Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9423 –
Ölversorgung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Erdölbevorratungsverband hält strategische Reserven für die
Ölversorgung bereit. In Deutschland wurden vier Mal strategische Ölreserven
freigegeben, zuletzt im Einklang mit der EU und den USA im Jahr 2022, als die Preise
am Ölmarkt infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stark
gestiegen waren. Die USA haben nach gegenwärtigem Stand Medienberichten
zufolge 40 Prozent ihrer strategischen Reserve freigegeben (
https://www.politic
o.com/news/2023/10/16/biden-oil-reserve-fuels-00121298). Infolge der
aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten sind zuletzt die Rohölpreise gestiegen
(
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/oelpreise-steigen-deutlich-l
age-im-nahen-osten-im-fokus-19250951.html).
1. Wie viel Prozent der deutschen Erdölreserve hat die Bundesregierung im
Jahr 2022 freigegeben?
Der Erdölbevorratungsverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat aus
der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 4. März 2022
veröffentlichten Fünfte(n) Verordnung über die Freigabe von Vorräten des
Erdölbevorratungsverbandes (5. ErdölFrV) 1,93 Prozent seiner Reserven
freigegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Erdölreserven nicht im Eigentum
des Bundes befinden, sondern dem Erdölbevorratungsverband gehören, der
sich aus den Beiträgen seiner Pflichtmitglieder aus der Mineralölwirtschaft
finanziert.
2. Welcher Erlös wurde für die freigegebene Menge aus der Erdölreserve
erzielt?
Der Erdölbevorratungsverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat aus
der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 4. März 2022
veröffentlichten Fünften Verordnung über die Freigabe von Vorräten des
Erdölbevorratungsverbandes (5. ErdölFrV) einen Gesamtbetrag in Höhe von
290,8 Mio. Euro netto, d. h. ohne Energiesteuer und ohne die gesetzliche
Umsatzsteuer, erlöst.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9748
20. Wahlperiode 13.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 1. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Dem vorgenannten Erlös lagen insgesamt 223.769 Tonnen Erdöl, 77.541
Tonnen Dieselkraftstoff und 41.833 Tonnen Heizöl Extra Leicht zugrunde. Die
Freigabe umfasste einen Ablieferungszeitraum von zwei Monaten.
Von dem zuvor genannten Gesamtbetrag entfallen 93,4 Millionen Euro auf
Mineralölerzeugnisse, die nach Beendigung der Freigabe zu den am Markt
bekannten Preisnotierungen wiedereingedeckt wurden (siehe hierzu die Antwort
zu Frage 3).
Weitere 172,8 Mio. Euro entfallen auf Ablieferungen von Beständen, im
Wesentlichen Rohöl, die vor dem Hintergrund einer sich mit Wirkung ab dem
1. Juli 2022 um 1.121.000 Tonnen Rohöläquivalent (COE) auf 20.656.000
Tonnen COE abgesenkten Bevorratungspflicht nicht wiederbeschafft wurden.
Ein verbleibender Erlösbetrag in Höhe von 24,5 Mio. Euro betrifft
Produktbestände, deren Wiedereindeckung geplant, zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch
noch nicht abgeschlossen werden konnte.
3. Wann, und zu welchen Gesamtkosten hat die Bundesregierung die
Erdölreserve nach der Freigabe im Jahr 2022 wieder aufgefüllt?
Die Wiedereindeckung der nach der 5. ErdölFrV freigegebenen Mengen wurde
im Zeitraum von Juni 2022 bis Februar 2023 durchgeführt. Der
Erdölbevorratungsverband hat dabei Mengen im Umfang von 87.495 Tonnen eingedeckt.
Mit Ausnahme von Rohölen wurden dabei 60.547 Tonnen an Dieselkraftstoff,
26.111 Tonnen an Heizöl Extra Leicht und 837 Tonnen Flugturbinenkraftstoff
JET A-1 beschafft.
Die Gesamtkosten der Beschaffung der vorgenannten Erdölerzeugnisse
betrugen 92,7 Mio. Euro netto, d. h. ohne Energiesteuer und ohne die gesetzliche
Umsatzsteuer.
Kosten für den Bund sind nicht entstanden.
4. Was ist der aktuelle Füllstand der Erdölreserve?
Mit Stand vom 31. Oktober 2023 hält der Erdölbevorratungsverband folgende
Vorräte:
Rohöl 13.898.906 Tonnen
Benzin 1.714.277 Tonnen
Dieselkraftstoff 4.155.138 Tonnen
Heizöl leicht 1.618.041 Tonnen
Jet A-1 1.114.794 Tonnen.
5. Ab welchem Ölpreis zieht die Bundesregierung einen Einsatz der
Erdölreserve in Betracht?
Das Internationale Energieprogramm (IEP) der Internationalen Energieagentur
(IEA), die Europäische Richtlinie 2009/119/EG zur Verpflichtung der
Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten, sowie
das nationale Erdölbevorratungsgesetz sieht eine Freigabe von Vorräten des
Erdölbevorratungsverbandes vor:
– wenn die Versorgung mit Erdöl und Erdölprodukten erheblich gestört oder
unterbrochen ist,
– um Pflichten resultierend aus den Gremien der IEA oder EU zu erfüllen
oder
– zur solidarischen Unterstützung der Nachbarstaaten.
Eine Freigabe der Ölreserven aus kommerziellen Gründen oder zur
Einflussnahme auf die Ölpreise ist nicht vorgesehen. Die Vorgehensweise der USA,
40 Prozent ihrer Reserven freizugeben, ist deswegen möglich, weil die US-
Reserven weit höher sind, als sie als nettoölexportierendes Land an strategischen
Reserven vorhalten müssen und sie – im Gegensatz zu Deutschland – staatliche
Reserven halten. Die Bundesrohölreserve wurde zwischen den Jahren 1999 und
2004 veräußert.
6. Befindet sich die Bundesregierung mit Ölproduzenten, wie Saudi-
Arabien, im Austausch und wirkt auf eine Erhöhung der Ölproduktion u. a. zur
Versorgung Deutschlands hin?
Ihre Ölförderquoten bestimmen die ölproduzierenden Länder (OPEC) und
OPEC-+-Staaten selbst. Die Einflussmöglichkeit von Non-OPEC-Staaten ist
eher gering. Der Ein- und Verkauf von Erdöl und Erdölprodukten erfolgt direkt
zwischen Ölproduzenten und Mineralölkonzernen über längerfristige Verträge
oder für die kurzfristigen Handelsgeschäfte über den Spotmarkt.
7. Auf welche Szenarien in der Entwicklung der Ölversorgung
Deutschlands stellt sich die Bundesregierung im Hinblick auf die politischen und
militärischen Entwicklungen im Nahen Osten ein?
Die Bundesregierung beobachtet sehr genau die politischen und militärischen
Entwicklungen im Nahen Osten und ist vorbereitet für ein eventuelles
Ölembargo. Sollte sich ein ähnliches Szenario wie 1973 wiederholen, als mit
Ausbruch des Jom-Kippur-Krieges die weltweite Ölversorgung durch die OPEC-
Staaten gedrosselt wurde, wäre Deutschland, auch gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Internationalen Energieagentur
vorbereitet, für 90 Tage des Nettoimports an Mineralölvorräten den Bedarf der
Mineralölwirtschaft für Deutschland zu decken und damit die
Produktionsfähigkeit der Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Ausfallszenarien werden auf Ebene
der IEA zusammen mit allen Mitgliedstaaten regelmäßig geübt. Die Tanklager
in Deutschland sind gefüllt und die Verteilmechanismen werden entsprechend
den Vorgaben des Erdölbevorratungsgesetzes in Deutschland aber auch
international nach IEP und EU-Richtlinie 2009/119/EG regelmäßig überprüft.
8. Gibt es von Seiten der Bundesregierung eine Einschätzung dazu, welche
Folgen eine Schließung der Straße von Hormus auf die deutsche,
europäische und globale Ölversorgung haben könnte?
Die Straße von Hormus ist eine der wichtigsten Schifffahrtswege für die
weltweite Ölversorgung. Sie trennt den Persischen Golf vom Arabischen Meer und
ist an der schmalsten Stelle knapp 50 Kilometer breit. Die eigentliche Fahrrinne
allerdings ist für jede Fahrtrichtung lediglich drei Kilometer breit. Damit wird
die Wasserstraße geographisch zu einem leicht kontrollierbaren Punkt.
Durch die Straße von Hormus wird der Großteil des Rohöls sowie große
Mengen an Mineralölprodukten (und Erdgases) des Nahen Ostens verschifft. Ein
Fünftel des weltweit gehandelten Öls wird über diese Wasserstraße
transportiert. Alternativen zu dieser Route gibt es kaum.
Kuwait, Katar und Bahrain sind zur Verschiffung ihrer Ölproduktion zu
100 Prozent auf die die Straße von Hormus angewiesen. Der Irak nutzt diese
Route, um 90 Prozent seiner Ölexporte zu transportieren. Die Vereinigten
Arabischen Emirate können sie teilweise umgehen, indem sie 1,5 Millionen Barrel
pro Tag über eine Pipeline von ihren Ölfeldern zum Hafen von Fudschairah am
Golf von Oman pumpen. Saudi-Arabien, der weltweit größte Ölexporteur, nutzt
die Route, um den größten Teil seines Öls abzutransportieren. Zwar verfügt
Saudi-Arabien über eine Pipeline quer durch die Wüste zu einem
Exportterminal am Roten Meer und könnten im Fall eines Ausfalls der Route einen kleinen
Teil ihrer Produktion umleiten; allerdings reicht dies bei Weitem nicht aus, um
die kompletten Rohölexporte zu übernehmen.
Ein Ausfall der Straße von Hormus würde somit erhebliche Auswirkungen auf
die deutsche, europäische und globale Ölversorgung haben und außerdem
voraussichtlich eine relevante Preissteigerung verursachen. Allerdings sind für
den Fall eines solchen Ereignisses die Mitgliedstaaten der IEA sowie der EU
im Rahmen ihrer gemeinsamen internationalen Ölkrisenvorsorge gut
aufgestellt, um die wirtschaftlichen Schäden der Staaten zu begrenzen. Die
Schließung der Straße von Hormus gehört zu den regelmäßigen
Krisenübungsszenarien, die auf IEA-Ebene zusammen mit den Mitgliedstaaten geübt werden.
9. Gibt es von Seiten der Bundesregierung eine Einschätzung dazu, welche
Folgen für die Ölversorgung in Deutschland sowie Ost- und Mitteleuropa
ein Ausstieg von Lukoil in der Raffinerie Burgas/Bulgarien und die
damit verbundene Einstellung der Erdöllieferung von Russland an
Bulgarien haben könnten?
Lukoil Neftochim Burgas ist mit einer Verarbeitungskapazität von 8 Millionen
Tonnen Rohöl pro Jahr die größte Raffinerie auf dem Balkan und wird vom
russischen Unternehmen Lukoil über seine Schweizer Tochterfirma Litasco
betrieben.
Die Bundesregierung ist in der Angelegenheit eines möglichen Ausstiegs der
Lukoil aus der bulgarischen Raffinerie Burgas nicht eingebunden. Daher liegen
der Bundesregierung hierzu keine belastbaren Aussagen vor. Wir gehen
allerdings davon aus, dass, unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen, keine
Auswirkungen auf die europäische oder deutsche Versorgungssicherheit mit
Mineralöl und Mineralölprodukten zu erwarten sind.
10. Wie viel Erdöl wird nach Kenntnissen der Bundesregierung im Jahr 2023
in die Europäische Union geflossen sein, und wie viel Geld werden
russische Staatsunternehmen für die Lieferung erhalten haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
11. Wie sind im Schnitt aktuell die Spritpreise in Deutschland?
Die Preise an den Tankstellen sind ungeachtet des Nahostkonflikts die fünfte
Woche in Folge gesunken. Laut ADAC-Auswertung vom 21. November 2023
kostet ein Liter Super E10 im bundesweiten Durchschnitt 1,756 Euro, damit 1,1
Cent weniger als in der Vorwoche. Preiswerter als aktuell war Benzin zuletzt
Ende März 2023.
Diesel verbilligt sich demnach um 0,8 Cent auf durchschnittlich 1,741 Euro je
Liter. Damit ist Diesel erneut günstiger als Super E10.
Der aktuelle Bundesländervergleich weist regionale Unterschiede wie folgt auf:
Super E10 ist in Berlin (durchschnittlich 1,686 Euro) und Hamburg
(durchschnittlich 1,723 Euro) derzeit am günstigsten. Am teuersten ist Benzin
hingegen zurzeit in Süddeutschland. In Bayern kostet ein Liter Super E10 im Mittel
1,785 Euro und in Baden-Württemberg 1,793 Euro. Damit ist aktuell in Berlin
das Benzin 10,7 Cent je Liter billiger als in Baden-Württemberg.
Diesel ist in Rheinland-Pfalz am günstigsten. Ein Liter kostet dort
durchschnittlich 1,706 Euro, gefolgt von Niedersachsen mit einem Literpreis von
1,711 Euro. Die höchsten Dieselpreise werden in Bayern aufgerufen. Mit einem
durchschnittlichen Literpreis von 1,766 Euro ist Diesel dort sechs Cent teurer
als in Rheinland-Pfalz. Zweitteuerstes Bundesland bei Diesel ist Brandenburg
mit einem Durchschnittspreis von 1,764 Euro.
12. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt aktuell die
Spritpreise in an Deutschland angrenzenden Ländern?
Unter den deutschen Nachbarn ist Kraftstoff deutlich günstiger in Polen und
etwas günstiger in Tschechien. Im Norden (Dänemark) oder Westen
(Frankreich), mit Ausnahme Luxemburg, ist der Kraftstoff teilweise deutlich teurer als
in Deutschland. In Österreich ist nur der Liter Benzin circa 10 Cent günstiger
als hier. Grundsätzlich ergeben sich die Preisunterschiede weitgehend aus der
jeweiligen Höhe der staatlichen Besteuerung (v.a. Energiesteuer- und
Mehrwertsteuersatz).
13. Zieht die Bundesregierung eine Wiederholung des sogenannten
Tankrabatts von 2022 in Betracht, und wenn ja, ab welchem Preis, und wenn
nein, aus welchen Gründen lehnt sie auch unter Berücksichtigung der
Mobilitätsanforderungen in dünner besiedelten ländlichen Räumen, in
denen die Menschen nicht ohne Weiteres den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen können, einen neuerlichen Tankrabatt ab?
Seitens der Bundesregierung bestehen derzeit keine Pläne zur Wiederholung
der im Jahr 2022 umgesetzten temporären Energiesteuersenkung auf
Kraftstoffe (sogenannter Tankrabatt). Ziel dieser Maßnahme war es, die damaligen
Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft infolge der
plötzlich kriegsbedingt gestiegenen Energiepreise kurzfristig abzufedern.
Darüber hinaus ist ein allgemeiner Tankrabatt kein adäquates Mittel zur
Berücksichtigung der Mobilitätsanforderungen in dünner besiedelten ländlichen Räumen,
da die Maßnahme aufgrund ihrer Funktionsweise nicht selektiv für bestimmte
Regionen wirken kann.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sogenannten fuel
switches z. B. in der Industrieproduktion vor, die im vergangenen Jahr
zur Einsparung von Gas auf Öl gewechselt sind?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine aktuellen Erkenntnisse vor, da der
mögliche Fuel Switch weder angemeldet werden muss noch in anderer Weise
statistisch erfasst wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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