Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8852 –
Sachstand zur Weiterentwicklung der Rüstungsexportkontrollregeln
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Unklarheiten bezüglich des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Rüstungsexportkontrollgesetzes
(REKG) sorgen nach Ansicht der Fragesteller weiterhin für große
Verunsicherung in der Wirtschaft und gefährden den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
im Oktober 2022 einen Eckpunkteentwurf für das
Rüstungsexportkontrollgesetz vorgestellt hat (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/ruestungse
xportkontrollgesetz.pdf?blob=publicationFile&v=6), sind die weitere Planung
und der Zeitplan nach wie vor ungewiss. Die Bundesregierung wäre nach
Ansicht der Fragesteller gut beraten, einen weiteren Ausbau deutscher
Sonderregeln beim Export von Rüstungsgütern zu vermeiden. Dieser Schritt würde
nicht nur die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie von
europäischen Kooperationen und Lieferketten abschneiden, sondern auch die
europäische sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit sowie die
Landes- und Bündnisverteidigung erheblich schwächen. Die Bundesregierung
würde damit auch ihrer eigenen Ankündigung widersprechen, wie sie sie in
der Nationalen Sicherheitsstrategie festgeschrieben hat: „Eine
verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik berücksichtigt zugleich auch unsere Bündnis- und
Sicherheitsinteressen, geostrategische Herausforderungen, die Unterstützung
von Partnern, die unmittelbaren Bedrohungen ausgesetzt sind, und die
Anforderungen einer verstärkten europäischen Rüstungskooperation.“ (S. 45).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung bereitet derzeit entsprechend der im Koalitionsvertrag
getroffenen Vereinbarung unter Federführung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Gesetzgebungsverfahren für ein
Rüstungsexportkontrollgesetz vor. Das Gesetz soll die restriktive
Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung erstmals gesetzlich festschreiben. Entsprechend
der Leitplanken des Koalitionsvertrags ist es das Ziel der Bundesregierung, in
dem Rüstungsexportkontrollgesetz den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/
GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die
Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern in der Fassung
vom 16. September 2019 mit seinen acht Kriterien, die Politischen Grundsätze
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9165
20. Wahlperiode 08.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 31. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern sowie die Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhr von kleinen
und leichten Waffen zu verankern. Außerdem soll die Überwachung des
Endverbleibs exportierter Rüstungsgüter (sogenannte Post-Shipment-Kontrollen)
ausgeweitet werden.
Die Bundesregierung stimmt zunächst Eckpunkte für das Gesetz ab, die die
Grundlage für die Erarbeitung des Referentenentwurfes bilden. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat hierzu am 14. Oktober 2022
einen Vorschlag für Eckpunkte für das Rüstungsexportkontrollgesetz vorgelegt,
der derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. In diesem Rahmen
werden Vorschläge zur Behandlung der relevanten Fragestellungen und
Aspekte für das Gesetzgebungsvorhaben festgelegt. Hierzu gehören Aspekte
wie die gesetzliche Festlegung von Kriterien für
Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung, die besondere Berücksichtigung von
Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und zugleich die Berücksichtigung von
Bündnis- und Sicherheitsinteressen, der geostrategischen Lage und der
Anforderungen einer verstärkten europäischen Rüstungskooperation. Die
Bundesregierung beabsichtigt, den Kodifizierungsauftrag des Koalitionsvertrags dabei
unter Berücksichtigung der durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine maßgeblich veränderten Sicherheitslage und der
mit Blick auf die aus dieser „Zeitenwende“ erwachsenden Herausforderungen
sowie im Einklang mit der Nationalen Sicherheitsstrategie umzusetzen. Weitere
Aspekte sind Überlegungen zu einer transparenteren Berichterstattung zu
Genehmigungsentscheidungen, zur Stärkung der verteidigungswirtschaftlichen
Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und zum Abbau von Bürokratie im
Genehmigungsverfahren. Die Einzelheiten dieser Aspekte werden im Rahmen
der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung erörtert. Die interne
Willensbildung der Bundesregierung hierzu ist nicht abgeschlossen. Fragen, die
sich auf die konkrete Positionierung der Bundesregierung zu einzelnen
inhaltlichen Aspekten in diesem Gesetzgebungsverfahren beziehen, können daher zum
jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, weil entsprechende Festlegungen
der Bundesregierung noch nicht getroffen wurden.
Bei der Erarbeitung des Gesetzes setzt das Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz auf den frühzeitigen Austausch mit Unternehmen,
Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Hierzu wurden Stakeholder-Konsultationen
durchgeführt, in deren Rahmen zunächst für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger,
Vereinigungen, Verbände und Wirtschaftsakteure die Möglichkeit bestand, sich
mit schriftlichen Stellungnahmen an der Diskussion zu beteiligen und ihre
Erwartungen an die im Koalitionsvertrag angelegte Gesetzesinitiative zu
formulieren. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurden im Frühjahr
2022 zwei Stakeholder-Fachgespräche zu den Erwartungen an das
Gesetzgebungsverfahren sowie im Herbst 2022 zwei weitere Fachgespräche zum
Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz der Eckpunkte
durchgeführt.
1. Wie soll eine europäische Einigung zu EU-Rüstungsexportregeln (www.
zeit.de/politik/ausland/2023-03/aussenministerin-annalena-baerbock-rues
tungsexporte-europa-reform) gelingen, wenn das gleichzeitige Ziel der
Bundesregierung eine restriktive Rüstungsexportpolitik für Deutschland
ist (Koalitionsvertrag, S. 116)?
Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt der Grundsatz, dass
Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene eine restriktivere Rüstungsexportpolitik verfolgen
können. Dies ist in Artikel 3 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP
des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die
Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern in der Fassung
vom 16. September 2019 ausdrücklich festgelegt. Bestrebungen zur weiteren
Harmonisierung von Rüstungsexportentscheidungen auf europäischer Ebene
sind davon unberührt. Im Übrigen verfolgen auch andere EU-Mitgliedstaaten
auf nationaler Ebene eine restriktive Rüstungsexportpolitik.
2. Wie gedenkt die Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf das
geplante Rüstungsexportkontrollgesetz, Deutschlands Glaubwürdigkeit als
verlässlicher Kooperationspartner aufrechtzuerhalten, und ist eine
gemeinsame Rüstungs- und Beschaffungspolitik und letztlich auch
gemeinsame Verteidigungspolitik mit den Planungen zum REKG vereinbar?
Die Eckpunkte für das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz werden derzeit
innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die interne Willensbildung der
Bundesregierung hierzu ist nicht abgeschlossen. Diesbezüglich wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, das
Rüstungsexportkontrollgesetz durch eine neue, europäisch abgestimmte
Rüstungsexportstrategie zu ergänzen?
Die Bundesregierung setzt sich für verbindlichere Regeln für den Umgang mit
Rüstungsexporten auch auf europäischer Ebene ein und will daher mit den
europäischen Partnern eine EU-Rüstungsexportverordnung abstimmen.
4. Wird es zur Umsetzung der Ankündigung in der Nationalen
Sicherheitsstrategie „eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik berücksichtigt
zugleich auch unsere Bündnis- und Sicherheitsinteressen, geostrategische
Herausforderungen, die Unterstützung von Partnern, die unmittelbaren
Bedrohungen ausgesetzt sind, und die Anforderungen einer verstärkten
europäischen Rüstungskooperation“ (Koalitionsvertrag, S. 45) ein
Folgedokument bzw. eine Rüstungsexportstrategie geben, wenn ja, wann, und
wenn nein, warum wird dies als unnötig erachtet?
Die Nationale Sicherheitsstrategie sieht vor, dass die Bundesregierung bei der
Kontrolle von Rüstungsexporten an ihrer restriktiven Grundlinie festhält und
Maßstäbe dafür in einem Rüstungsexportkontrollgesetz festgelegt werden
(S. 45). Die Eckpunkte für das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz werden
derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Diesbezüglich wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Wäre die Bundesregierung bereit, sich möglichen
Mehrheitsentscheidungen auf EU-Ebene unterzuordnen, auch wenn diese nicht auf der
restriktiven Linie des REKG liegen?
Zu spekulativen Fragen äußert sich die Bundesregierung nicht.
6. Welche Auswirkungen hätte das neue Gesetz auf den Export
multinationaler Rüstungsprojekte mit deutscher Beteiligung von multinationalen
Partnern an Dritte?
Hinsichtlich der laufenden Abstimmungen der Eckpunkte für das geplante
Rüstungsexportkontrollgesetz innerhalb der Bundesregierung wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die
deutschen Rüstungsexporteure weiterhin Zugang zu internationalen Märkten
haben und Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 21, 22 und 24 verwiesen.
8. Wie wird in Zukunft die weitere Entwicklung und Herstellung von
Schlüsseltechnologien in Deutschland sichergestellt, wenn durch eine
restriktive Exportpolitik der Fortbestand vieler Unternehmen, gerade der
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie gefährdet wird?
Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass durch eine
restriktive Exportpolitik der Fortbestand vieler Unternehmen der Sicherheits-
und Verteidigungsindustrie gefährdet werden.
Sowohl die im Zuge der maßgeblich veränderten Sicherheitslage gestiegene
Inlandsnachfrage als auch die Bedarfe von engen Bündnis- und Wertepartnern,
einschließlich der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, tragen zu großen Teilen zur Auslastung von
Produktionskapazitäten der deutschen Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie
bei.
Ungeachtet dessen ist die Bundesregierung entschlossen, die europäische
sicherheits- und verteidigungsindustrielle Basis unter Berücksichtigung der
Politischen Grundsätze der Bundesregierung weiter zu stärken. Dies schließt den
Schutz und die Förderung von Schlüsseltechnologien auf nationaler und
europäischer Ebene ein.
Die Verfügbarkeit verteidigungsindustrieller Schlüsseltechnologien ist auch
zukünftig aus wesentlichem nationalem Sicherheitsinteresse zu gewährleisten.
Abhängig von der Einordnung der Technologie kann diese Verfügbarkeit
gegebenenfalls auch im Rahmen von europäischen oder transatlantischen
Kooperationen und diesbezüglichen bi- und multilateralen Vereinbarungen
gewährleistet sein.
Hinsichtlich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erarbeitet die
Bundesregierung derzeit ein Konzept mit konkreten Maßnahmen zur Stärkung des
wehrtechnischen Mittelstands und zur besseren Berücksichtigung der
besonderen Belange des wehrtechnischen Mittelstands in Vergabeverfahren der
Bundeswehr.
9. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die geplanten
Gesetzesänderungen deutsche Rüstungsexporteure benachteiligen, während
Wettbewerber aus anderen Ländern von weniger strengen Vorschriften
profitieren?
Hinsichtlich der laufenden Abstimmungen der Eckpunkte für das geplante
Rüstungsexportkontrollgesetz innerhalb der Bundesregierung wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Wie plant die Bundesregierung, künftig die
Genehmigungsentscheidungen über Rüstungsexporte sowie die Weitergabe von Rüstungsgütern aus
Beständen der Bundeswehr und die entsprechende Unterrichtung des
Deutschen Bundestages transparent und sachgerecht auszugestalten?
Zur Herstellung von Transparenz zu exportkontrollpolitischen Entscheidungen
legt die Bundesregierung jährlich einen umfassenden Bericht über ihre
Rüstungsexportpolitik sowie jeweils für das erste Halbjahr einen Zwischenbericht
vor. Die aktuelle Bundesregierung hat die Transparenz über
Genehmigungsentscheidungen weiter erhöht: Seit dem vergangenen Jahr weist der
Rüstungsexportbericht der Bundesregierung die Werte der Genehmigungen von leichten
Waffen gesondert aus.
Ergänzend veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz quartalsweise Pressemitteilungen zu Daten und Entwicklungen der
Rüstungsexportpolitik. Hierdurch informiert die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag und die Öffentlichkeit über die deutsche Rüstungsexportpolitik und
die erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern im jeweiligen
Berichtszeitraum. Durch diese Transparenzmaßnahmen schafft die
Bundesregierung die Grundlage für eine sachliche und fundierte Auseinandersetzung
mit dem Thema Rüstungsexporte in der Öffentlichkeit.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Berichterstattung über
Rüstungsexportentscheidungen zukünftig noch transparenter zu gestalten.
Entsprechende Vorschläge erörtert die Bundesregierung im Rahmen der laufenden
Abstimmungen der Eckpunkte für das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz.
Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Welche Auswirkungen wird das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz
auf die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und seiner Bündnispartner
haben, insbesondere angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen
Herausforderungen?
Hinsichtlich des geplanten Rüstungsexportkontrollgesetzes wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem Wunsch
nach weniger Waffenverkäufen und der von Bundeskanzler Olaf Scholz
mit Unterstützung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgerufenen
Zeitenwende?
Die Bundesregierung wird im Einklang mit der Nationalen Sicherheitsstrategie
an ihrer restriktiven Grundlinie bei der Kontrolle von Rüstungsexporten
festhalten unter Berücksichtigung der durch den völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine maßgeblich veränderten Sicherheitslage und
der mit Blick auf die aus dieser „Zeitenwende“ erwachsenden
Herausforderungen. Einen Widerspruch zwischen ihrer restriktiven Rüstungsexportpolitik und
den sicherheitspolitischen Erfordernissen der „Zeitenwende“ sieht die
Bundesregierung nicht.
13. Würde sich mit dem geplanten Rüstungsexportkontrollgesetz in Bezug
auf die militärische Unterstützung der Ukraine die dringend notwendige
Beschleunigung der entsprechenden Entscheidungsprozesse bzw.
Genehmigungsverfahren ergeben?
Hinsichtlich der laufenden Abstimmungen der Eckpunkte für das geplante
Rüstungsexportkontrollgesetz innerhalb der Bundesregierung wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Wäre mit dem Gesetz auch die Ausweitung des möglichen Portfolios an
Waffen und Ausrüstung für die Verteidigung der Ukraine und damit der
europäischen Freiheit gegen den russischen Imperialismus verbunden?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Ist es zutreffend, dass das BMWK eine Studie zur Lage der Sicherheits-
und Verteidigungsindustrie öffentlich ausgeschrieben und bei einer
Beratungsfirma in Auftrag gegeben hat, und wenn zutreffend, welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dieser Studie über die Bedeutung
des Exports für die deutschen Rüstungsunternehmen, wer sind die
Verfasser dieser Studie (bitte nach einzelnen Personen und deren
Tätigkeitsfeldern aufführen)?
Die Studie wurde im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit
Teilnahmewettbewerb öffentlich ausgeschrieben (§ 17 Absatz 1 der Vergabeverordnung).
Am 2. Dezember 2021 hat das BMWK den Dienstleistungsauftrag zur
Erstellung einer Studie zum Thema „Strukturelle Lage der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie in Deutschland (SVI)“ an Oliver Wyman Pty. Ltd. (seit 1.
November 2022 Eigentümer der Beratungsfirma Avascent) in Zusammenarbeit mit
IW Consult (Institut der Deutschen Wirtschaft) vergeben. Was die Frage nach
konkreten Personen als Verfasser der Studie angeht, so stehen den
Informationsansprüchen des Parlaments Grundrechte Dritter gegenüber
(Personendatenschutz). Das Informationsinteresse der Fraktion und das grundrechtlich
geschützte Geheimhaltungsinteresse des Dritten wurden sorgfältig gegeneinander
abgewogen. Die Bundesregierung ist zu dem Schluss gekommen, dass diese
Information nicht vom parlamentarischen Fragerecht abgedeckt ist. Aus diesem
Grund kann im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage keine
namentliche Nennung der Studienersteller und ihrer Tätigkeitsfelder erfolgen. Die
Auswertung der Ergebnisse der Studie durch die Bundesregierung in Bezug auf
die Bedeutung des Exports für die deutschen Rüstungsunternehmen ist bislang
nicht erfolgt.
16. Plant die Bundesregierung eine Neuformulierung der Strategie für die
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, einschließlich eines Lageberichts
zur Branche, und wenn ja, ist eine Beteiligung der Verbände und
betroffenen Unternehmen geplant?
Die Bundesregierung beabsichtigt, das bestehende Strategiepapier zur Stärkung
der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 (
https://ww
w.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/strategiepapier-staerkung-sicherits-
und-verteidigungsindustrie.pdf) zu überarbeiten. Eine erste Beteiligung von
Wirtschaftsverbänden hat stattgefunden.
17. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um industrielle
Rüstungspolitik und Rüstungsexportpolitik im Sinne des in der Nationalen
Sicherheitsstrategie anvisierten integrierten Sicherheitsansatzes
miteinander zu verzahnen?
Die Nationale Sicherheitsstrategie sieht vor, dass Maßstäbe für die Kontrolle
von Rüstungsexporten in einem Rüstungsexportkontrollgesetz festgelegt
werden. Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche der heute
noch in der deutschen Rüstungsindustrie vorhandenen
Produktionskapazitäten (Quantität) und technologischen Fähigkeiten (Qualität) einzig und
allein aufgrund von Exportprojekten noch existieren?
Die Bundesregierung hat keine konkreten Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung. Entsprechende Daten werden von der Bundesregierung nicht erhoben.
19. Geht die Bundesregierung davon aus, dass auch angesichts zusätzlicher
Einschränkungen im Rahmen des Rüstungsexportkontrollgesetzes
ausreichende Stückzahlen erreichbar sind, die Investitionen in
Produktionskapazitäten und in Forschung und Entwicklung und in den Aufbau einer
starken Rüstungsindustrie ermöglichen, um Investitionen im
Rüstungssektor in Deutschland zu gewährleisten?
Sowohl die im Zuge der maßgeblich veränderten Sicherheitslage gestiegene
Inlandsnachfrage als auch die Bedarfe von engen Bündnis- und Wertepartnern,
einschließlich der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, tragen zu großen Teilen zur Auslastung von
Produktionskapazitäten der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
bei.
Die Bundesregierung macht sich die Formulierung der Fragesteller hinsichtlich
des geplanten Rüstungsexportkontrollgesetzes und daraus von den
Fragestellern gezogene Folgerungen nicht zu eigen. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
20. Sind der Bundesregierung Unternehmen aus der deutschen
Rüstungsindustrie bekannt, deren wirtschaftliches Überleben allein durch nationale
Aufträge gesichert wird?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
Bei der wirtschaftlichen Ausrichtung der wehrtechnischen Unternehmen auf die
Inlandsnachfrage und/oder den Exportmarkt handelt es sich um
unternehmerische Entscheidungen, zu denen die Bundesregierung keine eigenen
Erkenntnisse hat.
21. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Sicherheits- und
Verteidigungsprodukte aus deutscher Produktion auf Auslandsmärkten
politisch zu flankieren und zu fördern?
Exportaktivitäten von in Deutschland ansässigen Unternehmen aus der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie werden nur nach sorgfältiger
Einzelfallprüfung über außenwirtschaftliche, außen- und sicherheitspolitische,
verteidigungspolitische und sonstige Instrumente unterstützt. Hierzu zählen unter
anderem, aber nicht abschließend, Unterstützungsschreiben, Regierungskontakte,
Besuchsdiplomatie, die Übernahme von Exportkreditgarantien, Bürgschaften,
Mandatsverträge, Agenturbeschaffungen, Rüstungskooperationen,
Ausbildungsunterstützung, militärische Güteprüfungen, Preis- oder
Mengengerüstprüfungen sowie Zertifizierungen, Austausch von Informationen im Rahmen
bestehender Geheimschutzvereinbarungen oder Forschungs- und
Entwicklungskooperationen.
22. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Exportinitiative „Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“ zu stärken und
für militärische Produkte zu erweitern?
Die Exportinitiative „Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“ ist
Bestandteil des KMU-Markterschließungsprogramms des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Klimaschutz. Ziel der Initiative ist die Stärkung der
internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen zivilen Sicherheitsindustrie
durch eine zielgerichtete Exportflankierung. Mit durchschnittlich jährlich acht
bis zehn Geschäftsanbahnungs- und Markterkundungsreisen fördert das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die genannte Exportinitiative
aktiv. Eine Ausweitung auf den Bereich militärischer Produkte ist nicht
vorgesehen.
23. Wie konkret wird die Aussage des Bundesministers der Verteidigung
Boris Pistorius umgesetzt, der beim Shangri-La-Dialog 2023 am 4. Juni
2023 angekündigt hat, „unsere Rüstungsexportpolitik zu überdenken,
insbesondere wenn es darum geht Partner zu unterstützen (…)“ (
www.ar
dmediathek.de/video/phoenix-vor-ort/rede-pistorius-beim-shangri-la-dial
og/phoenix/Y3JpZDovL3Bob2VuaXguZGUvMzE2MjY4OQ), und
welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung hierzu
vorgesehen?
Die Ausgestaltung von Maßstäben für die Rüstungsexportpolitik der
Bundesregierung erfolgt im Rahmen des geplanten Rüstungsexportkontrollgesetzes.
Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
24. Wie konkret soll die Ankündigung des Bundesministers für Wirtschaft
und Klimaschutz Dr. Robert Habeck umgesetzt werden, der
Rüstungsexportgenehmigungen an ausgewählte EU- und NATO-Partner sowie enge
Partnerländer beschleunigen will, und welche
Rüstungsexportkontrollregelungen sollen hierzu erleichtert werden (
www.spiegel.de/politik/deutsc
hland/robert-habeck-ministerium-will-ruestungsexporte-schneller-moegli
ch-machen-a-deaa525c-bd5b-4c9a-b7f6-64f7a2c7d295)?
a) Für welche Staaten sollen diese Erleichterungen gelten?
b) Wer legt diese Staaten fest?
c) Wie lange ist die durchschnittliche Dauer eines
Genehmigungsverfahrens von Rüstungsexporten in EU-Staaten?
d) Wie lange ist die durchschnittliche Dauer eines
Genehmigungsverfahrens von Rüstungsexporten in NATO-Staaten?
e) Wie lange ist die durchschnittliche Dauer eines
Genehmigungsverfahrens von Rüstungsexporten in andere Partnerstaaten?
f) Wie lange sollen die Genehmigungsverfahren für die in den
Fragen 24c bis 24e genannten Staaten künftig dauern?
Die Fragen 24 a bis 24f werden gemeinsam beantwortet:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat über das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum 1. September 2023
Maßnahmen zur Stärkung und Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich
der Exportkontrolle eingeführt. Genehmigungsverfahren für Lieferungen von
Rüstungsgütern an EU-Länder, bestimmte NATO- und NATO-gleichgestellte
Länder und ausgewählte Drittländer wurden beschleunigt, indem diese
Entscheidungen nicht mehr in Form einer Einzelfallentscheidung ergehen, sondern
stärker gebündelt als sogenannte Allgemeine Genehmigung, sofern die Güter
nicht für den Reexport bestimmt sind. Die Allgemeine Genehmigung erlaubt es
Unternehmen unmittelbar, d. h. ohne Einzelgenehmigungsverfahren, in die
genannten Länder zu exportieren. Die Unternehmen sind lediglich grundsätzlich
zur Registrierung und Meldung ihrer getätigten Ausfuhren verpflichtet. Bei den
übrigen Ländern bleibt es vorrangig bei einer Einzelfallprüfung, um hier eine
zielgenaue Kontrolle sicherzustellen. Weitere Informationen unter
www.baf
a.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Antragsarten/Allgemeine_Genehm
igungen/allgemeine_genehmigungen_node.html.
25. Inwieweit orientiert sich das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz an
Kriterien und Prozessen an den Standards der rüstungsexportstarken EU-
und NATO-Partner?
Ist die Gesetzgebung mit der NATO oder mit NATO-Partnern
abgestimmt?
Die Bundesregierung ist im fortwährenden Austausch mit ihren Partnern in der
Europäischen Union und der NATO. Dabei werden auch
rüstungsexportpolitische Fragen erörtert. Hinsichtlich des geplanten
Rüstungsexportkontrollgesetzes wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
26. Ist das beim Besuch von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius in
Indien im Juni 2023 in seinem Beisein zwischen ThyssenKrupp Marine
Systems (TKMS) und der indischen Werft Mazagon Dock Shipbuilders
unterschriebene Memorandum of Understanding (MoU) zum Bau von U-
Booten als eine Vorfestlegung zu verstehen, dass Indien zukünftig zu den
Staaten gehören wird, bei denen Rüstungsexporte erleichtert werden
(
www.tagesschau.de/ausland/asien/indien-pistorius-100.html)?
Eine „Vorfestlegung“ im Sinne der Fragestellung besteht nicht.
27. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um
die im Koalitionsvertrag angekündigte EU-Rüstungsexportverordnung
abzustimmen?
a) Wann ist mit einer solchen Verordnung zu rechnen?
b) Welche Mitgliedstaaten sprechen sich ebenfalls für eine solche
Verordnung aus?
c) Welche Mitgliedstaaten sind kritisch?
Die Fragen 27 bis 27c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember
2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern in der Fassung vom 16. September 2019 enthält
für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtlich verbindliche
Vorgaben zum Umgang mit Ausfuhren von Rüstungsgütern. Zum 16. September
2024 steht eine Überprüfung des Gemeinsamen Standpunkts an. In diesem
Rahmen werden auf europäischer Ebene auch strategische Fragen erörtert. Die
Bundesregierung setzt sich für die Abstimmung einer EU-
Rüstungsexportverordnung ein. Die Zeitdauer einer solchen Abstimmung ist noch nicht absehbar.
Die Beratungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe der Europäischen Union
sind vertraulich, daher kann die Bundesregierung keine Angaben zur
Positionierung einzelner Mitgliedstaaten machen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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