Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9848 –
Halbzeitbilanz der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor fast genau zwei Jahren hat die Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP ihre Arbeit aufgenommen. Aus diesem Anlass haben
zahlreiche Verbände, Stiftungen und Medien Bilanz der bisherigen Arbeit der
Bundesregierung gezogen. Auffällig negativ wird dabei die Arbeit der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Claudia Roth,
bewertet. So teilte der Deutsche Kulturrat mit: „Der Kulturbereich schwächelt,
Kulturstaatsministerin Claudia Roth muss jetzt Dampf machen“ (
https://www.
kulturrat.de/presse/pressemitteilung/studie-der-bertelsmann-stiftung-kulturber
eich-schwaechelt/?print=pdf), die „Frankfurter Rundschau“ titelte „Claudia
Roth in ihrem neuen Amt: Zu viel, zu laut, zur falschen Zeit“ (
https://www.f
r.de/kultur/gesellschaft/beninbronzen-claudia-roth-bilanz-kulturstaatsministeri
n-gruene-documenta-berlinale-92510962.html), und der „Spiegel“ listet im
Kulturbereich mehr als zwei Drittel aller Projekte als noch nicht umgesetzt auf
(
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfolgen-sie-die-regierungsarbei
t-im-spiegel-ampelradar-a-136bb7c1-d7bb-4776-8173-f62260f1c55d). Es
stellen sich Fragen zum Planungs- und Umsetzungsstand von angekündigten
Vorhaben im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP und Initiativen der BKM Claudia Roth.
1. Welche Formulierungshilfen, Gesetzentwürfe und Unterrichtungen der
BKM Claudia Roth wurden seit Dezember 2021 im Kabinett beschlossen
(bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Seit Dezember 2021 wurden folgende Unterrichtungen und Gesetzesentwürfe
der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im
Kabinett beschlossen:
• Unterrichtung durch die Bundesregierung „Realisierungsvorschlag zur
Errichtung eines Dokumentationszentrums (vgl. 20/1845, 20/8876) ‚Zweiter
Weltkrieg und deutsche Besatzungsherrschaft in Europa‘“ (4. Mai 2022)
• Unterrichtung durch die Bundesregierung „Bericht über die Anwendung des
Kulturgutschutzgesetzes“ (18. Mai 2022)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10208
20. Wahlperiode 31.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 30. Januar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
• Unterrichtung durch die Bundesregierung „Stellungnahme der
Bundesregierung zum Entwurf der Aufgabenplanung 2022 bis 2025 der Deutschen
Welle“ (6. Juli 2022)
• Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Filmförderungsgesetzes“ (3. Mai 2023)
• Unterrichtung durch die Bundesregierung „Bericht der Bundesregierung
über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des
Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2021 und 2022“ (30. August 2023)
2. An welchen Formulierungshilfen, Gesetzentwürfen und Unterrichtungen
war die BKM Claudia Roth im Rahmen der Ressortabstimmung seit
Dezember 2021 beteiligt?
Gemäß Anlage 6 Ziffer 15 zu § 45 Absatz 1 und § 74 Absatz 5 der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien war die BKM zwischen
Dezember 2021 und Dezember 2023 an rund 900 Abstimmungen zu
Formulierungshilfen, Gesetzesentwürfen und Unterrichtungen beteiligt.
3. Wie viel kulturpolitische Spitzengespräche haben seit Dezember 2021
mit der BKM Claudia Roth stattgefunden, und mit welchen Beschlüssen?
Die kulturpolitischen Spitzengespräche zwischen Bund, Ländern und
kommunalen Spitzenverbänden finden in einem regelmäßigen Turnus statt. Die
Spitzengespräche 16, 17, 18 und 19 fanden am 9. März 2022, 5. Oktober
2022, 15. März 2023 und 11. Oktober 2023 statt. Dabei befassten sich Bund,
Länder und kommunale Spitzenverbände mehrfach mit dem
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und seinen Folgen und gaben
hierzu eine gemeinsame Erklärung ab, verständigten sich auf gemeinsame CO2-
Bilanzierungsstandards, berieten sich über geeignete Maßnahmen zur
Abmilderung der Folgen steigender Energiekosten für die Kultureinrichtungen infolge
des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine und
fassten Empfehlungen für den besonders sensiblen Bereich des
Kulturgutschutzes, einigten sich auf eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung des Kulturfonds Energie des Bundes sowie auf ein gemeinsames
Vorgehen zur Verbesserung der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen
Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, durch eine Stärkung und Reform
der Beratenden Kommission. Einzelheiten werden in der Pressemitteilung zum
jeweiligen Spitzengespräch ausgeführt.
4. Gab es seit Dezember 2021 einen gemeinsamen Gesprächstermin
zwischen BKM Claudia Roth, dem Beauftragten der Bundesregierung für
die Kultur- und Kreativwirtschaft, Michael Kellner, und Vertretern der
Kreativszene, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Der Ansprechpartner der Bundesregierung für die Kultur- und
Kreativwirtschaft hat diese Funktion am 6. Oktober 2022 übernommen. Seit diesem
Zeitpunkt gibt es eine fortwährende Abstimmung mit der BKM, sowohl auf
Arbeits- wie auch Leitungsebene, und folgende gemeinsame Außentermine:
• Auftaktveranstaltung Ansprechpartner der Kultur- und Kreativwirtschaft,
Verbändegespräch 29. November 2022 über aktuelle Themen der
Kreativwirtschaft und Diskussion über die Erwartungen an die Ansprechpartner
• Eröffnung Internationale Filmfestspiele Berlin am 16. Februar 2023
• Titelverleihung Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland 20. März 2023,
Ergebnis: Betonung des besonderen Wertes der Kultur- und
Kreativwirtschaft
• Leipziger Buchmesse 27. April 2023
• 15 Jahre Initiative Musik 12. Juni 2023
• Verbändegespräch 13. Juli 2023 über Themen der Kultur- und
Kreativwirtschaft
5. Wie ist der aktuelle Stand der Strukturreform der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz (SPK), und soll diese noch in der 20. Wahlperiode zum
Abschluss geführt werden?
a) Warum gibt es keinen BKM-Vertreter im sogenannten
Interimsvorstand, der den Reformprozess der SPK steuern soll (
https://www.pre
ussischer-kulturbesitz.de/meldung/artikel/2023/07/14/stiftungsrat-bes
chaeftigt-sich-mit-naechsten-schritten-der-spk-reform.html)?
b) Wann hat der Stiftungsrat der SPK im Jahr 2023 getagt, und mit
welchem Ergebnis?
f) Gibt es konkrete Planungen, das Humboldt-Forum unter das Dach
der SPK zu integrieren, und wenn ja, wie ist der aktuelle
Beratungsstand?
Die Fragen 5 bis 5b und 5f werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“
vom 25. Juli 1957 ist der Bund im Stiftungsrat der SPK vertreten, dem die
Leitung der Stiftung obliegt.
Der Stiftungsrat der SPK hat unter dem Vorsitz von Staatsministerin Roth
folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss des Stiftungsrats der SPK vom 5. Dezember 2022
Die SPK beherbergt einen einzigartigen Kulturschatz. Mit ihren 5
Einrichtungen und den fast 1 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfügt die Stiftung
über vielfältige Kompetenzen, um ein nationales wie internationales Publikum
zu begeistern. Wie der Wissenschaftsrat in seinem Gutachten vom Juli 2020
festgestellt hat, verhindern nicht zuletzt komplizierte und nicht effiziente
Strukturen häufig eine Entfaltung der Potentiale. Wie die SPK besser aufgestellt
werden kann, haben die Governance-Analysen und Empfehlungen der
Beratungsgesellschaften PD/actori gezeigt. Die nachfolgenden Eckpunkte für strukturelle
Veränderungen tragen dem Rechnung.
Die BKM wird diese Eckpunkte einem geänderten Stiftungsgesetz zugrunde
legen. Der weitere Reformprozess soll zwischen der BKM, den Ländern und der
SPK fortgesetzt werden. Dabei sollen auch die Einrichtungsleitungen beteiligt
werden. Die SPK wird beauftragt, die Themen unterhalb des
Gesetzgebungsverfahrens zu konzipieren und umzusetzen. Sie berichtet regelmäßig den
Gremien. Die Zusammenarbeit ist geprägt durch einen vertrauensvollen Umgang,
kollegiales Miteinander und wertschätzende Führung.
I. Der Vorstand
1. Die Stiftung wird von einem Vorstand als Kollegialorgan geleitet. Dieser
besteht aus bis zu sieben Mitgliedern, darunter:
• ein/-e Präsident/-in,
• eine Leitung der zentralen Serviceeinheit (ZSE),
• eine Leitung der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB),
• zwei Vertretungen der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB),
• eine Vertretung von GStA/IAI/SIM,
• und ggf. ein weiteres Mitglied, das vom Stiftungsrat bestimmt wird.
2. Der Vorstand ist für die einrichtungsübergreifenden Themen zuständig.
Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere:
• die Gesamtstrategie der SPK,
• die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates,
• Grundsatzangelegenheiten nach Maßgabe der Satzung,
• die Aufstellung des Gesamthaushaltes der SPK aufgrund der
Bedarfsmeldungen der Einrichtungen.
3. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Erreichung der Ziele der SPK.
4. Den einzelnen Vorstandsmitgliedern werden im Vorstand
Querschnittsthemen (wie Internationales, Forschung, Globaler Süden, Föderale Projekte)
zugeordnet, um den Verbund der Stiftung besser zu entwickeln.
5. Der Vorstand wird vom Stiftungsrat ernannt. Er vertritt die Stiftung
gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich, wenn nicht die Satzung etwas
anderes bestimmt. Die weitere Ausgestaltung der Vertretungsbefugnisse wird in der
Satzung geregelt.
6. Der/die Präsident/-in leitet den Vorstand und hat im Vorstand die
Richtlinienkompetenz. Der/die Präsident/-in hat die personalrechtlichen Befugnisse.
7. Der/die Präsident/-in, die Leitung der ZSE und die Leitung der SBB gehören
dem Vorstand für die Dauer ihrer Amtszeit an. Die übrigen Mitglieder werden
auf vier Jahre berufen.
II. Verwaltung
1. Die Einrichtungen der SPK verantworten die ihrem Profil entsprechenden
fachlichen Handlungsfelder und verfügen über die dafür zugewiesenen
Budgets.
2. Um Synergieeffekte zu schaffen, werden Verwaltungsaufgaben von einer
zentralen Serviceeinheit (ZSE) erbracht, deren Aufgabe es ist, Dienstleistungen
(z. B. Justiziariat, Vergaben, Bau) für die SPK-Einrichtungen zu leisten. Dies
setzt voraus, dass die Aufgaben nicht besser in den Einrichtungen erbracht
werden können.
3. Bei der Erledigung von Verwaltungsaufgaben wird folgende
Organisationsstruktur als Matrix angestrebt: Verwaltungsmitarbeitende sind möglichst
dezentral in den Einrichtungen bzw. Standorten angesiedelt. Die ZSE sorgt für die
Einheitlichkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns. Adäquate
Steuerungsmodelle (z. B. Verrechnungsmodelle, Service-Level-Agreements) sind hierfür
noch auszuarbeiten.
III. Die Staatlichen Museen
1. Die Museen und Institute sollen zukünftig autonomer handeln können. Sie
entwickeln im Rahmen der vom Vorstand beschlossenen Gesamtstrategie ihre
Strategien und verwalten die vom Vorstand zugewiesenen Programmbudgets
selbstständig. Sie übernehmen Aufgaben des Personalmanagements. Es gilt die
Maxime, dass sie, auch mit Blick auf die ZSE, so eigenständig wie möglich
und wirtschaftlich sinnvoll handeln sollen.
2. Die einzelnen Häuser der SMB arbeiten administrativ und fachlich
zusammen. Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie museale Fachdienste
sollen sinnvoll gebündelt werden, insbesondere an den drei großen Standorten
Dahlem, Museumsinsel und Kulturforum.
IV. Das Humboldt Forum
Bund und Länder wollen die Zusammenarbeit zwischen dem Ethnologischen
Museum, dem Museum für Asiatische Kunst und der Stiftung Humboldt Forum
verbessern. Hierzu bedarf es eines eigenen Prozesses unter Einbeziehung der
Leitung des Humboldt Forums. In diesem Zusammenhang soll eine
organisatorische Zusammenfassung geprüft werden.
V. Künftige Zusammensetzung des Stiftungsrats und Finanzierung
1. Über die künftige Zusammensetzung des Stiftungsrats soll in einem weiteren
Schritt der Reform beraten werden. Dabei ist auch die Einbeziehung
internationaler Expertise in den Stiftungsrat zu prüfen.
2. Fragen der Finanzierung bedürfen grundsätzlicher Abstimmungen zwischen
Bund und Ländern als Trägern der SPK auf Ebene der Kultur- und
Finanzministerinnen und -minister sowie voraussichtlich der Regierungschefs der
Länder und unterliegen dem Haushaltsvorbehalt. Über die genaue Bemessung und
Finanzierung der von den Beratungen für notwendig erachteten und
realisierbaren Qualitätsverbesserungen ist daher ebenfalls in einem weiteren Schritt der
Reform zu entscheiden. Dem Stiftungsrat sind bis Sommer 2023 Vorschläge
vorzulegen.
VI. Reformkommission und künftige Abstimmungen zur Reform
Die Reformkommission hat mit diesem Grundsatzbeschluss ihre Aufgabe
erfüllt. Die weiteren Arbeiten für die Reform können von Stiftung und Trägern in
den bestehenden Abstimmungsgremien (Stiftungsrat, Referentenkommission,
ad-hoc-AG der Länder mit Bundesbeteiligung und SPK) geleistet werden. Der
Stiftungsrat dankt den Mitgliedern der Reformkommission und den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstellen für die geleistete Arbeit.
VII. Verwaltungsvereinfachung
BKM und BMF werden die Aufsichtstiefe und Steuerung der SPK im Sinne
einer größeren Selbständigkeit verändern und gemeinsam mit der SPK das
Berichtswesen und die Verwaltungsverfahren vereinfachen. Im Jahr 2023 hat der
Stiftungsrat am 13. Juli und am 8. Dezember getagt. Hier wurde über den
Fortgang der Reform berichtet.
c) Was ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der zukünftigen
Finanzierung der SPK, welche Finanzierungsvorschläge wurden dem
Stiftungsrat der SPK vorgelegt, und um welche Summen handelt es sich,
wenn der Stiftungsratsvorsitzende sagt: „Wir brauchen für die künftige
Organisationsstruktur auch Zuwächse, und zwar beim Personal wie
auch bei der finanziellen Ausstattung der Häuser. Hier sind wir aber
mit Bund und Ländern in sehr guten Gesprächen“ (
https://www.preuss
ischer-kulturbesitz.de/meldung/artikel/2023/07/14/stiftungsrat-beschae
ftigt-sich-mit-naechsten-schritten-der-spk-reform.html)?
d) Wurde bereits über die künftige Zusammensetzung des Stiftungsrats
beraten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
e) Wurde bereits über eine mögliche Namensänderung der SPK beraten,
wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, ist dies in Planung?
Die Fragen 5c bis 5e werden gemeinsam beantwortet.
Der aktuelle Stand der Finanzierung der SPK wird sich aus dem
Haushaltsgesetz für das Jahr 2024 ergeben, für die zukünftige Finanzierung wird die BKM
im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025 mit dem BMF beraten.
Die Länder haben bislang signalisiert, eine Erhöhung ihrer Beiträge um 10
Prozent zu ermöglichen, was ca. 3 Mio. Euro entspricht. Die Fragen der
Zusammensetzung des Stiftungsrates, einer eventuellen Namensänderung und
sonstiger im Errichtungsgesetz geregelter Sachverhalte werden im Rahmen der
Novellierung des Stiftungsgesetzes in enger Abstimmung mit den Ländern
behandelt. Eine mögliche organisatorische Zusammenfassung des Humboldt Forums
mit der Stiftung wird im Rahmen der Reform mitgeprüft.
6. Wie ist der Sachstand der Umsetzung des vom Deutschen Bundestag
beschlossenen Mahnmal für die Opfer von kommunistischer
Gewaltherrschaft?
a) Ist es zutreffend, dass bereits ein konkreter Standort (Spreebogen)
ausgewählt wurde (
https://regionalheute.de/standort-fuer-mahnmal-a
n-opfer-des-kommunismus-steht-fest-1671663667/)?
b) Gab es Gespräche zwischen der BKM Claudia Roth und dem
Architekten des auf dem geplanten Standort stehenden „Tempel der
stillschweigenden Kontemplation“, und wenn ja, wer hat diese geführt,
und mit welchem Ergebnis?
c) Wie und wann plant die BKM Claudia Roth, den Ausschuss für
Kultur und Medien im Deutschen Bundestag über den aktuellen
Planungsstand zu unterrichten?
d) Warum sind im BKM-Haushalt 2024 keine Mittel für die
Realisierung des Mahnmals eingestellt?
Die Fragen 6 bis 6d werden gemeinsam beantwortet.
Für das geplante Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der
kommunistischen Diktatur in Deutschland wurde in Abstimmung mit der SED-
Opferbeauftragten, der Bundestiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der
Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft und dem
Mahnmalbeirat der Spreebogenpark als Standort ausgewählt. Die Fläche steht im
Eigentum des Landes Berlin und in der Verfügung des Bezirks Mitte. Die BKM
führt zur Zeit Gespräche mit dem Bezirk Mitte und dem Land Berlin sowie
dem Architekten des Pavillons mit dem Ziel, dass der oben genannte Vorschlag
realisiert werden kann. Der Ausschuss für Kultur und Medien bestimmt
eigenständig darüber, ob und wann er über den Planungsstand und das weitere
Vorgehen unterrichtet werden möchte. Sobald das Vorhaben etatreif ist, wird eine
Veranschlagung im Haushalt der BKM vorgenommen. Hierfür hat die BKM
dadurch vorgesorgt, dass ein Leertitel im Haushalt der BKM aufgenommen
wurde, sodass auf etwaige Bedarfe auch im Haushaltsvollzug flexibel reagiert
werden kann.
7. Welches Ressort ist innerhalb der Bundesregierung federführend
zuständig für den Realisierungsvorschlag „Ort des Erinnerns und der
Begegnung mit Polen“, und wie sieht der konkrete Zeitplan der Umsetzung aus,
und wann werden der Deutsche Bundestag und der Ausschuss für Kultur
und Medien in die Beratung bzw. konzeptionelle Umsetzung mit
einbezogen?
Die BKM ist federführend für den Realisierungsvorschlag des „Ortes des
Erinnerns und der Begegnung mit Polen“ und stimmt sich hierzu innerhalb der
Bundesregierung, aber auch mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages
laufend ab, zuletzt am 21. September 2023.
Zur Zeit wird das im Sommer 2023 vorgestellte Eckpunktepapier zu einem
Realisierungsvorschlag ausgearbeitet, der noch vor der Sommerpause dem
Bundeskabinett zugleitet werden soll.
8. Welchen Zeitplan gibt es für die Realisierung des vom Deutschen
Bundestag beschlossenen „Dokumentationszentrums Zweiter Weltkrieg und
deutsche Besatzungsherrschaft in Europa“ (Bundestagsdrucksache
20/8876), und welche Mittel werden dafür im Haushalt 2024 eingestellt?
Es ist geplant, 2024 den Prozess der Standortfindung für den zukünftigen Bau
weiterzubringen und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einzubeziehen.
Die mit der Planung beauftragte Stiftung DHM hat mit der Vorbereitung der
kuratorischen Prozesse zur Gestaltung der ständigen Ausstellung und der ersten
Wechselausstellungen begonnen. Ebenfalls begonnen wurde der Aufbau der
eigenen Sammlung.
Da das Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 noch nicht
abgeschlossen ist, können zur Höhe der für das „Dokumentationszentrum Zweiter
Weltkrieg und deutsche Besatzungsherrschaft in Europa“ etatisierten Mittel und
dem konkreten Zeitplan noch keine Angaben gemacht werden.
9. Wie ist der Zeitplan für die Realisierung des vom Deutschen Bundestag
beschlossenen „Mahnmals für die im Nationalsozialismus verfolgten und
ermordeten Zeugen Jehovas“ (Bundestagsdrucksache 20/6710)?
Die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas ist von der BKM mit
der Betreuung des Mahnmals, einschließlich der Baubegleitung, beauftragt
worden. Die Planungen für das Mahnmal (Kunstwerk) sind finalisiert. Zurzeit
wird mit den zuständigen Stellen des Landes Berlin der endgültige Standort im
Tiergarten festgelegt. Die Errichtung des Mahnmals wird voraussichtlich
mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen.
10. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Einrichtung eines Archivs
zum Rechtsterrorismus?
a) Wie sieht die konkrete zeitliche Planung für das geplante Archiv zum
Rechtsterrorismus aus, bis wann soll eine Gesamtplanung vorliegen,
und strebt die BKM Claudia Roth weiterhin die Eröffnung eines
solchen Archivs bis November 2024 an (
https://taz.de/NSU-Archiv-der-
Ampel-verzoegert-sich/!5946504/)?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten „Archiv zu Rechtsterrorismus“
haben sich die BKM und die beteiligten Bundesministerien und Bundesländer auf
den Aufbau eines virtuellen Archivs verständigt. Dieses „Themenportal“ soll
unter dem Archivportal-D bei der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB)
eingerichtet werden und deren technische Infrastruktur nutzen. Eine
archivfachliche Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat zur Umsetzung ein Grundkonzept erstellt,
das die Aufgaben und Arbeitsschritte (konzeptionelle und technische
Aufgaben, Überlieferungssicherung, Erschließung und Bereitstellung) zeitlich und
organisatorisch darstellt. Die archivfachliche Struktur sowie die
informationstechnische Umsetzung wird von drei Institutionen (Bundesarchiv, Landesarchiv
Baden-Württemberg und FIZ Karlsruhe) getragen, die alle Erfahrung mit dem
Aufbau von Themenportalen haben. Daneben kommt dem Archiv für
alternatives Schrifttum e. V. (afas) die Funktion des Bindegliedes zu den
Organisationen der sozialen Bewegungen zu.
Das Konzept sieht einen Start im Jahr 2024 und eine Portal-Eröffnung im
November 2024 vor. Dann werden dort Angaben zu den wichtigsten einschlägigen
Beständen aus den staatlichen Archiven zu finden sein. Aufgrund der
komplexen Aufgaben und des zu erwartenden Umfangs der einzubeziehenden
Unterlagen werden die vollständigen Funktionen des Portals für 2030 avisiert.
b) Wie soll das Archiv zum Rechtsterrorismus finanziert werden, wenn
im Haushalt für das Jahr 2024 keine entsprechenden Mittel
veranschlagt sind?
Der Deutsche Bundestag wird Anfang Februar über das Haushaltsgesetz des
Jahres 2024 befinden. Laut Auskunft des Haushaltsausschusses sind darin die
für 2024 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro und eine
Verpflichtungsermächtigung für 2025 in gleicher Höhe vorgesehen. Der
Projektstart steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Beschlussfassung über
den Haushalt 2024.
c) Welche Gespräche fanden wann und mit welchen Ergebnissen
zwischen der BKM Claudia Roth, den Ländern und den beteiligten
Archiven seit Beginn des Jahres 2023 statt?
Am 19. April 2023 hat auf Einladung der BKM eine Ressortbesprechung mit
Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Bundesministerien, der meisten
Bundesländer sowie des Bundesarchivs und des Landesarchivs Baden-
Württemberg stattgefunden. Dabei wurde das von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
erstellte Grundkonzept beraten und weiterentwickelt. Alle bei der Besprechung
vertretenen Länder haben ihre Mitwirkungsbereitschaft erklärt. Am 11.
Dezember 2023 hat auf Einladung des BMI eine Ressortbesprechung NSU-Komplex
auf Leitungsebene stattgefunden, in der von Seiten der BKM auch zum
Sachstand des Vorhabens „Archiv zu Rechtsterrorismus“ vorgetragen wurde.
Daneben stehen BKM und Bundesarchiv ständig in einem themenbezogenen
Austausch, ebenso wie Bundesarchiv und Landesarchive.
d) Wie stellt die BKM Claudia Roth sicher, dass es keine
Doppelstrukturen zwischen dem geplanten Archiv und dem sich in Thüringen im
Aufbau befindenden NSU (Nationalsozialistischer Untergrund)-Archiv
entstehen?
Das „Archiv zu Rechtsterrorismus“ geht thematisch deutlich über die
Aufarbeitung der NSU-Verbrechen und geplante NSU-Dokumentationszentren hinaus.
Da das Archiv zu Rechtsterrorismus als virtuelles Archiv bzw. Themenportal
umgesetzt werden soll, ist schon eine örtliche Zusammenführung mit dem in
Thüringen vorgesehenen Archiv- und Dokumentationszentrums zum NSU-
Komplex ausgeschlossen. An die Angebote des Virtuellen Archivs zum
Rechtsterrorismus werden aber die u. a. in Thüringen geplanten Dokumentations- und
Erinnerungsorte der Länder anknüpfen können.
11. Wie ist der Stand des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geforderten „Plenums Kultur“, und
warum erfolgte bislang, entgegen der Zusage seitens BKM Claudia Roth,
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5402), keine Einbindung des Deutschen Bundestages bzw.
des Ausschusses für Kultur und Medien?
Die Entwicklungen der vergangenen beiden Jahre, die Kumulation der Krisen –
insbesondere der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und seine
Auswirkungen, die Energiekrise sowie nunmehr der Terrorangriff der Hamas auf Israel
und dessen Auswirkungen auch in Deutschland – haben die Anforderungen an
eine enge Abstimmung zwischen den am kulturellen Leben Beteiligten
verändert. So hat sich insbesondere in der Corona- und der Energiekrise der Jahre
2020 bis 2023 die enge Abstimmung und gemeinsame Arbeit zwischen Bund,
Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden an Verwaltungsvereinbarungen
und zu entsprechenden Hilfsfonds sehr bewährt, das gilt mit Blick auf die
Folgen des Hamas-Terrorangriffs auf Israel auch für die Abstimmungen mit
jeweils rund 100 bundesgeförderten Einrichtungen sowie mit den Ländern. Diese
der gesellschaftlichen und politischen Situation angemessenen Ad-hoc-Formate
zur Bewältigung der aktuellen kulturpolitischen Herausforderungen werden
fortgesetzt.
12. Welche Themen standen neben den Klimastandards und der Reform der
Beratenden Kommission auf der Tagesordnung des kulturpolitischen
Spitzengespräches zwischen der BKM Claudia Roth und den
Spitzenverbänden im Bundeskanzleramt am 11. Oktober 2023, und zu welchem
konkreten Zeitpunkt hat die BKM Claudia Roth zu diesem Treffen
eingeladen?
Neben den beiden genannten Themen standen der Bericht des Vorsitzenden aus
der 10. Kulturministerkonferenz, der Umgang mit Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten (konkret: die Aktualisierung der „Ersten Eckpunkte zum
Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ sowie die Umfrage zu
menschlichen Überresten in den Sammlungen), die kontinuierliche Beratung
zur Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sowie der TOP
„Verschiedenes“ (Themen im Gespräch waren der KulturPass und die Maßnahmen im
Kulturbereich zur Bewältigung der Energiekrise) auf der Tagesordnung. Die
Gespräche finden in einem festen Turnus statt, das konkrete Datum wird jeweils
im vorhergehenden Gespräch, hier am 15. März 2023, beschlossen. Eine
Tagesordnung wird zeitnah vor dem Gespräch, hier am 20. September, versandt.
13. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgeschriebenen
und mehrfach angekündigten Prüfung einer Förderung unabhängiger
Verlage, insbesondere auch bezüglich potenzieller Förderadressaten und
einer staatsfernen und meinungsneutralen Förderung?
Unter Vorbehalt des Beschlusses des Deutschen Bundestages werden im
Haushalt der BKM 2024 keine zusätzlichen Mittel für eine Förderung unabhängiger
Verlage veranschlagt sein. Die Prüfung neuer Fördermodelle wird daher in zwei
Stufen erfolgen. Zunächst werden Anpassungen des aktuellen Fördermodells
(Verlagspreis), sodann werden die Überlegungen für eine strukturelle
Verlagsförderung wieder aufgenommen.
a) Wann und mit welchen Branchenvertretern und politischen Akteuren
hat sich die BKM Claudia Roth in den letzten zwei Jahren bezüglich
der Prüfung einer Förderung unabhängiger Verlage getroffen (bitte
einzeln auflisten)?
Zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2023 haben folgende
Gespräche auf Leitungsebene der BKM stattgefunden:
• Gespräch mit Peter Kraus vom Cleff und Birgit Reuss, Geschäftsführer und
Leiterin des Berliner Büros des Börsenvereins des deutschen Buchhandels
(BöV), am 10. Mai 2022
• Gespräch mit Peter Kraus vom Cleff am 13. Januar 2023
• Gespräch mit Peter Kraus vom Cleff und Birgit Reuss am 9. Juni 2023
• Gespräch mit Kulturministerin Ina Brandes, NRW, am 22. Juni 2023
• Gespräch u. a. mit Bundesminister Robert Habeck am 12. Oktober 2023
(„Buchgipfel“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
• Gespräch mit dem Vorstand der Kurt Wolff Stiftung (Dr. Katharina E.
Meyer (Vorsitzende), Sarah Käsmayr und Daniel Beskos) auf der
Frankfurter Buchmesse am 18. Oktober 2023
• Gespräch mit Peter Kraus vom Cleff am 26. Januar 2024
b) Wie bewertet die BKM Claudia Roth die in der Schweiz etablierte
modulare Verlagsförderung, und sieht sie eine mögliche Übertragbarkeit
auf Deutschland (
https://www.buchreport.de/news/strukturelle-verlags
foerderung-auf-wiedervorlage/)?
Die in der Schweiz etablierte modulare Verlagsförderung ist aus Sicht der BKM
ein geeignetes Modell zur Unterstützung des Schweizer Buchmarktes.
c) Hat die BKM Claudia Roth in Antwort auf die Vorschläge des
Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (
https://www.boersenverein.de/po
litik-positionen/strukturelle-verlagsfoerderung/) eigene Eckpunkte
einer möglichen Verlagsförderung entwickelt, oder unterstützt sie
diese?
Die BKM bewertet das Konzept grundsätzlich positiv. Mit der von BKM in
Auftrag gegebenen Studie der DIW Econ zur Verlagsförderung bietet es eine
gute Grundlage für weitere Prüfungen.
14. Wie ist der Sachstand bezüglich der im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten Fortschreibung
der Gedenkstättenkonzeption des Bundes und dem von BKM Claudia
Roth angekündigten „Rahmenkonzept Erinnerungskultur“ (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagesdrucksache
20/5402)?
a) Wann und mit welchen relevanten Akteuren auf Bundes- und
Landesebene hat sich die BKM Claudia Roth im Jahr 2023 bezüglich der
Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes bzw. eines
Rahmenkonzeptes Erinnerungskultur getroffen (bitte einzeln
auflisten)?
Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet.
Bei der Neufassung des Rahmenkonzeptes Erinnerungskultur (Arbeitstitel)
bezieht die BKM die relevanten Akteure aus Zivilgesellschaft,
Gedenkstättenarbeit und Wissenschaft in einen breiten Diskussionsprozess mit ein.
b) In welcher Form „soll Menschen mit Migrationsgeschichte die
Möglichkeit gegeben werden, ihre eigenen Erfahrungen und Perspektiven
in die Fortentwicklung einer gemeinsamen Erinnerungskultur
einzubringen“, und sieht die BKM Claudia Roth angesichts der jüngsten
Entwicklungen im Nahen Osten die Notwendigkeit, evtl. bereits
bestehende Pläne anzupassen oder zu überarbeiten?
Bei der Neufassung des Rahmenkonzeptes Erinnerungskultur (Arbeitstitel)
bezieht die BKM auch migrantische Organisationen ein. Formate und Inhalte der
Vermittlungsarbeit sollen an heterogene Zielgruppen angepasst werden und
zudem auf das veränderte Rezeptionsverhalten der verschiedenen
Adressatengruppen eingehen.
c) Welche „diversifizierten und intensivierten” Überlegungen hat die
BKM Claudia Roth hinsichtlich der Abbildung der sogenannten
Euthanasie-Morde sowie der Zwangssterilisationen während der
nationalsozialistischen Diktatur in der Fortschreibung der
Gedenkstättenkonzeption?
Die BKM fördert gemeinsam mit dem jeweiligen Sitzland institutionell die
Gedenkstätte am historischen Ort der Heilanstalt Pirna-Sonnenstein und die
Gedenkstätte für die Opfer der „Euthanasie“-Morde in Brandenburg an der Havel.
Zudem unterstützt die BKM derzeit den Ausbau von zwei weiteren
Gedenkstätten zu „Euthanasie“-Morden (Lüneburg und Hadamar), eine dritte
Projektförderung wird derzeit vorbereitet (Grafeneck). Im Rahmen der Novellierung der
Gedenkstättenkonzeption wird insbesondere die Bildungs- und
Vermittlungsarbeit in diesem Themenbereich weitergeführt und diversifiziert werden. Dazu
trägt auch das modernisierte Förderprogramm „Jugend erinnert“, das dieses
Jahr erstmals ausgeschrieben wird, bei.
d) Wann werden der Deutsche Bundestag und der Ausschuss für Kultur
und Medien im Deutschen Bundestag über die Fortschreibung der
Gedenkstättenkonzeption und das Rahmenkonzept Erinnerungskultur
unterrichtet?
Die Abstimmungsprozesse zur Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption
werden voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 abgeschlossen sein. Der
Kulturausschuss beschließt eigenständig über seine Tagesordnung und auch
darüber, wann er über den Stand der Überlegungen der BKM unterrichtet werden
möchte.
e) Wie ist der Sachstand beim Konzept für einen Lern- und
Erinnerungsort Kolonialismus, und wann und mit welchen gesellschaftlichen und
politischen Akteuren hat sich die BKM Claudia Roth im Jahr 2023 zur
Konzeption eines Lern- und Erinnerungsorts Kolonialismus getroffen
(bitte einzeln auflisten)?
Die BKM steht hierzu mit zahlreichen gesellschaftlichen und politischen
Akteuren im Austausch. Das Konzept wird dem Ausschuss für Kultur und Medien
des Deutschen Bundestages vorgelegt, sobald dafür alle in Deutschland bereits
bestehenden zivilgesellschaftlichen Initiativen in den Blick genommen wurden
und sich parallel dazu ein internationales Expertenteam mit der Frage befasst
hat, wie ein Lern- und Erinnerungsort Kolonialismus im 21. Jahrhundert
aussehen sollte.
15. Wie ist der Sachstand bei dem Vorhaben, eine „Agentur für
Internationale Museumskooperation“ zu errichten?
a) Wann und mit welchen Akteuren haben sich das Auswärtige Amt
und die BKM Claudia Roth im Jahr 2023 zum Thema „Agentur für
Internationale Museumskooperation“ getroffen (bitte einzeln
auflisten)?
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des Kulturpolitischen Spitzengesprächs am 18. März 2023 hat das
Auswärtige Amt (AA) die Länder über den Planungsstand zur „Agentur für
Internationale Museumskooperation“ (AIM) unterrichtet. An dem Gespräch
haben neben Vertreterinnen und Vertretern von BKM und AA
Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder teilgenommen. Das Gespräch zum Stand
der Planungen wurde am 20. April 2023 in einem kleineren Kreis mit
Vertreterinnen und Vertretern von AA, BKM und Ländern fortgesetzt.
b) Wo soll die „Agentur für Internationale Museumskooperation“ örtlich
und haushalterisch angesiedelt werden?
Sitz der „Agentur für Internationale Museumskooperation“ wird Berlin sein.
Haushälterisch wird die Museumsagentur im Haushalt des Auswärtigen Amtes
angesiedelt.
c) Welche Governance-Struktur mit welchem Stellenbedarf wird die
„Agentur für Internationale Museumskooperation“ haben?
Organe der „Agentur für Internationale Museumskooperation“ (AIM) sind laut
Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die
Geschäftsführung. Zudem sind ein beratender Beirat sowie eine fachlich
besetzte Jury vorgesehen. Die AIM wird über einen eigenen Personalkörper
verfügen. Der Aufbau der Agentur sieht nach Einstellung der Geschäftsführung
die Erstellung eines Stellenplans vor, der vom Bundesministerium der Finanzen
(BMF) genehmigt werden muss. Mittelfristig soll ein Personalbestand von ca.
25 Stellen angestrebt werden. Ein Auswahlverfahren für die Besetzung der
Geschäftsführung der AIM wurde im ersten Halbjahr 2023 durchgeführt und ist
noch nicht abgeschlossen.
16. Welche Projekte wurden im Rahmen von „TheMuseumsLab“ in den
Jahren 2021, 2022 und 2023 durchgeführt (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie viele Stipendiaten wurden bisher gefördert?
b) Wie sieht die weitere Konzeption dieses Programms aus?
c) Weshalb ist die offizielle Internetseite des „TheMuseumsLab“
(
https://themuseumslab.org/) nicht abrufbar (Stand: 7. November
2023)?
Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet.
Das 2021 gegründete Programm TheMuseumsLab ist ein zukunftsweisendes
Austausch- und Weiterbildungsprogramm für beidseitiges Lernen und
Wissensaustausch für afrikanische und europäische Nachwuchsführungskräfte im
Bereich Museumsmanagement.
TheMuseumsLab bietet jährlich drei Module an:
• Modul 1: Online-Seminare
• Modul 2: Präsenzphase in Berlin: Workshops und Fachvorträge an
Partnermuseen
• Hospitationsphase/Residencies an europäischen und afrikanischen Museen
• Modul 3: Präsenz-Seminare und Projektarbeit an einem Museum in Afrika
(2021 fand Modul 3 noch in Berlin statt, 2022 in Kapstadt/Südafrika und
2023 in Nairobi/Kenia)
In den Programmjahren 2021 bis 2023 nahmen 145 Stipendiaten aus Museen
und Kultureinrichtungen aus 21 afrikanischen und 15 europäischen Ländern
teil. Der Programmablauf mit den 3 Modulen und der Hospitationsphase wird
auch künftig beibehalten.
Die Internetseite des TheMuseumsLab-Programms läuft über einen Server des
Museums für Naturkunde in Berlin (MfN). Das Museum ist Mitte Oktober
Opfer eines gezielten Hackerangriffs geworden, mit dem noch weitere Teile der
digitalen Infrastruktur des Museums beschädigt wurden. Zum aktuellen
Zeitpunkt ist nicht genau abzusehen, ab wann die relevanten Systeme wieder zur
Verfügung stehen.
17. Wann und wie erfolgt die konkrete Umsetzung der von der BKM Claudia
Roth für kommendes Jahr 2024 angekündigten Mindesthonorare für
freischaffende Künstlerinnen und Künstler (vgl.
https://www1.wdr.de/kultur/
kulturnachrichten/claudia-roth-basishonorare-freie-kuenstler-100.html)?
a) Weshalb wurden die Mindesthonorare nicht bereits eingeführt
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5402)?
b) Unter welchen Gesichtspunkten erfolgt die Berechnung der
Honoraruntergrenzen?
c) Zielt die BKM Claudia Roth mit der Einführung von Basishonoraren
auf eine Erhöhung des jährlichen Durchschnittseinkommens von in
der Künstlersozialkasse versicherten freischaffenden Künstlerinnen
ab, und wenn ja, wie hoch sollte dieses mindestens liegen?
Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit führt die BKM Gespräche mit Berufsverbänden und Gewerkschaften
der Kreativschaffenden, um ab 2024 Vorgaben zu Mindesthonorierungen
freischaffender Künstlerinnen, Künstler und Kreativer in ihre Förderrichtlinien
aufzunehmen. Bereits jetzt ist dies in einigen Zusammenhängen der Fall, soll
aber zur Stärkung der Kultur- und Kreativschaffenden deutlich ausgeweitet
werden. Inhaltliche Orientierung bieten dabei sowohl die von einer
Expertenkommission im Auftrag der KMK entwickelte Matrix zu Honoraruntergrenzen
als auch die Empfehlungen der einschlägigen Berufsverbände. Einrichtungen
und Projekte, die Gelder der BKM erhalten, müssen förderfähige
Honorarkosten dann entsprechend bemessen und gewähren. Der BKM ist es besonders
wichtig, dass ihr konkretes Vorgehen von den Kreativschaffenden als
zweckmäßig empfunden und von ihnen gestützt wird.
18. Wie ist der Sachstand bei der im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten „Bundesstiftung
Industrielles Welterbe“?
a) Wann und mit welchen Akteuren hat sich die BKM Claudia Roth im
Jahr 2023 zum Thema „Bundesstiftung ‚Industrielles Welterbe‘“
getroffen und ausgetauscht, und mit welchem Ergebnis (bitte einzeln
auflisten)?
b) Wie viele Personalstellen der BKM Claudia Roth sind mit dem
Vorhaben zu Errichtung einer Bundesstiftung „Industrielles Welterbe“
betraut?
c) Wann wird die BKM Claudia Roth den Ausschuss für Kultur und
Medien im Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der von ihr
initiierten Bestandsaufnahme zum Thema „Bundesstiftung ‚
Industrielles Welterbe‘“ unterrichten (vgl.
https://industriekultur.berlin/wp-con
tent/uploads/PM-Bundesstiftung-Industriekultur.pdf)?
Die Fragen 18 bis 18c werden gemeinsam beantwortet.
Auf Initiative der Vorsitzenden des Kulturausschusses des Deutschen
Bundestages und unter Beteiligung der BKM fand im Dezember 2023 der Auftakt zu
einer Gesprächsreihe statt, die das Thema Industriekultur in seiner inhaltlichen
Vielfalt beleuchten soll. Thema des ersten Gespräches waren die Stätten der
Industriekultur als Orte kultureller und wirtschaftlicher Neunutzung. Die BKM
wird in enger Abstimmung mit den Initiatoren dieser Workshops und nach
ergänzenden Hintergrundgesprächen zum Thema mit unterschiedlichen Akteuren
der Industriekultur, Ministerien, Parlamentariern und Verbänden, in
Auswertung der thematischen Impulse ausloten, wie das Thema von Seiten des Bundes
inhaltlich und strukturell sinnvoll in die bestehende Förderstruktur eingepasst
werden kann. Schon jetzt fördert der Bund – neben den Ländern – mit
erheblichen Mitteln Stätten der Industriekultur. Die BKM wird im Zusammenhang mit
den zahlreichen schon bestehenden Förderinstrumenten, Netzwerken und
Initiativen mögliche Aufgabe und Struktur einer neuen bundesseitigen Initiative
beschreiben, aus der sich auch die Ansatzpunkte für das Bundesinteresse ergeben.
Dieses könnte darin bestehen, als „Labor der Zukunft“ übergeordnete
gesellschaftlich relevante Fragen im postkarbonen Zeitalter zu thematisieren
(Umgang mit Ressourcen, Klimafolgen, soziale Auswirkungen des Welthandels,
Nachhaltigkeit, Wasserwirtschaft, Vermittlung technischen Wissens), die nicht
nur den engeren Kreis von Weltkulturerbestätten betreffen, sondern eine
Vielzahl von Akteuren und deren Besucherinnen und Besucher im gesamten
Bundesgebiet. Zurzeit sind in die Gespräche zwei leitende Mitarbeiter bei der BKM
eingebunden. Über die Ergebnisse des geplanten Konzeptionsworkshops kann
nach dessen Abschluss auch dem Parlament berichtet werden.
19. Zu welchen konkreten inhaltlichen Themen steht die BKM Claudia Roth
hinsichtlich der Thematik „Kritische Infrastruktur“ in „engem
Austausch“ mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5402)?
a) Sind der BKM Claudia Roth Cyberangriffe auf Kultur- und
Medieneinrichtungen in Deutschland in den Jahren 2022 und 2023 bekannt?
b) Sind der BKM Claudia Roth Desinformationskampagnen gegen
Kultur- und Medieneinrichtungen in Deutschland in den Jahren 2022 und
2023 bekannt?
c) Mit welchen Kultur- und Medieneinrichtungen steht oder stand die
BKM Claudia Roth diesbezüglich im vergangenen Jahr im Kontakt
(bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 19 bis 19c werden gemeinsam beantwortet.
Die BKM steht hinsichtlich der Thematik „Kritische Infrastruktur“ derzeit
insbesondere zu den Themen KRITIS-Dachgesetz und Aufrechterhaltung der
Staats- und Regierungsfunktion in engem Austausch mit dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Die Fragen 19a bis 19c werden mit einem als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuften Teil beantwortet, der als Anlage beigefügt ist.*
20. Ist die BKM Claudia Roth der Auffassung, dass der Bereich „Kultur und
Medien“ im vorliegenden Referentenentwurf (
https://www.bmi.bund.de/
SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerf
e/KM4/KRITIS-DachG.pdf;jsessionid=B50037525A6E7495A66FCF0B
A48A6AED.1_cid340?__blob=publicationFile&v=3) für das KRITIS
(Kritische Infrastrukturen)-Dachgesetz (KRITIS-DachG) „angemessen
einbezogen“ wurde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5402)?
a) Wann, mit wem und mit welchem Standpunkt hat sich die BKM
Claudia Roth diesbezüglich innerhalb der Bundesregierung
ausgetauscht (bitte einzeln auflisten)?
b) Setzt sich die BKM Claudia Roth für Änderungen im vorliegenden
Referentenentwurf ein, und wenn ja, für welche?
c) Ist die BKM Claudia Roth der Auffassung, dass Kulturorte in § 2
KRITIS-DachG als „wichtige“ bzw. „besonders wichtige
Einrichtung“ aufgenommen werden sollten, und wenn nein, warum nicht?
d) Setzt sich die BKM Claudia Roth dafür ein, in die Aufzählung (§ 15
KRITIS-DachG) von Bundesministerien, mit denen das
Bundesministerium des Innern und für Heimat einvernehmlich bestimmt,
welche Infrastrukturen und Einrichtungen als kritisch anzusehen
sind, aufgenommen zu werden, und wenn nein, warum nicht?
e) Setzt sich die BKM Claudia Roth dafür ein, dass „Kultur und
Medien“ als eigenständiger Sektor unter § 15 KRITIS-DachG aufgeführt
werden, und wenn nein, warum nicht?
g) Wann wird der Kabinettsbeschluss für das KRITIS-Dachgesetz
erfolgen?
Die Fragen 20 bis 20g werden gemeinsam beantwortet.
Das KRITIS-Dachgesetz wird derzeit innerhalb der Bundesregierung
abgestimmt. Die Fragestellung unterfällt damit dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung, da die Willensbildung der Bundesregierung noch nicht
abgeschlossen ist. Die gemeinsame Auffassung der Bundesregierung wird sich aus
dem Kabinettbeschluss über den Gesetzentwurf ergeben.
f) In welcher Frequenz überprüft die BKM Claudia Roth die Listen des
Verzeichnisses für national wertvolles Kulturgut auf ihr Aktualität und
Vollständigkeit?
Es gibt 16 einzelne, von den Bundesländern geführte Verzeichnisse national
wertvollen Kulturgutes. Die BKM stellt mit der „Datenbank geschützter
Kulturgüter“, welche auf dem Webportal zum Kulturgutschutz unter
www.kuturgut
schutz-deutschland.de einsehbar ist, lediglich die Plattform zur
Veröffentlichung dieser Länderverzeichnisse. Die Überprüfung von Aktualität und
Vollständigkeit liegt nicht in der Zuständigkeit der BKM.
* Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
21. Welche Governance-Struktur hat die Deutsche-Welle-Akademie für die
„Hannah-Arendt-Initiative“ entwickelt?
Die Deutsche Welle Akademie wurde beauftragt, Vorschläge zur Steuerung und
Koordinierung der Hannah-Arendt-Initiative (HAI) und deren Programmlinien
zu entwickeln (sog. „Governance-Struktur“). BKM und AA haben sich auf
folgende Kernelemente der „Governance-Struktur“ der HAI verständigt:
• BKM und AA sind für die von ihnen geförderten Programmlinien Inland
bzw. Ausland verantwortlich.
• Die HAI als Initiative der Bundesregierung ist offen für die Beteiligung
weiterer Bundesressorts und Partner.
• Eine Koordinierungsstelle soll das Funktionieren und Zusammenwirken der
HAI als Gesamtinitiative vertiefen.
• Ein Austausch zwischen allen Netzwerkpartnern und den beteiligten
Ressorts findet in regelmäßigen Jour Fixes statt.
a) Welche Projekte und wieviel Journalisten wurden durch die Hannah-
Arendt-Initiative im Jahr 2023 gefördert (bitte einzeln auflisten)?
Im Jahr 2023 wurden folgende Projekte durch die Hannah-Arendt-Initiative
gefördert:
• Aufbau russischer, belarussischer und ukrainischer Medien im Exil in
Deutschland
• Projektdurchführende Organisation: European Fund for Journalism in
Exile (JX Fund)
• Anzahl der Medienschaffenden, die 2023 von Maßnahmen des
Förderprogramms profitierten: 1 386
• Voices of Ukraine
• Projektdurchführende Organisation: Europäisches Zentrum für Presse-
und Medienfreiheit (ECPMF)
• Anzahl der Medienschaffenden, die 2023 von Maßnahmen des
Förderprogramms profitierten: 862
• Fellowship for Critical Voices
• Projektdurchführende Organisation: Media in Cooperation and
Transition (MiCT)
• Anzahl der Medienschaffenden, die 2023 von Maßnahmen des
Förderprogramms profitierten: 389
• Space for Freedom
• Projektdurchführende Organisation: Deutsche Welle Akademie
• Anzahl der Medienschaffenden, die 2023 von Maßnahmen des
Förderprogramms profitierten: 192.
b) Welche strukturellen oder programmatischen Veränderungen der
Hannah-Arendt-Initiative planen die BKM Claudia Roth und das
Auswärtige Amt (AA) angesichts der Mittelkürzungen für das
Haushaltsjahr 2024?
In der Programmlinie Inland der BKM, staatsfern umgesetzt durch den JX
Fund, kann mit dem im Regierungsentwurf 2024 vorgesehenen Ansatz der
Grundbedarf gedeckt werden. Die bestehenden Projekte sollen weitergeführt
werden, müssen allerdings unter diesen Voraussetzungen angepasst werden,
sodass unter Umständen keine strukturelle Erweiterung auf neue Krisenregionen
erfolgen kann. Ein sogenannter Flexfund soll aber flexibel auf akute neue
Krisenherde reagieren können.
In der Programmlinie Ausland, staatsfern umgesetzt durch das Europäische
Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF), Media in Cooperation and
Transition (MiCT) und Deutsche Welle Akademie, fördert das Auswärtige Amt
soweit wie möglich Medienschaffende in den Heimatländern, vor allem aber
Exil-Medienschaffende in sogenannten „regionalen Hubs“ in Nachbarländern.
Schwerpunkte der Förderung bleiben Exil-Medienschaffende aus Afghanistan,
Russland, Belarus, Ukraine und seit 2023 auch aus Myanmar und Sudan. Da
der Bundeshaushalt 2024 noch nicht verabschiedet ist, kann noch keine
Aussage darüber getroffen werden, in welcher Höhe Mittel zur Verfügung gestellt
werden können.
22. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die BKM Claudia Roth die
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Kunst und Kultur
insbesondere hinsichtlich der Förderung von Kulturschaffenden mit Behinderungen
und der Barrierefreiheit von Kunst- und Kulturorten im Jahr 2023
gestärkt?
Zusätzlich zur Regelförderung fördert die BKM mit dem Förderprogramm
„Vermittlung und Integration“ alljährlich mit 1,5 Mio. Euro Modellprojekte zur
kulturellen Teilhabe. Inklusion ist darin fester Bestandteil. So setzt sie einen
Anreiz und unterstützt kulturelle Einrichtungen, um die Teilhabe von Menschen
mit Behinderung an Kunst und Kultur weiter zu stärken. Gefördert werden
mehrjährige, strukturbildende Vorhaben mit jeweils bis zu 300 000 Euro.
Konkret sind hier folgende Projekte zu nennen:
• „Nie wieder Krieg – Ein Sportstück“ des RambaZamba e. V.
(Fördersumme: 120 000 Euro, Förderjahr 2023)
• „Teilhabe schaffen – neue inklusive Vermittlungsangebote“ der Stiftung
Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen (Fördersumme: 224 250 Euro,
Förderjähr: 2023 bis 2024)
• „Konzert für alle“ der Berliner Rundfunk Orchester und Chöre GmbH
(Fördersumme: 290 000 Euro, Förderjahr: 2021 bis 2024)
• „Zugängliches Theater“ der Münchner Kammerspiele (Fördersumme:
300 000 Euro, Förderjahr: 2021 bis 2024)
• „Verbund Inklusion“ der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik
Deutschland GmbH (Fördersumme: 300 000 Euro, Förderjahr: 2018 bis
2023)
Leuchtturmprojekt BKM-geförderter Einrichtungen:
• „Programm für inklusive Kunstpraxis – pik“ der Kulturstiftung des Bundes
(KSB) (Fördersumme: 3,9 Mio. Euro, Förderjahr: 2022 bis 2025).
23. Wie ist der Umsetzungsstand der im Nationalen Aktionsplan 2.0 der
Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention verankerten
Maßnahmen im Bereich Kultur (bitte einzeln mit entsprechendem
Zeitplan auflisten)?
a) Welche Maßnahmen sind abgeschlossen?
b) Welche Maßnahmen sind neu hinzugekommen?
Die Fragen 23 bis 23b werden gemeinsam beantwortet.
Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) wurde mit dem im Mai 2021 veröffentlichten Statusbericht
fortgeschrieben. Neue Maßnahmen der BKM werden fortlaufend in den digitalen
Katalog aufgenommen. Der aktuelle Maßnahmenkatalog ist unter
www.gemein
sam-einfach-machen.de abrufbar.
c) Weshalb wird bei zahlreichen Maßnahmen keine Evaluation
durchgeführt (z. B. „Kultur im Kleisthaus”, „Das inklusive Museum. Leitfaden
zu Barrierefreiheit und Inklusion”, „Konzert für alle”)?
Eine interne Erfolgskontrolle nach den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23
und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) findet bei jeder Maßnahme statt
und erfüllt grundlegende Merkmale einer Evaluation. Bei jeder Maßnahme eine
Evaluation mit zu fördern, würde zahlreiche Mittel binden, die dann nicht für
Projekte im Bereich Inklusion zur Verfügung stünden.
d) Hält die BKM Claudia Roth eine Evaluation und Fortschreibung der
zehn Jahre alten Handreichung „Das inklusive Museum. Leitfaden zu
Barrierefreiheit und Inklusion” für sinnvoll oder notwendig?
Dies ist aus Sicht der BKM nicht mehr notwendig. Die
Abschlussdokumentation „Inklusion im Museum. Ein Ideenboard zu Changeprozessen“ aus dem
Projekt Verbund Inklusion ist als ausreichende Aktualisierung anzusehen.
e) Welchen Austausch hatte die BKM Claudia Roth in den vergangenen
beiden Jahren mit Mitgliedern des „Netzwerks Kultur und Inklusion”?
Die BKM ist im regen Austausch mit dem „Netzwerk Kultur und Inklusion“.
f) Wieso sind auf der Webseite des „Netzwerks Kultur und Inklusion”
keine aktuelleren Informationen als solche aus dem Jahr 2021 zu
finden?
Das Netzwerk befindet sich aktuell in einem Umstrukturierungsprozess.
g) Welche Vorschläge des „Netzwerks Kultur und Inklusion” hat die
BKM Claudia Roth bereits umgesetzt oder plant sie umzusetzen?
Die Vorschläge des „Netzwerks Kultur und Inklusion“ richten sich nicht an die
BKM.
h) Wurde die Maßnahme „Barrierefreie Zugänglichkeit von Kinofilmen”
bereits evaluiert, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein,
wann wird dies geschehen?
Die Maßnahme wurde verpflichtend im Filmförderungsgesetz umgesetzt. Eine
gesonderte Evaluierung der Maßnahme ist nicht vorgesehen.
24. Wie hoch liegt der Anteil barrierefreier Angebote am Programm der
Deutschen Welle (DW) (bitte einzeln nach den Kategorien Untertitel,
Gebärdensprache, Audiodeskription und Leichte Sprache auflisten)?
a) In welchem Umfang ist das digitale Sprachlernangebot der
Deutschen Welle barrierefrei nutzbar?
Die Fragen 24 und 24a werden gemeinsam beantwortet.
Aktuelle Schwerpunkte sind die Untertitelung des audiovisuellen
Programmangebots sowie die barrierefreie Gestaltung des Online-Angebots der Deutschen
Welle (DW). Alle DW-Redaktionen müssen seit dem 1. November 2023
mindestens ein Viertel der veröffentlichten Videos mit Untertiteln versehen. Dieser
Anteil soll 2024 auf 50 Prozent und 2025 auf mindestens 90 Prozent erhöht
werden. Laut DW ist der Anteil auf Drittplattformen höher, da dort
hochgeladene Videos z. T. automatisch untertitelt werden. Bei den über 4 000 lokalen TV-
und Radiosendern, Plattform- und Infrastrukturbetreibern sowie Institutionen
und Organisationen, mit denen die DW als Distributoren ihrer Inhalte weltweit
zusammenarbeitet, ist das Maß der Barrierefreiheit sehr unterschiedlich. Im
Bereich der Gebärdensprache verfügt die DW über das inklusive Format „Sehat
Talk“ (Indian Sign Language) und einzelne inklusive Videos des TikTok-
Formats „Berlin Fresh“ (American Sign Language). Ein regelmäßiges Angebot in
Gebärdensprache oder Leichter Sprache sowie die Entwicklung eines
entsprechenden Pilotprojekts werden derzeit von der DW geprüft. Aktuell verfügt die
DW über kein Format mit Audiodeskription.
Einzelheiten der Barrierefreiheit des Online-Angebots sind abrufbar unter:
https://www.dw.com/de/erkl%C3%A4rung-zur-barrierefreiheit/a-53922532.
Rund 80 Prozent der Videoinhalte des Deutsch-Lernangebotes der DW „DW
Learn German“ werden untertitelt. Nicht untertitelt sind die Formate „ABC-
Kur“ und „Deutschtrainer“ (Wortschatztraining mit Slideshows), da eine
Untertitelung der didaktischen Konzeption zuwiderliefe. Außerdem werden in allen
Formaten – außer „ABC-Kurs“ und „Harry“ (animiertes Hörspiel) –
Alternativtexte zu Bildern bereitgestellt. Alle seit 2017 produzierten Begleitmaterialien
zum Deutsch-Lernangebot (Manuskripte, Wortschatz- und
Grammatikerklärungen, Aufgaben) stehen als barrierearme PDFs zum Herunterladen zur
Verfügung. Für „Nicos Weg“ (Basissprachkurs der DW) soll zukünftig jedes Video
mit Audiodeskription angeboten werden. Bei der Registrierung für die
Plattform „DW Learn German“ haben Nutzer grundsätzlich die Möglichkeit
anzugeben, ob z. B. eine Seh- oder Hörbehinderung vorliegt. Entsprechend dieser
Auswahl werden einzelne Seiten ausgeblendet, die im jeweiligen Sinne als
nicht barrierefrei eingestuft wurden.
25. Wieso befasst sich der Untersuchungsbericht zu den Mobbingvorwürfen
gegen die Direktion der Arolsen Archives nur mit Vorfällen der
vergangenen zwei Jahre, statt die vergangenen sieben Jahre, aus denen es
ebenfalls Vorwürfe gibt, in den Blick zu nehmen (vgl.
https://www.hessensch
au.de/tv-sendung/arolsen-archives-direktorin-antwortet-auf-vorwuerfe,vi
deo-189676.html)?
Die Entscheidung, den Untersuchungszeitraum zu beschränken, wurde im
Konsens durch den Internationalen Ausschuss getroffen, in dem alle elf
Mitgliedstaaten des die Arolsen Archives gründenden internationalen Abkommens
vertreten sind. Der Entscheidung lagen folgende Überlegungen zu Grunde:
Zum einen sind arbeitsrechtliche Reaktionen (ggf. Abmahnung, Kündigung)
nach Ablauf von etwa zwei Jahren nach Auftreten eines zu beanstandenden
Verhaltens in der Regel kaum noch möglich. Zum anderen hätte die Aufklärung
weiter zurückliegender Vorgänge den Abschluss der Untersuchung und ihre
Bewertung erheblich verzögert und erschwert, was einen zügigen und fundierten
Aufklärungsprozess verhindert hätte.
Dem Internationalen Ausschuss waren bei seiner Entscheidung keine
inhaltlichen Einzelheiten aus der Untersuchung bekannt, da sie noch andauerte. Die
Entscheidung, den Untersuchungszeitraum einzuschränken, konnte daher nicht
mit Blick auf konkrete Vorwürfe getroffen worden sein.
a) Wieso hat der Internationale Ausschuss (IA) im August 2023
entschieden, den Untersuchungsbericht nicht zu veröffentlichen, und ist die
BKM Claudia Roth der Auffassung, dass dies dem überragenden
öffentlichen Interesse an einer transparenten Aufklärung der Vorwürfe
in den Arolsen Archives gerecht wird?
Der Internationale Ausschuss hat beschlossen, den Bericht nicht zu
veröffentlichen.
Es unterliegt nicht der Kompetenz der BKM, die Entscheidung des
Internationalen Ausschusses, die er getroffen hat, zu bewerten.
b) Welche Möglichkeiten der umgehenden Umsetzung der
Handlungsempfehlungen aus dem Abschlussbericht der Rechtsanwaltskanzlei
wurden in der Sitzung des IA im Oktober vorgestellt und beschlossen
(vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/8449)?
Erste Ansätze bzw. Möglichkeiten, bei der Umsetzung der
Handlungsempfehlungen Fortschritte zu erzielen, hat die Direktorin der Arolsen Archives dem
Internationalen Ausschuss in der Planungs- und Haushaltssitzung im Oktober
vorgestellt. Beschlüsse sind in diesem Zusammenhang nicht gefasst worden.
c) Welche Kriterien haben bei dem von der BKM Claudia Roth
durchgeführten Vergabeverfahren zur Auswahl einer Anwaltskanzlei, die die
erhobenen Vorwürfe „objektiv“ untersuchen sollte, eine Rolle
gespielt?
Das Vergabeverfahren zur Findung einer geeigneten Anwaltskanzlei wurde
nach § 50 Unterschwellenvergabeverordnung (Sonderregelung zur Vergabe von
freiberuflichen Leistungen) durch die BKM für die Arolsen Archives
durchgeführt. Es wurden vier Rechtsanwaltskanzleien einbezogen. Die
Angebotsaufforderungen wurden auf der Grundlage der bis dahin bekannten und darin
anonymisiert mitgeteilten Informationen Angaben zu einschlägigen Erfahrungen, zu
einer Vorgehensplanung und einer Aufwandsschätzung sowie zu den
Stundensätzen erbeten. Die ausgewählte Anwaltskanzlei hat hierzu vollständig
überzeugende Angaben gemacht und zugleich das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben.
d) Hält die BKM Claudia Roth im Nachgang der Prüfung und angesichts
der Kritik durch Arbeitnehmervertreter die Auswahl der
Anwaltskanzlei für erfolgreich?
Die beauftragte objektive, ergebnisoffene Untersuchung wurde seitens der
Kanzlei mit der bestmöglichen Solidität, Zügigkeit, Neutralität, gebotenen
Sorgfalt und Fairness für alle Beteiligten und Betroffenen durchgeführt. Es sind
keinerlei Beanstandungen an der Vorgehensweise erkennbar. Hinsichtlich des
Umfangs der Untersuchung war die Kanzlei an die Entscheidung des
Internationalen Ausschusses gebunden.
e) Kann die BKM Claudia Roth zusichern, dass die Mitarbeiterschaft des
Arolsen Archives in einem Arbeitsklima ohne Machtmissbrauch und
Mobbing tätig sein können, und welche Folgen hat die Äußerung der
betroffenen Mitarbeiterschaft, dass der Abschlussbericht eine „bittere
Enttäuschung und eine Aufforderung zur Kündigung“ sei (
https://ww
w.hessenschau.de/kultur/arolsen-archives-abschlussbericht-
verstehenmitarbeiter-als-aufforderung-zur-kuendigung-v1,abschlussbericht-arol
sen-archives-100.html)?
Die Arolsen Archive befinden sich in einem Transformationsprozess, für den es
entscheidend ist, motivierte Beschäftigte zu halten und wo erforderlich, neue
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen. Frau
Staatsministerin schätzt die verantwortungsvolle Tätigkeit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Arolsen Archives sehr und setzt auf eine positive
Entwicklung im Zusammenwirken zwischen Leitung und Belegschaft. Um die
erfolgreiche Arbeit der Einrichtung weiterhin sicherzustellen, ist es wichtig, dass eine
umfassende vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Direktion und
Beschäftigten auf der Grundlage guten Willens und gemeinsamer Bemühungen aller
Beteiligten erreicht werden kann.
26. Wird die BKM Claudia Roth wie zugesagt (Plenarprotokoll 20/124) noch
im Jahr 2023 einen Referentenentwurf zur Reform der Filmförderung
vorlegen, und wenn nein, aus welchen Gründen wird diese Zusage nicht
eingehalten?
Die BKM arbeitet mit Hochdruck an der Reform der Filmförderung des
Bundes. Hierzu zählt auch die Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG).
Hierfür sind umfangreiche Abstimmungen auf politischer Ebene sowie mit der
Branche vorzunehmen, die derzeit noch andauern. Der Referentenentwurf des
FFG soll Anfang 2024 vorliegen.
a) Hält BKM Claudia Roth an einem Inkrafttreten der
Filmförderungsreform zum Januar 2025 fest, und wie sieht der konkrete Zeitplan der
dafür notwendigen Beratungen aus?
Die BKM hält weiterhin an einem Inkrafttreten des FFG zum Januar 2025 fest.
Es wird angestrebt, parallel hierzu auch alle weiteren mit der Reform
zusammenhängenden Vorhaben umzusetzen.
b) Wann fanden seit Juli 2023 Gespräche zwischen der BKM Claudia
Roth und Länder- und Branchenvertretern zur Reform der
Filmförderung statt, und mit welchem Ergebnis?
Die BKM steht seit Langem und insbesondere seit Beginn der Ausarbeitung der
Filmreform im regelmäßigen Austausch mit den Ländern und der Branche. Mit
den Ländern fand zuletzt Anfang Dezember 2023 ein Gespräch auf politischer
Ebene statt. Diesem waren eine Vielzahl von Gesprächen auf Arbeitsebene,
etwa im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Sitzungen der sogenannten
Länderkoordinierung Film und darüber hinaus, vorausgegangen.
Neben Gesprächen mit einzelnen Branchenvertretern zwecks Klärung
branchenspezifischer Detailfragen fand im September 2023 eine
branchenübergreifende Veranstaltung statt, auf der die Staatsministerin Claudia Roth die
geplante Filmreform in Gänze vorgestellt hat.
c) Gibt es seitens der Länder eine Unterstützung für das von der BKM
Claudia Roth geplante steuerfinanzierte Modell der Filmförderung?
Nach Kenntnis der BKM unterstützen die Länder grundsätzlich das Vorhaben
und das damit verfolgte Ziel der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen
Filmstandorts.
d) Welche Gespräche und Vereinbarungen gab und gibt es innerhalb der
Bundesregierung im Hinblick auf das von der BKM Claudia Roth
geplante Steueranreizmodell insbesondere mit dem Bundesminister der
Finanzen, Christian Lindner?
e) Welche Gespräche und Vereinbarungen gab und gibt es innerhalb der
Bundesregierung im Hinblick auf die von der BKM Claudia Roth
geplante Investitionsverpflichtung, insbesondere mit dem
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck?
Die Fragen 26d und 26e gemeinsam beantwortet.
Die genannten Ressorts der Bundesregierung stehen hierzu im regelmäßigen
Austausch.
f) Sieht die BKM Claudia Roth die Notwendigkeit, in der
Filmförderungsreform auch die Kinoförderung zu berücksichtigen, und wenn
nein, warum nicht?
BKM sieht es als notwendig an, auch die Kinoförderung im Rahmen der
Filmförderungsreform zu berücksichtigen.
g) Welche Folgen hat die Haushaltssperre auf die Beantragung von
Fördermitteln über den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) I und II?
Die Haushaltssperre wurde zum 15. Dezember 2023 aufgehoben. Folgen für die
Beantragung von Fördermitteln über den DFFF I und II sind der BKM nicht
bekannt.
27. Wie lange ist die Vertragslaufzeit der neuen Leiterin der Berlinale, Tricia
Tuttle?
Es wird ein Vertrag über fünf Jahre geschlossen. Dies entspricht der Laufzeit
der Verträge aller KBB Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer.
a) Wann hat sich die Findungskommission getroffen, und wann erfolgte
die Auswahlentscheidung der Findungskommission?
Die Findungskommission hat sich an mehreren Terminen im September,
Oktober und November 2023 getroffen. Die Entscheidung der Findungskommission
wurde Ende November 2023 getroffen.
b) Wie viele Kandidaten gab es für die Intendantenstelle, und welche
Kriterien spielten bei der Auswahl eine Rolle?
Die Findungskommission hat sich zunächst in zahlreichen Gesprächen mit
Branchenvertreterinnen und Branchenvertretern, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Berlinale und anderen Stakeholdern einen Überblick über
mögliche Kandidatinnen und Kandidaten verschafft. Aus dem Pool potentieller
Kandidatinnen und Kandidaten wurden mehrere Persönlichkeiten für
vertrauliche Sondierungsgespräche ausgewählt. In deren Ergebnis wurde schließlich
eine kleine Gruppe besonders geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten –
darunter gleich viele Männer und Frauen – zu einem persönlichen
Auswahlgespräch mit der Findungskommission eingeladen. Aus diesen Gesprächen ging
Frau Tuttle als am besten geeignete Kandidatin hervor. Entscheidende Kriterien
für die Auswahl waren sowohl Erfahrungen und Eignung in der Leitung eines
bedeutenden Filmfestivals, filmkuratorische Expertise und die Präsentation
einer Vision für die Zukunft der Berlinale.
c) Womit begründet die BKM Claudia Roth ihre Aussage, dass der Rang
der Berlinale „in der Liga der internationalen A-Filmfestivals“ in den
vergangenen Jahren erheblich gelitten hat (
https://www.welt.de/kultur/
kino/article247220872/Reform-beschlossen-Die-Doppelspitze-bei-der-
Berlinale-ist-gescheitert.html)?
Das angeführte Zitat ist keines der BKM, sondern stammt von Hanns-Georg
Rodek (Filmredakteur bei der WELT).
d) Wie begründet die BKM Claudia Roth ihre Forderung, dass die neue
Intendanz die Berlinale zum asiatischen Film öffnen und den Globalen
Süden mitdenken müsse (
https://www.sueddeutsche.de/kultur/film-ber
lin-roth-neue-berlinale-spitze-noch-in-diesem-jahr-dpa.urn-newsml-dp
a-com-20090101-230918-99-233082)?
Es ist der BKM ein Anliegen, dass die Berlinale kulturelle Vielfalt zeigt und in
Deutschland filmische Arbeiten aus Regionen und Ländern zugänglich macht,
die sonst eher selten in deutschen und europäischen Kinos zu sehen sind, bspw.
Filme aus Asien und dem globalen Süden.
e) Wie bewertet die BKM Claudia Roth den positiven Tweet von Tricia
Tuttle über drei palästinensische Filmemacher, die jeweils BDS
(Boycott, Divestment and Sanctioins)-Aufrufe gegen Israel unterstützen
und die IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance)-
Arbeitsdefinition gegen Antisemitismus scharf kritisieren (
https://twitte
r.com/triciatuttle/status/1395640086360899586 sowie
https://www.ag
ainstapartheid.com/,
https://www.instagram.com/ameen.nayfeh/?next=
%2Fp%2FBbeqRUwl1AK%2F&hl=fi,
https://bdsmovement.net/news/
press-release-palestinian-filmmakers-artists-and-cultural-workers-
callcultural-boycott-israel)?
In ihrem Tweet aus dem Jahr 2021 teilt Frau Tuttle einen Spendenaufruf der
Hilfsorganisation Save the Children für Kinder in Gaza.
28. Welche Gespräche hat BKM Claudia Roth mit den Initiatoren für ein
Exilmuseum in Berlin geführt, und unter welchen Voraussetzungen kann
eine Beteiligung des Bundes in Aussicht gestellt werden?
Bereits Kulturstaatsministerin a. D. Monika Grütters hatte 2018 eine öffentliche
Förderung nicht in Aussicht gestellt. Nichtdestoweniger führt die BKM
zahlreiche Gespräche mit Initiatoren und Unterstützern des Projekts Exilmuseum, wie
etwa mit Bundespräsident a. D. Joachim Gauck und Staatssekretär a. D. André
Schmitz. Künftige Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Bundes sind nicht
zuletzt in Abhängigkeit von der Haushaltslage zu prüfen.
29. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um, wie im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
zugesagt, das UHF (Ultra High Frequency)-Band dauerhaft für Kultur und
Rundfunk zu sichern, und welche Position vertritt die Bundesregierung
auf europäischer Ebene bezüglich der dauerhaften Nutzung von
Kulturfrequenzen für den Kultursektor?
Das im Koalitionsvertrag genannte Vorhaben der dauerhaften Sicherung des
UHF-Bandes für Kultur und Rundfunk hat die Bundesregierung durch ihre
Mitwirkung an den Entscheidungen (EU) 2017/899 sowie den Beschlüssen der
Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) umgesetzt. Die Bundesregierung hat sich
in den bisherigen Diskussionen stets zu einer klaren Bestandsgarantie und
Entwicklungsperspektive für Rundfunk und Veranstaltungstechnik im UHF-Band
bekannt und wird dies auch weiterhin tun.
30. Welche Maßnahmen hat die BKM Claudia Roth in den Jahren 2022 und
2023 ergriffen, um den digitalen Wandel bei Bundeskultureinrichtungen
zu unterstützen?
Die BKM respektiert die Selbständigkeit der zahlreichen und vielfältigen
öffentlich-rechtlichen Stiftungen und sonstigen Kultureinrichtungen des
Bundes in ihrem Geschäftsbereich, die den digitalen Wandel in eigener
Zuständigkeit vorantreiben und entsprechende Maßnahmen und Projekte in eigener
Verantwortung ergreifen bzw. umsetzen. Die BKM unterstützt die von ihr
getragenen Institutionen dabei neben der Finanzausstattung auch im Rahmen ihrer
Einflussmöglichkeiten, insbesondere in der Gremienarbeit.
Das angesichts der Corona-Pandemie aufgelegte Zukunftsprogramm NEU-
START KULTUR mit seinen zahlreichen digitalisierungsfördernden
Maßnahmen wurde 2022 und bis zum 30. Juni 2023 weitergeführt und seine
Evaluierung eingeleitet. In diesem Rahmen wurden aus dem Haushalt der BKM Mittel
bereitgestellt, die auch der Unterstützung des digitalen Wandels bei vom Bund
getragenen Kultureinrichtungen dienten. Mit dem KulturPass für 18-Jährige
wurde ab Juni 2023 zudem ein digitaler Zugang zu jungem Kulturpublikum
geschaffen.
Die auch in den Jahren 2022 und 2023 von der BKM gemeinsam mit den
Ländern geförderte Deutsche Digitale Bibliothek ermöglicht den öffentlichen
Zugang zum digitalisierten kulturellen und wissenschaftlichen Erbe Deutschlands.
Damit leistet sie einen Beitrag zur Unterstützung des digitalen Wandels auch
bei Bundeskultureinrichtungen.
Ein zentrales Vorhaben der BKM zur Unterstützung des digitalen Wandels bei
Kultureinrichtungen ist die 2022 aufgenommene Förderung des Projekts
„Datenraum Kultur“. Das damit errichtete Technologieangebot an die Besitzer und
Nutzer von Daten im Kulturbereich zielt auf einen gemeinsamen
vertrauenswürdigen Raum für Transaktionen mit Daten, der Kultureinrichtungen in den
Kommunen und den Ländern wie auch solchen des Bundes in der
Digitalisierung zu Gute kommen soll. Das Vorhaben ist als „Leuchtturmprojekt“ ein
Element der Digitalstrategie der Bundesregierung, die auch für die BKM
handlungsleitend im Prozess der Digitalisierung ist.
Für den nachgeordneten Bereich der BKM sind folgende Maßnahmen beim
Bundesarchiv im abgefragten Zeitraum hervorzuheben: die Inbetriebnahme
eines neuen Systems zur Filmdigitalisierung und des Digitalen Lesesaals sowie
der Ausbau der Rechenzentren des Bundesarchivs auf eine Kapazität von
180 Petabyte.
31. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der regierungsinternen
Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes
in Bezug auf Sonntagsausleihen in Bibliotheken (
https://www.rbb24.de/p
anorama/beitrag/2023/09/berlin-brandenburg-bibliotheken-offener-brief-
oeffnung-sonntag.html)?
Der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung zur Umsetzung des
Vorhabens, Sonntagsöffnungen von öffentlichen Bibliotheken zu ermöglichen,
ist noch nicht abgeschlossen.
32. Wer ist in der Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte Prüfung
einer Zustellförderung für die Presseerzeugnisse federführend zuständig,
und wie ist der aktuelle Beratungsstand innerhalb der Bundesregierung?
Über die Federführung für eine etwaige Umsetzung des Prüfauftrages des
Koalitionsvertrags muss gegebenenfalls im Gesamtzusammenhang von
konkreter Zielsetzung und Zielgruppe entschieden werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9718
verwiesen.
33. Wie viel Mittel sind bislang aus dem Kulturfonds Energie des Bundes
abgeflossen, wie viele Förderanträge wurden eingereicht, und bleibt es
bei dem zugesagten Förderzeitraum bis 30. April 2024?
Zum Stand: 31. Dezember 2023 sind Mittel in Höhe von 20 533 689,30 Euro
aus dem Kulturfonds Energie des Bundes abgeflossen.
Insgesamt wurden 5 145 Förderantrage bewilligt.
Infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 endete
der WSF-E zum Ende des Jahres 2023. Mit Auslaufen des WSF-E endet auch
der Kulturfonds Energie des Bundes. Für 2024 stehen demnach keine Mittel
mehr zur Verfügung.
34. Welche Unterstützung wird es seitens der BKM Claudia Roth für
Kultureinrichtungen und Medienschaffende in der Ukraine im Jahr 2024 geben,
welche Hilfsprogramme werden 2024 fortgeführt (
https://www.bundesre
gierung.de/breg-de/bundesregierung/bundespresseamt/bkm-ukraine-hilfe
n-2025064), und mit welchen Akteuren steht die BKM Claudia Roth
dazu im Austausch?
Auch 2024 werden Ukrainehilfen im Verantwortungsbereich der BKM
weitergeführt. Im musealen Bereich wird das mehrjährige Kooperations- und
Ausstellungsprojekt „Odessa“ der Staatlichen Museen zu Berlin mit dem Museum für
westliche und östliche Kunst in Odessa (UKR) über die BKM mit bis zu
900 000 Euro gefördert (Bewilligungszeitraum 1. März 2023 bis 31. Juli 2025).
Das bereits im Jahr 2023 aufgelegte Förderprojekt für den ukrainischen
Buchmarkt und zur Stärkung des Austauschs zwischen der ukrainischen und
deutschen Kulturbranche wird auch noch 2024 umgesetzt (BKM-Förderung
900 000 Euro). Eine Reihe von Einzelprojekten soll die Arbeit ukrainischer
Autorinnen und Autoren, Verlegerinnen und Verleger sowie weiterer
Medienschaffender unterstützen sowie in Deutschland Kenntnis über und Verständnis
für die ukrainische Kultur und Geschichte schaffen. Federführend wird das
Projekt vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels durchgeführt, in enger
Zusammenarbeit mit der Frankfurter Buchmesse und dem Ukrainian Book
Institute sowie der ukrainischen Kulturinstitution Mystetskyi Arsenal, dem Online-
Fachmagazin für Buch und Kultur Chytomo und dem Goethe-Institut Ukraine.
Im Medienbereich wird die Deutsche Welle ihre intensivierte Berichterstattung
zum Ukrainekrieg auch 2024 fortsetzen und so einen weltweiten Beitrag gegen
Desinformation und Propaganda in Bezug auf Russlands Krieg gegen die
Ukraine leisten.
Die auf der Website der Bundesregierung durch die Fragesteller in Bezug
genommenen Hilfsprogramme für Medienschaffende werden – unter Vorbehalt
von verfügbaren Haushaltsmitteln im Haushalt 2024 – fortgeführt, namentlich
die der Hannah-Arendt-Initiative (HAI) inklusive der Programme des European
Fund for Journalism in Exile (JX Fund) und des Europäischen Zentrums für
Presse- und Medienfreiheit (ECPMF). Die Bundesregierung steht dazu im
Austausch mit den in der Antwort zu Frage 21a genannten projektdurchführenden
Organisationen.
Zudem wird sich die BKM auch 2024 mit 200 000 Euro an dem 2023
gestarteten Europäischen Solidaritätsfond für den Ukrainischen Film (European
Solidarity Fund for Ukrainian Films, ESFUF) beteiligen. Mit dem von
Filmförderinstitutionen aus derzeit 14 verschiedenen Staaten finanzierten Fonds wird die
Entwicklung oder Postproduktion von Koproduktionen zwischen ukrainischen
und europäischen Filmschaffenden unterstützt. Die Auswahlentscheidungen
werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Der durch das französische
Centre National du Cinema et de l’image animée (CNC) verwaltete Fonds
wurde sehr gut aufgenommen und wird angesichts des andauernden Krieges in der
UKR auch 2024 fortgesetzt. Die BKM steht dazu im Austausch mit dem CNC
sowie den übrigen Partnern und ist im Verwaltungsrat des Fonds vertreten.
Bei der Berlinale werden im Rahmen des European Film Markets die
Mietkosten für den Stand der Ukraine erlassen und eine festgelegte Anzahl entgeltfreier
Market Badges und Festivalakkreditierungen über die Partnerinstitutionen, wie
Ukrainian Institute, Ukrainian State Film Agency, Odesa Film Festival, Docu-
Days UA sowie Ukrainian Film Academy, ausgeteilt. Außerdem bietet die
Berlinale 2024 ukrainischen Filmschaffenden die kostenfreie Möglichkeit, an
internationalen Networking-Veranstaltungen teilzunehmen, eine Panelveranstaltung
zur aktuellen Lage der ukrainischen Filmbranche durchzuführen, ukrainische
Filme ohne Gebühren für das Festival einzureichen, ukrainische
Synchronfassungen für ausgewählte Filme der Sektion Generation vorzubereiten, fünf
ukrainischen Talenten für die „Berlinale Talents“-Teilnahme durch Übernahme
der Reisekosten zu unterstützten und ca. 10 ukrainischen Produzentinnen und
Produzenten eine Unterstützung zur Projektvorstellung für internationale
Koproduktionen.
Weitere Unterstützungsmaßnahmen werden derzeit geprüft.
35. Welche Folgen hat die Haushaltssperre für bundesgeförderte
Kultureinrichtungen, die im Haushalt 2023 auf SB (Selbstbewirtschaftungs)-Mittel
zurückgreifen müssen?
Die Haushaltssperre gemäß § 41 BHO bezog sich nur auf
Verpflichtungsermächtigungen und nicht auf Ausgabemittel.
36. Welche kulturpolitischen Schwerpunkte wird die BKM Claudia Roth in
den Jahren 2024 und 2025 setzen?
Zu den kulturpolitischen Schwerpunkten der BKM gehört unter anderem eine
grundlegende Reform der Filmförderung, eine Verbesserung der Restitution
nationalsozialistischer Raubkunst durch eine Stärkung der Beratenden
Kommission, eine Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Vorstellung eines
Rahmenkonzepts Erinnerungskultur, die weitere Vorbereitung eines
Dokumentationszentrums „Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzungsherrschaft in
Europa“ und eines Deutsch-Polnischen Hauses.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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