Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8989 –
Wassermanagement in der Landwirtschaft
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die landwirtschaftliche
Fläche in Deutschland und in der EU in den letzten zehn Jahren
entwickelt, die bewässert wird bzw. die die Möglichkeit zur Bewässerung
hat?
Die Landwirtschaftszählung 2020 hat ergeben, dass im Jahr 2019 in
Deutschland rund 506 500 Hektar landwirtschaftliche Freilandfläche tatsächlich
bewässert wurden, eine um 36 Prozent größere Fläche als im Jahr 2009. Die
tatsächliche Bewässerung in einem konkreten Anbaujahr wird unter anderem durch
Wetterbedingungen bestimmt. Die landwirtschaftliche Fläche mit Möglichkeit
zur Bewässerung stellt dagegen die Entwicklung der Bewässerungskapazitäten
dar. Im Zeitraum von 2009 bis 2019 hat diese um 20 Prozent, von
639 000 Hektar auf 768 300 Hektar, zugenommen. Die potenziell bewässerbare
Freilandfläche von 768 300 Hektar entspricht in etwa 5 Prozent der
landwirtschaftlich genutzten Freilandflächen insgesamt. Die für die Europäische Union
verfügbaren Daten zur Bewässerung weisen einen Rückgang der Fläche mit
Möglichkeit zur Bewässerung um 3,5 Prozent im Zeitraum von 2005 bis 2016
aus.
2. Wie viel Wasser wird nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland für die öffentliche und nichtöffentliche Wassergewinnung
entnommen, und wie hoch ist dabei der jeweilige Prozentsatz für die einzelnen
Bereiche Haushalte, Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und
Energiegewinnung, und wie hat sich dies in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Die Wasserentnahmen der Energieversorgung, des Bergbaus und
verarbeitenden Gewerbes, der öffentlichen Wasserversorgung und der Landwirtschaft
gehören zu den wichtigsten Wassernutzungen in Deutschland. Nach Erhebungen
des Statistischen Bundesamtes haben diese Nutzergruppen laut aktuellstem
Datenstand aus dem Jahr 2019 zusammen rund 20 Milliarden Kubikmeter
(Mrd. m³) Wasser aus den Grund- und Oberflächengewässern entnommen.
Die Energieversorger entnahmen 8,8 Mrd. m³ Wasser für die Eigenversorgung
und nutzen dieses vor allem als Kühlwasser. Das sind 5,0 Prozent des gesamten
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9329
20. Wahlperiode 15.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 9. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Wasserdargebotes von 176 Mrd. m³ beziehungsweise (bzw.) 44,2 Prozent der
Gesamtentnahmen von 20 Mrd. m³.
Der Bergbau und das verarbeitende Gewerbe entnahmen zirka (ca.)
5,4 Mrd. m³ für industrielle Zwecke. Das entspricht 3,1 Prozent des gesamten
Wasserdargebotes von 176 Mrd. m³ bzw. 26,8 Prozent der Gesamtentnahmen
von 20 Mrd. m³.
Auf die öffentliche Wasserversorgung entfielen im Jahr 2019 etwa 5,4 Mrd. m³.
Das sind ebenfalls 3,1 Prozent des gesamten Wasserdargebotes von
176 Mrd. m³ bzw. 26,8 Prozent der Gesamtentnahmen von 20 Mrd. m³.
Die Wasserentnahmen für die landwirtschaftliche Beregnung in Deutschland
beliefen sich auf etwa 0,4 Mrd. m³. Das entspricht 0,2 Prozent des gesamten
Wasserdargebotes von 176 Mrd. m³ bzw. 2,2 Prozent der Gesamtentnahmen
von 20 Mrd. m³.
Die Entnahmen der Energieversorgung sanken im Jahr 2013 deutlich.
Dieser Trend hat sich in den Jahren 2016 und 2019 fortgesetzt. Die
Wasserentnahmen des Bergbaus und verarbeitenden Gewerbes sind seit dem Jahr 1991
rückläufig. Auch die Wasserentnahmen der öffentlichen Wasserversorgung waren in
den Jahren 1991 bis 2019 rückläufig, stagnierten aber in den Jahren 2007, 2010
und 2013 oder erhöhten sich in den Jahren 2016 und 2019. Die
Wasserentnahmen durch die Landwirtschaft befinden sich auf einem niedrigen, aber
steigendem Niveau (nähere Informationen sind unter
www.umweltbundesamt.de/date
n/wasser/wasserressourcen-ihre-nutzung#wassernachfrage abrufbar, auf Basis
von Daten des Statistischen Bundesamtes).
Grundsätzlich hängt der Wasserverbrauch für die Bewässerung vom Ausbau
der Bewässerungsinfrastruktur und primär von den jeweiligen in den einzelnen
Jahren vorherrschenden Wetterbedingungen ab. Der bundesweite
Wasserverbrauch für die Bewässerung in der Landwirtschaft wurde im Jahr 2009 im
Rahmen der Agrarzählung bestimmt. Die nächste Erhebung des Datensatzes ist für
das Jahr 2024 geplant. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 293 374 m3 Wasser für
die Bewässerung verbraucht, was ca. 1,4 Prozent der gesamten in Deutschland
verbrauchten Frischwassermenge entspricht. Hierbei wurden die Bewässerung
von Kulturen unter Glas oder anderen begehbaren Schutzabdeckungen sowie
die Bewässerung von Haus- und Nutzgärten nicht berücksichtigt. Im Jahr 2019
wurden die Informationen der Wasserwirtschaft zum Frischwassereinsatz
erfasst. Laut dieser betrug der Frischwassereinsatz für die Beregnung oder
Bewässerung 383 201 m3 oder ca. 2,5 Prozent des gesamten
Frischwassereinsatzes.
3. Welche landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Produkte stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung bei der Bewässerung in Deutschland und
in der EU im Vordergrund?
Für die Bewässerung müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden.
Eine Kultur gilt als bewässerungsbedürftig, wenn natürliche Niederschläge
nicht ausreichen, um eine ausreichende Wasserversorgung der Pflanzen über
den Boden sicherzustellen. Wesentliche Faktoren sind dabei die standörtlichen
klimatischen Bedingungen, die Wasserhaltefähigkeit des Bodens sowie die
kulturartenspezifischen Wasserbedarfe im Laufe der Pflanzenentwicklung.
Bewässerungswürdig ist eine Kultur, wenn die Kosten der Bewässerung durch
die Markterlöse gedeckt werden können. Eine Sonderform der Bewässerung ist
die Frostschutzberegnung, mit der beispielsweise die Blüten der Obstbäume
vor kurzfristig auftretenden Spätfrösten geschützt werden können. Ein
wesentlicher Faktor, ob bewässert werden kann, ist die nachhaltige
Wasserverfügbarkeit zu Bewässerungszwecken.
In Deutschland stehen insbesondere Kulturen des Obst- und Gemüse- sowie
Kartoffelanbaus bei der Bewässerung im Vordergrund. Aber nicht alle
bewässerungswürdigen Kulturen werden bisher auch tatsächlich bewässert, wenn die
Wasserbedarfe natürlicherweise gedeckt werden konnten. Durch die
klimatischen Veränderungen wird der Bewässerungsbedarf bei diesen Kulturgruppen
wahrscheinlich deutlich zunehmen, zum Beispiel der Bedarf zur Ausweitung
der Frostschutzberegnungsmöglichkeit im Obstbau. Auch
bewässerungswürdige Sonderkulturen wie der Hopfen haben zur Sicherung von Ertrag und
Qualität einen zunehmenden Bewässerungsbedarf.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, auf welche Kulturen die
bewässerte Fläche in der EU entfällt.
4. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
Bewässerungsfläche in der Landwirtschaft in Deutschland und in der EU in den
kommenden zehn Jahren entwickeln und welche Kosten werden hierfür
auf die Betriebe und die Gesellschaft zukommen?
Angesichts der fortschreitenden Klimakrise werden Wasser- und
Bewässerungsbedarf in der deutschen Landwirtschaft voraussichtlich zunehmen. Der
Hauptgrund dafür ist die steigende Durchschnittstemperatur in der
Vegetationsperiode und entsprechend zunehmende Evaporation (nähere Informationen sind
unter
www.thuenen.de/de/themenfelder/pflanzenproduktion/neue-landnutzungs
systeme-entwickeln/standard-titel-1 abrufbar). Wie sich die Fläche mit der
Möglichkeit zur Bewässerung zukünftig entwickeln wird, hängt unter anderem
von folgenden Faktoren ab: (i) Umsetzung anderer, zum Beispiel
pflanzenbaulicher, Anpassungsmaßnahmen, (ii) physische und institutionelle (in Bezug auf
Wasserentnahmeerlaubnisse) Wasserverfügbarkeit, (iii) Entwicklung der Preise
für landwirtschaftliche Erzeugnisse und die Wirtschaftlichkeit der Bewässerung
sowie (iv) Förderung der Bewässerungs- und Wasserspeicherungsinfrastruktur.
Eine Flächen- und Kostenschätzung ist der Bundesregierung nicht möglich. Die
Kosten für die Bewässerung hängen sehr stark von den regionalen
Gegebenheiten in den Ländern und dem einzelbetrieblichen Technikeinsatz ab. Dafür
relevante Einflussgrößen können sein:
• Die Errichtung und der Unterhalt einer zur Deckung des
Bewässerungswasserbedarfs einer Region gegebenenfalls erforderlichen überbetrieblichen
Wasserbereitstellungsinfrastruktur, wenn das Bewässerungswasser nicht
einzelbetrieblich, zum Beispiel aus Brunnen oder Oberflächengewässern,
gewonnen werden kann;
• unter Umständen können für die regionale Wasserbereitstellung auch
überregionale Wasserüberleitungen auf Länderebene mit der dafür nötigen
Infrastruktur erforderlich sein;
• auf einzelbetrieblicher Ebene variieren die Bewässerungskosten erheblich.
Eine Übersicht enthält die Information „Betriebswirtschaftliche Eckdaten
zur landwirtschaftlichen Bewässerung“ des Bundesinformationszentrums
Landwirtschaft (abrufbar unter
www.praxis-agrar.de/pflanze/bewaesserung/
betriebswirtschaftliche-eckdaten). Zusätzlich beabsichtigt das Kuratorium
für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. in Kürze zusammen
mit der Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches
Bauwesen in Bayern e. V. und der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft e. V.
ein Beratungsblatt zum Thema „Bewässerungstechnik in der
Feldbewässerung – Technik- und Systemvergleich“ zu veröffentlichen. In diesem sollen
die in Deutschland üblichen Techniken, wie Beregnungsmaschine mit
Starkregner oder Düsenwagen, Kreisberegnung, Linearberegnung,
Rohrberegnung und die Tropfbewässerung sowie deren Kosten beschrieben
werden. Demnach variieren beispielsweise die Kosten für die Ausbringung von
100 Millimeter Zusatzwasser je nach Ausbringtechnik und Art der
Wasserbereitstellung von rund 500 Euro je Hektar und Jahr bei einer
Kreisberegnung bis zu rund 1 800 Euro je Hektar und Jahr bei einer
Tropfbewässerung.
5. Welche land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse könnten nach
Ansicht der Bundesregierung mittel- bis langfristig aufgrund von
Trockenheit in Deutschland weniger angebaut werden?
Das Ausmaß und die Dynamik der Klimakrise sind regional kaum abschätzbar.
Die Einschränkung im Anbau landwirtschaftlicher Kulturen kann zukünftig
eher regional aufgrund der klimatischen Entwicklungen und des
Wassermangels vorkommen. Wenn für eine Bewässerung auf regionaler Ebene genügend
Wasser zur Verfügung steht, ist aus Sicht der Bundesregierung mit keiner
Einschränkung des Anbaus bewässerungswürdiger gartenbaulicher Kulturen zu
rechnen.
Aufgrund der erwarteten Zunahme des Risikos für einen vorzeitigen Ausfall
von Waldbeständen zum Beispiel durch Sturm oder Trockenheit ist
anzunehmen, dass die Produktivität der Wälder und insbesondere die Menge an
Fichtenholz in starken Dimensionen langfristig (im Laufe der nächsten Jahrzehnte)
abnehmen wird. Zu Menge und Zeithorizont können durch die
Bundesregierung derzeit keine Aussagen getroffen werden.
6. Plant die Bundesregierung, ein Förderprogramm aufzulegen, um
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus bei
wassereffizienten Maßnahmen zu unterstützen, und wenn nein, warum
nicht?
Der aktuelle Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sieht im Förderbereich 2 A. bereits
die Möglichkeit vor, Investitionen in Bewässerungsanlagen, wenn eine
Wassereinsparung von mindestens 15 Prozent erreicht wird, zu fördern. Die
Umsetzung der GAK erfolgt durch die Länder. Anpassungen der Förderbereiche des
GAK-Rahmenplans werden zusammen mit den Ländern beschlossen.
Am 11. November 2022 hat das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) das Förderprogramm „Klimaangepasstes
Waldmanagement“ gestartet. Hieraus können private und kommunale Waldbesitzende
einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften eine Förderung erhalten, die sich
verpflichten, je nach Größe der Waldfläche 11 bzw. 12 Kriterien eines
klimaangepassten Waldmanagements entsprechend der Förderrichtlinie über zehn bzw.
20 Jahre einzuhalten. Ein Kriterium fokussiert sich dabei auf die Verbesserung
des Wasserhaushaltes. Zu dessen Erfüllung nehmen die teilnehmenden
Waldbesitzenden Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, einschließlich des Verzichts auf
Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender
Entwässerungsinfrastruktur, vor. Bislang wurden Förderanträge für rund 1,6 Millionen Hektar
Waldfläche gestellt. Das entspricht rund 21 Prozent der Privat- und
Kommunalwaldfläche in Deutschland.
7. Könnten nach Ansicht der Bundesregierung neue Züchtungsmethoden,
wie CRISPR/Cas9, dazu beitragen, dass Pflanzen trockenresistenter sind
und weniger Bewässerung benötigen?
Die Bundesregierung befindet sich derzeit im Diskussionsprozess über die
Bewertung neuer genomischer Techniken.
8. Welche alternativen Wasserquellen könnten nach Ansicht der
Bundesregierung für die Bewässerung in der Landwirtschaft erschlossen
werden, und welche Rolle spielt dabei die Nutzung von aufbereitetem
Abwasser?
Weltweit werden ca. 70 Prozent des Frischwassers für die Bewässerung in der
Landwirtschaft eingesetzt. In Deutschland sind die Angaben zum Anteil des
gewonnenen Frischwassers, das für die Bewässerung in der Landwirtschaft
eingesetzt wird, weitaus geringer. Auch der Anteil der Flächen mit
Bewässerungsmöglichkeiten liegt in Deutschland im Durchschnitt nur im unteren einstelligen
Prozentsatz. Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland konnten bislang
weitgehend auf hohe Investitionen in moderne Bewässerungsinfrastruktur
verzichten. Das bietet die Chance dort, wo es nun nötig und sinnvoll wird, in
effiziente Bewässerungstechnik zu investieren.
Aufbereitetes Abwasser und Prozesswasser stellen mögliche alternative
Wasserquellen für die landwirtschaftliche Bewässerung dar. Das Prozesswasser
wird bereits in einigen Regionen Deutschlands für die Bewässerung eingesetzt,
zum Beispiel das Prozesswasser der Uelzener Zuckerfabrik in
Nordostniedersachsen. Mit der EU-Verordnung 2020/741 über Mindestanforderungen für die
Wasserwiederverwendung, die seit dem 26. Juni 2023 in Deutschland
unmittelbar gilt, kann zukünftig auch aufbereitetes Abwasser zunehmend verwendet
werden. Die Verwendung von aufbereitetem Abwasser zu
Bewässerungszwecken in der Landwirtschaft steht jedoch noch einigen praktischen
Herausforderungen gegenüber. Für den Praxiseinsatz muss eine separate
Bewässerungsinfrastruktur aufgebaut werden. Darüber hinaus sind insbesondere die
Haftungsfragen bei Schadstoffen ungeklärt.
Die Frischwassergewinnung aus Meerwasserentsalzungsanlagen spielt in der
Nationalen Wasserstrategie hingegen keine Rolle, da diese mit hohem
Energieeinsatz und insbesondere durch das anfallende Abwasser mit
Umweltbeeinträchtigungen verbunden ist.
9. In welchen Regionen in Deutschland sieht die Bundesregierung
mittelbis langfristig die Notwendigkeit, stärker auf landwirtschaftliche
Bewässerungsmöglichkeiten zurückzugreifen, unter anderem aufgrund von
Trockenheit oder weniger Grundwasser?
Der Bundesregierung liegen keine flächendeckenden Informationen für das
Bundesgebiet vor. Flächendeckende Analysen des zukünftigen
Bewässerungsbedarfs werden am Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) im Rahmen des
Verbundprojektes „Landwirtschaftliches Wassermanagement in Deutschland
(LA-WAMAD)“ voraussichtlich bis Ende des Jahres 2023 durchgeführt. Auch
im Rahmen des Zukunftsprogramms Wasser des Deutschen Vereins des Gas-
und Wasserfaches e. V. werden in Kürze die Ergebnisse zur Einschätzung des
zukünftigen Bewässerungsbedarfs in der Landwirtschaft veröffentlicht.
Einzelne Länder haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit den
Bewässerungsbedarf für die Flächen und Kulturartenspektren detailliert untersucht. So hat zum
Beispiel das TI für Bayern die Studie „Ermittlung des regionalen
Bewässerungsbedarfs für die Landwirtschaft in Bayern“ (abrufbar unter literatur.thuene
n.de/digbib_extern/dn065033.pdf) erstellt sowie für Nordrhein-Westfalen und
Bayern Bewässerungsbedarfe auch im Hinblick auf sich ändernde
Grundwasserneubildungsraten analysiert (abrufbar unter link.springer.com/article/10.100
7/s11269-015-1017-8 sowie literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn065033.pdf).
10. In welchen Regionen besteht nach Ansicht der Bundesregierung in
Zukunft die Gefahr, die Bewässerung in der Land- und Forstwirtschaft, dem
Wein- oder dem Gartenbau aufgrund möglicher knapper Wasservorräte
einschränken zu müssen?
Die Beantwortung dieser Frage erfordert die regionale, jahreszeitliche
Modellierung der Grundwasserneubildung, des Abflusses in Fließgewässern sowie die
Wasserbedarfe aller Wassernutzenden. Diese Informationen liegen der
Bundesregierung aktuell nicht vor.
Wie die Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 gezeigt hat, können
Wasserentnahmen für Bewässerung bei extremen Wasserereignissen zukünftig in allen
Regionen Deutschlands vorübergehend eingeschränkt werden. Lediglich für
den Wald kann keine Bewässerung eingeschränkt werden, da dieser
grundsätzlich nicht bewässert wird.
11. Plant die Bundesregierung, Programme aufzulegen oder zu fördern, um
Wasser für die Landwirtschaft in Regionen mit Trockenheit oder Gefahr
einer längeren Trockenheit oder eines Wassermangels verfügbar zu
machen, und wenn ja, welche, und auf welche Höhe soll sich die finanzielle
Förderung belaufen?
Der Förderbereich 7 des aktuellen GAK-Rahmenplans sieht die Förderung von
Neubau und Erweiterung von wassersparenden überbetrieblichen Einrichtungen
zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser für Beregnungszwecke
bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz
sowie von Neubau und Erweiterung von Anlagen zur Wasserspeicherung,
Grundwasseranhebung und Pumpanlagen zur überbetrieblichen
Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen vor. Die Förderung kann bis zu
70 Prozent der nach Abzug von Beiträgen Dritter anfallenden förderfähigen
Ausgaben betragen. Der GAK-Rahmenplan enthält für diese Maßnahme keine
Restriktionen auf bestimmte Gebiete.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
12. Wie unterstützt die Bundesregierung den Aufbau einer
Wasserinfrastruktur (u. a. Wasserspeicher oder Wasserleitungen) für die Landwirtschaft,
und plant die Bundesregierung, u. a. Brauchwasser stärker zu nutzen
oder die Nutzung entsprechend auszubauen?
Die Bundesregierung plant, die Vorgaben der Verordnung (EU) 2020/741 über
Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung zur
landwirtschaftlichen Bewässerung vom 25. Mai 2020 im nationalen Wasserrecht zu ergänzen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Wie soll die Notwendigkeit der Bewässerung besonders empfindlicher
landwirtschaftlicher Kulturen, wie beispielsweise Gemüse, in der
geplanten Leitlinie zum Umgang mit Wasserknappheit (siehe u. a. Nationale
Wasserstrategie der Bundesregierung „Aktion 6: Leitlinie für den
Umgang mit Wasserknappheit entwickeln“,
www.bmuv.de/fileadmin/Daten_
BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/BMUV_Wasserstrategie_b
f.pdf) berücksichtigt oder priorisiert werden, um Ernten und die
Versorgung mit solchen Kulturen zu sichern?
Ein Orientierungsrahmen für den Umgang mit Wasserknappheit wird aktuell
gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft
Wasser (LAWA) entwickelt. Damit greift die Bundesregierung ein zentrales
Vorhaben aus der Nationalen Wasserstrategie bzw. des Koalitionsvertrages auf.
Die Frage, wie die konkrete Betroffenheit einzelner Sektoren im Rahmen der
Priorisierung verschiedener Nutzungen in den Abwägungsentscheidungen vor
Ort berücksichtigt werden kann, ist Teil des Diskussionsprozesses. Eine
Stakeholder-Beteiligung – inklusive des Sektors Landwirtschaft – als zentraler
Baustein des Entwicklungsprozesses ist geplant.
14. Welche digitalen Projekte fördert die Bundesregierung zu den Themen
Wassermanagement, Wasserknappheit, Wasserüberschuss und effizienter
Einsatz von Wasser in der Land- und Forstwirtschaft?
Innerhalb der Titelgruppe Digitalisierung fördert das BMEL die Projekte DI-
WAKOPTER, AgriSens-DEMMIN 4.0, EXPRESS, DynAWI, SAMS-ON, Da-
VaSus und TRANSFORM mit einem Bezug zu den Themen
Wassermanagement, Wasserknappheit, Wasserüberschuss und effizienter Einsatz von Wasser
in der Land- und Forstwirtschaft. Im Rahmen des Innovationsprogramms des
BMEL werden die Projekte GeoSenSys und WasserAuto finanziert, die
ebenfalls mittels digitaler Ansätze eine Verbesserung des Wassermanagements in
der Landwirtschaft verfolgen.
15. Welche konkrete Weiterentwicklung des Rechtsrahmens im Kontext der
Wassernutzung in der Landwirtschaft sieht die Bundesregierung?
Der Umgang mit der Ressource Wasser und den Gewässern wird maßgeblich
von einem EU-Regelungsrahmen bestimmt, den es umzusetzen, aber auch
weiterzuentwickeln und zu gestalten gilt. Die Nationale Wasserstrategie unterstützt
die Umsetzung des EU-Wasserrechts und einschlägiger multilateraler
Übereinkommen im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs. Aktion 57 bezieht sich auf die
Weiterentwicklung des nationalen Wasserrechts und wasserrelevanter
Vorschriften in anderen Rechtsakten. Um den in der Wasserstrategie identifizierten
Herausforderungen der Daseinsvorsorge inklusive Ernährungssicherung,
insbesondere im Hinblick auf Auswirkungen der Klimakrise und Verlust der
Biodiversität, gerecht zu werden, werden das Wasserhaushaltsgesetz und weitere
wasserrelevante Vorschriften überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Im
Bereich der Landwirtschaft betrifft dies konkret die Regelungen zu
Wassermanagement, Wasserwiederverwendung und Gewässerschutz.
16. Welche der 78 Aktionen, die in der Wasserstrategie der Bundesregierung
festgelegt wurden, wurden bereits umgesetzt beziehungsweise wie ist
hier der aktuelle Stand?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) erarbeitet in enger Abstimmung mit der LAWA eine
Priorisierung für die Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Wasser. Die
Erarbeitung eines Orientierungsrahmens zum Umgang mit Wasserknappheit (auf
die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen) wird bei der Umsetzung der
Nationalen Wasserstoffstrategie eine hohe Priorität einnehmen. Hierzu wurde im
Rahmen der LAWA eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Auch die Bezüge zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz sowie die
Vernetzung zu bestehenden Aktivitäten und Initiativen auf Bundes- und EU-
Ebene werden in der Prioritätensetzung besonders berücksichtigt.
17. Wurde das Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Nationalen
Wasserstrategie mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet und im
Entwurf des Bundeshaushalts 2024 und in der Finanzplanung des Bundes
ausgewiesen?
Für die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie steht kein eigenes
Finanzierungsinstrument, wie etwa ein nationales Sondervermögen Wasser, zur
Verfügung. Die Nationale Wasserstrategie und die Umsetzung des
Maßnahmenpakets müssen sich letztlich an den finanzverfassungsrechtlichen Gegebenheiten
orientieren, die die Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes im Bereich der
Wasserpolitik – sei es beim Gewässerschutz, der wasserwirtschaftlichen
Daseinsvorsorge oder dem Hochwasserschutz – begrenzen.
Die Finanzierung der Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie wird sich
daher aus vielen Quellen speisen müssen, wobei es auch darum geht, vorhandene
Finanzierungsinstrumente stärker auf die in der Nationalen Wasserstrategie
formulierten strategischen Ziele auszurichten. Zudem umfasst das
Aktionsprogramm zahlreiche Aktionen, die durch die jeweils verantwortlichen Ressorts im
Rahmen ihrer jeweiligen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen oder als Teil
ihrer Aufgabenerledigung umzusetzen sein werden, wie zum Beispiel
Ressortforschungsvorhaben, Durchführung von Dialogprozessen, Überprüfung von
Rechtsvorschriften.
Die Nationale Wasserstrategie selbst sieht aber auch Elemente zur
Verbesserung des Finanzierungsinstrumentariums vor. Hierzu zählen beispielsweise die
Auflage eines Programms „Klimabezogene Maßnahmen in der
Wasserwirtschaft und Gewässerentwicklung“ im Rahmen des Aktionsprogramms
Natürlicher Klimaschutz, eine zukunftsfähige Gestaltung der Finanzierung des
Nationalen Hochwasserschutzprogramms und die stärkere Berücksichtigung von
Aspekten der wassersensiblen Stadtentwicklung in der Städtebauförderung.
18. Von welchen mengenmäßigen Änderungen beim Wasserverbrauch im
Energiesektor geht die Bundesregierung im Rahmen der Energiewende
aus (z. B. sinkender Kühlwasserbedarf für thermische Kraftwerke), und
in welchem Umfang kann das nach vorliegenden Projektionen
insbesondere Regionen mit bereits saisonal bestehendem Wasserstress (z. B. im
Nordosten Deutschlands) entlasten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Ein
diesbezügliches Forschungsvorhaben „Projektionen und Szenarien zur zukünftigen
Entwicklung des Wasserbedarfs“ des Umweltbundesamtes im Auftrag des BMUV
ist in Vorbereitung.
19. In welchem Umfang wird der Aufbau von Elektrolyse-Kapazitäten zum
Wasserverbrauch beitragen, und was plant die Bundesregierung, damit
das nicht zum steigenden Wasserstress beiträgt (bitte nach den Jahren
2030 und 2040 differenziert auflisten)?
Der Wasserbedarf von Elektrolyseuren ist unterschiedlich und richtet sich nach
der konkreten Wasserherkunft. Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. In
Diskussionen um die Ansiedlung einer Wasserstoffindustrie ist die jeweilige
regionale Verfügbarkeit von Wasserressourcen ein zentraler Faktor, der
berücksichtigt werden muss. Die Wasserentnahme zur Wasserstoffproduktion soll
daher genehmigungspflichtig bleiben. Dadurch haben die zuständigen
Wasserbehörden die Möglichkeit, in Fällen von regionalen Nutzungskonkurrenzen eine
Überinanspruchnahme der Wasserressourcen zu verhindern. Im Gegensatz zum
Wasserverbrauch für die Kühlung der Kraftwerke wird Wasser, das für die
Elektrolyse verwendet wird, dem Wasserkreislauf entnommen.
20. Welche Forschungsprogramme zu Bewässerung und
Bewässerungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft oder Wasserrückhaltung in
landwirtschaftlichen Böden plant die Bundesregierung, aufzulegen?
Derzeit gibt es auf Bundesebene keine Forschungsprogramme, die sich explizit
auf Bewässerung oder Wasserrückhalt und -speicherung in landwirtschaftlichen
Böden ausrichten. Die Bundesregierung plant gegenwärtig auch keine neuen
Forschungsprogramme, die spezifisch diese Themen adressieren.
Die laufenden und zukünftigen Forschungsprogramme zum
Wassermanagement stehen jedoch auch für Praxispartnerinnen und -partner aus der
Landwirtschaft, als wesentliche Wassernutzende in Deutschland, offen. Im Rahmen der
themenoffenen Deutschen Innovationspartnerschaft Agrar besteht ebenfalls die
Möglichkeit zur Förderung von anwendungsnahen Projekten mit dem Ziel der
zeitnahen Erreichung der Marktreife.
21. Mit welchen Staaten gibt es auf Bundesebene aktuell welche
Forschungskooperationen und in welcher finanziellen Höhe im Bereich
Bewässerung und Wassermanagement in der Landwirtschaft (bitte einzeln
nach Land, Thema und Finanzmitteln auflisten)?
Seit Dezember 2012 besteht ein Abkommen zwischen der Bundesregierung
und der Republik Israel über eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
im Bereich der Agrar- und Ernährungsforschung. Bewässerungstechnologien
und die Verwendung von wieder aufbereitetem Wasser sind eine von drei
Forschungsthemen, die als vorrangig für die Zusammenarbeit festgelegt wurden.
Hierzu gab es im Jahr 2013 eine Bekanntmachung, im Rahmen dieser vier
Vorhaben über die Dauer von drei Jahren mit jeweils bis zu 500 000 Euro gefördert
wurden. Das Abkommen ist noch gültig, die Förderung ruht aktuell wegen
anderer fachlicher Prioritätensetzung auf israelischer Seite.
Forschungskooperationen des BMBF mit anderen Staaten im Bereich
Bewässerung und Wassermanagement in der Landwirtschaft erfolgen im Rahmen der
Förderrichtlinien „Deutsch-Israelischen Wassertechnologie-Kooperation“ (s. o.
Abkommen mit der Republik Israel) PRIMA, WASA, MEWAC sowie den
Forschungsprogrammen im südlichen und westlichen Afrika (SASSCAL und
WASCAL). Auf die Anlage zu Frage 21 zu Projekten des BMBF und des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im
Rahmen der Förderung der internationalen Agrarforschung wird verwiesen.
Im Rahmen der Forschergruppe 5095 der Deutschen Forschungsgemeinschaft
„Pollutant–Antibiotic Resistance – Pathogen Interactions in a Changing
Wastewater Irrigation System“ führt das Julius Kühn-Institut (JKI) gegenwärtig ein
vierjähriges Projekt mit dem Titel „Effekte der Beregnungswasserqualität und
des Bodentyps auf das Mikrobiome, Abundanz und Diversität und
Transferabilität von Antibiotika-Resistenzgenen in Boden- und Pflanzen-assoziierten
gramnegativen-Bakterien (PARES)“ in der Republik Mexiko durch.
22. Wie sieht die Bundesregierung die deutsche Forschungslandschaft zum
landwirtschaftlichen bzw. ländlichen Wassermanagement insgesamt
aufgestellt, und wo sieht sie angesichts der veränderten Herausforderungen
durch den Klimawandel Verbesserungs- oder Änderungsbedarf bei den
Forschungsschwerpunkten und der Mittelausstattung?
Die deutsche Forschungslandschaft zum Wassermanagement ist gut aufgestellt.
Die Herausforderungen und der Anpassungsbedarf aufgrund der Klimakrise
werden zum Beispiel im Bundesprogramm Wasser: N – Forschung und
Innovation für Nachhaltigkeit adressiert. Einen weiteren wichtigen Rahmen bietet
beispielsweise die Klimaanpassungsstrategie, die derzeit von der Bundesregierung
neu ausgestaltet wird.
Bislang hatten Bewässerung und das landwirtschaftliche Wassermanagement in
Deutschland einen geringeren Anteil an der landwirtschaftlichen Produktion.
Mit den Ressortforschungsinstituten des BMEL (JKI/TI) verfügt die
Bundesregierung über fachlich hochkompetente Einrichtungen, gerade auch im
Hinblick auf Herausforderungen und Folgen der Klimakrise, Auswirkungen der
landwirtschaftlichen Produktion auf Qualität von Wasserressourcen sowie
Bewässerungsbedarf und Wassermanagementoptionen.
Im Kontext der Klimakrise ist von zunehmenden Forschungsbedarfen in Bezug
auf landwirtschaftliches Wassermanagement auszugehen. Insbesondere ist die
Ausstattung mit den entsprechenden Mitteln für die Modellierung von
Wasserdargebots und Wasserverfügbarkeit, Einschätzung des zukünftigen
Wasserbedarfs sowie Untersuchung von Auswirkungen unterschiedlicher Anbausysteme
und pflanzenbaulicher Anpassungsmaßnahmen auf Landschaftswasserhaushalt
erforderlich. Eine Anpassung der Forschungsschwerpunkte aufgrund von neuen
wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den Bedarfen aus der Praxis erfolgt
laufend.
Anlage zu Frage 21
A) Projekte BMBF
Fördermaßnahme Beschreibung beteiligte Staaten Laufzeit Finanzmittel
Deutsch-Israelische
Wassertechnologie-kooperation
Verschiedene
Themenschwerpunkte u. a.
Verbesserung der
landwirtschaftlichen
Bewässerungseffizienz
Israel 06/21-
08/27
ca. 6,5 Mio
Euro
Prima: „Partnership for Research
and Innovation in the
Mediterranean Area“
Verbesserung des
Wassermanagements und der
Lebensmittelversorgung im
Mittelmeerraum, hier u. a.
Bewässerung und
Wassermanagement in der
Landwirtschaft
Spanien, Frankreich,
Italien, Jordanien,
Marokko, Tunesien,
Algerien, Ägypten,
Türkei, Griechenland,
Portugal, Zypern,
Kroatien, Israel
06/22-
05/28
ca. 10 Mio.
Euro
WASA: Wassersicherheit in Afrika Erhöhung der Wassersicherheit
in Afrika, dabei auch Nexus
Wasser, Energie und Nahrung;
hier Wassernutzung in der
Landwirtschaft
Südafrika, Namibia,
Botswana, Zambia
12/21-
06/27
ca. 15 Mio.
Euro
MEWAC: Middle East Regional
Water Research Cooperation
Program
Forschung zur Erhöhung der
Wassernutzungseffizienz und zu
einem integrierten
Wasserressourcenmanagement,
hier auch landwirtschaftliche
Bewässerung
Modul A: Israel 07/21 -
03/25
ca. 5 Mio.
Euro
SASSCAL 2.0 -Forschungsprogramm
(Southern African Science Service
Center for Climate Chance and
Adaptive Land Management)
Verschiedene
Themenschwerpunkte u. a.
Ressourcenmanagement und
Anpassung an den Klimawandel
Angola, Botswana,
Namibia, Südafrika,
Zambia
12/21-
05/26
ca. 12,5 Mio
Euro
WRAP 2.0 -Forschungsprogramm
(West African Science Service
Centre on Climate Change and
Adapted Land Use)
Verschiedene
Themenschwerpunkte u. a.
Ressourcenmanagement und
Anpassung an den Klimawandel
Benin, Burkina Faso,
Côte d'Ivoire, Gambia,
Ghana, Kapverden,
Mali, Niger, Nigeria,
Sénégal Togo
05/21-
01/26
ca. 11,8 Mio
Euro
SASSCAL Graduate Studies
Programme in integrated water
resource management (SGSP-
IWRM)
Entwicklung und Umsetzung
eines regionalen Doktoranden-
Programmes im Bereich des
integrierten Wassermanagement
Namibia (PhD-
Studenten aus
Angola, Botswana,
Namibia, Zambia,
Südafrika
01/21-
12/24
ca. 3,1 Mio
Euro
WASCAL Graduate Studies
Program Batch 5
Graduiertenschulen im Bereich
Klimawandel und eines weiteren
thematischen Schwerpunktes
Umsetzung eines regionalen
Doktoranden-Programmes in
Benin im Bereich Klimawandel
und Wasserressourcen
Benin (PhD-Studenten
aus 11 ECOWAS-
Ländern)
1/23-
04/25
ca. 0,94
Mio. Euro
B) Projekte BMZ: Forschungskooperationen mit Wasserbezug über den „Fonds
Förderung Internationale Agrarforschung“
Name des
Vertragspartners
Laufzeit Budget in
EUR Projektname Länder Thema
ICARDA
01/2020
-
12/2023
1.200.000
Innovative Landwirtschaft
für kleinbäuerliche
Resilienz
Ägypten
Förderung von integrierten
Weizenanbausystemen (u. a. zur
Steigerung der
Wassernutzungseffizienz) für
nachhaltige Intensivierung
IFPRI
01/2020
-
12/2023
1.200.000
Skalierung von
erfahrungsbasierten
Lernwerkzeugen für eine
nachhaltige
Wasserbewirtschaftung in
Indien
Indien
Verbesserung der Kapazitäten von
ländlichen Gemeinden und
Haushalten, um eine nachhaltigere
Wasserbewirtschaftung zu
ermöglichen
WorldVeg
03/2020
-
02/2024
1.200.000
Skalierung von
Gemüseinnovationen
außerhalb der Saison zur
Verbesserung von
Einkommen und
Ernährung in Kambodscha
und Laos
Kambodscha,
Laos
Skalierung von
Gemüseproduktionstechnologien
(einschl. Wassermanagement)
außerhalb der Saison zur Steigerung
der Produktion und des Konsums
von unbedenklichem Gemüse und
zur Stärkung der
Wertschöpfungskette
IWMI
06/2019
-
11/2023
1.200.000
Gendergerechte
Innovationen für
Bodensanierung,
alternative Kraftstoffe
und Landwirtschaft zur
Resilienzstärkung von
Flüchtlings- und
Gastgebergemeinschaften
in Ostafrika
Kenia,
Uganda
Pilotierung und Skalierung technisch
angewandter, lokal tragfähiger und
geschlechtergerechter Lösungen (u.
a. Regen- und Grauwassernutzung)
zur Verringerung der
Bodendegradation und des
Wettbewerbs um natürliche
Ressourcen zwischen Gastgeber-
und Flüchtlingsgemeinschaften in
Uganda und Kenia
CIMMYT
08/2021
–
12/2024
1.200.000
Anpassung,
Demonstration und
Pilotierung von
Weizentechnologien für
das bewässerte Tiefland
Äthiopiens
Äthiopien
Aufbau der Kapazitäten nationaler
Wissenschaftler und
Landwirtschaftsberater*innen, um
optimale Technologien (u. a.
Bewässerungsmanagement) zu
testen und zu verifizieren, die für
den Übergang von bewässerter
Baumwollmonokultur zu
bewässerter Baumwoll-Weizen-
Produktion im Einzugsgebiet des
Flusses Awasha erforderlich sind.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333