Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/10824 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis – Herbst 2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit
Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September
2022 stieg die Zahl von 266 auf 915 Haftbefehle an. Im Herbst 2022 waren
674 Rechtsextremisten zur Fahndung ausgeschrieben (vgl. die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4973),
184 hiervon wurden wegen politisch motivierter Delikte, 175 wegen
Gewaltdelikten gesucht. Ein Teil der Neonazis wird bereits seit mehreren Jahren
gesucht. Die Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass die
Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen
untergetaucht sind, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Es gibt auch keine
Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich Haftbefehle erledigen.
Die Bundesregierung gibt zwar in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache
20/4973 an, es seien 326 Haftbefehle „vollstreckt“ worden oder hätten sich
anderweitig erledigt, tatsächlich ist diese Behauptung aber irreführend, weil sie
eben gar nicht weiß, wie viele Haftbefehle sich anderweitig erledigt haben,
etwa durch Zahlung einer Geldbuße oder durch Aufhebung wegen Verjährung
usw. Dies räumt die Bundesregierung in ihren Antworten zu den Fragen 7
und 8 auf Bundestagsdrucksache 20/4973 auch ein. Die Fragestellerinnen und
Fragesteller sind der Auffassung, dass hier ein Defizit herrscht und die
Sicherheitsbehörden in der Lage sein sollten, zu ermitteln, ob flüchtige Neonazis
tatsächlich von der Polizei gefasst werden oder ihr Haftbefehl lediglich
irgendwann wegen Verjährung aufgehoben wird.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die der politisch rechten Szene angehören und als Verdächtige
oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden.
Zum Erhebungsstichtag 29. September 2023 bestanden bundesweit insgesamt
776 offene, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 597 Personen, die
dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind. Hinzu kommen vier
Haftbefehle ausländischer Behörden zwecks Auslieferung.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11105
20. Wahlperiode 18.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 17. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Es lag keinem offenen Haftbefehl eine terroristische Tat zugrunde, insgesamt
27 Haftbefehlen lag ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde
(überwiegend Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).
132 weitere Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter
Motivation, wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen, Volksverhetzung und Beleidigung. Die übrigen Fälle sind dem Bereich der
Allgemeinkriminalität, darunter Diebstahl, Betrug, Erschleichen von
Leistungen, Verkehrsdelikte u. a., zuzuordnen.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen initiiert worden. Hierzu
gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen und
rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen
Fahndungssystemen. Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen
Länderdienststellen durchgeführt.
Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen
Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) unterzogen. Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die
Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass alleine zwischen März 2023 und September 2023 insgesamt
392 Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet
werden, vollstreckt wurden oder sich auf andere Weise erledigt haben (z. B. durch
Zahlung einer Geldstrafe), zeigt, dass die Polizei die Fahndungen mit
Nachdruck und erfolgreich durchführt.
Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue
Haftbefehle zu anderen oder denselben Personen erneut erstellt und
Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
1. Gegen wie viele Neonazis lagen zum Erhebungsstichtag am 30.
September 2023 wie viele nichtvollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 29. September 2023 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in
Abstimmung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und
dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von
Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem
Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im
Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum
Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind
demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 29. September 2023 lagen in dem Polizeilichen
Informationssystem (INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS) 780
Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK-rechts vor. Diese
richteten sich gegen insgesamt 597 Personen, die aufgrund polizeilicher
Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden. Hiervon
handelte es sich bei vier der Fahndungen um Fahndungen ausländischer
Behörden zur Festnahme zwecks Auslieferung.
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK
(Politisch motivierte Kriminalität)-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte
angeben)?
Zum Stichtag 29. September 2023 bestand zu insgesamt 146 Personen
mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag.
Gegen elf dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch
motivierten Delikts vor.
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein
Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 142 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen 15 dieser
Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 25
dieser 142 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer
politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den o. g. 780 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung:
672 Fahndungen
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens:
91 Fahndungen
• Haftbefehle gemäß § 456a der Strafprozessordnung (StPO):
sechs Fahndungen
• Haftbefehle zur Unterbringung:
sieben Fahndungen
• Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS/Interpol):
vier Fahndungen.
2. Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen
haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland
angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu 115 Personen, die sich gemäß Mitteilung
der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaßen 33 die
deutsche Staatsbürgerschaft. Eine Person kann mehrere Staatsbürgerschaften haben.
Polen: achtzehn Personen
Österreich: zwölf Personen
Schweiz: sieben Personen
Frankreich: sechs Personen
Paraguay: fünf Personen
Türkei: fünf Personen
Italien: vier Personen
Litauen: vier Personen
Ukraine: vier Personen
Georgien: drei Personen
Russland: drei Personen
Rumänien: drei Personen
Niederlande: drei Personen
Bulgarien: drei Personen
Spanien: zwei Personen
Libyen: zwei Personen
USA: zwei Personen
Ungarn: zwei Personen
Lettland: zwei Personen
Kosovo: zwei Personen
Belarus: zwei Personen
Großbritannien: zwei Personen
Kanada: eine Person
Irak: eine Person
Somalia: eine Person
Belgien: eine Person
Südamerika: eine Person
Dänemark: eine Person
Kroatien: eine Person
Pakistan: eine Person
Syrien: eine Person
Tschechien: eine Person
Indien: eine Person
Mexiko: eine Person
Nigeria: eine Person
Griechenland eine Person
Afghanistan: eine Person
Slowakei: eine Person
Bosnien u. Herzegowina eine Person
Panama: eine Person
Senegal: eine Person.
Der Aufenthaltsort einer Person gilt dann als bekannt, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie dort dauerhaft/regelmäßig aufhältig und
bzw. oder anzutreffen ist. Hierbei muss es sich nicht zwingend um die/eine
Meldeanschrift handeln.
a) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen jeweils
unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem Haftbefehl
zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
c) Wie viele gesuchte Neonazis sind zum Erhebungsstichtag am 30.
September 2023 (bitte getrennt darstellen) nach Deutschland ausgeliefert
worden (bitte auslieferndes Land nennen), wie viele befinden sich
derzeit in Auslieferungshaft (bitte Land nennen)?
Die Fragen 2a und 2c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt den datenbesitzenden Dienststellen
in den Bundesländern. Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben
machen.
b) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über
den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen
unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur
Festnahme der betreffenden Personen, und mit welchem Erfolg (bitte
einzeln ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
Die Optionen einer internationalen Fahndungsausschreibung, eines EU-
Haftbefehls sowie – bei Festnahme im Ausland – eines Auslieferungsantrags, wird
seitens der zuständigen Justizbehörden im Einzelfall geprüft. Ein
standardisiertes polizeiliches Meldewesen über den Erfolg internationaler
Fahndungsmaßnahmen sowie eine entsprechende statistische Erhebung existieren nicht.
3. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils
die Zahl der Personen angeben)?
Die o. g. 780 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität
durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und BKA) wie folgt
bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 158 Fahndungen
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 618 Fahndungen
• Haftbefehle ausländischer Behörden: vier Fahndungen.
Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS/Interpol-Rotecken) werden gemäß
den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“
bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet. Eine
Aussage zur Deliktsqualität (Priorität) ist in diesen Fällen daher nicht möglich.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 1: keine Personen
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 2: 142 Personen
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 3: 455 Personen.
4. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt
worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich
angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines
Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige
Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als
gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da
andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig
mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)
politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
29. September 2023 in INPOL-Z und im SIS verzeichneten
Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden
Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK-rechts
zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der
Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme, zu entnehmen. Hierbei ist
darauf zu achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in
INPOL-Z bzw. das SIS nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des
Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf
hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS/Interpol-Rotecken)
gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“
bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet
werden.
Jahr der Einstellung
des HB in INPOL-Z
bzw. SIS
Haftbefehle
gesamt (Stichtag:
29.09.2023)
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Delikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Gewaltdelikt
zugrunde liegt
2010 0 0 0 0
2011 0 0 0 0
2012 0 0 0 0
2013 1 0 1 0
2014 1 0 0 0
2015 0 0 0 0
2016 4 0 2 0
2017 3 1 1 0
2018 12 4 2 1
2019 31 6 5 0
2020 27 7 8 1
2021 104 32 27 7
2022 195 38 37 6
2023 401 71 75 12
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten
Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden, zu entnehmen. Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen
Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden
Personen ausschließlich der älteste Haftbefehl berücksichtigt, da andernfalls
statistische Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung
des HB in INPOL-Z
(ohne SIS)
Personen
(Stichtag: 29.09.2023)
davon Personen
mit PHW „gewalttätig“
alle Jahre 597 164
2013 1 0
2014 1 0
2015 0 0
2016 4 3
2017 3 1
2018 11 4
2019 27 7
2020 23 7
2021 77 20
2022 134 33
2023 316 89
5. Wie viele der gesuchten Personen haben Wehrdienst bei der Bundeswehr
geleistet bzw. sind derzeit noch bei der Bundeswehr?
Zum Erhebungsstichtag 29. September 2023 bestanden für zwei Personen, die
aktuell der Bundeswehr angehören, Haftbefehle. Für keine dieser beiden
Personen besteht derzeit noch ein Haftbefehl.
97 der per Haftbefehl gesuchten Personen haben bei der Bundeswehr
Wehrdienst geleistet.
6. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden vom 1. April 2023 bis zum 30.
September 2023 einer besonderen Betrachtung im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen?
Aus der Erhebung mit Stichtag 31. März 2023 wurden 52 Personen, bei denen
der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, im
Rahmen des GETZ-R thematisiert.
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer
besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
Im Zeitraum 31. März 2023 bis 29. September 2023 wurden insgesamt 107 mit
offenem Haftbefehl gesuchte Personen im GETZ-R betrachtet. Bei den 107
besprochenen Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem
Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden, handelte es sich sowohl um Personen
mit neuen Haftbefehlen (55) als auch um Personen mit Haftbefehlen, die seit
mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt wurden (52). Bei den in der
Antwort zu Frage 6 genannten 52 Personen, bei denen der Haftbefehl seit mehr als
einem halben Jahr nicht vollstreckt wurde, lagen die nachfolgenden
Deliktsqualitäten (Prioritäten) zugrunde. (Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu
berücksichtigen, dass zu einer Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen
Deliktsqualitäten (Prioritäten) vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde
die betreffende Person bei der nachstehenden Auswertung einmal in der
wertigsten Priorität berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen
entstehen würden.)
• Priorität 1: 0 Haftbefehle
• Priorität 2: 16 Haftbefehle
• Priorität 3: 36 Haftbefehle
b) Wie lange dauern die Sitzungen der Arbeitsgruppe (AG)
Personenpotentiale im Schnitt?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich offen
gestaltet. Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl der in
der Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage und
variiert somit je nach Sitzung.
Aus der Erhebung mit Stichtag 31. September 2023 wurde das
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ in insgesamt neun Sitzungen mit einer Dauer von im
Schnitt 31 Minuten thematisiert.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen, insbesondere zu der Frage,
inwiefern sie die Fahndungsarbeit erleichtern und entscheidend zur
Festnahme beitragen?
In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf
die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ-R zu einer
Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
7. Wie viele Haftbefehle haben sich vom 1. April 2023 bis zum 30.
September 2023 erledigt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den
Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder
sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der
Erhebung.
392 von 845 der zum Stichtag 31. März 2023 in INPOL-Z oder dem SIS
eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die
datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich
PMK-rechts zugeordnet wurden, konnten bis zum 29. September 2023
vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer
Geldstrafe).
a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA)
bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu
erfragen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum
nicht?
b) Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle
vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder etwa
wegen Verjährung aufgehoben wurden?
c) Will die Bundesregierung mit den Ländern Möglichkeiten besprechen,
diese Informationen auszutauschen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7a bis 7c gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und einer anschließenden
Bewertung des Personenpotenzials obliegt insbesondere den Polizeibehörden der
Länder.
In der AG Personenpotenziale im GETZ-R werden u. a. Personen mit offenen
Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein offener Haftbefehl mehr
vorliegt und keine sonstigen Gründe vorliegen, die ein entsprechendes
Gefahrenpotenzial der Person begründen, so werden diese Person und die
Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert.
Ein diesbezüglicher Austausch mit den Ländern ist deshalb nicht angedacht.
d) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den
Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden
Personen) im Rahmen der Sitzungen im Gemeinsamen Extremismus-
und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) besprochen wurden
(bitte ggf. ausführen)?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den
Polizeibehörden der Länder. Das Bundeskriminalamt erhält bei Vollstreckung der
Haftbefehle grundsätzlich keine Mitteilung zu den Erledigungsgründen der
Haftbefehle.
8. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zu der Frage
vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der
Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten
Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (wenn doch, bitte angeben)?
a) Wurde dieses Thema im GETZ-R behandelt?
b) Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und
wenn nein, warum nicht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 bis 8b gemeinsam
beantwortet.
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R dienen vorrangig dem
länderübergreifenden Austausch von – insbesondere fahndungsrelevanten –
Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden.
Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines
Haftbefehls entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden.
Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen
vielmehr ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen
festen Wohnsitz haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten.
Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten
Person Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person
begründen oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls
erfordern, so entscheidet die sachbearbeitende Behörde über eine entsprechende
Thematisierung. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine
Thematisierung im GETZ-R sind den teilnehmenden Behörden bekannt.
9. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis
gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem
ermittlungsunterstützenden Hinweis [EHW] PMK-rechts versehen sind)?
Alle 597 dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnenden Personen mit
offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum
Stichtag 29. September 2023 in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden
Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung). Darüber
hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
• INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 493 Personen
• EHW „PMK-R“ in INPOL-Z: 235 Personen
• PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 164 Personen
• Gewalttäterdatei „rechts“: 9 Personen
• Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): 26 Personen.
a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht
werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Fünf der 142 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden
und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei
„rechts“ erfasst.
b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten
Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“
erfasst?
Drei der 25 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden und
wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der
Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst.
c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
d) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener
Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9c und 9d gemeinsam
beantwortet.
Zum Stichtag 29. September 2023 wurden vier Personen, die durch die
datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich
PMK-rechts zugeordnet wurden, aufgrund eines europäischen bzw.
internationalen Haftbefehls gesucht. Drei der vier Personen waren im Schengener
Informationssystem (SIS) ausgeschrieben.
e) Wie viele der gesuchten Personen sind als Gefährder eingestuft?
Es ist keine Person als Gefährder eingestuft, die zum Stichtag einen offenen
Haftbefehl aufwies.
10. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zu der Frage,
inwiefern von den flüchtigen Neonazis (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines
Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch
motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach Erlass des Haftbefehls
weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte
den Antworten zu Frage 1c zuordnen)?
Im Rahmen der Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R zum
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu
den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst auch Straftaten,
die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Eine systematische Auswertung aller Straftaten, die nach Erlass der Haftbefehle
begangen worden sind, erfolgt durch das Bundeskriminalamt nicht.
Eine Prognose, dass eine Person zukünftig rechtsmotivierte Straftaten begehen
wird, kann ausschließlich durch die sachbearbeitenden Dienststellen getroffen
werden.
Wie in der Antwort zu Frage 9 aufgeführt, sind insgesamt 235 Personen mit
dem sogenannten EHW „PMK-R“ in INPOL-Z gespeichert. Für die Vergabe
muss eine entsprechende Prognose, dass die Person zukünftig rechtsmotivierte
Straftaten begehen wird, vorliegen.
11. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der
Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das Bundeskriminalamt in einem
Halbjahresrhythmus durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch
motivierter Straftäter in allen Phänomenbereichen der PMK ermöglicht es den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder,
weitere als relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen
Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu
initiieren. Für den Phänomenbereich PMK-rechts erfolgt die Erhebung bereits
seit Ende 2011.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum
jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach
Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines
Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch
motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18
Absatz 1 Satz 4 BKA-Gesetz) und ein offener Haftbefehl besteht.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R
ist eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen.
12. Wie viele mit Haftbefehl, mit Fahndungsersuchen, als Gefährder oder in
ähnlicher Weise gesuchte Rechtsextremisten aus dem europäischen
Ausland befanden sich in den Jahren 2022 sowie 2023 bis zum
Erhebungsstichtag am 30. September 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland?
Zum Stichtag 29. September 2023 lagen vier internationale Fahndungen
ausländischer Behörden (SIS/Interpol) zu vier Personen, die dem
Phänomenbereich PMK‑rechts zugeordnet werden, vor. Drei der vier Personen waren im
Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. Eine der vier Personen
befand sich zum Stichtag in Deutschland in Haft und verfügt über eine offene
Fahndung einer ausländischen Behörde. Der Aufenthaltsort der restlichen
Personen ist nicht bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333