Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8930 –
Smart-eID
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Einführung des Personalausweises mit der Online-Ausweisfunktion im
Jahr 2010 legte in Deutschland den Grundstein für die Entwicklung staatlicher
digitaler Identitäten. Darauffolgend wurde mit dem Onlinezugangsgesetz
(OZG) eine wichtige Grundlage für die Digitalisierung und die Bereitstellung
von Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland gelegt. Dieses Gesetz ebnete
gleichzeitig den Weg für die Einführung eines elektronischen
Identitätsnachweises über mobile Endgeräte, wie im Smart-eID-Gesetz
(Bundestagsdrucksache 19/28169,
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-elek
tronischer-identitaetsnachweis-840256) vom 25. Juni 2021.
Aktuell arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung und
Weiterentwicklung der sogenannten Smart-eID, wie in der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Stand der Umsetzung der
eIDAS-2.0-Verordnung“ dargelegt (Bundestagsdrucksache 20/8201;
insbesondere zu den Fragen 26 und 55 bis 62).
Eine entscheidende Rolle bei der Sicherheitszertifizierung und Prüfung von
IT-Lösungen, insbesondere im Bereich digitaler Identitätslösungen, kommt
unter anderem dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) zu.
Die geplante Einführung der Smart-eID steht bis heute aus. Die Smart-eID
verspricht die Erleichterung der Authentifizierung bei Dienstleistungen der
öffentlichen Verwaltung und im privatwirtschaftlichen Kontext, wie
beispielsweise der Kontoeröffnung, und hat damit auch das Potenzial, die
Digitalisierung in Deutschland weiter voranzutreiben und somit die
Wettbewerbsfähigkeit in einer globalisierten, von der Digitalisierung geprägten Welt nachhaltig
zu stärken. Angesichts dieser Bedeutung ist nach Ansicht der Fragesteller die
zeitnahe Umsetzung dieses Vorhabens von großer Relevanz.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9185
20. Wahlperiode 08.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 2. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Smart-eID in das
Gesamtökosystem von digitalen Identitäten und insbesondere im Rahmen der EUDI-
Wallet (EUDI = European Digital Identity) einzubetten?
Existiert hierzu ein Austauschformat zwischen dem Bundesministerium
für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI)?
Die Smart-eID setzt auf dem bestehenden Online-Ausweis auf und erweitert
diesen um das Komfortmerkmal, die Karte bei der Nutzung nicht an das mobile
Endgerät halten zu müssen. Es handelt sich somit nicht um eine Änderung des
bestehenden Systems, die neu in das bestehende Ökosystem zu integrieren ist,
sondern ergänzt das bestehende System. Ein Austausch mit anderen Ressorts ist
über das GovLab.DE Digitale Identitäten sichergestellt (vgl. Antwort zu
Frage 4).
2. Ist die Smart-eID-Funktion schon in der Ausweisapp2 freigeschaltet?
Die Smart-eID ist in eine Preview-Version der AusweisApp2 integriert. Eine
Freischaltung in der öffentlich verfügbaren Version der AusweisApp2 erfolgt
zum öffentlichen Start der Smart-eID.
3. Für wann ist der Launch der Smart-eID geplant, und in welcher Form?
Ein Datum für den öffentlichen Start der Smart-eID steht noch nicht fest. Nach
Aufnahme des Wirkbetriebs, in dem mit „echten“ Ausweisen Smart-eIDs
erzeugt werden können, ist zunächst eine kurze nicht öffentliche Testphase
geplant. Anschließend soll die öffentliche Freischaltung erfolgen, so dass alle
Nutzerinnen und Nutzer mit geeignetem mobilen Endgerät Smart-eIDs
erzeugen können.
4. Welche Erkenntnisse wurden in der interministeriellen Arbeitsgruppe
GovLabDE hinsichtlich des Launches und der Weiterentwicklung der
Smart-eID besprochen?
a) Wann wurde die Smart-eID das letzte Mal in einer
Arbeitsgruppensitzung besprochen?
b) Wurde über den genauen Zeitpunkt des Launches der Smart-eID
gesprochen, und wenn ja, wann?
c) Wann wurde das letzte Mal über die Weiterentwicklung der
SmarteID gesprochen, und wie soll diese nach Ansicht der
Bundesregierung weiterentwickelt werden?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Das Projekt Smart-eID ist im GovLab.DE Digitale Identitäten vertreten und
berichtet daher wöchentlich über den aktuellen Status mit der Möglichkeit zur
Diskussion. Das umfasst auch Informationen zum Zeitplan und weitere
geplante Schritte. Der Fokus lag zuletzt auf der Fertigstellung und der Vorbereitung
des Starts der Smart-eID. Die nächsten vorgesehenen Schritte der
Weiterentwicklung umfassen vor allem die Erhöhung der Reichweite nutzbarer Geräte
einerseits durch Aufnahme weiterer Hersteller und andererseits durch die
Nutzung weiterer Technologien. Hier ist insbesondere die eSIM von Interesse, da
hier eine positive Marktentwicklung anzunehmen ist.
5. Wie genau soll die Smart-eID weiterentwickelt werden (bitte die
jeweiligen technischen Spezifikationen auflisten)?
Die wesentliche Herausforderung bei der Smart-eID ist der Zugang zu einer
möglichst großen Anzahl an mobilen Endgeräten. Deshalb soll die Smart-eID
neben Secure Elements zukünftig auch auf embedded SIMs (eSIM)
zurückgreifen können, um die Marktreichweite zu erhöhen. Technische Vorbetrachtungen
dazu laufen bereits.
Aktuell wird in der internationalen Vereinigung der GSM-Mobilfunkanbieter
(GSMA) und GlobalPlatform der neue Standard „Secured Applications for
Mobile (SAM)“ spezifiziert. SAM hat das Potential, den Zugang zu Secure
Elements und eSIM deutlich zu vereinfachen und ist damit auch für die Smart-eID
relevant. Ein Positionspapier des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) zu SAM ist unter folgendem Link zu finden:
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/EN/BSI/Publications/Secure-
Elements/SAM/SAM PositionPaper vl-0.html
Link zum Anforderungsdokument der GSMA:
https://www.gsma.com/newsroom/wp-content/uploads//SAM.01-v1.0.pdf.
Eine technische Spezifikation der GlobalPlatform ist noch nicht öffentlich
verfügbar.
6. Wann wurde das letzte Mal mit dem bisher einzigen in die Smart-eID
eingebundenen Hersteller Samsung Electronics Gespräche hinsichtlich
des Launches der Smart-eID geführt?
Das letzte Gespräch auf Management-Ebene zwischen dem Bundesministerium
des Innern und für Heimat (BMI) und Samsung Electronics Deutschland fand
im September 2023 statt. Hierbei wurde Samsung über den derzeitigen Status
transparent informiert.
7. Wie bewertet das BSI die Sicherheit der Smart-eID in Deutschland, und
gibt es hierzu ein entsprechendes Dokument?
Für die Realisierung der Smart-eID wird die Funktionalität der Online-
Ausweisfunktion, welche beim Kartenausweis auf einem dedizierten Chip
implementiert ist, analog auf einem eingebetteten Sicherheitselement (Secure
Element) in einem Mobilgerät implementiert, wie in der BSI TR-03127
beschrieben. Wesentlicher Sicherheitsanker ist die Verwendung eines (zertifizierten)
Secure Elements zur sicheren Speicherung und Verwendung kryptographischer
Schlüssel und der Identitätsdaten. Für die sichere Kommunikation werden die
etablierten kryptographischen Protokolle eingesetzt, welche bereits beim
elektronischen Personalausweis zum Einsatz kommen.
Für die Smart-eID kommt ein Provisionierungssystem zum Aufspielen und für
den Lifecycle des eID-Applets auf dem Secure Element zum Einsatz. Dieses
Trusted Service Management System (TSM-System) besteht im Wesentlichen
aus einem Backendsystem. Hier gelten allgemeine Anforderungen wie eine
Zertifizierung nach ISO 27001 bzw. IT-Grundschutz. Darüber hinaus gelten
spezielle Anforderungen für die Smart-eID wie ein Betrieb der kritischen
Funktionen (insbesondere Verwaltung und Nutzung kryptographischen
Schlüsselmaterials) in entsprechend geschützten Rechenzentren auf deutschem Staatsgebiet
sowie unter Verwendung entsprechender Hardware-Sicherheitsmodule. Speziell
auf solche Provisionierungssysteme zugeschnittene
Zertifizierungsanforderungen oder Zertifizierungsschemata gibt es derzeit nicht. Dies wird aber aktuell
auf europäischer Ebene für die EUDI-Wallet erarbeitet und ist nach
Fertigstellung ggf. auch für die Smart-eID anwendbar.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung das Secure Element als
Hardwarekomponente in den ausgerüsteten Samsung Handys hinsichtlich der
spezifischen Sicherheit in Bezug auf die sichere einmalige Einrichtung und
hinsichtlich der allgemeinen Sicherheit der Nutzung?
Die für die Smart-eID zum Einsatz kommenden Sicherheitselemente bzw.
Secure Elements sind auf hohem Niveau (ab EAL4+AVA VAN.S) nach Common
Criteria zertifiziert. Die Zertifizierung deckt neben der eigentlichen Hardware
auch das Betriebssystem des Secure Elements und damit verbundene
standardisierte Mechanismen für die Verwaltung von Applikationen (inkl. Einrichtung
und Nutzung) ab. Die eingesetzte Technologie ist in vielen Belangen mit den in
Chipkarten eingesetzten Sicherheitschips vergleichbar. Zwar bringt die
Einbindung des Secure Elements in ein komplexes System (Smartphone) spezielle
Herausforderungen mit sich, allerdings sind diese mit Secure Elements und der
starken Isolierung vom eigentlichen Smartphone Betriebssystem leichter
abzudecken als bei Nutzung anderer auf Smartphones verfügbarer Möglichkeiten
wie z. B. eines i. d. R. nicht zertifizierten und nicht standardisierten Trusted
Execution Environments.
9. Wie beurteilen die Bundesregierung und respektive das BSI die Gefahr
des Verlustes des Handys und das damit bestehende mögliche Risiko des
Identitätsdiebstahls?
Die Identitätsdaten des Nutzers und das zugehörige Schlüsselmaterial werden
ausschließlich im Sicherheitselement des Mobilgeräts abgelegt und eine
Verwendung ist nur nach Eingabe der PIN und Übermittlung dieser an das
Sicherheitselement möglich. Insofern ist die Gefahr eines Identitätsdiebstahls bei
Verlust des Mobilgeräts vergleichbar mit dem Verlust der Ausweiskarte. Die
Smart-eID bietet gleichermaßen wie die Ausweiskarte die Möglichkeit, diese
bei Verlust über die Sperrhotline zu sperren wodurch eine weitere Verwendung
nicht mehr möglich ist. Zudem bietet die Smart-eID zusätzlich die Möglichkeit
diese über die Fernlösch-Funktion des Geräteherstellers unwiderruflich
unbrauchbar zu machen.
10. Wie beurteilen die Bundesregierung und respektive das BSI die Gefahr
des Hackings der „Softwarekomponente“ und das damit mögliche Risiko
des Identitätsdiebstahls?
Die sicherheitsrelevanten Funktionen der Smart-eID werden, analog zum Chip
in der Ausweiskarte, im Sicherheitselement des Mobilgeräts realisiert.
Insbesondere werden die Identitätsdaten ausschließlich über einen Ende-zu-Ende
verschlüsselten Kanal zwischen dem Sicherheitselement und dem jeweiligen
Diensteanbieter übertragen. Die Softwarekomponente, welche durch die
AusweisApp2 realisiert wird, übernimmt im Falle der Smart-eID analog zur
Ausweiskarte die Rolle des eID-Clients und hat keine Einsicht in den
verschlüsselten Kanal. Die Gefahren, welche sich aus einem Angriff auf die AusweisApp2
ergeben sind somit vergleichbar mit der Verwendung der AusweisApp2 als
eID-Client für den Kartenausweis. Des Weiteren wird sichergestellt, dass die
Personalisierung einer Smart-eID nur auf dem Gerät des sich hierzu
identifizierenden Nutzers erfolgen kann. Dies wird erreicht, indem der
Personalisierungsdienst die Ausstellung der Smart-eID nur über den gleichen
verschlüsselten Kanal vornimmt, über welchen auch die Ausweiskarte zur initialen
Identifizierung des Nutzers ausgelesen wird.
11. Wie bewertet die Bundesregierung das mögliche spezifische Risiko des
Identitätsdiebstahls durch die Smart-eID, und wie bewertet sie das
mögliche allgemeine Risiko des Identitätsdiebstahls bei dem geplanten
softwarebasierten Ansatz im Zuge der Entwicklung einer EUDI-Wallet, und
inwiefern arbeitet sie daran, die jeweiligen Risiken zu minimieren und
auszuschließen?
Im Falle der hardwarebasierten Smart-eID ist das Risiko eines
Identitätsdiebstahls vergleichbar mit der bestehenden Online-Ausweisfunktion. Ein
Missbrauch der Identität auf dem Mobilgerät erfordert gleichzeitigen
unbeschränkten Zugriff auf das Gerät (den Besitzfaktor) und die PIN (Wissensfaktor) des
Nutzers. Durch die Speicherung der Identitätsdaten im Sicherheitselement und
die verschlüsselte Obertragung direkt aus diesem, hat zudem weder das
Betriebssystem noch eine andere auf dem Mobilgerät installierte Anwendung
Zugriff auf die Identitätsdaten. Gegenüber dem Kartenausweis bietet die
SmarteID bei Verlust des Geräts zusätzlich zur Sperrung über die Sperrhotline auch
die Möglichkeit die Smart-eID über die Fernlösch-Funktion des
Geräteherstellers unwiderruflich unbrauchbar zu machen. Im Rahmen der Erarbeitung eines
Architekturkonzepts für eine mögliche EUDI-Wallet werden
Sicherheitsmaßnahmen frühzeitig mit einbezogen und Varianten gewählt, die
Nutzerfreundlichkeit und Risikominimierung entsprechend gegeneinander abwiegen.
12. Welche Erkenntnisse konnten aus Sicht der Bundesregierung aus den
Tests um die Smart-eID gezogen werden, und zu welchem
abschließenden Ergebnis kommt sie hier?
Die Funktionalität der Smart-eID wurde im Rahmen von internen Systemtests
und Sicherheitstests, durch kontinuierliche Tests parallel zu den
Entwicklungsarbeiten und durch Konformitätstest des BSI bestätigt. Damit wurde das Ziel
eines stabilen Entwicklungszustandes erreicht.
Zu den Erkenntnissen gehörten u. a. die Verbesserung von Deployment
Prozessen, die Weiterentwicklung des Überlastschutzes sowie des Umgangs mit
Fehlermeldungen und Gerätekonfigurationen.
13. Wie plant die Bundesregierung die Bewerbung der Smart-eID-Funktion
nach deren Launch?
Die Bundesregierung plant, die Smart-eID-Funktion nach ihrem Start in
mehreren Schritten zu bewerben. Die Kommunikation beginnt mit grundlegenden
Informationen und wird dann an den Fortschritt des Projekts angepasst.
14. Wie viele Mittel wurden bisher für die Entwicklung der Smart-eID in den
Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im
Bundeshaushalt bereitgestellt, und wie viele Mittel sind abgeflossen (bitte
getrennt nach Jahren und bereitgestellten sowie abgeflossenen Mitteln
auflisten)?
Das Projekt Smart-eID wurde im Jahr 2021 gestartet, daher kann die
Betrachtung der Entwicklungskosten (einschließlich Testbetrieb) erst ab diesem
Zeitpunkt erfolgen.
Jahr Bereitgestellt Abgeflossen
2021 99.920.815 € 2.426.615 €
2022 97.494.199 € 39.933.508 €
2023* 74.735.513 € 29.865.334 €
*Bis 19. Oktober 2023
15. Ist eine Zertifizierung der Smart-eID durch den
Bundesdatenschutzbeauftragten sowie durch das BSI vorgesehen, und wenn ja, wann?
Die Zertifizierung des Smart-eID-Applets gemäß der Technischen Richtlinie
durch das BSI ist bereits erfolgt. Eine Zertifizierung durch den
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist nicht
vorgesehen. Die datenschutzrechtliche Dokumentation wird in Abstimmung mit dem
zuständigen behördlichen Datenschutz erstellt und soll dem BfDI nach
Fertigstellung zur Kenntnis gegeben werden.
16. Ist die Anbindung der Smart-eID an das Nutzerkonto der Bund-ID
abgeschlossen?
Ja. Die Freischaltung erfolgt erst zum Start der Smart-eID.
17. Welche konkreten Erkenntnisse wurden aus der bisherigen Pilotphase um
die Smart-eID mit insgesamt rund 150 Testkarten gewonnen, und wurden
hier Missbrauchsmöglichkeiten festgestellt, und wenn ja, welche?
Durch die Pilotphase konnten signifikante Verbesserungen der Smart-eID
erreicht werden. Diese Verbesserungen umfassen sowohl die Optimierung des
Workflows in der AusweisApp2 als auch die Verbesserung der Verständlichkeit
von Fehlermeldungen. Darüber hinaus konnte die Gerätekompatibilität
erweitert, die Bereitstellung und Installation von Applets auf den Geräten optimiert
und allgemeine technische Prozesse vereinfacht werden.
Durch eine Umfrage zur Nutzendenführung der Smart-eID wurde festgestellt,
dass sowohl die Einrichtung der Smart-eID in der AusweisApp2 als auch die
einzelnen Prozessschritte sowie deren Reihenfolge bei der Nutzung der
Komfortfunktion reibungslos verliefen. Folglich fanden sich die meisten Benutzer
problemlos im Smart-eID-Menü der AusweisApp2 zurecht.
Im Zuge der durchgeführten Umfrage wurden weder der Missbrauch der
SmarteID noch mögliche Manipulationsmöglichkeiten bewertet.
18. Wurde die Smart-eID auf mögliche Schwachstellen bei der Einrichtung
und bzw. oder der Anwendung untersucht?
Ja.
19. Welche möglichen Gefahren sind der Bundesregierung bei der
Einrichtung und bzw. oder Anwendung der Smart-eID aus Nutzerperspektive
bekannt?
Die Sicherheitsfunktionalität wird analog zum Karten-Ausweis durch das
Sicherheitselement realisiert. In der Folge gestalten sich die Gefahren bei der
Anwendung der Smart-eID vergleichbar zur Nutzung der kartenbasierten Online-
Ausweisfunktion. Im Gegensatz zum Kartenausweis kann das
Sicherheitselement bei Nichtnutzung nicht physikalisch vom Gerät getrennt werden, im
Gegenzug wird der Verlust des Mobilgeräts als Besitzfaktor in der Regel aber
deutlich schneller bemerkt werden, als beim Kartenausweis. Zusätzlich wird
auch die Ausstellung der Smart-eID gesondert abgesichert. Wie in der Antwort
zu Frage 10 beschrieben, kann eine Smart-eID ausschließlich auf dasjenige
Gerät ausgestellt werden, welches der Nutzer zur initialen Identifizierung
verwendet. Der Nutzer muss folglich die bereits für den Kartenausweis geltenden
Sicherheitsmaßnahmen befolgen, insbesondere Dritten keinen Zugriff auf seinen
Kartenausweis bzw. sein Gerät und seine PIN zu gewähren.
20. Arbeitet die Bundesregierung bereits an einer softwarebasierten
Authentifizierungsvariante, welche als integraler Bestandteil des Gesamtsystems
der deutschen eIDAS-Umsetzung fungiert, und wie ist hier der Stand der
Umsetzung?
Im Rahmen der Erarbeitung eines Architekturkonzepts für ein eIDAS2.0-
Gesamtsystem wird die Frage nach einer Authentifizierungslösung unterhalb des
Vertrauensniveaus Hoch behandelt. Momentan befindet sich das Projekt noch
in einer Konzeptionsphase und konkrete Entwicklungsleistungen finden noch
nicht statt.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Konkurrenz aus der Hardware-
Authentifizierung (ePersonalausweis und Smart-eID) und der geplanten
Software-Authentifizierung im Rahmen der deutschen eIDAS-
Umsetzung?
Die Bundesregierung beabsichtigt keine Konkurrenz herzustellen, sondern
verfolgt den Ansatz von komplementären Authentifizierungs- und
Identifizierungsmöglichkeiten, die für den jeweiligen Schutzbedarf angemessen sind.
Lösungen sollten für den jeweiligen Anwendungsfall so nutzungsfreundlich wie
möglich und so sicher wie nötig sein.
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit der Smart-eID im
Vergleich zur geplanten softwarebasierten Authentifizierung, welche
ohne Online-Ausweis vorgenommen werden kann?
Eine softwarebasierte Authentifizierung wird nicht die gleichen
sicherheitstechnischen Anforderungen wir eine hardwarebasierte Lösung erfüllen und somit
für Anwendungsfälle, die ein hohes Vertrauensniveau erfordern nicht geeignet
sein. Für solche Fälle ist ein hardwarebasiertes Verfahren wie z. B. mit dem
Onlineausweis oder einer Smart-eID unumgänglich.
23. Sieht die Bundesregierung die Smart-eID deshalb als Übergangslösung
bis zur Einführung einer softwarebasierten Authentifizierungslösung,
welche im Rahmen der deutschen eIDAS-Umsetzung geplant ist?
Die Bundesregierung sieht in der Smart-eID keine Übergangslösung, sondern
einen technischen Ansatz, wie künftig Hardwaresicherheit auch ohne dedizierte
Chipkarte und nur unter Verwendung der Sicherheitshardware in Mobilgeräten
gewährleistet werden kann. Zugleich ist sie sich gewahr, dass in der
Übergangszeit, bis die Smart-eID auf allen Smartphones nutzbar ist, Lösungen für
eine Identifizierung oder Authentifizierung in den Fällen, in denen kein hohes
Vertrauensniveau benötigt wird, sinnvoll sein können. Auf die Antworten zu
den Fragen 20 bis 22 wird verwiesen.
24. Welche Haushaltsmittel sind für die Jahre von 2023 bis 2027 für die
Smart-eID vorgesehen (bitte getrennt für 2023, den Haushaltsentwurf
2024 und die Mifrif 2025, 2026 und 2027 angeben)?
Im Jahr 2023 sind für die Entwicklung und die Finanzierung des Testbetriebs
der Smart-eID im Haushalt bis zu 74 735 513 Euro veranschlagt. Im
Haushaltsentwurf für 2024 sowie die fortfolgenden Jahre sind bisher keine Mittel explizit
für die Smart-eID vorgesehen. Die Finanzierung soll aus dem Titel für Digitale
Identitäten erfolgen, ist aber bisher nicht gesichert, da weder der Haushalt für
2024 beschlossen wurde noch die Höhe eventueller Ausgabereste feststeht.
25. Wie hoch sind die Kosten im Rahmen der Wartung und der
Inbetriebnahme für die Smart-eID (bitte getrennt für 2023, den Haushaltsentwurf
2024 und die Mifrifi 2025, 2026 und 2027 angeben)?
Die Kostenschätzungen für die Smart-eID gehen grundsätzlich neben dem
Betrieb auch von einer notwendigen Weiterentwicklung aus, um die Anzahl
nutzbarer Geräte perspektivisch zu erhöhen. Je nachdem, wieviele weitere Geräte
wievieler Hersteller einerseits und welche Technologien andererseits
hinzukommen, kann der tatsächliche Kostenverlauf von den Prognosen stark
abweichen. Die Planung geht von einem starken Wachstum in den ersten beiden
Jahren und einem langsameren Wachstum in den Folgejahren aus.
Jahr Kosten für Betrieb und
Wartung der Smart-eID inkl.
Weiterentwicklung zur Steigerung der
Reichweite (in Mio. Euro)
Davon Kosten nur für Betrieb
und Wartung des
Produktivsystems inkl. Herstelleranbindung
(in Mio. Euro)
2023 26,2 -/-
2024 34,3 21,9
2025 43,5 30,8
2026* 45,6 33,9
2027* 47,8 37,3
* Die Angaben für 2026 und 2027 basieren auf einer geschätzten Kostensteigerung von 5 Prozent
gegenüber dem Vorjahr, da die tatsächliche Höhe stark von den erzielten Ergebnissen beim
Reichweitenausbau in den Jahren 2024 und 2025 abhängen wird.
26. Wie bewertet die Bundesregierung das Nutzen-Risiko-Verhältnis für die
Smart-eID-Lösung, und überwiegen aus Sicht der Bundesregierung die
Vorteile für die Smart-eID und deren Launch?
Mit der Smart-eID wurde auf Basis der mit Fokus auf Sicherheit designten
Infrastruktur des Online-Ausweises eine komfortable und zugleich sehr sichere
(vgl. Antworten zu den Fragen 7 bis 11) Lösung geschaffen, um sich online
ausweisen zu können. Die Notwendigkeit sich auszuweisen ist kein
Selbstzweck, so dass bisher häufig deutlich weniger sichere oder weniger
komfortable Lösungen genutzt werden. Daher wird die Bereitstellung der Smart-eID als
wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit im Bereich der online durchgeführten
Identifizierung und Authentifizierung angesehen. Zugleich ist die Smart-eID
nur ein Angebot an die Nutzenden, die selbstverständlich auch weiterhin den
Online-Ausweis in der bisherigen Form weiter nutzen können.
27. Wie beziffert die Bundesregierung das potenzielle Skalierungspotenzial
durch die Einführung der Smart-eID, und welches Nutzeraufkommen
erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Smart-eID anhand
der bisher ausgerüsteten Samsung-Modelle?
Die Smart-eID stellt eine komfortable Ergänzung zum bestehenden Online-
Ausweis dar. Dieser wird i. d. R. nicht zum Selbstzweck genutzt, sondern zur
Erledigung von konkreten Anliegen. Wesentlich ist daher nicht die Einführung
der Smart-eID, sondern eine hohe Zahl attraktiver Einsatzmöglichkeiten für den
Online-Ausweis. Mit der Smart-eID wird dessen Nutzung noch komfortabler,
da die Karte im Zuge des Ausweisvorgangs nicht mehr an das Gerät gehalten
werden muss. Dies macht den Online-Ausweis auch für Diensteanbieter
attraktiver. Dennoch ist auch der kartenbasierte Online-Ausweis bereits eine im
Vergleich zu den Alternativen sehr komfortable Möglichkeit, sich online sicher zu
identifizieren.
28. Hat die Bundesregierung Informationen und Zahlen über die aktuell im
Umlauf befindlichen mit Secure-Element ausgerüsteten Samsung-
Modelle, und wenn ja, wie hoch sind diese?
Die genauen Zahlen unterliegen dem Betriebsgeheimnis der Firma Samsung.
Ausgehend von den bereits im Pilotbetrieb unterstützten Modellen könnten
derzeit rechnerisch ca. 10 Prozent der geschätzten Smartphone-Nutzer in
Deutschland die Smart-eID zum Start unmittelbar nutzen. Durch Unterstützung weiterer
Geräte und weiterer Technologien (vgl. Antwort zu Frage 5) soll dieser Anteil
nach dem Start zügig erhöht werden.
29. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um bei der
Umsetzung und Weiterentwicklung der Smart-eID eine umfassende
Barrierefreiheit sicherzustellen?
Die Benutzerschnittstelle zur Nutzung der Smart-eID wird ausschließlich durch
die AusweisApp2 realisiert. In der Folge stellen die bereits existierenden und
stetig fortgeführten Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit
innerhalb der AusweisApp2 diese auch für die Smart-eID sicher.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333