Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Sahra Wagenknecht,
Ali Al-Dailami, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BSW
– Drucksache 20/10567 –
Zahlen zu Speicherungen und Abfragen polizeilicher EU-Datenbanken (2023)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am Schengener Informationssystem (SIS II) nehmen alle 27 Mitgliedstaaten
der Europäischen Union teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und
die Schweiz. Die Datenbank wird von der Europäischen Agentur für IT-
Großsysteme (eu-LISA) betrieben, liegt aber physisch in Strasbourg. Der Zugriff
erfolgt über nationale Zentralstellen.
Personenfahndungen bilden mit unter 1 Million den kleineren Teil aller
Ausschreibungen von insgesamt bis zu 90 Millionen Einträgen. Ein Zehntel dieser
Eintragungen stammt aus Deutschland. Über die Hälfte der
Personenausschreibungen erfolgen nach Artikel 24 des SIS-II-Ratsbeschlusses, wonach
der Aufenthalt oder die Einreise in die EU verwehrt wird. An zweiter Stelle
der Ausschreibungen von Personen stehen verdeckte und gezielte Kontrollen
nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses, mit denen Personen und Sachen
heimlich in der EU verfolgt werden können. Ihre Speicherung kann durch
Polizei oder Geheimdienste erfolgen, die Zahl der Betroffenen steigt jedes
Jahr deutlich. Die Schengenstaaten nutzen den Artikel 36 des SIS-II-
Ratsbeschlusses in sehr unterschiedlichem Ausmaß, an der Spitze liegen Frankreich,
Deutschland und Italien (vgl. zuletzt Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5781)
1. Wie viele Personen und wie viele Sachen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2023 im Schengener
Informationssystem (SIS II) ausgeschrieben, und aus welchen Mitgliedstaaten
stammen wie viele dieser Einträge?
Nachfolgend die Übersicht zur Anzahl von Personen- und Sachfahndungen im
Schengener Informationssystem zum Stichtag 1. Januar 2024.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10782
20. Wahlperiode 21.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
20. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Staat Anzahl Personenfahndungen –
Stichtag 1. Januar 2024
Anzahl Sachfahndungen –
Stichtag 1. Januar 2024
Österreich 81 281 438 723
Belgien 17 658 4 851 672
Island 172 22 441
Bundesrepublik Deutschland 172 843 12 643 816
Spanien 76 876 7 459 346
Frankreich 446 181 17 176 178
Griechenland 44 019 2 369 931
Italien 211 941 18 138 710
Dänemark 6 818 768 338
Luxemburg 2 159 27 174
Niederlande 51 328 4 885 861
Norwegen 16 569 871 672
Portugal 14 535 655 343
Schweden 22 928 544 867
Finnland 3 868 272 421
Tschechische Republik 17 262 3 569 646
Estland 2 553 227 808
Zypern 1 061 10 916
Lettland 1 802 286 781
Litauen 17 712 905 212
Ungarn 20 388 647 443
Malta 2 716 121 937
Polen 39 775 4 470 331
Slowenien 3 617 249 304
Slowakei 5 431 2 052 522
Irland 1 399 93 459
Schweiz 45 537 1 008 135
Bulgarien 18 090 1 468 778
Rumänien 24 087 1 328 012
Liechtenstein 317 8 494
Kroatien 14 373 1 544 145
Gesamt 1 385 296 89 119 416
2. Wie viele Ausschreibungen haben deutsche Behörden mit Stichtag
31. Dezember 2023 nach den Artikeln 24, 26 und 34 des SIS-II-
Ratsbeschlusses in das SIS II eingegeben, und in welchem Verhältnis stehen
diese Zahlen zu der Anzahl der nationalen Ausschreibungen in der
deutschen INPOL (Informationssystem der Polizei)-Datei (bitte wie in der
Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/25941 angeben)?
Zum Stichtag 1. Januar 2024 ergibt sich folgende Verteilung zu den
Ausschreibungen deutscher Behörden im Schengener Informationssystem (SIS):
Artikel 24 VO (EU) 2018/1861: 70 432 (ca. 60,1 Prozent der nationalen
Ausschreibung) Artikel 26 VO (EU) 2018/1862: 6 316 (ca. 3,5 Prozent der
nationalen Ausschreibung) Artikel 34 VO (EU) 2018/1862: 24 368 (ca. 6,3 Prozent der
nationalen Ausschreibung).
Zur Bewertung der Zahlen muss vorangestellt werden, dass eine direkte
Vergleichbarkeit der Ausschreibungen im SIS und elektronischen
Informationssystem der Polizei (INPOL) nicht ohne weiteres gegeben ist. Einer SIS-Fahndung
liegt mit Ausnahme von durch die Ausländerbehörden über die
Geschäftsanwendung direkt und ohne D-Nummer erfasste Ausschreibungen nach
Artikel 24 VO (EU) 2018/1861 zwar immer eine korrespondierende INPOL-
Fahndung zu Grunde, da INPOL das Quellsystem ist. Umgekehrt obliegt aber die
Entscheidung über den Fahndungsraum der jeweils zuständigen örtlichen
(Justiz-)Behörde und ist mitunter von Aspekten wie Verjährungsfristen,
Verhältnismäßigkeitsprüfungen oder sonstigen rechtlichen Gegebenheiten abhängig.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die im Folgenden genannten
Fahndungszahlen in INPOL auf einzelne Ausschreibungen beziehen und in INPOL – im
Gegensatz zum SIS – mehrere deutsche Ausschreibungen zu einer Person
bestehen können.
• Fahndungsbestand aus INPOL zum Stichtag 31. Dezember 2023 mit allen
Anlass-/Zweck-Kombinationen (AZK) aus INPOL, welche in
Ausschreibungen nach Artikel 24 VO (EU) 2018/1861 im SIS gemappt werden
können (AZK 04/01, 04/17, 14/10, 22/19): 117 117 Fahndungsdatensätze
• Fahndungsbestand aus INPOL zum Stichtag 31. Dezember 2023 mit allen
Anlass-/Zweck-Kombinationen (AZK) aus INPOL, welche in
Ausschreibungen nach Artikel 26 VO (EU) 2018/1862 im SIS gemappt werden
können (AZK 01/17, 02/17, 03/17): 178 094 Fahndungsdatensätze
• Fahndungsbestand aus INPOL zum Stichtag 31. Dezember 2023 mit allen
Anlass-/Zweck-Kombinationen (AZK) aus INPOL, welche in
Ausschreibungen nach Artikel 34 VO (EU) 2018/1862 im SIS gemappt werden
können (AZK 01/02, 02/02, 12/01, 12/02): 387 552 Fahndungsdatensätze
3. Welche Zahl zu Personenausschreibungen sowie zu
Sachausschreibungen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses sind der
Bundesregierung für 2023 (Stichtag: 31. Dezember) für die SIS-Teilnehmenden
bekannt (bitte für Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle getrennt
ausweisen; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26934)?
Nachfolgend die Übersicht zu Ausschreibungszahlen von Personen nach
Artikel 36 VO (EU) 2018/1862 im Schengener Informationssystem zum Stichtag
1. Januar 2024.
Staat Verdeckte Kontrolle Gezielte Kontrolle
Österreich 1 160 0
Belgien 1 282 660
Island 13 0
Bundesrepublik
Deutschland
4 004 1 479
Spanien 1 177 30 226
Frankreich 81 798 43 845
Griechenland 59 31
Italien 2 482 4 335
Dänemark 423 10
Luxemburg 33 6
Niederlande 698 31
Norwegen 46 0
Portugal 118 1
Schweden 3 092 0
Finnland 154 0
Tschechische Republik 1 228 0
Estland 15 0
Zypern 12 0
Lettland 88 1
Litauen 46 19
Staat Verdeckte Kontrolle Gezielte Kontrolle
Ungarn 38 11
Malta 53 4
Polen 2 793 7
Slowenien 4 0
Slowakei 180 0
Irland 295 0
Schweiz 547 65
Bulgarien 134 14
Rumänien 2 827 14
Liechtenstein 1 0
Kroatien 52 0
Gesamt 104 852 80 759
Mit Stand vom 1. Januar 2024 sind 13 517 Sachen zur verdeckten Kontrolle
sowie 11 109 Sachen zur gezielten Kontrolle im Schengener Informationssystem
nach Artikel 36 VO (EU) 2018/1862 ausgeschrieben. Von der Bundesrepublik
Deutschland waren 593 Sachen zur verdeckten Kontrolle sowie 899 Sachen zur
gezielten Kontrolle ausgeschrieben. Ausschreibungszahlen zu Sachen nach
Artikel 36 VO (EU) 2018/1862 der weiteren SIS-Mitgliedstaaten liegen hier nicht
vor.
a) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 des
SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche
Behörden getrennt ausweisen)?
b) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 des
SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben
(bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen; vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/26934)?
c) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 3 des
SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche
Behörden getrennt ausweisen)?
d) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 3 des
SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben
(bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
Die Fragen 3a bis 3d werden durch nachfolgende Übersichten beantwortet.
Personenfahndung
gemäß Artikel 36
VO (EU) 2018/1862
Stand 1. Januar
2024
Artikel 36 Absatz 3
VO (EU) 2018/1862
davon mit Zusatz
„unverzüglich
SIRENE-Büro
kontaktieren“
Artikel 36 Absatz 4
VO (EU) 2018/1862
davon mit Zusatz
„unverzüglich
SIRENE-Büro
kontaktieren“
Gesamt 173 278 910 12 333 5 100
Bundesrepublik
Deutschland
4 341 326 1 142 238
Sachfahndung
gemäß Artikel 36
VO (EU) 2018/1862
Stand 1. Januar
2024
Artikel 36 Absatz 3
VO (EU) 2018/1862
davon mit Zusatz
„unverzüglich
SIRENE-Büro
kontaktieren“
Artikel 36 Absatz 4
VO (EU) 2018/1862
davon mit Zusatz
„unverzüglich
SIRENE-Büro
kontaktieren“
Gesamt 24 626 528 884 721
Bundesrepublik
Deutschland
1 459 213 33 4
e) In welchem Verhältnis stehen die Zahlen zu der Anzahl der deutschen
Artikel-36-Ausschreibungen im SIS II (verdeckte und gezielte
Kontrollen) zu den entsprechenden nationalen Ausschreibungen in der
deutschen INPOL-Datei?
Fahndungsbestand zu Personen aus INPOL zum Stichtag 31. Dezember 2023
mit allen AZK aus INPOL, welche in Ausschreibungen nach Artikel 36 VO
(EU) 2018/1862 (verdeckte und gezielte Kontrolle) im SIS gemappt werden
können (AZK 08/03, 08/21, 23/03, 23/21, 11/06, 11/22):
Gesamt: 35 107 Fahndungsdatensätze
davon
verdeckte Kontrolle: 11 810
gezielte Kontrolle: 23 387.
INPOL-Auswertungen zu Sachausschreibungen zum Stichtag 31. Dezember
2023 mit Differenzierung nach verdeckter und gezielter Kontrolle liegen hier
nicht vor.
Darüber hinaus wird zur Bewertung auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. In welchem Umfang bzw. in welcher Größenordnung nutzt die
Bundesregierung das für Artikel-36-Fahndungen vorgesehene „koordinierte
Verfahren zur Eingabe von Informationen zu Personen aus
vertrauenswürdigen Nicht-EU-Staaten in das SIS II“, und aus welchen Drittstaaten
stammen diese (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20307)?
Das sogenannte koordinierte Verfahren beschreibt ein freiwilliges Verfahren zur
Evaluierung von Informationen zu mutmaßlichen jihadistischen Terroristen aus
Drittstaaten und zur möglichen Erfassung relevanter Daten im SIS. Es wird
darauf hingewiesen, dass das koordinierte Verfahren nicht für Artikel-36-
Fahndungen vorgesehen ist. Etwaige Fahndungsausschreibungen erfolgen gemäß
der am ehesten zutreffenden Ausschreibungskategorie, die die in der nationalen
und EU-Gesetzgebung festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Sofern eine
Ausschreibung im SIS veranlasst wird, handelt es sich um eine einzelfallbezogene
Maßnahme, die in eigener Zuständigkeit der jeweiligen nationalen Behörden
der Mitgliedstaaten nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt.
Im Rahmen des koordinierten Verfahrens hat das Bundeskriminalamt (BKA)
bislang keine Ausschreibungen nach Artikel 36 VO (EU) 2018/1862 im SIS
veranlasst.
5. Welche technischen oder organisatorischen Änderungen waren oder sind
in Deutschland erforderlich, um auch Ausschreibungen für
„Ermittlungsanfragen“ oder zu unbekannten Tatverdächtigen und gesuchten Personen
im SIS II einzustellen und dabei Gesichtsbilder und DNA-Profile zu
Identifizierungszwecken zu nutzen, bzw. was hat die Analyse zur
Implementierung der neuen Funktion im Rahmen der neuen SIS-Verordnungen
hierzu ergeben (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
19/25941)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5781 verwiesen.
6. Wie viele Antragsdatensätze und Datensätze mit Fingerabdrücken sind
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2023 im
Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert?
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren laut Auswertung aus dem zentralen
Visa-Informationssystem (VIS) insgesamt 48 912 982 Antragsdatensätze
gespeichert, davon beinhalteten 43 527 844 der Antragsdatensätze
Fingerabdrücke.
7. Wie viele Anträge auf Zugang zum VIS haben deutsche
Strafverfolgungsbehörden 2023 gestellt?
Wie viele Fingerabdrucksätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung
mit Stichtag 31. Dezember 2023 im EURODAC (European
Dactyloscopy)-System gespeichert, und inwiefern ist es mittlerweile möglich, diese
mit übergeordneten Personendatensätzen darzustellen (Antwort zu
Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/25941)?
Laut Auswertung der Daten wurden im Jahr 2023 insgesamt 979
Zugangsanträge von Strafverfolgungsbehörden gestellt. In Eurodac waren zum angefragten
Stichtag ca. 7,37 Mio. Fingerabdruckblätter gespeichert. Eine Aufschlüsselung
nach Personendatensätzen ist dem BKA weiterhin nicht möglich.
8. Wie viele Gesichtsbilder, Fingerabdruckblätter bzw. Handballen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2023 in
den Automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystemen (AFIS) des
SIS II, des EURODAC, des Visa-Informationssystems und bei Europol
gespeichert?
Im SIS waren zum Stichtag 31. Dezember 2023 449 570 Datensätze mit
Finger- oder Finger- und Handflächenabdrücken und 1 251 267 Lichtbilder von
Personen gespeichert.
In Eurodac waren mit Stand vom 31. Dezember 2023 insgesamt ca. 7,37 Mio.
Fingerabdruckblätter gespeichert. Lichtbilder und Handflächenabdrücke
werden in Eurodac nicht gespeichert.
Die Anzahl der im Visa-Informationssystem (VIS) gespeicherten
Gesichtsbilder und Fingerabdrücke kann nur mit den in der Antwort zu Frage 6 bereits
genannten Zahlen beantwortet werden. In jedem Antrag ist in der Regel ein
Lichtbild gespeichert. Fingerabdrücke sind nicht in jedem Antrag gespeichert,
da z. B. Kinder bis (derzeit) zwölf Jahre von der Pflicht ausgenommen sind,
und auch aus anderen Gründen, wie etwa Verletzungen, keine Fingerabdrücke
abgenommen werden konnten.
Zu Europol liegen der Bundesregierung keine Statistiken im Sinne der Frage
vor.
a) Wie viele Treffer erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2023 seitens deutscher Behörden nach Abfragen des AFIS des
SIS II, des EURODAC, des VIS und bei Europol?
Deutsche Behörden konnten im Jahr 2023 bei Abfragen des SIS
automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-Systems (AFIS) 87 713 Treffer erzielen. In
Eurodac konnten im Jahr 2023 242 613 „Fingerabdruck-Treffer Eurodac“
generiert werden.
Zu Treffern deutscher Behörden nach Abfragen im VIS oder bei Europol liegen
der Bundesregierung keine Informationen vor.
b) Wie viele falsche Treffer („false hits“) erfolgten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2023 seitens deutscher Behörden nach
Abfragen des AFIS des SIS II, des EURODAC, des VIS und bei
Europol?
Nach Abfragen des SIS AFIS wurden im Jahr 2023 42 durch das SIS AFIS
gemeldete Treffer von dem BKA als falsch-positiv erkannt und an die
Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich
Freiheit, Sicherheit und Recht (eu-LISA) gemeldet. Zu der Datenbank Eurodac
wurden vier falsch-positive Treffer erkannt und an eu-LISA gemeldet. Zum
VIS sowie Abfragen bei Europol sind der Bundesregierung keine
Informationen zu sogenannten false hits bekannt.
9. Wie viele Spurendatensätze und Profile zu wie vielen Personen sind im
deutschen Automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystem und in
der DNA-Analyse-Datei (DAD) gespeichert (bitte für Fingerabdrücke,
Handballen, DNA-Daten ausweisen)?
Im deutschen AFIS sind zum Stichtag 31. Dezember 2023 insgesamt ca.
7,47 Millionen Personendatensätze, davon ca. 1,94 Millionen mit
Handflächenabdrücken sowie ca. 556 000 ungelöste Tatortspuren gespeichert. In der
deutschen DNA-Analyse-Datei waren mit Stand 31. Dezember 2023 insgesamt
1 183 479 DNA-Datensätze gespeichert, davon 804 737 Personen- und 378 742
Spurendatensätze.
10. In welchen deutschen, vom BKA oder von der Bundespolizei geführten
Polizeidatenbanken werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
zu wie vielen Personen wie viele Gesichtsbilder gespeichert?
Wie viele Bilder kamen im Jahr 2023 hinzu, und wie viele wurden im
gleichen Zeitraum gelöscht?
Mit Stand vom 8. März 2024 werden in dem polizeilichen Datenbestand IN-
POL-Zentral 7 293 861 Gesichtserkennungssystem (GES)-relevante Lichtbilder
zu 5 099 635 Personen gespeichert. Im Jahr 2023 (1. Januar bis 31. Dezember
2023) kamen 995 084 Bilder hinzu, im gleichen Zeitraum wurden 357 809
gelöscht.
11. Aus welchen vorwiegenden Quellen speisen sich die Gesichtsbilder im
verbundfähigen Lichtbildbestand von INPOL-Zentral, und über welche
Statistiken verfügt das Bundesministerium des Innern und für Heimat
hierzu (bitte möglichst angeben, in welcher Größenordnung die Dateien
etwa aus erkennungsdienstlichen Behandlungen, Asylanträgen o. Ä.
stammen)?
Die Gesichtsbilder stammen aus erkennungsdienstlichen Behandlungen im
Rahmen von Amtshilfeverfahren sowie aus polizeilichen Maßnahmen.
Insgesamt sind 4 232 000 nicht-polizeiliche und 3 061 861 polizeiliche Bilder
gespeichert (gesamt: 7 293 861 – Stand: 8. März 2024).
12. Wie viele Personenidentifizierungen haben die dazu bevollmächtigten
Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Jahr 2023
mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des
Bundeskriminalamtes erzielt (bitte wie in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 20/1679 nach Zahlen
des BKA, der Bundespolizei und der Landeskriminalämter
aufschlüsseln)?
16. Wie viele Personenidentifizierungen haben die dazu bevollmächtigten
Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Jahr 2023
mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des
Bundeskriminalamtes erzielt (bitte wie in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 20/1679 nach Zahlen
des BKA, der Bundespolizei und der Landeskriminalämter
aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Gesamtanzahl der Personenidentifizierungen von BKA, Bundespolizei und
Landeskriminalämtern wird im BKA technisch nicht zentral vorgehalten. Diese
Zahlen werden jährlich vom BKA für das jeweilige Vorjahr gesondert erhoben.
Die diesbezügliche Erhebung für das Jahr 2023 wird derzeit noch durchgeführt.
Die Bundespolizei hat im Jahr 2023 mithilfe des Gesichtserkennungssystems
des Bundeskriminalamtes insgesamt 2 113 Personen identifiziert.
13. Welche Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu
Bildervergleichen haben polizeiliche oder geheimdienstliche Bundesbehörden im
Jahr 2023 (auch testweise) beschafft, nach welchem Verfahren
funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt, bzw. welche Nutzung ist
anvisiert, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind bzw.
wären darüber zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen kommen bzw.
kämen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung (bitte mitteilen,
wenn sich Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, vgl.
Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/25941)?
Für die Nachrichtendienste des Bundes wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/5781 verwiesen.
Im Jahr 2023 wurde keine derartige Software durch das BKA und den Zoll
beschafft.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft aktuell den
Einsatz von Gesichtserkennungssoftware zur Unterstützung der Durchführung
erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens zur
Identitätsfeststellung (§ 16 des Asylgesetzes – AsylG) im Asylverfahren. Hierbei würde
es sich um einen 1:1 Abgleich zwischen den in Identitätsdokumenten
befindlichen Lichtbildern und dem Lichtbild des Antragstellenden handeln. Eine
Entscheidung für einen konkreten Hersteller von Soft- bzw. Hardware ist hierbei
noch nicht gefallen. Bei der Wahl des Anbieters werden rechtliche,
sicherheitspolitische sowie ethische Kriterien und Richtlinien beachtet.
Die Bundespolizei hat 2023 zwei Systeme zur teilautomatisierten
Videoauswertung (Investigator von digivod) beschafft. Die Anwendung soll die retrograde
Videoauswertung von Massendaten für die Strafverfolgung unterstützen. Die
Systeme werden nicht in das polizeiliche IT-Netz integriert und werden
ausschließlich im sogenannten Stand-Alone-Modus arbeiten. Zugriff auf die
Systeme soll ausschließlich ein kleiner und fest begrenzter Personenkreis erhalten.
a) An welchen Forschungs- oder Pilotprojekten zur computergestützten
Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen beteiligen sich welche
Behörden des Bundesministeriums des Innern und für Heimat hinsichtlich
der Entwicklung verbesserter Verfahren, und welche Soft- und
Hardware welcher Hersteller wird dabei genutzt?
Aktuell wird die Unterstützung der Hochschule Darmstadt im Rahmen eines
Forschungsvorhabens des BKA bezüglich der künstlichen Alterung von
Gesichtern geprüft.
Die Bundespolizei erforscht im Rahmen des Forschungsprojekts
„Sicherheitsbahnhof“ gemeinsam mit Deutsche Bahn AG unter anderem Fähigkeiten der
Künstlichen Intelligenz (KI) bei der Analyse der Live-Videodaten der
Überwachungskameras zur Gefahrenabwehr. Aktuell wird im Rahmen der Erprobung
mit realitätsnahen Videodaten untersucht, ob mit KI-Methoden der Aufenthalt
von Personen in definierten Bereichen zuverlässig erkannt werden kann, z. B.
mit dem Ziel der Alarmierung der Beamten bei Detektion von Personen oder
Gegenständen im gleisnahen Bereich des Bahnsteigs. Im Rahmen dieser
Forschung werden Hardwarekomponenten verschiedener Hersteller verwendet.
Die Software zur Detektion wird im Auftrag der Bundespolizei auf Basis von
frei verfügbaren KI-Modellen entwickelt.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im letzten
Jahr ein prototypisches KI-Modell zur Gesichtserkennung in Zusammenarbeit
mit dem Biometrie Evaluationszentrum (BEZ) umgesetzt, um mögliche
Angriffsvektoren auf solche Systeme zu untersuchen und die Verwendung von
synthetischen Trainingsdaten in realen Szenarien zu erproben.
Es wurde ein eigenes KI-Modell entwickelt, wobei ein handelsüblicher
Entwicklungsrechner verwendet wurde. Darüber hinaus unterstützt das BSI das
BEZ in einem internen Projekt. Ziel des Projekts ist es, 2-D Gesichtsbilder der
Passkontrolle mit 3-D-Infrarotbildern zu vergleichen. Dadurch können Make-
Up Angriffe bei der Passkontrolle identifiziert werden. Bei der Software
werden die Standard-KI-Frameworks verwendet (Python, TensorFlow oder
Pytorch). Informationen zu Hardware bei den Kameras wird vom BEZ
bereitgestellt und liegen dem BSI nicht vor.
b) Welche Software nutzt das BKA derzeit für den forensischen
Stimmenvergleich?
Für den forensischen Stimmenvergleich im BKA wird Software mit den
folgenden wesentlichen Funktionen verwendet:
1. Vorverarbeitung: Umwandlung von verschiedenen Audioformaten in ein
einheitliches Format für die Weiterverarbeitung; Extraktion von Kanälen bei
mehrkanaligen Audioaufnahmen oder Videoaufnahmen; Anpassung der
Abtastrate je nach Anforderungen weiterer Software; Signaleditierung für die
Trennung verschiedener Sprecher;
2. Auditiv-akustische (phonetische und linguistische) Analyse: Darstellung
von Zeitsignal und Spektrogramm mit flexiblen Abspielmöglichkeiten;
Etikettierung (Labeling) von Dateien für die Kennzeichnung phonetisch/
linguistisch relevanter Ereignisse (z. B. Dialektmerkmale, Häsitationssignale);
Analyse der Grundfrequenz; Analyse der Formantenfrequenzen; Analyse
der Artikulationsrate;
3. Automatische Sprechererkennung: auf Methoden der Mustererkennung und
des maschinellen Lernens basierende Extraktion von
Sprecherähnlichkeitswerten (scores) beim Vergleich verschiedener Audioaufnahmen;
biometrische Errechnung von Performanzwerten zur Sprechertrennungsleistung und
Kalibrierung.
Teilweise vereinigen unterschiedliche Softwareprodukte mehrere Funktionen in
einem Produkt. Die wesentlichen Zuordnungen zwischen Funktion und
verwendeter Software sind wie folgt:
1. Vorverarbeitung: Reaper; Audacity; FFmpeg; Praat
2. Auditiv-akustische Analyse: Praat; Wavesurfer
3. Automatische Sprechererkennung: Phonexia Voice Inspector; Oxford Wave
Research Vocalise; Oxford Wave Research Bio-Metrics.
14. Welche Zahlen zu Personenausschreibungen sind der Bundesregierung
für das Jahr 2023 (Stichtag: 31. Dezember) zu den verschiedenen
Interpol-Datenbanken bekannt, und wie viele Lichtbilder enthält die
Gesichtserkennungsdatenbank bei Interpol (bitte ausweisen, wie viele dieser
Daten aus Deutschland stammen)?
Interpol-Personenausschreibungen sind in der Interpol-Datenbank „eASF-
NOM“ (electronic automated search facility – nominal) gespeichert. In dieser
Datenbank sind die internationalen Personenfahndungen der weltweit 196
Mitgliedstaaten von Interpol erfasst. Zu der Zahl dieser Personenausschreibungen
führt das BKA keine Statistik; solche Statistiken werden von dem
Generalsekretariat von Interpol in Lyon geführt. Auf dem Interpol-Dashboard kann
eingesehen werden, dass der Gesamtbestand der eASF-NOM zum Stichtag
31. Dezember 2023 bei 229 088 Fahndungen liegt; darin enthalten sind 7 185
Fahndungsausschreibungen von der Bundesrepublik Deutschland. Dem BKA
liegen keine Informationen vor, wie viele Lichtbilder im INTERPOL Facial
Recognition System (IFRS) gespeichert sind. Das BKA hat keine Zustimmung zur
Speicherung von deutschen Daten im IFRS erteilt.
15. Sofern die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Speicherung deutscher
Daten weiterhin nicht erteilt hat, welche Vorschläge hat sie gemacht, um
die Nutzung deutscher Daten bei Interpol einzuschränken, sodass diese
auch von Drittstaaten genutzt werden können (Antwort zu Frage 16 auf
Bundestagsdrucksache 20/895)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/26934 verwiesen. Der
Sachstand ist nach wie vor unverändert.
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ISSN 0722-8333