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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Antisemitismus und BDS-Sympathiebekundungen im Kulturbereich
(insgesamt 36 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
16.02.2024
Antwortdauer
45 Tage
Aktualisiert
22.02.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/996202.01.2024
Antisemitismus und BDS-Sympathiebekundungen im Kulturbereich
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Antisemitismus und BDS-Sympathiebekundungen im Kulturbereich
In den letzten Wochen und Monaten wurde erneut offensichtlich, dass es nach
Ansicht der Fragesteller im Kulturbereich teilweise inakzeptable und
besorgniserregende Ansichten gibt. Das betrifft offen antisemitische, Israels
Existenzrecht absprechende, mit der BDS-Bewegung (BDS = Boycott, Divestment,
Sanctions) sympathisierende und den Hamas-Terror relativierende Äußerungen.
Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2019 in dem interfraktionellen Antrag
„BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“
(Bundestagsdrucksache 19/10191) mit großer Mehrheit beschlossen, jeder
Form des Antisemitismus schon im Entstehen in aller Konsequenz entschlossen
entgegenzutreten und die BDS-Kampagne scharf zu verurteilen. Zudem hat er
sich, ebenso wie die Bundesregierung, die erweiterterte IHRA-
Antisemitismusdefinition (IHRA = International Holocaust Remembrance
Alliance) zu eigen gemacht.
Im Herbst 2020 haben sich namhafte Leiterinnen und Leiter von öffentlichen
Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland zu der „Initiative
GG 5.3 Weltoffenheit“ zusammengeschlossen, weil ihnen die Anwendung
dieses Bundestagsbeschlusses „große Sorge“ bereite. Die Initiatoren warnten
davor, im Kampf gegen Antisemitismus wichtige kritische Stimmen in der
Gesellschaft von der öffentlichen Debatte auszuschließen. Wiederholt gab es
öffentliche Boykottaufrufe der BDS-Bewegung gegen Kulturveranstaltungen mit
israelischen Künstlerinnen und Künstlern, jüngst wurden umfangreiche
„Prangerlisten“ publik (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/theater-clubs-und-unis-auf-pra
ngerliste-wer-den-terror-verurteilt-wird-rot-markiert-10833724.html).
Leider werden in der Kulturszene immer wieder Stimmen laut, die durch
antisemitische oder BDS-unterstützende Aussagen die Grenze des
kunstfreiheitlichen Denkens ausreizen oder überschreiten.
Ein Höhepunkt war der Antisemitismusskandal auf der documenta fifteen im
Juni 2022. Frühzeitige Vorwürfe gegen das Kuratorenkollektiv Ruangrupa
wegen bekannter BDS-Verbindungen wurden nach Ansicht der Fragesteller nicht
ernst genommen. Das weltweite Entsetzen über die öffentliche
Zurschaustellung von Antisemitismus und Israelhass wirft immer noch viele Fragen auf, die
nach Meinung der Fragesteller endlich eine deutliche Antwort erfordern. Zwei
Mitglieder des Documenta-Kuratorenkollektivs haben in den sozialen Medien
ein Video positiv bewertet, in dem Demonstranten in Berlin den Terror der
Hamas gegen Israel bejubeln. Im Jahresbericht der Recherche- und
Informationsstelle Antisemitismus Hessen ist veröffentlicht, dass es im Kontext der
Documenta 26 antisemitische Vorfälle gab und die Documenta für Jüdinnen und
Juden in erster Linie 100 Tage lang zusätzliche Angst vor antisemitischen Anfein-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9962
20. Wahlperiode 02.01.2024
dungen im Alltag bedeutete. Eine öffentliche Stellungnahme seitens der
Bundesregierung blieb nach Kenntnis der Fragesteller bislang aus.
Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und
den Kampf gegen Antisemitismus hat zuletzt im Juni 2023 Strategien zur
Bekämpfung von Antisemitismus im Kulturbetrieb gefordert.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Claudia
Roth hat angekündigt, einen „code of conduct“ für Bundeskultureinrichtungen
zu erarbeiten und keine Projekte zu unterstützen, in denen für den BDS
geworben wird oder BDS-Positionen vertreten werden (www.zeit.de/kultur/2023-11/c
laudia-roth-antisemitismus-nahostkonflikt-kultur-deutschland/komplettansicht).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Umsetzungsstand
der angekündigten Strukturreform der Documenta?
a) Welche Gespräche sind zwischen der BKM und Gesellschaftern
bereits geführt worden, und hat sich die BKM eine Meinung zur Position
der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst Angela Dorn-
Rancke gebildet, welche meinte, dass wir „mehr externe Expertise,
echte Mitsprachemöglichkeit der Bundesebene und eine
Nachschärfung der Strukturen und Rollen“ brauchen (www.hessenschau.de/kultu
r/nach-expertenbericht-documenta-soll-grundlegend-reformiert-werde
n-v1,documenta-bericht-landtag-100.html), und wenn ja, welche
Schlussfolgerung zieht die BKM daraus, welche Maßnahmen wurden
getroffen und welche Gespräche geführt?
b) Hat die BKM der Stadt Kassel und dem Land Hessen eigene
Vorschläge zur Reform der Documenta übermittelt, und wenn ja, welche (vgl.
www.monopol-magazin.de/bds-vorwurf-gegen-mitglied-der-document
a-findungskommision)?
c) Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Umsetzung des im Juni 2022 verkündeten 5-Punkte-Plans zur documenta?
d) Wie ist die Selbsteinschätzung der BKM hinsichtlich der Bearbeitung
ihres 5-Punkte-Plans zur documenta (www.bundesregierung.de/breg-d
e/aktuelles/roth-menschenwuerde-unverrueckbar--2055528)?
2. Zu welchem konkreten Zeitpunkt und durch wen hat die Bundesregierung
Kenntnis davon erlangt, dass ein Mitglied der Findungskommission der
documenta 16 eine antisemitische BDS-Erklärung unterschrieben hat, und
welche Gespräche führt sie seitdem, um diesen erneuten
Antisemitismusskandal aufzuklären (www.tagesspiegel.de/kultur/wieder-vorwurfe-
gegendie-documenta-vorschuss-an-vertrauen-restlos-aufgebraucht-1076722
0.html)?
3. Wie beurteilt die BKM den erneuten Fall von BDS-Unterstützung durch
ein Mitglied der Findungskommission der documenta 16?
a) Wann und auf welchem Weg wurde die BKM über die
Zusammensetzung der Findungskommission für die documenta 16 informiert?
b) Hat die BKM nach Erhalt dieser Information Kenntnis über die
Expertise und Biografie der Mitglieder der Findungskommission erlangt?
c) War die BKM in die Zusammensetzung der Findungskommission
eingebunden, und wenn ja, wann, und wie?
d) Hat die BKM auf Leitungs- oder Arbeitsebene offizielle oder
informelle Vorschläge für die Besetzung der Findungskommission
gemacht, und wenn ja, wann, und welche konkret?
4. Gab es seitens der BKM eine Reaktion gegenüber der Geschäftsführung,
dem Aufsichtsrat oder den Trägern der documenta, als bekannt wurde,
dass laut Presseberichten das Ruangrupa-Kollektiv aktiv an der Auswahl
der neuen Findungskommission beteiligt werden sollte, aber abgelehnt hat
(www.ruhrbarone.de/documenta-setzt-weiter-auf-israelhass/214835/)?
5. Gab es seitens der BKM gegenüber der Geschäftsführung, dem
Aufsichtsrat oder den Trägern der documenta eine Reaktion, als bekannt wurde,
dass eine Person aktiv an der Auswahl der neuen Findungskommission
beteiligt werden sollte, die durch BDS-nahe und den Hamas-Terror
verharmlosende Aktivitäten aufgefallen ist (www.deutschlandfunkkultur.de/a
ntisemistimus-vorwuerfe-gegen-documenta-ruangrupa-100.html und ta
z.de/Debatte-um-BDS-und-documenta-15/!5825724/; vgl.
Abschlussbericht Gremium zur fachwissenschaftlichen Begleitung der documenta
fifteen, 2022, S. 25 f.)?
6. Zu welchem konkreten Zeitpunkt und durch wen hat die Bundesregierung
von dem Schreiben eines israelischen Mitglieds der Findungskommission
an den Geschäftsführer der documenta Kenntnis erlangt, in dem es nach
Presseberichten aufgrund der aktuellen politischen Lage um eine
vorübergehende Pause der Arbeit der Kommission gebeten haben soll, und ist der
Bundesregierung bekannt, dass diese Bitte laut Presseberichten abgelehnt
wurde, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu der
Ablehnung dieser Bitte gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
7. Sind der BKM das Rücktrittsstatement der Findungskommission und die
dargelegten Rücktrittsgründe bekannt, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus (www.hessenschau.de/kultur/findungskommissio
n-zweifelt-an-documenta-standort-deutschland-v4,zukunft-documenta-10
0.html)?
a) Hat sich die BKM eine Meinung zu dem Vorwurf einer
Medienkampagne gegen ein Mitglied der Findungskommission gebildet, der im
Rücktrittsstatement erhoben wird („The dynamics of the last few days,
with their unchallenged media and public discrediting of our
colleague“, vgl. www.hessenschau.de/kultur/findungskommission-zweifelt-a
n-documenta-standort-deutschland-v4,zukunft-documenta-100.html)?
b) Wie positioniert sich die BKM zu dem Vorwurf, dass es laut des
Rücktrittsstatements der Findungskommission im Kulturbereich eine
Einseitigkeit und Vereinfachung des Diskurses gibt, implizit auf den
deutschen Umgang mit Antisemitismus bezogen (Categorical, one sided
reductions and over-simplifications of complex contexts threaten to
nip any such examination in the bud, vgl. www.e-flux.com/notes/5759
19/documenta-resignation-letter)?
c) Hat sich die BKM eine Meinung zu dem Vorwurf gebildet, dass in
dem Rücktrittsschreiben von internalisierter (Schuld-)Verantwortung
gesprochen wird, die zu einer politischen Instrumentalisierung und
Unterdrückung unliebsamer Positionen führe (www.e-flux.com/notes/
575919/documenta-resignation-letter)?
8. Wie wird die BKM – über die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3156 hinaus gehend –
sicherstellen, dass in Zukunft kein Steuergeld mehr in offen antisemitische
„Kunstprojekte“ wie der documenta fifteen in Kassel fließt?
9. Welche Position vertritt die BKM in der vom Geschäftsführer der
Documenta, Prof. Dr. Andreas Hoffmann, geforderten Diskussion über den
Umgang mit antisemitischen Kunstwerken, Unterschriften unter BDS-
Briefen und nicht strafbewehrten antisemitischen Äußerungen (www.fa
z.net/aktuell/feuilleton/kunst-und-architektur/ueberlebt-die-documenta-di
e-krise-interview-mit-geschaeftsfuehrer-andreas-hoffmann-1933663
2.html)?
a) Hält die BKM eine Verschärfung in der Gesetzgebung für notwendig,
um nach Möglichkeit jegliche Formen von Antisemitismus in der
Kunst zu unterbinden?
10. Wann und durch wen hat die BKM Kenntnis von der Banneraktion am
Haus der Kulturen der Welt (HKW) erlangt, die eine fiktive Ausstellung
„Decolonise Palestine“ angekündigt hat (www.exberliner.com/english-ne
ws-berlin/protestors-unveil-banner-for-palestine-mock-exhibition-
athkw/)?
a) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wer das Banner
und zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Mitteln angebracht hat?
b) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wann und durch
wen das Banner wieder entfernt wurde, und welche Konsequenzen
wurden bzw. werden aus dieser antisemitischen Aktion gezogen?
c) Hat sich das HKW gegenüber der BKM zu dem Vorfall geäußert, und
wenn ja, wann, und durch wen?
d) Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das HKW in irgendeiner
Form öffentlich dazu geäußert bzw. Stellung bezogen, und wenn nein,
warum nicht?
11. Sind in der Bundesregierung und insbesondere beim Bundesministerium
des Innern und für Heimat (BMI) und bei der BKM Aktivitäten und
Projekte geplant, die sich ausdrücklich mit dem Thema „Antisemitismus von
links“ auseinandersetzen (vgl. Lauer, Stefan; Potter, Nicholas (Hrsg.):
Judenhass Underground. Antisemitismus in emanzipatorischen Subkulturen
und Bewegungen), und wenn ja, welche (bitte auflisten), und wenn nein,
warum nicht?
12. Sind in der Bundesregierung und insbesondere beim BMI und bei der
BKM Aktivitäten und Projekte geplant, die sich ausdrücklich mit dem
Thema „Antisemitismus von rechts“ auseinandersetzen, und wenn ja,
welche (bitte auflisten), und wenn nein, warum nicht?
13. Sind in der Bundesregierung und insbesondere beim BMI und bei der
BKM Aktivitäten und Projekte geplant, die sich ausdrücklich mit dem
Thema „Antisemitismus in migrantischen und post-migrantischen
Milieus“ auseinandersetzen, und wenn ja, welche (bitte auflisten), und wenn
nein, warum nicht?
14. Sind in der Bundesregierung und insbesondere beim BMI und bei der
BKM Aktivitäten und Projekte geplant, die sich ausdrücklich mit dem
Thema „Israelbezogener Antisemitismus“ auseinandersetzen, und wenn
ja, welche (bitte auflisten), und wenn nein, warum nicht?
15. Steht die BKM weiterhin zu ihrer am 2. Juni 2023 getätigten Aussage
anlässlich der Wiedereröffnung des Hauses der Kulturen der Welt: „Das
Ausgrenzen gerade von Künstlerinnen und Künstlern durch den BDS,
durch Boykott und silent boycott, durch Drohungen und oft genug auch
durch Gewalt hat in den letzten Jahren erschreckend zugenommen. Wer
Menschen boykottiert, weil sie jüdische Israelis oder weil sie Jüdinnen
und Juden sind, der handelt antisemitisch, und das darf nicht
hingenommen werden“ (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/rede-von-kultursta
atsministerin-roth-zur-wiedereroeffnung-des-hauses-der-kulturen-der-wel
t-unter-dem-neuen-intendanten-ndikung-2194342)?
a) Bewertet die BKM die BDS-Bewegung als eine antisemitische
Bewegung?
b) Schließt sich die BKM ihrer Kabinettskollegin Lisa Paus in der
Aussage an: „Die letzten Jahre haben gezeigt, ich habe mich geirrt […]
Wenn ich wieder die Möglichkeit hätte, würde ich mit dem Wissen
von heute dem fraktionsübergreifenden Antrag [
Bundestagsdrucksache 19/10191] zustimmen“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/lis
a-paus-ueber-vermeintlichen-israel-blackout-es-ist-klar-auf-welcher-se
ite-wir-stehen-a-08c87d1c-9ad2-4dd1-9e44-662f138321bf), und wenn
nein, warum nicht?
c) Ist der von der BKM in der in der Vorbemerkung der Fragesteller
zitierten Rede angekündigte „code of conduct“ für das Haus der
Kulturen der Welt fertiggestellt (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/such
e/rede-von-kulturstaatsministerin-roth-zur-wiedereroeffnung-des-haus
es-der-kulturen-der-welt-unter-dem-neuen-intendanten-ndikung-219
4342), wenn ja, welchen wesentlichen Inhalt hat er, und wenn nein,
wann wird dies der Fall sein?
d) Durch welche Expertinnen und Experten lassen sich die BKM und das
HKW bei der Erarbeitung des „code of conduct“ beraten (bitte einzeln
auflisten)?
e) Wird der „code of conduct“ des HKW veröffentlicht, wenn ja, wann
wird dies erfolgen, und wenn nein, warum nicht?
f) Wird der „code of conduct“ des HKW verbindlich auch für dessen
Kooperationspartner gelten?
g) Werden in allen von der BKM maßgeblich geförderten Häusern
entsprechende „codes of conduct“ erarbeitet, wenn nein, wieso nicht,
wenn ja, in welchen, und wann ist mit einer Veröffentlichung zu
rechnen?
16. Welche Maßnahmen ergreift die BKM gegen antisemitische BDS-Kultur-
und Künstlerboykottkampagnen sowie Hassreden gegen
Kulturschaffende?
17. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die BKM, um den Beschluss
des Deutschen Bundestages „Der BDS-Bewegung entschlossen
entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (Bundestagsdrucksache 19/10191)
umzusetzen?
18. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die BKM, um ihrer Ankündigung
„Entsprechend arbeite ich mit meiner Behörde und Kulturinstitutionen aus
meinem Verantwortungsbereich ganz konkret daran, dass der Raum der
Kultur nicht für Aktivitäten der BDS-Bewegung missbraucht werden
kann“ (www.juedische-allgemeine.de/meinung/claudia-roth-spaete-einsic
ht-ist-besser-als-keine/) nachzukommen?
19. Wie wirkt die BKM auf die von ihr mittelbar und unmittelbar geförderten
Kultureinrichtungen ein, sich entschieden gegen jede Form des
Antisemitismus zu positionieren, insbesondere, aufgrund der aktuellen Ereignisse,
gegen israelbezogenen Antisemitismus?
a) Wirkt die BKM auf die von ihr mittelbar und unmittelbar geförderten
Kultureinrichtungen ein, die vom Deutschen Bundestag und der
Bundesregierung angenommene, erweiterte Antisemitismusdefinition der
IHRA ebenfalls anzuwenden, und wenn nein, warum nicht?
b) Wie stellt die BKM sicher, dass nach erfolgter (finanzieller oder
ideeller) Förderung durch die Bundesregierung, keine Projekte oder
Vorhaben mit antisemitischen Inhalten davon profitieren, und welche
Maßnahmen ergreift die BKM, um in einem solchen Fall die Fördermittel
zurückzufordern?
20. Sind der Bundesregierung von ihr geförderte Projekte, Veranstaltungen
oder Vorhaben bekannt, bei deren Durchführung antisemitische Klischees,
Vorurteile und Meinungen in Bild-, Wort- und Zeichensprache gezeigt
oder Hassrede geäußert sowie verfassungsfeindliche Bestrebungen
verfolgt wurden (bitte für die vergangenen zwei Jahre einzeln auflisten)?
21. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere
der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen,
wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) Council of National and Islamic Forces in Palestine (Coordinating
body for the major political parties in the Occupied Palestinian
Territory),
b) Palestinian Independent Commission for Citizen’s Rights (PICCR),
c) Union of Arab Community Based Associations (ITTIJAH), Haifa,
d) Forum of Palestinian NGOs [Non-governmental organizations] in
Lebanon,
e) Palestinian General Federation of Trade Unions (PGFTU),
f) General Union of Palestinian Women (GUPW),
g) General Union of Palestinian Teachers (GUPT),
h) Federation of Unions of Palestinian Universities’ Professors and
Employees,
i) Consortium of Professional Associations,
j) Union of Palestinian Medical Relief Committees (UPMRC),
k) Health Work Committees – West Bank,
l) Union of Agricultural Work Committees (UAWC),
m) Union of Palestinian Agricultural Relief Committees (PARC),
n) Union of Health Work Committees – Gaza (UHWC),
o) Union of Palestinian Farmers,
p) Occupied Palestine and Syrian Golan Heights Advocacy Initiative
(OPGAI),
q) General Union of Disabled Palestinians,
r) Palestinian Federation of Women’s Action Committees (PFWAC),
s) Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of Israel
(PACBI),
t) Palestinian Grassroots Anti-Apartheid Wall Campaign,
u) Union of Teachers of Private Schools,
v) Union of Women’s Work Committees, Tulkarem (UWWC),
w) Dentists’ Association – Jerusalem Center,
x) Palestinian Engineers Association,
y) Lawyers’ Association, und
z) Network for the Eradication of Illiteracy and Adult Education,
Ramallah?
22. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere
der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen,
wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) Coordinating Committee of Rehabilitation Centers – West Bank,
b) Coalition of Lebanese Civil Society Organizations (150
organizations),
c) Solidarity for Palestinian Human Rights (SPHR), Network of
Studentbased Canadian University Associations,
d) Al-Ard Committees for the Defense of the Right of Return, Syria,
e) Al-Awda Charitable Society, Beit Jala,
f) Al Awda – Palestine Right-to-Return Coalition, U.S.A,
g) Al-Awda Toronto,
h) Aidun Group – Lebanon,
i) Aidun Group – Syria,
j) Alrowwad Cultural and Theatre Training Center, Aida refugee camp,
k) Association for the Defense of the Rights of the Internally Displaced
(ADRID), Nazareth,
l) BADIL Resource Center for Palestinian Residency and Refugee
Rights, Bethlehem,
m) Committee for Definite Return, Syria,
n) Committee for the Defense of Palestinian Refugee Rights, Nablus,
o) Consortium of the Displaced Inhabitants of Destroyed Palestinian
Villages and Towns,
p) Filastinuna – Commission for the Defense of the Right of Return,
Syria,
q) Handala Center, ’Azza (Beit Jibreen) refugee camp, Bethlehem,
r) High Committee for the Defense of the Right of Return, Jordan,
(including personal endorsement of 71 members of parliament, political
parties and unions in Jordan),
s) High National Committee for the Defense of the Right of Return,
Ramallah,
t) International Right of Return Congress (RORC),
u) Jermana Youth Forum for the Defense of the Right of Return, Syria,
v) Laji Center, Aida camp, Bethlehem,
w) Local Committee for Rehabilitation, Qalandia refugee camp,
Jerusalem,
x) Local Committee for Rehabilitation of the Disabled, Deheishe refugee
camp, Bethlehem, und
y) Palestinian National Committee for the Defense of the Right of
Return, Syria?
23. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere
der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen,
wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) Palestinian Return Association, Syria,
b) Palestinian Return Forum, Syria,
c) Palestine Right-of-Return Coalition (Palestine, Arab host countries,
Europe, North America),
d) Palestine Right-of-Return Confederation-Europe (Austria, Denmark,
France, Germany, Italy, Netherlands, Norway, Poland, Sweden),
e) Palestinian Youth Forum for the Right of Return, Syria,
f) PLO Popular Committees – West Bank refugee camps,
g) PLO Popular Committees – Gaza Strip refugee camps,
h) Popular Committee – al-’Azza (Beit Jibreen) refugee camp,
Bethlehem,
i) Popular Committee – Deheishe refugee camp, Bethlehem,
j) Shaml – Palestinian Diaspora and Refugee Center, Ramallah,
k) Union of Women’s Activity Centers – West Bank Refugee Camps,
l) Union of Youth Activity Centers – Palestine Refugee Camps, West
Bank and Gaza,
m) Women’s Activity Center – Deheishe refugee camp, Bethlehem,
n) Yafa Cultural Center, Balata refugee camp, Nablus,
o) Abna’ al-Balad Society, Nablus,
p) Addameer Center for Human Rights, Gaza,
q) Addameer Prisoners’ Support and Human Rights Association,
Ramallah,
r) Alanqa’ Cultural Association, Hebron,
s) Al-Awda Palestinian Folklore Society, Hebron,
t) Al-Doha Children’s Cultural Center, Bethlehem,
u) Al-Huda Islamic Center, Bethlehem,
v) Al-Jeel al-Jadid Society, Haifa,
w) Al-Karameh Cultural Society, Um al-Fahm,
x) Al-Maghazi Cultural Center, Gaza,
y) Al-Marsad Al-Arabi, occupied Syrian Golan Heights, und
z) Al-Mezan Center for Human Rights, Gaza?
24. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere
der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen,
wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) Al-Nahda Cultural Forum, Hebron,
b) Al-Taghrid Society for Culture and Arts, Gaza,
c) Alternative Tourism Group, Beit Sahour (ATG),
d) Al-Wafa’ Charitable Society, Gaza,
e) Applied Research Institute Jerusalem (ARIJ),
f) Arab Association for Human Rights, Nazareth (HRA),
g) Arab Center for Agricultural Development (ACAD),
h) Arab Center for Agricultural Development, Gaza,
i) Arab Educational Institute – Open Windows (affiliated with Pax
Christie International),
j) Arab Orthodox Charitable Society – Beit Sahour,
k) Arab Orthodox Charity – Beit Jala,
l) Arab Orthodox Club – Beit Jala,
m) Arab Orthodox Club – Beit Sahour,
n) Arab Students’ Collective, University of Toronto,
o) Arab Thought Forum, Jerusalem (AFT),
p) Association for Cultural Exchange Hebron – France,
q) Association Najdeh, Lebanon,
r) Authority for Environmental Quality, Jenin,
s) Bader Society for Development and Reconstruction, Gaza,
t) Canadian Palestine Foundation of Quebec, Montreal,
u) Center for the Defense of Freedoms, Ramallah,
v) Center for Science and Culture, Gaza,
w) Chamber of Commerce and Industry, Ramallah-Al-Bireh District,
x) Child Development and Entertainment Center, Tulkarem,
y) Committee for Popular Participation, Tulkarem, und
z) Defense for Children International-Palestine Section, Ramallah (DCI/
PS)?
25. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere
der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen,
wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) El-Funoun Palestinian Popular Dance Troupe,
b) Ensan Center for Democracy and Human Rights, Bethlehem,
c) Environmental Education Center, Bethlehem,
d) FARAH – Palestinian Center for Children, Syria,
e) Ghassan Kanafani Society for Development, Gaza,
f) Ghassan Kanafani Forum, Syria,
g) Gaza Community Mental Health Program, Gaza (GCMHP),
h) Golan for Development, occupied Syrian Golan Heights,
i) Halhoul Cultural Forum, Hebron,
j) Himayeh Society for Human Rights, Um al-Fahm,
k) Holy Land Trust – Bethlehem,
l) Home of Saint Nicholas for Old Ages – Beit Jala,
m) Human Rights Protection Center, Lebanon,
n) In’ash al-Usrah Society, Ramallah,
o) International Center of Bethlehem (Dar An-Nadweh),
p) Islah Charitable Society, Bethlehem,
q) Jafra Youth Center, Syria,
r) Jander Center, al-Azza (Beit Jibreen) refugee camp, Bethlehem,
s) Jerusalem Center for Women, Jerusalem (JCW),
t) Jerusalem Legal Aid and Human Rights Center (JLAC),
u) Khalil Al Sakakini Cultural Center, Ramallah,
v) Land Research Center, Jerusalem (LRC),
w) Liberated Prisoners’ Society, Palestine,
x) Local Committee for Social Development, Nablus,
y) Local Committee for the Rehabilitation of the Disabled, Nablus, und
z) MA’AN TV Network, Bethlehem?
26. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere
der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen,
wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) Medical Aid for Palestine, Canada,
b) MIFTAH-Palestinian Initiative for the Promotion of Global Dialogue
and Democracy, Ramallah,
c) Muwatin-The Palestinian Institute for the Study of Democracy,
d) National Forum of Martyr’s Families, Palestine,
e) Near East Council of Churches Committee for Refugee Work – Gaza
Area,
f) Network of Christian Organizations – Bethlehem (NCOB),
g) Palestinian Council for Justice and Peace, Jerusalem,
h) Palestinian Counseling Center, Jerusalem (PCC),
i) Palestinian Democratic Youth Union, Lebanon,
j) Palestinian Farmers’ Society, Gaza,
k) Palestinian Hydrology Group for Water and Environment Resources
Development-Gaza,
l) Palestinian Prisoners’ Society-West Bank,
m) Palestinian Society for Consumer Protection, Gaza,
n) Palestinian University Students’ Forum for Peace and Democracy,
Hebron,
o) Palestinian Women’s Struggle Committees,
p) Palestinian Working Women Society for Development (PWWSD),
q) Popular Art Centre, Al-Bireh,
r) Prisoner’s Friends Association – Ansar Al-Sajeen, Majd al-Krum,
s) Public Aid Association, Gaza,
t) Ramallah Center for Human Rights Studies,
u) Saint Afram Association – Bethlehem,
v) Saint Vincent De Paule – Beit Jala,
w) Senior Citizen Society – Beit Jala,
x) Social Development Center, Nablus,
y) Society for Self-Development, Hebron, und
z) Society for Social Work, Tulkarem?
27. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere
der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen,
wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) Society for Voluntary Work and Culture, Um al-Fahm,
b) Society of Friends of Prisoners and Detainees, Um al-Fahm,
c) Sumoud-Political Prisoners Solidarity Group, Toronto,
d) Tamer Institute for Community Education, Ramallah,
e) TCC – Teacher’s Creativity Center, Ramallah,
f) Wi’am Center, Bethlehem,
g) Women’s Affairs Technical Committee, Ramallah and Gaza (WATC),
h) Women’s Studies Center, Jerusalem (WSC),
i) Women’s Center for Legal Aid and Counseling, Jerusalem (WCLAC),
j) Yafa for Education and Culture, Nablus,
k) Yazour Charitable Society, Nablus,
l) YMCA-East Jerusalem,
m) Youth Cooperation Forum, Hebron,
n) YWCA-Palestine,
o) Zakat Committee-al-Khader, Bethlehem,
p) Zakat Committee-Deheishe camp, Bethlehem,
q) The Palestinian Center for Rapprochement between People (PCR),
und
r) Alternative Voice in the Galilee (AVIG)?
28. Wie positioniert sich die BKM zu der Förderung der NGO „7amleh – The
Arab Center for the Advancement of Social Media“ in den Jahren von
2019 bis 2022 durch die Deutsche Welle in Höhe von 881 743 NIS,
insbesondere hinsichtlich ihrer Verbindungen zu terroristischen Organisationen
und Israel diffamierender Kampagnen (www.ngo-monitor.org/ngos/7am
leh/), und wird diese NGO nach Kenntnis der BKM auch im Jahr 2023
mittel- oder unmittelbar gefördert?
29. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der „Initiative GG 5.3
Weltoffenheit“, insbesondere im Angesicht der jüngsten Entwicklungen und
unter Berücksichtigung der Aussage der Intendantin der Münchner
Kammerspiele „Aus heutiger Sicht verstehe ich das Plädoyer GG 5.3 als Teil
einer Entwicklung, die israelbezogenen Antisemitismus normalisiert hat“
(vgl. www.juedische-allgemeine.de/meinung/claudia-roth-spaete-
einsichtist-besser-als-keine/ und www.belltower.news/antisemitismus-im-kulturbe
trieb-alles-von-der-kunstfreiheit-gedeckt-149507/)?
a) Teilt oder verurteilt die BKM die Positionen der „Initiative GG 5.3
Weltoffenheit“, dass die BDS-Bewegung „eine ‚marginalisierte
Stimme‘ sei, die für ‚kulturelle Vielfalt‘ streite, für eine ‚kritische
Perspektive‘ und ein ‚Klima der Vielstimmigkeit‘“ (www.ruhrbarone.de/nie-w
ieder-bds-claudia-roth-kehrt-um-nach-all-den-jahren/221040/) und
„Unter Berufung auf diese Resolution [Bundestagsdrucksache
19/10191] werden durch missbräuchliche Verwendungen des
Antisemitismusvorwurfs wichtige Stimmen beiseitegedrängt und kritische
Positionen verzerrt dargestellt“ (www.gg53weltoffenheit.org/plaedo
yer/)?
b) Teilt die BKM die Auffassung der Fragesteller, dass die „Initiative
GG 5.3 Weltoffenheit“ mit ihrem „Plädoyer“ die antisemitische BDS-
Bewegung legitimiert, verharmlost und antisemitischen Ausfällen im
Kunst- und Kulturbetrieb Vorschub leistet, und wenn nein, warum
nicht?
c) Führt die BKM Gespräche mit Unterzeichnern des Plädoyers
„Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“, insbesondere mit Verantwortlichen in
Kultureinrichtungen bezüglich einer Neubewertung der
Unterzeichnung, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
d) Hält die Bundesregierung es für geboten, Zuwendungsbescheide und
Förderrichtlinie um die verpflichtende Übernahme der von der
Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag beschlossenen
erweiterten IHRA-Antisemitismusdefinition durch die Begünstigten zu
ergänzen, wenn ja, wann, und wie erfolgt die konkrete Umsetzung, und
wenn nein, warum nicht?
30. Ist eine Stärkung des Kulturaustausches, mittels des Abraham Accords
Institute, durch die BKM geplant, und wenn ja, wie soll diese aussehen?
31. Haben sich im Nachgang des 7. Oktobers 2023 Kultureinrichtungen an die
BKM gewandt und dabei Sorgen geäußert, was die Sicherheit und
Durchführbarkeit von Veranstaltungen und Ausstellungen anbelangt, und wenn
ja, welche?
32. Gegen welche (jüdischen) Kultureinrichtungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im vergangenen Jahr Droh- und Hassschreiben gerichtet
(bitte einzeln auflisten)?
33. Welche Veranstaltungen (Ausstellungen, Symposien, Konzerte,
Sendungen etc.), bei denen die Bundesregierung direkt oder indirekt
Mittelgeberin ist, wurden nach ihrer Kenntnis seit dem 7. Oktober 2023 im
Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt abgesagt oder verschoben (bitte
einzeln auflisten)?
34. Ist die BKM im Gespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für
jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus
hinsichtlich seiner Forderung nach der Erarbeitung konkreter Strategien
für den Kampf gegen Antisemitismus im Kulturbetrieb (www.rnd.de/polit
ik/antisemitismus-in-der-kultur-nimmt-zu-von-documenta-bis-roger-water
s-R5SACANI5FMWHFPZIIKEBTLLSE.html), und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
35. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen
Entwicklungen in der deutschen Hochschullandschaft und insbesondere an
Kunsthochschulen hinsichtlich des Umgangs mit der BDS-Bewegung und
antisemitischen Äußerungen (www.nzz.ch/feuilleton/ich-werde-von-israel
hasser-rausgejagt-sagt-medienkuenstler-michael-bielicky-ld.1760344,
www.faz.net/aktuell/israel-krieg/antisemitismus-an-der-universitaet-der-k
uenste-in-berlin-19343147.html und www.welt.de/kultur/kunst/plus24911
7552/Aktivistische-Professoren-Wenn-Israelhass-an-der-Universitaet-gele
hrt-wird.html)?
36. Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der BKM getroffen werden, damit
sich in Hochschulen manifestierender Antisemitismus nicht auf die
Kunstszene im Allgemeinen überträgt?
Berlin, den 18. Dezember 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1035316.02.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9962 - Antisemitismus und BDS-Sympathiebekundungen im Kulturbereich
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9962 –
Antisemitismus und BDS-Sympathiebekundungen im Kulturbereich
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den letzten Wochen und Monaten wurde erneut offensichtlich, dass es nach
Ansicht der Fragesteller im Kulturbereich teilweise inakzeptable und
besorgniserregende Ansichten gibt. Das betrifft offen antisemitische, Israels
Existenzrecht absprechende, mit der BDS-Bewegung (BDS = Boycott,
Divestment, Sanctions) sympathisierende und den Hamas-Terror relativierende
Äußerungen.
Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2019 in dem interfraktionellen Antrag
„BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“
(Bundestagsdrucksache 19/10191) mit großer Mehrheit beschlossen, jeder
Form des Antisemitismus schon im Entstehen in aller Konsequenz
entschlossen entgegenzutreten und die BDS-Kampagne scharf zu verurteilen. Zudem
hat er sich, ebenso wie die Bundesregierung, die erweiterterte IHRA-
Antisemitismusdefinition (IHRA = International Holocaust Remembrance Alliance)
zu eigen gemacht.
Im Herbst 2020 haben sich namhafte Leiterinnen und Leiter von öffentlichen
Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland zu der „Initiative GG
5.3 Weltoffenheit“ zusammengeschlossen, weil ihnen die Anwendung dieses
Bundestagsbeschlusses „große Sorge“ bereite. Die Initiatoren warnten davor,
im Kampf gegen Antisemitismus wichtige kritische Stimmen in der
Gesellschaft von der öffentlichen Debatte auszuschließen. Wiederholt gab es
öffentliche Boykottaufrufe der BDS-Bewegung gegen Kulturveranstaltungen mit
israelischen Künstlerinnen und Künstlern, jüngst wurden umfangreiche
„Prangerlisten“ publik (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/theater-clubs-und-unis-au
f-prangerliste-wer-den-terror-verurteilt-wird-rot-markiert-10833724.html).
Leider werden in der Kulturszene immer wieder Stimmen laut, die durch
antisemitische oder BDS-unterstützende Aussagen die Grenze des
kunstfreiheitlichen Denkens ausreizen oder überschreiten.
Ein Höhepunkt war der Antisemitismusskandal auf der documenta fifteen im
Juni 2022. Frühzeitige Vorwürfe gegen das Kuratorenkollektiv Ruangrupa
wegen bekannter BDS-Verbindungen wurden nach Ansicht der Fragesteller nicht
ernst genommen. Das weltweite Entsetzen über die öffentliche
Zurschaustellung von Antisemitismus und Israelhass wirft immer noch viele Fragen auf,
die nach Meinung der Fragesteller endlich eine deutliche Antwort erfordern.
Zwei Mitglieder des Documenta-Kuratorenkollektivs haben in den sozialen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10353
20. Wahlperiode 16.02.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien vom 15. Februar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Medien ein Video positiv bewertet, in dem Demonstranten in Berlin den
Terror der Hamas gegen Israel bejubeln. Im Jahresbericht der Recherche- und
Informationsstelle Antisemitismus Hessen ist veröffentlicht, dass es im
Kontext der Documenta 26 antisemitische Vorfälle gab und die Documenta für
Jüdinnen und Juden in erster Linie 100 Tage lang zusätzliche Angst vor
antisemitischen Anfeindungen im Alltag bedeutete. Eine öffentliche
Stellungnahme seitens der Bundesregierung blieb nach Kenntnis der Fragesteller bislang
aus.
Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und
den Kampf gegen Antisemitismus hat zuletzt im Juni 2023 Strategien zur
Bekämpfung von Antisemitismus im Kulturbetrieb gefordert.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Claudia
Roth hat angekündigt, einen „code of conduct“ für Bundeskultureinrichtungen
zu erarbeiten und keine Projekte zu unterstützen, in denen für den BDS
geworben wird oder BDS-Positionen vertreten werden (www.zeit.de/kultur/202
3-11/claudia-roth-antisemitismus-nahostkonflikt-kultur-deutschland/kompletta
nsicht).
1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Umsetzungsstand der angekündigten Strukturreform der Documenta?
a) Welche Gespräche sind zwischen der BKM und Gesellschaftern
bereits geführt worden, und hat sich die BKM eine Meinung zur
Position der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst Angela
Dorn-Rancke gebildet, welche meinte, dass wir „mehr externe
Expertise, echte Mitsprachemöglichkeit der Bundesebene und eine
Nachschärfung der Strukturen und Rollen“ brauchen (www.hessenscha
u.de/kultur/nach-expertenbericht-documenta-soll-grundlegend-refor
miert-werden-v1,documenta-bericht-landtag-100.html), und wenn ja,
welche Schlussfolgerung zieht die BKM daraus, welche Maßnahmen
wurden getroffen und welche Gespräche geführt?
b) Hat die BKM der Stadt Kassel und dem Land Hessen eigene
Vorschläge zur Reform der Documenta übermittelt, und wenn ja, welche
(vgl. www.monopol-magazin.de/bds-vorwurf-gegen-mitglied-der-do
cumenta-findungskommision)?
c) Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Umsetzung des im Juni 2022 verkündeten 5-Punkte-Plans zur
documenta?
d) Wie ist die Selbsteinschätzung der BKM hinsichtlich der Bearbeitung
ihres 5-Punkte-Plans zur documenta (www.bundesregierung.de/
bregde/aktuelles/roth-menschenwuerde-unverrueckbar--2055528)?
Die documenta 15 wurde auf der Grundlage eines Stiftungsratsbeschlusses der
Kulturstiftung des Bundes unter Vorsitz von Staatsministerin a. D. Monika
Grütters vom 28. November 2016 gefördert. Die jetzige Bundesregierung hat
die antisemitische Bildsprache einzelner Werke der documenta 15 öffentlich
kritisiert und gegenüber der documenta und ihren Gesellschaftern, der Stadt
Kassel und dem Land Hessen, die Voraussetzungen für eine zukünftige
Förderung wiederholt und nachdrücklich deutlich gemacht: Eine finanzielle
Beteiligung des Bundes wird es für die nächste documenta nur geben, wenn es einen
gemeinsamen Plan und sichtbare Reformschritte hin zu klaren
Verantwortlichkeiten, einer echten Mitwirkungsmöglichkeit für den Bund und wirksamen
Standards zur Verhinderung von Antisemitismus und Diskriminierung gibt.
Dafür ist derzeit noch keine ausreichende Grundlage gegeben.
Erste notwendige Schritte für die Reform wurden im Nachgang zur documenta
15 veranlasst. So haben die Gesellschafter, die Stadt Kassel und das Land
Hessen, eine Aufarbeitung und Analyse durch die fachwissenschaftliche
Begleitung unter der Federführung von Prof. Dr. Nicole Deitelhoff beauftragt und auf
deren Abschlussbericht aufbauend eine umfassende extern begleitete
Organisationsentwicklung der documenta und Museum Fridericianum gGmbH und ihrer
Gremienstrukturen veranlasst. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden
dem Aufsichtsrat der documenta im Dezember 2023 vorgelegt und
anschließend veröffentlicht (www.documenta.de/de/news#news/3340-
abschlussberichtder-organisationsentwicklung-der-documenta-und-museum-fridericianum-ggm
bh-liegt-vor). Bei der Aufsichtsratssitzung war der Bund auf Arbeitsebene als
Gast vertreten. Nach abschließender Auswertung der Ergebnisse dieser
Untersuchung durch die documenta soll zeitnah auch mit dem Bund über die
weiteren Schritte beraten werden.
2. Zu welchem konkreten Zeitpunkt und durch wen hat die
Bundesregierung Kenntnis davon erlangt, dass ein Mitglied der Findungskommission
der documenta 16 eine antisemitische BDS-Erklärung unterschrieben
hat, und welche Gespräche führt sie seitdem, um diesen erneuten
Antisemitismusskandal aufzuklären (www.tagesspiegel.de/kultur/wieder-vorwu
rfe-gegen-die-documenta-vorschuss-an-vertrauen-restlos-aufgebraucht-1
0767220.html)?
Die Auswahl, Berufung und Begleitung der Findungskommission obliegt der
documenta und Museum Fridericianum gGmbH. Verantwortlich sind damit die
Geschäftsführung sowie die Gesellschafter, die Stadt Kassel und das Land
Hessen. Ihnen obliegt es auch, zu Entwicklungen in der inzwischen
zurückgetretenen Findungskommission für die documenta 16 Stellung zu nehmen.
3. Wie beurteilt die BKM den erneuten Fall von BDS-Unterstützung durch
ein Mitglied der Findungskommission der documenta 16?
a) Wann und auf welchem Weg wurde die BKM über die
Zusammensetzung der Findungskommission für die documenta 16 informiert?
b) Hat die BKM nach Erhalt dieser Information Kenntnis über die
Expertise und Biografie der Mitglieder der Findungskommission
erlangt?
c) War die BKM in die Zusammensetzung der Findungskommission
eingebunden, und wenn ja, wann, und wie?
d) Hat die BKM auf Leitungs- oder Arbeitsebene offizielle oder
informelle Vorschläge für die Besetzung der Findungskommission
gemacht, und wenn ja, wann, und welche konkret?
Die Bundesregierung war an der Auswahl der Mitglieder der inzwischen
zurückgetretenen Findungskommission für die documenta 16 nicht beteiligt, eine
gesonderte Information durch die Geschäftsstelle oder die Gesellschafter
erfolgte nicht.
4. Gab es seitens der BKM eine Reaktion gegenüber der Geschäftsführung,
dem Aufsichtsrat oder den Trägern der documenta, als bekannt wurde,
dass laut Presseberichten das Ruangrupa-Kollektiv aktiv an der Auswahl
der neuen Findungskommission beteiligt werden sollte, aber abgelehnt
hat (www.ruhrbarone.de/documenta-setzt-weiter-auf-israelhass/214
835/)?
5. Gab es seitens der BKM gegenüber der Geschäftsführung, dem
Aufsichtsrat oder den Trägern der documenta eine Reaktion, als bekannt
wurde, dass eine Person aktiv an der Auswahl der neuen
Findungskommission beteiligt werden sollte, die durch BDS-nahe und den Hamas-
Terror verharmlosende Aktivitäten aufgefallen ist (www.deutschlandfunkkul
tur.de/antisemistimus-vorwuerfe-gegen-documenta-ruangrupa-100.html
und taz.de/Debatte-um-BDS-und-documenta-15/!5825724/; vgl.
Abschlussbericht Gremium zur fachwissenschaftlichen Begleitung der
documenta fifteen, 2022, S. 25 f.)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Auswahl der inzwischen zurückgetretenen Findungskommission für die
documenta 16 erfolgte durch die documenta. Die BKM hat seit längerem ihre
Haltung öffentlich bekannt gemacht, dass eine eventuelle zukünftige Förderung
der documenta durch den Bund an Strukturreformen gebunden ist.
6. Zu welchem konkreten Zeitpunkt und durch wen hat die
Bundesregierung von dem Schreiben eines israelischen Mitglieds der
Findungskommission an den Geschäftsführer der documenta Kenntnis erlangt, in dem
es nach Presseberichten aufgrund der aktuellen politischen Lage um eine
vorübergehende Pause der Arbeit der Kommission gebeten haben soll,
und ist der Bundesregierung bekannt, dass diese Bitte laut
Presseberichten abgelehnt wurde, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung eine
Meinung zu der Ablehnung dieser Bitte gebildet, und wenn ja, wie lautet
diese?
Die Bundesregierung wurde durch öffentliche Medienberichterstattung über die
Entwicklungen in der inzwischen zurückgetretenen Findungskommission
informiert. Die Bundesregierung stellt keine Mutmaßungen über persönliche Motive
Dritter an und kommentiert Äußerungen Dritter nicht.
7. Sind der BKM das Rücktrittsstatement der Findungskommission und die
dargelegten Rücktrittsgründe bekannt, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus (www.hessenschau.de/kultur/findungskommiss
ion-zweifelt-an-documenta-standort-deutschland-v4,zukunft-documenta-
100.html)?
a) Hat sich die BKM eine Meinung zu dem Vorwurf einer
Medienkampagne gegen ein Mitglied der Findungskommission gebildet, der im
Rücktrittsstatement erhoben wird („The dynamics of the last few
days, with their unchallenged media and public discrediting of our
colleague“, vgl. www.hessenschau.de/kultur/findungskommission-z
weifelt-an-documenta-standort-deutschland-v4,zukunft-documenta-1
00.html)?
b) Wie positioniert sich die BKM zu dem Vorwurf, dass es laut des
Rücktrittsstatements der Findungskommission im Kulturbereich eine
Einseitigkeit und Vereinfachung des Diskurses gibt, implizit auf den
deutschen Umgang mit Antisemitismus bezogen (Categorical, one
sided reductions and over-simplifications of complex contexts
threaten to nip any such examination in the bud, vgl. www.e-flux.com/note
s/575919/documenta-resignation-letter)?
c) Hat sich die BKM eine Meinung zu dem Vorwurf gebildet, dass in
dem Rücktrittsschreiben von internalisierter (Schuld-)Verantwortung
gesprochen wird, die zu einer politischen Instrumentalisierung und
Unterdrückung unliebsamer Positionen führe (www.e-flux.com/notes/
575919/documenta-resignation-letter)?
Die Bundesregierung kommentiert weder die unabhängige
Medienberichterstattung noch die Äußerungen Dritter zu der inzwischen zurückgetretenen
Findungskommission.
8. Wie wird die BKM – über die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3156 hinaus gehend –
sicherstellen, dass in Zukunft kein Steuergeld mehr in offen
antisemitische „Kunstprojekte“ wie der documenta fifteen in Kassel fließt?
Die Bundesregierung lehnt jede Form von Antisemitismus strikt ab und tritt
diesem entschieden entgegen. Diesem Ziel sind auch die von der
Bundesregierung geförderten Veranstaltungen und Institutionen verpflichtet. Wie mehrfach
betont, hält die Bundesregierung eine Veränderung der Strukturen und Prozesse
bei der documenta für notwendig und sieht sich in ihrer Auffassung auch durch
das Gutachten der METRUM Managementberatung GmbH bestätigt.
9. Welche Position vertritt die BKM in der vom Geschäftsführer der
Documenta, Prof. Dr. Andreas Hoffmann, geforderten Diskussion über den
Umgang mit antisemitischen Kunstwerken, Unterschriften unter BDS-
Briefen und nicht strafbewehrten antisemitischen Äußerungen (www.fa
z.net/aktuell/feuilleton/kunst-und-architektur/ueberlebt-die-documenta-di
e-krise-interview-mit-geschaeftsfuehrer-andreas-hoffmann-1933663
2.html)?
a) Hält die BKM eine Verschärfung in der Gesetzgebung für notwendig,
um nach Möglichkeit jegliche Formen von Antisemitismus in der
Kunst zu unterbinden?
Die Bundesregierung kommentiert oder bewertet Äußerungen von Dritten
nicht. Sie weist darauf hin, dass Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes den
Schutzbereich der Kunstfreiheit definiert.
10. Wann und durch wen hat die BKM Kenntnis von der Banneraktion am
Haus der Kulturen der Welt (HKW) erlangt, die eine fiktive Ausstellung
„Decolonise Palestine“ angekündigt hat (www.exberliner.com/english-ne
ws-berlin/protestors-unveil-banner-for-palestine-mock-exhibition-
athkw/)?
a) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wer das Banner
und zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Mitteln angebracht hat?
b) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wann und durch
wen das Banner wieder entfernt wurde, und welche Konsequenzen
wurden bzw. werden aus dieser antisemitischen Aktion gezogen?
c) Hat sich das HKW gegenüber der BKM zu dem Vorfall geäußert, und
wenn ja, wann, und durch wen?
d) Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das HKW in irgendeiner
Form öffentlich dazu geäußert bzw. Stellung bezogen, und wenn nein,
warum nicht?
Es handelt sich nicht um eine Banneraktion „am“ HKW, sondern gegen das
HKW, das am 17. November den Vorfall der Polizei Berlin gemeldet und das
Banner entfernt sowie die BKM unterrichtet hat. BKM und HKW bewerten den
Vorfall als Störung des verdienstvollen Dienstbetriebs des HKW.
11. Sind in der Bundesregierung und insbesondere beim Bundesministerium
des Innern und für Heimat (BMI) und bei der BKM Aktivitäten und
Projekte geplant, die sich ausdrücklich mit dem Thema „Antisemitismus von
links“ auseinandersetzen (vgl. Lauer, Stefan; Potter, Nicholas (Hrsg.):
Judenhass Underground. Antisemitismus in emanzipatorischen Subkulturen
und Bewegungen), und wenn ja, welche (bitte auflisten), und wenn nein,
warum nicht?
12. Sind in der Bundesregierung und insbesondere beim BMI und bei der
BKM Aktivitäten und Projekte geplant, die sich ausdrücklich mit dem
Thema „Antisemitismus von rechts“ auseinandersetzen, und wenn ja,
welche (bitte auflisten), und wenn nein, warum nicht?
13. Sind in der Bundesregierung und insbesondere beim BMI und bei der
BKM Aktivitäten und Projekte geplant, die sich ausdrücklich mit dem
Thema „Antisemitismus in migrantischen und post-migrantischen
Milieus“ auseinandersetzen, und wenn ja, welche (bitte auflisten), und wenn
nein, warum nicht?
14. Sind in der Bundesregierung und insbesondere beim BMI und bei der
BKM Aktivitäten und Projekte geplant, die sich ausdrücklich mit dem
Thema „Israelbezogener Antisemitismus“ auseinandersetzen, und wenn
ja, welche (bitte auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung fördert zahlreiche Projekte Dritter und – im Rahmen des
gesetzlichen Auftrags – Einrichtungen, die in ihren Programmen und
Veranstaltungsformaten im Bereich der Extremismusprävention in der Regel einen
phänomenübergreifenden bzw. gesamtgesellschaftlichen Ansatz verfolgen.
Bundesgeförderte Einrichtungen wie etwa die Amadeu-Antonio-Stiftung, die
Bildungsstätte Anne Frank oder die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
planen in dieser Hinsicht verschiedene Programme und Veranstaltungen.
Darüber hinaus verfolgen Bundesprogramme wie das „Bundesprogramm
Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden“, das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder das Bundesprogramm „Respekt Coaches an
Schulen“ sowie die bundesgeförderte „Deutsche Islam Konferenz“ (DIK)
Extremismusprävention im o. g. Sinne.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 83 des Abgeordneten Christoph de Vries auf Bundestagsdrucksache
20/9004 verwiesen.
15. Steht die BKM weiterhin zu ihrer am 2. Juni 2023 getätigten Aussage
anlässlich der Wiedereröffnung des Hauses der Kulturen der Welt: „Das
Ausgrenzen gerade von Künstlerinnen und Künstlern durch den BDS,
durch Boykott und silent boycott, durch Drohungen und oft genug auch
durch Gewalt hat in den letzten Jahren erschreckend zugenommen. Wer
Menschen boykottiert, weil sie jüdische Israelis oder weil sie Jüdinnen
und Juden sind, der handelt antisemitisch, und das darf nicht
hingenommen werden“ (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/rede-von-kulturst
aatsministerin-roth-zur-wiedereroeffnung-des-hauses-der-kulturen-der-w
elt-unter-dem-neuen-intendanten-ndikung-2194342)?
a) Bewertet die BKM die BDS-Bewegung als eine antisemitische
Bewegung?
b) Schließt sich die BKM ihrer Kabinettskollegin Lisa Paus in der
Aussa-ge an: „Die letzten Jahre haben gezeigt, ich habe mich geirrt […]
Wenn ich wieder die Möglichkeit hätte, würde ich mit dem Wissen
von heute dem fraktionsübergreifenden Antrag [
Bundestagsdrucksache 19/10191] zustimmen“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/lis
a-paus-ueber-vermeintlichen-israel-blackout-es-ist-klar-auf-
welcherseite-wir-stehen-a-08c87d1c-9ad2-4dd1-9e44-662f138321bf), und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 a und 15 b werden gemeinsam beantwortet.
Für eine Bewertung der BDS-Bewegung wird auf die Einschätzungen des
Bundesamtes für Verfassungsschutz und seine Fortschreibungen verwiesen. www.v
erfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/allgemein/2022-04-lagebil
d-antisemitismus.html.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 21 bis 28 verwiesen.
c) Ist der von der BKM in der in der Vorbemerkung der Fragesteller
zitierten Rede angekündigte „code of conduct“ für das Haus der
Kulturen der Welt fertiggestellt (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/such
e/rede-von-kulturstaatsministerin-roth-zur-wiedereroeffnung-des-haus
es-der-kulturen-der-welt-unter-dem-neuen-intendanten-ndikung-219
4342), wenn ja, welchen wesentlichen Inhalt hat er, und wenn nein,
wann wird dies der Fall sein?
d) Durch welche Expertinnen und Experten lassen sich die BKM und das
HKW bei der Erarbeitung des „code of conduct“ beraten (bitte einzeln
auflisten)?
e) Wird der „code of conduct“ des HKW veröffentlicht, wenn ja, wann
wird dies erfolgen, und wenn nein, warum nicht?
f) Wird der „code of conduct“ des HKW verbindlich auch für dessen
Kooperationspartner gelten?
Die Fragen 15 c bis 15 f werden gemeinsam beantwortet.
Das Leitbild des HKW ist auf der Website (www.hkw.de/the-house/about/about
#main) öffentlich einsehbar und auf Plakaten in den Schaukästen rund um das
Haus der Kulturen der Welt zu sehen. Dort heißt es auszugsweise wörtlich: „Im
Haus der Kulturen der Welt gibt es keinen Raum für Hassreden oder Gewalt
jeglicher Art. Es gibt keinen Raum für Altersdiskriminierung, Antisemitismus,
Geschlechtsdiskriminierung, Homophobie, Islamophobie, Rassismus,
Sexismus, Transphobie, Xenophobie und dergleichen. Das HKW strebt danach, ein
Ort zu sein, wo Liebe, Respekt und Großzügigkeit der täglichen Praxis gelebt
werden.“
Darüber hinaus erarbeitet die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin
GmbH als Dachorganisation verschiedener Einrichtungen und auch des HKW
zurzeit im Wege eines partizipativen Prozesses einen wertebasierten
Verhaltenskodex. Aktuell finden Gespräche mit möglichen externen Beraterinnen und
Beratern statt. Die Entscheidung über die Vergabe wird voraussichtlich Ende
Januar abgeschlossen. Inwieweit Kooperationspartner in den
Anwendungsbereich des Verhaltenskodex einbezogen werden und ob bzw. wie dieser
veröffentlicht wird, ist noch nicht abschließend geklärt.
g) Werden in allen von der BKM maßgeblich geförderten Häusern
entsprechende „codes of conduct“ erarbeitet, wenn nein, wieso nicht,
wenn ja, in welchen, und wann ist mit einer Veröffentlichung zu
rechnen?
Die BKM empfiehlt die Erarbeitung und Einführung eines Code of Conduct in
den von ihr geförderten Kultureinrichtungen. In vielen Institutionen liegt ein
solcher Kodex bereits vor oder wird erarbeitet.
16. Welche Maßnahmen ergreift die BKM gegen antisemitische BDS-
Kultur- und Künstlerboykottkampagnen sowie Hassreden gegen
Kulturschaffende?
Die BKM nimmt öffentlich Stellung gegen Boykottaufrufe, unterstützt die von
ihr geförderten Kultureinrichtungen in ihrem Kampf gegen Boykott,
Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit und öffnet, wie zuletzt während einer
Delegationsreise nach Israel vom 10. bis 14. Januar 2024, neue
Kooperationsmöglichkeiten mit israelischen Kultureinrichtungen.
17. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die BKM, um den Beschluss
des Deutschen Bundestages „Der BDS-Bewegung entschlossen
entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (Bundestagsdrucksache
19/10191) umzusetzen?
Die Bundesregierung bekämpft entschieden jede Form des Antisemitismus.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die BKM, um ihrer Ankündigung
„Entsprechend arbeite ich mit meiner Behörde und Kulturinstitutionen
aus meinem Verantwortungsbereich ganz konkret daran, dass der Raum
der Kultur nicht für Aktivitäten der BDS-Bewegung missbraucht werden
kann“ (www.juedische-allgemeine.de/meinung/claudia-roth-spaete-einsi
cht-ist-besser-als-keine/) nachzukommen?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
19. Wie wirkt die BKM auf die von ihr mittelbar und unmittelbar geförderten
Kultureinrichtungen ein, sich entschieden gegen jede Form des
Antisemitismus zu positionieren, insbesondere, aufgrund der aktuellen
Ereignisse, gegen israelbezogenen Antisemitismus?
a) Wirkt die BKM auf die von ihr mittelbar und unmittelbar geförderten
Kultureinrichtungen ein, die vom Deutschen Bundestag und der
Bundesregierung angenommene, erweiterte Antisemitismusdefinition der
IHRA ebenfalls anzuwenden, und wenn nein, warum nicht?
b) Wie stellt die BKM sicher, dass nach erfolgter (finanzieller oder
ideeller) Förderung durch die Bundesregierung, keine Projekte oder
Vorhaben mit antisemitischen Inhalten davon profitieren, und welche
Maßnahmen ergreift die BKM, um in einem solchen Fall die Fördermittel
zurückzufordern?
Der Kampf gegen jede Form von Antisemitismus sowie die Förderung und der
Schutz jüdischen Lebens in Deutschland haben für die BKM herausragende
Bedeutung. Die BKM steht dazu in engem und regelmäßigem Austausch mit
allen von ihr geförderten Einrichtungen, so dass dies auch in der Auswahl der
Letztempfänger von Bundesmitteln Berücksichtigung findet. Bei
institutionellen Zuwendungsempfängern hat die öffentliche Hand über die Einhaltung der
Haushaltsregeln und die Mitwirkung in satzungsgemäßen Gremien hinaus eine
zusätzliche Einflusssphäre, vgl. dazu auch das Gutachten von Prof. Möllers:
www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2160112/3c7061aff87c616c9b
fe6a878e2c75b0/2023-01-24-bkm-gutachten-moellers-data.pdf.
Die Rückforderung von Fördermitteln richtet sich nach den §§ 48 ff. VwVfG
Bund.
20. Sind der Bundesregierung von ihr geförderte Projekte, Veranstaltungen
oder Vorhaben bekannt, bei deren Durchführung antisemitische
Klischees, Vorurteile und Meinungen in Bild-, Wort- und Zeichensprache
gezeigt oder Hassrede geäußert sowie verfassungsfeindliche
Bestrebungen verfolgt wurden (bitte für die vergangenen zwei Jahre einzeln
auflisten)?
Die jetzige Bundesregierung hat die antisemitische Bildsprache einzelner
Werke der documenta 15 öffentlich kritisiert. Das Kunstwerk „The ABC of Racist
Europe“ von Daniela Ortiz in der Ausstellung „Wer wir sind – Fragen an ein
Einwanderungsland“ in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik
Deutschland im Jahr 2023 wurde durch Antisemitismus-Experten kritisch
kontextualisiert.
21. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder
mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call)
geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) Council of National and Islamic Forces in Palestine (Coordinating
body for the major political parties in the Occupied Palestinian
Territory),
b) Palestinian Independent Commission for Citizen’s Rights (PICCR),
c) Union of Arab Community Based Associations (ITTIJAH), Haifa,
d) Forum of Palestinian NGOs [Non-governmental organizations] in
Lebanon,
e) Palestinian General Federation of Trade Unions (PGFTU),
f) General Union of Palestinian Women (GUPW),
g) General Union of Palestinian Teachers (GUPT),
h) Federation of Unions of Palestinian Universities’ Professors and
Employees,
i) Consortium of Professional Associations,
j) Union of Palestinian Medical Relief Committees (UPMRC),
k) Health Work Committees – West Bank,
l) Union of Agricultural Work Committees (UAWC),
m) Union of Palestinian Agricultural Relief Committees (PARC),
n) Union of Health Work Committees – Gaza (UHWC),
o) Union of Palestinian Farmers,
p) Occupied Palestine and Syrian Golan Heights Advocacy Initiative
(OPGAI),
q) General Union of Disabled Palestinians,
r) Palestinian Federation of Women’s Action Committees (PFWAC),
s) Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of
Israel (PACBI),
t) Palestinian Grassroots Anti-Apartheid Wall Campaign,
u) Union of Teachers of Private Schools,
v) Union of Women’s Work Committees, Tulkarem (UWWC),
w) Dentists’ Association – Jerusalem Center,
x) Palestinian Engineers Association,
y) Lawyers’ Association, und
z) Network for the Eradication of Illiteracy and Adult Education,
Ramallah?
22. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder
mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call)
geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) Coordinating Committee of Rehabilitation Centers – West Bank,
b) Coalition of Lebanese Civil Society Organizations (150
organizations),
c) Solidarity for Palestinian Human Rights (SPHR), Network of
Student-based Canadian University Associations,
d) Al-Ard Committees for the Defense of the Right of Return, Syria,
e) Al-Awda Charitable Society, Beit Jala,
f) Al Awda – Palestine Right-to-Return Coalition, U.S.A,
g) Al-Awda Toronto,
h) Aidun Group – Lebanon,
i) Aidun Group – Syria,
j) Alrowwad Cultural and Theatre Training Center, Aida refugee camp,
k) Association for the Defense of the Rights of the Internally Displaced
(ADRID), Nazareth,
l) BADIL Resource Center for Palestinian Residency and Refugee
Rights, Bethlehem,
m) Committee for Definite Return, Syria,
n) Committee for the Defense of Palestinian Refugee Rights, Nablus,
o) Consortium of the Displaced Inhabitants of Destroyed Palestinian
Villages and Towns,
p) Filastinuna – Commission for the Defense of the Right of Return,
Syria,
q) Handala Center, ’Azza (Beit Jibreen) refugee camp, Bethlehem,
r) High Committee for the Defense of the Right of Return, Jordan,
(including personal endorsement of 71 members of parliament, political
parties and unions in Jordan),
s) High National Committee for the Defense of the Right of Return,
Ramallah,
t) International Right of Return Congress (RORC),
u) Jermana Youth Forum for the Defense of the Right of Return, Syria,
v) Laji Center, Aida camp, Bethlehem,
w) Local Committee for Rehabilitation, Qalandia refugee camp,
Jerusalem,
x) Local Committee for Rehabilitation of the Disabled, Deheishe
refugee camp, Bethlehem, und
y) Palestinian National Committee for the Defense of the Right of
Return, Syria?
23. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder
mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call)
geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) Palestinian Return Association, Syria,
b) Palestinian Return Forum, Syria,
c) Palestine Right-of-Return Coalition (Palestine, Arab host countries,
Europe, North America),
d) Palestine Right-of-Return Confederation-Europe (Austria, Denmark,
France, Germany, Italy, Netherlands, Norway, Poland, Sweden),
e) Palestinian Youth Forum for the Right of Return, Syria,
f) PLO Popular Committees – West Bank refugee camps,
g) PLO Popular Committees – Gaza Strip refugee camps,
h) Popular Committee – al-’Azza (Beit Jibreen) refugee camp,
Bethlehem,
i) Popular Committee – Deheishe refugee camp, Bethlehem,
j) Shaml – Palestinian Diaspora and Refugee Center, Ramallah,
k) Union of Women’s Activity Centers – West Bank Refugee Camps,
l) Union of Youth Activity Centers – Palestine Refugee Camps, West
Bank and Gaza,
m) Women’s Activity Center – Deheishe refugee camp, Bethlehem,
n) Yafa Cultural Center, Balata refugee camp, Nablus,
o) Abna’ al-Balad Society, Nablus,
p) Addameer Center for Human Rights, Gaza,
q) Addameer Prisoners’ Support and Human Rights Association,
Ramallah,
r) Alanqa’ Cultural Association, Hebron,
s) Al-Awda Palestinian Folklore Society, Hebron,
t) Al-Doha Children’s Cultural Center, Bethlehem,
u) Al-Huda Islamic Center, Bethlehem,
v) Al-Jeel al-Jadid Society, Haifa,
w) Al-Karameh Cultural Society, Um al-Fahm,
x) Al-Maghazi Cultural Center, Gaza,
y) Al-Marsad Al-Arabi, occupied Syrian Golan Heights, und
z) Al-Mezan Center for Human Rights, Gaza?
24. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder
mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call)
geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) Al-Nahda Cultural Forum, Hebron,
b) Al-Taghrid Society for Culture and Arts, Gaza,
c) Alternative Tourism Group, Beit Sahour (ATG),
d) Al-Wafa’ Charitable Society, Gaza,
e) Applied Research Institute Jerusalem (ARIJ),
f) Arab Association for Human Rights, Nazareth (HRA),
g) Arab Center for Agricultural Development (ACAD),
h) Arab Center for Agricultural Development, Gaza,
i) Arab Educational Institute – Open Windows (affiliated with Pax
Christie International),
j) Arab Orthodox Charitable Society – Beit Sahour,
k) Arab Orthodox Charity – Beit Jala,
l) Arab Orthodox Club – Beit Jala,
m) Arab Orthodox Club – Beit Sahour,
n) Arab Students’ Collective, University of Toronto,
o) Arab Thought Forum, Jerusalem (AFT),
p) Association for Cultural Exchange Hebron – France,
q) Association Najdeh, Lebanon,
r) Authority for Environmental Quality, Jenin,
s) Bader Society for Development and Reconstruction, Gaza,
t) Canadian Palestine Foundation of Quebec, Montreal,
u) Center for the Defense of Freedoms, Ramallah,
v) Center for Science and Culture, Gaza,
w) Chamber of Commerce and Industry, Ramallah-Al-Bireh District,
x) Child Development and Entertainment Center, Tulkarem,
y) Committee for Popular Participation, Tulkarem, und
z) Defense for Children International-Palestine Section, Ramallah
(DCI/PS)?
25. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder
mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call)
geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) El-Funoun Palestinian Popular Dance Troupe,
b) Ensan Center for Democracy and Human Rights, Bethlehem,
c) Environmental Education Center, Bethlehem,
d) FARAH – Palestinian Center for Children, Syria,
e) Ghassan Kanafani Society for Development, Gaza,
f) Ghassan Kanafani Forum, Syria,
g) Gaza Community Mental Health Program, Gaza (GCMHP),
h) Golan for Development, occupied Syrian Golan Heights,
i) Halhoul Cultural Forum, Hebron,
j) Himayeh Society for Human Rights, Um al-Fahm,
k) Holy Land Trust – Bethlehem,
l) Home of Saint Nicholas for Old Ages – Beit Jala,
m) Human Rights Protection Center, Lebanon,
n) In’ash al-Usrah Society, Ramallah,
o) International Center of Bethlehem (Dar An-Nadweh),
p) Islah Charitable Society, Bethlehem,
q) Jafra Youth Center, Syria,
r) Jander Center, al-Azza (Beit Jibreen) refugee camp, Bethlehem,
s) Jerusalem Center for Women, Jerusalem (JCW),
t) Jerusalem Legal Aid and Human Rights Center (JLAC),
u) Khalil Al Sakakini Cultural Center, Ramallah,
v) Land Research Center, Jerusalem (LRC),
w) Liberated Prisoners’ Society, Palestine,
x) Local Committee for Social Development, Nablus,
y) Local Committee for the Rehabilitation of the Disabled, Nablus, und
z) MA’AN TV Network, Bethlehem?
26. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder
mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call)
geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) Medical Aid for Palestine, Canada,
b) MIFTAH-Palestinian Initiative for the Promotion of Global Dialogue
and Democracy, Ramallah,
c) Muwatin-The Palestinian Institute for the Study of Democracy,
d) National Forum of Martyr’s Families, Palestine,
e) Near East Council of Churches Committee for Refugee Work – Gaza
Area,
f) Network of Christian Organizations – Bethlehem (NCOB),
g) Palestinian Council for Justice and Peace, Jerusalem,
h) Palestinian Counseling Center, Jerusalem (PCC),
i) Palestinian Democratic Youth Union, Lebanon,
j) Palestinian Farmers’ Society, Gaza,
k) Palestinian Hydrology Group for Water and Environment Resources
Development-Gaza,
l) Palestinian Prisoners’ Society-West Bank,
m) Palestinian Society for Consumer Protection, Gaza,
n) Palestinian University Students’ Forum for Peace and Democracy,
Hebron,
o) Palestinian Women’s Struggle Committees,
p) Palestinian Working Women Society for Development (PWWSD),
q) Popular Art Centre, Al-Bireh,
r) Prisoner’s Friends Association – Ansar Al-Sajeen, Majd al-Krum,
s) Public Aid Association, Gaza,
t) Ramallah Center for Human Rights Studies,
u) Saint Afram Association – Bethlehem,
v) Saint Vincent De Paule – Beit Jala,
w) Senior Citizen Society – Beit Jala,
x) Social Development Center, Nablus,
y) Society for Self-Development, Hebron, und
z) Society for Social Work, Tulkarem?
27. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach
Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder
mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call)
geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an
a) Society for Voluntary Work and Culture, Um al-Fahm,
b) Society of Friends of Prisoners and Detainees, Um al-Fahm,
c) Sumoud-Political Prisoners Solidarity Group, Toronto,
d) Tamer Institute for Community Education, Ramallah,
e) TCC – Teacher’s Creativity Center, Ramallah,
f) Wi’am Center, Bethlehem,
g) Women’s Affairs Technical Committee, Ramallah and Gaza (WATC),
h) Women’s Studies Center, Jerusalem (WSC),
i) Women’s Center for Legal Aid and Counseling, Jerusalem
(WCLAC),
j) Yafa for Education and Culture, Nablus,
k) Yazour Charitable Society, Nablus,
l) YMCA-East Jerusalem,
m) Youth Cooperation Forum, Hebron,
n) YWCA-Palestine,
o) Zakat Committee-al-Khader, Bethlehem,
p) Zakat Committee-Deheishe camp, Bethlehem,
q) The Palestinian Center for Rapprochement between People (PCR),
und
r) Alternative Voice in the Galilee (AVIG)?
28. Wie positioniert sich die BKM zu der Förderung der NGO „7amleh –
The Arab Center for the Advancement of Social Media“ in den Jahren
von 2019 bis 2022 durch die Deutsche Welle in Höhe von 881 743 NIS,
insbesondere hinsichtlich ihrer Verbindungen zu terroristischen
Organisationen und Israel diffamierender Kampagnen (www.ngo-monitor.org/n
gos/7amleh/), und wird diese NGO nach Kenntnis der BKM auch im
Jahr 2023 mittel- oder unmittelbar gefördert?
Die Fragen 21 bis 28 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung fördert keine Veranstaltungen und Projekte, in denen für
BDS geworben wird oder BDS-Positionen vertreten werden.
Die Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) werden unter strengen Kriterien zweckgebunden für
konkrete Projekte in den Palästinensischen Gebieten und der Region eingesetzt.
Die Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich über staatliche deutsche
Durchführungsorganisationen, internationale Organisationen und deutsche
Nichtregierungsorganisationen. Es erfolgt keine direkte Finanzierung von lokalen
Partnerorganisationen aus dem Haushalt des BMZ. Sämtliche lokale
Partnerorganisationen werden durch das BMZ sowie das Auswärtige Amt und die
Auslandsvertretung vor Ort wie auch durch die Mittlerorganisationen selbst (z. B. GIZ,
KfW, deutsche Nichtregierungsorganisationen, kirchliche Organisationen oder
Politische Stiftungen) intensiv geprüft und auch im Projektverlauf weiter
kontrolliert. Hierbei wird sichergestellt, dass keine außenpolitischen Bedenken
gegen eine Zusammenarbeit sprechen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die
Einhaltung der geltenden VN- und EU-Sanktionsrichtlinien gelegt. Zudem
werden keine Vorhaben gefördert, die die BDS-Bewegung („Boycott, Divestment,
Sanctions“ gegen Israel) unterstützen.
Eine Nennung der lokalen zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen ist
aufgrund der aktuellen regionalen Situation aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure
erfolgt in den Palästinensischen Gebieten und den anderen Ländern des Nahen
Ostens teilweise unter äußerst fragilen Sicherheitsbedingungen. Eine
öffentliche Nennung würde ein erhebliches Risiko für den Bestand der lokalen
nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und ggf. sogar das
Leben der für die lokalen Partnerorganisationen tätigen Personen bedeuten.
Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des
lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass
zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch eine
Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig
beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen
Trägern erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung bei der
Umsetzung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit sich bringen
und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der
Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden. Eine Übermittlung als
Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben
sowie dem zu befürchtenden Vertrauensverlust der lokalen Partner aus. Auch nur
eine geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens von Namen kann unter den
gegebenen Umständen nicht hingenommen werden. Nach konkreter Abwägung
der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der
funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung der Bundesregierung mit dem
parlamentarischen Informationsrecht ist die Bundesregierung zu dem Schluss
gekommen, dass die beiden ersteren Belange gegenüber dem parlamentarischen
Informationsrecht – auch in Form der Übermittlung als Verschlusssache -
überwiegen.
29. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der „Initiative GG 5.3
Weltoffenheit“, insbesondere im Angesicht der jüngsten Entwicklungen
und unter Berücksichtigung der Aussage der Intendantin der Münchner
Kammerspiele „Aus heutiger Sicht verstehe ich das Plädoyer GG 5.3 als
Teil einer Entwicklung, die israelbezogenen Antisemitismus normalisiert
hat“ (vgl. www.juedische-allgemeine.de/meinung/claudia-roth-spaete-ein
sicht-ist-besser-als-keine/ und www.belltower.news/antisemitismus-im-k
ulturbetrieb-alles-von-der-kunstfreiheit-gedeckt-149507/)?
a) Teilt oder verurteilt die BKM die Positionen der „Initiative GG 5.3
Weltoffenheit“, dass die BDS-Bewegung „eine ‚marginalisierte
Stimme‘ sei, die für ‚kulturelle Vielfalt‘ streite, für eine ‚kritische
Perspektive‘ und ein ‚Klima der Vielstimmigkeit‘“ (www.ruhrbarone.de/
nie-wieder-bds-claudia-roth-kehrt-um-nach-all-den-jahren/221040/)
und „Unter Berufung auf diese Resolution [Bundestagsdrucksache
19/10191] werden durch missbräuchliche Verwendungen des
Antisemitismusvorwurfs wichtige Stimmen beiseitegedrängt und kritische
Positionen verzerrt dargestellt“ (www.gg53weltoffenheit.org/plaedo
yer/)?
b) Teilt die BKM die Auffassung der Fragesteller, dass die „Initiative
GG 5.3 Weltoffenheit“ mit ihrem „Plädoyer“ die antisemitische
BDS-Bewegung legitimiert, verharmlost und antisemitischen
Ausfällen im Kunst- und Kulturbetrieb Vorschub leistet, und wenn nein,
warum nicht?
c) Führt die BKM Gespräche mit Unterzeichnern des Plädoyers
„Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“, insbesondere mit Verantwortlichen in
Kultureinrichtungen bezüglich einer Neubewertung der
Unterzeichnung, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
d) Hält die Bundesregierung es für geboten, Zuwendungsbescheide und
Förderrichtlinie um die verpflichtende Übernahme der von der
Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag beschlossenen
erweiterten IHRA-Antisemitismusdefinition durch die Begünstigten zu
ergänzen, wenn ja, wann, und wie erfolgt die konkrete Umsetzung, und
wenn nein, warum nicht?
Kontakte zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien und Kulturschaffenden – unter denen auch Unterzeichnerinnen und
Unterzeichner der Initiative GG 5.3 Weltoffenheit sind – finden im Rahmen der
Ressortzuständigkeit kontinuierlich statt. Zur im Jahr 2020 erschienenen „Initiative
GG 5.3 Weltoffenheit“ hat die damalige Kulturstaatsministerin Monika Grütters
Stellung genommen. Nach eigenen Angaben ist die Initiative seit dem Jahr
2022 nicht mehr an die Öffentlichkeit getreten.
Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 63 des
Abgeordneten Michael Breilmann auf Bundestagsdrucksache 20/5490, auf die Antwort
auf die Schriftliche Frage 53 des Abgeordneten Dr. Carsten Brodesser auf
Bundestagsdrucksache 20/8449 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/3156 verwiesen.
30. Ist eine Stärkung des Kulturaustausches, mittels des Abraham Accords
Institute, durch die BKM geplant, und wenn ja, wie soll diese aussehen?
Die BKM fördert seit 2023 den von dem Abgeordneten Armin Laschet
eingetragenen Verein zur Förderung des Abraham Prozesses für Frieden und
regionale Integration e. V. und wird dies vorbehaltlich der Vorlage eines
bewilligungsfähigen Antrags auch im Jahr 2024 tun.
31. Haben sich im Nachgang des 7. Oktobers 2023 Kultureinrichtungen an
die BKM gewandt und dabei Sorgen geäußert, was die Sicherheit und
Durchführbarkeit von Veranstaltungen und Ausstellungen anbelangt, und
wenn ja, welche?
Die BKM steht den von ihr geförderten Einrichtungen für deren Sorgen zur
Verfügung; insbesondere mit der Direktorin der Stiftung Jüdisches Museum
Berlin hat sie intensiven Kontakt zu Sicherheitsfragen gehalten.
32. Gegen welche (jüdischen) Kultureinrichtungen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung im vergangenen Jahr Droh- und Hassschreiben
gerichtet (bitte einzeln auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor. Im Rahmen
des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) werden ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung
und den Tatumständen politisch motivierte Taten durch die Länder sogenannten
„Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld „antisemitisch“ im
Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet, sowie die erkennbaren ideologischen
Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten
„Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse
Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Darüber hinaus wird das Objekt (Ort,
Sache, Institution, Veranstaltung oder Person), welches aufgrund der
festgestellten oder sich aus dem Phänomenbereich und ggf. Themenfeld ergebenden
Motivation heraus direkt und/oder inhaltlich angegriffen wurde, als Angriffsziel
genannt.
Politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit „(jüdischen)
Kultureinrichtungen“ werden im Rahmen des KPMD-PMK allgemein registriert. Eine
Erfassung von „Droh- und Hassschreiben“ erfolgt jedoch nicht gesondert, so
dass eine automatisierte Fallzahlendarstellung dieser Straftaten nicht möglich
ist.
Aus Gesprächen mit Kultureinrichtungen und aus Presseberichten ist aber zu
entnehmen, dass immer wieder versucht wird, Druck auf Kultureinrichtungen
und Kulturschaffende auszuüben, und dass sich dies gegenüber jüdischen
Einrichtungen und Kulturschaffenden seit dem 7. Oktober 2023 erheblich
verschärft hat. Im Übrigen wird auf das zivilgesellschaftliche Lagebild
Antisemitismus der Amadeu-Antonio-Stiftung www.amadeu-antonio-stiftung.de/antise
mitismus/lagebild-antisemitismus-digital/ verwiesen.
33. Welche Veranstaltungen (Ausstellungen, Symposien, Konzerte,
Sendungen etc.), bei denen die Bundesregierung direkt oder indirekt
Mittelgeberin ist, wurden nach ihrer Kenntnis seit dem 7. Oktober 2023 im
Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt abgesagt oder verschoben (bitte
einzeln auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Informationen über Anzahl und
Hintergrund entsprechender Absagen oder Verschiebungen vor. Es ist öffentlich
bekannt, dass die Bundeszentrale für politische Bildung die für den 8. bis
10.12.2023 geplante Veranstaltung „We Still Need to Talk. Hin zu einer
relationalen Erinnerungskultur“ mit Verweis auf die Ereignisse des 7. Oktober 2023
abgesagt hat (www.bpb.de/veranstaltungen/veranstaltungskalender/542134/ter
min-abgesagt-veranstaltung-verschoben-we-still-need-to-talk/).
Die Frankfurter Buchmesse, die Mitte Oktober 2023 stattfand, erhielt zum
damaligen Zeitpunkt eine Projektförderung für den Aufbau des zentralen
Frankfurt Pavillons. Der LiBeratur-Preis, dessen Verleihung an die palästinensische
Autorin Shibli verschoben wurde, wird nicht von der BKM gefördert.
34. Ist die BKM im Gespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für
jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus
hinsichtlich seiner Forderung nach der Erarbeitung konkreter Strategien
für den Kampf gegen Antisemitismus im Kulturbetrieb (www.rnd.de/poli
tik/antisemitismus-in-der-kultur-nimmt-zu-von-documenta-bis-roger-wat
ers-R5SACANI5FMWHFPZIIKEBTLLSE.html), und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Die BKM steht im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit im Austausch mit dem
Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den
Kampf gegen Antisemitismus.
35. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen
Entwicklungen in der deutschen Hochschullandschaft und insbesondere an
Kunsthochschulen hinsichtlich des Umgangs mit der BDS-Bewegung
und antisemitischen Äußerungen (www.nzz.ch/feuilleton/ich-werde-
vonisraelhasser-rausgejagt-sagt-medienkuenstler-michael-bielicky-ld.176
0344, www.faz.net/aktuell/israel-krieg/antisemitismus-an-der-universitae
t-der-kuenste-in-berlin-19343147.html und www.welt.de/kultur/kunst/pl
us249117552/Aktivistische-Professoren-Wenn-Israelhass-an-der-Univers
itaet-gelehrt-wird.html)?
Aufgrund der föderalen Struktur des deutschen Bildungssystems liegt die
Verantwortung für den Hochschulbereich bei den Ländern. Die
Kultusministerkonferenz hat einen Aktionsplan gegen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit
beschlossen. Die Bundesregierung hat dessen Erstellung begrüßt sowie ihren
Beitrag dazu benannt. Darüber hinaus ist die Bundesregierung im Austausch mit
verschiedenen Akteuren aus der Hochschullandschaft, der
Antisemitismusprävention wie auch Vertreterinnen des jüdischen Lebens in Deutschland, um
Problemlagen und Handlungsbedarfe im Hochschulwesen nach dem
Terrorangriff der Hamas auf Israel zu erfassen. In Anbetracht der Zuständigkeit der
Länder für die Hochschulen liegt der Beitrag der Bundesregierung
insbesondere in der Forschungsförderung zu Antisemitismus.
36. Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der BKM getroffen werden, damit
sich in Hochschulen manifestierender Antisemitismus nicht auf die
Kunstszene im Allgemeinen überträgt?
Mit Blick auf die Zuständigkeit der Länder für den Hochschulbereich begrüßt
die BKM den Beschluss der Kultusministerkonferenz für einen Aktionsplan
gegen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit, dem sich die Bundesregierung
angeschlossen hat. Es liegen bisher keine Daten dazu vor, ob Antisemitismus
und Israelfeindlichkeit an Hochschulen im Vergleich zur Gesamtgesellschaft
oder zu anderen Bereichen besonders ausgeprägt sind oder sich von dort in
weitere gesellschaftliche Bereiche verbreiten. Das Bundesministerium für Bildung
und Forschung fördert Projekte in der Antisemitismusforschung, die u. a. auch
zur Prävention von Antisemitismus im Bildungsbereich forschen oder dazu
beitragen, jüdisches Leben in Deutschland sichtbarer zu machen. Dieses
Engagement wird das BMBF weiter fortsetzen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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