Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10301 –
Weiterentwicklung der Internationalisierung von Wissenschaft und
Hochschulbildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem im November 2021 beschlossenen Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP betonen die Regierungsparteien die
Bedeutung internationaler Hochschul- und Wissenschaftskooperationen für
die Bundesrepublik Deutschland. Unter anderem wurden eine
Weiterentwicklung der Internationalisierungsstrategie sowie eine Erhöhung der
institutionellen Förderung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und
der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) um jährlich 3 Prozent von der
Bundesregierung versprochen (
www.bundesregierung.de/breg-de/service/gese
tzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800).
In ihrem nach Kenntnis der Fragesteller einzigen Antrag aus dem Bereich
Bildung und Forschung im Jahr 2023 stellten die Faktionen von SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unter dem Titel „Eine interessen- und
wertegeleitete Internationalisierung von Wissenschaft und Hochschulbildung“ im
November 2023 fest, dass internationale Hochschulbildung und Forschung
eine zunehmende Bedeutung in nichtwissenschaftlichen Kontexten bekommen
habe und der Wissenschaftsstandort Deutschland Teil eines neu gelagerten
geopolitischen Innovationswettbewerbes geworden sei. Die Fraktionen von
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP fordern von der
Bundesregierung die strategische Weiterentwicklung der Internationalisierung von
Hochschulbildung und Forschung, die weitere systematische Förderung von DAAD
und AvH sowie eine stärkere Ausrichtung von Wissenschafts- und
Forschungskooperationen an Menschenrechten, akademischer Selbstbestimmung,
Demokratie und Deutschlands strategischen Interessen. Die Wahrung und
Förderung der Wissenschaftsfreiheit müsse eine Grundmaxime internationaler
Forschungskooperationen mit deutscher Beteiligung sein, Hochschulbildungs-
und Wissenschaftskompetenz sowie Beratungs- und Informationsangebote
durch zusätzliche Personalkapazitäten an deutschen Auslandsvertretungen als
wichtige Außenrepräsentanzen des deutschen Bildungs- und
Wissenschaftssystems ausgebaut und strategisch ausgerichtet, die Visa-Vergaben an den
deutschen Auslandsvertretungen für Studierende und Akademiker aus
Drittstaaten entbürokratisiert und beschleunigt sowie auf eine vertiefte europäische
Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Forschung hingewirkt
werden (Bundestagsdrucksache 20/9312).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10493
20. Wahlperiode 27.02.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 23. Februar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Internationale Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung und
deren Weiterentwicklung ist für die Sicherung der Innovationsfähigkeit in
Deutschland und Europa wie auch für die Bewältigung globaler
Herausforderungen unabdingbar und angesichts des gestiegenen Innovations- und
Transformationsdrucks wichtiger denn je. Die Bundesregierung hat sich deshalb in
ihrem Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode ausdrücklich zu einer
weiteren europäischen und internationalen Vernetzung des Wissenschaftsstandorts
Deutschland bekannt. Die Bedeutung, die die Bundesregierung der
internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung beimisst, spiegelt
sich auch im kontinuierlichen Anstieg der Mittel wider, die das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung dieser Kooperation
beiträgt. Seit Verabschiedung der ersten Bund-Länder-Strategie zur
Internationalisierung der Hochschulen im Jahr 2013 hat die Internationalisierung der
deutschen Hochschulen große Fortschritte gemacht. Gleichzeitig haben sich die
globalen Rahmenbedingungen für die internationale Hochschulkooperation für
alle Akteure spürbar verändert. Vor diesem Hintergrund haben sich Bund und
Länder im November 2022 auf eine Neuausrichtung ihrer Strategie zur
Internationalisierung der Hochschulen geeinigt. Mit der geplanten Verabschiedung im
Jahr 2024 reagiert die Bundesregierung auf die neuen Herausforderungen.
Grundsätzlich legt die Bundesregierung auf die Sensibilisierung von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die Herausforderungen internationaler
Zusammenarbeit im Kontext der geänderten geo- und sicherheitspolitischen
Rahmenbedingungen sowie auf den Schutz der Freiheit und Sicherheit von
Wissenschaft und Forschung besonderen Fokus. Die Freiheit von Wissenschaft,
Forschung und Lehre gehört zum Wesenskern unserer freiheitlichen
demokratischen Grundordnung. Diese Freiheit auch in der internationalen
Zusammenarbeit zu schützen, ist ein unverrückbarer Eckpfeiler der Politik der
Bundesregierung (s. hierzu auch die Antworten der Bundesregierung auf die
Schriftlichen Fragen 289 und 290 der Abgeordneten Katrin Staffler auf
Bundestagsdrucksache 20/10292. Auf diese Weise greift die Bundesregierung
entsprechende Forderungen des Antrags der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP „Eine interessen- und wertegeleitete Internationalisierung von
Wissenschaft und Hochschulbildung“ (Bundestagsdrucksache 20/9312) zur
Weiterentwicklung dieses wichtigen Politikfeldes auf.
1. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze für die Förderung
der internationalen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung zwischen
2005 und 2024 im Bundeshaushalt entwickelt?
Die Ausgaben des BMBF für die Förderung der internationalen
Zusammenarbeit in Bildung und Forschung erfolgen zum Teil aus den Haushaltstiteln der
Abteilung für europäische und internationale Zusammenarbeit in Bildung und
Forschung im Einzelplan 30, jedoch auch aus verschiedenen Titeln anderer
Abteilungen des BMBF. Seit dem Jahr 2017 wird vom BMBF zweijährlich der
retrospektive Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kooperation in
Bildung, Wissenschaft und Forschung erstellt und veröffentlicht. Nach den in
diesem Rahmen durchgeführten Analysen sind die gesamten Ausgaben für die
Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung aus
dem Einzelplan 30 von rund 802.000.000 Euro im Jahr 2015 auf rund
1.335.000.000 Euro im Jahr 2022 angestiegen. Im Zeitraum davor fand keine
systematische Erfassung der gesamten Ausgaben für die Förderung der
internationalen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung statt. Für den
Berichtszeitraum der Jahre 2023 bis 2024 liegen noch keine finalen Daten vor.
2. Wie definiert die Bundesregierung eine wertegeleitete Bildungs- und
Forschungszusammenarbeit?
3. Wie definiert die Bundesregierung eine interessengeleitete Bildungs- und
Forschungszusammenarbeit?
4. Welches Verhältnis zwischen wertegeleiteter und interessengeleiteter
Bildungs- und Forschungszusammenarbeit strebt die Bundesregierung an?
8. Bei der Kooperation mit welchen Staaten sieht die Bundesregierung
einen Konflikt zwischen einer wertegeleiteten und einer
interessengeleiteten Bildungs- und Forschungszusammenarbeit (bitte tabellarisch samt
Begründung auflisten)?
9. Inwieweit schränkt nach Auffassung der Bundesregierung eine
wertebasierte Außenwissenschaftspolitik Kooperationen mit Hochschulen und
Forschungseinrichtungen aus autoritär regierten Staaten ein?
14. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung der Ausbau eines
weltoffenen und leistungsfähigen Wissenschaftssystems vor dem
Hintergrund, dass 72 Prozent der Weltbevölkerung in Autokratien lebt,
möglich?
Die Fragen 2 bis 4, 8, 9 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung orientiert sich in der internationalen Bildungs- und
Forschungszusammenarbeit an den in der Zukunftsstrategie Forschung und
Innovation grundgelegten Zielen und folgt dabei folgenden Grundsätzen: Sie
gestaltet ihre Kooperationen nach Maßgabe der in der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung verankerten Prinzipien der Menschenwürde, der Grundrechte
und der Demokratie. Besonderen Wert legt sie auf die grundgesetzlich
geschützte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Die
Bundesregierung bekennt sich überdies zu der auf den Prinzipien der Charta der Vereinten
Nationen gegründeten internationalen Ordnung. Eine Vertiefung der
Zusammenarbeit sucht sie vor allem mit Staaten, die diese Prinzipien teilen. Bei der
Kooperation mit Staaten, die diese Prinzipien nicht oder nur eingeschränkt
teilen, steht die sorgsame Abwägung von Chancen und Risiken im Zentrum des
Entscheidungsprozesses über eine mögliche Zusammenarbeit.
Kooperationsvorhaben, die die Wirtschafts- oder Sicherheitsinteressen Deutschlands oder
Europas gefährden, bei denen die Freiheit von Wissenschaft, Forschung oder
Lehre missachtet wird oder bei denen hinreichender Verdacht besteht, dass sie
zur internen Repression oder zu sonstigen Menschenrechtsverletzungen
missbraucht werden, lehnt sie ab. Diese Grundsätze konkretisieren die Art und
Weise, wie die Ziele der internationalen Bildungs- und Forschungspolitik der
Bundesregierung verfolgt werden. Zugleich beschreiben die Grundsätze den
Rahmen, in dem der Ausbau eines weltoffenen und leistungsfähigen
Wissenschaftssystems auch unter den aktuellen geopolitischen Bedingungen weiterhin
möglich ist und von der Bundesregierung verfolgt wird.
5. Wie bewertet das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) die im Jahr 2020 vorgestellte Strategie „Science Diplomacy“
des Auswärtigen Amts (AA)?
a) Macht sich das BMBF den Inhalt der AA-Strategie zu eigen?
b) Arbeiten das BMBF und das AA an einer gemeinsamen
Weiterentwicklung der aus dem Jahr 2020 stammenden Strategie, wenn ja,
wann wird die weiterentwickelte Strategie vorgestellt, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden im Zusammenhang beantwortet.
Das BMBF begrüßt den Ansatz der im Jahr 2020 formulierten Strategie
„Science Diplomacy“ des Auswärtigen Amtes (AA), die Science Diplomacy zu
stärken und auszubauen. Bei der Umsetzung dieses Ansatzes vor dem
Hintergrund der Zeitenwende und der geänderten geopolitischen
Rahmenbedingungen stimmen sich das AA und das BMBF eng ab.
6. Wie haben sich die verfügbaren Mittel für die deutsch-ukrainische
Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung zwischen 2021
und 2024 entwickelt (bitte grafisch samt tabellarischer Auflistung der
aktuell laufenden Kooperationen inklusive Laufzeit und Fördersumme
darstellen)?
Die nachfolgende Grafik beinhaltet die ausbezahlten finanziellen Mittel der
Bundesregierung für die deutsch-ukrainische Zusammenarbeit in Bildung,
Wissenschaft und Forschung. Es werden nur solche Maßnahmen
berücksichtigt, die dezidiert auf die deutsch-ukrainische Zusammenarbeit fokussieren.
Maßnahmen ohne länderspezifische Ausrichtung, die generell auch eine
ukrainische Beteiligung ermöglichen, wurden nicht einbezogen.
Für die Jahre 2021 bis 2023 sind die Ist-Zahlen angegeben. Für das Jahr 2023
waren zum Stand der Beantwortung noch nicht alle Zahlen verfügbar. Die
Angaben sind daher unvollständig. Für das Jahr 2024 sind keine abschließenden
Planzahlen verfügbar. Dies liegt u. a. daran, dass Mittel entsprechend der
Bewerbersituation veranschlagt werden. Zum Teil sind die Planungen einzelner
Organisationen noch nicht abgeschlossen.
Eine Übersicht über aktuell laufende Vorhaben sowie Maßnahmen, für die
Mittel jährlich fortlaufend bereitgestellt werden, ist der Anlage zu entnehmen.*
Maßnahmen, die bereits ausgelaufen bzw. noch nicht gestartet sind oder sich
derzeit im Bewilligungsprozess befinden, sind nicht aufgeführt. Es handelt sich
um Soll-Zahlen.
7. Mit welchen Staaten strebt die Bundesregierung im Jahr 2024 eine
Vertiefung der Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung an?
Zu den Schwerpunkten der internationalen Bildungs-, Wissenschafts- und
Forschungszusammenarbeit der Bundesregierung im Jahr 2024 zählen neben der
Stärkung der Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungszusammenarbeit in der
Europäischen Union (EU) und mit europäischen Staaten die Kooperation mit
den USA und Kanada, mit innovationsstarken Partnern im Asiatisch-
Pazifischen Forschungsraum, mit strategischen Partnern in Lateinamerika sowie mit
Schwellenländern in Afrika und im Nahen Osten. Besondere Schwerpunkte
bilden die Zusammenarbeit mit Israel und der Ukraine, sowie mit Kanada im
Rahmen des gemeinsamen Eureka-Vorsitzes.
10. Inwieweit muss nach Ansicht der Bundesregierung die Wahrung und
Förderung der Wissenschaftsfreiheit eine Grundmaxime internationaler
Forschungskooperationen mit deutscher Beteiligung sein, und wie stellt
die Bundesregierung die Einhaltung einer etwaigen Grundmaxime
sicher?
Wissenschafts- und Forschungsfreiheit ist ein verfassungsrechtlich verbürgtes,
hohes und schützenswertes Gut und für die Bundesregierung ein wichtiger
Grundsatz internationaler Forschungskooperation. Das zeigt u. a. die Initiierung
der „Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit“ aus dem Jahr 2020, die alle
EU‑Mitgliedsstaaten unterzeichnet haben und die die Bedeutung von
Wissenschafts- und Forschungsfreiheit nicht nur im Europäischen Hochschul- und
Forschungsraum, sondern auch international betont. Die Bundesregierung
fördert bilaterale und multilaterale Forschungskooperationen mit einer Vielzahl
von Staaten (siehe den Bericht der Bundesregierung zur internationalen
Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung). Unsere demokratischen Werte
und Prinzipien liegen dieser Zusammenarbeit zugrunde und können über die
Forschungsprojekte in die jeweiligen Partnerstaaten getragen werden. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 289
und 290 der Abgeordneten Katrin Staffler auf Bundestagsdrucksache 20/10292
verwiesen.
11. Wie viele Staaten außerhalb der EU garantieren nach Ansicht der
Bundesregierung einen ausreichenden Grad an Menschenrechten,
akademischer Selbstbestimmung und Demokratie, damit Kooperationen mit
Hochschulen und Forschungseinrichtungen dieser Staaten staatlich
förderungsfähig und unterstützungswürdig sind (bitte tabellarisch
auflisten)?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10493 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Wie viele Staaten außerhalb der EU garantieren nach Ansicht der
Bundesregierung einen ausreichenden Grad an Wissenschaftsfreiheit, damit
Kooperationen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen dieser
Staaten staatlich förderungsfähig und unterstützungswürdig sind (bitte
tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Wissenschaftsfreiheit, akademische Selbstbestimmung, Achtung der
Menschenrechte und Demokratie sind für die Bundesregierung Werte, die auch in
den bilateralen Kooperationen zum Ausdruck gebracht werden. Im Übrigen
wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 4 sowie zu Frage 10 verwiesen.
13. Welche EU-Staaten garantieren nach Ansicht der Bundesregierung
keinen ausreichenden Grad an Wissenschaftsfreiheit, damit Kooperationen
mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen dieser Staaten staatlich
förderungsfähig und unterstützungswürdig sind (bitte tabellarisch
auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Die Forschungsfreiheit ist ein universelles Recht und öffentliches Gut. Sie ist
ein Kernprinzip der Europäischen Union und als solches in der EU-Charta der
Grundrechte verankert („Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit“ aus dem
Jahr 2020).
15. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit 2022 auf Ebene der G7
bzw. G20 ergriffen, um die Wissenschaftsfreiheit weltweit zu stärken,
und welche bi- oder multilateralen Kooperationen wurden in diesem
Sinne seit 2022 im Geschäftsbereich des BMBF geschlossen?
Während der britischen G7-Präsidentschaft im Jahr 2021 wurde die G7-
Arbeitsgruppe „Security and Integrity of the Global Research Ecosystem
(SIGRE)“ eingerichtet. Deutschland hat das Thema im Jahr 2022 unter
deutscher G7-Präsidentschaft fortgeführt. Auf die Antwort zu Frage 10 sowie auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 289 und 290 der
Abgeordneten Katrin Staffler auf Bundestagsdrucksache 20/10292 wird
verwiesen.
16. Welche Maßnahmen hat die Arbeitsgruppe zu
Wissenschaftskommunikation der G7, die 2023 ihre Arbeit aufgenommen hat und das Ziel
verfolgt, dass Forschungsergebnisse besser kommuniziert werden und
Desinformationen evidenzbasiert besser entgegenwirkt wird, bisher initiiert?
Die G7-Arbeitsgruppe zu Wissenschaftskommunikation unter deutscher und
kanadischer Leitung hat, zusammen mit den G7-Partnern und nationalen
Experten, Workshops durchgeführt. Ein Entwurf für die Terms of Reference (TOR)
wurde entwickelt, die nach Finalisierung die Inhalte und Ausrichtung der
Arbeit der Arbeitsgruppe für die nächsten Jahre festlegen werden.
17. Mit welchen autoritär geführten Staaten hat die Bundesregierung im Jahr
2023 in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung kooperiert,
und wie viele Mittel wurden hierfür je Land insgesamt bereitgestellt
(bitte tabellarisch die Projekte samt Fördersumme, Förderlaufzeit und
Projektbeschreibung auflisten)?
18. Mit welchen autoritär regierten Staaten strebt die Bundesregierung im
Jahr 2024 ggf. eine Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit in
Bildung, Wissenschaft und Forschung an (bitte tabellarisch mit Begründung
auflisten)?
Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung gestaltet ihre internationalen Bildungs-, Wissenschafts-
und Forschungskooperationen nach den in der Antwort zu Frage 2 genannten
Grundsätzen. Eine Übersicht über autoritär geführte Staaten wird in diesem
Zusammenhang nicht vorgehalten.
Über die Kooperationen der Bundesregierung informiert der regelmäßig
erscheinende Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kooperation in
Bildung, Wissenschaft und Forschung.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung von Stipendien für
ausländische Studierende und Forschende, um den Wissenschaftsstandort
Deutschland zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, den Wert
von Wissenschaftsfreiheit zu vermitteln und internationale Netzwerke
auszubauen?
Ziel der Bundesregierung ist es, im internationalen Wettbewerb um
akademische Talente die Zahl internationaler Studierender an deutschen Hochschulen
zu erhöhen. Deutschland ist inzwischen eines der beliebtesten Gastländer für
Studierende aus dem Ausland.
Die Förderung des internationalen Austauschs von Studierenden,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Forschenden mittels Stipendien leistet einen
substantiellen Beitrag zur Stärkung des Studien-, Hochschul- und
Forschungsstandorts Deutschland. Die auf diese Weise ermöglichte Mobilität von
Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern schafft nachhaltige
Netzwerke, Bindungen und Kooperationen. Auch der Erfolg des Innovations-
und Wirtschaftsstandorts Deutschland beruht nicht zuletzt auf erfolgreicher
internationaler Zusammenarbeit und Vernetzung, für die im Rahmen von
stipendienbasierter Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern die Grundlage gelegt wird.
In Zusammenarbeit mit den Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik unterstützt das AA durch vielfältige Stipendienprogramme
herausragende Talente, fördert die deutsche Sprache im Ausland und leistet
durch die Unterstützung internationaler Vernetzung in Form von
Hochschulpartnerschaften und wissenschaftlicher Kooperationen einen Beitrag zur
Lösung globaler Herausforderungen. Die Bundesregierung verweist hierzu auf
ihren 26. Bericht zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr
2022.
20. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihr im Koalitionsvertrag gegebenes
Versprechen, die institutionelle Förderung von DAAD und AvH jährlich
um 3 Prozent zu erhöhen, zukünftig einzuhalten, wenn ja, wann, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass auch in Zeiten
zunehmender internationaler Spannungen und Krisen ausreichende Mittel für
die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik bereitgestellt werden. Die
institutionelle Förderung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
und der Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH) erfolgt durch das Auswärtige
Amt. Die Ansätze der institutionellen Förderung für den DAAD und die AvH
im Einzelplan 05 ergeben sich aus dem Gesamtgefüge der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel und dem Kontext der internationalen
Herausforderungen, zu deren Bewältigung die Bundesregierung substantiell beiträgt. Mit
den bereitgestellten Mitteln werden die AvH und der DAAD ihre Maßnahmen
für den akademischen Austausch weiterhin auf einem hohen Niveau fortsetzen
können.
21. Hat die Bundesregierung eine Bedarfsanalyse für eine Akademie für
international verfolgte und bedrohte Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler nach dem Vorbild der „University in Exile“ der New School in
New York durchgeführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wurde ggf.
ein Konzept erarbeitet, mit welchem Finanzierungsbedarf rechnet die
Bundesregierung ggf., und in welchem Zeitraum ließe sich die Akademie
realisieren, wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat kein Konzept für eine solche Akademie erstellt. Auf
der Basis unterschiedlicher Expertengespräche mit Vertreterinnen und
Vertretern von Ländern (insbes. Ukraine), deren Hochschulsysteme auf Grund von
Krieg nicht mehr voll funktionsfähig sind, zieht die Bundesregierung die
Schlussfolgerung, dass der vorrangige Bedarf darin besteht, durch
Kooperationen zwischen deutschen Hochschulen und den Hochschulen im
Krisengebiet, Angebote zu entwickeln, die das Hochschulsystem im Land selbst
langfristig stützten. Gefragt sind vor allem Studienangebote, die es den
Studierenden ermöglichen, im Rahmen des eigenen Hochschulsystems das Studium
fortzuführen. Das vom BMBF finanzierte DAAD-Programm „Ukraine digital –
Studienerfolg in Krisenzeiten sichern“ ist von diesem Gedanken getragen.
22. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Hochschulbildungs- und
Wissenschaftskompetenz sowie die Beratungs- und Informationsangebote an
deutschen Auslandsvertretungen durch zusätzliche Personalkapazitäten
auszubauen, und wenn ja, welcher Personalaufbau in welchen
Auslandsvertretungen ist konkret vorgesehen (bitte tabellarisch auflisten)?
Die deutschen Auslandsvertretungen verfügen über eine umfassende Expertise
in diesem Bereich und arbeiten dazu eng mit den in den jeweiligen Gastländern
vertretenen Mittlerorganisationen, insbesondere dem DAAD, zusammen. Die
Frage etwaiger zusätzlicher Personalkapazitäten an deutschen
Auslandsvertretungen in diesem Bereich ist abhängig vom Bedarf sowie den haushalterischen
Rahmenbedingungen.
23. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Visa-Vergaben
an deutschen Auslandsvertretungen für Studierende und Akademiker aus
Drittstaaten zu entbürokratisieren und zu beschleunigen, wenn ja,
welche, und wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die
Visa-Vergabe für den genannten Personenkreis seitdem entwickelt, und
wenn nein, warum nicht?
Der Aktionsplan Visabeschleunigung des AA zielt darauf ab, die erforderliche
Anpassung von Ressourcen, Strukturen und Verfahren vorzunehmen, um das
Visumverfahren mit den aktuellen Anforderungen eines modernen und
attraktiven Einwanderungslandes in Einklang zu bringen. Dazu soll insbesondere die
Digitalisierung des Visumverfahrens konsequent ausgebaut werden. Zudem
wird das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten verstärkt eingebunden,
um die Bearbeitungskapazitäten der Visastellen insgesamt zu erhöhen.
Durch die zum 1. Juni 2024 in Kraft tretende Anpassung des § 31 der
Aufenthaltsverordnung (AufenthV) wird zudem das Visumverfahren insbesondere für
Studierende deutlich entbürokratisiert und beschleunigt. Das bisherige
Schweigefristverfahren nach § 31 Absatz 1 Satz 5 AufenthV, das nach drei Wochen
und zwei Werktagen davon ausgeht, dass die regelmäßig zu beteiligende
Ausländerbehörde ihre Zustimmung zur Visumerteilung gibt, wird abgeschafft.
Stattdessen wird lediglich in Fällen von sogenannten relevanten
Voraufenthalten (im Rahmen einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung oder wenn gegen
den/die Antragsteller/-in aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgt sind) eine
Schweigefrist von zehn Tagen eingeräumt. Besteht kein relevanter
Voraufenthalt, ist zukünftig die Beteiligung der Ausländerbehörde entbehrlich und die
Auslandsvertretungen können unmittelbar über vollständig eingereichte
Anträge entscheiden.
Bezüglich der durchschnittlichen Bearbeitungszeit wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/9598 verwiesen.
24. Wie oft hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina
Stark-Watzinger seit Amtsantritt die Vertreterinnen und Vertreter der
Allianz der Wissenschaftsorganisationen zum Austausch mit dem
Schwerpunkt der strategischen Weiterentwicklung der
Internationalisierung der deutschen Forschungslandschaft getroffen, und welche
Beschlüsse wurden ggf. gefasst?
25. Wie oft hat Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger seit
Amtsantritt an Sitzungen der Kultusministerkonferenz mit inhaltlichem
Bezug zur Weiterentwicklung der Internationalisierung von Wissenschaft
und Hochschulbildung in Deutschland teilgenommen, und welche
Beschlüsse wurden ggf. gefasst?
26. Wie oft hat Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger seit
Amtsantritt ihre EU-Ministerkolleginnen und EU-Ministerkollegen
getroffen, um Konzepte für eine gemeinsame europäische
Außenwissenschaftspolitik zu erarbeiten oder zu beschließen, und welche Beschlüsse
wurden ggf. gefasst?
27. Wie oft hat Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger seit
Amtsantritt ihre EU-Ministerkolleginnen und EU-Ministerkollegen
getroffen, um Konzepte zu erarbeiteten oder zu beschließen, die darauf
ausgerichtet sind, Wissenschaftsfreiheit weltweit zu stärken?
Die Fragen 24 bis 27 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger hat seit ihrem Amtsantritt an
zahlreichen Treffen und Gesprächen auf bi- und multilateraler Ebene sowie mit
Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Wissenschaftsorganisationen
teilgenommen. Die Weiterentwicklung der Internationalisierung von Bildung,
Wissenschaft und Forschung sowie die Stärkung der Wissenschaftsfreiheit
wurden bei diesen Terminen regelmäßig thematisiert, ohne dass dies vollständig im
Einzelnen erfasst wurde.
Während der deutschen G7-Präsidentschaft 2022 tauschte sich die
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen
der übrigen G7-Mitglieder (Französische Republik, Großbritannien,
Italienische Republik, Japan, Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika sowie
Europäische Union) vertieft über Forschungssicherheit und -integrität sowie
Wissenschaftsfreiheit aus. Sie beschlossen, ihre Aktivitäten stärker mit anderen
Prozessen, die auf multilateraler Ebene ähnliche Ziele verfolgen, zu verknüpfen,
um so gegenseitiges Lernen zu fördern und mehr Synergien zu schaffen.
Bezüglich der Gespräche, die von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
darüber hinaus auf multilateraler sowie auf bilateraler Ebene zur Stärkung der
Wissenschaftsfreiheit geführt wurden, wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 290 der Abgeordneten Katrin Staffler auf
Bundestagsdrucksache 20/10292 verwiesen.
Auf EU-Ebene hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger an drei Treffen
des Europäischen Ministerrates für Wettbewerbsfähigkeit (Teil Forschung)
teilgenommen. Beim Treffen der Forschungsministerinnen und
Forschungsminister der EU Anfang 2022 erfolgte ein Austausch zu Werten und Prinzipien
internationaler Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation, bei dem auch die
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger den Aspekt der
Wissenschaftsfreiheit und der Außenwissenschaftspolitik hervorhob. Im Juni 2022 wurden hierzu
entsprechende Ratsschlussfolgerungen verabschiedet, die sowohl Aspekte der
Wissenschaftsfreiheit als auch der Außenwissenschaftspolitik beinhalten.
Das BMBF steht in konstantem Austausch mit der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen. Dieser Austausch zu aktuellen forschungspolitischen Fragen
inklusive der Internationalisierungsperspektive findet über fest etablierte Formate
auf Arbeitsebene mit den jährlichen Sprechern der Allianz, in Form von
Stellungnahmen der Allianz sowie im Rahmen von Leitungsterminen statt. Speziell
auf Leitungsebene existieren (ergänzend zu anlassbezogenen Terminen) mit
einem Abendessen am Vorabend einer der Allianzsitzungen sowie einem
Neujahrsabendessen auf Einladung der Ministerin zweimal jährlich feste Termine,
die einen (protokollfreien) Raum zum Austausch zu aktuellen
forschungspolitischen Fragen bieten. Auch bei diesen Veranstaltungen werden
Internationalisierungsaspekte regelmäßig einbezogen.
Die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger nimmt zudem seit Amtsantritt
regelmäßig an Sitzungen der KMK teil. Im Rahmen der KMK stehen Bund und
Länder im Austausch zur Weiterentwicklung der Strategie der
Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern für eine
Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland.
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/10301
Anlage – Antwort zu Frage 6
Ressort Maßnahme/Kooperation Laufzeit Soll-Fördersumme (in
TEuro)
AA „Zukunft Ukraine“ -
Stipendienprogramm für
Geflüchtete aus der Ukraine
an deutschen Hochschulen
(DAAD)
2022
2024
8.037
AA Kombiniertes Stipendien-
und Betreuungsprogramm
(STIBET) (DAAD) -
2022
2024
13.365
AA Philipp-Schwartz-Initiative
(PSI)/ AvH
2022
2024
6.025
BMUV CurricUkraine –
Entwicklung von
universitären und
außeruniversitären
Curricula zur
Umweltplanung in der
Ukraine
03/2024 2/2027 342
BMBF Green Deal Ukraina (HZB) 01.06.2023 31.05.2027 4.197
BMBF Unterstützung der
Internationalisierung
ukrainischer Hochschulen
"Digitale Zukunft
gemeinsam gestalten –
Deutsch-Ukrainische
Hochschulkooperationen"
01.02.2019 31.12.2024 4.651
BMBF Herstellung von
bioinspirierten hybriden
nanostrukturierten
Katalysatoren zur CO2-
Abscheidung und
Umwandlung in organische
Moleküle für die grüne
Chemie und zur
Verwendung als
Wasserstoffspeichermedium
01.01.2023 31.12.2025 240
BMBF Konsortialbildung und
Vorbereitung eines EU-
Projekts zum Thema
"Aufrechterhaltung des
Zugangs zu einer
gleichberechtigten und
bedarfsgerechten
Behandlung sowie
Prävention von
Infektionskrankheiten für
ukrainische Flüchtlinge"
01.11.2023 30.04.2024 48
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/10301
BMBF Individualisierte
Rehabilitationstechniken
für Patienten mit
erworbenen Hirnschäden
mittels Telemedizin
01.04.2023 31.03.2025 120
BMBF Projekt für den Aufbau und
die Verdichtung eines
europäischen,
interdisziplinären
Forschungsnetzwerks zur
Erforschung der
Konsequenzen der Corona-
Pandemie hinsichtlich der
Förderung von Diversität
und Fairness
01.04.2023 31.03.2025 115
BMBF Koordinator für
deutschukrainische
Forschungskooperationen
in Kiew
01.04.2020 31.03.2025 345
BMBF Nationale Akademische
Kontaktstelle Ukraine
(DAAD)
06.04.2022 31.12.2024 300
BMBF "Ukraine digital:
Studienerfolg in
Kriegszeiten
sichern"(DAAD)
16.05.2022 31.12.2024 19.231
BMBF Kooperations- und
Mobilitätsprogramm
EIRENE (MPG)
2023 2025 180
BMBF Jahresbezogene
Bewilligungssumme im
Rahmen von Projekten mit
internationaler Beteiligung
aus der Ukraine (DFG)
2021 2024* 5.057 (*vorläufig)
BMBF Jahresbezogene
Bewilligungssumme im
Walter Benjamin-
Programm für ukrainische
geflüchtete
Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler (DFG)
2022 2024* 3.837 (*vorläufig)
BMZ Unterstützungsprogramm
für die Ukraine im Rahmen
der Entwicklungsbezogenen
Aufbaustudiengänge (EPOS)
1.10.2022 31.12.2025 801
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ISSN 0722-8333