeiten
gesetzlich geregelt.
26. Welche genauen Aufgaben soll die von Bundesinnenministerin Nancy
Faeser am 10. September 2023 angekündigte „Operative-Analyse-
Zentrale“ bei der Bundespolizei im Einzelnen erfüllen, mit welchen
personellen, finanziellen und technischen Mitteln soll sie ausgestattet sein, in
welchem Verhältnis soll diese zu der bereits im Bundespolizeipräsidium
bestehenden Analyse-Zentrale stehen, die schon seit Jahren
Lageanalysen und Auswertungen zur Migration erstellt, sowie zu den in jeder
einzelnen Bundespolizeidirektion bestehenden Analyse-Stellen, und welche
Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den Analysen und
Auswertungen der „Operativen Analyse-Zentrale“ ziehen, bzw. ist es
gewährleistet, dass diese zu entsprechendem Handeln der Bundesregierung führen?
Die Zentrale zur operativen Analyse der Schleusungskriminalität (ZOAS) soll
zur Stärkung der Analyse- und Auswertungsfähigkeiten des
Bundespolizeipräsidiums speziell im Bereich der OK-Schleusungskriminalität beitragen. Dort
sollen zukünftig Fälle mit Bezug zur Schleusungskriminalität zentral
ausgewertet und analysiert werden, um zielgerichteter Querverbindungen zwischen den
Verfahren zu erkennen, dadurch Ermittlungen zusammenzuführen,
anzureichern und entsprechend nationale und internationale Ermittlungen zu
unterstützen sowie Ermittlungen zu initiieren. Wesentlich ist, dass Daten auf Bezüge
zueinander verglichen, zielgerichtet ausgewertet und verfahrensinitiierend an die
betroffenen Dienststellen gesteuert werden. Angaben zur personellen,
finanziellen und technischen Mitteln mit denen die Stelle ausgestattet wird, können
derzeit noch nicht gemacht werden. Die Zentralstelle wird neu eingerichtet und
ihre personelle, finanzielle und technische Ausstattung wird noch abgestimmt.
27. Inwieweit genau sollen die von der neu einzurichtenden „Operativen-
Analyse-Zentrale“ anzufertigenden Analysen und Auswertungen das als
„Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestufte
bundespolizeiliche Auswertungsprodukt „Migrationsanalyse“, das der
behördeninternen Unterrichtung der mit grenzpolizeilichen Aufgaben
betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei dient und
u. a. eine zielgerichtetere Steuerung der grenzpolizeilichen Maßnahmen
und Prozesse ermöglichen soll (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5859), sowie die
zahlreichen weiteren, internen Auswertungsprodukte und Lageinformationen
ersetzen oder ergänzen?
Die Migrationsanalyse ist ein strategisches Produkt zur Bewertung des
Migrationsgeschehens während die ZOAS fallbezogene Daten auswertet, die der
Initiierung oder Anreicherung von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der
Schleusungskriminalität dienen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
28. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, dass die Tatverdächtigen
internationaler lebensgefährdender Schleusungskriminalität auf Kommunikation
via Internettelefonie und Messengerdiensten grundsätzlich verzichten?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, welche sonstigen fachlichen Gründe sprechen dafür –
wie von der Bundesregierung geplant –, der Bundespolizei in der
anstehenden Neufassung des Bundespolizeigesetzes in Einzelfällen
schwerwiegender Gefahren keine Befugnis zur Überwachung von
Telefonie und Messengerkommunikation einzuräumen?
Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich kann aufgrund der allgemeinen Verbreitung und der
fortschreitenden technischen Entwicklung nicht ausgeschlossen werden, dass bestimmte
Kommunikationsmittel von bestimmten Tätergruppen genutzt werden.
Die Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des
Bundespolizeigesetzes dauert gegenwärtig an. Nach gegenwärtigem Stand ist die
maßvolle Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei, unter anderem die
Überwachung der Telekommunikation auf gerichtliche Anordnung vorgesehen.
Nicht enthalten ist nach gegenwärtigem Stand die Befugniserweiterung auf die
so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Insoweit wird auf den
Koalitionsvertrag verwiesen. Dort heißt es: „Das Bundespolizeigesetz
novellieren wir ohne die Befugnis zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung“.
29. Von welchem zeitlichen und finanziellen Mehraufwand (pro typischem
Kontrollvorgang eines einzelnen Bundespolizisten, pro Tag für alle
Kontrollvorgänge der Bundespolizei) geht die Bundesregierung für die
geplante Einführung einer Pflicht zur Ausstellung einer Kontrollquittung
bei jeder Personenkontrolle aus?
Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zum Gesetzentwurf dauert an.
Kontrollquittungen sollen entgegen der Fragestellung nicht automatisch bei
jeder Personenkontrolle, sondern auf Verlangen ausgestellt werden. Nach
gegenwärtigem Stand wird davon ausgegangen, dass ein Hinweis auf die Möglichkeit
einer Bescheinigung über eine lageabhängige Befragung 10 Sekunden pro
typischen Vorgang in Anspruch nimmt. Ferner wird davon ausgegangen, dass für
den Fall, dass eine Bescheinigung verlangt wird, 4 Minuten pro Fall anzusetzen
sind. Es wird dabei davon ausgegangen, dass lediglich in einem Bruchteil der
Fälle eine Bescheinigung verlangt wird. Insgesamt wird daher von einem
Mehraufwand für die Verwaltung von 178.000 Euro ausgegangen.
30. Rechnet die Bundesregierung infolge der Einführung einer Pflicht zur
Ausstellung einer Kontrollquittung bei jeder Personenkontrolle mit mehr,
weniger oder einer gleichbleibenden Zahl von Personenkontrollen durch
die Bundespolizei?
Die Durchführung lageabhängiger Befragungen hängt von einer Vielzahl von
Faktoren ab, insbesondere aktuellen Erkenntnissen und Lageeinschätzungen der
Bundespolizei. Ort und Umfang von lageabhängigen Befragungen wird daher
nach fachlichem Bedarf bestimmt.
31. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Pflicht jedes
Bundespolizisten, im Rahmen eines Kontrollvorgangs aktiv auf das Recht zum
Erhalt einer Kontrollquittung hinzuweisen?
Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zum Gesetzentwurf dauert an.
Nach gegenwärtigem Stand ist eine entsprechende Hinweispflicht vorgesehen.
32. Wie passen aus Sicht der Bundesregierung die Ankündigungen eines
„starken Bevölkerungsschutzes“ und eines „Neustarts im
Bevölkerungsschutz“ von Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit den deutlichen
Kürzungen im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 zusammen?
Wesentliches Ziel der Bundesregierung ist die Konsolidierung der staatlichen
Finanzen. Auch das BMI leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Trotz der
angespannten Haushaltslage bietet der Regierungsentwurf (RegE) 2024 für den
Einzelplan 06 Gewähr dafür, dass das BMI seine unverzichtbare Arbeit im
Bevölkerungsschutz und der Katastrophenhilfe erfolgreich fortsetzen kann. Insgesamt
weist der Einzelplan 06 des BMI im RegE 2024 Ausgaben in Höhe von rund
12,9 Mrd. Euro auf. Damit reicht er fast an den aktuellen Haushalt 2023 heran
(rund 13,1 Mrd. Euro) und bleibt mit rund 189 Mio. Euro nur knapp dahinter
zurück.
Für den Bereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind rund 550 Mio.
Euro veranschlagt. Diese stehen u. a. für die Aufgabenerfüllung des
Technischen Hilfswerks (THW), insbesondere THW-Ortsverbände, sowie des
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Verfügung
– das hohe Niveau der Finanzplanung konnte also beibehalten werden.
Kürzungen im Sinne eines steuernden Eingriffs der Bundesregierung in die
Behördenhaushalte von THW und BBK haben nicht stattgefunden. Zudem stehen dem
BBK und dem THW noch erhebliche Ausgabereste aus dem
Konjunkturprogramm zur Verfügung, das Ende des Jahres 2022 planmäßig ausgelaufen ist.
33. Wie viele der Maßnahmen des am 13. Juli 2022 von
Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigten „Neustarts im Bevölkerungsschutz“
waren bereits in Gänze bzw. teilweise Teil der von ihrem Amtsvorgänger
Horst Seehofer und BBK-Präsidenten Armin Schuster im März 2021
vorgestellten Neuausrichtung des BBK (vgl.
www.bmi.bund.de/SharedD
ocs/pressemitteilungen/DE/2021/03/neuausrichtung-bbk.html)?
Unabhängig von der Neuausrichtung des BBK vom März 2021 wurde am
13. Juli 2022 das Programm „Neustart im Bevölkerungsschutz“ initiiert. Die
Vorhaben und Maßnahmen von 2022 folgenden vier Leitlinien: „immer
vorbereitet“, „früh gewarnt“, „effizient handeln“ und „Gute Krisennachsorge“.
Damit wird das Ziel verfolgt, den Bevölkerungsschutz neu auszurichten und
Deutschland in seiner föderalen Struktur krisenfester und resilienter
aufzustellen. Das Programm geht weit über die Maßnahmen der Neuausrichtung des
BBK von 2021 hinaus.
34. Ist in der Bundesregierung ein Abgleich mit dem Einwanderungsrecht
zumindest aller 192 weiteren Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen
vorgenommen worden, und wenn nein, auf welcher Faktengrundlage
basiert die Aussage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor dem
Deutschen Bundestag am 23. Juni 2023, bei dem Gesetz zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung handele es sich „um das
modernste Einwanderungsgesetz der Welt“?
Im Zuge der Erstellung des Regierungsentwurfs zum Gesetz zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat die Bundesregierung Erkenntnisse
zum Erwerbszuwanderungsrecht von Drittstaaten, die ähnlichen
demographischen Herausforderungen und wirtschaftlichen Bedarfen wie Deutschland
ausgesetzt sind, zu Rate gezogen. Der Regierungsentwurf – genauso wie das
letztlich in Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz – verstärkt mit den
enthaltenen Flexibilisierungen und neuen Elementen wie der Nutzung eines
Punktesystems im Bereich der Chancenkarte nach § 20a und b AufenthG den schon
vor Jahren von der OECD gefassten Befund, dass Deutschland im
internationalen Vergleich bereits ein liberales Einwanderungsrecht für Qualifizierte hat.
35. Aus welchem Grund hielt die Bundesregierung es nicht für angezeigt, im
Regierungsentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung den Zweck der „Begrenzung“ des Zuzugs von Ausländern
in die Bundesrepublik Deutschland in § 1 Absatz 1 Satz 1 des
Aufenthaltsgesetzes zu streichen, so wie es im parlamentarischen Verfahren von
den die Bundesregierung tragenden Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP beschlossen wurde?
Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung setzte den Schwerpunkt auf die konkreten Vorschriften, die die
Fachkräfteeinwanderung erleichtern und modernisieren sollten. Schon der
Regierungsentwurf machte in seiner Gesamtschau deutlich, dass ein modernes
und sowohl an den gesamtwirtschaftlichen Interessen Deutschlands als auch an
Humanität ausgerichtetes Einwanderungsrecht ein wichtiges Anliegen und Ziel
der Bundesregierung ist und sandte gerade im Bereich der Bildungs- und
Erwerbsmigration ein klares Zeichen der Offenheit für mehr Zuwanderung. Die
im parlamentarischen Verfahren hinzugekommene Streichung des Begriffs
„Begrenzung“ in § 1 Absatz 1 Satz 1 AufenthG unterstreicht dies nochmals.
Unter dem Begriff der Steuerung können im Übrigen auch Maßnahmen gefasst
werden, die begrenzenden Charakter haben.
36. Welche Maßnahmen zu der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehenen Beschleunigung der
Visavergabe und Verstärkung der Digitalisierung bei der Visavergabe wurden
seit Beginn der Regierungszeit abgeschlossen?
Im Januar hat das Auswärtige Amt mit dem Aktionsplan Visabeschleunigung
ein ambitioniertes Maßnahmenpaket beschlossen, das konsequent umgesetzt
wird. Im Rahmen dieser Umsetzung konnten die Vakanzen an den Visastellen
des Auswärtigen Amts bereits um 40 % reduziert, durch flexiblen
Personaleinsatz und konkrete Organisationsmaßnahmen die Wartezeiten an einigen
Visastellen deutlich reduziert und die Zentralisierung der Fachkräftevisabearbeitung
durch Besetzung von 24 zusätzlichen Entscheiderstellen im Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten im ersten Halbjahr weiter signifikant
vorangebracht werden. Insgesamt wurden durch diese Maßnahmen im ersten Halbjahr
2023 bereits knapp 20 Prozent mehr nationale Visa bearbeitet als im relevanten
Vor-Corona-Vergleichszeitraum, wobei die Visainlandsbearbeitung im BfAA
knapp 40 Prozent des Aufwuchses beigetragen hat.
Mit der Novelle der Fachkräfteeinwanderungsregelungen wurden u. a.
Verfahrensvereinfachungen beschlossen, die mit Inkrafttreten entbehrliche
Beteiligungen insbesondere bei Visa für Erwerbstätigkeits- und Bildungsaufenthalte
deutlich reduzieren und damit Verfahren beschleunigen.
Im Bereich der Visadigitalisierung betreibt das Auswärtige Amt seit Juni 2022
das Auslandsportal als Plattform für Online-Visumanträge.
Über das Auslandsportal kann seitdem die Blaue Karte EU online beantragt
werden. Die Möglichkeit hierzu steht nach einem schrittweisen Ausbau an
aktuell 13 Auslandsvertretungen zur Verfügung und wird dort sehr gut
angenommen.
Seit dem 21. August 2023 werden weitere Antragskategorien für Fachkräfte
pilotiert: An drei Auslandsvertretungen können seitdem Visa zur
Arbeitsaufnahme für Akademiker, Visa zur Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf und
Visa zur Arbeitsaufnahme für IT-Spezialisten online beantragt werden. Damit
stehen die für Fachkräfte relevanten Antragskategorien zur Online-Beantragung
grundsätzlich zur Verfügung.
In einem nächsten Schritt werden im Dezember 2023 zwei neue Varianten der
Blauen Karte EU als Online-Antrag zur Verfügung gestellt und sämtliche
Anträge an den für Fachkräfte relevantesten Auslandsvertretungen ausgerollt
werden. Dann werden für circa 30 Prozent des aktuellen Fachkräfteaufkommens
Online-Anträge zur Verfügung stehen (gegenwärtig circa 20 Prozent).
Das Auslandsportal soll weiter ausgebaut und das nationale Visumverfahren so
bis zum 1. Januar 2025 umfassend digitalisiert werden.
Zur Beschleunigung der Visavergabe wurde der Ausbau digitaler Schnittstellen
zwischen den am Visumverfahren beteiligten Behörden vorangetrieben. Seit
24. August 2023 können Visumantragsunterlagen von allen
Auslandsvertretungen digital an die Ausländerbehörden übermittelt werden.
37. In welchem Ausführungsstadium befindet sich der Ausbau digitaler
Schnittstellen zwischen den am Visumverfahren beteiligten Behörden im
In- und Ausland mit dem Ziel digitaler Kommunikation aller Behörden
untereinander und des Austausches größerer Datenmengen, der bis Ende
2023 vorgesehen war?
Wann rechnet die Bundesregierung in dem Fall, dass das vorgenannte
Zeitziel nicht erreicht wird, mit einem Abschluss?
Seit dem 24. August 2023 ist die Binärdatenschnittstelle, die zur digitalen
Übermittlung der Visumantragsunterlagen an die Ausländerbehörden dient und
damit die digitale Schnittstelle seitens AA zu den Inlandsbehörden
vervollständigt, weltweit an den Auslandsvertretungen in Betrieb.
38. Zu welchen konkreten Maßnahmen und Verbesserungen hat der
innerhalb der Bundesregierung stattfindende „fortlaufende Austausch der am
Visumverfahren beteiligten Behörden und Durchführung
ressortübergreifender Beratung über Anpassungen zur stärkeren Beschleunigung und
Digitalisierung des Visumverfahrens“ (Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3184, S. 26) bislang
geführt?
In enger ressortübergreifender Zusammenarbeit konnte die Bundesregierung
u. a. einen verstärkten Gebrauch vom Instrument der Globalzustimmung durch
die Bundesländer erreichen, v. a. im Bereich des Familiennachzugs aus Staaten
mit verlässlichem Urkundswesen, und damit Verfahren beschleunigen. Zudem
konnten die Regelungen zur Nutzung des Instruments der alternativen
Glaubhaftmachung im Visumverfahren zur Familienzusammenführung in
ressortübergreifender Zusammenarbeit weiter präzisiert werden.
Die digitale Bereitstellung der Visumantragsunterlagen über die
Binärdatenschnittstelle als Ausfluss des laufenden Austauschs zwischen den am
Visumverfahren beteiligten Behörden, umgesetzt zwischen Auswärtigem Amt und
Bundesverwaltungsamt, spart circa vier bis sechs Wochen Postlaufzeit für die
Versendung der Visumantragsunterlagen ein.
Im Bereich der Digitalisierung wurde außerdem die Bereitstellung einer
Online-Antragsmöglichkeit für die Chancenkarte über das Auslandsportal zum
Inkrafttreten im Juni 2024 vorbereitet. Ebenso wurden Möglichkeiten zur
technologischen Verfahrensunterstützung identifiziert und Rahmenbedingungen für
deren Einsatz ausgelotet.
Schließlich ist die Förderung der digitalen Vernetzung der am Verfahren
beteiligten Behörden auf allen föderalen Ebenen Gegenstand des Austauschs. Die
steigende Nutzung der zur Verfügung stehenden digitalen Schnittstellen durch
kommunale Ausländerbehörden ist ein Ergebnis dieses Austauschs.
39. Warum hat es fast 15 Monate – knapp ein Drittel der Legislaturperiode –
gedauert, bis der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für
Migrationsabkommen, Joachim Stamp, sein Amt am 1. Februar 2023
angetreten hat – vor dem Hintergrund, dass Bundeskanzler Olaf Scholz auf der
Pressekonferenz im Anschluss an die Besprechung des Bundeskanzlers
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am
10. Mai 2023 in Berlin (sog. Flüchtlingsgipfel) es die „auf lange Sicht,
auf mittlere Sicht und sogar in kurzer Zeit wichtigste Veränderung“
bezeichnete, „dass Deutschland jetzt ganz neue Arten von
Migrationspartnerschaften abschließen wird“ (
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/
pressekonferenz-von-bundeskanzler-scholz-ministerpraesident-weil-
undministerpraesident-wuest-im-anschluss-an-die-besprechung-des-bundesk
anzlers-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-a
m-10-mai-2023-in-berlin-2189706)?
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag umfangreiche Reformen
verabredet, um einen Paradigmenwechsel zur Reduzierung irregulärer Migration und
zur Stärkung legaler Migration einzuleiten. Dazu gehören unterschiedliche
Bausteine. Die Erarbeitung von Migrationspartnerschaften durch den
Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, ist ein wichtiger
Baustein, der auf eine dauerhafte und umfassende Zusammenarbeit mit
Herkunftsländern gerade auch im Bereich Rückübernahme angelegt ist. Die
Bundesregierung hat sich mit Blick auf diesen grundlegend neuen Handlungsansatz
wegen zahlreicher Bezüge zu den Zuständigkeiten des BMI sowie dem
nachgeordneten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Bereich der Migration
darauf verständigt, das neue Amt im BMI anzusiedeln. Der
Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen arbeitet im Rahmen seiner
Tätigkeit mit allen relevanten Ressorts der Bundesregierung zusammen. Er hat
innerhalb der Bundesregierung eine interministerielle Arbeitsstruktur unter
seiner Leitung zur interdisziplinären Zusammenarbeit eingerichtet.
40. Wie viele und ggf. welche rechtlich verbindlichen Migrationsabkommen
hat der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für
Migrationsabkommen, Joachim Stamp, seit seinem Amtsantritt am 1. Februar 2023
abgeschlossen?
41. Wie viele Auslandsreisen hat der Sonderbevollmächtigte der
Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, seit seinem
Amtsantritt am 1. Februar 2023 unternommen?
42. Wie viele Delegationen ausländischer Staaten hat der
Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, seit
seinem Amtsantritt am 1. Februar 2023 zum Zweck des Abschlusses von
Migrationsabkommen mit diesen Staaten empfangen?
Die Fragen 40 bis 42 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen hat seit Amtsantritt am
1. Februar 2023 Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener
ausländischer Regierungen geführt. Die Erarbeitung von Migrationsabkommen
erfordert dabei in vielen Fällen Vertraulichkeit. Aus diesem Grund kann die
Bundesregierung insoweit keine vollumfänglichen Angaben machen. Das
betrifft auch die Inhalte vertraulicher Gespräche. Genannt werden können daher
an dieser Stelle über eine Migrationszusammenarbeit geführte Gespräche des
Sonderbevollmächtigten mit Georgien, der Republik Moldau, der Republik
Usbekistan, der Kirgisischen Republik, der Republik Kenia und der Republik
Kolumbien. Eine für September 2023 bereits terminierte Reise zu einem
Migrationsdialog in das Königreich Marokko wurde aufgrund der dortigen
Erdbebenkatastrophe kurzfristig verschoben.
Für die kommenden Monate sind weitere Aktivitäten des
Sonderbevollmächtigten in Afrika, Asien und Südamerika vorgesehen.
43. Welche Auswirkungen des am 5. Dezember 2022 abgeschlossenen
Migrationsabkommens mit Indien, das die Zuwanderung von Fachkräften
und die Rückführung abgelehnter Asylbewerber erleichtern sollte,
konnte die Bundesregierung bislang feststellen?
Das am 5. Dezember 2022 unterzeichnete deutsch-indische Migrations- und
Mobilitätspartnerschaftsabkommen ist mit Wirkung zum 7. März 2023 in Kraft
getreten. Es handelt sich dabei um das erste umfassende Migrationsabkommen
dieser Art. Bereits am 10. Mai 2023 hat die konstituierende Sitzung der im
Abkommen vorgesehenen Gemeinsamen Arbeitsgruppe zu Migrations- und
Rückkehrfragen gemeinsam mit der indischen Seite stattgefunden. Dabei haben
beide Seiten ihren Willen bekräftigt, die Umsetzung des Abkommens
voranzutreiben. Hinsichtlich der Zuwanderung von Fachkräften wurden insbesondere die
Verfahren zur Ausstellung von Visa verbessert. Das Generalkonsulat Kalkutta
ist eine der Pilotvertretungen für die Annahme von Anträgen für Blaue Karten
im Auslandsportal. Die Auslandsvertretungen in Chennai, Mumbai und New
Delhi verlagern Anträge zur Bearbeitung an das Bundesamt für Auswärtige
Angelegenheiten. Trotz hoher und weiter steigender Nachfrage bestehen derzeit
kaum Wartzeiten für D-Visa, frühere Wartezeiten konnten um mehrere Monate
reduziert werden. Am 1. Oktober 2022 wurde an der Botschaft Neu-Delhi eine
Akademische Prüfstelle (APS) des DAAD zur Echtheitsprüfung der von
indischen Studierenden für den Hochschulzugang vorgelegten Dokumente
eingerichtet. Hinsichtlich der Rückübernahme ausreisepflichtiger Staatsangehöriger
werden derzeit mit der indischen Seite gemäß Artikel 16 des Abkommens die
Durchführungsbestimmungen erarbeitet.
44. Wie haben sich die Anzahl der Asylerstanträge von Menschen aus
Indien, die Anzahl der erfolgten Rückführungen und die Anzahl der
Fachkraft-Visaanträge seit Januar 2023 im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum entwickelt (bitte jeweils nach Monat und Jahr aufschlüsseln)?
Wenn hier keine positive Entwicklung im Sinne des Abkommens
festzustellen ist, wie erklärt und evaluiert die Bundesregierung den
ausbleibenden Effekt?
Die für die Anwendung der in dem deutsch-indischen Migrations- und
Mobilitätspartnerschaftsabkommen enthaltenen Rückübernahmevereinbarung
maßgeblichen Durchführungsbestimmungen werden derzeit gemäß Artikel 16 des
Abkommens erarbeitet. Sobald die weiteren Modalitäten von
Rückübernahmeersuchen und der Ausstellung der notwendigen Passersatzdokumente
abgestimmt sind, können die zuständigen Behörden in den Ländern auf dieser
Grundlage Rückübernahmeersuchen stellen und Rückführungen durchführen.
Angaben zur Zahl der Asylerstanträge können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Asylerstanträge Indien 2022 2023
Januar 22 246
Februar 17 239
März 24 242
April 30 172
Mai 30 187
Juni 20 225
Juli 31 290
August 35 212
September 84 169
Jan.-Sep. (kumuliert) 342 1.996
Oktober 82
November 119
Dezember 176
Jahr kumuliert 722
Hinweis: Aufgrund nachträglicher Berichtigungen können die Werte der
Einzelmonate nicht zu Jahres-Gesamtsummen addiert werden. Nachträgliche
Berichtigungen sind nur in den kumulierten Gesamtsummen enthalten.
Nachstehend die Zahlen für Abschiebungen nach Indien.
Abschiebungen IND Staat. nach
IND
2022 2023
Januar 5 4
Februar 1 0
März 9 2
April 11 3
Mai 2 9
Juni 0 6
Juli 5 7
August 0 5
September 4 liegen noch nicht vor
Oktober 9
November 5
Dezember 1
Gesamt: 52 36
Angaben des Auswärtigen Amts zur Zahl der in den deutschen
Auslandsvertretungen in Indien bearbeiteten Fachkraftvisa (Stand: 9. Oktober 2023) können
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl bearbeiteter Fachkraftvisa an
deutschen Auslandsvertretungen in
Indien
2022 2023
Januar 658 821
Februar 911 841
März 849 870
April 711 561
Mai 836 739
Juni 855 806
Juli 1.003 869
August 944 915
September 898 830
Bis 9. Oktober 134 168
Gesamt: 7.799 7.420
Hinweis: Zahlen gelten für die deutschen Auslandsvertretungen in Indien, eine
weitere Differenzierung nach Staatsangehörigkeit wird statistisch nicht erfasst.
Zahlen jeweils bis 9. Oktober des Jahres.
45. Welche Rolle spielt das Migrationsabkommen bei der Ablehnung der
Bundesregierung, Indien als sogenanntes sicheres Herkunftsland
einzustufen?
Das deutsch-indische Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen
(MMPA) verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit im Bereich Migration und
Mobilität aufzubauen und weiterzuentwickeln. Dazu gehört Förderung der legalen
Migration wie die Verhinderung der irregulären Migration (vgl. Präambel und
Artikel 1). Es begründet eine Migrations- und Mobilitätspartnerschaft
(Artikel 1 Absatz 2 MMPA). Der Abschluss des MMPA umfasst in rechtlicher
Hinsicht nicht die Feststellung, ob die Voraussetzungen zur Einstufung Indiens als
sicherer Herkunftsstaat gegeben sind.
46. Wie und mit welchen Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung
auf ausbleibende oder einseitige tatsächliche Erfolge von
Migrationsabkommen zu reagieren?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
47. Beabsichtigt die Bundesregierung, der im Entschließungsantrag vom
22. Juni 2023 (Bundestagsdrucksache 20/7432) enthaltenen
Aufforderung der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
nachzukommen, in zahlenmäßig unbegrenzter Höhe „die Möglichkeit,
nach § 26 Absatz 2 BeschV zu Erwerbszwecken einzuwandern (sog.
Westbalkanregelung) zu einem Teil des Instrumentenkastens für
Migrationsabkommen zu machen“?
a) Wenn ja, für die Migrationsabkommen mit welchen Ländern wird die
vorgenannte Möglichkeit zur Einwanderung auch ungelernter
Ausländer konkret in Betracht gezogen?
b) Schließt die Bundesregierung die vorgenannte Möglichkeit für die
Migrationsabkommen mit bestimmten Staaten aus, und wenn ja, aus
welchen Gründen?
Die Fragen 47 bis 47b werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzung des genannten Entschließungsantrags ist Gegenstand der
internen Beratungen der Bundesregierung. Diese sind noch nicht abgeschlossen.
48. Ab welchem Zeitpunkt werden nach Einschätzung der Bundesregierung
– für den Fall, dass es zu einer Verabschiedung der GEAS (Gemeinsames
Europäisches Asylsystem)-Reform noch in der aktuellen
Legislaturperiode des Europäischen Parlaments kommt – die neuen GEAS-Regeln
greifen?
49. Ab welchem Zeitpunkt wird nach Kenntnis der Bundesregierung die von
Bundesinnenministerin Nancy Faeser versprochene „Entlastung
Deutschlands“ eintreten (vgl.
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/na
ncy-faeser-im-interview-neue-asyl-regelung-entlastet-deutschland-84280
076.bild.html)?
Fragen 48 und 49 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Ziel ist weiterhin der Abschluss der Reform des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS) bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode des
Europäischen Parlaments. In den künftigen Verordnungen wird auch der
Zeitrahmen für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten festgelegt, der sich nach dem
Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Verordnung richtet. Da sich die
Verordnungsvorschläge noch im Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene befinden
und weitere Änderungen möglich sind, lässt sich hierzu derzeit noch keine
Aussage treffen.
50. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum tatsächlichen
Umsetzungsstand des von der Bundesregierung im Juni 2022 als Erfolg
begrüßten temporären freiwilligen Solidaritätsmechanismus, der zunächst die
Verteilung von insgesamt 8 000 Menschen vorsah (bitte nach
Mitgliedstaat, jeweils erfolgter Zusage und jeweils tatsächlich erfolgten
Übernahmen aufschlüsseln)?
Deutschland hat im Rahmen des freiwilligen europäischen
Solidaritätsmechanismus zugesagt, die Asylverfahrensbearbeitung von bis zu 3.500
Schutzsuchenden aus besonders unter Druck stehenden südlichen EU-Außengrenzstaaten
zu übernehmen. Bislang wurden insgesamt 1.829 Schutzsuchende nach
Deutschland überstellt, davon 1.043 Personen aus Italien, 772 Personen aus
Zypern und 14 Personen aus Spanien. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 58 des Abgeordneten Alexander Throm
auf Bundestagsdrucksache 20/2992 sowie die Niederschrift der operativen
Schlussfolgerungen verwiesen, die am 10. Oktober 2023 an den Deutschen
Bundestag übersandt wurden.
51. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Erfolg oder dem
mangelnden Erfolg dieses Mechanismus für weitere
Verteilungsmaßnahmen auf europäischer Ebene?
Der freiwillige europäische Solidaritätsmechanismus wurde im Rahmen der
ersten Etappe der schrittweisen Umsetzung des europäischen Migrations- und
Asylpakts und parallel zur Vereinbarung von allgemeinen Ausrichtungen oder
Verhandlungsmandaten zur Screening- und zur EURODAC-Verordnung mit
dem Ziel eingerichtet, den an das Mittelmeer angrenzenden Mitgliedstaaten der
Ersteinreise für ihre migrationspolitischen Schwierigkeiten eine konkrete
Lösung zu bieten. Die Mitgliedsstaaten haben bei der Durchführung des
freiwilligen Solidaritätsmechanismus bereits wertvolle verfahrensrelevante
Erkenntnisse gesammelt, die bei der Etablierung eines möglichen dauerhaften
Solidaritätsmechanismus, über den im Trilog zwischen Rat, Europäischem Parlament
und Europäischer Kommission im Rahmen der Reform des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS) verhandelt wird, nützlich sein können. Die
Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen zur GEAS-Reform stets für
eine Balance aus Verantwortung und Solidarität eingesetzt. Hierzu gehört auch
ein dauerhafter, verpflichtender Solidaritätsmechanismus, an dem sich alle
Mitgliedstaaten beteiligen müssen.
52. Wieso sieht der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 bei der
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer trotz deutlich wachsender
Zuwanderungszahlen eine Kürzung der Mittel von 30 Prozent im Vergleich zum
Vorjahr vor?
Der Politikbereich Migration/Integration hat auch im Regierungsentwurf für
den Bundeshaushalt 2024 höchste Priorität. Übergeordnetes Ziel der
Bundesregierung ist die Konsolidierung der staatlichen Finanzen. Dabei sind
Mittelkürzungen in mehreren Politikbereichen jedoch unvermeidbar.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers werden für
Integration und Migration sowie für die Minderheitenpolitik im Haushalt des BMI im
Jahr 2024 insgesamt rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Dies entspricht in
Gänze über 15 Prozent des Gesamtansatzes des Einzelplans des BMI im Jahr
2024 und einer Steigerung von knapp 8 Prozent gegenüber den
Ausgabenansätzen des Jahres 2023 nur für diesen Politikbereich. Für die Integrationskurse ist
für 2024 die Rekordsumme von 880 Mio. Euro veranschlagt. Für die
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ist ein Mittelansatz von rund
57,5 Mio. Euro vorgesehen. Dieser Ansatz entspricht der Finanzplanung für
2024.
Bei der MBE handelt es sich jedoch nicht um das einzige migrationsspezifische
Beratungsangebot in Deutschland. Seitens des Bundes besteht mit den
Jugendmigrationsdiensten (JMD) in Zuständigkeit des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein weiteres, migrationsspezifisches
Beratungsangebot, das junge Migrantinnen und Migranten (vom 12. bis 27.
Lebensjahr) vor allem beim Übergang von der Schule in die Ausbildung bzw. den
Beruf begleitet. Darüber hinaus unterstützt beispielweise das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales mit gleich mehreren – durch den Europäischen Sozial
Fonds Plus (ESF Plus) – geförderten Programmen der Europäischen Union die
zügige und qualifikationsadäquate Integration in den Arbeitsmarkt: „Integration
durch Qualifizierung (IQ)“, „MYTURN – Frauen mit Migrationserfahrung
starten durch“, „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen
Arbeitsmarkt“ und „Rat geben – Ja zur Ausbildung!“. Daneben sieht § 45 S. 1 des
Aufenthaltsgesetzes sozialpädagogische und migrationsspezifische
Beratungsangebote auch durch die Länder vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333