Deutscher Bundestag Drucksache 20/11895
20. Wahlperiode 17.06.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/11458 –
Fähigkeit zur Zivilen Verteidigung und insbesondere Zustand des Zivilschutzes in
Deutschland im Jahr 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auch im dritten Jahr des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs
gegen die Ukraine hat sich die sicherheitspolitische Lage für Deutschland und
seine Verbündeten in der NATO nicht entspannt. Im Gegenteil: Hybride
Bedrohungen für Deutschland und die NATO-Partner sind real, wie
beispielsweise der durch Russland gesteuerte Migrationsdruck auf die Grenze nach
Finnland aktuell zeigt. Ein militärischer Angriff auf einen NATO-
Bündnispartner ist für die Zukunft weiterhin nicht auszuschließen, sondern laut dem
Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius sogar in fünf bis acht Jahren
möglich.
Die fragestellende Fraktion hat im November 2022 eine umfassende Kleine
Anfrage zum Zustand des Zivilschutzes und der Zivilen Verteidigung in
Deutschland an die Bundesregierung gerichtet (Bundestagsdrucksache
20/4592; Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/5112).
Obwohl zu dem Zeitpunkt ein dreiviertel Jahr seit dem Überfall auf die
Ukraine – in den Worten des Bundeskanzlers: seit der Zeitenwende – vergangen
war, hat dies aus Sicht der Fragesteller erhebliche Defizite im Bereich der
Zivilen Verteidigung zutage gefördert. Aus der Vielzahl an dargelegten
Planungen und Ankündigungen und den wenigen genannten konkreten Aktivitäten
kann nur auf einen desolaten Zustand des Zivilschutzes zum Ende des Jahres
2022 geschlossen werden.
Mit der aktuellen Kleinen Anfrage sollen die Fähigkeit zur Zivilen
Verteidigung und insbesondere der Zustand des Zivilschutzes in Deutschland im Jahr
2024 überprüft werden. Dies ist aus Sicht der Fragesteller insbesondere
deshalb von großer Dringlichkeit, als das Territoriale Führungskommando der
Bundeswehr im Januar 2024 medienwirksam seinen „Operationsplan
Deutschland“ vorgestellt hat, ein entsprechend aktiv vorgetragenes, aktuelles
Gesamtkonzept aus dem Haus der für die Zivile Verteidigung und insbesondere für
den Zivilschutz zuständigen Bundesministerin des Innern und für Heimat
Nancy Faeser jedoch fehlt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 14. Juni 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung bezüglich der aktuellen
sicherheitspolitischen Lage und den daraus resultierenden Herausforderungen für die
Zivile Verteidigung und den Zivilschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Aus
diesem Grund hat die Bundesregierung seit dem völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die
Resilienz und Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland zu
stärken.
Die im Jahr 2022 identifizierten Defizite im Bereich der Zivilen Verteidigung
und des Zivilschutzes wurden systematisch angegangen. Die Bundesregierung
hat zahlreiche Planungen konkretisiert und mit der Umsetzung begonnen.
Hierzu gehören beispielsweise die Erweiterung und Modernisierung von
Katastrophenschutzlagern, die Verbesserung der digitalen Infrastruktur zur
Krisenkommunikation und die Intensivierung der Ausbildung von Einsatzkräften im
Zivilschutz.
Die Präsentation des „Operationsplan, Deutschland“ durch das Territoriale
Führungskommando der Bundeswehr ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der
nationalen Sicherheitsstruktur. Ein umfassendes – weiteres – Gesamtkonzept
zur Zivilen Verteidigung hält die Bundesregierung jedoch für nicht notwendig,
da bereits die 2016 vom Kabinett verabschiedete „Konzeption Zivile
Verteidigung“ die Grundlage für die Ausplanung der Zivilen Verteidigung bildet. Diese
Konzeption berücksichtigt die wesentlichen Aspekte der Zivilen Verteidigung
und wird fortlaufend an aktuelle Bedrohungslagen angepasst.
Die Bundesregierung wird weiterhin kontinuierlich die Maßnahmen zur
Verbesserung der Zivilen Verteidigung und des Zivilschutzes evaluieren und
anpassen, um den neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht zu
werden und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
1. Welche konkreten Maßnahmen der „Deutschen Strategie zur Stärkung
der Resilienz gegenüber Katastrophen“
a) sind umgesetzt,
b) befinden sich der Umsetzung oder
c) sind noch nicht angegangen,
und wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung?
Die „Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen“
wurde am 13. Juli 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet. Die
interministerielle Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Sendai Rahmenwerks für
Katastrophenvorsorge 2015 bis 2030 und der Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz
gegenüber Katastrophen (kurz Resilienzstrategie) hat im Oktober 2022
beschlossen, einen ressortübergreifenden Umsetzungsplan zur Resilienzstrategie
zu erstellen und im Juni 2024 zu veröffentlichen.
Hierzu haben alle Ressorts der Bundesregierung sowie die Beauftragte für
Kultur und Medien beigetragen. Der Umsetzungsplan setzt sich aus zwei Teilen
zusammen. Teil 1 stellt die Schwerpunkte in der Umsetzung der Strategie der
verschiedenen Ressorts dar. So stellt der Beitrag des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat (BMI) folgende Themen in den Mittelpunkt: Zivile
Verteidigung und Bevölkerungsschutz, Cybersicherheit, Ehrenamt, Kritische
Infrastrukturen und Resilienz von Sicherheitsbehörden.
Im zweiten Teil werden aktuell laufende und zukünftige Aktivitäten der
Bundesministerien mit Bezug zur Resilienzstärkung dargestellt. Insgesamt konnten
über 420 Maßnahmen zu allen Handlungsempfehlungen unter den fünf
Handlungsfeldern der deutschen Resilienzstrategie identifiziert werden.
Das BMI hat analog zu den Schwerpunkten über 130 Maßnahmen in den
Umsetzungsplan eingebracht. Dieser Umsetzungsplan ist die Grundlage für die
Fortschrittsberichte zur deutschen Resilienzstrategie. Der erste
Fortschrittsbericht ist für Ende des Jahres 2025 vorgesehen und wird ab dann alle drei Jahre
erstellt werden. Im Zuge dessen ist vorgesehen, zum einen neue Vorhaben für
diesen Umsetzungsplan zu identifizieren und zum anderen Handlungsbedarfe
für die Weiterentwicklung der Resilienzstrategie zu dokumentieren. Im
Weiteren wird auf den Umsetzungsplan zur Resilienzstrategie verwiesen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des unter dem
ehemaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer und dem ehemaligen BBK-
Präsidenten (BBK = Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe) Armin Schuster angestoßenen Programms „Neustart des
Bevölkerungsschutzes“ insgesamt sowie im Einzelnen hinsichtlich
a) der Zivilschutz-Reserve zur Unterbringung und Betreuung von
Betroffenen,
b) des Selbstschutzes der Bevölkerung,
c) des Schutzes kritischer Infrastrukturen (KRITIS)?
20. Wie viele der bis Ende 2025 zur Beschaffung geplanten fünf Mobilen
Module für die Betreuung von unverletzt Betroffenen (Labor 5000)
a) sind bereits beschafft,
b) werden derzeit beschafft,
c) müssen noch beschafft werden?
21. Plant die Bundesregierung weiterhin, von 2025 bis 2027 weitere fünf
dieser Module zu beschaffen?
Die Fragen 2, 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMI und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK) setzen seit der Vorstellung des Konzepts „Unser Land gegen Krisen und
Klimafolgen wappnen – Neustart im Bevölkerungsschutz“ durch die
Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser im Sommer 2022 die
vorgesehenen Maßnahmen um. Die Kernelemente sind, immer vorbereitet zu sein,
früh zu warnen, effektiv zu handeln, eine gute Nachsorge zu betreiben und aus
Krisen und Katastrophen zu lernen. Erste Schritte des Neustarts im
Bevölkerungsschutz sind bereits umgesetzt. Exemplarisch sei auf folgende Projekte und
Themen hingewiesen:
Um im Spannungs- und Verteidigungsfall die lebenswichtigen
Grundbedürfnisse der von Kriegseinwirkungen unverletzt betroffenen Menschen nach Obdach,
Wärme, Wasser und Verpflegung sicherzustellen, befindet sich die Mobile
Betreuungsreserve des Bundes für den Zivilschutz im Aufbau. Diese soll aus
mehreren Betreuungsmodulen für jeweils 5 000 Personen bestehen. Ein Modul
funktioniert als autarke Betreuungseinrichtung, das zur Überbrückung von
Engpassressourcen kurzfristig aufgebaut werden kann. Zum Einsatz kommen je
nach Bedarfsfall bspw. Zelte, Feldbetten, Küchen, Stromgeneratoren,
Heizgeräte, Tische, Bänke, Kühlcontainer, Fahrzeuge, Toiletten, Hygieneprodukte etc.
Perspektivisch sollen bis 2027 insgesamt zehn Mobile Betreuungsmodule
(MBM) umgesetzt sein, die miteinander kompatibel sind. Das Pilotprojekt
„Labor Betreuung 5.000“ ist als erstes Modul im Aufbau. Für ein zweites MBM
5.000 wurden Beschaffungsprozesse begonnen. Das BMI erarbeitet mit den
jeweils für die Beschaffung des Materials federführenden anerkannten
Hilfsorganisationen die Projektumsetzung für die kommenden Jahre.
Mit dem Tag des Bevölkerungsschutzes, der erstmals am 24. Juni 2023 in
Potsdam stattfand und nun jedes Jahr als eine gemeinsame Veranstaltung von Bund
und Ländern stattfinden wird, wird das Thema Eigenschutz sichtbar gemacht.
Es geht darum, Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, wie sie Vorsorge treffen
können, den Austausch mit den Einsatzkräften vor Ort zu stärken und
Menschen für ein Ehrenamt im Bevölkerungsschutz zu begeistern. Dieses Jahr
findet der Bevölkerungsschutztag am 21. September in Wiesbaden, Hessen, statt.
Beim jährlich stattfindenden Bundesweiten Warntag wurden im vergangenen
Jahr über einen Mix aus Warnmitteln 96 Prozent der Befragten mit einer
Probewarnung erreicht, wie eine Auswertung ergeben hat. Der Bundesweite Warntag
dient seit 2020 der Erprobung unserer Warnsysteme. Das Auslösen der
Warnmittel sensibilisiert aber auch die Bevölkerung dazu, sich über das Thema
„Warnung der Bevölkerung“ zu informieren. Der nächste Bundesweite Warntag
findet am 12. September 2024 statt.
Beide Maßnahmen dienen vor allem dazu, der Bevölkerung erforderliche
Informationen und Unterstützung zukommen zu lassen, um selbst erhebliche
Beiträge für ihren wirksamen Schutz leisten zu können.
Durch diese und weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel den Aufbau des
Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz (GeKoB), die ergänzende
Ausstattung des Bundes, die Weiterentwicklung des Selbstschutzes, den
Ausbau der Aus- und Weiterbildung im Bereich des Bevölkerungsschutzes sowie
die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements, stärkt die Umsetzung des
Programmes Neustart des Bevölkerungsschutzes unmittelbar und mittelbar den
Schutz Kritischer Infrastrukturen.
3. Ist die im Rahmen des Gemeinsamen Koordinierungsstabes Kritische
Infrastruktur (GEKKIS) beschlossene gemeinsame Risikobewertung zur
Betrachtung von Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen und
kritische Dienstleistungen abgeschlossen, und wenn ja, welches sind die
wesentlichen Ergebnisse?
Die im Rahmen des Gemeinsamen Koordinierungsstabes Kritische
Infrastruktur (GEKKIS) gemeinsam beschlossene Risikobewertung zur Betrachtung von
Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen ist noch nicht abgeschlossen.
4. Welche Aktivitäten hat die Staatsekretärin im Bundesministerium des
Innern und für Heimat Juliane Seifert seit ihrer Benennung zur nationalen
Resilienzbeauftragten bei der NATO in dieser Funktion konkret
unternommen, und mit welchem konkreten Ergebnis?
Die Staatsekretärin des BMI Juliane Seifert koordiniert in ihrer Funktion als
Nationale Resilienz-Beauftragte der Bundesrepublik Deutschland bei der
NATO die Stärkung der Resilienz unserer zivilen Strukturen in der
Bundesrepublik Deutschland und im Kontext der alliierten Partner. Sie tauscht sich mit
dem Generalsekretär der NATO sowie den Beauftragten der anderen Alliierten
zu diesem Thema aus. So fand auf Einladung des Generalsekretärs der NATO
das erste Treffen der nationalen Resilienzbeauftragten bei der NATO am
16. November 2022 im NATO-Hauptquartier in Brüssel statt. Nach dieser
Auftaktveranstaltung erfolgte die weitere thematische Befassung auf Grundlage der
Entsendung von Expertinnen und Experten sowie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des BMI und seines Geschäftsbereichs durch Frau Staatsekretärin
Seifert sowohl in das Resilience Committee, in dem Fragen der Resilienz – mit
all ihren thematischen Querbezügen – sowie Fragen der Zivilverteidigung
erörtert werden, als auch in die dem Resilience Committee untergeordneten
Arbeitsgruppen. Frau Staatssekretärin Seifert unterrichtet die anderen
Bundesressorts im Rahmen des von ihr geleiteten GEKKIS über Inhalt und Zielsetzung
der dort konsentierten Absichtserklärungen.
Das 2022 durch die NATO durchgeführte Resilience Assessment liefert zudem
wichtige, allianzweit gültige Erkenntnisse für die weiteren Arbeiten und die
Schwerpunktsetzung bei den Bemühungen zur Steigerung der Resilienz
innerhalb der NATO, die bei den weiteren Planungen für die Stärkung der deutschen
Resilienz berücksichtigt werden. Im Auftrag von Frau Staatssekretärin Seifert
wurde nach der Evaluierung der durch die NATO an die Bündnispartner
gestellten Resilienzforderungen im Dezember 2023 die konkreten Ziele nebst
Umsetzungsplänen zur Stärkung der nationalen Resilienz mit den Ressorts
abgestimmt und der NATO zur Kenntnis gegeben.
5. Haben die hybriden Bedrohungen in den Zeiträumen der vergangenen
a) zwei Jahre,
b) fünf Jahre und
c) zehn Jahre zugenommen?
Wenn ja, inwiefern konkret?
Hybride Bedrohungen sind kein neues Phänomen, technologische Fortschritte
und geopolitische Verschiebungen haben allerdings sowohl zu neuen und
niedrigschwelligeren Möglichkeiten, zu einem vermehrten Einsatz der
Einflussnahme als auch zu einer Verstärkung der Reichweite hybrider Mittel und
Kampagnen geführt. Die Bundesregierung nimmt in den letzten zehn, fünf und zwei
Jahren eine stetige Zunahme hybrider Aktivitäten wahr.
6. Bei welchen konkreten Ereignissen seit Anfang 2022 handelt es sich aus
Sicht der Bundesregierung um (auch) gegen Deutschland gerichtete
hybride Bedrohungen?
Die Bundesregierung analysiert und beobachtet hybride Bedrohungen intensiv.
Grundsätzlich kann jede Handlung eines staatlichen oder staatsähnlichen
Akteurs Teil einer hybriden Kampagne sein, denn hybriden Akteuren ist jedes
Mittel Recht, um ihre Interessen durchzusetzen. Zur Zielerreichung können auch
nicht-staatliche Akteure eingesetzt werden. Beispiele für Instrumente, die im
Rahmen hybrider Kampagnen eingesetzt werden können, sind u. a. Verbreitung
und künstliche Verstärkung anti-westlicher und anti-demokratischer Narrative,
die gezielte und manipulative Verunglimpfung von Politikerinnen und
Politikern, Cyberangriffe, Spionage, die Sabotage von Infrastruktur oder
wirtschaftliche Einflussnahme, zum Beispiel durch gezielte Investition in
Schlüsselindustrien. Hybride Angriffe sind gegen alle politischen und gesellschaftlichen
Ebenen gerichtet und haben zum Ziel, unsere Gesellschaft zu spalten und
unsere Handlungsfähigkeit einzuschränken.
7. Wie viele Fälle gezielter Desinformation gab es aus Sicht der
Bundesregierung seit Anfang 2022?
Die Bundesregierung stellt seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine verstärkt russische Manipulations-
und Einflusskampagnen im Informationsraum fest. Charakteristisch ist dabei
das Kaschieren des eigentlichen Absenders von anti-westlichen oder anti-
demokratischen Botschaften einschließlich Desinformation. Häufig wird dabei
auch künstlich Glaubwürdigkeit durch Identitätsdiebstahl oder das Kopieren
von Webseiten vertrauenswürdiger Organisationen vorgetäuscht und die
Verbreitung der Botschaft orchestrierte Fake Accounts verstärkt.
8. Haben mittlerweile Vertreter aller Länder und aller sonstigen relevanten
Akteure im Bevölkerungsschutz ihren Dienst im „Gemeinsamen
Kooperationszentrum Bevölkerungsschutz“ (GeKoB) aufgenommen, und wenn
nein, warum nicht?
Gemäß § 3 Absatz 3 der Vereinbarung des Bundes und der Länder über die
Errichtung des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz (im
Folgenden: Verwaltungsvereinbarung) stellen der Bund und die Länder jeweils
mindestens fünf Vertreter/-innen. Für den Bund sind das BMI, das BBK, die
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und das Territoriale
Führungskommando der Bundeswehr (TerrFüKdoBw) vertreten. Die Vertretung der
Bundespolizei (BPOL) ist derzeit vakant und wird in Kürze nachbesetzt. Das
GeKoB verfügt zudem über eine mit fünf Stellen hinterlegte Geschäftsstelle,
die mit Mitarbeitern des BBK besetzt ist und die tägliche Arbeit koordiniert.
Für die Länder sind Vertretungen aus Bayern, Brandenburg, Nordrhein-
Westfalen und Hessen im GeKoB präsent. Die fünfte Stelle ist in Nachbesetzung.
Auch die kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Feuerwehrverband und
die Hilfsorganisationen sind in die fachliche Arbeit des GeKoB eingebunden.
Unter Wahrung der föderalen Strukturen und der jeweiligen Zuständigkeiten
bringt das GeKoB damit die wesentlichen Akteure des Bevölkerungsschutzes
zusammen und bietet eine dauerhafte Struktur, um den Informationsaustausch
zu intensivieren, Risiken gemeinsam zu bewerten, Prognosefähigkeiten
aufzubauen. Das GeKoB verfolgt das Ziel, die gemeinsame Reaktionsfähigkeit in
Krisenlagen zu verbessern.
9. In welchen konkreten Situationen hat sich das GeKoB seit seiner
Gründung im Juni 2022 in welcher Art und Weise bewährt?
Aufgabe des GeKoB ist es, die Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz im
Verbund von Bund und Ländern zu stärken. Diese Arbeit ist nicht
anlassbezogen, sondern findet jeden Tag statt, insbesondere in der Projektarbeit. So hat
das GeKoB ein bundesweites Ressourcenregister für Spezialressourcen
entwickelt und aufgebaut. Zudem erarbeitet das GeKoB ein bundesweites
Digitales Lagebild. Darüber hinaus hat das GeKoB u. a. während der Hochwasserlage
in der Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2023/Januar 2024 die Lage in
das Gemeinsame Lagebild Bevölkerungsschutz aufgenommen und kam in der
Hochphase zu regelmäßigen Sonderlagebesprechungen zusammen. Der
Austausch zwischen Bund und Ländern sorgte so rasch für einen gleichen
Informationsstand auf allen Seiten. Auch die Lagen zum unkontrollierten Wiedereintritt
eines Objektes der Internationalen Raumstation (ISS) im März 2024 und zum
Hochwasserereignis im Saarland und in Rheinland-Pfalz im Mai 2024 wurden
beobachtet und in die Lagebesprechungen von Bund und Ländern
aufgenommen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Einsatzbereitschaft des GeKoB?
Das GeKoB kann gemäß Verwaltungsvereinbarung auf Anforderung auch bei
der akuten länderübergreifenden Krisenbewältigung Bund und die zuständigen
Länder unterstützen, beispielsweise durch gesonderte Lagebilder und
Lagebesprechungen (siehe Frage 9), durch Empfehlungen oder auch vor Ort. Nach
Einschätzung der Bundesregierung liegt der Aufgabenschwerpunkt des GeKoB
neben der Stärkung der Bund-Länder-Kooperation in der strategischen
Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes. Dieser Aufgabe kommt das GeKoB
seit seiner Gründung mit wachsendem Erfolg nach.
11. Wie ist der konkrete Sachstand betreffend die 2019 eingeleitete
Überarbeitung der Gemeinsamen Rahmenrichtlinien für die
Gesamtverteidigung?
Die neugefassten Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV), die
die entsprechenden Regelungen aus dem Jahr 1989 ablösen, sind am 5. Juni
2024 im Kabinett beschlossen worden.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Zivilen
Verteidigung in der „Nationalen Sicherheitsstrategie“?
Die Nationale Sicherheitsstrategie (NSS) betont die Dringlichkeit und den
herausgehobenen Stellenwert von Wehrhaftigkeit und Resilienz für die staatliche
und gesellschaftliche Sicherheitsvorsorge. Die Zivile Verteidigung, als ein
wesentlicher Bestandteil der NSS, stellt einen gleichwertigen Teil der
Gesamtverteidigung dar. Die NSS ist darauf ausgelegt, die Sicherheit der Bürgerinnen
und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland umfassend zu gewährleisten
und schließt dabei auch nicht-militärische Maßnahmen mit ein.
Unter dem Leitmotiv „wehrhaft, resilient, nachhaltig“ wird betont, dass die
Zivile Verteidigung und der Bevölkerungsschutz durch einen
gesamtgesellschaftlichen Ansatz gestärkt werden müssen. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass
die Bundesrepublik Deutschland nicht nur militärisch, sondern auch zivil gegen
Bedrohungen geschützt ist, um so die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu
erhöhen.
Die NSS zeigt, dass zivile Verteidigung und ein integrativer Sicherheitsansatz
unverzichtbar für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sind.
13. Wie gedenkt die Bundesregierung den auf der Innenministerkonferenz
(IMK) im Juni 2022 zwischen den Ländern und dem Bund vereinbarten
„Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ konkret umzusetzen?
Bund und Länder verfolgen gemeinsam das Ziel, einen gut aufgestellten Zivil-
und Katastrophenschutz zu erreichen. Die Stärkung des Zivilschutzes als eine
Säule der Zivilen Verteidigung ist ein wichtiges Element, um die
Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland insgesamt zu befördern. Denn
Gesamtverteidigung gelingt nur, wenn zivile und militärische Verteidigung
Hand in Hand gehen.
In den letzten Jahren hat der Bund im Bereich des Zivilschutzes und der
ergänzenden Katastrophenhilfe (Bevölkerungsschutz) bereits erhebliche
Haushaltsmittel und Unterstützungsleistungen bereitgestellt. Dies umfasst bspw.
Sirenenförderprogramme des Bundes (in Höhe von 88 Mio. Euro im ersten Programm
sowie mit weiteren 5,5 Mio. Euro für 2023 und 9 Mio. Euro 2024), den Aufbau
der Mobilen Betreuungsreserve des Bundes (MBM 5000) und die
Bereitstellung von Hubschraubern zur Waldbrandbekämpfung im Wege der Amtshilfe.
Auch die Länder müssen ihrer originären Verantwortung in der föderalen
Struktur gerecht werden und erheblich in den Brand- und Katastrophenschutz
investieren. Die im Entschließungsantrag zu Recht als gemeinsame Aufgabe
formulierte umfassende Stärkung des Bevölkerungsschutzes wird unter diesem
Blickwinkel begrüßt, und es wird auch bereits heute gemeinsam daran gearbeitet.
14. Wie passt die Einlassung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser in
der Regierungsbefragung am 20. März 2024 im Deutschen Bundestag,
auf der Innenministerkonferenz im Juni 2022 sei „angeregt [worden],
den Zivil- und Katastrophenschutz zehn Jahre mit 10 Mrd. Euro – 5 Mrd.
Euro die Länder, 5 Mrd. Euro der Bund – auszubauen“ (Plenarprotokoll
20/159, S. 20365), mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom
3. Juni 2022 zusammen, demzufolge die IMK es „für notwendig [hält],
dass neben dem finanziellen Engagement der Länder der Bund für die
Stärkung des Bevölkerungsschutzes Mittel von rund 10 Mrd. Euro
innerhalb der nächsten 10 Jahre für einen „Stärkungspakt
Bevölkerungsschutz“ bereitstellt, damit notwendige Strukturen geschaffen und
wiederaufgebaut werden können, um der Bevölkerung bei länderübergreifenden
Lagen einen adäquaten Schutz bieten zu können“ (
www.innenministerko
nferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20220603/beschluesse.pdf
?__blob=publicationFile&v=3), wenn sich die Bundesinnenministerin
laut Medienberichten dem Länderbeschluss inhaltlich angeschlossen hat
(
www.tagesschau.de/inland/bevoelkerungsschutz-milliarden-pakt-10
1.html)?
15. Ist die vorgenannte Einlassung der Bundesinnenministerin in der
Regierungsbefragung am 20. März 2024 als Abkehr von ihrer Haltung im Juni
2022 und als Positionierung dahin gehend zu verstehen, dass sie nur
noch die Hälfte der damals für notwendig erachteten Mittel für den Zivil-
und Katastrophenschutz für erforderlich hält, und wenn ja, worauf basiert
die neue Kostenschätzung?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Entgegen der Formulierung hatte sich das BMI in der 219. Sitzung der
Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) zu TOP 47
i. V. m. TOP 61 im Juni 2022 nicht der Länderforderung angeschlossen, der
Bund solle „10 Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre für einen
Stärkungspakt Bevölkerungsschutz bereitstellen“. Stattdessen hatte das BMI in
der IMK bereits einen Haushaltsvorbehalt dazu eingelegt (Protokollnotiz). Das
BMI sieht die Notwendigkeit, dass Bund und Länder die erforderliche Stärkung
des Bevölkerungsschutzes (Zivilschutz und Katastrophenschutz) gemeinsam
umsetzen und sich entsprechend ihrer Verantwortung finanziell beteiligen. Die
Umsetzung der Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bundes stehen unter
Haushaltsvorbehalt. Das BMI setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit für
weitere Mittel zur Stärkung der Zivilschutzfähigkeiten ein. Demnach ist es
unzutreffend, von einer Abkehr zu sprechen, da vielmehr eine stringente Stärkung
des Bevölkerungsschutzes im Einklang mit der Haushaltskonsolidierung das
Wirken des BMI prägt.
16. Wie passen die Ausführungen der Bundesinnenministerin eingangs der
Regierungsbefragung am 20. März 2024 im Deutschen Bundestag, „[u]m
der neuen Sicherheitslage gerecht zu werden, [sei] – neben der
militärischen – die zivile Verteidigung absolut essentiell“ und „wir müssten uns
noch besser wappnen […] und dies bedeute, auch finanziell mehr in die
zivile Verteidigung Deutschlands zu investieren“, mit dem Umstand
zusammen, dass der Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 für das
Technische Hilfswerk (THW) eine Reduzierung um etwa ein Zehntel und
für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sogar
eine Reduzierung um fast ein Viertel vorsah?
Der offenbar aus einer pauschalen Vergleichsbetrachtung entstandene Eindruck,
die THW- und BBK-Mittel für die Jahre 2023 und 2024 seien gekürzt worden,
ist unzutreffend: Die Jahre 2020 bis 2022 waren im THW- und BBK-Haushalt
durch Konjunkturprogramme geprägt, die 2022 planmäßig ausgelaufen sind.
Richtig ist, dass nach dem Auslaufen zahlreicher befristeter Sonderprogramme,
von denen das BBK in den letzten Jahren besonders profitiert hat, im Haushalt
2024 für das BBK 164 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Trotz der äußerst
angespannten Haushaltslage im Bund liegt der BBK-Haushalt 2024 damit über dem
Vorkrisenniveau (2019: 145 Mio. Euro). Die zusätzlichen Mittel aus diversen
Sonderprogrammen (z. B. Konjunkturpaket) haben den Bevölkerungsschutz in
den vergangenen vier Jahren vor allem in den Bereichen Warnung, ergänzende
Ausstattung und Trinkwassernotversorgung ein signifikantes Stück
vorangebracht. Zudem haben diese Konjunkturprogramme auch das THW in
besonderem Maße gestärkt und außerplanmäßige Beschaffungen von verschiedenen
Einsatzmitteln ermöglicht. Im Haushalt des THW stehen im Jahr 2024 rund
402 Mio. Euro zur Verfügung (im Vergleich 2019: 282 Mio. Euro). Das THW
hat sich anhand seiner Einsatzerfahrungen in seinen Einsatzfähigkeiten, seinen
Einsatzkräften und seiner Ausstattung permanent weiterentwickelt. Dazu
gehörte die Erweiterung und Modernisierung des Fuhrparks sowie die
Ausstattung mit Notstromerzeugern. So konnte das seit den letzten Jahren in der
Umsetzung befindliche, neue THW-Rahmenkonzept zur Stärkung der
Einsatzautarkie und Resilienz gegenüber dem Ausfall kritischer Infrastrukturen
insbesondere durch die bereitgestellten Konjunkturmittel umgesetzt werden und sich
bewähren. Durch die erheblichen Ausstattungsinvestitionen des Konjunkturpakets
konnte der THW-Fuhrpark vielerorts erneuert werden.
Neu etablierte Einheiten z. B. zur Notversorgung/-instandsetzung, zur
Lageerkundung per Drohnen oder mobile Hochwasserpegel haben ihre Notwendigkeit
insbesondere bereits im Zuge der Starkregenkatastrophe 2021 und der
Katastrophen der letzten Jahre bewiesen und müssen weiter gestärkt werden.
17. Ist die Prüfung der in Deutschland vorhandenen Schutzräume inzwischen
abgeschlossen, und wenn ja, wie viele Schutzräume gibt es in
Deutschland für wie viele Menschen?
Die vom BMI beauftragte und von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) durchgeführte Bestandsaufnahme über die aktuell noch in der
Zivilschutzbindung befindlichen Schutzräume hat ergeben, dass es derzeit in der
Bundesrepublik Deutschland noch 579 gewidmete öffentliche Schutzräume
(ÖSR) mit insgesamt rund 478 000 Schutzplätzen gibt.
18. Gibt es mittlerweile ein neues Schutzraumkonzept, und wenn ja,
insbesondere:
a) auf wie viele Menschen ist das Konzept ausgerichtet,
b) beabsichtigt die Bundesregierung, stillgelegte Bunker für den
Zivilschutz zu reaktivieren bzw. für entwidmete öffentliche Schutzräume
wieder eine Zivilschutzbindung einzuführen,
c) bestehende Bunker zu optimieren und/oder
d) neue, moderne Schutzräume zu schaffen, und
e) inwiefern ist das Erfordernis der Barrierefreiheit berücksichtigt?
Die Erarbeitung eines modernen Schutzraumkonzeptes, das sowohl dem
allgemeinen Schutzbedürfnis der Bevölkerung als auch den jeweiligen örtlichen
Verhältnissen Rechnung trägt, kann nur in enger Zusammenarbeit von Bund
und Ländern erfolgen. Grundlage dafür ist ein vom BMI gemeinsam mit dem
BBK und der BImA erstellter Sachstandsbericht, der für die IMK im Juni 2024
vorgelegt wurde.
19. Welche konkreten Handlungsschritte für das strategische
Krisenmanagement in Deutschland hat die am 6. Dezember 2022 im
Bundesinnenministerium zum Thema „Lernen aus Krisenlagen – vorbereitet sein und
effizient handeln“ aufgezeigt, welche dieser Schritte wurden bereits
unternommen, und was versteht die Bundesregierung unter strategischem
Krisenmanagement?
Das BMI und das BBK veranstalteten gemeinsam am 6. Dezember 2022 die
Konferenz „Lernen aus den Krisenlagen – vorbereitet sein und effizient
handeln“. Die wesentlichen Diskussionsinhalte wurden zusammengefasst und als
Ergebnispapier veröffentlicht:
www.bbk.bund.de/DE/Themen/Krisenmanagem
ent/Lernen-aus-Krisenlagen/lernen-aus-krisenlagen_node.html.
Die darin beschriebenen Handlungsfelder werden bei der Fortentwicklung des
strategischen Krisenmanagements berücksichtigt. Damit ist die Ebene der
politischen Entscheidungsträger von Bund und Ländern gemeint, auf der nationale
ressortübergreifende oder Bund-Länder-übergreifende Ziele definiert und
Entscheidungen über den Einsatz der dafür benötigten Ressourcen getroffen
werden.
Der auch bei der Konferenz deutlich gewordene Bedarf zum Üben wurde zum
Beispiel im September 2023 die bundesweite Krisenmanagementübung
LÜKEX aufgegriffen. Insgesamt 60 Behörden aus Bund und Ländern sowie
weiteren Akteuren, wie z. B. dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum, waren an
der Übung beteiligt. Zudem entwickelt das GeKoB mit dem Digitalen Lagebild
die in der Konferenz geforderte Fähigkeit, Daten aus verschiedenen Quellen zu
aggregieren, zu analysieren und zu bewerten. Weiterhin gültig ist nicht zuletzt
die im Rahmen der Konferenz formulierte Notwendigkeit, die personellen und
finanziellen Ressourcen im Bevölkerungsschutz weiter auszubauen.
22. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Planung des THW, perspektivisch
in jedem Landesverband ein Logistikzentrum zu betreiben, und wann ist
mit einer Realisierung dieser Zielvorgabe zu rechnen?
Das THW hält derzeit drei dezentrale Logistikzentren in Ulm (Baden-
Württemberg), Obernburg (Bayern) sowie Nohra (Thüringen) vor. Die Anmietung eines
vierten geplanten Interimsstandortes war bislang unter Berücksichtigung der
Anforderungen, der geographischen Vorgabe des Standortes und unter
Betrachtung der Wirtschaftlichkeit für notwendige Herrichtungsmaßnahmen nicht
erfolgreich. Das Erkundungsverfahren eines potentiellen vierten Standortes in
Oldenburg (Niedersachsen) ist noch anhängig.
Weitere Planungen zum Aufbau von vier zusätzlichen Logistikzentren können
erst nach der Bereitstellung der langfristigen Finanzierung und der Anmeldung
weiterer Bedarfe zur Einlagerung nationaler Reserven bzw. im Zusammenhang
mit der Erfüllung von Aufgaben der zivil-militärischen Zusammenarbeit
vorangetrieben werden.
23. Hält die Bundesregierung es für möglich und sinnvoll, dass das
Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern im BBK (GMLZ)
und das Gemeinsame Kooperationszentrum Bevölkerungsschutz
zusammengeführt werden, und wenn ja, warum, bzw. wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, das Gemeinsame Melde- und
Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) im BBK und das gemeinsam mit
den Ländern verantwortete GeKoB zusammenzulegen. Das GMLZ nimmt
gemäß § 16 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) die
operativen Aufgaben des Bundes im Zivilschutz und der Katastrophenhilfe im Bereich
Lage- und Ressourcenmanagement wahr sowie gemäß § 2 des Gesetzes über
die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBKG) die Aufgaben als Kontaktstelle für zahlreiche nationale und
internationale Warn- und Meldeverfahren. Demgegenüber stehen die Aufgaben des
GeKoB als dauerhafte und arbeitstägliche Kooperationsplattform, die
Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz zu stärken und die strategische
Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes voranzutreiben.
24. Liegt das geplante Eckpunktepapier für eine standardisierte und
abgestimmte, Ebenenübergreifende Krisenmanagement-Ausbildung
inzwischen vor?
a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die geplante länderoffene Bund-
Länder-Arbeitsgruppe gekommen, und insbesondere, welche
konkreten Maßnahmen sind erforderlich?
b) Wenn nein, was sind die Ursachen dafür, und für wann ist die
Fertigstellung des Eckpunktepapiers aktuell geplant?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Das Eckpunktepapier für eine standardisierte und abgestimmte
ebenenübergreifende Krisenmanagement-Ausbildung mit verbindlichen Inhalten wurde dem
Arbeitskreis V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen,
Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AK V) der IMK in der Sitzung vom 6. bis
7. Mai 2024 von der Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppe (BloAG) vorgelegt.
Die Arbeit der BloAG soll fortgeführt werden, um auf der Grundlage des
Eckpunktepapieres und unter Einbeziehung bereits in den Ländern vorhandener
Ausbildungsvorgaben und -konzepte für die Stabsausbildung weitere
Empfehlungen für eine standardisierte und abgestimmte ebenenübergreifende
Krisenmanagement-Ausbildung zu entwickeln.
25. Hält die Bundesregierung an ihrer Schätzung eines Schulungsbedarfs
von ca. 225 000 Personen fest (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 20/5112, S. 23)?
Die genannten Zahlen umfassen eine vorläufige Schätzung der für den
Katastrophen- und Zivilschutzfall auszubildenden Personen auf allen Ebenen. Im
Kontext der aktuellen Weltlage ist weiterhin von einem nahezu unverändert
hohen Bedarf an Schulungen auszugehen. Die Aufgabe der Schulung in
Zivilschutzfähigkeiten ist gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen zu
bewältigen.
26. Wie viele Personen wurden 2023 in der Bundesakademie für
Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) in Zivilschutzfähigkeiten
aus- und fortgebildet?
Die Ausbildung in Zivilschutzfähigkeiten ist aufgrund des gesetzlichen
Auftrages des BBK Bestandteil in allen Ausbildungen der Bundesakademie für
Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ). Im Jahr 2023 wurden
12 401 Personen zu Zivilschutzinhalten an der BABZ aus- und fortgebildet.
27. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis der zu schulenden zu
den im Jahr 2023 geschulten Personen (vgl. Fragen 25 und 26) vor dem
Hintergrund, dass die Bundesregierung Ende 2022 von einem
Schulungsbedarf von 225 000 Personen ausging und im Jahr 2022 lediglich 2 592
Personen im Bereich Führungsausbildung geschult wurden?
Die genannte Anzahl von Personen, die im Bereich Führungsausbildung
geschult wurden, bildet nur eine Teilmenge der Gesamtpersonenzahl, die in
Zivilschutzfähigkeiten (vgl. dazu Antwort zu Frage 26) aus- und fortgebildet
wurden. Die Ausweitung des Schulungsangebotes im Bereich Führungsausbildung,
sowohl an der BABZ als auch unter Nutzung weiterer Ressourcen,
insbesondere durch Ausbildungseinrichtungen der Länder in eigener Zuständigkeit, ist
beabsichtigt.
28. Wie ist der Sachstand betreffend die Eröffnung des zweiten Standortes
der BABZ in Stralsund?
Die Weiterentwicklung der BABZ ist Bestandteil der im Jahr 2021
entschiedenen Neuausrichtung des BBK. An der darin vorgesehenen Ausweitung des
bestehenden Aus- und Fortbildungsangebotes der BABZ wird festgehalten. In
welchem Umfang diese an den konkret in Rede stehenden Standorten realisiert
werden kann, ist derzeit Gegenstand von Prüfungen. Zeitrahmen und Umfang
konkreter Umsetzungsschritte für die Fortentwicklung der BABZ erfolgen in
Abhängigkeit von den fachlichen Anforderungen, von den organisatorischen
Rahmenbedingungen und von der Verfügbarkeit der insgesamt für die
Neuausrichtung der Behörde einsetzbaren Ressourcen.
Übergangsweise hat das BBK Lehrangebote der BABZ in einer Liegenschaft in
Stralsund durchgeführt. Diese Angebote könnten vorbehaltlich der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel dort fortgeführt werden.
29. Wie sehen die Detailplanungen zur perspektivischen
Organisationstruktur des BBK aus, insbesondere, welche Personalausstattung und
Personalaufwüchse sind für das BBK für welche Aufgaben vorgesehen?
Das BBK wächst im Rahmen seiner laufenden Neuorganisation mit insgesamt
250 neuen Planstellen aus den Haushalten 2022 und 2023 von fünf auf sechs
Abteilungen (fünf Fachabteilungen und Zentralabteilung) auf. Unterhalb dieser
Abteilungen wird künftig eine neue Referatsgruppenebene eingeführt. Zudem
wird der Leitungsstab der Behörde verstärkt. Damit wird die Behörde den
gestiegenen Anforderungen in den der Behördenleitung nachgeordneten
Leitungsebenen gerecht.
Die fünf Fachabteilungen haben folgende Aufgabenschwerpunkte:
• Erarbeitung von Risikoanalysen, Standards für das nationale
Krisenmanagement und die Notfallplanung im Rahmen der Zivilen Verteidigung,
Vorsorgeplanung und Steigerung der gesamtgesellschaftlichen Resilienz, unter
anderem durch eine moderne und nachhaltige Risiko- und
Krisenkommunikation (Abteilungen N „Zivile Notfallplanung“ mit 104 Planstellen und
Abteilung K „Selbstschutz der Bevölkerung, Kommunikation und Psychosoziales
Krisenmanagement“ mit 55 Planstellen).
• Entwicklung und Bereitstellung von effektiven (technischen)
Einsatzressourcen (Abteilung A „Zivilschutzausstattung“ mit 101 Planstellen)
• Bewältigung von Einsatzlagen durch permanente 24/7-Einrichtungen für
operative Aufgaben im Krisenmanagement. Zu dieser Abteilung gehören
das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum sowie der Warndienst
(Abteilung L „Lagemanagement, Warnung und Internationales“ mit 116
Planstellen)
• Befähigung der Fach- und Führungskräfte im Rahmen der Aus- und
Fortbildung (Abteilung B „Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile
Verteidigung (BABZ)“ mit 109 Planstellen).
Weiteren Personalbedarf von 272 Planstellen sieht das BBK im Haushalt 2025
in den drei folgenden Themenschwerpunkten:
1. „Warnung der Bevölkerung – Voraussetzung für Selbstschutz und Schutz
lebenswichtiger Einrichtungen“ (37 Planstellen)
2. Resilientes Deutschland – Ausbau der Fähigkeit im Zivilschutz (155
Planstellen)
3. BBK – Stärkung der Zentralstelle des Bundes für den Zivilschutz (80
Planstellen).
30. Beabsichtigt die Bundesregierung, geplante zusätzliche Aufgaben und
Zuständigkeiten des BBK beim physischen Schutz kritischer
Infrastrukturen (vgl.
www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/
Downloads/referentenentwuerfe/KM4/KRITIS-DachG-2.pdf;jsessionid=
B646CF152B24115527DF93FDD1595E94.live882?__blob=publication
File&v=4) durch bestehendes Personal beim BBK ausführen zu lassen?
a) Wenn ja, welche Aufgaben bzw. Tätigkeiten sollen nach aktueller
Planung dann künftig nachrangig bearbeitet werden?
b) Wenn nein, mit einem Bedarf an wie vielen zusätzlichen Stellen
rechnet die Bundesregierung aktuell für den Fall des Inkrafttretens
des Gesetzes?
Die Fragen 30 bis 30b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung strebt im Rahmen seiner laufenden Planungen eine
auskömmliche personelle Ausstattung des BBK zur Umsetzung der gesetzlich
vorgesehenen Aufgaben des BBK an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 29 verwiesen.
31. Wird im Rahmen des geplanten KRITIS-Dachgesetzes eine staatliche
Unterstützung der Betreiber kritischer Infrastrukturen durch die Stärkung
der Gefahrenabwehrbehörden oder des Wirtschaftsschutzes angestrebt?
Zu konkreten, laufenden Abstimmungsprozessen innerhalb der
Bundesregierung wie den Arbeiten am Entwurf eines Dachgesetzes für Kritische
Infrastrukturen (KRITIS-Dachgesetz) wird keine Auskunft erteilt, weil dies den
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betrifft. Hierzu gehört die Willensbildung
der Bundesregierung, die sich – wie im konkreten Fall – vornehmlich in
ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht.
32. Wie weit ist die Entwicklung der Applikation zur Registrierung,
Alarmierung und Ausbildung von ungebundenen und Spontanhelfern durch
das BBK in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste
Hilfe (BAGEH) vorangeschritten, und welche weiteren Maßnahmen sind
bis zur finalen Nutzung der Applikation geplant?
Das Projekt „Mobile Helfer“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe
(BAGEH) wird seit dem Jahr 2021 vom BBK im Wege der Zuwendung
gefördert. In den ersten beiden Projektphasen (2021 bis 2023) wurden die
Entwicklung der App, des Einsatzplaners für die Gebietskörperschaften und die
Datenbank beauftragt. Das Projekt befindet sich aktuell (2024) in der finalen
Projektphase. Ziel der BAGEH ist es in dieser finalen Projektphase, das System und
dessen Nutzen kommunikativ in der Bevölkerung zu streuen und über das
Projekt und die App zu informieren, um das ungebundene Engagement von
Personen zu gewinnen, die in außerordentlichen Notlagen helfen wollen. Zukünftig
werden die Anbindung und Integration des Projekts in weitere Regionen und
Gebietskörperschaften angestrebt. Um dies nachhaltig gewährleisten zu
können, soll das Projekt Mobile Helfer im Jahr 2024 bis 2025 in ein eigenständiges
Betriebsmodell überführt werden. Die Projektfinanzierung im Wege der
Zuwendung erfolgt noch bis Ende des Jahres 2024.
33. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der im Rahmen der
Ehrenamtskampagne „Egal was Du kannst, Du kannst helfen“ geplanten webbasierten
Plattform, die die regionalen Angebote und Ansprechpartner von
Feuerwehren, Hilfsorganisationen und THW transparent und leicht zugänglich
darstellen soll (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 50, S. 27, auf
Bundestagsdrucksache 20/5112), insbesondere vor dem Hintergrund,
dass auf der Seite
www.mit-dir-fuer-uns-alle.de nur die Startseiten der
jeweiligen Organisationen verlinkt sind?
Mit der Fortführung der medialen Motivationskampagne „Egal was du kannst,
du kannst helfen“ und dem Ausbau der dazugehörigen Webseite „mit-dir-für-
uns-alle.de“ im Jahr 2024 wird die Öffentlichkeit für das Thema Ehrenamt
sowie das Thema „Spontanhelfende“ sensibilisiert. Zahlreiche Videos, Interviews
und Magazinbeiträge sowie Testimonials informieren bereits über die Arbeit
der Organisationen und geben einen hautnahen und praktischen Einblick in die
Tätigkeiten Ehrenamtlicher. In diesem Jahr soll die Webseite noch um eine
interaktive Karte ergänzt werden, die die Standorte der einzelnen
Bevölkerungsschutzorganisationen und ihrer Untergliederungen darstellt. Durch dieses
niedrigschwellige Informationsangebot, welches auf zahlreichen Kanälen wie
Instagram, X (ehem. Twitter) etc. beworben wird, werden Interessierte für ein
Ehrenamt motiviert.
34. Wie ist der Sachstand hinsichtlich des im Koalitionsvertrag der die
Bundesregierung tragenden Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP stehenden Vorhabens eines „Ehrenamtskonzepts“?
Gemäß dem gesetzlichen Auftrag und gemäß Koalitionsvertrag übernimmt der
Bund die Verantwortung für die Unterstützung und Förderung des Ehrenamts
im Bevölkerungsschutz. Zur Förderung des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz
werden folgende Schwerpunkte gesetzt und Maßnahmen umgesetzt:
• Ehrenamt und dessen Wertschätzung – Möglichkeiten für bundesweite
Strategien
1. Mitwirkung im Bevölkerungsschutz von ungebundenen Helfenden und
Spontanhelfende: Entwicklung eines Helfendengewinnungs- und
Qualifizierungsprogramms
Im Rahmen einer Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppe unter Leitung des
BMI/BBK in enger Abstimmung mit dem THW und unter Einbeziehung
der freiwilligen Hilfsorganisationen und Feuerwehren werden geeignete
Strukturen erarbeitet, wie Spontanhelfende besser aktiviert und
koordiniert bzw. an Einsatzleitungen angebunden werden können.
Das BBK unterstützt das Projekt „Mobile Helfer“ der BAGEH finanziell
aus Bundesmitteln.
Ziel ist es, eine Nachhaltigkeit in der Resilienz der Bevölkerung zu
erreichen, indem ungebundene und Spontanhelfende gewonnen und im
Einsatz koordiniert werden.
Neben der Registrierung, Alarmierung und Fortbildung von
ungebundenen Helfenden/Spontanhelfenden, liegt in der Idee „Mobile Helfer“ der
Schlüssel zu einer nachhaltigen Bindung zusätzlicher Ressourcen aus
der Bevölkerung zur schnellen Reaktion in außerordentlichen Notlagen.
2. Netzwerke schaffen
Das BBK fördert den Aufbau eines zivilgesellschaftlichen Netzwerks
zur Vernetzung aller Akteure im Bevölkerungsschutz, um so den
ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz zu stärken.
Hierzu wurde ein Verbindungswesen aller Hilfsorganisationen, der
Feuerwehr und des THW im BBK etabliert.
Ebenfalls hat das BBK den Arbeitskreis Ehrenamt ins Leben gerufen. In
diesem tauschen sich alle Hilfsorganisationen, die Feuerwehr und das
THW zu Ehrenamtsthemen aus.
3. Verbesserung der Anerkennungskultur
Bevölkerungsschutz wird in der Bundesrepublik Deutschland als
Bestandteil der staatlichen Notfallvorsorge als selbstverständlich
wahrgenommen. Zwischen Haupt- und Ehrenamt wird, nicht zuletzt auch durch
die professionelle Ausbildung der freiwillig Engagierten, in der
Öffentlichkeit nicht unterschieden. Notwendig ist eine Verbesserung der
Anerkennungskultur.
Mit dem BMI-Förderpreis „Helfende Hand“ werden jährlich in drei
Kategorien Leuchtturmprojekte (Projekt- und Jugendarbeit sowie
Arbeitergeberverhalten) ausgezeichnet und einer breiten Öffentlichkeit
vorgestellt. Die begleitende Medienarbeit hat langfristig auch zu einer
besseren Wahrnehmung des freiwilligen Engagements im Bevölkerungsschutz
geführt.
• Akquise durch bundesweite Kampagnen/Werbung in Schulen – einheitliche
Informationsplattform für und um das Ehrenamt
1. Kampagne „Egal was du kannst, du kannst helfen“
Hierzu wird auf Frage 33 verwiesen.
2. Kinderinternet „Max & Flocke“
Mit der Kinderinternetseite
www.max-und-flocke-helferland.de bietet
das BBK eine Internetseite an, um Kinder zwischen sieben und zwölf
Jahren mit Gefahren im Alltag vertraut zu machen.
Kinder und Jugendliche können wichtige Verhaltensregeln zu den
Themen wie Brandschutz, Erste Hilfe, Notruf, Ehrenamt und Selbsthilfe
erlernen, die sich sehr nachhaltig auf das gesamte weitere Leben
auswirken.
Sie erhalten Informationen über das deutsche Hilfeleistungssystem (wie
z. B. Rettungsdienst und Feuerwehr) und die ehrenamtliche Tätigkeit.
• Attraktivitätssteigerung u. a. durch Gleichstellung von Helfenden.
Eine grundlegende Voraussetzung für die Verbesserung der Motivationslage
der Ehrenamtlichen und zur Attraktivitätssteigerung ist die Aufhebung von
Unterschieden zwischen Helfenden, die aufgrund verschiedener gesetzlicher
Regelungen im Bevölkerungsschutz mitwirken.
Das BMI sowie das BBK setzen sich dafür ein, das Thema der
Helfendengleichstellung bundeseinheitlich zu regeln. So könnte die rechtlich
unterschiedliche Handhabung möglicher Kompensationen transparenter gestaltet
werden. BMI und BBK begrüßen ausdrücklich die Aufnahme des Themas
Helfendengleichstellung in den Koalitionsvertrag, da es essentiell für die
Stärkung des Bevölkerungsschutzes ist. Die Regierungsparteien haben darin
vereinbart, Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz durch bundesweit
einheitliche Freistellungs- und Versicherungsschutzregeln zu stärken. Ziel
dabei ist es, eine bundesweite Gleichstellung zu erreichen und eine
Leistungsgerechtigkeit von Helferinnen und Helfern herzustellen, um Motivation und
Einsatzfähigkeit sicherzustellen.
35. Wie ist der Sachstand hinsichtlich des im Koalitionsvertrag der die
Bundesregierung tragenden Parteien stehenden Vorhabens, „[v]erfügbare
Kräfte und Ressourcen von Bund und Ländern […] in einem
fortlaufenden Lagebild [darzustellen]“ (Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 83)?
Um die bei den verschiedenen Akteuren vorhandenen
bevölkerungsschutzrelevanten Informationen noch schneller und automatisiert erheben und Risiken
gemeinsam analysieren zu können, entwickelt das GeKoB das Digitale Lagebild.
Das GeKoB hat mit allen Beteiligten eine Bedarfsanalyse und darauf aufbauend
eine Umfeldanalyse von bereits im Einsatz befindlichen und potentiell
nutzbaren IT-Lösungen durchgeführt. Das GeKoB prüft derzeit ergebnisoffen die
Einbindung verschiedener Systeme in Bund und Ländern auf deren Nutzbarkeit
für ein Digitales Lagebild von Bund und Ländern.
Aus Sicht der Bundesregierung zählen zu den Erfolgsfaktoren die Mitwirkung
aller Akteure des Bevölkerungsschutzes und insbesondere die zuverlässige und
schnelle Zulieferung relevanter Lageinformationen. Das Digitale Lagebild
muss die Daten so aufbereiten können, dass verlässliche Prognosen möglich
sind und Entscheidungen auf einer schnell verfügbaren und validen Grundlage
getroffen werden können.
36. Inwiefern bestehen in der Bundesregierung mit Blick darauf, dass der
Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius laut Medienberichten
für Deutschland ein Wehrdienstmodell plant, das „einen Beitrag zur ‚
gesamtgesellschaftlichen Resilienz‘ leistet“ (
www.spiegel.de/politik/deutsc
hland/bundeswehr-boris-pistorius-plant-wehrdienstmodell-fuer-deutschla
nd-bis-2025-a-a3ad74ba-b8c1-47e8-949a-6aef54bddab4), Pläne für den
Aufbau einer zivilen Reserve für den Zivilschutz, und prüft die
Bundesregierung hierbei die Realisierung eines Zivilschutzkonzeptes wie in
Schweden?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Verteidigungsfähigkeit auch im
zivilen Bereich von hinreichender Verfügbarkeit personeller Ressourcen
abhängig ist. Dieses Thema umfasst starke haupt- und ehrenamtliche Säulen, in
Bund, Ländern und Kommunen. Alle Ansätze, die dazu beitragen können, sich
hier noch besser personell vorzubereiten, verdienen es aus Sicht der
Bundesregierung geprüft zu werden.
37. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Sachstand beim Auf-
und Ausbau des Digitalfunks, und welche weiteren Schritte und
Zielmarken sind geplant?
Der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS) befindet sich seit 2016 bundesweit im Wirkbetrieb. Mit der aktuellen
Netzmodernisierung wird der Betrieb des Digitalfunks BOS sichergestellt.
Bund und Länder streben darüber hinaus eine Weiterentwicklung zu einer
bundesweit breitbandigen Kommunikation für die Rettungs- und Einsatzkräfte und
Bundeswehr an.
38. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund voraussichtlich
in den kommenden Jahren ausbleibender Haushaltsmittel zum Aufbau
eines Breitbandnetzes die Resilienz des Digitalfunks BOS gegenüber
Gefahren von außen?
Der Digitalfunk BOS stellt eine hochverfügbare, sichere und BOS-
übergreifende sprachbasierte Kommunikationsinfrastruktur zur Verfügung. Aufgrund der
Bedeutung für die Kommunikation der Rettungs- und Einsatzkräfte und der
Bundeswehr ist der Digitalfunk BOS dauerhaft auf eine hohe Resilienz auch
gegenüber Gefahren von außen ausgelegt.
39. Wie bewertet die Bundesregierung die Option, statt des kostenintensiven
Aufbaus eines eigenbeherrschten BOS-Breitbandnetzes dauerhaft auf die
bereits vorhandenen und ausgebauten Funknetze der drei großen
kommerziellen Mobilfunkanbieter, beispielsweise durch eine Public Private
Partnership, zurückzugreifen und somit die Investitionskosten aufseiten
des Staates zu reduzieren?
Nach Einschätzung der Bundesregierung entsprechen die kommerziellen Netze
derzeit in Bezug auf zeitliche und örtliche Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit
nicht den Anforderungen der BOS an einsatzkritische Kommunikation. Ob und
wie eine Nutzung kommerzieller Funknetze den Anforderungen der BOS
genügen kann und damit Investitionskosten reduziert werden könnten, wird in
Abstimmungen zwischen Bund und Ländern erörtert.
40. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die im
Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz) bezeichneten
Aufgaben derzeit die Unterstützung der Streitkräfte nur im Rahmen der
Amtshilfe vorsehen, eine Änderung des THW-Gesetzes, wenn ja, welche
Investitionen in Ausbildung und Ausstattung sind zur Erfüllung der dann
durch Gesetz ausdrücklich zugewiesenen Aufgabe erforderlich, und
wenn nein, warum nicht?
Seitens der Bundesregierung ist derzeit keine Änderung des Gesetzes über das
Technische Hilfswerk (THWG) beabsichtigt.
41. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur Erfüllung der im
Koalitionsvertrag genannten Maßgabe, dass das Technische Hilfswerk „seine
Kompetenzen in der Cyberhilfe erweitern“ soll (Koalitionsvertrag 2021 –
2025, S. 83), inzwischen ergriffen, und welche sind darüber hinaus noch
geplant?
Das THW möchte die Einsatzoptionen im Zusammenhang mit der sogenannten
Cyberhilfe signifikant erweitern. Fundamente dieses Vorhabens sind die
Schaffung einer digitalen THW-Einsatzplattform und digitaler THW-
Einsatzkoordinierung. Auf diesen Säulen soll die THW-Cyberhilfe aufbauen. Dazu gehört
unter anderem die sogenannte „Nothilfe/KRITIS: IT/TK-Unterstützung“, um
beispielsweise bei Ausfällen im Telekommunikationsbereich
Notinfrastrukturen bereitzustellen und auch die Einsatzeinheiten des THW beim Ausfall von
Kommunikationsnetzen alarmieren und koordinieren zu können. Der Einsatz
im Cyberraum wird durch das Virtual Operations Support Team (VOST) des
THW realisiert. Das VOST beobachtet die Lage etwa in sozialen Netzwerken,
führt Datenanalysen und -bewertungen durch und berät THW-Führungsstellen
sowie Einsatzbeteiligte.
Übergeordnet betrachtet das THW das Thema der sogenannten Cyberhilfe
derzeit im Rahmen einer umfassenden Machbarkeitsstudie.
42. In welchem Umfang erfüllt der Bund derzeit das Ausstattungssoll bei der
ergänzenden Ausstattung für den Zivil- und Katastrophenschutz, und
welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung, für die ergänzende
Ausstattung im Zivil- und Katastrophenschutz bis 2027 zur Verfügung zu
stellen?
Der Bund hat mit heutigem Stand von 5 482 im SOLL-Bestand angedachten
Fahrzeugen, welche sich auf die Komponenten Chemisch, Biologisch,
Radiologisch und Nukleare (CBRN)-Lagen, Medizinische Taskforce, Analytische
Taskforce sowie auf Unterstützungskomponenten verteilen, 3 873 Fahrzeuge
im IST-Bestand.
Wenn der Finanzplan fortgeschrieben wird, stehen für die ergänzende
Ausstattung pro Jahr 47 782 000 Euro zur Verfügung. Das entspräche für den Zeitraum
2025 bis 2027 insgesamt 143 346 000 Euro.
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 wurden folgende Summen für die
Ergänzende Ausstattung zur Stärkung des Zivilschutzes Ende März
angemeldet:
2025 bis 2027: 307 782 000 Euro (260 000 000 Euro Mehrbedarf) pro Jahr und
somit insgesamt 923 346 000 Euro (780 000 000 Euro Gesamtmehrbedarf).
43. Welches Ergebnis hat die Prüfung der Bundesregierung ergeben,
inwieweit die bisherigen Fähigkeiten der Zivilschutzhubschrauber für die
Ergänzung der Vorhaltungen der Länder für den Katastrophenschutz im
Zivilschutz ausreichend sind?
Die Zivilschutzhubschrauber (ZSH) sind Teil der sogenannten „ergänzenden
Ausstattung“ des Bundes für den Zivilschutz im Sinne der §§ 11 ff. ZSKG.
Dem beabsichtigten Doppelnutzen entsprechend sollen die ZSH neben den
Zwecken des Zivilschutzes auch für Zwecke des Katastrophenschutzes
einsetzbar sein. Dabei sind die Einsatzrollen der ZSH im Zivilschutz nahezu
gleichartig mit denen im Katastrophenschutz. Im Frieden stehen die ZSH, ebenso wie
die übrige ergänzende Ausstattung des Bundes für den Zivilschutz, den
Ländern im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Verfügung und werden hier
überwiegend in der Luftrettung eingesetzt. Die ZSH sind als
Mehrzweckhubschrauber für verschiedene Einsatzrollen vorgesehen, welche bei den
Schadensszenarien im Katastrophen- und Zivilschutzfall benötigt werden. Insgesamt
können die ZSH derzeit sechs Einsatzrollen übernehmen:
• Erkunden und Überwachen
• Führen
• Lenken
• Transportieren
• Strahlenmessen und luftgestütztes Detektieren
• Retten und Bergen (Luftrettung)
Zum Zwecke der Zivilen Verteidigung als auch im Kontext der steigenden
Herausforderungen durch den Klimawandel, aufgrund dessen auch künftig mit
dem Eintritt von Großschadensereignissen wie Flutkatastrophen oder Wald-
und Vegetationsbränden gerechnet werden muss, strebt das BMI eine breitere
Einsatzfähigkeit der ZSH an. Die Fähigkeitskonzepte, in denen im Detail die
Einsatzrollen und die jeweiligen Anforderungen in Bezug auf notwendige
Ausstattung, Personal und Ausbildungsbedarf dargestellt werden, werden derzeit
sukzessive erstellt. Besondere Anforderungen wie die Ausstattung mit
Ausrüstung für intensivmedizinischen Transport über lange Distanzen,
Rettungswinden, Elektrisches Maschinen-und-Stromrichter-(EMS-)Kit und 24/7-
Einsatzfähigkeit werden dabei berücksichtigt. Um den gestellten Anforderungen gerecht
zu werden, wird auch eine Außenlastfähigkeit angestrebt. Die
Weiterentwicklung ist jedoch vom Haushaltsansatz abhängig.
44. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der vom Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI) für das Jahr 2023 geplanten formalen
Risikoanalyse zu New Space?
Die besagte Risikoanalyse zu New Space wurde 2023 vom Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgeschrieben und beauftragt. Der
Abschluss ist für Q1/Q2 2025 geplant.
45. Wie ist der Sachstand hinsichtlich des von der Bundesregierung im
Rahmen des Projektes „Sicherheitsleitfaden Kulturgutschutz“ entwickelten
kostenfreien Online-Tools für Museen, Archive und Bibliotheken zu
Fragen der Sicherheit und des Schutzes von Kulturgut?
Das, von der SicherheitsLeitfaden Kulturgut (SiLK) GbR entwickelte und von
der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
geförderte, SiLK-Tool ist online zugänglich. SiLK dient der Schärfung des
Bewusstseins für das Thema Sicherheit und Kulturgutschutz in Museen, Bibliotheken
und Archiven. Die Projektwebsite silk-project.de enthält Informationen zu
Veranstaltungen, Publikationen und Kooperationen. Auf der Website silk-tool.de
finden sich Information zum allgemeinen Sicherheitsmanagement sowie zu
Risiken für Kulturgut mit Einführungstexten, Fragebögen und Fachliteratur, die in
deutscher, englischer und arabischer Sprache abgerufen werden können.
46. Wie weit ist der Aufbau von Strukturen fortgeschritten, um
Informationen über die nichtstaatlichen Eisenbahnverkehrs- und
Eisenbahninfrastrukturunternehmen systematisch zu erfassen?
Die Bundesregierung baut im Kontext der zivilen Verteidigung keine derartigen
Strukturen auf. Für die nicht bundeseigenen Eisenbahnen sind die Länder
zuständig.
47. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um das
Warnsystem in Deutschland so zu vervollständigen, dass grundsätzlich jeder
Bundesbürger im Krisenfall rechtzeitig gewarnt wird?
Der Bund hat in den letzten Jahren die bundesweite Warninfrastruktur mit Cell
Broadcast (Warnung über Handy) erheblich ausgebaut und erfolgreich getestet
(letztes Mal wurden mit dem Mix aller Warnmittel 96 Prozent der Bevölkerung
erreicht). Dieser Weg soll weiter fortgesetzt und der Warnmix optimiert
werden. Vor allem im Zusammenwirken mit der Öffentlichkeitsarbeit zu dem
jährlich stattfindenden Bundesweiten Warntag hat sich der Dialog mit der
Bevölkerung sowie allgemeines Wissen zur Warnung, dem Modularen Warnsystem und
den Warnmitteln maßgeblich ausgeweitet:
https://warnung-der-bevoelkerun
g.de/.
Weiter unterstützt der Bund die Länder seit 2021 beim Ausbau der
kommunalen Sirenennetze mit Sirenenförderprogrammen. Nach insgesamt 86 Mio. Euro
in einem ersten Sirenenförderprogramm (weitere 2 Mio. Euro verwendet das
BBK selbst für die Modernisierung des technischen Systems) standen im Jahr
2023 weitere 5,5 Mio. Euro für die Fortsetzung des Sirenenförderprogramms
zur Verfügung. Für 2024 sind weitere 9 Mio. Euro vorgesehen. Diese Mittel
werden fortlaufend abgerufen.
Der Bund wird die Länder auch in Zukunft beim Ausbau der Sirenennetze
unterstützen. Die Förderbeträge nachfolgender Jahre sind allerdings vom
jeweiligen Haushaltsansatz abhängig. Für die Jahre 2025 und 2026 bestehen
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 16 Mio. Euro.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333