Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10823 –
Deutschlands Attraktivität für Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher sowie
Spitzenfachkräfte steigern (Brain Gain)
(Nachfrage zur Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/32045)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fraktion der FDP hat am 4. August 2021 die Kleine Anfrage zum Thema
„Deutschlands Attraktivität für Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher
sowie Spitzenfachkräfte steigern (Brain Gain)“ mit der Bitte um Beantwortung
durch die Bundesregierung eingereicht (Bundestagsdrucksache 19/32045). Im
dritten Amtsjahr der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina
Stark-Watzinger (FDP) sollte es aus Sicht der Fragesteller möglich sein, eine
erste Zwischenbilanz zu ggf. erzielten Fortschritten in den angesprochenen
Themenfeldern zu ziehen.
1. Hat die Bundesregierung seit Dezember 2021 eine „qualifizierte Studie –
beispielsweise als Teil des jährlichen EFI-Gutachtens [EFI =
Expertenkommission Forschung und Innovation] – zu den
Wanderungsbewegungen des wissenschaftlichen Personals initiiert, um exakt bewerten zu
können,
a) wie sich deutsche Wissenschaftler in der Welt bewegen,
b) warum und für wie lange sie Deutschland verlassen,
c) warum, wann und wie viele internationale Wissenschaftler zu uns
kommen, bleiben oder weiterziehen, und wo genau sich die
Auswirkungen dessen in der deutschen Forschungs- und
Wissenschaftslandschaft niederschlagen – gerade auch um zukünftige Maßnahmen
zielgerichteter zu machen“ (vgl. auch Antrag der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/5077)?
2. Wenn ja, wann wurde die Studie in Auftrag gegeben, wer hat den
Zuschlag erhalten, und welche Ergebnisse wurden erzielt bzw. wann liegen
Ergebnisse vor, und wenns nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10966
20. Wahlperiode 09.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 8. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) agiert laut
Einrichtungsbeschluss in ihrer Tätigkeit unabhängig. Die EFI-Kommission hat sich in
ihrem Gutachten aus dem Jahr 2024 mit dem Thema befasst. In Bezug auf die
Fragen 1a bis 1c schlussfolgerte die EFI, dass mobile wissenschaftliche
Autorinnen und Autoren leistungsstärker seien. Wichtig war der EFI
herauszustellen, dass die Debatte nicht auf Brain Gain und Brain Drain reduziert werden
sollte. Internationale Mobilität erhöhe die Forschungsqualität und das
Innovationspotenzial global. Beschäftigte im Bereich Forschung und Entwicklung
(FuE), die Deutschland verlassen, kämen im Durchschnitt produktiver als zuvor
in ihr Heimatland zurück. Zudem attestiert das EFI-Gutachten, dass sich
Deutschland seit dem Jahr 2014 von einem Nettogeberland hin zu einem
Nettoempfängerland im Hinblick auf international mobile Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler entwickelt hat.
Bezüglich weiterer Studien, die der Bundesregierung Anhaltspunkte bieten, um
Wanderungsbewegungen des wissenschaftlichen Personals zu bewerten, wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1a bis 1c der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/32468 verwiesen.
3. Wie viele Akademiker in welchen Disziplinen und aus welchen Ländern
sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
eingewandert bzw. in welche Länder ausgewandert?
a) Wie viele beruflich Qualifizierte in welchen Disziplinen und aus
welchen Ländern sind in den letzten zehn Jahren eingewandert bzw. in
welche Länder ausgewandert?
b) Wie viele Promovierte in welchen Disziplinen und aus welchen
Ländern sind in den letzten zehn Jahren eingewandert bzw. in welche
Länder ausgewandert?
Die Fragen 3 bis 3b werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den Wanderungsbewegungen von
Akademikerinnen und Akademikern, beruflich Qualifizierten und Promovierten
vor. Die amtlichen Bildungsstatistiken enthalten lediglich das Merkmal
Staatsangehörigkeit. Es sind keine Angaben dazu möglich, ob eine Einwanderung
stattgefunden hat oder nicht, da weder der Zeitpunkt des Zuzugs noch die
Dauer des Aufenthalts in Deutschland erfasst wird. Ausgewanderte Personen
werden in den amtlichen Bildungsstatistiken nicht erfasst.
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Qualität der
Arbeitsverträge, etwa Höhe des Einkommens und/oder Laufzeit, der
einwandernden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den letzten
zehn Jahren?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Qualität der
Arbeitsverträge, etwa Höhe des Einkommens und/oder Laufzeit, der
ausgewanderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den letzten zehn
Jahren?
Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die Qualität der
Arbeitsverträge von einwandernden wie auswandernden Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern vor.
Überwiegend bestimmt sich das Gehalt von einwandernden
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aufgrund ihrer Beschäftigung im öffentlich
finanzierten Wissenschaftssystem nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes der
Länder bzw. des Bundes oder ist an diese angelehnt.
6. Hat sich die Bewertung der Bundesregierung aus dem Jahr 2021 über das
Abschneiden Deutschlands auf Rang 12 im Vergleich zu den OECD-
Staaten (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung) in Bezug auf die Anziehungskraft für hochqualifizierte
Akademiker (
https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projek
te/Migration_fair_gestalten/IB_Policy_Brief_Wie_attraktiv_ist_Deutschl
and_122019.pdf) verändert, und wenn ja, wie, und mit Blick auf die
a) Gründe für die Platzierung im Mittelfeld,
b) zu ziehenden Konsequenzen aus dieser Platzierung?
Die Fragen 6a und 6b werden im Zusammenhang beantwortet.
Bezüglich der Platzierung Deutschlands wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/32469 verwiesen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) arbeitet
gemeinsam mit den Ländern an einer Neuauflage der „Strategie der
Wissenschaftsminister/innen von Bund und Ländern für die Internationalisierung der
Hochschulen in Deutschland (2024-2034)“. Die geplante Strategie zielt insbesondere
auch auf eine weitere Stärkung der Attraktivität des deutschen Hochschul- und
Wissenschaftsstandorts für internationale Studierende und
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Zudem hat die Bundesregierung mit dem Gesetz und der Verordnung zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung nebst Begleitmaßnahmen aus den
Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung die Rahmenbedingungen für die
Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten nach Deutschland insgesamt
verbessert und steigert damit auch die Anziehungskraft Deutschlands für
hochqualifizierte Akademikerinnen und Akademiker.
Die Bundesregierung setzt außerdem den Aktionsplan „Visabeschleunigung“
um. Mit diesem wird insbesondere die Digitalisierung des Visumverfahrens
konsequent ausgebaut. Zudem wird das Bundesamt für Auswärtige
Angelegenheiten verstärkt eingebunden, um die Bearbeitungskapazitäten der Visastellen
insgesamt zu erhöhen.
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Dezember 2021
aufgesetzt, um den aus der Praxis vorgebrachten Vorwürfen der fehlenden
Anlaufstellen für talentierte Nachwuchsforscherinnen und
Nachwuchsforscher im Ausland sowie des übermäßigen bürokratischen Aufwands (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller, Bundestagsdrucksache 19/32045)
entgegenzuwirken, um mehr Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher
gewinnen zu können?
Als Teil der EURAXESS-Initiative der Europäischen Kommission bietet das
deutsche EURAXESS-Portal Informationen und Ressourcen für international
mobile Forschende, inklusive einer Jobbörse mit Stellen im Forschungsbereich.
Im Rahmen der von der Europäischen Kommission geplanten ERA Talent
Plattform wird eine zentrale Anlaufstelle für internationale Forschende
entwickelt, die neben den nationalen Angeboten der EURAXESS-Portale auch
weitere Ressourcen für internationale Forschende beinhalten soll. Parallel zu
dieser Entwicklung wird auch die bereits bestehende EURAXESS-Jobbörse
weiterentwickelt und gestärkt, um noch mehr internationale
Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher für die europäische Forschungslandschaft zu
gewinnen. Die Bundesregierung wirkt bei der Entwicklung der ERA Talent Plattform
mit.
a) Hat sich die Positionierung der Bundesregierung seit 2021 darüber
verändert, ob der Prozess im deutschen Hochschulsystem, der zur
Vergabe einer Professur führt, von außen betrachtet hinreichend
transparent ist, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Ernennung und Berufung zu einer Professur fällt in den ausschließlichen
Zuständigkeitsbereich der Länder bzw. der Hochschulen. Gleichwohl haben
Bund und Länder das Tenure-Track-Programm zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses verabschiedet. Mit dem Programm soll die Tenure-
Track-Professur als international bekannter und akzeptierter Karriereweg breit
an deutschen Universitäten verankert werden. Ziel ist es, die Karrierewege des
wissenschaftlichen Nachwuchses planbarer und transparenter zu gestalten. Der
neue Karriereweg zur Professur ist damit attraktiv für die besten Köpfe aus dem
In- und Ausland und schafft frühe Planbarkeit für den dauerhaften Verbleib in
der Wissenschaft.
Bund und Länder stärken mit dem Tenure-Track-Programm deshalb auch die
internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems. Laut
Monitoring-Bericht 2023 wurden mehr als ein Drittel der im Rahmen des
Programms ausgeschriebenen Stellen aus dem Ausland besetzt (36,6 Prozent).
Rund ein Viertel der geförderten Tenure-Track-Professorinnen und -
Professoren (25,2 Prozent) war unmittelbar vor dem Stellenantritt im Ausland
beschäftigt. 20,4 Prozent der geförderten Tenure-Track-Professuren wurden mit
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit besetzt.
b) Besteht nach Meinung der Bundesregierung an dieser Stelle Potential
hinsichtlich einer erfolgreicheren Gewinnung von internationalen
Spitzenforscherinnen und Spitzenforschern?
c) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
2021 diesbezüglich aufgesetzt, und mit welchem Output, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 7b und 7c werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b sowie zu der Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 4c der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/32468 verwiesen.
8. Wie viele Alexander-von-Humboldt-Professuren und wie viele
Alexander-von-Humboldt-Stipendien wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Dezember 2021 besetzt (bitte nach Jahren und nach
Fachbereichen aufschlüsseln)?
9. Wie war in diesem Zeitraum das Verhältnis von Bewerbungen und
Bewilligungen dieser beiden Stipendien nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Auf die Anlage wird verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10966 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung der Alexander-von
Humboldt-Stiftung, die sich nach den Mittelkürzungen im Haushalt 2024
gezwungen sieht, das renommierte Bundeskanzler-Stipendium für
Nachwuchsführungskräfte einzustellen, insgesamt rund 100 Stipendien
weniger zu vergeben und weitere Einschnitte bei ihren Förderprogrammen
vorzunehmen, und wie soll angesichts dieser Einschnitte die Attraktivität
des Wissenschaftsstandorts Deutschland gestärkt werden?
Die Entscheidung der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) zur Einstellung
des Programms basiert auf einem umfassenden Prozess, bei dem es um die
Notwendigkeit einer klaren Priorisierung ging, nicht zuletzt vor dem Hintergrund
der bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen.
Die vom Auswärtigen Amt der Stiftung zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel sollen daher vor allem für Forschungsstipendienprogramme und die
Alumniarbeit eingesetzt werden, die das globale Netzwerk der Stiftung ausmachen.
11. Wie verhält sich die Bundesregierung zum Zusammenhang zwischen
Integration und Verbleib in Deutschland?
Die Bundesregierung unterstützt mit diversen Maßnahmen sowohl
Forscherinnen und Forscher bzw. Fachkräfte und internationale Studierende als auch
Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, um das Ankommen
und die Integration in Deutschland zu erleichtern und damit den Verbleib zu
befördern.
Unter eingewanderten Fachkräften in Deutschland haben fast ein Viertel vorher
an einer deutschen Hochschule studiert (OECD International Migration
Outlook 2022). Dies verdeutlicht, dass das Fachkräftepotenzial internationaler
Studierender groß ist und noch stärker ausgeschöpft werden sollte. Das BMBF
trägt seit dem Jahr 2024 mit der Campus Initiative „Internationale Fachkräfte“
des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zur Unterstützung
internationaler Studierender und Graduierter als zukünftige Fachkräfte für den
deutschen Arbeitsmarkt bei. Im Rahmen der Campus Initiative „Internationale
Fachkräfte“ können Hochschulen internationalen Studierenden in den
verschiedenen Phasen des Studiums und bei dem Übergang in den Arbeitsmarkt
passgenaue Unterstützungsmaßnahmen anbieten. Internationale Akademikerinnen und
Akademiker, die bereits einen ausländischen Hochschulabschluss mitbringen,
werden bei der Anpassung ihrer Qualifikationen an die Erfordernisse des
deutschen Arbeitsmarktes unterstützt.
Darüber hinaus arbeitet das BMBF gemeinsam mit den Ländern an einer
Neuauflage der „Strategie der Wissenschaftsminister/innen von Bund und Ländern
für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024-2034)“,
welche auch auf eine weitere Stärkung der Attraktivität des deutschen
Hochschul- und Wissenschaftsstandorts für internationale Studierende und
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zielt (vgl. Antwort zu Frage 6).
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 bis 7b verwiesen.
12. Was hat die Bundesregierung seit Dezember 2021 konkret unternommen,
um ausländische Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher sowie
Spitzenfachkräfte bestmöglich in Deutschland zu integrieren und damit die
Wahrscheinlichkeit ihres Verbleibs in Deutschland durch Anreize zu
erhöhen, und welche neuen Anreize hat die Bundesregierung seit
Dezember 2021 geschaffen?
Die Planbarkeit der Zukunft ist einer der wichtigsten Faktoren bei der
Entscheidung für oder gegen einen Verbleib in Deutschland. Daher hat die
Bundesregierung die Anreize für Spitzenfachkräfte und Spitzenforschende mit dem Gesetz
zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ausgebaut. Zum 1. März
2024 wurden die erforderlichen Zeiträume für eine Niederlassungserlaubnis für
qualifizierte Fachkräfte oder Forschende reduziert von vorher vier auf nun drei
Jahre. Für Inhaber einer Blauen Karte der Europäischen Union (EU) mit
einfachen Deutschkenntnissen wurde der erforderliche Zeitraum von vorher 33
Monaten um weitere sechs Monate auf 27 Monate reduziert. Um
Spitzenforschende und Fachkräfte sowie Arbeitgeber über diese Entwicklungen zu informieren
und zu unterstützen, führt „Make it in Germany“ regelmäßige Veranstaltungen
zum Thema Leben und Arbeiten in Deutschland für internationale Fachkräfte
durch.
Mit der Campus Initiative „Internationale Fachkräfte“ werden deutsche
Hochschulen seit dem Jahr 2024 zusätzlich dabei unterstützt, das Potenzial
internationaler Studierender und Akademikerinnen und Akademiker für die Gewinnung
von Fachkräften in Deutschland zu heben. In diesem Rahmen ermöglichen die
Förderprogramme FIT und Profi plus den deutschen Hochschulen,
bedarfsorientierte Angebote für internationale Talente zu machen, die ihren gesamten
Qualifikationspfad – vom Studieneinstieg über die Begleitung während des
Studiums und die Sicherung des Studienerfolgs bis hin zur Unterstützung beim
Übergang in den Arbeitsmarkt – in den Blick nehmen.
Darüber hinaus kommuniziert ein effektives und effizientes internationales
Standortmarketing die Standortvorteile Deutschlands als attraktiven
Forschungsstandort weltweit und hilft, hierdurch internationale
Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher anzuziehen und zu integrieren. Dazu gehören die
forschungsspezifische Standortmarketing-Initiative „Research in Germany“ und
das Netzwerk der Deutschen Wissenschafts- und Innovationshäuser (DWIH),
die sich weltweit unter der Dachmarke „Germany - Land of ldeas” präsentieren.
Die DWIH sind ein Zusammenschluss deutscher Wissenschaftsorganisationen,
Hochschulen und der forschenden Wirtschaft.
Beispielhaft für spezielle Programme zur Gewinnung von Spitzenforscherinnen
und Spitzenforschern ist die Alexander von Humboldt-Professur zu nennen.
Mit der Alexander von Humboldt-Professur hat die Bundesregierung ein
Instrument geschaffen, mit dem weltweit führende Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler dauerhaft für Deutschland gewonnen werden. Dies schließt die
Rückgewinnung von Spitzenforscherinnen und Spitzenforschern ein, die ihren
akademischen Lebenslauf in Deutschland begonnen haben und jetzt an den Top-
Forschungsorten im Ausland als Wegbereiter tätig sind. Die Erfahrung zeigt,
dass mit der Alexander von Humboldt-Professur herausragenden
Persönlichkeiten auch von den besten Universitäten der Welt attraktive Angebote gemacht
werden können.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 bis 9 verwiesen.
13. In welcher Form steht die Bundesregierung hier seit Dezember 2021 mit
den Ländern im Austausch, die maßgeblich für die Hochschulen
verantwortlich sind, um beispielsweise Willkommenskulturen an den
Hochschulen zu verbessern, und welche Ergebnisse hat die Bundesregierung
dabei erzielt?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6a und 6b sowie zu den Fragen 11
und 12 verwiesen.
14. Wie hoch ist die Quote der Studierenden mit ausländischer
Staatsangehörigkeit in Deutschland, die nach erfolgreichem Abschluss des Studiums
in Deutschland verbleiben?
a) Wie hoch ist die Verbleibsquote der ausländischen Studierenden in
Deutschland in Relation zu ihrer Abschlussnote in den letzten sieben
Jahren (bitte nach Jahr und Note aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 und 14a werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen amtliche Statistiken zu Verbleibquoten für
Studierende aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vor.
Auf dieser Grundlage hat das Statistische Bundesamt zuletzt im Jahr 2023 für
Personen aus dem oben definierten Ausland, denen in den Jahren 2006 bis 2012
zum ersten Mal ein Aufenthaltstitel zu Studienzwecken erteilt wurde, den
Verbleib nach fünf bzw. zehn Jahren ermittelt. Die Bleibequoten beziehen sich auf
Studienanfängerinnen und -anfänger, nicht auf Absolventinnen und
Absolventen. Dabei ergibt sich für die Studienanfängerkohorten der Jahre 2006 bis 2012
eine Bleibequote von 55 Prozent nach fünf Jahren und 46 Prozent nach zehn
Jahren. Eine Aufschlüsselung nach Abschlussnote ist aufgrund der Datenlage
nicht möglich.
b) Wie viele der ausländischen Master-Studierenden gehen nach
Abschluss ihres Masters in Deutschland in die Forschung?
Der Bundesregierung liegen aus den amtlichen Statistiken keine Daten darüber
vor, wie viele ausländische Masterstudierende nach Abschluss ihres Masters in
Deutschland in die Forschung gehen.
c) Wie hoch sind die Abbruchquoten internationaler Studierender in den
letzten fünf Jahren, und in welchen Disziplinen?
Studienabbruchquoten für Studierende in Deutschland werden regelmäßig vom
Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW)
berechnet, zuletzt im Jahr 2022 für den Absolventenjahrgang 2020. Bei dieser
Berechnung handelt es sich um ein Schätzverfahren auf Basis von Daten der
Studierenden- und Absolventenstatistik des Statistischen Bundesamtes. Quoten
nach einzelnen Disziplinen sind bei internationalen Studierenden aufgrund
geringer Fallzahlen nicht möglich. Für internationale Bachelorabsolventinnen und
-absolventen des Absolventenjahrgangs 2020 schätzt das DZHW eine
Abbruchquote von maximal 49 Prozent, für die entsprechenden Masterabsolventinnen
und -absolventen eine Abbruchquote von maximal 34 Prozent. Im Vergleich zu
den beiden vorherigen Berechnungen des DZHW für die Absolventenjahrgänge
2016 und 2018 fallen diese Abbruchquoten gleich hoch oder etwas höher aus
(Bachelor 2016: 45 Prozent, Bachelor 2018: 49 Prozent; Master 2016: 29
Prozent, Master 2018: 26 Prozent). Allerdings unterliegen die Schätzungen für den
Absolventenjahrgang 2020 im Gegensatz zu den früheren Berechnungen einer
erhöhten Unsicherheit aufgrund der Corona-Pandemie.
d) Wie hoch ist die Verbleibsquote der ausländischen Studierenden in
Deutschland nach dem Abbruch ihres Studiums?
Der Bundesregierung liegen aus den amtlichen Statistiken keine Daten über die
Verbleibsquote der ausländischen Studierenden in Deutschland nach dem
Abbruch ihres Studiums vor.
e) Was hat die Bundesregierung seit Dezember 2021 unternommen, um
die Abbruchquote internationaler Studierender signifikant zu senken,
und welche ggf. weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung?
Ein dezidiertes Ziel des Hochschulförderprogramms FIT im Rahmen der
Campus Initiative „Internationale Fachkräfte“ des DAAD ist die Steigerung des
Studienerfolgs von internationalen Studierenden an deutschen Hochschulen.
Hochschulen können im Rahmen der Förderung studienvorbereitende und
studienbegleitende Maßnahmen in den Bereichen Sprachförderung, fachliche
Unterstützungsangebote und soziale Integration aufbauen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
15. Verfügt die Bundesregierung über konkrete Zahlen darüber, wie hoch der
Anteil (nicht die absolute Zahl) fremdsprachiger Studiengänge an den
deutschen Hochschulen ist, und wenn ja, über welche Zahlen verfügt die
Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Webseite Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz
verwiesen, die fremdsprachige Studiengänge ausweist. Demnach werden Stand
März 2024 10 Prozent aller Studiengänge in einer Fremdsprache – vor allem in
Englisch – angeboten. Hierunter fallen 17,4 Prozent der in Deutschland
angebotenen Masterstudiengänge und 3,8 Prozent der in Deutschland angebotenen
Studiengänge auf Bachelorniveau.
16. Hat die Bundesregierung geprüft, weshalb der Anteil des internationalen
Wissenschaftspersonals bei der Fraunhofer Gesellschaft (FhG) seit 2010
anders als bei den anderen Außeruniversitären Forschungseinrichtungen
(AuF) stagniert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht?
Zur Mission der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) gehört es, eng mit der
deutschen Wirtschaft zu kooperieren und sich entsprechend auszurichten. Die
nationale Komponente ist deshalb stark ausgeprägt, somit ist die Geschäfts- und
Projektsprache häufig Deutsch. Darüber hinaus ist die FhG im Ausland präsent
und stärkt so den internationalen Dialog und die Vernetzung. Deshalb ist zu
berücksichtigen, dass der Anteil an ausländischen Mitarbeitern der FhG
proportional zum Aufwuchs der deutschen Beschäftigten mitwächst.
17. Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem von der Fraktion der FDP
im Jahr 2021 attestierten Befund, dass Deutschland im Bereich der KI-
Forschung einen Nettoverlust, d. h. einen höheren Outflow als Inflow,
von Forschern, verzeichnet?
a) Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um dem
entgegenzuwirken?
b) Welche ggf. weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung?
Die Fragen 17 bis 17b werden im Zusammenhang beantwortet.
Vorab wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen
Anfrage der Fraktion FDP auf Bundestagsdrucksache 19/32468 verwiesen, die
weiterhin gültig ist. Die Schlüsseltechnologie Künstliche Intelligenz (KI) spielt
für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und der technologischen
Souveränität Deutschlands eine zentrale Rolle. Dafür ist es entscheidend,
hochqualifizierte Fachkräfte und Forschende in Deutschland auszubilden sowie aus dem
Ausland anzuziehen und zu halten.
Deutschland verfügt seit dem Jahr 2018 auf Bundesebene über eine KI-
Strategie und hat die Investitionen in KI in diesem Zuge deutlich ausgebaut. Allein
das KI-Budget des BMBF hat sich seit dem Jahr 2017 mehr als
verzwanzigfacht und beträgt in der 20. Legislaturperiode über 1,6 Mrd. Euro.
Mit dem im Jahr 2023 veröffentlichten „Aktionsplan Künstliche Intelligenz“
setzt das BMBF weitere Akzente für die Umsetzung der Ziele aus der KI-
Strategie, vor allem zur Stärkung der Forschungsbasis und mit einem deutlichen
Fokus auf Nachwuchsförderung und internationalen Wissenschaftleraustausch.
Im Rahmen von 50 laufenden Maßnahmen fördert das BMBF die Erforschung,
Entwicklung und Anwendung von KI und ergänzt diese um 20 weitere
Initiativen. Darunter sind auch gezielte Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung, wie
zum Beispiel (exemplarische Auswahl):
Förderung wissenschaftlicher Nachwuchsgruppen unter Leitung von Frauen zu
KI (zahlt auf Ziel ein, eine Förderpipeline für KI-Nachwuchsforschende vom
Studium bis zur Professur etablieren, mit mindestens 50 Prozent Frauenanteil)
Ausbau der Exzellenzorientierung und strategischer Ausrichtung der KI-
Kompetenzzentren
Etablierung der „Konrad Zuse Schools of Excellence in Artificial Intelligence“
zur Gewinnung und Bindung deutscher und internationaler KI-Talente an den
Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland.
18. Hat die Bundesregierung die Forderung der EFI aus dem Jahr 2019
umgesetzt, über fünf Jahre 1 000 Promotionsstipendien zu vergeben, „um
weitere talentierte, international mobile Nachwuchskräfte für
Deutschland zu gewinnen“ (bitte tabellarische entlang der Jahre von 2020 bis
2024 auflisten)?
a) Wenn nein, plant sie, diesen Vorschlag aufzugreifen, und wenn ja,
wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18 bis 18b werden im Zusammenhang beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es eines breiten Maßnahmenportfolios
für verschiedene Karrierestufen und Qualifizierungswege, um den KI-
Fachkräftebedarf zu decken. Die Bundesregierung hat dafür verschiedene Maßnahmen
aufgesetzt. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 17 bis 17b verwiesen.
19. Hat sich die im Jahr 2021 dargelegte Positionierung der Bundesregierung
zum Vorgehen in Dänemark, Forscherinnen und Forschern sowie
besonders hoch qualifizierten ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
besondere Steuervorteile zu gewähren, seit Dezember 2021 verändert,
und wenn ja, wie, und was ist daraus an staatlichem Handeln gefolgt?
Die Bundesregierung überprüft das bestehende Steuerrecht auf etwaigen
Anpassungsbedarf. In diesem Zusammenhang werden auch Erfahrungen aus dem
Ausland im Lichte der Entwicklungen auf internationaler Ebene einbezogen.
20. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem in den nächsten
Jahren erheblich wachsenden Bedarf an IT-Expertinnen und IT-Experten
seit Dezember 2021 gezogen?
a) Was hat sie konkret unternommen, um diesen zu decken?
b) Welche ggf. weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung?
Die Fragen 20 bis 20b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat am 12. Oktober 2022 eine Fachkräftestrategie für die
20. Legislaturperiode verabschiedet und hierin Maßnahmen in fünf zentralen
Handlungsfeldern adressiert: zeitgemäße Ausbildung, gezielte Weiterbildung,
Arbeitspotenziale und Erwerbsbeteiligung erhöhen, Arbeitsqualität und
Arbeitskultur verbessern sowie Einwanderung modernisieren und Abwanderung
reduzieren. Dabei wurde das Thema Digitalisierung umfassend mitgedacht und
adressiert, einschließlich des Bedarfs an Fachkräften in IT-Berufen.
Die Bundesregierung verfolgt dementsprechend zahlreiche Initiativen und
Maßnahmen, um die Fachkräftebasis im MINT-Bereich (Mathematik,
Informatik, Naturwissenschaften und Technik) insgesamt zu sichern, die Start-up-
Ökosysteme in Deutschland zu stärken und die Rahmenbedingungen für die
Einwanderung von Fachkräften auch in diesem Bereich weiter zu verbessern. So
leistet die Bundesregierung mit dem im Juni 2022 verkündeten MINT-
Aktionsplan 2.0 einen Beitrag zur Fachkräftesicherung im MINT-Bereich. Dieser
bündelt die MINT-Maßnahmen der Bundesregierung entlang der gesamten
Bildungskette unter einem Dach, von der Kita bis zur Hochschule. Indem bereits
Kinder und Jugendliche systematisch für MINT-Themen und darauf
aufbauende Berufsperspektiven begeistert werden, wird so für eine nachhaltige
Sicherung von digitalen oder Informatik-Kompetenzen in Deutschland gesorgt. Im
Rahmen des MINT-Aktionsplans 2.0 entstehen Ende 2024 zwei TUMO-
Zentren in Lüdenscheid und Hirschaid. Zudem gehen Mitte 2024 20 neue MINT-
Cluster, die verteilt über ganz Deutschland niedrigschwellige außerschulische
MINT-Bildungsangebote für Jugendliche schaffen, in die Förderung.
Zu den Initiativen gehören ferner u. a. die im Juli 2022 beschlossene Start-up-
Strategie der Bundesregierung und das im August 2023 verkündete Gesetz zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sowie die flankierende
Verordnung. Damit wurden weitere Hebel zur Fachkräftesicherung geschaffen,
Verfahren bei der Fachkräfteeinwanderung vereinfacht und so auch die
Zuwanderung von IT-Expertinnen und IT-Experten erleichtert.
Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6373 sowie auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9095 wird
verwiesen.
c) Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Ländern die meisten IT-
Expertinnen und IT-Experten nach Deutschland kommen, und wenn
ja, aus welchen?
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte im Juni 2023 den Bericht „Der
Arbeitsmarkt für IKT-Berufe im Kontext der Transformation“. Rund 133 000
sozialversicherungspflichtig beschäftigte IKT-Fachleute (Fachkräfte,
Spezialistinnen bzw. Spezialisten und Expertinnen bzw. Experten in Berufen der
Informations- und Kommunikationstechnologie) wiesen im Juni 2022 eine
ausländische Staatsangehörigkeit auf. Davon haben rund 30 Prozent der ausländischen
IKT-Fachleute eine EU-Staatsbürgerschaft, rund 70 Prozent sind aus Nicht-EU-
Staaten. Von den IKT-Fachleuten aus EU-Staaten kommen rund 4 000 Personen
aus Spanien und 5 000 Personen aus Italien. Unter den Drittstaatsangehörigen
haben rund 23 000 IKT-Fachleute die indische Staatsbürgerschaft, gefolgt von
den wichtigsten Asylherkunftsländern mit zusammen rund 11 000
Beschäftigten.
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/10823
1
Anlage - Antwort zu den Fragen 8 und 9
Die nach Jahren und Fachbereichen aufgeschlüsselten Daten sind folgenden Tabellen zu
entnehmen, die Jahreszahlen beziehen sich jeweils auf das Jahr der Auswahl:
Anzahl besetzter Humboldt-Professuren seit Dezember 2021 nach Fachbereichen
Jahr
Geistes- und
Sozialwissenschaften
Lebenswissenschaften
Naturwissenschaften
Ingenieurwissenschaften Gesamt
2022 1 2 3 6 12
2023* 2 2 0 2 6
*Zwei der 2023 ausgewählten Preisträger*innen befinden sich noch in Berufungsverhandlungen,
daher können die Zahlen noch steigen.
Vergebene Humboldt-Forschungsstipendien seit Dezember 2021 nach Fachbereichen
Jahr
Geistes- und
Sozialwissenschaften
Lebenswissenschaften
Naturwissenschaften
Ingenieurwissenschaften Gesamt
2022 115 86 178 61 440
2023 113 83 191 79 466
Hinzu kommen folgende sogenannte Direktverleihungen von Humboldt-Forschungsstipendien
im Rahmen des Henriette Herz-Scouting-Programms (Finanzierung aus Mitteln des BMBF,
ermöglicht durch Einstellung des Sofja Kovalevskaja-Preises und Anneliese Maier-Forschungspreises):
Vergebene Humboldt-Forschungsstipendien im Rahmen des Henriette Herz-Scouting-
Programms seit Dezember 2021 nach Fachbereichen
Jahr
Geistes- und
Sozialwissenschaften
Lebenswissenschaften
Naturwissenschaften
Ingenieurwissenschaften Gesamt
2022 11 33 14 8 66
2023 28 34 17 16 95
Auswahlerfolg der Alexander von Humboldt-Professuren seit Dezember 2021
Jahr Nominierungen Bewilligungen
Durchschnittlicher Erfolg
(in Prozent)
2022 34 18 52,9
2023 25 10 40,0
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf BT-Drs. 20/10823
2
Auswahlerfolg im Humboldt-Forschungsstipendienprogramm seit Dezember 2021
Jahr Bewerbungen Bewilligungen Durchschnittlicher Erfolg
(in Prozent)
2022 1711 440 25,7
2023 1711 466 27,2
Auswahlerfolg für Humboldt-Forschungsstipendien im Rahmen des Henriette Herz-
Scouting-Programms
Im Henriette Herz-Scouting-Programm haben die ausgewählten Scouts die Möglichkeit, bis zu
drei internationale Forschende für die Vergabe eines Humboldt-Forschungsstipendiums durch
die Alexander von Humboldt-Stiftung zur Durchführung wissenschaftlicher Kooperationen an
ihren Instituten vorzuschlagen. Der Auswahlerfolg beträgt hier also grundsätzlich 100 Prozent.
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ISSN 0722-8333