Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/11399 –
Umsetzung inklusiver Bildung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Februar 2009 ratifizierten der Deutsche Bundestag und Bundesrat die UN-
Behindertenrechtskonvention und verpflichteten sich damit auch zur
Umsetzung inklusiver Bildung auf allen Ebenen. Wenngleich die Bildungshoheit in
Deutschland bei den Ländern und die Schulträgerschaft bei den Kommunen
liegt, obliegt dem Bund die Steuerung des Umsetzungsprozesses der
Konvention. Der Bund hat ferner Maßnahmen für eine stetige Verbesserung der
Qualität und der Rahmenbedingungen inklusiver Bildungsangebote zu ergreifen,
soweit dies im Rahmen der Kompetenzen des Bundes möglich ist.
Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021 kündigten die regierungstragenden
Parteien noch unterschiedliche Maßnahmen zur Stärkung der inklusiven
Bildung an. So forderten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Wahlprogramm
„sozial diverse und inklusive Schulen, in denen junge Menschen so lange wie
möglich gemeinsam lernen“ (cms.gruene.de/uploads/assets/Wahlprogramm-D
IE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdf; S. 141). Hierfür
brauche es zeitgemäße Raumkonzepte für inklusive Lernformen. Die SPD
kündigte „Lehr- und Lernmaterialien für inklusive, ganzheitliche Bildung“ an (www.
spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Programm/SPD-Zukunftsprogram
m.pdf; S. 13). Und die FDP setzte unter anderem durch den Einsatz von
Learning Analytics auf eine stärkere Individualisierung im Bildungssystem und
bedarfsorientierte Lernangebote (
www.fdp.de/sites/default/files/2021-06/FDP_P
rogramm_Bundestagswahl2021_1.pdf; S. 16). Im Koalitionsvertrag der
aktuellen Bundesregierung spielt die Stärkung inklusiver Bildung nach Auffassung
der Fragesteller jedoch eine sehr untergeordnete Rolle. Die angekündigten
Maßnahmen bleiben allgemein und beziehen sich insgesamt auf den
Themenkomplex der Inklusion in Deutschland. Vorhaben mit einem expliziten Fokus
auf die inklusive Bildung lassen sich im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nicht finden.
Die Länder haben in den vergangenen Jahren nach Auffassung der
Fragesteller erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Recht auf inklusive
Bildung an Schulen schrittweise umzusetzen. Es stellen sich konkrete Fragen, mit
welchen Maßnahmen die Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Bettina Stark-Watzinger, die Einhaltung sowie eine sinnvolle Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der inklusiven Bildung
sicherstellen will.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11577
20. Wahlperiode 29.05.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 29. Mai 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Oktober 2023 adressierten 140 Vertreter aus Zivilgesellschaft,
Wissenschaft und Bildungspraxis einen offenen Brief an den Bundesminister für
Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und Bundesbildungsministerin Bettina
Stark-Watzinger. In diesem Schreiben appellieren die Organisationen an die
Bundesregierung, Verantwortung für die schulische Inklusion zu übernehmen
(
www.mittendrin-koeln.de/fileadmin/user_upload/03_Aktuell/2023/231010_O
ffener_Brief.pdf).
1. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Thema „inklusive
Bildung“ ein?
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in ihrer
Amtszeit geplant, um die inklusive Bildung zu stärken?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Inklusive Bildung heißt, allen Menschen unabhängig von Lern- und
Leistungsvoraussetzungen beste Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen. Sie
bildet die Grundlage für persönliche Entwicklung, soziale Teilhabe und einen
gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsleben. Die Bundesregierung misst
inklusiver Bildung ohne Diskriminierung in diesem Sinne eine hohe Bedeutung
zu.
Mit der Ratifizierung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen (UN-
Behindertenrechtskonvention) im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, inklusive Bildung
umsetzen. Die Umsetzung erfolgt entsprechend der föderalen Kompetenzordnung des
Grundgesetzes in den Ländern. Die Bundesregierung unterstützt die für
Bildung zuständigen Länder u. a. durch Forschungsförderung im Schwerpunkt
Inklusive Bildung.
Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag für die 20.
Legislaturperiode das Ziel gesetzt, allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste
Bildungschancen zu bieten, Teilhabe und Aufstieg zu ermöglichen und durch
inklusive Bildung zu sichern. Im Bereich der inklusiven Bildung hat sie
insbesondere folgende Maßnahmen auf den Weg gebracht:
Mit dem Programm „Bildungskommunen“ des Europäischen Sozialfonds Plus
(ESF Plus) fördert die Bundesregierung den Auf- und Ausbau eines
datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements und innovativer kommunaler
Bildungslandschaften. Antragstellende Kommunen können dabei eigene
thematische Schwerpunkte auswählen, darunter auch die inklusive Bildung.
Im Bereich der beruflichen Bildung beginnt ab August 2024 die Entwicklung
einer Musterausbildungsregelung „Fachpraktiker/-in für Kreislauf- und
Abfallwirtschaft“.
Zudem wird die Datengrundlage zu beeinträchtigten Studierenden und auch
Promovierenden kontinuierlich fortgeschrieben, um alle handelnden
Akteurinnen und Akteure mit möglichst umfassenden und aktuellen Informationen
auszustatten.
Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben werden verschiedene Projekte
gefördert. Zu diesen zählt KI-Kompass Inklusiv. Das Projekt läuft seit Herbst
2022. Es sammelt und testet Assistenzsysteme, die KI-basierte Hilfen für
Menschen mit Behinderungen auf dem Weg in die Arbeitswelt bieten. Durchgeführt
wird das Projekt u. a. in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wie
Berufsbildungswerken.
3. Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung inklusiver Bildung wurden
von der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits umgesetzt?
Kindertageseinrichtungen sind ein idealer Ort, um inklusive Bildung zu
verwirklichen, denn sie werden von fast allen Kindern über drei Jahren besucht.
Um jedes Kind einbeziehen zu können, müssen frühpädagogische Fachkräfte
fähig sein, beispielsweise sprachliche Auffälligkeiten einzuordnen sowie
entsprechende Bildungsangebote zu entwerfen. Das verlangt umfassende
interdisziplinäre Kompetenzen und stellt sie unter Umständen vor große
Herausforderungen.
Deshalb fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
kontinuierlich die mit der Robert Bosch Stiftung beim Deutschen Jugendinstitut
initiierte „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (WiFF).
Über das seit dem Jahr 2022 etablierte ESF-Plus-Programm
„Bildungskommunen“ werden mittlerweile bundesweit sieben Landkreise und Städte gefördert,
die in ihrer kommunalen Bildungslandschaft einen expliziten Schwerpunkt auf
die inklusive Bildung legen. Für diese Vorhaben wurden insgesamt ESF-Plus-
Mittel in Höhe von rund 4 Mio. Euro bewilligt.
Im Bereich der beruflichen Bildung wurde eine Musterausbildungsregelung
„Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen“
geschaffen. Weiter wurde durch ein aus Mitteln des Ausgleichsfonds für
überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
gefördertes Projekt der zertifizierte Bildungsgang „Büropraktiker/-in Leichte
Sprache“ entwickelt. Zudem wurde das Projekt „Gute Bildungspraxis:
Handlungsempfehlungen zur methodischen Gestaltung Beruflicher Bildung in
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) – Ein anwendungsorientiertes
Forschungsprojekt“ (GuBiP) abgeschlossen.
Die Datengrundlage zu beeinträchtigten Studierenden wurde kontinuierlich
verbessert durch die bundesweite Befragung von Studierenden und die zum dritten
Mal erfolgte Veröffentlichung der Studie „best3 – Studieren mit einer
gesundheitlichen Beeinträchtigung“ im Dezember 2023. Die kontinuierliche
Befragung von Promovierenden und Promovierten als Grundlage des
Bundesberichtes zum wissenschaftlichen Nachwuchs wird seit dem Jahr 2023 nun erweitert
um die Erhebung zusätzlicher Merkmale von Beeinträchtigung. Ergänzend
werden einzelne Forschungsvorhaben etwa zu Studienerfolg bei Krankheit und
Behinderung durch Nachteilsausgleich, Beratung, Gesundheitsförderung und
Inklusion gefördert. Zur konkreten Unterstützung für Beratende in Hochschulen
und Studierendenwerken vor Ort wurde die Informations- und Beratungsstelle
Studium und Behinderung beim Deutschen Studierendenwerk als bundesweites
Kompetenzzentrum mit Informations-, Beratungs- und
Weiterbildungsangeboten evaluiert. Die Förderung wird aufgrund des positiven
Evaluationsergebnisses seit dem Jahr 2024 um weitere vier Jahre fortgesetzt.
Beendet wurde das aus Mitteln des Ausgleichsfonds für überregionale
Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben geförderte
Projekt KI.ASSIST, das den Vorgänger von KI-Kompass Inklusiv darstellt. Es
sollte einen Überblick über vorhandene KI-gestützte Assistenzsysteme für
Menschen mit Behinderungen schaffen.
In diesem Jahr endet zudem das Förderprogramm „Inklusionsstrukturen bei
Kammern stärken – InKas“. Seit dem Jahr 2022 finanziert es in
Handwerkskammern die Entwicklung und Durchführung von Schulungen zum Einsatz von
Nachteilsausgleichen. Außerdem fördert es den Erwerb der
„Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder“ (ReZA)
durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater, die dadurch ihre
Beratungskompetenz für Betriebe erweitern sollen, welche schwerbehinderte
Menschen ausbilden.
4. Welche konkreten Schritte zur Stärkung inklusiver Bildung befinden sich
in der Umsetzung, und wie gestalten sich der weitere
Umsetzungszeitplan sowie die Finanzierung?
Die Bundesregierung setzt die Förderung von Forschung zu inklusiver Bildung
u. a. mit der Förderrichtlinie Förderbezogene Diagnostik in der inklusiven
Bildung (Laufzeit vom Jahr 2021 bis zum Jahr 2026, Gesamtfördervolumen
22,6 Mio. Euro) und mit der zweiten Förderphase der Längsschnittstudie
„Inklusive Bildung in der Sekundarstufe I“ (Laufzeit vom Jahr 2021 bis zum Jahr
2025, Fördervolumen 7 Mio. Euro) fort.
Zudem unterstützt die Bundesregierung mit dem Zweiten Gesetz zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der
Kindertagespflege (KiTa-Qualitätsgesetz – KiQuTG) die Länder in den Jahren 2023 und
2024 mit rund 4 Mrd. Euro bei der Stärkung der Qualität der
Kindertagesbetreuung und benennt dabei verschiedene Handlungsfelder, innerhalb derer
Maßnahmen gefördert werden können, so z. B. die Schaffung eines
bedarfsgerechten Bildungs‑, Erziehungs- und Betreuungsangebots, welches insbesondere die
Ermöglichung einer inklusiven Förderung aller Kinder sowie die
bedarfsgerechte Ausweitung der Öffnungszeiten umfasst (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
KiQuTG). Über den Mitteleinsatz entscheiden die Länder eigenständig. Im
Rahmen des vorgenannten Handlungsfeldes werden z. B. Maßnahmen zur
Umsetzung des im Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von
Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetzes – BTHG) formulierten
rechtlichen Anspruchs von Eltern auf ein niedrigschwelliges Beratungsangebot
oder auch die Beratung von pädagogischen Fachkräften und
Kindertagespflegepersonen, um konkret vermutete Entwicklungsrisiken von Kindern abzuklären
und die Möglichkeiten des Zugangs zur Frühförderung zu verbessern,
gefördert. Auch werden Maßnahmen zur Gewährleistung eines auskömmlichen und
bedarfsgerechten Angebots an Plätzen in heilpädagogischen Gruppen für
Kinder mit schwerstmehrfacher und komplexer Behinderung gefördert.
Ganztägige Angebote für Kinder im Grundschulalter ermöglichen die
Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf insbesondere für Mütter. Sie tragen zudem zur Fachkräftesicherung von
heute und morgen bei. Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern
im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wird ab dem
Schuljahr 2026/2027 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für
Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt.
Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in
Höhe von 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die kommunale
Bildungsinfrastruktur. Die Mittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau können bis
zum Jahr 2027 für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich
des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken –, die Sanierung einschließlich
der energetischen Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote verwendet werden. Die Länder können eigene regionale
oder fachliche Schwerpunkte für den quantitativen und/oder qualitativen
Ausbau setzen. Dies beinhaltet ebenfalls die Möglichkeit, Maßnahmen der
inklusiven Bildung zu priorisieren.
Für weitere Maßnahmen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3
verwiesen.
5. Inwieweit befindet sich die Bundesregierung mit den Ländern und der
Kultusministerkonferenz im Austausch zu Maßnahmen zur Stärkung
inklusiver Bildung?
Die Umsetzung inklusiver Bildung fällt in die Zuständigkeit der Länder, die
eigenverantwortlich entsprechende Maßnahmen umsetzen. Die
Bundesregierung unterstützt die Länder u. a. durch Forschungsförderung in diesem Bereich.
Zudem ist die Bundesregierung – vertreten durch das BMBF gemeinsam mit
dem Land Hessen in Vertretung der Länder – Mitglied in der European Agency
for Special Needs and Inclusive Education. Zudem gibt es einen regelmäßigen
Austausch auf Arbeitsebene.
6. Wie bewertet die Bundesregierung den bürokratischen Mehraufwand für
Länder, Kommunen und Schulen bei der Umsetzung des Rechts auf
inklusive Bildung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine spezifischen Kenntnisse seitens der
zuständigen Länder vor.
7. Welchen Stellenwert hat die inklusive Bildung nach Kenntnis der
Bundesregierung in den im Jahr 2023 geschaffenen „Kompetenzzentren für
digitales und digital gestütztes Unterrichten“, und welche konkreten
Maßnahmen der inklusiven Bildung werden durch diese
Kompetenzzentren gefördert?
Mit den „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in
Schule und Weiterbildung“ stärkt die Bundesregierung in Kooperation mit den
Ländern die Qualitätsentwicklung der Fortbildungslandschaft für Lehrkräfte
durch entsprechende Forschung und Entwicklung. Der Fokus liegt auf dem
Bereich des digitalen Lehrens und Lernens. Das Thema Inklusion wird in der
Projektförderung als Querschnittsthema aufgegriffen.
8. Welche Relevanz wird die inklusive Bildung nach Vorstellung der
Bundesregierung im Startchancen-Programm haben, und welche konkreten
Maßnahmen der inklusiven Bildung sollen durch das Startchancen-
Programm gefördert werden?
Mit dem Startchancen-Programm investieren Bund und Länder gemeinsam in
eine leistungsförderliche sowie diversitäts- und ungleichheitssensible Schul-
und Unterrichtsentwicklung. In den Vereinbarungstexten zum Startchancen-
Programm sind daher auch Anker für die inklusive Bildung gesetzt. Das
„Investitionsprogramm Startchancen“ (Programmsäule I) beispielsweise zielt auf
Beiträge zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten. Die in der
„Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes
an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Umsetzung der Säule I
des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen)“
vorgesehenen Fördergegenstände umfassen unter anderem Maßnahmen zur Schaffung
von Räumlichkeiten für inklusives Lernen. An Schulen, die einen Fokus auf
Inklusion legen, können entsprechend barrierefreie Umbauten gefördert
werden.
9. Welche konkreten Initiativen der Bundesregierung gibt es, die mittels
digitaler Medien die Inklusion in der Bildung stärken und verbessern
sollen?
10. Welche spezifischen Maßnahmen wurden von der Bundesregierung seit
Beginn der Legislaturperiode ergriffen, um die digitale Teilhabe von
Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zu verbessern, und
welche sind weiterhin vorgesehen?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Förderrichtlinie zur Innovationsfolgenabschätzung „INSIGHT
– Interdisziplinäre Perspektiven des gesellschaftlichen und technologischen
Wandels“ förderte das BMBF das Projekt „Zukunft digitaler Teilhabe von
Menschen mit Behinderung – Chancen, Risiken und Lösungsmöglichkeiten
(digitale TeilhaBe)“ (Laufzeit vom Jahr 2021 bis zum Jahr 2024). In diesem Projekt
wurden unter anderem ein Leitfaden für die Praxis entwickelt, der Menschen
mit Behinderungen sowie Anbietern digitaler Bildungsangebote (etwa in der
Rehabilitation) hilft, kurzfristige Verbesserung herbeizuführen, sowie auch
Handlungsfelder für die politische Ebene und strukturelle Lösungsansätze
aufgezeigt.
Auch die im Sommer 2022 veröffentlichte Open-Educational-Resources-
Strategie (OER-Strategie) zur Förderung offener Bildungsmedien zielt darauf ab, den
Wandel hin zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung auch im Sinne der
Inklusion voranzubringen. Das Nutzen von offenen Lehr- und Lernmaterialien
legt die Grundlage für eine neue Kultur, die neben dem Teilen auch das
Einbeziehen fördern will. Zugänge können durch digitale Instrumente immer
individueller und damit auch immer inklusiver werden. Um dieses Ziel in der
Entwicklung von OER zu befördern, verfolgt die OER-Strategie der
Bundesregierung auch die „Accessibility“ von OER. Die spezifischen Maßnahmen hängen
von den Schwerpunkten der einzelnen Förderbekanntmachungen ab.
11. Welchen Stellenwert wird die inklusive Bildung nach Vorstellung der
Bundesregierung im geplanten Digitalpakt 2.0 haben, und welche
konkreten Maßnahmen der inklusiven Bildung sollen durch einen
Digitalpakt 2.0 gefördert werden?
Die Beratungen zum Digitalpakt 2.0 dauern derzeit an.
12. Welche Förderrichtlinien zur inklusiven Bildung wurden in dieser
Legislaturperiode neu geschaffen, und welche Schwerpunkte werden
diesbezüglich gesetzt (bitte nach Titel der Förderrichtlinie, Startdatum, seit
2022 abgeflossenen und für die Jahre ab 2024 vorgesehenen Fördermittel
aufschlüsseln)?
In dieser Legislaturperiode wurden bislang keine entsprechenden
Förderrichtlinien erlassen. Weitere Schritte sind jedoch in Vorbereitung. Die
Bundesregierung setzt zudem ihre Forschungsförderung fort. Dies u. a. mit der
Forschungsförderung zur „Förderbezogenen Diagnostik in der inklusiven Bildung“
(Laufzeit vom Jahr 2021 bis zum Jahr 2026, Fördervolumen 22,6 Mio. Euro) sowie
mit der zweiten Förderphase der Längsschnittstudie „Inklusive Bildung in der
Sekundarstufe I“ (Laufzeit vom Jahr 2021 bis zum Jahr 2025, Fördervolumen
7 Mio. Euro).
13. Welche finanziellen und beratenden Unterstützungen bietet die
Bundesregierung den Ländern und Kommunen an, um die Barrierefreiheit in
Schulen umzusetzen, und inwieweit wird in diesem Rahmen die
Expertise der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und der Überwachungsstelle des
Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik genutzt?
Die Umsetzung von Barrierefreiheit in Schulen fällt in die Zuständigkeit der
Länder.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sowie die Überwachungsstelle des
Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik sind zuständig für Träger
öffentlicher Gewalt des Bundes. Auf Ebene der Länder gibt es ebenfalls
Fachstellen für Barrierefreiheit (nicht in allen Ländern) und Überwachungsstellen
für Barrierefreiheit von Informationstechnik (in allen Ländern). Die
Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die Überwachungsstelle des Bundes für
Barrierefreiheit von Informationstechnik sind in regelmäßigem Austausch zu
fachlichen, rechtlichen und technischen Fragen mit den jeweiligen Landesstellen.
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von
Informationstechnik arbeitet mit Vertreterinnen und Vertretern der Überwachungsstellen der
Länder auch im Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik zusammen und
erarbeitet dort unter anderem Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der
Barrierefreiheit von Informationstechnik.
14. Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für die im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigte Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes auch im Sinne
des Rechts auf barrierefreie inklusive Bildung an?
Das überarbeitete Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) soll noch in dieser
Legislaturperiode verabschiedet werden. Im Rahmen der Überarbeitung soll das bereits
im BGG verankerte Benachteiligungsverbot auf private Anbieterinnen und
Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Hiervon könnten
auch private Bildungseinrichtungen erfasst sein. Damit wird das Recht auf
barrierefreie inklusive Bildung gestärkt.
15. Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für die im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigte Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auch im
Sinne des Rechts auf inklusive Bildung an?
Bislang gibt es hierzu keinen Zeitplan.
16. Welche Maßnahmen fördert das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF), damit sich Lehrkräfte und Sozialarbeiter im Bereich
inklusiver Bildung fortbilden können?
Für Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals an
Schulen sind ausschließlich die Länder zuständig.
17. Hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger auf den offenen
Brief „#InklusiveBildungJetzt!“ vom 10. Oktober 2023 reagiert, wenn ja,
in welcher Form wurde auf den offenen Brief reagiert, und wenn nein,
warum nicht?
Das BMBF hat den offenen Brief „#InklusiveBildungJetzt!“ am 10. Oktober
2023 persönlich entgegengenommen. Verschiedene Nachfragen, welche im
Anschluss zum offenen Brief beim BMBF und beim Bundesministerium für
Arbeit und Soziales eingegangen sind, wurden gemeinsam beantwortet. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 113
des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU) auf Bundestagsdrucksache
20/10170 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 120 der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
auf Bundestagsdrucksache 20/9592 verwiesen.
18. Hat bzw. haben sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger
oder Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit
Vertretern des Zusammenschlusses „#InklusiveBildungJetzt!“ seit dem
10. Oktober 2023 ausgetauscht, wenn ja, wann, und mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht kontinuierlich mit den Ländern und Verbänden im
Austausch dazu, wie die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in allen
Bereichen besser gefördert und verwirklicht werden können, um den
vielfältigen und komplexen Herausforderungen im Zusammenhang mit Inklusion und
inklusiver Bildung in Deutschland zu begegnen.
19. Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Konzeptionen
zur Umsetzung des inklusiven Unterrichts nach § 9 Absatz 1 Nummer 7
des Auslandsschulgesetzes in den Deutschen Auslandsschulen (DAS)
umgesetzt, und wie hoch ist in den DAS der Anteil von Menschen mit
Behinderungen?
Alle Deutschen Auslandsschulen (DAS) sind grundsätzlich aufgefordert,
fortwährend einen Beitrag zur Entwicklung einer gemeinsamen Beschulung von
Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zu leisten.
Der Bundesregierung liegen keine statistisch validen Daten zur Höhe des
Anteils von Menschen mit Behinderungen an den DAS vor.
20. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Deutschen
Auslandsschulen unterstützt, um diese zu inklusiven Schulen zu entwickeln?
Die Bundesregierung stellt den DAS fortwährend im Rahmen der finanziellen
Förderung gemäß Auslandsschulgesetz als finanzielle Ressource eine
Pauschale für inklusiven Unterricht in Höhe von 0,5 Prozent der anrechenbaren
Wochenstunden pro Jahr zur Verfügung.
Konkrete Maßnahmen (auch digitale) der Schulen, insbesondere die
Gewährung von Nachteilsausgleichen, basieren auf den Hinweisen zur Inklusion an
Deutschen Auslandsschulen (Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses für
schulische Arbeit im Ausland vom 11./12. Dezember 2014 i. d. F. vom 12.
Dezember 2018) sowie den Grundsätzen zur zieldifferenten inklusiven
Beschulung an deutschen Schulen im Ausland (Beschluss des Bund-Länder-
Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland vom 20./21. September 2017).
Die Bundesregierung berücksichtigt zudem inklusive Erfordernisse bei der
Begleitung und Förderung baulicher Maßnahmen der Schulen.
21. Welche Mittel nutzt die Bundesregierung und welche konkreten
Maßnahmen ergreift sie, um zu erreichen, dass die Länder in ihrer Schulpolitik
inklusive Bildung ausbauen können?
Die Zuständigkeit für die Umsetzung inklusiver Bildung an Schulen liegt bei
den Ländern. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung entsprechender
Ressourcen und Maßnahmen.
Zur Umsetzung des Startchancen-Programms umfassen die in der
„Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die
Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Umsetzung der Säule I des
Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchanchen)“ vorgesehenen
Fördergegenstände unter anderem Maßnahmen zur Schaffung von
Räumlichkeiten für inklusives Lernen. Überdies wird in diesem Zusammenhang auf die
Antwort zu Frage 8 und die Ausführungen zur Unterstützung des
Ganztagsausbaus in der Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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