Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10215 –
Neubaustrecke Brenner-Nordzulauf im oberbayerischen Inntal zwischen
Rosenheim und Kiefersfelden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Brenner-Basistunnel entsteht in den Alpen eines der wichtigsten
Verkehrsprojekte Europas. Die geplante Zulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel
wird durch das oberbayerische Inntal zwischen Rosenheim und der
Landesgrenze bei Kufstein führen (vgl.
www.brennernordzulauf.eu/newsreader/2023-
10-25-variantenentscheide-laengere-tunnel-weniger-flaechenverbrauch-schut
z-des-trinkwassers.html). Nach Erkenntnissen der Fragesteller fordern
betroffene Gemeinden, Bürgerinitiativen, Landwirte und politische Mandatsträger
umweltverträgliche Lösungen. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) beabsichtigt,
in Kirnstein zwischen den Gemeinden Flintsbach und Oberaudorf eine
oberirdische Verknüpfungsstelle zu errichten (vgl.
www.brennernordzulauf.eu/news
reader/2023-10-25-variantenentscheide-laengere-tunnel-weniger-flaechenverb
rauch-schutz-des-trinkwassers.html). Diese Planungen stoßen nach
Erkenntnissen der Fragesteller auf Widerstand, denn dieser Abschnitt des Inntals ist
reich an Naturlandschaft und geprägt von bäuerlichen Familienbetrieben, die
durch den Bau zwischen 50 und 90 Prozent ihrer bewirtschafteten Flächen
verlieren würden. Ein Flächenausgleich ist aufgrund der Tallage nach
Kenntnis der Fragesteller nicht möglich (vgl.
www.rosenheim24.de/rosenheim/innta
l/flintsbach-am-inn-ort66194/flintsbach-oberaudorf-nein-zur-verknuepfungsst
elle-kirnstein-mdb-daniela-ludwig-auf-besichtigungstour-mit-landwirten-9257
1741.html).
Die Notwendigkeit der geplanten Verknüpfungsstelle ist aus Sicht der
Fragesteller nicht hinreichend geklärt. Die DB AG hält sie oberirdisch im Abstand
von 20 bis 25 Kilometern an der Neubaustrecke für erforderlich. Wiederholt
wurden nach Erkenntnissen der Fragesteller aus der Region Forderungen nach
einer unterirdischen Verknüpfungsstelle am Wildbarren laut. Dazu liegen zwei
Gutachten vor: Das „Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung“
(DZSF) kam im Jahr 2022 zu dem Schluss, dass die Genehmigungsfähigkeit
eines solchen komplexen Tunnelbauwerks fraglich erscheine. Deutschland
betrete zudem mit einer unterirdischen Verknüpfungsstelle „eindeutig Neuland
bei der Gestaltung von Eisenbahntunneln“. Die Prüfung, ob ein so komplexes
Bauwerk funktionieren könne, sei aufwendig und teuer. Es sei abzuwägen, ob
der Nutzen den Aufwand rechtfertige (vgl. www-dzsf.bund.de/SharedDocs/Do
wnloads/DZSF/Veroeffentlichungen/Fachveroeffentlichungen/2022/2021-02_
15Brenner-Studie.pdf). Die „Interessengemeinschaft Inntal 2040“ legte 2023
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10518
20. Wahlperiode 29.02.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
28. Februar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
eine eigene Studie vor. Sie hält den Bau einer unterirdischen
Verknüpfungsstelle sowohl rechtlich als auch baulich für möglich (vgl.
www.samerbergerna
chrichten.de/inntal-studie-zu-brenner-nordzulauf/).
Weiterer Bestandteil des Brenner-Nordzulaufs ist die Überquerung des Inn.
Nach bisherigen Planungen soll der Inn nördlich von Rosenheim mit einer
sogenannten Vorlandbrücke und einer Innbrücke überquert werden. Eine
technisch mögliche Unterquerung des Inn ist aktuell nach Kenntnis der
Fragesteller nicht beabsichtigt (vgl.
www.brennernordzulauf.eu/newsreader/2023-10-2
5-variantenentscheide-laengere-tunnel-weniger-flaechenverbrauch-schutz-des-
trinkwassers.html).
1. Hält die Bundesregierung eine Verknüpfungsstelle Kirnstein für
erforderlich, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
3. Liegt den Planungen für die Verknüpfungsstelle Kirnstein ein
Fahrplankonzept zugrunde, wenn ja, wie sieht dieses Fahrplankonzept aus, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB InfraGO AG ist der Bau von Verknüpfungsstellen
vorgesehen, um eine leistungsfähige Infrastruktur zu errichten. Die Neubaustrecke
verläuft dabei weitgehend unabhängig von der Bestandsstrecke. In
regelmäßigen Abständen von ca. 20 bis 25 Kilometern – im Optimalfall vor und hinter
wichtigen Verkehrsknoten – werden beide Strecken zusammengeführt und
verknüpft.
Auf deutschem Staatsgebiet wird durch jeweils eine Verknüpfungsstelle südlich
und nördlich von Rosenheim die Anbindung der Neubaustrecke an alle
bestehenden Strecken des Bahnknotens sichergestellt. Gleichzeitig ist die
Anbindung von Siedlungszentren mit hohem Fahrgastpotential aus Sicht des
Personenfernverkehrs unerlässlich. Eine entsprechende Anordnung der
Verknüpfungsstellen in Deutschland ergibt sich unter anderem aus der
Maßnahmenbeschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2030.
Eine Verknüpfung der Neubaustrecke mit der bestehenden Infrastruktur ist nach
Einschätzung der DB InfraGO AG aus bahnbetrieblichen Gründen wichtig und
notwendig. Sie ermöglicht einen uneingeschränkten Wechsel zwischen den
Strecken. So entsteht eine moderne und hoch verfügbare Infrastruktur. Durch
die betriebliche Flexibilität wird das Bahnsystem des Brenner-Nordzulaufs eine
hohe Resilienz aufweisen. Dies ist angesichts der herausragenden Rolle der
Strecke im europäischen Verkehrsnetz von Bedeutung.
2. Gibt es eine Kosten-Nutzen-Untersuchung für diese Verknüpfungsstelle,
wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, warum nicht?
Eine Nutzen-Kosten-Analyse für einzelne Teilabschnitte einer Neubaustrecke
ist nicht vorgesehen, da nur die Verwirklichung des Gesamtprojekts mit
Erfüllung der verkehrlichen Ziele den vollen volkswirtschaftlichen Nutzen
realisieren kann.
4. Gibt es Planungsalternativen zur Verknüpfungsstelle Kirnstein, wenn ja,
welche wurden geprüft, und welche wurden nicht weiterverfolgt, und
wenn nein, warum nicht?
Für das Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf hat die Vorhabenträgerin ein
Trassenauswahlverfahren durchgeführt. In diesem Rahmen wurden zahlreiche
Trassenverläufe geprüft. Die Varianten sahen aus topografischen und verkehrlichen
Gründen jeweils unterschiedliche Positionen für die Verknüpfungsstelle südlich
Rosenheims vor, die sich auf den Bereich zwischen Reischenhart und
Niederaudorf verteilten. Als Ergebnis des Trassenauswahlverfahrens ging die Variante
„Violett“ mit einem hohen Tunnelanteil als Auswahltrasse hervor. Mit dieser
Trasse ist die Lage der Verknüpfungsstelle nur im Bereich Kirnstein möglich.
Für die Verknüpfungsstelle Kirnstein hat die Vorhabenträgerin im Rahmen der
Vorplanung zwei Planungsvarianten geprüft. Neben einer Lage an der
Bundesautobahn 93 wurde eine Verknüpfungsstelle im Bereich der bestehenden
Strecke untersucht. Bei Abwägung aller Kriterien stellte sich eine mit der Autobahn
gebündelte Lage als deutlich vorteilhafter heraus.
Ausführliche Informationen zu beiden Varianten stellt die Vorhabenträgerin im
Internet unter
www.brennernordzulauf.eu/newsreader/2023-10-25-variantenent
scheide-laengere-tunnel-weniger-flaechenverbrauch-schutz-des-trinkwasser
s.html bereit.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass in Tirol
(ca. 14 Kilometer entfernt) und bei Ostermünchen (ca. 40 Kilometer
entfernt) bereits weitere Verknüpfungsstellen fertig bzw. vorgesehen sind,
die Notwendigkeit einer weiteren Verknüpfungsstelle im Inntal?
Aufgrund der Topografie und daraus resultierender hoher Tunnelanteile in
Kombination mit den lokalen Begebenheiten kommt nach Einschätzung der DB
InfraGO AG für die Verknüpfungsstelle südlich von Rosenheim nur der
Bereich Kirnstein in Betracht. In südliche Richtung beträgt die Streckenlänge zur
nächsten Verknüpfungsstelle bei Schaftenau rund 16 Kilometer. Der Abstand
zur nächsten Verknüpfungsstelle im Norden bei Ostermünchen beträgt rund
38,5 Kilometer.
Entfällt eine Verknüpfung bei Kirnstein, so hätte dies deutliche
Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und der Flexibilität in der Verkehrsabwicklung des
Brenner-Nordzulaufs zur Folge. Die beiden Strecken würden rund 55
Kilometer unabhängig voneinander verlaufen und keine Möglichkeit zum Wechsel
zwischen den Strecken bieten. Dies hätte erhebliche Auswirkung auf mögliche
Fahrplankonzepte und würde zu einer höheren Belastung der durch die
Ortszentren verlaufenden Bestandsstrecke führen.
6. Erwägt die Bundesregierung eine erneute Prüfung von
Planungsalternativen, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Die Vorhabenträgerin hat alle großräumigen Planungsalternativen im
Trassenauswahlverfahren sowie alle lokalen oder kleinräumigen Untervarianten in der
Vorplanung betrachtet.
Gemäß den Vorgaben der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung wird im
Rahmen der Parlamentarischen Befassung dem Deutschen Bundestag über
Alternativvarianten aus der Öffentlichkeitsbeteiligung berichtet. Bis Ende Januar 2024
hatten die Landkreise und Kommunen die Gelegenheit, entsprechende
Forderungen zu formulieren und an die DB InfraGO AG zu übermitteln.
Die Vorhabenträgerin wird bis Herbst 2024 ihren Bericht zur Parlamentarischen
Befassung erarbeiten; dieser wird u. a. Aussagen zur technischen
Umsetzbarkeit und zur Genehmigungsfähigkeit von Kernforderungen beinhalten. Der
Bericht wird Bestandteil der Parlamentarischen Befassung sein.
7. Was planen die DB AG und die Bundesregierung zum Schutz des
Ökosystems?
8. Was planen die DB AG und die Bundesregierung zum Schutz der
Almflächen?
9. Was planen die DB AG und die Bundesregierung zum Erhalt der
landwirtschaftlichen Betriebe?
Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bedingt durch die Siedlungsstruktur und die topografischen Verhältnisse ist die
Neubaustrecke des Brenner-Nordzulaufs durch einen hohen Tunnelanteil mit
verringertem Flächenbedarf geprägt.
Grundlage zum Schutz von Menschen und Natur sind die entsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen. Ziel der Umweltplanung ist es, Beeinträchtigungen
des Naturhaushalts sowie den Flächenbedarf zu minimieren. Auch die Belange
der Landwirtschaft fließen in die Abwägung ein.
Für die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Bahnprojekt
Brenner-Nordzulauf findet die Bayerische Kompensationsverordnung
Anwendung. Hierbei sind produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen sowie
Entsiegelungs- und Wiedervernetzungsmaßnahmen vorrangig zu prüfen.
Zudem kann durch den Erwerb von Wertpunkten im Biotopwertverfahren – so
genannten „Ökopunkten“ – nachgewiesen werden, dass Eingriffe ökologisch
ausgeglichen werden. Diese Ökopunkte sind eine „Gutschrift“ für
Kompensationsmaßnahmen. Die DB InfraGO AG setzt zu einem frühen Zeitpunkt durch
den Erwerb von Wertpunkten auf landwirtschaftsfreundliche Lösungen. Durch
Ökokonten kann der Bedarf an Ausgleichsflächen vor Ort reduziert werden. So
konnten bereits Wertpunkte in der Größenordnung von über einer Million
Wertpunkten in benachbarten Räumen außerhalb des Inntals erworben werden.
10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten der
Interessengemeinschaft Inntal 2040 aus dem Jahr 2023 (vgl.
www.samerberg
ernachrichten.de/inntal-studie-zu-brenner-nordzulauf/)?
11. Welche Faktoren sprechen aus Sicht der Bundesregierung und der
DB AG für eine unterirdische Verknüpfungsstelle Wildbarren?
12. Welche Faktoren sprechen aus Sicht der Bundesregierung und der
DB AG gegen eine unterirdische Verknüpfungsstelle Wildbarren?
13. Plant die Bundesregierung aufgrund des Gutachtens der
Interessengemeinschaft Inntal 2040 eine nochmalige bergmännische Prüfung einer
Verknüpfungsstelle Wildbarren?
Die Fragen 10 bis 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Jahr 2020 hat die Vorhabenträgerin als Stellungnahme auf eine
entsprechende Idee der Interessengemeinschaft Inntal 2040 dargelegt, dass unterirdische
Verknüpfungsstellen im Widerspruch zu wesentlichen
Sicherheitsbestimmungen stehen. Diese wären daher nicht genehmigungsfähig. Zum gleichen
Ergebnis kommt das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) in
einer Studie aus dem Jahr 2022.
Die in der Fragestellung erwähnte, von mehreren Kommunen beauftragte
Studie wurde im Dezember 2023 veröffentlicht. Die Verfasser stellen vorweg, dass
betriebliche und lokale Randbedingungen nicht Bestandteil der Untersuchung
waren.
Die Studie wurde durch den Landkreis Rosenheim als „Kernforderung“ für die
Parlamentarische Befassung gegenüber der DB InfraGO AG eingebracht.
14. Wie beurteilen die Bundesregierung und die DB AG Planungen
hinsichtlich einer unterirdischen Neubaustrecke ohne bauliche Veränderung der
Bestandsstrecke und einer damit einhergehenden Nutzung der
Bestandsstrecke für den Ausweichverkehr?
Die Realisierung einer Verknüpfungsstelle ist zwangsläufig mit einer baulichen
Veränderung der Bestandsstrecke verbunden. Die negativen verkehrlichen
Auswirkungen eines Verzichts sind in der Antwort zu Frage 5 dargelegt. Auch
wären die Strecken bei Störungen oder Instandhaltungsarbeiten jeweils nicht mehr
als Ausweichstrecken nutzbar.
15. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Untersuchung der
DB AG hinsichtlich einer unterirdischen Innquerung nördlich von
Rosenheim (vgl.
www.brennernordzulauf.eu/newsreader/2023-10-25-varian
tenentscheide-laengere-tunnel-weniger-flaechenverbrauch-schutz-des-tri
nkwassers.html)?
Die Vorhabenträgerin hat im Jahr 2022 untersucht, inwiefern eine
Unterquerung des Inns nördlich von Rosenheim möglich ist. Diese wäre demnach
hochkomplex und risikobehaftet. In der untersuchten Ausgestaltung mit einer
Verknüpfungsstelle bei Ostermünchen entstünden auf dem Abschnitt Mehrkosten
von rund 3 Mrd. Euro. Die Bauzeit würde sich nach Einschätzung der DB
InfraGO AG um etwa zwei bis drei Jahre verlängern. Die Innunterquerung
nördlich von Rosenheim wäre somit mit hohen Kosten und Risiken verbunden.
Die DB InfraGO AG hat bei ihrer Planung das Gebot der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit zu berücksichtigen. Mit der oberirdischen Innquerung liegt
eine wirtschaftlichere Variante mit weniger Risiken vor. Daher bestand für kein
Freiraum zur Planung einer Innunterquerung nördlich von Rosenheim.
16. Woraus resultieren die Mehrkosten in Höhe von 3 Mrd. Euro für die
Innunterquerung (
www.br.de/nachrichten/bayern/inn-tunnel-fuer-brenner-no
rdzulauf-wuerde-drei-milliarden-kosten,THJlaRC)?
Aufgrund des ansteigenden Geländes westlich des Inns liegt eine besondere
Herausforderung darin, die Strecke nach der Innunterquerung wieder an die
Oberfläche zu führen. Hierbei sind querende Gewässer, Schutzgebiete und ein
Erdgasspeicher als Randbedingungen zu beachten.
Als Konsequenz wären nach Auskunft der DB InfraGO AG im Anschluss an
die Innunterquerung rund 14 Kilometer zusätzlicher Tunnel erforderlich.
Kombiniert mit der ohnehin vorgesehenen Tunnelführung im Bereich
Stephanskirchen ergäbe sich ein durchgängiger Tunnel mit einer Länge von über 22
Kilometern. Nahe Ostermünchen müsste die bestehende Strecke zudem auf einer
Länge von 1,5 Kilometern in einen Tunnel verlegt werden. Bei Ostermünchen
wäre ein 30 Meter tiefer und 40 Meter breiter Trog erforderlich.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die an die Fragesteller herangetragene
Alternative, die bisher geplante Verknüpfungsstelle bei Ostermünchen
zwei Kilometer weiter nördlich zu verlegen, wurde diese Variante
geprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die aus der Verlegung resultierende
Möglichkeit, eine Tieferlegung des Bahnhofes Ostermünchen zu
verhindern, indem die Verknüpfungsstelle weiter nördlich von Ostermünchen
verlegt wird, wurde diese Variante geprüft, wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum Vorschlag, den Inn nördlich von Rosenheim zu unterqueren und die
Verknüpfungsstelle nach Norden zu verlagern, fand bereits kurz nach Präsentation
der Untersuchungsergebnisse im September 2022 ein Gespräch zwischen
Landrat, Bürgermeistern und Vertretern der DB InfraGO AG statt.
Die Vorhabenträgerin erklärte dabei, eine Verschiebung der Verknüpfungsstelle
nach Norden sei grundsätzlich denkbar. Die in der Stellungnahme zu Frage 16
dargelegten Tunnelführungen der Neubaustrecke würden sich um weitere ca.
zwei Kilometer verlängern. Bei sehr langen Tunneln über 20 Kilometer gelten
– gemäß der technischen Spezifikation für die Interoperabilität – besondere
Sicherheitsbestimmungen. Mindestens ein spezieller unterirdischer
Evakuierungs- und Rettungspunkt würde zwingend erforderlich.
Gleichwohl ergäben sich durch eine Verschiebung der Verknüpfungsstelle nach
Norden hin betriebliche Nachteile. So würde sich der Abstand zwischen den
Verknüpfungsstellen Kirnstein und Ostermünchen auf über 40 Kilometer
verlängern.
Aufgrund des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bestand für die
Vorhabenträgerin, unabhängig von der konkreten Lage der Verknüpfungsstelle,
kein Freiraum zur Planung einer Innunterquerung nördlich von Rosenheim.
Die Vertreter der DB InfraGO AG regten im Gespräch mit dem Landrat und
den Bürgermeistern an, den Vorschlag als Alternativvariante zur
Parlamentarischen Befassung einzubringen. Im Januar 2024 übermittelte der Landkreis
Rosenheim eine weiterentwickelte Idee einer Innunterquerung als Kernforderung.
In ihrem Bericht zur Parlamentarischen Befassung wird die Vorhabenträgerin
u. a. Aussagen zur technischen Umsetzbarkeit und zur Genehmigungsfähigkeit
von Kernforderungen treffen. Dem Ergebnis der fachlichen Prüfung kann nicht
vorgegriffen werden.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Planungen für eine oberirdische
Innquerung sowie den weiteren rein oberirdischen Verlauf nördlich von
Rosenheim im Hinblick auf
a) die Zerschneidung und Versiegelung von Flächen,
b) die Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe,
c) die Auswirkungen auf den Naturraum,
d) die Auswirkungen auf das Landschaftsbild,
e) Lärmemissionen und
f) die Auswirkungen auf die Lebensqualität von Anliegern?
Im Rahmen der Vorplanung hat die DB InfraGO AG den Streckenverlauf
optimiert und verschiedene lokale Varianten betrachtet. Alle Planungsvarianten
wurden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Menschen, Natur, Technik und die
Wirtschaftlichkeit untersucht. Durch die Abwägung aller Aspekte wurde die
jeweils beste Variante ermittelt.
Die Methode der Variantenbewertung und -entscheidung sowie die einzelnen
Abwägungskriterien sind auf der Website des Bahnprojekts Brenner-
Nordzulauf veröffentlicht. Die Unterlagen befinden sich als Anlage zu den Protokollen
der Dialogforen vom Oktober 2023. Der oberirdische Bereich mit Innquerung
ist unter
www.brennernordzulauf.eu/dialogforen-vorplanung.html?file=files/me
diathek/protokolle/vorplanung/ostermuenchen-innleiten/2023-10-26-protokoll-
dialogforum-ostermuenchen-innleiten.pdf abrufbar.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333