Deutscher Bundestag Drucksache 20/11869
20. Wahlperiode 14.06.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/11572 –
Aktueller Stand der Fluggastdatenspeicherung in Deutschland und in der
Europäischen Union
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit Wirkung vom 10. Juni 2017 ist in Deutschland das „Gesetz über die
Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681“
(Fluggastdatengesetz – FlugDaG) in Kraft getreten. Seitdem sind Flug- und
Reiseunternehmen verpflichtet, bei allen grenzüberschreitenden Flügen in die
und innerhalb der EU die bei ihnen zu den Fluggästen gespeicherten
personenbezogenen Daten an die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt
(BKA) zu übermitteln. Auftragsverarbeiter für diese Daten ist das
Bundesverwaltungsamt (BVA).
Die Zahlen der übermittelten und verarbeiteten Fluggastdaten seit Inkrafttreten
der Regelung zeigen wenig überraschend einen deutlichen Anstieg der
übermittelten Fluggastdatensätze (Bundestagsdrucksachen 20/3218 und 20/6629).
So wurden 2020 104,6 Millionen, 2021 211,6 Millionen und 2022 dann
424,3 Millionen Fluggastdaten übermittelt. Der Anstieg ist u. a. darauf
zurückzuführen, dass immer mehr Fluggesellschaften an das
Fluggastdatensystem angeschlossen wurden, zudem war infolge der Corona-
Eindämmungsmaßnahmen die Zahl der Fluggäste im Jahr 2020 stark gesunken, erholte sich
in diesem Zeitraum aber wieder. Zu den 424,3 Millionen übermittelten
Fluggastdaten im Jahr 2022 wurden 441 608 sogenannte technische Treffer in
Datenbeständen der Polizei ermittelt. Davon wurden 87 845 nach händischer
Prüfung an die Grenzbehörden übermittelt, waren also echt-positive Treffer; von
diesen wurden 19 827 auch tatsächlich bei der Einreise angetroffen. Der
Anteil der polizeilich interessierenden Personen (mit Fahndungsausschreibung
als Tatverdächtige, Zeugen oder mögliche Opfer, mit offenen Straf- oder
Haftbefehlen, zur offenen bzw. verdeckten Kontrolle, Einreiseverweigerung etc.)
an allen Fluggästen lag also bei 0,005 Prozent.
Den in der zitierten Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/6629 angekündigten Gesetzentwurf zur Anpassung der
deutschen Rechtslage an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) hat die Bundesregierung bislang nicht vorgelegt. Dieser hatte in
Übereinstimmung mit seiner Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung von
Telekommunikationsdaten geurteilt, bei Flügen innerhalb der EU dürfte
keineswegs zu allen Flugverbindungen, sondern lediglich zu solchen mit tatsäch-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 13. Juni 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lichen Bezügen zu grenzüberschreitender Kriminalität oder einer Bedrohung
der öffentlichen Sicherheit, Fluggastdaten auf Vorrat speichern (Rechtssache
C-817/19). Außerdem hat er eine kürzere Frist für die offene Speicherung im
Fluggastdatensystem angeordnet.
Am 1. März 2024 haben sich der Rat der EU, das Europäische Parlament und
die Kommission auf neue Verordnungen zur Übermittlung von Advanced
Passenger Informations (API-Daten) geeinigt. Am 25. April 2024 erfolgte die
Bestätigung durch das EU-Parlament. Durch die Verordnungen werden die in
Personaldokumenten enthaltenen Daten vorab an die Grenzbehörden des
Einreisestaates übermittelt, zunächst die angemeldeten Fluggäste, und dann
noch einmal nach dem Boarding die tatsächlich zugestiegenen Fluggäste. Zur
Übermittlung dieser Daten ist geplant, diese ebenfalls über die Infrastruktur
für die Übermittlung der Fluggastdaten an die nationalen Behörden zuzuleiten.
Damit werden weitere umfangreiche Investitionen in die IT-Infrastruktur und
Kosten für den laufenden Betrieb einhergehen, die nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller in keinem Verhältnis zum erzielbaren
Sicherheitsgewinn stehen.
1. Wie viele und welche Luftfahrtunternehmen sowie Reiseveranstalter
(bitte getrennt angeben) sind derzeit an das
Fluggastdateninformationssystem angeschlossen, wie viele davon übermitteln tatsächlich
Fluggastdaten an das Fluggastdateninformationssystem, und bei wie vielen und
welchen Luftfahrtunternehmen sowie Reiseunternehmen steht diese
Anbindung weiterhin aus?
Fluggastdaten werden nur von Luftfahrtunternehmen übermittelt, vgl. § 2
Absatz 1 des Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2016/681 (FlugDaG). Mit Stand 31. Mai 2024 sind
231 Luftfahrtunternehmen an das Fluggastdaten-Informationssystem
angebunden. Vier weitere Luftfahrtunternehmen sind technisch in der Lage Daten zu
senden; derzeit werden von diesen Unternehmen jedoch keine Daten
empfangen. Die Regelmäßigkeit des Datenversandes ist abhängig von den spezifischen
Flugplänen eines jeden Luftfahrtunternehmens. Die Frage, wie viele
Unternehmen noch angebunden werden müssen, kann nicht abschließend beantwortet
werden, da die Branche sehr dynamisch ist und Luftfahrtunternehmen neue
Flugziele in Deutschland aufnehmen oder neue Luftfahrtunternehmen
gegründet werden.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die weitere Beantwortung der Frage nicht in offener Form erfolgen
kann.
In der Beantwortung der Frage, welche konkreten Luftfahrtunternehmen derzeit
an das Fluggastdaten-Informationssystem angeschlossen sind, sind Auskünfte
enthalten, die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft wurden.
Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie
sicherheitsrelevante Angaben enthalten, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. Die Frage zielt
auf konkrete Angaben zu an das Fluggastdaten-Informationssystem
angeschlossene Luftfahrunternehmen ab.
Derartige Angaben sind geeignet, die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden in
diesem Bezug für Dritte im Grundsatz nachvollziehbar zu machen. Dies hätte
erhebliche, negative Auswirkungen. Eine offene Übermittlung kann damit nicht
erfolgen, da auch nach einer sorgfältigen Abwägung des verfassungsrechtlich
verbürgten Frage- und Informationsrechts des Deutschen Bundestages mit dem
gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interesse des
Staatswohls Letzteres hier überwiegt.
Im Ergebnis ist die weitere Antwort nach der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft (Anlage)* und ist nicht zur
Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmt.
2. Wie hoch ist der Anteil der Luftfahrtunternehmen, die an das
Fluggastdateninformationssystem angeschlossen sind, am gesamten
Flugpassagieraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Gemessen am gesamten Flugpassagieraufkommen in der Bundesrepublik
Deutschland mit Stand 31. Dezember 2023 wurden Daten von ca. 72 Prozent
aller Passagiere verarbeitet.
3. Wie ist der Umgang mit Fluggastdaten von Passagieren von
Privatflugzeugen, die also nicht (oder jedenfalls nicht behördlich bekannt)
unternehmerisch Fluggäste transportieren, und die zu einem Teil sehr
kurzfristig in die EU einfliegen, und wie groß schätzt die Bundesregierung die
Zahl dieser Fluggäste, die jährlich ohne Übermittlung von Fluggastdaten
in die Bundesrepublik einreisen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Privatflüge sind
vom Anwendungsbereich des Fluggastdatengesetzes nicht erfasst. Eine
Datenverarbeitung zu diesen Flügen findet daher nicht statt.
4. Mit welchen Datenbeständen erfolgt derzeit ein Abgleich der
Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3218 verwiesen.
5. In welchen Datenbeständen, Informationssystemen, Fall- und
Vorgangsbearbeitungssystemen etc. welcher Behörden erfolgt derzeit eine
Weiterverarbeitung der Fluggastdaten, etwa im Falle eines Treffers aufgrund
einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, verdeckten Fahndung
etc.?
Im Bundesverwaltungsamt (BVA) erfolgt eine Weiterverarbeitung der
Fluggastdaten im Fluggastdaten-Informationssystem sowie in den für die Bundespolizei
betriebenen Verfahren Border Control Passagierakte und in der
Grenzkontrollanwendung Border Control Kontrollakte, sofern es zu einem relevanten Treffer
kam und eine entsprechende Folgemaßnahme durch die
Fluggastdatenzentralstelle veranlasst wurde.
Im Bundeskriminalamt (BKA) findet der Abgleich von Fluggastdaten im BKA-
Abgleichservice statt. Die aufgrund von technischen Treffern für Abgleiche mit
Datenbeständen bzw. Mustern sowie retrograden Rechercheersuchen erzeugten
Vorgänge werden im BKA-Vorgangsbearbeitungssystem bearbeitet.
In der Bundespolizei werden Fluggastdaten im Falle der Ausleitung von
Treffern durch die Fluggastdatenzentralstelle abhängig vom konkreten Einzelfall
mit Datenbeständen abgeglichen, dabei kommen die folgenden Datenbestände
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
in Betracht: elektronisches Informationssystem der Polizei (INPOL), die
Grenzfahndungsdatei, das Ausländerzentralregister, die VIS/VISA-Datei, die
Datei Automated Search Facility – Stolen/Lost Travel Documents sowie das
Schengener Informationssystem. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung der
Fluggastdatensätze (PNR) im Falle von Treffern im
Vorgangsbearbeitungssystem @rtus-Bund sowie im einheitlichen Fallbearbeitungssystem.
Für den Bereich des Zolls werden PNR-Rechercheergebnisse, die im Rahmen
von Ermittlungsverfahren neue Erkenntnisse hervorbringen, in die Strafakte
aufgenommen und im Bereich des Zollfahndungsdienstes im
Zollfahndungsinformationssystem gespeichert.
6. Wie viele Fluggastdatensätze wurden im Jahr 2023 an die
Fluggastdatenzentralstelle bzw. das Fluggastdateninformationssystem übermittelt, und
Im Jahr 2023 wurden durch das Fluggastdaten-Informationssystem
453 683 470 Fluggastdatensätze zu Extra-EU-Flügen und Intra-EU-Flügen (ab
14. Februar 2023 mit entsprechender Bedrohungseinschätzung, siehe Antwort
zu Frage 11) angenommen und verarbeitet. Die Anzahl der betroffenen
Fluggäste betrug 125 694 224 (Mehrfachnennung aufgrund von Vielfliegern
möglich).
a) wie viele dieser Datensätze wurden mit den in Frage 4 genannten
Datenbeständen abgeglichen,
Derzeit werden sämtliche der in der Antwort zu Frage 6 angegebenen
Datensätze mit den in der Antwort zu Frage 4 genannten Datenbeständen abgeglichen.
b) wie viele technische Treffer gab es im Jahr 2023 beim Abgleich mit
Datenbeständen und Mustern (bitte getrennt auflisten),
Im Jahr 2023 betrug die Anzahl der technischen Treffer beim Abgleich mit
Datenbeständen 377 363 und die Anzahl der technischen Treffer beim Abgleich
mit Mustern 6 415.
c) wie viele technische Treffer wurden 2023 durch die
Fluggastdatenzentralstelle fachlich überprüft,
Sämtliche in der Fluggastdatenzentralstelle eingehenden technischen Treffer
werden fachlich überprüft. Auf die Antwort zu Frage 6b wird verwiesen.
d) wie viele dieser technischen Treffer wurden 2023 fachlich positiv von
der Fluggastdatenzentralstelle überprüft und an die zuständigen
Behörden ausgeleitet?
Pro Vorgang werden bis zu drei technische Treffer ausgeleitet.
Die Anzahl der fachlich positiv überprüften und deshalb ausgeleiteten
Vorgänge (Personen- und Dokumentenfahndung) im Jahr 2023 betrug 68 856.
e) welche Arten von Ausschreibungen in den polizeilichen
Fahndungssystemen lagen den Überprüfungen der Fluggastdatenzentralstelle
zugrunde, und welche Maßnahmen konnten daraufhin durchgeführt
werden,
Den durch die Bundespolizei/Bundeszollverwaltung aufgrund von PNR-
Ausleitungen durchgeführten Maßnahmen (Passagier angetroffen und mit der zur
Fahndung ausgeschriebenen Person identisch) für Personenfahndungen lagen
im Jahr 2023 die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Ausschreibungen
zugrunde.
Differenziertere Statistiken zu Ausschreibungskategorien liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Eine Auswertung der umgesetzten Maßnahmen für die 53 773 PNR-
Ausleitungen aufgrund von Sachfahndung liegt nicht vor.
2023
Aufenthaltsermittlung 2 517
Polizeiliche Beobachtung/Verdeckte Kontrolle 2 762
Festnahme 1 484
Gezielte (offene) Kontrolle 2 800
Zurückweisung (Einreiseverweigerung) 237
f) in wie vielen Fällen wurde im Rahmen der Folgemaßnahmen zu einem
echt-positiven Treffer und dem Antreffen der gesuchten Person bei der
Einreise eine Festnahme vorgenommen, in wie vielen Fällen betraf
dies Intra-EU-Flüge?
Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass es den Fragestellern um die
durch die Bundespolizei/Bundeszollverwaltung aufgrund von PNR-
Ausleitungen durchgeführten Maßnahmen (Passagier angetroffen und mit der zur
Fahndung ausgeschriebenen Person identisch) für Personenfahndungen
(Festnahmen) geht. Die Gesamtanzahl der aus PNR-Ausleitungen resultierenden
Festnahmen und der auf Intra-EU-Flüge entfallende Anteil ergeben sich aus der
nachfolgenden Tabelle.
2023
Festnahmen 1 484
Darunter intra-EU 616
7. a) Wie viele retrograde Recherchen wurden im Jahr 2023 in den Daten
des Fluggastdatenzentralsystems vorgenommen, und in wie vielen
Fällen waren hierzu Fluggastdaten vorhanden (bitte nach den
ersuchenden Behörden auflisten)?
Die Anzahl der an die deutsche Fluggastdatenzentralstelle gestellten
Rechercheersuchen im Rahmen der retrograden Recherche im begründeten Einzelfall
ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Retrograde Recherchen werden bei zulässigen Ersuchen durchgeführt.
2023
Rechercheersuchen an die deutsche Fluggastdatenzentralstelle im BKA 3 788
– vom Bundeskriminalamt 288
– von Landeskriminalämtern 1 750
– von der Zollverwaltung 497
– von der Bundespolizei 395
– von BfV, BND 70
– von Sonstigen 2
– von Fluggastdatenzentralstellen anderer Mitgliedstaaten 692
– von Europol 59
– von Drittstaaten 35
2023
Darunter zulässige Rechercheersuchen 3 279
Darunter beauskunftete Rechercheersuchen (Fluggastdaten vorhanden und übermittelt) 2 134
b) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Datensätze
wurden im Jahr 2023 gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 FlugDaG an welche
inländischen Behörden übermittelt?
c) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Datensätze
wurden im Jahr 2023 gemäß § 4 Absatz 5 Satz 2 FlugDaG an welche
inländischen Behörden übermittelt?
Die Fragen 7b und 7c werden gemeinsam beantwortet.
Die Gesamtanzahl beauskunfteter Rechercheersuchen an inländische Behörden
ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Differenzierte Statistiken zu
beauskunfteten Rechercheersuchen nach inländischen Behörden (§ 6 Absatz 1 und 2
FlugDaG) liegen der Bundesregierung nicht vor.
Bezugsgröße für die statistische Dokumentation ist das beauskunftete
Rechercheersuchen im begründeten Einzelfall. Eine Auswertung nach der Anzahl
beauskunfteter Datensätze liegt nicht vor.
2023
Beauskunftete Rechercheersuchen gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 i. V. m. § 6 Absatz 1
FlugDaG sowie § 4 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 6 Absatz 2 FlugDaG
1 802
d) Wie viele der aus einem Abgleich resultierenden Fluggastdatensätze
wurden 2023 gemäß § 6 Absatz 1 FlugDaG an welche inländischen
Behörden übermittelt?
Differenzierte Statistiken zur Übermittlung von Fluggastdaten an Behörden
gemäß § 6 Absatz 1 FlugDaG liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zur Übermittlung von Fluggastdaten nach § 4 Absatz 2 FlugDaG wird auf die
Antwort zu Frage 6d verwiesen.
Zur Übermittlung von Fluggastdaten nach § 4 Absatz 5 FlugDaG wird auf die
Antwort zu Frage 7b verwiesen.
e) Wie viele der aus einem Abgleich resultierenden Fluggastdatensätze
wurden 2023 gemäß § 6 Absatz 2 FlugDaG an welche inländischen
Behörden übermittelt?
Differenzierte Statistiken zur Übermittlung von Fluggastdaten an Behörden
gemäß § 6 Absatz 2 FlugDaG liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zur Übermittlung von Fluggastdaten nach § 4 Absatz 2 FlugDaG wird auf die
Antwort zu Frage 6d verwiesen.
Zur Übermittlung von Fluggastdaten nach § 4 Absatz 5 FlugDaG wird auf die
Antwort zu Frage 7b verwiesen.
f) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten
wurden im Jahr 2023 gemäß § 7 FlugDaG an welche Behörden der EU-
Mitgliedstaaten übermittelt?
Die Gesamtanzahl beauskunfteter Rechercheersuchen gemäß § 7 FlugDaG
ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Bezugsgröße für die statistische
Dokumentation ist das beauskunftete Rechercheersuchen im begründeten Einzelfall.
Eine Auswertung nach der Anzahl beauskunfteter Datensätze liegt nicht vor.
Eine statistische Erfassung, an welche Behörden der EU-Mitgliedstaaten
Fluggastdaten übermittelt wurden, liegt der Bundesregierung nicht vor.
2023
Beauskunftete Rechercheersuchen gemäß § 7 FlugDaG 280
g) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten
wurden im Jahr 2023 gemäß § 9 FlugDaG an Europol übermittelt?
Die Gesamtanzahl beauskunfteter Rechercheersuchen gemäß § 9 FlugDaG
ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Bezugsgröße für die statistische
Dokumentation ist das beauskunftete Rechercheersuchen im begründeten Einzelfall.
Eine Auswertung nach der Anzahl beauskunfteter Datensätze liegt nicht vor.
2023
Beauskunftete Rechercheersuchen gemäß § 9 FlugDaG 32
h) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten
wurden im Jahr 2023 gemäß § 10 FlugDaG an welche Behörden von
Nicht-EU-Mitgliedstaaten übermittelt?
Die Gesamtanzahl beauskunfteter Rechercheersuchen gemäß § 10 FlugDaG
ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Bezugsgröße für die statistische
Dokumentation ist das beauskunftete Rechercheersuchen im begründeten Einzelfall.
Eine Auswertung nach der Anzahl beauskunfteter Datensätze liegt nicht vor.
2023
Beauskunftete Rechercheersuchen gemäß § 10 FlugDaG 20
8. Hat die Fluggastdatenzentralstelle beim BKA an gemeinsamen Verfahren
der systematischen Zusammenarbeit mit anderen
Fluggastdatenzentralstellen der EU-Mitgliedstaaten nach § 8 FlugDaG teilgenommen, und
welchen konkreten Zweck verfolgte diese Zusammenarbeit?
Die Fluggastdatenzentralstelle im BKA hat bislang an keinem derartigen
Verfahren teilgenommen.
9. Wie viele Muster nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 i. V. m. § 4 Absatz 3
FlugDaG sind derzeit in der Fluggastdatenzentralstelle in der
Anwendung, und von welchen der in § 6 Absatz 1 FlugDaG benannten
Behörden rühren diese Muster her?
Derzeit (Stand: 31. Mai 2024) sind 56 Muster im Abgleich mit den
Fluggastdaten aktiv. Hierbei entfallen 43 Muster auf die Bundespolizei, 12 auf den Zoll
und ein Muster auf das BKA als Bedarfsträger gemäß § 6 Absatz 1 FlugDaG.
10. Über welchen Zeitraum waren oder sind die in Frage 9 genannten Muster
in Anwendung (bitte nach Länge des Zeitraums summarisch auflisten)?
Die Auflistung der einzelnen Abgleichzeiträume zu den in der Antwort zu
Frage 9 genannten Mustern, gegliedert nach Bedarfsträger und geordnet nach
der jeweiligen Länge des Abgleichzeitraumes in absteigender Reihenfolge,
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Muster werden gemäß
§ 4 Absatz 3 Satz 1 FlugDaG regelmäßig, mindestens alle sechs Monate
überprüft.
Zeiträume für die derzeit 43 aktiven Muster der Bundespolizei.
Nr. Datum (Beginn Abgleich) Datum (Ende Abgleich [in der Regel vorläufig –
Laufzeitverlängerungen sind möglich])
1 27.09.2021 01.10.2024
2 20.12.2021 14.06.2024
3 18.08.2022 27.09.2024
4 09.01.2023 12.07.2024
5 09.01.2023 06.07.2024
6 17.04.2023 12.10.2024
7 17.05.2023 16.11.2024
8 29.08.2023 26.08.2024
9 19.09.2023 17.09.2024
10 09.09.2023 17.09.2024
11 19.09.2023 17.09.2024
12 06.10.2023 02.10.2024
13 05.11.2023 13.11.2024
14 07.12.2023 04.06.2024
15 07.12.2023 04.06.2024
16 07.12.2023 04.06.2024
17 15.01.2024 13.07.2024
18 05.01.2024 13.07.2024
19 18.01.2024 17.07.2024
20 08.02.2024 06.08.2024
21 08.02.2024 06.08.2024
22 09.02.2024 07.08.2024
23 05.03.2024 01.09.2024
24 22.03.2024 18.09.2024
25 22.03.2024 18.09.2024
26 05.03.2024 21.09.2024
27 26.03.2024 22.09.2024
28 26.03.2024 22.09.2024
29 09.04.2024 06.10.2024
30 12.04.2024 09.10.2024
31 15.04.2024 12.10.2024
32 18.04.2024 15.10.2024
33 18.04.2024 15.10.2024
34 29.04.2024 26.10.2024
35 30.04.2024 27.10.2024
36 30.04.2024 27.10.2024
37 03.05.2024 09.11.2024
38 03.05.2024 09.11.2024
39 13.05.2024 09.11.2024
40 21.05.2024 17.11.2024
41 21.05.2024 17.11.2024
42 21.05.2024 17.11.2024
43 21.05.2024 17.11.2024
Zeiträume für die derzeit 12 aktiven Muster des Zolls.
Nr. Datum (Beginn Abgleich) Datum (Ende Abgleich [in der Regel vorläufig –
Laufzeitverlängerungen sind möglich])
1 02.11.2023 01.11.2024
2 22.12.2023 21.06.2024
3 11.01.2024 10.07.2024
4 15.01.2024 13.07.2024
5 18.01.2024 17.07.2024
6 19.02.2024 17.08.2024
7 19.02.2024 17.08.2024
8 12.03.2024 08.09.2024
9 13.03.2024 09.09.2024
10 08.04.2024 05.10.2024
11 09.04.2024 06.10.2024
12 09.04.2024 08.07.2024
Zeitraum für das derzeit aktive Muster des BKA.
Nr. Datum (Beginn Abgleich) Datum (Ende Abgleich [in der Regel vorläufig –
Laufzeitverlängerungen sind möglich])
1 26.02.2024 24.08.2024
11. Wann wurden die vom EuGH mit seinem Urteil in der Rechtssache
C-817/19 geforderten Änderungen in der Praxis der
Fluggastdatenverarbeitung nach Richtlinie (EU) 2016/681 und FlugDaG umgesetzt, und
welcher Weg wurde für die Umsetzung jeweils beschritten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5, 5d, 5e der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6629
verwiesen. Das erwähnte Maßnahmepaket ist mittlerweile vollständig umgesetzt.
Die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6629 dargestellten
Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshof (EuGH)
zum objektiven Zusammenhang zwischen strafbarer Handlung werden seit dem
1. Februar 2023 in der Praxis umgesetzt. Verschiedene Schulungsmaßnahmen
wurden etabliert, um den durch das EuGH-Urteil geforderten gesteigerten
Anforderungen im Rahmen der individuellen Trefferverifikation gerecht zu
werden.
Die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6629 dargestellte
Kennzeichnung von PNR-Daten ist seit dem 26. April 2023 möglich. Seitdem
werden übermittelte Datensätze mit einem Lebenszeitmarker zu versehen, so dass
die jeweiligen Datensätze nach einer Lebensdauer von sechs Monaten
automatisiert gelöscht werden. Nur im Falle von verifizierten und ausgeleiteten
Treffern aus dem Abgleich mit Datenbeständen wird seit dem 14. Dezember 2023
eine längere Speicherdauer bis zu fünf Jahren ermöglicht. Die in Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/6629 dargestellten Datenlöschungen sind
abgeschlossen. Alle PNR-Daten bis zum 26. April 2023 wurden gelöscht. Die letzte
Datenlöschung im PNR-Altdatenbestand erfolgte am 26. Oktober 2023.
Die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6629 erläuterten
Anpassungen für retrograde Rechercheersuchen sind seit dem 30. Januar 2023
umgesetzt.
Die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5e der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6629 dargestellten
Maßnahmen zur Umsetzung der EuGH-Vorgaben hinsichtlich des Intra-EU-
Flugverkehrs sind seit dem 14. Februar 2023 umgesetzt. Seitdem erfolgt die
Verarbeitung von Fluggastdaten gemäß § 4 FlugDaG für Intra-EU-Flüge nur noch
auf Grundlage entsprechender Einschätzungen.
a) Wie viele Datensätze wurden im Jahr 2023 aufgrund des Erreichens
der Sechs-Monatsfrist gelöscht oder depersonalisiert?
Der seit Aufnahme des PNR-Wirkbetriebs im Jahr 2018 aufgebaute
depersonalisierte Datenbestand wurde im Zuge der Umsetzung des Maßnahmenpakets
zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung mittels einer technischen Lösung in
mehreren Iterationen, letztmalig am 26. Oktober 2023, gelöscht. Die genaue
Anzahl der gelöschten Datensätze konnte dabei statistisch nicht erhoben
werden.
Darüber hinaus wurden im vergangenen Jahr 88 735 543 Datensätze nach
Erreichen der (neuen) 6-Monats-Frist automatisiert gelöscht.
b) In wie vielen Fällen wurde eine retrograde Recherche in den
Datensätzen richterlich angeordnet?
Bezugsgröße für die richterliche Prüfung gemäß § 5 Absatz 2 FlugDaG ist das
Rechercheersuchen im begründeten Einzelfall. Im Jahr 2023 wurde in 2 855
Fällen ein Rechercheersuchen richterlich geprüft und genehmigt.
c) Zu wie vielen ausgewählten Intra-EU-Flügen wurden im Jahr 2023
Daten verarbeitet, und wie viele Intra-EU-Flüge betraf dies monatlich
im Schnitt (bitte nach Monaten auflisten)?
Insgesamt wurden Fluggastdaten von 354 nach Deutschland eingehenden Intra-
EU-Routen und 177 von Deutschland ausgehenden Intra-EU-Routen
verarbeitet (Stand: 31. Dezember 2023). Da Flugrouten durch mehr als ein
Luftfahrtunternehmen bedient werden können, ist die Anzahl der Flüge pro verarbeiteter
Route unterschiedlich. Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen
Daten vor.
12. Wie ist der derzeitige Stand der SOLL/IST-Stellenbesetzung in der
Fluggastdatenzentralstelle und der zuständigen Arbeitseinheit für die
technische Bereitstellung der Fluggastdaten im Bundesverwaltungsamt?
Der derzeitige Stand der SOLL/IST-Stellenbesetzung in der
Fluggastdatenzentralstelle und der zuständigen Arbeitseinheit für die technische Bereitstellung
des Bundesverwaltungsamt (BVA) ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Soll Ist
Technische Bereitstellung (BVA) 170 129,9
Fluggastdaten-Zentralstelle (BKA) 132 95
13. Welche Ausgaben wurden im Jahr 2023 für den Betrieb der
Arbeitseinheiten für die technische Bereitstellung der Daten im BVA und die
Fluggastdatenzentralstelle im BKA getätigt?
Die Ausgaben für 2023 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Personalkosten sind hierbei unberücksichtigt geblieben.
Die für den Betrieb der technischen Bereitstellung der Daten entstandenen
Kosten enthalten auch Kosten für die kontinuierliche Weiterentwicklung des
Fluggastdaten-Informationssystems.
2023
Technische Bereitstellung (BVA) 12,49 Mio. Euro
Fluggastdaten-Zentralstelle (BKA) 149 Tsd. Euro
14. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für
die Implementierung der technischen Prozesse zur Umsetzung der
neuen API-Verordnungen der EU (Vorschläge auf COM(2022)729,
COM(2022)731; Erstbeschaffung Hard- und Softwarekomponenten,
Installation etc.), und wie hoch schätzt sie die jährlichen zusätzlichen
Kosten im laufenden Betrieb, wird die Bundesregierung hierfür Mittel der
EU abrufen, und wenn ja, in welcher Höhe?
Eine valide Schätzung der für die Umsetzung der beiden Verordnungen
erforderlichen Kosten wird erst nach Vorliegen der die Verordnungen weiter
konkretisierenden Sekundärrechtsakte möglich sein.
15. In welchem Umfang wurden API-Daten 2023 durch deutsche
Grenzbehörden verarbeitet, und wie hoch war die Zahl der Personen- und
Sachfahndungstreffer (bitte getrennt angeben)?
Die Bundespolizei hat im Jahr 2023 insgesamt 22 832 065 Advance Passenger
Information (API)-Datensätze verarbeitet. Dabei wurden 16 479 Personen- und
7 239 Sachfahndungstreffer festgestellt.
16. Welcher Zeitplan existiert aktuell für eine Novellierung des FlugDaG zur
Umsetzung des EuGH-Urteils zur Fluggastdatenspeicherung (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und wird es hierzu voraussichtlich noch
einen eigenen Gesetzentwurf oder einen solchen geben, der die
notwendigen Anpassungen der deutschen Gesetzeslage an die API-
Verordnungen der EU normiert?
Die Europäische Kommission hat zwei Verordnungen über die Verarbeitung
von vorab übermittelten Fluggastdaten (Advance Passenger Information, API-
Daten) vorgelegt. Die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen
Union sowie das Europäische Parlament haben sich auf den Text der beiden
Verordnungen geeinigt. Das europäische Rechtsetzungsverfahren ist jedoch
noch nicht abgeschlossen. Der nationale Umsetzungsbedarf wird sich nach den
finalen, veröffentlichten Verordnungen richten. Nach derzeitigem Stand wird
eine Anpassung der deutschen Gesetze an die API-Verordnungen notwendig
sein. Innerhalb der Bundesregierung finden derzeit Abstimmungen über die
Novellierung des FlugDaG statt. Ein konkreter Zeitplan für das
Gesetzgebungsvorhaben steht derzeit nicht fest.
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