[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3771
17. Wahlperiode 15. 11. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Röspel, Iris Gleicke,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3557 –
Stand und Perspektive der Nanotechnologien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nanotechnologie ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Anwendungen,
Innovationen und Entwicklungen, die sich typischerweise mit Strukturen und
Prozessen auf der Skala von 1 bis 100 Nanometer befassen. Aus der
Nanoskaligkeit der Partikel eines Stoffes ergeben sich dabei neue Eigenschaften
oder vorhandene Eigenschaften verstärken sich. Diese Potenziale kann sich
der Mensch zu Nutzen machen. Im Mittelpunkt der politischen und
wirtschaftlichen Diskussion stehen die gezielt bzw. gewollt erzeugten Nanoteilchen
sowie deren Verwendung und mögliche Folgen. Nanotechnologie gilt als
Schlüsseltechnologie, von der Anstöße zu innovativen Entwicklungen in den
verschiedensten technologischen Bereichen und gesellschaftlichen
Anwendungsfeldern zu erwarten sind.
Auch wenn die Nanotechnologien immer noch in vielen Bereichen der
Grundlagenforschung zuzurechnen sind, so sind bereits heute viele verbrauchernahe
Produkte mit Nanomaterialien auf dem Markt, zum Beispiel Kleidungsstücke,
Kosmetika oder Computerchips.
Über die möglichen Chancen und Risiken der Technologie und der Produkte
wird in der Gesellschaft diskutiert. Als ein bedeutender Impulsgeber für
diesen wichtigen gesellschaftlichen Diskurs ist dabei die vom damaligen
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel,
eingesetzte NanoKommission zu nennen. Bei der Diskussion zeigt sich einmal
mehr das enorme Potenzial dieser Technologie, insbesondere im Elektro-,
Gesundheits- und Umweltbereich. Auf Grund der Eigenschaften oder der
Struktur (Nanosysteme) von Nanopartikeln können einige Partikel aber auch
Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Über positive wie negative
Wirkungen der Partikel ist bisher viel zu wenig bekannt. Weil das Vorsorgeprinzip bei
der Anwendung unabdingbar ist, ist ausreichende Forschung in diesem
Bereich und eine ausführliche Folgenabschätzung unverzichtbar.
Eine frühzeitige gesellschaftliche und politische Begleitung dieser
Technologie ist notwendig, um die enormen Chancen und Potenziale erkennen und
nutzen und möglichen Risiken absehen und begegnen zu können. Die Fraktion
der SPD beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit Fragen dieser neuen
Schlüsseltechnologien und hat bereits in der 15. und 16. Legislaturperiode
entsprechende Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit diesen An- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
11. November 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3771 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeträgen wurde die Bundesregierung vor allem aufgefordert, die für die
Erforschung der Chancen und Risiken notwendigen finanziellen Mittel
bereitzustellen und den gesellschaftlichen Dialog zu intensivieren. Zur effektiven
Begleitung und Beurteilung der Nanotechnologien sind daher fortlaufend
Informationen über den aktuellen Stand der Forschung, der Entwicklung, des
Einsatzes, des Umgangs und der Entsorgung unabdingbar.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Stand zur
Herausbildung einer international einheitlichen Definition von Nanomaterialien,
Nanopartikeln etc.?
Der Eingang von Nanotechnologien in gesetzliche Regelungen hat die Frage
einer justiziablen Definition von Nanomaterialien über die rein technisch-
naturwissenschaftliche Betrachtungsweise hinaus aufgeworfen. Gesetzeskraft hat
bislang nur die Definition im Rahmen der EU-Kosmetikverordnung:
„Nanomaterial: ein unlösliches oder biologisch beständiges und absichtlich
hergestelltes Material mit einer oder mehreren äußeren Abmessungen oder einer inneren
Struktur in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern“. Eine international
abgestimmte Definition wurde bislang nicht verabschiedet; es ist aber eine
Vielzahl von Definitionen in der Diskussion, welche die Größe von Nanoobjekten
und die durch die Verkleinerung von Strukturen, Schichten und Objekten
geänderten funktionellen Eigenschaften als Kriterien beinhalten. Die
Bundesregierung ist in die internationalen Diskussionen zur Erarbeitung einer global
einheitlich handhabbaren Definition (in der Hauptsache International
Organization for Standardization (ISO) aber auch beim European Committee for
Standardization (CEN) und der Organisation for Economic Cooperation and
Development (OECD)) eingebunden.
2. Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Stand zur Definition
einer einheitlichen Mess- und Verfahrenstechnik im Bereich der
Nanotechnologien?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Herbeiführung dieser
Vereinheitlichung unternommen?
Die einheitliche Definition einer Mess- und Verfahrenstechnik ist dann von
Relevanz, wenn es um Standardisierungs- und Normungsfragen, um die
Überprüfung von Sicherheitsvorkehrungen, um versicherungstechnische
Fragestellungen, um Überwachung von Produktionsprozessen oder um Validierung geht.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) leistet hierzu
wichtige Beiträge, indem sie im Rahmen ihres Auftrags „Sicherheit und
Chemie“ Prüfverfahren und Referenzmaterialien entwickelt, ihre wissenschaftliche
Expertise in die Normung einbringt und so die Qualitätssicherung in der
Nanotechnologie vorantreibt. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist
als das nationale Metrologie-Institut für die Einheitlichkeit des Messwesens in
Deutschland zuständig und sichert durch Entwicklung von Messgeräten und
-verfahren die Rückführbarkeit von Messergebnissen auf das internationale
Einheitensystem (SI). Im Bereich der Nanotechnologie bearbeitet die PTB
daher unter anderem Forschungsprojekte zur quantitativen Charakterisierung
von Nanopartikeln sowie nanoskaliger Strukturen und beteiligt sich in
entsprechenden Normungsgremien.
Eine Weiterentwicklung der Methodik zu toxikologischen und
ökotoxikologischen Testverfahren ist Gegenstand des OECD Sponsorship Programms. Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
leitet die deutsche Delegation und ist gemeinsam mit Vertretern der
Bundesoberbehörden an diesem Prozess beteiligt. Erste Ergebnisse sind über die
Internetseite der OECD verfügbar:
www.oecd.org.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3771Zudem werden in verschiedenen Projekten des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) Methoden zur Mess- und Verfahrenstechnik
weiterentwickelt.
Eine Normung der Mess- und Verfahrenstechnik erfolgt u. a. auch beim
Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) und von ISO.
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene zur
Korrektur des „Verhaltenskodexes für eine verantwortungsvolle Forschung
im Bereich der Nanowissenschaften und -technologien“ durchgeführt?
Verhaltenskodexe und Leitlinien auf die Nanotechnologie bezogen werden in
Deutschland bereits auf verschiedenen Ebenen angewendet; einerseits auf
Unternehmensebene, andererseits auf Verbandsebene. Auf europäischer Ebene hat
die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission ihre Vorschläge zur
Überarbeitung des Verhaltenskodex für eine verantwortungsvolle Forschung im
Bereich der Nanowissenschaften und -technologien diskutiert und schriftlich
übermittelt. Die Europäische Kommission hat zugesagt, nach Gesprächen mit
weiteren Mitgliedstaaten eine überarbeitete Version vorzulegen.
4. Wie hoch war und ist der Einsatz von Bundesmitteln für die Forschung und
Entwicklung (FuE) der Nanotechnologien seit 2005 bis heute?
Die Bundesmittel für die Erforschung und Entwicklung (FuE) der
Nanotechnologien belaufen sich auf:
2005: 245 Mio. Euro
2006: 264 Mio. Euro
2007: 309 Mio. Euro
2008: 339 Mio. Euro
2009: 382 Mio. Euro
2010: 400 Mio. Euro*.
* Planzahlen
5. Mit welchen Mitteln ist in diesem Bereich in den einzelnen
Bundesministerien zu rechnen?
Nanotechnologie-Fördersummen beteiligter Ressorts für die Jahre 2008 bis
2010 (in Euro):
* Planzahlen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: BMAS; Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz: BMELV; Bundesministerium für Gesundheit: BMG; Bundesministerium für
Verkehr, Bauwesen, Städtebau und Raumordnung: BMVBS; Bundesministerium der Verteidigung:
BMVg; Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: BMWi.
2008 2009 2010*
Ressort
BMBF 313 870 000 354 100 000 369 880 000
BMWi 23 000 000 25 000 000 27 000 000
BMVg 98 700 191 000 116 000
BMU 1 000 000 1 028 000 1 135 000
BMAS 104 000 474 000 616 000
BMELV 871 000 1 082 000 997 000
BMVBS 120 000 400 000 490 000
Drucksache 17/3771 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie hoch waren die staatlichen Mittel für FuE weltweit im gleichen
Zeitraum für diesen Bereich?
Welche Länder stehen dabei in der FuE-Förderung an der Spitze?
Weltweit liegt Deutschland hinter den USA und Japan bei den absoluten
Förderinvestitionen auf dem dritten Platz. Laut OECD-Erhebung (
www.oecd.org)
betrug das Fördervolumen der USA etwa 1 500 Mio. US-Dollar in 2009, und
Japan investierte etwa 750 Mio. US-Dollar im gleichen Jahr. Weiterhin sind
Korea (etwa 290 Mio. US-Dollar) und Frankreich (ca. 400 Mio. US-Dollar) im
Bereich der Spitzengruppe. Aufkommende Nationen bei der Förderung der
Nanotechnologie sind China und Russland, wobei Russland über das
Staatsunternehmen Rosnano eine finanzträchtige Beteiligungskapitaleinheit (mehrere
Milliarden US-Dollar Basiskapital) eingerichtet hat, die sehr stark auf
Kommerzialisierung und Ansiedlung von Unternehmen in Russland ausgerichtet ist.
Deutschland ist bei der Höhe der eingesetzten Fördermittel in Europa
Spitzenreiter.
7. Welchen Mittelansatz stellt die Europäische Union für den Bereich FuE
von Nanotechnologien im 7. Forschungsrahmenprogramm zur Verfügung?
Welchen Anteil erhält Deutschland davon?
In der thematischen Priorität „Nanowissenschaften, Nanotechnologien,
Werkstoffe und neue Produktionstechnologien (NMP)“ wurden die
Vertragsverhandlungen für alle erfolgreichen Projekte abgeschlossen, die auf Themenstellungen
mit Nanotechnologie-Bezug in den Arbeitsprogrammen 2007 und 2008
eingereicht wurden. Für diese Projekte wurde insgesamt eine Fördersumme von ca.
470 Mio. Euro ausgezahlt, davon gingen rd. 87 Mio. Euro an deutsche
Institutionen. Dies entspricht einem Förderanteil von ungefähr 18,5 Prozent.
Für erfolgreiche Projekte mit Nanotechnologiebezug im Rahmen des NMP-
Arbeitsprogramms 2009 sind noch nicht alle Vertragsverhandlungen
abgeschlossen. Für diese Projekte wurde insgesamt eine Fördersumme von ca.
130 Mio. Euro beantragt, davon rd. 28,6 Mio. Euro durch deutsche
Institutionen (22,0 Prozent).
8. Wie viel Bundesmittel sind in den einzelnen Bundesministerien im
Zeitraum 2009 bis 2012 für die Sicherheitsforschung im Bereich der
Nanotechnologien vorgesehen?
Angaben zu Bundesmitteln einzelner Ministerien für Projekte der Risiko- und
Begleitforschung:
BMBF ca. 12 000 000 Euro pro Jahr
BMU ca. 830 000 Euro pro Jahr
BMAS ca. 600 000 Euro pro Jahr
BMELV ca. 750 000 Euro pro Jahr.
9. Wie hoch ist im Zeitraum 2009 bis 2012 der Prozentanteil für
Sicherheitsforschung an den gesamten Bundesausgaben für Nanotechnologie gewesen
bzw. geplant?
Bezogen auf die Bundesausgaben (Projekte der Ressorts) in Höhe von ca.
230 Mio. Euro/Jahr ergibt sich ein Anteil der Risikoforschung von etwa 6,2
Prozent.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3771Der Anteil der Mittel für die Risikoforschung wird auch zukünftig von der
Exzellenz der eingereichten Projektvorschläge abhängen. Für eine
Förderentscheidung und damit für die Finanzierung von Projekten ist die
wissenschaftlich-technische Qualität der Vorschläge oberstes Kriterium.
10. Wie hoch sind in Deutschland die Ausgaben der Industrie für
Sicherheitsforschung im Bereich der Nanotechnologien?
Die Gesamthöhe der Ausgaben der Industrie für Risikoforschung im Bereich
der Nanotechnologien ist der Bundesregierung nicht bekannt.
11. Fördert die Bundesregierung Forschungsprojekte, die sich mit dem
gesellschaftlichen Bedarf an Nanoprodukten und möglichen Alternativen
befasst?
Die Forschungsförderung der Bundesregierung in der Nanotechnologie richtet
sich generell am gesellschaftlichen Bedarf und globalen Herausforderungen
wie Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und
Kommunikation aus. Von der Nanotechnologie werden wichtige Lösungsbeiträge zu
diesen in der Hightech-Strategie der Bundesregierung beschriebenen
Bedarfsfeldern erwartet.
Darüber hinaus wird durch die Bundesregierung Begleitforschung gefördert,
die sich mit dem gesellschaftlichen Bedarf nanotechnologischer Produkte
befasst. Durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im
Verantwortungsbereich des BMELV wurden Verbraucherkonferenzen zur Anwendung von
Nanotechnologie in Konsumprodukten durchgeführt, die sich explizit mit den
Bedarfen von Bürgerinnen und Bürgern an Nanoprodukten und möglichen
Alternativen auseinandersetzten. Im Kontext der Risikoforschung des BMBF
werden begleitende Bürgerdialoge durchgeführt, die auch den
gesellschaftlichen Bedarf von Nanoprodukten thematisieren. Darüber hinaus sind
verschiedene Einzelprojekte zu Teilgebieten der Nanotechnologie zu nennen, z. B. das
vom BMBF geförderte Jugendforum Nanomedizin, das sich mit dem
gesellschaftlichen Bedarf, Chancen und Risiken, ethischen und sozialen Fragen der
Nanomedizin befasste.
12. Wie werden die durch die Bundesregierung finanzierten Programme zur
Sicherheitsforschung mit ähnlichen Programmen der Bundesländer, der
Wirtschaft, den europäischen und internationalen Partnern abgestimmt?
In der „Working Party on Manufactured Nanomaterials (WPMN)“ der
OECD wurde unter Beteiligung des Umweltbundesamtes (UBA) eine
Datenbank zu internationalen Projekten im Bereich der Risikoforschung von
Nanomaterialien eingerichtet. Die Datenbank ist öffentlich und dient Behörden
und Wissenschaftlern zur Transparenz der aktuellen Forschungsaktivitäten
(
http://webnet.oecd.org).
Die europäische Abstimmung erfolgt über den Programmausschuss
„Nanowissenschaft, Nanotechnologie, Werkstoffe und neue Produktionstechnologie“ für
das 7. Forschungsrahmenprogramm in Brüssel, in dem auch die Bundesländer
vertreten sind.
Die Maßnahmen zur Sicherheit der Nanotechnologie im Rahmen der BMBF-
Förderung (Auswirkungen von Nanomaterialien auf den Menschen und die
Umwelt) werden im Rahmenprogramm „Werkstoffinnovationen für Industrie
und Gesellschaft-WING“ unterstützt. Die Forschungsthemen für die ausge-
Drucksache 17/3771 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschriebenen Bekanntmachungen wurden im Rahmen der Bedarfsfelder der
Hightech-Strategie in Expertengesprächen unter Beteiligung von
Forschungseinrichtungen und Behörden wie dem Bundesinstitut für Risikobewertung, der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Umweltbundesamt,
der Industrie sowie weiterer Ministerien erarbeitet und abgestimmt. Mit der
Nanokommission bestand ein enger Dialog. Die Förderentscheidung trifft
BMBF in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts.
13. Wie hoch ist der Anteil der Sicherheitsforschung in vergleichbaren
Ländern (insbesondere Russland, USA, Frankreich, Großbritannien und
China)?
In den USA sind im Rahmen der Budgetplanung der National
Nanotechnology Initiative (NNI) für das Jahr 2010 ca. 87,7 Mio. US-Dollar für
Risikoforschung zu Nanomaterialien (EHS = Environment, Health and Safety)
vorgesehen. Die Mittel sind auf verschiedene Ressortbereiche und Programme
aufgeteilt. Der Anteil der Risikoforschung am Gesamtbudget der NNI
beträgt damit rund 5 Prozent (Quelle:
www.nano.gov).
Japan hat in der Budgetplanung für 2009 ca. 18 Mio. US-Dollar im Bereich der
Risikoforschung für Nanomaterialien ausgewiesen, die auf verschiedene
Ressortbereiche und Programme aufgeteilt sind. Dies entspricht einem 2,4-
Prozent-Anteil der Risikoforschung zu Nanomaterialien am Gesamtbudget in
Höhe von 750 Mio. US-Dollar für die Nanotechnologie (Quelle: OECD 2010,
www.oecd.org).
In Großbritannien wurden bzw. werden insgesamt ca. 40 Projekte im Kontext
der Sicherheitsbewertung von Nanomaterialien durchgeführt mit einem
Fördervolumen von ca. 3,8 Mio. Euro (Laufzeit über mehrere Jahre), an dem
verschiedene Ressorts beteiligt sind (Quelle: DEFRA 2009,
http://randd.defra.gov.uk).
Der Anteil der Risikoforschung am Gesamt-Nanotechnologie-Budget (laut
OECD-Studie derzeit ca. 90 Mio. Euro/Jahr) beträgt somit maximal 4 Prozent
(vermutlich deutlich niedriger aufgrund der mehrjährigen Laufzeit der
Vorhaben).
Über den Anteil der Risikoforschung in Russland, Frankreich und China liegen
der Bundesregierung keine Informationen vor.
14. Welche Anstrengung hat die Bundesregierung bisher unternommen,
damit sich die speziellen Anforderungen an einen sicheren Umgang mit
Nanomaterialien noch besser in der EU-Chemikalienverordnung REACH
widerspiegeln?
Das BMU ist gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) in der von Competent Authorities for REACH (Registration,
Evaluation, Authorisation of Chemicals) and CLP (Regulation on
Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures), CARACAL,
eingerichteten Unterarbeitsgruppe Competent Authorities subgroup „CASG Nano“
aktiv, in der Vorschläge zur Anpassung von REACH an die Regulierung von
Nanomaterialien erarbeitet werden.
Von der CASG Nano sind drei Untergruppen (REACH Implementation
Projects on Nanomaterials – RIP oNs) eingerichtet worden, die sich mit speziellen
Fragestellungen wie Charakterisierung von Nanomaterialien und der
Ausgestaltung von eigenen Stoffdossiers beschäftigen. Die Ergebnisse sollen bei
einer Revision von REACH einbezogen werden. In den Arbeitsgruppen sind
mehrere Bundesoberbehörden (BAuA, BfR und UBA) aktiv.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3771Auch eine Themengruppe (TG 3) des NanoDialogs beschäftigt sich mit Fragen
der Regulierung von Nanomaterialien, u. a. auch mit Defiziten in der REACH-
Verordnung.
15. Welche Ergebnisse, wie in dem Antrag auf Bundestagsdrucksache
16/12695 gefordert, hat die Prüfung nach sachgerechter Entsorgung von
synthetischen Nanomaterialien ergeben?
Die Prüfung hat noch nicht zu endgültigen Ergebnissen geführt. Die
hochentwickelte Entsorgungsstruktur und -technik in Deutschland erlaubt nach
Auffassung der Bundesregierung jedoch grundsätzlich einen umwelt- und
gesundheitsgerechten Umgang auch mit Abfällen, die Nanomaterialien enthalten. Die
Verfolgung von einzelnen Nanomaterialien in den unterschiedlichen
Entsorgungswegen und -verfahren bedarf dabei auf Grund u. a. der schwierigen
Detektierbarkeit besonderer Forschung, die erst mittelfristig zu Ergebnissen
führen kann.
Da es sich hierbei um ein Thema auch von international hohem Interesse
handelt, finanziert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang im Rahmen der
OECD eine Vorstudie, um diesbezügliche Fragestellungen, Erfahrungen und
mögliche Lösungswege festzustellen. Aufbauend darauf wird im Rahmen der
OECD im Jahr 2011 eine größere Studie zu der Frage der sicheren Entsorgung
von Nanomaterialien durchgeführt.
16. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial der Umwelt- und
Ressourcenschonung durch den Einsatz von Nanotechnologie für die
Zukunft ein?
Lässt sich die bisherige Einschätzung oder eine tatsächliche
Ressourcenschonung bereits quantitativ darlegen?
Die Bundesregierung schätzt das Potenzial der Nanotechnologie zur Umwelt-
und Ressourcenschonung hoch ein. Nanotechnologieentwicklungen können in
verschiedenster Weise mit positiven Effekten für den Umwelt- und
Ressourcenschutz verbunden sein. Dies betrifft sowohl den Schutz und die Reinhaltung der
Umweltmedien Wasser, Luft und Boden als auch die Entwicklung material-
und energieeffizienter Produkte und Produktionsprozesse. Von der
Marktforschungsinstitution Lux Research wird das Weltmarktpotenzial für nanobasierte
Produkte im Bereich Umwelt und Energie auf 57 Mrd. US-Dollar im Jahr 2015
geschätzt.
In Bezug auf die Ressourcenschonung ist eine quantitative Einschätzung der
Nanotechnologie generell nicht praktikabel, sondern lässt sich allenfalls an
einzelnen konkreten Nanotechnologieentwicklungen und -produkten im Vergleich
zu konventionellen Verfahren und Produkten darstellen. Für einzelne
beispielhafte Technologieentwicklungen liegen erste quantitative Abschätzungen vor,
die im Rahmen von Studien des Umweltbundesamtes durchgeführt worden
sind (vgl. Frage 43). Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, für die
Untersuchung tatsächlicher Umweltentlastungspotenziale bei konkreten
Produkten eine allgemein anerkannte Bewertungsmatrix zu erarbeiten. Diese soll
den gesamten Lebenszyklus einbeziehen und in Form einer systematisch
angelegten Chancen-Risiko-Abwägung vorhandene Innovationspotenziale
nanotechnischer Anwendungen für eine nachhaltige Entwicklung analysieren und
bewerten. Erste Vorarbeiten hierzu sind von der Nanokommission der
Bundesregierung bereits geleistet worden.
Das BMU hat im Rahmen des Umweltforschungsplans zwei
Forschungsvorhaben zu Nanotechnologien im Umweltschutz und deren Bewertung auf den
tatsächlichen Nutzen finanziert: Nach einer Analyse von bereits auf dem Markt be-
Drucksache 17/3771 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefindlichen oder kurz vor der Vermarktung stehenden Produkten und Prozessen
lag der Schwerpunkt hierbei auf der Untersuchung einer potenziellen
Umweltentlastung durch Energieeinsparung, Ressourcenschonung und Verringerung
der Emission von Treibhausgasen. Die Ergebnisse zeigen unterschiedliche
Entlastungspotenziale (gering bis deutlich). Allerdings beruhen die Bewertungen
teilweise auf lückenhaften Datensätzen. Eine quantitative Einschätzung ist
deshalb zurzeit noch nicht möglich. Das Thema wird daher weiter verfolgt. Die
Ergebnisse der Forschungsvorhaben sind verfügbar unter:
www.umweltdaten.de.
17. Kann nach Ansicht der Bundesregierung die Nanotechnologie einen
Beitrag zur Lösung der Welternährungsproblematik liefern, und wenn ja,
wie?
Verlässliche Aussagen sind nach gegenwärtigem Entwicklungsstand nicht
möglich.
Wie alle Technologien, die den Prozess der Herstellung, Verarbeitung und
Lagerung von Nahrungsmitteln qualitativ und quantitativ verbessern können,
kann auch die Nanotechnologie einen potenziellen Beitrag zur Verbesserung
der Welternährung leisten. Angesichts des Entwicklungstandes der Technologie
wird dies aber allenfalls mittel- und langfristig der Fall sein können. Eine
globale Ernährungssicherung wird jedoch ohne stärkeres Engagement vor allem in
der Agrarforschung und den Biowissenschaften nicht zu bewältigen sein. Nach
Schätzungen der OECD dauert es über 25 Jahre, bis Innovationen aus den
entwickelten Ländern in die Praxis der ärmeren Länder eingeführt werden. Die
aktuellen Probleme der Welternährung werden deshalb mit den bewährten und
etablierten Technologien angegangen werden müssen, die ihre
Leistungsfähigkeit und Robustheit im Einsatz unter schwierigen Bedingungen bewiesen haben
und die sich die große Zahl der Kleinerzeuger auch finanziell leisten kann.
Falls in Zukunft Forschungsergebnisse der Nanowissenschaften zu Lösungen
beitragen könnten, ist die Bundesregierung für solche
Anwendungsmöglichkeiten offen.
18. Sind der Bundesregierung Produkte bzw. Forschungen im Bereich Nano-
Enhancement bekannt?
Für die Bereiche der Medizintechnik und Medikamentenentwicklung sowie der
Ernährungsforschung und der Lebensmitteltechnologien sind keine Produkte
und Forschungen zu Nano-Enhancement bekannt.
19. Fördert die Bundesregierung Forschung im Bereich Nano-Enhancement,
und wenn ja, wie?
Eine gezielte Förderung in den Programmen Biotechnologie,
Gesundheitsforschung und im Rahmen des WING-Programms ist nicht bekannt.
20. Wie bewertet die Bundesregierung Nano-Enhancement unter ethischen
Aspekten?
22. Bei welcher Anwendung von Nanotechnologien hat die Bundesregierung
ethische Bedenken?
Die Fragen 20 und 22 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Begriff „Nanotechnologien“ umschreibt Technologien, in denen
Materialien mit einem bestimmten Größenmaßstab zum Einsatz kommen. Nanotechno-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3771logische Methoden können nicht unabhängig von ihrem jeweiligen
Einsatzbzw. Anwendungsbereich betrachtet und ethisch bewertet werden. Dies gilt
auch für verschiedene, mit dem Begriff „Nano-Enhancement“ umschriebene
Verfahren. Der in der Nanotechnologie relevante Größenmaßstab allein ist kein
sinnvoller Anknüpfungspunkt für eine ethische Bewertung.
Unabhängig davon soll die im Bereich der Nanotechnologie seit einigen Jahren
existierende Debatte über mögliche Auswirkungen, Risiken und
Vorsorgemaßnahmen sowie zur Regulierung im sachlichen Diskurs und mit einer
verantwortlichen Abschätzung der Chancen und Risiken für den Einzelnen und die
Gesellschaft fortgesetzt werden.
Entscheidend für die ethische Bewertung sind das Verhältnis von
gesellschaftlichem Nutzen zu gesellschaftlichen und individuellen Risiken sowie die
Wahrung der Lebensgrundlagen und der Gestaltungsspielräume für künftige
Generationen.
21. Welche ethische Begleitforschung der Nanotechnologien werden durch
die Bundesregierung mit welcher Summe gefördert?
Es existieren keine konkret auf ethische Begleitforschung zur Nanotechnologie
ausgerichteten Förderprogramme des BMBF. Im Rahmen thematisch breiter
angelegter Förderprogramme zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten
der modernen Lebenswissenschaften werden aber aufgrund der Aktualität des
Themas auch immer wieder Projekte mit dieser thematischen Ausrichtung
gefördert.
23. An wie vielen Lehrstühlen wird in Deutschland Nanotechnologie gelehrt
bzw. sich mit diesen Techniken befasst?
In Deutschland befassen sich mehr als 220 Lehrstühle mit der Vermittlung von
Nanotechnologie an Studierende. An Universitäten sind es zumeist Lehrstühle
der Fachbereiche Physik, Chemie, Materialwissenschaften/Werkstoffe,
Elektrotechnik/Informatik und Ingenieurwissenschaften. An Fachhochschulen werden
Vorlesungen und Seminare zur Nanotechnologie zumeist in den Bereichen
Elektrotechnik/Informatik, Physik, Maschinenbau und Werkstofftechnik
angeboten. Darüber hinaus sind bereits etwa 30 eigenständige, interdisziplinär
ausgerichtete Studienangebote zur Nanotechnologie eingerichtet worden. Neben
spezialisierten Nano-Aufbaustudiengängen und Nano-Vertiefungsbereichen
naturwissenschaftlich-technischer Studiengänge gehören dazu auch etwa zehn
grundständige Nano-Studiengänge.
24. Inwieweit existiert nach Wissen der Bundesregierung im Bereich der
Nanotechnologien ein Fachkräftemangel, und wenn dieser existiert, was
tut die Bundesregierung, um die Bundesländer bei der Beseitigung des
Mangels zu unterstützen?
Ein Fachkräftemangel ist auch im Bereich der Nanotechnologie festzustellen.
Nano-Unternehmen fällt es zunehmend schwer, geeignete Fachkräfte am
Arbeitsmarkt zu finden. Kleine und mittlere Unternehmen der Nanotechnologie
erwarten für die nächsten fünf Jahre einen Bedarf von etwa 15 000 zusätzlichen
Beschäftigten. Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die Nachfrage das
Angebot an Absolventen deutlich übersteigen könnte. Dem stehen gute Aussichten
auf zukunftssichere Arbeitsplätze mit attraktiven Karrierechancen gegenüber.
Drucksache 17/3771 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn vorausschauender Perspektive sind zunehmend junge Menschen gefragt, die
sich für Forschung, innovative Tätigkeitsfelder und Unternehmen interessieren.
Begleitend und unterstützend zu Aktivitäten der Bundesländer gegen
Fachkräftemangel im Bereich Nanotechnologie richten sich Maßnahmen der
Bundesregierung u. a. darauf, Talente zu fördern, junge Menschen für
Nanotechnologie zu begeistern, nanospezifische Bildungsangebote zu initiieren und
transparent zu machen, aussichtsreiche Chancen für den potenziellen Nachwuchs zu
kommunizieren und gute Rahmenbedingungen für die Vermittlung
nanospezifischer Kompetenzen zu schaffen. Ziel der Bundesregierung ist es, mit
Berufsausbildung, beruflicher Fort-/Weiterbildung und Studium die Fachkräftebasis
zu festigen und damit zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands beizutragen.
Als Beispiel einer spezifischen Fördermaßnahme ist der Förderschwerpunkt
„Nachwuchswettbewerb Nanotechnologie – NanoFutur“ zu nennen, mit dem
das BMBF seit 2002 gezielt exzellente junge Wissenschaftler in der
Nanotechnologie fördert. Ziel ist, diese in Deutschland zu halten und ihnen gute
Startbedingungen für ihre Forscherkarriere zu ermöglichen. Die Erfahrungen aus
den bisherigen Wettbewerbsrunden haben gezeigt, dass die Fördermaßnahme
ein erfolgreiches Karriere-Sprungbrett ist: Von den 29 geförderten
Nachwuchsforschern haben inzwischen elf einen Ruf auf eine Professur erhalten.
25. Schützen nach Auffassung der Bundesregierung die derzeitigen
Arbeitsschutzregelungen angemessen vor den Gefahren beim Umgang mit
Nanomaterialien?
Das Arbeitsschutzrecht in Deutschland, namentlich die Gefahrstoffverordnung,
deckt mit dem Ansatz der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich alle Stoffe,
also auch Nanomaterialien ab. Nach Auffassung der Fachexperten sind
mindestens die konventionellen Maßnahmen bei Staubexposition auch bei
Nanostäuben anzuwenden. Die Gefahrstoffverordnung enthält einen Anhang
„Partikelförmige Gefahrstoffe“, der sich auf Stäube und damit grundsätzlich auch auf
Nanostäube bezieht. Zurzeit besteht noch ein Mangel an wissenschaftlichen
Erkenntnissen, der vorrangig zu beheben ist. Sollte sich auf Basis neuer
wissenschaftlicher Erkenntnis zusätzlicher, nanospezifischer Rechtsetzungsbedarf
ergeben, könnte zum Beispiel dieser Anhang entsprechend erweitert werden. Im
Arbeitsschutz beobachtet und analysiert ein Arbeitskreis des Ausschusses für
Gefahrstoffe die Entwicklungen rund um die Nanotechnologie. Dies soll bei
Bedarf auch ein schnelles regulatorisches Eingreifen möglich machen.
26. Wo sieht die Bundesregierung innerhalb der Nanotechnologie den
höchsten Forschungsbedarf?
Von den Anwendungen der Nanotechnologie werden wichtige Lösungsbeiträge
zu den in der Hightech-Strategie der Bundesregierung beschriebenen globalen
Herausforderungen Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität,
Sicherheit und Kommunikation erwartet. Die Forschungsförderung in der
Nanotechnologie wird daher auf diese Themen ausgerichtet.
Ein weiterer Fokus liegt auf Begleitmaßnahmen für einen sicheren und
verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien, insbesondere die umfassende
Erforschung von Auswirkungen synthetischer Nanomaterialien auf den
Menschen und die Umwelt. Hierbei haben Fragen des Arbeits-, Verbraucher- und
Umweltschutzes höchste Priorität.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/377127. Werden Produkte, die neue Eigenschaften dank Nanomaterialien
besitzen, derzeit durch die Bundeswehr genutzt, und wenn ja, welche sind
das?
Derzeit werden in der Bundeswehr keine Bundeswehr-spezifischen Produkte,
die neue Eigenschaften dank Nanomaterialien besitzen, genutzt. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
28. Ist die Anschaffung solcher Produkte bei der Bundeswehr für die
nächsten Jahre geplant, und wenn ja, welche?
Aktuell existieren keine Planungen für die Beschaffung von Produkten, die
unter Anwendung der Nanotechnologie hergestellt wurden.
In den technischen Lieferbedingungen (TL) der Beschaffungsgrundlagen zu
Produkten werden seitens der Bundeswehr keine Nanomaterialien gefordert.
Aufgrund der laufenden technologischen Entwicklung kann jedoch nicht
ausgeschlossen werden, dass in geringem Umfang in industriellen Produkten
bereits marktübliche nanotechnologische Modifizierungen eingesetzt werden.
Dazu liegen allerdings keine Informationen vor.
29. Welche militärisch verwertbare Forschung wird im Bereich der
Nanotechnologien in Deutschland gefördert?
Ein militärisches Forschungsförderprogramm Nanotechnologie existiert nicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
30. Wie hoch sind die Finanzmittel, die weltweit (insbesondere Russland,
USA, Frankreich, Großbritannien und China) in die militärische
Forschung verausgabt werden?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie viel
Finanzmittel weltweit, insbesondere in Russland, USA, Frankreich, Großbritannien
oder China, für die militärische Forschung im Bereich der Nanotechnologie
verausgabt werden.
31. Von welchen militärischen Einsatzmöglichkeiten der Nanotechnologie
geht die Bundesregierung weltweit in näherer Zukunft aus?
Aufgrund der Querschnittlichkeit der Nanotechnologie erstrecken sich die
Anwendungsoptionen nanobasierter Produkte über nahezu alle Industriebranchen
und Anwendungsfelder. Produkte und Produktoptionen werden ganz
überwiegend durch den zivilen Markt getrieben. Nanobasierte Produkte könnten im
Bereich möglicher Nutzungsoptionen mit wehrtechnischer Relevanz in den
Themenfeldern
– Oberflächenfunktionalisierung
– Katalyse/Chemie/Werkstoffsynthese
– Energieumwandlung und Energieerzeugung
– Konstruktion
– Sensorik und Aktuatorik
– Informationsverarbeitung und -übermittlung
– Gesundheit
zur Anwendung kommen.
Drucksache 17/3771 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Sieht die Bundesregierung im Bereich der Nanotechnologien eine
Dualuse-Problematik?
Wenn ja, in welchem Bereich, und wie wird damit umgegangen?
Die prinzipielle Verwendbarkeit sogenannter Dual-Use-Güter ist in der Liste
des internationalen Wassenaar Arrangement aufgeführt. Alle international
geregelten (aus dem Wassenaar Arrangement stammenden) Dual-Use-Güter sind im
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use-Verordnung)
aufgeführt. Deutschland hat diesen Anhang I, erweitert um einige nationale
Positionen, mit dem Abschnitt C der Ausfuhrliste (Anlage zur
Außenwirtschaftsverordnung, AWV) in deutsches Recht umgesetzt.
33. Sieht die Bundesregierung im Bereich der Nanotechnologie potenzielle
Missbrauchsmöglichkeiten durch Terroristen?
Wenn ja, wo sieht sie dabei die größten Gefahren, und wie werden diese
minimiert?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeuten, dass
Nanotechnologie für Terroristen potenzielle Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet.
34. Wie hoch ist derzeit der Umsatz mit Produkten, die Nanomaterialien
enthalten – in Deutschland, Europa und weltweit?
Eine exakte Angabe des Marktvolumens von Produkten, die Nanomaterialien
enthalten, ist aufgrund des Querschnittscharakters der Nanotechnologie und der
unscharfen Eingrenzbarkeit des Begriffes Nanomaterialien nicht möglich. Da
Nanomaterialien auch nanostrukturierte Materialien und Schichtsysteme
umfassen, die in vielen Branchen bereits seit langem Stand der Technik sind, ist
eine Erfassung sämtlicher nanooptimierter Komponenten und Produkte sowie
deren Marktpotenziale nicht praktikabel. Es existieren allerdings verschiedene
Abschätzungen von Marktforschungsinstitutionen, die die Hebelwirkung der
Nanotechnologie anhand globaler Marktpotenziale nanooptimierter Produkte
quantifizieren. So schätzt beispielsweise Lux Research den Weltmarkt
nanooptimierter Produkte für das Jahr 2010 auf ca. 600 Mrd. US-Dollar. Eine
regionale Eingrenzung ist aufgrund der internationalen Verflechtung der Märkte
nicht möglich. Der von in Deutschland ansässigen Unternehmen weltweit
generierte Umsatz in der Nanotechnologie wurde für das Jahr 2007 auf ca. 33 Mrd.
Euro geschätzt. Eine Übersicht zu Marktpotenzialen verschiedener
nanooptimierter Produkte findet sich in der BMBF-Broschüre nanoDE-Report 2009
(Quelle BMBF 2009).
35. Von welchen Nanopartikeln (Größe, Form, Stoff) gehen nach heutigem
Stand der Wissenschaft die größten Gefahren aus?
Eine Freisetzung von Nanomaterialien aus Produkten, bei denen
Nanomaterialien fest in die Matrix eingebunden sind, ist unwahrscheinlich. Zudem weisen
verschiedene Nanomaterialien ein unterschiedlich toxikologisches bzw.
ökotoxikologisches Potenzial auf. Die Bundesregierung vertritt daher die
Auffassung, dass Nanoprodukte – wie andere Produkte auch – nicht per se ein
toxikologisches Risiko beinhalten. Aus diesem Grunde steht die Risikoforschung
der verwendeten Nanomaterialien im Vordergrund.
Risiko ist definiert als Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses, welches
ein Schutzgut (z. B. den Menschen) bedroht, multipliziert mit dem Ausmaß des
zu erwartenden Schadens. Eine eindeutige Benennung der Zusammensetzung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/3771und Konfiguration von Nanomaterialien, die hohe, inhärente
Gesundheitsgefahren bergen, ist nach heutigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse
noch nicht abschließend möglich. Zwar gibt es in Einzelfällen Hinweise auf ein
erhöhtes Gefahrenpotenzial bei Aufnahme bestimmter Nanomaterialien über
bestimmte Expositionsrouten (z. B. Nanoröhren inhalativ; s. u.), abschließend
lässt sich jedoch die Eintrittswahrscheinlichkeit des „Schadens“ aufgrund
vielfältiger zusätzlicher Einflüsse nicht mit letzter Sicherheit voraussagen.
Die OECD hat im „Sponsorship Programm“ der Working Party on
Manufactured Nanomaterials (WPMN) zu den unterschiedlichen Materialien
repräsentative Ausprägungen nach Größe, Form und Oberflächenbehandlung
ausgewählt, für die eine Vielzahl von Endpunkten gemessen werden soll. Auch
verschiedene andere Forschungsvorhaben des BMBF und aus dem
Umweltforschungsplan des BMU sowie die universitäre Forschung beschäftigen sich mit
diesen Fragestellungen. Generelle Aussagen können bisher nicht getroffen
werden. Es zeichnet sich ab, dass dies eine Von-Fall-zu-Fall-Entscheidung sein
wird.
Die bisherigen Erkenntnisse weisen darauf hin, dass bezüglich möglicher
Gesundheitsgefahren vor allem das Einatmen von im biologischen Milieu
beständigen Feinstäuben, die aus Nanomaterialien bestehen oder diese enthalten, zu
berücksichtigen ist. Granuläre Feinstäube können bis in die Alveolen der Lunge
vordringen und dort bei Biobeständigkeit zu Entzündungsreaktionen und
chronischen Atemwegserkrankungen (darunter zum Teil auch Krebs) führen. Diese
Stäube besitzen keine über die Partikelwirkung hinausgehende stoffspezifische
Toxizität und sind durch einen aerodynamischen Durchmesser von bis zu etwa
10 µm zu charakterisieren (alveolengängige Fraktion nach DIN EN 481). Die
stoffliche Identität dieser Stäube kann unterschiedlich sein.
Die Gefahr der Schädigung der Lunge oder auch des Herz-Kreislauf-Systems
wird zunächst mit Überlastung der Lunge begründet, wie sie auch mit hoher
Staubbelastung beobachtet werden kann. Allerdings steht der wissenschaftliche
Beweis dieses Kausalzusammenhanges für „Nano-Stäube“ noch aus und gilt
nur für diejenigen Nanomaterialien, die in der Lunge schädigend wirken.
Schädigende Wirkungen von Nanomaterialien, die über die Lunge in andere Organe
des menschlichen Körpers gelangen, sind bislang nicht bekannt.
Aus Tierversuchen ist eine Gefahr für den Menschen nicht direkt abzuleiten,
aber diese Daten geben Hinweise zum Gefährdungspotenzial von
Nanomaterialien.
Bestimmte Nanomaterialien, die unter andere toxikologische Wirkprinzipien
fallen, können im Einzelfall größere Gesundheitsgefahren besitzen.
So können Nanomaterialien toxische Stoffe freisetzen, chemische funktionelle
Gruppen besitzen oder chemisch funktionalisierte Oberflächen (katalytische
Wirkung) haben. Für diese Nanomaterialien ist die Toxizität durch die
freigesetzten Stoffe unter Berücksichtigung der Freisetzungsrate und/oder durch
die spezifische vermittelte chemische Reaktion bestimmt.
Einige Nanomaterialien sind als faserförmige Stäube zu beschreiben. Für diese
Stäube ist zu prüfen, ob das jeweilige Nanomaterial unter das sogenannte
Faserprinzip fällt und eine asbestartige Wirkung hat. Hier sind die Parameter
Dimension und Biobeständigkeit zu berücksichtigen. So können zum Beispiel
starre dünne Nanoröhren durchaus Lungenschädigungen verursachen, welche
jenen, die durch langjährige Inhalation von Asbestfasern im Menschen
entstehen können, ähnlich sind (Donaldson et al., 2010; Seaton et al., 2010).
Drucksache 17/3771 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode36. Wie steht die Bundesregierung zu einer nationalen bzw. europaweiten
Registrierung aller Produkte, in denen Natomaterialien enthalten sind?
Allgemein sieht es die Bundesregierung aus ordnungspolitischen Gründen
nicht als ihre Aufgabe an, Register auf dem Markt befindlicher Produkte
einzurichten. Neben ordnungspolitischen Erwägungen spricht auch der Wunsch,
Geschäftsgeheimnisse zu wahren, gegen umfassende Meldepflichten.
Dessen ungeachtet gibt es in einzelnen Bereichen durchaus Ausnahmen, sofern
diese entsprechend begründet werden können, etwa mit einem
hervorgehobenen Schutzziel für den Menschen und/oder die Umwelt. Bezogen auf den
Bereich der Nanomaterialien wird es beispielsweise zukünftig auf europäischer
Ebene ein Notifizierungsverfahren für Nanomaterialien in Kosmetika geben.
Auch für Biozid-Produkte bzw. die darin enthaltenen Wirkstoffe gibt es auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene bestimmte Meldeverzeichnisse, die
ggf. auch Auskunft über Nanomaterialien enthalten.
Die Einführung eines branchenübergreifenden Nano-Produktregisters befindet
sich sowohl auf nationaler wie auch europäischer Ebene schon seit längerem im
Gespräch. Ein solches Register könnte ggf. für die Auskunftsfähigkeit der
Behörden gegenüber Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Bei der
Abwägung der Vor- und Nachteile eines solchen Registers müssen aber die oben
genannten Überlegungen und bezüglich der Machbarkeit etwaige bereits
bestehende oder zukünftige rechtliche Vorgaben in einzelnen Sektoren wie z. B.
Zulassungspflichten berücksichtigt werden. In der Summe erscheint es derzeit
sinnvoller, weiterhin jeweils sektor- bzw. produktbezogen zusätzliche
Meldepflichten zu prüfen anstatt einen übergreifenden Ansatz in Form eines
umfassenden Nano-Melderegisters voranzutreiben.
Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund den Diskussionsprozess auf
europäischer Ebene aktiv begleiten.
Das BMU hat eine Machbarkeitsstudie zu einem Nano-Produktregister in
Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt vor und ist auf der Internetseite des BMU
abrufbar (
www.bmu.de).
37. Wie viele Produkte, die Nanomaterialien enthalten, werden nach Wissen
der Bundesregierung derzeit in Deutschland vertrieben, und welchen
Bereichen sind diese zuzuordnen?
Auf Basis von Experteneinschätzungen sowie mit Hilfe frei zugänglicher
Informationsquellen wie etwa der „Nano-Map“ des BMBF oder des Nano.DE-
Reports 2009 lassen sich folgende Aussagen machen:
Rund 950 Unternehmen in Deutschland befassen sich in unterschiedlichen
Stufen der Wertschöpfungskette mit der Entwicklung und Vermarktung
nanotechnologischer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, Tendenz steigend. Der
Anteil an innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und
Startups liegt bei diesen Unternehmen bei etwa 80 Prozent. Mehr als 60 000
Industriearbeitsplätze hängen in Deutschland von der Nanotechnologie ab. Im Jahr
2007 betrug der von in Deutschland ansässigen Unternehmen weltweit
generierte Umsatz in der Nanotechnologie ca. 33 Mrd. Euro.
Deutsche Unternehmen sind Hersteller im Bereich Nanomaterialien, Nanotools,
Nanoanalytik und Zubehör für den Betrieb von Nanotools (z. B. Vakuum- und
Reinraumtechnik, Plasmaquellen etc.), Hersteller und Anwender
nanooptimierter Komponenten und Systeme sowie Anbieter von Dienstleistungen im
Bereich Beratung, Lohnbeschichtung, Technologietransfer, Auftragsanalytik und
-forschung. Es sind fast alle bedeutenden Branchen vertreten: Optik, Elektronik,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/3771Bautechnik, Medizin/Pharma, Chemie, Textil, Maschinenbau,
Sicherheitstechnik, Umwelttechnologie, Biotechnologie und Konsumenten-Produkte.
Nach den im BMELV vorliegenden Informationen werden in Deutschland bei
der Herstellung von Lebensmitteln bisher keine freien Nanopartikel als Zutaten
eingesetzt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass nanopartikuläre Strukturen
auch natürlicherweise in Lebensmitteln enthalten sein können (z. B.
Molkenproteine, Caseine).
Es ist ein Erfolgsmerkmal des Industriestandortes Deutschland, dass eine enge
Verzahnung zwischen den einzelnen Branchen des verarbeitenden Gewerbes
besteht. Daher ist eine eindeutige Zuordnung der Nanotechnologie zu einer
Branche nicht möglich und auch nicht sinnvoll.
38. Existieren heute in Deutschland bereits Produktgruppen, in denen nur
noch Produkte mit Nanomaterialien verkauft werden?
Wenn ja, welche sind das?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass es ganze
Produktgruppen gibt, in denen nur noch Produkte mit Nanomaterialien verkauft
werden.
39. Wie viele Produkte mit Nanomaterialien werden nach Wissen der
Bundesregierung in Deutschland verkauft, die eine Aufnahme in den
menschlichen Körper intendieren?
Aufgrund der unscharfen Eingrenzbarkeit des Begriffes Nanomaterialien ist eine
Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Generell muss immer berücksichtigt
werden, dass es eine Nanopartikel-freie Umwelt nicht gibt. Viele natürlich
vorkommende Stoffe und Substanzen enthalten oder bestehen aus Partikeln im
nanoskaligen Bereich. Nanopartikel bzw. Ultrafeinstäube entstehen außer in
biologischen Prozessen sowohl auf natürlichem Wege (etwa Vulkanausbruch oder
Waldbrand) als auch durch anthropogene (vom Menschen verursachte) Einflüsse, wie
die Zubereitung von Lebensmitteln oder durch Kfz- und Industrieabgase.
Im Lebensmittelbereich sind solche Fälle nicht bekannt.
Die Beantwortung der Fragen 40 bis 42 erfolgt unter der Maßgabe, dass es keine
rechtsverbindliche Definition für Nanomaterialien im medizinischen Bereich gibt:
40. Wie viele und welche Arzneimittel sind der Bundesregierung bekannt,
die Nanomaterialien enthalten?
Die Anzahl der Arzneimittel, die nach Angaben im Zulassungsverfahren
Nanomaterialien enthalten, ist noch sehr gering. Dazu zählen Arzneimittel für die
Behandlung von Tumorerkrankungen (z. B. Caelyx; Mepact; Abraxane;
Rapamune; Renagel), Chronischer Hepatitis (z. B. PegIntron; Pegasys),
Acromegalie (z. B. Somavert), Multipler Sklerose (z. B. Copaxone); Febriler Neuropathie
(z. B. Neulasta), Morbus Crohn (z. B. Cimzia), Altersabhängiger
Makuladegeneration (AMD) (z. B. Macugen), erhöhter LDL-C Werte und Typ 2 Diabetes
(z. B. Welchol), sowie MRT-Kontrastmittel (In-vivo-Diagnostik) mit
Eisenoxid-Nanopartikeln (z. B. Feridex) und parenterales Eisen (z. B. Cosmofer,
Ferrlecit). Daneben werden von verschiedenen Autoren auch Arzneimittel, die
Moleküle und Partikel im nanoskaligen Bereich enthalten, genannt, z. B.
Liposomen (Caelyx, Myocet), Polymer-Protein-Konjugate (PegIntron, Somavert)
oder Polymere Substanzen (Copaxone).
Drucksache 17/3771 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode41. Wie viele und welche Medizinprodukte sind der Bundesregierung
bekannt, die Nanomaterialien enthalten?
Beispielhaft sind die folgenden Einsatzbereiche für Medizinprodukte unter
Nutzung von Nanotechnologie: In der Allgemeinen Medizin z. B. eine
antimikrobielle Zusatzwirkung durch Silberbeschichtung von Verbandsstoffen und
Stützstrümpfen. In der Kardiologie z. B. die Beschichtung von Kathetern
(Silberbeschichtung) mit dem Ziel der Bakteriostase. In der Implantologie die
Vermittlung der Biokompatibilität durch die Beschichtung mit titanhaltigen
Materialien, die Änderung der Oberflächeneigenschaften von Implantaten durch
Beschichtung mit Diamantwerkstoffen zur Verbesserung der Kontaktfläche
oder die Verwendung von Hydoxylapatit in kristalliner Form als
Knochenersatzmaterial. In der Dialysetechnik die Behandlung von Membranen und
Hohlfasern mit Nanotechnologie zur Herstellung spezifischer
Filtrationseigenschaften. In der Onkologie der Einsatz magnetischer eisenhaltiger Nanopartikel
in der Tumortherapie zur lokalen Gewebezerstörung mittels hochfrequenten
Magnetwechselfeldern und die Verwendung von mit spezifischen Antikörpern
beschichteten Kathetern zur Diagnostik von tumorspezifischen Zellen im Blut.
Eine Datenbank mit einem Überblick über alle Medizinprodukte, die in Europa
auf dem Markt sind, ist geplant.
42. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchen medizinischen
Therapien Nanomaterialien zum Einsatz kommen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 40 und 41 verwiesen.
43. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit Lebenszyklusanalysen von
Nanoprodukten zur umfassenden Bewertung durchgeführt werden?
Zur umfassenden Bewertung von Nanoprodukten im Vergleich zu
herkömmlichen Produkten unterstützt die Bundesregierung die Erstellung von
Lebenszyklusanalysen (siehe Antwort zu Frage 44).
Es existieren verschiedene im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeitete
Studien, die anhand einiger Fallbeispiele mit einem an Ökobilanzen angelehnten
Ansatz Effizienzpotenziale Nanotechnik-basierender Anwendungen aufzeigen
(vgl. UBA-Studie 2010: Entlastungseffekte für die Umwelt durch
nanotechnische Verfahren und Produkte,
www.umweltdaten.de).
Eine weitere Studie des Öko-Institutes im Auftrag des UBA und finanziert mit
Mitteln des BMU, ist derzeit noch in Arbeit.
Auf europäischer Ebene werden Projekte zu dieser Themenstellung im Rahmen
der Forschungsrahmenprogramme durchgeführt, wie z. B. das FP7 EU-Project
nanosustain (
http://www.nanosustain.eu).
In den USA werden entsprechende Forschungsprojekte seitens der EPA
gefördert, die einen Forschungsbereich zu Lebenszyklusanalysen von Nanomaterialien
eingerichtet hat (vgl.
www.epa.gov).
Vom BMBF werden Forschungsansätze zu Lebenszyklen in den
Bekanntmachungen NanoNature: Nanotechnologien für den Umweltschutz – Nutzen und
Auswirkungen, NanoCare – verantwortungsvoller Umgang mit
Nanomaterialien und in der Innovationsallianz Inno.CNT gefördert (siehe auch Antwort zu
Frage 44).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/377144. Fördert die Bundesregierung Forschungsprojekte, die auf
Lebenszyklusanalysen von Nanoprodukten abzielen bzw. Methodik dazu entwickeln?
Ziel eines Projektes aus dem Umweltforschungsplan des BMU war eine
Lebenszyklusanalyse ausgewählter Produkte, die Nanomaterialien enthalten.
Dabei sollten die Einflussgrößen erfasst werden, die zu einer Freisetzung von
Nanomaterialien führen und Erkenntnisse zur Ermittlung der
Expositionswahrscheinlichkeit gewonnen werden. Eine allgemein gültige Methodik wurde in
diesem Projekt nicht entwickelt. Die Ergebnisse liefern jedoch gute Grundlagen
für Folgeprojekte und sind abrufbar unter:
www.uba.de.
Ein zurzeit vom BMU finanziertes und im Auftrag des UBA durchgeführtes
Projekt entwickelt ein Verfahren zur Bewertung der Nachhaltigkeit nanotechnischer
Produkte (Öko-Institut: „Analyse und strategisches Management der
Nachhaltigkeitspotenziale von Nanoprodukten“ (Kurztitel: Nachhaltigkeitscheck von
Nanoprodukten)).
Im Rahmen der BMBF-Aktivitäten werden Aspekte zu Lebenszyklusanalysen
von Nanomaterialien und die Messmethodik auch in den Bekanntmachungen
NanoNature: Nanotechnologien für den Umweltschutz – Nutzen und
Auswirkungen, NanoCare – verantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien und
in der Innovationsallianz Inno.CNT gefördert. Projektbeispiele werden im
Folgenden erläutert (weitere Informationen unter
www.nanopartikel.info):
Im Projekt UMSICHT werden das Verhalten, der Verbleib und die Wirkung
von Silbernanopartikeln in Textilien auf die Umwelt untersucht. Aus realen
Textilprodukten wird ein Abrieb erzeugt und dessen Verhalten unter möglichst
realitätsnahen Bedingungen in verschiedenen Szenarien untersucht.
Im Projekt NanoTrack wird das Verhalten von nanopartikulärem Titanoxid und
nanopartikulärem Silber aus Nanokomposit-Lacken während Verschleiß,
Freisetzung und Transport untersucht. Ziel ist die qualitative und quantitative
Erfassung der relevanten Prozesse und Randbedingungen, unter denen die
Partikel in die Umwelt gelangen können. Zur Lösung dieser komplexen
Fragestellung im Sinne des präventiven Umweltschutzes arbeiten in einem
interdisziplinären Ansatz industrielle und akademische Partner aus Materialwissenschaft,
Geowissenschaft und Ökotoxikologie zusammen.
Im Projekt NanoGEM wird eine umfassende Bewertung der Gefahren von
industrierelevanten Nanopartikeln und Nanomaterialien erstmals auch in
weiterverarbeiteten Produkten erfolgen. Dem Aspekt der Biokinetik, also der
Aufnahme und Verteilung von Nanopartikeln im menschlichen Körper in
Abhängigkeit von Größe, Struktur und Oberflächeneigenschaften, wird besondere
Aufmerksamkeit gewidmet. Fragen der Arbeits- und Produktsicherheit bei der
Herstellung, Verarbeitung, Anwendung und Entsorgung werden u. a. mit neu
entwickelten tragbaren Messgeräten beantwortet werden.
Das Projekt CarboLifeCycle erforscht die Sicherheit der neuen CNT-
Materialien bezüglich der Freisetzung von CNT bei der Verwendung und Entsorgung
sowie mögliche ökologische Folgen. Dazu sollen offene Fragen der CNT-
Einbindung in den Kunststoff und deren Charakterisierung beantwortet werden.
Zudem sollen mit Hilfe definierter Testsysteme die Grundlagen geschaffen
werden, um zu verstehen, unter welchen Voraussetzungen, in welchem Ausmaß
sowie in welcher Form CNT aus Kunststoffen in den Boden, in die Atmosphäre
und in Gewässer freigesetzt werden können.
Drucksache 17/3771 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode45. Werden nach Wissen der Bundesregierung in Deutschland bzw. Europa
Nahrungsmittel verkauft, in denen Nanomaterialien enthalten sind?
Wenn ja, welche sind das?
Nach den im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) vorliegenden Informationen werden in Deutschland bei
der Herstellung von Lebensmitteln bisher keine freien Nanopartikel als Zutaten
eingesetzt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass nanopartikuläre Strukturen
auch natürlicherweise in Lebensmitteln enthalten sein können (z. B.
Molkenproteine, Caseine).
46. Wie steht die Bundesregierung zur Einführung einer nationalen bzw.
europäischen Kennzeichnung von Verbraucherprodukten, in denen
Nanomaterialien enthalten sind (Unterscheidung bitte nach Produktgruppen)?
Allgemein
In der Frage der obligatorischen Kennzeichnung von Nanoprodukten erscheint
eine generelle und übergreifende Regelung nicht zielführend. Es empfiehlt sich
vielmehr, im Einzelfall und bezogen auf Produktklassen zu prüfen, ob eine
Kennzeichnung aus Verbraucherschutzgründen sachgerecht und erforderlich
ist. Bereits bestehende rechtliche Vorgaben in einzelnen Sektoren müssen
berücksichtigt werden. Eine Kennzeichnung kann zwar zu einer informierten
Konsumentenentscheidung beitragen, allerdings auch als Warnhinweis
missverstanden werden. Eine bloße Kennzeichnung als „Nanoprodukt“ wäre ohne
Aussagewert, weil der Maßstab weder eine Risikoaussage noch eine Aussage
über die Qualität des Produktes erlaubt.
Verbraucherprodukte spielen für den Arbeitsschutz eine untergeordnete Rolle.
In Bezug auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz wird der Schwerpunkt
auf Erzeugnisse und nicht auf Stoffe und Gemische gelegt, die an den privaten
Endverbraucher abgegeben werden.
Nach Produktgruppen
Angesichts des technischen Fortschritts kann keine abschließende
Aufschlüsselung nach Produktgruppen erfolgen. Einzelne Bereiche können herausgegriffen
werden.
Werden Lebensmittelzutaten in nanopartikulärer Abmessung in Lebensmitteln
eingesetzt, so unterliegen diese auch den allgemeinen Vorschriften für die
Lebensmittelkennzeichnung. Gemäß den Vorschriften der Lebensmittel-
Kennzeichnungsverordnung (LMKV) ist eine Zutat als solche im Zutatenverzeichnis
anzugeben. Wie bei anderen Zutaten auch ist derzeit jedoch keine Angabe der
Partikelgröße der Zutat – hier also ein etwaiger Hinweise auf die nanoskalige
Abmessung – vorgeschrieben.
Technisch hergestellte Zutaten in nanopartikulärer Abmessung fallen zudem
dann unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige
Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten, wenn das Lebensmittel auf
Grund des Einsatzes eines „nicht üblichen“ Herstellungsverfahrens – also z. B.
der Nanotechnologie – eine bedeutende Veränderung seiner Zusammensetzung
oder der Struktur erfahren hat und eine nennenswerte Verwendung des
Lebensmittels vor dem Inkrafttreten der Verordnung (15. Mai 1997) in der EU nicht
erfolgte. In diesem Fall sind eine Sicherheitsbewertung und eine Zulassung für
das Inverkehrbringen erforderlich. Im Rahmen einer solchen Zulassung können
bereits jetzt über die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften hinausgehend
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/3771besondere Kennzeichnungsvorschriften für das betreffende neuartige
Lebensmittel/die neuartige Lebensmittelzutat erlassen werden.
In der revidierten EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel soll zukünftig
eine generelle Zulassungspflicht für neuartige Lebensmittel, die technisch
hergestellte Nanomaterialien enthalten oder daraus bestehen, vorgesehen werden.
Daneben wird eine spezifische Nanokennzeichnung derzeit sowohl im
Zusammenhang mit den Beratungen über eine EU-Verordnung zur Information der
Verbraucher über Lebensmittel als auch bei der Revision der EU-Verordnung
über neuartige Lebensmittel diskutiert.
Für Lebensmittelkontaktmaterialien ist ergänzend anzuführen, dass das
Gemeinschaftsrecht bereits eine am Risikogedanken ausgerichtete
Kennzeichnungspflicht enthält. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 müssen
Lebensmittelkontaktmaterialien beim Inverkehrbringen mit besonderen
Hinweisen für eine sichere und sachgemäße Verwendung gekennzeichnet werden,
sofern dies unter Berücksichtigung des normalen oder vorhersehbaren
Gebrauchs erforderlich ist.
In Kosmetika wird ab 2013 die Kennzeichnung von nanoskaligen Bestandteilen
verpflichtend. Rechtsgrundlage ist die im Jahr 2009 erlassene Verordnung (EG)
Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November
2009 über kosmetische Mittel. So ist bei diesen Stoffen in der Liste der
Bestandteile der Zusatz „(nano)“ nach der jeweiligen INCI-Bezeichnung
erforderlich.
47. Welche Produkte, die Nanomaterialien enthalten, werden nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit auf dem deutschen Kosmetikmarkt
vertrieben?
48. Entstehen nach Auffassung der Bundesregierung gesundheitliche
Gefahren bei der Auftragung von Sonnencreme mit Nanopartikeln auf durch
Sonnenbrand verletzte Haut?
49. Sieht die Bundesregierung bei Mundwasser und Zahncreme mit
Nanopartikeln gesundheitliche Gefahren für die Konsumenten?
Die Fragen 47, 48 und 49 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Daten über gegenwärtig auf dem Markt
verfügbare kosmetische Mittel, die Nanomaterialien enthalten, vor.
Die Anforderungen an kosmetische Mittel sind derzeit auf EU-Ebene durch die
Richtlinie 76/768/EWG über kosmetische Mittel geregelt, die national im
Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und der Kosmetik-
Verordnung umgesetzt wurde. Danach dürfen nur sichere Erzeugnisse in den
Verkehr gebracht werden. So muss für jedes kosmetische Mittel vor dessen
Vermarktung eine Sicherheitsbewertung durchgeführt werden. Diese Vorschriften
gelten auch für kosmetische Mittel, die nanopartikuläre Bestandteile enthalten.
Künftig werden die Anforderungen an kosmetische Mittel im Rahmen der
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel geregelt, die damit die
Richtlinie 76/768/EWG ablöst. Diese Verordnung enthält erstmals auch
Regelungen zu Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln. So sieht die Verordnung
eine Notifizierung für bestimmte Nanomaterialien in kosmetischen Mittel bei
der Europäischen Kommission vor. Die Kommission prüft anhand der in
diesem Zusammenhang vorgelegten Informationen, ob
Risikomanagementmaßnahmen erforderlich sind. Im Unterschied dazu müssen Nanomaterialien, die
für eine Verwendung vorgesehen sind, für die Positivlisten existieren (Farb-
Drucksache 17/3771 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund Konservierungsstoffe, UV-Filter), grundsätzlich ein eigenständiges
Zulassungsverfahren durchlaufen.
50. In welcher Anwendung von Nanotechnologien innerhalb des
Gesundheitsbereichs sieht die Bundesregierung derzeit das höchste Potenzial?
Aufgrund des Querschnittscharakters der Nanotechnologie und der unscharfen
Eingrenzbarkeit des Begriffes Nanomaterialien können zu dieser Frage nur sehr
pauschale Aussagen gemacht werden. Wesentliche Schwerpunkte im Bereich
der Arzneimittel werden in den Indikationsbereichen Tumorerkrankungen und
Immunmodulatoren liegen. Im Bereich der Diagnostika sind wesentliche
Entwicklungen im Bereich der Nanopartikel-basierten Kontrastmittel, bei Tests für
die Frühdiagnose von Alzheimer Demenz, Krebs, Multipler Sklerose oder
rheumatoider Arthritis zu erwarten sowie Kombinationen aus Therapeutika und
Diagnostika, sogenannte Theranostika.
51. Mit welcher Summe hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
Nanotechnologie im Gesundheitsbereich gefördert?
Das Gebiet „Nanotechnologie im Gesundheitsbereich“ wurde im Rahmen der
BMBF-Aktivitäten im Zeitraum 2006 bis 2010 mit etwa 105 Mio. Euro
gefördert.
52. Welche neuen Produkte werden auf Grund dieser Förderung
voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren auf den Markt kommen?
In folgenden Themenbereichen werden in den kommenden Jahren
voraussichtlich Produkte entstehen:
– spezifische Kontrastmittel und Sonden in der Molekularen Bildgebung,
– molekularbiologische Diagnostik onkologischer Erkrankungen,
– zielgerichteter Transport von Arzneistoffen,
– nanostrukturierte Elektroden zur Neurostimulation,
– magnetische Nanopartikel zur Hyperthermie-Behandlung von Hirntumoren
(MagForce Nanotechnologies AG),
– Netzhautimplantat mit nanostrukturierten Hochbarriereschichten (Retina
Implant AG).
53. Geht die Bundesregierung davon aus, dass durch den Einsatz von
Nanotechnologie das deutsche Gesundheitssystem nachhaltig finanziell
entlastet wird?
Aufgrund des Querschnittscharakters der Nanotechnologie und der unscharfen
Eingrenzbarkeit des Begriffes Nanomaterialien kann diese Frage nicht
beantwortet werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass zukünftige innovative Produkte
und Behandlungsverfahren auf der Basis von Nanotechnologien ebenso wie
andere Innovationen im Gesundheitswesen einen Beitrag zur Verbesserung der
Behandlungsqualität der Patientinnen und Patienten leisten werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/377154. Wie viele und welche Verbraucherprodukte sind der Bundesregierung
bekannt, in denen silberhaltige Nanopartikel enthalten sind, welche durch
Abrieb, Nutzung in die Umwelt gelangen könnten?
Verpackungen und andere kommerziell verfügbare
Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff (z. B. Frischhaltefolien oder Kühlschränke) werden
mitunter damit beworben, zur Erzielung antibakterieller Effekte Nanosilber zu
enthalten. Eine Zulassung von Nanosilber für Lebensmittelkontaktmaterialien aus
Kunststoff besteht nicht. Ein Antrag auf Zulassung wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang nicht gestellt. Für die Einhaltung der rechtlichen
Anforderungen sind grundsätzlich die Unternehmer verantwortlich.
55. Welche repräsentativen Umfrageergebnisse zum Wissen und zur
Einstellung der deutschen Bevölkerung zum Thema Nanotechnologie sind
der Bundesregierung bekannt, und was sind die Ergebnisse?
Die vom Bundesinstitut für Risikobewertung im Jahr 2007 durchgeführte
repräsentative Befragung von 1 000 Verbrauchern hat gezeigt, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher die Entwicklung der Nanotechnologie überwiegend
positiv sehen, allerdings lehnen viele den Einsatz von Nanopartikeln in
Lebensmitteln ab. 66 Prozent der Befragten versprechen sich von der Nanotechnologie
eher Nutzen als Risiken, akzeptieren Nanotechnologie aber nicht in allen
Anwendungsbereichen gleichermaßen. Am meisten versprechen sich die
Befragten von Nanotechnologie im medizinischen Bereich. Der Zuspruch in
verbrauchernahen Anwendungsbereichen nimmt ab, je näher der Kontakt der
Verbraucher mit dem Produkt wird: So befürworten 86 Prozent den Einsatz von
Nanopartikeln in Farben und Lacken, die deren Kratz- und Abriebfestigkeit
erhöhen. Ähnlich hoch ist der Zuspruch für Textilien, die durch
Nanotechnologie Schmutz abweisen sollen. Akzeptiert werden Nanopartikel auch in
Verpackungsmaterialien und Sonnenschutzmitteln, eine verbesserte Wirkung
anderer kosmetischer Mittel durch Nanopartikel befürworten allerdings nur 53
Prozent. Mehrheitlich abgelehnt wird Nanotechnologie in Lebensmitteln: Einen
„Nano“-Zusatz in Gewürzen, der das Verklumpen verhindern würde, lehnen
69 Prozent der Befragten ab, 84 Prozent möchten keine Lebensmittel, die
beispielsweise durch den Einsatz von Nanopartikeln länger ansehnlich gehalten
werden. Ein weiteres Ergebnis der Studie war, dass der Begriff
Nanotechnologie in den vergangenen drei Jahren bei Verbrauchern deutlich bekannter
geworden ist. 2004 konnten im Rahmen einer Studie noch 15 Prozent angeben, wo
ihnen der Begriff schon einmal begegnet ist, in der aktuellen Befragung im
Auftrag des BfR waren es schon 52 Prozent. Bei der Informationssuche
brachten die Befragten nicht allen Informationsgebern dasselbe Vertrauen entgegen.
Nach den Ergebnissen der Studie fühlen sich die Befragten durch
Verbraucherverbände und die Wissenschaft am besten informiert. Am wenigsten vertrauen
sie Äußerungen aus Wirtschaft und Politik.
56. Gibt es dabei unterschiedliche Ergebnisse in ähnlichen Umfragen in
vergleichbaren Ländern?
Weltweit liegt eine Reihe von Studien zum Kenntnisstand über und zur
Wahrnehmung der Risiken von Nanotechnologie vor. Der International Risk
Governance Council hat 2008 eine Reihe von internationalen Studien zur Kenntnis
und Risikowahrnehmung der Nanotechnologie zusammengefasst.
Vergleichbare Studien aus den USA, Großbritannien und Kanada zeigten hierbei keinen
eindeutigen Trend. Der Kenntnisstand in Deutschland ist im Vergleich zu den
genannten Ländern als relativ hoch einzuschätzen. Die Risikowahrnehmung
Drucksache 17/3771 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedifferierte zwischen verschiedenen Umfrageergebnissen in den betreffenden
Ländern, so dass sich kein eindeutiger Trend ergibt.
Eine BfR-eigene systematische Untersuchung (Meta-Analyse) der
Bevölkerungsmeinungen anderer Länder zum Thema Nanotechnologie ist für das
Frühjahr 2011 geplant.
57. Existieren nach Wissen der Bundesregierung weltweit ähnliche
Einrichtungen wie die deutsche NanoKommission?
Es sind keine mit der NanoKommission vergleichbaren Einrichtungen bekannt,
es gibt jedoch verschiedene Dialogaktivitäten innerhalb der EU, so
beispielsweise der Generaldirektion Sanco (Gesundheit und Verbraucherschutz), die
jährlich große Stakeholder-Dialoge ausrichtet, um den Wissensaufbau zu
fördern und die Gesetzgebungsprozesse vorzubereiten. Ein weiteres Beispiel ist
die Veranstaltungsreihe NanoEurope, die wechselnd in den Ländern der EU-
Ratspräsidentschaft stattfindet. Auch hier wurden zunehmend Fragen der
Regulierung, Risikobewertung und Risikokommunikation diskutiert.
58. Ist das Format der NanoKommission nach Einschätzung der
Bundesregierung auch für andere Technikfelder, wie zum Beispiel der
synthetischen Biologie, geeignet?
Forschung und Innovationen brauchen den Dialog mit der Gesellschaft und der
konkreten Arbeitswelt. Deshalb wird die Bundesregierung im Rahmen der
Hightech-Strategie neue Dialogplattformen einrichten, auf denen Bürgerinnen
und Bürger Zukunftstechnologien und Forschungsergebnisse zur Lösung der
großen globalen und gesellschaftlichen Herausforderungen intensiver
diskutieren können. Insbesondere bei gesellschaftlich kontroversen
Zukunftstechnologien soll ein sachlicher Diskurs, der auf Toleranz aufbaut, eine realistische
Abschätzung der Chancen und Risiken für den Einzelnen und die Gesellschaft
ermöglichen und den erreichbaren Konsens ausloten. Der interdisziplinären
Zusammenarbeit zwischen naturwissenschaftlicher, geistes-, rechts- und
sozialwissenschaftlicher Forschung kommt dabei eine große Bedeutung zu. Die
Ergebnisse dieser Bürgerdialoge sollen in die Gestaltung der Bedarfsfelder der
Hightech-Strategie mit einbezogen werden.
59. Arbeitet die Bundesregierung (eventuell mit der Wirtschaft) daran, ein
Leitbild für den Umgang mit Nanotechnologien zu entwickeln?
Die Bundesregierung hat die Förderung der Schlüsseltechnologien, so auch der
Nanotechnologie, im Rahmen der Hightech-Strategie 2020 auf die Lösung der
großen globalen Herausforderungen, besonders in den Feldern Klima/Energie,
Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation,
ausgerichtet. Ziel der Hightech-Strategie ist es, Deutschland zum Vorreiter bei der
Lösung dieser globalen Herausforderungen zu machen und überzeugende
Antworten auf die drängenden Fragen des 21. Jahrhunderts zu geben.
Speziell hat die NanoKommission unter Beteiligung verschiedenen
Stakeholdergruppen „Prinzipien für den verantwortungsvollen Umgang mit
Nanomaterialien“ entwickelt (siehe Nr. 3.2 des Berichtes der NanoKommission,
www.bmu.de).
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ISSN 0722-8333]