Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9391 –
Satelliteninternet – Aktueller Stand des Vorgehens der Bundesregierung zur
Umsetzung des EU-Programms für sichere Konnektivität IRIS2
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 14. Februar 2023 hat das Europäische Parlament das Programm für
sichere Konnektivität 2023 bis 2027 der EU mit dem Namen „Infrastruktur für
Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten“ (IRIS2)
diskutiert und angenommen (
https://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/documen
t/EPRS_ATA(2023)739325 und
https://www.europarl.europa.eu/doceo/docum
ent/TA-9-2023-0033_DE.pdf).
Mit dem Programm verfolgt die EU zum einen das Ziel der Bereitstellung
einer sicheren Satellitenkommunikation. Diese soll eine abhörsichere, stabile
Kommunikation in Krisenzeiten für die Nutzung durch Regierungen,
Behörden, Polizei, Feuerwehr sowie dem Katastrophenschutz gewährleisten. Zum
anderen möchte das Programm Satelliteninternet für die Privatwirtschaft und
für den privaten Gebrauch durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.
Laut Presse hat etwa die Automobilindustrie, beispielsweise für den Zweck
des autonomen Fahrens, ein Interesse daran. Darüber hinaus soll es anderen
Ländern außerhalb Europas, etwa in Afrika, ermöglicht werden, Kapazitäten
von IRIS2 buchen zu können. Die sichere Satellitenkommunikation soll
priorisiert werden (
https://background.tagesspiegel.de/cybersecurity/unabhaengige-
satellitenkommunikation-fuer-europa;
https://background.tagesspiegel.de/digit
alisierung/eu-parlament-bringt-europaeisches-satelliteninternet-auf-den-weg).
Im März 2023 und im September 2023 hat die Bundesregierung in ihren
Antworten auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/6249
und 20/8202 einen aktuellen Stand mitgeteilt. Gemäß den Angaben der
Bundesregierung sieht die aktuelle Meilensteinplanung wie folgt aus: „Start eines
zweimonatigen Teilnehmerwettbewerb Ende März 2023, anschließende
Angebotsaufforderung im Mai 2023 mit wettbewerblichem Dialog mit den Bietern
im dritten Quartal 2023. Abgabe eines finalen und besten Angebotes im
Oktober 2023, Vertragsvergabe im Januar 2024. Erste IRIS² Dienste sind für 2024,
volle Funktionalität im Jahr 2027 geplant“ (Antwort zu Frage 26 auf
Bundestagsdrucksache 20/6249).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9808
20. Wahlperiode 14.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 7. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wie im Koalitionsvertrag festgehalten wird Raumfahrt als eine der
Schlüsseltechnologien der Zukunft betrachtet. Die hoheitlich geförderten Entwicklungen
decken dabei das gesamte Spektrum an Technologien, Infrastrukturen und
Anwendungen ab. Die europäische Satellitenkonnektivitäts-Initiative IRIS2 dient
der Errichtung eines sicheren weltraumgestützten globalen EU-
Kommunikationssystems und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der
europäischen Souveränität im Weltraum. Es soll hochsichere Konnektivität und
Kommunikation für staatliche, zivile und sicherheitskritische Dienste
gewährleisten und auch den Breitbandzugang in der Europäischen Union (EU) durch
kommerzielle Satellitendienste ermöglichen. Das Programm IRIS2 zielt dabei
auf eine europäische Infrastruktur in niedrigen Erdumlaufbahnen ab.
1. Welche genauen Gesamtkosten werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit für die komplette Umsetzung von IRIS2 veranschlagt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der Fraktion der CDU/CSU „Weiteres Vorgehen der
Bundesregierung zur Umsetzung des EU-Programms für sichere Konnektivität IRIS2“ auf
Bundestagsdrucksache 20/6249 verwiesen.
2. In Höhe welcher genauen Summe wird die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung Finanzmittel zur Umsetzung von IRIS2 beisteuern?
Die Europäische Kommission hat ein Gesamtbudget von 2,4 Mrd. Euro
vorgesehen. Dieses setzt sich zusammen aus dem finanziellen Rahmen des Union
Secure Connectivity Programms (1,65 Mrd. Euro) und ergänzenden Aktivitäten,
welche in anderen EU-Programmen implementiert werden (Horizon Europe
0,38 Mrd. Euro, Govsatcom Komponente des Weltraumprogramms 0,22 Mrd.
Euro und Neighbourhood and International Cooperation Instrument 0,15 Mrd.
Euro).
3. In Höhe welcher genauen Summe wird die Europäische
Weltraumorganisation (ESA) nach Kenntnis der Bundesregierung Finanzmittel zur
Umsetzung von IRIS2 beisteuern?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU „Weiteres Vorgehen der Bundesregierung zur
Umsetzung des EU-Programms für sichere Konnektivität IRIS2“ auf
Bundestagsdrucksache 20/6249 verwiesen.
Die Umsetzung des ESA-Begleitprogramms befindet sich in einem laufenden
Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Es liegen daher noch keine weiteren
verifizierten Erkenntnisse vor.
4. In Höhe welcher genauen Summe soll nach Kenntnis der
Bundesregierung die Privatwirtschaft Finanzmittel zur Umsetzung von IRIS2
beisteuern?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU „Weiteres Vorgehen der Bundesregierung zur
Umsetzung des EU-Programms für sichere Konnektivität IRIS2“ auf
Bundestagsdrucksache 20/6249 verwiesen.
Das Bieterverfahren der Europäischen Union dauert an.
5. Welche finanziellen Anteile zur Umsetzung von IRIS2 leistet die
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Jahren 2023, Haushaltsplan (HH)-
Entwurf 2024 und mittelfristiger Finanzplanung für 2025, 2026 und 2027
aufschlüsseln)?
Im ESA-Begleitprogramm zur sicheren Konnektivität (IRIS²) ist in den ESA-
Regulierungen eine Anpassung der finanziellen Beteiligung vorgesehen. Grund
für dieses besondere Vorgehen war der noch offene EU-Prozess zur Auswahl
eines industriellen Konsortiums und dass nur die im EU-Programm
ausgewählten Beteiligten auf das ESA-Begleitprogramm zugreifen dürfen. Im Rahmen
der Opt-out-Klausel besteht bei diesem Programm die Möglichkeit, die
gezeichneten Finanzmittel bis zu einer festgelegten Frist zurückzuziehen,
anzupassen bzw. zu erhöhen. Diese Anpassungsfrist wurde mehrmals verschoben,
da sich die Vertragsverhandlungen der EU mit dem industriellen Konzessionär
verzögerten. Die aktuelle Frist ist der 8. Dezember 2023. Zum aktuellen
Zeitpunkt hat sich der Zeichnungsstand gegenüber der ESA-Exekutive nicht
verändert.
Der Beitrag der Bundesregierung zum EU-Programm entspricht dem üblichen
Beitragsschlüssel der Bundesregierung zum Mehrjährigen Finanzrahmen der
EU.
6. Sind die Berichte von Kürzungen seitens der Bundesregierung bei IRIS²
zutreffend (
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/raumfahrt-haushalt-d
lr-bundesregierung-1.6012307), und wenn ja, in welcher Höhe wird es
Kürzungen bei IRIS² geben (bitte nach Jahren 2023, Haushaltsentwurf
2024 und mittelfristiger Finanzplanung für 2025, 2026 und 2027
aufschlüsseln)?
Zum aktuellen Zeitpunkt hat sich der Zeichnungsstand gegenüber der ESA-
Exekutive nicht verändert.
7. Welche finanziellen Anteile leisten nach Kenntnis der Bundesregierung
die anderen EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von IRIS2 (bitte nach
EU-Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Neben Deutschland haben sich folgende EU-Mitgliedstaaten am optionalen
Programm der ESA beteiligt (Angaben zu wirtschaftlichen Bedingungen 2022):
Österreich (6 Mio. Euro), Belgien (24 Mio. Euro), Tschechien (2,4 Mio. Euro),
Dänemark (1 Mio. Euro), Finnland (5 Mio. Euro), Frankreich (300 Mio. Euro),
Irland (2 Mio. Euro), Italien (50 Mio. Euro), Niederlande (3 Mio. Euro), Polen
(1 Mio. Euro), Portugal (2,2 Mio. Euro), Rumänien (2,1 Mio. Euro), Spanien
(41,5 Mio. Euro), Schweden (3,71 Mio. Euro). Seit 17. November 2023 ist
darüber hinaus Luxemburg mit 6 Mio. Euro neuer Programmteilnehmer am ESA-
Programm.
Die Umsetzung des ESA-Begleitprogramms befindet sich in einem laufenden
Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Es liegen daher noch keine weiteren
verifizierten Erkenntnisse vor.
Die Beiträge zum EU-Programm erfolgen nach dem üblichen Beitragsschlüssel
zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU.
8. Welches Ziel möchte die Bundesregierung bei der Umsetzung von IRIS2
priorisieren?
a) Möchte die Bundesregierung sichere Satellitenkommunikation für
die Nutzung durch Regierungen, Behörden, Polizei, Feuerwehr sowie
den Katastrophenschutz priorisieren?
b) Möchte die Bundesregierung ein Satelliteninternet für die privaten
Nutzerinnen und Nutzer sowie die Privatwirtschaft priorisieren?
c) Möchte die Bundesregierung die Möglichkeiten für Drittländer zur
Buchung von Internetkapazitäten priorisieren?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU „Weiteres Vorgehen der Bundesregierung zur
Umsetzung des EU-Programms für sichere Konnektivität IRIS2“ auf
Bundestagsdrucksache 20/6249 verwiesen.
9. Welche Branchen haben nach Kenntnis der Bundesregierung aus
welchem Grund bis jetzt ihr Interesse an einer Mitfinanzierung und einer
zukünftigen Nutzung von IRIS2 bekundet?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU „Weiteres Vorgehen der Bundesregierung zur
Umsetzung des EU-Programms für sichere Konnektivität IRIS2“ in
Bundestagsdrucksache 20/6249 verwiesen.
10. Welche Unternehmen haben sich bisher nach Kenntnis der
Bundesregierung im Teilnehmerwettbewerb für IRIS² beworben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich nur ein Konsortium beworben,
das den Zulassungskriterien des Teilnahmewettbewerbs der Europäischen
Kommission gerecht wird. Dieses Konsortium besteht aus Airbus Defence and
Space als Konsortialführer, Eutelsat, Hispasat, SES und Thales Alenia Space.
Das Konsortium wird durch folgende Mitglieder im Kernteam ergänzt:
Deutsche Telekom, Hisdesat, OHB, Orange, Thales Six und Telespazio.
11. Setzt sich die Bundesregierung für die Beteiligung von deutschen New-
Space-Unternehmen an der IRIS²-Initiative ein, und wenn ja, wie hoch
sollte der Anteil von europäischen NewSpace-Unternehmen an der
IRIS²-Initiative sein?
Unter NewSpace versteht die Bundesregierung eine im Vergleich zur
klassischen Raumfahrt veränderte Methodik, die sich durch geänderte Entwicklungs-
und Fertigungsstandards (z. B. skalierbare Serienfertigung, verstärkte
Verwendung von terrestrischen COTS-Komponenten, adaptive Entwicklungsmethoden
mit höherer Risikobereitschaft, auf Kosten und Nutzer optimierte
Systemarchitektur usw.) und stärkere privatwirtschaftliche Investition charakterisieren lässt.
Diese New-Space-Methodik wird inzwischen international von breiten Teilen
der Industrielandschaft mit sehr unterschiedlicher Unternehmensstruktur und
Historie (Systemintegratoren und etablierte Raumfahrt-Standorte großer
Firmen wie auch kleine und mittlere Unternehmen, KMU, und Startups)
erfolgreich angewandt, so dass eine binäre Kategorisierung nach Unternehmen, die
die New-Space Methodik einsetzen, nicht möglich ist.
Die Bundesregierung unterstützt die zielorientierte, effiziente Anwendung von
New-Space-Methodiken in möglichst breitem Rahmen.
12. Welchen Anteil an den Aufträgen von IRIS² sollen kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) und Start-ups nach dem Willen der
Bundesregierung konkret erreichen, und mit welchen Maßnahmen soll die
„Maximierung der KMU-Quote“ sichergestellt werden (siehe Antwort auf die
Schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/7751)?
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Europäischen Kommission und
Industrie für einen möglichst großen KMU- und Start-up-Anteil an der
Umsetzung von IRIS² mit relevanter Rolle für Start-up und KMU ein. In der
europäischen Rechtsverordnung zur Implementierung von IRIS² ist die Vergabe von
30 Prozent der Vertragssumme an Unternehmen außerhalb der
Unternehmungen des beauftragten Konzessionärs vorgeschrieben, um damit besonders die
Beteiligung vom KMUs zu ermöglichen. Die Bundesregierung setzt sich
gegenüber der Europäischen Kommission und den industriellen Akteuren im
Konsortium dafür ein, diese politische Willenserklärung im Rahmen der
Umsetzungskontrolle des Programms umzusetzen.
Im optionalen Programm der ESA zur Unterstützung der Entwicklung der
IRIS²-Infrastruktur wurde besonders durch das Engagement der
Bundesregierung letztendlich von den Teilnehmerstaaten ein KMU-Anteil von 15 Prozent
als Ziel festgelegt, mit einer festen Untergrenze von 10 Prozent.
13. Setzt die Bundesregierung sich für die Nutzung von deutschen
Microlaunchern und deutschen Trägerraketen zur Verbringung von IRIS²-
Satelliten in den Weltraum ein, und wenn ja, in welcher Form unterstützt die
Bundesregierung dabei?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass zum Start der IRIS²-Satelliten
alle qualifizierten und operativen europäischen Trägerraketen, die die
Anforderungen des IRIS²-Programmes (u. a. Leistungsfähigkeit, Kosten, Sicherheit,
Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit) erfüllen, zum Einsatz kommen können. Dies
schließt Mikro-Launcher explizit ein.
14. Welche Pläne gibt es seitens der Bundesregierung konkret,
Microlauncher in Europa auszubauen („Es gibt Pläne, Mikro-Launcher in Europa
auszubauen. Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben
der Bundesrepublik Deutschland im Bundeskanzleramt (SPD), sprach
sich beim Weltraumkongress für eine entsprechende Strategie aus.“
https://background.tagesspiegel.de/cybersecurity/den-weltraum-nicht-de
n-milliardaeren-ueberlassen)?
Auf Betreiben der Bundesregierung hat der ESA-EU-Weltraum-Summit vom
6./7. November 2023 in einer Resolution einstimmig beschlossen, dass für die
Nachfolgesysteme der heutigen europäischen Trägerraketen auf der nächsten
ESA-Ministerratskonferenz 2025 ein neuer wettbewerblicher Ansatz beginnen
wird, durch den die heutigen Microlauncher-Firmen in Europa Gelegenheit
erhalten werden, sich zu beteiligen und Anteilsförderung zu erhalten.
15. Wie ist der aktuelle Stand der Diskussionen um die Zulässigkeit von
deutschen Microlaunchern zur Verbringung von IRIS²-Satelliten in den
Weltraum (
https://background.tagesspiegel.de/cybersecurity/staerkere-be
teiligung-der-industrie-fuer-europas-zugang-zum-all)?
Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass danach gefragt wird, ob es für
deutsche Microlauncher nach deutschem Recht weltraumrechtlich zulässig ist,
IRIS²-Satelliten in den Weltraum zu verbringen.
Nach derzeitigem Stand stehen keine deutschen weltraumrechtlichen
Regelungen der Zulässigkeit der Verbringung von IRIS²-Satelliten in den Weltraum
durch deutsche Microlauncher entgegen.
16. Wie ist der Stand der Bewerbungen Deutschlands als Standort des IRIS2
-Kontrollzentrums in Bayern sowie für die Ansiedlung des Govsatcom-
Hubs in Nordrhein-Westfalen (siehe Antworten zu den Fragen 21 und 22
auf Bundestagsdrucksache 20/8202)?
Aus den eingegangenen Bewerbungen der Mitgliedsstaaten wird die
Kommission eine Auswahl treffen und dies dem zuständigen Programm-Komitee
(Programmkomitee des Weltraumprogramms, Govsatcom-Konfiguration) zur
Abstimmung vorlegen. Bisher liegt noch nichts vor.
17. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen außereuropäische
Drittstaaten Interesse an einer Buchung von Kapazitäten von IRIS2
bekundet, und wenn ja, welche Staaten?
Das Auswahlverfahren der Europäischen Kommission dauert an.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU ���Weiteres Vorgehen der Bundesregierung zur
Umsetzung des EU-Programms für sichere Konnektivität IRIS2“ auf
Bundestagsdrucksache 20/6249 verwiesen.
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Startplätze in der EU
genutzt werden sollen, um die Satelliten für IRIS2 ins All zu befördern,
und können von diesen Startplätzen bereits jetzt genehmigungsrechtlich
Satelliten gestartet werden (bitte die Startplätze genau auflisten)?
Die EU-Kommission plant den Start von europäischen Startplätzen aus. Eine
genaue Aufteilung auf Startplätze liegt nicht vor.
19. Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 26 und 27 auf
Bundestagsdrucksache 20/8202, plant die Bundesregierung inzwischen doch
Startkapazitäten in der Bundesrepublik Deutschland zur Verbringung von
Satelliten errichten zu lassen oder etwaige Pläne Dritter für eine
Errichtung von Startkapazitäten im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland zu fördern oder zu genehmigen (
https://www.welt.de/wirtschaft/arti
cle247742360/Nordsee-Deutschland-bekommt-schwimmenden-Startplat
z-fuer-Raketen.html)?
a) Wenn ja, welcher Zeitplan und welche Meilensteine werden dabei
nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt?
b) Wenn ja, wie viele finanzielle Mittel sollen dafür aufgewendet
werden (bitte Kapitel und Titel im Bundeshaushalt nennen)?
c) Wenn ja im Falle der (finanziellen) Förderung etwaiger Pläne Dritter
für eine Errichtung von Startkapazitäten im Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland, erhält die Bundesrepublik Deutschland
Eignerrechte oder Vorkaufsrechte an den Startkapazitäten?
Die Fragen 19 bis 19c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung plant weiterhin keine Errichtung von Startplätzen im
Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und fördert dementsprechende
Aktivitäten Dritter nicht. Für privatwirtschaftliche Bestrebungen Dritter gelten
die gültigen Genehmigungsverfahren der hierfür zuständigen Behörden. Die
Bundesregierung verfolgt die Aktivitäten privater Akteure in Deutschland und
Europa in diesem Bereich und hält es für relevant, dass die Startmöglichkeiten
für Microlauncher in Europa erweitert werden.
20. Welche Geschäftsbereiche der Bundesregierung zeigen Interesse an
Satellitenstarts von deutschem Hoheitsgebiet aus?
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Zuständigkeiten grundsätzlich
Interesse an Satellitenstarts von europäischem Territorium aus.
21. Hat die Bundesregierung eine Beteiligung der Bundeswehr an IRIS²
inzwischen weiter geprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?
Eine direkte Beteiligung des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) an IRIS2 ist derzeit noch offen. Die Bedarfe der
Bundeswehr an weitreichender Anbindung wird über die Satellitenkommunikation der
Bundeswehr der Stufe 2 und perspektivisch Stufe 3 abgedeckt. Eine zusätzliche
Bedarfsdeckung und Resilienzsteigerung zur Anbindung der Streitkräfte über
IRIS2 wird aktuell geprüft.
22. Wird die Bundesregierung eigene Projekte zum Aufbau eines
Satelliteninternets unterstützen, um eine ggf. zukünftige Abhängigkeit im
militärischen Bereich von dem privaten Unternehmen SpaceX (
https://www.spie
gel.de/wissenschaft/weltall/elon-musk-dominiert-mit-starlink-das-weltra
um-internet-das-ist-auch-fuer-die-ukraine-riskant-a-1c0b011b-970a-43b
2-b5e7-ae5923e6fe5c und
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschl
and/raumfahrt-das-elon-musk-problem-der-bundesregierung/2938218
0.html) zu vermeiden, und wenn ja, ab wann in welchem Umfang (wenn
nein, bitte begründen)?
Die Bedarfe der Bundeswehr an weitreichender Anbindung werden
grundsätzlich über die Satellitenkommunikation der Bundeswehr der Stufe 2 und
perspektivisch Stufe 3 abgedeckt. Es besteht keine militärische Abhängigkeit vom
System Starlink des Unternehmens SpaceX.
23. Wird die Bundesregierung Projekte der Privatwirtschaft zum Aufbau
eines deutschen Satelliteninternets unterstützen, um eine Abhängigkeit
im zivilen Bereich von dem privaten Unternehmen SpaceX („Von rund
8 300 aktiven Satelliten im Weltraum, die alle Staaten und Firmen der
Welt jemals dorthin geschossen haben, gehören inzwischen mehr als
4500 zu Musks Starlink-Verbund.“
https://www.spiegel.de/wissenschaft/
weltall/elon-musk-dominiert-mit-starlink-das-weltraum-internet-das-ist-a
uch-fuer-die-ukraine-riskant-a-1c0b011b-970a-43b2-b5e7-ae5923e6
fe5c) zu vermeiden?
a) Wenn ja, ab wann, und in welchem Umfang?
b) Wenn ja, in welcher Form – mit Zuschüssen oder als Ankerkunde?
c) Wenn nein, bitte begründen?
Die Fragen 23 bis 23c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. Die Mobilfunkbetreiber, sowohl
Deutsche Telekom als auch Orange, sind Kernteammitglieder der IRIS²-
Initiative. Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen der Mobilfunkbetreiber und
insbesondere der Deutschen Telekom zu einer gestärkten Rolle in IRIS².
Hieraus können auch aufgrund privatwirtschaftlichen Engagements wichtige
Synergien aus der Komplementarität zwischen nicht-terrestrischen und
terrestrischen Lösungen zur Breitbandversorgung, z. B. in unterversorgten Regionen
oder zur Stärkung der Zuverlässigkeit und Resilienz der Netze, entstehen.
24. Liegt nach Auffassung der Bundesregierung der Schutz der IRIS²-
Satelliten vor Cyberangriffen und kinetischen Bedrohungen künftig
ausschließlich bei den Betreibern oder ggf. auch bei Behörden der
Bundesregierung, und wenn ja, welche Behörden wären für den Schutz zuständig:
Bundeswehr, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
Bundespolizei oder Landesbehörden?
IRIS² ist ein Projekt der Europäischen Kommission, damit ist die Kommission
zuständig für dessen Aufbau, Betrieb und deren Sicherheit. Die
Mitgliedsstaaten unterstützen und beraten die Kommission dabei im Rahmen von
technischen Arbeitsgruppen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 45 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Weiteres Vorgehen der Bundesregierung
zur Umsetzung des EU-Programms für sichere Konnektivität IRIS2“ in
Bundestagsdrucksache 20/6249 verwiesen, wonach die Sicherstellung des Schutzes
von Satelliten oder Satellitenkonstellationen grundsätzlich in der
Verantwortung des zukünftigen Betreibers liegt und Bestandteil der Konzipierung der
Sicherheitsarchitektur des Projekts ist. Die Bundesregierung wird diesen
Prozess unterstützen.
25. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache
20/8202, wäre die Europäische Kommission nach Auffassung der
Bundesregierung in der Lage, den Schutz der IRIS²-Satelliten vor
Cyberangriffen und kinetischen Bedrohungen kurz-, mittel- und langfristig
sicherzustellen, und wenn ja, wie?
Im Rahmen der Umsetzung erwartet die Bundesregierung, dass die Europäische
Kommission für Aufbau und Betrieb von IRIS² Sicherheits-Anforderungen
auch im Bereich der Cybersicherheit gegenüber Herstellern und Betreibern
definiert und diese regelmäßig überprüft. Die Mitgliedstaaten unterstützen und
beraten die Kommission dabei im Rahmen von technischen Arbeitsgruppen.
Im Rahmen des Weltraumprogrammes der Europäischen Union werden mit der
Space-Surveillance-and-Tracking-(EU SST)-Partnerschaft zivile Dienste u. a.
zur Kollisionsvermeidung bereitgestellt. Hiervon wird auch IRIS² profitieren.
26. Welche „responsive space“-Initiativen fördert die Bundesregierung
derzeit, und welche Initiativen plant die Bundesregierung in diesem Bereich
zu fördern (bitte Fördersummen für die jeweilige Initiative auflisten und
bitte nach Jahren 2023, HH-Entwurf 2024 und mittelfristiger
Finanzplanung für 2025, 2026 und 2027 aufschlüsseln)?
Der Begriff Responsive Space ist international nicht einheitlich definiert. Im
Bereich des BMVg wird mit Responsive Space die Fähigkeit bezeichnet, nach
einem kurzfristig entstandenen Bedarf durch eine reaktionsschnelle
Verbringung oder Rekonfiguration von bereits in Nutzung befindlichen
Weltraumsystemen ausgefallene Fähigkeiten zu ersetzen, bereits vorhandene Fähigkeiten zu
erweitern/abzusichern oder neue Fähigkeiten zum Einsatz zu bringen. Es
handelt sich also grundsätzlich um ein Konzept, für das verschiedene
technologische Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Das Bundesministerium für Verteidigung beteiligt sich an der institutionellen
Förderung (Grundfinanzierung) des Deutsches Zentrums für Luft- und
Raumfahrt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Anteile für
Forschungen im Bereich „Responsive Space“ belaufen sich dabei auf: 2022:
5,5 Mio. Euro; 2023: 6 Mio. Euro; 2024 bis 2027: 6,5 Mio. Euro jährlich
geplant.
27. Gibt es zu der genannten Ausschreibung bereits einen Projektbetreiber
und Kleinsatellitenbetreiber („In einer WELT vorliegenden
Ausschreibung für das Bundesverteidigungsministerium sucht das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) derzeit einen
Kleinsatellitenhersteller für eine 2025 geplante Mission.“
https://www.welt.de/wirtschaft/articl
e247742360/Nordsee-Deutschland-bekommt-schwimmenden-Startplatz-
fuer-Raketen.html), und wenn ja, welchen?
Bei der für 2025 geplanten Mission handelt es sich um ein Forschungsvorhaben
des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), bei dem die zu
beschaffende Satellitenplattform durch das DLR selbst bestückt und betrieben
wird.
28. Welche Geschäftsbereiche der Bundesregierung zeigen derzeit Interesse
an „responsive space“-Konzepten, und aus welchen Gründen jeweils?
Das BMVg fördert Technologien im Zusammenhang mit Responsive Space,
um diese für die Zwecke, wie in der Antwort zu Frage 26 angeführt, einsetzen
zu können.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat
aktuell keine eigenen Aktivitäten bei Responsive-Space-Konzepten. Der
konzeptionelle Ansatz ist jedoch vielversprechend, da damit
Weltraumanwendungen und -technologien auch für die Bedarfe des Bevölkerungsschutzes wie
Lageerkundung und Redundanzkommunikation abgesichert würden.
29. Welche „responsive space“-Initiativen fördert die Europäische Union
derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, und wenn ja, in welcher
Fördermittelhöhe?
Für die Definition des Begriffs Responsive Space wird auf die Antwort zu
Frage 26 verwiesen.
Im Arbeitsprogramm 2022 des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) wurde
ein Forschungsprojekt „Responsive Space Systems“ ausgeschrieben. Unter
Führung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt hat sich ein
multinationales Konsortium mit dem Projektvorschlag REACTS um die Vergabe des
Forschungsprojektes durch die Europäische Kommission beworben. Das
Projekt REACTS wurde im Juni 2023 von der Europäischen Kommission zur
Realisierung ausgewählt und wird mit 19,262 Mio. Euro gefördert.
30. Plant die Bundesregierung inzwischen, zum Aufbau einer strategischen
Reserve z. B. Hardware einzukaufen?
Es ist unklar, worauf die Frage Bezug nimmt. Aus Sicht der Bundesregierung
ist der Betreiber zuständig für die Mengengerüstplanung inklusive des
Vorhaltens eventueller strategischer Reserven.
31. Auf welchen Cloud-Plattformen genau sollen die verlässliche, effiziente
und nutzerfreundliche Bereitstellung der Satellitendaten und
Verarbeitungswerkzeuge über Cloud-Plattformen weiter vorangetrieben werden,
um beispielsweise die Umsetzung und Überwachung der Zielerreichung
des Pariser Klimaübereinkommens durch ein Klima- oder
Umweltmonitoring zu unterstützen (
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikation
en/Technologie/20230927-raumfahrtstrategie-breg.pdf?__blob=publicati
onFile&v=10, S. 34)?
Die deutsche Copernicus Plattform CODE-DE stellt nationalen Nutzern einen
schnellen, komfortablen Zugang zu nationalen Copernicus-Daten und -
Diensten zur Verfügung und bietet die Möglichkeit, die Daten direkt auf der
Plattform zu verarbeiten. Dafür stellt CODE-DE primär deutschen Behörden IT-
Ressourcen zur Verfügung, um mit Copernicus und weiteren Daten eigene
Anwendungen umzusetzen und Informationsprodukte zu produzieren und
bereitzustellen.
Die Internetplattform „EO-Lab“ steht Forschern in Deutschland für die
Erforschung, Entwicklung und Demonstration innovativer auf Erdbeobachtung (EO)
basierenden Datenanalysen mit Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) zur
Verfügung.
Darüber hinaus stehen auf europäischer Ebene folgende Cloudplattformen für
Zugang und Bereitstellung von Satellitendaten, IT-Ressourcen und
Verarbeitungswerkzeugen zur Verfügung:
– Copernicus Dataspace Ecosystem (EU/ESA):
https://dataspace.copernicu
s.eu/
– European Weather Cloud (EZMW/EUMETSAT):
www.europeanweather.cl
oud/
– Destination Earth Core Platform and Data Lake (EU, EZMW, ESA, EU-
METSAT):
https://destination-earth.eu/
– EUMETSAT Big Data Service
32. Mit welchen weiteren Maßnahmen, abseits des beispielhaft genannten
IF-Bunds „Innovative Fernerkundung für die Bundesverwaltung“, soll
der Transfer des rasanten Fortschritts der Satellitentechnologie und
Analyseverfahren, u. a. künstliche Intelligenz, in der Anwendung von
Satellitendaten von der Forschung in die Verwaltung erleichtert werden, damit
die Bundesbehörden in die Lage versetzt werden, von den neuen
Möglichkeiten zu profitieren (
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikati
onen/Technologie/20230927-raumfahrtstrategie-breg.pdf?__blob=public
ationFile&v=10, S. 32)?
Der Transfer in der Anwendung von Satellitendaten von der Forschung in die
Verwaltung wird, jenseits des IF-Bund, auch von der Deutschen
Raumfahrtagentur im DLR u. a. mit der vom Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV) finanzierten „Nationalen Copernicus Integrationsmaßnahme“
sowie mit der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) finanzierten Maßnahme „Potenziale der
Fernerkundung für den Natürlichen Klimaschutz erschließen“ als Teil des
„Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ umgesetzt.
Auch die Ressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) verfolgt die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam,
führt eigene Forschung durch und wendet Produkte an, wo dies sinnvoll ist.
Im BMEL wurde wiederholt ein Tag der Fernerkundung unter Beteiligung
zahlreicher Akteure aus Bund, Ländern, Ressortforschung und nachgelagerten
Behörden durchgeführt, um den Wissenstransfer aus der Forschung in die
Verwaltung zu erleichtern und Anwendungspotentiale zu erkunden.
33. Wird das Finanzvolumen des Rahmenvertrags „IF-Bunds „Innovative
Fernerkundung für die Bundesverwaltung“ erhöht, und wenn ja, von
welcher bisherigen Gesamtsumme auf welche zukünftige Gesamtsumme?
Der Rahmenvertrag „Innovative Fernerkundung für die Bundesverwaltung“
(IF-Bund) ist ein zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat
(BMI) und dem DLR geschlossener Rahmenvertrag, aus dem die gesamte
Bundesverwaltung Dienstleistungen des DLR zum Transfer von aktuellen
Forschungsergebnissen in die Verwaltung auf dem Gebiet der Fernerkundung
abrufen kann. Dem Rahmenvertrag ist kein festes Finanzvolumen zugeordnet.
34. Wie soll der Zugang zu Satellitendaten für behördliche Nutzer erleichtert
werden (
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Technologi
e/20230927-raumfahrtstrategie-breg.pdf?__blob=publicationFile&v=10,
S. 32)?
a) Welche unabhängigen kompetenten Stellen genau sollen beim
Zugang zu Satellitendaten beraten?
b) Welche Schulungsformate genau möchte die Bundesregierung für
den erleichterten Zugang behördlicher Nutzer zu Satellitendaten ins
Leben rufen, und bis wann soll das jeweils geschehen?
Die Fragen 34 bis 34b werden gemeinsam beantwortet.
Der Interministerielle Ausschuss für Geoinformationswesen (IMAGI) hat
bereits im Jahr 2011 sogenannte „Copernicus-Fachkoordinatoren“ bei
entsprechenden Fachbehörden eingerichtet. Diese beraten Nutzerinnen und Nutzer zu
den Möglichkeiten des Zugangs zu den Diensten und Daten des EU-
Erdbeobachtungsprogramms Copernicus. Damit steht den Nutzenden auf allen Ebenen
fachkompetente Beratung zum Copernicus-Programm zur Verfügung (
www.d-c
opernicus.de/programm/netzwerk-und-kontakte/ansprechpartnerinnen-copernic
us-dienste).
Die Bundesregierung hat darüber hinaus auf Beschluss des IMAGI (
www.imag
i.de/Webs/IMAGI/DE/beschluesse/_documents/2018/34-Top3-3.html) die
Servicestelle Fernerkundung beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
(BKG) als zentraler Geodaten-Dienstleister der Bundesverwaltung zur
Schaffung eines zentralen Zugangspunktes zu kommerziellen Satellitenbilddaten für
die gesamte Bundesverwaltung eingerichtet. Die inhaltliche Ausrichtung der
Servicestelle Fernerkundung basiert u. a. auf einer vorgelagerten
Bedarfserhebung, welche innerhalb der gesamten Bundesverwaltung durchgeführt wurde.
Diese Bedarfe werden kontinuierlich erfasst, um einen möglichst aktuellen
Stand der Dienstleistungen seitens der Servicestelle Fernerkundung zu
gewährleisten (letzte Erhebung November 2023).
Die Servicestelle Fernerkundung des BKG berät als zentraler Kontaktpunkt die
gesamte Bundesverwaltung unabhängig und fachlich kompetent mit einer
bedarfsgerechten Adressierung für die unterschiedlichen Anforderungen und
Nutzungsbereiche der Bundesverwaltung für kommerzielle Satellitenbilddaten.
Durch die Servicestelle Fernerkundung des BKG werden seit 2021 den
behördlichen Nutzern Anwendungspotentiale, Lizenz- und Nutzungsbedingen,
nationale Abrufformalitäten und alternative Zugänge regelmäßig näher vermittelt.
Dies erfolgt bedarfsorientiert in verschiedenen Formaten von bilateralen
Beratungen über themenspezifische Workshops bis hin zu großformatigen
Schulungen.
35. Wann soll ein zentraler Datenkauf von Satellitendaten durch das
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), dem zentralen Dienstleister
für die gesamte Bundesverwaltung im Bereich Geoinformation, erfolgen,
und mit welchem finanziellen Aufwand rechnet die Bundesregierung
dafür?
Ein zentraler Datenkauf erfolgt durch das BKG seit Ende 2021 und ermöglicht
den kostenfreien Zugang zu kommerziellen Satellitenbilddaten für die gesamte
Bundesverwaltung durch die Servicestelle Fernerkundung als zentraler
Kontaktpunkt. Dieses Angebot wird von vielen Ressorts genutzt und immer stärker
nachgefragt. Eine weitere Verstetigung dieses Angebots innerhalb der
Bundesverwaltung stellt einen wichtigen Schritt für die Zukunft dar, um den
permanent steigenden und thematisch vielschichtigen Bedarfen gerecht zu werden.
Für die erforderlichen Rahmenverträge einschließlich einer allgemeinen Lizenz
für alle Einrichtungen des Bundes sind bis Ende 2024 jährlich 7 Mio. Euro
veranschlagt. Aufgrund der steigenden Nachfrage aus der gesamten
Bundesverwaltung soll das Programm in den Folgejahren mit weiteren 3 Mio. Euro
jährlich ausgestattet werden.
36. Ist die Technologie der Satellitenkommunikation nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit 5G- und 6G-fähig (
https://www.bmwk.de/Redaktio
n/DE/Publikationen/Technologie/20230927-raumfahrtstrategie-breg.pdf
?__blob=publicationFile&v=10, S. 33)?
Erste 5G-Fähigkeiten nicht-terrestrischer Netzwerke (NTN) wurden für den
Satellit demonstriert: die Start-up Firma Sateliot (Spanien) besitzt Satelliten zur
Bereitstellung von Internet der Dinge-Dienste; NTN-
Kommunikationsprotokolle für mobile Breitbandanwendungen wurden bereits am Boden verifiziert und
demonstriert. Es gibt Bestrebungen, weitere NTN-Funktionalitäten in den
zukünftigen Standards z. B. 6G zu definieren. Eine direkte Satellitenanbindung
von handgroßen Endgeräten über 5G-Frequenzen wurde von der Start-up-Firma
AST SpaceMobile (USA) demonstriert.
37. Mithilfe welcher Maßnahmen möchte die Bundesregierung das Ziel
erreichen, „dass die Satellitenkommunikation eine signifikante Rolle für
den Kommunikationsstandard 6G spielt, als komplementäre Ergänzung
der terrestrischen Netze, zum Beispiel für das Internet der Dinge
(„Internet of Things (IoT)“) oder für „bessere Konnektivität zu Luft, zu Land
und auf See“ (Raumfahrtstrategie, S. 33)?
Die Bundesregierung unterstützt in einem dedizierten Rahmenprogramm bei
der ESA die Integration von satellitenbasierter Kommunikation in terrestrische
Mobilfunknetzte. Die Einzelmaßnahmen reichen von satellitenfähigen 5G/6G-
Standards, über die Entwicklung von Netzwerkkomponenten bis hin zu
dedizierten 5G/6G-Demonstrationssatelliten.
38. Sind der Bundesregierung Bestrebungen in Deutschland bekannt,
wonach rein privatwirtschaftliche juristische oder natürliche Personen noch
in diesem Jahrzehnt eine Satellitenkonstellation aufbauen möchten, die
weltweit eine schnelle Datenverbindung für private Nutzer und/oder die
Wirtschaft anbieten kann, und wenn ja, welche?
Die Start-up-Firmen UNIO und Rivada haben die Bestrebung, Dienste dieser
Art anzubieten.
39. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis der geplanten
Satellitenkonstellation IRIS2 seitens der EU und derartiger rein
privatwirtschaftlichen Initiativen zum Aufbau von Satellitenkonstellationen?
Die geplante EU-Konstellation IRIS² zielt auf hoheitlich abgesicherte
Kommunikationsbedarfe mit hohen Sicherheitsanforderungen ab. Die EU-Kommission
plant hierüber hinausgehend, Anknüpfungspunkte für privatwirtschaftliche
Verwertung und Anwendungen zu schaffen und privatwirtschaftliche Investitionen
anzuregen.
40. Bezugnehmend auf Frage 39, bewertet die Bundesregierung ihren
verfolgten priorisierten Schwerpunkt der geplanten EU-
Satellitenkonstellation IRIS2 (sichere Behördenkommunikation, Bereitstellung von
Internetkapazitäten für Drittländer, Breitbandverbindung für Private)
aufgrund der Ankündigungen der Privatwirtschaft zum Aufbau eigener
Satellitenkonstellationen für die Industrie anders, wenn ja, warum, und
wenn nein, warum nicht?
Nein. Aufgrund der notwendigen Anstrengung, die zum Aufbau einer
multiorbitalen hoheitlich abgesicherten Konnektivitätsinfrastruktur notwendig ist
und die in der Dienstabdeckung eine globale Dimension umfasst, ist der Ansatz
die Aufgabe, auf Grundlage europäischer Zusammenarbeit zu gestalten,
weiterhin richtig. Weltweit stützen sich nahezu ausnahmslos alle erfolgreichen
privatwirtschaftlichen Konstellationen auf staatliche Erstinvestition und/oder
staatliche Ankerkundenschaft ab. Das europäische Konnektivitätsprogramm IRIS²
sollte wie die internationalen Beispiele die Synergien zwischen staatlichen
Bedarfen und Anregung privatwirtschaftlicher Investition maximieren.
41. Bezugnehmend auf Frage 39, bewertet die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung ihren verfolgten priorisierten Schwerpunkt der geplanten
EU-Satellitenkonstellation IRIS2 (sichere Behördenkommunikation,
Bereitstellung von Internetkapazitäten für Drittländer, Breitbandverbindung
für Private) aufgrund der Ankündigungen der Privatwirtschaft zum
Aufbau eigener Satellitenkonstellationen für die Industrie anders, wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen.
42. Befürchtet die Bundesregierung, dass die angedachte
privatwirtschaftliche Finanzierungskomponente von IRIS2 mit den angekündigten rein
privatwirtschaftlichen Satellitenkonstellationen für die Industrie um
Investitionskapital konkurriert, wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
warum?
Nein. Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen: Weltweit stützen sich
nahezu ausnahmslos alle erfolgreichen privatwirtschaftlichen Konstellationen auf
staatliche Erstinvestition und/oder staatliche Ankerkundenschaft ab.
43. Befürchtet die EU nach Kenntnis der Bundesregierung, dass die
angedachte privatwirtschaftliche Finanzierungskomponente von IRIS2 mit
den angekündigten rein privatwirtschaftlichen Satellitenkonstellationen
für die Industrie um Investitionskapital seitens der Industrie konkurriert,
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, warum?
Nach Kenntnislage der Bundesregierung: nein. Die Europäische Kommission
kommuniziert, dass die europäische Initiative IRIS², analog zu anderen
internationalen Modellen, privatwirtschaftliche Investition anregt.
44. Wie soll etwaiges eingeplantes, aber unter Umständen doch nicht
zufließendes Investitionskapital seitens der Industrie für den Aufbau von IRIS2
nach Kenntnis der Bundesregierung kompensiert werden?
Diese Frage stellt sich während des aktuell laufenden Angebotsverfahrens der
Europäischen Kommission nicht und wäre reine Spekulation. Es ist Aufgabe
der Europäischen Kommission, für diesen Fall eine Planung vorzulegen. Dies
ist erst nach Abschluss des Angebotsverfahrens in Kenntnis verbindlicher
Sachstände möglich.
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