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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Israelfeindliche und antisemitische Äußerungen auf der Berlinale
(insgesamt 73 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
09.04.2024
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
16.04.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1082625.03.2024
Israelfeindliche und antisemitische Äußerungen auf der Berlinale
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Israelfeindliche und antisemitische Äußerungen auf der Berlinale
Nicht erst seit dem 7. Oktober 2023 kommt es in Teilen der Kunst- und
Kulturszene zu einseitigen, Israel diffamierenden und delegitimierenden Äußerungen.
Einen weiteren Höhepunkt, auch in der öffentlichen Wahrnehmung, erreichten
diese im Rahmen der Berlinale 2024. So kam es während des Festivals zu
zahlreichen Störaktionen (https://www.screendaily.com/news/palestine-activists-dis
rupt-berlins-european-film-market-with-protest-inside-gropius-bau/5190747.art
icle, https://www.nzz.ch/feuilleton/no-other-land-palaestinensischer-aktivismu
s-an-der-berlinale-ld.1814655, https://www.rbb24.de/kultur/berlinale/beitraege/
2024/berlin-berlinale-cinema-for-peace-protest-hillary-clinton-sharon-ston
e.html), die im Rahmen der Abschlussgala am 24. Februar 2024 nach Ansicht
der Fragesteller eklatant kulminierten. Die Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM) Claudia Roth hat am selben Abend die Berlinale als
politisches Filmfestival und Ort für Dialog, unterschiedliche Perspektiven,
Vielfalt und Demokratie gelobt (https://www.kulturstaatsministerin.de/SharedD
ocs/Pressemitteilungen/DE/2024/02/2024-02-24-berlinale-baerengewinne
r.html) und erst nach öffentlicher Kritik von einer „missglückten und zum Teil
unerträglichen Preisverleihung“ (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cla
udia-roth-ueber-berlinale-eklat-es-gibt-bei-linksradikalen-diesen-ekelhaften-off
enen-antisemitismus-a-889d2cc9-0a12-4aed-852d-167a48332292) gesprochen.
Eine Aufarbeitung ist angekündigt, bereits jetzt aber stellen sich nach
Auffassung der Fragesteller viele Fragen, die einer dringenden Antwort bedürfen. Es
ist aus Sicht der Fragesteller dringend geboten, konkrete und effektive
Maßnahmen gegen Antisemitismus in Kunst und Kultur zu ergreifen. Es muss
ausgeschlossen werden, dass Kulturveranstaltungen mit Bundesmitteln gefördert
werden, die diese Mittel für antisemitische Äußerungen oder Aktionen
zweckentfremden. Kulturveranstaltungen müssen auch mit einseitigen oder sogar
abzulehnenden Beiträgen umgehen können. Das Problem ist nicht ein Beitrag mit
inakzeptablen Inhalten, das Problem ist, wenn Veranstalter das widerspruchsfrei
zulassen und ihrer kuratorischen Verantwortung nicht mit einer entsprechenden
Kontextualisierung und Einordnung gerecht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann und mit wem hat die Bundesregierung und im Besonderen die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Vorfeld der
Berlinale Gespräche über den Umgang mit dem Thema Israelhass und
Antisemitismus auf dem Filmfestival geführt, und mit welchem Ergebnis?
2. Mit wem hat sich die Bundesregierung und im Besonderen die BKM nach
der Berlinale über das Thema Israelhass und Antisemitismus
ausgetauscht, und mit welchem Ergebnis?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10826
20. Wahlperiode 25.03.2024
3. Hat sich die BKM und/oder die Festivalleitung im Vorfeld der Berlinale
mit Vertretern der Sponsoren über das Thema Israelhass und
Antisemitismus ausgetauscht, und mit welchem Ergebnis?
4. Hat sich die BKM und/oder die Festivalleitung während der Berlinale mit
Vertretern der Sponsoren der Berlinale über das Thema Israelhass und
Antisemitismus im Zusammenhang mit der Berlinale ausgetauscht?
5. Gab es im Vorfeld der Berlinale konkrete Maßnahmen der Festivalleitung,
um antisemitische Äußerungen oder Aktivitäten im Rahmen der Berlinale
zu verhindern oder darauf zu reagieren?
6. Nach welchen Kriterien wurden die Mitarbeiter bzw. Beschäftigten des
Festivals ausgewählt (bitte nach einzelnen Bereichen, Kriterien und
Anzahl auflisten)?
7. Gab es für die Mitarbeiterschaft der Berlinale eine Ansprechperson zum
Umgang mit dem Thema Nahost-Konflikt oder Antisemitismus, und wenn
ja, auf welcher fachlichen Grundlage, und durch wen wurde diese Person
ausgewählt, und wenn nein, warum nicht?
8. Gab es nach den „Free Palestine“-Rufen bei der Filmvorführung von „No
Other Land“ am 17. Februar 2024 Gespräche zwischen der BKM und der
Festivalleitung, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis (https://w
ww.rbb24.de/kultur/berlinale/beitraege/2024/berlin-berlinale-film-no-othe
r-land-free-palestine-rufe.html)?
9. Gab es seitens der BKM und/oder der Festivalleitung eine Reaktion auf
die bei einer Diskussionsrunde zu dem Film „No Other Land“ gefallenen
Äußerungen „Apartheid“ und „Klima der Zensur in Deutschland“ und den
öffentlichen Vorwurf, die Moderatoren seien einseitige Stichwortgeber
gewesen (https://www.nzz.ch/feuilleton/no-other-land-palaestinensischer-akt
ivismus-an-der-berlinale-ld.1814655)?
10. Gab es nach den pro-palästinensischen Mahnwachen auf dem Potsdamer
Platz im Rahmen der Berlinale Gespräche zwischen der BKM und der
Festivalleitung, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis (radioein
s.de/programm/sendungen/modo1619/wissen_denken_meinen/jens-balze
r-pro-palaestinensische_bekundungen_berlinale.html)?
11. In wessen Verantwortung fällt die Erarbeitung des „Verhaltenskodex
Antidiskriminierung“ (https://www.berlinale.de/de/antidiskrimierung.html)?
12. In wessen Verantwortung fällt die Entscheidung, welche Vereine „die
Einhaltung des Verhaltenskodex sowie der Antidiskriminierungspolitik“
während der Berlinale gewährleisten sollen, und nach welchen Kriterien
wurde diese Auswahl getroffen (https://www.berlinale.de/de/antidiskrimierun
g.html)?
13. Hält die BKM die Auswahl der für „die Einhaltung des Verhaltenskodex
sowie der Antidiskriminierungspolitik“ auf der Berlinale ausgewählten
Vereine für zielgerichtet, angesichts der massiv angestiegenen Fälle von
Antisemitismus im Kunst- und Kulturbetrieb?
14. Gab es vor oder während der Berlinale Vorfälle oder Ereignisse, die zu
einem Verstoß gegen den Verhaltenskodex geführt haben, und wenn ja,
wann, und mit welchen Konsequenzen?
15. War die BKM in die Entwicklung oder Formulierung des Verhaltenskodex
eingebunden?
16. Ist die BKM der Ansicht, dass der Verhaltenskodex eine wirksame
Maßnahme im Kampf gegen israelfeindliche oder antisemitische Äußerungen
und Aktivitäten auf der Berlinale war, und wenn nein, welche
Formulierungen wären aus Sicht der BKM notwendig und geeignet gewesen, um
israelfeindlichen oder antisemitischen Äußerungen während der Berlinale
effektiv begegnen zu können?
17. Wurden der Mitarbeiterschaft im Vorfeld der Berlinale Schulungen oder
Gespräche zum Thema Israelhass und Antisemitismus angeboten, und
wenn ja, welche?
18. Gab es vor der Berlinale Gespräche mit Mitarbeitern des Festivals über
pro-palästinensische Aktivitäten und den Umgang damit?
19. Gab es während der Berlinale Gespräche mit Mitarbeitern des Festivals
über pro-palästinensische Aktivitäten und Demonstrationen und den
Umgang damit?
20. Welche Personen waren in die Planung und Durchführung der
Abschlussgala der Berlinale eingebunden?
21. Zu welchem konkreten Zeitpunkt haben die Organisatoren und die
Moderatorin der Abschlussgala erfahren, dass der Film „No Other Land“ den
Dokumentarfilmpreis verliehen bekommt?
22. Gab es bei der Planung und Organisation der Abschlussgala aus Sicht der
dafür Verantwortlichen Hinweise für israelfeindliche oder antisemitische
Äußerungen oder Aktivitäten, und wenn ja, welche, und wenn nein, wurde
bei der Planung und Organisation der Abschlussgala über den Umgang
mit möglichen israelfeindlichen oder antisemitischen Äußerungen oder
Aktivitäten gesprochen?
23. Wurden für die Durchführung der Berlinale Sicherheitskonzepte im
Zusammenhang mit der gestiegenen Bedrohungslage durch den Nahost-
Konflikt erarbeitet, und wenn ja, welche?
24. Gab es Informationen oder Handlungsempfehlungen an die Mitarbeiter
der Berlinale für den Fall, dass es zu israelfeindlichen oder
antisemitischen Äußerungen und Handlungen während der Berlinale kommen
sollte?
25. Wer trägt die Verantwortung für den Ablauf der Abschlussgala der
Berlinale am 24. Februar 2024, und haben die dafür Verantwortlichen aus Sicht
der BKM ausreichende Maßnahmen ergriffen, um antisemitische und
israelfeindliche Äußerungen im Rahmen der Gala zu verhindern oder ihnen
zu widersprechen?
26. Wurde mit der Moderatorin über den möglichen Fall gesprochen, dass es
während der Abschlussgala zu antiisraelischen oder antisemitischen
Äußerungen kommen kann, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
27. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung und im Besonderen die BKM
aus der Begründung der Preisrichter, dass bei der Berlinale Filme „jenseits
von ästhetischen oder formalen Kriterien“ ausgezeichnet werden sollten
(https://www.nzz.ch/meinung/israel-hass-an-der-berlinale-kommt-nicht-au
s-dem-luftleeren-raum-ld.1819432)?
28. Ist die BKM wie die Fragesteller der Auffassung, dass das von ihr im
Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages beworbene
„TinyHouse-Projekt“ mit drei Tagen deutlich zu kurz gewesen sei (https://
www.nzz.ch/feuilleton/diese-berlinale-war-kein-ort-der-debatte-sondern-e
in-safe-space-ld.1814934), und wenn nein, warum nicht?
29. Nach welchen Kriterien und durch wen wurde die Besetzung des
„TinyHouse-Projekts“ ausgewählt?
30. Welche Expertise hat der im Verhaltenskodex als Ansprechpartner
genannte „Bund für Antidiskriminierungs- und Bildungsarbeit e. V.“ (bdb
e. V.) im Bereich israelbezogener Antisemitismus?
a) Welche Expertise hat der im Verhaltenskodex als Ansprechpartner
genannte „Bund für Antidiskriminierungs- und Bildungsarbeit e. V.“ im
Bereich moderner Erscheinungsformen von Antisemitismus,
insbesondere in Kunst und Kultur?
b) Ist der BKM bekannt, dass auf der Internetseite des „bdb e. V.“ das
Thema Antisemitismus keine Erwähnung findet?
c) In welcher Höhe sind Mittel an den „bdb e. V. geflossen?
d) Wie viele Beratungs- und Unterstützungsfälle hat der „bdb e. V.“ im
Rahmen der Berlinale betreut (bitte Anzahl und thematische
Schwerpunkte auflisten)?
31. Welche Expertise hat die im Verhaltenskodex als Ansprechpartner
genannte „Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ im Bereich israelbezogener
Antisemitismus?
a) Welche Expertise hat die im Verhaltenskodex als Ansprechpartner
genannte „Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ im Bereich moderner
Erscheinungsformen von Antisemitismus, insbesondere in Kunst und
Kultur?
b) Ist der BKM bekannt, dass auf der Internetseite der
„Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ das Thema Antisemitismus keine Erwähnung
findet?
c) In welcher Höhe sind Mittel an die „Landesvereinigung Selbsthilfe
e. V.“ geflossen?
d) Wie viele Beratungs- und Unterstützungsfälle hat die
„Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ im Rahmen der Berlinale betreut (bitte Anzahl
und thematische Schwerpunkte auflisten)?
32. In welcher Höhe wurden im Rahmen der Berlinale Ausgaben in den
Bereichen Antidiskriminierung, Awareness, Inklusion und Verhaltenskodex
getätigt (bitte einzeln auflisten)?
33. In welcher Höhe wurden im Rahmen der Berlinale Ausgaben im Bereich
der Antisemitismusprävention getätigt?
34. Sind die auf der Abschlussgala der Berlinale öffentlich verwendeten
Begriffe „Apartheid“ und „ongoing genocide“ in Bezug auf Israel aus Sicht
der Bundesregierung eine antisemitische Äußerung?
35. Definiert die Bundesregierung Antisemitismus als Form von Rassismus,
und wenn ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage?
36. Wendet die Berlinale die IHRA-Definition (IHRA = International
Holocaust Remembrance Alliance) an, um antisemitische Äußerungen und
Stereotype zu erkennen, und wenn nein, warum nicht, und welche
stattdessen?
37. Zu welchem Zeitpunkt und wie hat die BKM erstmals von der
Veröffentlichung antisemitischer Beiträge und Posts auf dem Instagram-Kanal der
Berlinale-Sektion Panorama erfahren, und wie und wann hat sie
diesbezüglich mit der Berlinale-Leitung Kontakt gehabt?
38. Zu welchem Zeitpunkt und wie hat die Festivalleitung erstmals von der
Veröffentlichung antisemitischer Beiträge und Posts auf dem Instagram-
Kanal der Berlinale-Sektion Panorama erfahren, und wie und wann hat sie
darauf reagiert?
39. Welche Belege haben die Festivalleitung zu der Aussage veranlasst, dass
„der Instagram-Kanal der Berlinale Sektion Panorama kurzzeitig gehackt“
worden sei (https://www.berlinale.de/de/2024/news-pressemitteilungen/25
4826.html), und wer hat die Löschung der Postings veranlasst?
40. Wer hat die Blockierung von Kritikern dieser Postings auf dem Twitter-
Kanal der Berlinale veranlasst, aus welchen Gründen, und wie wurde
damit umgegangen (https://x.com/fettessen/status/1762153248058720669?
s=20)?
41. Nutzt die Berlinale standardmäßig eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung
für ihre Social-Media-Kanäle, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
wer betätigt die Zweit-Authentifizierung?
a) Wenn ja, wird dieses Verfahren auch im Falle des Instagram-Kanals
der Berlinale-Sektion Panorama angewendet, und wenn nein, warum
nicht?
b) Wie verläuft das Freigabeverfahren für Posts und Stories auf den
Instagram-Kanälen der Berlinale?
c) Wie viele Social-Media-Accounts wurden von der Berlinale betrieben
(bitte einzeln auflisten)?
d) Wie viele Mitarbeiter waren im Social-Media-Team der Berlinale tätig
(bitte für jeden Kanal und jedes Medium einzeln auflisten)?
e) Welche Kosten sind durch die Betreuung der einzelnen Accounts
(Werbung, Personal etc.) entstanden (bitte einzeln auflisten)?
f) Welche Beiträge und Stories wurden auf den Instagram-Kanälen der
Berlinale im Zuge der diesjährigen Festivalausgabe geteilt (bitte für
jeden Kanal einzeln anhand der Instagram-Funktion „Deine
Aktivitäten“ für „Interaktionen“ („Gefällt mir“-Angaben und Kommentare),
„Entfernte und archivierte Inhalte“ („Vor Kurzem gelöscht“ sowie
„Archiviert“) und „Inhalte, die du geteilt hast“ (Beiträge, Reels,
Highlights) auflisten)?
g) Welche ungewöhnlichen Anmeldungen lassen sich mit welchem
Datum und Standort anhand des Instagram-Anmeldeverlaufs
rekonstruieren (bitte für jeden Account einzeln auflisten)?
h) Wie wird ein Like durch den offiziellen Instagram-Account der
Berlinale-Sektion Generation unter dem betreffenden antisemitischen
Post der Panorama-Sektion begründet?
i) Hat die Berlinale Konsequenzen aus dem Liken antisemitischer Posts
durch die Social-Media-Teams anderer Sektionen gezogen, und wenn
ja, welche?
42. Sind der Festivalleitung und der BKM antisemitische Äußerungen,
Handlungen und Darstellungen bekannt, die während der Berlinale 2024
getätigt oder gezeigt wurden (https://www.zeit.de/kultur/film/2024-02/berlinal
e-antisemitismus-justizminister-buschmann-kritik; wenn ja, bitte
auflisten)?
43. Hat sich die Bundesregierung zu dem „collective statement“, dass im
Rahmen der Veranstaltung „Common Tongues“ am 19. Februar 2024 verlesen
wurde, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
44. Welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus
den Sprechchören, die im Rahmen eines Gesprächs mit Hillary Clinton
getätigt wurden und ebenso aus nach Auffassung der Fragesteller als
(potenziell) antisemitische und Israel dämonisierende Störaktion einzuordnen
sind (https://www.instagram.com/reel/C3ir8UNsAp9/?igsh=cnR6cmllbnU
yaDV5 und https://www.instagram.com/reel/C3irF--sc7d/?igsh=ZnB3Z2l
scndocTE=), wurden im Nachgang Maßnahmen ergriffen, und wenn ja,
welche, wenn nein, warum nicht?
45. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, nach der in den
Sprechchören und Bannern, die im Rahmen des European Film Market
(EFM) getätigt bzw. gezeigt wurden eine potenziell antisemitische
Störaktion zu sehen ist, und wenn nein, warum nicht, wurden im Nachgang
Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
a) Fanden im Rahmen des Akkreditierungsprozesses für den EFM
Überprüfungen statt?
b) Welche Einlasskontrollen wurden beim EFM durchgeführt?
c) Welche Konsequenzen wurden oder werden nach Kenntnis der BKM
aufseiten der Berlinale gezogen, um in Zukunft Störaktionen durch
akkreditierte Teilnehmer des EFM zu verhindern (wenn keine gezogen
werden, bitte begründen)?
46. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Rede von Emilia Beatriz
(https://www.instagram.com/reel/C3px-4_MwQC/?igsh=MWQ4bWo5ejJ
0N2J3Zw==) im Rahmen einer Filmaufführung ihres Films „Barrunto“,
und stuft sie diese wie die Fragesteller als potenziell antisemitisch ein
(wenn nein, bitte begründen), wann und wie haben die BKM und die
Berlinale-Leitung auf diese nach Ansicht der Fragesteller einseitig
formulierte Kritik an Israel, die Unterstützung von Strike Germany und die
Unterstützung mehrerer in Teilen antisemitischer Statements reagiert, und
wenn sie nicht reagiert hat, weshalb nicht?
47. Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat die
Antisemitismusbeauftragte der BKM Julia Yael Alfandari?
48. Welche Projekte und Aufgaben hat die Antisemitismusbeauftragte der
BKM nach dem 7. Oktober 2023 verantwortet, und in welchem Umfang
war sie in die Planung und Durchführung der Berlinale aktiv
eingebunden?
49. Wie definiert die Bundesregierung „Antizionismus“, „israelbezogenen
Antisemitismus“ und „Israelhass“?
50. Weshalb hat sich die BKM erst am 26. Februar 2024 zu den Vorfällen auf
der Abschlussgala öffentlich geäußert, steht die BKM weiterhin hinter den
im Anschluss an die Abschlussgala (24. Februar 2024) veröffentlichen
Pressemitteilungen und Post (https://www.kulturstaatsministerin.de/Share
dDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/02/2024-02-24-berlinale-baerengewin
ner.html)?
51. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Berlinale-Leitung ihrer
(kuratorischen) Gesamtverantwortung vollumfänglich gerecht geworden
ist, und wenn ja, bitte begründen, und wenn nein, bitte ausführen?
52. Welche Gespräche hat die BKM mit der zukünftigen Leiterin der
Berlinale, Tricia Tuttle, zum Thema Antisemitismus und Nahost-Konflikt
geführt, und welche Gespräche sind geplant (bitte im Einzelnen auflisten),
welche Rolle spielten Antisemitismuskritik und Wissen über die
spezifische deutsche Vergangenheit bei der Auswahl der neuen Berlinale-
Leitung, und wenn dies keine Rolle spielte, wurden andere
Diversitätskriterien in der Auswahl berücksichtigt?
53. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung und im Besonderen die
BKM ergreifen, um bei der kommenden Berlinale jegliche Form von
Antisemitismus und Israelhass zu verhindern, hält die BKM eine an
konkrete Zielvorgaben gekoppelte Finanzierung der Berlinale für ein
geeignetes Instrument, und wenn nein, bitte begründen?
54. Wurde an die Festivalleitung die Bitte herangetragen, im Rahmen der
Berlinale auf das Schicksal des von der Hamas entführten Schauspielers
David Cunio aufmerksam zu machen, und wenn ja, wurde auf diese Bitte
reagiert, und wenn ja, wie?
55. Wurde an die Bundesregierung und im Besonderen an die BKM die Bitte
herangetragen, im Rahmen der Berlinale auf das Schicksal des von der
Hamas entführten Schauspielers David Cunio aufmerksam zu machen,
und wenn ja, wurde auf diese Bitte reagiert, und wenn ja, wie (https://ww
w.tagesspiegel.de/kultur/vor-der-sondersitzung-zur-berlinale-die-barengal
a-david-cunio-und-claudia-roth-11335831.html)?
56. Gab es zwischen der Festivalleitung und der BKM Gespräche über den
Fall David Cunio, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
57. Aus welchen Gründen haben weder die Festivalleitung noch die BKM auf
zahlreiche E-Mails reagiert, die auf das Schicksal von David Cunio
aufmerksam gemacht haben (https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/k
ultur/berlinale-antisemitismus-nahost-gaza-israel-palaestinenser-e872162/
?reduced=true)?
58. Gab es einen Austausch zwischen der BKM und dem künstlerischen
Berlinale-Leiter Carlo Chatrian über die von ihm in einem öffentlichen
Statement am 1. März 2024 getätigten Äußerungen, wonach „jeder“ Film
gezeigt werden können muss, auch solche die antisemitisch, rassistisch
oder menschenverachtend sind und dass „jeder“ Gast willkommen sein
muss, auch wenn er antisemitische, rassistische oder
menschenverachtende Positionen vertritt (https://twitter.com/CarloChatrian/status/176356600
0560025822?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwte
rm%5E1763566000560025822%7Ctwgr%5E5f9ba74851de2e21962862a
5ead7636d790fdf56%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fww
w.spiegel.de%2Fkultur%2Fkino%2Fisraelkritik-bei-berlinale-carlo-chatri
an-stellt-sich-vor-filmschaffende-und-jurymitglieder-a-9b011d7b-dd5f-4d
61-a865-58795e996096)?
59. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass
es im Rahmen der Berlinale mehrfach zu antiisraelischen und
antisemitischen Äußerungen gekommen ist?
60. Welche konkreten Schritte gab es seitens der Festivalleitung bislang, um
die israelfeindlichen und antisemitischen Äußerungen auf der Berlinale
aufzuarbeiten?
61. Welche konkreten Schritte gab es seitens der Bundesregierung bislang, um
die israelfeindlichen und antisemitischen Äußerungen auf der Berlinale
aufzuarbeiten?
62. Welche konkreten Ergebnisse hatte die Aufsichtsratssitzung der
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) am 11. März 2024?
63. Wie ist das von der BKM in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und
Medien am 21. Februar 2024 für Anfang März angekündigte Ergebnis des
Gutachtens von Prof. Dr. Christoph Möllers zu Vorgaben bei
Förderrichtlinien, wann wird dieses Gutachten veröffentlicht, und welche Kosten sind
mit der Erstellung des Gutachtens entstanden?
64. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es keine Bundesförderung
für Projekte oder Veranstaltungen geben darf, die die Mittel für Israelhass
und Antisemitismus zweckentfremden, und wenn ja, mit welchen
konkreten Maßnahmen stellt sie das sicher?
65. Welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hierzu
aus der Forderung der Kultusministerkonferenz (KMK; https://www.kmk.
org/aktuelles/artikelansicht/gemeinsame-erklaerung-der-kulturministerkon
ferenz-der-beauftragten-der-bundesregierung-fuer-kultur-un.html),
„rechtssichere Regelungen zu erarbeiten, die darauf abzielen, dass keine
Projekte und Vorhaben gefördert werden, die antisemitische, rassistische
oder andere menschenverachtende Ziele verfolgen.“?
66. Hat sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag des Tikvah Instituts, § 23
der Bundeshaushaltsordnung (BHO) um eine Formulierung zu ergänzen,
nach der „antisemitische, rassistische und sonstige menschenverachtende
Konzepte“ einer Zuwendung entgegenstünden (Tikvah Institut (Ed.):
Mögliche juristische und rechtspolitische Antworten auf BDS [Boykott,
Deinvestition und Sanktionen] nach dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts gegen die Stadt München, E-Book, Leipzig, Verlag Hentrich &
Hentrich, 2023, IV. 2., S. 33 f.), eine Meinung gebildet, und wenn ja, wie
lautet diese?
67. Wie wurde das juristische Gutachten der BKM zur documenta
ausgeschrieben und vergeben (https://www.sueddeutsche.de/kultur/christoph-m
oellers-antisemitismus-documenta-claudia-roth-kunstfreiheit-1.5735113)?
68. Was waren die Gründe dafür, den juristischen Berater der „Initiative
GG 5.3 Weltoffenheit“ (https://www.humboldtforum.org/wp-content/uplo
ads/2020/12/201210_PlaedoyerFuerWeltoffenheit.pdf) mit dem Gutachten
zu beauftragen?
69. Spielt bei der Auswahl von Prof. Dr. Christoph Möllers der Umstand eine
Rolle, dass auch der Leitende Beamte und Amtschef der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien, Ministerialdirektor Dr. Andreas
Görgen, ebenfalls Berater der „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ war, und
wenn ja, welche?
70. Welche Kosten waren mit der Erstellung des Gutachtens „Grundrechtliche
Grenzen und grundrechtliche Schutzgebote staatlicher Kulturförderung.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien. Berlin, 2023“ durch Prof. Dr. Christoph Möllers
verbunden (https://www.kulturstaatsministerin.de/SharedDocs/Downloads/D
E/2023/2023-01-24-bkm-gutachten-moellers.pdf?__blob=publicationFile
&v=2)?
71. Was waren die Gründe dafür, den juristischen Berater der „Initiative
GG 5.3 Weltoffenheit“ (https://www.humboldtforum.org/wp-content/uplo
ads/2020/12/201210_PlaedoyerFuerWeltoffenheit.pdf) mit dem
neuerlichen Gutachten, rechtssicherer Formulierung von Verhaltensregeln und
dem wirkungsvollen Eintreten gegen Antisemitismus, Rassismus und
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Marcus Woeller: Der Druck auf
Claudia Roth wächst. Die Welt, 12. März 2024, https://www.welt.de/kultu
r/article250450774/Claudia-Roth-Verhaltenskodex-zu-Antisemitismus-De
r-Druck-auf-Claudia-Roth-waechst.html) zu beauftragen?
72. Wurde der Auftrag für ein Gutachten zu möglichen Vorgaben bei
Förderrichtlinien, welches an Prof. Dr. Christoph Möllers vergeben wurde, von
der BKM ausgeschrieben, und wenn ja, wann, und mit welchem
Ausschreibungstext, und wenn nein, wer hat die Entscheidung zur
Beauftragung von Prof. Dr. Christoph Möllers getroffen (Marcus Woeller: Der
Druck auf Claudia Roth wächst. Die Welt, 12. März 2024, https://www.we
lt.de/kultur/article250450774/Claudia-Roth-Verhaltenskodex-zu-Antisemi
tismus-Der-Druck-auf-Claudia-Roth-waechst.html)?
73. Spielt bei der Auswahl von Prof. Dr. Christoph Möllers als neuerlichem
Gutachter der Umstand eine Rolle, dass auch der Leitende Beamte und
Amtschef der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,
Ministerialdirektor Dr. Andreas Görgen, ebenfalls Berater der „Initiative
GG 5.3 Weltoffenheit“ war, und wenn ja, welche?
Berlin, den 18. März 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1098709.04.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10826 - Israelfeindliche und antisemitische Äußerungen auf der Berlinale
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10826 –
Israelfeindliche und antisemitische Äußerungen auf der Berlinale
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nicht erst seit dem 7. Oktober 2023 kommt es in Teilen der Kunst- und
Kulturszene zu einseitigen, Israel diffamierenden und delegitimierenden
Äußerungen. Einen weiteren Höhepunkt, auch in der öffentlichen Wahrnehmung,
erreichten diese im Rahmen der Berlinale 2024. So kam es während des
Festivals zu zahlreichen Störaktionen (https://www.screendaily.com/news/palestin
e-activists-disrupt-berlins-european-film-market-with-protest-inside-gropius-b
au/5190747.article, https://www.nzz.ch/feuilleton/no-other-land-palaestinensis
cher-aktivismus-an-der-berlinale-ld.1814655, https://www.rbb24.de/kultur/ber
linale/beitraege/2024/berlin-berlinale-cinema-for-peace-protest-hillary-clinto
n-sharon-stone.html), die im Rahmen der Abschlussgala am 24. Februar 2024
nach Ansicht der Fragesteller eklatant kulminierten. Die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Claudia Roth hat am selben
Abend die Berlinale als politisches Filmfestival und Ort für Dialog,
unterschiedliche Perspektiven, Vielfalt und Demokratie gelobt (https://www.kulturs
taatsministerin.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/02/2024-02-24-be
rlinale-baerengewinner.html) und erst nach öffentlicher Kritik von einer
„missglückten und zum Teil unerträglichen Preisverleihung“ (https://www.spi
egel.de/politik/deutschland/claudia-roth-ueber-berlinale-eklat-es-gibt-bei-links
radikalen-diesen-ekelhaften-offenen-antisemitismus-a-889d2cc9-0a12-4aed-8
52d-167a48332292) gesprochen. Eine Aufarbeitung ist angekündigt, bereits
jetzt aber stellen sich nach Auffassung der Fragesteller viele Fragen, die einer
dringenden Antwort bedürfen. Es ist aus Sicht der Fragesteller dringend
geboten, konkrete und effektive Maßnahmen gegen Antisemitismus in Kunst und
Kultur zu ergreifen. Es muss ausgeschlossen werden, dass
Kulturveranstaltungen mit Bundesmitteln gefördert werden, die diese Mittel für antisemitische
Äußerungen oder Aktionen zweckentfremden. Kulturveranstaltungen müssen
auch mit einseitigen oder sogar abzulehnenden Beiträgen umgehen können.
Das Problem ist nicht ein Beitrag mit inakzeptablen Inhalten, das Problem ist,
wenn Veranstalter das widerspruchsfrei zulassen und ihrer kuratorischen
Verantwortung nicht mit einer entsprechenden Kontextualisierung und
Einordnung gerecht werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10987
20. Wahlperiode 09.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 8. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wann und mit wem hat die Bundesregierung und im Besonderen die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Vorfeld der
Berlinale Gespräche über den Umgang mit dem Thema Israelhass und
Antisemitismus auf dem Filmfestival geführt, und mit welchem
Ergebnis?
Die BKM hat im Vorfeld der 74. Berlinale mehrere Gespräche auf
verschiedenen Ebenen mit der Berlinale geführt. Am 16. Januar 2024 fand ein
gemeinsames Treffen mit Staatsministerin Claudia Roth, Vertreterinnen und Vertretern
der BKM, Mariette Rissenbeek und Carlo Chatrian statt. Bei diesem Gespräch
wurde die Berlinale-Leitung ausdrücklich gebeten, Vorkehrungen für
Vorkommnisse in Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt zu treffen. Im
Anschluss fanden weitere Arbeitsgespräche mit Vertretern und Vertreterinnen der
BKM und der Berlinale statt, bei denen Präventions- und
Krisenmanagementstrategien besprochen wurden. In diesem Kontext erarbeitete die Berlinale auch
ein detailliertes Sicherheitskonzept und hat in eigener Verantwortung u. a. auch
mit dem Land Berlin, Polizei, Kulturministerinnen und Kulturstaatsminister der
Länder gesprochen.
Unabhängig vom 10-tägigen Festival im Februar 2024, hat die BKM nach dem
7. Oktober 2023 BKM geförderte Kultureinrichtungen, darunter auch die
Berlinale, zu Gesprächsrunden eingeladen, um grundsätzlich für das Thema
Antisemitismus und Israelfeindlichkeit im Kulturbetrieb zu sensibilisieren.
2. Mit wem hat sich die Bundesregierung und im Besonderen die BKM
nach der Berlinale über das Thema Israelhass und Antisemitismus
ausgetauscht, und mit welchem Ergebnis?
Mariette Rissenbeek und Carlo Chatrian, die Leitung der Berlinale wurden
sofort nach den Vorfällen für den 26. Februar 2024 zu einem Gespräch mit der
BKM gebeten. Hierbei wurde eine Aufarbeitung der Vorfälle angemahnt und
ein schriftlicher Bericht der Berlinale-Leitung angefordert. Die Vorfälle wurden
dann in einer Sondersitzung des Aufsichtsrates der Kulturveranstaltungen des
Bundes in Berlin GmbH, zu der auch die Berlinale gehört, am 11. März 2024
erörtert und das weitere Vorgehen beschlossen. Am 4. März 2024 fand ein
Treffen zwischen Staatsministerin Claudia Roth und Tricia Tuttle statt, bei dem es
um Antisemitismus und die besondere Verantwortung Deutschlands und
deutscher Kultureinrichtungen ging. Außerdem befindet sich die BKM im
Austausch mit der Intendantin Tricia Tuttle zur organisatorischen Neuaufstellung
der Berlinale.
3. Hat sich die BKM und/oder die Festivalleitung im Vorfeld der Berlinale
mit Vertretern der Sponsoren über das Thema Israelhass und
Antisemitismus ausgetauscht, und mit welchem Ergebnis?
4. Hat sich die BKM und/oder die Festivalleitung während der Berlinale
mit Vertretern der Sponsoren der Berlinale über das Thema Israelhass
und Antisemitismus im Zusammenhang mit der Berlinale ausgetauscht?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Der Kontakt zu ihren Sponsoren obliegt der Berlinale.
Die Festivalleitung der Berlinale hat sich nach Auskunft der Berlinale vor dem
Festival mit den Sponsoren über die allgemeine Lage und auch über die Lage in
Nahost ausgetauscht. Die Festivalleitung hat betont, dass das Festival eine
Plattform für Austausch und Dialog sei und dies auch hinsichtlich der Lage in
Nahost berücksichtigt werde.
Die Festivalleitung der Berlinale hat nach eigener Auskunft die Sponsoren über
die Planung (Tiny House, Panel, Workshops für Moderatorinnen und
Moderatoren, Deeskalationsworkshop) informiert. Gegen Ende des Festivals gab es ein
Treffen der Festivalleitung mit den Sponsoren, um die Zusammenarbeit für die
Edition 2024 zu sprechen.
5. Gab es im Vorfeld der Berlinale konkrete Maßnahmen der
Festivalleitung, um antisemitische Äußerungen oder Aktivitäten im Rahmen der
Berlinale zu verhindern oder darauf zu reagieren?
23. Wurden für die Durchführung der Berlinale Sicherheitskonzepte im
Zusammenhang mit der gestiegenen Bedrohungslage durch den Nahost-
Konflikt erarbeitet, und wenn ja, welche?
Die Fragen 5 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Die Berlinale hat, auch unter dem Eindruck der gestiegenen Bedrohungslage
durch den Nahost-Konflikt, ein Sicherheitskonzept erstellt für die
Filmvorführungen, den Filmmarkt und die Gesamtsituation um den Berlinale Palast, das
u. a. zum Ziel hatte die Eskalation und Polarisierung von Debatten und
Protesten möglichst weitgehend zu verhindern. Dem Konzept entsprechend wurden
alle Mitarbeitenden der Berlinale informiert, in welchen Situationen sie die
Unterstützung des Sicherheitspersonals hinzuziehen sollten. Das
Sicherheitspersonal wurde in Absprache mit verantwortlichen Abteilungs- und
Sektionsleitungen bei ausgewählten Veranstaltungen, auch bei Filmen mit Nahost-
Bezug, verstärkt.
Außerdem wurde nach Auskunft der Berlinale die Positionality des Festivals
entwickelt. Dafür wurde eine externe Prozessbegleitung durch Shai Hoffmann,
Sozialunternehmer und Experte für Antisemitismus und Rassismus im
Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt, in Anspruch genommen. Auch Meron
Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main sowie Hetty
Berg, Direktorin des Jüdischen Museums in Berlin, standen beratend zur Seite.
Im Rahmen der entwickelten Positionality wurden die Vorgehensweisen bei
Störungen/Protesten/Formulierungen festgelegt. Für die Moderatorinnen und
Moderatoren und Kinobetreuerinnen und Kinobetreuer wurde ein
Deeskalationsworkshop angeboten. Darüber hinaus gab es einen Workshop für
Moderatorinnen und Moderatoren zur Vorgehensweise bei Protesten oder Störungen
bzw. antisemitischen Äußerungen.
6. Nach welchen Kriterien wurden die Mitarbeiter bzw. Beschäftigten des
Festivals ausgewählt (bitte nach einzelnen Bereichen, Kriterien und
Anzahl auflisten)?
Die Mitarbeitenden des Festivals werden nach fachlichen Kriterien ausgewählt.
7. Gab es für die Mitarbeiterschaft der Berlinale eine Ansprechperson zum
Umgang mit dem Thema Nahost-Konflikt oder Antisemitismus, und
wenn ja, auf welcher fachlichen Grundlage, und durch wen wurde diese
Person ausgewählt, und wenn nein, warum nicht?
Nach Auskunft der Berlinale war die Diversitäts- und Inklusions-Koordinatorin
(D&I Koordinatorin) der Berlinale Ansprechperson für
Diskriminierungsthemen. Zusammen mit der Festivalleitung, mit dem Prozessbegleiter zum Thema
Antisemitismus im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt, Shai Hoffmann,
sowie mit weiteren Expertinnen und Experten hat die D&I Koordinatorin
Fragen der Mitarbeitenden beantwortet.
8. Gab es nach den „Free Palestine“-Rufen bei der Filmvorführung von
„No Other Land“ am 17. Februar 2024 Gespräche zwischen der BKM
und der Festivalleitung, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis
(https://www.rbb24.de/kultur/berlinale/beitraege/2024/berlin-berlinale-fil
m-no-other-land-free-palestine-rufe.html)?
9. Gab es seitens der BKM und/oder der Festivalleitung eine Reaktion auf
die bei einer Diskussionsrunde zu dem Film „No Other Land“ gefallenen
Äußerungen „Apartheid“ und „Klima der Zensur in Deutschland“ und
den öffentlichen Vorwurf, die Moderatoren seien einseitige
Stichwortgeber gewesen (https://www.nzz.ch/feuilleton/no-other-land-palaestinensis
cher-aktivismus-an-der-berlinale-ld.1814655)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Reaktion auf spontane Publikumsäußerungen obliegt der Berlinale, die
hierfür eine übergeordnete Leitlinie entwickelt hat. Die sogenannte
Positionality der Berlinale, wurde nach Auskunft der Berlinale u. a. entwickelt, um die
Rahmenbedingungen für die Moderation der Filmgespräche und
Wortveranstaltungen festzulegen. Das Existenzrecht Israels ist unantastbar. Formulierungen,
die von der Meinungsfreiheit geschützt sind, sind zugelassen.
10. Gab es nach den pro-palästinensischen Mahnwachen auf dem Potsdamer
Platz im Rahmen der Berlinale Gespräche zwischen der BKM und der
Festivalleitung, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis (radioein
s.de/programm/sendungen/modo1619/wissen_denken_meinen/jens-balze
r-pro-palaestinensische_bekundungen_berlinale.html)?
Die sogenannte Mahnwache der Initiative „Filmworkers for Palestine“ auf dem
Potsdamer Platz fand außerhalb der Berlinale statt.
11. In wessen Verantwortung fällt die Erarbeitung des „Verhaltenskodex
Antidiskriminierung“ (https://www.berlinale.de/de/antidiskrimierung.html)?
12. In wessen Verantwortung fällt die Entscheidung, welche Vereine „die
Einhaltung des Verhaltenskodex sowie der Antidiskriminierungspolitik“
während der Berlinale gewährleisten sollen, und nach welchen Kriterien
wurde diese Auswahl getroffen (https://www.berlinale.de/de/antidiskrimi
erung.html)?
13. Hält die BKM die Auswahl der für „die Einhaltung des Verhaltenskodex
sowie der Antidiskriminierungspolitik“ auf der Berlinale ausgewählten
Vereine für zielgerichtet, angesichts der massiv angestiegenen Fälle von
Antisemitismus im Kunst- und Kulturbetrieb?
14. Gab es vor oder während der Berlinale Vorfälle oder Ereignisse, die zu
einem Verstoß gegen den Verhaltenskodex geführt haben, und wenn ja,
wann, und mit welchen Konsequenzen?
15. War die BKM in die Entwicklung oder Formulierung des
Verhaltenskodex eingebunden?
16. Ist die BKM der Ansicht, dass der Verhaltenskodex eine wirksame
Maßnahme im Kampf gegen israelfeindliche oder antisemitische Äußerungen
und Aktivitäten auf der Berlinale war, und wenn nein, welche
Formulierungen wären aus Sicht der BKM notwendig und geeignet gewesen, um
israelfeindlichen oder antisemitischen Äußerungen während der
Berlinale effektiv begegnen zu können?
Die Fragen 11 bis 16 werden gemeinsam beantwortet:
Die Staatsministerin Claudia Roth hat als Vertreterin der BKM im Aufsichtsrat
der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH im Jahr 2023
darum gebeten einen Code of Conduct zu erarbeiten. Solche Codes of Conducts
und Leitbilder stellen aus Sicht der BKM ein sinnvolles Mittel zur Bekämpfung
von Antisemitismus und Diskriminierung im Allgemeinen dar. Die Erarbeitung
des KBB übergreifenden Code of Conduct ist noch nicht abgeschlossen. Die
Berlinale hat jedoch bereits ein Leitbild und den o. g. Verhaltenskodex für das
Festival entwickelt.
Die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder, die BKM sowie die
kommunalen Spitzenverbände haben sich auf klare Richtlinien zur
Bekämpfung von Antisemitismus verständigt. Danach ist es insbesondere erforderlich
Förderbedingungen zu präzisieren, eine angemessene Sensibilisierung im
Umgang mit Antisemitismus und Rassismus sicherzustellen sowie die
Eigenverantwortung geförderter Einrichtungen und Projekte zu stärken. Diese Ziele setzen
die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder, die BKM und der KSV
in Kooperation mit den von ihnen geförderten Einrichtungen um.
Die Grundlage für den Verhaltenskodex ist nach Auskunft der Berlinale ihr
Leitbild. Die AG Diversity & Inclusion der Berlinale hat 2022 einen Entwurf
für den Verhaltenskodex gemacht, der dann mit Unterstützung interner und
externer Expertise (Prozessbegleitung, D&I Referentinnen und Referenten der
KBB und D&I Koordinatorin der Berlinale) verabschiedet wurde.
Die AG Diversity & Inclusion wurde 2020 von der Festivalleitung ins Leben
gerufen, um dem Thema Antidiskriminierung mehr Aufmerksamkeit zu geben.
Die AG besteht aus Mitarbeitenden verschiedener Abteilungen und Sektionen
der Berlinale und berichtet an die Festivalleitung. Die AG verfügt nicht über
ein eigenes Budget, vorgeschlagene Maßnahmen müssen mit der Leitung
abgestimmt werden. Bei der Auswahl der Vereine, die die Einhaltung des
Verhaltenskodex während der Berlinale gewährleisten sollen, lässt sich die
Festivalleitung von der AG Diversity und der D&I Koordinatorin beraten. Die D&I
Koordinatorin hat im September 2023 ihre Tätigkeit begonnen, bis dahin gab es
keine D&I Koordinatorin bei der Berlinale.
Die Berlinale hat über 450 000 Kinobesuche verzeichnet. Eine umfangreiche
Recherche mit Darstellung einzelner Vorfälle ist in der Kürze der Zeit, die für
die Beantwortung der Fragen zur Verfügung gestellt wurde, leider nicht
möglich.
Alle Entscheidungen in Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex
Antidiskriminierung unterliegen der Verantwortung der Berlinale. Dort ist u. a. festgelegt,
dass die Berlinale keinen Sexismus, Rassismus, Antisemitismus sowie keine
Islamophobie und keine Queerfeindlichkeit akzeptiert. Diese Haltung wird von
der BKM uneingeschränkt geteilt.
17. Wurden der Mitarbeiterschaft im Vorfeld der Berlinale Schulungen oder
Gespräche zum Thema Israelhass und Antisemitismus angeboten, und
wenn ja, welche?
Die Festivalleitung hat nach eigener Auskunft in der wöchentlichen
Abteilungsleitungsbesprechung regelmäßig Unterstützung zum Thema Nahost-
Konflikt, Antisemitismus und Gespräche für die Mitarbeitenden in den Abteilungen
und Sektionen ermöglicht. Darüber hinaus wurden Schulungen und Workshops
für Moderatorinnen und Moderatoren angeboten und ein Deeskalationstraining
für Kinobetreuerinnen und Kinobetreuer, Moderatorinnen und Moderatoren.
Auch die Personaldienstleister des Festivals haben ihren Mitarbeitenden
Schulungen angeboten.
Für Personal mit hochfrequentiertem unmittelbarem Publikums- bzw.
Gästekontakt (v. a. Kinopersonal, Eventpersonal Gästebetreuung) wird bereits seit
zwei Jahren ein Deeskalationstraining angeboten, das die Teilnehmenden mit
passenden Ansätzen und Handlungsoptionen ausstattet, um Konfliktsituationen
zu deeskalieren. In diesem Jahr wurden in diesem Bereich rund 90
Mitarbeitende der Berlinale geschult.
18. Gab es vor der Berlinale Gespräche mit Mitarbeitern des Festivals über
pro-palästinensische Aktivitäten und den Umgang damit?
19. Gab es während der Berlinale Gespräche mit Mitarbeitern des Festivals
über pro-palästinensische Aktivitäten und Demonstrationen und den
Umgang damit?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
In den Besprechungen der Berlinale-Leitung mit den Abteilungsleitungen
wurde nach Auskunft der Berlinale immer wieder das Thema Nahost-Konflikt
angesprochen. Dabei wurde das Ziel, eine Plattform für Dialog und Austausch zu
sein, erläutert. Es wurde das eindeutige Ziel formuliert, eine Polarisierung zu
verhindern und möglichen antisemitischen Äußerungen klar entgegenzutreten.
Vor dem Festival haben nach Auskunft der Berlinale alle Mitarbeitenden die
Möglichkeit, an einer offenen Aussprache teilzunehmen. Bei dieser
Veranstaltung waren in diesem Jahr die politische Lage im Allgemeinen und der Nahost-
Konflikt ein Thema. Es fand zudem neben der Schulung für Moderatorinnen
und Moderatoren im wöchentlichen Treffen der Abteilungsleitungen ein
regelmäßiger Austausch mit den Abteilungsleitungen über den Umgang mit
Protesten/Demonstrationen statt.
20. Welche Personen waren in die Planung und Durchführung der
Abschlussgala der Berlinale eingebunden?
Nach Auskunft der Berlinale-Leitung sind die Festivalleitung, die
Mitarbeitenden der Abteilung Event, Programmorganisation und Protokoll sowie das ZDF
bei der Planung und der Durchführung der Abschlussgala eingebunden.
21. Zu welchem konkreten Zeitpunkt haben die Organisatoren und die
Moderatorin der Abschlussgala erfahren, dass der Film „No Other Land“
den Dokumentarfilmpreis verliehen bekommt?
Am Nachmittag der Preisverleihung haben die gemäß Frage 20 genannten
Beteiligten erfahren, dass der Film „No Other Land“ den Dokumentarfilmpreis
verliehen bekommt.
22. Gab es bei der Planung und Organisation der Abschlussgala aus Sicht der
dafür Verantwortlichen Hinweise für israelfeindliche oder antisemitische
Äußerungen oder Aktivitäten, und wenn ja, welche, und wenn nein,
wurde bei der Planung und Organisation der Abschlussgala über den
Umgang mit möglichen israelfeindlichen oder antisemitischen Äußerungen
oder Aktivitäten gesprochen?
Es gab nach Auskunft der Berlinale im Vorhinein keine Hinweise auf
israelfeindliche oder antisemitische Äußerungen. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu den Fragen 25 und 26 verwiesen.
24. Gab es Informationen oder Handlungsempfehlungen an die Mitarbeiter
der Berlinale für den Fall, dass es zu israelfeindlichen oder
antisemitischen Äußerungen und Handlungen während der Berlinale kommen
sollte?
Es gab Handlungsempfehlungen (Deeskalation, Eingreifen falls die
Positionality missachtet wird). Vergleiche im Übrigen die Antwort zu den Fragen 5
und 23.
25. Wer trägt die Verantwortung für den Ablauf der Abschlussgala der
Berlinale am 24. Februar 2024, und haben die dafür Verantwortlichen aus
Sicht der BKM ausreichende Maßnahmen ergriffen, um antisemitische
und israelfeindliche Äußerungen im Rahmen der Gala zu verhindern
oder ihnen zu widersprechen?
26. Wurde mit der Moderatorin über den möglichen Fall gesprochen, dass es
während der Abschlussgala zu antiisraelischen oder antisemitischen
Äußerungen kommen kann, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Die Verantwortung für die Abschlussgala trägt die Berlinale als Veranstalterin.
Das ZDF produziert die Bühnenveranstaltung der Eröffnung, der Verleihung
des Goldenen Ehrenbären und der finalen Preisverleihung. Die Moderatorin
und der Moderator der Veranstaltungen wurden dabei vom ZDF ausgewählt
und sind journalistisch unabhängig. Vor der Eröffnung der Berlinale gab es
nach Auskunft der Berlinale seitens der Festivalleitung ein Treffen mit den
Moderatoren und dem ZDF. Dabei wurde ausführlich und detailliert darüber
gesprochen, wie mit möglichen Störungen auf dem Roten Teppich oder im Saal
umgegangen werden sollte und bei welchen Störfällen die Moderation wie
eingreift. Es wurde im Einklang mit der Positionality der Berlinale darauf
hingewiesen, dass das Existenzrecht Israels und antisemitische Äußerungen auf
keinen Fall akzeptiert werden dürfen und die Moderation einschreiten muss. Es
wurde außerdem festgelegt, in welchen Situationen der Sicherheitsdienst
hinzugezogen und wie diese Unterstützung herbeigerufen werden sollte.
Der Aufsichtsrat der KBB hat sich zu den Vorfällen beraten und folgendes
festgestellt: „Der Aufsichtsrat bedauert die Vorkommnisse während der Bären-
Preisverleihung am 24. Februar 2024 und nimmt den Bericht der Berlinale-
Leitung zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat bittet die Berlinale, für die Zukunft
sicherzustellen, dass ein reibungsloser Informationsaustausch zwischen allen
Stakeholdern und Organisationseinheiten des Festivals sichergestellt ist und
Absprachen eingehalten werden. Der Aufsichtsrat begrüßt, dass die Berlinale durch
das Statement der Intendantin bei der Festivaleröffnung und auch zu Beginn
der Bären-Preisverleihung ein anderes, sehr viel differenzierteres Bild der
politischen Lage gezeichnet hat als einzelne internationale Preisträger während der
Abschlussveranstaltung. Der Aufsichtsrat teilt diese Haltung. Die persönliche
Meinung einzelner Preisträgerinnen und Preisträger, die für ihr künstlerisches
Schaffen ausgezeichnet wurden, kann nicht der Berlinale zugerechnet werden.
Gleichwohl bittet der Aufsichtsrat die Berlinale, für die Zukunft
sicherzustellen, dass für Gäste und Preisträger einerseits Meinungs- und Kunstfreiheit
innerhalb des grundgesetzlich geschützten Rahmens gewährleistet bleiben, dass
für die Berlinale andererseits aber Raum für politische Einordnung und
Gegenrede bleibt.“.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
27. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung und im Besonderen die
BKM aus der Begründung der Preisrichter, dass bei der Berlinale Filme
„jenseits von ästhetischen oder formalen Kriterien“ ausgezeichnet
werden sollten (https://www.nzz.ch/meinung/israel-hass-an-der-berlinale-ko
mmt-nicht-aus-dem-luftleeren-raum-ld.1819432)?
Die Preisvergabe erfolgt durch unabhängige Fachjurys.
Es wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass in dem genannten Artikel der
„NZZ“ die Preisrichter keineswegs dahingehend zitiert werden, dass bei der
Berlinale Filme grundsätzlich „jenseits von ästhetischen oder formalen
Kriterien“ ausgezeichnet werden sollten. Es wird vielmehr angeführt, die
Preisrichter hätten ihre Auswahl wie folgt begründet: „Manchmal nehme einen ein
Film «jenseits von ästhetischen oder formalen Kriterien» mit, begründeten die
Preisrichter ihre Auswahl.“
28. Ist die BKM wie die Fragesteller der Auffassung, dass das von ihr im
Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
beworbene „TinyHouse-Projekt“ mit drei Tagen deutlich zu kurz gewesen sei
(https://www.nzz.ch/feuilleton/diese-berlinale-war-kein-ort-der-debatte-s
ondern-ein-safe-space-ld.1814934), und wenn nein, warum nicht?
Das Tiny Space als Dialogformat fand großes Interesse beim Publikum und viel
Anerkennung in der Berichterstattung. Dies zeigt das Bedürfnis der
Besucherinnen und Besucher der Berlinale, sich über diesen Konflikt auszutauschen
und ihn besser verstehen zu können. Vor diesem Hintergrund wäre es aus der
Sicht der Bundesregierung wünschenswert gewesen, das Projekt länger als drei
Tage zu veranstalten.
29. Nach welchen Kriterien und durch wen wurde die Besetzung des „Tiny-
House-Projekts“ ausgewählt?
Die Festivalleitung hat sich nach eigenen Angaben für das Projekt Tiny-House
entschieden, weil es ein Dialogformat ist, das sich für Vermittlung eignet. Shai
Hoffmann und Jouanna Hassoun führen in Schulen sogenannte Trialoge durch,
die beiden sprechen über Israel und Palästina. Die „Trialoge“ werden sehr
geschätzt und sind anerkannt. Auch die BKM hatte die vorgenannten Personen
bereits zur Beratung von Kulturinstitutionen zu Rate gezogen.
30. Welche Expertise hat der im Verhaltenskodex als Ansprechpartner
genannte „Bund für Antidiskriminierungs- und Bildungsarbeit e. V.“ (bdb
e. V.) im Bereich israelbezogener Antisemitismus?
a) Welche Expertise hat der im Verhaltenskodex als Ansprechpartner
genannte „Bund für Antidiskriminierungs- und Bildungsarbeit e. V.“
im Bereich moderner Erscheinungsformen von Antisemitismus,
insbesondere in Kunst und Kultur?
b) Ist der BKM bekannt, dass auf der Internetseite des „bdb e. V.“ das
Thema Antisemitismus keine Erwähnung findet?
c) In welcher Höhe sind Mittel an den „bdb e. V. geflossen?
d) Wie viele Beratungs- und Unterstützungsfälle hat der „bdb e. V.“ im
Rahmen der Berlinale betreut (bitte Anzahl und thematische
Schwerpunkte auflisten)?
Die Fragen 30 bis 30d werden gemeinsam beantwortet.
Die Berlinale hat nach eigener Auskunft den bdb e. V. für alle
Diskriminierungsthemen engagiert. In Bezug auf Antisemitismus hat sich die
Festivalleitung zusätzlich vor allem von Shai Hoffmann beraten lassen
(Prozessbegleitung). Darüber hinaus hat sich die Festivalleitung beim Thema Antisemitismus
auch von Meron Mendel und Hetty Berg beraten lassen.
Während des Festivals mit über 1 000 Filmvorführungen gibt es sehr
unterschiedliche Vorfälle. Eine umfassende Auflistung der Vorfälle war in der Kürze
der Zeit nicht möglich.
Der bdb (inklusive Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.) hat Mittel i. H. v.
19 924 Euro erhalten.
31. Welche Expertise hat die im Verhaltenskodex als Ansprechpartner
genannte „Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ im Bereich israelbezogener
Antisemitismus?
a) Welche Expertise hat die im Verhaltenskodex als Ansprechpartner
genannte „Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ im Bereich moderner
Erscheinungsformen von Antisemitismus, insbesondere in Kunst und
Kultur?
b) Ist der BKM bekannt, dass auf der Internetseite der
„Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ das Thema Antisemitismus keine Erwähnung
findet?
c) In welcher Höhe sind Mittel an die „Landesvereinigung Selbsthilfe
e. V.“ geflossen?
d) Wie viele Beratungs- und Unterstützungsfälle hat die
„Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ im Rahmen der Berlinale betreut (bitte
Anzahl und thematische Schwerpunkte auflisten)?
Die Fragen 31 bis 31d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Die Landesvereinigung
Selbsthilfe e. V. hat nach Auskunft der Berlinale eine große Expertise in Sachen
Menschen mit Behinderungen und wurde vom bdb für den Bereich Barrierefreiheit
vorgeschlagen.
Eine ausführliche Recherche, welche Diskriminierungsfälle Menschen mit
Behinderung betroffen haben, war in der Kürze der Zeit nicht möglich.
32. In welcher Höhe wurden im Rahmen der Berlinale Ausgaben in den
Bereichen Antidiskriminierung, Awareness, Inklusion und Verhaltenskodex
getätigt (bitte einzeln auflisten)?
Folgende Kosten sind nach Auskunft der Berlinale entstanden: Kosten für
Awareness Team : bdb und Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.: 19 924 Euro.
Personalkosten Berlinale für D&I Koordinatorin: 39 842 Euro
Verhaltenskodex: der Verhaltenskodex wurde intern entwickelt, es sind keine
zusätzlichen Kosten entstanden.
33. In welcher Höhe wurden im Rahmen der Berlinale Ausgaben im Bereich
der Antisemitismusprävention getätigt?
Die Ausgaben betragen über 20 000 Euro.
34. Sind die auf der Abschlussgala der Berlinale öffentlich verwendeten
Begriffe „Apartheid“ und „ongoing genocide“ in Bezug auf Israel aus Sicht
der Bundesregierung eine antisemitische Äußerung?
Die Bundesregierung hält diese beiden Begriffe im Hinblick auf Israel und den
Nahost-Konflikt für falsch und distanziert sich eindeutig davon.
35. Definiert die Bundesregierung Antisemitismus als Form von Rassismus,
und wenn ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage?
Antisemitismus und Rassismus sind Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit, die von der Bundesregierung konsequent und mit aller Schärfe
bekämpft werden.
36. Wendet die Berlinale die IHRA-Definition (IHRA = International
Holocaust Remembrance Alliance) an, um antisemitische Äußerungen und
Stereotype zu erkennen, und wenn nein, warum nicht, und welche
stattdessen?
Die Berlinale berücksichtigt verschiedene Definitionen, darunter auch die
IHRA-Definition, und versucht sich laufend weiter zu informieren.
37. Zu welchem Zeitpunkt und wie hat die BKM erstmals von der
Veröffentlichung antisemitischer Beiträge und Posts auf dem Instagram-Kanal der
Berlinale-Sektion Panorama erfahren, und wie und wann hat sie
diesbezüglich mit der Berlinale-Leitung Kontakt gehabt?
38. Zu welchem Zeitpunkt und wie hat die Festivalleitung erstmals von der
Veröffentlichung antisemitischer Beiträge und Posts auf dem Instagram-
Kanal der Berlinale-Sektion Panorama erfahren, und wie und wann hat
sie darauf reagiert?
60. Welche konkreten Schritte gab es seitens der Festivalleitung bislang, um
die israelfeindlichen und antisemitischen Äußerungen auf der Berlinale
aufzuarbeiten?
Die Fragen 37, 38 und 60 werden gemeinsam beantwortet.
Die Festivalleitung hat nach eigener Auskunft am Sonntag, 25. Februar 2024
gegen 14 Uhr von der Veröffentlichung besagter Posts erfahren und umgehend
die BKM informiert, dass das Passwort geändert und die Posts gelöscht wurden
und sie sich umgehend mit einer Mitteilung auf Social Media von den Posts
distanziert hat. Am Montag wurde Strafanzeige gestellt.
39. Welche Belege haben die Festivalleitung zu der Aussage veranlasst, dass
„der Instagram-Kanal der Berlinale Sektion Panorama kurzzeitig
gehackt“ worden sei (https://www.berlinale.de/de/2024/news-pressemitteil
ungen/254826.html), und wer hat die Löschung der Postings veranlasst?
Die Festivalleitung hat nach eigener Auskunft am Sonntagnachmittag die
beiden Verantwortlichen der Sektion Panorama befragt. Es verfügten drei
Personen über die Zugangsdaten (Passwort) für den Instagram Account. Die beiden
Hauptverantwortlichen (Sektionsleitung und Stellvertretung) haben glaubhaft
versichert, den Post nicht erstellt oder veröffentlicht zu haben. Der Social
Media Manager von Panorama war zu dem Zeitpunkt nicht erreichbar, er hatte
jedoch den beiden Verantwortlichen bekräftigt, den Post nicht erstellt oder
gepostet zu haben. Aus dem Grund kam die Festivalleitung zur begründeten
Auffassung, dass eine unbefugte Person sich die Zugangsdaten beschafft hat.
Inzwischen hat eine Befragung der drei o. g. Personen durch die Polizei
stattgefunden. Ein Untersuchungsergebnis liegt uns noch nicht vor.
40. Wer hat die Blockierung von Kritikern dieser Postings auf dem Twitter-
Kanal der Berlinale veranlasst, aus welchen Gründen, und wie wurde
damit umgegangen (https://x.com/fettessen/status/1762153248058720669?
s=20)?
Die Posts waren nicht von der Sektion Panorama oder von der Festivalleitung
genehmigt worden und keine Posts vom Festival. Aus dem Grund hat die
Festivalleitung nach eigener Auskunft die Social Media Verantwortlichen
aufgefordert, die Kommentarfunktion auszuschalten.
41. Nutzt die Berlinale standardmäßig eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung
für ihre Social-Media-Kanäle, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
wer betätigt die Zweit-Authentifizierung?
a) Wenn ja, wird dieses Verfahren auch im Falle des Instagram-Kanals
der Berlinale-Sektion Panorama angewendet, und wenn nein, warum
nicht?
b) Wie verläuft das Freigabeverfahren für Posts und Stories auf den
Instagram-Kanälen der Berlinale?
c) Wie viele Social-Media-Accounts wurden von der Berlinale
betrieben (bitte einzeln auflisten)?
d) Wie viele Mitarbeiter waren im Social-Media-Team der Berlinale
tätig (bitte für jeden Kanal und jedes Medium einzeln auflisten)?
e) Welche Kosten sind durch die Betreuung der einzelnen Accounts
(Werbung, Personal etc.) entstanden (bitte einzeln auflisten)?
f) Welche Beiträge und Stories wurden auf den Instagram-Kanälen der
Berlinale im Zuge der diesjährigen Festivalausgabe geteilt (bitte für
jeden Kanal einzeln anhand der Instagram-Funktion „Deine
Aktivitäten“ für „Interaktionen“ („Gefällt mir“-Angaben und Kommentare),
„Entfernte und archivierte Inhalte“ („Vor Kurzem gelöscht“ sowie
„Archiviert“) und „Inhalte, die du geteilt hast“ (Beiträge, Reels,
Highlights) auflisten)?
g) Welche ungewöhnlichen Anmeldungen lassen sich mit welchem
Datum und Standort anhand des Instagram-Anmeldeverlaufs
rekonstruieren (bitte für jeden Account einzeln auflisten)?
h) Wie wird ein Like durch den offiziellen Instagram-Account der
Berlinale-Sektion Generation unter dem betreffenden antisemitischen Post
der Panorama-Sektion begründet?
i) Hat die Berlinale Konsequenzen aus dem Liken antisemitischer Posts
durch die Social-Media-Teams anderer Sektionen gezogen, und wenn
ja, welche?
Die Fragen 41 bis 41i werden gemeinsam beantwortet.
Das Festival verfügt über einen offiziellen Festival Account (X, Instagram,
Facebook). Darüber hinaus verfügen auch die Sektionen Panorama, Generation,
Berlinale Shorts, Forum und Forum Expanded über eigene Accounts.
Zum Zeitpunkt des Festivals verfügten nicht alle Accounts über eine Zwei-
Faktoren-Authentifizierung. Das ist nach dem Vorfall umgehend für alle Accounts
veranlasst worden.
Im Falle des Social Media (Instagram) Accounts der Sektion Panorama ist ein
Mitarbeiter ausschließlich für diese Aufgabe tätig gewesen, darüber hinaus sind
auch die Sektionsleitung und sein Stellvertreter bei der Erstellung von Posts
einbezogen. Alle Posts müssen von der Sektionsleitung oder seinem
Stellvertreter freigegeben werden.
Weitere Details können wegen der Kürze der Zeit, die für die Beantwortung der
Fragen gegeben wurde, nicht fundiert beantwortet werden.
42. Sind der Festivalleitung und der BKM antisemitische Äußerungen,
Handlungen und Darstellungen bekannt, die während der Berlinale 2024
getätigt oder gezeigt wurden (https://www.zeit.de/kultur/film/2024-02/be
rlinale-antisemitismus-justizminister-buschmann-kritik; wenn ja, bitte
auflisten)?
Nach Auskunft der Berlinale handelt es sich beim Missbrauch des Panorama-
Accounts um den einzigen offensichtlich antisemitischen Vorfall. Der
Bundesregierung sind darüber hinaus keine weiteren Vorfälle bekannt.
43. Hat sich die Bundesregierung zu dem „collective statement“, dass im
Rahmen der Veranstaltung „Common Tongues“ am 19. Februar 2024
verlesen wurde, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet
diese?
Die Veranstaltung „Common Tongues“ der Berlinale Talents hat nach Auskunft
der Berlinale nicht stattgefunden.
44. Welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus
den Sprechchören, die im Rahmen eines Gesprächs mit Hillary Clinton
getätigt wurden und ebenso aus nach Auffassung der Fragesteller als
(potenziell) antisemitische und Israel dämonisierende Störaktion
einzuordnen sind (https://www.instagram.com/reel/C3ir8UNsAp9/?igsh=cnR6cm
llbnUyaDV5 und https://www.instagram.com/reel/C3irF--sc7d/?igsh=Zn
B3Z2lscndocTE=), wurden im Nachgang Maßnahmen ergriffen, und
wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Das Gespräch von Hillary Clinton fand im Rahmen einer Veranstaltung der
Initiative „Cinema for Peace“ statt. Diese Veranstaltung hat weder Verbindungen
zur Berlinale noch zur Bundesregierung.
45. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, nach der in den
Sprechchören und Bannern, die im Rahmen des European Film Market
(EFM) getätigt bzw. gezeigt wurden eine potenziell antisemitische
Störaktion zu sehen ist, und wenn nein, warum nicht, wurden im Nachgang
Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
a) Fanden im Rahmen des Akkreditierungsprozesses für den EFM
Überprüfungen statt?
b) Welche Einlasskontrollen wurden beim EFM durchgeführt?
c) Welche Konsequenzen wurden oder werden nach Kenntnis der BKM
aufseiten der Berlinale gezogen, um in Zukunft Störaktionen durch
akkreditierte Teilnehmer des EFM zu verhindern (wenn keine
gezogen werden, bitte begründen)?
Die Fragen 45 bis 45c werden gemeinsam beantwortet.
Bei der Protestaktion im European Film Market forderten die Protestierenden
nach Auskunft der Berlinale einen Waffenstillstand im Gaza-Streifen. Die
Protestaktion wurde innerhalb von 20 Minuten von dem Sicherheitsdienst des
Festivals aufgelöst.
Akkreditierungsanfragen werden fachlich überprüft. Ausschlaggebend ist, dass
die Antragstellenden im Filmgeschäft aktiv tätig sind. Beim Betreten des
Marktes wird die Akkreditierung jeder Person geprüft, die Zutritt zum Gebäude
haben will.
46. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Rede von Emilia
Beatriz (https://www.instagram.com/reel/C3px-4_MwQC/?igsh=MWQ4bW
o5ejJ0N2J3Zw==) im Rahmen einer Filmaufführung ihres Films
„Barrunto“, und stuft sie diese wie die Fragesteller als potenziell
antisemitisch ein (wenn nein, bitte begründen), wann und wie haben die BKM
und die Berlinale-Leitung auf diese nach Ansicht der Fragesteller
einseitig formulierte Kritik an Israel, die Unterstützung von Strike Germany
und die Unterstützung mehrerer in Teilen antisemitischer Statements
reagiert, und wenn sie nicht reagiert hat, weshalb nicht?
Der Bundesregierung war dieser Vorfall nicht bekannt. Nach Auskunft der
Berlinale wurde der Videofilm „Barrunto“ im Forum Expanded präsentiert. Emilia
Beatriz sprach sich nach Auskunft der Berlinale gegen Rassismus und
Antisemitismus aus sowie für einen Waffenstillstand im Krieg zwischen Israel und
der Hamas. Darüber hinaus äußert sie Verständnis dafür, dass Künstlerinnen
und Künstler ihre Arbeit aus dem Programm von Forum Expanded
zurückgezogen haben. Diese Äußerungen waren nach Überzeugung der Festivalleitung von
der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht als antisemitisch zu werten.
47. Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat die
Antisemitismusbeauftragte der BKM Julia Yael Alfandari?
48. Welche Projekte und Aufgaben hat die Antisemitismusbeauftragte der
BKM nach dem 7. Oktober 2023 verantwortet, und in welchem Umfang
war sie in die Planung und Durchführung der Berlinale aktiv
eingebunden?
Die Fragen 47 und 48 werden gemeinsam beantwortet.
Die Aufgabe der Beauftragten für Antisemitismus- und Extremismusprävention
der BKM beinhaltet die Entwicklung und den Ausbau von Strategien und
Initiativen zur Prävention von Extremismus und Antisemitismus, die Pflege und
den Ausbau von Kontakten zu Verbänden, Institutionen etc. sowie die
Koordinierung mit anderen Arbeitseinheiten u. a. auch Gesprächs- und
Terminvorbereitungen der Staatsministerin.
Die Planung und Durchführung der Berlinale liegt ausschließlich in der
kuratorischen und organisatorischen Verantwortung der Berlinale.
49. Wie definiert die Bundesregierung „Antizionismus“, „israelbezogenen
Antisemitismus“ und „Israelhass“?
Die Bundesregierung bekämpft jede Form von Antizionismus, israelbezogenem
Antisemitismus und Israelhass. Die Bundesregierung unterstützt die IHRA-
Arbeitsdefinition.
50. Weshalb hat sich die BKM erst am 26. Februar 2024 zu den Vorfällen auf
der Abschlussgala öffentlich geäußert, steht die BKM weiterhin hinter
den im Anschluss an die Abschlussgala (24. Februar 2024)
veröffentlichen Pressemitteilungen und Post (https://www.kulturstaatsministerin.de/
SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/02/2024-02-24-berlinale-baere
ngewinner.html)?
Bei dieser Pressemitteilung handelte es sich um einen in solchen Fällen
üblichen Glückwunsch zu den bei der Berlinale verliehenen Preisen sowie um eine
Bewertung der zuvor und bis vor dem Abend der Bären-Verleihung
stattgefundenen Berlinale. Die Bewertung des Ablaufs der Berlinale bis vor dem Abend
der Bärenverleihung hat weiter Bestand. Zu dem Ablauf und den
Vorkommnissen bei der Bären-Verleihung selbst hat sich die BKM danach sehr deutlich
geäußert.
Da über das Wochenende neben der Diskussion um Äußerungen auf der
Bärenverleihung außerdem auch die antisemitischen und rechtswidrigen Sharepics
auf einem Berlinale-Kanal kursierten und dies teilweise vermischt wurde, hat
sich die BKM am Sonntagnachmittag zunächst um Klärung dieser Sachverhalte
mit der Berlinale-Leitung bemüht. In Zeiten aufgeheizter Stimmung und
Desinformation in den sozialen Medien hält die Bundesregierung daran fest, dass
besonders bei Äußerungen von Regierungsvertreterinnen und -vertretern stets
Sorgfalt vor Schnelligkeit geboten ist.
51. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Berlinale-Leitung ihrer
(kuratorischen) Gesamtverantwortung vollumfänglich gerecht geworden
ist, und wenn ja, bitte begründen, und wenn nein, bitte ausführen?
Es wird auf den Beschluss des Aufsichtsrates der KBB verwiesen (siehe hierzu
die Antwort zu den Fragen 25 und 26).
52. Welche Gespräche hat die BKM mit der zukünftigen Leiterin der
Berlinale, Tricia Tuttle, zum Thema Antisemitismus und Nahost-Konflikt
geführt, und welche Gespräche sind geplant (bitte im Einzelnen auflisten),
welche Rolle spielten Antisemitismuskritik und Wissen über die
spezifische deutsche Vergangenheit bei der Auswahl der neuen Berlinale-
Leitung, und wenn dies keine Rolle spielte, wurden andere
Diversitätskriterien in der Auswahl berücksichtigt?
Die BKM steht in ständigem Austausch mit Tricia Tuttle. Unmittelbar im
Anschluss an die Ereignisse im Rahmen der 74. Berlinale, hat die
Kulturstaatsministerin Tricia Tuttle zu einem persönlichen Gespräch getroffen.
Gegenstand dieser Gespräche ist auch der Nahost-Konflikt und die besondere
Verantwortung deutscher Kulturinstitutionen. Die Bundesregierung lehnt jede
Form von Antisemitismus strikt ab und tritt diesem entschieden entgegen.
Diesem Ziel sind auch die von der Bundesregierung geförderten Veranstaltungen
und Institutionen sowie deren Leiterinnen und Leiter verpflichtet. Tricia Tuttle
hat sich aus dem Feld der möglichen Intendantinnen und Intendanten der
Berlinale als die am besten geeignete Person erwiesen.
53. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung und im Besonderen die
BKM ergreifen, um bei der kommenden Berlinale jegliche Form von
Antisemitismus und Israelhass zu verhindern, hält die BKM eine an
konkrete Zielvorgaben gekoppelte Finanzierung der Berlinale für ein
geeignetes Instrument, und wenn nein, bitte begründen?
Die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder, die BKM sowie die
kommunalen Spitzenverbände haben sich auf klare Richtlinien zur
Bekämpfung von Antisemitismus verständigt. Danach ist es insbesondere erforderlich
Förderbedingungen zu präzisieren, eine angemessene Sensibilisierung im
Umgang mit Antisemitismus und Rassismus sicherzustellen sowie die
Eigenverantwortung geförderter Einrichtungen und Projekte zu stärken.
Diese Ziele setzen die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder, die
BKM und der KSV in Kooperation mit den von ihnen geförderten
Einrichtungen um.
54. Wurde an die Festivalleitung die Bitte herangetragen, im Rahmen der
Berlinale auf das Schicksal des von der Hamas entführten Schauspielers
David Cunio aufmerksam zu machen, und wenn ja, wurde auf diese Bitte
reagiert, und wenn ja, wie?
55. Wurde an die Bundesregierung und im Besonderen an die BKM die Bitte
herangetragen, im Rahmen der Berlinale auf das Schicksal des von der
Hamas entführten Schauspielers David Cunio aufmerksam zu machen,
und wenn ja, wurde auf diese Bitte reagiert, und wenn ja, wie (https://ww
w.tagesspiegel.de/kultur/vor-der-sondersitzung-zur-berlinale-die-barenga
la-david-cunio-und-claudia-roth-11335831.html)?
56. Gab es zwischen der Festivalleitung und der BKM Gespräche über den
Fall David Cunio, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
57. Aus welchen Gründen haben weder die Festivalleitung noch die BKM
auf zahlreiche E-Mails reagiert, die auf das Schicksal von David Cunio
aufmerksam gemacht haben (https://www.sueddeutsche.de/projekte/artik
el/kultur/berlinale-antisemitismus-nahost-gaza-israel-palaestinenser-e872
162/?reduced=true)?
Die Fragen 54 bis 57 werden gemeinsam beantwortet.
Im Nachgang zur Berlinale hat der Aufsichtsrat der KBB in einer
außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 11. März 2024 ausdrücklich seine Solidarität
mit allen Geiseln der Hamas und namentlich mit David Cunio erklärt. Der
Aufsichtsrat hat zugleich die Intendantin der Berlinale gebeten, sich aktiv dafür
einzusetzen, dass an das Schicksal von David Cunio und das der anderen
Geiseln der Hamas erinnert wird. Der Beschluss des Aufsichtsrats lautet wie folgt:
„Der Aufsichtsrat betont seine Solidarität mit allen Geiseln der Hamas und
namentlich mit David Cunio. Er bittet die Intendantin der Berlinale, sich aktiv
dafür einzusetzen, dass an das Schicksal von David Cunio und der anderen
Geiseln der Hamas erinnert wird.“
Im Nachgang zur Berlinale haben zudem die Leiterin der Berlinale sowie ein
Vertreter der Bundesregierung an einem Screening des Filmes „Youth“, in dem
David Cunio die Hauptrolle spielt, und an der anschließenden Veranstaltung,
die auf das Schicksal der Geiseln aufmerksam gemacht hat, teilgenommen.
Die Berlinale wurde nach eigener Auskunft von Sharon On auf das Schicksal
von David Cunio aufmerksam gemacht. Nach ausführlichen Überlegungen und
Abstimmung mit verschiedenen Abteilungen hat die Festivalleitung darauf
verzichtet, auf ein Einzelschicksal aufmerksam zu machen, sondern entschieden,
die Freilassung aller Geiseln zu fordern.
Die Festivalleitung wurde allerdings nicht direkt von Sharon On kontaktiert
und hatte erst nach dem Festival die Gelegenheit, Kontakt zu Sharon On
aufzunehmen. Der Kontakt resultierte darin, dass die Festivalleitung und die
Sektionsleitung Panorama an der Vorführung des Films YOUTH teilgenommen
haben.
Auch an die Bundesregierung wurde die Bitte herangetragen, auf der Berlinale
auf das Schicksal von David Cunio aufmerksam zu machen. Die
Bundesregierung bedauert, dass dies nicht geschehen ist und hat sich gegenüber Sharon On
entschuldigt.
58. Gab es einen Austausch zwischen der BKM und dem künstlerischen
Berlinale-Leiter Carlo Chatrian über die von ihm in einem öffentlichen
Statement am 1. März 2024 getätigten Äußerungen, wonach „jeder“ Film
gezeigt werden können muss, auch solche die antisemitisch, rassistisch
oder menschenverachtend sind und dass „jeder“ Gast willkommen sein
muss, auch wenn er antisemitische, rassistische oder
menschenverachtende Positionen vertritt (https://twitter.com/CarloChatrian/status/17635660
00560025822?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ct
wterm%5E1763566000560025822%7Ctwgr%5E5f9ba74851de2e21962
862a5ead7636d790fdf56%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2
Fwww.spiegel.de%2Fkultur%2Fkino%2Fisraelkritik-bei-berlinale-
carlochatrian-stellt-sich-vor-filmschaffende-und-jurymitglieder-a-9b011d7b-d
d5f-4d61-a865-58795e996096)?
Nein.
59. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass
es im Rahmen der Berlinale mehrfach zu antiisraelischen und
antisemitischen Äußerungen gekommen ist?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 53 und 62 verwiesen.
61. Welche konkreten Schritte gab es seitens der Bundesregierung bislang,
um die israelfeindlichen und antisemitischen Äußerungen auf der
Berlinale aufzuarbeiten?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 53 und 62 verwiesen.
62. Welche konkreten Ergebnisse hatte die Aufsichtsratssitzung der
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) am 11. März 2024?
Der Aufsichtsrat der KBB hat sich in der Sondersitzung kritisch mit dem
Bericht der Berlinale-Leitung auseinandergesetzt und folgende Beschlüsse
gefasst:
1. Der Aufsichtsrat bedauert die Vorkommnisse während der Bären-
Preisverleihung am 24. Februar 2024 und nimmt den Bericht der Berlinale-Leitung
zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat bittet die Berlinale, für die Zukunft
sicherzustellen, dass ein reibungsloser Informationsaustausch zwischen allen
Stakeholdern und Organisationseinheiten des Festivals sichergestellt ist und
Absprachen eingehalten werden.
2. Der Aufsichtsrat begrüßt, dass die Berlinale durch das Statement der
Intendantin bei der Festivaleröffnung und auch zu Beginn der Bären-
Preisverleihung ein anderes, sehr viel differenzierteres Bild der politischen Lage
gezeichnet hat als einzelne internationale Preisträger während der
Abschlussveranstaltung. Der Aufsichtsrat teilt diese Haltung. Die persönliche
Meinung einzelner Preisträgerinnen und Preisträger, die für ihr künstlerisches
Schaffen ausgezeichnet wurden, kann nicht der Berlinale zugerechnet
werden. Gleichwohl bittet der Aufsichtsrat die Berlinale, für die Zukunft
sicherzustellen, dass für Gäste und Preisträger einerseits Meinungs- und
Kunstfreiheit innerhalb des grundgesetzlich geschützten Rahmens gewährleistet
bleiben, dass für die Berlinale andererseits aber Raum für politische
Einordnung und Gegenrede bleibt.
3. Der Aufsichtsrat betont, dass er die unabhängigen Entscheidungen der Jurys
als Teil der kuratorischen Verantwortung respektiert.
4. Der Aufsichtsrat nimmt den Zwischenbericht der Berlinale-Leitung über
unautorisierte Social-Media-Posts zur Kenntnis. Er verurteilt die kurzzeitig
unter dem Namen der Berlinale veröffentlichten antisemitischen Share Pics
aufs schärfste und begrüßt, dass die Berlinale-Leitung Anzeige erstattet hat.
Nach Abschluss der internen Aufarbeitung und Ermittlungen wird der
Aufsichtsrat informiert. Der Aufsichtsrat fordert die Berlinale und die anderen
Geschäftsbereiche der KBB auf, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen,
um eine unauthorisierte Nutzung der Social-Media-Kommunikation der
Gesellschaft für die Zukunft auszuschließen.
5. Der Aufsichtsrat betont seine Solidarität mit allen Geiseln der Hamas und
namentlich mit David Cunio. Er bittet die Intendantin der Berlinale, sich
aktiv dafür einzusetzen, dass an das Schicksal von David Cunio und der
anderen Geiseln der Hamas erinnert wird.
6. Der Aufsichtsrat betont, dass die Berlinale ein Ort bleibt, der frei ist von
Hass, Hetze, Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jeder
Form von Menschenfeindlichkeit. Der von der Gesellschaft für alle
Geschäftsbereiche vorbereitete Code of Conduct wird dafür eine Richtlinie
sein.
7. Der Aufsichtsrat begrüßt die Überlegungen der designierten Intendantin
Tricia Tuttle zu organisatorischen Veränderungen bei der Berlinale,
insbesondere zum Aufbau eines starken Leitungsteams und bittet Tricia Tuttle,
diese Maßnahmen in Abstimmung mit der BKM schnellstmöglich auf den
Weg zu bringen.
63. Wie ist das von der BKM in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und
Medien am 21. Februar 2024 für Anfang März angekündigte Ergebnis
des Gutachtens von Prof. Dr. Christoph Möllers zu Vorgaben bei
Förderrichtlinien, wann wird dieses Gutachten veröffentlicht, und welche
Kosten sind mit der Erstellung des Gutachtens entstanden?
Das Gutachten liegt den Mitgliedern des Kulturausschusses des Deutschen
Bundestages vor. Das Honorar für die Erstellung des Gutachtens liegt im
vierstelligen Bereich.
64. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es keine Bundesförderung
für Projekte oder Veranstaltungen geben darf, die die Mittel für
Israelhass und Antisemitismus zweckentfremden, und wenn ja, mit welchen
konkreten Maßnahmen stellt sie das sicher?
Die Bundesregierung lehnt jede Form von Antisemitismus strikt ab und tritt
diesem entschieden entgegen. Diesem Ziel sind auch die von der
Bundesregierung geförderten Veranstaltungen und Institutionen verpflichtet.
65. Welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung
hierzu aus der Forderung der Kultusministerkonferenz (KMK; https://www.k
mk.org/aktuelles/artikelansicht/gemeinsame-erklaerung-der-kulturminist
erkonferenz-der-beauftragten-der-bundesregierung-fuer-kultur-un.html),
„rechtssichere Regelungen zu erarbeiten, die darauf abzielen, dass keine
Projekte und Vorhaben gefördert werden, die antisemitische, rassistische
oder andere menschenverachtende Ziele verfolgen.“?
Es wird auf den gemeinsamen Beschluss des Kulturpolitischen
Spitzengesprächs verwiesen (vgl. die Antwort zu Frage 53).
66. Hat sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag des Tikvah Instituts,
§ 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) um eine Formulierung zu
ergänzen, nach der „antisemitische, rassistische und sonstige
menschenverachtende Konzepte“ einer Zuwendung entgegenstünden (Tikvah Institut
(Ed.): Mögliche juristische und rechtspolitische Antworten auf BDS
[Boykott, Deinvestition und Sanktionen] nach dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts gegen die Stadt München, E-Book, Leipzig, Verlag
Hentrich & Hentrich, 2023, IV. 2., S. 33 f.), eine Meinung gebildet, und
wenn ja, wie lautet diese?
Die Bundesregierung kommentiert Äußerungen und Konzepte Dritter nicht.
Mit dem neuen § 8a hat der Gesetzgeber im Haushaltsgesetz 2024 eine
Vorschrift aufgenommen, wonach Leistungen des Bundes nicht zur Finanzierung
terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden dürfen und nicht an Empfänger
gewährt werden dürfen, die terroristische Vereinigungen sind oder terroristische
Vereinigungen unterstützen.
67. Wie wurde das juristische Gutachten der BKM zur documenta
ausgeschrieben und vergeben (https://www.sueddeutsche.de/kultur/christoph-
moellers-antisemitismus-documenta-claudia-roth-kunstfreiheit-1.573
5113)?
68. Was waren die Gründe dafür, den juristischen Berater der „Initiative
GG 5.3 Weltoffenheit“ (https://www.humboldtforum.org/wp-content/upl
oads/2020/12/201210_PlaedoyerFuerWeltoffenheit.pdf) mit dem
Gutachten zu beauftragen?
69. Spielt bei der Auswahl von Prof. Dr. Christoph Möllers der Umstand
eine Rolle, dass auch der Leitende Beamte und Amtschef der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Ministerialdirektor
Dr. Andreas Görgen, ebenfalls Berater der „Initiative GG 5.3
Weltoffenheit“ war, und wenn ja, welche?
Die Fragen 67 bis 69 werden gemeinsam beantwortet.
Die in den Fragen geäußerte Unterstellungen weist die BKM zurück.
Prof. Dr. Christoph Möllers ist ordentlicher Professor an der HU zu Berlin und
wurde aufgrund seiner besonderen fachlichen Eignung ausgewählt, diese hat
ihren Ausdruck unter anderem in zahlreichen renommierten wissenschaftlichen
Preisen und breit rezipierten Veröffentlichungen gefunden.
Die Vergabe erfolgte nach den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen.
70. Welche Kosten waren mit der Erstellung des Gutachtens
„Grundrechtliche Grenzen und grundrechtliche Schutzgebote staatlicher
Kulturförderung. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien. Berlin, 2023“ durch Prof. Dr. Christoph
Möllers verbunden (https://www.kulturstaatsministerin.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/2023/2023-01-24-bkm-gutachten-moellers.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=2)?
Das Honorar für die Erstellung dieses Gutachtens liegt im niedrigen
fünfstelligen Bereich.
71. Was waren die Gründe dafür, den juristischen Berater der „Initiative
GG 5.3 Weltoffenheit“ (https://www.humboldtforum.org/wp-content/upl
oads/2020/12/201210_PlaedoyerFuerWeltoffenheit.pdf) mit dem
neuerlichen Gutachten, rechtssicherer Formulierung von Verhaltensregeln und
dem wirkungsvollen Eintreten gegen Antisemitismus, Rassismus und
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Marcus Woeller: Der Druck
auf Claudia Roth wächst. Die Welt, 12. März 2024, https://www.welt.de/
kultur/article250450774/Claudia-Roth-Verhaltenskodex-zu-Antisemitis
mus-Der-Druck-auf-Claudia-Roth-waechst.html) zu beauftragen?
72. Wurde der Auftrag für ein Gutachten zu möglichen Vorgaben bei
Förderrichtlinien, welches an Prof. Dr. Christoph Möllers vergeben wurde, von
der BKM ausgeschrieben, und wenn ja, wann, und mit welchem
Ausschreibungstext, und wenn nein, wer hat die Entscheidung zur
Beauftragung von Prof. Dr. Christoph Möllers getroffen (Marcus Woeller: Der
Druck auf Claudia Roth wächst. Die Welt, 12. März 2024, https://www.
welt.de/kultur/article250450774/Claudia-Roth-Verhaltenskodex-zu-Antis
emitismus-Der-Druck-auf-Claudia-Roth-waechst.html)?
73. Spielt bei der Auswahl von Prof. Dr. Christoph Möllers als neuerlichem
Gutachter der Umstand eine Rolle, dass auch der Leitende Beamte und
Amtschef der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,
Ministerialdirektor Dr. Andreas Görgen, ebenfalls Berater der „Initiative
GG 5.3 Weltoffenheit“ war, und wenn ja, welche?
Die Fragen 71 bis 73 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 67 verwiesen. Ergänzend ist zu
berücksichtigen, dass es sich bei der Fragestellung um eine Vertiefung und Konkretisierung
der Erkenntnisse des ersten Rechtsgutachtens handelt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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