Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10377 –
Stand Finanzierung und Umsetzung Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
durch den Klima- und Transformationsfonds 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltsgesetzes 2024 durch den
Deutschen Bundestag am 2. Februar 2024 sind die rechtlichen Grundlagen für das
haushalterische Handeln der Bundesministerien für das laufende Jahr gegeben.
Damit wurde auch die weitere Verwendung der Mittel aus dem Klima- und
Transformationsfonds (KTF) sichergestellt. Die aus dem KTF finanzierten
Mittel des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) verringerten
sich von ursprünglich geplanten 5 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2023 bis
2026 auf insgesamt nur noch 3,5 Mrd. Euro. Mit Stand 5. Dezember 2023
konnte die Bundesregierung aufgrund eines noch nicht feststehenden
Wirtschaftsplans keine detaillierten Auskünfte über die Weiterentwicklung der
Maßnahmen der zehn Handlungsfelder des ANK für 2024 geben. In der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
auf Bundestagsdrucksache 20/9937 heißt es wörtlich „(…) Sofern zeitnah ein
Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 beschlossen wird, können die
Fördermaßnahmen im Laufe des Jahres 2024 starten“. Nach dem Beschluss des
Deutschen Bundestages steht der Wirtschaftsplan des ANK für 2024 fest.
1. Werden die Förderprogramme des in der Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7211 aufgeschlüsselten
Handlungsfeldes „Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen“
(2024: 1,2 Mrd. Euro aus dem KTF (Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – BMUV)
entsprechend der ursprünglichen Planung fortgeführt und weiterentwickelt?
a) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen bis zum 31. Januar 2024 abgeflossen (bitte die
einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen
Mitteln genau auflisten)?
b) Wirken sich die globalen Kürzungen der ANK-Mittel auf 3,5 Mrd.
Euro auf dieses Handlungsfeld aus?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10784
20. Wahlperiode 21.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 20. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
c) Wenn ja, in welchen der Einzelmaßnahmen und in welchem
finanziellen und zeitlichen Umfang (bitte die einzelnen Maßnahmen
entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau
auflisten)?
d) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte (bitte die
einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
e) Wie verändert sich der Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen?
2. Werden die Förderprogramme des in der Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7211 aufgeschlüsselten
Handlungsfeldes „Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen,
Seen und Auen“ (2024: 317 Mio. Euro aus dem KTF (BMUV) +
5,7 Mio. Euro (Bundesministerium für Digitales und Verkehr – BMDV))
entsprechend der ursprünglichen Planung fortgeführt und
weiterentwickelt?
a) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen bis zum 31. Januar 2024 abgeflossen (bitte die
einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen
Mitteln genau auflisten)?
b) Wirken sich die globalen Kürzungen der ANK-Mittel auf 3,5 Mrd.
Euro auf dieses Handlungsfeld aus?
c) Wenn ja, in welchen der Einzelmaßnahmen und in welchem
finanziellen und zeitlichen Umfang (bitte die einzelnen Maßnahmen
entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau
auflisten)?
d) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte (bitte die
einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
e) Wie verändert sich der Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen (bitte
die einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
3. Werden die Förderprogramme des in der Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7211 aufgeschlüsselten
Handlungsfeldes „Meere und Küsten“ (2024: 117 Mio. Euro [BMUV]
aus dem KTF) entsprechend der ursprünglichen Planung fortgeführt und
weiterentwickelt?
a) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen bis zum 31. Januar 2024 abgeflossen (bitte die
einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen
Mitteln genau auflisten)?
b) Wirken sich die globalen Kürzungen der ANK-Mittel auf 3,5 Mrd.
Euro auf dieses Handlungsfeld aus?
c) Wenn ja, in welchen der Einzelmaßnahmen und in welchem
finanziellen und zeitlichen Umfang (bitte die einzelnen Maßnahmen
entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau
auflisten)?
d) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte (bitte die
einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
e) Wie verändert sich der Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen (bitte
die einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
4. Werden die Förderprogramme des in der Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7211 aufgeschlüsselten
Handlungsfeldes „Wildnis und Schutzgebiete“ (2024: 127 Mio. Euro
[BMUV] aus dem KTF) entsprechend der ursprünglichen Planung
fortgeführt und weiterentwickelt?
a) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen bis zum 31. Januar 2024 abgeflossen (bitte die
einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen
Mitteln genau auflisten)?
b) Wirken sich die globalen Kürzungen der ANK-Mittel auf 3,5 Mrd.
Euro auf dieses Handlungsfeld aus?
c) Wenn ja, in welchen der Einzelmaßnahmen und in welchem
finanziellen und zeitlichen Umfang (bitte die einzelnen Maßnahmen
entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau
auflisten)?
d) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte (bitte die
einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
e) Wie verändert sich der Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen (bitte
die einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
5. Werden die Förderprogramme des in der Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7211 aufgeschlüsselten
Handlungsfeldes „Waldökosysteme“ (2024: 680 Mio. Euro [BMUV] +
320 Mio. Euro [Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft –
BMEL] aus dem KTF) entsprechend der ursprünglichen Planung
fortgeführt und weiterentwickelt?
a) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen bis zum 31. Januar 2024 abgeflossen (bitte die
einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen
Mitteln genau auflisten)?
b) Wirken sich die globalen Kürzungen der ANK-Mittel auf 3,5 Mrd.
Euro auf dieses Handlungsfeld aus?
c) Wenn ja, in welchen der Einzelmaßnahmen und in welchem
finanziellen und zeitlichen Umfang (bitte die einzelnen Maßnahmen
entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau
auflisten)?
d) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte (bitte die
einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
e) Wie verändert sich der Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen (bitte
die einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
6. Werden die Förderprogramme des in der Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7211 aufgeschlüsselten
Handlungsfeldes „Böden als Kohlenstoffspeicher“ (2024: 305 Mio. Euro
[BMUV] + 80 Mio. Euro [BMEL] aus dem KTF) entsprechend der
ursprünglichen Planung fortgeführt und weiterentwickelt?
a) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen bis zum 31. Januar 2024 abgeflossen (bitte die
einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen
Mitteln genau auflisten)?
b) Wirken sich die globalen Kürzungen der ANK-Mittel auf 3,5 Mrd.
Euro auf dieses Handlungsfeld aus?
c) Wenn ja, in welchen der Einzelmaßnahmen und in welchem
finanziellen und zeitlichen Umfang (bitte die einzelnen Maßnahmen
entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau
auflisten)?
d) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte (bitte die
einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
e) Wie verändert sich der Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen (bitte
die einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
7. Werden die Förderprogramme des in der Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7211 aufgeschlüsselten
Handlungsfeldes „Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und
Verkehrsflächen“ (2024: 560 Mio. Euro [BMUV] + 40 Mio. Euro [BMDV] aus
dem KTF) entsprechend der ursprünglichen Planung fortgeführt und
weiterentwickelt?
a) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen bis zum 31. Januar 2024 abgeflossen (bitte die
einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen
Mitteln genau auflisten)?
b) Wirken sich die globalen Kürzungen der ANK-Mittel auf 3,5 Mrd.
Euro auf dieses Handlungsfeld aus?
c) Wenn ja, in welchen der Einzelmaßnahmen und in welchem
finanziellen und zeitlichen Umfang (bitte die einzelnen Maßnahmen
entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau
auflisten)?
d) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte (bitte die
einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
e) Wie verändert sich der Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen (bitte
die einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
8. Werden die Maßnahmen des in der Anlage 3 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7211 aufgeschlüsselten
Handlungsfeldes „Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und
Berichterstattung“ (2024: 62 Mio. Euro [BMUV] + 70 Mio. Euro [BMDV] aus
dem KTF) entsprechend der ursprünglichen Planung fortgeführt und
weiterentwickelt?
a) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen bis zum 31. Januar 2024 abgeflossen (bitte die
einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen
Mitteln genau auflisten)?
b) Wirken sich die globalen Kürzungen der ANK-Mittel auf 3,5 Mrd.
Euro auf dieses Handlungsfeld aus?
c) Wenn ja, in welchen der Einzelmaßnahmen und in welchem
finanziellen und zeitlichen Umfang (bitte die einzelnen Maßnahmen
entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau
auflisten)?
d) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte (bitte die
einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
e) Wie verändert sich der Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen?
9. Werden die Maßnahmen des in der Anlage 3 konkret für das
Handlungsfeld „Forschung und Kompetenzaufbau“ (2024: 62 Mio. Euro [BMUV]
+ 70 Mio. Euro [BMDV] aus dem KTF) entsprechend der ursprünglichen
Planung fortgeführt und weiterentwickelt?
a) Wie viele Mittel sind aus diesem Handlungsfeld bei den jeweiligen
Maßnahmen bis zum 31. Januar 2024 abgeflossen (bitte die
einzelnen Maßnahmen entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen
Mitteln genau auflisten)?
b) Wirken sich die globalen Kürzungen der ANK-Mittel auf 3,5 Mrd.
Euro auf dieses Handlungsfeld aus?
c) Wenn ja, in welchen der Einzelmaßnahmen und in welchem
finanziellen und zeitlichen Umfang (bitte die einzelnen Maßnahmen
entsprechend den Haushaltstiteln mit den jeweiligen Mitteln genau
auflisten)?
d) Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Projekte (bitte die
einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
e) Wie verändert sich der Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen (bitte
die einzelnen Maßnahmen genau auflisten)?
Die Fragen 1 bis 9e werden gemeinsam beantwortet.
Eine maßnahmenscharfe Beantwortung und weitere Aufschlüsselung sind zum
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da ein Großteil der ANK-Maßnahmen und
ihre Bewirtschaftungsbudgets – unter anderem wegen der Auswirkungen des
Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum KTF sowie der aktuellen
Verfügungsbeschränkungen im KTF mit Blick auf die notwendige Konsolidierung
des Bundeshaushalts – weiterhin überarbeitet werden.
Zu Teilfrage a:
Die Darstellung in Anlage 1* umfasst eine Aufsummierung der Ist-Ausgaben
bei den beiden ANK-relevanten Titeln 686 31 (Maßnahmen zum Natürlichen
Klimaschutz) sowie (ehemals) Titel 686 32 (Fördermaßnahme zum Natürlichen
Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum). Titel 686 32 ist
mit dem Inkrafttreten des Haushalts 2024 entfallen. Die bislang aus 686 32
finanzierten Maßnahmen werden im Rahmen des ANK bei Titel 686 31
fortgeführt.
Außerdem wurden in Titel 686 31 die laut Finanzplanung vorgesehenen Mittel
von Titel 686 30 (Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von
klimaangepasstem Waldmanagement) umgeschichtet, der ab dem Haushaltsjahr
2024 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV) und vom Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) gemeinsam bewirtschaftet wird. Das bereits
laufende Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (Förderrichtlinie
vom 11. November 2022, geändert am 15. Mai 2023) wird ab dem
Haushaltsjahr 2024 aus dem vom BMUV bewirtschafteten Teil der Haushaltsstelle
Kapitel 6092 Titel 686 31 finanziert.
Zu Teilfrage b:
Infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023
zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) hat die Bundesregierung die
Mittel im Wirtschaftsplan des KTF für 2024 angepasst. Auch das ANK hat
erhebliche Einschnitte zu verzeichnen.
Das BMUV hat die Kürzung auf nunmehr 3,5 Mrd. Euro relativ proportional
auf die einzelnen Handlungsfelder verteilt. Die in der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6845 enthaltenen
Angaben beziehen sich auf den gesamten Finanzplanzeitraum 2024 bis 2027.
Durch den Haushaltsgesetzgeber wurden nur die Ansätze des Wirtschaftsplans
zum KTF 2024 durch das Haushaltsgesetz 2024 verbindlich und neu festgelegt.
Die in den Finanzplanjahren 2025 bis 2027 einbezogenen Ausgaben sind
lediglich Planansätze.
Im Wirtschaftsplan zum KTF 2024 sind nunmehr Ausgaben in Höhe von
742,383 Mio. Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
2 840,327 Mio. Euro, fällig in den Haushaltsjahren 2025 bis 2033,
veranschlagt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10784 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Zu Teilfragen c und d:
Die Kürzungen wurden durch das BMUV auf Basis der bis dahin geltenden
Ansätze auf die Handlungsfelder verteilt. Grund hierfür ist, dass die
Erläuterungsnummern in Titel 686 31 nicht verbindlich sind. Die Teilansätze sind
mithin deckungsfähig. Dies führt zu einer – mit Blick auf die Größenordnung des
Förderprogramms – notwendigen Flexibilität innerhalb der Bewirtschaftung der
Maßnahmen.
Im Rahmen der Kürzung wurden folgende Maßnahmen zunächst
zurückgestellt:
– Maßnahme 1.5: Neue Wertschöpfungsketten für Paludikultur und
Produktvermarktung
– Maßnahme 2.1: Leitbilder für regionalen naturnahen Wasserhaushalt
entwickeln
– Maßnahme 5.1: Biodiversitätsfördernde Mehrung der Waldfläche
– Maßnahme 7.4: Leitbild der wassersensiblen Stadt weiterentwickeln
– Maßnahme 7.11: Förderung von Solargründächern.
Im Anschluss hat das BMUV die Kürzungen auf 3,5 Mrd. Euro zu etwa einem
Drittel relativ proportional auf die einzelnen Handlungsfelder umgelegt. Die
erforderlichen Mittelbindungen erfolgen im Rahmen der haushaltsrechtlichen
Ermächtigung.
Zu Teilfrage e:
Die begonnenen Vorhaben werden fortgesetzt und ausfinanziert; die
Entwicklung der noch nicht begonnenen Vorhaben wird ohne Einschränkung
fortgesetzt. Allerdings hat die unterjährige Sperre Ende des Haushaltsjahres 2023 wie
auch die vorläufige Haushaltsführung 2024 zu Verzögerungen bei der
Umsetzung von Maßnahmen geführt.
Seit Juli 2023 werden folgende Förderungen im Rahmen des ANK umgesetzt:
– Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum:
Damit sollen Maßnahmen zur Aufwertung von Biotopen auf kommunalen
Flächen gefördert werden. Bundesweit haben sich bis Ende 2023
Kommunen mit mehreren Projektideen beteiligt. Das Fördervolumen des
Programms ist aktuell mehrfach überzeichnet. Derzeit wird die Auswahl der
mehr als 200 eingereichten kommunalen Projektskizzen durch den
Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages vorbereitet;
– Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ für kleine und
mittelständische Unternehmen im Rahmen des KfW-Umweltprogramms: Über Kredite
mit ANK-finanzierten Tilgungszuschüssen werden seit Juli 2023 die
Entsiegelung und naturnahe Aufwertung unternehmerischer Flächen, die
Gebäudebegrünung sowie ein dezentrales Niederschlagsmanagement gefördert;
– Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung
an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) zu Maßnahmen des Natürlichen
Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen: Die im Förderfenster bis Ende
Januar 2024 eingereichten Anträge aus Kommunen werden derzeit
bearbeitet und die eingereichten Projektskizzen ausgewertet und anschließend zur
Antragstellung aufgefordert;
– Natürlicher Klimaschutz in Kommunen/Stadtnatur: Das Förderangebot
startete im Februar 2024, um insbesondere die Pflanzung zusätzlicher
Stadtbäume, ein naturnahes Grünflächenmanagement und die Entwicklung von
Naturoasen zu unterstützen;
– ab 2024 werden Fördermaßnahmen zum Waldumbau und zur
Wiederherstellung von Wäldern, die bisher im Haushalt des BMEL bei Kapitel 6092
Titel 686 30 veranschlagt waren, aus ANK-Mitteln im KTF finanziert.
Konkret wurden Mittel für das BMEL-Förderprogramm „Klimaangepasstes
Waldmanagement“ in das ANK überführt (siehe auch Antwort zu Teilfrage
a). Ferner kann das BMEL aus den Mitteln zu Nummer 5
„Waldökosysteme“ Maßnahmen nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAKG) bis zur
Höhe von 125 Mio. Euro finanzieren. Zusammen mit der Kofinanzierung
der Länder können für diese Maßnahmen Fördermittel in Höhe von
insgesamt rund 200 Mio. Euro mobilisiert werden.
Außerdem fördert das BMUV die Umsetzung des Natürlichen Klimaschutzes
durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE): Anfang 2024 startete das
FuE-Vorhaben Grundwassermodell Lausitz als länderübergreifendes
Steuerungs-, Kontroll- und Bewertungsinstrument. Es soll dazu beitragen, die Folgen
des Braunkohleabbaus zu bewältigen und den Strukturwandel, auch unter den
künftigen Anforderungen durch den Klimawandel zu unterstützen. In Kürze
wird das BMUV eine Förderrichtlinie KI-Leuchttürme für den Natürlichen
Klimaschutz veröffentlichen: Dabei geht es um anwendungsorientierte FuE zum
Einsatz künstlicher Intelligenz im Sinne des Natürlichen Klimaschutzes.
Zeitnah sollen folgende weitere Fördermaßnahmen starten:
– Im Handlungsfeld 1 des ANK werden mehrere aufeinander aufbauende
Fördermaßnahmen zum Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen
entwickelt und mit den Ländern erörtert: Durch eine vorgeschaltete
übergreifende Förderrichtlinie soll eine planvolle, strukturierte und koordinierte
Umsetzung des Transformationsprozesses in den Moorregionen unter
Beachtung der Gegebenheiten vor Ort initiiert und flankiert werden. Diese
Förderrichtlinie wird sich auf Maßnahmen beziehen, die der
Informationsvermittlung, Aktivierung, Akzeptanzbildung, der Unterstützung von
regionalen Strukturen sowie der Erstellung von regionalen Konzepten und
Programmen dienen. Zudem ist eine Förderrichtlinie in Arbeit für eine
dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung geschädigter, insbesondere
trocken gelegter kleinerer Moore, Moorböden und Torfköper, sowie der damit
einhergehenden (Wieder-)Etablierung von moorspezifischer und
moortypischer Biodiversität (1000 Moore-Programm). Darüber hinaus sind zwei
weitere Fördermaßnahmen zur Moorbodenwiedervernässung in Planung:
– Bis Frühjahr 2024 werden modellhafte Fördervorhaben für die
Auenrenaturierung bewilligt. Erste Vorhaben wurden seit Oktober 2023 bewilligt;
– im Handlungsfeld Meere und Küsten entwickelt BMUV gemeinsam mit den
Küstenländern Förderprojekte, die noch in diesem Jahr starten sollen;
– ein Förderprogramm KlimaWildnis soll den Erwerb kleinerer
Wildnisflächen unterstützen. Derzeit wird die Ressortabstimmung zur Förderrichtlinie
vorbereitet;
– zur Jahresmitte soll das als ANK-Maßnahme 5.3 vorgesehene
Förderprogramm bzgl. finanzieller Anreize für zusätzliche Klimaschutz- und
Biodiversitätsleistungen des Waldes starten, welches das bereits laufende
Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ergänzt;
– im Handlungsfeld Böden sollen Agrarunternehmen Investitionsförderungen
für Maschinen und Geräte zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktion in
Agrarlandschaften erhalten. Die Förderrichtlinie wird derzeit mit anderen
Ressorts abgestimmt.
Die Fördermaßnahmen zu den vorgenannten Ökosystemen werden durch den
Aufbau, die Stärkung und Vernetzung von Beratungsstrukturen flankiert: Bei
der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG) wurde im Oktober 2023 das
Kompetenzzentrum für Natürlichen Klimaschutz eingerichtet. Dort werden
seitdem Interessierte zu Fördermöglichkeiten für Maßnahmen des Natürlichen
Klimaschutzes beraten. Im zweiten Schritt ist die Förderung einer lokalen
Beratungs- und Unterstützungsstruktur auf kommunaler Ebene zur Schaffung von
förderlichen Rahmenbedingungen für Maßnahmen zum Natürlichen
Klimaschutz in Arbeit. Außerdem soll eine Struktur zur regionalen Vernetzung auf
der Ebene der Länder etabliert werden.
Auch für die weiteren, hier nicht im Einzelnen genannten Maßnahmen des
ANK werden zeitnah die Voraussetzungen geschaffen, um im Rahmen der
Finanzplanung ein Anlaufen innerhalb der Legislaturperiode zu ermöglichen.
Entscheidend für eine nachhaltige Wirkung des ANK und das Erreichen der
Klimaschutzziele nach § 3a des Klimaschutzgesetzes (KSG) für den Sektor
Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) ist
jedoch eine verlässliche Verfügbarkeit von auskömmlichen Mitteln für
Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes auch über die laufende Legislaturperiode
hinaus.
10. Kann die Bundesregierung die an enge Zeiträume gebundenen Vorgaben
der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, deren Umsetzung
auch durch das ANK erfolgt, finanziell und zeitlich noch erfüllen?
Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der
Natur ist noch nicht abgeschlossen. Daher ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt
keine verbindliche Aussage dazu möglich, welche Vorgaben die Verordnung
machen und wann sie in Kraft treten wird. Die zur Erreichung der Ziele einer
künftigen Verordnung gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen des
Naturschutzes würden voraussichtlich weitgehend im Zuständigkeitsbereich der
Länder liegen und würden im Rahmen der Erstellung eines nationalen
Wiederherstellungsplans definiert. Das ANK kann einen Beitrag dazu leisten, die Ziele
einer künftigen Wiederherstellungsverordnung zu erreichen, wäre aber
keinesfalls alleiniges Finanzierungsinstrument für ihre Umsetzung.
11. Welche Aufgabengewichtung nimmt die Bundesregierung vor, um mit
den global reduzierten Mitteln von 3,5 Mrd. Euro bis 2027 die Ziele des
ANK zu erfüllen?
Ziel des BMUV und aller am ANK mitwirkenden Ressorts ist es, dass die zur
Verfügung stehenden Mittel zügig für Fördermaßnahmen des Natürlichen
Klimaschutzes eingesetzt werden. Dafür sind ein früher und substanzieller
Mittelabfluss sowie eine baldige Mittelbindung für mehrjährige Maßnahmen
besonders wichtig. Die Erreichung der Klimaschutzziele sowie eine schnelle und
relevante Umsetzung von Fördermaßnahmen stehen dabei gleichermaßen im
Fokus.
Eine über den jeweiligen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele nach
dem KSG hinausgehende Gewichtung der Aufgaben hat die Bundesregierung
innerhalb des ANK nicht vorgenommen. Maßnahmen, die eine unmittelbare
Wirkung auf die Treibhausgasbilanz haben, sind dabei ein Baustein von
mehreren: Genauso wichtig ist es, die notwendigen Voraussetzungen für die
Umsetzung von Maßnahmen mit unmittelbarer sowie mittelbarer THG-Wirksamkeit
zu schaffen und die Resilienz unserer Ökosysteme gegen die Auswirkungen der
Klimakrise zu stärken. Die in allen Handlungsfeldern vorgenommenen
Kürzungen zeigen vielmehr, dass (mit wenigen Ausnahmen) keine Aufgabe,
gleichwohl künftig mit geringeren Haushaltsmitteln umzusetzen, prioritär gegenüber
einer anderen eingestuft wird.
1
Anlage 1, Fragen 1 bis 9, zu Teilfrage a:
Mittelabfluss seit 2022 bis 31.01.24 in €
HF 1 Schutz intakter Moore und
Wiedervernässungen 7.298.697,53
HF 2 Naturnaher Wasserhaushalt mit
lebendigen Flüssen, Seen und Auen 82.811,80
HF 3 Meere und Küsten kein
HF 4 Wildnis und Schutzgebiete 222.267,40
HF 5 Waldökosysteme 230.226,94
HF 6 Böden als Kohlenstoffspeicher 1.305.588,32
HF 7 Natürlicher Klimaschutz auf
Siedlungs- und Verkehrsflächen 2.308.816,49
HF 8 Datenerhebung, Monitoring,
Modellierung und Berichterstattung 914.345,53
HF 9 Forschung und Kompetenzaufbau 1.934.809,95
HF 10 Zusammenarbeit in der EU und
international kein
Overhead Handlungsfeldübergreifende
Maßnahmen 4.154.862,58
Gesamt 18.452.426,54
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333