Deutscher Bundestag Drucksache 20/11763
20. Wahlperiode 10.06.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/11457 –
Mögliche Risiken für die digitale Souveränität, IT-Sicherheit und
Grundversorgung durch die Übernahme von VMware durch Broadcom
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Virtualisierung ist ein übliches Verfahren zur Emulation von IT-Ressourcen,
die dadurch flexibler genutzt und aufgeteilt werden können. Produkte des US-
Unternehmens VMware dominieren den Markt für die Virtualisierung von
Servern und Rechenzentren. Bei Cloud-Virtualisierung lag der Marktanteil
2023 bei mindestens 45 Prozent (cispe.cloud/broadcoms-brutal-contract-termi
nation-and-imposition-of-prohibitive-new-licensing-terms-will-decimate-euro
pes-cloud-infrastructure/). Die Abhängigkeit von VMware-Produkten für IT-
Dienste bei Unternehmen, der öffentlichen Hand, einschließlich
Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der Daseinsvorsorge, ist sehr hoch.
Im Zeitraum von Mai 2022 bis Dezember 2023 wurde VMware durch den
US-Konzern Broadcom für 61 Mrd. US-Dollar vollständig übernommen
(
www.heise.de/news/Broadcom-uebernimmt-VMware-fuer-rund-61-Millarde
n-US-Dollar-7123532.html). Broadcom ist vor allem ein Chiphersteller, der
jedoch auch durch Übernahmen großer IT-Unternehmen bekannt wurde. Die
enormen Kosten für die Übernahmen sollten dabei durch eine gezielte
Ausnutzung der Kundenbindung (Lock-in-Effekt) überkompensiert werden, indem
den Kunden hohe Preise aufgezwungen wurden, ehe sie auf Alternativen
umsteigen konnten. Der „Behördenspiegel“ beschreibt die Strategie von
Broadcom exemplarisch an der Übernahme von CA Technologies im Jahr 2018 und
Symantec im Jahr 2019 als Beispiele dafür, „wie man mit einer nicht an
Technologie orientierten Strategie Gewinn maximiert“ (Behördenspiegel,
Printausgabe vom Februar 2024, S. 20). Dabei kam es zu umfangreichem
Personalabbau, Innovationsrückgang, vernachlässigtem Support und Preiserhöhungen für
die stark zurückgehende Anzahl der Kunden (
www.computerwoche.de/a/
wirdbroadcom-die-vmware-kunden-melken,3553471). Daraus ergibt sich nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass Produkte der von
Broadcom gekauften IT-Unternehmen einem besonderen Risiko für die
Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit sowie besonderen Risiken für die digitale
Souveränität des Kunden unterliegen. Dennoch schrieb das Beschaffungsamt des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat noch im August 2023 zwei
Rahmenverträge „VMWare für Bundesbehörden“ über 300 Mio. Euro mit einer
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 7. Juni 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Laufzeit von zwei Jahren aus (
www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?2&
id=533958;
www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?1&id=533966).
Ab Januar 2024 wurde den Kunden von VMware vonseiten des Unternehmens
mitgeteilt, dass sämtliche bestehenden Lizenzverträge kurzfristig (einseitig)
gekündigt werden. Das breite Portfolio wurde im Wesentlichen auf zwei
Pakete eingedampft, die nur noch zur Miete (also nicht „on-premise“) bezogen
werden können. Noch am 12. März 2024 antwortete die Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 39 der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf
Bundestagsdrucksache 20/10665, zur Kündigung bestehender Lizenzverträge zu
VMware lägen ihr keine Informationen vor (mdb.anke.domscheit-berg.de/202
4/03/meine-schriftliche-frage-zu-lizenzvertraegen-des-bundes-mit-vmware/).
Die Vereinigung von Cloud-Serviceprovidern CISPE gab in einer
Pressemitteilung vom 19. März 2024 an, dass die Vertragskündigungen mit einer Frist
von nur wenigen Wochen mitgeteilt wurden, und dass durch die neuen
Verträge bei den Kunden mit einer Steigerung der Lizenzkosten um das bis zu
Zwölffache gerechnet werden muss und für den privaten und öffentlichen
Sektor einschließlich Krankenhäusern essenzielle Cloud-Services offline gehen
könnten (cispe.cloud/broadcoms-brutal-contract-termination-and-imposition-o
f-prohibitive-new-licensing-terms-will-decimate-europes-cloud-infrastruct
ure/). In diesem Kontext folgte ein Brief von IT-Anwendervereinigungen
mehrerer Mitgliedstaaten an Margrethe Vestager, Thierry Breton und Ursula von
der Leyen. Am 15. April 2024 wurde bekannt, dass die Wettbewerbsaufsicht
der Europäischen Union (EU) Kontakt mit Broadcom bezüglich der
umgestellten Geschäftspraxis von VMware aufgenommen habe (
www.reuters.com/t
echnology/broadcom-questioned-by-eu-over-vmware-licensing-changes-2024-
04-15/).
Es besteht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine große
Wahrscheinlichkeit für erhebliche finanzielle Risiken für den Bund durch
diese Unternehmensübernahme und damit verbundene geänderte
Lizenzbedingungen sowie außerdem weitere Risiken für die Sicherstellung des IT-
Betriebes, die digitale Souveränität und die IT-Sicherheit. Vor diesem Hintergrund
stellen sich Fragen dazu, wie die Bundesregierung diese Risiken selbst
bewertet und welche Maßnahmen sie vorsieht, um ihnen zu begegnen und künftige
vergleichbare Risiken zu verringern.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusatzbelastungen deutscher
Unternehmen und der öffentlichen Hand durch die im Zusammenhang mit
der Übernahme von VMware steigenden Lizenzkosten sowie durch
höhere Risiken für die Zuverlässigkeit und Sicherheit VMware-abhängiger
Anwendungen und Infrastrukturen, insbesondere für Bedarfe der
Daseinsvorsorge?
Die Zusatzbelastungen deutscher Unternehmen und der öffentlichen Hand
durch die im Zusammenhang mit der Übernahme von VMware steigenden
Lizenzkosten sind aktuell unklar.
Auf Grundlage der vorhandenen Informationen geht die Bundesregierung
jedoch von einer Steigerung der Lizenzkosten aus. Mit Blick auf die
Zuverlässigkeit und die Sicherheit der VMware-Produkte erwartet die Bundesregierung
jedoch auch nach der Übernahme durch die Firma Broadcom einen transparenten
und vertrauensfördernden Umgang mit Risiken.
2. Hat die Bundesregierung wettbewerbsrechtliche Untersuchungen oder
andere Untersuchungen auf mögliche Rechtsverstöße im Zusammenhang
mit der Übernahme von VMware durch Broadcom angestoßen, und
welche, gegebenenfalls auch vorläufige Einschätzung zu möglichen
Rechtsverstößen hat dazu das Bundeskartellamt oder haben andere
Einrichtungen des Bundes (bitte auch bei noch laufenden Untersuchungen
die untersuchten möglichen Rechtsverstöße benennen sowie die
einseitige Veränderung von Kündigungsfristen, verfallende Gutscheine („PSO-
Credits“), gestoppte Wartungsverträge ohne Entschädigungsleistung und
Zwang zum Umstieg von on-premise auf Cloud-Lösung sowie von
Einzel-Lizenz zu Bündel-Lizenz berücksichtigen, und ob Broadcom die
marktdominierende Stellung von VMware in bestimmten Bereichen des
Virtualisierungsmarktes unzulässig ausgenutzt hat, zum Nachteil der
Kunden)?
Das Bundeskartellamt sowie die Europäische Kommission sind als
Kartellbehörden unabhängig. Die Bundesregierung ist gegenüber diesen Behörden nicht
weisungsbefugt und hat daher keinen Einfluss auf das Aufgreifermessen oder
die konkreten Entscheidungen der Kartellbehörden, welche allein auf
Grundlage des Wettbewerbsrechts getroffen werden.
Die Übernahme von VMware durch Broadcom wurde von der zuständigen
Europäischen Kommission (EU-Kommission) auf Grundlage der
Fusionskontrollvorschriften geprüft und unter Auflagen genehmigt. Die Untersuchung der
Kommission ergab, dass die ursprünglich angemeldete Fusion den Wettbewerb
auf dem weltweiten Markt für Fibre Channel Host-Bus Adapter (FC-HBA)
beeinträchtigen würde. Diese Bedenken wurden durch Verpflichtungen seitens
Broadcom bzgl. Zugang für Wettbewerber und Interoperabilität bei FC-HBA
ausgeräumt. Die Kommission hatte explizit keine wettbewerbsrechtlichen
Bedenken in Bezug auf die Bündelung der Virtualisierungssoftware von
Broadcom und VMware gesehen.
Die Bundesregierung würde darüberhinausgehende Untersuchungen auf
mögliche Rechtsverstöße auch auf EU-Ebene unterstützen. Die bestehenden
Rahmen- und Wartungsverträge sind nicht direkt mit VMware, sondern mit einem
Vertriebspartner geschlossen worden.
Rechtsverstöße wurden vereinzelt geprüft, allerdings liegt die
Verantwortlichkeit grundsätzlich bei der zentralen Beschaffungsstelle des Bundes. Es ist von
Auswirkungen auf den bestehenden BMI Rahmenvertrag in Bezug auf Produkt,
Konditionen und Preise auszugehen. Ein Zwang zum Umstieg von On-premise
auf Cloud-Lösungen, von Einzel- auf Bündellizenzen, negative Auswirkungen
aufgrund einer Umstellung auf Abo-Modelle sowie gestoppte Wartungsverträge
sind seitens der Bundesregierung nicht bekannt.
Wartungsverträge sollen laut Information des Rahmenvertragspartners des
Bundes bis zum Vertragsende erhalten bleiben, da es aktuell keine Kündigung der
Wartung bei der Servervirtualisierung für Rahmenvertragspartner gibt. Für die
Wirtschaft ist dies allerdings anders geregelt, da hier auch Original-
Ausrüstungs-Hersteller (OEM) Partner betroffen sind. Sicherheitstechnisch
problematisch sind die „alten“ unter Wartung stehenden Produkte allemal, da sie mit
Ablauf der Verträge End-of-Life sind und ab dann nicht mehr mit
Sicherheitsupdates versorgt werden. Am Ende bleibt dann nur, alle Instanzen mit hohem
Ressourcenaufwand zu migrieren.
3. In welchem Volumen hat die Bundesregierung Produkte von VMware
eingekauft, und in welchem Volumen kaufte sie Produktalternativen zu
VMware-Produkten, insbesondere Open Source Software ein (bitte
sowohl laufende Rahmenverträge als auch alle seit Januar 2020
abgeschlossenen Einzelverträge je Ressort und nachgeordneten Behörden
auflisten und explizit eine Gesamtsumme je Ressort und nachgeordnete
Behörde angeben, dabei nach VMware und Alternativen unterscheiden,
Letztere auch noch einmal nach Closed Source und Open Source
unterscheiden, auch bei den Gesamtsummen, in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
Die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) im Beschaffungsamt des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hält als eine der Beschaffungsstellen
der Bundesregierung die nachfolgenden Rahmenverträge zu VMware
Produkten:
20913 Virtualisierungslösungen des Herstellers VMware – Software und
produktnahe Dienstleistungen
Vertragslaufzeit: Beginn: 1. November 2019 Ende: 31. Oktober 2023
Abrufvolumen: 234 947 903 Euro
21638 Virtualisierungsprodukte des Herstellers VMWare für BWI
Vertragslaufzeit: Beginn: 1. Dezember 2022 Ende: 30. November 2024
Abrufvolumen zum 31. März 2024: 222 130 952,51 Euro
21828 VMWare für Bundesbehörden Los 2
Vertragslaufzeit: Beginn: 17. November 2023 Ende: 16. November
2025
Abrufvolumen zum 31. März 2024: 1 484 141,45 Euro
21829 VMWare für Bundesbehörden Los 3
Vertragslaufzeit: Beginn: 17. November 2023 Ende: 16. November
2025
Abrufvolumen liegt noch nicht vor
Direkte Vergleiche mit Produktalternativen zu VMware-Produkten sind nicht
möglich, da von Seiten der Firma VMware bzw. nun Teil der Broadcom Inc.
eine Vielzahl an unterschiedlichen Produkten angeboten wird, welche nicht
pauschal mit den Produktpaletten von anderen Herstellern verglichen werden
können.
Ein Vergleich der Beschaffung von VMware-Produkten mit der Beschaffung
von Open Source Alternativen ist nicht möglich, da als „open source“
qualifizierte Software, aufgrund ihrer Eigenschaft als frei verfügbare Software,
zumeist nicht im klassischen Sinne beschafft wird. Diese ist daher nicht mit der
Beschaffung von klassischer Software, etwa in Form von Rahmenverträgen,
vergleichbar. Beschaffungen der Zentralstelle IT-Beschaffung im Kontext von
„open source“ Software umfassen stattdessen zumeist Entwicklungs- und
Beratungsleistungen.
4. Sind weitere Vertragsabschlüsse zur Nutzung von VMware-Produkten
für 2024 oder 2025 geplant oder sind derartige Ausschreibungen oder
Vergaben aktuell „auf Eis gelegt“?
Aktuell liegen der Bundesregierung keine Informationen zu weiteren
Vertragsabschlüssen zur Nutzung von VMware-Produkten für 2024 oder 2025 vor.
5. In welchen der laut der Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/3619 genannten 184 Rechenzentren (RZ) des Bundes und
seitdem hinzugekommenen RZ des Bundes sind Produkte von VMware
eingesetzt?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Fragen 5a bis 5c aus Gründen des Staatswohls
nicht offen erfolgen kann. Zu Einzelheiten des Betriebs
informationstechnischer Anlagen und konkret eingesetzter Produkte können wir aus
Sicherheitserwägungen keinen Antwortbeitrag liefern.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen
spezifischen Fähigkeiten sowie zur IT-Infrastruktur bekannt würden.
Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure
Rückschlüsse auf spezifische Fähigkeiten sowie auf IT-Sicherheitsvorkehrungen
ziehen. Dies könnte unter anderem für Angriffe auf die IT-Infrastruktur ausgenutzt
werden und folgenschwere Einschränkungen des IT-Betriebs zur Folge haben.
Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
a) Für welche dieser RZ wurde oder wird ein Ersatz von VMWare durch
ein Alternativprodukt geprüft?
b) Wo es solche Prüfungen gab, welche Alternativprodukte wurden dabei
betrachtet?
c) Wo bereits für eine Alternative entschieden wurde, auf welches
Produkt soll in welchem Zeitrahmen umgestiegen werden?
Die Fragen 5a bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Anlage 1 wird verwiesen.*
d) Zusätzlich für die Master-RZ des Bundes, wie hoch ist der Anteil
(bezogen zum Beispiel auf Einheiten Rechenleistung) von VMware-
Produkten zur Virtualisierung verglichen mit jeweils welchen anderen in
Master-RZ des Bundes genutzten Virtualisierungslösungen?
Auf die Anlage 2 wird verwiesen.*
6. In welcher Art und Weise ist der Einsatz beziehungsweise der Austausch
von VMware-Produkten in der Umsetzung der IT-Konsolidierung
berücksichtigt (wenn ja, bitte beschreiben, in welcher Weise), und wenn
bisher nicht, ist die Berücksichtigung zeitnah geplant (wenn nein, bitte
begründen, warum nicht)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Frage 6 aus Gründen des Staatswohls nicht
offen erfolgen kann. Zu Einzelheiten des Betriebs informationstechnischer
Anlagen und konkret eingesetzter Produkte können wir aus
Sicherheitserwägungen keinen Antwortbeitrag liefern.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen
spezifischen Fähigkeiten sowie zur IT-Infrastruktur bekannt würden.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure
Rückschlüsse auf spezifische Fähigkeiten sowie auf IT-Sicherheitsvorkehrungen
ziehen. Dies könnte unter anderem für Angriffe auf die IT-Infrastruktur ausgenutzt
werden und folgenschwere Einschränkungen des IT-Betriebs zur Folge haben.
Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert in Anlage 3* übermittelt.
7. Hat eine systematische Überprüfung und Bewertung der Abhängigkeiten
und Risiken für den Bund durch die Folgen der Übernahme von VMware
durch Broadcom stattgefunden?
a) Wenn ja, wer hat dafür die Federführung?
b) Was sind die bisherigen Ergebnisse dieser Untersuchung?
c) Welche Risiken betrachtet diese Untersuchung?
d) Wann wird die Untersuchung abgeschlossen sein?
e) Wenn nein, ist eine solche Überprüfung noch geplant?
f) Wenn eine Untersuchung geplant ist, in welchem Zeitrahmen soll sie
erfolgen (Beginn und erwartetes Ende), und durch wen in der
Federführung?
g) Wenn eine Untersuchung nicht geplant ist, bitte begründen, warum
nicht?
Die Fragen 7 bis 7g werden gemeinsam beantwortet.
Es hat keine systematische Überprüfung und Bewertung der Abhängigkeiten
und Risiken für den Bund durch die Folgen der Übernahme von VMware durch
Broadcom stattgefunden. Zusätzlich wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
8. Wie bewertet die Bundesregierung ihre eigene Abhängigkeit im IT-
Umfeld von VMware-Produkten unter besonderer Berücksichtigung
a) der quantitativen Verbreitung des Einsatzes von VMware-Produkten
in der IT des Bundes und
b) der Möglichkeit, zeitnah (oder überhaupt) auf alternative Produkte
umzustellen?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Frage 8 aus Gründen des Staatswohls nicht
offen erfolgen kann. Zu Einzelheiten des Betriebs informationstechnischer
Anlagen und konkret eingesetzter Produkte können wir aus
Sicherheitserwägungen keinen Antwortbeitrag liefern.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen
spezifischen Fähigkeiten sowie zur IT-Infrastruktur bekannt würden.
Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure
Rückschlüsse auf spezifische Fähigkeiten sowie auf IT-Sicherheitsvorkehrungen
ziehen. Dies könnte unter anderem für Angriffe auf die IT-Infrastruktur ausgenutzt
werden und folgenschwere Einschränkungen des IT-Betriebs zur Folge haben.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert in Anlage 4* übermittelt.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Beeinträchtigung des
Weiterbetriebs von VMware-Produkten bei On-premise-Lösungen, zum Beispiel
durch die von Broadcom für VMware-Produkte eingeschränkte Update-
Fähigkeit, die ihre Zuverlässigkeit, Anpassbarkeit und IT-Sicherheit
gefährdet?
Auf Grundlage von Aussagen der Firma Broadcom zur Weiterentwicklung der
VMware-Produktpalette geht die Bundesregierung von zunächst
uneingeschränkter Updatefähigkeit der Produkte im Rahmen der laufenden Verträge
aus. Eine Beeinträchtigung des Weiterbetriebs von VMware-Produkten hängt
im Einzelfall jedoch u. a. vom Funktionsumfang der durch die Firma Broadcom
künftig angebotenen Lizenzen ab und kann aktuell seitens der Bundesregierung
nicht ausgeschlossen werden.
10. Was ist der Bundesregierung zum möglichen Mischbetrieb von bereits
genutzten On-premise-Produkten und gegenwärtig erhältlichen VMware-
Produkten, und zu Preisnachlässen für neue Lizenzen in diesem
Zusammenhang, bekannt, und ist insbesondere bekannt, ob dieser Mischbetrieb
möglicherweise nicht zulässig beziehungsweise nicht möglich sein wird?
Der Bundesregierung ist im Zusammenhang mit der Fragestellung nichts
bekannt.
11. Mit welchen Zusatzkosten rechnet die Bundesregierung (grobe
Schätzung) im Zusammenhang mit der genannten Unternehmensübernahme
im laufenden sowie in den kommenden Haushaltsjahren, zum Beispiel
durch geänderte Lizenzbedingungen, Kündigungsfristen, Umstieg auf
Mietmodelle statt On-premise-Lösungen, Wegfall von Bonus-
Konditionen (PSO-Credits), Wegfall von Wartungsverträgen, Zwang zu
Bündelprodukten, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gewährleistung
des Weiterbetriebs und der IT-Sicherheit oder auch durch den Wechsel
auf Produktalternativen und allgemein durch die Erhebung, Bewertung
und Mitigierung der Risiken für den Bund?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Frage 11 aus Gründen des Staatswohls nicht
offen erfolgen kann. Zu Einzelheiten des Betriebs informationstechnischer
Anlagen und konkret eingesetzter Produkte können wir aus
Sicherheitserwägungen keinen Antwortbeitrag liefern.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen
spezifischen Fähigkeiten sowie zur IT-Infrastruktur bekannt würden.
Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure
Rückschlüsse auf spezifische Fähigkeiten sowie auf IT-Sicherheitsvorkehrungen
ziehen. Dies könnte unter anderem für Angriffe auf die IT-Infrastruktur ausgenutzt
werden und folgenschwere Einschränkungen des IT-Betriebs zur Folge haben.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert in Anlage 5* übermittelt.
12. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung,
a) kurzfristig, um vor allem die Risiken dieser Übernahme zu
mitigieren,
Kurzfristig sind hier kaum Maßnahmen möglich, aufgrund der Absicherung der
Lizenzierung bis 2027 aber auch nicht notwendig. Für neue Projekte müssen
die geeigneten Produkte neu ausgeschrieben und evaluiert werden.
b) mittel- und langfristig, um einerseits den aktuellen Risiken zu
begegnen, aber auch um vergleichbare Situationen künftig zu verhindern,
also Abhängigkeiten von einzelnen Produkten und Herstellern sowie
die damit verbundene Erpressbarkeit systematisch und strukturell zu
verringern,
Mittel- und langfristig arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der
Betriebskonsolidierung Bund auf eigene Infrastrukturdienste hin, welche eine
Abhängigkeit in Zukunft verringern.
Die Gefahr eines Vendor Lock besteht jedoch bei jedem Einsatz von
proprietären Produkten. Langfristig können nur offene Standards, einfache
Migrationsmöglichkeiten oder quelloffene Produkte diese Gefahr lindern.
c) um die Förderung von Open-Source-Produkten beziehungsweise den
Umstieg auf Open-Source-Produkte im Virtualisierungsbereich durch
den Bund zu stärken,
Die Bundesregierung stärkt die Digitale Souveränität der Öffentlichen
Verwaltung, stellt Wahlmöglichkeiten sicher und reduziert dadurch die Abhängigkeit
von einzelnen Anbietern. Digitale Souveränität heißt insbesondere Alternativen
zu schaffen und einen offenen, wettbewerbsfähigen Markt zu unterstützen und
zu gestalten.
Dazu verfolgen wir drei strategische Ziele:
1. die Schaffung von Wechselmöglichkeiten mit Hilfe leistungsfähiger und
sicherer Alternativen,
2. die Verbesserung der Gestaltungfähigkeit der Öffentlichen Verwaltung im
digitalen Raum und
3. die Entwicklung klarer Anforderungen an IT-Anbieter.
Zur Erreichung dieser Ziele arbeiten wir derzeit gemeinsam mit Bund, Länder
und Kommunen an verschiedenen komplementären Lösungsansätzen.
a) Wir stärken Interoperabilität und Austauschbarkeit: Hierfür fördern wir IT-
Lösungen, die so konzipiert sind, dass sie durch ihren modularen Aufbau
unabhängig voneinander ausgewechselt werden sowie über offene
Schnittstellen und nach definierten Standards Informationen austauschen können.
b) Wir stellen die Verfügbarkeit von Alternativen sicher: Die Öffentliche
Verwaltung muss auf sichere und leistungsfähige Alternativen zurückgreifen
können. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Förderung von Open-Source-
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
basierten Lösungen als moderne, leistungsfähige, sichere und
entscheidungsoffene Option.
c) Wir definieren klare technische und rechtliche Anforderungen an IT-
Lösungen: Mithilfe dieser Anforderungen wollen wir sicherstellen, dass ein
angemessenes Maß von Modularität und Interoperabilität unter
Berücksichtigung von Informationssicherheit und Datenschutz gewährleistet wird.
Die aktuellen Unterlagen zu den o. g. Maßnahmen und bestehenden Strategien
stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/digitale-souveraenitaet/dig
itale-souveraenitaet-node.html;jsessionid=8FC6061F7E1EAD4AB6835C5B3F
C74D13.2_cid373
www.it-planungsrat.de/foederale-zusammenarbeit/gremien/ag-cloud-computin
g-und-digitale-souveraenitaet
d) um eine Exit-Strategie mit Bezug auf VMware bereitzuhalten, wie es
unter anderem in der IT-Strategie des Bundes empfohlen wird, um
Risiken von Lock-in-Effekten zu senken (IT-Strategie des Bundes –
Handlungsfeld Cloud vom 2. November 2023;
www.cio.bund.de/Shar
edDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitaler-wandel/it-strategie/it-strat
egie-handlungsfeld_cloud_bf.pdf)?
Aktuell wird geprüft, ob, und wenn ja, welche Workloads auf anderen
Plattformen betrieben werden können. Zusätzlich wird geprüft, ob aktuell
bereitgestellte Ressourcen verringert werden können. Eine Hersteller-Unabhängigkeit ist in
der IT kaum zu erreichen. Dennoch arbeitet die Bundesregierung verstärkt
daran, unterschiedlichste Anbieter für einzelne Komponenten der
Betriebsumgebung zu verwenden. Die Bundesregierung verfolgt in diesem Zusammenhang
mehrere Strategien: Marktsichtung bzw. Prüfung von Alternativprodukten (u. a.
„Bundescloud“), Berücksichtigung von Open Source Produkten,
Mehrproduktstrategie, Umsetzung der Cloudstrategie des Bundes.
13. Wie hat die Bundesregierung seit 2018 die Entwicklung, Verbesserung
oder Nutzung von Open Source Software für die IT-Virtualisierung von
Servern und Rechenzentren (zum Beispiel Proxmox, XCP-ng, Open-
Nebula, OpenShift) unterstützt, beispielsweise durch entsprechende
Auftragsvergaben (bitte Aufträge oder andere unterstützend wirkende
Leistungen beschreibend auflisten)?
a) Mit welchen anderen Maßnahmen hat die Bundesregierung die
(Weiter-)Entwicklung von Open Source Software für IT-Virtualisierung
gefördert, zum Beispiel über den Sovereign Tech Fund, oder plant sie
derartige Fördermaßnahmen?
Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung fördert zum Beispiel mit dem Sovereign-Cloud-Stack
(SCS) ein Projekt zur Verbreitung von Open-Source Cloud-Technologien für
die Industrie und öffentlichen Verwaltung. Im Rahmen dieses Projektes
werden, u. a. auch alternative, Open-Source basierte Virtualisierungstechnologien
(u. a. KVM, SDS, OVN) weiterentwickelt und genutzt. U. a. für das Bayern-
Cloud Schule (ByCS) Projekt, welches derzeit 6 300 Schulen mit ca. fünf Mio.
Usern umfasst. Der Sovereign Tech Fund unterstützt digitale Open-Source-
Basistechnologien, die breite Anwendung in jeglicher Softwareentwicklung
finden.
b) Erwägt die Bundesregierung, künftig dem Zentrum für Digitale
Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) auch Aufträge zur
Förderung und Weiterentwicklung von Open Source Software-
Produkten zur IT-Virtualisierung zu erteilen?
Da die ZenDiS GmbH u. a. für die (Weiter-)Entwicklung von Open Source
Software, die relevant für die öffentliche Verwaltung ist, gegründet wurde, ist
eine Beauftragung im Bereich IT-Virtualisierung grundsätzlich möglich.
Aktuell ist eine entsprechende Beauftragung nicht vorgesehen.
c) Welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung die Deutsche
Verwaltungscloudstrategie und das Informationstechnikzentrum Bund
(ITZBund) für den Einsatz von Open Source Software-
Virtualisierungsprodukten?
Wir arbeiten derzeit an der Konzeption und Umsetzung der Deutschen
Verwaltungscloud-Strategie (DVS) zur Schaffung gemeinsamer Standards und offener
Schnittstellen (möglichst Open Source), um bestehende föderale Cloud-
Lösungen der öffentlichen Verwaltung interoperabel und modular zu gestalten. Die
DVS ist die nationale Multi-Cloud-Strategie der öffentlichen Verwaltung, die
im Koalitionsvertrag verankert ist. Das Konzept zur DVS wurde durch Bund
und Länder beschlossen und bereits erfolgreich pilotiert.
Ziel der Maßnahme ist vor allem die Möglichkeit einer cloud-übergreifenden
Nutzung von Anwendungen nach dem Grundsatz „build once, run
everywhere“.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333