Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8844 –
Invasive Arten in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Weltrat für Biodiversität (Intergovernmental Platform on Biodiversity and
Ecosystem – IPBES) hat im September 2023 eine Studie vorgestellt, die sich
mit den Auswirkungen invasiver Arten auf die Artenvielfalt befasst (
www.de-
ipbes.de/de/Neuer-IPBES-Bericht-zu-invasiven-gebietsfremden-Arten-veroffe
ntlicht-2214.html).
Dieser Bericht des IPBES beinhaltet die Auswertung von 13 000 Studien zu
gebietsfremden und invasiven Pflanzen- und Tierarten. Von weltweit 37 000
gebietsfremden Arten werden 3 500 als invasive Arten dargestellt, die durch
ihr Auftreten heimische Arten verdrängen oder zu deren Verschwinden
beitragen. Bei 60 Prozent der erfassten ausgerotteten Pflanzen- und Tierarten
spielen dem Bericht zufolge invasive Arten einen entscheiden Faktor. Bei 16
Prozent sind invasive Arten ausschließlich verantwortlich für die Ausrottung
heimischer Arten (Summary for Policymakers of the Thematic Assessment
Report on Invasive Alien Species and their Control of the Intergovernmental
Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, S. 4, zenod
o.org/record/8314303).
Durch auf unterschiedlichem Wege, wie beispielsweise internationaler
Handel- und Warenverkehr, Reisetätigkeiten oder Tourismus, vielfach verursachte
Einschleppung von invasiven Arten in andere Ökosysteme entstehen laut IP-
BES-Bericht jährlich Schäden von 371 Mrd. Euro. Der Bericht informiert
neben den Ursachen auch über eine Reihe von Maßnahmen, mit denen sich
Ausbreitung und negative Auswirkungen eindämmen und verhindern ließen.
Beispiele aus anderen Staaten und Regionen, wie zum Beispiel Australien,
zeigen erfolgreiche Strategien und Instrumente für die
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung auf (Summary for
policymakers of the thematic assessment of invasive alien species and their
control of the Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem
Services, S. 22 ff.: file:///C:/Users/mackklma01/Downloads/Summary%20for%20
Policymakers%20IPBES%20Invasive%20Alien%20Species%20Report%20(1
).pdf).
In Deutschland gehören der nordamerikanische Ochsenfrosch, der Waschbär,
die Biberratte (Nutria) und der amerikanische Sumpfkrebs zu den
bekanntesten invasiven Spezies. Nach Angaben des Bundesamts für Naturschutz (BfN)
beläuft sich die Anzahl gebietsfremder Arten im Bundesgebiet mit Stand vom
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9237
20. Wahlperiode 09.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 3. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
14. Oktober 2022 auf rund 1 200. Davon werden 66 als invasive Arten
(Wirbeltiere, Wirbellose und Pflanzen ohne Gefäßpflanzen) aufgeführt (neobiota.bf
n.de/grundlagen/anzahl-gebietsfremder-arten.html). Während mittels EU-
Verordnung 1134/20 seit 2015 der Umgang mit den invasiven Arten auf EU-
Ebene geregelt ist, bestimmt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dass
die Ansiedlung bestimmter, gebietsfremder Arten vom behördlichen
Naturschutz zu genehmigen ist, wenn nicht anderslautende Regelungen, wie zum
Beispiel aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft oder des biologischen
Pflanzenschutzes vorgesehen sind.
Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Verordnung
1134/20 einen Aktionsplan entwickelt, in dem Zeitpläne und Instrumente
aufgeführt sind, mit denen die Einfuhr und Ausbreitung gebietsfremder und
invasiver Arten unterbunden werden soll (
www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/
Download_PDF/Artenschutz/ias_aktionsplan_bf.pdf).
Vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse aus dem IPBES-Bericht über die
Auswirkungen der invasiven Arten auf den Rückgang der weltweiten
Artenvielfalt könnte sich auch eine andere Bewertung der Rolle invasiver Arten und
deren Eindämmung in Deutschland sowie für die Arten- und
Naturschutzpolitik ergeben.
1. Trifft die Aussage des IPBES-Berichtes auch für Deutschland zu, dass bei
60 Prozent der ausgerotteten heimischen Pflanzen- und Tierarten invasive
Arten eine entscheidende Rolle spielen?
Laut dem IPBES-Bericht über invasive gebietsfremde Arten und ihre Kontrolle
(KM-A2) haben invasive gebietsfremde Arten allein oder mit anderen
Gefährdungsursachen bei 60 Prozent der registrierten weltweiten Ausrottungen von
Arten beigetragen. Invasive gebietsfremde Arten als alleiniger Treiber werden
für 16 Prozent der nachgewiesenen Ausrottungen von Tier- und Pflanzenarten
angegeben.
Der Bundesregierung liegt keine Untersuchung vor, aus der ableitbar wäre, zu
welchem Anteil invasive Arten zum Aussterben von Arten in Deutschland
beigetragen haben. Hinweise gibt aber die Gefährdungsursachenanalyse der Rote-
Liste-Arten. In dieser wurden 82 Taxa der Rote-Liste-Kategorie „ausgestorben
oder verschollen“ hinsichtlich der relevanten Gefährdungsursachen bewertet.
Bei einem Taxon werden invasive Arten als Nebengefährdungsursache
genannt: bei der Heuschreckenart Arcyptera microptera (Fischer von Waldheim,
1833). Als Hauptgefährdungsursache wurden invasive Arten bei keinem Taxon
dieser Rote-Liste Kategorie genannt.
a) Wenn nein, wie hoch ist der Anteil, den invasive Arten an der
Verdrängung und Ausrottung heimischer Pflanzen- und Tierarten in
Deutschland haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu derzeit keine Daten vor. Auf die Antwort zu
Frage 1 wird verwiesen.
b) Welche heimischen Tier- und Pflanzenarten wurden in den letzten
20 Jahren durch invasive Arten zurückgedrängt oder ausgerottet (bitte
nach Tier- und Pflanzenart auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
c) Wenn der entsprechende Anteil bisher nicht bekannt ist, beabsichtigt
die Bundesregierung, den Beitrag des Artenverlustes in Deutschland
durch invasive Arten wissenschaftlich untersuchen zu lassen, und wie
werden invasive Arten in Deutschland erkannt, katalogisiert und deren
Folgen für das heimische Ökosystem bewertet?
In einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben) des BfN zur
Gefährdungsursachenanalyse werden die relevanten Gefährdungsursachen für
bestandsgefährdete und ausgestorbene Rote-Liste-Arten ermittelt.
Das BfN führt naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen (NIB) für in
Deutschland wild lebende gebietsfremde Arten durch. Anhand der Methode
werden gebietsfremde Arten (Arten, die nach 1492 eingebracht wurden)
klassifiziert („invasive Arten“, „potenziell invasive Arten“ und „bisher nicht invasive
Arten“) und somit invasive gebietsfremde Arten identifiziert.
2. Welche invasiven Wirbeltierarten kommen derzeit in Deutschland vor?
Aus der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung
(Unionsliste; Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) sind folgende 20 Wirbeltierarten
in Deutschland nachgewiesen worden, von denen einige hier etabliert und
andere nur durch Einzelfunde dokumentiert sind:
– Hirtenmaina (Acridotheres tristis)
– Nilgans (Alopochen aegyptiaca)
– Schwarzer Zwergwels (Ameiurus melas)
– Östlicher Mosquitofisch (Gambusia holbrooki)
– Kettennatter (Lampropeltis getula)
– Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus)
– Amerikanischer Ochsenfrosch (Lithobates catesbeianus)
– Chinesischer Muntjak (Muntiacus reevesi)
– Nutria (Myocastor coypus)
– Roter Nasenbär (Nasua nasua)
– Marderhund (Nyctereutes procyonoides)
– Bisam (Ondatra zibethicus)
– Schwarzkopf-Ruderente (Oxyura jamaicensis)
– Amurgrundel (Perccottus glenii)
– Waschbär (Procyon lotor)
– Blaubandbärbling (Pseudorasbora parva)
– Grauhörnchen (Sciurus carolinensis)
– Sibirisches Streifenhörnchen (Tamias sibiricus)
– Heiliger Ibis (Threskiornis aethiopicus)
– Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta).
Darüber hinaus werden gebietsfremde Arten, die in Deutschland nachgewiesen
sind und nach 1492 eingebracht wurden, bzgl. ihrer Invasivität mittels der NIB,
die vom BfN durchgeführt wird, eingeschätzt. Laut NIB sind folgende elf
Wirbeltierarten, zusätzlich zu den Arten auf der Unionsliste, in Deutschland als
invasiv zu betrachten:
– Levantinischer Wasserfrosch (Pelophylax bedriagae)
– Alpenkammmolch (Triturus carnifex)
– Sibirischer Stör (Acipenser baerii)
– Fettköpfige Elritze (Pimephales promelas)
– Brauner Zwergwels (Ameiurus nebulosus)
– Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella)
– Schwarzmundgrundel (Neogobius melanostomus)
– Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)
– Chukarhuhn (Alectoris chukar)
– Mink (Neovison vison)
– Wanderratte (Rattus norvegicus).
3. Hat sich die beim BfN geführte Liste in Deutschland lebender invasiver
Arten gegenüber der letztmaligen Aktualisierung vom 14. Oktober 2022
geändert, und wenn ja, welche neue Arten sind hinzugekommen?
Im Rahmen der NIB hat das BfN seit dem 14. Oktober 2022 zwei Bände mit
eigenen neuen Invasivitätsbewertungen für terrestrische gebietsfremde
wirbellose Tiere veröffentlicht. In den BfN-Skripten 626* wurden alle
entsprechenden Tiergruppen außer Insekten behandelt. In den BfN-Schriften 671** folgten
die Insekten mit Ausnahme der Käfer und Pflanzenläuse, deren
Invasivitätsbewertungen zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden sollen. In den
beiden neuen Bänden, deren Ergebnisse auch auf der BfN-Webseite (neobiota.b
fn.de/invasivitaetsbewertung.html) aktuell eingearbeitet wurden, wurden
folgende in Deutschland wild lebende terrestrische gebietsfremde wirbellose
Tierarten als invasiv bewertet:
– Spanische Wegschnecke (Arion vulgaris)
– Varroa-Milbe (Varroa destructor)
– Buchsbaumzünsler (Cydalima perspectalis)
– Gartenameise (Lasius neglectus).
4. Welche invasiven Tier- und Pflanzenarten drohen sich in Deutschland so
zu entwickeln, dass deren Ausbreitung nicht mehr rückgängig gemacht
werden kann?
Nach den durch die Bundesländer für den ersten Bericht zur Umsetzung der
Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 übermittelten Erkenntnisse zur
Populationsentwicklung der invasiven Arten der Unionsliste für den Berichtszeitraum 2015
bis 2018 besteht vor allem bei den schon weit verbreiteten Arten, zum Beispiel
Waschbär, Nutria, Kamberkrebs, Riesenbärenklau und Drüsiges Springkraut,
die Gefahr, dass deren Ausbreitung nicht mehr rückgängig gemacht werden
* Rabitsch, W., Nehring, S. 2022. Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende
gebietsfremde terrestrische Wirbellose Tiere Teil 1: Non-Insecta. BfN-Skripten 626. (
www.bfn.de/sites/default/files/202
2-04/Skript626.pdf)
** Rabitsch, W., Nehring, S. 2023. Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende
gebietsfremde terrestrische Wirbellose Tiere. Teil 2: Insecta (Band 1). BfN-Schriften 671. (bfn.bsz-bw.de/files/1655/Schr
ift671.pdf)
kann. Der erste Bericht wurde durch das BfN auch in den BfN-Skripten*
veröffentlicht.
5. Welche Ursachen sind nach Erkenntnis der Bundesregierung
verantwortlich für das Aussterben dieser Tier- und Pflanzenarten durch die invasiven
Arten in Deutschland?
Invasive gebietsfremde Arten bedrohen heimische Tier- und Pflanzenarten
durch Prädation/Herbivorie, Konkurrenz um Ressourcen und Lebensraum,
Hybridisierung, Übertragung von Krankheiten und Organismen und negative
ökosystemare Auswirkungen.
6. Welche heimischen Tier- und Pflanzenarten sind konkret von invasiven
Arten bedroht?
Welche Gefährdungsursachen konkret zum Rückgang oder Aussterben von
Arten beigetragen haben, wurde in einer durch BfN beauftragten
Gefährdungsursachenanalyse für 1 200 bestandsgefährdete (Rote-Liste-Kategorien „vom
Aussterben bedroht“, „stark gefährdet“, „gefährdet“ und „Gefährdung unbekannten
Ausmaßes“) und ausgestorbene oder verschollene Taxa (Rote-Liste-Kategorie
„Ausgestorben oder verschollen“) ermittelt. Bei 24 Taxa wurden invasive Arten
zumindest in einem der beiden Zeiträume „historisch“ oder „aktuell“ als eine
Hauptgefährdungsursache genannt ([1] in der folgenden Liste), bei weiteren 10
Taxa als eine Haupt- oder Nebengefährdungsursache [2] und bei 70 Taxa als
eine Nebengefährdungsursache [3]. Das sind insgesamt 104 Taxa. Da sich der
Anteil und die Zahl bewerteter Arten pro Artengruppe unterscheidet, kann von
der Verteilung der betroffenen Arten auf die Artengruppen nicht auf die
tatsächliche Verteilung betroffener Arten auf alle Artengruppen geschlossen
werden.
Meeresalgen
– Schotentang (Halidrys siliquosa) [1]
Moose
– Nacktmundmoos (Gymnostomum viridulum) [3]
Farn- und Blütenpflanzen
– Flachschotige Gänsekresse (Arabis nemorensis) [2]
– Ästiger Rautenfarn (Botrychium matricariifolium subsp. matricariifolium)
[2]
– Pfingst-Nelke (Dianthus gratianopolitanus) [3]
– Kreuz-Enzian (Gentiana cruciata subsp. cruciata) [3]
– Kriechender Sumpfschirm (Helosciadium repens) [3]
– Schwarzes Bilsenkraut (Hyoscyamus niger) [3]
– Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica) [1]
– Blaugrünes Schillergras (Koeleria glauca) [3]
– Verschiedenblättrige Platterbse (Lathyrus heterophyllus) [3]
– Sand-Zwerggras (Mibora minima) [3]
* Nigmann, U., Nehring, S. 2020. Erster nationaler Bericht Deutschlands gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU)
Nr. 1143/2014 über invasive Arten für den Berichtszeitraum 2015-2018. BfN-Skripten 567. (
www.bfn.de/sites/default/
files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript567.pdf)
– Kleine Seerose (Nymphaea candida) [1]
– Wanzen-Knabenkraut (Orchis coriophora subsp. coriophora) [3]
– Flaum-Eiche (Quercus pubescens) [3]
– Illyrischer Hahnenfuß (Ranunculus illyricus) [1]
– Echte Rosenwurz (Rhodiola rosea) [2]
– Krebsschere (Stratiotes aloides) [3]
– Lauch-Gamander (Teucrium scordium subsp. scordium) [3]
Flechten
– Bach-Stäbchenflechte (Bacidina inundata) [3]
– Hirschgeweih-Becherflechte (Cladonia cervicornis subsp. verticillata) [1]
– Nabelflechte (Dermatocarpon luridum) [3]
Großpilze
– Stink-Ellerling (Camarophyllopsis foetens) [1]
– Gefleckter Samtschneckling (Camarophyllopsis phaeophylla) [3]
– Lila Milchling (Lactarius lilacinus) [1]
Binnenmollusken
– Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) [3]
– Große Teichmuschel (Anodonta cygnea) [1]
– Zahnlose Haarschnecke (Petasina edentula) [3]
– Quell-Blasenschnecke (Physa fontinalis) [1]
– Kleine Fässchenschnecke (Sphyradium doliolum) [3]
– Dunkle Sumpfschnecke (Stagnicola fuscus) [2]
– Gebänderte Kahnschnecke (Theodoxus transversalis) [1]
– Bachmuschel (Unio crassus) [1]
– Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) [3]
Insekten – Eulenfalter
– Grünliche Erdeule (Actebia praecox) [1]
– Mönchskraut-Höckereule (Euchalcia consona) [3]
– Pestwurzeule (Hydraecia petasitis) [3]
– Heidekraut-Bodeneule (Xestia agathina) [3]
Insekten – Heuschrecken
– Kleine Höckerschrecke (Arcyptera microptera) [3]
– Steppengrashüpfer (Chorthippus vagans) [3]
– Warzenbeißer (Decticus verrucivorus) [3]
– Rotleibiger Grashüpfer (Omocestus haemorrhoidalis) [3]
Insekten – Köcherfliegen
– Allogamus ligonifer [1]
– Chimarra marginata [3]
– Hydropsyche botosaneanui [3]
– Limnephilus fuscicornis [3]
– Oecetis tripunctata [3]
Insekten – Libellen
– Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) [3]
– Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) [3]
Insekten – Raubfliegen
– Echthistus rufinervis [3]
– Erax barbatus [3]
– Holopogon fumipennis [3]
– Laphria gibbosa [3]
– Tolmerus strandi [3]
Insekten – Spanner
– Ungebänderter Steinspanner (Charissa ambiguata) [1]
– Heidekraut-Fleckenspanner (Dyscia fagaria) [1]
– Ringelleib-Labkrautspanner (Epirrhoe hastulata) [1]
– Trockenrasen-Dickleibspanner (Lycia zonaria) [1]
– Heide-Streifenspanner (Perconia strigillaria) [1]
– Augentrost-Kapselspanner (Perizoma blandiata) [3]
– Hühnerbiss-Kapselspanner (Perizoma lugdunaria) [1]
– Purpurgrauer Heide-Tagspanner (Selidosema brunnearia) [3]
Insekten – Spinner
– Weißfleckwidderchen (Amata phegea) [3]
– Oder-Sackträger (Megalophanes stetinensis stetinensis) [3]
– Kreuzdorn-Glasflügler (Synanthedon stomoxiformis) [3]
Insekten – Wasserkäfer
– Dytiscus latissimus [3]
– Graptodytes bilineatus [2]
Spinnentiere – Spinnen
– Nivoys Streckspringer (Marpissa nivoyi) [3]
Spinnentiere – Weberknechte
– Wärmeliebender Langbeinkanker (Nelima silvatica) [3]
– Wandkanker (Opilio parietinus) [1]
Fische
– Sterlet (Acipenser ruthenus) [1]
– Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) [3]
Lurche
– Rotbauchunke (Bombina bombina) [3]
– Gelbbauchunke (Bombina variegata) [2]
– Moorfrosch (Rana arvalis) [2]
Kriechtiere
– Schlingnatter (Coronella austriaca) [2]
– Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis) [1]
– Würfelnatter (Natrix tesselata) [1]
– Kreuzotter (Vipera berus) [2]
Brutvögel
– Krickente (Anas crecca) [3]
– Knäkente (Anas querquedula) [3]
– Seeregenpfeifer (Charadrius alexandrinus) [3]
– Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula) [3]
– Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) [3]
– Kornweihe (Circus cyaneus) [3]
– Wiesenweihe (Circus pygargus) [3]
– Wachtelkönig (Crex crex) [3]
– Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca) [3]
– Lachseeschwalbe (Gelochelidon nilotica) [1]
– Raubseeschwalbe (Hydroprogne caspia) [3]
– Uferschnepfe (Limosa limosa) [3]
– Steinrötel (Monticola saxatilis) [3]
– Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) [3]
– Großtrappe (Otis tarda) [3]
– Rebhuhn (Perdix perdix) [3]
– Kampfläufer (Philomachus pugnax) [3]
– Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) [3]
– Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) [3]
– Küstenseeschwalbe (Sterna paradisaea) [3]
– Brandseeschwalbe (Sterna sandvicensis) [3]
– Zwergseeschwalbe (Sternula albifrons) [3]
– Bruchwasserläufer (Tringa glareola) [3]
– Rotschenkel (Tringa totanus) [3]
Säugetiere
– Iltis (Mustela putorius) [2]
Daneben verbreiten zum Beispiel invasive gebietsfremde Süßwasserkrebse die
Krebspest (Aphanomycetes astaci), die für die gebietseigenen Süßwasserkrebse
lebensgefährlich ist. In diesem Kontext kommt es zur lokalen Verdrängung und
Erlöschung von einzelnen Populationen des Edelkrebses (Astacus astacus), des
Steinkrebses (Austropotamobius torrentium) und des Dohlenkrebses
(Austropotamobius pallipes)*.
* Rabitsch, W., Nehring, S. 2017. Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende
gebietsfremde aquatische Pilze, Niedere Pflanzen und Wirbellose Tiere. BfN-Skripten 458. (
www.bfn.de/sites/default/fil
es/BfN/service/Dokumente/skripten/skript458.pdf)
7. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung im Umgang mit den bereits
in Deutschland vorhandenen invasiven Arten?
Sollen diese zurückgedrängt oder ausgerottet werden?
Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014,
die sich aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on
Biological Diversity, CBD) hinsichtlich des Umgangs mit invasiven Arten
ableiten: Prävention, Früherkennung mit sofortiger Beseitigung neuer invasiver
Arten, Minimierung der Auswirkungen schon weit verbreiteter Arten. Für
konkrete Maßnahmen im Umgang mit invasiven Arten sind nach § 48a BNatSchG
in der Regel die Bundesländer zuständig.
8. Wie und mit welchen Instrumenten und Maßnahmen können heimische
Arten nach Ansicht der Bundesregierung vor weiteren invasiven Arten
geschützt werden?
Aus Sicht der Bundesregierung sind vor allem präventive Maßnahmen
zielführend. So sollten die vorhandenen Beschränkungen gemäß Artikel 7 der
Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 für alle Arten der Unionsliste konsequent eingehalten
werden. Der Artenkanon der Unionsliste ist auf fachlicher Grundlage
sukzessive zu erweitern. Die im Aktionsplan gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU)
Nr. 1143/2014 festgelegten Maßnahmen zur Minimierung der Einschleppung
invasiver Arten über nicht vorsätzliche Pfade sollten angewendet und
weiterentwickelt werden.
9. Was unternimmt die Bundesregierung, um invasive Arten, die bereits lokal
und regional ansässig sind, vor einer größeren Ausbreitung zu stoppen?
Die Zuständigkeit für Maßnahmen gegen invasive Arten liegt in der Regel bei
den Bundesländern. Bund und Länder sind dazu in regelmäßigem Austausch.
10. Wie geht die Bundesregierung mit neuen invasiven Arten um, für die
durch internationale Vereinbarungen ein Schutzstatus besteht?
Deutschland ist verpflichtet, bei Arten der Unionsliste Maßnahmen zu
ergreifen. Um neue Arten auf die Unionsliste aufzunehmen, wird von der EU-
Kommission vorab ein Gutachten in Auftrag gegeben. In einem späteren Schritt
stimmen die EU-Mitgliedstaaten ab, welche Arten auf die Unionsliste
aufgenommen werden sollen. In diesem Kontext wird auch der Umgang mit
international geschützten Arten adressiert.
11. Welche konkreten Verbesserungen haben sich infolge der 2015
erlassenen EU-Verordnung (EU) Nummer 1143/2014 zu invasiven Arten bisher
in Deutschland ergeben?
Konnte die Einschleppung invasiver Arten verringert werden?
Im Rahmen der ersten Berichterstattung Deutschlands zur Umsetzung der
Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive Arten wurde im Jahr 2019 für den
Berichtszeitraum 2015 bis 2018 eine erste bundesweite Dokumentation zum
Management weit verbreiteter invasiver Arten der Unionsliste vorgelegt3.
Nach den Angaben der Naturschutzverwaltungen der Bundesländer wurden im
Berichtszeitraum für 14 bereits weit verbreitete invasive Arten (u. a.
Chinesische Wollhandkrabbe, Waschbär, Nutria) Managementmaßnahmen zur
Beseitigung, Kontrolle oder Eindämmung durchgeführt. Die Maßnahmen erstreckten
sich insgesamt auf 85 verschiedene Populationen. Acht Populationen konnten
dabei vollständig beseitigt werden. Für zehn Populationen wurde eine
rückläufige Entwicklung attestiert. Besonders erfolgreich waren Maßnahmen bei
Vorkommen der Gelben Scheincalla (Lysichiton americanus), des Großblütigen
Heusenkrauts (Ludwigia grandiflora) und der Wechselblatt-Wasserpest
(Lagarosiphon major).
12. Welche konkreten Forschungsprojekte und Fachtagungen unterstützt die
Bundesregierung, die im Rahmen der Durchsetzung der EU-Verordnung
(EU) Nummer 114/2014 zu invasiven Arten durchgeführt werden?
Folgende F+E-Vorhaben wurden bereits durchgeführt:
• F+E-Vorhaben „EU-Verordnung zu invasiven Arten: Listungsvorschläge
und Priorisierung der Einbringungspfade für invasive Arten von
unionsweiter Bedeutung in Deutschland“ (FKZ 3515 86 0500)
• F+E-Vorhaben „EU Verordnung zu invasiven Arten: Erstellung eines
Aktionsplans für die prioritären Pfade invasiver gebietsfremder Arten“
(FKZ 3518 82 0600)
• F+E-Vorhaben „Bundesweite Zusammenstellung der Fachinhalte für den
Bericht zu invasiven Arten 2019 gemäß Art. 24 EU-VO Nr. 1143/2014“
(FKZ: 3518 82 0700)
• F+E Vorhaben „Verständnis und Management der Auswirkungen invasiver
gebietsfremder Arten auf Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen
(InvasiBES)“ (FKZ 16LC1803)
• F+E Verbundvorhaben „BiodivERsA: Szenarien biologischer Invasionen
für das 21. Jahrhundert (AlienScenarios)“ (FKZ 16LC1807)
• F+E-Vorhaben „Ermittlung und Risikobewertung der für den Verkehrsträger
Schiene kritischen invasiven Arten“ (Projektnummer 2017-U-1-1210)
• F+E-Vorhaben „Modellierung der Einfuhr und Verbreitung von invasiven
Arten durch Verkehrsträger“ (Projektnummer 2017-U-10-1210).
Derzeit laufen folgende F+E-Vorhaben:
• F+E-Vorhaben „Aktionsplan invasive Arten: Machbarkeitsstudie zur
Maßnahme Migrationsbarrieren in Kanälen“ (FKZ: 3521 82 0100)
• F+E-Vorhaben „EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven Arten:
Überprüfung von Listungsvorschlägen der EU-Kommission zur Unionsliste und
Erstellung von Invasivitätsbewertungen für Gefäßpflanzen“ (FKZ
3520 82 0100)
• F+E-Vorhaben „Überarbeitung des Aktionsplans für die prioritären Pfade
invasiver gebietsfremder Arten“ (FKZ: 3523 82 0500)
• F+E-Vorhaben „Erweiterung des Modells CASPIAN zur Prognose der
Einfuhr und Ausbreitung von invasiven Arten durch Verkehrsträger“ (2020-4-
U-1210).
Im Rahmen des Expertennetzwerks des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr (BMDV) forschen seit dem Jahr 2016 verschiedene
Ressortforschungseinrichtungen und Fachbehörden des BMDV im Themenfeld 2
(Verkehr und Umwelt) zum verkehrsträgerübergreifenden und -spezifischen
Management von invasiven Arten (Schwerpunktthema SPT-202).
Das BfN organisiert auch Fachtagungen zur Umsetzung der Verordnung (EU)
Nr. 1143/2014 zu invasiven gebietsfremden Arten in Deutschland. Der Umgang
mit invasiven Arten wird außerdem regelmäßig auf den Fachtagungen
„Naturschutz und Landschaftspflege in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes (WSV)“ unter Beteiligung der Bundesanstalt für Gewässerkunde
(BfG), der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und der WSV selbst
thematisiert.
a) Welche Bundesbehörden sind daran beteiligt?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV), Bundesamt für Naturschutz (BfN),
Umweltbundesamt (UBA), Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV),
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Eisenbahn-Bundesamt (EBA),
Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), Bundesanstalt für Wasserbau (BAW),
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Deutsches Zentrum für
Schienenverkehrsforschung (DZSF), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL), Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB), Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR),
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
b) Welche Erkenntnisse wurden daraus bereits erzielt, und tragen diese
dazu bei, die Einschleppung invasiver Arten zu verringern oder zu
verhindern?
Der erste nationale Bericht Deutschlands nach Artikel 24 der Verordnung (EU)
Nr. 1143/2014 für den Berichtszeitraum 2015 bis 2018 enthält spezifische
Angaben zu jeder invasiven gebietsfremden Art von unionsweiter Bedeutung und
zu jeder invasiven gebietsfremden Art von regionaler Bedeutung, die
Gegenstand von Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU)
Nr. 1143/2014 sind. Der Bericht enthält auch übergreifende horizontale
Angaben, wie zum Beispiel Informationen zu den Aktionsplänen nach Artikel 13
der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 und dem Überwachungssystem nach
Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Der Bericht soll dazu beitragen, die
Prävention, die Früherkennung, das Management und das Monitoring von
invasiven gebietsfremden Arten in Deutschland weiterzuentwickeln.
Für die Erstellung des ersten Aktionsplans für die prioritären Pfade invasiver
gebietsfremder Arten wurden prioritäre, nicht vorsätzliche Einbringungs- und
Ausbreitungspfade identifiziert und entsprechende präventive Maßnahmen zur
Verhinderung der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
entwickelt.
Im F+E Vorhaben „Verständnis und Management der Auswirkungen invasiver
gebietsfremder Arten auf Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (Invasi-
BES)“ wurde eine Hilfestellung für das Management beim zukünftigen
Auftreten von invasiven Arten entwickelt.
Die verschiedenen Forschungsprojekte im Geschäftsbereich des BMDV und
Erkenntnisse aus den Fachtagungen bilden die Grundlage für die Abschätzung
der Bedeutung der Verkehrsträger bei der Ausbreitung invasiver Arten. Auf
dieser Basis werden Empfehlungen für Maßnahmen und
Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung invasiver Arten entwickelt (z. B. zur Prävention von
aquatischen invasiven Arten). Bei konsequenter Umsetzung ist es somit
möglich, die Verbreitung bestimmter invasiver Arten im Zuständigkeitsbereich zu
verringern oder zu verhindern.
c) Wie hoch ist die Summe der bereits eingesetzten finanziellen Mittel?
Für das F+E-Vorhaben „EU-Verordnung zu invasiven Arten:
Listungsvorschläge und Priorisierung der Einbringungspfade für invasive Arten von
unionsweiter Bedeutung in Deutschland“ wurden 232 750,00 € eingesetzt. Für das F+E-
Vorhaben „EU Verordnung zu invasiven Arten: Erstellung eines Aktionsplans
für die prioritären Pfade invasiver gebietsfremder Arten“ wurden 227 115,38 €
eingesetzt. Für das Vorhaben „Bundesweite Zusammenstellung der Fachinhalte
für den Bericht zu invasiven Arten 2019 gemäß Artikel 24 der EU-VO
Nr. 1143/2014“ wurden 180 000,00 € eingesetzt. Für das F+E Vorhaben
„Verständnis und Management der Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten
auf Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (InvasiBES)“ wurden
251 358,32 € eingesetzt. Für die drei Teilvorhaben von in Deutschland
ansässigen Institutionen des internationalen F+E Verbundvorhabens „BiodivERsA:
Szenarien biologischer Invasionen für das 21. Jahrhundert (AlienScenarios)“
wurden 631 346,04 Euro eingesetzt. Für das F+E-Vorhaben „Ermittlung und
Risikobewertung der für den Verkehrsträger Schiene kritischen invasiven
Arten“ wurden 60 000 Euro eingesetzt. Und für das F+E-Vorhaben „Modellierung
der Einfuhr und Verbreitung von invasiven Arten durch Verkehrsträger“
209 370,14 Euro.
d) Wurden aus den gewonnenen Erkenntnissen der Fachtagungen und
Forschungsprojekte konkrete Maßnahmen entwickelt, und wenn ja,
welche?
Der im Jahr 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte „Aktionsplan für die
prioritären Pfade invasiver gebietsfremder Arten“ enthält Maßnahmen für die von
Deutschland ermittelten prioritären Pfade invasiver gebietsfremder Arten. Für
jeden der 14 prioritären Pfade wurden pfadspezifische Informationen und
Maßnahmen in einem Maßnahmenkatalog zusammengestellt.
Bereitstellung der „Praxishilfe Problempflanzen – Empfehlungen für den
Straßenbetriebsdienst“ (Veröffentlichung der BASt).
Handlungsempfehlungen für den Umgang mit invasiven Arten sind innerhalb
der Forschungsberichte auf der Internetseite des DZSF frei zugänglich (
www.d
zsf.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DZSF/Projektsuche/DZSF_Projekte_Exp
ertensuche_Formular.html).
13. Wie reagiert die Bundesregierung auf den IPBES-Bericht im Rahmen
ihrer Biodiversitätsstrategie?
Die Ergebnisse des IPBES-Berichts bzw. dessen Entwurfsfassungen wurden
bereits im Rahmen der Fortentwicklung der Nationalen Strategie zur
Biologischen Vielfalt (NBS 2030) berücksichtigt.
14. Ist eine Überarbeitung des laufenden Prozesses der Nationalen Strategie
zur biologischen Vielfalt 2030 aufgrund der Erkenntnisse des Berichtes
geplant, und wenn nein, wieso nicht?
15. Plant die Bundesregierung, den Schwerpunkt der nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt aufgrund der neuen Erkenntnisse des IPBES-
Berichtes, dass invasive Arten einen entscheidenden Faktor für den Verlust
von 60 Prozent der in dem Bericht genannten Arten haben, zu ändern?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der IPBES-Bericht (bzw. dessen Entwurfsfassungen) diente bereits mit als
Grundlage bei der Erarbeitung der NBS 2030.
16. Was unternimmt die Bundesregierung, um die von der Bundesministerin
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Steffi Lemke geforderten Kooperationen zur Prävention, Früherkennung
und zum Management der Ausbreitung invasiver Arten als Reaktion auf
den IPBES-Bericht voranzubringen (
www.tagesschau.de/wissen/invasiv
e-arten-104.html)?
Deutschland ist seit dem Jahr 1992 Mitglied der CBD und seit dem Jahr 2012
von IPBES, es setzt deren Ziele im Bereich der invasiven gebietsfremden Arten
um. Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung der EU-Verordnung
1143/2014 unter anderem mit Forschungsprojekten und der Durchführung von
Fachtagungen zum Thema invasive gebietsfremde Arten. Darüber hinaus gibt
es auf europäischer Ebene LIFE-Projekte unter anderem mit Schwerpunkt auf
invasiven gebietsfremden Arten. Die Bundesregierung fördert auf
internationaler Ebene im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative auch Projekte,
die sich mit den Gefährdungen durch invasive gebietsfremde Arten
auseinandersetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
17. Sind der Bundesregierung Planungen und Vorhaben zur Ausrottung – im
Sinne einer lokalen Zurückdrängung oder Entfernung einzelner
Populationen invasiver Tier- und Pflanzenarten in bereits betroffenen Regionen
der Bundesrepublik Deutschland – bekannt, und wenn ja, um welche
invasiven Arten handelt es sich, und in welchen Regionen sind diese
Vorhaben geplant?
Die Bundesregierung wird durch die Bundesländer laufend im Rahmen der
Notifizierungsverpflichtungen gemäß Artikel 16 und 17 der Verordnung (EU)
Nr. 1143/2014 über geplante Maßnahmen gegen invasive Arten, die sich am
Anfang der Invasion befinden, informiert. Aktuell handelt es sich um folgende
invasive Arten und Regionen:
– Karolina-Haarnixe (Cabomba caroliniana): Rheinland-Pfalz
– Chinesischer Muntjak (Muntiacus reevesi): Baden-Württemberg,
Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz
– Schwarzkopfruderente (Oxyura jamaicensis): Baden-Württemberg,
Schleswig-Holstein, Thüringen
– Heiliger Ibis (Threskiornis aethiopicus): Bayern, Mecklenburg-
Vorpommern, Schleswig-Holstein
– Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax): Baden-Württemberg,
Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-
Pfalz, Saarland.
Für konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der invasiven Arten sind die
Bundesländer zuständig.
18. Welche invasiven Arten können nach Ansicht der Bundesregierung nicht
ausgerottet, d. h. lokal zurückgedrängt und entfernt werden, aber
zumindest eingedämmt werden?
Eine Ausrottung von weit verbreiteten invasiven Arten ist allgemein schwierig
und häufig nicht mehr möglich. Jedoch bedarf es hierfür immer eine
Betrachtung des Einzelfalls und der Gegebenheiten vor Ort. Da im Naturschutz in der
Regel die Bundesländer für Beseitigungsmaßnahmen zuständig sind, kann die
Bundesregierung hier keine weitergehenden Angaben machen.
19. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung speziell im Umgang mit
dem Goldschakal und dem Nandu?
Der Goldschakal (Canis aureus) hatte ursprünglich ein weites
Verbreitungsgebiet, das von Nordafrika über Südosteuropa bis nach Ostasien reichte. Die
Bestände dieser Art wurden in Europa bis in die 1960er Jahren durch Verfolgung
geringgehalten. Seitdem erholen sich die Bestände und der Goldschakal breitet
sich selbstständig über die ehemals bekannten Verbreitungsgrenzen aus. Da es
sich hier um natürliche Migrationsprozesse handelt, wird der Goldschakal in
Deutschland nicht als invasiv eingestuft.
Der Nandu (Rhea americana) ist eine gebietsfremde, in Deutschland etablierte
Art, die aber nicht auf der Unionsliste geführt wird. Daher gibt es keine
Verpflichtung, Maßnahmen gegen diese Art durchzuführen. In der NIB wird die
Art als potenziell invasiv eingestuft. Die Festlegung von Maßnahmen zum
Umgang mit dem Nandu ist Aufgabe der zuständigen Landesbehörden.
20. Reicht der derzeitige Rechtsrahmen (§ 40e BNatSchG und § 28a des
Bundesjagdgesetzes – BJagdG) aus, um das Ziel der effizienten
Zurückdrängung und Entnahme invasiver Arten zu erreichen?
Die Managementmaßnahmen (im Sinne von § 40e BNatschG), die gegen
gebietsfremde invasive Arten aktuell umgesetzt werden, entsprechen dem
aktuellen Stand der Wissenschaft. Zu den Maßnahmen gibt es intensiven Austausch
in entsprechenden Foren, sowohl auf Bundes- und Länderebene als auch
zwischen Mitgliedsstaaten in der EU. Für die Umsetzung der
Managementmaßnahmen sind die Bundesländer zuständig.
21. Mit welchen Mitteln aus welchen Programmen und Maßnahmen finden
konkret die Ausrottungen bzw. Eindämmungen statt?
Mit welchen Mitteln die Bundesländer Beseitigungsmaßnahmen finanzieren, ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
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