Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10935 –
Fachliche Begleitung der Modellprojekte Smart Cities durch die Koordinierungs-
und Transferstelle sowie Aus- und Weiterbildungsbedarf von Smart-City-
Fachkräften
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2019 stellt der Bund rund 820 Mio. Euro für die Förderung von insgesamt
73 Modellprojekten Smart Cities (MPSC) zur Verfügung. Dabei werden
kommunale, fachübergreifende und raumbezogene Smart-City-Strategien sowie
deren Umsetzung und der dafür notwendige Kompetenzaufbau gefördert.
Finanzelle und personelle IT-Ressourcen sollen dabei in den Kommunen
möglichst effizient genutzt werden.
Die Modellprojekte werden fachlich begleitet. Hierfür wurde im Jahr 2021 die
Koordinierungs- und Transferstelle Modellprojekte Smart Cities (KTS)
beauftragt.
Wie der Presse zu entnehmen ist, erarbeitet ein 20-köpfiger Beirat derzeit
einen Smart-City-Stufenplan, der bis zum Herbst fertig gestellt werden und
die Kommunen in Deutschland auf ihrem Weg zur Smart City unterstützen
soll (
www.stadt.bamberg.de/Unsere-Stadt/OB-Starke-arbeitet-am-nationalen-
Smart-City-Stufenplan-in-Berlin-mit.php?object=tx,3481.6&ModID=7&FID=
3481.19290.1&NavID=2730.2&La=1).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) eingesetzte Koordinierungs- und Transferstelle (KTS)
Modellprojekte Smart Cities (MPSC) ist für die Modellprojekte Smart Cities und alle
Kommunen in Deutschland eine zentrale Anlaufstelle. Sie gestaltet den
interkommunalen Erfahrungsaustausch, berät Kommunen und „übersetzt“ das
gewonnene Praxis- und Fachwissen für die Öffentlichkeit. Dazu werden mittels
Begleitforschung die Strategien und Umsetzungskonzepte der Modellprojekte
systematisiert und neue Erkenntnisse sowie bedarfsgerechte Lösungen für die
breite kommunale Praxis abgeleitet.
Die KTS unterstützt die Modellprojekte und nicht geförderte Kommunen unter
anderem durch die folgenden Angebote:
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11134
20. Wahlperiode 22.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 22. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
• Wissenstransfer und Vernetzung der Modellprojekte Smart Cities, unter
anderem durch:
• fachliche Ansprechbarkeit, Beratung und Qualifizierung
• Koordinierung von Arbeits- und Entwicklungsgemeinschaften
• Entwicklung der Wissens- und Vernetzungsplattform
• Beratung nicht geförderter Kommunen über die Start-Smart-Angebote
(
www.smart-city-dialog.de/start-smart-wissenstransfer-und-vernetzung-fue
r-kommunen)
• Aufbau und inhaltliche Pflege eines Wissensspeichers (
www.smart-city-dial
og.de/wissensspeicher)
• Erstellung von Studien und Expertisen zu Smart-Cities-Themen (
www.smar
t-city-dialog.de/forschung)
• Konzeption und Durchführung verschiedener Veranstaltungsformate (www.
smart-city-dialog.de/veranstaltungen).
Seit Projektbeginn hat die KTS 45 Veranstaltungen mit insgesamt 4 483
Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt (Stand: 29. Februar 2024). Für die
Begleitung und Beratung von Modellprojekten Smart Cities und nicht als
solche geförderten Kommunen wurden 279 Vor-Ort-Termine, 119 fachliche
Beratungen, 83 Treffen von Arbeits- und Entwicklungsgemeinschaften, 25
Initialberatungen und 24 Peer-Learning-Termine durchgeführt. In den verschiedenen
Veranstaltungs- und Beratungsformaten hat die KTS seit Projektbeginn 313
unterschiedliche nicht als Modellprojekte Smart Cities geförderte Kommunen
erreicht.
Die Bundesregierung hat angekündigt, auf Basis der Erfahrungen der
Modellprojekte Smart Cities einen Stufenplan zu erarbeiten. Mit dem Stufenplan will
die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Kreisen einen
inhaltlichen und kooperativen Rahmen schaffen, um die Chancen der
Digitalisierung mit einer am Gemeinwohl orientierten Stadtentwicklung zu
verknüpfen. Der Stufenplan kann im föderalen Gefüge nur gemeinsam, unter
Beachtung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung und verfassungsrechtlicher
Vorgaben der kommunalen Finanzierung durch die Länder, entwickelt und
umgesetzt werden. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen zwischen den
Trägern der föderalen Aufgaben gemeinsam abgestimmt werden. Der dafür
gebildete Beirat wird im Sommer 2024 einen Vorschlag für einen Stufenplan
„Smarte Städte und Regionen“ beschließen, an dessen Handlungsempfehlungen die
Beteiligten im Nachgang weiterarbeiten.
1. Wer sind die Mitglieder des Beirats?
Mitglieder des Beirats sind Vertreterinnen und Vertreter aus folgenden
Bereichen:
Bundesministerien:
• Parlamentarische Staatssekretärin Elisabeth Kaiser und Staatssekretär
Dr. Rolf Bösinger, BMWSB, als Vorsitzende des Beirats
• Leitungsebene des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
• Leitungsebene des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
• Leitungsebene des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (CIO-
Bund)
Länder:
• Hessisches Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung (Vorsitzland
IT-Planungsrat 2023, Leitungsebene)
• Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-
Vorpommern (Vorsitzland IT-Planungsrat 2025, Leitungsebene)
• Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen (Leitungsebene)
• Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt
Hamburg (Leitungsebene)
• Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringen
(Leitungsebene)
Kommunen:
• Als Modellprojekt Smart Cities geförderten Mittelstadt (Oberbürgermeister)
• Als Modellprojekt Smart Cities geförderte Kleinstadt (Oberbürgermeister)
• Vertreterin des Deutschen Städtetages (Geschäftsführung)
• Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (Geschäftsführung)
• Vertreter des Deutscher Landkreistages (Geschäftsführung)
Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB):
• MdB aus der SPD-Fraktion
• MdB aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• MdB aus der FDP-Fraktion
Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft
• Bitkom Verband der Digitalwirtschaft (Präsidium)
• Deutsche Industrie- und Handelskammer (Geschäftsführung)
• Vertreterin Hafen City Universität Hamburg
• Urbane Liga.
2. Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder ausgewählt?
Die Auswahl umfasst Bund, Ländern, Kommunen, Politik, Wirtschaft,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die föderalen Ebenen sind als handelnde staatliche
Stellen im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich vorgesehenen Zuständigkeiten
für Smarte Städte und Regionen vertreten. Die weiteren Beteiligten sind als
aktive Akteure bei der Realisierung von smarten Städten und Landregionen
eingebunden. Die Länderauswahl erfolgte aus den Vorsitzländern des IT-
Planungsrats 2023/25, Flächen-/Stadtstaaten, einer regionalen Verteilung über
Deutschland und bestehenden Schwerpunkten im Bereich Digitalisierung und
Stadtentwicklung.
3. Werden die Beiratsmitglieder in die textliche Erarbeitung des
Stufenplans aktiv eingebunden?
Der Beirat hat eine Arbeitsgruppe (AG) auf Fachebene eingesetzt, die
weitgehend die Mitglieder des Beirats spiegelt. Bei den Kommunen (Mittelstadt und
Kleinstadt) sind es andere als diejenigen im Beirat, um möglichst
unterschiedliche kommunale Perspektiven aus den Modellprojekten Smart Cities
einzubinden. Die Arbeitsgruppe arbeitet gemeinsam aktiv am Text des
Stufenplanentwurfs und beteiligt die Urbane Liga, die aus Kapazitätsgründen nicht in der AG
teilnehmen konnte, an der Texterstellung. Zudem wurden Gespräche mit
weiteren Akteuren geführt, um auch deren Perspektiven berücksichtigen zu können.
4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt die KTS in den
Bereichen Projektbegleitung, Begleitforschung und Wissenstransfer
(bitte bei Beamten nach Laufbahngruppen und entsprechend bei
Tarifbeschäftigten sowie nach befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit
Enddatum aufschlüsseln)?
Die drei großen Leistungsbausteine der KTS sind:
1. Wissenstransfer
2. Forschung, wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und begleitende
Studien
3. Projektbegleitung.
Im Berichtszeitraum 1. März 2023 bis 29. Februar 2024 waren insgesamt
33 Vollzeitäquivalente (VZÄ) in der KTS beschäftigt, die sich wie folgt auf die
drei Leistungsbausteine aufteilen.
(Leistungsbaustein 1)
(Leistungsbaustein 2)
(Leistungsbaustein 3)
Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 17,6 VZÄ 6,7 VZÄ 8,8 VZÄ
Davon: Höherer Dienst
(TVöD Bund E13 – 15) 92 Prozent 100 Prozent 83 Prozent
Davon: Gehobener Dienst
(TVöD Bund E9b – 12) 8 Prozent 0 Prozent 17 Prozent
5. Welche Haushaltsmittel sind für die KTS in den Jahren von 2024 bis
2028 eingestellt?
Für die Jahre 2024 bis 2028 sind insgesamt 31 787 758,94 Euro eingeplant.
6. Welche finanziellen Mittel und wie viele Mitarbeiter (bitte bei Beamten
nach Laufbahngruppen und vergleichbar bei Tarifbeschäftigten
aufschlüsseln) sind davon für die Begleitforschung innerhalb der KTS
vorgesehen?
Für den Zeitraum 2024 bis 2028 sind für die Erarbeitung von Studien und
Kurzexpertisen innerhalb der KTS folgende Mittel vorgesehen.
2024 – 2028
Finanzmittel 2.377.592 Euro
Vollzeitäquivalente 2,5 pro Jahr
Davon: Höherer Dienst
(TVöD Bund E13 – 15) 100 Prozent
7. Wie viele Mitarbeiter innerhalb der KTS verfügen über einen
Hochschulabschluss der MINT-Studiengänge (MINT = Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften, Technik; bitte bei Beamten nach Laufbahngruppen
und entsprechend bei Tarifbeschäftigten aufschlüsseln)?
Die folgenden Daten beinhalten diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der KTS, die überwiegend für diese tätig sind. Enthalten sind Projektleitungen
sowie stellvertretende Projektleitungen, die jeweiligen Leitungen und Co-
Leitungen der Arbeitsbereiche der KTS, die Leiterinnen und Leiter der
Arbeitspakete sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die MPSC-
Referentinnen und Referenten und Beraterinnen und Berater sowie die zentralen
Ansprechpartnerinnen und -partner weiterer Unterauftragnehmer. Nicht enthalten
sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nur gelegentlich einzelne Aufgaben
übernehmen.
Anzahl Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 58
Davon: Höherer Dienst (TVöD Bund E13 – 15) > 90 Prozent
Davon MINT-Abschluss 50 Prozent
8. Welche finanziellen Mittel sind für die direkte Beratung der Kommunen
vorgesehen?
Für die Jahre 2024 bis 2028 sind insgesamt 6 575 298 Euro für die direkte
Beratung von Kommunen (Projektbüro, Vor-Ort-Gespräche, Fachliche Begleitung,
Monitoring, Initialberatungen und Peer Learnings) vorgesehen.
9. Mit welchen Maßnahmen prüft das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Qualitätssicherung und
Qualitätssteuerung der Beratungsleistungen der KTS gegenüber den
Kommunen?
In den Zwischen- und Sachstandsberichten der KTS sowie im persönlichen
Austausch im Rahmen von Gremien und Regelterminen (unter anderem
Steuerungskreis, Jour Fixes des Projektbüros und der Fachlichen Beratung) werden
dem BMWSB und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) regelmäßig Informationen und Auswertungen zur Verfügung gestellt,
die der Qualitätssicherung und -steuerung der Beratungsleistungen dienen.
In der halbjährlichen Fortschrittsberichterstattung erhebt die KTS
Informationen zu laufenden Beratungsbedarfen der Kommunen, in dem sie unter anderem
Fragen zur Zielerreichung, zu nächsten Schritten und Unterstützungsbedarfen
stellt. Diese Informationen werden durch die KTS in ebenfalls halbjährlichen
Vor-Ort-Terminen genutzt, um individuelle Unterstützungsbedarfe zu
identifizieren.
Die KTS hat eine Abfrage der Beratungsbedarfe durchgeführt. Sie entwickelt
die Beratungsschwerpunkte iterativ weiter und schult das eingesetzte Personal
für die unterschiedlichen Beratungsleistungen.
Stand zu Beginn der KTS noch die kurzfristige, bedarfsorientierte
Unterstützung der Modellprojekte Smart Cities bei der Entwicklung von Strategien und
Maßnahmen im Vordergrund, geht es nun stärker um die Standardisierung und
Weiterentwicklung von Beratungsangeboten. Die Beratungskonzepte mit
Methoden und Good Practices werden mit dem BBSR im Einzelnen abgestimmt.
Die Beratungsangebote basieren teilweise auf Studien und Publikationen (siehe
www.smart-city-dialog.de/forschungsprojekte und
www.smart-city-dialog.de/f
achpublikationen), die auch durch die KTS erarbeitet wurden.
Es gibt einen engen Austausch zwischen dem Beratungsteam und den Arbeits-
und Entwicklungsgemeinschaften, teilweise auch institutionelle und personelle
Überschneidungen. Auch dies trägt zur Qualitätssicherung bei.
Die Beratungsleistungen für nicht geförderte Kommunen werden kontinuierlich
überprüft und an aktuelle Bedarfe angepasst. Initialberatungen werden als
individuelles Format für nicht-geförderte Kommunen angeboten und beziehen sich
vor allem auf grundlegende Fragen der Strategieentwicklung und
Verwaltungsorganisation für Ansätze und Lösungen einer smarten Stadt oder Region. Es
zeigte sich, dass Kommunen, die eine Initialberatung in Anspruch genommen
haben, in der Folge weitere Transferangebote der KTS (Peer-Learnings,
Themenwerkstätten, CDO-Forum) nutzen. Im Januar 2024 wurde zudem eine
Evaluation zu Bedarfen und zur Zufriedenheit im Rahmen der Peer-Learnings
etabliert, um Änderungsvorschläge und thematische Wünsche für zukünftige Peer
Learnings in den Planungen berücksichtigen zu können.
10. Welche Möglichkeiten der Evaluierung der Beratungsleistungen der KTS
haben Kommunen?
Die Bewertung der Beratungsleistungen der KTS erfolgt unmittelbar am Ende
der jeweiligen Beratungstermine als fester Programmpunkt und wird in den
Protokollen systematisch erfasst.
Den Kommunen wird nach Abschluss jeder individuellen Beratungsleistung
auch ein Feedbackfragebogen zugesandt, mit dem sie die konkreten
Beratungsleistungen der KTS insbesondere in Hinblick auf den für sie erreichten
Mehrwert bewerten können.
In den halbjährlich stattfindenden Vor-Ort-Terminen wird das Feedback der
Kommunen zu den Leistungen der KTS (insbesondere Beratungsangebote)
regelmäßig erfragt und festgehalten.
Die Erkenntnisse werden für die Weiterentwicklung des Beratungsangebots der
KTS genutzt.
11. Wie unterstützt die KTS konkret die Kommunen bei der Definition von
Key Performance Indicators (KPIs), und werden den Kommunen
konkrete Hilfestellungen für eine Projektcontrolling- und Wirkungsmessung zur
Verfügung gestellt?
Bereits seit Beginn des Programmes sensibilisiert das BMWSB die geförderten
Kommunen dafür, bei der Konzeption und Umsetzung ihrer Maßnahmen, die
Messung ihrer Wirkungen zu berücksichtigen. Die KTS setzt dies fort. Alle
Modellprojekte berichten für ihre Maßnahmen, woran sie deren Erfolg
definieren und messen wollen.
Da sich im Jahr 2024 erstmals alle Modellprojekte in der Umsetzungsphase
befinden, wurde das Berichtswesen/Monitoring um ein Formular zur
Beschreibung und Erhebung quantitativer KPI auf Projekt- und Maßnahmenebene
erweitert. Ziel ist es, die Ausgangs-, Ist- und Zielwerte für den jeweiligen
Indikator berichten zu können.
Dies ist auch Grundlage für den Austausch zur Wirkungsmessung im Rahmen
einer Arbeits- und Entwicklungsgemeinschaft. Hier entwickeln Expertinnen
und Experten der KTS gemeinsam mit den MPSC eigene Indikatoren und teilen
die Erfahrungen dieses Prozesses über die Wissens- und Vernetzungsplattform
im Kreis der geförderten Kommunen. Zur Unterstützung soll in enger
Abstimmung mit den Kommunen eine praxistaugliche Handreichung erstellt werden.
Im Rahmen der Arbeits- und Entwicklungsgemeinschaft findet ein
kontinuierlicher Austausch zu unterschiedlichen Methoden und Schwerpunkten statt, zum
Beispiel zu Forschungskooperationen zur Wirkungsmessung, zum Austausch
von Leistungsverzeichnissen und der Dienstleistersteuerung bei externen
Vergaben zu Wirkungsmessung und Evaluation.
Auch aus den Modellprojekten selbst kommt wichtiges Wissen, Erfahrungen
und Tools zu Controlling und Wirkungsmessen. Die Modellprojekte Köln und
Freiburg, die Objectives and Key Results (OKR) als Methode einsetzen, haben
hierzu bereits eine Handreichung für andere veröffentlicht. Die Modellprojekte
Einbeck und Kaiserslautern setzen die Methode der Nutzwertanalyse ein und
entwickeln sie weiter. Das Modellprojekt Detmold hat ein browserbasiertes
Strategie- und Analysetool entwickelt, das eine visuelle Verknüpfung zwischen
Strategiepapieren, Leitbildern, strategischen und operativen Zielen und den
konkreten Maßnahmen ermöglicht. Der Quellcode der Software ist bereits jetzt
öffentlich über das Gitlab von Open CoDE (
https://gitlab.opencode.de/stadt-det
mold/strategytool) einsehbar.
Die Fachliche Beratung unterstützt die Modellprojekte bei der Entwicklung von
Indikatoren für die Wirkungsmessung. Das Ziel ist es, den Modellprojekten ein
Verständnis für verschiedene Ebenen und Formen der Datengenerierung zu
vermitteln und sie bei der Formulierung von Schlüsselindikatoren für ihre
Maßnahmen zu unterstützen. Durch die Beratung sollen die MPSC befähigt werden,
die Wirkungsmessung eigenständig durchzuführen und den Prozess auf weitere
Maßnahmen zu übertragen.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Begleitforschung der KTS eine
Handreichung mit dem Titel „Räumliche Wirkungen von Smart-City-Maßnahmen –
Ansätze und Methoden zu deren Messung“ entwickelt, die im Mai 2024
erscheinen wird. Die Publikation stellt als Praxishilfe ein Vorgehensmodell sowie
eine Auswahl an Methoden für die Veränderungs- und Wirkungsmessung zur
Verfügung. Sie unterstützt Kommunen dabei, die räumlichen Wirkungen von
Smart-City-Maßnahmen frühzeitig abzuschätzen und deren Raumwirkung zu
bewerten. Das Vorgehensmodell beschreibt einen idealtypischen Prozess der
Veränderungs- und Wirkungsmessung in sechs Schritten und veranschaulicht
diesen mit Beispielen. Ein Schwerpunkt wurde dabei auf die richtige Auswahl
und Formulierung von raumwirksamen Maßnahmenzielen sowie
Schlüsselindikatoren gelegt, die die Grundlage bilden, räumliche Wirkungen überhaupt
messen zu können.
12. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus der fachlichen
Begleitung der Modellprojekte durch die KTS hinsichtlich notwendiger
Aus- und Weiterbildungsinhalte von Smart-City-Fachkräften?
Im Rahmen der fachlichen Begleitung der Modellprojekte durch die KTS
(Projektbüro, Fachliche Begleitung) wurde eine große thematische Bandbreite an
Aus- und Weiterbildungsinhalten von Smart-City-Fachkräften identifiziert,
siehe dazu Frage 15.
Ziel der KTS ist es, den Modellprojekten und nicht-geförderten Kommunen ein
individuelles und an aktuellen Bedarfen orientiertes Angebot zur Verfügung zu
stellen. Dabei werden bestehende Formate (anderer Anbieter) von der KTS
berücksichtigt. So übernimmt die KTS aktuell das Seminar „Smart City Manager“
der Digitalagentur Brandenburg (DABB) und stellt dieses weiter zur
Verfügung.
13. Stellt die Bundesregierung die Erkenntnisse aus der fachlichen
Begleitung der Modellprojekte Universitäten, Hochschulen und Berufsschulen
(der Länder) zur Verfügung, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein,
warum nicht?
Erkenntnisse aus der allgemeinen Begleitung und Begleitforschung des
Programmes werden als Publikationen des BBSR auf der Website
www.smart-city-
dialog.de und zahlreichen Wissenstransferformaten geteilt.
14. Welche Bedarfe an Smart-City-Fachkräften melden die Kommunen,
Städte und Landkreise in welcher beamtenrechtlichen Laufbahngruppe
und entsprechend bei Tarifbeschäftigten?
Aufgrund der Personalhoheit der Kommunen liegen dem Bund entsprechende
Meldungen nicht vor.
15. Welche Bedarfe zur Weiterbildung melden die Modellprojekte an die
KTS, und inwiefern werden diese bedient?
In den regelmäßigen Vor-Ort-Gesprächen zwischen dem Projektbüro und den
geförderten Projekten wird über unterschiedlichste Bedarfe und somit auch
über Weiterbildungen und Kompetenzaufbau gesprochen. Es zeigt sich hierbei
eine große Bandbreite und Individualität der Bedarfe. Dies hat insbesondere
mit der großen Vielfalt der Projekte und der in den Projektteams arbeitenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun. Beispielhaft können
Fortbildungsbedarfe in den Themenbereichen öffentliche Vergabe und gemeinschaftliche
Beschaffung, Weiterbildung zu Open Source, Umgang mit Datenschutz oder
Projektmanagement genannt werden.
Die KTS greift die Bedarfe differenziert auf und schafft entsprechende
Angebote. Dazu gehörten unter anderem Seminare zum Thema Vergabe sowie
Informationsveranstaltungen zur Plattform OpenCode.de. Andere Themen werden
und wurden in Studien, Handreichungen oder den Arbeits- und
Entwicklungsgemeinschaften aufgegriffen. Zudem bietet das Angebot der fachlichen
Beratung regelmäßig Unterstützung.
Im zweiten Halbjahr 2023 hat die KTS eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Im
Rahmen dieser Analyse wurden die Schulungsbedarfe für Projektteams im
Bereich Smart City sowie für involvierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
ermittelt. Die Daten wurden durch Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern aus
dem Smart City Umfeld erhoben und durch Daten aus dem Monitoring der
KTS ergänzt. Teilnehmer der Interviews nannten verschiedene
Weiterbildungsbedarfe für sich selbst und andere Smart City Beteiligte. Sie skizzierten dabei
Schulungsbedarfe zu Beginn der Projektphase sowie zum aktuellen
Projektfortschritt:
• Grundlagenkurse (Smart City-Konzepte und -Themen)
• Smart City Management (Projekt- und Changemanagement)
• Stadtentwicklung (ganzheitliches Verständnis von
Stadtentwicklungskonzepten und -strategien)
• Digital-Kompetenzen (Datenmanagement, IT-Sicherheit, Server-Setup,
Machine Learning)
• Kommunikation (Vermittlung von Smart City Konzepten)
• New Work (Etablierung moderner Arbeitsmethoden und -kulturen zur
Smart City Transformation; agile Arbeitsweisen, flexible
Organisationsstrukturen, Einsatz digitaler Tools)
• Smart City Finanzierung und Geschäftsmodelle (längerfristige
Finanzierung, Implementierung und Verstetigung von Smart City Initiativen)
• Komplexität und Stakeholdermanagement (Integration innovativer
Technologien, Interdisziplinarität, Nachhaltigkeit).
Auf Grundlage dieser Informationen wird aktuell das Angebot der fachlichen
Beratung weiterentwickelt.
16. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich der
Aus- und Weiterbildung von Smart-City-Fachkräften, und wie will sie
diesen im Rahmen ihrer Kompetenzen umsetzen?
In der Allianz für Aus- und Weiterbildung setzen sich Vertreterinnen und
Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften dafür ein, die Attraktivität
und die Qualität der dualen Ausbildung zu stärken, Matchingprobleme zu lösen
und vor allem junge Menschen für die duale Ausbildung zu gewinnen und den
Übergang von der Schule in die Ausbildung zu verbessern.
Die Modernisierung und Fortentwicklung von Aus- und
Fortbildungsordnungen in der dualen beruflichen Bildung erfolgt laufend im Rahmen eines
Ordnungsverfahrens, an dem Bundesressorts, Länder und Sozialpartner im
Konsensprinzip mitwirken. Grundvoraussetzung für die Einleitung eines solchen
Ordnungsverfahrens ist ein Einvernehmen der Sozialpartner über einen
gemeinsamen Eckwertevorschlag für den zu verordnenden Beruf. Ein solcher
Vorschlag der Sozialpartner für die Schaffung einer Ausbildung zur Smart-City-
Fachkraft liegt derzeit nicht vor.
Über die Bundesagentur für Arbeit stehen zudem umfangreiche
Förderinstrumente zur finanziellen Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen zur
Verfügung. Diese sind branchenoffen konzipiert und können auch für die
Weiterbildung von im Bereich Smart Cities tätigen Fachkräften in Anspruch genommen
werden. Beispielsweise gibt es die Möglichkeit über die Basisförderung für
beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abhängig von der
Betriebsgröße Zuschüsse zu den Lehrgangskosten, Arbeitsentgeltzuschüsse für
weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie eine Förderung sonstiger
Weiterbildungskosten wie Fahr- oder Kinderbetreuungskosten zu erhalten.
17. Wie plant die Bundesregierung mit dem vom Bund finanzierten
personellen Kompetenzaufbau in den 73 Modellkommunen nach Ende des
Förderungszeitraums umzugehen, damit die Fachkräfte auch langfristig dort
gehalten werden können?
Aufgrund der Personalhoheit der Kommunen kann der Bund dazu keine
Aussage treffen. Wir gehen davon aus, dass die Kommunen im eigenen Interesse
den Kompetenzaufbau ihrer Mitarbeitenden als kontinuierlichen Prozess
begreifen und ihre Personalpolitik entsprechend ausrichten.
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Einführung von
Studiengängen zum Smart-City-Manager an deutschen Universitäten und
Hochschulen, und wenn ja, welche?
Die KTS hat im Jahr 2022 eine Marktanalyse durchgeführt. An deutschen
Universitäten gab es zu diesem Zeitpunkt demnach drei Studiengänge, die dem
Thema Smart Cities gewidmet sind. Zu nennen sind die technisch orientierten
Studiengänge „Smart City Engineering“ (B. Eng.) an der Ostfalia, „Smart City
Solutions“ (M. Eng.) an der Hochschule für Technik Stuttgart und den eher der
Stadtentwicklung gewidmeten Studiengang „Urbane Zukunft“ (M. A.) an der
Fachhochschule Potsdam. Daneben gibt es Module und Seminare zum Thema
Smart Cities an verschiedenen Universitäten, beispielsweise an der
Technischen Universität Berlin oder der Bauhaus Universität Weimar. Die Hochschule
Mannheim bietet zudem den Studiengang „Modal“ zum Thema „Data Literacy
Education“ an. Darüber hinaus sind Themen wie Kommunikation oder Projekt-
und Changemanagement durchaus Gegenstand der Angebote – diese besitzen
jedoch keinen spezifischen Fokus auf die besonderen Herausforderungen
integrierter Entwicklungen.
Da aber der Markt von Bildungsangeboten auf dem Gebiet der Smart Cities
aktuell einer größeren Dynamik unterliegt, können sich hier zwischenzeitlich
auch spezifischere Angebote in Planung befinden oder in Umsetzung
gekommen sein.
19. Hat die Bundesregierung bereits Smart-City-Module an ihrer
bundeseigenen Verwaltungshochschule in die Curricula integriert, wenn ja, in
welchen Studiengängen, und wenn nein, warum nicht?
An der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung werden im dualen
Studiengang „Digital Administration and Cyber Security“ (DACS)
Kompetenzen aus dem Themenkomplex Smart City vermittelt. Inhaltlich verankert wird
dies im Modul M24 „Effizientes Verwaltungshandeln“ im Rahmen des
Teilmoduls Smart Government. Darüber hinaus erhalten die Studierenden im Rahmen
einer einwöchigen Projektwoche ins europäische Ausland Einblicke in
praktische Umsetzung von Smart-City-Projekten unserer europäischen Nachbarn. Da
die Zuständigkeiten für das Thema Smart City vornehmlich bei den Ländern
und Kommunen liegt, wird das Thema zwar behandelt, aber nicht vertieft.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Einführung von Smart-
City-Studiengängen bzw. Smart-City-Modulen an den Fachhochschulen
der öffentlichen Verwaltung der Länder?
Es ist bekannt, dass die meisten Hochschulen für den öffentlichen Dienst
Studiengänge im Bereich Verwaltungsinformatik und E-Government eingeführt
haben und hier vermutlich auch Kenntnisse im Bereich Smart City vermittelt
werden. Zuständigkeitshalber wird auf die entsprechenden Institutionen der
Länder verwiesen.
21. Fallen nach Auffassung der Bundesregierung Fachkräfte im Smart-City-
Bereich unter die erweiterte Liste der Engpassberufe des neuen
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes?
Die Einordnung als Engpassberuf hängt von der konkreten Berufsbezeichnung
im Einzelfall ab. Die angestrebte Beschäftigung muss also als Ausübung eines
der als Engpassberufe klassifizierten Berufe verstanden werden können. Eine
Zuordnung anhand übergreifender Anwendungsfälle (hier: Smart City) erfolgt
nicht.
22. Plant die Bundesregierung die Anpassung von Ausbildungsverordnungen
hinsichtlich Smart-City- bzw. Digitalisierungskomponenten, wenn ja, in
welchen Berufen, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
23. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Einführung eines
Ausbildungsberufs zur Smart-City-Fachkraft?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis von unterschiedlichen tariflichen und
beamtenrechtlichen Eingruppierungen von Smart-City-Sachbearbeitern
und Smart-City-Referenten in den unterschiedlichen Kommunen, und
wenn ja, wie bewertet sie diese?
Daten zu tariflichen Eingruppierungen oder beamtenrechtlichen Zuordnungen
zu Besoldungsgruppen kommunaler Bediensteter liegen der Bundesregierung
nicht vor.
25. Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Benachteiligung des
ländlichen Raums aufgrund der unterschiedlichen Eingruppierung?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
26. Wie groß ist das Bildungs- und Vernetzungsangebot zur Digitalisierung
im Bereich Smart Cities und Smart Region in der neuen
Kleinstadtakademie des BMWSB?
Die Kleinstadtakademie ist als Plattform für den Erfahrungsaustausch und den
Wissenstransfer zu Themen und Methoden der Kleinstadtentwicklung angelegt.
Die Kleinstadtakademie wird in und von der Stadt Wittenberge errichtet und
betrieben und vom BMWSB finanziell gefördert, sie ist aber keine Einrichtung
des BMWSB. Die Kleinstadtakademie befindet sich noch im Aufbau; zu
möglichen Bildungs- und Vernetzungsangeboten lässt sich daher noch keine
Aussage treffen.
27. Wird die Kleinstadtakademie langfristig Bildungsangebote für Smart
Cities und Smart Regions übernehmen oder soll dies durch die Gründung
einer neuen Smart-City-Akademie erfolgen?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. Im Übrigen ist die Gründung
einer Smart-City-Akademie als eigene Organisation derzeit nicht vorgesehen.
28. Mit welchen konkreten Maßnahmen leistet die Bundesregierung
zielgerichtete Unterstützung, Hilfestellung und Beratung für die Kommunen,
um den nach Ansicht der Fragesteller schleppenden Mittelabfluss der
MPSC zu beschleunigen?
Das BMWSB hat gemeinsam mit der KTS und der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) die Prüfung der Strategien und Maßnahmen der Modellprojekte auf
Förderfähigkeit deutlich beschleunigt. Zudem wurde der Wissenstransfer für
die Modellprojekte weiterentwickelt.
Im Jahr 2023 war der Mittelabruf mehr als doppelt so hoch, als im gesamten
vorherigen Förderzeitraum. Dazu haben sowohl die umgesetzten Maßnahmen
als auch der sukzessive Einstieg der Modellprojekte in die Umsetzungsphase
beigetragen.
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