Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8812 –
Planungs- und Umsetzungsstand der deutschen Rohstoffpolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für die deutsche Wirtschaft ist eine zuverlässige und sichere Versorgung mit
Rohstoffen von größter Bedeutung. Die Corona-Pandemie und der russische
Angriffskrieg auf die Ukraine haben gezeigt, dass Engpässe und
Unterbrechungen in der Rohstoffversorgung die heimische Wirtschaft massiv
schädigen können. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der Fragesteller, neue
Ansätze und Maßnahmen zu ergreifen, um auch in Zeiten wechselnder
geopolitischer Rivalitäten und wirtschaftlicher Risiken die für die heimische
Produktion notwendige Rohstoffversorgung aufrecht zu erhalten. Dies gilt sowohl für
die heimische Rohstoffgewinnung als auch für Rohstoffimporte.
1. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Akzeptanz für die
Förderung heimischer Rohstoffe in der deutschen Bevölkerung zu steigern?
a) Welche konkreten Maßnahmen sind der Ankündigung der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/2958, S. 3 (siehe auch
„Maßnahme 6“:
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industr
ie/rohstoffstrategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile
&v=1, S. 18) gefolgt?
b) Welche Finanzmittel stellt der Bund hierfür bereit?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe veröffentlicht
gemeinsam mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) zahlreiche Publikationen mit
verständlichen Informationen zu Rohstoffen, die auf den jeweiligen
Internetseiten öffentlich abrufbar sind.
Die Bundesregierung treibt darüber hinaus die Umsetzung der Extractive
Industries Transparency Initiative (EITI) in Deutschland (D-EITI) weiterhin aktiv
voran. Die von der Bundesregierung einberufene Multi-Stakeholder-Gruppe
steuert die Umsetzung nach Vorgabe des EITI-Standards. Im Rahmen der
regelmäßigen Berichterstattung nach EITI-Standard werden Informationen über den
heimischen Rohstoffsektor veröffentlicht, die eine informierte und sachliche
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9096
20. Wahlperiode 06.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 27. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Debatte über die aktuelle Rohstoffpolitik und die Nutzung natürlicher
Ressourcen befördern.
Für die Unterstützung bei der Umsetzung der EITI in Deutschland sind im
Bundeshaushalt 2023 insgesamt 690 000 Euro vorgesehen.
2. Wann plant die Bundesregierung die Novelle des Bundesbergrechts
(siehe Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP, S. 27) im Kabinett zu beschließen bzw. in den Deutschen
Bundestag einzubringen?
a) Für wann ist die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs geplant?
b) Welche Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung mit der
geplanten Novelle des Bergrechts (bitte einzeln auflisten)?
c) Welche Gespräche, Veranstaltungen und sonstigen Foren für einen
fachlichen Austausch zur Bergrechtsnovelle hat es bisher gegeben
(bitte nach internen und externen Gesprächspartnern; Datum;
Gesprächsthema auflisten)?
Die Fragen 2 bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit Eckpunkte zur Modernisierung des
Bergrechts, die nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung Grundlage
für einen Referentenentwurf bilden sollen. Die Eckpunkte dienen dazu,
Bereiche zu identifizieren, in denen Änderungen des Bundesberggesetzes erfolgen
sollen.
Am 12. und 13. Mai 2022 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) rund 30 akademische Expertinnen und Experten des
Bergrechts eingeladen, die sich bereits in der Vergangenheit mit der Rechtsmaterie
auseinandergesetzt hatten. Das Fachgespräch wurde online durchgeführt und
war in Themenblöcke eingeteilt, sodass an zwei Tagen verschiedene Aspekte
des Bergrechts und dessen Reformbedürftigkeit erörtert wurden.
Das Bundesberggesetz wird von den Bergbehörden der Bundesländer
ausgeführt. Der Bund tauscht sich regelmäßig mit den Ländern aus. Zweimal im Jahr
tagt der Bund-Länder-Ausschuss Bergbau und der untergeordnete
Fachausschuss Bergrecht mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bundesländern. In
zwei Sitzungen des letztgenannten Ausschusses, eines Sondertreffens am
15. Juni 2022 und eines regulären Treffens am 19. Oktober 2022 war die
Modernisierung des Bergrechts Gegenstand der Beratungen.
Anfang Februar 2023 wurde eine einmonatige offene Konsultation von
Verbänden und NGOs eingeleitet, in der diese ihre Vorstellungen zu einer
Modernisierung des Bergrechts einbringen konnten. Zum Abschluss fand dazu am
13. März 2023 unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael
Kellner ein Stakeholder-Dialog im BMWK statt. Die eingegangenen 36
Stellungnahmen und Papiere sind auf der Internetseite des BMWK veröffentlicht:
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Modernisierung-Bu
ndesberggesetz/Stellungnahmen-Modernisierung-Bundesberggesetz.html.
Am 9. Februar 2022 fand ein Austausch von Staatssekretär Udo Philipp mit
dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und Vertreterinnen und
Vertretern von im BDI organisierten Rohstoffverbänden (MIRO, BBS, BVEG,
BKRI, VRB und VKS) statt. Am 18. Mai 2022 folgte ein Austausch von
Staatssekretär Udo Philipp mit Umweltverbänden (AK Rohstoffe, Öko-Institut,
BUND und Greenpeace).
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte
mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse
– einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte
nicht protokolliert. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Auch im Rahmen weiterer Veranstaltungen, wie etwa einem Parlamentarischen
Frühstück der Deutschen Umwelthilfe am 5. Juli 2023, bei der Aspekte des
Bergrechts erörtert wurden, hat die Fachebene des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz teilgenommen.
Am 19. Oktober 2023 hielt die Fachebene des BMWK beim Sächsischen
Steine- und Erdentag einen Vortrag zur Modernisierung des Bergrechts. Bei der
Tagung „Umwelt, Energie, Rohstoffe“ in Alsdorf am 28. September 2023 nahm
ein Ministeriumsvertreter der Fachebene des BMWK an einer Diskussion zur
Modernisierung des Bergrechts teil.
Unterhalb der Leitungsebene gab und gibt es aufgabenbedingt über die
bisherige Dauer der aktuellen Wahlperiode dienstliche Kontakte von Vertretern bzw.
Vertreterinnen der Ressorts zu Unternehmen und Verbänden der
Rohstoffindustrie und des Bergbaus sowie Umwelt-Verbänden. Eine vollständige und
umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert jedoch nicht. Eine
Auflistung von Einzelterminen der Ressorts unterhalb der Leitungsebene erfolgt
daher nicht.
3. Stimmt die Bundesregierung dem Fazit der vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Auftrag gegebenen Studie
„Genehmigungsverfahren zum Rohstoffabbau in Deutschland – Endbericht“
zu, wonach das aktuelle Bergrecht „fit für Zukunft“ ist und es keiner
grundlegenden Reform bedarf (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikatio
nen/Industrie/ey-gutachten-genehmigungsverfahren-zum-rohstoffabbau-i
n-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=8)?
4. Wenn nein, hat die Bundesregierung Erkenntnisse, die den Autoren der
in Frage 3 genannten Studie nicht vorliegen und damit eine Novellierung
des Bergrechts notwendig machen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die rechtlichen Ausführungen des vorgenannten Gutachtens stellen die Position
zweier Rechtsprofessoren dar, die gemeinsam mit weiteren Stellungnahmen auf
der Internetseite des BMWK veröffentlicht sind. Der Koalitionsvertrag für
diese Legislaturperiode führt aus, dass der heimische Rohstoffabbau ökologisch
ausgestaltet und erleichtert werden soll. Mit dieser Zielvorgabe werden
zunächst Eckpunkte zur Modernisierung des Bergrechts erarbeitet, siehe die
Antwort zu Frage 2. Vor diesem Hintergrund sichtet die Bundesregierung
verschiedenste Positionen und Stellungnahmen.
Im Zuge der Erstellung des Gutachtens gab es mehrmals Austausch der
Fachebene mit den Gutachtern. Am 7. Februar 2023 fand auch ein Gespräch des
Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Kellner und den Professoren statt.
5. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der in Frage 3 genannten Studie gezogen, wonach die Versorgung bei
zahlreichen Rohstoffen (z. B. bei Gipsrohstoffen) über die nächsten 25+
Jahre gefährdet ist?
6. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um dieser
skizzierten Gefährdung bei der Rohstoffversorgung entgegenzuwirken (bitte
jeweils für jeden einzelnen Rohstoff, bei dem die Versorgung gefährdet
ist auflisten)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch die vielfältigen geopolitischen Umbrüche der vergangenen zwei Jahre ist
im Bereich der Rohstoffversorgung neuer Handlungsdruck entstanden. Bereits
vor Veröffentlichung der genannten Studie hat das BMWK beschlossen,
weitere Maßnahmen zu erarbeiten, um die 2020 von der damaligen Bundesregierung
veröffentlichte Rohstoffstrategie zu ergänzen, um so auf die geo- und
transformationspolitischen Herausforderungen für die Rohstoffversorgung zu
reagieren. Hierbei ist zu beachten, dass die konkrete Genehmigung und Aufsicht bei
Vorhaben der Gewinnung heimischer Rohstoffe in der Kompetenz der Länder
liegen. Eine Reihe von Abbauvorhaben sind zudem auch rechtlich nicht durch
das Bundesrecht wie das Bundesbergesetz (BBergG), sondern durch das
sogenannte Abgrabungsrecht der Länder geregelt.
Es ist in der Verantwortung der Unternehmen selbst, durch vorausschauendes
Handeln ihre Rohstoffversorgung zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird
jedoch angesichts der aktuellen Herausforderungen die Bemühungen deutscher
Unternehmen zur Rohstoffsicherung stärker flankieren und damit einen
wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Versorgungssicherheit für zentrale Bereiche der
deutschen Wirtschaft mittel- und langfristig sicherzustellen.
Mit Blick auf die einzeln in der Studie genannten Rohstoffe ist dabei folgendes
zu bemerken. Die Ergebnisse der Studie gliedern sich auf der Detailebene der
jeweiligen Rohstoffe grundsätzlich in mehrere Szenarien mit
Prognosezeiträumen bis über 25 Jahren. Beim Rohstoff Gips werden z. B. 14 mögliche
Szenarien in der Studie diskutiert. Die Bundesregierung setzt den Schwerpunkt ihrer
Aktivitäten darauf, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine gesicherte
Rohstoffversorgung – national, europäisch und in Kooperation mit
ausgewählten Staaten – zu schaffen. Detailmaßnahmen für einzelne heimische Rohstoffe
sind gezielt von den verantwortlichen Akteuren der Länder, vor Ort und
regional umzusetzen. Die Ergebnisse der Studien zeigen, dass der oben genannte
Handlungsdruck Maßnahmen erforderlich macht. Zum einen muss, so auch ein
Ergebnis der Studie, die Kreislaufwirtschaft deutlich ausgebaut werden. Zum
anderen wird der heimische Abbau von Primärrohstoffen weiter eine
bedeutende Rolle spielen.
7. Plant die Bundesregierung, die Planungs- und Genehmigungsverfahren
für den heimischen Rohstoffabbau zu beschleunigen?
a) Gilt die Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz, „die Zeiten
für Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu
beschleunigen, mindestens zu halbieren“ auch für die für den Abbau
von Rohstoffen in Deutschland, und wenn nein, warum nicht (
www.h
andelsblatt.com/politik/deutschland/bund-und-laender-scholz-plant-b
ei-genehmigungsverfahren-tempo-pakt-mit-den-laendern/2880894
0.html)?
b) Setzt sich die Bundesregierung hierfür gegenüber den Bundesländern
bei den Gesprächen über einen Pakt zur Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren („Tempo-Pakt“) ein, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesländer, die das Bundesberggesetz ausführen, haben bereits in den
letzten Jahren an einer „Einer-für-alle“-Bergbau -Lösung zur Schaffung eines
Online-Portals zur Durchführung der bergrechtlichen Verfahren gearbeitet. Mit
finanzieller Unterstützung des Bundes ist das System Bergpass aufgesetzt
worden. Das Bergpass-Portal wird durch die Datenbank
„Bergbauinformationssystem“ ergänzt. Um den digitalen Antragsprozess im Verwaltungsverfahren der
Bergbehörden zu ermöglichen, soll die Schriftformvorgabe des § 16 des
Bundesberggesetzes im Rahmen der OZG-Novelle angepasst werden.
In den Eckpunkten zum Bürokratieentlastungsgesetz IV ist überdies
vorgesehen, dass das Bundesberggesetz so angepasst werden soll, dass die
oberflächennahe Geothermie eindeutig nicht unter Bergrecht fällt. Hierdurch wird
Bürokratie abgebaut. Vereinbart ist hier ferner, dass die Vorschrift des § 127 des
Bundesberggesetzes überprüft wird. Zu diesem Zweck hat das BMWK bereits
die Bergjuristinnen und -juristen der Bundesländer konsultiert.
Außerdem wird im Rahmen der Modernisierung überprüft, siehe die Antwort
zu Frage 2, wie der Rohstoffabbau in Deutschland einschließlich des
Verwaltungsverfahrens der Bergbehörden erleichtert werden kann. Eckpunkte zur
Modernisierung des Bergrechtes werden derzeit erarbeitet (siehe die Antwort zu
Frage 2).
8. Wie oft hat die Arbeitsgruppe Rohstoffe des Bund-Länder-Ausschusses
Bodenforschung seit 2021 getagt?
Die AG Rohstoffe des Bund-Länder-Ausschuss Bodenforschung hat seit
Beginn 2021 sechs Sitzungen durchgeführt.
a) Wer nahm von Seiten der Bundesregierung an den Treffen teil?
Seitens des Bundes ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
mit einer Person in der AG vertreten.
b) Welche operativen Aktionen, Aufträge oder dergleichen wurden hier
verabredet?
Von der AG-Rohstoffe wurde der Bericht „Bestandsaufnahme der
Gipsvorkommen in Deutschland“ erarbeitet, der von der Geschäftsstelle des Bund-Länder-
Ausschusses Bodenforschung an die Geschäftsstelle der
Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) weitergegeben wurde. Sofern ein Bundesland
Beratungsbedarf anmeldet, wird das Thema nationale Gipsvorkommen auf die Agenda einer
WMK-Sitzung gesetzt. Der Bericht ist auf
www.infogeo.de verfügbar:
www.in
fogeo.de/Infogeo/DE/Downloads/AG_rohstoffe_bestandsaufnahme_gipsvorko
mmen_deutschland_2021.pdf. Aktuell werden zwei Arbeitsaufträge bearbeitet:
Die „Überarbeitung des Sach- und Zustandsberichtes Rohstoffsicherung in der
Bundesrepublik Deutschland“ sowie die „Erarbeitung einer
rohstoffgeologischen Kartieranleitung“. Darüber hinaus findet in allen Sitzungen der AG ein
Erfahrungsaustausch und Abstimmungen zu Fragen der einheitlichen
Bearbeitung rohstoffgeologischer Fragestellungen einschließlich der
rohstoffgeologischen Landesaufnahme statt.
9. Der Abbau welcher heimischen Rohstoffe ist für die Bundesregierung
unter Umwelt- und Klimaschutzaspekten vorzugswürdig gegenüber dem
Import des jeweiligen Rohstoffs (siehe Antwort zu Frage 16 auf
Bundestagsdrucksache 20/3243; bitte jeweils die einzelnen Rohstoffe benennen
und begründen)?
Unter Umwelt- und Klimaschutzaspekten ist die Gewinnung von vielen
Baurohstoffen vorzugswürdig gegenüber Importen mit langen Transportwegen.
Generell gilt aber, dass die Umwelt- und Klimaschutzaspekte projektspezifisch
und nicht pauschal für einzelne Rohstoffe beurteilt werden müssen.
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Forschern des
Karlsruher Instituts für Technologie, dass mit bestehenden
Geothermiebohrungen im Oberrheingraben über mehrere Jahrzehnte zuverlässig Lithium
gefördert werden könnte, ohne dass diese Rohstoffquelle versiegt (www.
kit.edu/kit/pi_2023_066_nachhaltiges-lithium-fuer-viele-jahrzehnte.php),
und wenn nein, warum nicht?
In Geothermieanlagen wird heißes Thermalwasser aus großen Tiefen an die
Oberfläche gepumpt und diesem oberirdisch die Wärme für Beheizungszwecke
oder für die Stromerzeugung entzogen. Das abgekühlte Wasser wird danach im
geschlossenen Kreislauf wieder in den Untergrund injiziert.
Sofern das Thermalwasser nutzbare Lithiumgehalte aufweist, ist es möglich,
aus dem Thermalwasser das Lithium zu extrahieren, parallel zum
Geothermiebetrieb. Eine Lithiumgewinnung aus Thermalwasser ist ein komplexer
chemisch-physikalischer Vorgang, der noch nicht umfassend verstanden ist.
Grundsätzlich sind verschiedene physikochemische Verfahren (Filtration,
Adsorptionsverfahren etc.) bekannt, mit denen Lithium aus wässrigen Lösungen
extrahiert werden kann. Diese Verfahren werden derzeit in Deutschland und
weltweit entwickelt und erprobt (u. a. in den USA, Großbritannien und
Frankreich). Der Nachweis, dass entsprechende Verfahren im Zusammenhang mit
dem Betrieb von Geothermieanlagen in Deutschland wirtschaftlich umgesetzt
werden können, ist jedoch bisher noch nicht erbracht.
Gegenstand laufender Forschungsvorhaben ist es, das Gesamtdargebot der
Ressource sowie Auswirkungen der Lithiumextraktion auf das geothermische
System und die Nachhaltigkeit der Produktion, z. B. durch Ermittlung von
Nachlieferungsraten, evaluieren zu können. Ein erstes Ziel der Vorhaben ist die
Durchführung einer Ressourcenanalyse, um die Größe der Lagerstätte, die
mögliche Gewinnungsrate und die Nachhaltigkeit dieser Gewinnung zu
bestimmen. In einem weiteren Schritt wird über die Erstellung eines konzeptionellen
Modells die Herkunft des Lithiums unter Berücksichtigung des hydraulischen
Regimes untersucht.
Im Erfolgsfall tragen die Ergebnisse zu einer Nutzung der Geothermiewässer in
Deutschland für die Produktion von Lithium bei und erhöhen die
Unabhängigkeit von Lithiumimporten und die Wirtschaftlichkeit von Geothermieanlagen.
11. Möchte die Bundesregierung die Lithiumvorkommen im
Oberrheingraben erschließen?
Die Bundesregierung plant keine staatliche Rohstoffgewinnung. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung im wirtschaftlichen, ökologischen und
entwicklungspolitischen Kontext die Vor- und Nachteile der
Lithiumgewinnung im Ausland (z. B. in Chile) im Vergleich zur Lithiumgewinnung
in Deutschland?
Der wirtschaftliche und ökologische Kontext der Lithiumgewinnung lässt sich
nur projektspezifisch beurteilen. Der Bedarf an Lithium wird weltweit stark
steigen (siehe z. B. Analysen der IEA und der DERA), deshalb bietet eine
umweltverträgliche Gewinnung und Weiterverarbeitung von Lithium für
zahlreiche Länder (u. a. Chile, Argentinien, Bolivien) großes wirtschaftliches
Potential. Grundsätzlich würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn die
vorhandenen Potentiale in Deutschland ebenfalls von den Unternehmen genutzt
würden. Auch bei einer Nutzung heimischer Ressourcen wird Deutschland aber
auf den Import von Lithium angewiesen sein.
13. Hält die Bundesregierung Korrekturen am Vorschlag der Europäischen
Kommission zur Änderung der Industrie-Emissions-Richtlinie für
notwendig, um die rohstoffgewinnende Industrie in Deutschland nicht
zusätzlich zu belasten, und wenn ja, welche Änderungen befürwortet die
Bundesregierung (bitte einzeln auflisten)?
Um unnötige Belastungen für die rohstoffgewinnende Industrie zu vermeiden,
setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der derzeitigen
Trilogverhandlungen zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) für weitere Änderungen
der vorliegenden Entwürfe ein. Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig,
die Industrieemissionsrichtlinie in Einklang mit den Zielen des Critical Raw
Material Acts zu bringen. Vor diesem Hintergrund setzt sich die
Bundesregierung dafür ein, über die Aufnahme des Bergbaus in die
Industrieemissionsrichtlinie erst nach Durchführung einer weiteren Folgenabschätzung („Impact
Assessment“) über die konkreten Umweltauswirkungen im regulären Verfahren zu
entscheiden.
14. Soll durch nationale Anstrengungen bei der Rohstoffgewinnung auch ein
Beitrag zur europäischen Rohstoffversorgung geleistet werden, und wenn
ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Ja. Einige der heimischen Rohstoffe (wie z. B. Spezialtone, Quarzrohstoffe,
Fluss- und Schwerspat sowie Stein- und Kalisalze) sind auch von besonderer
strategischer Bedeutung für die europäische Industrie.
15. Wird die Bundesregierung inländische Rohstoffpotenziale stärker nutzen,
und wenn ja, welche Rohstoffe betrifft dies, welche Maßnahmen sollen
wann ergriffen werden, und welche finanziellen Mittel werden dafür von
Seiten der Bundesregierung bereitgestellt?
Exploration und Gewinnung der heimischen Rohstoffe sind in erster Linie
Aufgabe der entsprechenden Rohstoffunternehmen. Die Bundesregierung arbeitet
dafür weiterhin an einem verlässlichen und modernen Rechtsrahmen auf
nationaler und europäischer Ebene und unterstützt die Entwicklung kohärenter
Standards.
16. Welche Anreize (z. B. eine Rohstoffbevorratungsrücklage) schafft die
Bundesregierung für in Deutschland ansässige Unternehmen, damit diese
die für die Produktion benötigten Rohstoffe in größeren Mengen als
bisher bevorraten, und bis wann sollen entsprechende Maßnahmen
umgesetzt werden?
Eine Unterstützung der Lagerung bei den Unternehmen richtet sich
insbesondere nach dem Interesse der Unternehmen. Hierfür steht die Bundesregierung im
ständigen fachlichen Austausch mit den relevanten Wirtschaftsbeteiligten.
Zudem gibt es zu diesen Aspekten einen Austausch mit der EU-Kommission und
anderen EU-Mitgliedstaaten.
17. Plant die Bundesregierung eine Novelle des Raumordnungsgesetzes, um
die heimische Rohstoffsicherung umfassend zu stärken, und wenn nein,
warum nicht?
Eine Novelle des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist aktuell nicht geplant. Die
Belange der heimischen Rohstoffsicherung sind bereits jetzt vollumfänglich im
ROG verankert, und zwar im Hinblick auf die räumlichen Voraussetzungen für
die entsprechenden Standorte, sowohl für die vorsorgende Sicherung als auch
für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen
Rohstoffen. Dies zum einen als gesetzlicher Grundsatz, siehe § 2 Absatz 2
Nummer 4 ROG, der gemäß § 2 Absatz 1 ROG in den landesweiten und regionalen
Raumordnungsplänen zu konkretisieren ist, und zum anderen als
herausgehobene Regelung im Hinblick auf planerische Festlegungen zur Freiraumstruktur,
siehe § 13 Absatz 5 Nummer 2 b) ROG. Aufgrund der herausragenden
Bedeutung der Sicherung und Gewinnung heimischer Rohstoffe wird die Umsetzung
dieser Regelungen in der raumplanerischen Praxis derzeit in einer
Arbeitsgruppe der Länder in der Raumentwicklungsministerkonferenz (RMK) behandelt.
Neben der Abwägung der verschiedenen Belange und Nutzungskonkurrenzen
wird dort auch die Gewichtung der Rohstoffsicherung und -versorgung
thematisiert werden.
18. Wie sind der aktuelle Sachstand und Zeitplan für die im
Koalitionsvertrag angekündigte Wiedereinführung der materiellen Präklusion?
Die sogenannte materielle Präklusion (Einwendungsausschluss) ist im
Verwaltungsrecht ein Instrument zur Verfahrensbeschleunigung. Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 15. Oktober 2015 (Rechtssache
C-137/14 „Wegfall der Präklusion“) die materielle Präklusion im
Anwendungsbereich von Artikel 11 der Richtlinie 2011/92 (UVP-Richtlinie) und Artikel 25
der Richtlinie 2010/75 (IE-Richtlinie) indes für unionsrechtswidrig erklärt; dies
wurde durch das EuGH-Urteil vom 14. Januar 2021 in der Rechtssache
C-826/18 („Stichting Varkens“) für alle Entscheidungen, die unter Artikel 9
Absatz 2 der Aarhus-Konvention fallen, bestätigt.
Die Bundesregierung hat im Lichte der vorgenannten Entscheidung
Handlungsoptionen im Hinblick auf die Wiedereinführung der materiellen Präklusion
intensiv geprüft (siehe hierzu auch den Bericht der Bundesregierung über die
praktischen Erfahrungen im Vollzug der Novelle zum Umwelt-
Rechtsbehelfsgesetz auf Bundestagsdrucksache 19/31266). Im Ergebnis wird danach im
Bereich von Artikel 9 Absatz 2 der Aarhus-Konvention jenseits einer
Missbrauchspräklusion im Sinne des § 5 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG)
keine Möglichkeit einer europa- und völkerrechtskonformen Einführung der
materiellen Präklusion gesehen.
Im Bereich von Artikel 9 Absatz 3 der Aarhus-Konvention sind materielle
Präklusionsregelungen hingegen zulässig. Eine Präklusion bleibt damit erlaubt und
ist im deutschen Recht auch enthalten.
Darüber hinaus hat sich die statt einer materiellen Präklusion Anwendung
findende innerprozessuale (formelle) Präklusion nach § 6 UmwRG nach den uns
bekannten Rückmeldungen aus der Praxis in der gerichtlichen Praxis etabliert
und grundsätzlich bewährt. Zudem hat der Bund mit einer Reform der
Verwaltungsgerichtsordnung im Frühjahr 2023 die innerprozessuale Präklusion durch
die Einführung des § 87b Absatz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
nochmals erheblich gestärkt.
19. Plant die Bundesregierung, Regelungsansätze nach § 54 Absatz 10a des
Bundesnaturschutzgesetzes für „Natur auf Zeit“ in
Rohstoffgewinnungsstätten umzusetzen, und wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Zur Vorbereitung der Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 10a des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein
Vorhaben („Dynamischer Naturschutz durch Natur auf Zeit beim
Rohstoffabbau“) vergeben. Als Laufzeitende ist Anfang 2025 vorgesehen. Die Erarbeitung
des Verordnungsentwurfs nach § 54 Absatz 10a wird möglichst noch in dieser
Legislaturperiode angestrebt.
20. Wie setzt sich die vom BMWK angekündigte gemeinsame Arbeitsgruppe
mit Frankreich und Italien zu kritischen Rohstoffen zusammen
(Mitglieder, beteiligte Bundesministerien), wann tagt sie (bitte alle Termine
auflisten), und was sind ihre kurz-, mittel- und langfristigen Ziele (
www.bm
wk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/06/20230626-
nachhaltigeversorgung-kritische-rohstoffe-deutschland-frankreich-italien-kooperatio
n.html)?
An der Arbeitsgruppe nehmen Fachexpertinnen und -experten aus den
folgenden Ministerien teil:
• Frankreich: Ministry of Economy and Finance – DGE, Ministry of Energy
Transition – DGALN, Ministry of Foreign Affairs – MEAE, Ministry of
Economy and Finance – DG Treasury (DGT), Ministry of Energy
Transition – DGALN.
• Italien: Ministry of Enterprises and Made in Italy – DGPICMI-DIV,
Ministry of Environment and Energy Security, Ministry of Economy and Finance,
Ministry of Foreign Affairs.
• Deutschland: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK), Deutsche Rohstoffagentur (DERA).
Je nach Thema werden weitere Fachexperten aus den Ressorts eingeladen.
Die Arbeitsgruppe tagt einmal im Monat zu einer zweistündigen Sitzung. Bei
Bedarf können weitere Sitzungen anberaumt werden. Die folgenden Sitzungen
haben bis jetzt stattgefunden:
• Meeting 1: 7. September 2023
• Meeting 2: 14. September 2023
• Meeting 3: 25. September 2023
• Meeting 4: 4. Oktober 2023
• Meeting 5: 19. Oktober 2023
Die Ziele der Arbeitsgruppe sind:
• Ideenaustausch über strategische Projekte im Bereich Gewinnung,
Weiterverarbeitung und Recycling kritischer Rohstoffe,
• Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit durch Koordinierung der
Arbeiten in internationalen Foren (z. B. G7, Minerals Security Partnership –
MSP) und der Unterstützungsmaßnahmen (diplomatischer oder finanzieller
Art) der europäischen Unternehmen bei der Sicherung ihrer
Rohstoffvorkommen,
• Intensivierung der Zusammenarbeit bei der weiteren Verhandlung vom
Critical Raw Materials Act (CRMA).
21. Werden auch andere EU-Mitgliedstaaten in den in Frage 19 geschilderten
Prozess integriert, und wenn ja, welche Mitgliedstaaten, und wenn nein,
warum nicht?
Es wird davon ausgegangen, dass hier Bezug zu Frage 20 genommen wird.
Derzeit gibt es keine Pläne weitere Mitgliedstaaten zu der Trilateralen
Arbeitsgruppe einzuladen.
22. Wie bettet sich die in Frage 20 genannte Initiative von Frankreich, Italien
und Deutschland in den Gesetzgebungsprozess und in Initiativen rund
um den Critical Raw Materials Act (CRMA) sowie in die Eckpunkte zur
nachhaltigen Rohstoffversorgung des Bundeswirtschaftsministeriums ein
(
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-nachhalti
ge-und-resiliente-rohstoffversorgung.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
a) Welche Synergieeffekte erhofft sich die Bundesregierung von dieser
Initiative?
b) Wo grenzt sich die Initiative vom CRMA und wo von der nationalen
Rohstoffstrategie ab?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Die Initiative dient u. a. der gegenseitigen Information zu Versorgungsrisiken,
zu möglichen Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen bei der
Diversifizierung und zu neuen Initiativen in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und
Recycling. Auf dieser Grundlage wurden Positionen zum CRMA ausgetauscht.
Zahlreiche Aspekte der Rohstoffversorgung können in der EU nur gemeinsam
gelöst werden. Deshalb sieht die Bundesregierung diese Initiative auch als Teil
der nationalen Rohstoffstrategie.
23. Hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits, wie in den Eckpunkten
zur Rohstoffversorgung angekündigt, gemeinsam mit Unternehmen
kritische Lieferketten sowie konkrete Engpasssituation analysiert, und wenn
nein, warum nicht (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunk
tepapier-nachhaltige-und-resiliente-rohstoffversorgung.pdf?__blob=publi
cationFile&v=4)?
a) Mit wie vielen Unternehmen wurden Analysen durchgeführt?
b) Wann hat hierzu ein Austausch in welchen Formaten stattgefunden?
Die Fragen 23 bis 23b werden gemeinsam beantwortet.
Das DERA-Rohstoff-Monitoring ist verstärkt worden und einige kritische
Lieferketten wurden gemeinsam mit Unternehmen und Industrieverbänden
identifiziert. Mehrere Gespräche fanden z. B. zu den Versorgungsrisiken bei Gallium
und Germanium mit der Chipindustrie statt, nachdem die chinesische
Regierung Exporte für diese Metalle (über Erteilung von notwendigen
Exportlizenzen) beschränkt hatte. Ähnliche Gespräche sind mit anderen Industriebereichen
zu weiteren Metallen und Industriemineralen geführt worden. Eine Liste aller
Gespräche und Austauschformate liegt nicht vor.
24. Zu welchen Ergebnissen ist die vom Bundeswirtschaftsministerium
angekündigte Prüfung gekommen, „für bestimmte größere Unternehmen
mit sehr hoher Angebotskonzentration in ihren Lieferketten auch
langfristig die Rahmenbedingungen und Anreize für eine Risikominimierung
durch Diversifizierung zu verbessern“ (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/D
ownloads/E/eckpunktepapier-nachhaltige-und-resiliente-rohstoffversorgu
ng.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
Die Bundesregierung setzt sich konstruktiv dafür ein, dass der CRMA zügig
beschlossen wird und die dort vorgeschlagenen sogenannten „strategischen
Projekte“ rasch umgesetzt werden können. Dadurch soll das Angebot kritischer
Rohstoffe mittel- und langfristig erhöht werden.
25. Zu welchen Ergebnissen ist die vom Bundeswirtschaftsministerium
angekündigte Prüfung für „konkrete Optionen der staatlichen Lagerhaltung
für eng definierte strategische Rohstoffe – z. B. für die
Verteidigungsoder Gesundheitsindustrie – auch unter Berücksichtigung möglicher
Marktverzerrungen“ gekommen (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downlo
ads/E/eckpunktepapier-nachhaltige-und-resiliente-rohstoffversorgung.pd
f?__blob=publicationFile&v=4)?
Dieser Punkt aus dem Eckpunktepapier wird ebenfalls derzeit im Rahmen des
CRMA diskutiert, abschließende Ergebnisse liegen auch hier nicht vor.
26. Wie weit ist die Bundesregierung mit der Erstellung der Nationalen
Kreislaufwirtschaftsstrategie, in der laut Koalitionsvertrag „bestehende
rohstoffpolitische Strategien gebündelt werden“ sollen, und wann soll
diese veröffentlicht werden?
Die Bundesregierung hat im April 2023 einen umfangreichen
Beteiligungsprozess für Stakeholder gestartet, der unter anderem Runde Tische zu zentralen
Handlungsfeldern und eine Online-Beteiligung umfasst. Dabei werden
Vorschläge für Ziele und Maßnahmen diskutiert, darunter auch die Vorschläge der
DERA Dialogplattform Recyclingrohstoffe, die am 19. Oktober 2023 ihren
Abschlussbericht vorgelegt hat (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 48).
Vorgesehen ist, dass das Bundeskabinett die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
im Frühjahr 2024 beschließt. Diese wird anschließend veröffentlicht.
27. Welche konkreten Positionen zum CRMA hat die Bundesregierung in
den Beschluss der Allgemeinen Ausrichtung des Rates eingebracht?
28. Welche konkreten Änderungsvorschläge zum Kommissionsentwurf des
CRMA hat die Bundesregierung eingebracht bzw. wird sie über den Rat
im Trilog weiter einbringen?
Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt den Ansatz und die Ziele des CRMA und setzt
sich für einen wirksamen CRMA ein, der zu einer raschen Diversifizierung
strategischer Rohstoffe führt. Konkret setzt sich die Bundesregierung in den
laufenden Verhandlungen auf europäischer Ebene insbesondere für eine
nachhaltige und resiliente und damit diversifizierte Rohstoffgewinnung und
Weiterverarbeitung verbunden mit einer Stärkung des allgemeinen Vorsorgeprinzips,
einen wirksamen Ausbau von Kreislaufwirtschaft und Stärkung der
Ressourceneffizienz sowie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren unter
Berücksichtigung der föderalen Strukturen in Deutschland und Erhalt des hohen
Schutzniveaus ein.
29. Befürwortet die Bundesregierung die im CRMA-Vorschlag der
Kommission vorgesehenen Genehmigungszeiten für ausgewählte Projekte von
maximal zwei Jahren für Projekte in der Rohstoffförderung und maximal
ein Jahr für Projekte der Verarbeitung oder im Recycling (Artikel 10)?
Wenn ja, welche gesetzlichen Änderungen auf nationaler Ebene sind
oder wären hierfür notwendig, um diese Ziele zu erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung befürwortet die oben genannten konkreten Vorschläge.
Notwendige gesetzliche Änderungen auf nationaler Ebene sind nach dem
Beschluss des CRMA gegebenenfalls zu prüfen.
30. Befürwortet die Bundesregierung, Recyclingrohstoffe analog zur EU-
Konfliktmineralienverordnung vom europäischen Lieferkettengesetz
auszunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist gegen eine solche Ausnahmeregelung. Allerdings ist
sie der Ansicht, dass Sorgfaltspflichten auch dann als erfüllt gelten sollen,
wenn ein Unternehmen seine gesamte Lieferkette nicht nachverfolgen oder
bestimmte Präventions- oder Abhilfemaßnahmen nicht vornehmen konnte, weil
dies tatsächlich oder rechtlich unmöglich gewesen wäre. So könnte es einem
Unternehmen – trotz angemessenen Bemühens – faktisch unmöglich sein, den
Ursprung eines in seinem Produkt verarbeiteten Rohstoffs zurückzuverfolgen,
etwa im Fall von Sekundärrohstoffen. Die Beurteilung des faktisch Möglichen
mit Blick auf die Rückverfolgbarkeit von Rohstofflieferketten muss jedoch vor
dem Hintergrund sich stets weiter entwickelnder technischer, insbesondere
computergestützter Möglichkeiten, im Einzelfall stattfinden.
Der Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/821 vom 17. Mai 2017 zur
Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus
Konflikt- und Hochrisikogebieten erfasst auch recycelte Metalle. Diese sind in
Artikel 2 Buchstabe s) der Verordnung definiert. Artikel 7 Absatz 4 der
Verordnung regelt, welche Schritte der Unionseinführer unternimmt, wenn er Anlass
zur Feststellung hat, dass Metalle nur aus dem Recycling stammen oder aus
Schrott gewonnen wurden.
31. Wie haben sich der Anteil und der Wert der importierten
Sekundärrohstoffe seit 2013 entwickelt (bitte nach Jahr, den mengenmäßig
wichtigsten zehn Rohstoffen, Wert und Herkunftsland aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegt eine solche Aufschlüsselung nicht vor.
32. Wie steht die Bundesregierung zu der Errichtung eines Important Project
of Common European Interest (IPCEI) zu Rohstoffen?
Die Bundesregierung sieht die Errichtung eines Important Project of Common
European Interest (IPCEI) zu Rohstoffen nur als eine der Möglichkeiten zur
Unterstützung zur Erhöhung von Produktionskapazitäten in der EU und in
Deutschland an. Derzeit sind der Bundesregierung keine Bestrebungen bekannt,
einen IPCEI zu Rohstoffen zu etablieren. Siehe auch die Antwort zu Frage 33.
33. Zu welchem Ergebnis bzw. Zwischenergebnis ist die angekündigte
Prüfung des Bundeswirtschaftsministeriums gekommen, eine geeignete
Rohstoffversorgung in bereits bestehenden IPCEIs „geeignet zu
adressieren“ (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-nach
haltige-und-resiliente-rohstoffversorgung.pdf?__blob=publicationFile
&v=4, S. 9)?
Das Thema Rohstoffversorgung wurde bereits in den beiden IPCEI im Bereich
der Batteriezellfertigung adressiert. Mit dem Temporary Crisis and Transition
Framework („TCTF“) hat die Europäische Kommission im März 2023 neue
beihilferechtliche Möglichkeiten für Transformationstechnologien geschaffen,
eine Erweiterung der Batterie-IPCEI wurde daher nicht weiterverfolgt. Die
neue Fördermaßnahme des BMWK auf Basis des TCTF ermöglicht die
Förderung von Investitionen zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten
entlang der gesamten Batteriewertschöpfungskette und schließt dabei auch
batterierelevante Rohstoffprojekte ein.
34. Welche konkreten Projekte wurden über die „EU-Latin America
Partnership on Raw Materials“ vereinbart?
a) Welche Rohstoffe werden in welchem Umfang in die EU bzw. nach
Deutschland exportiert?
b) In welchem Rahmen profitiert die lateinamerikanische Wirtschaft
von diesen Projekten?
c) Gibt es finanzielle Unterstützung aus nationalen oder europäischen
Haushalten für diese Projekte, und wenn ja, in welcher Höhe?
Die Fragen 34 bis 34c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden im Rahmen der „EU-Latin
America Partnership on Raw Materials“ keine Rohstoffe nach Deutschland importiert.
Die EU Initiative zielt auf eine Intensivierung der Kooperation im gesamten
Rohstoffbereich (Gewinnung, Weiterverarbeitung und Recycling) mit
Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexico, Peru und Uruguay ab. Die weiteren
Informationen finden sich unter
www.mineralplatform.eu/.
35. Welche Vorteile hat die im April 2023 verabschiedete Lithiumstrategie
Chiles für Deutschland bzw. die EU?
Chile verfolgt das Ziel, die Weiterverarbeitung von Lithium in Chile und die
entsprechende Wertschöpfung im Land zu stärken. Zudem soll die
Rohstoffgewinnung möglichst CO2-arm erfolgen. Für europäische und deutsche
Unternehmen bieten sich Chancen, sich an Projekten zum Abbau und zur
Weiterverarbeitung von Lithium in Chile zu beteiligen, zum Abschluss von neuen
Lieferverträgen, zum Bau von Anlagen und zum Ausbau von Erneuerbaren Energien
zur Nutzung bei der Rohstoffgewinnung und Weiterverarbeitung.
36. Gibt es im Rahmen der chilenischen Lithiumstrategie neue Projekte bzw.
Kooperationen für Deutschland?
Nach Kenntnis der Bundesregierung führen einige deutsche und europäische
Unternehmen derzeit mit den chilenischen Partnern diesbezügliche Gespräche.
Zudem ist eine engere wissenschaftliche Kooperation geplant.
37. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass in
Chile im April 2023 mit BYD ein chinesisches Unternehmen den
Zuschlag für eine Lizenz zur Lithiumproduktion erhalten hat, besonderes
vor dem Hintergrund der Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz im
Rahmen seines Besuchs in Chile im Januar 2023, wonach Deutschland
mit seinen hohen Standards ein idealer Partner sei (
www.bloomber
g.com/news/articles/2023-07-03/byd-takes-next-steps-on-290-million-lit
hium-project-in-chile#xj4y7vzkg;
www.tagesschau.de/wirtschaft/technol
ogie/scholz-chile-rohstoffe-101.html)?
Das Beispiel zeigt, dass deutsche und europäische Unternehmen in einem sehr
harten Wettbewerb insbesondere mit chinesischen Unternehmen stehen.
38. Welche Rohstoffpartnerschaften sind von der EU mit welchen Staaten
bzw. Regionen geplant (bitte jeweils auflisten: welche Rohstoffe, in
welcher Menge; Art der Kooperation; Beteiligte; Höhe der finanziellen
Unterstützung; Art der geplanten Unterstützung beim Aufbau weiterer
Wertschöpfungsketten im Partnerland)?
Die EU hat Partnerschaften zu Rohstoffen mit Kanada, Kasachstan, der
Ukraine, Argentinien und Chile abgeschlossen. Gespräche zu möglichen weiteren
Partnerschaften werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit u. a. mit
Sambia, Grönland und Australien geführt.
39. Welche Rohstoffpartnerschaften sind von Deutschland mit welchen
Staaten bzw. Regionen geplant (bitte jeweils auflisten: welche Rohstoffe, in
welcher Menge; Art der Kooperation; Beteiligte; Höhe der finanziellen
Unterstützung; Art der geplanten Unterstützung beim Aufbau weiterer
Wertschöpfungsketten im Partnerland)?
Die Bundesregierung hat in letzter Zeit ihre Kooperationen im Rohstoffbereich
insbesondere mit Kanada, Australien, den USA, Japan, Chile sowie mit
Frankreich und Italien ausgebaut. Derzeit ist nicht geplant, das spezielle Modell der
Rohstoffpartnerschaften auszuweiten.
40. Wie beurteilt die Bundesregierung die entwicklungspolitischen Effekte
bestehender und angestrebter Rohstoffpartnerschaften in den
Partnerländern?
Ressortübergreifend und kohärent abgestimmte Rohstoffpartnerschaften haben
das Potenzial, zur Stärkung verantwortungsvoller Lieferketten sowie zu einer
bedarfsgerechten und nachhaltigen Entwicklung in Partnerländern beizutragen.
Entwicklungspolitische Ziele sind die Erhöhung der Wertschöpfung bzw.
Weiterverarbeitung vor Ort, die Schaffung von Ausbildungs- und
Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Förderung von Nachhaltigkeit und Transparenz im
Sektor. So kann z. B. die Stärkung lokaler Strukturen und der nationalen
Bergbaubehörden einen wichtigen Beitrag zu erhöhten staatlichen Steuereinnahmen
aus dem Rohstoffabbau leisten.
Aktuell bestehen Rohstoffpartnerschaften mit der Mongolei, Peru und
Kasachstan. In der Mongolei und Peru flankiert das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Rohstoffpartnerschaften im
Rahmen der deutschen Projekte der internationalen Zusammenarbeit und
fördert die Verbesserung des Investitionsumfeldes und der Regierungsführung im
Rohstoffsektor. Für die Erzielung positiver entwicklungspolitischer Effekte ist
es wichtig, frühzeitig wirtschaftliche und entwicklungspolitische Stakeholder
sowie die Partnerländer bei der Ausgestaltung der Partnerschaften
einzubeziehen, dies gilt auch für zukünftig angestrebte Rohstoffpartnerschaften. Die
Institutionen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stellen hierfür eine
wichtige Schnittstelle dar.
41. Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherung von
Rohstoffpartnerschaften werden im Rahmen des „Rohstoff-Klubs“ unternommen, der im
Rahmen des G7- Gipfels vom 19. bis 21. Mai 2023 beschlossen wurde (bitte
auch Kontexte bzw. Überschneidungen bzw. Abgrenzung zu oben
erwähnten nationalen und europäischen Initiativen darlegen)?
Der Bundesregierung ist kein im Rahmen des G7 beschlossener „Rohstoff-
Klub“ bzw. die „Maßnahmen zur Sicherung von Rohstoffpartnerschaften“
bekannt.
42. Gibt es Berechnungen der Bundesregierung, ob und in welchem Ausmaß
der Inflation Reduction Act (IRA) den Rohstoffhandel beeinflussen wird
bzw. welche positiven oder negativen Folgen dieser für die
Rohstoffversorgung der Europäischen Union bzw. Deutschland nach sich zieht, und
wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen?
Nach Einschätzung der Bundesregierung sind derzeit solche Berechnungen
aufgrund der komplexen Wirkungszusammenhänge nicht seriös durchführbar.
43. Finanzielle Mittel in welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung, für
den geplanten Rohstofffonds in den nächsten fünf Jahren bereitzustellen
(
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wirtschaftsminister-
habeckwill-fuer-rohstoff-fonds-sondervermoegen-und-haushalt-anzapfen/29277
838.html; bitte getrennt nach Bundeshaushalt und Klima- und
Transformationsfonds [KTF] auflisten)?
a) Welche konkreten Projekte mit welchen konkreten strategischen
Zielen sollen über den Rohstofffonds finanziert werden?
b) Stehen bereits erste Projekte fest, und wenn ja, wer sind die
Beteiligten?
Die Fragen 43 bis 43b werden gemeinsam beantwortet.
Die Haushaltsverhandlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.
44. Wie viele Anträge wurden seit 2021 bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) zur Absicherung von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen
Kreditausfallrisiken sog. UFK-Garantien (UFK = ungebundener
Finanzkredit), gestellt?
Seit 2021 wurden zwölf Anträge gestellt.
a) Wie viele Anträge wurden positiv und negativ beschieden?
Drei Anträge wurden seit 2021 zur Grundsatzentscheidung vorgelegt und
positiv entschieden. Es wurde kein Antrag abgelehnt.
b) Wie viele Anträge sind noch nicht beschieden?
Neun Anträge befinden sich derzeit noch in der Prüfung.
c) Wie hoch sind die beantragten Garantien im Einzelnen und insgesamt?
d) Für welche konkreten Projekte wurden sie beantragt?
Die Fragen 44c und 44d werden gemeinsam beantwortet.
Transaktion Beantragtes Deckungsvolumen
Trafigura, Singapur
(Unternehmensfinanzierung)
3,0 Mrd. Euro (abgesichert)
Batteriezellenfabrik SK On, Ungarn 808 Mio. Euro (abgesichert)
Trafigura, Singapur
(Unternehmensfinanzierung)
790 Mio. Euro (abgesichert)
Batteriezellenfabrik ACC, Frankreich 1,5 Mrd. Euro
Kupferprojekt Centinela, Chile 472 Mio. Euro
Batteriezellenfabrik Northvolt Expansion,
Schweden
2,1 Mrd. Euro
Nickel-Kobalt Projekt Sonic Bay,
Indonesien
1,9 Mrd. Euro
Seltene Erden Projekt Arafura, Australien 230 Mio. Euro
Kupferprojekt Hod Maden, Türkei 187 Mio. Euro
Kupfer PGM Projekt Marathon, Kanada 182 Mio. Euro
Nickelsulfatanlage Alpha Fine Chemicals,
Thailand
122 Mio. Euro
AMG Lithium, Brasilien 275 Mio. Euro
Summe 11,6 Mrd. Euro
e) Finanzielle Mittel in welcher Höhe sind im Bundeshaushalt 2024 und
fortlaufend für die Rohstoffkompetenzzentren für Bergbau und
Rohstoffe im Ausland vorgesehen?
Für die Rohstoffkompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe an den
Außenhandelskammern sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und
in der mittelfristigen Finanzplanung für den Zeitraum 2025 bis 2027 finanzielle
Mittel in folgender Höhe vorgesehen:
• Im Rahmen des Einzelplanes 09 Titel 0904 687 05 (Erschließung von
Auslandsmärkten) als Unterteil 12 – Kompetenzzentren für Bergbau und
Rohstoffe für 2024: 500 000 Euro; für den Zeitraum 2025 bis 2027: je
500 000 Euro pro Jahr.
• Im Rahmen des KTF 6092 687 02 (Internationale Energie-, Rohstoff- und
Technologiezusammenarbeit, Stand: Entwurf des Wirtschaftsplans 2024):
für die Internationale Rohstoffzusammenarbeit für 2024: 2 260 000 Euro;
für den Zeitraum 2025 bis 2027: je 2 260 000 Euro pro Jahr.
Aus diesen Mitteln erfolgt eine anteilmäßige Finanzierung der
Außenhandelskammern (AHK) sowie von Einzelprojekten der Kompetenzzentren auf
Grundlage spezifischer, zum Teil überjähriger, Projektanträge und -bewilligungen.
Eine Ausspezifizierung erfolgt im Haushaltsplan nicht.
45. Welches Ressort innerhalb der Bundesregierung verantwortet das Thema
Rohstoffversorgung federführend?
a) Welche weiteren Bundesministerien verfügen über Zuständigkeiten
beim Thema Rohstoffversorgung (bitte nach konkreten
Arbeitsgebieten aufschlüsseln)?
b) Welche Arbeitsaufteilung gibt es zwischen den Bundesministerien?
c) Gibt es informelle oder institutionelle Kreise mit Beteiligung der
Bundesregierung, um die nationalen, europäischen und
internationalen Initiativen zur Rohstoffversorgung zu koordinieren und
umzusetzen (bitte einzeln auflisten)?
Wenn ja, welche Ressorts sind darin vertreten, und wie oft tagen
diese?
Die Fragen 45 bis 45c werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Für die Rohstoffpolitik ist BMWK innerhalb der Bundesregierung federführend
zuständig. Das BMWK als federführendes Ressort beteiligt andere Ressorts
nach rechtlichen Vorgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit, etwa im Hinblick
auf umweltrechtliche, entwicklungspolitische, außenpolitische oder finanzielle
Aspekte. Darüber hinaus sind einzelne Zuständigkeiten in den öffentlich
zugänglichen Organigrammen der Bundesministerien ersichtlich. Dies betrifft auch
die Vertretung der Bundesregierung in zahlreichen Gremien, auf nationaler,
europäischer und internationaler Ebene, in denen auch das Thema der
Versorgung mit (z. B. mineralischen, nichtenergetischen, sogenannten kritischen)
Rohstoffen und damit zusammenhängende Aspekte thematisiert werden. Hierzu
gehören insbesondere G7, G20, OECD-Arbeitsgruppen zu mineralischen
Rohstoffen (Minerals Working Group der Responsible Business Unit),
Intergovernmental Forum on Mining, Minerals, Metals and Sustainable Development
(IGF), Interministerieller Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA),
Minerals Security Partnership sowie bilaterale Rohstoffkooperationen und
Partnerschaften (z. B. mit Chile, Australien, Kanada, Peru). Die Häufigkeit der
Sitzungen kann nicht für jedes Gremium einzeln und abschließend angegeben
werden, da sie davon abhängt, ob regelmäßige Sitzungen stets planmäßig
stattfinden, ob anlassbezogene Sitzungen stattfinden und welche Themen, die vom
Verständnis der Frage erfasst sein sollen, behandelt werden.
Außerdem ist der Interministerielle Ausschuss (IMA) Rohstoffe ein flexibles
Austauschforum, welches dazu dient, nach Bedarf Themen von
ressortübergreifendem Interesse zu erörtern.
46. Welche politischen Überlegungen gibt es zur Bevorratung von
Rohstoffen, und welche genauen Maßnahmen werden durch die
Bundesregierung „betrachtet“ (siehe Bundestagdrucksache 20/2958)?
Die Bundesregierung tauscht sich zu Überlegungen zur Bevorratung von
Rohstoffen derzeit national wie auch auf EU-Ebene im Rahmen des CRMA mit den
anderen Mitgliedstaaten aus. Zudem prüft sie, ob und wie steuerrechtliche
Vorschriften bei der Vorratsbewertung gegebenenfalls verbessert werden können,
um die Wirtschaft beim Aufbau strategischer Lagerbestände zu unterstützen.
47. Welche konkreten Maßnahmen aus den „Eckpunkten der
Rohstoffversorgung“ (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-na
chhaltige-und-resiliente-rohstoffversorgung.pdf?__blob=publicationFile
&v=4) sind bereits in der Umsetzung (bitte Projekte und
Gesetzesinitiativen mit Zeitplänen auflisten)?
Die Bundesregierung hat das Rohstoff-Monitoring bei der DERA weiter
gestärkt und z. B. im September einen Recyclingatlas für die Metallerzeugung
veröffentlicht. Das DERA-Rohstoffmonitoring wird damit um die Themen
Angebot, Nachfrage und Preisentwicklung von Recyclingrohstoffen
weiterentwickelt. Die Bundesregierung hat zudem die internationalen Kooperationen im
Rohstoffbereich insbesondere mit Kanada, Australien, den USA, Japan, Chile
sowie mit Frankreich und Italien ausgebaut. Zudem hat sie die Grundlagen für
ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Rohstoffe für die
Transformation“ gelegt.
Die Bundesregierung setzt sich bei den Trilogverhandlungen zum CRMA für
einen raschen Abschluss ein. Im Rahmen des CRMA hat sich die
Bundesregierung insbesondere für ambitionierte Ziele, den Ausbau der Kreislaufwirtschaft
und die Berücksichtigung entsprechend hoher Nachhaltigkeitsstandards bei den
vorgesehenen strategischen Projekten eingesetzt.
Zu dem Forschungsprogramm „Rohstoffe für Transformation“, siehe die
Antwort zu Frage 50.
Zu den Förderungen im Rahmen der bestehenden IPCEI wird auf die Antwort
zu Frage 33 verwiesen.
Zu der internationalen Zusammenarbeit wird auf die Antwort zu den Fragen 20
und 39 verwiesen.
48. Welche „bestehenden rechtlichen Hürden und Hemmnisse“ hat das
Bundeswirtschaftsministerium identifiziert, die zur „Stärkung der
Kreislaufwirtschaft“ laut Eckpunktepapier abgebaut werden müssen, und wie ist
hier jeweils der aktuelle Umsetzungsstand (
www.bmwk.de/Redaktion/D
E/Downloads/E/eckpunktepapier-nachhaltige-und-resiliente-rohstoffvers
orgung.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
Seit dem 19. Oktober 2023 liegt der Abschlussbericht der DERA-
Dialogplattform Recyclingrohstoffe vor (
www.recyclingrohstoffe-dialog.de/Recyclingrohs
toffe/DE/Publikationen/publikationen_node.html). Er umfasst 94
Handlungsoptionen, die sich in acht stoffstromspezifische Steckbriefe unterteilen, mit dem
Ziel, das Recycling von Metallen und Industriemineralen zu verbessern. Diese
Handlungsempfehlungen wurden in einem Dialogprozess mit über 380
Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und
Zivilgesellschaft über einen Zeitraum von zwei Jahren in 32 Arbeitssitzungen
entwickelt. Zentrale Ergebnisse sind Empfehlungen für ein recyclingfreundliches
Produktdesign, klare Leitplanken und Rahmenbedingungen, eine stärkere
Verankerung der Kreislaufwirtschaft als übergreifendes Thema in der
Gesetzgebung insgesamt und die stärkere Nutzung der Potenziale der Digitalisierung
beispielswiese bei der Sammlung, Erfassung und Sortierung. Der
Abschlussbericht ist Teil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Im Dialog mit
Industrie, Wissenschaft und Verwaltung sollten Handlungsoptionen mit dem Ziel
entwickelt werden, die sichere und nachhaltige Versorgung der deutschen Industrie
mit Metallen und Industriemineralen aus sekundären Rohstoffquellen zu
verbessern. Die Ergebnisse der DERA-Dialogplattform Recyclingrohstoffe gehen
in den weiteren Arbeitsprozess der Bundesregierung ein. Dabei greifen die
Rohstoffstrategie unter Federführung des BMWK und die Nationale
Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS), die federführend durch das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
erarbeitet, eng ineinander und werden verzahnt.
49. Welche Finanzmittel wendet die Bundesregierung zur Stärkung der
Kreislaufwirtschaft auf?
Seitens des BMUV werden Finanzmittel aus den folgenden Haushaltstiteln zur
Stärkung der Kreislaufwirtschaft aufgewendet:
• 1601 532 02 Erl.-Nr. 3 Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
• 1601 532 05 Internationale Zusammenarbeit
• 1601 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
• 1601 685 04 Erl.-Nr. 2.1 Unterstützung der Normungstätigkeit
• 1601 686 02 Förderung der künstlichen Intelligenz
• 1601 686 04 Förderung digitaler Anwendungen zur Steigerung der
Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen
• 1601 892 02 Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur
• 1601 892 07 Reparieren statt Wegwerfen
• 0903 896 41 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im
Ausland.
50. In welchem Umsetzungsstadium befindet sich das Forschungsprogramm
„Rohstoffe in der Transformation“ und mit welchen finanziellen Mitteln
ist es ausgestattet?
Die finanzielle Ausgestaltung des Forschungsprogrammes hängt von den
laufenden Haushaltsverhandlungen im Bundestag ab. Sobald die finanziellen
Rahmenbedingungen feststehen, wird mit der Umsetzung des
Forschungsprogramms begonnen.
51. Welche Rolle spielt das Thema Rohstoffe im EU-USA- Handelsrat
(TTC)?
Sind hier bereits Beschlüsse und Maßnahmen getroffen worden, und
wenn ja, welche?
Das Thema Rohstoffe spielt im EU-US Trade and Technology Council (TTC)
keine direkte, sondern nur indirekt eine Rolle. Der TTC dient der EU und den
USA als gemeinsames Forum, um die Vorgehensweise in globalen Handels-,
Wirtschafts- und Technologiefragen zu koordinieren und die transatlantischen
Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu vertiefen. So werden auch Wege der
vertieften Zusammenarbeit für zukünftige Standards, insbesondere bei neuen
Technologien für die grüne Transformation besprochen. Dies umfasst
beispielsweise Themen wie Standards für Elektromobilität, Kooperation zu grüner
Beschaffung und Kreislaufwirtschaft, Austausch zu grünen Subventionen und
technische Arbeit an Definitionen zu „embedded emissions“. Damit besteht die
Chance, Standards für grüne Märkte gemeinsam zu definieren und so den
gegenseitigen Marktzugang zu verbessern. Die genannten Aspekte können die
Nachfrage nach und die Lieferketten von Rohstoffen beeinflussen.
52. Welchen Umsetzungs- bzw. Verhandlungsstand hat der von der EU
vorgeschlagene „transatlantische Rohstoff-Klub“ im Rahmen der Gespräche
rund um den IRA, und welche Zeitpläne gibt es hierfür?
Die EU-Kommission verhandelt derzeit mit den USA über den Abschluss eines
bilateralen EU-US Critical Minerals Agreement (CMA), um die Lieferketten
zwischen der EU und den USA bei kritischen Mineralien zu fördern. Die
Verhandlungen gehen auf die Forderung der EU nach einem verbesserten Zugang
zur IRA-Förderung zurück, insbesondere bezüglich möglicher
Steuergutschriften für den Erwerb von Elektrofahrzeugen.
Bezüglich des von der EU geplanten Klubs für kritische Rohstoffe für alle
gleich gesinnten Länder, die bereit sind, die globalen Lieferketten zu stärken,
laufen derzeit noch intensive Diskussionen mit den Partnern zur Ausgestaltung.
53. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung die zu steigernde
Verwendung von Sekundärrohstoffen als recycelte Wertstoffe fördern?
Im Rahmen der Runden Tische im Arbeitsprozess zur Erstellung der NKWS in
der Federführung des BMUV werden derzeit Maßnahmen zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und des Recyclings erarbeitet. Darüber hinaus liegt seit
dem 19. Oktober 2023 der Abschlussbericht der Dialogplattform
Recyclingrohstoffe vor, indem konkrete Handlungsempfehlungen für Metalle und
Industrieminerale erarbeitet wurden (siehe die Antwort zu Frage 48). Diese Vorschläge
werden neben anderem in den Prozess zur Erarbeitung der NKWS eingebracht.
54. Welchen derzeitigen Stand umfassen die Planungen der Bundesregierung
zur Umsetzung einer Verordnung zum Ende der Abfalleigenschaft von
Baurohstoffen, um diese als qualitativ hochwertige Rezyklate
aufzuwerten?
Soll in diesem Zusammenhang auch eine Erweiterung der Deklarierung
auf andere Rohstoffgruppen erfolgen?
Das BMUV hat beschlossen, Kriterien zur Festlegung des Abfall-Endes für
qualitativ besonders hochwertige mineralische Ersatzbaustoffe zu erarbeiten.
Diese Kriterien sollen in einer eigenständigen Verordnung festgeschrieben
werden. Mit den Vorbereitungen für das entsprechende Rechtsetzungsverfahren
wurde bereits begonnen. In diesem Rahmen arbeitet das BMUV aktuell an
einem fachlichen Eckpunktepapier, welches die Grundlage für den
Referentenentwurf bilden wird. Es ist geplant, das Eckpunktepapier den Bundesressorts,
den Bundesländern und den betroffenen Kreisen mit der Möglichkeit zur
Stellungnahme zu übermitteln. Ziel ist, das Rechtsetzungsverfahren zur
Abfallende-Verordnung noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abschließen zu
können. Es ist bislang nicht vorgesehen, Kriterien für das Abfallende weiterer
Abfallströme festzulegen.
55. Gelten die geplanten klimapolitischen Sektorleitlinien für
Exportkreditgarantien der Bundesregierung auch für UFK-Garantien?
a) Wenn ja, welche konkreten Änderungen für die Vergabe von UFK-
Garantien rufen die klimapolitischen Sektorleitlinien hervor?
b) Wenn ja, gibt es Rohstoffe, die durch die klimapolitischen Leitlinien
von UFK-Garantien ausgeschlossen sind (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 55 bis 55b werden gemeinsam beantwortet.
Die veröffentlichten Sektorleitlinien gelten für Exportkreditgarantien und
Investitionsgarantien. Die Bundesregierung wird aber alle Garantieinstrumente
der Außenwirtschaftsförderung am 1,5-Grad-Pfad ausrichten. Neben der
Einführung des Klima-UFK (Ungebundene Finanzkredite) werden daher
mittelfristig Kriterien und Anforderungen speziell zur Ausrichtung der UFK-Garantien
auf den 1,5-Grad-Pfad entwickelt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333