Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10560 –
Satelliteninternet – aktueller Stand des Vorgehens der Bundesregierung zur
Umsetzung des EU-Programms für sichere Konnektivität IRIS2
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 14. Februar 2023 hat das Europäische Parlament das Programm für
sichere Konnektivität 2023 bis 2027 der EU mit dem Namen „Infrastruktur für
Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten“ (IRIS2)
diskutiert und angenommen (
www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document/EPR
S_ATA(2023)739325 und
www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-20
23-0033_DE.pdf).
Mit dem Programm verfolgt die EU zum einen das Ziel der Bereitstellung
einer sicheren Satellitenkommunikation. Diese soll eine abhörsichere, stabile
Kommunikation in Krisenzeiten für die Nutzung durch Regierungen,
Behörden, Polizei, Feuerwehr sowie den Katastrophenschutz gewährleisten. Zum
anderen möchte das Programm Satelliteninternet für die Privatwirtschaft und
für den privaten Gebrauch durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.
Laut Presse hat etwa die Automobilindustrie, beispielsweise für den Zweck
des autonomen Fahrens, ein Interesse daran. Darüber hinaus soll es anderen
Ländern außerhalb Europas, etwa in Afrika, ermöglicht werden, Kapazitäten
von IRIS2 buchen zu können. Die sichere Satellitenkommunikation soll
priorisiert werden (background.tagesspiegel.de/cybersecurity/unabhaengige-satellite
nkommunikation-fuer-europa; background.tagesspiegel.de/digitalisierung/eu-p
arlament-bringt-europaeisches-satelliteninternet-auf-den-weg).
Im März 2023, im September 2023 und im Dezember 2023 hat die
Bundesregierung in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen auf den
Bundestagsdrucksachen 20/5927, 20/8202 und 20/9808 einen aktuellen Stand mitgeteilt.
Gemäß den Angaben der Bundesregierung sieht die aktuelle
Meilensteinplanung wie folgt aus: „Start eines zweimonatigen Teilnehmerwettbewerb Ende
März 2023, anschließende Angebotsaufforderung im Mai 2023 mit
wettbewerblichem Dialog mit den Bietern im dritten Quartal 2023. Abgabe eines
finalen und besten Angebotes im Oktober 2023, Vertragsvergabe im Januar
2024. Erste IRIS² Dienste sind für 2024, volle Funktionalität in 2027 geplant“
(Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 20/5927).
Inzwischen wurde bekannt, dass deutsche Unternehmen offenbar keine oder
nur eine sehr geringe Rolle beim Aufbau von IRIS² spielen werden (
www.han
delsblatt.com/technik/forschung-innovation/raumfahrt-wie-frankreich-deutsch
land-bei-iris2-ausmanoevriert-hat-01/100013112.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10953
20. Wahlperiode 09.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 4. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. In Höhe welcher genauen Summe wird die Europäische
Weltraumorganisation (ESA) nach Kenntnis der Bundesregierung Finanzmittel zur
Umsetzung von IRIS2 beisteuern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5927 verwiesen. Die Umsetzung des ESA-Begleitprogramms
befindet sich in einem laufenden Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Es
liegen daher noch keine weiteren verifizierten Erkenntnisse vor.
2. In Höhe welcher genauen Summe soll nach Kenntnis der
Bundesregierung die Privatwirtschaft Finanzmittel zur Umsetzung von IRIS2
beisteuern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5927 verwiesen. Das Bieterverfahren der Europäischen Union
dauert an.
3. Welche finanziellen Anteile zur Umsetzung von IRIS2 leistet die
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach den Jahren 2023, 2024 und
mittelfristiger Finanzplanung für 2025, 2026 und 2027 aufschlüsseln)?
Im ESA-Begleitprogramm zur sicheren Konnektivität (IRIS²) ist in den ESA-
Regulierungen eine Anpassung der finanziellen Beteiligung vorgesehen. Grund
für dieses besondere Vorgehen war der noch offene EU-Prozess zur Auswahl
eines industriellen Konsortiums und dass nur die im EU-Programm
ausgewählten Beteiligten auf das ESA-Begleitprogramm zugreifen dürfen. Im Rahmen
der Opt-Out-Klausel reduzierte Deutschland seinen Beitrag zu Element 1,
Phase 2 von ursprünglich 179 Mio. Euro auf 133 Mio. Euro unter den
wirtschaftlichen Bedingungen des Jahres 2022.
Der Beitrag der Bundesregierung zum EU-Programm entspricht dem üblichen
Beitragsschlüssel der Bundesregierung zum Mehrjährigen Finanzrahmen der
EU.
4. Sind die Berichte von Kürzungen seitens der Bundesregierung bei IRIS²
zutreffend (
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/raumfahrt-haushalt-dlr-bun
desregierung-1.6012307), und wenn ja, in welcher Höhe wird es
Kürzungen bei IRIS² geben (bitte nach den Jahren 2023, 2024 und mittelfristiger
Finanzplanung für 2025, 2026 und 2027 aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Welche finanziellen Anteile leistet nach Kenntnis der Bundesregierung
die EU zur Umsetzung von IRIS2 (bitte nach den Jahren 2023, 2024,
2025, 2026, 2027 aufschlüsseln)?
Die Europäische Kommission hat ein Gesamtbudget von 2,4 Mrd. Euro
vorgesehen. Dieses setzt sich zusammen aus dem finanziellen Rahmen des „Union
Secure Connectivity“-Programms (1,65 Mrd. Euro) und ergänzenden
Aktivitäten, die in anderen EU-Programmen implementiert werden (Horizon Europe
0,38 Mrd. Euro, Govsatcom Komponente des Weltraumprogramms 0,22 Mrd.
Euro und dem „Neighbourhood and International Cooperation“Instrument
0,15 Mrd. Euro).
6. Welche finanziellen Anteile leisten nach Kenntnis der Bundesregierung
die anderen EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von IRIS2 (bitte nach
EU-Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Neben Deutschland haben sich folgende EU-Mitgliedstaaten am optionalen
Programm der ESA beteiligt (Angaben zu wirtschaftlichen Bedingungen 2022):
Österreich (6,0 Mio. Euro), Belgien (24,0 Mio. Euro), Tschechien (2,4 Mio.
Euro), Dänemark (1 Mio. Euro), Finnland (5 Mio. Euro), Frankreich (300 Mio.
Euro), Irland (2 Mio. Euro), Italien (50 Mio. Euro), Niederlande (3 Mio. Euro),
Polen (1 Mio. Euro), Portugal (2,2 Mio. Euro), Rumänien (2,1 Mio. Euro),
Spanien (41,5 Mio. Euro), Schweden (3,71 Mio. Euro). Seit 17. November
2023 ist darüber hinaus Luxemburg mit 6 Mio. Euro neuer
Programmteilnehmer am ESA-Programm.
Die Umsetzung des ESA-Begleitprogramms befindet sich in einem laufenden
Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Es liegen daher keine weiteren
verifizierten Erkenntnisse im Vergleich zu den vorherigen Antworten vor.
Die Beiträge zum EU-Programm erfolgen nach dem üblichen Beitragsschlüssel
zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU.
7. Rechnet die Bundesregierung damit, dass es für den Aufbau und den
Betrieb von IRIS2 zu Preissteigerungen gegenüber den aktuell
veranschlagten Kosten kommen wird?
Das Bieterverfahren der Europäischen Union dauert an.
8. Welche Branchen haben nach Kenntnis der Bundesregierung aus
welchem Grund bis jetzt ihr Interesse an einer Mitfinanzierung und einer
zukünftigen Nutzung von IRIS2 bekundet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5927 verwiesen.
9. Welche Unternehmen haben sich bisher nach Kenntnis der
Bundesregierung im Teilnehmerwettbewerb für IRIS² beworben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich nur ein Konsortium beworben,
das den Zulassungskriterien des Teilnahmewettbewerbs der Europäischen
Kommission gerecht wird. Dieses Konsortium besteht aus Airbus Defence and
Space als Konsortialführer, Eutelsat, Hispasat, SES und Thales Alenia Space.
Das Konsortium wird durch folgende Mitglieder im Kernteam ergänzt:
Deutsche Telekom, Hisdesat, OHB, Orange, Thales Six und Telespazio.
10. Setzt sich die Bundesregierung für die Beteiligung von deutschen New-
Space-Unternehmen an der IRIS²-Initiative ein?
Unter New Space versteht die Bundesregierung eine im Vergleich zur
klassischen Raumfahrt veränderte Methodik, die sich durch geänderte Entwicklungs-
und Fertigungsstandards (z. B. skalierbare Serienfertigung, verstärkte
Verwendung von terrestrischen COTS-Komponenten, adaptive Entwicklungsmethoden
mit höherer Risikobereitschaft, auf Kosten und Nutzer optimierte
Systemarchitektur) und stärkere privatwirtschaftliche Investition charakterisieren lässt.
Diese New-Space-Methodik wird inzwischen international von breiten Teilen
der Industrielandschaft mit sehr unterschiedlicher Unternehmensstruktur und
Historie (Systemintegratoren und etablierte Raumfahrt-Standorte großer
Firmen wie auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Startups)
erfolgreich angewandt, sodass eine binäre Kategorisierung nach Unternehmen, die
New-Space-Methodik einsetzen, nicht möglich ist.
Die Bundesregierung unterstützt die zielorientierte, effiziente Anwendung von
New-Space-Methodiken in möglichst breitem Rahmen.
11. Welchen quantitativen Anteil an den Aufträgen von IRIS² sollen kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups nach dem Willen der
Bundesregierung konkret erreichen?
a) Mit welchen Maßnahmen soll die „Maximierung der KMU-Quote“
sichergestellt werden (siehe Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 20/7751)?
b) Wird die Höhe der Beteiligung von deutschen NewSpace-Start-ups
und KMU vertraglich mit dem Industriekonsortium festgeschrieben?
c) Welche Möglichkeiten hat der Auftraggeber, die Einhaltung einer
möglicherweise festgeschriebenen Höhe der Beteiligung von New-
Space-Start-ups und KMU zu kontrollieren?
Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Europäischen Kommission und
der Industrie für einen möglichst großen KMU- und Startup-Anteil an der
Umsetzung von IRIS² mit relevanter Rolle für Startups und KMU ein. In der
europäischen Rechtsverordnung zur Implementierung von IRIS² ist die Vergabe von
30 Prozent der Vertragssumme an Unternehmen außerhalb der
Unternehmungen des beauftragten Konzessionärs vorgeschrieben, um damit besonders die
Beteiligung vom KMU zu ermöglichen. Die Bundesregierung setzt sich
gegenüber der Europäische Kommission und den industriellen Akteuren im
Konsortium dafür ein, diese politische Willenserklärung im Programm umzusetzen.
Aktuell dauert das Bieterverfahren der Europäischen Union an, weitere Details
zur Umsetzung stehen deshalb noch nicht final fest.
Im optionalen Programm der ESA zur Unterstützung der Entwicklung der
IRIS²-Infrastruktur wurde durch das Engagement der Bundesregierung von den
Teilnehmerstaaten ein KMU-Anteil von 15 Prozent als Ziel festgelegt, mit einer
festen Untergrenze von 10 Prozent.
12. Welchen qualitativen Anteil an den Aufträgen von IRIS2 sollen nationale
KMU und Start-ups nach dem Willen der Bundesregierung konkret
erhalten?
a) Mit welchen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass nationale
KMU und Start-ups auch Aufträge im Zusammenhang mit
Schlüsseltechnologien erhalten?
b) Wird die Beteiligung von nationalen KMU und Start-ups an
Aufträgen im Zusammenhang mit Schlüsseltechnologien vertraglich mit
dem Industriekonsortium festgehalten?
c) Welche Möglichkeiten hat der Auftraggeber, die Einhaltung einer
möglicherweise vertraglich festgehaltenen Beteiligung von
nationalen NewSpace-Start-ups und KMU an Aufträgen im Zusammenhang
mit Schlüsseltechnologien zu kontrollieren?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Zudem gibt es entgegen der
Regelungen bei ESA-Vergaben im EU-Vergabeverfahren keinen sogenannten
Geo-Return (finanzielles ESA-Rückflussprinzip, wonach die Auftragsvergabe
sich an der jeweiligen staatlichen Beteiligung orientiert), der eingehalten
werden muss.
13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein Angebot eines
Konsortiums für die Umsetzung und technische Ausgestaltung von
IRIS², und wenn ja, Unternehmen aus welchen Staaten sind dort mit
welchem Anteil vertreten (bitte auflisten)?
Das sogenannte „Best-and-Final-Offer“ (BAFO) des Industriekonsortiums
wurde am 1. März 2024 eingereicht. Auswertung und Evaluierung dauern an.
14. Wieso wurde eine Entscheidung für das aktuelle Konsortium getroffen,
obwohl die weiteren Studien seitens der EU noch nicht ausgewertet
wurden?
Laut der Europäischen Kommission erfüllte das ausgewählte Konsortium als
einziges die Eignungskriterien („Eligibility criteria“) des EU-Vergabeprozesses.
15. Wieso hat die Bundesregierung im Januar 2022 plötzlich davon
abgelassen, dass eine Auswahlmöglichkeit entsteht, indem weitere Konsortien in
den Angebotsprozess einbezogen werden?
Die Bundesregierung hat sich erfolgreich in der allgemeinen Ausrichtung im
Wettbewerbsfähigkeitsrat und auch während der Trilogverhandlungen der
Verordnung (EU) 2023/588 zur Einrichtung des Programms der Europäischen
Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023 bis 2027 für einen
wettbewerblichen Angebotsprozess eingesetzt. Der von der Europäischen
Kommission aufgesetzte Auswahlprozess resultierte in nur einem gültigen Angebot des
aktuellen Konsortiums.
16. Wann kann, nach Kenntnis der Bundesregierung, mit einem finalen
Angebot des Konsortiums gerechnet werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
17. Mit welchen Kosten für Aufbau und Betrieb von IRIS² rechnet die
Bundesregierung in diesem und in den nächsten zehn Jahren (bitte für jedes
Jahr aufführen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
18. Wie hoch wird die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den
in Frage 14 genannten Kosten insgesamt ausfallen (bitte für dieses Jahr
und die kommenden zehn Jahre angeben)?
Die Beiträge zum EU-Programm erfolgen nach dem üblichen Beitragsschlüssel
zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU.
19. Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Betriebskosten
für IRIS2 pro Jahr sein, und wie werden diese auf die teilnehmenden
Akteure aufgeteilt?
Das Bieterverfahren der Europäischen Union dauert an, sodass zu den
Betriebskosten keine belastbare Aussage getroffen werden kann.
20. Wie hoch ist der deutsche Anteil an der mittelfristigen Finanzplanung am
ESA-Begleitprogramm IRIS² (bitte für jedes Jahr separat angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
21. Wie hoch ist der Anteil der anderen ESA-Staaten, die am
Begleitprogramm IRIS² teilnehmen, an der mittelfristigen Finanzplanung am ESA-
Begleitprogramm IRIS² (bitte für jedes Jahr und jeden Staat separat
angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
22. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Aufträge in IRIS2 gemäß
ihrem finanziellen Wert proportional zur Kostenbeteiligung am Vorhaben
IRIS2 an die teilnehmenden Mitgliedstaaten vergeben werden (Geo-
Return-Prinzip)?
a) Wenn ja, soll dieses Vorgehen vertraglich mit der Industrie
festgehalten werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Entgegen der ESA gibt es im EU-Vergabeverfahren kein Geo-Return-Prinzip.
23. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Inbetriebnahme erster
Dienste von IRIS²?
Laut der Europäischen Kommission sollen erste Dienste über die IRIS²-
Konstellation ab 2027 zur Verfügung stehen.
24. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer vollständigen
Inbetriebnahme von IRIS²?
Laut der Europäischen Kommission soll die vollständige Inbetriebnahme der
IRIS²-Konstellation 2027 erreicht werden.
Das Bieterverfahren der Europäischen Union dauert an, sodass keine Aussage
zur vollständigen Inbetriebnahme erfolgen kann.
25. Setzt die Bundesregierung sich für die Nutzung von deutschen
Microlaunchern und deutschen Trägerraketen zur Verbringung von IRIS²-
Satelliten in den Weltraum ein, und wenn ja, in welcher Form unterstützt die
Bundesregierung dabei?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass zum Start der IRIS²-Satelliten
alle qualifizierten und operativen europäischen Trägerraketen, die die
Anforderungen des IRIS²-Programmes (u. a. Leistungsfähigkeit, Kosten, Sicherheit,
Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit) erfüllen, zum Einsatz kommen können. Dies
schließt Microlauncher explizit ein.
26. Welche Pläne gibt es seitens der Bundesregierung konkret,
Microlauncher in Europa auszubauen (background.tagesspiegel.de/cybersecurity/de
n-weltraum-nicht-den-milliardaeren-ueberlassen)?
Auf Betreiben der Bundesregierung hat der ESA-EU-Weltraumgipfel vom
6./7. November 2023 in einer Resolution einstimmig beschlossen, dass für die
Nachfolgesysteme der heutigen europäischen Trägerraketen auf der nächsten
ESA-Ministerratskonferenz 2025 ein neuer wettbewerblicher Ansatz beginnen
wird, durch den die heutigen Microlauncher-Firmen in Europa Gelegenheit
erhalten werden, sich zu beteiligen und Anteilsförderung zu erhalten.
27. Wie ist der aktuelle Stand der Diskussionen um die Zulässigkeit von
deutschen Microlaunchern zur Verbringung von IRIS²-Satelliten in den
Weltraum (background.tagesspiegel.de/cybersecurity/staerkere-beteiligu
ng-der-industrie-fuer-europas-zugang-zum-all)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
28. Wie ist der Stand der Bewerbungen Deutschlands als Standort des IRIS2-
Kontrollzentrums in Bayern sowie für die Ansiedlung des Govsatcom-
Hubs in Nordrhein-Westfalen (siehe Antwort zu den Fragen 21 und 22
auf Bundestagsdrucksache 20/8202)?
Aus den eingegangenen Bewerbungen der Mitgliedstaaten wählte die
Europäische Kommission für die drei IRIS²-Kontrollzentren die Standorte in
Frankreich, Luxemburg und Italien aus. Das Auswahlverfahren zum GovSatCom
Hub dauert an.
29. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen außereuropäische
Drittstaaten Interesse an einer Buchung von Kapazitäten von IRIS2
bekundet, und wenn ja, welche Staaten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 sowie auf die Antwort zu Frage 20 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5927 verwiesen.
30. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Startplätze in der EU
genutzt werden sollen, um die Satelliten für IRIS2 ins All zu befördern,
und können von diesen Startplätzen bereits jetzt genehmigungsrechtlich
Satelliten gestartet werden (bitte die Startplätze genau auflisten)?
Die Europäische Kommission plant den Start von europäischen Startplätzen.
Eine genaue Aufteilung auf Startplätze liegt nicht vor.
31. Bezugnehmend auf die Antworte zu den Fragen 26 und 27 auf
Bundestagsdrucksache 20/8202 – plant die Bundesregierung inzwischen doch,
Startkapazitäten in der Bundesrepublik Deutschland zur Verbringung von
Satelliten errichten zu lassen oder etwaige Pläne Dritter für eine
Errichtung von Startkapazitäten im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland zu fördern oder zu genehmigen (
www.welt.de/wirtschaft/article247
742360/Nordsee-Deutschland-bekommt-schwimmenden-Startplatz-fuer-
Raketen.html)?
a) Wenn ja, welcher Zeitplan und welche Meilensteine werden dabei
nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt?
b) Wenn ja, wie viele finanzielle Mittel sollen dafür aufgewendet
werden (bitte Kapitel und Titel im Bundeshaushalt nennen)?
c) Wenn ja (im Falle der (finanziellen) Förderung etwaiger Pläne Dritter
für eine Errichtung von Startkapazitäten im Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland), erhält die Bundesrepublik Deutschland
Eignerrechte oder Vorkaufsrechte an den Startkapazitäten?
Die Fragen 31 bis 31c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung plant weiterhin keine Errichtung von Startplätzen im
Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und fördert dementsprechende
Aktivitäten Dritter nicht. Für privatwirtschaftliche Bestrebungen Dritter gelten
die gültigen Genehmigungsverfahren der hierfür zuständigen Behörden. Die
Bundesregierung verfolgt die Aktivitäten privater Akteure in Deutschland und
Europa in diesem Bereich und hält es für relevant, dass die Startmöglichkeiten
für Microlauncher in Europa erweitert werden.
32. Welche Geschäftsbereiche der Bundesregierung zeigen Interesse an
Satellitenstarts von deutschem Hoheitsgebiet aus?
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Zuständigkeiten grundsätzlich
Interesse an Satellitenstarts von europäischem Territorium aus.
33. Hat die Bundesregierung eine Beteiligung der Bundeswehr an IRIS²
inzwischen weiter geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, warum nicht?
Eine direkte Beteiligung des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der
Verteidigung an IRIS2 ist derzeit noch offen. Die Bedarfe der Bundeswehr an
weitreichender Anbindung werden grundsätzlich über die
Satellitenkommunikation der Bundeswehr der Stufe 2 und perspektivisch Stufe 3 abgedeckt. Eine
zusätzliche Bedarfsdeckung und Resilienzsteigerung zur Anbindung der
Streitkräfte über IRIS2 ist in Prüfung.
34. Wird die Bundesregierung eigene Projekte zum Aufbau eines
Satelliteninternets unterstützen, um eine ggf. zukünftige Abhängigkeit im
militärischen Bereich von dem privaten Unternehmen SpaceX (
www.spiegel.de/
wissenschaft/weltall/elon-musk-dominiert-mit-starlink-das-weltraum-int
ernet-das-ist-auch-fuer-die-ukraine-riskant-a-1c0b011b-970a-43b2-b5e7-
ae5923e6fe5c und
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/
raumfahrtdas-elon-musk-problem-der-bundesregierung/29382180.html) zu
vermeiden, und wenn ja, ab wann in welchem Umfang (wenn nein, bitte
begründen)?
Die Bedarfe der Bundeswehr an weitreichender Anbindung werden
grundsätzlich über die Satellitenkommunikation der Bundeswehr der Stufe 2 und
perspektivisch Stufe 3 abgedeckt. Es besteht keine militärische Abhängigkeit vom
System Starlink des Unternehmens SpaceX.
35. Wird die Bundesregierung Projekte der Privatwirtschaft zum Aufbau
eines deutschen Satelliteninternets unterstützen, um eine Abhängigkeit
im zivilen Bereich von dem privaten Unternehmen SpaceX (
www.spiege
l.de/wissenschaft/weltall/elon-musk-dominiert-mit-starlink-das-weltrau
m-internet-das-ist-auch-fuer-die-ukraine-riskant-a-1c0b011b-970a-43b2-
b5e7-ae5923e6fe5c) zu vermeiden?
a) Wenn ja, ab wann, und in welchem Umfang?
b) Wenn ja, in welcher Form – mit Zuschüssen oder als Ankerkunde?
c) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die Fragen 35 bis 35c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, Projekte der Privatwirtschaft
zum Aufbau eines deutschen Satelliteninternets zu unterstützen.
36. Liegt nach Auffassung der Bundesregierung der Schutz der IRIS²-
Satelliten vor Cyberangriffen und kinetischen Bedrohungen künftig
ausschließlich bei den Betreibern oder ggf. auch bei Behörden der
Bundesregierung, und wenn ja, welche Behörden wären für den Schutz zuständig:
Bundeswehr, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
Bundespolizei oder Landesbehörden?
IRIS² ist ein Projekt der Europäischen Kommission, insofern ist zunächst die
Kommission zuständig für dessen Aufbau, Betrieb und Sicherheit.
Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 45 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5927 geschildert, ist die Sicherstellung des Schutzes
von Satelliten oder Satellitenkonstellationen Bestandteil der Konzipierung der
Sicherheitsarchitektur des Projekts und liegt grundsätzlich in der
Verantwortung des zukünftigen Betreibers. Die Bundesregierung wird diesen Prozess und
dessen Umsetzung im Rahmen zur Verfügung stehender Mittel und Ressourcen
unterstützen, sollten seitens der Europäischen Kommission entsprechende
Unterstützungsanfragen gestellt werden. Ergänzend wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6249
verwiesen.
37. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, ggf. in Abstimmung
mit den europäischen Partnern, um beim Ausbau von IRIS2 und des
Satelliteninternets dafür Sorge zu tragen, dass grundsätzlich und bis in die
Peripheriebereiche hinein keine Systembauteile und Systemkomponenten
von Herstellern aus Nicht-NATO- oder nicht-NATO-gleichgestellten
Staaten verbaut oder installiert werden, um Fremdzugriffe und Spionage
zu verhindern?
Die Umsetzung, Planung und Realisierung von IRIS² erfolgt zentral durch die
Europäische Kommission.
38. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache
20/8202 wäre die Europäische Kommission nach Auffassung der
Bundesregierung in der Lage, den Schutz der IRIS²-Satelliten vor
Cyberangriffen und kinetischen Bedrohungen kurz-, mittel- und langfristig
sicherzustellen, und wenn ja, wie?
Im Rahmen der Umsetzung erwartet die Bundesregierung, dass die Europäische
Kommission für Aufbau und Betrieb von IRIS²-Sicherheitsanforderungen auch
im Bereich der Cybersicherheit gegenüber Herstellern und Betreibern definiert
und diese regelmäßig überprüft. Die Mitgliedstaaten unterstützen und beraten
die Kommission dabei im Rahmen von technischen Arbeitsgruppen.
Im Rahmen des Weltraumprogrammes der Europäischen Union werden mit der
„Space Surveillance and Tracking“-Partnerschaft zivile Dienste, u. a. zur
Kollisionsvermeidung, bereitgestellt. Hiervon wird auch IRIS² profitieren.
Mögliche Anfragen der Europäischen Kommission zum Schutz der IRIS²-
Satelliten wird die Bundesregierung prüfen und im Rahmen zur Verfügung
stehender Mittel und Ressourcen unterstützen.
39. Welche „Responsive Space“-Initiativen fördert die Bundesregierung
derzeit, und welche Initiativen plant die Bundesregierung in diesem Bereich
zu fördern (bitte Fördersummen für die jeweilige Initiative und bitte nach
den Jahren 2023, 2024 und mittelfristiger Finanzplanung für 2025, 2026
und 2027 aufschlüsseln)?
Der Begriff „Responsive Space“ ist international nicht einheitlich definiert. Im
Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung wird mit „Responsive
Space“ die Fähigkeit bezeichnet, nach einem kurzfristig entstandenen Bedarf
durch eine reaktionsschnelle Verbringung oder Rekonfiguration von bereits in
Nutzung befindlichen Weltraumsystemen, ausgefallene Fähigkeiten zu
ersetzen, bereits vorhandene Fähigkeiten zu erweitern bzw. abzusichern oder neue
Fähigkeiten zum Einsatz zu bringen. Es handelt sich also grundsätzlich um ein
Konzept, für das verschiedene technologische Voraussetzungen geschaffen
werden müssen.
Das Bundesministerium der Verteidigung beteiligt sich an der institutionellen
Förderung (Grundfinanzierung) des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Anteile für
Forschungen im Bereich „Responsive Space“ belaufen sich dabei auf im Jahr
2022 5,5 Mio. Euro, im Jahr 2023 6 Mio. Euro und in den Jahren 2024 bis 2027
auf geplant 6,5 Mio. Euro jährlich.
40. Welche Geschäftsbereiche der Bundesregierung zeigen derzeit Interesse
an „Responsive Space“-Konzepten, und aus welchen Gründen jeweils?
Das Bundesministerium der Verteidigung fördert Technologien im
Zusammenhang mit „Responsive Space“, um diese für die Zwecke, wie in der Antwort zu
Frage 39 angeführt, einsetzen zu können.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat
aktuell keine eigenen Aktivitäten bei „Responsive Space“-Konzepten. Der
konzeptionelle Ansatz ist jedoch vielversprechend, da damit
Weltraumanwendungen und -technologien auch für die Bedarfe des Bevölkerungsschutzes wie
Lageerkundung und Redundanzkommunikation abgesichert würden.
41. Welche „Responsive Space“-Initiativen fördert die Europäische Union
derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, und wenn ja, in welcher
Fördermittelhöhe?
Für die Definition des Begriffs „Responsive Space“ wird auf die Antwort zu
Frage 39 verwiesen.
Im Arbeitsprogramm 2022 des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) wurde
ein Forschungsprojekt „Responsive Space Systems“ ausgeschrieben. Unter
Führung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt hat sich ein
multinationales Konsortium mit dem Projektvorschlag REACTS („Responsive
European Architecture for Space“) erfolgreich um die Vergabe des
Forschungsprojektes durch die Europäische Kommission beworben.
Das Projekt REACTS wird mit 19,262 Mio. Euro gefördert.
42. Plant die Bundesregierung inzwischen, zum Aufbau einer strategischen
Reserve z. B. Hardware einzukaufen?
Aus Sicht der Bundesregierung ist der Betreiber zuständig für die
Mengengerüstplanung inklusive des Vorhaltens eventueller strategischer Reserven.
43. Auf welchen Cloudplattformen genau sollen die verlässliche, effiziente
und nutzerfreundliche Bereitstellung der Satellitendaten und
Verarbeitungswerkzeuge über Cloudplattformen weiter vorangetrieben werden,
um beispielsweise die Umsetzung und Überwachung der Zielerreichung
des Pariser Klimaübereinkommens durch ein Klima- oder
Umweltmonitoring zu unterstützen (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tec
hnologie/20230927-raumfahrtstrategie-breg.pdf?__blob=publicationFile
&v=10, S. 34)?
Die deutsche Copernicus-Plattform CODE-DE stellt nationalen Nutzern einen
schnellen, komfortablen Zugang zu nationalen Copernicus-Daten und -
Diensten zur Verfügung und bietet die Möglichkeit, die Daten direkt auf der
Plattform zu verarbeiten. Dafür stellt CODE-DE primär deutschen Behörden IT-
Ressourcen zur Verfügung, um mit Copernicus und weiteren Daten eigene
Anwendungen umzusetzen und Informationsprodukte zu produzieren und
bereitzustellen.
Die Internetplattform „EO-Lab“ steht Forschern in Deutschland für die
Erforschung, Entwicklung und Demonstration innovativer EO-basierter
Datenanalysen mit Methoden der Künstlichen Intelligenz zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen auf europäischer Ebene folgende Cloudplattformen für
Zugang und Bereitstellung von Satellitendaten, IT-Ressourcen und
Verarbeitungswerkzeugen zur Verfügung:
– „Copernicus Dataspace Ecosystem“ (EU/ESA):
https://dataspace.copernicu
s.eu/
– „European Weather Cloud“ (EZMW/EUMETSAT):
www.europeanweather.
cloud/
– „Destination Earth Core Platform and Data Lake“ (EU, EZMW, ESA, EU-
METSAT):
https://destination-earth.eu/
– EUMETSAT Big Data Service.
44. Mit welchen weiteren Maßnahmen, abseits des beispielhaft genannten
IF-Bunds – Innovative Fernerkundung für die Bundesverwaltung, soll
der Transfer des rasanten Fortschritts der Satellitentechnologie und
Analyseverfahren, u. a. künstliche Intelligenz, in der Anwendung von
Satellitendaten von der Forschung in die Verwaltung erleichtert werden, damit
die Bundesbehörden in die Lage versetzt werden, von den neuen
Möglichkeiten zu profitieren (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/T
echnologie/20230927-raumfahrtstrategie-breg.pdf?__blob=publicationFil
e&v=10, S. 32)?
Der Transfer in der Anwendung von Satellitendaten von der Forschung in die
Verwaltung wird auch von der Deutschen Raumfahrtagentur im Deutschen
Zentrum für Luft- und Raumfahrt u. a. mit der vom Bundesministerium für
Digitales und Verkehr finanzierten „Nationalen Copernicus
Integrationsmaßnahme“ sowie mit der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz finanzierten Maßnahme „Potenziale der
Fernerkundung für den Natürlichen Klimaschutz erschließen“ als Teil des
„Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ umgesetzt.
Auch die Ressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam, führt
eigene Forschung durch und wendet Produkte an, wo dies sinnvoll ist.
Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wurde wiederholt ein
Tag der Fernerkundung unter Beteiligung zahlreicher Akteure aus Bund,
Ländern, Ressortforschung und nachgelagerten Behörden durchgeführt, um den
Wissenstransfer aus der Forschung in die Verwaltung zu erleichtern und
Anwendungspotentiale zu erkunden.
45. Wird das Finanzvolumen des Rahmenvertrags „IF-Bund – Innovative
Fernerkundung für die Bundesverwaltung“ erhöht, und wenn ja, von
welcher bisherigen Gesamtsumme auf welche zukünftige Gesamtsumme?
Der Rahmenvertrag „Innovative Fernerkundung für die Bundesverwaltung“
(IF-Bund) ist ein zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat
und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt geschlossener
Rahmenvertrag, aus dem die gesamte Bundesverwaltung Dienstleistungen des
Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zum Transfer von aktuellen
Forschungsergebnissen in die Verwaltung auf dem Gebiet der Fernerkundung
abrufen kann. Dem Rahmenvertrag ist kein festes Finanzvolumen zugeordnet.
46. Wie soll der Zugang zu Satellitendaten für behördliche Nutzer erleichtert
werden (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Technologie/2023
0927-raumfahrtstrategie-breg.pdf?__blob=publicationFile&v=10, S. 32)?
a) Welche unabhängigen kompetenten Stellen genau sollen beim
Zugang zu Satellitendaten beraten?
b) Welche Schulungsformate genau möchte die Bundesregierung für
den erleichterten Zugang behördlicher Nutzer zu Satellitendaten ins
Leben rufen, und bis wann soll das jeweils geschehen?
Die Fragen 46 bis 46b werden gemeinsam beantwortet.
Der Interministerielle Ausschuss für Geoinformationswesen (IMAGI) hat
bereits im Jahr 2011 sogenannte Copernicus-Fachkoordinatoren bei
entsprechenden Fachbehörden eingerichtet. Diese beraten Nutzer zu den Möglichkeiten des
Zugangs zu den Diensten und Daten des EU-Erdbeobachtungsprogramms
Copernicus. Damit steht den Nutzern auf allen Ebenen fachkompetente Beratung
zum Copernicus-Programm zur Verfügung (
www.d-copernicus.de/programm/n
etzwerk-und-kontakte/ansprechpartnerinnen-copernicus-dienste).
Die Bundesregierung hat darüber hinaus auf Beschluss des IMAGI (
www.imag
i.de/Webs/IMAGI/DE/beschluesse/_documents/2018/34-Top3-3.html) die
Servicestelle Fernerkundung beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
(BKG) als zentraler Geodaten-Dienstleister der Bundesverwaltung zur
Schaffung eines zentralen Zugangspunktes zu kommerziellen Satellitenbilddaten für
die gesamte Bundesverwaltung eingerichtet. Die inhaltliche Ausrichtung der
Servicestelle Fernerkundung basiert u. a. auf einer vorgelagerten
Bedarfserhebung, welche innerhalb der gesamten Bundesverwaltung durchgeführt wurde.
Diese Bedarfe werden kontinuierlich erfasst, um einen möglichst aktuellen
Stand der Dienstleistungen seitens der Servicestelle Fernerkundung zu
gewährleisten (letzte Erhebung November 2023).
Die Servicestelle Fernerkundung des BKG berät als zentraler Kontaktpunkt die
gesamte Bundesverwaltung unabhängig und fachlich kompetent mit einer
bedarfsgerechten Adressierung für die unterschiedlichen Anforderungen und
Nutzungsbereiche der Bundesverwaltung für kommerzielle Satellitenbilddaten.
Durch die Servicestelle Fernerkundung des BKG werden seit 2021 den
behördlichen Nutzern Anwendungspotentiale, Lizenz- und Nutzungsbedingen,
nationale Abrufformalitäten und alternative Zugänge regelmäßig näher vermittelt.
Dies erfolgt bedarfsorientiert in verschiedenen Formaten von bilateralen
Beratungen über themenspezifische Workshops bis hin zu großformatigen
Schulungen.
47. Wann soll ein zentraler Datenkauf von Satellitendaten durch das
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), dem zentralen Dienstleister
für die gesamte Bundesverwaltung im Bereich Geoinformation, erfolgen,
und mit welchem finanziellen Aufwand rechnet die Bundesregierung
dafür?
Ein zentraler Datenkauf erfolgt durch das BKG seit Ende 2021 und ermöglicht
den kostenfreien Zugang zu kommerziellen Satellitenbilddaten für die gesamte
Bundesverwaltung durch die Servicestelle Fernerkundung als zentralem
Kontaktpunkt. Dieses Angebot wird von vielen Ressorts genutzt und immer stärker
nachgefragt. Eine weitere Verstetigung dieses Angebots innerhalb der
Bundesverwaltung stellt einen wichtigen Schritt für die Zukunft dar, um den
permanent steigenden und thematisch vielschichtigen Bedarfen gerecht zu werden.
Für die erforderlichen Rahmenverträge einschließlich einer allgemeinen Lizenz
für alle Einrichtungen des Bundes sind bis Ende 2024 jährlich 7 Mio. Euro
veranschlagt. Aufgrund der steigenden Nachfrage aus der gesamten
Bundesverwaltung soll das Programm in den Folgejahren mit weiteren 3 Mio. Euro
jährlich ausgestattet werden.
48. Mithilfe welcher Maßnahmen möchte die Bundesregierung das Ziel
erreichen, „dass die Satellitenkommunikation eine signifikante Rolle für
den Kommunikationsstandard 6G spielt, als komplementäre Ergänzung
der terrestrischen Netze, zum Beispiel für das Internet der Dinge
(„Internet of Things (IoT)“) oder für bessere Konnektivität zu Luft, zu Land
und auf See“ (Raumfahrtstrategie, S. 33)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 37 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/9808 verwiesen.
Darüber hinaus sind nichtterrestrische Kommunikationstechnologien als ein
Förderschwerpunkt der nationalen 6G-Forschungsinitiative des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung etabliert. Innerhalb dieses
Forschungsprogramms wird unter anderem an der ganzheitlichen Entwicklung einer
dreidimensionalen 6G-Netzarchitektur bestehend aus terrestrischen und
nichtterrestrischen Netzkomponenten sowie an der spezifischen Entwicklung neuartiger
Halbleiterbauteile zur Realisierung von strahlungsharten
Kommunikationssystemen für Weltraumanwendungen gearbeitet.
Weiterhin unterstützt die Bundesregierung in einem dedizierten
Rahmenprogramm bei der ESA die Integration von satellitenbasierter Kommunikation in
terrestrische Mobilfunknetzte. Die Einzelmaßnahmen reichen von
satellitenfähigen 5G/6G-Standards über die Entwicklung von Netzwerkkomponenten bis
hin zu dedizierten 5G/6G-Demonstrationssatelliten.
49. Befürchtet die Bundesregierung, dass die angedachte
privatwirtschaftliche Finanzierungskomponente von IRIS2 mit den angekündigten rein
privatwirtschaftlichen Satellitenkonstellationen für die Industrie um
Investitionskapital konkurriert, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, warum?
Nein. Weltweit stützen sich nahezu ausnahmslos alle erfolgreichen
privatwirtschaftlichen Konstellationen auf staatliche Erstinvestition und/oder staatliche
Ankerkundenschaft ab.
50. Ist es aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, Fähigkeiten der
künstlichen Intelligenz (KI) in hardwareseitige Voraussetzungen des IRIS²-
Systems miteinzubeziehen?
Setzt sich die Bundesregierung für diese Miteinbeziehung von KI bei
IRIS² ein?
51. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass bei dem IRIS²-System der
Anschluss an Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz
verpasst wird und das System dadurch veraltet ist, bevor es überhaupt
eingeführt wurde?
Die Fragen 50 und 51 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des angestrebten Konzessionsvertrags der Europäische
Kommission ist das Industriekonsortium für die technische Ausgestaltung des Systems
verantwortlich.
52. Entwickelt die Bundesregierung oder die Bundeswehr eine militärische
Cloud-Architektur, bzw. lassen diese auch eine militärische Cloud-
Architektur für das Weltall entwickeln (m.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-
geldfuer-die-verteidigung-ein-hoch-auf-die-militaerforschung-1955472
7.html), und wenn ja, von welchem Unternehmen?
Im Hinblick auf Cloud-Architekturen spielt das Weltall im Moment eine
untergeordnete Rolle.
Die Stationierung von Anteilen einer klassischen auf Cloud-Technologie
basierenden „Infrastructure as a Service“ (IaaS, mit den Anteilen „Compute“ und
„Storage“) auf weltraumgestützten Systemen ist nicht in Entwicklung und es ist
kein Unternehmen entsprechend beauftragt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333