Deutscher Bundestag Drucksache 20/11491
20. Wahlperiode 22.05.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/11229 –
Systematische Förderung der Wissenschaftskommunikation
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 betonen die
regierungstragenden Parteien SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP die Bedeutung von
Wissenschaftskommunikation sowie ihren Willen,
Wissenschaftskommunikation „systematisch auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen und bei der
Bewilligung von Fördermitteln zu verankern“ (Koalitionsvertrag 2021, S. 23).
Auch die Förderung von Wissenschaftsjournalismus,
Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Stärkung von Bürgerwissenschaften, Open Access und Open
Science werden in diesem Zusammenhang im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP aufgeführt (Koalitionsvertrag
2021, S. 24).
In ihrem Antrag vom 12. März 2024 mit dem Titel
„Wissenschaftskommunikation systematisch und umfassend stärken“, formulieren die Fraktionen von
SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP unter anderem 17 Forderungen,
deren Ziel eine Stärkung der Wissenschaftskommunikation unter
Berücksichtigung der anfangs genannten Aspekte, etwa die Förderung von
Wissenschaftsjournalismus und Bürgerwissenschaften, darstellt. Dabei wird die
wachsende Bedeutung von Wissenschaftskommunikation sowohl in der
Kommunikation nach „Außen“, also im Hinblick auf die dynamischen
Entwicklungen in Gesellschaft, Politik, Ökonomie und Gesellschaft, als auch nach
„Innen“, also bezüglich des Austausches innerhalb der Wissenschaftsgemeinde
selbst, dargelegt.
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP verweisen in
ihrem Antrag mehrmals positiv auf bestehende Initiativen wie die „#Factory-
Wisskomm“, die von der vorherigen CDU/CSU-geführten Bundesregierung
initiiert wurde, und dessen Handlungsempfehlungen zu einer konkreten,
stetigen Verbesserung aller Aspekte einer gelingenden
Wissenschaftskommunikation beitragen sollen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wissenschaft trägt in Zeiten gesellschaftlichen Wandels besondere
Verantwortung: Sie sucht nach evidenzbasierten Antworten und entwickelt Lösungen für
die drängenden Fragen unserer Zeit. Die Relevanz von wissenschaftlichen
Fragen und Erkenntnissen für die Zukunft unserer Gesellschaft ist so hoch wie sel-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 21. Mai 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ten zuvor. Der Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft ist dabei von
essentieller Bedeutung: Er ermöglicht Politik und Gesellschaft, wissensbasierte
Entscheidungen zu treffen, und stellt zudem sicher, dass Wissenschaft
gesellschaftlich relevante Fragestellungen adressiert. Daher betrachtet die
Bundesregierung Wissenschaftskommunikation als integralen Bestandteil
wissenschaftlicher Praxis.
Ziel der Bundesregierung ist es, optimale Rahmenbedingungen für gute
Wissenschaftskommunikation in Deutschland zu schaffen,
Wissenschaftskommunikation zu stärken und weiterzuentwickeln. Dem zugrunde liegt die feste
Überzeugung, dass gute Wissenschaftskommunikation unsere Demokratie festigt,
Vertrauen in Wissenschaft stärkt und ein Verständnis für die Bedeutung von
Wissenschaftsfreiheit schafft. Hierbei spielt der Austausch mit der Gesellschaft
eine entscheidende Rolle. Grundgedanke ist dabei, dass exzellente
Wissenschaft proaktiv Impulse aus der Gesellschaft aufnimmt und den wechselseitigen
Austausch mit Gesellschaft, Politik und/oder Wirtschaft sucht.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt dieses
Ziel mit verschiedenen strukturbildenden Maßnahmen. Ein wichtiger Baustein
ist der Austausch mit der Fachcommunity: Insbesondere mit der #Factory
Wisskomm wird das Ökosystem der Wissenschaftskommunikation und der
Austausch der Akteure untereinander nachhaltig gestärkt, um gemeinsam für eine
gute, international vernetzte Wissenschaftskommunikation in Deutschland zu
arbeiten. Einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen wurde am
16. Mai 2024 im Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages zugestimmt.
1. Wie viele aktuelle Förderrichtlinien zur Wissenschaftskommunikation
existieren derzeit im Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF)?
Derzeit existieren die „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben im
Themenfeld Wissenschaftskommunikation“ und eine jährlich wiederkehrende
Förderrichtlinie zum Wissenschaftsjahr (derzeit „Richtlinie zur Förderung von
Projekten im Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit“).
2. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 zur Förderung der
Wissenschaftskommunikation zur Verfügung (bitte entlang der relevanten
Haushaltstitel tabellarisch auflisten)?
Im zentralen Titel 3003 541 01 Wissenschaftskommunikation, Partizipation,
Soziale Innovationen des Einzelplans 30 stehen im Jahr 2024 12,927 Mio. Euro
zur Verfügung. Das Aufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2025 ist
noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund können die Zahlen für das
Haushaltsjahr 2025 noch nicht genannt werden.
Zudem werden durch die Verankerung von Wissenschaftskommunikation in der
Projektförderung weitere Mittel in den Fachtiteln des BMBF aufgewendet.
3. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2024 und 2025 für Neubewilligungen im
Bereich der Wissenschaftskommunikation zur Verfügung?
Zu Beginn des Haushaltsjahrs 2024 waren rund 7 Mio. Euro für
Neubewilligungen eingeplant:
Das Aufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2025 ist noch nicht
abgeschlossen. Aus diesem Grund können die Zahlen für das Haushaltsjahr 2025
noch nicht genannt werden.
4. Wie hoch ist aktuell die prozentuale förmliche Festlegung von Mitteln in
den betroffenen Haushaltstiteln?
Der Titel 3003 541 01 für den Bereich Wissenschaftskommunikation und
Wissenschaftsjahre ist aktuell nahezu vollständig förmlich festgelegt.
5. Wie hoch war im Jahr 2022 und im Jahr 2023 die Bewilligungsquote der
Förderrichtlinien zur Wissenschaftskommunikation, sprich wie viele der
Anträge bzw. eingereichten Projektskizzen haben schließlich zu einer
Bewilligung geführt?
6. Wie hoch war im Jahr 2022 und im Jahr 2023 das Antragsvolumen (auch
auf Skizzenebene), und wie viel ist bewilligt worden (bitte jeweils die
Anzahl und die Bewilligungen sowie die Summen benennen)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bewilligungsquoten und Antragsvolumen können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Maßnahme Bewilligungsquote in Prozent Antragsvolumen in Tausend Euro
Förderrichtlinie zum
Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt
7,76 (219 eingereichte Skizzen,
davon 17 bewilligt)
26 176 (davon 1 923 bewilligt)
Förderrichtlinie zum
Wissenschaftsjahr 2023 – Universum
16,82 (107 eingereichte Skizzen,
davon 18 bewilligt)
24 099 (davon 1 796 bewilligt)
Förderrichtlinie zur Förderung von
Forschungsvorhaben im
Themenfeld Wissenschaftskommunikation
7,97 (138 eingereichte Skizzen,
davon 11 bewilligt)
198 591 (davon 7 616 bewilligt)
7. Hat die Bundesregierung seit Dezember 2021 konkrete Maßnahmen
ergriffen, um Wissenschaftskommunikation systematisch auf allen
wissenschaftlichen Karrierestufen zu verankern?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Es wurden die folgenden Maßnahmen ergriffen:
• Mit der #FactoryWisskomm bietet die Bundesregierung eine strategische
Diskursplattform für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung von
Wissenschaftskommunikation in Deutschland. Eine Taskforce
„Wissenschaftskommunikation als Profilbildung von Hochschulen“ bearbeitet das Thema
Anerkennung für Leistungen in der Wissenschaftskommunikation auf allen
wissenschaftlichen Karrierestufen. Dem Kompetenzaufbau von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf allen wissenschaftlichen
Karrierestufen widmet sich die entsprechende Taskforce „Kompetenzaufbau“.
• Zudem stärkt das BMBF die Wissenschaftskommunikation mit
strukturbildenden Maßnahmen, darunter befindet sich u. a. die Förderung eines
modularen E-Learning-Angebots (WissKomm-Campus) für
Wissenschaftskommunikation am Nationalen Institut für Wissenschaftskommunikation
(NaWik).
• Im Rahmen der Wissenschaftsjahre adressiert der BMBF-geförderte
Hochschulwettbewerb von Wissenschaft im Dialog insbesondere
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in einem wettbewerblichen
Verfahren, an das jeweilige Thema des Wissenschaftsjahres angelehnte
Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation zu konzipieren und mit einem
Preisgeld von je 10 000 Euro umzusetzen.
• Ebenso können sich Forschende bei der Forschungsbörse des BMBF
einbringen und ihre Expertise in Schulklassen weitergeben. Daran beteiligen
sich bundesweit derzeit rund 1 000 Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler. Darunter sind Forschende auf allen Karrierestufen, aber auch eine
Vielzahl von Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen
wissenschaftsbasierten Berufsfeldern. Die Forscherinnen und Forscher beteiligen sich
ehrenamtlich und können hier im Austausch mit jungen Menschen ihre
Vermittlungskompetenz ausbauen und so einen persönlichen Beitrag zum
Dialog zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit leisten.
• Bei dem BMBF-geförderten und von der Hochschulrektorenkonferenz im
Verbund mit der Universität Heidelberg und der con gressa GmbH
umgesetzten Projekt Heimspiel Wissenschaft präsentieren sich bundesweit
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Vortrags- und
Diskussionsformaten – den Heimspielen – in kleineren, ländlichen Gemeinden, denen sie
persönlich verbunden sind. Bestandteil des Vorhabens ist ein #WisskommLab,
in dem experimentelle Ansätze für die Gestaltung der Online- und Offline-
Veranstaltungen im ländlichen Raum (weiter-)entwickelt und erprobt
werden.
8. Wurde Wissenschaftskommunikation als integraler Bestandteil der
Forschungsförderung des BMBF verankert, wenn ja, wann, und wie, und
wenn nein, warum nicht?
Das BMBF hat seine Förderpraxis angepasst und Wissenschaftskommunikation
als integralen Bestandteil der Forschungsförderung verankert. Damit setzt das
BMBF die entsprechende Forderung des Koalitionsvertrags für die 20.
Legislaturperiode um.
Mit der neuen Förderpraxis werden Förderrichtlinien um Vorgaben zur
Förderung von Wissenschaftskommunikation ergänzt, sodass
Wissenschaftskommunikation integraler Bestandteil der geförderten Forschungsvorhaben ist.
Entsprechend sollen Antragstellende in jeder Förderrichtlinie dazu aufgefordert
werden, mit den Projektskizzen mindestens ein Kurzkonzept mit Maßnahmen
der Wissenschaftskommunikation einzureichen. Zur Begleitung dieses
Prozesses und zur Unterstützung bei der Umsetzung hat das BMBF eine
Beratungseinheit eingerichtet. Diese informiert und berät Fachreferate des BMBF und
Projektträger. Im Förderprojekt sind Ausgaben für
Wissenschaftskommunikation förderfähig. Auch sind Kosten für Fort- und Weiterbildungen im Bereich
Wissenschaftskommunikation förderfähig, sodass Forscherinnen und Forscher
entsprechende projektbezogene Qualifikationen erwerben können – zum
Beispiel beim NaWik.
9. Welchen Stellenwert nimmt die Wissenschaftskommunikation in Bezug
zur Zukunftsstrategie Forschung und Innovation ein?
Die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation wurde am 8. Februar 2023
vom Bundeskabinett beschlossen. Sie stellt die Basis für die Forschungs- und
Innovationsaktivitäten (FuI-Aktivitäten) der Bundesregierung dar und zielt auf
eine starke strategische Positionierung des deutschen FuI-Systems. Als FuI-
politische Dachstrategie formuliert die Zukunftsstrategie 188 Zielstellungen für
sechs Missionen. Zudem werden sechs FuI-politische Querschnittsthemen
adressiert. Ein Ziel der Zukunftsstrategie ist es, die Rahmenbedingungen für
die Beteiligung an Forschung und Innovation – und damit auch für
Wissenschaftskommunikation – in Deutschland weiter zu stärken. Deshalb greift die
Strategie die Weiterentwicklung von Wissenschaftskommunikation u. a. in der
Mission 6 „Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt stärken“
auf.
10. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind seitens des BMBF zur
Vernetzungsveranstaltung der Zukunftsstrategie Forschung und
Innovation, die am 15. Januar 2024 stattfand, erfolgt, und wenn keine erfolgt
sind, was waren hierfür die Gründe?
Bei der Vernetzungsveranstaltung handelte es sich um ein Arbeitstreffen des in
der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation agierenden
ressortübergreifenden Missionsteams und des Forums #Zukunftsstrategie. Ziel war es, den
Austausch der Akteure zu befördern und so eine gute Basis für die
Zusammenarbeit zur Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation zu
schaffen. Da es sich um eine interne Vernetzungsveranstaltung handelte, war
keine Öffentlichkeitsarbeit für die Veranstaltung vorgesehen.
11. Welche Formate der Wissenschaftskommunikation wurden zur
öffentlichen Debatte zur Zukunftsstrategie Forschung und Innovation seit
Februar 2023 etabliert, und wenn keine etabliert wurden, warum nicht?
Nach Kabinettbeschluss erfolgte im vergangenen Jahr eine Aufbauphase, die
zur Realisierung des Governanceansatzes insbesondere auf die Einrichtung der
sechs ressortübergreifenden Missionsteams sowie des Forums #
Zukunftsstrategie gerichtet war. In der laufenden Umsetzungsphase werden in
Veranstaltungen der Missionsteams und über die Kommunikation des unabhängigen Forums
#Zukunftsstrategie Formate von Wissenschaftskommunikation umgesetzt. Für
2025 ist eine Ergebniskonferenz geplant.
12. Welche Standards mit Blick auf die Wissenschaftskommunikation haben
die im Rahmen der Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und
Innovation eingesetzten Missionsteams zu erfüllen, und wenn keine
Standards erfüllt werden müssen, warum nicht?
Die zur Koordinierung der Umsetzung der Zukunftsstrategie eingerichteten
Missionsteams sind ausschließliche Arbeitseinheiten der Bundesverwaltung.
Sie betreiben keine eigenständige (Wissenschafts-)Kommunikation.
Entsprechend gelten die Kommunikationsstandards der beteiligten Ressorts.
13. Hat die Bundesregierung bereits geprüft, zusätzlich zu den bestehenden
Preisen wie „Communicator-Preis“, „Preis für
Hochschulkommunikation“ oder „KlarText-Preis“ einen darüber hinausgehenden, gut dotierten
Preis für Wissenschaftskommunikation und Wissenschaftsjournalismus
einzuführen, und wenn ja, wie lautet das Ergebnis dieser Prüfung?
14. Wenn sich die Bundesregierung auf die Einführung eines solchen Preises
geeinigt hat, nach welchen Maßstäben soll die Preisvergabe entschieden
werden?
15. Wenn sich die Bundesregierung auf die Einführung eines solchen Preises
geeinigt hat, welche Höhe soll die Dotierung des Preises betragen?
Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt die bestehenden prominenten Auszeichnungen
für herausragende Wissenschaftskommunikationspraxis in Deutschland. Mit
den preisgebenden Einrichtungen und Fördergebern ist das BMBF gut vernetzt
und unterstützt deren Engagement in der Förderung von Anerkennung und
Steigerung der Sichtbarkeit kommunizierender Forschender in der
Öffentlichkeit. Der vom BMBF im Rahmen der Wissenschaftsjahre geförderte
Hochschulwettbewerb – Zeigt Forschung! von Wissenschaft im Dialog zeichnet
kontinuierlich jedes Jahr 15 kreative Kommunikationsideen mit einem Preisgeld
von jeweils 10 000 Euro aus.
Die Einführung eines Preises für Wissenschaftskommunikation und
Wissenschaftsjournalismus ist noch in Prüfung.
16. Was konkret plant die Bundesregierung, um Preisträgerinnen und
Preisträger beispielsweise des „Communicator-Preises“, des „Preises für
Hochschulkommunikation“ oder des „KlarText-Preises“ und ihre
besonderen Leistungen für die Öffentlichkeit sichtbarer zu machen?
Die Initiatoren der genannten Preise sind in der #FactoryWisskomm vernetzt.
Alle Akteurinnen und Akteure haben die Möglichkeit, die Kanäle der #Factory-
Wisskomm zu nutzen, um auch Preise sowie Preisträgerinnen und Preisträger
sichtbar zu machen. Zu den Kanälen zählen insbesondere ein regelmäßig
erscheinender Newsletter und eine LinkedIn-Seite.
17. Wie konkret setzt sich die Bundesregierung für Mechanismen ein, mit
denen Wissenschaftskommunikation in der Leistungsbewertung von
Forschenden stärkere Anerkennung findet?
Die Zuständigkeit für Anerkennungsmechanismen insbesondere in den
Hochschulen obliegt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes den Ländern.
Das BMBF misst dem Thema eine große Bedeutung bei und wirbt daher an
verschiedenen Stellen (u. a. bei Tagungen wie der SotA23 oder ZEIT für
Hochschule) für eine stärkere Anerkennung für Wissenschaftskommunikation,
vernetzt relevante Akteure und macht Synergien sichtbar.
Darüber hinaus ist die stärkere Anerkennung für Wissenschaftskommunikation
ein zentrales Thema in der #FactoryWisskomm, dem sich in der Edition 1
(2020/21) die Arbeitsgruppe „Anerkennung und Reputation“ widmete. In der
aktuell laufenden Edition 2 befasst sich die Taskforce
„Wissenschaftskommunikation als Profilbildung von Hochschulen“ mit Anerkennung und Reputation,
sowohl auf individueller Ebene als auch im Rahmen einer institutionellen
Profilstärkung. Die Aktivitäten wirken darauf hin, dass
Wissenschaftskommunikation Teil der Leistungsbewertung an Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen wird, Anerkennungsmechanismen flächendeckend
implementiert werden und Wissenschaftskommunikation zunehmend bei
Berufungsverfahren stärker Berücksichtigung findet.
18. Wie viele Gespräche hat die Bundesregierung auf Leitungsebene
zwischen Dezember 2021 und April 2024 mit Vertretern der Länder zur
Schaffung von Weiterbildungsmöglichkeiten für
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
unter anderem zu Wissenschaftskommunikationsformaten und dem
Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen geführt?
Welche Ergebnisse wurden zwischen Bund und Ländern erzielt, und wie
sieht die weitere Implementierung von ggf. verabredeten Maßnahmen
aus?
Es fanden weder im erfragten Zeitraum noch im Zeitraum der vorher
amtierenden Bundesregierung von März 2018 bis Dezember 2021 solche Gespräche auf
Leitungsebene statt.
Das BMBF hat stattdessen auf Arbeitsebene vorbereitende Maßnahmen initiiert
und Akteure zielgerichtet vernetzt. Insbesondere die #FactoryWisskomm lädt
die Länder verstärkt zur Mitwirkung ein. Eine weitere Plattform bieten die
Bund-Länder-Treffen zur Wissenschaftskommunikation, die seit 2022 vom
BMBF ausgerichtet werden und dem Austausch und der Vernetzung dienen.
Auch wurde eine interdisziplinäre Taskforce zum Dialog zwischen
Wissenschaft und Politik gegründet, die sich insbesondere mit Politikberatung zu
wissenschaftlich-technischen Trends, der Eignung von Kommunikationsformaten
sowie Kompetenzaufbau befasst. Aus weiteren Aktivitäten des BMBF sind
bereits nach kurzer Zeit mehrere Initiativen entstanden, etwa ein Fellowship-
Programm zum Thema Wissenschaftskommunikation mit politischen
Entscheidungsmacherinnen und -machern.
19. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Dezember
2021 ergriffen, um im Falle von Bedrohungen und Anfeindungen von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Dienstvorgesetzten in
ihrer Fürsorgepflicht zu stärken?
Die Unterstützung für kommunizierende Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler, die Anfeindungen ausgesetzt sind, ist ein wichtiges Anliegen, das
auch in der #FactoryWisskomm wiederholt diskutiert wurde. Im Kontext der
#FactoryWisskomm wird nach wie vor für das Thema sensibilisiert. Der
Diskurs innerhalb der #FactoryWisskomm kann als prägend für die in der Folge
entstandenen Projekte gesehen werden. Daher begrüßt das BMBF, dass sich
aktuell verschiedene Projekte mit dieser Thematik befassen.
Hervorzuheben ist „Scicomm-Support“, die vom Bundesverband für
Hochschulkommunikation und Wissenschaft im Dialog initiierte und im Juli 2022
gegründete Anlaufstelle bei Angriffen (online und offline) auf
kommunizierende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Beide Einrichtungen finanzieren
die Anlaufstelle auch zurzeit durch kleinere Beträge, die den Bedarf allerdings
nicht decken.
In der BMBF-Förderung hat das NaWik für den Wisskomm-Campus in der
Kurseinheit Soziale Medien eine Lerneinheit und eine Handreichung zum
Umgang mit Anfeindungen in Sozialen Medien erarbeitet. Diese ist Teil des
E-Learning-Angebots des NaWik.
Das Einwirken auf Dienstvorgesetzte liegt entsprechend der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in der Zuständigkeit der Länder.
20. Wie, und in welchem Rahmen wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
konkret evaluiert?
Das E-Learning-Angebot des NaWik befindet sich derzeit in der Aufbauphase
und wird von Expertinnen und Experten im Bereich Evaluation am NaWik
umfangreich analysiert und bewertet. Der Scicomm-Support evaluiert seine
Angebote vollständig, die Bundesregierung steht dazu mit den Verantwortlichen in
regem Austausch.
21. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Fälle von Bedrohungen und Anfeindungen von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern systematischer zu dokumentieren?
22. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
die Anlaufstelle „Scicomm-Support“ zu unterstützen, zu evaluieren und
den Erfahrungsaustausch mit den Ländern zu stärken?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMBF sammelt keine Daten zu Anfeindungen von Forschenden. Die
Dokumentation der Fälle von Bedrohungen und Anfeindungen erfolgt bei
Scicomm. Die Kommunikation mit Scicomm-Support erfolgt vertraulich, zu
Dokumentationszwecken erhobene Daten unterliegen dem Datenschutz.
Anonymisierte Angaben dazu können allerdings dort erbeten werden. Außerdem ist
Scicomm-Support am KAPAZ-Projekt beteiligt, in dessen Rahmen am 16. Mai
2024 die erste repräsentative Studie zu Angriffen in der Wissenschaft in
Deutschland veröffentlicht wurde.
Derzeit fördert das BMBF die Arbeit von Scicomm-Support nicht finanziell,
kann auf Anfrage jedoch auf entsprechende Daten zugreifen, die der Evaluation
dienen können. Für den Austausch zu allen Fragen der
Wissenschaftskommunikation auf Länderebene bzw. zwischen Bund und Ländern organisiert das
BMBF seit dem Jahr 2022 regelmäßige Bund-Länder-Treffen. Die
Bundesregierung prüft, inwieweit der bundesweit wirkende Scicomm-Support
unterstützt werden kann.
23. Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer Nationalen Kontaktstelle
für erforderlich, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, warum?
24. Inwieweit prüft die Bundesregierung ggf. die Einrichtung einer
Nationalen Kontaktstelle?
25. Unter welchen Voraussetzungen wird die Einrichtung einer Nationalen
Kontaktstelle ggf. als „notwendig“ eingestuft, und sind diese
Voraussetzungen erreicht?
a) Wenn ja, wann plant die Bundesregierung, die Nationale
Kontaktstelle einzurichten?
b) Wenn nein, warum nicht?
26. Mit wie vielen Personalstellen soll die Nationale Kontaktstelle ggf.
ausgestattet werden?
27. In welchem Umfang soll die Einrichtung der Nationalen Kontaktstelle
mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt unterstützt werden?
Die Fragen 23 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich Initiativen wie Scicomm-Support.
Wissenschaft und Wissenschaftskommunikation sind elementar für eine
funktionierende Demokratie. Damit sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
sowie wissenschaftliche Einrichtungen nicht aus Angst vor Angriffen aus der
Kommunikation zurückziehen, ist es wichtig, dass sie auf allen Ebenen
Unterstützung erfahren – der Scicomm-Support und die wissenschaftlichen
Einrichtungen arbeiten dabei eng zusammen. Das BMBF geht davon aus, dass die
Akzeptanz einer Beratungsstelle aus der Wissenschaft für die Wissenschaft, wie
Scicomm-Support eine ist, höher als bei einer vom Bund neu einzurichtenden
„Nationalen Kontaktstelle“ ist. Das BMBF befürwortet daher eine nachhaltige
Implementierung und Stärkung der in Scicomm-Support gewachsenen
Strukturen. Der Scicomm-Support hat sich innerhalb kürzester Zeit zu der
bundesweiten Anlaufstelle bei Angriffen in der Wissenschaft entwickelt. Er hat
prominente Partner wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) und die
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) an seiner Seite und ein großes Netzwerk
an Unterstützern. Mit dem Scicomm-Support ist daher bereits eine bundesweite
Kontaktstelle entstanden.
Die Bundesregierung prüft, wie der bundesweit wirkende Scicomm-Support
unterstützt werden kann.
28. Was konkret hat die Bundesregierung seit Dezember 2021 unternommen,
um die Wirksamkeit und Weiterentwicklung bestehender
Wissenschaftskommunikationsformate zu verstärken bzw. voranzutreiben?
29. Welche Wissenschaftskommunikationsformate wurden in diesem
Zusammenhang seit Dezember 2021 weiter ausgebaut, und nach welchen
Maßstäben wurden diese ausgewählt (bitte nach Maßnahmen und Formaten
auflisten)?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Wissenschaftskommunikationsformate sind Gegenstand permanenter
Weiterentwicklung und Anpassung, z. B. an sich verändernde Medien oder an neue
Zielgruppen. Die Bundesregierung unterstützt solche Entwicklungsprozesse
durch verschiedene Maßnahmen.
Zu Fortschritten hinsichtlich der Professionalisierung, Qualität und Effektivität
sowie der innovativen Herangehensweise an Wissenschaftskommunikation in
Deutschland tragen beispielsweise folgende Projekte und Maßnahmen bei:
Impact Unit (Zuwendungsempfänger: Wissenschaft im Dialog, Ziel: verbesserte
Evaluationspraxis und Zielorientierung), Transfer Unit
(Zuwendungsempfänger: Wissenschaft im Dialog und Berlin-Brandenburgische Akademie der
Wissenschaften, Ziel: Verbesserung des Dialogs zwischen
Wissenschaftskommunikationsforschung und -praxis, für evidenzbasierte
Wissenschaftskommunikation), die Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben im Themenfeld
Wissenschaftskommunikation (Ziel: hochaktuelle Themen der
Wissenschaftskommunikation wie z. B. künstliche Intelligenz oder Desinformation mit
exzellenter Forschung in Deutschland adressieren, Forschungsfeld fördern und
verdichten) sowie die Integration von Wissenschaftskommunikation in die
allgemeine Förderpraxis des BMBF. Zur effektiveren Implementierung der
veränderten Praxis wurde eigens eine Beratungsunit beim DLR-Projektträger
eingerichtet.
Ziel der Bundesregierung ist, die Wirkungsorientierung in allen Bereichen zu
schärfen, ein Bewusstsein für zielgruppenspezifische Formate zu schaffen und
Wissenschaftskommunikation methodisch weiterzuentwickeln. Neben den
genannten Instrumenten zur Förderung einer verbesserten Praxis unterstützen
auch das BMBF-geförderte Onlineportal wissenschaftskommunikation.de mit
einer umfangreichen Formatdatenbank (Zuwendungsempfänger: Wissenschaft
im Dialog) sowie die jährliche Förderrichtlinie des Wissenschaftsjahres die
Weiterentwicklung und Erprobung innovativer
Wissenschaftskommunikationsformate.
30. In welcher Höhe wurden die Maßnahmen mit Mitteln aus dem
Bundeshaushalt hinterlegt (bitte nach Maßnahmen und Höhe der Haushaltsmittel
auflisten)?
Für die in den Antworten zu den Fragen 28 und 29 genannten Maßnahmen
werden Haushaltsmittel in folgender Höhe eingesetzt:
Impact Unit: Laufzeit 1. Oktober 2019 bis 31. Mai 2024
Fördersumme: 1 114 000 Euro
Transfer Unit: Laufzeit 1. März 2022 bis 28. Februar 2025
Fördersumme: 1 303 000 Euro
Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben im Themenfeld
Wissenschaftskommunikation:
Fördersumme: 7 616 000 Euro
Richtlinie zur Förderung von Projekten im Wissenschaftsjahr; Förderrichtlinie
Wissenschaftsjahr 2021 – Bioökonomie:
Fördersumme gesamt: 1 518 000 Euro.
31. Welche konkreten Lehren zieht die Bundesregierung aus den aktuellen
Zahlen des Wissenschaftsbarometers 2023 im Hinblick auf die
Weiterentwicklung der Aktivitäten im Bereich der
Wissenschaftskommunikation?
Das Vertrauen in Wissenschaft und Forschung ist konstant geblieben. 56
Prozent der Befragten geben an, dass sie Wissenschaft und Forschung eher oder
voll und ganz vertrauen. Allerdings bestehen Unterschiede zwischen den
formalen Bildungsgruppen: Nur 31 Prozent der formal niedrigen Bildungsgruppen
vertrauen noch Wissenschaft und Forschung. Auf diese Ergebnisse reagiert das
BMBF, indem insbesondere bei den Förderrichtlinien der Wissenschaftsjahre
schwerpunktmäßig Formate gefördert werden, die diese Zielgruppen
adressieren und erreichen. Ebenso beschäftigt sich eine Taskforce der #Factory
Wisskomm damit, wie Wissenschaftskommunikation diverser gedacht und
zugänglicher werden kann, wie Kommunikation mit bisher nicht erreichten Zielgruppen
gestaltet werden kann und wie praktische Ansätze längerfristig etabliert werden
können.
32. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit Dezember 2021
unternommen, um das Wissenschaftsbarometer zu einer repräsentativen
und nationalen Erhebung auszubauen?
Die Bundesregierung leistet keine finanzielle Förderung des
Wissenschaftsbarometers und nimmt daher keinen Einfluss auf dessen Gestaltung.
33. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung
noch in dieser Legislaturperiode ggf. die Förderlinie für Citizen Science
und bürgerwissenschaftliche Vorhaben wie die Plattform „Bürger
schaffen Wissen“ sowie etablierte Institutionen wie Wissenschaft im Dialog
zu stärken?
In welcher Höhe stehen hierfür in den Jahren 2024 und 2025 nach
aktuellen Regierungsplänen Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung
(bitte nach Maßnahme und Finanzvolumen auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützt Citizen Science vor allem durch
• die Förderung der erfolgreichen Plattform „mit:forschen! Gemeinsam
Wissen schaffen“ (ehemals „Bürger schaffen Wissen“; umgesetzt von
Wissenschaft im Dialog (WiD) und dem Museum für Naturkunde Berlin (MfN))
einschließlich des Forschungspreises für Citizen Science „Wissen der
Vielen“,
• den Citizen-Science-Wettbewerb „Auf die Plätze! Citizen Science in deiner
Stadt“ (WiD und MfN),
• das Projekt „DMP4CS: Entwicklung eines bedarfsgerechten, digitalen
Werkzeuges für die Erstellung von Datenmanagementplänen in Citizen
Science Projekten“ (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. und
MfN) sowie
• die zweite Förderrichtlinie zur Förderung von bürgerwissenschaftlichen
Vorhaben (Zeitraum vom Jahr 2021 bis zum Jahr 2024) einschließlich einer
begleiteten Evaluation in den Jahren 2020 bis 2025.
Hierfür sind aktuell für das Haushaltsjahr 2024 folgende Haushaltsmittel in
Kapitel/Titel 3003 541 01 „Wissenschaftskommunikation, Partizipation, Soziale
Innovationen“ eingeplant.
Das Aufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2025 ist noch nicht
abgeschlossen. Aus diesem Grund können die Zahlen für das Haushaltsjahr 2025
noch nicht genannt werden.
Maßnahme Mittelansatz im Haushaltsjahr 2024
Plattform „mit:forschen!“ (ehemals „Bürger schaffen Wissen“)
einschl. Forschungspreis „Wissen der Vielen“
550 000 Euro
Wettbewerb „Auf die Plätze!“ 502 000 Euro
Projekt „DMP4CS“ 48 000 Euro
Förderrichtlinie zur Förderung von bürgerwissenschaftlichen
Vorhaben
1 754 000 Euro
Begleitende Evaluation zu Citizen Science 124 000 Euro
34. Mit welchen konkreten Maßnahmen stärkt die Bundesregierung
Wissenschaftskommunikation in der frühkindlichen Bildung, und in welcher
Höhe sind hierfür Mittel im Bundeshaushalt eingestellt (bitte jeweils
nach Maßnahme und Finanzvolumen auflisten)?
Das BMBF hat Wissenschaftskommunikation als integralen Bestandteil in die
BMBF-Förderpraxis aufgenommen. Auf die Antwort zu Frage 8 wird insofern
verwiesen. Auch in Förderbekanntmachungen zur frühen Bildung sind die
Zuwendungsempfänger angehalten, geeignete Maßnahmen zur
Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den
Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen. Bei Verbundvorhaben sollen
die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur
Wissenschaftskommunikation entwickeln (siehe Förderbekanntmachung „Frühe Bildung in einer Digitalen
Welt“). Die hierfür eingesetzten Projektmittel sind Teil der Gesamtzuwendung.
Mit der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) werden
Brücken zwischen den Systemen Wissenschaft, Politik und Praxis gebaut. Das
im Rahmen der WiFF erstellte Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert seit
dem Jahr 2014 im Zweijahresrhythmus wesentliche Einblicke in die jeweils
aktuelle Situation des Personals, des Arbeitsmarkts und der Qualifizierung in
der Kindertagesbetreuung. Damit ergänzt es die nationale
Bildungsberichterstattung und liefert Entscheidungsträgern im Zeit- und Ländervergleich
wichtige Informationen. BMBF fördert die WiFF im Rahmen der Projektförderung.
Das aktuelle Projekt WiFF Transfer wird mit ca. 2 Mio. Euro pro Jahr
gefördert.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung im Rahmen der
Wissenschaftsjahre die Stiftung Kinder forschen mit den „MINTmachtagen“. Das Format
„MINTmachtage“ wird für das Jahr 2024 auf das Thema des
Wissenschaftsjahres – Freiheit – ausgerichtet, mit dem Ziel, Kinder aus Kitas, Horten und
Grundschulen im Alter von 3 bis 10 Jahren Freiheit und ihre Bedeutung in der
Wissenschaft über die MINT-Disziplinen zu vermitteln, ihre Neugierde zu
wecken und das forschende Lernen zu fördern. Hierfür werden passende
Themenschwerpunkte für das Printmagazin „Forscht mit!“, die Beilagen, die Website,
sowie zentrale Festakt-Veranstaltungen im Juni 2024 entwickelt. Das
Fördervolumen beträgt 150 Tausend Euro im Förderzeitraum 1. Oktober 2023 bis
30. September 2024.
Ebenso werden in der Förderrichtlinie zu den Wissenschaftsjahren Kinder ab
Kindergartenalter als Zielgruppe benannt.
35. Welche konkreten weiteren Möglichkeiten hat die Bundesregierung im
Nachgang des Wissenschaftsjahres 2022 „Nachgefragt!“ entwickelt, mit
denen Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu den aufgelegten
bürgerwissenschaftlichen Förderlinien des BMBF an der Ausrichtung der
Forschungspolitik partizipieren können?
36. Inwieweit war das BMBF in die Entwicklung dieser weiteren
Möglichkeiten involviert, und welcher konkrete Geschäftsbereich des BMBF war
involviert?
40. Was konkret unternimmt die Bundesregierung, um die Wirkungen von
Bürgerwissenschaften stärker anzuerkennen und sichtbar zu machen?
Die Fragen 35, 36 und 40 werden gemeinsam beantwortet.
Der IdeenLauf war die zentrale Mitmachaktion im Wissenschaftsjahr 2022 –
Nachgefragt! Unter dem Motto #MeineFragefürdieWissenschaft waren
Bürgerinnen und Bürger eingeladen, Fragen zu einem wissenschaftlichen Thema
direkt an die Forschung zu stellen. Die über 14 000 Fragen wurden in einem
umfassenden partizipativen Prozess gebündelt. Das Ergebnispapier enthält 59
Themencluster, um Impulse und Ideen für zukünftige Forschung und
Forschungspolitik einzubringen.
Das BMBF und die Allianz der Wissenschaftsorganisationen haben wie
zugesagt das Ergebnispapier auf Umsetzungspotenziale geprüft. Insgesamt wurden
531 Kommentierungen zu 56 der 59 Cluster eingereicht. Die Prüfung des
Ergebnispapiers macht deutlich, dass viele Themen, die die Bürgerinnen und
Bürger beschäftigen, bereits mit laufenden und geplanten Vorhaben beforscht
werden. Der Kommentierungsbericht wurde am 18. April 2024 auf der Webseite
des BMBF veröffentlicht.
Zudem nimmt die Förderrichtlinie „Gesellschaft der Innovationen – Impact
Challenge an Hochschulen – Ideenwettbewerb für Soziale Innovationen aus der
Hochschullandschaft“ Bezug auf den IdeenLauf. Ziel von „Gesellschaft der
Innovationen“ ist, das Potenzial für soziale Innovationen und
Sozialunternehmertum in der deutschen Hochschullandschaft zu heben. Die (Weiter-)Entwicklung
und praktische Erprobung sozialinnovativer Ideen von Studierenden,
Promovierenden und Nachwuchsforschenden zur Lösung drängender
gesellschaftlicher Herausforderungen orientierte sich dabei an den neun ZukunftsRäumen
des IdeenLaufs. Die ZukunftsRäume bildeten daher die thematischen
Schwerpunkte des Matchathons als Ausgangspunkt der zweiphasigen Förderung.
37. Welche der bereits aufgelegten bürgerwissenschaftlichen Förderlinien
des BMBF werden durch diese weiteren Möglichkeiten ergänzt, und aus
welchem Grund sieht die Bundesregierung bei diesen konkreten
Förderlinien Ergänzungsbedarf?
Citizen Science ist eine Form der Partizipation in der Forschung. Weitere
innovative, partizipative Formate in der Forschungspolitik wie die Mitmachaktion
„IdeenLauf“ im „Wissenschaftsjahr 2022 – Nachgefragt!“ und der „Bürgerrat
Forschung“ wurden im BMBF erprobt.
Partizipation in der Forschung und Forschungspolitik wird im BMBF
abteilungsübergreifend und bedarfsorientiert auch künftig mitgedacht.
38. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Dezember
2021 ergriffen, um bürgerwissenschaftliche Plattformen wie „Bürger
schaffen Wissen“ in die Breite zu tragen, und wie wird die Partizipation
evaluiert?
Die Plattform „mit:forschen!“ (ehemals „Bürger schaffen Wissen“) konnte
durch gezielte Netzwerkarbeit, zum Beispiel auf Veranstaltungen, in der
vergangenen Dekade ihre Reichweite beachtlich vergrößern – von zehn Projekten
im April 2014 bis heute über 270 Projekten, die sich auf der Plattform
vorstellen.
Die Förderrichtlinien zur Förderung von bürgerwissenschaftlichen Vorhaben
werden bis Frühling 2025 evaluiert. Die Partizipationsstrategie Forschung des
BMBF vom Juni 2023 sieht eine Zwischenbilanz nach drei Jahren vor. Für die
Laufzeit des Paktes für Forschung und Innovation IV in den Jahren 2021 bis
2030 (PFI IV) haben Bund und Länder „Transfer in Wirtschaft und
Gesellschaft stärken“ als eines von fünf forschungspolitischen Zielen festgelegt.
Darunter wird auch die aktive Bürgerbeteiligung gefasst. Es erfolgt ein jährlicher
Monitoring-Bericht zu den Fortschritten des PFI.
39. Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert die Bundesregierung
zielgruppenorientierte Fortbildungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche,
Forscherinnen und Forscher, Wissenschaftsmanagerinnen und
Wissenschaftsmanager zum Thema Bürgerwissenschaften?
Die Plattform „mit:forschen!“ (ehemals: „Bürger schaffen Wissen“) bietet im
Rahmen der Förderung halbjährliche Trainingsworkshops zu Themen wie
Kommunikation, Freiwilligenmanagement und Evaluation an. Zielgruppen sind
neben Forschenden, Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanagern
auch zivilgesellschaftliche Organisationen.
Auch Leitfäden können den Einsatz von Partizipation in Forschung und
Forschungspolitik erleichtern. Entsprechend der Partizipationsstrategie Forschung
werden daher sowohl Leitlinien für Partizipation in der Forschung für
Forschende (im Rahmen der Förderung der fachwissenschaftlichen
Partizipationstagung PartWiss) als auch ein Leitfaden zur Förderung von partizipativen
Forschungsprojekten für Forschungsfördernde erarbeitet.
41. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um
Bürgerwissenschaften stärker in Leitbildern und Zielvereinbarungen zu
verankern?
Das BMBF hat „Beteiligung der Gesellschaft“ in sein Leitbild aufgenommen.
Forscherinnen und Forscher und Lehrende sollen entsprechend der
Partizipationsstrategie Forschung des BMBF vom Juni 2023 und Stellungnahme der
Allianz der Wissenschaftsorganisationen zur Partizipation in der Forschung vom
November 2022 selbst über den Einsatz, die Art und die Nutzung der
Ergebnisse von Partizipation in ihrer Arbeit entscheiden.
42. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die
Transformation des Publizierens in Open-Access- und Open-Science-
Formaten abzuschließen und zum Publikationsstandard zu machen?
43. An welchen konkreten Meilensteinen orientiert sich die Bundesregierung
bezüglich der Zielvorgabe, Open Access und Open Science zum
Publikationsstandard zu machen?
44. Welche dieser konkreten Meilensteine hat die Bundesregierung bisher
erreicht?
45. Welche Meilensteine sind noch offen, und warum?
46. In welchem konkreten Zeitrahmen plant die Bundesregierung, die
Zielvorgabe, Open Access und Open Science zum Publikationsstandard zu
machen, zu erreichen?
Die Fragen 42 bis 46 werden gemeinsam beantwortet.
Der Transformationsprozess hin zu Open Access und Open Science beruht auf
einem grundlegenden Wandel der langjährig etablierten Publikationskultur der
entsprechenden wissenschaftlichen Communities. Dieser erfolgt aus der
Wissenschaft selbst heraus und wird seitens der Bundesregierung durch
entsprechende Maßnahmen flankiert.
Die Maßnahmen reichen von konkreten Förderungen, z. B. einer Kompetenz-
und Vernetzungsplattform oder der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur
(NFDI), die auch einen nationalen Beitrag zur Umsetzung der European Open
Science Cloud (EOSC) liefert, bis zur Verankerung von Open Access und eines
FAIRen Datenmanagements (also entsprechend den FAIR-Prinzipien
„Findable, Accessible, Interoperable, Re-usable“) als Standard in den
Förderbedingungen des BMBF. Ausgangspunkt für flankierende Maßnahmen war u. a. die
erfolgreiche Open Access Strategie des BMBF aus dem Jahr 2018. Deren
Grundrichtung wird nun im Sinne eines fortlaufenden agilen
Transformationsprozesses, d. h. dynamisch auf konkrete Bedarfe der Wissenschaft
fokussierend, ohne langfristige Meilensteine statisch vorzugeben, aktuell weitergeführt.
Dies erfolgt eingebettet sowohl in den europäischen als auch den föderalen
Kontext (vgl. z. B. die letztjährigen Gemeinsamen Leitlinien von Bund und
Ländern zur verstärkten Etablierung von Open Access im deutschen
Wissenschaftssystem), aber auch verstärkt unter dem Aspekt der Forschungssicherheit.
Die Bundesregierung plant auch zukünftig, die laufende Transformation mit
entsprechenden, zielgruppenspezifischen Maßnahmen zu unterstützen und ein
positives Umfeld zu schaffen, damit der Kulturwandel in der Wissenschaft hin
zu Open Access und Open Science gelingt.
47. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Errichtung einer Stiftung zur
Unterstützung eines unabhängigen Wissenschaftsjournalismus
vorzunehmen, wenn ja, warum, und wie sieht der Zeitplan aus, und wenn nein,
warum nicht?
49. Welche Pläne bestehen vonseiten der Bundesregierung hinsichtlich der
konkreten Ausgestaltung einer solchen Stiftung zur Unterstützung des
unabhängigen Wissenschaftsjournalismus?
50. Wie soll die Stiftung zur Unterstützung eines unabhängigen
Wissenschaftsjournalismus finanziert werden, und meldet die Bundesregierung
hierfür Mittel im Bundeshaushalt 2025 an?
a) Wenn ja, in welcher Höhe sind Mittel dafür geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?
51. Nach welchen Maßstäben sollen unterstützungsfähige journalistische
Medien und Beiträge ausgewählt werden?
52. Von welchen Personen sollen unterstützungsfähige journalistische
Medien und Beiträge ausgewählt werden?
53. Wie konkret soll sichergestellt werden, dass durch eine neue Stiftung
unabhängige und staatsferne Strukturen unterstützt werden?
54. Wie konkret soll im Falle einer Unterstützung durch die neue Stiftung die
weitergehende Unabhängigkeit der geförderten Medien sichergestellt
werden?
Die Fragen 47 und 49 bis 54 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesrechnungshof (BRH) sieht die Errichtung neuer Bundesstiftungen
grundsätzlich äußerst kritisch, u. a. wegen der hohen Verwaltungskosten (siehe
Bericht nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), „Stiftung als
Instrumente des Bundeshandels“ vom 14. Januar 2022). Es wird unter anderem
hervorgehoben, dass nach § 7 Absatz 2 Satz 1 BHO eine angemessene
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen ist. Diese muss belegen, dass die
Aufgabe in einer privatrechtlichen Stiftung wirtschaftlicher als in einer anderen
Organisationsform erledigt werden kann. Neben dem BRH stellt auch der
Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hohe Anforderungen
an Gründungen von Stiftungen durch den Bund (siehe den entsprechenden
Beschluss vom 13. Mai 2022). Zudem ist eine entscheidende Voraussetzung für
jegliche Form der Journalismus-Förderung, die Unabhängigkeit zu
gewährleisten und die Staatsferne sicherzustellen.
Daher prüft die Bundesregierung derzeit auch alternative geeignete und
wirtschaftlichere Formen zur Unterstützung eines unabhängigen
Wissenschaftsjournalismus.
48. Wie viele Gespräche hatte die Bundesministerin für Bildung und
Forschung Bettina Stark-Watzinger in den letzten zwei Jahren zur
Errichtung einer etwaigen Stiftung zur Unterstützung eines unabhängigen
Wissenschaftsjournalismus, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger hat
zwei Hintergrundgespräche mit der Wissenschaftspressekonferenz e. V. geführt.
Diese Gespräche dienten vor allem dem offenen Austausch.
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